V/0279/2018
Erweiterung des Maßnahmenprogramms einer kind- und jugendbezogenen
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Anlage A
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Anlage A zur V/0279/2018 Kurzüberblick Erweiterung des Maßnahmenprogramms einer kind-und jugendbezogenen Armutsprävention (V/0638/2017) zum: a. Mitteleinsatz einer einmaligen Projektförderung für 2018 i. R. des Landesprojektes „Kommunale Präventionsketten“ 43.750€ (davon 35.000€ (80%) - Fördersumme) b. Mitteleinsatz Innovationstopf (60.000€) Maßnahmenprogramm –V/0638/2017 c. Einsatz von frei werdenden Mittel (55.000€) aus dem Maßnahmenprogramm – V/0638/2017 Ziele/Teilziele/Zielerreichung Mit der Vorlage wird das Leitziel einer familienfreundlichen und generationsgerechten Stadt- entwicklung unterstrichen (Integriertes Stadtentwicklungs- und Stadtmarketingkonzept; Beschluss des Rates vom 26.05.2004) Das Maßnahmenprogramm einer kind- und jugendbezogenen Armutsprävention der Stadt Münster ist in diesem Kontext ein wesentlicher Baustein zur bedarfsgerechten Weiterentwicklung und zum lückenlosen Ausbau der Präventionskette von der Schwangerschaft bis zum Eintritt in das Berufsleben. Wie Kinder heute aufwachsen, welche Rahmenbedingungen und welches Klima Familien vorfinden, sind Qualitätsmerkmale und zentrale Aufgaben für eine zukunftsfähige Stadt. Finanzierung Produktgruppe: 0604 Bezeichnung der PG Familienförderung Auswirkungen auf den Ergebnisplan X Ja Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja X Nein Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten? Ja X Nein teilw. Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten? Ja X Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? X Ja Nein Bereits veranschlagt? Ja Nein X teilw. Die im Kurzüberblick zu b) und c) genannten Beträge sind bereits veranschlagt. Die unter a) genann- ten Summen sind nach Antragsbewilligung durch das Land NRW, überplanmäßig bereitzustellen und durch die mit Beschluss des Rates (Etat) entsprechenden Mehrerträge zu decken (Ratsbe- schluss vom 14.12.2017 i.V. mit der Vorberatung im AKJF am 22.11.2017). . Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist vollständig pflichtig überwiegend pflichtig X überwiegend freiwillig vollständig frei- willig Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Die Stadt Münster hat bereits frühzeitig den Präventionsgedanken aufgegriffen und kommunal- spezifische Konzepte und Modellprojekte auf den Weg gebracht, um ein gelingendes Aufwachsen von Anfang an zu ermöglichen und gesellschaftliche Teilhabe und Integration für Kinder und Ju- gendliche in Münster zu erreichen. Es ist davon auszugehen, dass sich eine höhere Sensibilität - durch den Ausbau der Frühen Hil- fen und den Aufbau präventiver Strukturen, die den frühzeitigen gemeinsamen Blick auf das Kind ganzheitlich besser ermöglichen - in den unterschiedlichen Arbeitsfeldern entwickelt hat.
Beschlussvorlage
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V/0279/2018
V/0279/2018
Öffentliche Beschlussvorlage
Betrifft
Erweiterung des Maßnahmenprogramms einer kind- und jugendbezogenen Armutsprävention in
Münster
Beratungsfolge
02.05.2018 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Vorberatung
16.05.2018 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung
16.05.2018 Rat Entscheidung
Beschlussvorschlag:
I. Sachentscheidung:
1. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass das Land Nordrhein-Westfalen im Jahr 2018 zusätzliche
Landesmittel bereitstellen wird, um Lücken in kommunalen Präventionsketten in solchen
Kommunen zu schließen, die am entsprechenden Landesprogramm teilnehmen.
Die Förderung erfolgt als Projektfinanzierung in Form einer Festbetragsfinanzierung. Die
Summe beträgt pro Kommune oder Kreis bis zu 35.000 Euro (80% Förderung) bei zuwen-
dungsfähigen Gesamtausgaben von 43.750 Euro.
