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V/0798/2022

Gesamtkonzept Schulabsentismus

Vorlagen 16.12.2022

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 15.02.2023, TOP 24

Beschlussvorlage

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Anlage A

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Beschlussvorlage

33410 Zeichen

V/0798/2022 
V/0798/2022 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Gesamtkonzept Schulabsentismus 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   17.01.2023 Bezirksvertretung Münster-Nord Anhörung 
   31.01.2023 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Vorberatung 
   06.02.2023 Jugendrat Anhörung 
   09.02.2023 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Vorberatung 
   15.02.2023 Hauptausschuss Entscheidung 
   15.02.2023 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Der Rat nimmt die folgenden Bausteine der Konzeption zur interdisziplinären Prävention und In-
tervention bei Schulabsentismus zur Kenntnis. 
 
2. Der Rat beschließt mit Wirkung ab dem 01.08.2023 die Umsetzung der folgenden Bausteine: 
 
2.1 Die Zielgruppe der Villa Interim wird auf Kinder und Jugendliche mit Schulabsentismus der 
Jahrgangsstufen 5 - 8 ausgeweitet. Ziel ist die Rückführung in die Unterrichtspräsenz ihrer 
Stammschule.  
 
2.2 Angedockt an die Villa Interim wird in Federführung der Schulaufsicht ein digitaler Lernort für 
die Klassen 5 - 10 für Kinder und Jugendliche eingerichtet, die nicht an einem Präsenzange-
bot teilnehmen können. 
 
2.3 Der schulische Lernort „Pro B-Klasse“ läuft zum Ende des Schuljahres 2022/23 aus. Die För-
derung der Personal- und Sachkosten für die Jugendhilfe im schulischen Lernort Pro-B-Klasse 
in Höhe von 67.290,02 € (Stand 2022) werden in die Angebote der Villa Interim übergeleitet. 
Die Trägerschaft wird dem bereits in der Kompass-Schule tätigen Caritasverband für die Stadt 
Münster e.V. übertragen. 
 
Amt für Schule und 
Weiterbildung 
 
10.01.2023 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in:  
Frau Meyer-Holsiepe 
Frau Nees 
Telefon: 492-4026, -5123 
Meyer-Holsiepe@stadt-
muenster.de 
Nees@stadt-muenster.de

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2.4 Das Angebot der Stadtteilwerkstatt Nord läuft zum Ende des Schuljahres 2022/23 aus. Ge-
gründet wird eine „Werkstattschule“ in der Nachfolge der Stadtteilwerkstatt Nord für Jugendli-
che der Jahrgangsstufen 9 und 10 mit dem Ziel eines schulischen Abschlusses und entspre-
chenden Anschlusses im Sinne von „Kein Abschluss ohne Anschluss (KAoA)“. 
Die bestehende Kooperation mit dem Jugendausbildungszentrum JAZ gGmbH läuft aus. Eine 
Ausschreibung der Werkanleitung für die neue Werkstattschule wird im Frühjahr 2023 vorge-
nommen. 
 
3. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass Lehrkräfte mit den Hauptfächern Mathematik, Deutsch, Eng-
lisch aller weiterführenden Schulformen in der Werkstattschule unterrichten mit dem Ziel der 
Rückführung in Schule oder einer Vorbereitung auf eine erfolgreiche Teilnahme an den internen 
Abschlussprüfungen oder hilfsweise den Externenprüfungen zum Erwerb der Abschlüsse der Se-
kundarstufe I oder einer anderen Anschlussperspektive. Hierzu erfolgt der Abschluss einer sepa-
raten Kooperationsvereinbarung mit der Bezirksregierung Münster. 
 
4. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass ein gemeinsames Clearingverfahren für die in 2.1, 2.2 und 2.4 
benannten Angebote bei Schulabsentismus eingeführt wird. An dem Verfahren sind das Amt für 
Schule und Weiterbildung, das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien, das Gesundheits- und 
Veterinäramt und die Schulaufsicht beteiligt. 
 
5. Über Ergebnisse und Erkenntnisse bei der Umsetzung des neuen Gesamtkonzepts wird laufend 
berichtet.  
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Für die Umsetzung des Gesamtkonzeptes entstehenden Aufwendungen können durch die im Haus-
halthalt bereits vorgesehenen Mittel aufwandsneutral eingesetzt werden: 
 
Teilergebnisplan 
 
 Nr. Bezeichnung  Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen  
 
Produktgruppe 0302  Zentrale Leistungen für am 
Schulleben Beteiligte  
   
Zeile  15 Transferaufwendungen  2023 
2024 ff. 
79.310  
190.350 
ab 08/2023 
      
Produktgrupp e  0603 Förderung von benachteiligten 
jungen Menschen 
   
Zeile 15 Transferaufwendungen 2023 
2024 ff. 
28.923 
69.416 
ab 08/2023 
 
Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan bei den o. g. Produkt-
gruppen veranschlagt. 
 
