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V/0505/2006

17. Änderung FNP - Abschließender Beschluss

Vorlage 19.06.2006

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Beschlussvorlage

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Beschlussvorlage

3067 Zeichen

V/0505/2006 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
17. Änderung des fortgeschriebenen Flächennutzungsplanes der Stadt Münster für den Bereich 
Erbdrostenweg / Loddenbachsee im Stadtteil Gremmendorf 
Abschließender Beschluss 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
15.08.2006 Bezirksvertretung Münster-Südost Anhörung 
23.08.2006 Hauptausschuss Vorberatung 
23.08.2006 Rat Entscheidung
 
 
Beschlussvorschlag: 
Sachentscheidung: 
Der Entwurf der 17. Änderung des fortgeschriebenen Flächennutzungsplanes der Stadt Münster 
für den Bereich Erbdrostenweg / Loddenbachsee im Stadtteil Gremmendorf wird gemäß § 2 Bau-
gesetzbuch (BauGB) abschließend beschlossen. 
 
Die Begründung zur Flächennutzungsplanänderung wird ebenfalls beschlossen. 
 
 
Kosten/Folgekosten 
Durch die Flächennutzungsplanänderung entstehen der Stadt Münster keine Kosten und keine 
Folgekosten. 
 
 
Begründung: 
Der vom Rat der Stadt Münster am 05.04.2006 aufgestellte Entwurf zur 17. Änderung des fortge-
schriebenen Flächennutzungsplanes hat vom 24.04.2006 bis zum 24.05.2006 öffentlich ausgele-
gen. Da zu dieser Offenlegung keine Stellungnahmen vorgetragen wurden, kann somit der ab-
schließende Beschluss zur Flächennutzungsplanänderung gefasst werden. 
 
Gemäß § 29 (4) Landschaftsgesetz Nordrhein-Westfalen treten bei der Änderung des Flächennut-
zungsplans im Geltungsbereich eines Landschaftsplans widersprechende Darstellung und Fest-
setzungen des Landschaftsplans mit dem In-Kraft-Treten des entsprechenden Bebauungsplans 
außer Kraft, wenn der Träger der Landschaftsplanung im Beteiligungsverfahren dieser Änderung 
des Flächennutzungsplans nicht widersprochen hat. 
 
Aus dem Beteiligungsverfahren zur 17. Änderung des Flächennutzungsplans ist dem Rat der  
Stadt Münster als dem Träger der Landschaftsplanung bekannt, dass die Änderung des Land-
Vorlagen-Nr.: 
V/0505/2006 
Auskunft erteilt: 
Herr Krause-Kämereit/Herr  Husmann 
Ruf: 
492 61 11 / 492 61 94 
E-Mail: 
HusmannN@stadt-muenster.de  
Datum: 
26.06.2006 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0505/2006 
schaftsplans Nr. 1 „Werse“ erforderlich ist und die widersprechenden Darstellungen und Festset-
zungen des Landschaftsplans im Zusammenhang mit der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 497 
anzupassen sind (vergleiche auch Stellungnahmen in der Anlage 1). 
 
Am 07.12.2005 hat der Rat die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 497 beschlossen, dessen 
Aufstellungsverfahren parallel zum Verfahren zur 17. Änderung des Flächennutzungsplans durch-
geführt worden ist. Mit In-Kraft-Treten des Bebauungsplans Nr. 497 treten die widersprechenden 
Darstellungen und Festsetzungen des Landschaftsplans Nr. 1 „Werse“ außer Kraft. 
 
Weitere Einzelheiten zur Planung können den beigefügten Anlagen und den Vorlagen zum Be-
bauungsplan Nr. 497 entnommen werden. 
 
 
I. V. 
 
 
gez. 
Schultheiß 
Stadtdirektor 
 
 
Anlagen: 
1. Änderungserfordernis für Festsetzungen eines geltenden Landschaftsplanes aufgrund der 
Neudarstellung einer Siedlungsfläche 
2. Plan 
3. Begründung

V-0505-2006-Anlage-2-Plan.pdf

333 Zeichen

Bisherige Darstellung

Anlage 2 zur Vor-
lage Nr. 505/2006

Be 7

Neue Darstellung

Wohnbaufläche

Grünfläche

Parkanlage

RER Begrenzungslinie Siedlungsschwerpunkt

Amt für _ WZ Stadtentwicklung
| Stadtplanung

Verkehrsplanung

Plan zur 17. Änderung des fortge-
schriebenen Flächennutzungsplanes

N

m Stand: 17.10.2005

M.: 115.000

V-0505-2006-Anlage-1-LP-Änderungserfordernis.pdf

1930 Zeichen

Anlage 1 
zur Vorlage Nr. 505/2006 
 
 
Änderungserfordernis für Festsetzungen eines gelten den Landschaftsplanes 
(Landschaftsplan Nr. 1 „Werse“) aufgrund der Neudarstellung einer Siedlungsfläche 
 
im Rahmen der 17. Änderung des fortgeschriebenen Fl ächennutzungsplanes der Stadt 
Münster im Stadtbezirk Münster – Südost, Stadtteil Gremmendorf im Bereich 
Erbdrostenweg / Loddenbachsee 
 
hier: Festsetzung von Entwicklungszielen 
 
Darstellung der Fläche 
 
Die 17. Änderung des fortgeschriebenen Flächennutzu ngsplanes sieht die Darstellung einer  
neuen Wohnbaufläche nordwestlich der Straße Erbdros tenweg vor, nördlich bzw. westlich an-
grenzend an wirksam dargestellte Wohnbauflächen. 
 
Stellungnahme der Unteren Landschaftsbehörde 
 
Mit Schreiben vom 17.10.2005 hat die Untere Landsch aftsbehörde mitgeteilt, dass gegen die 
geplante 17. Änderung des FNP keine Bedenken bestehen. 
Begründung: Mit der geplanten Darstellung einer neu en Wohnbaufläche erfolgt eine abschlie-
ßende Regelung zur Arrondierung der Wohnbebauung im  Bereich nordwestlich des 
Erbdrostenweges. Eine weitergehende wohnbauliche En twicklungsmöglichkeit wird damit aus- 
geschlossen. Zugleich werden in dem parallel im Auf stellungsverfahren befindlichen vorhaben- 
bezogenen Bebauungsplan Nr. 497: Gremmendorf – Erbdrostenweg / Erich-Greffin-Weg / L od- 
denbachsee  Maßnahmen für den Schutz und die Entwicklung des a ngrenzenden Landschafts- 
raumes festgelegt. Zur Vervollständigung des Wegene tzes für Freizeit und Erholung wird nörd- 
lich der geplanten Wohnbebauung eine öffentliche Gr ünfläche mit einem Verbindungsweg fest- 
gesetzt. 
 
