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V/0306/2012

Bestellung eines Mitglieds des Umlegungsausschusses

Vorlagen 16.04.2012

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 09.05.2012, TOP 31

Beschlussvorlage

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Beschlussvorlage

2095 Zeichen

V/0306/2012 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt des Rates und des Oberbürgermeisters 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Bestellung eines Mitglieds des Umlegungsausschusses 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
09.05.2012 Hauptausschuss Vorberatung 
09.05.2012 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
Sachentscheidung: 
 
Als Sachverständige für die Ermittlung von Grundstückswerten (Bewertungssachverst ändige) und 
Vertreterin des ordentlichen Mitglieds im Umlegungsausschuss wird 
 
Frau Dipl. Ing. Jutta Thiemann, Dennenkamp 91, 48161 Münster 
 
für die Amtszeit vom 09.05.2012 bis 08.05.2017 bestellt. 
 
 
Begründung: 
 
Gemäß der Verordnung zur Durchführung des B augesetzbuches vom 07.07.1987 (VO BauGB, 
SGV NRW 231) hat der Rat zur Durchführung der Umlegung einen Umlegungsausschuss zu b e-
stellen. 
 
Der Umlegungsausschuss besteht gemäß § 4 der Verordnung aus 5 Mitgliedern einschließlich des 
Vorsitzenden. Ein Mitglied muss die Befähigung zum höheren vermessungstechnischen Verwa l-
tungsdienst besitzen und ein Mitglied Sachverständiger für die Ermittlung von Grundstückswerten 
sein. Diese und der Vorsitzende dürfen nicht Mitglied des Rates der Gemeinde oder Beamte, A n-
gestellte oder Arbeiter der Gemeinde sein. Für jedes Mitglied des Umlegungsausschusses sind ein 
oder mehrere Vertreter zu bestellen, die dieselben Voraussetzungen erfüllen müssen wie das Mi t-
glied, zu dessen Vertretung sie bestellt sind.  
 
Der bisherige Stellvertr eter von Herrn Dipl. Ing. Conny Plitt, Herr Franz -Josef Berning ist versto r-
ben. 
 
Frau Dipl. Ing. Jutta Thiemann besitzt die Befähigung zum höheren vermessungstechnischen Ve r-
waltungsdienst. Sie ist als Sachverständige für Immobilienbewertung in Münster täti g und verfügt 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0306/2012 
Auskunft erteilt: 
Herr Lembeck 
Ruf: 
492-6041 
E-Mail: 
LembeckA@stadt-muenster.de  
Datum: 
19.04.2012 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0306/2012 
über langjährige Erfahrung im Bereich der Bodenordnung. 
 
Die Amtszeit beginnt mit der Bestellung und endet nach 5 Jahren (§ 5 Absatz 1 Satz 2 der Veror d-
nung) 
 
 
 
gez. 
Markus Lewe

Beratungsverlauf (2)

09.05.2012 Hauptausschuss
TOP 27 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
09.05.2012 Rat
TOP 31 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Dennenkamp 91

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Details

Vorlagen-Nr.
V/0306/2012
Typ
Vorlagen
Datum
16.04.2012
Erstellt
06.10.2020 14:37