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0196/2024

Förderprogramm für Projekte zur Gewaltprävention und Stärkung von integrativen Angeboten für in städtischen Unterbringungseinrichtungen lebende Geflüchtete

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 27.02.2024

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Anlage 1

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Anlage 2, Auszug Finanzausschuss 18.03.2024

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Beschlussvorlage Rat

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Anlage 1

17409 Zeichen

Seite 1 von 8 
 
Förderung für Projekte zur Gewaltprävention und Stärkung 
von integrativen Angeboten  für in  städtischen Unterbrin-
gungseinrichtungen lebende Geflüchtete 
  
Inhaltsverzeichnis 
 
1 Präambel ............................................................................................................................. 2 
2 Was ist Ziel und Zweck der Zuwendung?........................................................................... 2 
3 Was kann gefördert werden? .............................................................................................. 2 
3.1 Welche Kriterien muss ein Projekt erfüllen, um gefördert werden zu können? ......... 3 
3.2 Welche Projektziele können gefördert werden? ......................................................... 3 
3.3 Welche Formate können gefördert werden?............................................................... 4 
4 Wer kann eine Förderung erhalten? ................................................................................... 4 
5 Für welche Dauer und in welcher Höhe erfolgt die Förderung? ........................................ 4 
6 Wie ist das Förderverfahren?.............................................................................................. 5 
6.1 Allgemeine Förderbedingungen .................................................................................. 5 
6.2 Was muss der Antrag enthalten? ................................................................................ 5 
6.3 Wie erfolgt die Bewilligung? ........................................................................................ 6 
6.4 Welche Fristen müssen eingehalten werden? ............................................................ 7 
6.5 Wie muss die Verwendung nachgewiesen werden? .................................................. 7 
7 Hinweis auf Förderung und Öffentlichkeitsarbeit................................................................ 7 
8 Schlussbestimmungen ........................................................................................................ 8 
9 Kontakt ................................................................................................................................ 8

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1 Präambel 
Die Förderung von Projekten zur Gewaltprävention und integrativen Angeboten für 
die in städtischen Unterbringungseinrichtungen lebenden Geflüchteten ist eine Maß-
nahme der Stadt Köln zur Unterstützung der Einrichtungsleitungen und beauftragten 
Träger vor Ort. 
Ziel ist es, sowohl die Chance auf eine gewalt- und diskriminierungsfreie Teilhabe 
von geflüchteten Menschen in Köln zu fördern als auch die Sicherung des Gewalt-
schutzes und die Stärkung der integrativen Strukturen vor Ort gemäß dem Beschluss 
der Stadt Köln vom 17.08.2023 (Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren) 
zu gewährleisten. 
Mit der Einführung dieses Förderprogramms erfolgt die Umsetzung von Maßnahmen 
zu den Themenfeldern Gewaltschutz, Partizipation, Kinderrechte, Demokratie und 
Teilhabe.  
Ziel des vorliegenden Förderprogramms ist es, Klarheit und Transparenz bei der 
Vergabe der Mittel zu schaffen. 
Die finanzielle Förderung nach diesem Programm ist eine freiwillige Leistung der 
Stadt Köln. Es besteht kein Rechtsanspruch auf eine Förderung. Eine Bewilligung 
der Fördermittel ersetzt keine Genehmigung oder Erlaubnis gemäß anderer Vor-
schriften oder Gesetze. Die Fördermittelempfangenden sind für die Durchführung der 
geförderten Maßnahmen in rechtlicher und tatsächlicher Hinsicht selbst verantwort-
lich. Darüber hinaus gelten die allgemeinen Bewilligungsbedingungen für die Berei-
che Jugend, Schule, Weiterbildung, Senior*innen, Soziales, Beschäftigungsförde-
rung, Wohnen und Gesundheit vom 01.01.2021.  
 