Stellungnahmen des Landschaftsbeirates 
 
Mit Schreiben vom 13.12.2005 hat die Untere Landsch aftsbehörde mitgeteilt, dass der Vorsit-
zende des Landschaftsbeirates in einer Besprechung am 24.11.2005 im Namen des Land-
schaftsbeirates der geplanten 17. Änderung des Flächennutzungsplans zugestimmt hat.

V-0505-2006-Anlage-3-Begründung.pdf

38030 Zeichen

Anlage 3 
zur Vorlage Nr. 505/2006 
 
 – 17. Änderung des fortgeschriebenen FNP –             BEGRÜNDUNG / Seite 1 
 
 
B e g r ü n d u n g 
 
 
zur 17. Änderung des fortgeschriebenen Flächennutzungsplanes 
der Stadt Münster im Stadtbezirk Münster – Südost, Stadtteil Gremmendorf 
im Bereich Erbdrostenweg / Loddenbachsee 
 
Inhalt:  
 
1.  Planungsanlass und Planungsziele ............................................................................................. 2 
2.  Änderungsbereich ......................................................................................................................... 3 
3.  Planungsrechtliche Situation ....................................................................................................... 3 
3.1  Flächensicherung im Gebietsentwicklungsplan ........................................................................ 3 
3.2  Bestehendes Planungsrecht / Sonstige Satzungen, Verordnungen ........................................ 3 
 Landschaftsschutz........................................................................................................................... 3 
 Hochwasserschutz........................................................................................................................... 4 
4.  Änderungsinhalte .......................................................................................................................... 4 
4.1  Wohnbaufläche .............................................................................................................................. 4 
4.2  Grünfläche, Zweckbestimmung Parkanlage ............................................................................... 4 
5.  Auswirkungen auf die Umwelt / Umweltbericht gem. § 2a BauGB........................................... 4 
5.1  Rahmen / Hinweise zur Durchführung der Umweltprüfung ...................................................... 4 
5.2  Kurzdarstellung der Planung ....................................................................................................... 4 
5.3  Fachgesetzliche Ziele und Vorgaben des Umweltschutzes ...................................................... 5 
• Mensch ............................................................................................................................................ 5 
• Tiere und Pflanzen sowie Landschaft.............................................................................................. 5 
• Boden und Wasser .......................................................................................................................... 5 
• Luft und Klima.................................................................................................................................. 5 
• Landschafts- und Ortsbild................................................................................................................ 5 
• Kulturgüter und sonstige Sachgüter ................................................................................................ 5 
5.4  Umweltbeschreibung, -bewertung und Wirkungsprognose ..................................................... 5 
• Mensch ............................................................................................................................................ 5 
• Biotoptypen und Fauna.................................................................................................................... 5 
• Boden .............................................................................................................................................. 7 
• Grundwasser ................................................................................................................................... 7 
• Oberflächengewässer...................................................................................................................... 7 
• Klima und Lufthygiene ..................................................................................................................... 7 
• Landschafts- und Ortsbild................................................................................................................ 8 
• Kulturgüter und sonstige Sachgüter ................................................................................................ 8 
5.5  Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern ....................................................................... 8 
5.6  Zusammenfassung erheblich nachteiliger Umweltauswirkungen ........................................... 9 
5.7  Prognose bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante) .................................................. 9 
5.8  Anderweitige Planungsmöglichkeiten ......................................................................................... 9 
5.9  Überwachung (Monitoring) ........................................................................................................... 9 
5.10  Allgemein verständliche Zusammenfassung ............................................................................. 9 
6.  Gesamtabwägung ........................................................................................................................ 10  
6.1  Eingriffe in Natur und Landschaft: Ausgleich .......................................................................... 10  
6.2  Altlasten ........................................................................................................................................ 10  
6.3  Ziele der Raumordnung und Landesplanung ........................................................................... 10  
6.4  Liegenschaftliche Verfügbarkeit ................................................................................................ 10

– 17. Änderung des fortgeschriebenen FNP –             BEGRÜNDUNG / Seite 2 
1. Planungsanlass und Planungsziele 
Anlass zur 17. Änderung des wirksamen Flächennutzun gsplans (FNP) der Stadt Münster ist die 
Absicht, am nördlichen Rand der Ortslage Gremmendor f – Ost durch eine Abrundung der vor-
handenen Wohnbebauung ein weiteres Angebot für Einfamilienhausbebauung zu ermöglichen. 
 
Der wirksam fortgeschriebene Flächennutzungsplan stellt den Änderungsbereich als Grünfläche 
mit der Zweckbestimmung Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklun g von Bo-
den, Natur und Landschaft  dar. Für die planungsrechtliche Sicherung der o. g . Wohnentwick-
lung ist daher die Änderung des FNP gemäß § 2 (1) u nd (4) Baugesetzbuch (BauGB) erforder-
lich. Mit der vorliegenden Änderung wird die Grünfl äche teilweise in eine Wohnbaufläche um-
gewidmet. 
 
In einem so genannten Parallelverfahren gem. § 8 (3 ) Satz 1 BauGB wird die Aufstellung des 
vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 497 Gremmendorf – Erbdrostenweg / Erich-Greffin-
Weg / Loddenbach  durchgeführt. 
 
Das Plangebiet liegt im Geltungsbereich des Landsch aftsplanes Nr. 1 Werse , Schutzauswei-
sungen bestehen innerhalb des Plangebietes jedoch n icht. Als Entwicklungsziel ist die Erhal-
tung einer mit natürlichen Landschaftselementen rei ch oder vielfältig ausgestatteten Landschaft  
festgesetzt. 
 
Für den Loddenbach besteht kein natürliches Übersch wemmungsgebiet, da der Wasserstand 
durch das vorgeschaltete Regenrückhaltebecken Loddenbachsee  künstlich geregelt wird. 
 
Im Rahmen des Umweltberichts zur vorliegenden Fläch ennutzungsplan – Änderung ist gem. 
Ziffer 2 d) der Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a Bauge setzbuch (BauGB) auch zu untersuchen, ob 
anderweitige Planungsmöglichkeiten in Betracht komm en, wobei die Ziele und der räumliche 
Geltungsbereich des Bauleitplans zu berücksichtigen sind. 
 
