0224/2018
Handlungskonzept zur Kölner Behindertenpolitik, 2. Folgebericht
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Anlage 2, Vorab-Auszug TOP 4.3
4279 Zeichen
Geschäftsführung Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales Frau Mahmod Telefon: (0221) 221 25001 Fax : (0221) 221 26565 E-Mail: midia.mahmod@stadt-koeln.de Datum: 13.03.2018 Auszug aus dem Entwurf der Niederschrift der Sitzung des Ausschusses Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales vom 12.03.2018 öffentlich 4.3 Handlungskonzept zur Kölner Behindertenpolitik, 2. Folgebericht Controlling der Umsetzung der Einzelmaßnahmen 0224/2018 Herr Bauer-Dahm teilt mit, dass sich seine Fraktion darüber freue, dass der Status von vielen Maßnahmen mittlerweile auf „grün“ gesetzt werden konnte. Dies sei ein großer Fortschritt. Er bezieht sich auf die Maßnahme 6.7 Bürgerzentrum Vingst. Hier werde die barri e- refreie Ertüchtigung aufgrund einer nicht vorliegenden Wirtschaftlichkeit abgelehnt. Seine Fraktion tue sich mit dieser Aussage ein wenig schwer und frage sich, wie dies mit der UN -Behindertenkonvention, nach welcher öffentliche Gebäude behinderte n- gerecht zu gestalten sind, in Einklang zu bringen ist. Er bittet die Verwaltung daher im Namen seiner Fraktion um eine weitergehende Antwort bzw. Stellungnahme. Herr Beigeordneter Dr. Rau bestätigt, dass die UN -Behindertenrechtskonvention in der Tat die Barrierefreiheit bzw. -armut vorsieht. Die Konvention nehme allerdings auch explizit Rekurs auf die wirtschaftliche Situation und Machbarkeit. Folglich mü s- se jeweils im Einzelfall entschieden werden, wobei die Verwaltung selb stverständlich die Barrierefreiheit anstrebe. Herr Adolf weist darauf hin, dass der Status von einigen Maßnahmen auf „gelb“ g e- setzt wurde. Dies bedeute, dass dort ein Nachsteuern erforderlich ist. Im Bericht werde aufgeführt, dass in Bezug auf die Umsetzu ng der Maßnahmen 1.3, 1.14, 3.2 und 6.11 entsprechendes Personal fehlt. Die Stadtarbeitsgemeinschaft Behinderte n- politik frage sich daher, ob es im Zusammenhang mit den erforderlichen Nachsteu e- rungen nicht sinnvoll wäre, die Verwaltung um Darstellung zu bit ten, wie diese Nach- steuerung auszusehen hat und darzulegen, ob auch entsprechendes Personal ei n- gestellt werden soll. Er möchte vermeiden, dass der Status der genannten Maßna h- men im nächsten Jahr erneut auf „gelb“ gesetzt wird. Herr Beigeordneter Dr. Rau sa gt zu, den Ausschuss über die Maßnahmen des Nachsteuerns zu informieren. MdR Joisten bedankt sich bei Herrn Bauer -Dahm für seine Nachfrage in Bezug auf Punkt 6.7. Er möchte wissen, ab wann eine solche Maßnahme in einem Bürgerzen t- rum wirtschaftlich ist. Z war sei es selbstverständlich, dass der wirtschaftliche Aspekt eine Rolle spiele, allerdings frage er sich, ab wann sich eine solche Maßnahme im wirtschaftlichen Sinne trägt. Für ihn sei nicht transparent, nach welchen Kriterien eine derartige Entscheidung getroffen wird. Daher bittet er die Verwaltung um Erläut e- rung. Herr Beigeordneter Dr. Rau ergreift das Wort. Aus seiner Sicht sollte nicht daran gezweifelt werden, die Bürgerzentren und die städtischen Gebäude barrierearm zu gestalten. Hier sollten die entsprechenden Kräf- te aufgebracht und keine Grenze definiert werd en, wann dies nicht umgesetzt wird . Stattdessen sollte man alles an die Umsetzung setzen und diese als oberste Maxime begreifen. Er teilt mit, dass er sich diesbezüglich über den Rückhalt des Rates und der En t- scheidungsgremien freuen würde bzw. er sich diesen erbete. Auf Nachfrage von MdR Joisten führt er aus, dass dem vorliegenden Bericht zu en t- nehmen sei, dass die o. g. Maßnahme noch nicht umgesetzt wurde. Daher habe er soeben zugesagt, dem A usschuss über die Nachsteuerung seitens der Verwaltung zu berichten. Die Verwaltung werde versuchen, die Situation nicht ohne weiteres hi n- zunehmen, sondern entsprechend dagegen vorzugehen bzw. nachzusteuern. Der Vorsitzende nutzt die Gelegenheit, die Ver waltung ausdrücklich zu loben. Von den insgesamt 111 Maßnahmen seien 84 Maßnahmen bereits sehr weit fortgeschri t- ten. Aus seiner Sicht sei dies ein wichtiger Fortschritt für die inklusive Gestaltung der Stadt. Im Namen des Ausschusses teilt er mit, dass sic h dieser auf die weitere B e- richterstattung freue. Der Ausschuss nimmt die Mitteilung zur Kenntnis.
HKB 2fort controlling012018
40855 Zeichen
Handlungskonzept Behindertenpolitik; 2. Folgebericht Seite 1
Controlling der Umsetzung der Einzelmaßnahmen; Stand: 31.12.2017
Aufgabe:
Beschluss des Rates am 20.12.2016
Der Rat begrüßt den 2. Folgebericht zum Handlungskonzept Behindertenpolitik „Köln überwindet Barrieren – eine Stadt für alle“ und nimmt diesen zur
Kenntnis.
Die Verwaltung wird beauftragt, im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel Prioritäten zu setzen und die Einzelmaßnahmen – soweit
erforderlich – den Fachausschüssen sowie dem Finanzausschuss zur Entscheidung vorzulegen.
Der nächste Folgebericht über die Umsetzung ist den politischen Gremien in 2021 vorzulegen.
Darüber hinaus sind der Ausschuss Soziales und Senioren und die Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik und gegebenenfalls weitere Fach-
ausschüsse des Rates und die Bezirksvertretungen durch die regelmäßige Berichterstattung des Behindertenbeauftragten über wichtige Entwick-
lungen und Zwischenergebnisse zeitnah zu informieren.
Erläuterungen:
Status (Spalte 6) grün gelb rot
Bedeutung Maßnahme läuft nach Plan
Maßnahme wird mit Verzögerung
umgesetzt
Nachsteuern erforderlich
Maßnahme wird nicht umgesetzt oder
Umsetzung stößt auf Schwierigkeiten
Nachsteuern erforderlich
Maßnahmen, die plangemäß noch nicht begonnen sind, haben keinen Status.
Redaktionelle Anpassungen wurden nicht kenntlich gemacht.
Handlungskonzept Behindertenpolitik; 2. Folgebericht Seite 2
Controlling der Umsetzung der Einzelmaßnahmen; Stand: 31.12.2017
Nr. Beschreibung feder-
führend Beginn Ende Status
1 2 3 4 5 6
1 Kinder und Jugend
1.1 Erhaltung und Weiterentwicklung der heilpädagogischen/inklusiven Angebote für die Kinder in
der Frühförderung. 51 2016 un-
befristet grün
1.2 Erhaltung und Weiterentwicklung der Beratungsangebote für die Eltern in der Frühförderung. 51 2016 un-
befristet grün
1.3
Erhaltung und Weiterentwicklung der Inklusionsbegleitung und Beratung in den Kindertages-
einrichtungen.
Der Bedarf an Inklusionsbegleitung in den Kindertageseinrichtungen der Stadt durch
die Frühförderung der Stadt Köln ist mit den vorhandenen Personalressourcen zurzeit
nur mit längeren Wartezeiten möglich.
51 2016 2020 gelb
1.4
Die Einrichtungen der Familienbildung entwickeln gemeinsam mit der Lebenshilfe Köln e.V.
ein Konzept für inklusive Angebote für Eltern mit behinderten Kindern und/oder für Mütter und
Väter mit Behinderung.