2. Der Rat beschließt, dass die in der Begründung unter Ziffer I. aufgeführten Maßnahmen zur
Bekämpfung der Folgen der Kinder-und Jugendarmut in Münster bei einer Finanzierung aus
diesem Landesprogramm im Jahr 2018 durchgeführt werden sollen.
Der Rat nimmt diesbezüglich zur Kenntnis, dass die Stadt Münster wegen der zeitlich eng
gesetzten Antragsfrist 15.04.2018 eine höchstmögliche Förderung beantragt hat.
3. Im Rahmen der Haushaltsberatungen 2018ff. hat der Rat der Stadt Münster einen “Innovati-
onsfond“ zur Entwicklung neuer Projekte im Rahmen des Maßnahmenprogramms einer kind-
und jugendbezogenen Armutsprävention - im Schwerpunkt für ältere Kinder und Jugendliche
beschlossen und hierfür 60.000 Euro in den Haushalt eingestellt.
Der Rat beschließt, dass die Mittel des Innovationsfonds im Jahr 2018 - wie in der Begrün-
dung unter Ziffer II beschrieben - eingesetzt werden.
4. Der Rat beschließt ferner, die in der Begründung unter Ziffer III. aufgeführten Maßnahmen
umzusetzen und dafür freie Haushaltsmittel aus der Produktgruppe einzusetzen.
Amt für Kinder, Jugendliche
und Familien
23.04.2018
Ihr/e Ansprechpartner/in:
Frau Pohl
Telefon: 492-5100
PohlA@stadt-muenster.de
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II. Finanzielle Auswirkungen:
Teilergebnisplan
Nr. Bezeichnung Haush.-
jahr
Betrag
€
Bemerkungen
Produktgruppe 0604 Familienförderung
Zuwendungen und
allgemeine Umlagen
2018 35.000 € Einmalige Festbetrags-
finanzierung für präven-
tive Projekte des
MKFFI NRW
Summe aller Erträge 35.000 €
Zeile 15 Transferaufwendungen
2018 43.750 € Einschließlich einem
Eigenanteil von 8750 €
2018 ff 115.000 € Maßnahmenprogramm
Armutsprävention
Innovationsfonds für ältere
Kinder und Jugendliche
(60.000 € - 2018)
Maßnahmenprogramm
Armutsprävention
(55.000 € - 2018ff)
Produktgruppe 0604 Familienförderung
Summe aller Aufwendungen 158.750 €
Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan 2018ff. bei der o.g. Pro-
duktgruppe veranschlagt bzw. vorgesehen.
Die zweckgebundenen Mehrerträge lt. Zeile 02 sind auf der Aufwandsseite bereitzustellen und sol-
len zur Deckung der Mehraufwendungen von 43.750 € in Zeile 15 dienen.
Begründung:
I. Projektförderung des Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des
Landes Nordrhein-Westfalen
Das Land hat kurzfristig für die Kommunen, die am Modellprojekt „Kommunale Präventionsketten“
teilnehmen, zusätzliche Mittel beschlossen. Die Förderung erfolgt als Projektfinanzierung in Form
einer Festbetragsfinanzierung. Die Summe beträgt pro Kommune oder Kreis bis zu 35.000 Euro (80%
Förderung) bei zuwendungsfähigen Gesamtausgaben von 43.750 Euro.
Zielgruppe sind Kinder, Jugendliche und Familien von der Schwangerschaft bis zum Übergangssys-
tem Schule – Beruf. Die Projekte werden in benachteiligten Quartieren durchgeführt, in denen über-
durchschnittlich viele Kinder und Jugendliche im SGB II - Bezug leben.
Projekte, die noch nicht begonnen wurden, sind förderungsfähig.
Die Projekte sind durch örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe und durch anerkannte freie Träger
der Jugendhilfe durchzuführen. Ende der Beantragungsfrist war der 15.04.2018. Der Durchführungs-
zeitraum endet am 31.12.2018. Der Eigenanteil der Stadt beträgt 8.750,00 Euro. Der Betrag wird
budgetneutral aus der Produktgruppe Familienförderung bereitgestellt.
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Vorschlag:
Die Finanzierung ist entsprechend beim Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration
des Landes Nordrhein-Westfalen beantragt worden.
