Mandari Insight

V/0116/2011/1

Stellungnahme der Stadt Münster zum Deckblatt IX der Planfeststellung für den Ausbau der B51/B481n

Vorlagen 31.03.2011

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 06.04.2011, TOP 17

Ergänzungsvorlage Beschluss

· application/pdf

Ansehen

Deckblatt IX

· application/pdf

Ansehen

Hauptvorlage V/0116/2011 mit Anlage

· application/pdf

Ansehen

Ergänzungsvorlage Beschluss

4960 Zeichen

V/0116/2011/1 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Stellungnahme der Stadt Münster zum Deckblatt IX der Planfeststellung für den Ausbau der 
B51/B481n 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
06.04.2011 Hauptausschuss Vorberatung 
06.04.2011 Rat Entscheidung
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Die Stadt Münster stimmt der Ausführung des Trogbauwerkes mit Überwurfschutz entsprechend 
dem Deckblatt IX der Planfeststellung für den Ausbau der B51/B481n zu. 
 
2. Die Stadt Münster nimmt positiv zur Kenntnis, dass, unabhängig von rechtlichen Ansprüchen, 
erhöhter Lärmschutz im Bereich der Troglage vorgesehen werden soll. 
 
3. Es wird angeregt, dass die Verwaltung sich in weiteren Gesprächen mit dem Landesbetrieb 
Straßenbau NRW für eine gestalterische Optimierung des Überwurfschutzes einsetzt, so dass 
zum Beispiel ein Betreten der Kragarme nicht möglich ist. 
 
 
 
 
 
Begründung: 
 
Der Rat der Stadt Münster hat am 17.05.2006 (Ratsvorlage 252/2006) der offen gelegten Planung 
für den Ausbau des 3. Abschnitts der B 51 und dem Neubau B 481n im Grundsatz zugestimmt. 
Damit ist auch die Zustimmung zum Lärmschutzkonzept der Straßenbauverwaltung mit einer Teil-
tieflage (- 2 m) auf 700 m Länge mit Teilabdeckelung für einen verbesserten Lärmschutz im Kern-
bereich von Mauritz erfolgt (s. hierzu auch die am 13.09.2000 beschlossene Ratsvorlage 
659/2000). 
 
In Ausführung dieses Lärmschutzkonzeptes wurde die Stadt Münster mit Schreiben vom 
26.01.2011 von der Bezirksregierung Münster aufgefordert, zum ergänzend eingebrachten Deck-
blatt IX der Planfeststellung für den Ausbau der B51/B481n Stellung zu nehmen. 
Vorlagen-Nr.: 
V/0116/2011/1. Erg.
Auskunft erteilt: 
Herr Böhme 
Ruf: 
492 61 56 
E-Mail: 
Boehme@stadt-muenster.de  
Datum: 
04.04.2011 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0116/2011/1 
 
Das Deckblatt IX beinhaltet den erhöhten Lärmschutz durch den geplanten Überwurfschutz im 
Bereich der Troglage St. Mauritz. 
 
Im Bereich der insgesamt rd. 900 m langen Troglage sind auf einer Länge von rd. 715 m beidseitig 
hochabsorbierende Trogwände mit begrünten Kragarmen als Lärmschirme geplant. Da jedoch ein 
unerlaubtes Betreten dieser Kragarme durch Unbefugte nicht gänzlich ausgeschlossen werden 
kann, u. a. auch über die Rampen der Rad- und Fußwegbrücken, ist lt. Deckblatt IX ein Überwurf-
schutz vorgesehen. Mit der geplanten Ausgestaltung soll das gezielte Abwerfen von Gegenstän-
den auf die darunter liegende Fahrbahn weitgehend verhindert werden. 
 
Als Folge ergibt sich bei einem geschlossenen Überwurfschutz auf den Innenseiten eine Erhöhung 
der Lärmschirme von bisher geplant 5,70 m auf dann 7,20 m. Mit diesen erhöhten Lärmschirmen 
könnte in dem Streckenabschnitt zwischen den Rad- und Fußwegbrücken ‚Laerer Landweg’ und 
‚Pleistermühlenweg’ zusätzlicher aktiver Lärmschutz für das 1.OG (Reduzierung der Betroffenhei-
ten von 20 Wohnhäusern mit Überschreitung auf 3 mit geringer Überschreitung der zulässigen 
Nachtwerte im jeweiligen Obergeschoss) erreicht  und als solcher im Planverfahren berücksichtigt 
werden. 
 
