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V/0279/2018

Erweiterung des Maßnahmenprogramms einer kind- und jugendbezogenen

Vorlagen 04.04.2018

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 16.05.2018, TOP 23

Anlage A

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Ansehen

Beschlussvorlage

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Ansehen

2018-04-13_Entwurf_Fördergrundsätze_Innovationsfond_Prävention

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Ansehen

Anlage A

2841 Zeichen

Anlage A zur V/0279/2018 
Kurzüberblick 
Erweiterung des Maßnahmenprogramms einer kind-und jugendbezogenen Armutsprävention 
(V/0638/2017) zum: 
a. Mitteleinsatz einer einmaligen Projektförderung für 2018 i. R. des Landesprojektes „Kommunale 
Präventionsketten“  43.750€ (davon 35.000€ (80%) - Fördersumme) 
b. Mitteleinsatz Innovationstopf (60.000€) Maßnahmenprogramm –V/0638/2017 
c. Einsatz von frei werdenden Mittel (55.000€) aus dem Maßnahmenprogramm – V/0638/2017  
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Mit der Vorlage wird das  Leitziel einer familienfreundlichen und generationsgerechten Stadt-
entwicklung unterstrichen (Integriertes Stadtentwicklungs- und Stadtmarketingkonzept; Beschluss 
des Rates vom 26.05.2004)  
Das Maßnahmenprogramm einer kind- und jugendbezogenen Armutsprävention der  
Stadt Münster ist in diesem Kontext ein wesentlicher Baustein zur bedarfsgerechten 
Weiterentwicklung und zum lückenlosen Ausbau der Präventionskette von der Schwangerschaft bis 
zum Eintritt in das Berufsleben. 
Wie Kinder heute aufwachsen, welche Rahmenbedingungen und welches Klima Familien vorfinden, 
sind Qualitätsmerkmale und zentrale Aufgaben für eine zukunftsfähige Stadt. 
Finanzierung 
Produktgruppe: 0604 Bezeichnung der PG Familienförderung 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan X Ja  Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan  Ja X Nein   
Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten?  Ja X Nein  teilw. 
Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten?  Ja X Nein  teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? X Ja  Nein   
Bereits veranschlagt?  Ja  Nein X teilw. 
Die im Kurzüberblick zu b) und c) genannten Beträge sind bereits veranschlagt. Die unter a) genann-
ten Summen sind nach Antragsbewilligung durch das Land NRW, überplanmäßig bereitzustellen 
und durch die mit Beschluss des Rates (Etat) entsprechenden Mehrerträge zu decken  (Ratsbe-

schluss vom 14.12.2017 i.V. mit der Vorberatung im AKJF am 22.11.2017). . 
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist  vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
X überwiegend 
freiwillig 
 vollständig frei-
willig 
 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
Die Stadt Münster hat bereits frühzeitig den Präventionsgedanken aufgegriffen und kommunal-
spezifische Konzepte und Modellprojekte auf den Weg gebracht, um ein gelingendes Aufwachsen 
von Anfang an zu ermöglichen und gesellschaftliche Teilhabe und Integration für Kinder und Ju-
gendliche in Münster zu erreichen.  
Es ist davon auszugehen, dass sich eine höhere Sensibilität - durch den Ausbau der Frühen Hil-
fen und den Aufbau präventiver Strukturen, die den frühzeitigen gemeinsamen Blick auf das Kind 
ganzheitlich besser ermöglichen - in den unterschiedlichen Arbeitsfeldern entwickelt hat.

Beschlussvorlage

16132 Zeichen

V/0279/2018 
V/0279/2018 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Erweiterung des Maßnahmenprogramms einer kind- und jugendbezogenen Armutsprävention in 
Münster 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   02.05.2018 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Vorberatung 
   16.05.2018 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 
   16.05.2018 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass das Land Nordrhein-Westfalen im Jahr 2018 zusätzliche 
Landesmittel bereitstellen wird, um Lücken in kommunalen Präventionsketten in solchen 
Kommunen zu schließen, die am entsprechenden Landesprogramm teilnehmen.   
Die Förderung erfolgt als Projektfinanzierung  in Form einer Festbetragsfinanzierung. Die 
Summe beträgt pro Kommune oder Kreis bis zu 35.000 Euro (80% Förderung) bei zuwen-
dungsfähigen Gesamtausgaben von 43.750 Euro. 
 
