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V/0851/2018

Konversion York- und Oxford-Quartier, hier: Organisationsstruktur im Zusammenhang mit der KonvOY GmbH

Vorlagen 21.09.2018

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 10.10.2018, TOP 16.1

Anlage A

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Beschlussvorlage

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Ansehen

Anlage A

1651 Zeichen

Anlage A zur V/0851/2018 
Kurzüberblick 
Mit dieser Vorlage gibt die Verwaltung einen Sachstandsbericht zum Konversionsprozess und 
informiert über die nächste operative Phase der Konversion. Im Rahmen der kurzfristig einzulei-
tenden Realisierungsphase des Konversionsprozesses sind die in dieser Mantelvorlage aufge-
führten Vorlagen vom Rat zu beschließen. Zur Sicherstellung des Prozesses wird eine Organisa-
tionstruktur im Zusammenhang mit der KonvOY geschaffen. 
 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
 
Um eine reibungsarme Umsetzung dieser nächsten Phase der Konversion zu gewährleisten, sind 
sowohl die organisatorischen und prozessualen Grundlagen zu bilden als auch die notwendigen 
Ressourcen zur Verfügung zu stellen. Gleichzeitig ist zu gewährleisten, dass eine politische 
Steue-rung und Information auf den unterschiedlichen Maßstabsebenen und innerhalb der jewei-
ligen thematischen Bereiche zu allen Themen der Konversion stattfindet. 
 
 
 
Finanzierung 
Produktgruppe:   
Auswirkungen auf den Ergebnisplan  Ja  Nein x  
Auswirkungen auf den Finanzplan  Ja  Nein x  
Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan 2018 enthalten?  Ja  Nein x teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren?  Ja  Nein X  
Bereits veranschlagt?  Ja  Nein x

Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist x vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 vollständig frei-
willig 
Aus dem Ankauf der Konversionsflächen ergeben sich die in der Vorlage beschriebenen  weiteren 
Umsetzungserfordernisse.  
 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration)

Beschlussvorlage

12966 Zeichen

V/0851/2018 
V/0851/2018 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Konversion York- und Oxford-Quartier, hier: Organisationsstruktur im Zusammenhang mit der 
KonvOY GmbH 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   09.10.2018 Ausschuss für Personal, Organisation, Sicherheit, Ordnung und E -
Government 
Vorberatung 
   10.10.2018 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 
   10.10.2018 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Der Rat nimmt die Ausführungen zum Gesamtprozess Konversion zur Kenntnis. 
 
2. Der Rat stimmt der Organisationsstruktur im Zusammenhang mit der KonvOY GmbH zu. 
 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Die finanziellen Auswirkungen sind – soweit erforderlich - in den jeweiligen Einzelvorlagen darge-
stellt. 
 
 
Begründung: 
 
Zu 1.: 
 
Die parlamentarische Einwilligung gemäß § 64 Abs. 2 Bundeshaushaltsordnung zur Veräußerung der 
Konversionsflächen sowie die Zustimmung des Finanzausschusses des Bundesrates  wurden erteilt. 
Nunmehr liegen sämtliche formellen Voraussetzungen vor, damit der Besitz an den Flächen an die  
Stadt Münster, die KonvOY GmbH sowie die Wohn+Stadtbau GmbH übergehen kann. 
 
Der Prozess der Konversion hat damit einen nächsten wesentlichen Me ilenstein erreicht, mit dem ein 
weiterer entscheidender Schritt für die Entwicklung von zwei neuen Stadtquartieren und der Scha f-
Dezernat III 
 
27.09.2018 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in: 
Herr Denstorff 
Telefon: 492-7070 
Denstorff@stadt-
muenster.de

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V/0851/2018 
fung von Wohnraum für mehr als 10.000 Menschen eingeleitet wird. Die Bauleitplanverfahren sind 
abgeschlossen und die Satzungsbes chlüsse liegen dem Rat vor, die Planungen für die Entwäss e-
rung, die Straßen, Wege und Plätze und für die Freiflächen sind abgeschlossen. Die Baubeschlüsse 
hierzu werden mit gleicher Sitzungskette den jeweilig zuständigen Gremien zum Beschluss vorgelegt. 
 
Nachdem die Planungen abgeschlossen sind und die Abwicklung des Kaufvertrages erfolgt sein wird, 
schließt sich die nächste Phase der Konversion an. In dieser Phase beginnt die tatsächliche operative 
Umsetzung auf den Flächen durch Rückbau der nicht mehr zu  erhaltenden baulichen Anlagen sowie 
dem Beginn der Erschließungsarbeiten. Darüber hinaus wird die Vergabe der einzelnen Grundstücke 
vorbereitet, um zügig den dringend notwendigen Wohnraum für Münster erstellen zu können. 
 