Hierzu besteht aus städtebaulicher Sicht folgende A usgangssituation: Der wirksame FNP bzw. 
der geltende Gebietsentwicklungsplan (GEP) – Teilab schnitt Münsterland – enthalten im nähe-
ren Umfeld des Plangebiets nachfolgend aufgeführte Flächenpotenziale, die wegen ihrer Dar-
stellung als Wohnbaufläche bzw. Wohnsiedlungsbereic h u. U. grundsätzlich für eine Wohn-
siedlungsentwicklung in Betracht kämen und für die bislang noch kein Verfahren zur Aufstellung 
eines verbindlichen Bauleitplans in Vorbereitung bzw. eingeleitet worden ist. 
 
Gremmendorf – Ost 
 
Für den Ortsteil Gremmendorf – Ost weisen – abgeseh en vom Plangebiet – weder der geltende 
GEP noch der wirksame FNP weitere entwicklungsfähig e Flächenpotenziale für eine Wohn-
siedlungsentwicklung auf. 
 
Angelmodde – West 
 
Der GEP enthält im Ortsteil Angelmodde – West nördl ich der Homannstraße, östlich Birken-
heide, eine Siedlungsflächenreserve, die als Wohnsi edlungsbereich dargestellt ist; diese Fläche 
ist im wirksamen FNP bislang nicht als Wohnbaufläch e dargestellt. Die Aufnahme dieser Fläche 
als Wohnbaufläche in den FNP war 1999 im Rahmen des  Verfahrens zur Fortschreibung des 
FNP bereits angedacht, wurde jedoch wegen vorgetrag ener Bedenken sowie u. a. mit Rück-
sicht auf entgegenstehende Ziele der Landschaftspla nung und der Grünordnung nicht vollzo-
gen. 
 
St. Mauritz 
 
Im Stadtteil St. Mauritz liegt westlich der Straße Schmittingheide eine im wirksamen FNP dar-
gestellte Wohnbaufläche von vergleichbarer Größenor dnung wie die Fläche in Gremmendorf – 
Ost am Erbdrostenweg.

– 17. Änderung des fortgeschriebenen FNP –             BEGRÜNDUNG / Seite 3 
Während die Fläche an der Homannstraße hinsichtlich  der Dimensionierung mit dem im Be-
bauungsplanentwurf Nr. 497 verfolgten Ziel nicht ve rgleichbar ist, weil die Fläche in Angel-
modde – Dorf wesentlich größer ist, ist die Fläche westlich der Schmittingheide vergleichbar 
groß. Mit dem vorliegenden Bebauungsplanentwurf Nr.  497 ist eindeutig die Flächenbereitstel-
lung zur Schaffung von Wohnraum im Ortsteil Gremmen dorf – Ost beabsichtigt, die u. a. wegen 
der vorhandenen Infrastrukturausstattung eine städtebaulich sinnvolle Abrundung darstellt. 
 
Vor dem Hintergrund des Planungsziels, im Ortsteil Gremmendorf – Ost Flächen zur Errichtung 
für zusätzlichen Wohnraum bereitzustellen, sowie de r weiteren Ziele des Bebauungsplanent-
wurfes Nr. 497 stellen die beiden Flächen an der Homannstraße im Ortsteil Angelmodde – West 
wie auch westlich der Straße Schmittingheide im Ort steil St. Mauritz keine in Betracht kommen-
den, anderweitige Planungsalternativen dar.  
 
Der parallel zur vorliegenden 17. Änderung des FNP in Aufstellung befindliche Bebauungsplan 
Nr. 497 verfolgt das Ziel, den bestehenden Siedlung sansatz im Ortsteil Gremmendorf – Ost um 
24 Baugrundstücke geringfügig auszuweiten und abzur unden. Diese Siedlungsentwicklung be-
deutet eine städtebaulich sinnvolle Abrundung der s üdwestlich und östlich angrenzenden Ein-
familienhausbebauung an einem attraktiven Standort.  Eine entsprechende Grundstücksnach-
frage ist in Münster und insbesondere in Gremmendor f gegeben. Kindergärten und Grund-
schulangebot liegen in unmittelbarer Nähe (Standort e Vörnste Esch und Delstrup); Handels- 
und Dienstleistungsangebote im Bereich der Nahverso rgung befinden sich im Ortskern von 
Gremmendorf. 
 
Zugleich verfolgt der Bebauungsplan Nr. 497 das Zie l, die planungsrechtlichen Voraussetzun-
gen für die geplante Straßenverlegung Erbdrostenweg  zu schaffen, als Voraussetzung zur Er-
richtung eines Kreisverkehrs im Kreuzungsbereich Erbdrostenweg / Vörnste Esch / Delstrup . 
 
2. Änderungsbereich 
Der Geltungsbereich der FNP- Änderung wird begrenzt  durch den Loddenbachsee im Westen, 
den Loddenbach im Norden sowie die wirksam im FNP s üdlich bzw. östlich dargestellten 
Wohnbauflächen. Nähere Einzelheiten sind der Planzeichnung zu entnehmen. 
 
3. Planungsrechtliche Situation 
3.1 Flächensicherung im Gebietsentwicklungsplan 
Der geltende Gebietsentwicklungsplan (GEP) für den Regierungsbezirk Münster – Teilabschnitt 
Münsterland – stellt den Änderungsbereich als Überg ang zwischen einem Wohnsiedlungsbe-
reich  und einem Agrarbereich  dar. Der Agrarbereich wird überlagert durch die Fu nktionszuwei-
sung Erholungsbereich . Die neu dargestellte Wohnbaufläche ist mit ca. 2 ha Fläche relativ klein, 
es handelt sich um die Arrondierung eines bestehenden Wohnsiedlungsbereichs. 
 
Mit Schreiben vom 08.11.2005 hat die Bezirksregieru ng Münster mitgeteilt, dass gegen die ge-
plante geringfügige Erweiterung der Wohnbaufläche i m Rahmen der 17. Änderung des Flä-
chennutzungsplanes keine landesplanerischen Bedenke n erhoben werden. Die geplante 17. 
Änderung des Flächennutzungsplanes steht damit im E inklang mit den landesplanerischen 
Vorgaben. 
 