Anmerkungen:
Zu 1) Wir2 – Amt für Kinder, Jugendliche und Familien in Kooperation mit dem Caritasverband
für die Stadt Münster e. V., der Diakonie Münster e.V. und der Beratungsstelle Südviertel e.V.
„Wir2“ ist ein Unterstützungsprogramm für Alleinerziehende der Walter Blüchert Stiftung. Es wurde für
Alleinerziehende mit Kindern im Vor - und Grundschulalter unter der wissen schaftlichen Leitung von
Prof. Dr. Franz an der Universität Düsseldorf entwickelt und erfolgreich evaluiert.
Mit den drei Erziehungsberatungsstellen in Trägerschaft der Beratungsstelle Südviertel, des
Caritasverbandes für die Stadt Münster und de r Diakonie Münster wird das Pro gramm umgesetzt.
Der erforderliche Franchisevertrag ist bereits unterzeichnet. Nach Erhalt der Wir2 - Lizenz findet die
Gruppenleiterqualifizierung im April statt.
Ziel: Vorrangiges Ziel ist es, dass die Teilnehmenden mehr Kraft und Selbstbewusstsein für das
Leben als Alleinverantwortliche erhalten.
Zu 2) Familiencafé Uppenberg - Beratungsstelle Südviertel e.V.
Das Angebot eines Familiencafés im Stadtteil Uppenberg richtet sich an alle Familien, die im Stadtteil
Uppenberg Kontakt suchen. Den Familien soll die Möglichkeit gegeben werden, sich zu vernet zen
und vorhandene Netzwerke kennenzulernen. Insbesondere legt das Projekt Familiencafé seinen
Fokus auf junge Familien und bietet diesen durch verschiedene Beratungsangebote Unterstützung
bei der Bewältigung ihrer jeweiligen Lebensaufgaben an. Der Zugang der Familien zum Familiencafé
erfolgt über die Einrichtungen in Uppenberg und über die Stadtteilkoordination.
Ziele: Im Familiencafé wird Beratung zu den Entwicklungsphasen der Kinder sowie zu anderen
Elternthemen angeboten und auf diese Weise dazu beigetr agen, dass Eltern sich als Experten für
ihre Kinder wahrnehmen. Die bestehenden Einrichtungen und Ans prechpartner für junge Familien in
Uppenberg werden thematisch beteiligt.
Zu 3) TuSch-Gruppen (Trennungs- und Scheidungsgruppen) - Beratungsstelle Südviertel e.V.
Das Gruppenangebot richtet sich an Kinder im Grundschulalter (vor allem 2. – 4. Klasse), deren El-
tern getrennt oder geschieden sind. Die Gruppe besteht jeweils aus bis zu acht Mädchen und Jungen
(möglichst paritätische Zusammensetzung).
Ziele: Die Kinder sollen durch die Teilnahme an der Präventionsgruppe Unterstützung zur Bewälti-
gung und zur Stabilisierung ihres Lebensalltages in einer Trennungs- und Scheidungsfamilie, zur
Entwicklung einer gesunden Identität als Trennungs- und Scheidungskind (persönlich und gemein-
schaftlich) und zur Vermeidung langfristig wirkender Störungen und Erkrankungen erhalten.
Zu 4) Glück im Doppelpack – Angebote für besonders durch Mehrlingsgeburten belastete
Familien in Münster - Ev. Familienbildungsstätte e.V.
Die zumeist als persönliches Glück empfundene Geburt schlägt im Alltag nicht selten in
Verunsicherung und Belastung für das System Familie um. Wenn dieses Glück gleich doppelt oder
gar dreifach eintrifft, potenziert sich nicht selten die Belastung. Da Mehrlingseltern noch stärker als
andere den Widrigkeiten des Alltags ausgesetzt sind, sind zum Beispiel gezielte Kursangebote
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vielfach nicht das Passende für diese Familien. Hier besteht nun das Konzept der Mehrlingsangebote
im Schwerpunkt als offenes Angebot mit einer fachlichen pädagogischen Begleitung.
Ziele: Stärkung der Eigenkompetenz, neue Kontakte und Anregungen bieten, Atempause
ermöglichen, Netzwerke initiieren.