 
1. Begründung 
 
 
Auftragslage 
Das Amt für Schule und Weiterbildung, das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien, das Gesund-
heits- und Veterinäramt und die Schulaufsichten für die Grund- und Hauptschulen sowie die weiter-

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führenden allgemeinbildenden Schulen haben sich darauf verständigt, ein gemeinsames Konzept zur 
Prävention von und Intervention bei Schulabsentismus auf den Weg zu bringen.  
Eine gemeinsame Analyse und Bewertung der benannten Akteure zur Situation in Münster hat erge-
ben, dass  
- die bestehenden guten und ausreichenden Beratungsangebote besser in Schulen verankert wer-
den müssen;  
- ein Teil der Angebote für schulabsente Kinder und Jugendliche nicht mehr greift und Veränderun-
gen für eine verbesserte präventive und unterstützende Angebotsstruktur erforderlich sind; 
- es einer Öffnung und konzeptionellen Erweiterung der bestehenden Angebote bedarf, um schul-
absenten Schüler*innen aller Schulformen der Sek I einen Platz anbieten zu können. 
 
Schulabsentismus 
Die allgemeine Schulpflicht (vgl. § 37 Schulgesetz [SchulG] NRW) für Kinder und Jugendliche verfolgt 
keinen Selbstzweck. Sie ist eine erforderliche Voraussetzung zur Wahrnehmung von Bildungschan-
cen. Die Schulpflicht bildet die Rahmung für schulisches Lernen und die damit verknüpfte Grundlage 
eines selbstverantworteten Lebens, sozialer Teilhabe und beruflicher Integration.  
Schulabsentismus ist ein komplexes Phänomen. Es gibt drei geläufige Ausprägungen von Verhal-
tensmustern des Fernbleibens vom Unterricht.  
- das notorische Schulschwänzen,  
- das Zurückhalten durch Eltern und  
- die oftmals angstinduzierte Schulverweigerung bzw. das Schulmeidungsverhalten  
(vgl. Neukäter/Ricking 2000).  
 
 
Darüber hinaus ist der Begriff des schulischen Dropouts zu ergänzen. Dieser hat sich aufgrund inter-
nationaler fachwissenschaftlicher Diskussion in den letzten Jahren in Deutschland durchgesetzt. Von 
Dropouts spricht man jedoch nur, wenn die Schule nach der Vollzeitschulpflicht ohne einen Abschluss 
verlassen wird. Damit stellt dies die ausgeprägteste Form von schulabsentem Verhalten dar. 
 
Schulschwänzen (angstinduzierte) Schul-
verweigerung 
Zurückhalten 
Initiative der Schü-
ler*innen 
Initiative der Schüler*innen Initiative der Eltern oder der 
Eltern und der Schü-
ler*innen 
 
Eltern wissen i.d.R. nichts 
vom Schulschwänzen 
Eltern wissen um die Schul-
verweigerung, aber missbil-
ligen sie 
 
Oft Einverständnis zwischen 
Eltern und Schüler*innen 
Aufenthalt außerhäuslich Aufenthalt zuhause 
 
Aufenthalt i.d.R. zuhause 
Tendenz: Vernachlässi-
gung 
Tendenz: Überprotektion 
 
uneinheitlich 
Kontext: Dissoziale Stö-
rung (Disziplinprobleme, 
Delinquenz, Aggression) 
Kontext:  
a) Trennungsangst 
b) Angst vor der Schule/ den 
schulischen Anforderungen, 
den Lehrkräften oder Mit-
schüler*innen 
 
Kontext:  
a) kulturelle Divergenz 
b) Desinteresse oder Aver-
sion der Eltern 
(meist) Schulversagen (meist) kein Schulversagen 
 
uneinheitlich 
Keine ausgeprägte Schul- Ausgeprägte Schulangst, uneinheitlich

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angst häufig von somatischen Be-
schwerden maskiert; schwe-
re Angstsymptome vor dem 
Schulbesuch 
 
Tendenz: niedriger sozio-
ökonomischer Status 
Tendenz: mittlerer sozio-
ökonomischer Status 
 
uneinheitlich 
(vgl. Neukäter/Ricking 2000) 
 
 
Durch die gesetzliche Verankerung der Schulpflicht wird in Deutschland ein Fernbleiben vom Unter-
richt als Problem charakterisiert, dabei ist zunächst nebensächlich, aus welchen Gründen dies ge-
schieht. Die Gründe für schulabsentes Verhalten sind oftmals multikausal und können familiär, per-
sönlich, durch die Peergroup, durch Verletzungen des Respektes in der pädagogischen Ansprache 
oder auch schulisch bedingt sein. Somit ist das Fernbleiben für die Kinder und Jugendlichen oftmals 
die erste Lösung bei lebensbedingten Belastungen. Beginnt Schulabsentismus im Grundschulalter 
häufig mit Zurückhalten und kann aber in der Regel nicht als akute Kindeswohlgefährdung bewertet 
werden, verstetigt sich der Schulabsentismus im Jugendalter und lässt sich dann aber nicht mit Inter-
ventionen gegen Jugendliche und Eltern begegnen.  
Schulabsente Schüler*innen erreichen oftmals keinen oder nur einen niedrigen Schulabschluss. Ein 
Schulabschluss ist allerdings in der Regel Voraussetzung für eine Ausbildung. Folglich belastet ein 
schulisches Scheitern den Übergang von Schule in den Beruf. Damit ist Ausbildungslosigkeit eben-
falls eine mögliche Folge von Schulabsentismus, die über die Schulzeit hinauswirkt (vgl. Kaiser 2011; 
Sibbe 2007). 
 
