V/0833/2021
Geschwister-Scholl-Gymnasium; hier: Beibehaltung des gebundenen Ganztages
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Beschlussvorlage
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V/0833/2021 V/0833/2021 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Geschwister-Scholl-Gymnasium; hier: Beibehaltung des gebundenen Ganztages Beratungsfolge 01.12.2021 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Vorberatung 07.12.2021 Bezirksvertretung Münster-Nord Vorberatung 15.12.2021 Hauptausschuss Vorberatung 15.12.2021 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Der Rat der Stadt Münster nimmt zur Kenntnis, dass das Geschwister-Scholl-Gymnasium einen Wechsel vom gebundenen Ganztag hin zu einem „flexiblen Ganztagsangebot“ erwirken möchte. 2. Der Rat der Stadt Münster spricht sich zum augenblicklichen Zeitpunkt für eine Beibehaltung des gebundenen Ganztages am Geschwister-Scholl-Gymnasium zunächst für die folgenden Schuljahre 2022/2023 und 2023/2024 aus. 3. Auf der Grundlage der Ergebnisse der auf den Weg gebrachten Schulentwicklungsplanung für die weiterführenden Schulen, die planmäßig Ende 2022 zu erwarten sind, erfolgt eine erneute Überprüfung und Bewertung. II. Finanzielle Auswirkungen: Keine Begründung: Das Geschwister-Scholl-Gymnasium wurde mit Beginn des Schuljahres 2012/2013 aufbauend mit der Jahrgangsstufe 5 in eine gebundene Ganztagsschule umgewandelt (Vorlage V/0891/2011). Im September 2020 hat die Schulkonferenz folgenden Beschluss (Anlage 1) gefasst: Amt für Schule und Weiterbildung 09.11.2021 Ihr/e Ansprechpartner/in: Herr Ehling T elefon:492-4000 Ehling@stadt-muenster.de - 2 - V/0833/2021 „Die Schulkonferenz des GSG beschließt, aus dem gebundenen Ganztag auszusteigen und ein dem offenen Ganztag vergleichbares, bedarfsgerechtes Angebot zu verwirklichen. Dabei berücksichtigt das GSG, dass die aktuellen Jahrgänge 5 und 6 weiterhin die Ganztagsangebote erhalten, die ihnen im gegenwärtigen Konzept garantiert sind.“ Wunsch der Schule war es zum damaligen Zeitpunkt, bereits zum Beginn des Schuljahres 2021/2022 den Ausstieg vorzunehmen. Um dies zeitgerecht zu erreichen, wäre eine Beschlussfassung darüber im Dezember 2020 erforderlich gewesen. Infolge der im September 2020 stattgefundenen Kommunalwahl konnte ein Austausch zwischen Schule, fachpolitischen Sprechern und Verwaltung erst im Dezember 2020 stattfinden. Dabei wurde einvernehmlich die Auffassung vertreten, dass eine solche Entscheidung auf jeden Fall einer politischen Diskussion bedarf, die angesichts der vorangeschrittenen Zeit aber für eine Umstellung in 2021 nicht mehr möglich war. Der Schule wurde sodann signalisiert, dass eine Umstellung nicht zum Beginn des Schuljahres 2021/2022 erfolgen werde. Stattdessen solle aber seitens der Schulverwaltung die Zeit genutzt werden, um gemeinsam mit der Schule eine Entscheidung für den Herbst 2021 vorzubereiten für einen möglichen Wechsel ab dem Schuljahr 2022/2023. In 2021 hat es dann mehrere Treffen zwischen der Verwaltung und der Schule gegeben, bei denen versucht wurde, belastbare Entscheidungsgrundlagen zusammenzutragen. Neben den von der Schule benannten Gründe wurde auch der Frage nachgegangen, ob die Besonderheit des Geschwister-Scholl-Gymnasiums als Stadtteilgymnasium von Bedeutung sein kann. Dies insbesondere dann, wenn sich durch eine nähere Betrachtung des engeren Einzugsgebietes der Schule sowie der Bedarfssituation ergibt, dass möglicherweise sogar eine Beibehaltung des Ganztagsprofils einen Wettbewerbsnachteil oder Anmeldeverluste bedeuten könnte. Ein solcher Nachweis konnte jedoch im Ergebnis nicht belegt werden. Parallel dazu hat der Rat der Stadt Münster in seiner Sitzung am 29.09.2021 eine Schulentwicklungsplanung für die weiterführenden Schulen auf den Weg gebracht (Vorlage V/0384/2021). Damit wurde die Verwaltung u. a. beauftragt, eine Ausschreibung für eine externe Begleitung der Schulentwicklungsplanung für die weiterführenden