V/0939/2012
Kapitalerhöhung bei der Flughafen Münster/Osnabrück GmbH
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Ergänzungsvorlage V/0939/2012/1
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DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Finanzen und Beteiligungen Vorlagen-Nr.: V/0939/2012/1 Öffentliche Beschlussvorlage Auskunft erteilt: Frau Dr. Janetzki Ruf: Betrifft Kapitalerhöhung bei der Flughafen Münster/Osnabrück GmbH Beratungsfolge 12.12.2012 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften Vorberatung 12.12.2012 Hauptausschuss Vorberatung 12.12.2012 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Der Vertreter der Stadt Münster in der Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Münster wird ermächtigt, folgende Beschlüsse zu fassen: 1. Der Vertreter der Stadtwerke Münster GmbH in der Gesellschafterversammlung der Flughafen Münster/Osnabrück GmbH wird ermächtigt, die auf der Basis folgender Beschlüsse notwendi- gen Entscheidungen zu treffen: 1.1 Einer Kapitalerhöhung der Flughafen Münster/Osnabrück GmbH (FMO) um insgesamt 26,64 Mio. € wird zugestimmt. 1.2 Dem Anteil der Stadtwerke Münster GmbH an dieser Kapitalerhöhung des Flughafen Münster/Osnabrück GmbH (FMO) in Höhe von insgesamt 9.539.799 € in fünf gleichen Jahresraten wird zugestimmt. Die Zahlung erfolgt ab 2013 und jeweils zum 15. Januar. 1.3 Bis zur endgültigen Vorlage der Genehmigung bzw. Akzeptanz der Kapitalerhöhung durch die EU-Kommission wird die Gesellschaft die entsprechenden Einzahlungen der Gesellschafter zunächst als Eigenkapital ersetzendes Darlehen verbuchen und für diesen Zeitraum mit einem marktadäquaten Zins in Höhe von 1,99 % den Gesell- schaftern verzinsen. 2. Die erforderlichen Finanzmittel werden durch Umwidmung der mit Ratsbeschluss vom 09.11.2005 reservierten Finanzmittel zur Finanzierung der Startbahnverlängerung in Finanzmit- tel zur Finanzierung der Kapitalerhöhung in Höhe von 9.539.799 € bereitgestellt. 3. Zum Jahresabschluss 2012 erfolgt die letz tmalige Inanspruchnahme der gemäß Ratsbeschluss vom 09.11.2005 gebildeten Gewinnrücklage zur Startbahnverlängerung als Ergebnisausgleich 492 20 10 E-Mail: JanetzkiA@stadt-muenster.de Datum: 07.12.2012 V/0939/2012/1 - 2 - V/0939/2012/1 der Anfang 2012 vorgenommenen Kapitalerhöhung des FMO in Höhe von 1,8 Mio. €. (Rest 6,2 Mio. €). 4. Die verbleibende Gewinnrücklage zur Finanzierung der Startbahnverlängerung (6,2 Mio. €) wird in eine allgemeine Gewinnrücklage für Kapitalerhöhungen des FMO umgewandelt und dann zum Ergebnisausgleich der weiteren Kapitalerhöhung des FMO bis zum Jahr 2015 sowie in Teilen noch in 2016 herangezogen. (3 x 1.907.960 = 5.723.880, 6,2 Mio. – 5,7 Mio. = 0,5 Mio. Rest) 5. Die aus den Kapitalerhöhungen in 2016 und 2017 resultierenden Ergebnisminderungen der Stadtwerke Münster GmbH sollen in dem ab dem Jahr 2016 neu abzuschließenden Manage- mentkontrakt mit der Stadt Münster berücksichtigt werden. Begründung: In der Vorlage für die 133. Sitzung der Gesellschafterversammlung des FMO wird hierzu ausge- führt: „Bereits in der ursprünglichen Vorlage zum TOP 5 hatte die Geschäftsführung berichtet, dass am 03. Dezember ein Gespräch bei der Europäischen Kommission bezüglich der Kapitalerhöhung stattfinden wird. An dem Gespräch haben neben Vertretern der Flughafengesellschaft und ihren juristischen Beratern sowie des Wirtschaftsprüfers auch Vertreter der Bundesrepublik Deutschland teilgenommen. Inhalt des Gespräches war vor allem die Erläuterung des seitens der Flughafengesellschaft vorge- legten Private Investor Tests (PIT), mit dem nachgewiesen werden soll, dass die Gesellschafter auf lange Sicht mit ihrer Kapitaleinlage eine angemessene Rendite erwarten und es sich damit nicht um eine Beihilfe im Sinne der entsprechenden EU-Leitlinien handelt. Aus dem ausführlichen Gespräch mit der Kommission konnten die Vertreter der Flughafengesell- schaft und der