3.2 Bestehendes Planungsrecht / Sonstige Satzungen,  Verordnungen 
 Landschaftsschutz 
Der seit 1987 rechtskräftige Landschaftsplan Werse  weist das Plangebiet vollständig als unbe-
bauten Außenbereich aus. Als zentrales Entwicklungs ziel ist die Erhaltung einer mit natürlichen 
Landschaftselementen reich und vielfältig ausgestat teten Landschaft  genannt. Schutzauswei-
sungen bestehen innerhalb des Plangebietes jedoch nicht. 
 
Gemäß einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts (B VerwG) vom 21.10.1999 darf ein Flä-
chennutzungsplan keine Darstellungen enthalten, die  einer Landschaftsschutzverordnung bzw.

– 17. Änderung des fortgeschriebenen FNP –             BEGRÜNDUNG / Seite 4 
den Schutzzwecken eines Landschaftsschutzgebiets (L SG) oder sonstiger Satzungen, z.B. ei-
nem Landschaftsplan (LP), widersprechen; anderenfal ls wäre die Genehmigung des FNP gem. 
§ 6 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) wegen Verstoßes ge gen sonstige Rechtsvorschriften zu 
versagen. 
 
Im Zusammenhang mit dem abschließenden Beschluss zu r 17. Änderung des FNP erklärt des-
halb der Rat der Stadt Münster – als Träger der Lan dschaftsplanung in der kreisfreien Stadt 
Münster –, dass er die 17. Änderung des FNP mit der  neu dargestellten Wohnbaufläche be-
wusst in Kenntnis der zurzeit noch entgegenstehende n Festsetzungen des Landschaftsplans 
(sowie in Kenntnis der jeweiligen Stellungnahmen de s Landschaftsbeirats und der Unteren 
Landschaftsbehörde) beschließt 
1. Dieser Beschluss bedeutet, dass die widersprechen den Dar-
stellungen und Festsetzungen des Landschaftsplanes Werse  mit der Rechtskraft des aus der 
geänderten FNP- Darstellung entwickelten Bebauungsplans Nr. 497 außer Kraft treten. 
 
 Hochwasserschutz 
Für den Loddenbach besteht kein natürliches Übersch wemmungsgebiet, da der Wasserstand 
durch das vorgeschaltete Regenrückhaltebecken Loddenbachsee  künstlich geregelt wird. 
 
4. Änderungsinhalte 
4.1 Wohnbaufläche 
Das vorhandene Wohngebiet im Bereich Erich-Greffin- Weg wird nördlich des Erbdrostenweges 
nach Osten bis zum Loddenbach erweitert dargestellt . Die im wirksamen FNP als Grünfläche 
mit der Zweckbestimmung Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklun g von Bo-
den, Natur und Landschaft  dargestellte Fläche wird teilweise zu einer Wohnba ufläche umge-
widmet. 
 
4.2 Grünfläche, Zweckbestimmung Parkanlage 
Zur Einbindung der geplanten Wohnbaufläche in das L andschaftsbild ist entlang der zukünfti-
gen Siedlungskante eine öffentliche Grünverbindung mit integriertem Fuß- und Radweg ge-
plant. Im Entwurf zur 17. Änderung des FNP wird die  bestehende Grünfläche entsprechend um 
das Planzeichen Parkanlage ergänzt. 
 
5. Auswirkungen auf die Umwelt / Umweltbericht gem.  § 2a BauGB 
5.1 Rahmen / Hinweise zur Durchführung der Umweltpr üfung 
Im Jahr 2004 wurden in das Baugesetzbuch europarech tliche Vorgaben integriert, die u. a. für 
die Aufstellung von Bauleitplänen gem. § 1 (6) Nr. 7 i.V.m. § 1a BauGB die Durchführung einer 
Umweltprüfung vorsehen, in der die mit der beabsichtigen Planung voraussichtlich verbundenen 
Umweltauswirkungen ermittelt und bewertet werden. D ie Ergebnisse der Umweltprüfung wer-
den im vorliegenden Umweltbericht als Bestandteil d er Begründung zur FNP- Änderung doku-
mentiert. 
 
Inhaltlich und in der Zusammenstellung der Daten or ientiert sich der Umweltbericht an den Vor-
gaben der Anlage zu §§ 2 (4) und 2a BauGB. 
 
Schwierigkeiten bei der Zusammenstellung der erford erlichen Informationen traten nicht auf. 
Bezüglich detaillierterer Erläuterungen zu den einz elnen Schutzgütern wird auf den Umweltbe-
richt zum Bebauungsplan Nr. 497 Gremmendorf – Erbdrostenweg / Erich-Greffin-Weg / L od-
denbach verwiesen, der parallel zur FNP- Änderung aufgestellt wird. 
 
5.2 Kurzdarstellung der Planung 
Mit der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 497 Gremmendorf – Erbdrostenweg / Erich-Gref-
fin-Weg / Loddenbach  soll die Errichtung von einigen Wohngebäuden östli ch der bestehenden 
Bebauung Erich-Greffin-Weg  sowie nördlich des Erbdrostenweges planungsrechtli ch ermöglicht 
                                                           
1 Gem. § 29 Landschaftsgesetz (LG) NRW vom 20.04.2005

– 17. Änderung des fortgeschriebenen FNP –             BEGRÜNDUNG / Seite 5 
werden. Die räumliche Ausdehnung der Wohnbaufläche wird von den notwendigen Abstands-
flächen zu den Gewässern Loddenbach und Loddenbachs ee bzw. zu der nördlich des Lodden-
bachs angrenzenden Waldfläche gebildet. Diese Absta ndsflächen sollen dem Ausgleich des mit 
der Entwicklung des Wohngebiets verbundenen Eingrif fs in Natur und Landschaft dienen und 
bleiben bei der FNP- Änderung entsprechend dargeste llt . Die vorliegende FNP- Änderung 
schafft die für die Aufstellung des Bebauungsplans erforderlichen planungsrechtlichen Voraus-
setzungen. 
 
5.3 Fachgesetzliche Ziele und Vorgaben des Umweltsc hutzes 
• Mensch 
Hier bestehen Fachgesetze, die insbesondere auf den  Schutz des Menschen vor Emissions-
belästigungen (z.B. Lärm) zielen (z.B. Baugesetzbuc h, TA Lärm, DIN 18005 Schallschutz im 
Städtebau). 
 
• Tiere und Pflanzen sowie Landschaft 
Die Berücksichtigung dieses Schutzguts ist gesetzli ch im Bundesnaturschutzgesetz, dem Land-
schaftsgesetz NW und in den entsprechenden Paragraphen des Baugesetzbuches vorgegeben. 
 