51 2016 2016 grün
1.5
Eingebettet in lokale Strukturen wird ein breit gefächertes Unterstützungssystem aufgebaut,
das Familien fördert und aktivierende Impulse im Gemeinwesen setzt. Damit werden sowohl
Bildungs- und Entwicklungsprozesse von Kindern gefördert als auch Eltern und Familien un-
terstützt.
51 2018 2020
1.6
Es wird eine Präventionskette (weiter-)entwickelt, die bereits bestehende Maßnahmen und
weitere notwendige Maßnahmen einschließt und miteinander verbindet. Mit dieser Präventi-
onskette werden Schutzfaktoren gefördert und Risikofaktoren vermindert.
51 2018 2020
1.7 Personalentwicklung der städtischen Mitarbeiter/innen im Elementarbereich: Organisation ei- 51 2016 2020 grün
Handlungskonzept Behindertenpolitik; 2. Folgebericht Seite 3
Controlling der Umsetzung der Einzelmaßnahmen; Stand: 31.12.2017
nes sich jährlich wiederholenden Fachtages für ca. 100 - 200 Mitarbeiter/innen aus den städti-
schen Kindergärten zu den Themen Inklusion und Behinderung.
1.8 Kontinuierliche Fortschreibung des Inklusionskonzeptes für städtische Kindergärten, mit dem
die erfolgreiche Arbeit zur Inklusion erhalten und weiterentwickelt werden soll. 51 2016 un-
befristet grün
1.9 Die Maßnahmen der 1. Fortschreibung des Inklusionsplans für Kölner Schulen (2015) werden
stetig umgesetzt.
IV/2
404 2016 un-
befristet grün
1.10
Die Möglichkeiten und Grenzen für kommunales Handeln im Rahmen der Entwicklung eines
inklusiven Schulsystems sind insbesondere im Kontext von qualitativer Inklusionsentwicklung
(landesweite Regelungen bezüglich pädagogisch-didaktischer Konzepte für Gemeinsames
Lernen und bezüglich der sächlichen Ressourcenausstattung - Gebäude, Raum, Ausstattung)
kritisch in den Blick zu nehmen und zu optimieren.
IV/2 2016 un-
befristet grün
1.11
Die 2. Fortschreibung des Inklusionsplans für Kölner Schulen (2018) wird auf der Grundlage
einer für 2017 vorgesehenen Zwischenbilanz vorgenommen.
Die neue Landesregierung hat eine Veränderung der rechtlichen Rahmenbedingungen
sowie die Entwicklung von Qualitätsstandards für das Gemeinsame Lernen angekün-
digt. Damit diese bei Zwischenbilanz und Fortschreibung angemessen berücksichtigt
werden können, wurde in Abstimmung mit der Lenkungsgruppe Inklusion und mit dem
Expertenbeirat Inklusion die Zwischenbilanz von 2017 auf das Jahr 2018 verschoben.
Die 2. Fortschreibung des Inklusionsplans für Kölner Schulen (2018) soll planmäßig in
2018 erfolgen.
IV/2 neu:
2018 2018 gelb
1.12 Stärkung der Vernetzung und Fortbildung für mehr inklusive Kinder- und Jugendarbeit in der
Stadt. 51 2017 un-
befristet grün
1.12.1 Stärkung der Wahlfreiheit und Verbesserung der uneingeschränkten Teilhabe von Kindern und
Jugendlichen mit Behinderung im Freizeitbereich. 51 2017 un-
befristet grün
1.13
Inklusion wird als ein Schwerpunkt in der Fortschreibung des Kinder- und Jugendförderplan
aufgenommen. Die inklusiven Angebote im Bereich der Jugendförderung werden kontinuierlich
ausgebaut. Konzepte zu Inklusion und Partizipation werden entwickelt, erprobt und unter dem
51 2017 2020 grün
Handlungskonzept Behindertenpolitik; 2. Folgebericht Seite 4
Controlling der Umsetzung der Einzelmaßnahmen; Stand: 31.12.2017
Gesichtspunkt der Selbstwirksamkeit evaluiert.
1.14
Im Rahmen der Jugendgruppenleiterschulung wird ein Modul „Grundlagen inklusiver Arbeit“
entwickelt. Teil dieses Projektes ist die Übernahme von Patenschaften mit dem peer-to-peer-
Ansatz, die auch die Begleitung von Jugendlichen zur Jugendeinrichtung beinhaltet.
Wegen fehlendem Personal verzögert sich die Umsetzung der Maßnahme.
51 2016 2018 Gelb
1.15
Bei Neubau und Umgestaltung von öffentlichen Spielplätzen für Kinder und Jugendliche wird
auf Grundlage eines von Jugendamt, Abteilung für Kinderinteressen und Jugendförderung,
und Behindertenbeauftragten gemeinsam entwickelten Standards die barrierefreie Auffindbar-
keit, Zugänglichkeit und Nutzbarkeit für alle Kinder und Jugendliche und deren Begleitperso-
nen gewährleistet.
Standards werden aktuell von einer Arbeitsgruppe erarbeitet, der das Jugendamt, Ab-
teilung für Kinderinteressen und Jugendförderung, der Behindertenbeauftragte und
Mitglieder des Arbeitskreises Barrierefreies Köln angehören.
51 2016 un-
befristet gelb
2 Stadtentwicklung, Straßenbau, Stadtbahnbau und Mobilität
2.1
Im Rahmen des Programms „Starke Veedel – Starkes Köln“ sind in elf Sozialräumen Maß-
nahmen vorgesehen, in denen die Themen der Gleichstellung, Nichtdiskriminierung und Barri-
erefreiheit als Querschnittsaufgaben behandelt werden.
15 2016 2020 grün
2.1.1
Die Maßnahme „Wie inklusiv ist unser Quartier?“ macht die Barrierefreiheit explizit zum The-
ma: Gemeinsam mit interessierten Bewohner/innen, im Sozialraum ansässigen Trä-
gern/Einrichtungen und Kölner Behindertenorganisationen soll in zwei Sozialräumen eine
exemplarische Erhebung der Generationengerechtigkeit und Barrierefreiheit erfolgen. Aus der
Erhebung soll ein exemplarischer Maßnahmenkatalog entwickelt werden, wie ein Wohnquar-
tier „inklusiv“ werden kann.
5001/2 2018 2019
2.2
Bei der Erstellung bzw. Fortschreibung verschiedener Stadtentwicklungskonzepte finden die
Belange von Menschen mit Behinderung ausdrücklich Berücksichtigung.
Zu nennen sind an dieser Stelle insbesondere
Handlungskonzept Behindertenpolitik; 2. Folgebericht Seite 5
Controlling der Umsetzung der Einzelmaßnahmen; Stand: 31.12.2017
2.2.1 Konzept zur Strategischen Stadtentwicklung (Kölner Perspektiven 2030“) 15 2016 2019 grün
2.2.2
Stadtentwicklungskonzept Mobilität und Verkehr
Im Rahmen der Stadtstrategie „Kölner Perspektiven 2030“ erfolgt zurzeit eine gesamt-
heitliche Betrachtungsweise der verschiedensten Themenfelder einschließlich Mobilität.
Unter Berücksichtigung dieser Ergebnisse wird das weitere Vorgehen zu den konzepti-
onellen Betrachtungen in Bezug auf die Verkehrsentwicklung abgestimmt und Vor-
schläge für die Ausrichtung der künftigen Projekte unterbreitet.
66 gelb
2.2.3 Tilräumliche Stadtentwicklungskonzepte 15 2016 un-
befristet Grün
2.2.4 Fortschreibung des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes 15 2016 2020 grün
2.3
Das Grünhandbuch Köln definiert allgemeine Standards für die Ausgestaltung der Kölner
Grünanlagen. Internen und Externen soll somit ein Leitfaden für die Planung, Vergabe und
Ausführung von städtischen Grünmaßnahmen an die Hand gegeben werden. Das Grünhand-
buch soll kontinuierlich fortgeschrieben und weiterentwickelt werden.