Bundesrepublik Deutschland entnehmen, dass die Wahrscheinlichkeit weiterhin als hoch zu beurteilen ist, dass die EU-Kommission den PIT am Ende akzeptieren wird und damit in der Konsequenz kein längeres Verfahren über die Zulässigkeitsprüfung einer Beihilfe durchgeführt werden muss. Die EU-Kommission hat allerdings in dem Gespräch deutlich gemacht, dass sie nun doch noch mehrere Fragen hat und dass nach Beantwortung dieser Fragen der formale Prüfvor- gang innerhalb der EU-Kommission noch „einige Wochen/Monate“ dauern wird. Für die Flughafengesellschaft und ihre Gesellschafter besteht nun die Problematik, dass die Kapi- talzuführung (Einzahlung) eigentlich erst zu dem Zeitpunkt umgesetzt werden darf, wenn feststeht, dass es sich hier nicht um eine Beihilfe im Sinne des EU-Rechts handelt bzw. die Kommission entschieden hat, dass dies eine zulässige Beihilfe ist. Die Klärung dieser Fragestellung wird nun nicht bis zum ursprünglich geplanten Einzahlungstermin (15. Januar 2013) möglich sein. Vor die- sem Hintergrund wurde mit der Kommission ein so genannter „Plan B“ besprochen. Die Kommissi- on hat vorgeschlagen, dass die geplanten Einzahlungen der Gesellschafter zum 15.01.2013 des- halb zunächst als ein Eigenkapital ersetzendes Darlehn der Gesellschafter verbucht werden, die dann auch für den Übergangszeitraum bis zum Vorliegen der Genehmigung zwingend marktadä- quat verzinst werden müssen. Ein marktadäquat verzinstes Gesellschafterdarlehn bedarf keinerlei Zustimmungen der Kommission. Zu dem Zeitpunkt, wo die Genehmigung der EU-Kommission vor- liegt, kann das Eigenkapital ersetzende Darlehn dann sofort in die ursprünglich vorgesehene Kapi- talrücklage umgewandelt werden.“ I.V. gez. Reinkemeier Stadtkämmerer
Beschlussvorlage
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V/0939/2012 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Finanzen und Beteiligungen Betrifft Kapitalerhöhung bei der Flughafen Münster/Osnabrück GmbH Beratungsfolge 12.12.2012 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften Vorberatung 12.12.2012 Hauptausschuss Vorberatung 12.12.2012 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: Der Vertreter der Stadt Münster in der Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Münster wird ermächtigt, folgende Beschlüsse zu fassen: 1. Der Vertreter der Stadtwerke Münster GmbH in der Gesellschafterversammlung der Flughafen Münster/Osnabrück GmbH wird ermächtigt, die auf der Basis folgender Beschlüsse notwend i- gen Entscheidungen zu treffen: 1.1 Einer Kapitalerhöhung der Flughafen Münster/Osnabrück GmbH (FMO) um insgesamt 26,64 Mio. € wird zugestimmt. 1.2 Dem Anteil der Stadtwerke Münster GmbH an dieser Kapitalerhöhung des Flughafen Münster/Osnabrück GmbH (FMO) in Höhe von insgesamt 9.539.79 9 € in fünf gleichen Jahresraten wird zugestimmt. Die Zahlung erfolgt ab 2013 und jeweils zum 15. Januar. 2. Die erforderlichen Finanzmittel werden durch Umwidmung der mit Ratsbeschluss vom 09.11.2005 reservierten Finanzmittel zur Finanzierung der Startbahnverlängerung in Finanzmit- tel zur Finanzierung der Kapitalerhöhung in Höhe von 9.539.799 € bereitgestellt. 3. Zum Jahresabschluss 2012 erfolgt die letztmalige Inanspruchnahme der gemäß Ratsbeschluss vom 9.11.2005 gebildeten Gewinnrücklage zur Startbahnverläng erung als Ergebnisausgleich der Anfang 2012 vorgenommenen Kapitalerhöhung des FMO in Höhe von 1,8 Mio. €. (Rest 6,2 Mio. €). Vorlagen-Nr.: V/0939/2012 Auskunft erteilt: Frau Dr. Janetzki Ruf: 492 20 10 E-Mail: JanetzkiA@stadt-muenster.de Datum: 30.11.2012 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0939/2012 4. Die verbleibende Gewinnrücklage zur Finanzierung der Startbahnverlängerung (6,2 Mio. €) wird in eine allgemeine Gewinnrückl age für Kapitalerhöhungen des FMO umgewandelt und dann zum Ergebnisausgleich der weiteren Kapitalerhöhung des FMO bis zum Jahr 2015 sowie in Teilen noch in 2016 herangezogen. (3 x 1.907.960 = 5.723.880, 6,2 Mio. – 5,7 Mio. = 0,5 Mio. Rest) 5. Die aus den Ka pitalerhöhungen in 2016 und 2017 resultierenden Ergebnisminderungen der Stadtwerke Münster GmbH sollen in dem ab dem Jahr 2016 neu abzuschließenden Manag e- mentkontrakt mit der Stadt Münster berücksichtigt werden. Begründung: Die Stadtwerke Münster GmbH i st eine 100 % -ige Tochter der Stadt Münster. 