• Boden und Wasser 
Hier sind die Vorgaben des Bundes- und Landesbodens chutzgesetzes, die Bodenschutzklausel 
des Baugesetzbuches, das Wasserhaushaltsgesetz sowi e das Landeswassergesetz die zu be-
achtenden gesetzlichen Vorgaben. 
 
• Luft und Klima 
Zur Erhaltung einer bestmöglichen Luftqualität sind  die Vorgaben des Bundesimmissions-
schutzgesetzes und der TA Luft zu beachten. Indirek t enthalten auch das Bundesnaturschutz-
gesetz und das Landschaftsgesetz NW über die darin enthaltenen Aussagen zum Schutz von 
Biotopen Vorgaben für den Klimaschutz. 
 
• Landschafts- und Ortsbild 
Die Berücksichtigung dieses Schutzguts ist gesetzli ch im Bundesnaturschutzgesetz, dem Land-
schaftsgesetz NW und in den entsprechenden Paragraphen des Baugesetzbuches vorgegeben. 
 
• Kulturgüter und sonstige Sachgüter 
Die Berücksichtigung von Belangen der Bau- und Bodendenkmale ist in den Bestimmungen des 
Denkmalschutzgesetzes NRW geregelt.  
 
5.4 Umweltbeschreibung, -bewertung und Wirkungsprog nose 
• Mensch 
Der Änderungsbereich ist im wirksamen FNP als Grünf läche mit der Zweckbestimmung Maß-
nahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung v on Boden, Natur und Landschaft  darge-
stellt. Weitere anthropogene Nutzungsansprüche an d en Änderungsbereich bestehen nicht. 
Das weitere Umfeld des Änderungsbereichs wird als N aherholungsgebiet genutzt. Die Erho-
lungsfunktion bleibt auch mit der geänderten Darstellung des FNP erhalten. 
 
Die benachbarte, bestehende Wohnbebauung wird nicht  beeinträchtigt, da die zukünftige Dar-
stellung dieser entspricht und somit keine Emissionsbelastungen bewirkt. 
 
Beeinträchtigungen des Menschen sind auf dieser Planungsebene somit nicht zu erwarten. 
 
• Biotoptypen und Fauna 
Der Änderungsbereich liegt im Geltungsbereich des Landschaftsplans  Nr. 1 Werse , der in die-
sem Bereich die gesamte freie Landschaft umfasst. D ie Entwicklungskarte des Landschafts-
plans nennt als Entwicklungsziel die Anreicherung einer im ganzen erhaltungswürdigen Lan d-
schaft mit gliedernden und belebenden Elementen . Als besonders geschützte Teile von Natur

– 17. Änderung des fortgeschriebenen FNP –             BEGRÜNDUNG / Seite 6 
und Landschaft i. S. d. §§ 19 ff LG NW weist der La ndschaftsplan außerhalb, aber unmittelbar 
östlich angrenzend an den Änderungsbereich am Erbdr ostenweg zwei Stieleichen als Natur-
denkmal aus. 
 
Das Planwerk Grünordnung Münster  stellt im Zielkonzept Naturraum  den nordöstlichen Plan-
bereich am Loddenbach mit dem Ziel Sicherung und Entwicklung von Niederungs- und Uferb e-
reichen  dar. Im Zielkonzept Freizeit und Erholung  verläuft eine Verbindung zwischen Freizeit- 
und Erholungseinrichtungen am Loddenbachsee und im Weiteren entlang der Trasse der Um-
gehungsbahn. 
 
In der Themenkarte Grünsystem, Freiraumkonzept, Vorrangflächen zur Fre iraumsicherung  ist 
der Änderungsbereich im Randbereich des Grünzugs Lütkenbeck – Loddenbach  dargestellt. In-
nerhalb dieses Grünzugs liegen Vorrangflächen zur Freiraumsicherung , d.h. Freiflächen, die zur 
Sicherung der Freiraumfunktionen keine bauliche Entwicklung zulassen. 
 
Als informelles Planwerk stellt der Umweltplan  Münster  für den Stadtteil Gremmendorf – und 
somit für den Änderungsbereich – u. a. folgende Situation bzw. Funktionen 
 dar: 
• Lage am Rand des Grünflächenrings mit klimarelevan ter Bebauungsgrenze am östlichen 
Ortsrand 
• Angrenzende Bereiche mit sensiblen Böden 
• Randlage zum Landschaftsschutzgebiet Wersetal 
 
Als relevante Entwicklungsziele
 nennt der Umweltplan u. a.: 
• Leitmodell Umwelt: Lage am Grüngürtel mit ökologis cher Ausgleichsfunktion sowie am Rand 
des östlichen Freiraums (Schutzraum) 
• Wiederherstellen der Auenräume von Loddenbach, Vor nholtgraben und Edelbach 
• Berücksichtigung der bodenökologischen Extremstand orte 
 
Gebiete des europäischen Schutzgebietsnetzes NATURA  2000 liegen im Plangebiet und seiner 
Umgebung nicht vor. Das nächstgelegene Gebiet DE-40 12-301 Wolbecker Tiergarten  liegt in 
einer Entfernung von ca. 5 km jenseits der Ortslage  Wolbeck, so dass von einer Beeinträchti-
gung des Schutzgebiets durch die vorliegende FNP- Änderung nicht auszugehen ist. 
 
Hochwertige Strukturen sind im Änderungsbereich nicht vorhanden. 
 
Die sich im Änderungsbereich während der Stilllegun g aus der Ackerfläche entwickelte Brache 
ist von mittlerer ökologischer Wertigkeit. Angrenze nd sind als hochwertige Strukturen der Lod-
denbach östlich des Erbdrostenweges, der Loddenbach see sowie die Waldflächen nördlich des 
Änderungsbereichs zu nennen. Beeinträchtigungen die ser Biotoptypen werden durch die vor-
gelagerte Ausgleichsfläche vermieden. 
 
Von der geplanten Darstellung einer Wohnbaufläche i st eine Brache bzw. Ackerstilllegungsflä-
che betroffen. Die Darstellung einer Grünfläche mit  Ausgleichsfunktion führt zu einer Aufwer-
tung der bestehenden Biotopstrukturen. 
 
Faunistische Besonderheiten sind im Änderungsbereich nicht bekannt und nicht zu erwarten. 
 