Schulen vorzubereiten. Die Ergebnisse sollen Ende 2022 vorliegen. Unter Berücksichtigung von Elternwahlverhalten, demografischer Entwicklung / Schülerprognosen, des Sozialmonitorings und der Stadtteilversorgung sollen dabei vorrangig drei Handlungsfelder in den Blick genommen werden: - Aufnahmekapazität und Bedarfe in den einzelnen Schulformen - Perspektive der einzelnen Schulformen - Entwicklung des Ganztages (mit Schwerpunkt auf die Sekundarstufe I infolge des Wechsels von G8 auf G9) - Inklusion / Integration Unabhängig vom Geschwister-Scholl-Gymnasium besteht das Erfordernis, die aktuelle Situation des Ganztages in den weiterführenden Schulen verstärkt in den Blick zu nehmen, dies auch unter dem Aspekt des Abgleichs von Angebot und Nachfrage, Qualitätskriterien für einen guten Ganztag sowie letztlich Unterstützungsmöglichkeiten und auch -notwendigkeiten seitens des Schulträgers Stadt Münster. - 2 - V/0833/2021 Wenn planmäßig Ende 2022 Ergebnisse dazu vorliegen, besteht auf dieser Grundlage die Möglichkeit, Anfang 2023 eine Überprüfung und Bewertung vorzunehmen und auch das Anliegen des Geschwister-Scholl-Gymnasiums darin einzuordnen. Die Verwaltung empfiehlt deshalb dieses gestufte Vorgehen, um die Einzelentscheidungen für das Geschwister-Scholl-Gymnasiums im Kontext einer Ganztagsstrategie für die Stadt Münster treffen zu können. I. V. gez. Thomas Paal Stadtdirektor Anlagen: Anlage A Anlage 1: Informationen zum Ganztag
Anlage 1 Informationen zum Ganztag
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Städtisches Gymnasium Münster GESCHWISTER - SCHOLL - GYMNASIUM | 15.09.2020 Ganztag — Beschluss des Ausstiegs aus dem Gebundenen Ganztag für zukünftige Klassen Sehr geehrter Herr Paal, sehr geehrter Herr Ehling, die Schulkonferenz des Gymnasiums hat in der Sitzung vom 08.09.2020 folgendes beschlossen: > Die Schulkonferenz des GSG beschließt, aus dem gebundenen Ganztag auszusteigen und ein dem offenen Ganztag vergleichbares, bedarfsgerechtes Angebot zu verwirklichen. Dabei berücksichtigt das GSG, dass die aktuellen Jahrgänge 5 und 6 weiterhin die Ganztagsangebote erhalten, die ihnen im gegenwärtigen Konzept garantiert sind. Erläuterung: Das Kollegium und die SV überlegen schon seit Jahren, wie wir unseren Ganztag bedarfsorientiert optimieren und flexibilisieren können. Das Anliegen, „Gebundener Ganztag 5-7, offener Ganztag 8-10“, das bereits 2017, als Antrag an das Ministerium gegangen ist, ist seinerzeit abgelehnt worden mit dem Hinweis, dass der Ganztagserlass dies nicht erlaube. Daraufhin haben wir unseren flexiblen Ganztag entwickelt. Flexibler Ganztag bedeutet aber eben, dass wir im Gebundenen Ganztag bleiben. Und genau das ist nach Ansicht des Kollegiums problematisch für die Stufen 7 bis 10 (siehe Anhang Infos zu Überlegungen zu möglichem Ausstieg aus dem gebundenen Ganztag.pdf) Für die Stufen 5 und 6 sind wir mit unserem Konzept zufrieden und erhalten diesbezüglich auch immer positive Rückmeldungen aus der Eltern- und Schüler*innenschaft. Aber, wie oben erwähnt, ist eine Teilung des Ganztages in einer Schule’nicht möglich. , Dieser Beschluss bedeutet aber zukünftig nicht, dass wir uns nicht mehr im Nachmittag um Kinder kümmern wollen. Sondern im Gegenteil: Wir wollen für diejenigen Kinder, .die betreut werden müssen/wollen, attraktive, zielgerichtete Angebote machen. Für eine kleinere Gruppe ist das effizienter möglich als für ganze Jahrgangsstufen. Mit freundlichen Grüßen Ralf Cyrus Schulleiter Geschwister-Scholl-Gymnasium Münster-Kinderhaus Postadresse: Internet: Telefon: 0251 263360 Von-Humboldt-Straße 14 www.scholl-muenster.de Fax: 0251 26336-99 48159 Münster E-Mail: scholl-gy@stadt-muenster.de Informationen zum Ganztag — Optimierung von Lern- und Arbeitsmöglichkeiten am GSG Vorgeschichte: Das GSG ist seit 2012/13 Ganztagsschule. Der Umstellung folgten über viele Jahre hinweg zahlreiche Bemühungen um eine pädagogisch und organisatorisch optimale Ausgestaltung des Ganztagssystems (z. B. die Schaffung neuer Räume, inklusive von Überlegungen zur baulichen Umgestaltung z. B. der Mediothek, des PZ, eine Evaluation und Optimierung des Lernzeitkonzeptes, ein AG-Konzept usw.). Allerdings wurden mit den Jahren und wachsenden Jahrgängen im Ganztag Grenzen der Umgestaltung zu einer gut funktionierenden Ganztagsschule deutlich, gerade auch aufgrund von fehlenden finanziellen Ressourcen (z. B. Raumkonzept). Dadurch kamen Zweifel am Ganztags- system im GSG auf, die in den Gremien diskutiert wurden. 