231158-06
BBB-Anfrage: Aufstellungsbeschluss zur Denkmalbereichssatzung Muffendorf
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Große Anfrage öffentlich 231158-06 — — Fragesteller/in: BBB-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Bernhard Wimmer 19.11.2024 BBB-Anfrage: Aufstellungsbeschluss zur Denkmalbereichssatzung Muffendorf Beratungsfolge Unterausschuss Denkmalschutz 10.12.2024 Kenntnisnahme Fragestellung 1. Wie ist der aktuelle Verfahrensstand der vorgesehenen Denkmalbereichssatzung für den Ortsteil Muffendorf? 2. Welche substanziellen Einwendungen und Bedenken sind im Rahmen der bislang durchgeführten Anhörungen von betroffenen Anwohnern gegen den Geltungsbereich, der dem Aufstellungs-Beschluss des Stadtrats vom 18.04.2024 (231158) zugrunde liegt, vorgetragen worden? 3. Wann ist mit der Vorlage des Satzungsentwurfes zu rechnen? 4. Wie beabsichtigt die Verwaltung mit der vom Ratsbeschluss abweichenden, gegen die BBB-Fraktion beschlossenen Empfehlung der BV Bad Godesberg umzugehen, den Satzungsbereich nur "auf den Kernbereich der mittelalterlichen Bebauung (Muffendorfer Hauptstraße, Alt St. Martin mit umgebender Bebauung und Friedhof, Kommende)" zu begrenzen, sodass die übrigen Bereiche, die vom Ratsbeschluss mit umfasst wurden, "vorläufig nicht in den Geltungsbereich des Aufstellungsbeschluss einbezogen werden." Begründung Eine Denkmalbereichssatzung für den Ortsteil Muffendorf, für den seit 24.10.2014 ein Gutachten des LVRAmtes für Denkmalpflege im Rheinland vorliegt, das die denkmalrechtlichen Voraussetzungen für den Erlass einer solchen Satzung bekräftigt hat, ist überfällig. Unter dem TOP 1.11.3 hat die Verwaltung den Unterausschuss Denkmalschutz am 20.November 2014 wie folgt informiert (vgl. DS 1510893NO2): „1.11.3 Denkmalbereich Muffendorf Bereits im Denkmalpflegeplan Bad Godesberg aus dem Jahre 1990 wurde die Ausweisung eines Denkmalpflegeplans für die Ortslage Muffendorf gefordert um die besondere Eigenart des Ortes und seine Einbindung in die Landschaft zu schützen. Das LVRAmt für Denkmalpflege im Rheinland hat am 24.10.2014 ein Gutachten vorgelegt, das die denkmalrechtlichen Voraussetzungen für den Seite 1 von 2 Seite 2 — — Erlass einer solchen Satzung nochmals bekräftigt. Gegenüber der Ausweisung im Denkmalpflegeplan wurde der Umfang den veränderten baulichen Gegebenheiten angepasst. Das Vorhaben eine Denkmalbereichssatzung für die Ortslage Muffendorf zu erlassen, wurde bereits in einer Bürgerversammlung des Ortsausschusses vorgestellt und von den Besuchern begrüßt." Aus Sicht der BBB-Fraktion ist mit dem Beschluss des Stadtrats vom 18.04.2024 klargestellt, für welchen Geltungsbereich die Verwaltung den Satzungsentwurf vorzulegen hat, was nunmehr schnellstmöglich geschehen sollte. Anlage/n Keine Seite 2 von 2
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (1)
- Muffendorfer Hauptstraße
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Details
- Vorlagen-Nr.
- 231158-06
- Typ
- Große Anfrage
- Datum
- 19.11.2024
- Erstellt
- 08.02.2026 04:40