 
2. Bausteine der Konzeption zur interdisziplinären Prävention und Intervention gegen Schul-
absentismus 
 
 
2.1 Netzwerk Schulabsentismus / Handlungsleitfaden 
 
 
In Folge einer Münsteraner Präventionskonferenz hat sich 2014 das Netzwerk Schulabsentismus 
gegründet. Das Netzwerk sichert seither die strukturierte Vernetzung von Schule, Gesundheitshilfe 
und Jugendhilfe. Ziel ist die Entwicklung und Optimierung von Strategien zur Sicherung des Schulbe-
suches. Netzwerkmitglieder sind die Stadt Münster, das Universitätsklinikum Münster, das Schulamt 
für die Stadt Münster, die Bezirksregierung Münster, Kinder- und Jugendärzt*innen, Kinder- und Ju-
gendpsychiater*innen, Kinder- und Jugendtherapeut*innen.  
 
 
Das Netzwerk Schulabsentismus erarbeitete in 2019 den Handlungsleitfaden bei Schulabsentismus. 
Er ist eine einheitliche Handlungsempfehlung für Schulen, um schulabsentem Verhalten von Schü-
ler*innen frühzeitig vorzubeugen und diesem aktiv entgegenzuwirken.  
 
Die untenstehende überarbeite Version wurde im Dezember 2022 von den Mitgliedern des Netzwer-
kes Schulabsentismus beschlossen. Er ist zugleich die Grundlage für alle anschließenden Aktivitäten 
im zukünftigen Gesamtkonzept. 
Der Handlungsleitfaden ist entsprechend zu berücksichtigen, bevor Bausteine bei Schulabsentismus 
vermittelt werden. Selbstverständlich bleiben sämtliche Zugangswege für ratsuchende Jugendliche, 
Eltern und weitere Betroffene offen.

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2.2 Angebote für schulabsente Schüler*innen 
 
 
Schulischer Lernort „Pro B-Klasse“ 
 
Der schulische Lernort Pro-B-Klasse war über viele Jahre das einzige Angebot, das explizit für die 
Zielgruppe der schulabsenten Schüler*innen konzipiert war; allerdings nur für Hauptschüler*innen. In 
diesem Angebot wurden über mehrere Jahre erfolgreich Schüler*innen gefördert und stabilisiert und 
konnten mittels einer Externenprüfung den Hauptschulabschluss erfolgreich absolvieren. Mit dem 
Wegfall der Externenprüfungs-Option zum Erwerb der Abschlüsse der Sekundarstufe I verlor das

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Angebot zunehmend an Attraktivität. Konzeptionelle Anpassungen im Hinblick auf die Altersabsen-
kung der Zielgruppe (Jahrgang 5-8) entsprachen nicht dem Bedarf der Hauptschulen, sodass weiter-
hin eher ältere Schüler*innen (Jahrgang 8-10) von den Schulen zur Pro-B-Klasse vermittelt wurden. 
Zugleich bestand weiterhin keine Möglichkeit, einen Schulabschluss im Rahmen der Externenprüfung 
zu erwerben. 
 
 
Darüber hinaus ist die Ausrichtung alleine auf die Schüler*innen der Hauptschulen nicht mehr sinn-
voll, da Schulabsentismus alle Bildungsgänge betrifft; wenngleich in den Förder- und Hauptschulen 
tendenziell häufiger Kinder und Jugendliche der Schule fernbleiben. Zur Zielgruppe gehörten immer 
wieder Schüler*innen, die von der Realschule zur Hauptschule wechseln mussten. Ein unfreiwilliger 
Wechsel des Bildungsganges und damit der Schule kann Kinder und Jugendliche demotivieren, wo-
rauf diese mit Schulverweigerung reagieren können. Ziel muss es sein, die Schüler*innen bei gele-
gentlichem Schulabsentismus früh zu erreichen, drohende Schulformwechsel und umfassende 
Schulverweigerung zu verhindern. 
 
 
Weiterhin konnte in den letzten Jahren trotz intensiver Suche nach einer Immobilie kein fester Stand-
ort für die „Pro-B-Klasse“ gefunden werden.  
 
 
Die Personalausstattung für den schulischen Lernort Pro-B-Klasse beträgt derzeit ein Vollzeitäquiva-
lent Lehrkraft, das der Hauptschule Coerde zugeordnet ist, sowie ein ¾ Vollzeitäquivalent sozialpä-
dagogische Fachkraft für die Jugendhilfe. Die Jugendhilfe in der Pro-B-Klasse wird durch die Bera-
tungsstelle Südviertel e.V. umgesetzt. Mit dem Träger der freien Jugendhilfe wurde vereinbart, dass 
die Umsetzung der Aufgabe spätestens zum 01.08.2023 ausläuft. 
 
 
Villa Interim (Klasse 5 – 10) 
 
Ausgangssituation 
 
Die Villa Interim hält aktuell 12 Plätze für Schüler*innen vor. Das Angebot richtet sich an Kinder und 
Jugendliche des 5. bis 9. Jahrganges aus allen Schulen der Sekundarstufe I, die eine Unterstützung 
im Bereich der emotionalen und sozialen Entwicklung benötigen, die trotz der Förderung im Gemein-
samen Lernen vorübergehend nicht beschulbar bzw. vom Schulausschluss bedroht sind und bei de-
nen keine akute psychiatrische Erkrankung vorliegt. 
Organisatorisch ist die Villa Interim an die Kompass-Schule angebunden, einem schulischen Lernort 
nach §132 Abs.3 SchulG NRW. 
 
Die Kinder und Jugendlichen bleiben Schüler*innen ihrer Stammschule. Der Prozess der Rückschu-
lung beginnt mit dem ersten Tag in der Villa. Der Zugang erfolgt über die Fallclearingstelle Schule - 
Jugendhilfe - Gesundheitshilfe. 
 
