V/0589/2018
Beschleunigung von Genehmigungsverfahren - Personalmehrbedarf im Bauordnungsamt
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Beschlussvorlage
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V/0589/2018 V/0589/2018 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Beschleunigung von Genehmigungsverfahren - Personalmehrbedarf im Bauordnungsamt Beratungsfolge 13.09.2018 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wo h- nen Anhörung 18.09.2018 Ausschuss für Personal, Organisation, Sicherheit, Ordnung und E - Government Anhörung 19.09.2018 Haupt- und Finanzausschuss Anhörung 19.09.2018 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Der Rat stimmt zu, dass zur fristgerechten Aufgabenwahrnehmung des Bauordnungsamtes in se i- ner Funktion als Untere Bauaufsichtsbehörde und zur Beseitigung der Antragsrückstände in den beiden Bauaufsichtsbezirken je 1 Stelle „SB Bauvoranfragen, Baugenehmigungen“ (Stellenwert: A 11 gD bzw. EG 11 TVöD) unbefristet eingerichtet wird. Der Stellenplan 2018 ist entsprechend zu erweitern. II. Finanzielle Auswirkungen: Teilergebnisplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 1001 Bauaufsicht und baurechtliche Beratung Zeile 11 Personalaufwendungen 2018 48.320 2019 144.960 Die Folgelastenberechnung wird zur Kenntnis genommen. Bauordnungsamt 03.09.2018 Ihr/e Ansprechpartner/in: Herr Ullrich Telefon: 492 63 06 UllrichM@stadt-muenster.de - 2 - V/0589/2018 Für die Haushaltsjahre ab 2020 ist mit jährlichen Personalkosten von 144.960 € (72.480 € durc h- schnittliche Personalkosten EG 11 x 2) zu rechnen. Zusätzlich sind für die Büroarbeitsplätze Sac h- kosten in Höhe von 19.380 € (9.690 € je Arbeitsplatz) zu berücksichtigen. Den zur Finanzierung erforderlichen über -/außerplanmäßigen Auszahlungen und Aufwendungen wird nach § 83 GO NRW zugestimmt. Deckung: Mehrerträge in der Produktgruppe 1001, Zeile 04 (Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte: Baugenehmigungsgebühren) Begründung: Problemdarstellung: In den beiden Bauaufsichtsbezirken des Bauordnungsamtes (Fachstellen 01 und 02) kommt es auf - grund des dauerhaft hohen Antragsvolumen (ca. 3.000 Anträge/Jahr), der Gleichzeitigkeit von großen Bauvorhaben und großen Baugebieten, steigenden Ansprüchen an die Rechtssicherheit bauaufsich t- licher Prüfungen (z.B. Drittklagen gegen erteilte Baugenehmigungen), steigendem verwaltungsinte r- nen Abstimmungsbedarf im Zusammenhang mit städtischen Bauvorhaben für Schulen und Kitas, steigender Anzahl von Großveranstaltungen und Sonderereignissen (Katholikentag; Festivals) zu massiven Bearbeitungsrückständen. Mitte Juni 2018 belief sich der Rückstand auf 452 noch ung e- prüfte Anträge. Ziel: Das Serviceversprechen des Bauordnungsamtes, das bei Bauvoranfragen eine Eingangsbestätigung innerhalb einer Woche und einen Entscheid im Regelfall nach sechs Wochen sowie bei Bauanträgen eine abschließende Bearbeitung nach sechs bzw. spätestens nach acht Wochen vorsieht, soll wieder erreicht werden. Hierzu ist ein zweistufiges Verfahren vorgesehen: • Stufe 1: Die aus den Bearbeitungsrückständen resultierenden zeitlichen Verzögerungen im Genehm i- gungsverfahren sind für die Bauherrinnen und Bauherren nicht zu akzeptieren. Darüber hi n- aus ist das Risiko v on Schadenersatzforderungen gegen die Stadt Münster zu sehen. Die enorm hohe Arbeitsbelastung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bauordnungsamtes ist unter dem Gesichtspunkt der Fürsorge nicht länger hinzunehmen. Eine Umverteilung von Auf- gaben ist ni cht mehr möglich, ebenso wenig eine Reduzierung der Bearbeitungsstandards in