V/0116/2011/1
Stellungnahme der Stadt Münster zum Deckblatt IX der Planfeststellung für den Ausbau der B51/B481n
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Ergänzungsvorlage Beschluss
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V/0116/2011/1 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung Betrifft Stellungnahme der Stadt Münster zum Deckblatt IX der Planfeststellung für den Ausbau der B51/B481n Beratungsfolge 06.04.2011 Hauptausschuss Vorberatung 06.04.2011 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Die Stadt Münster stimmt der Ausführung des Trogbauwerkes mit Überwurfschutz entsprechend dem Deckblatt IX der Planfeststellung für den Ausbau der B51/B481n zu. 2. Die Stadt Münster nimmt positiv zur Kenntnis, dass, unabhängig von rechtlichen Ansprüchen, erhöhter Lärmschutz im Bereich der Troglage vorgesehen werden soll. 3. Es wird angeregt, dass die Verwaltung sich in weiteren Gesprächen mit dem Landesbetrieb Straßenbau NRW für eine gestalterische Optimierung des Überwurfschutzes einsetzt, so dass zum Beispiel ein Betreten der Kragarme nicht möglich ist. Begründung: Der Rat der Stadt Münster hat am 17.05.2006 (Ratsvorlage 252/2006) der offen gelegten Planung für den Ausbau des 3. Abschnitts der B 51 und dem Neubau B 481n im Grundsatz zugestimmt. Damit ist auch die Zustimmung zum Lärmschutzkonzept der Straßenbauverwaltung mit einer Teil- tieflage (- 2 m) auf 700 m Länge mit Teilabdeckelung für einen verbesserten Lärmschutz im Kern- bereich von Mauritz erfolgt (s. hierzu auch die am 13.09.2000 beschlossene Ratsvorlage 659/2000). In Ausführung dieses Lärmschutzkonzeptes wurde die Stadt Münster mit Schreiben vom 26.01.2011 von der Bezirksregierung Münster aufgefordert, zum ergänzend eingebrachten Deck- blatt IX der Planfeststellung für den Ausbau der B51/B481n Stellung zu nehmen. Vorlagen-Nr.: V/0116/2011/1. Erg. Auskunft erteilt: Herr Böhme Ruf: 492 61 56 E-Mail: Boehme@stadt-muenster.de Datum: 04.04.2011 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0116/2011/1 Das Deckblatt IX beinhaltet den erhöhten Lärmschutz durch den geplanten Überwurfschutz im Bereich der Troglage St. Mauritz. Im Bereich der insgesamt rd. 900 m langen Troglage sind auf einer Länge von rd. 715 m beidseitig hochabsorbierende Trogwände mit begrünten Kragarmen als Lärmschirme geplant. Da jedoch ein unerlaubtes Betreten dieser Kragarme durch Unbefugte nicht gänzlich ausgeschlossen werden kann, u. a. auch über die Rampen der Rad- und Fußwegbrücken, ist lt. Deckblatt IX ein Überwurf- schutz vorgesehen. Mit der geplanten Ausgestaltung soll das gezielte Abwerfen von Gegenstän- den auf die darunter liegende Fahrbahn weitgehend verhindert werden. Als Folge ergibt sich bei einem geschlossenen Überwurfschutz auf den Innenseiten eine Erhöhung der Lärmschirme von bisher geplant 5,70 m auf dann 7,20 m. Mit diesen erhöhten Lärmschirmen könnte in dem Streckenabschnitt zwischen den Rad- und Fußwegbrücken ‚Laerer Landweg’ und ‚Pleistermühlenweg’ zusätzlicher aktiver Lärmschutz für das 1.OG (Reduzierung der Betroffenhei- ten von 20 Wohnhäusern mit Überschreitung auf 3 mit geringer Überschreitung der zulässigen Nachtwerte im jeweiligen Obergeschoss) erreicht und als solcher im Planverfahren berücksichtigt werden. Der Überwurf soll als Alu-Kassettenwand (Farbgebung nach Abstimmung mit der Stadt) errichtet werden. Eine transparente Variante lehnt das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtent- wicklung (BMVBS) nach Auskunft des Landesbetriebes Straßenbau NRW aus Kostengründen ab. Die Verwaltung hat das vorgelegte Deckblatt IX geprüft. Die mittelbar eintretende zusätzliche Ver- besserung der Lärmsituation für die Anlieger im Bereich der Troglage ist zu begrüßen. Da, wie erwähnt, jedoch ein Betreten der Kragarme nicht ausgeschlossen werden kann, wäre diesbezüg- lich eine abgewandelte gestalterische bzw. konstruktive Lösung wünschenswert, die ein solches Begehen von vorneherein ausschließt. Denkbar wäre hier z.B. eine entsprechende Begrünung oder Abschrägung der Konstruktion. Die geplante Konstruktion und die damit verbundene Erhöhung der nach innen gerichteten Lärm- schirme um 1,50m stellen zwar eine Ver änderung des geplanten Querschnitts dar; die Planände- rung führt jedoch auch zu einem verbesserten Lärmschutz für die Anlieger. Nach Erstellung der Vorlage V/0116/2011 hat die Bezirksregierung Münster mit Schreiben vom 28.03.2011 der Verwaltung u. a. folgendes mitgeteilt: „Da die Planänderung des Deckblattes IX weder Private noch Träger öffentlicher Belange in ihren Belangen erstmalig oder stärker als bisher betreffen kann, darf auf eine öffentliche Planauslegung dieser Unterlage verzichtet werden.“ In Abwägung der geschilderten Tatbestände befürwortet die Verwaltung die Planänderung und teilt die Auffassung der Bezirksregierung Münster. Hinweis: Diese Ergänzungsvorlage ersetzt vollumfänglich die Ursprungsvorlage V/0116/2011 vom 17.02.2011. - 3 - V/0116/2011/1 i.V. gez. Schultheiß Stadtdirektor Anlagen Erläuterungsbericht zum Deckblatt IX Detailplan
Deckblatt IX
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+4 + 4 Straßen.naw. landesbetriab Straßenbau Nordrhein Westfalen & Planfeststellung Deckblatt IX TeilA: -für den Ausbau der B 51, 3. Bauabschnitt von Bau-km 5+100 bis Bau-km 7+700 - für den Ausbau der Wolbecker Straße von Bau-km 0+000 bis Bau-km 0+600 TeilB: -für den Neubau derB 481n von km 7+700 bis Bau-km 11+340 Regierungsbezirk : Münster Kreis : Münster Stadt/Gemeinde : Münster Gemarkung E Münster Überwurfschutz im Bereich der Troglage der B 51.3 bestehend aus Erläuterungen, 1 Seite Detailskizze Überwurfschutz 1 Seite Lageplanskizze: lärmtechnische Berechnung, Unterlage 12.