2. Der Rat beschließt, dass die in der Begründung unter Ziffer I. aufgeführten Maßnahmen zur 
Bekämpfung der Folgen der Kinder-und Jugendarmut in Münster bei einer Finanzierung aus 
diesem Landesprogramm im Jahr 2018 durchgeführt werden sollen.  
Der Rat nimmt diesbezüglich zur Kenntnis, dass die Stadt Münster wegen der zeitlich eng 
gesetzten Antragsfrist 15.04.2018 eine höchstmögliche Förderung beantragt hat.  
 
3. Im Rahmen der Haushaltsberatungen 2018ff. hat der Rat der Stadt Münster einen “Innovati-
onsfond“ zur Entwicklung neuer Projekte im Rahmen des Maßnahmenprogramms einer kind- 
und jugendbezogenen Armutsprävention - im Schwerpunkt für ältere Kinder und Jugendliche 
beschlossen und hierfür 60.000 Euro in  den Haushalt eingestellt. 
Der Rat beschließt, dass die Mittel des Innovationsfonds im Jahr 2018 - wie in der Begrün-
dung unter Ziffer II beschrieben - eingesetzt werden. 
 
4. Der Rat beschließt ferner, die in der Begründung unter Ziffer III. aufgeführten Maßnahmen 
umzusetzen und dafür freie Haushaltsmittel aus der Produktgruppe einzusetzen. 
 
 
Amt für Kinder, Jugendliche 
und Familien 
 
23.04.2018 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in: 
Frau Pohl 
Telefon: 492-5100 
PohlA@stadt-muenster.de

- 2 - 
V/0279/2018 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Teilergebnisplan 
 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen 
 
Produktgruppe 0604 Familienförderung    
  Zuwendungen und  
allgemeine Umlagen 
 
2018 35.000 € Einmalige Festbetrags-
finanzierung für präven-
tive Projekte des 
MKFFI NRW 
Summe aller Erträge 35.000 €  
Zeile  15 Transferaufwendungen    
   2018 43.750 € Einschließlich einem 
Eigenanteil von 8750 € 
   2018 ff 115.000 € Maßnahmenprogramm 
Armutsprävention 
Innovationsfonds für ältere 
Kinder und Jugendliche  
(60.000 € - 2018) 
Maßnahmenprogramm 
Armutsprävention 
(55.000 € - 2018ff) 
Produktgruppe  0604 Familienförderung    
Summe aller Aufwendungen  158.750 €  
 
 
Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan 2018ff. bei der o.g. Pro-
duktgruppe veranschlagt bzw. vorgesehen. 
 
Die zweckgebundenen Mehrerträge lt. Zeile 02 sind auf der Aufwandsseite bereitzustellen und sol-
len zur Deckung der Mehraufwendungen von 43.750 € in Zeile 15 dienen. 
 
 
Begründung: 
 
I. Projektförderung des Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des 
Landes Nordrhein-Westfalen 
 
Das Land hat kurzfristig für die Kommunen, die am Modellprojekt „Kommunale Präventionsketten“ 
teilnehmen, zusätzliche  Mittel beschlossen. Die Förderung erfolgt als Projektfinanzierung in Form 
einer Festbetragsfinanzierung. Die Summe beträgt pro Kommune oder Kreis bis zu 35.000 Euro (80% 
Förderung) bei zuwendungsfähigen Gesamtausgaben von 43.750 Euro. 
Zielgruppe sind Kinder, Jugendliche und Familien von der Schwangerschaft bis zum Übergangssys-
tem Schule – Beruf. Die Projekte werden in benachteiligten Quartieren durchgeführt, in denen über-
durchschnittlich viele Kinder und Jugendliche im SGB II - Bezug leben.  
Projekte, die noch nicht begonnen wurden, sind förderungsfähig.  
Die Projekte sind durch örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe und durch anerkannte freie Träger 
der Jugendhilfe durchzuführen. Ende der Beantragungsfrist war der 15.04.2018. Der Durchführungs-
zeitraum endet am 31.12.2018. Der Eigenanteil der Stadt beträgt 8.750,00 Euro. Der Betrag wird 
budgetneutral aus der Produktgruppe Familienförderung bereitgestellt.