1984 wurden die Anteile der Stadt Münster an der Flughafen Münster/Osnabrück GmbH auf die Stadtwerke übe r- tragen. Dabei wurde beschlossen, dass die Geschäftsführung der Stadtwerke Münster GmbH bei der künftigen A usübung ihrer Gesellschafterrechte wichtige Angelegenheiten der Stadt Münster zur Entscheidung vorzulegen hat (Vorlage V/0280/198484 + Ergänzung). In der Aufsichtsratsvorlage zur Sitzung am 12. Dezember 2012 wird dazu ausgeführt: „Der FMO hat in den verg angenen Jahren mit der Errichtung des Terminals 2 sowie der Erweit e- rung des Vorfelds und weiterer Gebäude (z.B. Cargo -Gebäude) umfangreiche Investitionen durch- geführt. Als Konsequenz dieser erheblichen Eigeninvestitionen ergibt sich, dass die Kapitalkosten (Abschreibungen und Zinsen) für diese Investitionen die Gesellschaft sehr stark belasten. Aus der Gewinn- und Verlustrechnung des abgeschlossenen Jahres 2011 ist zu entnehmen, dass das Jah- resergebnis durch einen Betrag von über 4 Mio. € an Abschreibungen zuzüglich eines Betrages von ebenfalls über 4 Mio. € an Zinsen belastet wird. Allein durch die Zinsbelastung (4 Mio. €) nimmt die FMO GmbH hiermit einen Spitzenwert in Rel a- tion zu vergleichbaren Flughäfen ein. So hat z. B. der Flughafen Paderborn/Lippstadt eine jährliche Zinsbelastung von nur 0,46 Mio. € (Jahresabschluss 2010) und der Flughafen Bremen von ledi g- lich 1,89 Mio. € (Jahresabschluss 2010). Der FMO verfügt über eine Eigenkapitalquote von ca. 22%. Im Schnitt der Flughafenbranche liegt eine Eigenkapitalquote von ca. 40% vor, einzelne Flughäfen haben sogar eine Quote von bis zu 70%. Um der im Branchenvergleich unterdurchschnittlichen Eigenkapitalausstattung des FMO entg e- genzuwirken und die Zinsbelastung aus Fremdkapital zu reduzieren, hat d ie Gesel lschafterver- sammlung des FMO in seiner 132. Sitzung beschlossen, die zur Durchführung einer Kapitalerh ö- hung mit einem Gesamtvolumen von € 26,64 Mio. notwendigen Beschlüsse in den jeweils eigenen Gremien herbeizuführen. Die Kapitalerhöhung soll in 5 gleich en Tranchen in den Jahren 2013 - 2017 jeweils zum 15. Januar umgesetzt werden. Die Stadtwerke Münster als Gesellschafter des FMO tragen zur Finanzierung der entsprechenden Kapitalerhöhungen entsprechend ihrer Beteiligungsquote bei. Auf Seiten der Stadtwerke entstehen dadurch jeweils in gleicher Höhe Belastungen der laufenden Jahresergebnisse, da der Beteil i- gungsbuchwert in Höhe der Kapitalerhöhungen in der Bilanz der Stadtwerke Münster handel s- rechtlich abzuschreiben ist.“ - 3 - V/0939/2012 Die Finanzierung der entspre chenden Kapitalerhöhung durch die Stadtwerke Münster GmbH e r- folgt durch Umwidmung der mit Ratsbeschluss vom 09.11.2005 reservierten Finanzmittel zur F i- nanzierung der Startbahnverlängerung in Höhe von 9.539.799 €. Die Ergebnisbelastung soll in den Jahren 2 013 bis 2015 und anteilig in 2016 durch Auflösung der mit Ratsbeschluss vom 09.11.2005 gebildeten Gewinnrücklage zum Ergebnisausgleich für die K a- pitalzuführungen an den FMO zur Finanzierung der Startbahnverlängerung, die in eine allgemeine Gewinnrücklage für Kapitalerhöhungen des FMO umgewandelt wird, ausgeglichen werden. Die aus den Kapitalerhöhungen 2016 und 2017 resultierenden Ergebnisminderungen sollen in dem ab 2016 abzuschließenden Managementkontrakt berücksichtigt werden. I. V. Reinkemeier Stadtkämmerer
Beratungsverlauf (3)
Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0939/2012
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 30.11.2012
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37