Der Themenkomplex Barrierefreiheit im Stadtgrün ist ein Bestandteil des Grünhandbuchs. Er
enthält Standards für barrierefreies Bauen im Stadtgrün, die anhand der DIN 18040-3 (Barrie-
refreies Bauen - Planungsgrundlagen-Teil 3: Öffentlicher Verkehr- und Freiraum, verabschie-
det Ende 2014) erarbeitet worden sind.
67 2016 2017 grün
2.4 Neuanlagen, Aus- und Umbauten, Modernisierungen sowie Nutzungsänderungen von Grün-
flächen werden generell barrierefrei gebaut. 67 2017 2020 grün
2.5 Kostenfreie barrierefreie Führungen, die sich an Menschen mit Behinderung richten, sind Be-
standteil des Veranstaltungsprogramms des Amtes für Landschaftspflege und Grünflächen. 67 2017 2020 grün
2.6
Die Standards für barrierefreies Bauen werden um bislang noch nicht erfasste Situationen im
Straßenraum ergänzt (z.B. verkehrsberuhigte Bereiche, komplexe Leitsysteme). Darüber hin-
aus werden die bereits bestehenden Vorgaben fortlaufend auf Übereinstimmung mit aktuellen
bzw. zukünftig neuen / geänderten Normen geprüft und bei Bedarf fortgeschrieben.
66 2016 un-
befristet grün
Handlungskonzept Behindertenpolitik; 2. Folgebericht Seite 6
Controlling der Umsetzung der Einzelmaßnahmen; Stand: 31.12.2017
2.7
Um bei Planungen eine einheitliche und gleichbleibende Qualität bezüglich des barrierefreien
Bauens zu erreichen, steht den städtischen und auch den externen Planern/innen im Amt für
Straßen und Verkehrstechnik weiterhin ein speziell geschulter Mitarbeiter als Ansprechpartner
für Beratungen, Abstimmungen und Prüfungen von Planungen zur Verfügung.
66 2016 un-
befristet grün
2.8
Ein verwaltungsinterner Arbeitskreis befasst sich mit gut gestalteten barrierefreien Standards
für den öffentlichen Raum. Hierzu gehört beispielsweise die frühzeitige Integration von Gestal-
tungsleitlinien für barrierefreies Bauen bereits im Planungsstadium.
VI 2016 2017 grün
2.9
Das Gestaltungshandbuch für die Kölner Innenstadt legt Ausstattungsstandards fest. Dieses
Gestaltungshandbuch soll zukünftig auf das ganze Stadtgebiet ausgedehnt werden und ein
eigenes Kapitel zum Thema Barrierefreiheit enthalten.
VI 2016 2017 grün
2.10
Die Stadt Köln beabsichtigt eine systematische Optimierung der derzeit angewendeten Stan-
darddetails der Straßen- und Platzgestaltungen im Hinblick auf die in der DIN 18040-3 darge-
legten Anforderungen an die Barrierefreiheit. Zu diesem Zweck wird eine Modellprojekt „Barri-
erefreie Standarddetails für öffentliche Platz- und Straßenräume in Köln“ durchgeführt.
VI 2016 2017 grün
2.11
Die Beratung privater Investoren wird verstärkt und in Einzelfällen werden Vorgaben für den
barrierefreien Ausbau auch privater Freiflächen im Rahmen von Bebauungsplan-Verfahren
und Vorhaben- und Erschließungsplanungen (VEP) gemacht.
61 2016 un-
befristet grün
2.12
Die Umsetzung des Toilettenkonzeptes wird weiter verfolgt.
Aufgrund der schwierigen Diskussionen bei der Bestimmung der Standorte für die ein-
zelnen Toiletten verzögert sich die Errichtung der vorgesehenen Toiletten.
69
62 2016
nicht
fest-
gelegt
gelb
2.13
Der Nahverkehrsplan der Stadt Köln befasst sich mit der gesetzlichen Zielbestimmung, die
Belange der Barrierefreiheit im öffentlichen Personennahverkehr angemessen und diskriminie-
rungsfrei zu berücksichtigen. Er formuliert die entsprechenden Maßnahmenprogramme, die
zur Erreichung der Ziele bis zum Jahr 2022 bzw. darüber hinaus notwendig sind. An der Auf-
stellung des neuen Nahverkehrsplanes werden die Behindertenorganisationen und -
selbsthilfegruppen sowie der Behindertenbeauftragte beteiligt.
15
neu:
66
2016 2017 grün
2.14 Die Barrierefreiheit der Stadtbahnhaltestellen wird durch den Einbau von Aufzügen bzw. Ram- 69 2016 nicht grün
Handlungskonzept Behindertenpolitik; 2. Folgebericht Seite 7
Controlling der Umsetzung der Einzelmaßnahmen; Stand: 31.12.2017
pen sowie die Anhebung von Bahnsteigen gemäß Prioritätenliste hergestellt.
Umsetzung läuft derzeit plangemäß. Es werden sich aber voraussichtlich Verzögerun-
gen ergeben.
fest-
gelegt
3 Gebäude
3.1
Die bereits umgesetzten Schulbaumaßnahmen der Inklusion werden ausgewertet und es wer-
den daraus Rückschlüsse und Auswirkungen für künftige Baumaßnahmen im Bestand und
Neubau abgeleitet.
Um Schüler/innen mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf den Schulbesuch
an Regelschulen im Gemeinsamen Lernen (GL) zu ermöglichen, wurden in der Ver-
gangenheit kleinere Baumaßnahmen an bestehenden Schulen ausgeführt. Diese Maß-
nahmen wurden jeweils einzelfallbezogen (bedarfsorientiert) durchgeführt.
Eine flächenendeckende entsprechende bauliche Nachrüstung/Ausstattung aller Be-
stands-GL-Schulen ist u.a. mit Hinweis auf die hiermit verbundenen erheblichen Mehr-
aufwendungen nicht erfolgt. Entgegen der ursprünglichen Absicht wurde eine Auswer-
tung der umgesetzten Baumaßnahmen nachträglich für nicht erforderlich gehalten.
Wie u.a. in der Schulbauleitlinie der Stadt Köln ausgeführt, werden bei allen (künftigen)
Neubau-, Umbau-, Sanierungs- und Erweiterungsbauten alle Belange der Barrierefrei-
heit berücksichtigt.
402 rot
3.2
Die tatsächliche Herstellung von Barrierefreiheit wird durch eine durchgehende Qualitätssiche-
rung in jeder Phase der Planung- und der Ausführung sichergestellt.
Für die Qualitätssicherung der Barrierefreiheit sind nach wie vor zwei Mitarbeiter ein-
gesetzt. Aufgrund eines erhöhten Planungsaufkommens und gleichzeitiger erhöhter
Forderung von 63 zur Erarbeitung von Konzepten zur Barrierefreiheit ergeben sich hier
erhebliche zusätzliche Leistungsforderungen. Zeitgleich ist die Personalsituation bei 26
wie bekannt kritisch. Eine Qualitätssicherung zur Barrierefreiheit ist von 26 in allen
Leistungsphasen gewünscht. Dies ist aus oben genannten Gründen jedoch aktuell lei-
der nicht umfänglich gewährleistet.
26 2016 un-
befristet gelb
3.3 Es werden spezielle Planungsmodule, beispielsweise für die Klingelanlagen unter Berücksich- 26 2016 2017 grün
Handlungskonzept Behindertenpolitik; 2. Folgebericht Seite 8
Controlling der Umsetzung der Einzelmaßnahmen; Stand: 31.12.2017
tigung der Belange von Hörgeschädigten, erarbeitet.
3.4 Die Barrierefreiheit des Kongresszentrums im Stadthaus Deutz wird durch die Realisierung
einer barrierefreien Damentoilette verbessert. 26 2016 2017 grün
3.5
Die Richtlinie der Gebäudewirtschaft wird überarbeitet und den aktuellen Vorschriften ange-
passt. Aktuell wird in Zusammenarbeit mit der Agentur Barrierefrei NRW eine Richtlinie erar-
beitet. Als zusätzliche Bestandteile werden neben den allgemeinen Anforderungen praxisori-
entierte Planungsmodule und Best-Pratice-Beispiele aufgenommen.