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V/0279/2018 
Vorschlag:  
 
 
 
Die Finanzierung ist entsprechend beim Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration 
des Landes Nordrhein-Westfalen beantragt worden. 
 
Anmerkungen: 
 
Zu 1) Wir2 – Amt für Kinder, Jugendliche und Familien in Kooperation mit dem Caritasverband 
für die Stadt Münster e. V., der Diakonie Münster e.V. und der Beratungsstelle Südviertel e.V.  
„Wir2“ ist ein Unterstützungsprogramm für Alleinerziehende der Walter Blüchert Stiftung. Es wurde für 
Alleinerziehende mit Kindern im Vor - und Grundschulalter unter der wissen schaftlichen Leitung von 
Prof. Dr. Franz an der Universität Düsseldorf entwickelt und erfolgreich evaluiert. 
Mit den drei Erziehungsberatungsstellen in Trägerschaft der Beratungsstelle Südviertel, des 
Caritasverbandes für die Stadt Münster und de r Diakonie Münster wird das Pro gramm umgesetzt. 
Der erforderliche Franchisevertrag ist bereits unterzeichnet. Nach Erhalt der Wir2 - Lizenz findet die 
Gruppenleiterqualifizierung im April statt.   
Ziel: Vorrangiges Ziel ist es, dass  die Teilnehmenden mehr Kraft und Selbstbewusstsein für das 
Leben als Alleinverantwortliche erhalten. 
 
Zu 2) Familiencafé Uppenberg - Beratungsstelle Südviertel e.V. 
Das Angebot eines Familiencafés im Stadtteil Uppenberg richtet sich an alle Familien, die im Stadtteil 
Uppenberg Kontakt suchen. Den Familien soll die Möglichkeit gegeben werden, sich zu vernet zen 
und vorhandene Netzwerke kennenzulernen. Insbesondere legt das Projekt Familiencafé seinen 
Fokus auf junge Familien und bietet diesen durch verschiedene Beratungsangebote Unterstützung 
bei der Bewältigung ihrer jeweiligen Lebensaufgaben an. Der Zugang der Familien zum Familiencafé 
erfolgt über die Einrichtungen in Uppenberg und über die Stadtteilkoordination. 
Ziele: Im Familiencafé wird Beratung  zu den Entwicklungsphasen der  Kinder sowie zu anderen 
Elternthemen angeboten und auf diese Weise dazu beigetr agen, dass Eltern sich als Experten für 
ihre Kinder wahrnehmen. Die bestehenden Einrichtungen und Ans prechpartner für junge Familien in 
Uppenberg werden thematisch beteiligt. 
 
Zu 3) TuSch-Gruppen (Trennungs- und Scheidungsgruppen) - Beratungsstelle Südviertel e.V. 
Das Gruppenangebot richtet sich an Kinder im Grundschulalter (vor allem 2. – 4. Klasse), deren El-
tern getrennt oder geschieden sind. Die Gruppe besteht jeweils aus bis zu acht Mädchen und Jungen 
(möglichst paritätische Zusammensetzung). 
Ziele: Die Kinder sollen durch die Teilnahme an der Präventionsgruppe Unterstützung zur Bewälti-
gung und zur Stabilisierung ihres Lebensalltages in einer Trennungs- und Scheidungsfamilie, zur 
Entwicklung einer gesunden Identität als Trennungs- und Scheidungskind (persönlich und gemein-
schaftlich) und zur Vermeidung langfristig wirkender Störungen und Erkrankungen erhalten. 
 
Zu 4) Glück im Doppelpack – Angebote für besonders durch Mehrlingsgeburten belastete 
Familien in Münster - Ev. Familienbildungsstätte e.V. 
Die zumeist als persönliches Glück empfundene Geburt schlägt im Alltag nicht selten in 
Verunsicherung und Belastung für das System Familie um. Wenn dieses Glück gleich doppelt oder 
gar dreifach eintrifft, potenziert sich nicht selten die Belastung.  Da Mehrlingseltern noch stärker als 
andere den Widrigkeiten des Alltags ausgesetzt sind, sind zum Beispiel gezielte Kursangebote

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V/0279/2018 
vielfach nicht das Passende für diese Familien. Hier besteht nun das Konzept der Mehrlingsangebote 
im Schwerpunkt als offenes Angebot mit einer fachlichen pädagogischen Begleitung. 
Ziele: Stärkung der Eigenkompetenz, neue Kontakte und Anregungen bieten, Atempause 
ermöglichen, Netzwerke initiieren. 
 