In den angrenzenden Bereichen übernehmen insbesonde re der Loddenbachsee und die umlie-
genden Waldflächen Lebensraumfunktionen für die Avi fauna. Während der Bautätigkeiten sind 
Störungen der Fauna zu erwarten. Aufgrund der vorge sehenen Pflanz- und Ausgleichsmaßnah-
men in der Grünfläche mit Pufferwirkung ist nicht v on einer nachhaltigen Störung der Fauna in 
den angrenzenden Bereichen auszugehen. Die Aufwertu ng der Biotopstrukturen in der Aus-
gleichsfläche führt zu einer Erhöhung der Lebensraumqualität für die Fauna.

– 17. Änderung des fortgeschriebenen FNP –             BEGRÜNDUNG / Seite 7 
Für die Änderung des FNP wird die Rücknahme des Lan dschaftsplans erforderlich. Aufgrund 
der Kleinflächigkeit der geplanten Wohnbaufläche – verbunden mit der Randlage im Land-
schaftsplanbereich und der mittleren ökologischen W ertigkeit – ist die vorgesehene Änderung 
des FNP – auch im Hinblick auf die in den übrigen g enannten Planwerken aufgeführten Ziele –
 vertretbar. Dies auch vor dem Hintergrund, dass mi t der benachbarten Grünfläche eine räum-
lich und funktional geeignete Fläche für Ausgleichs maßnahmen zur Verfügung steht. Die kon-
krete Regelung der erforderlichen Ausgleichsmaßnahm en erfolgt im Rahmen der Aufstellung 
des Bebauungsplans Nr. 497 Gremmendorf – Erbdrostenweg / Erich-Greffin-Weg / L odden-
bach , die parallel zur Änderung des FNP erfolgt. 
 
• Boden 
Dem Änderungsbereich unterliegt mit einem Pseudogle y ein Bodentyp, der um Gremmendorf 
verbreitet ist, eine mittlere Ertragsfähigkeit aufweist und nicht als schutzwürdig einzustufen ist. 
 
Mit der Entwicklung des Wohngebiets ist die Entnahm e, Umlagerung und Versiegelung eines 
derzeit offenen Bodens verbunden. Unter der Grünflä che mit Ausgleichsfunktion werden die be-
stehenden Bodenverhältnisse langfristig aufgewertet , weil die entsprechenden Ausgleichsmaß-
nahmen auch Verbesserungen im Untergrund bewirken werden. 
 
Die Vorgaben des Landesbodenschutzgesetzes und des Baugesetzbuchs (sparsamer und 
schonender Umgang mit Grund und Boden, Wiedernutzba rmachung von Flächen, Nachver-
dichtung, Innenentwicklung und Begrenzung der Boden versiegelung) werden mit der Arrondie-
rung eines bestehenden Siedlungsbereichs weitgehend berücksichtigt. 
 
Erhebliche Umweltauswirkungen auf das Schutzgut Bod en sind mit der Änderung des FNP 
nicht zu erwarten. 
 
• Grundwasser 
Der Änderungsbereich und sein Umfeld liegen weder i nnerhalb eines Wasserschutzgebiets 
noch innerhalb des für die Wasserversorgung wichtigen Münsterländer Kiessandzuges. 
 
Der Grundwasserstand schwankt stark zwischen 4 – 20  dm unter Flur. Aufgrund der geringen 
bis mittleren Filterfunktion des aufliegenden Boden s ist hier von einer mittleren bis hohen Emp-
findlichkeit des Grundwassers gegenüber Schadstoffe inträgen auszugehen. Gemäß dem Um-
weltkataster der Stadt Münster trägt der Boden mit einer Rate von max. 200 – 300 mm/a deut-
lich zur Grundwasserneubildung bei. 
 
Das Schutzgut Grundwasser ist aufgrund der Zunahme der Versiegelung von einer verminder-
ten Grundwasserneubildungsrate betroffen. Unter der Ausgleichsfläche ist von einer Aufwertung 
der Grundwasserverhältnisse auszugehen, weil im Zug e der Nutzungsextensivierung bzw. -ein-
stellung der Schadstoffeintrag vermindert werden wird. 
 
Die Vorgaben des § 51a LWG werden bei der Entwässer ung der zukünftig in der Wohnbauflä-
che entstehenden versiegelten Bereiche berücksichti gt, so dass erhebliche Umweltauswirkun-
gen auf das Schutzgut Grundwasser mit der Änderung des FNP nicht zu erwarten sind. 
 
• Oberflächengewässer 
Oberflächengewässer sind innerhalb des Änderungsber eichs nicht vorhanden. Unmittelbar an-
grenzend befinden sich die Oberflächengewässer Loddenbachsee  und Loddenbach . Das im 
geplanten Wohngebiet und auf den Verkehrsflächen an fallende und in den Loddenbachsee ein-
geleitete Oberflächenwasser ist unbelastet. Somit s ind die Gewässer von der Änderung des 
FNP nicht nachteilig betroffen. Die geplanten Maßna hmen auf der vorgelagerten Ausgleichsflä-
che führen zu einer Aufwertung der Uferstrukturen am Loddenbach. 
 
• Klima und Lufthygiene

– 17. Änderung des fortgeschriebenen FNP –             BEGRÜNDUNG / Seite 8 
Großräumig gesehen übernehmen die Brachfläche im Än derungsbereich und die landwirt-
schaftlichen Flächen im Umfeld – hier insbesondere das Grünland nördlich des Loddenbach-
sees – klimatisch positive Wirkungen als Kaltluften tstehungsgebiete. Die angrenzenden Wald-
flächen sind nennenswerte Frischluftproduzenten, die Wasserfläche des Loddenbachsees weist 
eine temperaturausgleichende Wirkung auf. 
 
Entsprechend dieser klimatisch positiven Wirkungen ist die nördlich an Gremmendorf angren-
zende freie Landschaft als klimaökologischer Ausgle ichsraum im Umweltkataster ausgewiesen. 
Aufgrund der vorherrschenden Windrichtung um Süd- W est profitiert der Stadtteil Gremmendorf 
jedoch nur in untergeordnetem Maß von diesen Wirkungen. 
 
Die Lufthygiene im Änderungsbereich ist geprägt von  der Lage im Randbereich eines Sied-
lungsgebietes im Übergang zu landwirtschaftlich gen utzten Freiflächen und Waldbeständen. Es 
bestehen Immissionsvorbelastungen durch siedlungstypische Verbrennungsprozesse, die in die 
freie Landschaft ausstreichen. Als besonderer Emitt ent ist der vielbefahrene Albersloher Weg 
zu nennen. 
 
