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V/0833/2021

Geschwister-Scholl-Gymnasium; hier: Beibehaltung des gebundenen Ganztages

Vorlagen 04.11.2021

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 15.12.2021, TOP 38.1

Beschlussvorlage

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Anlage 1 Informationen zum Ganztag

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Anlage A

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Beschlussvorlage

5183 Zeichen

V/0833/2021
V/0833/2021
Öffentliche Beschlussvorlage
Betrifft
Geschwister-Scholl-Gymnasium;
hier: Beibehaltung des gebundenen Ganztages
Beratungsfolge
01.12.2021 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Vorberatung
07.12.2021 Bezirksvertretung Münster-Nord Vorberatung
15.12.2021 Hauptausschuss Vorberatung
15.12.2021 Rat Entscheidung
Beschlussvorschlag:
I. Sachentscheidung:
1. Der Rat der Stadt Münster nimmt zur Kenntnis, dass das Geschwister-Scholl-Gymnasium einen
Wechsel vom gebundenen Ganztag hin zu einem „flexiblen Ganztagsangebot“ erwirken möchte.
2. Der Rat der Stadt Münster spricht sich zum augenblicklichen Zeitpunkt für eine Beibehaltung
des gebundenen Ganztages am Geschwister-Scholl-Gymnasium zunächst für die folgenden
Schuljahre 2022/2023 und 2023/2024 aus.
3. Auf der Grundlage der Ergebnisse der auf den Weg gebrachten Schulentwicklungsplanung für
die weiterführenden Schulen, die planmäßig Ende 2022 zu erwarten sind, erfolgt eine erneute
Überprüfung und Bewertung.
II. Finanzielle Auswirkungen:
Keine
Begründung:
Das Geschwister-Scholl-Gymnasium wurde mit Beginn des Schuljahres 2012/2013 aufbauend mit der
Jahrgangsstufe 5 in eine gebundene Ganztagsschule umgewandelt (Vorlage V/0891/2011).
Im September 2020 hat die Schulkonferenz folgenden Beschluss (Anlage 1) gefasst:
Amt für Schule und
Weiterbildung
09.11.2021
Ihr/e Ansprechpartner/in:
Herr Ehling
T elefon:492-4000
Ehling@stadt-muenster.de