Zu 5) Unterstützung für Mehrlingsfamilien in belasteten Lebenslagen - Projekt DiNo "Dienst im 
Notfall"-Verband allein- erziehender Mütter und Väter, Ortsverband Münster,  
Konkrete Unterstützung für Familien mit Mehrlingen in besonders belasteten Lebenssituationen  in 
Form von Unterstützungsleistungen durch das Projekt DiNo "Dienst im N otfall" und materielle 
Zuwendungen nach Erstberatung durch den Kommunalen Sozialdienst des Amtes für Kinder, 
Jugendliche und Familien. 
Ziel: Kurzfristige Entlastung von Familien 
 
Zu 6) Förderung gesundes  Frühstück in ausgewählten Kitas – Diverse Träger v. 
Kindertageseinrichtungen 
Mit dem Ziel des Abbaus negativer Folgen von Kinderarmut soll in ausgewählten Kitas,  die in 
benachteiligten Quartieren liegen und in denen überdurchschnittlich vie le Kinder im SG B II Bezug 
leben, eine Projektgestaltung rund um das gesunde Frühstück für Kinder und Eltern umgesetzt 
werden. Dieses könnten z.B. Ausflüge zu einem Biobauernhof sein, ein gemeinsamer Einkauf auf 
dem Wochenmarkt und die Zubereitung der Speisen. Auch Inform ationsabende für Eltern zu dem 
Thema gesunde Ernährung sollten in diesem Rahmen angeboten werden. 
 
II. Kommunaler Innovationsfonds in Höhe von 60.000 Euro 
 
Im Rahmen der Haus haltsberatungen hat der Rat ab 2018 ff. einen “Innovationsfonds“ zur Entwic k-
lung neuer Maßnahmen und Projekte im Rahmen des Maßnahmenprogramm einer kind- und jugend-
bezogenen Armutsprävention  - im Schwerpunkt für ältere Kinder und Jugendliche - beschlossen und 
hierfür 60.000 € in den Haushalt eingestellt. 
Ziel ist der weitere lückenlose Ausbau der bestehenden kommunalen  Präventionskette  für die Zie l-
gruppen:  
 
- Von der Grundschule bis in die weiterführende Schule  
- Rund um die Jugendphase  
- Eintritt in das Berufsleben“  
 
Vor diesem Hintergrund wurden vier zentrale Handlungsfelder definiert , die für das Aufwachsen von 
Kindern in Armutssituationen von Bedeutung sind: 
 
Handlungsfeld 1 „Frühe Hilfen – Bindungen stärken“ 
Handlungsfeld 2 „Frühe Förderung – Kinder stärken“ 
Handlungsfeld 3 „Gesunde Kindheit – Gesundes Aufwachsen“ 
Handlungsfeld 4 „Bildung ermöglichen – Leben lernen“ 
 
Das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien hat in den letzten Wochen abteilungsübergreifend För-
dergrundsätze  zur Vergabe der Mittel aus dem Münsteraner Innovationsfonds Prävention für ältere 
Kinder, Jugendliche und junge Volljährige erarbeitet, die in der Anlage 1 zu finden sind. 
 
Förderverfahren für 2018 und die Jahre 2019 ff.: 
In enger Zusammenarbeit mit den Arbeitsgemeinschaften nach § 78 SGB VIII, insbesondere der  
AG 2 „Kinder- und Jugendarbeit“ und der AG 3 „Jugendsozialarbeit“, wird der Einsatz der Mittel aus 
dem Innovationstopf abgestimmt. Der Fokus wird dabei auf aktuelle Handlungsbedarfe gelegt. Darauf 
basierend werden die Fachkräfte jeweils den konkreten Förderschwerpunkt formulieren. 
 