Zu 5) Unterstützung für Mehrlingsfamilien in belasteten Lebenslagen - Projekt DiNo "Dienst im
Notfall"-Verband allein- erziehender Mütter und Väter, Ortsverband Münster,
Konkrete Unterstützung für Familien mit Mehrlingen in besonders belasteten Lebenssituationen in
Form von Unterstützungsleistungen durch das Projekt DiNo "Dienst im N otfall" und materielle
Zuwendungen nach Erstberatung durch den Kommunalen Sozialdienst des Amtes für Kinder,
Jugendliche und Familien.
Ziel: Kurzfristige Entlastung von Familien
Zu 6) Förderung gesundes Frühstück in ausgewählten Kitas – Diverse Träger v.
Kindertageseinrichtungen
Mit dem Ziel des Abbaus negativer Folgen von Kinderarmut soll in ausgewählten Kitas, die in
benachteiligten Quartieren liegen und in denen überdurchschnittlich vie le Kinder im SG B II Bezug
leben, eine Projektgestaltung rund um das gesunde Frühstück für Kinder und Eltern umgesetzt
werden. Dieses könnten z.B. Ausflüge zu einem Biobauernhof sein, ein gemeinsamer Einkauf auf
dem Wochenmarkt und die Zubereitung der Speisen. Auch Inform ationsabende für Eltern zu dem
Thema gesunde Ernährung sollten in diesem Rahmen angeboten werden.
II. Kommunaler Innovationsfonds in Höhe von 60.000 Euro
Im Rahmen der Haus haltsberatungen hat der Rat ab 2018 ff. einen “Innovationsfonds“ zur Entwic k-
lung neuer Maßnahmen und Projekte im Rahmen des Maßnahmenprogramm einer kind- und jugend-
bezogenen Armutsprävention - im Schwerpunkt für ältere Kinder und Jugendliche - beschlossen und
hierfür 60.000 € in den Haushalt eingestellt.
Ziel ist der weitere lückenlose Ausbau der bestehenden kommunalen Präventionskette für die Zie l-
gruppen:
- Von der Grundschule bis in die weiterführende Schule
- Rund um die Jugendphase
- Eintritt in das Berufsleben“
Vor diesem Hintergrund wurden vier zentrale Handlungsfelder definiert , die für das Aufwachsen von
Kindern in Armutssituationen von Bedeutung sind:
Handlungsfeld 1 „Frühe Hilfen – Bindungen stärken“
Handlungsfeld 2 „Frühe Förderung – Kinder stärken“
Handlungsfeld 3 „Gesunde Kindheit – Gesundes Aufwachsen“
Handlungsfeld 4 „Bildung ermöglichen – Leben lernen“
Das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien hat in den letzten Wochen abteilungsübergreifend För-
dergrundsätze zur Vergabe der Mittel aus dem Münsteraner Innovationsfonds Prävention für ältere
Kinder, Jugendliche und junge Volljährige erarbeitet, die in der Anlage 1 zu finden sind.
Förderverfahren für 2018 und die Jahre 2019 ff.:
In enger Zusammenarbeit mit den Arbeitsgemeinschaften nach § 78 SGB VIII, insbesondere der
AG 2 „Kinder- und Jugendarbeit“ und der AG 3 „Jugendsozialarbeit“, wird der Einsatz der Mittel aus
dem Innovationstopf abgestimmt. Der Fokus wird dabei auf aktuelle Handlungsbedarfe gelegt. Darauf
basierend werden die Fachkräfte jeweils den konkreten Förderschwerpunkt formulieren.
Derzeit wird Handlungsbedarf im Bereich der „Cliquenbildung“ in den Stadtteilen Roxel, Hiltrup und
Wolbeck gesehen. An drei Standorten sollen hierzu in Zusammenarbeit mit dem Verein sozial -
integrativer Projekte e.V. (VIP) spezifische Angebote entwickelt werden. Ziel ist es, durc h professio-
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nelle Fachberatung und spezielle Gruppenangebote des VIP für die Schulen sowie für die Akteure der
Jugendarbeit im Stadtteil zukünftige Cliquenbildungen und Flashmobs zu vermeiden. Häufig konnten
hier Gewaltexzesse, Drogenkonsum, Mobbing und Van dalismus beobachtet werden. Ziel ist darüber
hinaus, die häufig einhergehende soziale Benachteiligung und Isolierung einiger Jugendlicher aufz u-
arbeiten und präventiv im Sinne eines positiven Gemeinschaftsgefühls zu verbessern.