Der Überwurf soll als Alu-Kassettenwand (Farbgebung nach Abstimmung mit der Stadt) errichtet 
werden. Eine transparente Variante lehnt das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtent-
wicklung (BMVBS) nach Auskunft des Landesbetriebes Straßenbau NRW aus Kostengründen ab. 
 
Die Verwaltung hat das vorgelegte Deckblatt IX geprüft. Die mittelbar eintretende zusätzliche Ver-
besserung der Lärmsituation für die Anlieger im Bereich der Troglage ist zu begrüßen. Da, wie 
erwähnt, jedoch ein Betreten der Kragarme nicht ausgeschlossen werden kann, wäre diesbezüg-
lich eine abgewandelte gestalterische bzw. konstruktive Lösung wünschenswert, die ein solches 
Begehen von vorneherein ausschließt. Denkbar wäre hier z.B. eine entsprechende Begrünung 
oder Abschrägung der Konstruktion. 
 
Die geplante Konstruktion und die damit verbundene Erhöhung der nach innen gerichteten Lärm-
schirme um 1,50m stellen zwar eine Ver änderung des geplanten Querschnitts dar; die Planände-
rung führt jedoch auch zu einem verbesserten Lärmschutz für die Anlieger.  
 
Nach Erstellung der Vorlage V/0116/2011 hat die Bezirksregierung Münster mit Schreiben vom 
28.03.2011 der Verwaltung u. a. folgendes mitgeteilt: „Da die Planänderung des Deckblattes IX 
weder Private noch Träger öffentlicher Belange in ihren Belangen erstmalig oder stärker als  bisher 
betreffen kann, darf auf eine öffentliche Planauslegung dieser Unterlage verzichtet werden.“ 
 
In Abwägung der geschilderten Tatbestände befürwortet die Verwaltung die Planänderung  und teilt 
die Auffassung der Bezirksregierung Münster.  
 
Hinweis:
  Diese Ergänzungsvorlage ersetzt vollumfänglich die Ursprungsvorlage V/0116/2011 vom 
17.02.2011.

- 3 - 
V/0116/2011/1 
i.V. 
 
gez. 
 
Schultheiß 
Stadtdirektor 
 
 
 
Anlagen
 
Erläuterungsbericht zum Deckblatt IX 
Detailplan

Deckblatt IX

3844 Zeichen

+4
+

4
Straßen.naw.

landesbetriab Straßenbau Nordrhein Westfalen

&

Planfeststellung
Deckblatt IX

TeilA: -für den Ausbau der B 51, 3. Bauabschnitt
von Bau-km 5+100 bis Bau-km 7+700

- für den Ausbau der Wolbecker Straße
von Bau-km 0+000 bis Bau-km 0+600

TeilB: -für den Neubau derB 481n
von km 7+700 bis Bau-km 11+340

Regierungsbezirk : Münster
Kreis : Münster
Stadt/Gemeinde : Münster
Gemarkung E Münster

Überwurfschutz im Bereich der Troglage der B 51.3
bestehend aus

Erläuterungen, 1 Seite
Detailskizze Überwurfschutz 1 Seite

Lageplanskizze: lärmtechnische Berechnung, Unterlage 12.-IX
Tabellarische Ergebnisdarstellung, 22 Seiten

Aufgestellt

er, 29.09.2010

Der Leiter der Regionalniederlassung Münsterland
/ ,

(Regierungsbaudirektor)

Teil A:B51.3

Unterlage 1 - IX
Erläuterungen zum Deckblatt IX

Erhöhter Lärmschutz durch den geplanten Überwurfschutz
im Bereich der Troglage St. Mauritz

Sachverhalt:

Im Bereich der insgesamt rd. 900 m langen Troglage ‚St. Mauritz’ sind aus städtebaulichen Grün-
den auf einer Länge von rd. 715 m beidseitig hochabsorbierende Trogwände mit Kragarmen als
Lärmschirme geplant.

Da jedoch ein unerlaubtes Betreten dieser Kragarme durch Unbefugte nicht gänzlich ausgeschlos-
sen werden kann (u. a. auch über die Rampen der Rad- und Fußwegbrücken), ergibt sich hier -
nicht zuletzt auch aufgrund von Anregungen des BMVBS (S 18) - die Notwendigkeit, einen geeig-
neten Überwurfschutz vorzusehen.