2014 entwickelte die SV den Antrag auf einen „offenen Ganztag“, der beim Land NRW vorgelegt, aber nicht bewilligt wurde, da es laut Gesetzesvorgabe Ganztagsbetrieb nur in allen Stufen geben kann, aber nicht in einem gemischten System. Dennoch gab der Antrag des GSG den Anstoß für das Ministerium, über eine Flexibilisierung an weiterführenden Ganztagsschulen nachzudenken, auch im Sinne eines „offenen Ganztags“, den es in NRW nur an Grundschulen gibt. (Das Stein-Gymnasium in Münster ist die einzige weiterführende Schule in NRW, an der - aufgrund von Sonderbestimmungen - ein offener Ganztag organisiert werden darf.) Weitere Abfragen in den verschiedenen Gremien (z. B. 2017/18) machten deutlich, dass der Wunsch nach einer Flexibilisierung des Ganztags am GSG weiterhin und dringlich besteht, dahingehend, dass es für die Schülerinnen und Schüler der Stufen 5 und 6 ein Ganztagsangebot mit verlässlicher Betreuung geben sollte, dass die Schule ab Klasse 7 aber als Halbtagsschule organisiert werden soll.Das Kollegium hat auf der Lehrkräftekonferenz vom 09.06.2020 vor diesem Hintergrund den Beschluss gefasst, dem Schulträger gegenüber den Ausstieg aus dem gebundenen Ganztag zu beantragen. Ziel ist es, eine offene Form des Ganztags, etwa wie am Stein-Gymnasium Münster, zu entwickeln. Gründe für den Ausstieg aus dem gebundenen Ganztag: Die Konzentrationsfähigkeit der großen Mehrheit der Schülerinnen und Schüler ist nach fünf bzw. sechs Stunden Unterricht im Nachmittagsunterricht / in Lernzeiten nicht mehr gegeben. Auch bei veränderten Lernformen kann diese nicht gewährleistet werden, vor allem, weil, wie oben erwähnt, zur Implementierung angemessener Lernformen personelle, räumliche und‘ finanzielle Ressourcen fehlen. Möglichkeiten des Rückzugs (auch in den Pausen) oder des Alleinearbeitens fallen weg. Häusliches Üben und häusliche Förderung werden erschwert, weil die Schülerinnen und Schüler spät und erschöpft nach Hause kommen, dennoch z.B. für eine anstehende Klassenarbeit üben oder Vokabeln lernen müssen. Individuelle Förderung und Forderung ist im gebundenen Ganztag aufgrund der großen Lerngruppen nicht in ergiebiger Form möglich — nur offene Ganztags- Angebots-Formen können gemäß Elternwillen diese individuelle Unterstützung gewährleisten, weil sie nur von Teilgruppen in Anspruch genommen wird. Gymnasiales Lernen wie Vorbereitung auf wissenschaftspropädeutisches Arbeiten ist nicht möglich in der engen Taktung und fehlenden Flexibilisierung des gebundenen Ganztags; die Bereitschaft und Fähigkeit zu selbstständigem Arbeiten und Lemen ist aber Voraussetzung für Berufsausbildung und Studium. Hinzu kommt, dass das Lernen und das Arbeitsmanagement gelernt werden müssen. Die Frage danach, wann man welche Hausaufgaben anfertigen muss und die Organisation derselben sind wesentliche Entwicklungsaufgaben von Jugendlichen, die sie für ihre Selbstständigkeit in der Zukünft bewältigen müssen. Zeitlich nach unserem Entschluss, in den gebundenen Ganztag zu gehen, kam der Hausaufgabenerlass, der es verbot, in Nebenfächern schriftliche Hausaufgaben aufzugeben. Seitdem sind die Nebenfächer in puncto Lernzuwachs in der Sekl noch stärker gegenüber den Hauptfächern benachteiligt als früher, sodass eine adäquate Vorbereitung auf die Oberstufe, insbesondere einen eventuellen Leistungskurs, nicht mehr gewährleistet ist. e Die Erfahrungen der letzten Jahre haben gezeigt, dass den meisten Schüler*innen die Umstellung, in höheren Klassenstufen dann doch wieder schriftliche Arbeiten zu Hause erledigen zu müssen, generell sehr schwerfällt. Dies betrifft einige bereits in Klasse 8, wenn sie keine Lernzeit, sondern AGs o.