Ausübung des Rückholrechtes gemäß § 41 Absatz 2 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) hier: Benennung einer Straße innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Nr. 47 Goch - Teil E -
Beschlussdrucksache 138/2020 vom 19.01.2021
Stand: Am 19.01.2021 im Rat beraten. Ergebnis: (kein Text vorhanden).
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Beschlussdrucksache (Anlage 01 zur Drucksache Nr. 138/2020)
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Beschlussdrucksache (Ausübung des Rückholrechtes gemäß § 41 Absatz 2 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) hier: Benennung einer Straße innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Nr. 47 Goch - Teil E -)
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