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V/0833/2021
„Die Schulkonferenz des GSG beschließt, aus dem gebundenen Ganztag auszusteigen und ein
dem offenen Ganztag vergleichbares, bedarfsgerechtes Angebot zu verwirklichen.
Dabei berücksichtigt das GSG, dass die aktuellen Jahrgänge 5 und 6 weiterhin die
Ganztagsangebote erhalten, die ihnen im gegenwärtigen Konzept garantiert sind.“
Wunsch der Schule war es zum damaligen Zeitpunkt, bereits zum Beginn des Schuljahres 2021/2022
den Ausstieg vorzunehmen. Um dies zeitgerecht zu erreichen, wäre eine Beschlussfassung darüber
im Dezember 2020 erforderlich gewesen. Infolge der im September 2020 stattgefundenen
Kommunalwahl konnte ein Austausch zwischen Schule, fachpolitischen Sprechern und Verwaltung
erst im Dezember 2020 stattfinden. Dabei wurde einvernehmlich die Auffassung vertreten, dass eine
solche Entscheidung auf jeden Fall einer politischen Diskussion bedarf, die angesichts der
vorangeschrittenen Zeit aber für eine Umstellung in 2021 nicht mehr möglich war.
Der Schule wurde sodann signalisiert, dass eine Umstellung nicht zum Beginn des Schuljahres
2021/2022 erfolgen werde. Stattdessen solle aber seitens der Schulverwaltung die Zeit genutzt
werden, um gemeinsam mit der Schule eine Entscheidung für den Herbst 2021 vorzubereiten für
einen möglichen Wechsel ab dem Schuljahr 2022/2023.
In 2021 hat es dann mehrere Treffen zwischen der Verwaltung und der Schule gegeben, bei denen
versucht wurde, belastbare Entscheidungsgrundlagen zusammenzutragen.
Neben den von der Schule benannten Gründe wurde auch der Frage nachgegangen, ob die
Besonderheit des Geschwister-Scholl-Gymnasiums als Stadtteilgymnasium von Bedeutung sein
kann. Dies insbesondere dann, wenn sich durch eine nähere Betrachtung des engeren
Einzugsgebietes der Schule sowie der Bedarfssituation ergibt, dass möglicherweise sogar eine
Beibehaltung des Ganztagsprofils einen Wettbewerbsnachteil oder Anmeldeverluste bedeuten
könnte. Ein solcher Nachweis konnte jedoch im Ergebnis nicht belegt werden.
Parallel dazu hat der Rat der Stadt Münster in seiner Sitzung am 29.09.2021 eine
Schulentwicklungsplanung für die weiterführenden Schulen auf den Weg gebracht (Vorlage
V/0384/2021). Damit wurde die Verwaltung u. a. beauftragt, eine Ausschreibung für eine externe
Begleitung der Schulentwicklungsplanung für die weiterführenden Schulen vorzubereiten. Die
Ergebnisse sollen Ende 2022 vorliegen.
Unter Berücksichtigung von Elternwahlverhalten, demografischer Entwicklung / Schülerprognosen,
des Sozialmonitorings und der Stadtteilversorgung sollen dabei vorrangig drei Handlungsfelder in den
Blick genommen werden:
- Aufnahmekapazität und Bedarfe in den einzelnen Schulformen
- Perspektive der einzelnen Schulformen
- Entwicklung des Ganztages (mit Schwerpunkt auf die Sekundarstufe I infolge des Wechsels von
G8 auf G9)
- Inklusion / Integration
Unabhängig vom Geschwister-Scholl-Gymnasium besteht das Erfordernis, die aktuelle Situation des
Ganztages in den weiterführenden Schulen verstärkt in den Blick zu nehmen, dies auch unter dem
Aspekt des Abgleichs von Angebot und Nachfrage, Qualitätskriterien für einen guten Ganztag sowie
letztlich Unterstützungsmöglichkeiten und auch -notwendigkeiten seitens des Schulträgers Stadt
Münster.

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V/0833/2021
Wenn planmäßig Ende 2022 Ergebnisse dazu vorliegen, besteht auf dieser Grundlage die
Möglichkeit, Anfang 2023 eine Überprüfung und Bewertung vorzunehmen und auch das Anliegen des
Geschwister-Scholl-Gymnasiums darin einzuordnen. Die Verwaltung empfiehlt deshalb dieses
gestufte Vorgehen, um die Einzelentscheidungen für das Geschwister-Scholl-Gymnasiums im Kontext
einer Ganztagsstrategie für die Stadt Münster treffen zu können.
I. V.
gez.
Thomas Paal
Stadtdirektor
Anlagen:
Anlage A
Anlage 1: Informationen zum Ganztag

Anlage 1 Informationen zum Ganztag

8412 Zeichen

Städtisches Gymnasium Münster

GESCHWISTER - SCHOLL - GYMNASIUM |

15.09.2020

Ganztag — Beschluss des Ausstiegs aus dem Gebundenen Ganztag für zukünftige Klassen

Sehr geehrter Herr Paal, sehr geehrter Herr Ehling,
die Schulkonferenz des Gymnasiums hat in der Sitzung vom 08.09.2020 folgendes beschlossen: >

Die Schulkonferenz des GSG beschließt, aus dem gebundenen Ganztag auszusteigen und ein dem
offenen Ganztag vergleichbares, bedarfsgerechtes Angebot zu verwirklichen.

Dabei berücksichtigt das GSG, dass die aktuellen Jahrgänge 5 und 6 weiterhin die Ganztagsangebote
erhalten, die ihnen im gegenwärtigen Konzept garantiert sind.