Ist in der Entwicklung, aber zeitkritische Projekte rauben die erforderliche Bearbei-
tungszeit.
26 2016
nicht
fest-
gelegt
gelb
4 Wohnen
4.1 Die Ausweitung des Angebots an preiswertem Wohnraum durch den Bau von jährlich mindes-
tens 1.000 öffentlich geförderten Wohnungen bleibt ein zentrales Ziel. 56 2017 un-
befristet grün
4.2
Insbesondere die Maßnahmen des Stadtentwicklungskonzepts Wohnen, die das altengerechte
und barrierefreie Wohnen fördern, sollen umgesetzt werden (u. a. Initiierung weiterer Mehrge-
nerationen-Wohnprojekte).
15 2016 un-
befristet grün
4.3 Die Beratungsgespräche und die Werbung für barrierefreies Bauen bei Investoren und Bau-
herren werden auch künftig verstärkt fortgesetzt. 56 2017 un-
befristet grün
4.4
Menschen mit Lernschwierigkeiten soll bei der Wohnungssuche geholfen werden, Vermie-
ter/innen und Nachbarschaft für die Belange von Menschen mit Lernschwierigkeiten sensibili-
siert werden.
5001/2
KoKoBe 2018 un-
befristet
4.5
Die Beratung und Vermittlung barrierefreien Wohnraums durch die Beratungsstelle Behinder-
tengerechtes Wohnen und die Beratung und Hilfe durch wohn mobil (Beratungsstelle für
Wohnraumanpassung und Wohnungswechsel) sollen mindestens im bisherigen Umfang fort-
gesetzt werden.
56 2017 un-
befristet grün
5 Arbeit
Handlungskonzept Behindertenpolitik; 2. Folgebericht Seite 9
Controlling der Umsetzung der Einzelmaßnahmen; Stand: 31.12.2017
5.1
Die Entwicklung von möglichen Maßnahmen inklusiver Berufsorientierung, Inklusion im Über-
gangssystem und in der Berufsausbildung werden in den KAoA-Gremien platziert. Das „Netz-
werk KAoA im Gemeinsamen Lernen“ ist initiiert worden und setzt seine Arbeit fort.
Die Umsetzung der Maßnahme wurde begonnen, die Fortführung ruht derzeit da sie
u.a. auch abhängig von der Entwicklung der Landesinitiative durch das Ministerium für
Schule und Weiterbildung des Landes NRW und das Ministerium für Arbeit, Gesund-
heit und Soziales des Landes NRW ist.
404
401 2016
nicht
fest-
gelegt
gelb
5.2
Die Aktivitäten des Kölner Netzwerks zum Arbeitsmarkt für Menschen mit Behinderung und
zur Förderung ihrer Beschäftigungssituation sollen auch in der Zukunft gesichert werden. Ziel
ist insbesondere der Abbau von Vorurteilen durch Information, Beratung und Begegnung. Um
dem hohen Bedarf an Vernetzung, Austausch und Abstimmung der unterschiedlichen Akteu-
re/innen und den damit verbundenen Aktivitäten zur Verbesserung der Beratung von Unter-
nehmen und Vermittlung von Menschen mit Behinderung zu entsprechen, wird zunächst zwei
Mal im Jahr ein regionales Netzwerktreffen zur Förderung der Beschäftigung von Menschen
mit Behinderung durchgeführt werden.
In 2017 hat nur ein regionales Netzwerktreffen stattgefunden, da 804 auch aktiv an
dem jährlich stattfindenden Runden Tisch Inklusion der Agentur für Arbeit Köln mitar-
beitet, bei dem alle relevanten Arbeitsmarktakteure zusammenkommen. Für 2018 sind
zwei regionale Netzwerktreffen geplant. Die Regionalagentur Region Köln, in Träger-
schaft von 804, wird künftig die Federführung übernehmen.
80 2016
nicht
fest-
gelegt
grün
5.3
In Federführung des Kompetenzzentrums Frau & Beruf und in Kooperation mit dem Lehrstuhl
für Arbeit und Rehabilitation der Universität zu Köln sollen durch ein Mentoring-Angebot Aka-
demikerinnen mit Behinderung und gesundheitlichen Beeinträchtigungen beim Übergang von
der Hochschule in den Beruf durch Fach- und Führungskräfte aus kleinen und mittleren Unter-
nehmen begleitet und unterstützt werden.
80 2016 2018 grün
5.4
In Kooperation mit dem Berufsförderungswerk Michaelshoven bietet das Jobcenter Köln als
Arbeitgeber arbeitslosen Menschen mit gesundheitlichen Problemen Praktika mit dem Ziel
einer versicherungspflichtigen Beschäftigung an.
5000 2016 un-
befristet grün
5.5 Durch das Jobcenter-Projekt “MitArbeit! In Köln.” werden Menschen mit einer Schwerbehinde- 5000 2016 2018 grün
Handlungskonzept Behindertenpolitik; 2. Folgebericht Seite 10
Controlling der Umsetzung der Einzelmaßnahmen; Stand: 31.12.2017
rung oder Gleichstellung individuell und qualifiziert auf ihrem Weg in Arbeit begleitet.
5.6
Durch spezifische Ausbildungsförderungsprojekte werden junge Menschen mit einer körperli-
chen oder geistigen Behinderung so qualifiziert, dass damit der Einstieg in das Ausbildungs-
verfahren der Stadtverwaltung erreicht und durchlaufen werden kann.
11 2016 un-
befristet grün
6 Kunst und Kultur, Weiterbildung
6.1 Die inklusiven Vermittlungsangebote für Grundschulen und Sek I-Klassen werden im Bereich
Führungen und Workshops ausgebaut. 4522 2016 2017 grün
6.2
Das bestehende Angebot von Führungen für sehbeeinträchtigte Menschen, das bisher für drei
Museen existiert (Museum Schnütgen, Römisch-Germanisches Museum, Wallraf-Richartz-
Museum & Fondation Corboud), wird um zwei Museen erweitert (Museum für Angewandte
Kunst, Kölnisches Stadtmuseum).
4522 2016 2017 grün
6.3
Das bestehende Angebot von Veranstaltungen für demenziell veränderte Menschen, das bis-
her für vier Museen existiert (Museum Ludwig, Kölnisches Stadtmuseum, Museum für Ange-
wandte Kunst, Wallraf-Richartz-Museum & Fondation Corboud) wird um Angebote im Museum
für Ostasiatische Kunst erweitert. Neben buchbaren Veranstaltungen, die auf Bestellung für
Gruppen aus Sozialeinrichtungen durchgeführt werden, wird es auch öffentliche Veranstaltun-
gen für Menschen geben, die sich in häuslicher Pflege befinden.
4522 2016 2017 grün
6.4 In den Museen der Stadt Köln werden Führungen in Leichter Sprache ausgearbeitet, durchge-
führt und evaluiert. 4522 2016 2017 grün
6.5 Im Rahmen der Museumsnacht Köln und des Kölner Museumsfestes werden öffentliche Füh-
rungen für Menschen mit Behinderung eingeplant und durchgeführt. 4522 2016 2017 grün
6.6
Im NS-Dokumentationszentrum sind vielfältige Maßnahmen geplant, um die Barrierefreiheit zu
verbessern. Unter anderem soll im Eingangsbereich ein Relief des Hauses aufgestellt werden,
soll die Beleuchtung überprüft werden, sollen die Markierung der Treppenstufen und der Ein-
bau eines Leitsystems geprüft werden. Bei den beiden letztgenannten Maßnahmen sind Ab-
stimmungen mit dem Denkmalschutz erforderlich.
