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V/0733/2012

Bebauungsplan Nr. 545 - Beschluss zur Aufstellung

Vorlagen 18.09.2012

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 07.11.2012, TOP 32.1.3

Beschlussvorlage

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V-0733-2012-Anlage-2-Plangebiet

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V-0733-2012-Anlage-1-Antrag

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Beschlussvorlage

3316 Zeichen

V/0733/2012 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Bebauungsplan Nr. 545: Hammer Straße / Wörthstraße / Straßburger Weg (ehemaliger 
Schützenhofbunker) 
Beschluss zur Aufstellung 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
25.10.2012 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft Vorberatung 
30.10.2012 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung 
07.11.2012 Hauptausschuss Vorberatung 
07.11.2012 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
Für den Bereich um den ehemaligen Schützenhofbunker zwischen Hammer Straße,  Wörthstraße 
und Straßburger Weg ist gemäß § 2 (1) in Verbindung mit § 13 a Baugesetzbuch (BauGB) ein B e-
bauungsplan der Innenentwicklung im Sinne des § 30 BauGB zur Festsetzung von Art und Maß 
der baulichen Nutzung, der überbaubaren Grundstücksflächen und der Verkehrsflächen aufzustel-
len. 
 
Innerhalb dieses Gebietes liegen die folgenden Grundstücke: 
 
Gemarkung Münster, Flur 202,  
Flurstücke 228, 229, 230, 232, 233, 339, 340, 495, 609, 610, 723, 724, 726, 727  
Teile der Flurstücke 427, 725  
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass der Stadt Münster durch den Beschluss zur Aufstellung des 
Bebauungsplans keine Kosten entstehen.  
 
 
Begründung: 
 
Zur Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft  
(ASSVW) am 13.09.2012 wurde ein gemeinsamer Antrag der Ratsfraktionen von SPD, Bündnis 
90/Die Grünen und DIE LINKE eingebracht mit dem Ziel, die Verwaltung zu beauftragen, ein B e-
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0733/2012 
Auskunft erteilt: 
Herr Hänsel / Herr Husmann 
Ruf: 
492 61 22 / 492 61 94 
E-Mail: 
Husmann@stadt-muenster.de  
Datum: 
25.09.2012 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0733/2012 
bauungsplanverfahren für das Grundstück des ehemaligen Schützenhofbunkers an der Ham mer 
Straße einzuleiten (siehe Anlage 1 dieser Vorlage).  
 
Der Antrag wurde vom Ausschuss mehrheitlich angenommen. Mit dieser Vorlage zur Aufstellung 
des Bebauungsplans wird dem Antrag entsprochen. 
 
Mit dem neu aufzustellenden Bebauungsplan soll der für das  Gelände des Bunkers vorgesehene 
Umwandlungsprozess in Wohnbebauung planungsrechtlich begleitet und eine geordnete städt e-
bauliche Entwicklung und verkehrliche Erschließung sicher gestellt werden.  
 
Der Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 545 erfass t neben dem reinen Projektstandort 
auch die umliegenden Grundstücke und die umgebenden öffentlichen Straßen (siehe Anlage 2 
dieser Vorlage). Die endgültige (Fein-) Abgrenzung des Bebauungsplangebietes wird sich dann im 
nächsten Schritt im Rahmen der Erarbe itung des Bebauungsplan-Entwurfes ergeben und sich an 
dessen inhaltlich-funktionalen und abwägungsrelevanten Inhalten orientieren. 
 
Der Bebauungsplan wird gemäß § 13 a BauGB im beschleunigten Verfahren als Bebauungsplan 
der Innenentwicklung ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt. 
Nach Inkrafttreten des Bebauungsplans Nr. 545 erfolgt die Anpassung des Flächennutzungsplanes 
im Wege der Berichtigung gem. § 13 a Abs. 2 Nr. 2 BauGB.  
 
 
i. V. 
 
gez. 
Schultheiß 
Stadtdirektor 
 
Anlagen: 
1. Gemeinsamer Antrag der Ratsfraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und DIE LINKE 
an den ASSVW 
2. Plangebiet

V-0733-2012-Anlage-2-Plangebiet

163 Zeichen

Anlage 2 
zur Vorlage Nr. V/0733/2012 
Bebauungsplan Nr. 545 
Stadtplanung 
Verkehrsplanung 
Stadtentwicklung Amt für 
ST ADT M TÜNS ER Plangebiet - Maßstab 1:5000

V-0733-2012-Anlage-1-Antrag

1745 Zeichen

Anlage 1
zur Vorlage Nr. V/0733/2012
Antrag
zum TOP 9.2 der Sitzung des ASSVW am
13.09.12
11.•' :·;c •.
~.:.. ..- :~
•• t . I
Der Ausschuss möge beschließen:
1. Die Verwaltung wird beauftragt, ein Bebauungsplanverfahren
nach §13a BauGB für das Grundstück· des ehemaligen
.Schützenhofbunkers" einzuleiten und dem Rat einen
Aufstellungsbeschlussvorschlag vorzulegen;
2. Im Falle einer Interessensbekundung kann das
Bebauungsplanverfahren In ein vorhabenbezogenes
Bebauungsplanverfahren überführt werden.
Begründung:
Das Gelände des ehemaligen Schützenhofbunkers ist aufgrund der
vorhandenen Infrastruktur- und Versorgungseinrichtungen
besonders für den Wohnungsbau geeignet. Der Bebauungsplan soll
in diesem Bereich eine der Umgebung angepasste Wohnbebauung
planungsrechtlich ermöglichen und eine geordnete städtebauliche
Entwicklung und verkehrliche Erschließung sicherstellen.
Die Nutzung des ehemals als Zivilschutzbunkers genutzten
Grundstücks für den Wohnungsbau entspricht den Grundsätzen, mit
Grund und Boden sparsam und schonend umzugehen, die
zusätzliche Inanspruchnahme von Flächen für bauliche Nutzungen
zu begrenzen und die Möglichkeiten derinnenentwicklung durch
Wledemutzbarmachung von Flächen zu stärken.
Die geplanten Wohngebäude sollen zur Deckung des Bedarfs in
einem angemessenen Maße Im sozialen Wohnungsbau errichtet
werden. Hierdurch wird dem öffentlichen Interesse zur Förderung
und Schaffung von preisgünstigem Wohnraum Rechnung getragen.
gez.
SPD
RatsfraktionMünster
Bündnis901DI.GrünenlGAL
RatsfraktionMünster
D'EL1NKE.
RlltsfraktionMrsnater
OIe Unk.
RatsfraktionMünster
Thomas Fastermann
Inge Jachmann
Mathlas Kerstlng
Kurt Pölling
Maria Winkel
Helga Bennink
Carsten Peters
Reinhard Scholz
Christine Schulz
Rüdlger Sagel

Beratungsverlauf (4)

25.10.2012 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft
TOP 6.3 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung
30.10.2012 Bezirksvertretung Münster-Mitte
TOP 6.5 Anhörung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung
07.11.2012 Hauptausschuss
TOP 28.1.3 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
07.11.2012 Rat
TOP 32.1.3 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung

Orte (3)

  • Hammer Straße
  • Wörthstraße
  • Straßburger Weg

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Details

Vorlagen-Nr.
V/0733/2012
Typ
Vorlagen
Datum
18.09.2012
Erstellt
06.10.2020 14:37