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V/0589/2018

Beschleunigung von Genehmigungsverfahren - Personalmehrbedarf im Bauordnungsamt

Vorlagen 31.07.2018

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 10.10.2018, TOP 13.1

Beschlussvorlage

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Anlage A

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Beschlussvorlage

5055 Zeichen

V/0589/2018 
V/0589/2018 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Beschleunigung von Genehmigungsverfahren - Personalmehrbedarf im Bauordnungsamt 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   13.09.2018 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wo h-
nen 
Anhörung 
   18.09.2018 Ausschuss für Personal, Organisation, Sicherheit, Ordnung und E -
Government 
Anhörung 
   19.09.2018 Haupt- und Finanzausschuss Anhörung 
   19.09.2018 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
Der Rat stimmt zu, dass zur fristgerechten Aufgabenwahrnehmung des Bauordnungsamtes in se i-
ner Funktion als Untere Bauaufsichtsbehörde und zur Beseitigung der Antragsrückstände in den 
beiden Bauaufsichtsbezirken je 1 Stelle „SB Bauvoranfragen, Baugenehmigungen“ (Stellenwert: A 
11 gD bzw. EG 11 TVöD) unbefristet eingerichtet wird.  Der Stellenplan 2018 ist entsprechend zu 
erweitern. 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Teilergebnisplan 
 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen 
 
Produktgruppe 1001 Bauaufsicht und baurechtliche 
Beratung 
   
Zeile 11 Personalaufwendungen 2018 48.320  
   2019 144.960  
 
Die Folgelastenberechnung wird zur Kenntnis genommen. 
Bauordnungsamt 
 
03.09.2018 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in: 
Herr Ullrich 
Telefon: 492 63 06 
UllrichM@stadt-muenster.de

- 2 - 
V/0589/2018 
Für die Haushaltsjahre ab 2020 ist mit jährlichen Personalkosten von 144.960 € (72.480 € durc h-
schnittliche Personalkosten EG 11 x 2) zu rechnen. Zusätzlich sind für die Büroarbeitsplätze Sac h-
kosten in Höhe von 19.380 € (9.690 € je Arbeitsplatz) zu berücksichtigen. 
 
Den zur Finanzierung erforderlichen über -/außerplanmäßigen Auszahlungen und Aufwendungen 
wird nach § 83 GO NRW zugestimmt. Deckung: Mehrerträge in der Produktgruppe 1001, Zeile 04 
(Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte: Baugenehmigungsgebühren) 
 
 
Begründung: 
 
Problemdarstellung: 
In den beiden Bauaufsichtsbezirken des Bauordnungsamtes (Fachstellen 01 und 02) kommt es auf -
grund des dauerhaft hohen Antragsvolumen (ca. 3.000 Anträge/Jahr), der Gleichzeitigkeit von großen 
Bauvorhaben und großen Baugebieten, steigenden Ansprüchen an die Rechtssicherheit bauaufsich t-
licher Prüfungen (z.B. Drittklagen gegen erteilte Baugenehmigungen), steigendem verwaltungsinte r-
nen Abstimmungsbedarf im Zusammenhang mit städtischen Bauvorhaben für Schulen und Kitas, 
steigender Anzahl von Großveranstaltungen und Sonderereignissen (Katholikentag; Festivals) zu 
massiven Bearbeitungsrückständen. Mitte Juni 2018 belief sich der Rückstand auf 452 noch ung e-
prüfte Anträge.  
 