Derzeit wird Handlungsbedarf im Bereich der  „Cliquenbildung“ in den  Stadtteilen Roxel, Hiltrup und 
Wolbeck gesehen. An drei Standorten sollen hierzu in Zusammenarbeit mit dem Verein sozial -
integrativer Projekte e.V. (VIP) spezifische Angebote entwickelt werden. Ziel ist es, durc h professio-

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V/0279/2018 
nelle Fachberatung und spezielle Gruppenangebote des VIP für die Schulen sowie für die Akteure der 
Jugendarbeit im Stadtteil zukünftige Cliquenbildungen und Flashmobs zu vermeiden. Häufig konnten 
hier Gewaltexzesse, Drogenkonsum, Mobbing und Van dalismus beobachtet werden. Ziel ist darüber 
hinaus, die häufig einhergehende soziale Benachteiligung und Isolierung einiger Jugendlicher aufz u-
arbeiten und präventiv im Sinne eines positiven Gemeinschaftsgefühls zu verbessern.  
 
Zudem soll ein Fachtag mit Ibrahim Ismail, Begründer der Bildungseinrichtung Paidaia e.V. aus B o-
chum, erfolgen. Mit dem Projekt „Rückenwind“ wird das Ziel verfolgt, sozial benachteiligte Kinder und 
Jugendliche zu fördern und weiterzubilden, um sie in ihrer Identitätsfindung zu unter stützen und in 
ihnen die Bereitschaft zu entwickeln, sich als aktive und mündige Bürger in die Gesellschaft zu inte g-
rieren. Das Projekt ist von Ibrahim Ismail konzipiert und am sportpädagogischen Lehrstuhl der Ruhr -
Universität Bochum empirisch ausgewertet worden. 
 
Kostenaufstellung für 2018: 
Fachtag mit Paidaia e.V., Referent Ibrahim Ismail                                                       4.000,00 Euro
                
Konzeptentwicklung, Qualifizierungsmodule, Krisenmanagement  
an den drei Standorten Roxel, Hiltrup und Wolbeck 
durch den Verein sozialintegrativer Projekte e.V. (VIP)                                                 56.000,00 Euro 
 
III. Verwendung der Mittel aus dem Maßnahmenprogramm einer Kind- und jugendbe-
zogenen Armutsprävention 
 
Im städtischen Stellenplan wurden für 2018 ff. für das Gesundheitsamt  
zwei 0,5 VZÄ Stellen eingestellt: 
 
1. Familienhebamme         
2. Kinderkrankenschwester        
Ausbau der Präventionskette ab dem 1. Lebensjahr   
 
Aus dem Maßnahmenprogramm einer kind- und jugendbezogenen Armutsprävention waren hierfür 
ebenfalls Mittel vorgesehen. Somit stehen noch 55.000 Euro zur Verfügung. 
  
 
Finanzierungsvorschlag für die Jahre 2018 ff.: 
 
 
 
Anmerkungen: 
 
Zu 1) Gesundes Frühstück in ausgewählten Kitas – Diverse Träger von 
Kindertageseinrichtungen 
Das Angebot umfasst seit 2011 die Organisation, Bereitstellung und Durchführung eines gesunden 
Frühstücks in bislang fünf Kindertageseinrichtungen.  
Ziele: Schaffung eines ganzheitlichen Konzeptes zur bewussten Ernährung, es geht vorrangig darum, 
ein gesundes und ausgewogenes Frühstück für die Kinder dauerhaft zu ermöglichen. Auch die 
Vermeidung von Fehlernährungen, z.B. Essstörungen und Übergewicht steht im Vordergrund. Die 
Familien erhalten zudem Hilfe bei der Weiterführung der gesunden Ernährung im Alltag.

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V/0279/2018 
Angestrebte quantitative Ausweitung: Insbesondere für die Kindertageseinrichtungen, die in benac h-
teiligten Quartieren liegen und in denen überdurchschni ttlich viele Kinder im SGB II Bezug leben, soll 
zukünftig die Maßnahme „Gesundes Frühstück in ausgewählten Kitas“ greifen. Die zur Verfügung 
stehenden Mittel sollen nach Einrichtungsgröße (Anzah l der Betreuungsplätze) auf diverse Einrich-
tungen verteilt werden. Namentlich wären das:   
Städtische Kita Brüningheide, Städtische Kita Killingstraße, Ev. Andreas Kita, AWO Kita Nerzweg, 
AWO Kita Marderweg, Städt. Kita Am Edelbach, Städt. Kita Berg Fidel, Kath. Kita St. Norbert, Kath. 
Kita St. Maximilian Kolbe, Cari tas Kita Miriam , Städt. Kita Am Gievenbach, Kath. Kita St. Bernhard, 
Städt. Kita Im Moorhock. 
 