Aktuell arbeiten ein 1,0 Vollzeitäquivalent sozialpädagogische Fachkraft und 2,0 Vollzeitäquivalente 
Sonderpädagogik in der Villa Interim. Weiterhin sind 0,9 Vollzeitäquivalent verteilt auf vier Lehrkräfte 
in Abordnung von allgemeinen Schulen eingesetzt. Diese lehren stundenweise die Hauptfächer. Dar-
über hinaus stehen noch 0,25 Vollzeitäquivalent Schulpsychologie zur Verfügung. 
 
 
Die Erfahrungen der letzten drei Jahre zeigen, dass die Problemlagen der Schüler*innen sehr viel 
komplexer geworden sind als zur Gründungszeit der Villa Interim. Weiterhin zeichnet es sich ab, dass 
viele Kinder und Jugendliche an Regelschulen mit den inklusiven Konzepten (z.B. Mobiles Team 
Münster/MTM, Flexible Hilfen, Inklusionsfachberatung) unterstützt werden können. Kinder und Ju-

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gendliche, die durch ihr Sozialverhalten die weitere Beschulung im Herkunftssystem gefährden, benö-
tigen daher seltener das Angebot der Villa Interim. 
In die Villa kommen – entgegen der ursprünglichen Zielgruppenausrichtung – mittlerweile Schü-
ler*innen mit zum Teil schweren psychischen Beeinträchtigungen. Die Erfahrungen in der Beschulung 
und sozialpädagogischen Förderung zeigen jedoch sehr deutlich, dass diese Förderung zwar not-
wendig, aber auch sehr personalintensiv ist.  
Diese Aufnahmen waren nur aufgrund des nicht ausgeschöpften Platzkontingentes möglich. Somit 
hat sich die Arbeit der Villa sehr viel individueller auf die unterschiedlichen und komplexen Bedarfe 
der Zielgruppen ausgerichtet. Auch Schulabsentismus gehörte bei den Fällen der letzten zwei Jahre 
zu den Facetten der Arbeit. Die Fachkräfte in der Villa verfügen über eine hohe Kompetenz in der 
sehr individuellen Förderung von SuS mit sehr komplexen Bedürfnissen.  
 
 
So können die Plätze in der Villa Interim nicht nur an Schüler*innen vermittelt werden, die vom Schul-
ausschluss bedroht sind oder schwer psychisch beeinträchtigt sind, sondern zugleich auch an Schü-
ler*innen mit Schulabsentismus. Die Zielgruppe der Villa Interim soll daher erweitert werden.  
 
Neuausrichtung  
 
Das Angebot der Villa Interim richtet sich künftig auch an schulabsente Schüler*innen aller Schulfor-
men im Alter von 11 - 15 Jahren. Dafür wird das Angebot auf 15 Plätze erweitert. Die Jahrgangsstu-
fen 5 - 8 werden mit dem Ziel der Rückführung in die Unterrichtspräsenz ihrer Stammschule aufge-
nommen und gefördert. Kindern und Jugendlichen der Klassen 5 - 10, die nicht an einem Präsenzan-
gebot teilnehmen können, wird ein digitales Lernangebot (s.u.) gemacht. 
Diese 15 Plätze werden je nach Unterstützungsbedarf der Kinder und Jugendlichen digital und/oder in 
Präsenz ausgestaltet. Somit sind die 15 Plätze flexibel für die jeweilige Zielgruppe nutzbar. 
Das neue Intensivangebot richtet sich an Schüler*innen, die im Regelschulsystem aktuell keinen An-
schluss finden. Es soll dann greifen, wenn die Schulverweigerung so weit fortgeschritten ist, dass 
Maßnahmen der Schule, der Schulsozialarbeit sowie der Beratungsdienste, u.a. Fachberatung Schul-
verweigerung, Schulpsychologie oder des Gesundheits- und Veterinäramtes nicht mehr greifen. 
 
 
Das Angebot der Villa Interim beinhaltet einen Stundenplan, der gemeinschaftlich mit allen Fachkräf-
ten geplant und umgesetzt wird. Dieser Stundenplan bietet eine Tagesstruktur für alle teilnehmenden 
Schüler*innen. Er umfasst sozialpädagogische, werkpädagogische, lernpädagogische sowie Kreativ- 
und Freizeitangebote. Den Schüler*innen soll der Stundenplan eine Grundstruktur geben. Er kann 
und soll jedoch durch besondere Aktionen durchbrochen werden, wie z.B. 
- erlebnispädagogische Tagesangebote, 
- Tagesausflüge, 
- Projektwochen, 
- individuelle Angebote. 
 
 
 
 
 
Gemeinschaftlich sollen Regeln für das Miteinander der unterschiedlichen Kinder und Jugendlichen 
erarbeitet werden, welche regelmäßig evaluiert und ergänzt werden. 
Die Zeiten des Angebotes sollen an die Schülerinnen und Schüler angepasst und somit von Montag 
bis Freitag zwischen 9:00 und 14:00 Uhr liegen, um niedrigschwellig arbeiten zu können. 
Neben den Lerneinheiten ermöglichen Beratungsstunden die Erarbeitung individueller Perspektiven 
für die Schüler*innen. 
Die Herausforderung in der Beschulung dieser komplexen Zielgruppe besteht in der sehr individuellen 
Förderung und Motivierung der einzelnen Schüler*innen. Das Hauptaugenmerk in der Villa Interim

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liegt nicht allein auf der Vermittlung von Schulwissen. An erster Stelle steht, die Jugendlichen in eine 
Tagesstruktur einzubinden, sich in ihrem sozialen und emotionalen Verhalten zu stabilisieren, weiter-
zuentwickeln und den Spaß am Lernen wieder zu entdecken. 
 