2 Was ist Ziel und Zweck der Zuwendung? 
Ziel des Förderprogramms ist es, Projekte Dritter zur Gewaltprävention und prakti-
schen Umsetzung des Gewaltschutzes im Bereich der Unterbringung von Geflüchte-
ten zu unterstützen.  
Eine menschenrechtskonforme Unterbringung und unterstützende Begleitung von 
Geflüchteten in den Einrichtungen erfordert ein friedliches und respektvolles Mitei-
nander, hilft Vorurteile abzubauen und trägt zur Sensibilisierung aller Beteiligten bei. 
Die Fachkräfte der Sozialen Arbeit erfahren vor Ort durch diese unterschiedlichen 
Projekte verstärkt Rückhalt. Dieses Zusammenwirken trägt letztendlich den Bedürf-
nissen aller vor Ort Tätigen Rechnung. 
 
3  Was kann gefördert werden? 
Gefördert werden Projekte Dritter in Köln, die sich Gewaltprävention und/oder die 
Stärkung von integrativen Angeboten im Bereich Unterbringung geflüchteter Men-
schen zum Ziel gesetzt haben und somit zur Umsetzung von Gewaltschutz und Parti-
zipation beitragen.

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3.1 Welche Kriterien muss ein Projekt erfüllen, um gefördert werden zu 
können? 
Folgende Bedingungen müssen für eine Förderung zwingend erfüllt sein: 
1. Bezug zu Unterbringungseinrichtungen für Geflüchtete, die vom Amt für Woh-
nungswesen der Stadt Köln betrieben werden 
2. Bezug zum Themenfeld  
3. Bezug zu mindestens einem der unter Punkt 3.2. genannten Ziele 
4. Konzept zur Evaluation der Maßnahme, um eine nachhaltige Wirkung zu ge-
währleisten 
5. Aussagekräftiger Finanzplan als Nachweis einer gesicherten Gesamtfinanzie-
rung (siehe auch 6.1) 
6. Der Projektcharakter muss aus dem Antrag klar hervorgehen (keine Förde-
rung von bestehenden Strukturen) 
Es können nur Angebote gefördert werden, die für die angedachte Zielgruppe öffent-
lich zugänglich sind. In begründeten Fällen kann hiervon abgewichen werden.  
Geförderte Maßnahmen dürfen keinem kommerziellen Zweck dienen. 
 
3.2  Welche Projektziele können gefördert werden? 
Gefördert werden können Projekte, die mindestens eine der folgenden Zielsetzungen 
verfolgen: 
1. Prävention und Abbau von Gewalt  
wie zum Beispiel: 
 Erweiterung und Durchführung von zielgruppenspezifischen Projekten zur Ge-
waltprävention  
 Organisation von Workshops für Kinder, Jugendliche, junge Erwachsene und 
Erwachsene zum Abbau von Vorurteilen und Gewaltbereitschaft  
 Unterstützungsprojekte für Menschen, welche von häuslicher Gewalt in der 
Partnerschaft betroffen sind 
 Unterstützung beim Aufbau einer Tagesstruktur durch regelmäßige Angebote 
 Spezifische Schulungen für Mitarbeitende 
 
2. Teilhabe 
wie zum Beispiel: 
 Empowerment von Kindern und Jugendlichen 
 Anbindung an die Kölner Regelsysteme der Jugendpflege und des Gesund-
heitswesens 
 Niedrigschwellige Angebote zum Verständnis des Alltags in Deutschland 
 Maßnahmen, die das Selbstbewusstsein und die Bereitschaft und Fähigkeiten 
von Frauen erhöhen, umfassend gleichberechtigt und diskriminierungsfrei am

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gesellschaftlichen, sozialen, wirtschaftlichen und politischen Leben teilzuneh-
men 
 Maßnahmen, in denen sich männliche Bewohner jeglichen Alters hinsichtlich 
des Frauenbildes und dem Rollenverständnis in dieser Gesellschaft auseinan-
dersetzen 
 Projekte zum Thema Demokratieverständnis 
 
3. Vermittlung Kultursensibilität 
wie zum Beispiel: 
 Aufzeigen und Abbau von Diskriminierung in unterschiedlichen Bereichen der 
Gesellschaft (z.B. innerhalb von Schule, am Arbeitsplatz, im öffentlichen 
Raum oder im eigenen Wohnzusammenhang) 
 Begegnungen zum Austausch schaffen um Vorurteile abzubauen, z.B. über 
Sport-; Kunst- oder Musikprojekte 
 
 
3.3  Welche Formate können gefördert werden? 
Gefördert werden können Projektformate wie z.B. Workshops, Gruppenangebote, 
Begleitungen zu Angeboten des Regelsystems, Schulungen (z.B. für Fachkräfte), die 
Entwicklung und Erstellung von Materialien sowie andere Formate und innovative 
Methoden. 
 