Der auf dieser Grundlage geplante Überwurfschutz wurde als geschlossene Fläche mit einer Ge-
samthöhe von rd. 1,80 m über dem Kragarm konzipiert (s. „Detailplan zur konstruktiven Ausgestal-
tung des Trogbauwerkes mit Überwurfschutz“, Seite 2).

Mit der geplanten Ausgestaltung wird das gezielte Abwerfen von Gegenständen auf die darunter
liegende Fahrbahn weitestgehend verhindert.

Als Folge des geschlossenen Überwurfschutzes ergibt sich beidseitig eine Erhöhung der geplanten
Lärmschirme von 5,70 m auf 7,20 m. Mit der Errichtung der erhöhten Lärm-schirmen wird in dem
Streckenabschnitt zwischen ‚Laerer Landweg’ und ‚Pleistermühlenweg’ für die angrenzende
Wohnbebauung nahezu ein Volllärmschutz erreicht.

War bislang in diesem Streckenabschnitt an über 20 Gebäudeseiten eine Überschreitung der zu-
lässigen Immissionsgrenzwerte (IGW) gegeben, so müsste dann - unter Berücksichtigung des sich
zusätzlich ergebenden Lärmschutzes - lediglich noch in den Obergeschossen von drei direkt an
der B 51 gelegenen Wohnhäusern mit einer geringen Überschreitung der zulässigen Nachtwerte
gerechnet werden.

Eine detaillierte Aufschlüsselung der berechneten Prognoselärmwerte sowie eine Gegen-
überstellung der Lärmwerte (Lärmschirm 5,70 m bzw. 7,20 m) können der beigefügten Tabelle
(PDF-Datei: „Berechnung Lärm zum Überwurfschutz im Bereich Trog Mauritz“) entnommen wer-
den. Darüber hinaus sind die Ergebnisse der lärmtechnischen Berechnung auch in dem - eben-
falls als Anlage beigefügten - Übersichtslageplan (PDF-Datei: „Ü-Plan zum Überwurfschutz im Be-
reich Trog Mauritz“) dargestellt.

Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) hat im Rahmen der
Bund/Land-Quartalsbesprechung am 24.03.2010 der Erhöhung des Lärmschutzes zugestimmt.

Mit der Stadt Münster wurde der geplante Überwurfschutz am 24.08.2010 detailliert besprochen.
Auch seitens der Stadt wird der damit verbundene erhöhte Lärmschutz für die Anliegergrundstücke
im Bereich St. Mauritz begrüßt..

Ergebnis/Folgerung:

Der erhöhte Lärmschutz soll im Planfeststellungsbeschluss als Deckblatt aufgenommen und fest-
gestellt werden. Da mit der Planänderung ausschließlich eine Verbesserung der Lärmsituation für
die betroffenen Anlieger entsteht kann auf eine vorherige Veröffentlichung des Deckblattes ver-
zichtet werden.

Unterlage 2 - IX

g-NN 50.000 m

|
self

| I
el TEE |

6+100.00

NH
is)
N
zus F ar
“

: am.

Hauptvorlage V/0116/2011 mit Anlage

4314 Zeichen

DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung 
 Vorlagen-Nr.: 
 
V/0116/2011  
Öffentliche Beschlussvorlage Auskunft erteilt: 
Herr Böhme 
Ruf: 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Entwurf der Stellungnahme der Stadt Münster zum Deckblatt IX der Planfeststellung für den 
Ausbau der B51/B481n 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
17.03.2011 Bezirksvertretung Münster-Ost Anhörung 
29.03.2011 Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen Vorberatung 
30.03.2011 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft Vorberatung 
06.04.2011 Hauptausschuss Vorberatung 
06.04.2011 Rat Entscheidung
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Die Stadt Münster nimmt positiv zur Kenntnis, dass, unabhängig von rechtlichen Ansprüchen, 
erhöhter Lärmschutz im Bereich der Troglage vorgesehen werden soll. 
 
2. Die Stadt Münster stimmt der konstruktiven Ausführung des Trogbauwerkes mit Überwurfschutz 
entsprechend dem Deckblatt IX der Planfeststellung für den Ausbau der B51/B481n nicht zu. 
 
3. Der Landesbetrieb Straßenbau NRW wird um Prüfung alternativer Lösungsvorschläge mit einer 
optimierten Ausgestaltung gebeten. 
 
