V/0733/2012
Bebauungsplan Nr. 545 - Beschluss zur Aufstellung
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Beschlussvorlage
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V/0733/2012 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung Betrifft Bebauungsplan Nr. 545: Hammer Straße / Wörthstraße / Straßburger Weg (ehemaliger Schützenhofbunker) Beschluss zur Aufstellung Beratungsfolge 25.10.2012 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft Vorberatung 30.10.2012 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung 07.11.2012 Hauptausschuss Vorberatung 07.11.2012 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Für den Bereich um den ehemaligen Schützenhofbunker zwischen Hammer Straße, Wörthstraße und Straßburger Weg ist gemäß § 2 (1) in Verbindung mit § 13 a Baugesetzbuch (BauGB) ein B e- bauungsplan der Innenentwicklung im Sinne des § 30 BauGB zur Festsetzung von Art und Maß der baulichen Nutzung, der überbaubaren Grundstücksflächen und der Verkehrsflächen aufzustel- len. Innerhalb dieses Gebietes liegen die folgenden Grundstücke: Gemarkung Münster, Flur 202, Flurstücke 228, 229, 230, 232, 233, 339, 340, 495, 609, 610, 723, 724, 726, 727 Teile der Flurstücke 427, 725 II. Finanzielle Auswirkungen: Es wird zur Kenntnis genommen, dass der Stadt Münster durch den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans keine Kosten entstehen. Begründung: Zur Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft (ASSVW) am 13.09.2012 wurde ein gemeinsamer Antrag der Ratsfraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und DIE LINKE eingebracht mit dem Ziel, die Verwaltung zu beauftragen, ein B e- Vorlagen-Nr.: V/0733/2012 Auskunft erteilt: Herr Hänsel / Herr Husmann Ruf: 492 61 22 / 492 61 94 E-Mail: Husmann@stadt-muenster.de Datum: 25.09.2012 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0733/2012 bauungsplanverfahren für das Grundstück des ehemaligen Schützenhofbunkers an der Ham mer Straße einzuleiten (siehe Anlage 1 dieser Vorlage). Der Antrag wurde vom Ausschuss mehrheitlich angenommen. Mit dieser Vorlage zur Aufstellung des Bebauungsplans wird dem Antrag entsprochen. Mit dem neu aufzustellenden Bebauungsplan soll der für das Gelände des Bunkers vorgesehene Umwandlungsprozess in Wohnbebauung planungsrechtlich begleitet und eine geordnete städt e- bauliche Entwicklung und verkehrliche Erschließung sicher gestellt werden. Der Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 545 erfass t neben dem reinen Projektstandort auch die umliegenden Grundstücke und die umgebenden öffentlichen Straßen (siehe Anlage 2 dieser Vorlage). Die endgültige (Fein-) Abgrenzung des Bebauungsplangebietes wird sich dann im nächsten Schritt im Rahmen der Erarbe itung des Bebauungsplan-Entwurfes ergeben und sich an dessen inhaltlich-funktionalen und abwägungsrelevanten Inhalten orientieren. Der Bebauungsplan wird gemäß § 13 a BauGB im beschleunigten Verfahren als Bebauungsplan der Innenentwicklung ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt. Nach Inkrafttreten des Bebauungsplans Nr. 545 erfolgt die Anpassung des Flächennutzungsplanes im Wege der Berichtigung gem. § 13 a Abs. 2 Nr. 2 BauGB. i. V. gez. Schultheiß Stadtdirektor Anlagen: 1. Gemeinsamer Antrag der Ratsfraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und DIE LINKE an den ASSVW 2. Plangebiet
V-0733-2012-Anlage-2-Plangebiet
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Anlage 2 zur Vorlage Nr. V/0733/2012 Bebauungsplan Nr. 545 Stadtplanung Verkehrsplanung Stadtentwicklung Amt für ST ADT M TÜNS ER Plangebiet - Maßstab 1:5000
V-0733-2012-Anlage-1-Antrag
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Anlage 1 zur Vorlage Nr. V/0733/2012 Antrag zum TOP 9.2 der Sitzung des ASSVW am 13.09.12 11.•' :·;c •. ~.:.. ..- :~ •• t . I Der Ausschuss möge beschließen: 1. Die Verwaltung wird beauftragt, ein Bebauungsplanverfahren nach §13a BauGB für das Grundstück· des ehemaligen .Schützenhofbunkers" einzuleiten und dem Rat einen Aufstellungsbeschlussvorschlag vorzulegen; 2. Im Falle einer Interessensbekundung kann das Bebauungsplanverfahren In ein vorhabenbezogenes Bebauungsplanverfahren überführt werden. Begründung: Das Gelände des ehemaligen Schützenhofbunkers ist aufgrund der vorhandenen Infrastruktur- und Versorgungseinrichtungen besonders für den Wohnungsbau geeignet. Der Bebauungsplan soll in diesem Bereich eine der Umgebung angepasste Wohnbebauung planungsrechtlich ermöglichen und eine geordnete städtebauliche Entwicklung und verkehrliche Erschließung sicherstellen. Die Nutzung des ehemals als Zivilschutzbunkers genutzten Grundstücks für den Wohnungsbau entspricht den Grundsätzen, mit Grund und Boden sparsam und schonend umzugehen, die zusätzliche Inanspruchnahme von Flächen für bauliche Nutzungen zu begrenzen und die Möglichkeiten derinnenentwicklung durch Wledemutzbarmachung von Flächen zu stärken. Die geplanten Wohngebäude sollen zur Deckung des Bedarfs in einem angemessenen Maße Im sozialen Wohnungsbau errichtet werden. Hierdurch wird dem öffentlichen Interesse zur Förderung und Schaffung von preisgünstigem Wohnraum Rechnung getragen. gez. SPD RatsfraktionMünster Bündnis901DI.GrünenlGAL RatsfraktionMünster D'EL1NKE. RlltsfraktionMrsnater OIe Unk. RatsfraktionMünster Thomas Fastermann Inge Jachmann Mathlas Kerstlng Kurt Pölling Maria Winkel Helga Bennink Carsten Peters Reinhard Scholz Christine Schulz Rüdlger Sagel
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Zur SitzungBeschluss: mehrheitlich beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungOrte (3)
- Hammer Straße
- Wörthstraße
- Straßburger Weg
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Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0733/2012
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 18.09.2012
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37