 
4 Wer kann eine Förderung erhalten? 
Antragsberechtigt sind juristische Personen (hier ist ein*e Vertretungsberechtigte*r zu 
benennen) und Vereine (eingetragene Vereine und Vereine, die als gemeinnützig an-
erkannt sind), Initiativen, Gruppen, Verbände der freien Wohlfahrtspflege sowie ge-
meinnützige Gesellschaften mit beschränkter Haftung (gGmbH), die sich Gewaltprä-
vention, Teilhabe- und Integrationsarbeit zur Aufgabe gesetzt haben und in Köln ih-
ren Sitz haben oder hier wirken.  
Die Förderungsberechtigten bieten Gewähr für eine zweckentsprechende, wirtschaft-
liche und sparsame Verwendung der Fördermittel. 
 
5 Für welche Dauer und in welcher Höhe erfolgt die Förderung? 
Das Amt für Wohnungswesen der Stadt Köln richtet eine Website zur Bewerbung des 
Förderprogramms ein. Auf dieser werden das Gesamtbudget und die entsprechen-
den Antrags- und Förderphasen rechtzeitig bekannt gegeben. Grundsätzlich ist eine 
Projektphase auf 12 Monate begrenzt und muss im Kalenderjahr der Bewilligung ge-
startet werden.

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Die Höhe der Förderung kann maximal 10 Prozent der gesamten zur Verfügung ste-
henden Fördermittel betragen. Eine Förderung unter 4.000 Euro erfolgt nicht. Der 
maximale Förderbetrag pro Projekt wird auf der eigens eingerichteten Website be-
kannt gegeben.  
 
6 Wie ist das Förderverfahren? 
6.1 Allgemeine Förderbedingungen 
Förderfähig sind die im direkten Zusammenhang mit dem Projekt stehenden notwen-
digen Personal- und Sachausgaben (u. a. Material-, Honorarkosten). Ausgezahlte, 
aber nicht für das Projekt genutzte Mittel sind zurückzuerstatten. 
Zuführungen an Rücklagen aus der städtischen Förderung, nicht zahlungswirksame 
Aufwendungen und Kosten, Spenden an Dritte und Kosten, die durch Versäumnisse 
oder Fehlverhalten der Fördermittelempfangenden entstanden sind, sind nicht förder-
fähig. 
Die Förderung nach diesem Förderprogram ist subsidiär zu anderen Förderungen. 
Eine Förderung ist nur möglich, wenn ein angemessener Eigenanteil, in der Regel 
mindestens 10 Prozent, durch die Antragstellenden geleistet wird. Der Eigenanteil 
kann durch Drittmittel, Eigenmittel und ehrenamtliche Tätigkeit (Berücksichtigung von 
grundsätzlich 10 Euro und gegebenenfalls bis höchstens 20 Euro je nach erforderli-
cher, besonderer Qualifikation) geleistet werden.  
Der Eigenanteil durch ehrenamtliche Arbeit muss nachgewiesen werden. 
Im Verwendungsnachweis (s. 6.5) müssen Name der*des Ehrenamtler*in, Datum, 
Dauer und Art der Leistung festgehalten werden. Bei Geltendmachung von mehr als 
10 Euro pro geleisteter Stunde aufgrund besonderer Qualifikation ist die Qualifikation 
der*des Ehrenamtler*in mit anzugeben. Der Eigenanteil durch ehrenamtliche Arbeit 
darf maximal 20 Prozent des gesamten Eigenanteils (10 Prozent der zuwendungsfä-
higen Kosten) nicht überschreiten. 
 