Erläuterung:

Das Kollegium und die SV überlegen schon seit Jahren, wie wir unseren Ganztag bedarfsorientiert optimieren und
flexibilisieren können. Das Anliegen, „Gebundener Ganztag 5-7, offener Ganztag 8-10“, das bereits 2017, als Antrag
an das Ministerium gegangen ist, ist seinerzeit abgelehnt worden mit dem Hinweis, dass der Ganztagserlass dies
nicht erlaube. Daraufhin haben wir unseren flexiblen Ganztag entwickelt. Flexibler Ganztag bedeutet aber eben,
dass wir im Gebundenen Ganztag bleiben. Und genau das ist nach Ansicht des Kollegiums problematisch für die
Stufen 7 bis 10 (siehe Anhang Infos zu Überlegungen zu möglichem Ausstieg aus dem gebundenen Ganztag.pdf)
Für die Stufen 5 und 6 sind wir mit unserem Konzept zufrieden und erhalten diesbezüglich auch immer positive
Rückmeldungen aus der Eltern- und Schüler*innenschaft. Aber, wie oben erwähnt, ist eine Teilung des Ganztages
in einer Schule’nicht möglich. ,

Dieser Beschluss bedeutet aber zukünftig nicht, dass wir uns nicht mehr im Nachmittag um Kinder kümmern
wollen. Sondern im Gegenteil: Wir wollen für diejenigen Kinder, .die betreut werden müssen/wollen, attraktive,
zielgerichtete Angebote machen. Für eine kleinere Gruppe ist das effizienter möglich als für ganze Jahrgangsstufen.

Mit freundlichen Grüßen

Ralf Cyrus
Schulleiter

Geschwister-Scholl-Gymnasium
Münster-Kinderhaus

Postadresse: Internet: Telefon: 0251 263360
Von-Humboldt-Straße 14 www.scholl-muenster.de Fax: 0251 26336-99
48159 Münster E-Mail: scholl-gy@stadt-muenster.de

Informationen zum Ganztag —

Optimierung von Lern- und Arbeitsmöglichkeiten am GSG

Vorgeschichte:

Das GSG ist seit 2012/13 Ganztagsschule. Der Umstellung folgten über viele Jahre hinweg
zahlreiche Bemühungen um eine pädagogisch und organisatorisch optimale Ausgestaltung
des Ganztagssystems (z. B. die Schaffung neuer Räume, inklusive von Überlegungen zur
baulichen Umgestaltung z. B. der Mediothek, des PZ, eine Evaluation und Optimierung
des Lernzeitkonzeptes, ein AG-Konzept usw.). Allerdings wurden mit den Jahren und
wachsenden Jahrgängen im Ganztag Grenzen der Umgestaltung zu einer gut
funktionierenden Ganztagsschule deutlich, gerade auch aufgrund von fehlenden
finanziellen Ressourcen (z. B. Raumkonzept). Dadurch kamen Zweifel am Ganztags-
system im GSG auf, die in den Gremien diskutiert wurden.

2014 entwickelte die SV den Antrag auf einen „offenen Ganztag“, der beim Land NRW
vorgelegt, aber nicht bewilligt wurde, da es laut Gesetzesvorgabe Ganztagsbetrieb nur in
allen Stufen geben kann, aber nicht in einem gemischten System. Dennoch gab der Antrag
des GSG den Anstoß für das Ministerium, über eine Flexibilisierung an weiterführenden
Ganztagsschulen nachzudenken, auch im Sinne eines „offenen Ganztags“, den es in NRW
nur an Grundschulen gibt. (Das Stein-Gymnasium in Münster ist die einzige
weiterführende Schule in NRW, an der - aufgrund von Sonderbestimmungen - ein offener
Ganztag organisiert werden darf.)

Weitere Abfragen in den verschiedenen Gremien (z. B. 2017/18) machten deutlich, dass
der Wunsch nach einer Flexibilisierung des Ganztags am GSG weiterhin und dringlich
besteht, dahingehend, dass es für die Schülerinnen und Schüler der Stufen 5 und 6 ein
Ganztagsangebot mit verlässlicher Betreuung geben sollte, dass die Schule ab Klasse 7
aber als Halbtagsschule organisiert werden soll.Das Kollegium hat auf der
Lehrkräftekonferenz vom 09.06.2020 vor diesem Hintergrund den Beschluss gefasst, dem
Schulträger gegenüber den Ausstieg aus dem gebundenen Ganztag zu beantragen. Ziel ist

es, eine offene Form des Ganztags, etwa wie am Stein-Gymnasium Münster, zu entwickeln.