Insgesamt sind unter Berücksichtigung der vorhanden en Freiflächen in der Umgebung des Än-
derungsbereichs, der geringfügigen Erweiterung der Wohnbaufläche mit einer relativ geringen 
Versiegelung und der Darstellung einer Grünfläche m it Ausgleichsfunktion keine Verschlechte-
rungen der bestehenden klimatischen Situation und s omit keine erheblichen nachteiligen Um-
weltauswirkungen auf das Schutzgut Klima zu erwarten. 
 
Bezüglich der Nutzung erneuerbarer Energien wird au f den in Aufstellung befindlichen Bebau-
ungsplan Nr. 497 verwiesen. 
 
• Landschafts- und Ortsbild 
Das Landschaftsbild im Änderungsbereich und seiner Umgebung ist geprägt von den beiden 
Großstrukturen Siedlungsbereich Gremmendorf  im Süden und land- und forstwirtschaftlich ge-
nutzte, reich strukturierte Landschaft  im Norden. Das Landschaftsbild weist zwar deutlich e an-
thropogene Beeinträchtigungen im südlichen Bereich auf, die nördlich angrenzende freie Land-
schaft besitzt jedoch aufgrund ihrer Strukturvielfalt ein wertvolles Landschaftsbild. 
 
Bei Realisierung der durch die Darstellung einer Wohnbaufläche vorbereiteten Bebauung gehen 
von dieser während der Bauphase Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes aus. Unter Be-
rücksichtigung der Grünfläche mit Ausgleichsfunktio n – geeignete Maßnahmen zur Einbindung 
der Wohnbaufläche in das Landschaftsbild werden im in Aufstellung befindlichen Bebauungs-
plan Nr. 497 getroffen – sind jedoch langfristig ke ine Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes 
zu erwarten. 
 
• Kulturgüter und sonstige Sachgüter 
Baudenkmale, auf die die Vorgaben des Denkmalschutz gesetzes anzuwenden wären, kommen 
im Änderungsbereich nicht vor. Bodendenkmale sind i m Änderungsbereich bislang ebenfalls 
nicht bekannt. Bei Bodeneingriffen in einer über Ja hrhunderte hinweg besiedelten Kulturland-
schaft können jederzeit archäologische Funde und Be funde auftreten sowie Bodendenkmale 
entdeckt werden. 
 
Die sog. Umwidmungssperrklausel des Baugesetzbuchs (Umnutzung von landwirtschaftlichen, 
als Wald oder für Wohnzwecke genutzten Flächen nur im notwendigen Umfang) findet im vorlie-
genden Planverfahren insofern Beachtung, dass die D imensionierung der geplanten Wohnbau-
fläche aufgrund der restriktiven Wirkung der angrenzenden Biotopstrukturen gering ausfällt. 
 
5.5 Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern

– 17. Änderung des fortgeschriebenen FNP –             BEGRÜNDUNG / Seite 9 
Zu beachtende und voraussichtlich beeinträchtigte W echselwirkungen zwischen den aufge-
führten Schutzgütern sind auf dieser Planungsebene im Änderungsbereich nicht ersichtlich und 
nicht zu vermuten. 
 
Angrenzend an den Änderungsbereich befinden sich am  Loddenbach und im Umfeld der Re-
genkläranlage am Loddenbachsee Weichholzarten, die von höheren (Grund-)Wasserständen 
abhängen. Diese sind jedoch von der geplanten FNP- Änderung nicht betroffen, da der Wasser-
haushalt nicht verändert wird. 
 
5.6 Zusammenfassung erheblich nachteiliger Umweltau swirkungen 
Unter Beachtung der Festlegung von geeigneten Ausgl eichsmaßnahmen innerhalb der Grünflä-
che mit Ausgleichsfunktion sind mit der beabsichtig ten Änderung des FNP keine voraussichtli-
chen erheblichen Umweltauswirkungen verbunden. 
 
5.7 Prognose bei Nichtdurchführung der Planung (Nul lvariante) 
Bei Beibehaltung der derzeitigen Darstellungen des FNP ist nicht von Nutzungsänderungen im 
Änderungsbereich auszugehen. 
 
5.8 Anderweitige Planungsmöglichkeiten 
Mit dem vorliegenden Entwurf zur 17. Änderung des F NP ist eindeutig eine kleinteilige Flächen-
bereitstellung zur Schaffung von Wohnraum im Ortste il Gremmendorf – Ost beabsichtigt, die u. 
a. wegen der vorhandenen Infrastrukturausstattung e ine städtebaulich sinnvolle Abrundung 
darstellt.  Für den Ortsteil Gremmendorf – Ost weisen darüber h inaus – abgesehen vom Plan-
gebiet – weder der geltende Gebietsentwicklungsplan  (GEP) – Teilabschnitt Münsterland – 
noch der wirksame FNP weitere entwicklungsfähige Fl ächenpotenziale für eine Wohnsied-
lungsentwicklung aus. 
 
Vor dem Hintergrund des Planungsziels, im Ortsteil Gremmendorf – Ost Flächen zur Errichtung 
für zusätzlichen Wohnraum bereitzustellen, stellen die beiden potenziellen Wohnbauflächen im 
weiteren Umfeld, außerhalb des Ortsteils Gremmendorf – Ost (an der Homannstraße im Ortsteil 
Angelmodde – West sowie westlich der Straße Schmitt ingheide im Ortsteil St. Mauritz; siehe 
hierzu auch Kap. 1) keine in Betracht kommenden Planungsalternativen dar, die gem. Ziffer 2 d) 
der Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a Baugesetzbuch (BauGB) zu untersuchen wären. 
 
5.9 Überwachung (Monitoring) 
Welche Überwachungsmaßnahmen gem. § 4c BauGB im Änd erungsbereich erforderlich wer-
den, muss im Rahmen des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 497 festgelegt 
werden. 
 
Maßnahmen zum Monitoring werden im konkreten Fall a uf der Planungsebene des FNP nicht 
erforderlich. Unbenommen ist dabei die regelmäßige Überprüfung im Rahmen einer Fortschrei-
bung des FNP. 
 
5.10 Allgemein verständliche Zusammenfassung 
Die Stadt Münster beabsichtigt das vorhandene Wohng ebiet Erich-Greffin-Weg  im Ortsteil 
Gremmendorf – Ost nördlich des Erbdrostenweges nach  Osten bis zum Loddenbach zu erwei-
tern. Die Änderung des wirksamen FNP erfolgt durch eine Umwidmung der Darstellung einer 
Grünfläche mit der Zweckbestimmung Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung 
von Boden, Natur und Landschaft  in eine Wohnbaufläche . 
 