Eine Förderung erfolgt nur, wenn die Gesamtfinanzierung der Maßnahme gesichert 
ist. Eine Doppelförderung durch dieses Förderprogramm und andere Förderpro-
gramme, insbesondere der Stadt Köln, ist nicht zulässig. Bei einem Verstoß wird die 
Förderung zurückgefordert. 
Eine Förderung durch komplementäre Drittmittel (d.h. Mittel von Stiftungen oder Pri-
vatpersonen) ist möglich.  
 
6.2  Was muss der Antrag enthalten? 
Der Antrag auf die Förderung ist bei der Stadt Köln, Amt für Wohnungswesen, zu 
stellen. Der Antrag muss die Bezeichnung und Organisationsform der Antragstellen-
den und Angaben über die Höhe der zu erwartenden Einnahmen und Ausgaben (Fi-
nanzierungsplan) inklusive bereits beantragter oder bewilligter Fördermittel der Stadt

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Köln oder von Dritten sowie über Zweck, Nachhaltigkeit, Zielgruppe der Veranstal-
tung, Titel, Ort und Zeitrahmen des Projektes enthalten.  
Bei einem Antrag einer juristischen Person ist der/die Vertretungsberechtigte zu nen-
nen, handelt es sich bei Antragsteller*innen um Gruppen, Vereine oder sonstige Zu-
sammenschlüssen ist aus dem Kreis der Zuwendungsempfänger*innen eine Person 
zu benennen, die die Verantwortung und Haftung für die zweckgerechte Verwendung 
der Fördermittel gegenüber der Stadt Köln übernimmt. 
Die Unterlagen zur Antragstellung sind über die Abteilung Wohnraumversorgung im 
Amt für Wohnungswesen bzw. eine eigens dafür eingerichtete Webseite zu erhalten. 
Email: Foerderprogramm-GWS-IA@stadt-koeln.de (vgl. Punkt 9). 
Die Antragstellenden erklären, dass sie mit dem Vorhaben noch nicht begonnen ha-
ben und ob sie zum Vorsteuerabzug nach §15 Umsatzsteuergesetz berechtigt sind.  
Ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn führt zum Förderausschluss. In Ausnahmefällen 
kann die Stadt Köln dem Beginn der Maßnahme vor Erteilung des Bewilligungsbe-
scheides zustimmen. Hierzu ist schriftlich eine Erlaubnis einzuholen. Aus dieser Er-
laubnis ist jedoch kein Anspruch auf Bewilligung eines Zuschusses abzuleiten. 
Der Antrag muss eine „Selbstverpflichtungserklärung zu Vielfalt und Toleranz“ enthal-
ten.  
Der Eingang der Unterlagen wird schriftlich oder elektronisch bestätigt. 
Ändern sich Sachverhalte, zu den im Antrag gemachten Angaben, insbesondere Än-
derungen der Finanzierung, Änderung der Organisationsform der Antragstellenden, 
Änderung der Maßnahme oder des Zeitrahmens der Maßnahme und Änderung des 
Förderungszwecks, so ist dies unverzüglich mitzuteilen. 
 
6.3  Wie erfolgt die Bewilligung? 
Das Amt für Wohnungswesen der Stadt Köln prüft, ggfls. unter Hinzuziehung weiterer 
städtischer Fachdienststellen, den Antrag inhaltlich und bewertet diesen aus fachli-
cher Sicht und unter Beachtung der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel.  
Auf Grundlage der fristgerecht eingegangenen, prüffähigen Antragstellungen erarbei-
tet die Fachverwaltung eine Vorschlagsliste für Zuwendungen an Berechtigte im 
Sinne des Förderprogramms. Diese wird dem Ausschuss für Soziales, Seniorinnen 
und Senioren vor Förderzusage und Mittelausschüttung zur Entscheidung und Mittel-
freigabe vorgelegt. 
Die Bewilligung bzw. Ablehnung des Förderantrags erfolgt durch einen elektroni-
schen oder schriftlichen Bescheid. 
Die Fördermittel werden in der Regel in einem Betrag vor der Durchführung der Maß-
nahme ausgezahlt. Dies geschieht, sobald der Bescheid Rechtskraft erlangt hat.  
Die Förderung und die Auszahlung sind davon abhängig, dass der Bewilligungsbe-
scheid Bestandskraft erlangt. Der Bewilligungsbescheid kann Bedingungen, Auflagen 
oder Auflagenvorbehalte enthalten. Die Auszahlung erfolgt in der Regel in einem Be-
trag.