Gründe für den Ausstieg aus dem gebundenen Ganztag:

Die Konzentrationsfähigkeit der großen Mehrheit der Schülerinnen und Schüler
ist nach fünf bzw. sechs Stunden Unterricht im Nachmittagsunterricht / in
Lernzeiten nicht mehr gegeben. Auch bei veränderten Lernformen kann diese nicht
gewährleistet werden, vor allem, weil, wie oben erwähnt, zur Implementierung
angemessener Lernformen personelle, räumliche und‘ finanzielle Ressourcen
fehlen. Möglichkeiten des Rückzugs (auch in den Pausen) oder des Alleinearbeitens
fallen weg. Häusliches Üben und häusliche Förderung werden erschwert, weil die
Schülerinnen und Schüler spät und erschöpft nach Hause kommen, dennoch z.B.

für eine anstehende Klassenarbeit üben oder Vokabeln lernen müssen.

Individuelle Förderung und Forderung ist im gebundenen Ganztag aufgrund der
großen Lerngruppen nicht in ergiebiger Form möglich — nur offene Ganztags-
Angebots-Formen können gemäß Elternwillen diese individuelle Unterstützung

gewährleisten, weil sie nur von Teilgruppen in Anspruch genommen wird.

Gymnasiales Lernen wie Vorbereitung auf wissenschaftspropädeutisches
Arbeiten ist nicht möglich in der engen Taktung und fehlenden Flexibilisierung
des gebundenen Ganztags; die Bereitschaft und Fähigkeit zu selbstständigem
Arbeiten und Lemen ist aber Voraussetzung für Berufsausbildung und Studium.
Hinzu kommt, dass das Lernen und das Arbeitsmanagement gelernt werden
müssen. Die Frage danach, wann man welche Hausaufgaben anfertigen muss und
die Organisation derselben sind wesentliche Entwicklungsaufgaben von

Jugendlichen, die sie für ihre Selbstständigkeit in der Zukünft bewältigen müssen.

Zeitlich nach unserem Entschluss, in den gebundenen Ganztag zu gehen, kam der
Hausaufgabenerlass, der es verbot, in Nebenfächern schriftliche Hausaufgaben
aufzugeben. Seitdem sind die Nebenfächer in puncto Lernzuwachs in der Sekl
noch stärker gegenüber den Hauptfächern benachteiligt als früher, sodass eine
adäquate Vorbereitung auf die Oberstufe, insbesondere einen eventuellen

Leistungskurs, nicht mehr gewährleistet ist.

e Die Erfahrungen der letzten Jahre haben gezeigt, dass den meisten Schüler*innen
die Umstellung, in höheren Klassenstufen dann doch wieder schriftliche Arbeiten
zu Hause erledigen zu müssen, generell sehr schwerfällt. Dies betrifft einige bereits
in Klasse 8, wenn sie keine Lernzeit, sondern AGs o.ä. im flexiblen Ganztag
wählen, andere erst später in der EF, aber das Grundproblem ist bei allen
vorhanden. Wir Lehrkräfte haben eine deutliche Verschlechterung beim
durchschnittlichen Umfang und auch bei der Qualität der zu Hause erledigten
Arbeiten in den oberen Stufen wahrgenommen. Es fehlt vielen an Motivation und

an Ernsthaftigkeit, mit der häusliche Arbeit erledigt wird.

° Die Veränderungen der Stundentafel durch G9neu (d.h. Reduzierung der
Stundenzahl in der Sek I) bedingt einen Wettbewerbsnachteil gegenüber anderen
G9-Gymnasien, die nicht im Ganztag arbeiten: unsere Kinder kommen weiterhin

später nach Hause, haben dann aber nicht mehr die Kraft zum Lernen.