Ziel:  
Das Serviceversprechen des Bauordnungsamtes, das bei Bauvoranfragen eine Eingangsbestätigung 
innerhalb einer Woche und einen Entscheid im Regelfall nach sechs Wochen sowie bei Bauanträgen 
eine abschließende Bearbeitung nach sechs bzw. spätestens nach acht Wochen vorsieht, soll wieder 
erreicht werden. Hierzu ist ein zweistufiges Verfahren vorgesehen: 
• Stufe 1: 
Die aus den Bearbeitungsrückständen resultierenden zeitlichen Verzögerungen im Genehm i-
gungsverfahren sind für die Bauherrinnen und Bauherren nicht zu akzeptieren. Darüber hi n-
aus ist das Risiko v on Schadenersatzforderungen gegen die Stadt Münster zu sehen. Die 
enorm hohe Arbeitsbelastung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bauordnungsamtes ist 
unter dem Gesichtspunkt der Fürsorge nicht länger hinzunehmen. Eine Umverteilung von Auf-
gaben ist ni cht mehr möglich, ebenso wenig eine Reduzierung der Bearbeitungsstandards in 
bauaufsichtlichen Verfahren. Angesichts der enormen Antragszahlen und der Arbeitsüberla s-
tung sowie aufgrund großer Baugenehmigungsvorhaben besteht ein akuter Handlungsbedarf, 
der die sofortige planmäßige Einrichtung von 2,0 SB -Stellen „Bauvoranfragen, Baugenehm i-
gungen“ erfordert.  Der Stellenplan 2019 kann nicht abgewartet werden. Die Einrichtung von 
überplanmäßigen Stellen scheidet aus, da nur befristete Arbeitsverhältnisse abgesc hlossen 
werden könnten; hierfür gibt es aktuell kein Bewerberpotential. 
• Stufe 2: 
Im Hinblick auf das vom Rat beschlossene Wohnbaulandprogramm und die ab 2019 anst e-
hende Konversion der Flächen auf dem Gelände der ehemaligen York - bzw. Oxfordkaserne 
ist we der die mengenmäßige noch fristgerechte Aufgabenwahrnehmung innerhalb der vom 
Landesgesetzgeber in der Bauordnung für das Land Nordrhein -Westfalen (BauO NRW) fes t-
gelegten Zeiträume sichergestellt. Die Personalressourcen der an der direkten Umsetzung der 
oben genannten Aufgaben beteiligten Fachämter sind so zu dimensionieren, um das ambiti o-
nierte Baulandprogramm sowie die Wohnbauentwicklung auf den Konversionsflächen umz u-
setzen.  
Für die fristgerechte bauaufsichtliche Bewältigung der Aufgaben Konversion und Wohnbau-
landprogramm sind weitere personelle Kapazitäten in der Größenordnung von 4,0 SB -Stellen 
(Stellenwert A 11 bzw. EG 11 TVöD) erforderlich. Diese sind durch einen gesonderten B e-
schluss im Stellenplan 2019 bereit zu stellen. 
 
 
In Vertretung 
gez.

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V/0589/2018 
 
 
 
Robin Denstorff 
Stadtbaurat

Anlage A

1841 Zeichen

Anlage A zur V/0589/2018 
Kurzüberblick 
Bereitstellen zusätzlicher Stellen für das Bearbeiten von Bauvoranfragen und Bauanträgen um 
die bestehenden Arbeitsrückstände abzubauen und diese Anträge vor dem Hintergrund der 
wachsenden Stadt und dem Ausbau der damit zusammenhängenden Infrastruktur (Schulen, Kin-
dergärten etc.) innerhalb der vom Landesgesetzgeber vorgesehenen Zeiträume zu bearbeiten. 
 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
 
Mit der Vorlage werden die Ziele aus dem Haushaltsplan „Innerhalb von 6 Wochen nach An-
tragseingang sollen 75 % der vollständigen Bauanträge bzw. 70 % der vollständigen Bauvoran-
fragen entschieden sein“ verfolgt. 
 
Das Teilziel lautet „Abbauen der vorhandenen Antragsrückstände“.  
 
Zielerreichung: Bei unveränderten Parametern ist eine Realisierung zum Ende des Jahres 2019 
denkbar. Es ist mit einem finanziellen Bedarf von 145.000 Euro pro Jahr (Personalkosten) zu kal-
kulieren. 
 
 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: 1001 Bauaufsicht und baurechtliche Beratung 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan x Ja  Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan  Ja x Nein   
Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan 2018 enthalten?  Ja x Nein  teilw. 
Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan 2018 enthalten?  Ja x Nein  teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? x Ja  Nein   
Bereits veranschlagt?  Ja x Nein   
. 
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist x vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 vollständig frei-
willig 
§§ 63, 68 und 71 BauO NRW 
Die finanziellen Auswirkungen sind in ihrer Höhe nicht beeinflussbar, da die Personalaufwendun-
gen an tarifliche Bestimmungen (Angestellte) bzw. Gesetze (Beamte) gebunden sind. 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
keine

Beratungsverlauf (4)

13.09.2018 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen
TOP 5.6 Anhörung Entscheidung

Beschluss: von der Tagesordnung abgesetzt

Zur Sitzung
09.10.2018 Ausschuss für Personal, Organisation, Sicherheit, Ordnung und E-Government
TOP 3 Anhörung
Zur Sitzung
10.10.2018 Haupt- und Finanzausschuss
TOP 7.1 Anhörung
Zur Sitzung
10.10.2018 Rat
TOP 13.1 Entscheidung
Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
V/0589/2018
Typ
Vorlagen
Datum
31.07.2018
Erstellt
06.10.2020 14:37