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231158-06

BBB-Anfrage: Aufstellungsbeschluss zur Denkmalbereichssatzung Muffendorf

Große Anfrage 19.11.2024

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Nächste Beratung: Unterausschuss Denkmalschutz, Sitzung am 10.12.2024, TOP 1.3

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Sammeldokument öffentlich

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Große Anfrage 
öffentlich 
231158-06 
 
 
 
 
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Fragesteller/in: 
BBB-Fraktion im Rat der Stadt Bonn 
Bernhard Wimmer 
 
 
19.11.2024 
 
 
 
BBB-Anfrage: Aufstellungsbeschluss zur 
Denkmalbereichssatzung Muffendorf 
 
Beratungsfolge 
Unterausschuss Denkmalschutz 10.12.2024 Kenntnisnahme 
 
Fragestellung 
 
1. Wie ist der aktuelle Verfahrensstand der vorgesehenen 
Denkmalbereichssatzung für den Ortsteil Muffendorf? 
2. Welche substanziellen Einwendungen und Bedenken sind im Rahmen der 
bislang durchgeführten Anhörungen von betroffenen Anwohnern gegen den 
Geltungsbereich, der dem Aufstellungs-Beschluss des Stadtrats vom 
18.04.2024 (231158) zugrunde liegt, vorgetragen worden? 
3. Wann ist mit der Vorlage des Satzungsentwurfes zu rechnen? 
4. Wie beabsichtigt die Verwaltung mit der vom Ratsbeschluss abweichenden, 
gegen die BBB-Fraktion beschlossenen Empfehlung der BV Bad Godesberg 
umzugehen, den Satzungsbereich nur "auf den Kernbereich der 
mittelalterlichen Bebauung (Muffendorfer Hauptstraße, Alt St. Martin mit 
umgebender Bebauung und Friedhof, Kommende)" zu begrenzen, sodass die 
übrigen Bereiche, die vom Ratsbeschluss mit umfasst wurden, "vorläufig nicht 
in den Geltungsbereich des Aufstellungsbeschluss einbezogen werden." 
  
 
Begründung 
 
Eine Denkmalbereichssatzung für den Ortsteil Muffendorf, für den seit 
24.10.2014 ein Gutachten des LVRAmtes für Denkmalpflege im Rheinland 
vorliegt, das die denkmalrechtlichen Voraussetzungen für den Erlass einer 
solchen Satzung bekräftigt hat, ist überfällig. 
Unter dem TOP 1.11.3 hat die Verwaltung den Unterausschuss Denkmalschutz 
am 20.November 2014 wie folgt informiert (vgl. DS 1510893NO2): 
„1.11.3 Denkmalbereich Muffendorf  
Bereits im Denkmalpflegeplan Bad Godesberg aus dem Jahre 1990 wurde die 
Ausweisung eines Denkmalpflegeplans für die Ortslage Muffendorf gefordert 
um die besondere Eigenart des Ortes und seine Einbindung in die Landschaft 
zu schützen. Das LVRAmt für Denkmalpflege im Rheinland hat am 24.10.2014 
ein Gutachten vorgelegt, das die denkmalrechtlichen Voraussetzungen für den 
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Erlass einer solchen Satzung nochmals bekräftigt. Gegenüber der Ausweisung 
im Denkmalpflegeplan wurde der Umfang den veränderten baulichen 
Gegebenheiten angepasst. Das Vorhaben eine Denkmalbereichssatzung für 
die Ortslage Muffendorf zu erlassen, wurde bereits in einer Bürgerversammlung 
des Ortsausschusses vorgestellt und von den Besuchern begrüßt." 
Aus Sicht der BBB-Fraktion ist mit dem Beschluss des Stadtrats vom 
18.04.2024 klargestellt, für welchen Geltungsbereich die Verwaltung den 
Satzungsentwurf vorzulegen hat, was nunmehr schnellstmöglich geschehen 
sollte. 
  
 
Anlage/n 
Keine 
 
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Beratungsverlauf (1)

10.12.2024 Unterausschuss Denkmalschutz
TOP 1.3 Kenntnisnahme

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Muffendorfer Hauptstraße

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Details

Vorlagen-Nr.
231158-06
Typ
Große Anfrage
Datum
19.11.2024
Erstellt
08.02.2026 04:40