Zu 2) Interkulturelle Mädchenarbeit in Kinderhaus - Begegnungszentrum Kinderhaus e.V. 
Sozialräumliches, interkulturelles Gruppenangebot für Mädchen im Alter von 10-19 Jahren in 
Kinderhaus. Freizeitaktivitäten und Sportangebote. 
Ziele: Sensibilisierung für den Umgang mit dem eigenen Körper, Entwicklung beruflicher 
Perspektiven, Sozialtraining in der Gruppe. 
 
Zu 3) Maßband - Verein sozial-integrativer Projekte e.V. 
Heranführung von schulabstinenten Jugendlichen an das System Schule. 
Ziel: Durch Vertrauensaufbau, Unterstützung der schulischen Förderung der Jugend lichen, Planung 
des Berufsweges  
 
Zu 4) Zweite Gruppe Sure Start in Coerde -  Anna-Krückmann-Haus e.V. 
Babyspielrunde als wöchentlich, offenes Gruppenangebot für Eltern mit Babys in Risikolagen und mit 
Belastungen.  
Ziele: Gesellschaftliche Teilhabe der Mütter, Vernetzung miteinander. Sensibilisierung der Mütter für 
die Bedürfnisse ihres Babys. 
 
IV. Fazit: 
 
Der Finanzierungsvorschlag ist eine Ergänzung zum bestehenden Maßnahmenprogramm einer kind- 
und jugendbezogenen Armutsprävention in Münster zum weiteren lückenlosen Ausbau der Präventi-
onskette.  
Die Verwaltung wird für die Verwendung der Mittel aus dem Innovat ionstopf für 2019 ff. unter Beteil i-
gung der AG 2 und AG 3 nach § 78 SGB VIII einen neuen Vorschlag zur Entscheidung vorlegen. 
 
 
 
 
In Vertretung 
 
 
 
Thomas Paal 
Stadtdirektor 
 
 
Anlage 1 – Fördergrundsätze zur Vergabe der Mittel aus dem Münsteraner Innovationsfonds

2018-04-13_Entwurf_Fördergrundsätze_Innovationsfond_Prävention

7801 Zeichen

Fördergrundsätze  zur Vergabe der Mittel aus dem Münsteraner Innovationsfond Prävention  
für ältere Kinder, Jugendliche und junge Volljährige 
 
 
1. Ausgangslage und Ziele 
In der Stadt Münster ist jedes 6. Kind von Armut betroffen! 
(im Alter von 0 bis unter 18 Jahren lebten 2016 insgesamt 46.718 Kinder und Jugendliche  in Münster. Davon bezogen 7.369 
Grundsicherung. Das ist ein Anteil von 15,77 %) 
Im Rahmen der Hausha ltsberatungen hat die Politik ab 2018ff einen  “Innovationsfond“ zur 
Entwicklung neuer Maßnahmen und Projekte im Rahmen des Maßnahmenprogramm einer kind- und 
jugendbezogenen Armutsprävention   – im Schwerpunkt für ältere Kinder und Jugendliche -
beschlossen und hierfür 60.000 € in  den Haushalt eingestellt. Ziel der Förderung ist  es, die 
Präventionskette  konsequent weiter auszubauen , denn die Notwendigkeit e iner Fortführung der 
präventiven  Ansätze besteht weiterhin. 
(In der Altersgruppe 6 bis unter 21 Jahren lebten 2016 insgesamt 43.649 Kinder und Jugendliche sowie junge Volljährige in Münster. Davon 
beziehen 5.562 Leistungen nach dem SGB II. Das sind 12,7%.) 
Handlungsleitend für das Maßnahmenprogramm einer kind - und jugendbezogenen 
Armutsprävention ist es,   Kindern von Anfang an gute Entwicklungs -, Bildungs - und 
Gesundheitschancen zu ermöglichen.  
Vor diesem Hintergrund wurden vier zentrale Handlungsfelder definiert, die für das Aufwachsen von 
Kindern in Armutssituationen von Bedeutung sind: 
Handlungsfeld 1 „Frühe Hilfen – Bindungen stärken“ 
Handlungsfeld 2 „Frühe Förderung – Kinder stärken“ 
Handlungsfeld 3 „Gesunde Kindheit – Gesundes Aufwachsen“ 
Handlungsfeld 4 „Bildung ermöglichen – Leben lernen“ 
 