Ein Ausstieg aus dem Ganztag in seiner jetzigen Form eröffnet demgegenüber zeitliche
und personelle Ressourcen für bedarfsgerechtere und individualisierte Förder- und

Fördermöglichkeiten, z. B. Theater-AG, Rechtschreibfördergruppen etc.

Schülerinnen und Schüler benötigen Zeit zum RUHIGEN Lernen, auch wenn keine
Hausaufgaben gemacht werden müssen, z.B. Vokabeln, Formeln, Grammatik, andere
Vorbereitungen auf Klassenarbeiten. Unsere Schule kann aufgrund der beschriebenen
Gegebenheiten diesen Raum nicht für alle Schülerinnen und Schüler bieten. Der Lernstoff
für Gymnasien kann in einem Ganztag schon in der Unterstufe, spätestens ab Mittelstufe
nicht effektiv vermittelt werden. Es bleiben durch Lärmbelastung und Ablenkung durch
Mitschüler*innen in den konstant großen Lerngruppen, fehlende Zeitfenster, fehlende
Konzentration und Erschöpfung nach dem langen Schultag mehr Kinder „auf der Strecke“
als die "typischen" Kinder aus bildungsfernen Familien. In einem „offenen Ganztag“
könnte man im Gegenteil diese viel effektiver fördern und fordern, als wenn die ganze

Klasse da ist.

SEG August 2020

Anlage A

1520 Zeichen

Anlage A zur V/0833/2021
Kurzüberblick
Die Schulkonferenz des Geschwister-Scholl-Gymnasiums hat im September 2020 den Ausstieg
aus dem gebundenen Ganztag beschlossen. Dazu ist eine Entscheidung des Rates erforderlich.
Mit der Vorlage V/0384/2021 hat der Rat im Oktober d.J. beschlossen, eine
Schulentwicklungsplanung für die weiterführenden Schulen auf den Weg zu bringen, bei der
insbesondere der Ganztag an den weiterführenden Schulen in den Blick genommen werden soll.
Ergebnisse sollen Ende 2022 vorliegen. Mit dieser Vorlage schlägt die Verwaltung vor, die
Entscheidung über das Geschwister-Scholl-Gymnasium erst dann zu treffen, wenn im Rahmen
der Schulentwicklungsplanung die Entscheidungsgrundlagen vorliegen.
Ziele/Teilziele/Zielerreichung
Mit der Vorlage wird das Ziel „Wir werden einer der führenden Bildungs-, Wissenschafts-,
Forschungs- und Entwicklungsstandorte in Europa“ verfolgt.
T eilzielist die Gewährleistung eines bedarfsdeckenden und qualitätsvollen Ganztagsangebotes in
allen Schulstufen und allen Schulformen vorzuhalten.
Finanzierung
Produktgruppe: 0301 Leistungen für Schulen
Auswirkungen auf den Ergebnisplan Ja X Nein
Auswirkungen auf den Finanzplan Ja X Nein
Im beschlossenen Haushaltsplan 2021 enthalten? Ja X Nein teilw.
Pflichtigkeitsgrad
Die Maßnahme/Leistung ist X vollständig
pflichtig
überwiegend
pflichtig
überwiegend
freiwillig
vollständig
freiwillig
Die zu leistende SEP ist gesetzlich verankert, wobei die externe Begleitung dieses Prozesses eine
„freiwillige Maßnahme“ darstellt.

Beratungsverlauf (4)

01.12.2021 Ausschuss für Schule und Weiterbildung
TOP 10 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich geändert beschlossen

Zur Sitzung
07.12.2021 Bezirksvertretung Münster-Nord
TOP 5.2 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung
15.12.2021 Hauptausschuss
TOP 39.1 Vorberatung
Zur Sitzung
15.12.2021 Rat
TOP 38.1 Entscheidung
Zur Sitzung

Orte (2)

  • Von-Humboldt-Straße 14
  • Kinderhaus

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Details

Aktenzeichen
V/0833/2021
Typ
Vorlagen
Datum
04.11.2021
Erstellt
04.11.2021 10:03