4520 2018 2020
Handlungskonzept Behindertenpolitik; 2. Folgebericht Seite 11
Controlling der Umsetzung der Einzelmaßnahmen; Stand: 31.12.2017
6.7
Die Bürgerhäuser und -zentren sind bis auf das Bürgerzentrum Vingst weitgehend barrierefrei
umgebaut. Über die EFRE-EU-Förderung 2014-2020 ist geplant, auch das Bürgerzentrum
Vingst barrierefrei zu gestalten.
Das Bürgerzentrum Vingst wird derzeit als Jugendzentrum von 51 verantwortet. Die
Prüfung für eine barrierefreie Ertüchtigung des Bestandsgebäudes ergab, dass diese
nicht wirtschaftlich ist. Im Rahmen der Bauunterhaltung stehen für Maßnahmen zur
Barrierefreiheit keine Mittel zur Verfügung.
50/2
neu:
51
rot
6.8 Alle Bürgerhäuser und -zentren richten ihre Angebote und Leistungen sukzessiv inklusiv aus. 50/2 2016 un-
befristet grün
6.9
Im Rahmen des regelmäßig stattfindenden Arbeitskreises der Bürgerhäuser und -zentren und
über die jährlichen Ziel- und Leistungsvereinbaren mit den Einrichtungen werden die Belange
von Menschen mit Behinderungen erörtert und soweit möglich umgesetzt.
50/2 2016 un-
befristet grün
6.10
Bei den durch Mittel des Konjunkturprogramms II barrierefrei ertüchtigten Bürgerhäuser und -
zentren werden erforderliche Nacharbeiten (z.B. Funktionsfähigkeit und Betriebsbereitschaft
der Induktionsanlagen) durchgeführt.
50/2 2016
nicht
fest-
gelegt
grün
6.11
Die Ergebnisse der bereits durchgeführten Begehung der städtischen Museen werden in einer
Prioritätenliste erfasst und die aufgeführten baulichen Maßnahmen zur Verbesserung der Bar-
rierefreiheit werden schrittweise umgesetzt.
Der Hauptanteil der Maßnahmen wurde im Rahmen des KP II realisiert. Wichtige
Einzelmaßnahmen wie beispielsweise der barrierefreie Ausbau von Aufzugsanlagen
und Toilettenanlagen, Treppenlifte und Rampen in Zugangsbereichen wurden realisiert.
Kleinere Maßnahmen stehen noch aus. Sie können wegen personeller Engpässe beim
bautechnischen Fachpersonal derzeit nicht ausgeführt werden. Sobald die offenen
Stellen besetzt sind, werden die vorgesehenen Maßnahen durchgeführt.
VII 2016 2020 gelb
6.12
Die Raumstandards in den Räumen der VHS werden entsprechend den Bedürfnissen der teil-
nehmenden Menschen mit Behinderung weiter optimiert. Bei Baumaßnahmen sowie der An-
mietung von Unterrichtsräumen sind die Anforderungen der Barrierefreiheit umzusetzen.
42 2016 un-
befristet grün
Handlungskonzept Behindertenpolitik; 2. Folgebericht Seite 12
Controlling der Umsetzung der Einzelmaßnahmen; Stand: 31.12.2017
6.13 Im Zusammenspiel mit unterschiedlichen Kooperationspartnern wird die VHS das FORUM
Volkshochschule zum Ort des Diskurses aktueller Themen der Inklusion weiter ausbauen. 42 2016 un-
befristet grün
6.14 Die Barrierefreiheit des FORUM Volkshochschule soll durch Bereitstellung einer Rampe, über
die auch mobilitätseingeschränkte Gäste die Bühne erreichen können, verbessert werden. 42 2017 2018 Grün
6.15
Die Entgelt- und Benutzungsordnungen der städtischen Sportstätten, Kultur- und Bildungsein-
richtungen werden im Interesse der Menschen mit Behinderung angeglichen: Schwerbehinder-
te erhalten eine Ermäßigung, berechtigte Begleitpersonen von Menschen mit Behinderung
(Kennzeichen B im Behindertenausweis) erhalten kostenlosen Eintritt. Die Stadt wirbt für die
Übernahme dieser Regelung bei städtischen Gesellschaften und privaten Einrichtungen.
5001/2 2018 2018
7 Sport
7.1
Die Steuerungsgruppe „Sport für Alle – behindert oder nicht“ entwickelt eine C-Übungsleiter-
Fortbildung mit dem Schwerpunkt Inklusion für Sportfachschaften/Fachverbände der jeweili-
gen Sportarten, Kindertagesstätten und Vereine in den Stadtbezirken.
52 2016 un-
befristet grün
7.2 Das traditionelle Kölner KinderSportFest soll durch Beteiligung des Behindertensports zu ei-
nem inklusiven Kölner KinderSportFest weiterentwickelt werden. 52 2016 un-
befristet grün
7.3
Das Ziel, mindestens eine barrierefreie Sporthalle pro Stadtbezirk zur Verfügung zu stellen,
wird weiterverfolgt.
Steuerungsgruppe „Sport für Alle – behindert oder nicht“ hat zu diesem Thema einen
Arbeitskreis eingerichtet. Hier soll erarbeitet werden, was unter einer barrierefreien
Sporthalle zu verstehen ist und was realistisch gefordert werden kann.
40
52 2016 un-
befristet grün
8 Soziale Hilfen
8.1
Die Stärkung der bestehenden Beratungslandschaft bleibt weiterhin eine wichtige Aufgabe, um
Menschen mit Behinderung kompetent und zügig zu beraten und ihnen belastenden Mehrauf-
wand bei der Informationsbeschaffung zu ersparen. Dazu ist eine geplante Fachveranstaltung
für alle Beratungsstellen unter Einschluss des Themas Persönliches Budget ein Baustein.
50 2018
nicht
fest-
gelegt
Handlungskonzept Behindertenpolitik; 2. Folgebericht Seite 13
Controlling der Umsetzung der Einzelmaßnahmen; Stand: 31.12.2017
8.2
Die Mobilitätshilfe für außergewöhnlich Gehbehinderte ist eine Leistung der Eingliederungshil-
fe gemäß § 53 SGB XII. Die Pauschalen sollen in Zukunft an die Preisentwicklung angepasst
werden.
50 2016 2017 grün
9 Gesundheitsdienste
9.1
Es wird geprüft, ob in Kooperation mit den unterschiedlichen Kosten- und Leistungsträgern für
die Zielgruppe der jungen Erwachsenen mit psychischen Auffälligkeiten durch Stärkung der
Alltagskompetenzen die Chancen zur Entwicklung von Lebens- und Arbeitsperspektiven und
zur Teilhabe verbessert werden können und somit langfristig eine Anbindung an die Regelan-
gebote möglich wird.
Wesentlich ist hierbei der Erhalt des Beratungsangebotes „der Proberaum“ für psychisch auf-
fällige junge Menschen in Rodenkirchen und die Prüfung, ob und welche Angebote in den
Stadtbezirken im Rahmen einer gesamtstädtischen Planung für die Zielgruppe notwendig sind.
Auf der Basis eines Handlungskonzeptes werden die unterschiedlichen Hilfebedarfe für die
Stadt Köln differenziert dargestellt und Handlungsempfehlungen ausgearbeitet.
53 2017 un-
befristet grün
9.2
Es bedarf einer konzeptionellen Weiterentwicklung der ambulanten niederschwelligen Versor-
gung durch Sozialpsychiatrische Zentren in den Stadtbezirken.
Wegen fehlendem Personal verzögert sich die Umsetzung der Maßnahme.
53 2017
nicht
fest-
gelegt
gelb
9.3
Der Dialog mit den Kliniken der Stadt Köln über die Situation von Menschen mit Behinderung
im Krankenhaus wird fortgesetzt. Es wird eine Prioritätenliste für die Maßnahmen erstellt, die
zur Verbesserung der Situation von Menschen mit Behinderung im Krankenhaus formuliert
wurden, und es werden Absprachen zur Umsetzung getroffen.
5001/2 2019 2020
9.4
Es werden zunehmend Menschen mit offensichtlichen sozialen Schwierigkeiten wie auch mit
suchtbezogenen Problemlagen und daraus resultierenden Teilhabestörungen im öffentlichen
Raum auffällig.