 
 
 
Begründung: 
Die Stadt Münster wurde mit Schreiben vom 26.01.2011 von der Bezirksregierung Münster aufge-
fordert, zum ergänzend eingebrachten Deckblatt IX der Planfeststellung für den Ausbau der 
B51/B481n Stellung zu nehmen. 
 
Das Deckblatt IX beinhaltet den erhöhten Lärmschutz durch den geplanten Überwurfschutz im 
Bereich der Troglage St. Mauritz. 
 
Im Bereich der insgesamt rd. 900 m langen Troglage sind auf einer Länge von rd. 715 m beidseitig 
hochabsorbierende Trogwände mit begrünten Kragarmen als Lärmschirme geplant. Da jedoch ein 
unerlaubtes Betreten dieser Kragarme durch Unbefugte nicht gänzlich ausgeschlossen werden 
492 61 56 
 
E-Mail: 
Boehme@stadt-muenster.de  
Datum: 
17.02.2011 
V/0116/2011

- 2 - 
kann, u. a. auch über die Rampen der Rad- und Fußwegbrücken, ist lt. Deckblatt IX nun ein Über-
wurfschutz vorgesehen. Mit der geplanten Ausgestaltung soll das gezielte Abwerfen von Gegens-
tänden auf die darunter liegende Fahrbahn weitgehend verhindert werden. 
 
Als Folge würde sich bei einem geschlossenen Überwurfschutz beidseitig eine Erhöhung der 
Lärmschirme von bisher geplant 5,70 m auf dann 7,20 m ergeben. Mit diesen erhöhten Lärm-
schirmen könnte in dem Streckenabschnitt zwischen den Rad- und Fußwegbrücken ‚Laerer Land-
weg’ und ‚Pleistermühlenweg’ zusätzlicher aktiver Lärmschutz für das 1.OG (Reduzierung der Be-
troffenheiten von 20 Wohnhäusern mit Überschreitung auf 3 mit geringer Überschreitung der zu-
lässigen Nachtwerte im jeweiligen Obergeschoss) erreicht und als solcher im Planverfahren be-
rücksichtigt werden. 
 
Der Überwurf soll als Alu-Kassettenwand (Farbgebung nach Abstimmung mit der Stadt) errichtet 
werden. Eine transparente Variante lehnt das Ministerium für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen 
und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen (MBV) aus Kostengründen ab. 
 
Die Verwaltung hat das vorgelegte Deckblatt IX geprüft. Die mittelbar eintretende zusätzliche Ver-
besserung der Lärmsituation für die Anlieger im Bereich der Troglage ist grundsätzlich zu begrü-
ßen, allerdings wird die konstruktive Ausf ührung des Trogbauwerkes mit Überwurfschutz wegen 
seiner gestalterischen Wirkung von hier so nicht befürwortet. Wünschenswert wären andere ge-
stalterische Lösungen, die die Gesamthöhe für den Betrachter verträglich erscheinen lassen, wie 
z.B. eine Konstruktion, die zur Fahrbahn gewölbt ist, wodurch der Eindruck der Höhe gemildert und 
gleichzeitig einen Überwurfschutz überflüssig machen würde. 
 
Die geplante Konstruktion und die damit verbundene Erhöhung der Lärmschirme um weitere 
1,50m stellen aus Sicht der Verwaltung eine Veränderung des geplanten Querschnitts und einen 
zusätzliche Beeinträchtigung für die Anlieger dar, auch wenn mit der Planänderung ein verbesser-
ter Lärmschutz für die Grundstücke erzielt werden kann. Die Stadt Münster sieht daher die Not-
wendigkeit für eine Offenlegung und Beteiligung der Anlieger zum Deckblatt IX durch die Bezirks-
regierung Münster als erforderlich an.  
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
i.V. 
 
gez. 
 
Schultheiß 
Stadtdirektor 
 
 
 
Anlagen: 
Erläuterungsbericht zum Deckblatt IX 
Detailplan 
 
 
V/0116/2011

- 3 - 
V/0116/2011

Beratungsverlauf (2)

06.04.2011 Hauptausschuss
TOP 10 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
06.04.2011 Rat
TOP 17 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich geändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (3)

  • Laerer Landweg
  • Pleistermühlenweg
  • Wolbecker Straße

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Vorlagen-Nr.
V/0116/2011/1
Typ
Vorlagen
Datum
31.03.2011
Erstellt
06.10.2020 14:37