Um die Schüler*innen für die Wiederaufnahme eines regelmäßigen Schulbesuchs zu motivieren und 
eine dauerhafte Reintegration in die Regelschule zu erreichen, soll das Angebot flexibel genutzt wer-
den können und einen zeitlichen Umfang von ca.12 Monaten haben. Der Verbleib ist jedoch vom Ein-
zelfall abhängig und kann je nach Verlauf und Bedarf verkürzt oder auch verlängert werden. 
Zur Reintegration in das Regelschulsystem ist ein intensiv begleitetes Übergangsmanagement vorge-
sehen, bei dem sowohl die Stammschule als auch die Eltern mit einbezogen werden. Diese Einbezie-
hung ist essentiell, um einen erfolgreichen Übergang zu gewährleisten. Weitere Unterstützung durch 
externe Kooperationspartner z.B. Fachberatung Schulverweigerung oder Schulpsychologie kann je-
derzeit in Anspruch genommen werden. 
 
Die finanzielle Förderung der Jugendhilfe im schulischen Lernort Pro -B-Klasse wird übergeleitet an 
den Caritasverband für die Stadt Münster e.V. Der Caritasverband für die Stadt Münster e.V. ist be-
reits mit 1,75 Vollzeitäquivalent sozialpädagogischer Fachkräfte, 1,0 Vollzeitäquivalent Werkpädago-
gik im Primar- und Sekundarbereich sowie der Offenen Ganztagsbetreuung in der Jugendhilfe an der 
Kompass-Schule tätig.  
 
Mit dieser finanziellen Überleitung wird die personelle Ressource in der Villa Interim um 0,75 Vollzeit-
äquivalent Sozialpädagogik erweitert. Auch im Bereich Sonderpädagogik wird es eine weitere Unter-
stützung durch die Bezirksregierung geben. Die genaue Stundenanzahl stand zum Zeitpunkt der Vor-
lagenerstellung noch nicht fest. 
 
 
Einführung von einem digitalen schulischen Lernort 
 
Neben den zuvor genannten Anteilen wird auch ein neues digitales Lernangebot konzipiert und vor-
gehalten. Es erfolgt in Anlehnung an ein Konzept der Bezirksregierung Münster zur Unterstützung 
von schulabsenten Schüler*innen der Klassenstufen 5 - 10 und ist in den Städten Ahlen und Bottrop 
im Rahmen eines Pilotprojektes der Bezirksregierung Münster bereits erfolgreich realisiert worden. 
 
Auch das digitale Lernangebot soll die Bildungsbiografien schulabsenter Kinder und Jugendlicher 
positiv beeinflussen, damit die Anschlussfähigkeit und das Erreichen regulärer Schulabschlüsse mög-
lich bleiben. Die Schüler*innen, die wegen einer eigenen psychiatrischen oder physischen Beein-
trächtigung (z.B. Ängsten) oder aus anderen Gründen (z.B. Mobbing in der Schule, Erkrankungen von 
Familienangehörigen) teilweise oder dauerhaft keinen Schulort und auch nicht die Präsenzgruppe der 
Villa Interim betreten, können darüber individuell erreicht werden. Diesen Schüler*innen soll ein indi-
viduelles Angebot unter Berücksichtigung der digitalen Möglichkeiten zur Heranführung an Lernen in 
Gruppen gegeben werden. Voraussetzung ist die generelle Bereitschaft bei den Schülerinnen und 
Schülern sich mit Bildungsinhalten zu befassen. 
 
 
Werkstattschule (Klassen 9 – 10) 
 
Ausgangssituation 
 
Die Stadtteilwerkstatt Nord ist ein niedrigschwelliges Angebot des Amtes für Schule und Weiterbil-
dung im Rahmen der Jugendberufshilfe. Ursprünglich wurde sie als Einrichtung für nicht mehr Voll-
zeitschulpflichtige in den Stadtteilen Coerde und Kinderhaus und vor dem Hintergrund hoher Jugend-
arbeitslosigkeit vor 20 Jahren gegründet. Sie ist in der Speicherstadt in Coerde angesiedelt.

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In den vergangenen fünf Jahren haben sich deutliche Veränderungen ergeben: 
 
 
Die Teilnehmenden der Werkstatt, die oftmals durch prekäre Lebenssituationen gekennzeichnet sind, 
werden sukzessive jünger. Lag das Durchschnittsalter der Heranwachsenden im Jahr 2010 noch bei 
18,5 Jahren, waren die Teilnehmenden von 2019 bis 2021 durchschnittlich 16 bis 17 Jahre alt (Alters-
spanne: 15 bis 24 Jahre). 
 