9.4.1 Derzeit prüft das Gesundheitsamt, ob und wie Hilfebedarfe für Suchtkranke im Innenstadtbe-
reich/um den Neumarkt gedeckt werden können. 53 2016 un-
befristet grün
Handlungskonzept Behindertenpolitik; 2. Folgebericht Seite 14
Controlling der Umsetzung der Einzelmaßnahmen; Stand: 31.12.2017
9.4.2 Derzeit prüft das Gesundheitsamt, ob und wie Hilfebedarfe für Suchtkranke an anderen Sze-
nestandorten (z.B. Mülheim, Kalk und Meschenich) gedeckt werden können. 53 2017 un-
befristet grün
9.4.3 Wichtige Impulse und Handlungsempfehlungen zur Weiterentwicklung der Hilfen für Sucht-
kranke werden auch im ersten Kölner Suchtbericht aufgegriffen. 53 2016 2016 grün
10 Information – Kommunikation - Service
10.1 Der Web-Sprachdienst wird weiterhin bereitgestellt, der ReadSpeaker (gegen eine jährliche
Bereitstellungsgebühr) jeweils zum 1. Dezember. 132 2016 un-
befristet grün
10.2
Das Angebot von Informationen in Leichter Sprache wird deutlich ausgebaut und soll langfris-
tig die Leistungen auf den 200 am häufigsten aufgerufenen Produktseiten umfassen. Die be-
stehenden Seiten in Leichter Sprache werden mit unterstützenden Bildern ergänzt, alle neuen
Seiten werden direkt mit Bildern erstellt.
132 2016 un-
befristet grün
10.3
Das Angebot an Filmen in Deutscher Gebärdensprache wird weiter ausgebaut. Für eine
schnellere und kostengünstigere Realisierung werden zukünftig auch wiederverwendbare Mo-
dule eingesetzt.
132 2016 un-
befristet grün
10.4
Der Kopfbereich von stadt-koeln.de wird umgestaltet, um dort unter anderem Funktionen für
die leichtere Bedienbarkeit für Menschen mit Behinderungen an einer leicht zugänglichen Stel-
le bereitstellen zu können.
132 2016 2016 grün
10.5
Im städtischen Intranet wird das Informationsangebot für die Redakteure/innen in den Ämtern
mit weiteren Artikeln zur barrierefreien Gestaltung von Inhalten ausgebaut. Dies geschieht im
Rahmen der laufenden redaktionellen Arbeit.
132 2016 un-
befristet grün
10.6
Für Eltern wird eine Informationsbroschüre zum Thema „Gemeinsames Lernen“ erstellt.
Die Broschüre wurde bereits erstellt, jedoch zunächst nur als PDF-Version (wegen per-
soneller Veränderungen). Die Broschüre soll in Kooperation mit dem Elternberatungs-
netzwerk Inklusion ab Mitte 2017 überarbeitet/aktualisiert und 2018 herausgegeben
werden.
404 2017 2018 grün
Handlungskonzept Behindertenpolitik; 2. Folgebericht Seite 15
Controlling der Umsetzung der Einzelmaßnahmen; Stand: 31.12.2017
10.7 Die Barrierefreiheit der Bürgerämter wird fortlaufend verbessert. 02 2016 un-
befristet grün
10.8
Kostenfreie barrierefreie Führungen, die sich speziell an Menschen mit Behinderung richten,
sind Bestandteil des Veranstaltungsprogramms des Amtes für Landschaftspflege und Grünflä-
chen.
67 2017 2020 grün
11 Sensibilisierung und Fortbildung
11.1 Die Werbung für die Initiierung inklusiver Projekte und die Ermutigung durch die Vergabe des
Kölner Innovationspreis Behindertenpolitik wird fortgesetzt. 5001/2 2017 un-
befristet grün
11.2
Für Mitarbeiter/innen in der Jugendarbeit werden regelmäßig Fortbildungen u.a. zu den The-
men Gestaltung von Beteiligungsformen, Erprobung von Methoden für inklusive Angebote
(leichte Sprache, etc.), Jugendhilfe und Behindertenhilfe angeboten.
51 2016 un-
befristet grün
11.3 Es werden spezielle Fortbildungen zum Thema Kinder und Familien mit Fluchterfahrung an-
geboten. 51 2016 un-
befristet grün
11.4 Ein Newsletter des Qualifizierungsnetzwerks Inklusion Köln informiert zukünftig 3 – 4 x pro
Jahr über Fortbildungsveranstaltungen zum Thema „Inklusive Bildung“. 404 2016 un-
befristet grün
11.5 Das Thema "Altengerechtes- und barrierefreies Stadtquartier" soll vertieft behandelt werden,
um die Anwendbarkeit im Planungsalltag zu konkretisieren. 61 2016 un-
befristet grün
11.6
Nach der zu erwartenden Novellierung der Landesbauordnung (LBauO) NRW sind Fortbildun-
gen zu den geänderten Anforderungen an die Barrierefreiheit geplant.
Durch Beschluss des Landtags NRW wird das Inkrafttreten der im Dezember 2016
neugefassten Landesbauordnung um ein Jahr aufgeschoben. Das gilt insbesondere
auch für Änderungen im Bereich der Barrierefreiheit. Im Falle geänderter Anforderun-
gen an die Barrierefreiheit sind Fortbildungen geplant. Eine überarbeitete Landes-
bauordnung soll am 1. Januar 2019 in Kraft treten. Das Gesetzgebungsverfahren ist
abzuwarten.
63 neu:
2018 2019 gelb
Handlungskonzept Behindertenpolitik; 2. Folgebericht Seite 16
Controlling der Umsetzung der Einzelmaßnahmen; Stand: 31.12.2017
11.7
Zur Fortbildung der Mitarbeiter/innen werden Hinweise auf Seminare/ Fortbildungsveranstal-
tungen (z.B. von der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen oder der Verei-
nigung der Straßenbau- und Verkehrsingenieure) weitergeleitet.
66 2016 un-
befristet grün
11.8 Die Fortbildung der Mitarbeiter/innen des Amtes für Landschaftspflege und Grünflächen wird
intensiviert: Das Grünhandbuch dient auch der Mitarbeiterschulung. 67 2016 2017 Grün
11.9
Für bei der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln beschäftigte Architekten/innen und für einen
erweiterten Nutzerkreis werden Schulungsmaßnahmen zum Barrierefreien Bauen durchge-
führt.
26 2016 2016 grün
11.10 Zur Verbesserung des Ausbildungsstandards im Bereich Barrierefreies Bauen wird die Ge-
bäudewirtschaft der Stadt Köln mit der Technischen Hochschule Köln kooperieren. 26 2017 2017 grün
11.11
An der VHS wird die inklusive Haltung durch Fortbildungen der Mitarbeiter/innen und durch
Fortbildungen der Dozenten/innen zum Umgang mit heterogenen Lerngruppen weiter entwi-
ckelt.
42 2016 un-
befristet grün
11.12
Die Museen der Stadt Köln setzen Fortbildungsveranstaltungen zum Thema „Leichte Sprache“
für Multiplikatoren (Lehrkräfte an inklusiven Schulen) fort und führen eine Weiterbildungsstaffel
zum Thema „Leichte Sprache“ zum Einsatz bei Veranstaltungen in den Museen der Stadt Köln
durch.
4522 2016 un-
befristet grün
12 Politische Teilhabe und Mitwirkung
12.1
Zur Unterstützung der Behindertenorganisationen und -selbsthilfegruppen bei der Wahrneh-
mung ihrer Mitwirkungsrechte werden in Absprache mit der Stadtarbeitsgemeinschaft Behin-
dertenpolitik Maßnahmen ergriffen, die die Rahmenbedingungen der ehrenamtlichen Arbeit
der Mitglieder der Behindertenorganisationen und -selbsthilfegruppen verbessern.