Seite 7 von 8 
 
 
6.4  Welche Fristen müssen eingehalten werden?  
Die Frist zur Antragstellung ist abhängig von den Sitzungsterminen des Ausschusses 
für Soziales, Seniorinnen und Senioren und wird auf der eigens für das Förderpro-
gramm eingerichteten Website bekannt gegeben.  
 
6.5  Wie muss die Verwendung nachgewiesen werden?  
Zum Nachweis einer sachgerechten, zweckentsprechenden und wirtschaftlichen Ver-
wendung der Fördermittel sind Fördermittelempfangende dazu verpflichtet, 
 bis zum Ende des ersten Drittels der Projektlaufzeit einen Zwischenbericht mit 
einem aktuellen Zeitplan einzureichen sowie 
 binnen drei Monaten nach Abschluss des Projektes bzw. Durchführung der 
Veranstaltung einen zahlenmäßigen Nachweis durch detaillierte Einzelauflis-
tung der angefallenen Einnahmen und Ausgaben entsprechend des Kosten- 
und Finanzplans.  
Es ist eine sachgerechte Verwendung der Zuwendung zu bestätigen. Die Belege 
müssen für zehn Jahre aufbewahrt werden. Die Verwaltung prüft die entsprechenden 
Originalbelege (Quittungen) stichprobenhaft. Die Nachweise müssen Auskunft über 
die Einhaltung des Finanzierungsplans geben und sind Grundlage für eine mögliche 
Rückforderung von Mitteln.  
Fördermittelempfangende müssen mit dem Verwendungsnachweis auch einen Sach-
bericht über die Maßnahmen einreichen. Dieser muss das Ziel der Maßnahme auf-
führen und darstellen, ob und wie dieses erreicht wurde. Der Sachbericht soll darle-
gen, was erreicht wurde und wie dies in Zukunft ggf. verbessert werden könnte. Der 
Sachbericht enthält auch Angaben zur Durchführungsdauer, Anzahl der Teilnehmen-
den, sofern abgefragt auch Angaben zur Rückmeldung durch die Teilnehmenden 
und welche Zielgruppen erreicht wurden und - falls vorhanden - Hinweise auf öffentli-
che Berichterstattung.  
Werden der Zwischenbericht oder die Nachweise nach Mahnung nicht vollständig 
und fristgerecht eingereicht, wird die Förderung zurückgefordert. Die Förderung wird 
zurückgefordert, wenn die Fördermittelempfangenden falsche Angaben gemacht und 
die Voraussetzungen für die Förderung nicht erfüllt haben.  
 
7  Hinweis auf Förderung und Öffentlichkeitsarbeit  
Von der Stadt Köln geförderte Maßnahmen müssen auf Plakaten, Flyern, Postern, 
Webseiten und Vergleichbarem einen deutlich sichtbaren Hinweis auf die Förderung 
durch die Stadt Köln enthalten. Hierzu ist das Logo der Stadt Köln zu verwenden, 
das bei Bewilligung zur Verfügung gestellt wird. Von der Stadt Köln nach dieser 
Richtlinie geförderte Maßnahmen dürfen auf den Seiten der Stadt Köln beworben so-
wie ein Kurzbericht über das Projekt veröffentlicht werden. Ein Anspruch hierauf be-

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steht nicht. Einladungen an Pressevertreter*innen in Räumlichkeiten in den Unter-
bringungseinrichtungen für Geflüchtete bedürfen der Zustimmung des Amtes für 
Wohnungswesen. 
 