Zudem soll ein Fachtag mit Ibrahim Ismail, Begründer der Bildungseinrichtung Paidaia e.V. aus B o-
chum, erfolgen. Mit dem Projekt „Rückenwind“ wird das Ziel verfolgt, sozial benachteiligte Kinder und
Jugendliche zu fördern und weiterzubilden, um sie in ihrer Identitätsfindung zu unter stützen und in
ihnen die Bereitschaft zu entwickeln, sich als aktive und mündige Bürger in die Gesellschaft zu inte g-
rieren. Das Projekt ist von Ibrahim Ismail konzipiert und am sportpädagogischen Lehrstuhl der Ruhr -
Universität Bochum empirisch ausgewertet worden.
Kostenaufstellung für 2018:
Fachtag mit Paidaia e.V., Referent Ibrahim Ismail 4.000,00 Euro
Konzeptentwicklung, Qualifizierungsmodule, Krisenmanagement
an den drei Standorten Roxel, Hiltrup und Wolbeck
durch den Verein sozialintegrativer Projekte e.V. (VIP) 56.000,00 Euro
III. Verwendung der Mittel aus dem Maßnahmenprogramm einer Kind- und jugendbe-
zogenen Armutsprävention
Im städtischen Stellenplan wurden für 2018 ff. für das Gesundheitsamt
zwei 0,5 VZÄ Stellen eingestellt:
1. Familienhebamme
2. Kinderkrankenschwester
Ausbau der Präventionskette ab dem 1. Lebensjahr
Aus dem Maßnahmenprogramm einer kind- und jugendbezogenen Armutsprävention waren hierfür
ebenfalls Mittel vorgesehen. Somit stehen noch 55.000 Euro zur Verfügung.
Finanzierungsvorschlag für die Jahre 2018 ff.:
Anmerkungen:
Zu 1) Gesundes Frühstück in ausgewählten Kitas – Diverse Träger von
Kindertageseinrichtungen
Das Angebot umfasst seit 2011 die Organisation, Bereitstellung und Durchführung eines gesunden
Frühstücks in bislang fünf Kindertageseinrichtungen.
Ziele: Schaffung eines ganzheitlichen Konzeptes zur bewussten Ernährung, es geht vorrangig darum,
ein gesundes und ausgewogenes Frühstück für die Kinder dauerhaft zu ermöglichen. Auch die
Vermeidung von Fehlernährungen, z.B. Essstörungen und Übergewicht steht im Vordergrund. Die
Familien erhalten zudem Hilfe bei der Weiterführung der gesunden Ernährung im Alltag.
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Angestrebte quantitative Ausweitung: Insbesondere für die Kindertageseinrichtungen, die in benac h-
teiligten Quartieren liegen und in denen überdurchschni ttlich viele Kinder im SGB II Bezug leben, soll
zukünftig die Maßnahme „Gesundes Frühstück in ausgewählten Kitas“ greifen. Die zur Verfügung
stehenden Mittel sollen nach Einrichtungsgröße (Anzah l der Betreuungsplätze) auf diverse Einrich-
tungen verteilt werden. Namentlich wären das:
Städtische Kita Brüningheide, Städtische Kita Killingstraße, Ev. Andreas Kita, AWO Kita Nerzweg,
AWO Kita Marderweg, Städt. Kita Am Edelbach, Städt. Kita Berg Fidel, Kath. Kita St. Norbert, Kath.
Kita St. Maximilian Kolbe, Cari tas Kita Miriam , Städt. Kita Am Gievenbach, Kath. Kita St. Bernhard,
Städt. Kita Im Moorhock.
Zu 2) Interkulturelle Mädchenarbeit in Kinderhaus - Begegnungszentrum Kinderhaus e.V.