Um dieses zu gewährleisten, gilt es, die Unterstützung und Förderung der Kinder und Jugendlichen in 
der Münsteraner Präventionskette lückenlos weiterzuführen: 
 Von der Grundschule bis in die weiterführende Schule 
 Rund um die Jugendphase 
 Eintritt in das Berufsleben

2. Gegenstand der Förderung 
a)  Das gelingende Aufwachsen der Kinder wird durch die Eltern beeinflusst, d.h. es werden Angebote 
geschaffen, die sich an Mütter und Väter oder an Familien mit Kinder n, Jugendlichen und  jungen 
Volljährigen im Alter von 6 bis unter 21 Jahren richten  
und/ oder  
b) Es sollen für die Altersgruppe 6 bis unter 21 Jahren  zur Unterstützung  ihrer  persönlichen 
Lebenslagen Angebote geschaffen werden .  Eine individuelle Einzelförderung ist hierbei nicht 
vorgesehen 
und/oder 
c) Indirekt über Maßnahmen für das soziale Umfeld bzw. den Sozialraum  zur Förderung der 
Infrastruktur. 
 
Im Sinne der Fördergrundsätze sind Maßnahmen för derfähig, die folgende Präventionsstandards  
erfüllen: 
(1) Sie sollen wegweisend, ideengebend und innovativ sein. 
(2) Ungleiches ungleich behandeln,  
d.h. Hilfs – und Förderangebote sollten dorthin gelangen wo der größte Bedarf besteht. Die 
zu fördernden Projekte sollten die lokale bzw. sozialraumbezogene Situation berücksichtigen 
und sich auf einen spezifischen Bedarf oder ein spezifisches Problem beziehen.  
(3) Erwartung einer multiprofessionelle Zusammenarbeit,  
d.h. verschiedene beteiligte Professionen arbeiten gut zusammen, mit dem Anspruch vom 
Kind h er zu denken. Die vorhandenen bestehenden Netzwerke (Stadtteilarbeitskreise etc.) 
sollten idealerweise mit in die Antragstellung eingebunden bzw. informiert werden. 
(4) Aufsuchender Ansatz an den vertrauten Orten, d.h. 
einen niedrigschwelligen Zugang zu gewährleisten, damit die Hemmschwelle an diesen 
Maßnahmen zu partizipieren , insbesondere für Betroffene, die in der Regel nur schwer mit 
familienfördernden Maßnahmen zu erreichen sind, gesenkt wird. 
(5) Die Maßnahmen sollten zeitlich definiert, d.h. einen Anfang und ein Ende sicherstellen. 
(6) Die Maßnahmen sollten in  der Primär- oder in der Sekundärprävention verankert sein, d.h.   
      es werden Zugänge und Maßnahmen geschaffen: 
 
a) mit universellen und primärpräventiven Maßnahmen, die sich prinzipiell an alle Familien - 
unabhängig von bereits bestehenden Belastungen - richten. Sie  wollen die Ursachen für das 
Auftreten von Problemen vermeiden.

b) mit spezifischen und sekundärpräventiven Angeboten für Familien mit Risikolagen, die in 
der Regel längerfris tig auf die Lebenssituation der Familien wirksam sind und die das 
Auftreten von Belastungen verhindern oder abmildern wollen. 
 
Hierbei sind folgende Risikolagen zu nennen: 
 Einkommensarme Familien 
 Familien mit Migrationsvorgeschichte 
 Alleinerziehend 
 Eltern mit niedriger Qualifikation  
 Mehrkindfamilie 
 
Zusätzliche Belastungen der Familien: 
 Multiple, beunruhigende Sorgen/Probleme 
 Andere Familiensprache 
 Dauerhafte Stressaussetzung 
 Fehlende Unterstützungsnetzwerke 
 Subjektive Armutsbetroffenheit 
 Unsicherheit in der Elternrolle 
 
(7) Die Maßnahmen sollten partizipativ ausgerichtet sein, 
      d.h. bei der konkreten Angebotsgestaltung die Zielgruppe mit einbeziehen. 
(8) Das Projektziel sollte unter besonderer Berücksichtigung der Nachhaltigkeit formuliert sein. 
 