 
Ein erheblicher Teil der Jugendlichen der Stadtteilwerkstatt unterliegt noch der allgemeinen Schul-
pflicht in der Sekundarstufe I. 2019 waren 42 % der Teilnehmenden regelschulpflichtig im 10. Schul-
besuchsjahr. In den Jahren 2020 und 2021 war de r Anteil mit 31 % bzw. 23 % immer noch über-
durchschnittlich hoch (die zuletzt sinkenden Zahlen sind auf die Schulschließungen während der Co-
vid-19-Pandemie zurückzuführen). Die Aufnahme dieser Zielgruppe wird nicht proaktiv eingeworben. 
In der Regel fragen Schulen an, ob sie Jugendliche schicken können. 
Oft sind Schulmüdigkeit und/oder Schulabsentismus Auslöser für eine außerschulische Förderung in 
der Stadtteilwerkstatt. 2021 waren mindestens 51  % der teilnehmenden Jugendlichen von Schulab-
sentismus betroffen. 
 
 
Ergänzend ist anzumerken, dass Fachkräfte aus Schule immer häufiger das Angebot der Stadtteil-
werkstatt für eine alternative schulische Förderung von Schüler*innen bereits im 9. Schulbesuchsjahr 
anfragen (da eine Begleitung dieser Zielgruppe in der St adtteilwerkstatt bislang grundsätzlich abge-
lehnt wurde, sind hierzu keine verlässlichen Zahlen und Daten dokumentiert). 
 
 
Im Jahr 2021 stammten lediglich 33 % der Teilnehmenden aus dem Stadtbezirk Nord (Stadtteile Co-
erde und Kinderhaus). 2010 waren es im Vergleich mit 66 % etwa zwei Drittel der jungen Menschen. 
Mit 67 % hatte somit der überwiegende Anteil der Jugendlichen im Vorjahr einen verhältnismäßig 
langen Arbeitsweg zurückzulegen, um das Angebot der Stadtteilwerkstatt wahrnehmen zu können. 
Hiervon waren 23 % der Heranwachsenden wohnhaft in Münsters Süden. 
 
 
Die Teilnehmenden der Einrichtung werden mittlerweile vermehrt von der Motivation geleitet, einen 
Schulabschluss in der Stadtteilwerkstatt zu erwerben. 74 % der Jugendlichen im Jahr 2021 hatten 
keinen Abschluss. Mit insgesamt 54 % hat mehr als die Hälfte der Heranwachsenden allerdings den 
Wunsch geäußert, einen ersten Schulabschluss zu erlangen. Auf diese Bedarfe ist das Angebot der 
Stadtteilwerkstatt nicht hinreichend ausgerichtet. 
 
 
Die zunehmende Heterogenität bezüglich der Gruppenstruktur und die daraus resultierenden viel-
schichtigen und komplexen Hilfebedarfe in Verbindung mit einer zu beobachtenden negativen Grup-
pendynamik in den Werkbereichen haben eine deutliche Verschlechterung der Arbeitsqu alität zur 
Folge. Daher ist eine engmaschige und zielgruppengerechte Förderung von Schüler*innen im 9. und 
10. Schulbesuchsjahr, die vom System Schule nicht mehr hinlänglich erreicht werden, gebündelt an 
einem Standort notwendig. 
 
 
Die Verwaltung schlägt vor diesem Hintergrund vor, die bestehende Stadtteilwerkstatt Nord zu schlie-
ßen, da die Angebote für nicht mehr schulpflichtige Jugendliche ausreichend in Münster vorhanden 
sind. In den Räumlichkeiten An den Speichern soll ein neues Angebot errichtet werden. Dieses soll in 
das städtische Gesamtkonzept zur interdisziplinären Prävention und Intervention gegen Schulabsen-
tismus in Münster eingebunden werden.

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Durchschnittsalter 2021 2020 2019 2010  
 17,4 16,8 16,6 18,5 
 
Wohnort 2021 2020 2019 2010  
Nord 33%  33%  34%  66% 
Süd 23% 29% 32%  
 
Zuletzt besuchte 
Schulform 
2021 2020 2019 2010  
FS 26%  18% 25%  44%; 
HS 41% 49% 51% 32% 
 
Schulabschluss 2021 2020 2019 2010  
keinen 74%, 78%, 83%, 56% 
Anliegen 54% 47% 63%  
 
Schulpflicht 2021 2020 2019 2010  
Vollzeitschulpflichtig 23% 31% 42% 14% 
Berufsschulpflichtig 41% 49% 46%  
Keine Schulpflicht 36% 20% 12%  
 
Schulabsent 2021 2020 2019 2010  
Mind. 51% 51% 49% 31 % 
 
 
 
Neuausrichtung  
 
Die Werkstattschule ist ein Angebot der Jugendberufshilfe nach § 13 SGB VIII und orientiert sich an 
bereits bestehenden Werkstattschulangeboten anderer Städte. Das Angebot zeichnet sich aus durch 
hohe Praxisanteile mit dem Ziel der psychosozialen Stabilisierung und Persönlichkeitsstärkung. Die 
sozialpädagogische Beratung und Begleitung fokussiert sich auf das Handeln in sozialen Bezügen, 
Krisenbewältigung, persönliche Lebensplanung und Berufsorientierung. Zudem findet schulische För-
derung statt, die auf einen Hauptschulabschluss nach Klasse 9 bzw. 10 Typ A vorbereitet.  
 