8  Schlussbestimmungen  
Dieses Förderprogramm tritt mit Entscheidung des Rates der Stadt Köln in Kraft. 
 
9 Kontakt 
Interessierte können sich für weitere Informationen und die Zusendung der für einen 
Förderantrag notwendigen Unterlagen an die Fachdienststelle wenden: 
 
Stadt Köln 
Amt für Wohnungswesen 
Abt Wohnraumversorgung, Sachgebiet  Sozialer Dienst für Geflüchtete 
Email: Foerderprogramm-GWS-IA@stadt-koeln.de 
Tel.: 0221-221-23489

Anlage 2, Auszug Finanzausschuss 18.03.2024

1278 Zeichen

Geschäftsführung  
Finanzausschuss  
Herr Müller (20) 
Telefon:  (0221) 221-24649 
Fax:   (0221) 221-23902 
E-Mail:  Michael.Mueller6@stadt-
koeln.de 
Datum: 19.03.2024 
Auszug 
aus dem Entwurf der Niederschrift der Sitzung des 
Finanzausschusses  vom 18.03.2024  
öffentlich 
10.10 Förderprogramm für Projekte zur Gewaltprävention und Stärkung von 
integrativen Angeboten für in städtischen Unterbringungseinrichtungen 
lebende Geflüchtete 
0196/2024 
10.10.1 Gemeinsamer Änderungsantrag der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen, 
CDU und Volt vom 18.03.2024 
AN/0489/2024 
Im Rahmen der Diskussion über die Tagesordnung wurde auf Anregung der SPD -
Fraktion beschlossen, die Vorlage und den Änderungsantrag ohne Votum in den Rat 
zu verweisen. 
 
RM Detjen regt an, die Vorlage und den Änderungsantrag auch in die für den 
21.03.2024 vorgesehene Sondersitzung des Ausschusses für Soziales, Seniorinnen 
und Senioren zu verweisen. 
 
Der Ausschuss ist damit einverstanden. 
 
Der Finanzausschuss verweist die Vorlage und den Änderungsantrag der Frakti-
onen Bündnis 90/Die Grünen, CDU und Volt ohne Votum in den Rat.  
 
Er regt an, die Beratungsfolge um den Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Seni-
oren zu erweitern, für den eine Sondersitzung am 21.03.2024 angesetzt wurde.

Beschlussvorlage Rat

5773 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
V/56 
 
Vorlagen-Nummer 
 0196/2024 
Freigabedatum 
27.02.2024  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Förderprogramm für Projekte zur Gewaltprävention und Stärkung von integrativen 
Angeboten für in städtischen Unterbringungseinrichtungen lebende Geflüchtete  
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
1.) Der Rat der Stadt Köln beschließt das „Förderprogramm für Projekte zur Ge-
waltprävention und Stärkung von integrativen Angeboten für in städtischen Un-
terbringungseinrichtungen lebende Geflüchtete“ für das Jahr 2024 und beauf-
tragt die Verwaltung mit der Umsetzung dieses Förderprogramms. 
 
2.) Ferner beschließt der Rat, die Entscheidung über die Bewilligung der einzelnen 
Zuwendungen an Berechtigte im Sinne des beiliegenden Förderprogramms 
dem Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren zu übertragen. Auf 
Grundlage der fristgerecht eingegangenen, prüffähigen Antragstellungen erar-
beitet die Fachverwaltung eine Vorschlagsliste für Zuwendungen an Berech-
tigte im Sinne des Förderprogramms. Diese wird dem Ausschuss für Soziales, 
Seniorinnen und Senioren vor Förderzusage und Mittelausschüttung zur Ent-
scheidung und Mittelfreigabe vorgelegt. 
 
3.) Gleichzeitig beschließt der Rat die Umschichtung der im Haushaltsjahr 2024 im 
Teilergebnisplan des Amtes für Wohnungswesen in der Produktgruppe 1004 – 
Bereitstellung und Bewirtschaftung von Wohnraum, in Teilplanzeile 13 – Auf-
wendungen für Sach- und Dienstleistungen zur Maßnahmenfinanzierung bereit-
gestellten Mittel in Höhe von 180.000 € in die Teilplanzeile 15, Transferaufwen-
dungen. 
 