Für den Bereich der geplanten Wohnbaufläche wird da rüber hinaus die Herausnahme aus dem 
Geltungsbereich des Landschaftsplans Werse  erforderlich. 
 
Mit den Änderungen auf der Ebene der vorbereitenden  Bauleitplanung sind keine voraussichtli-
chen erheblichen Auswirkungen auf die im Umweltberi cht zu betrachtenden Schutzgüter ver-

– 17. Änderung des fortgeschriebenen FNP –             BEGRÜNDUNG / Seite 10 
bunden. Detailliertere Betrachtungen erfolgen im Um weltbericht zum Bebauungsplan Nr. 497 
Gremmendorf – Erbdrostenweg / Erich-Greffin-Weg / L oddenbach , der parallel zur FNP- Ände-
rung aufgestellt wird. 
 
Anderweitige, in Betracht kommende Planungsmöglichk eiten im Ortsteil Gremmendorf – Ost 
sind weder im geltenden Gebietsentwicklungsplan (GEP) – Teilabschnitt Münsterland – noch im 
wirksamen FNP vorhanden. In den angrenzenden Stadtteilen ggf. noch zur Verfügung stehende 
Flächenpotenziale sind mit dem Planungsziel der Sch affung von Wohnraum in Gremmendorf 
nicht vereinbar. 
 
Maßnahmen zum Monitoring werden im konkreten Fall a uf dieser Planungsebene nicht erfor-
derlich. Unbenommen ist dabei die regelmäßige Überp rüfung im Rahmen einer zukünftigen 
Fortschreibung des FNP. 
 
6. Gesamtabwägung 
6.1 Eingriffe in Natur und Landschaft: Ausgleich 
Mit der Darstellung einer zusätzlichen Wohnbaufläch e wird eine Freifläche, die im wirksamen 
FNP als Grünfläche mit der Zweckbestimmung Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur 
Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft  dargestellt ist, überplant. Zusätzlich wird die 
Rücknahme des Geltungsbereichs des Landschaftsplan Werse  erforderlich. Hiervon ist eine 
Brachfläche von mittlerer ökologischer Wertigkeit betroffen. 
 
Aufgrund der geringen Größe der neuen Wohnbaufläche , verbunden mit der Randlage im 
Landschaftsplanbereich und der mittleren ökologisch en Wertigkeit, ist die vorgesehene Ände-
rung des FNP vertretbar. Diese Einschätzung erfolgt  auch vor dem Hintergrund, dass mit der 
benachbarten Grünfläche eine räumlich und funktiona l geeignete Fläche für Ausgleichsmaß-
nahmen zur Verfügung steht. Die konkrete Regelung d er erforderlichen Ausgleichsmaßnahmen 
erfolgt im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplan s Nr. 497 Gremmendorf – Erbdrosten-
weg / Erich-Greffin-Weg / Loddenbach , die parallel zur Änderung des FNP erfolgt. 
 
6.2 Altlasten 
Im FNP werden gemäß § 5 Abs. 3 Nr. 3 BauGB für baul iche Nutzungen vorgesehene Flächen, 
die erheblich mit umweltgefährdenden Stoffen belast et sind, gekennzeichnet. Innerhalb des Än-
derungsbereichs sind nach derzeitigem Kenntnisstand  keine Altlastenverdachtsflächen vorhan-
den, die einer Kennzeichnungspflicht unterliegen. 
 
Damit sind diesbezüglich im weiteren Verfahren keine Komplikationen zu erwarten. 
 
6.3 Ziele der Raumordnung und Landesplanung 
Der gültige Gebietsentwicklungsplan (GEP) für den R egierungsbezirk Münster – Teilabschnitt 
Münsterland – stellt den Änderungsbereich als Überg ang zwischen einem Wohnsiedlungsbe-
reich  und einem Agrarbereich  dar. Der Agrarbereich wird überlagert durch die Fu nktionszuwei-
sung Erholungsbereich . Die geplante Wohnbaufläche ist mit ca. 2 ha Fläch e relativ klein, es 
handelt sich um die Arrondierung eines bestehenden Wohnsiedlungsbereichs. 
Mit Schreiben vom 08.11.2005 hat die Bezirksregieru ng Münster mitgeteilt, dass gegen die ge-
plante geringfügige Erweiterung der Wohnbaufläche i m Rahmen der 17. Änderung des Flä-
chennutzungsplanes keine landesplanerischen Bedenke n erhoben werden. Die geplante 17. 
Änderung des Flächennutzungsplanes steht damit im E inklang mit den landesplanerischen 
Vorgaben. 
 
6.4 Liegenschaftliche Verfügbarkeit 
Die für eine Wohnbebauung vorgesehene Fläche befind et sich vollständig im Eigentum eines 
Eigentümers, der auch den Antrag auf Aufstellung eines Bauleitplans gestellt hat. 
 
Damit sind die Voraussetzungen für eine zügige Umsetzung der Planungsziele gegeben.

– 17. Änderung des fortgeschriebenen FNP –             BEGRÜNDUNG / Seite 11 
 
Nähere Einzelheiten sind aus dem Plan zur 17. Änder ung des fortgeschriebenen Flächennut-
zungsplanes ersichtlich. 
 
Durch die vorliegende Änderung werden die Grundzüge  des wirksamen Flächennutzungspla-
nes nicht verändert. 
 
 
 
 
 
Diese Begründung dient gemäß § 5 (5) Baugesetzbuch als Anlage zu 
der durch den Rat der Stadt Münster am __________ a bschließend be-
schlossenen 17. Änderung des fortgeschriebenen Fläc hennutzungspla-
nes. 
 
Münster, 
 
 
 
Dr. Tillmann 
Oberbürgermeister

Beratungsverlauf (3)

15.08.2006 Bezirksvertretung Münster-Südost
TOP 4.1 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
23.08.2006 Hauptausschuss
TOP 24.4.1 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
23.08.2006 Rat
TOP 27.4.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (10)

  • Homannstraße
  • Erbdrostenweg
  • Erich-Greffin-Weg
  • Albersloher Weg
  • Schmittingheide
  • Vörnste Esch
  • Edelbach
  • Tiergarten
  • Werse
  • Delstrup

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Vorlagen-Nr.
V/0505/2006
Typ
Vorlage
Datum
19.06.2006
Erstellt
06.10.2020 14:37