 
Das Angebot richtet sich an alle münsterschen Jugendlichen im 9. und 10. Schulbesuchsjahr, die 
nicht mehr ausreichend vom System Schule erreicht werden, trotzdem einen Schulabschluss anstre-
ben und hierfür die engmaschige Begleitung in einem kleinen System mit praktischem Bezug benöti-
gen. 
Durch den Besuch der Werkstattschule wird die gesetzliche Schulpflicht in der Sekundarstufe I erfüllt. 
Die Jugendlichen bleiben ihrer jeweiligen Stammschule zugeordnet und von der Schulleitung beur-
laubt. Im Fall einer Teilnahme an dem Angebot der Werkstattschule wird eine Kooperationsvereinba-
rung abgeschlossen, die u.a. konkrete Vereinbarungen zu regelmäßigen Perspektivkonferenzen, 
Transfer von Unterrichtsmaterial usw. beinhaltet.  
Auch in der Werkstattschule ist – wie in den anderen Angeboten des Gesamtkonzepts – die Rückkehr 
in die Stammschule möglich. Ist dieses Ziel nicht erreichbar, sind sie im Rahmen der Beratung und 
Begleitung auf die Ziele Schulabschluss oder andere Optionen vorzubereiten.  
 
 
Vorgesehen ist eine maximale Teilnahmedauer von zwei Schuljahren, an deren Ende eine individuell 
zugeschnittene Anschlussperspektive steht. Der Einstieg der Schüler*innen findet idealerweise zu

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Beginn eines Schuljahres statt. Bei Bedarf und gleichzeitiger Platzkapazität ist auch ein unterjähriger 
Start möglich. 
 
Konkret umfasst die Arbeit in der Werkstattschule nachstehende Schwerpunkte: 
 
- Werkstattarbeit: 
Der handwerklichen Tätigkeit kommt bei schulisch demotivierten, an schulischen Lerninhalten 
desinteressierten Jugendlichen mit Versagenserfahrungen eine hohe Bedeutsamkeit zu. Über die 
praktische Arbeit werden Erfolgserlebnisse erzielt, die Sinnhaftigkeit von Bildung greifbar gemacht 
und der Aufbau eines positiven Selbstkonzepts gefördert. Auch im Kontext der Werkstattarbeit 
findet schulisches Lernen statt, indem relevante Lerninhalte mit Praxisanteilen verknüpft werden. 
Die Werkstattschule bietet drei Werkmodule an, die gute Anschlussmöglichkeiten an den allge-
meinen Arbeitsmarkt eröffnen und junge Frauen und Männer gleichermaßen ansprechen. Ziel ist 
es, während der gesamten Teilnahmedauer zumindest zwei Werkmodule kennenzulernen. Exter-
ne Praktika sind zusätzlich möglich und gewünscht. 
Jedes Werkmodul bietet Raum für bis zu acht Jugendliche (24 Plätze). 
 
 
- Sozialpädagogische Begleitung: 
Sozialpädagogische Begleitung findet im Arbeitsalltag der Jugendlichen statt. Die kleinen Lern-
gruppen bieten einen überschaubaren strukturierten Rahmen zum Erproben des sozialen Mitei-
nanders, zum Reflektieren von Konflikten sowie zum Einüben von Konfliktlösestrategien. Durch 
die enge Begleitung im täglichen Arbeiten und Lernen mit ständiger Rückmeldung sowie durch 
konstante Beziehungsangebote soll das Vertrauen der Jugendlichen in die eigenen Fähigkeiten 
gestärkt und ihre Kompetenz gefördert werden, eigenverantwortlich zu handeln. Regelmäßige 
Einzelgespräche, in denen die Ressourcen der Teilnehmenden analysiert sowie Teilziele erarbei-
tet und reflektiert werden, verknüpfen den Prozess der Persönlichkeitsentwicklung mit der Erarbei-
tung.  
 
 
- Unterricht: 
Gezielte schulische Förderung in den Fächern Deutsch, Mathematik, Englisch findet in Kleingrup-
pen statt. Zusätzlich wird fächerübergreifender Unterricht im Werkstattalltag flankierend angebo-
ten. Somit werden Grundlagen aufgefrischt und Lerninhalte in den Praxisanteilen vermittelt, um 
schulische Erfolgserlebnisse anzubahnen und langfristig zu sichern. Neben der Vermittlung von 
schulischen Inhalten steht immer wieder das Lernen lernen im Mittelpunkt. Die Ausgestaltung des 
schulischen Anteils wird mit der Schulaufsicht abgestimmt. 
Die jeweiligen Aufgaben und Rollen von Verwaltung, kommunaler Leitung der Werkstattschule 
und Schulaufsicht sollen in einer Kooperationsvereinbarung zwischen der Stadt Münster und der 
Bezirksregierung Münster fixiert werden. 
 
 
 
Das multiprofessionelle Team der Stadtteilwerkstatt arbeitet mit 
- 1,0 VZÄ Pädagogische Leitung, 
- 1,0 VZÄ Sozialpädagogische Beratung und Begleitung, 
- Anleitung für max. drei Werkbereiche; im Umfang abgestimmt mit dem schulischen Anteil, 
- Lehrkräfte bzw. Sonderpädagogen/-innen zur Förderung in den Fächern Deutsch, Mathematik, 
Englisch. 
 
Die schulpsychologische Unterstützung kann nur aus dem Bestand der schulpsychologischen Bera-
tungsstelle anteilig gewährleistet werden. Ein fester Stunden- oder Stellenanteil wie bei der Villa Inte-
rim steht dafür aktuell nicht zur Verfügung.

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Die Neuausrichtung der Stadtteilwerkstatt Nord als Werkstattschule bedeutet auch eine Auflösung der 
bestehenden Kooperation für die Werkanleitung durch den Träger Jugendausbildungszentrum JAZ 
gGmbH. Vorgesehen ist ein Bewertungsverfahren im Rahmen einer öffentlichen Ausschreibung für 
die Werkanleitungen ab dem Schuljahr 2023/2024. Die Ausschreibung erfolgt im Februar 2023. 
 
