Ersetzungsantrag zur Vorlage 2887/2019, Regionalplanüberarbeitung, Modul III– Empfehlungen zur Darstellung neuer Siedlungsbereiche (ASB und GIB) als Optionen zur Weiterentwicklung der wachsenden Stadt
SPD Änderungsantrag nach § 13 AN/0594/2020 vom 11.05.2020
Stand: Am 16.06.2020 im Stadtentwicklungsausschuss endgültig abgelehnt.
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SPD Änderungsantrag nach § 13
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An die Vorsitzende des Rates Frau Oberbürgermeisterin Reker An die Herren Vorsitzenden des Liegenschaftsausschusses, des Stadtentwicklungsausschusses, des Ausschuss für Umwelt und Grün, des Verkehrsausschusses und des Wirtschaftsausschusses SPD-Fraktion im Rat der Stadt Köln Rathaus, Spanischer Bau 50667 Köln fon 0221. 221 259 50 fax 0221. 221 246 57 mail fraktion@koelnspd.de web www.koelnspd.de Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 11.05.2020 AN/0594/2020 Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Liegenschaftsausschuss 11.05.2020 Stadtentwicklungsausschuss 11.05.2020 Ausschuss für Umwelt und Grün 11.05.2020 Verkehrsausschuss 11.05.2020 Wirtschaftsausschuss 11.05.2020 Ersetzungsantrag zur Vorlage 2887/2019, Regionalplanüberarbeitung, Modul III– Empfehlungen zur Darstellung neuer Siedlungsbereiche (ASB und GIB) als Optionen zur Weiterentwicklung der wachsenden Stadt Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, sehr geehrte Herren Vorsitzende, die SPD-Fraktion bittet Sie, folgenden Änderungs- und Zusatzantrag zu TOP 3 der gemeinsamen Sitzung der v.g. Ausschüsse am 11.05.2020 aufzunehmen: Beschluss: Der Beschlussvorschlag der Verwaltung wird wie folgt ersetzt: 1. Der Rat der Stadt Köln stellt fest, - dass die Vorschläge der Verwaltung zur Ausweisung neuer Siedlungsberei- che (ASB und GIB) im neuen Regionalplan den seitens der Be- zirksregierung Köln festgestellten Flächenbedarf für Köln bis 2043 bei wei- tem nicht decken, - dass der im Gewerbe- und Industrieflächengutachten der Stadtverwaltung festgestellte Bedarf an neuen Gewerbe- und Industrieflächen im Regional- plan nicht gedeckt ist, - dass das von der Verwaltung in Auftrag gegebene Gutachten zur Er- mittlung des künftigen Wohnungsbedarfs und der Wohnungsnachfrage ein- schl. Flächenbedarfs in Köln bis 2040 weiterhin nicht vorliegt. Lt. Verwal- - 2 - tung soll in diesem Gutachten ein Abgleich mit den seitens der Bezirksre- gierung Köln ermittelten Flächenbedarfen stattfinden (vgl. Beantwortung 3805/2019). 2. Der Rat weist daher die Vorlage 2887/2019 zur weiteren Überarbeitung an die Verwaltung zurück. Begründung: Erfolgt mündlich. Der Ergänzungsantrag AN/1496/2019 wird zudem zurückgezogen. Mit freundlichen Grüßen gez. Dr. Barbara Lübbecke SPD-Fraktionsgeschäftsführerin
Beratungsverlauf
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26.05.2020
TOP 4.5.1, Antrag / Anfrage. Ergebnis: ohne Votum in nachfolgende Gremien -
04.06.2020
Ausschuss Klima, Umwelt und Grün
TOP 4.1.4.1, Antrag / Anfrage. Ergebnis: ohne Votum in nachfolgende Gremien
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