bauaufsichtlichen Verfahren. Angesichts der enormen Antragszahlen und der Arbeitsüberla s- tung sowie aufgrund großer Baugenehmigungsvorhaben besteht ein akuter Handlungsbedarf, der die sofortige planmäßige Einrichtung von 2,0 SB -Stellen „Bauvoranfragen, Baugenehm i- gungen“ erfordert. Der Stellenplan 2019 kann nicht abgewartet werden. Die Einrichtung von überplanmäßigen Stellen scheidet aus, da nur befristete Arbeitsverhältnisse abgesc hlossen werden könnten; hierfür gibt es aktuell kein Bewerberpotential. • Stufe 2: Im Hinblick auf das vom Rat beschlossene Wohnbaulandprogramm und die ab 2019 anst e- hende Konversion der Flächen auf dem Gelände der ehemaligen York - bzw. Oxfordkaserne ist we der die mengenmäßige noch fristgerechte Aufgabenwahrnehmung innerhalb der vom Landesgesetzgeber in der Bauordnung für das Land Nordrhein -Westfalen (BauO NRW) fes t- gelegten Zeiträume sichergestellt. Die Personalressourcen der an der direkten Umsetzung der oben genannten Aufgaben beteiligten Fachämter sind so zu dimensionieren, um das ambiti o- nierte Baulandprogramm sowie die Wohnbauentwicklung auf den Konversionsflächen umz u- setzen. Für die fristgerechte bauaufsichtliche Bewältigung der Aufgaben Konversion und Wohnbau- landprogramm sind weitere personelle Kapazitäten in der Größenordnung von 4,0 SB -Stellen (Stellenwert A 11 bzw. EG 11 TVöD) erforderlich. Diese sind durch einen gesonderten B e- schluss im Stellenplan 2019 bereit zu stellen. In Vertretung gez. - 3 - V/0589/2018 Robin Denstorff Stadtbaurat
Anlage A
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Anlage A zur V/0589/2018 Kurzüberblick Bereitstellen zusätzlicher Stellen für das Bearbeiten von Bauvoranfragen und Bauanträgen um die bestehenden Arbeitsrückstände abzubauen und diese Anträge vor dem Hintergrund der wachsenden Stadt und dem Ausbau der damit zusammenhängenden Infrastruktur (Schulen, Kin- dergärten etc.) innerhalb der vom Landesgesetzgeber vorgesehenen Zeiträume zu bearbeiten. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Mit der Vorlage werden die Ziele aus dem Haushaltsplan „Innerhalb von 6 Wochen nach An- tragseingang sollen 75 % der vollständigen Bauanträge bzw. 70 % der vollständigen Bauvoran- fragen entschieden sein“ verfolgt. Das Teilziel lautet „Abbauen der vorhandenen Antragsrückstände“. Zielerreichung: Bei unveränderten Parametern ist eine Realisierung zum Ende des Jahres 2019 denkbar. Es ist mit einem finanziellen Bedarf von 145.000 Euro pro Jahr (Personalkosten) zu kal- kulieren. Finanzierung Produktgruppe: 1001 Bauaufsicht und baurechtliche Beratung Auswirkungen auf den Ergebnisplan x Ja Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja x Nein Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan 2018 enthalten? Ja x Nein teilw. Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan 2018 enthalten? Ja x Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? x Ja Nein Bereits veranschlagt? Ja x Nein . Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist x vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig frei- willig §§ 63, 68 und 71 BauO NRW Die finanziellen Auswirkungen sind in ihrer Höhe nicht beeinflussbar, da die Personalaufwendun- gen an tarifliche Bestimmungen (Angestellte) bzw. Gesetze (Beamte) gebunden sind. Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) keine
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: von der Tagesordnung abgesetzt
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- V/0589/2018
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 31.07.2018
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37