 
Exkurs Übergangsgestaltung: 
 
Die Situation in der Stadtteilwerkstatt Nord ist mit vielen Angeboten der Jugendberufshilfe in Münster 
vergleichbar. Die Träger schildern, dass nur noch wenig Trennschärfe zwischen den Angeboten be-
steht, die Zielgruppen oft nicht mehr gemäß den Konzepten bedient werden können und quasi „jeder 
alles“ macht. Diese Situation deutete sich bereits vor der Pandemie an und wurde durch die lange 
Zeit der Schließungen verschleiert.  
Die Folgen sind, dass die pädagogische Arbeit aufgrund der Heterogenität der Gruppen nicht mehr 
geleistet werden kann und damit die Jugendlichen nicht die Angebote und Unterstützung erhalten, die 
sie brauchen. Somit entsteht Frustration bei allen Beteiligten.  
Mit der Auflösung der Stadtteilwerkstatt Nord und dem Aufbau einer Werkstattschule schlägt die Stadt 
einen Weg ein, der eine grundlegende Neustrukturierung aller Angebote für Jugendberufshilfe ermög-
licht. Damit gehen eine Zielgruppenschärfung und eine bessere Übergangsgestaltung auch im Sinne 
des Landesvorhabens „Kein Abschluss ohne Anschluss (KAoA) einher.  
 
 
2.3 Gemeinsames Clearingverfahren und Zugangssteuerung zu Angeboten bei Schulabsen-
tismus 
 
Für die beiden Angebote der Villa Interim (erweiterte Zielgruppe von Schüler*innen, die über einen 
längeren Zeitraum schulabsent sind, digitaler schulischer Lernort) sowie Werkstattschule wird eine 
Fallclearingstelle Schulabsentismus eingerichtet, die den Zugang steuert.  
 
Die neu einzurichtende Fallclearingstelle Schulabsentismus wird multiprofessionell und einzelfallori-
entiert bei komplexen Problemlagen von Schüler*innen mit Unterrichts-/Schulabsentismus beraten. 
Das Ziel wird sein, Lösungen für Kinder und Jugendliche zu erarbeiten, die sich vom Unterricht zu-
rückgezogen haben oder den Schulbesuch verweigern. Die im Netzwerk Schulabsentismus bereits 
erarbeiteten spezifischen Kenntnisse und Erfahrungen zur Begegnung von Schulabsentismus werden 
in der neu einzurichtenden Fallclearingstelle aufgegriffen. Die Handlungsempfehlungen werden sozi-
alpädagogische, psychologische, medizinische, jugendhilfe-, schul- und ordnungsrechtliche Fragen 
beantworten. Die Vermittlungsempfehlung zur Villa Interim oder Werkstattschule wird die Fallclearing-
stelle Schulabsentismus verbindlich geben.  
 
An der Fallclearingstelle werden beteiligt sein: Schulamt für die Stadt Münster, Schulaufsichten für die 
Sekundarstufe I, Amt für Schule und Weiterbildung, Amt für Kinder, Jugendliche und Familien sowie 
Gesundheits- und Veterinäramt.

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I.V. 
 
Gez.  
 
Thomas Paal 
Stadtdirektor

Anlage A

1500 Zeichen

Anlage A zur V/0798/2022 
Kurzüberblick 
Die Stadt Münster und die Schulaufsichten für die Grund- und Hauptschulen sowie die weiterfüh-
renden allgemeinbildenden Schulen haben sich verständigt, ein gemeinsames Konzept zur Prä-
vention von und Intervention bei Schulabsentismus auf den Weg zu bringen.  
Hierfür werden Veränderungen für eine verbesserte präventive und unterstützende Angebots-
struktur vorgenommen. 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
 Wir werden einer der führenden Bildungs-, Wissenschafts-, Forschungs- und Entwicklungs-
standorte in Europa 
 
Das Teilziel lautet: 
Einführung eines Gesamtkonzepts bei Schulabsentismus  
 
Zielerreichung: Eine Umsetzung des Gesamtkonzepts ist ab dem Schuljahr 2023/2024 vorgese-
hen. 
 
 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: 0302 
0603  
Zentrale Leistungen für am Schulleben Beteiligte 
Bezeichnung der PG: Förderung von benachteiligten 
jungen Menschen 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan X Ja  Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan  Ja X Nein   
Im beschlossenen Haushaltsplan 2023 enthalten? X Ja  Nein   
       
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? X Ja  Nein   
Bereits veranschlagt? X Ja  Nein   
Es werden vorhandene Mittel aufwandsneutral eingesetzt.   
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist  vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
X überwiegend 
freiwillig 
 vollständig 
freiwillig 
 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
---

Beratungsverlauf (6)

17.01.2023 Bezirksvertretung Münster-Nord
TOP 7.1 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
31.01.2023 Ausschuss für Schule und Weiterbildung
TOP 11 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
01.02.2023 Jugendrat
TOP 2 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
09.02.2023 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien
TOP 7 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
15.02.2023 Hauptausschuss
TOP 16 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
15.02.2023 Rat
TOP 24 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (2)

  • An den Speichern
  • Kinderhaus

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
V/0798/2022
Typ
Vorlagen
Datum
16.12.2022
Erstellt
16.12.2022 11:27