Weiterhin soll sehr frühzeitig da s Entstehen dieser Quartiere sowohl mit den Bürgerinnen und Bü r-
gern aus Gremmendorf und Gievenbeck gemeinsam begleitet (z .B. Infopoint vor Ort) und entwickelt 
(z.B. inhaltliche Ausgestaltung des Bürgerhauses oder sozialer Einrichtungen) und bereits in der Pha-
se der Aufsiedlung der Quartiere mit den neuen Bewohnerinnen und Bewohnern das zukünftige soz i-
ale Miteinander bestmöglich gestaltet werden. 
 
Weitere Konzepte, beispielsweise zu Fragen der stadt - bzw. quartiersverträglichen und nachhaltigen 
Mobilität in den Quartieren, sind zu entwickeln und deren Umsetzung sicherzustellen. 
 
In diesem Zusammenhang ist festzuhalten, dass ein wesentlicher Teil des Prozess der Konversion – 
von der Freigabe von ehemaligen militärischen Flächen bis hin zu lebendigen und vielfä ltigen neuen 
Stadtquartieren – noch vor uns liegt. Derzeit ist von ca. 7 - 10 Jahren bis zur vollständigen Bebauung 
und Aufsiedelung der Flächen zu rechnen. Gleichzeitig wird deutlich, dass der Prozess der Konvers i-
on inhaltlich wesentlicher breiter zu sehe n ist, als das Aufgabenfeld der KonvOY GmbH, die schwe r-
punktmäßig mit der Aufgabe der Erschließung und der Vermarktung der Flächen in dem abgegren z-
ten wirtschaftlichen Rahmen der Gesellschaft betraut ist. So werden in diesem städtebaulichen En t-
wicklungsprozess weite Teile der Verwaltung in den unterschiedlichen Umsetzungsphasen einbez o-
gen sein (z.B. Bauherrenfunktion für Erschließung, Grün und Freiflächen, Begleitung der Erstellung 
und Eigentumsübernahme der sozialen Infrastruktur, Genehmigung von 3.000 Woh neinheiten, städ-
tebauliche und architektonische Qualifizierung der einzelnen Vorhaben, Quartiersmanagement, Tr ä-
gervergaben und Steuerung der sozialen Infrastruktur etc.). Von daher soll durch die Installation eines 
Konversionsmanagements innerhalb der Verwaltung dieser Prozess der integrierten Stadtentwicklung 
auf den Konversionsflächen gesteuert werden. 
 
Um eine reibungsarme Umsetzung dieser nächsten Phase der Konversion zu gewährleisten, sind 
sowohl die organisatorischen und prozessualen Grundlagen zu bilden als auch die notwendigen Res-
sourcen zur Verfügung zu stellen. Gleichzeitig ist zu gewährleisten, dass eine politische Steuerung 
und Information auf den unterschiedlichen Maßstabsebenen und innerhalb der jeweiligen themat i-
schen Bereiche zu allen Themen der Konversion stattfindet. 
 
Um die nun anstehende Realisierungsphase des Konversionsprozesses kurzfristig einleiten zu kö n-
nen, werden den Ratsgremien die im folgenden genannten Vorlagen parallel zu dieser Vorlage zur 
Beschlussfassung vorgelegt. Bis auf di e Baubeschlüsse, für die die jeweiligen Bezirksvertretungen 
und der AUKB zuständig sind, sind alle weiteren Vorlagen durch den Rat zu beschließen.  Folgende 
Beschlussvorlagen liegen in der aktuellen Sitzungskette den Gremien vor: 
 
 Treuhändervertrag mit NRW.URBAN 
(Vorlage V/0852/2018)

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V/0851/2018 
 
 Konversionsmanagement / Geschäftsführung KonvOY 
(Vorlage V/0894/2018) 
 
 Stellen- und Personalbedarfe Konversion 
(Vorlage V/0878/2018)  
 
 Satzungsänderung KonvOY GmbH: Installation eines AR 
 (Vorlage V/0897/2018) 
 
 Satzungsbeschlüsse: BPlan Nr. 579 Oxford-Quartier und BPlan Nr. 582 York-Quartier 
(Vorlagen V/0362/2018 und V/0266/2018) 
 
 Gestaltungsleitlinien: BPlan Nr. 579 Oxford-Quartier und BPlan Nr. 582 York-Quartier 
(Vorlagen V/0772/2018 und V/0788/2018)) 
 