Sozialräumliches, interkulturelles Gruppenangebot für Mädchen im Alter von 10-19 Jahren in
Kinderhaus. Freizeitaktivitäten und Sportangebote.
Ziele: Sensibilisierung für den Umgang mit dem eigenen Körper, Entwicklung beruflicher
Perspektiven, Sozialtraining in der Gruppe.
Zu 3) Maßband - Verein sozial-integrativer Projekte e.V.
Heranführung von schulabstinenten Jugendlichen an das System Schule.
Ziel: Durch Vertrauensaufbau, Unterstützung der schulischen Förderung der Jugend lichen, Planung
des Berufsweges
Zu 4) Zweite Gruppe Sure Start in Coerde - Anna-Krückmann-Haus e.V.
Babyspielrunde als wöchentlich, offenes Gruppenangebot für Eltern mit Babys in Risikolagen und mit
Belastungen.
Ziele: Gesellschaftliche Teilhabe der Mütter, Vernetzung miteinander. Sensibilisierung der Mütter für
die Bedürfnisse ihres Babys.
IV. Fazit:
Der Finanzierungsvorschlag ist eine Ergänzung zum bestehenden Maßnahmenprogramm einer kind-
und jugendbezogenen Armutsprävention in Münster zum weiteren lückenlosen Ausbau der Präventi-
onskette.
Die Verwaltung wird für die Verwendung der Mittel aus dem Innovat ionstopf für 2019 ff. unter Beteil i-
gung der AG 2 und AG 3 nach § 78 SGB VIII einen neuen Vorschlag zur Entscheidung vorlegen.
In Vertretung
Thomas Paal
Stadtdirektor
Anlage 1 – Fördergrundsätze zur Vergabe der Mittel aus dem Münsteraner Innovationsfonds
2018-04-13_Entwurf_Fördergrundsätze_Innovationsfond_Prävention
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Fördergrundsätze zur Vergabe der Mittel aus dem Münsteraner Innovationsfond Prävention
für ältere Kinder, Jugendliche und junge Volljährige
1. Ausgangslage und Ziele
In der Stadt Münster ist jedes 6. Kind von Armut betroffen!
(im Alter von 0 bis unter 18 Jahren lebten 2016 insgesamt 46.718 Kinder und Jugendliche in Münster. Davon bezogen 7.369
Grundsicherung. Das ist ein Anteil von 15,77 %)
Im Rahmen der Hausha ltsberatungen hat die Politik ab 2018ff einen “Innovationsfond“ zur
Entwicklung neuer Maßnahmen und Projekte im Rahmen des Maßnahmenprogramm einer kind- und
jugendbezogenen Armutsprävention – im Schwerpunkt für ältere Kinder und Jugendliche -
beschlossen und hierfür 60.000 € in den Haushalt eingestellt. Ziel der Förderung ist es, die
Präventionskette konsequent weiter auszubauen , denn die Notwendigkeit e iner Fortführung der
präventiven Ansätze besteht weiterhin.
(In der Altersgruppe 6 bis unter 21 Jahren lebten 2016 insgesamt 43.649 Kinder und Jugendliche sowie junge Volljährige in Münster. Davon
beziehen 5.562 Leistungen nach dem SGB II. Das sind 12,7%.)
Handlungsleitend für das Maßnahmenprogramm einer kind - und jugendbezogenen
Armutsprävention ist es, Kindern von Anfang an gute Entwicklungs -, Bildungs - und
Gesundheitschancen zu ermöglichen.