-IX Tabellarische Ergebnisdarstellung, 22 Seiten Aufgestellt er, 29.09.2010 Der Leiter der Regionalniederlassung Münsterland / , (Regierungsbaudirektor) Teil A:B51.3 Unterlage 1 - IX Erläuterungen zum Deckblatt IX Erhöhter Lärmschutz durch den geplanten Überwurfschutz im Bereich der Troglage St. Mauritz Sachverhalt: Im Bereich der insgesamt rd. 900 m langen Troglage ‚St. Mauritz’ sind aus städtebaulichen Grün- den auf einer Länge von rd. 715 m beidseitig hochabsorbierende Trogwände mit Kragarmen als Lärmschirme geplant. Da jedoch ein unerlaubtes Betreten dieser Kragarme durch Unbefugte nicht gänzlich ausgeschlos- sen werden kann (u. a. auch über die Rampen der Rad- und Fußwegbrücken), ergibt sich hier - nicht zuletzt auch aufgrund von Anregungen des BMVBS (S 18) - die Notwendigkeit, einen geeig- neten Überwurfschutz vorzusehen. Der auf dieser Grundlage geplante Überwurfschutz wurde als geschlossene Fläche mit einer Ge- samthöhe von rd. 1,80 m über dem Kragarm konzipiert (s. „Detailplan zur konstruktiven Ausgestal- tung des Trogbauwerkes mit Überwurfschutz“, Seite 2). Mit der geplanten Ausgestaltung wird das gezielte Abwerfen von Gegenständen auf die darunter liegende Fahrbahn weitestgehend verhindert. Als Folge des geschlossenen Überwurfschutzes ergibt sich beidseitig eine Erhöhung der geplanten Lärmschirme von 5,70 m auf 7,20 m. Mit der Errichtung der erhöhten Lärm-schirmen wird in dem Streckenabschnitt zwischen ‚Laerer Landweg’ und ‚Pleistermühlenweg’ für die angrenzende Wohnbebauung nahezu ein Volllärmschutz erreicht. War bislang in diesem Streckenabschnitt an über 20 Gebäudeseiten eine Überschreitung der zu- lässigen Immissionsgrenzwerte (IGW) gegeben, so müsste dann - unter Berücksichtigung des sich zusätzlich ergebenden Lärmschutzes - lediglich noch in den Obergeschossen von drei direkt an der B 51 gelegenen Wohnhäusern mit einer geringen Überschreitung der zulässigen Nachtwerte gerechnet werden. Eine detaillierte Aufschlüsselung der berechneten Prognoselärmwerte sowie eine Gegen- überstellung der Lärmwerte (Lärmschirm 5,70 m bzw. 7,20 m) können der beigefügten Tabelle (PDF-Datei: „Berechnung Lärm zum Überwurfschutz im Bereich Trog Mauritz“) entnommen wer- den. Darüber hinaus sind die Ergebnisse der lärmtechnischen Berechnung auch in dem - eben- falls als Anlage beigefügten - Übersichtslageplan (PDF-Datei: „Ü-Plan zum Überwurfschutz im Be- reich Trog Mauritz“) dargestellt. Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) hat im Rahmen der Bund/Land-Quartalsbesprechung am 24.03.2010 der Erhöhung des Lärmschutzes zugestimmt. Mit der Stadt Münster wurde der geplante Überwurfschutz am 24.08.2010 detailliert besprochen. Auch seitens der Stadt wird der damit verbundene erhöhte Lärmschutz für die Anliegergrundstücke im Bereich St. Mauritz begrüßt.. Ergebnis/Folgerung: Der erhöhte Lärmschutz soll im Planfeststellungsbeschluss als Deckblatt aufgenommen und fest- gestellt werden. Da mit der Planänderung ausschließlich eine Verbesserung der Lärmsituation für die betroffenen Anlieger entsteht kann auf eine vorherige Veröffentlichung des Deckblattes ver- zichtet werden. Unterlage 2 - IX g-NN 50.000 m | self | I el TEE | 6+100.00 NH is) N zus F ar “ : am.