 Baubeschlüsse für Kanal, Erschließung sowie Grün- und Freiflächen 
(Vorlagen V/0606/2018, V/0607/2018, V/0706/2018, V/0819/2018) 
 
 Städtebauliche Verträge einschl. Ermächtigung der Geschäftsführer der W+S GmbH /  
KonvOY GmbH  
(Vorlagen V/0854 – 0857/2018, V/0891/2018) 
 
 Fortschreibung Wirtschaftsplan KonvOY GmbH 
(Vorlage V/0884/2018) 
 
 
zu 2.: 
 
Organisation 
 
Mit dem Besitzübergang und den nunmehr konkret anstehenden Entwicklungsschritten sind die z u-
künftigen Organisations- und Entscheidungsstrukturen innerhalb des Stadtkonzerns Münster  festzu-
legen. Die entsprechenden Strukturen sollen die handelnden Personen und Organisationseinheiten in 
die Lage versetzen, eine zügige Entwicklung der beiden Flächen voranzutreiben. Nicht zuletzt ist es 
geboten, die durch die Gewährung von Kaufpreisabsch lägen vorgegebenen Fristen für die Schaffung 
von öffentlich geförderten Wohnungen und die Errichtung sozialer Infrastruktureinrichtungen nicht zu 
gefährden. 
 
Zur Sicherstellung des o.g. Prozesses der integrierten Stadtentwicklung soll innerhalb der Stadtve r-
waltung ein Konversionsmanagement gebildet werden. Hierfür soll in der Stadtverwaltung die Stelle 
einer Konversionsmanagerin bzw. eines Konversionsmanager s geschaffen werden und im Dezernat 
III dem Beigeordneten für Planung, Bau und Wirtschaft direkt zuge ordnet werden. Neben der Koordi-
nierung des Gesamtprozesses der Konversion wird dieser Stelle gleichzeitig die Geschäftsführung 
der KonvOY GmbH übertragen. So soll gewährleistet werden, dass der von Stadtverwaltung und 
KonvOY GmbH gleichermaßen zu bewältigende Prozess der Konversion integriert betrachtet, koord i-
niert und vorangetrieben wird. Die Bildung der Stelle für das Konversionsmanagement und gleichze i-
tig für die Geschäftsführung der KonvOY GmbH wird durch Vorlage V/0878/2018 dargestellt.

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V/0851/2018 
 
Darüber hinaus sind zahlreiche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtverwaltung in verschied e-
nen Funktionen in den Konversionsprozess eingebunden und haben ihr Know -how hierfür aufgebaut. 
Diese wertvollen Ressourcen sollen auch zukünftig für den Konversionspro zess eingesetzt werden 
können, um eine Fortführung des nun anstehenden Realisierungsprozesses ohne zeitliche Verzög e-
rungen zu gewährleisten. Die Arbeiten, die in diesem Zusammenhang im Aufgabenbereich der Ko n-
vOY durch städtische Ämter geleistet werden (z.B . Erschließung, Vermessung, Freiflächen), sollen in 
gesonderten Aufträgen zwischen der Stadt Münster und der KonvOY GmbH geregelt und vergütet 
werden. 
 
Personelle Ressourcen innerhalb der Stadtverwaltung und der KonvOY GmbH 
 
Die Stelle für das Konversionsmanagement soll kurzfristig öffentlich ausgeschrieben werden. Vor dem 
Hintergrund der Komplexität der geschäftsführenden Aufgaben wird für die Aufgaben der KonvOY 
GmbH ein Team unter der Leitung des Konversionsmanagers/Geschäftsführers  aufgebaut. Um auch 
MitarbeiterInnen aus der Stadtverwaltung die Möglichkeit zu geben, sich auf eine der Positionen bei 
der KonvOY GmbH zu bewerben, werden auch Stellen mit entsprechender Eingruppierung im Ste l-
lenplan geschaffen. Sollte eine der Stellen bei der KonvOY GmbH nic ht durch externe Einstellungen 
besetzt werden sondern durch städtische MitarbeiterInnen, erfolgt eine Kostenerstattung durch die 
KonvOY GmbH an die Stadt Münster. 
 
Um eine zügige Entwicklung und Umsetzung des Konversionsprozesses sicher zu stellen, sind weite-
re Stellen auf der Fachämterebene einzurichten (Vorlage V/0878/2018).  
 