5001/2 2017 un-
befristet grün
12.2
Die Beteiligungskultur in Köln wird inklusiv weiterentwickelt (Leitlinien zur Bürgerbeteiligung):
Zukünftige Bürgerbeteiligungen werden also grundsätzlich so gestaltet, das alle Menschen
teilnehmen können und aktiv ermuntert werden, diese Möglichkeit zu nutzen. Dies gilt insbe-
sondere für Menschen mit Behinderung.
OB/4 2016 2018 grün
Handlungskonzept Behindertenpolitik; 2. Folgebericht Seite 17
Controlling der Umsetzung der Einzelmaßnahmen; Stand: 31.12.2017
12.3 Die Barrierefreiheit der Wahlen wird durch eine Schulung der Wahlvorstände und eine weitere
Erhöhung der Anzahl barrierefreier Wahllokale verbessert. 2000 2016 un-
befristet grün
12.4
Für die Beteiligung/ Mitwirkung der Vertreter/innen der Behindertenorganisationen und -
selbsthilfegruppen am Planungsprozess werden die quartalsweise stattfindenden Anhörungen
nach Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) fortgesetzt. Zur Abstimmung bei Großmaß-
nahmen werden zudem weiterhin separate Termine durchgeführt.
69 2016 un-
befristet grün
12.5
Es wird geprüft, wie Strukturen gestützt und ausgebaut werden können, mit denen die profes-
sionelle Unterstützung und Beratung von Menschen mit Behinderung durch Menschen mit
Behinderung - Peer Support - erweitert werden können.
50 2018
13 Übergreifende Aufgaben
13.1 Die für Menschen mit Behinderung wichtigsten Formulare sollen in Leichte Sprache übersetzt
werden.
5001/2
11 2017 un-
befristet grün
13.2
Die Anregungen des Abschlussberichtes „Politische Partizipation von Menschen Behinderung
in den Kommunen stärken“ zur politische Partizipation von Menschen mit Lernschwierigkeiten
in kommunalen Behindertenbeiräten werden aufgegriffen.
5001/2 2017 un-
befristet grün
13.3
Auf Veranstaltungen und bei Veröffentlichungen soll in stärkerem Umfang als bisher darauf
geachtet werden, dass die Informationen auch für Menschen mit Lernschwierigkeiten ver-
ständlich sind.
OB/4
13 2016 un-
befristet grün
13.4
Die Vernetzung der Einrichtungen der Behindertenhilfe und der Zentren für Migranten/innen
bzw. interkulturellen Zentren wird unterstützt und damit die Beratungs- und Wegweiserfunktion
dieser Einrichtungen verbessert.
5001/1
5001/2 2018 2019
13.5 Als Bestandteil der verbesserten Teilhabeberichterstattung sollen spezielle Studien zur Le-
benssituation von Menschen mit Behinderungen und Migrationshintergrund erstellt werden.
15
5001/2
neu:
2018 2019
Handlungskonzept Behindertenpolitik; 2. Folgebericht Seite 18
Controlling der Umsetzung der Einzelmaßnahmen; Stand: 31.12.2017
V/3
13.6
Es wird ein Verfahren zur Ermittlung und Versorgung besonders schutzbedürftiger Flüchtlinge
entwickelt und anwendet. Durch die frühzeitige Identifizierung betroffener Personen soll ihre
gesundheitliche Versorgung schnellstmöglich eingeleitet und schwerwiegende Chronifizierun-
gen von Krankheitsbildern vermieden werden.
Das Land NRW wird aufgefordert, bereits bei der Zuweisung von Flüchtlingen nach Köln In-
formationen bezüglich besonderer Schutzbedürftigkeit zu übermitteln, um bereits vor Ankunft
der Flüchtlinge entsprechende Maßnahmen einleiten zu können.
53
56 2016 un-
befristet grün
13.7
Um bessere Kenntnisse über die Lebenslage und die Bedürfnisse der Flüchtlinge mit Behinde-
rung zu erlangen, werden systematisch Daten erhoben, ausgewertet und veröffentlicht. Dies
betrifft beispielsweise die Schuleingangs- bzw. Seiteneinsteigeruntersuchungen bei Kindern
und Jugendlichen im schulpflichtigen Alter.
Die Daten der Seiteneinsteigeruntersuchungen werden handschriftlich erfasst. Dies ist
dem (bundesweit genutzten) EDV-System geschuldet, das auf die Erfassung der ge-
setzlich normiert zu erhebenden Daten ausgerichtet ist. Eine Erweiterung von Parame-
tern ist zudem mit nicht unerheblichen Kosten verbunden. Es erfolgt daher auch keine
differenzierte Auswertung und Veröffentlichung.
Im Rahmen der fachärztlichen und sozialen Beratung in den Unterkünften werden be-
sonders Schutzbedürftige, u.a. Flüchtlinge mit Behinderung, erfasst.
In beiden Fällen werden in der Regel nach der Feststellung des besonderen Schutzbe-
darfs unmittelbar Verbesserungen der medizinischen Versorgung veranlasst.
53
56 2017 un-
befristet gelb
13.8
Die Stadtverwaltung verschafft sich einen Überblick über die Barrierefreiheit der bestehenden
Flüchtlingsunterkünfte und belegt die barrierefreien / -armen Unterkünfte gezielt mit Flüchtlin-
gen, die auf diese Unterkünfte angewiesen sind.
56 2016 2018 grün
13.9
In Flüchtlingsunterkünften der Phase 4 (Bau und Nutzung konventioneller Wohnungen) des „4-
Phasen-Modells zur Flüchtlingsunterbringung in Köln“ werden im Fall eines Neu- oder wesent-
lichen Umbaus entsprechend der Landesbauordnung NRW barrierefreie Wohnungen bzw.
rollstuhlgerechte Wohnungen errichtet. Eine entsprechende Verfahrensweise wird auch für
56 2017 2022 grün
Handlungskonzept Behindertenpolitik; 2. Folgebericht Seite 19
Controlling der Umsetzung der Einzelmaßnahmen; Stand: 31.12.2017
Unterkünfte der Phase 3 (auf Dauer angelegter einfacher Bau) favorisiert.
13.10
Die Stadt unterstützt das Projekt der Diakonie Michaelshoven, ein „Netzwerk für Flüchtlinge
mit Behinderung“ aufzubauen. Die Zusammenarbeit der sozialen Fachkräfte im Bereich der
Wohnraumversorgung mit diesem Netzwerk wird intensiviert.
56 2016 un-
befristet grün
13.11
Um ein realistischeres Bild von der Lebenslage und den Teilhabemöglichkeiten von Menschen
mit Behinderung in Köln zu erhalten, wird die Stadtverwaltung zunächst ermitteln, in welchem
Umfang die vorhandenen Datenquellen einen Einblick in die Lebenslagen von Menschen mit
Behinderung geben, welche Datenlücken vorhanden sind und welche dieser Datenlücken in
Zukunft geschlossen werden können.
Auf dieser Grundlage soll eine verbesserte Berichterstattung über die Lebenslagen von Men-
schen mit Behinderung in Köln aufgebaut werden.