 
Integrationsrat 27.02.2024 
Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren 29.02.2024 
Finanzausschuss 18.03.2024 
Rat 21.03.2024

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            
% 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme  180.000 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            
% 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Der Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren hat in seiner Sitzung am 
17.08.2023 diverse Maßnahmen zur Stärkung der Ombudsstelle, der Stärkung der 
Strukturen sowie der Kommunikation zwischen den beteiligten Akteur*innen beschlos-
sen (vgl. Beschluss zu AN/1146/2023). Unter anderem wurde die Verwaltung beauf-
tragt, schnellstmöglich ein Förderprogramm im Umfang von 180.000,- € aufzulegen, 
mit dem Vereine die Träger in den Einrichtungen zum Beispiel durch Sprachmittler*in-
nen, kultursensible Frauenarbeit, psychosoziale Beratung und weitere niederschwel-
lige Angebote unterstützen können.  
 
Dem entsprechend hat die Verwaltung das als Anlage 1 beigefügte „Förderprogramm 
für Projekte zur Gewaltprävention und Stärkung von integrativen Angeboten für in 
städtischen Unterbringungseinrichtungen lebende Geflüchtete“ erarbeitet. Das Förder-
programm schafft Klarheit und Transparenz bei der Vergabe der Mittel. 
 
Ziel des Förderprogrammes ist es, sowohl die Chance auf eine gewalt- und diskrimi-

3 
nierungsfreie Teilhabe von geflüchteten Menschen in Köln zu fördern als auch die Si-
cherung des Gewaltschutzes sowie die integrativen Strukturen vor Ort zu stärken. Die 
hier geförderten Projekte Dritter unterstützen die Arbeit der vor Ort tätigen Fachkräfte 
der Sozialen Arbeit. 
 
Förderberechtigung 
 
Förderberechtigt sind Vereine (eingetragene Vereine und Vereine, die als gemeinnüt-
zig anerkannt sind), Initiativen, Gruppen, Verbände der freien Wohlfahrtspflege sowie 
gemeinnützige Gesellschaften mit beschränkter Haftung (gGmbH), die sich Gewalt-
prävention, Teilhabe- und Integrationsarbeit zur Aufgabe gesetzt haben und in Köln 
ihren Sitz haben oder hier wirken.  
 
Finanzierung 
 
Zur Finanzierung von Maßnahmen zur Umsetzung des Gewaltschutzkonzeptes wur-
den im Teilergebnisplan des Amtes für Wohnungswesen in der Produktgruppe 1004, 
Bereitstellung und Bewirtschaftung von Wohnraum, Teilplanzeile 13, Aufwendungen 
für Sach- und Dienstleistungen, im Haushaltsjahr 2023 Mittel in Höhe von insgesamt 
380.000 Euro, davon 180.000 Euro für diese Maßnahme, bereitgestellt (2717/2023). 
Da die Umsetzung des Förderprogramms im Haushaltsjahr 2023 nicht möglich war, 
werden zur Finanzierung der Maßnahme Mittel in Höhe von 180.000 € im Haushalts-
jahr 2024 bereitgestellt. Da die Maßnahme als Förderprogramm mit Zuschussgewäh-
rung umgesetzt werden soll, ist eine Umschichtung der Mittel innerhalb der Produkt-
gruppe 1004, in Teilplanzeile 15, Transferaufwendungen erforderlich. 
 
 
Der Runde Tisch für Flüchtlingsfragen wird per Mitteilung in seiner nächsten Sitzung 
am 19.04.2024 über die Beschlussfassung informiert. 
 
 
 
Dringlichkeitsbegründung 
 
Aufgrund intensiver verwaltungsinterner Abstimmungsnotwendigkeit war leider eine 
fristgerechte Vorlage nicht möglich. 
Eine Entscheidung des Rates in dieser Sitzungsfolge ist jedoch notwendig für eine 
Auszahlung der Fördergelder möglichst noch im 2. Quartal 2024.  
 
 
 
Anlage 
 
„Förderprogramm für Projekte zur Gewaltprävention und Stärkung von integrativen 
Angeboten für in städtischen Unterbringungseinrichtungen lebende Geflüchtete“

Beratungsverlauf (4)

27.02.2024 Integrationsrat
TOP 8.3 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien

Zur Sitzung
29.02.2024 Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren
TOP 5.4 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien

Zur Sitzung
18.03.2024 Finanzausschuss
TOP 10.10 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien

Zur Sitzung
21.03.2024 Rat
TOP 10.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0196/2024
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
27.02.2024
Erstellt
15.01.2024 08:25