Externe Ressourcen 
 
Die operative Steuerung des Konversionsprozesses auf den beiden ehemaligen Kasernenstandorten 
soll durch die NRW.URBAN Kommunale Entwicklung GmbH (NRW.URBAN KE) auf der Basis der 
Öffentlichen Beschlussvorlage V/0568/2018, Ratsbeschluss vom 04.07.2018, unterstützt werden. 
Hierzu wird dem Rat eine parallel zu dieser Vorlage eine Nichtöffentliche Vorlage (V/0852/2018) zur 
Beschlussfassung vorgelegt, aus der die mit N RW URBAN KE abzuschließenden Vertragsinhalte 
sowie die eigentlichen Aufgabeninhalte hervorgehen. 
 
Das den bisherigen Konversionsprozess intensiv begleitende und beratende Büro Drees & Sommer 
steht auch weiterhin für eine Beratung der Geschäftsführung zur V erfügung. Auf Grund der umfan g-
reich bestehenden Erfahrungen bei Konversionsprozessen in anderen Städten bundesweit wird das 
Büro Drees & Sommer insbesondere die strategische Beratung in den Vermarktungs -, Vergabe- und 
Qualifizierungsverfahren und in den Feldern Businessplan und Controlling fortführen. Eine Ausschrei-
bung für die dauerhafte Leistungserbringung wird vorbereitet. 
 
Geschäftsführung der KonvOY GmbH 
 
Bisher wurde mit der Geschäftsführung der am 10. April 2017 gegründeten KonvOY GmbH der Stadt-
kämmerer Herr Alfons Reinkemeier betraut. Hiermit sollte in der Startphase der neu gegründeten G e-
sellschaft insbesondere die sofortige Handlungsfähigkeit bis zum Ankauf der Flächen und bis zum 
Diensteintritt eines neuen Geschäftsführers sichergestellt werden (Vorlage V/1049/2017).  
 
Im Rahmen des nunmehr beabsichtigten o.g. Organisationsmodells sollen die geschäftsführenden 
Aufgaben der KonvOY GmbH der Stelle des Konversionsmanagers zugeordnet werden. Die Stelle

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V/0851/2018 
des Konversionsmanagers soll kurzfristig ausgeschrieben und besetzt werden. Bis zur Besetzung der 
Stelle soll die Vertretung des Konversionsmanagers vom derzeitigen Konversionsbeauftragten III/1 
(Dezernent für Planungs- und Baukoordination) übernommen werden und damit auch die Geschäft s-
führung der KonvOY GmbH. (Vorlage V/0894/2018) 
 
Politische Steuerung 
 
Die Zuständigkeiten der Ausschüsse und des Rates sollen nicht berührt werden. Sie beraten – wie 
bisher auch – allgemeine Angelegenheiten und fachspezifische Themen der Konversion von grun d-
sätzlicher Bedeutung. 
 
Dies betrifft neben den bereits erwähnten Satzungs - und Baubeschlüssen, den Gestaltungsleitlinien 
sowie den städtebaulichen Verträgen zukünftig beispielsweise die Errichtungsbeschlüsse für die sozi-
ale Infrastruktur, die Beschlüsse zu den Themen „Wohn en und Vergabe von Grundstücken“ (Quoten 
geförderter Wohnraum, Wohnformen ,  wie z.B. genossenschaftliches Wohnen, gemeinschaftsorie n-
tiertes Wohnen, Eigentumsbildung, Verortung von wohnungsstrukturellen Themen / Flächenzuwe i-
sung, Ausschreibungsverfahren) oder das Mobilitätskonzept (City-Logistik, E-Mobilität, Car- und Bike-
Sharing, ÖPNV, Lastenräder, Stellplatzanforderungen). 
 
Dem Rat und den Fachausschüssen sollen regelmäßig durch einen Konversionsbericht alle aktuellen 
Informationen zur Verfügung gestellt werden. 
 
Darüber hinaus soll für die KonvOY GmbH ein politisch besetzter Aufsichtsrat gebildet werden, der 
analog zu anderen städtischen Töchtern das operative Geschäft der Gesellschaft kontrolliert, berät 
und begleitet. Hierzu sind Anpassung des Gesellschaftsvertrags der KonvOY GmbH sowie die Au f-
stellung einer Geschäftsführungsordnung und einer Geschäftsordnung des AR erforderlich. Die g e-
nauen Ausführungen hierzu finden sich in der Vorlage V/0897/2018. 
 
 
 
In Vertretung 
 
 
gez. 
 
Robin Denstorff 
Stadtbaurat

Beratungsverlauf (3)

09.10.2018 Ausschuss für Personal, Organisation, Sicherheit, Ordnung und E-Government
TOP 4 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
10.10.2018 Haupt- und Finanzausschuss
TOP 10.1 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
10.10.2018 Rat
TOP 16.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
V/0851/2018
Typ
Vorlagen
Datum
21.09.2018
Erstellt
06.10.2020 14:37