15
5001/2
neu:
V/3
2018 2019
Mitteilung Ausschuss (1)
2920 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle V/5001/2 Vorlagen-Nummer 22.01.2018 0224/2018 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss Soziales und Senioren 30.01.2018 Bezirksvertretung 5 (Nippes) 01.02.2018 Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 01.02.2018 Stadtentwicklungsausschuss 01.02.2018 Finanzausschuss 05.02.2018 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 19.02.2018 Bezirksvertretung 7 (Porz) 27.02.2018 Integrationsrat 05.03.2018 Ausschuss Schule und Weiterbildung 05.03.2018 Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 05.03.2018 Verkehrsausschuss 05.03.2018 Ausschuss Kunst und Kultur 06.03.2018 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 08.03.2018 Bezirksvertretung 8 (Kalk) 08.03.2018 Sportausschuss 08.03.2018 Ausschuss für Umwelt und Grün 08.03.2018 Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 12.03.2018 Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales 12.03.2018 Bauausschuss 12.03.2018 Liegenschaftsausschuss 13.03.2018 Gesundheitsausschuss 13.03.2018 Ausschuss für Anregungen und Beschwerden 13.03.2018 2 Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 19.03.2018 Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik 22.03.2018 Jugendhilfeausschuss 10.04.2018 Stadtarbeitsgemeinschaft Seniorenpolitik 18.04.2018 Stadtarbeitsgemeinschaft Lesben, Schwule und Transgender 05.06.2018 Handlungskonzept zur Kölner Behindertenpolitik, 2. Folgebericht Controlling der Umsetzung der Einzelmaßnahmen Der Rat hat durch Beschluss vom 20.12.2016 den Auftrag erteilt, den Ausschuss Soziales und Senio- ren und die Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik und gegebenenfalls weitere Fachausschüsse des Rates und die Bezirksvertretungen durch eine regelmäßige Berichterstattung des Behindertenbe- auftragten über die Umsetzung der im 2. Folgebericht zum Handlungskonzept zur Kölner Behinder- tenpolitik „Köln überwindet Barrieren – eine Stadt für alle“ beschlossenen Maßnahmen zu informieren. Die Verwaltung legt hiermit einen Bericht über den Umsetzungstand zum 31.12.2017 vor. 84 der 111 Maßnahmen laufen nach Plan bzw. sind bereits abgeschlossen. Weitere 12 Maßnahmen sind plangemäß noch nicht begonnen worden. Dies sind 86 Prozent der Maßnahmen. 13 Maßnahmen werden mit Verzögerung umgesetzt, weitere zwei Maßnahme werden nicht umgesetzt oder ihre Umsetzung stößt auf Schwierigkeiten. Dies sind 14 Prozent der Maßnahmen. Maßnahme läuft nach Plan oder ist bereits abgeschlossen (grün) 84 Maßnahmen, die plangemäß noch nicht begonnen sind (keine Farbe) 12 Maßnahme wird mit Verzögerung umgesetzt, Nachsteuern erforderlich (gelb) 13 Maßnahme wird nicht umgesetzt oder Umsetzung stößt auf Schwierigkeiten, Nachsteuern erforderlich (rot) 2 Die häufigsten Gründe dafür, dass eine Maßnahme mit Verzögerung oder nicht umgesetzt wird, sind fehlendes Personal in der federführenden Dienststelle oder Entscheidungen der Landespolitik nach dem Regierungswechsel. gez. Dr. Rau Anlage
Mitteilung Ausschuss
2839 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle V/5001/2 Vorlagen-Nummer 0224/2018 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss Soziales und Senioren 30.01.2018 Bezirksvertretung 5 (Nippes) 01.02.2018 Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 01.02.2018 Stadtentwicklungsausschuss 01.02.2018 Finanzausschuss 05.02.2018 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 19.02.2018 Bezirksvertretung 7 (Porz) 27.02.2018 Integrationsrat 05.03.2018 Ausschuss Schule und Weiterbildung 05.03.2018 Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 05.03.2018 Verkehrsausschuss 05.03.2018 Ausschuss Kunst und Kultur 06.03.2018 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 08.03.2018 Bezirksvertretung 8 (Kalk) 08.03.2018 Sportausschuss 08.03.2018 Ausschuss für Umwelt und Grün 08.03.2018 Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 12.03.2018 Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales 12.03.2018 Bauausschuss 12.03.2018 Liegenschaftsausschuss 13.03.2018 Gesundheitsausschuss 13.03.2018 Ausschuss für Anregungen und Beschwerden 13.03.2018 2 Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 19.03.2018 Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik 22.03.2018 Jugendhilfeausschuss 10.04.2018 Stadtarbeitsgemeinschaft Seniorenpolitik 18.04.2018 Stadtarbeitsgemeinschaft Lesben, Schwule und Transgender 05.06.2018 Handlungskonzept zur Kölner Behindertenpolitik, 2. Folgebericht Controlling der Umsetzung der Einzelmaßnahmen Der Rat hat durch Beschluss vom 20.12.2016 den Auftrag erteilt, den Ausschuss Soziales und Senio- ren und die Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik und gegebenenfalls weitere Fachausschüsse des Rates und die Bezirksvertretungen durch eine regelmäßige Berichterstattung des Behindertenbe- auftragten über die Umsetzung der im 2. Folgebericht zum Handlungskonzept zur Kölner Behinder- tenpolitik „Köln überwindet Barrieren – eine Stadt für alle“ beschlossenen Maßnahmen zu informieren. Die Verwaltung legt hiermit einen Bericht über den Umsetzungstand zum 31.12.2017 vor. 84 der 111 Maßnahmen laufen nach Plan bzw. sind bereits abgeschlossen. Weitere 12 Maßnahmen sind plangemäß noch nicht begonnen worden. Dies sind 86 Prozent der Maßnahmen. 13 Maßnahmen werden mit Verzögerung umgesetzt, weitere zwei Maßnahme werden nicht umgesetzt oder ihre Umsetzung stößt auf Schwierigkeiten. Dies sind 14 Prozent der Maßnahmen. Maßnahme läuft nach Plan oder ist bereits abgeschlossen (grün) 84 Maßnahmen, die plangemäß noch nicht begonnen sind (keine Farbe) 12 Maßnahme wird mit Verzögerung umgesetzt, Nachsteuern erforderlich (gelb) 13 Maßnahme wird nicht umgesetzt oder Umsetzung stößt auf Schwierigkeiten, Nachsteuern erforderlich (rot) 2 Der häufigste Grund dafür, dass eine Maßnahme mit Verzögerung oder nicht umgesetzt wird, ist fehlendes Personal in der federführenden Dienststelle. gez. Dr. Rau Anlage
Anlage 3, ergänzende Stellungnahme Bürgerzentrum Vingst
1815 Zeichen
51/1 23.04.2018
Herr Käufer
Nachträgliche Stellungnahme zum Standort Bürgerzentrum Vingst – Barrierefreier Zugang
Das Bürgerzentrum Vingst hat sich auf Angebote für Kinder und Jugendliche spezialisiert und ist
daher kein klassisches Bürgerzentrum im eigentlichen Sinne. Die Verwaltung und Bauunterhaltung
des Bürgerzentrums Vingst obliegt daher nicht dem Amt für Soziales und Senioren im Dezernat V,
sondern dem Amt für Kinder, Jugend und Familie im Dezernat IV.
Mit den verfügbaren Haushaltsmitteln zur Bauunterhaltung aller Jugendeinrichtungen müssen in
einem ersten Schritt alle zwingend erforderlichen Arbeiten wie Dachsanierungen, Feuchtigkeits- und
Schimmelschäden oder anderweitige ad hoc Maßnahmen finanziert werden. Da die
Jugendeinrichtungen meist in Gebäuden der 70er und 80er Jahre untergebracht sind, treten
regelmäßig Schäden unterschiedlicher Größe auf, die priorisiert behoben werden müssen.
Dennoch stellt die Herstellung der Barrierefreiheit für das Bürgerzentrum Vingst eine sinnvolle und
wünschenswerte Maßnahme dar. Die Fachverwaltung prüft daher aktuell die Möglichkeiten, einen
Förderantrag über das Förderprogramm Starke Veedel, starkes Köln zu stellen. Neben der Errichtung
eines Aufzuges geht es beispielsweise auch um den Einbau barrierefreier Sanitäranlagen im
Erdgeschoss. Ob und welche Maßnahmen genau förderfähig sind, kann erst nach abgeschlossener
Prüfung festgelegt werden. Die Prüfung wird jedoch zusätzliche Zeit in Anspruch nehmen, da die im
Amt für Kinder, Jugend und Familie bestehende Ingenieursstelle zur baulichen Unterhaltung der
Jugendeinrichtung bereits seit November 2017 vakant ist. Die Verwaltung wird im nächsten
Controllingbericht zum Handlungskonzept Kölner Behindertenpolitik über den aktuellen Sachstand
informieren.
Beratungsverlauf (27)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0224/2018
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 23.04.2018
- Erstellt
- 17.01.2018 11:52