Hauptvorlage V/0116/2011 mit Anlage
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DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung Vorlagen-Nr.: V/0116/2011 Öffentliche Beschlussvorlage Auskunft erteilt: Herr Böhme Ruf: Betrifft Entwurf der Stellungnahme der Stadt Münster zum Deckblatt IX der Planfeststellung für den Ausbau der B51/B481n Beratungsfolge 17.03.2011 Bezirksvertretung Münster-Ost Anhörung 29.03.2011 Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen Vorberatung 30.03.2011 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft Vorberatung 06.04.2011 Hauptausschuss Vorberatung 06.04.2011 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Die Stadt Münster nimmt positiv zur Kenntnis, dass, unabhängig von rechtlichen Ansprüchen, erhöhter Lärmschutz im Bereich der Troglage vorgesehen werden soll. 2. Die Stadt Münster stimmt der konstruktiven Ausführung des Trogbauwerkes mit Überwurfschutz entsprechend dem Deckblatt IX der Planfeststellung für den Ausbau der B51/B481n nicht zu. 3. Der Landesbetrieb Straßenbau NRW wird um Prüfung alternativer Lösungsvorschläge mit einer optimierten Ausgestaltung gebeten. Begründung: Die Stadt Münster wurde mit Schreiben vom 26.01.2011 von der Bezirksregierung Münster aufge- fordert, zum ergänzend eingebrachten Deckblatt IX der Planfeststellung für den Ausbau der B51/B481n Stellung zu nehmen. Das Deckblatt IX beinhaltet den erhöhten Lärmschutz durch den geplanten Überwurfschutz im Bereich der Troglage St. Mauritz. Im Bereich der insgesamt rd. 900 m langen Troglage sind auf einer Länge von rd. 715 m beidseitig hochabsorbierende Trogwände mit begrünten Kragarmen als Lärmschirme geplant. Da jedoch ein unerlaubtes Betreten dieser Kragarme durch Unbefugte nicht gänzlich ausgeschlossen werden 492 61 56 E-Mail: Boehme@stadt-muenster.de Datum: 17.02.2011 V/0116/2011 - 2 - kann, u. a. auch über die Rampen der Rad- und Fußwegbrücken, ist lt. Deckblatt IX nun ein Über- wurfschutz vorgesehen. Mit der geplanten Ausgestaltung soll das gezielte Abwerfen von Gegens- tänden auf die darunter liegende Fahrbahn weitgehend verhindert werden. Als Folge würde sich bei einem geschlossenen Überwurfschutz beidseitig eine Erhöhung der Lärmschirme von bisher geplant 5,70 m auf dann 7,20 m ergeben. Mit diesen erhöhten Lärm- schirmen könnte in dem Streckenabschnitt zwischen den Rad- und Fußwegbrücken ‚Laerer Land- weg’ und ‚Pleistermühlenweg’ zusätzlicher aktiver Lärmschutz für das 1.OG (Reduzierung der Be- troffenheiten von 20 Wohnhäusern mit Überschreitung auf 3 mit geringer Überschreitung der zu- lässigen Nachtwerte im jeweiligen Obergeschoss) erreicht und als solcher im Planverfahren be- rücksichtigt werden. Der Überwurf soll als Alu-Kassettenwand (Farbgebung nach Abstimmung mit der Stadt) errichtet werden. Eine transparente Variante lehnt das Ministerium für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen (MBV) aus Kostengründen ab. Die Verwaltung hat das vorgelegte Deckblatt IX geprüft. Die mittelbar eintretende zusätzliche Ver- besserung der Lärmsituation für die Anlieger im Bereich der Troglage ist grundsätzlich zu begrü- ßen, allerdings wird die konstruktive Ausf ührung des Trogbauwerkes mit Überwurfschutz wegen seiner gestalterischen Wirkung von hier so nicht befürwortet. Wünschenswert wären andere ge- stalterische Lösungen, die die Gesamthöhe für den Betrachter verträglich erscheinen lassen, wie z.B. eine Konstruktion, die zur Fahrbahn gewölbt ist, wodurch der Eindruck der Höhe gemildert und gleichzeitig einen Überwurfschutz überflüssig machen würde. Die geplante Konstruktion und die damit verbundene Erhöhung der Lärmschirme um weitere 1,50m stellen aus Sicht der Verwaltung eine Veränderung des geplanten Querschnitts und einen zusätzliche Beeinträchtigung für die Anlieger dar, auch wenn mit der Planänderung ein verbesser- ter Lärmschutz für die Grundstücke erzielt werden kann. Die Stadt Münster sieht daher die Not- wendigkeit für eine Offenlegung und Beteiligung der Anlieger zum Deckblatt IX durch die Bezirks- regierung Münster als erforderlich an. i.V. gez. Schultheiß Stadtdirektor Anlagen: Erläuterungsbericht zum Deckblatt IX Detailplan V/0116/2011 - 3 - V/0116/2011
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungBeschluss: mehrheitlich geändert beschlossen
Zur SitzungOrte (3)
- Laerer Landweg
- Pleistermühlenweg
- Wolbecker Straße
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Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0116/2011/1
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 31.03.2011
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37