ä. im flexiblen Ganztag wählen, andere erst später in der EF, aber das Grundproblem ist bei allen vorhanden. Wir Lehrkräfte haben eine deutliche Verschlechterung beim durchschnittlichen Umfang und auch bei der Qualität der zu Hause erledigten Arbeiten in den oberen Stufen wahrgenommen. Es fehlt vielen an Motivation und an Ernsthaftigkeit, mit der häusliche Arbeit erledigt wird. ° Die Veränderungen der Stundentafel durch G9neu (d.h. Reduzierung der Stundenzahl in der Sek I) bedingt einen Wettbewerbsnachteil gegenüber anderen G9-Gymnasien, die nicht im Ganztag arbeiten: unsere Kinder kommen weiterhin später nach Hause, haben dann aber nicht mehr die Kraft zum Lernen. Ein Ausstieg aus dem Ganztag in seiner jetzigen Form eröffnet demgegenüber zeitliche und personelle Ressourcen für bedarfsgerechtere und individualisierte Förder- und Fördermöglichkeiten, z. B. Theater-AG, Rechtschreibfördergruppen etc. Schülerinnen und Schüler benötigen Zeit zum RUHIGEN Lernen, auch wenn keine Hausaufgaben gemacht werden müssen, z.B. Vokabeln, Formeln, Grammatik, andere Vorbereitungen auf Klassenarbeiten. Unsere Schule kann aufgrund der beschriebenen Gegebenheiten diesen Raum nicht für alle Schülerinnen und Schüler bieten. Der Lernstoff für Gymnasien kann in einem Ganztag schon in der Unterstufe, spätestens ab Mittelstufe nicht effektiv vermittelt werden. Es bleiben durch Lärmbelastung und Ablenkung durch Mitschüler*innen in den konstant großen Lerngruppen, fehlende Zeitfenster, fehlende Konzentration und Erschöpfung nach dem langen Schultag mehr Kinder „auf der Strecke“ als die "typischen" Kinder aus bildungsfernen Familien. In einem „offenen Ganztag“ könnte man im Gegenteil diese viel effektiver fördern und fordern, als wenn die ganze Klasse da ist. SEG August 2020
Anlage A
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Anlage A zur V/0833/2021 Kurzüberblick Die Schulkonferenz des Geschwister-Scholl-Gymnasiums hat im September 2020 den Ausstieg aus dem gebundenen Ganztag beschlossen. Dazu ist eine Entscheidung des Rates erforderlich. Mit der Vorlage V/0384/2021 hat der Rat im Oktober d.J. beschlossen, eine Schulentwicklungsplanung für die weiterführenden Schulen auf den Weg zu bringen, bei der insbesondere der Ganztag an den weiterführenden Schulen in den Blick genommen werden soll. Ergebnisse sollen Ende 2022 vorliegen. Mit dieser Vorlage schlägt die Verwaltung vor, die Entscheidung über das Geschwister-Scholl-Gymnasium erst dann zu treffen, wenn im Rahmen der Schulentwicklungsplanung die Entscheidungsgrundlagen vorliegen. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Mit der Vorlage wird das Ziel „Wir werden einer der führenden Bildungs-, Wissenschafts-, Forschungs- und Entwicklungsstandorte in Europa“ verfolgt. T eilzielist die Gewährleistung eines bedarfsdeckenden und qualitätsvollen Ganztagsangebotes in allen Schulstufen und allen Schulformen vorzuhalten. Finanzierung Produktgruppe: 0301 Leistungen für Schulen Auswirkungen auf den Ergebnisplan Ja X Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja X Nein Im beschlossenen Haushaltsplan 2021 enthalten? Ja X Nein teilw. Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist X vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig freiwillig Die zu leistende SEP ist gesetzlich verankert, wobei die externe Begleitung dieses Prozesses eine „freiwillige Maßnahme“ darstellt.
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: mehrheitlich geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig geändert beschlossen
Zur SitzungOrte (2)
- Von-Humboldt-Straße 14
- Kinderhaus
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Details
- Aktenzeichen
- V/0833/2021
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 04.11.2021
- Erstellt
- 04.11.2021 10:03