3. Empfänger der Fördermittel und Projektentscheidung 
In enger Zusammenarbeit mit den Arbeitsgemeinschaften nach §  78 SGB VIII, insbesondere der AG 2 
„Kinder- und Jugendarbeit“ und der AG 3 „Jugendsozialarbeit“, wird jährlich der Einsatz der Mittel 
aus dem Innovationstopf abgestimmt.  
Der Fokus wird dabei auf aktuelle Handlungsbedarfe gelegt. Darauf basierend werden die Fachkräfte 
jeweils den konkreten Förderschwerpunkt formulieren.  
Die Fördermittel können an anerkannte Träger der Jugend hilfe in Münster, Einrichtungen der 
offenen Kinder - und Jugendarbeit, Jugendverbandsarbeit, Jugendsozialarbeit, Schulen, offene 
Ganztagsschulen, Sportvereine sowie auch Träger, Initiativen und Gruppen aus Münster gezahlt 
werden, die die Folgen der Kinderar mut bekämpfen und ihnen entgegen wirken möchten. Dabei 
werden bei der Durchführung der Maßnahme fachliche Standards nach dem Sozialgesetzbuch, SGB 
VIII (insbesondere § 8a und § 72a)  sichergestellt. 
Dem formlosen Antrag ist der Kosten - und Finanzierungsplan sowie eine Konzeption beizufügen, die 
Zielgruppe, Ziele, Methode und das Programm des Angebots beschreibt. 
Die Entscheidung zur Bewilligung der Maßnahmen und Projekte  obliegt dem Amt für Kinder, 
Jugendliche und Familien  der Stadt Münster , das den Projektinhalt bewertet  und die 
Förderentscheidung trifft.

4. Berechnungsgrundlage, Auszahlung 
Die Fördermittel werden als fachbezogene Pauschale pro Maßnahme/Projekt gewährt.  
Die Auszahlung erfolgt in einem Gesamtbetrag innerhalb des Haushaltsjahres. Die  Auszahlung 
beginnt nicht vor dem Eintritt der Bestandskraft des Bewilligungsbescheides.  
 
5. Verwendungsnachweis 
Nach Abschluss  der Maßnahme , sind der Verwendungsnachweis sowie ein Erfahrungsbericht 
vorzulegen. Das zu verwendende Verwendungsnachweisformul ar stellt das Amt für Kinder, 
Jugendliche und Familien der Stadt Münster (mit dem Bewilligungsbescheid bereits) zur Verfügung.  
Innerhalb der projektbegleitenden Öffentlichkeitsarbeit ist darauf hinzuweisen, dass das 
durchzuführende Projekt mit Mitteln des „Münsteraner Maßnahmenprogramms einer kind - und 
jugendbezogenen Armutsprävention“ unterstützt wird.  
 
6. Rückzahlung, Rückforderung 
(1) Nicht verbrauchte oder nicht nachgewiesene Mittel sind unaufgefordert an die Stadt Münster 
zurückzuzahlen. Eine Rückzahlung ist der Bewilligungsbehörde unverzüglich informell mitzuteilen. 
(2) Die Mittel werden zurückgefordert, wenn die geförderten Maßnahmen nicht den Zielen des Punkt 
1 entsprechen, nach Punkt 2 nicht als förderfähig anerkannt sind oder die Mittel nicht verbraucht 
wurden und die Rückzahlung nicht im Rahmen des angegebenen Verwendungsnachweisfrist erfolgt 
ist. 
 
7. Schlussbestimmung 
Die Fördergrundsätze treten am 16.05.2018 in Kraft.

Beratungsverlauf (3)

02.05.2018 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien
TOP 12 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
16.05.2018 Haupt- und Finanzausschuss
TOP 20 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
16.05.2018 Rat
TOP 23 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (8)

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Details

Aktenzeichen
V/0279/2018
Typ
Vorlagen
Datum
04.04.2018
Erstellt
06.10.2020 14:37