Vor diesem Hintergrund wurden vier zentrale Handlungsfelder definiert, die für das Aufwachsen von
Kindern in Armutssituationen von Bedeutung sind:
Handlungsfeld 1 „Frühe Hilfen – Bindungen stärken“
Handlungsfeld 2 „Frühe Förderung – Kinder stärken“
Handlungsfeld 3 „Gesunde Kindheit – Gesundes Aufwachsen“
Handlungsfeld 4 „Bildung ermöglichen – Leben lernen“
Um dieses zu gewährleisten, gilt es, die Unterstützung und Förderung der Kinder und Jugendlichen in
der Münsteraner Präventionskette lückenlos weiterzuführen:
Von der Grundschule bis in die weiterführende Schule
Rund um die Jugendphase
Eintritt in das Berufsleben
2. Gegenstand der Förderung
a) Das gelingende Aufwachsen der Kinder wird durch die Eltern beeinflusst, d.h. es werden Angebote
geschaffen, die sich an Mütter und Väter oder an Familien mit Kinder n, Jugendlichen und jungen
Volljährigen im Alter von 6 bis unter 21 Jahren richten
und/ oder
b) Es sollen für die Altersgruppe 6 bis unter 21 Jahren zur Unterstützung ihrer persönlichen
Lebenslagen Angebote geschaffen werden . Eine individuelle Einzelförderung ist hierbei nicht
vorgesehen
und/oder
c) Indirekt über Maßnahmen für das soziale Umfeld bzw. den Sozialraum zur Förderung der
Infrastruktur.
Im Sinne der Fördergrundsätze sind Maßnahmen för derfähig, die folgende Präventionsstandards
erfüllen:
(1) Sie sollen wegweisend, ideengebend und innovativ sein.
(2) Ungleiches ungleich behandeln,
d.h. Hilfs – und Förderangebote sollten dorthin gelangen wo der größte Bedarf besteht. Die
zu fördernden Projekte sollten die lokale bzw. sozialraumbezogene Situation berücksichtigen
und sich auf einen spezifischen Bedarf oder ein spezifisches Problem beziehen.
(3) Erwartung einer multiprofessionelle Zusammenarbeit,
d.h. verschiedene beteiligte Professionen arbeiten gut zusammen, mit dem Anspruch vom
Kind h er zu denken. Die vorhandenen bestehenden Netzwerke (Stadtteilarbeitskreise etc.)
sollten idealerweise mit in die Antragstellung eingebunden bzw. informiert werden.
(4) Aufsuchender Ansatz an den vertrauten Orten, d.h.
einen niedrigschwelligen Zugang zu gewährleisten, damit die Hemmschwelle an diesen
Maßnahmen zu partizipieren , insbesondere für Betroffene, die in der Regel nur schwer mit
familienfördernden Maßnahmen zu erreichen sind, gesenkt wird.
(5) Die Maßnahmen sollten zeitlich definiert, d.h. einen Anfang und ein Ende sicherstellen.
(6) Die Maßnahmen sollten in der Primär- oder in der Sekundärprävention verankert sein, d.h.
es werden Zugänge und Maßnahmen geschaffen:
a) mit universellen und primärpräventiven Maßnahmen, die sich prinzipiell an alle Familien -
unabhängig von bereits bestehenden Belastungen - richten. Sie wollen die Ursachen für das
Auftreten von Problemen vermeiden.
b) mit spezifischen und sekundärpräventiven Angeboten für Familien mit Risikolagen, die in
der Regel längerfris tig auf die Lebenssituation der Familien wirksam sind und die das
Auftreten von Belastungen verhindern oder abmildern wollen.
Hierbei sind folgende Risikolagen zu nennen:
Einkommensarme Familien
Familien mit Migrationsvorgeschichte
Alleinerziehend
Eltern mit niedriger Qualifikation
Mehrkindfamilie
Zusätzliche Belastungen der Familien:
Multiple, beunruhigende Sorgen/Probleme
Andere Familiensprache
Dauerhafte Stressaussetzung
Fehlende Unterstützungsnetzwerke
Subjektive Armutsbetroffenheit
Unsicherheit in der Elternrolle
(7) Die Maßnahmen sollten partizipativ ausgerichtet sein,
d.h. bei der konkreten Angebotsgestaltung die Zielgruppe mit einbeziehen.
(8) Das Projektziel sollte unter besonderer Berücksichtigung der Nachhaltigkeit formuliert sein.
3. Empfänger der Fördermittel und Projektentscheidung
In enger Zusammenarbeit mit den Arbeitsgemeinschaften nach § 78 SGB VIII, insbesondere der AG 2
„Kinder- und Jugendarbeit“ und der AG 3 „Jugendsozialarbeit“, wird jährlich der Einsatz der Mittel
aus dem Innovationstopf abgestimmt.
Der Fokus wird dabei auf aktuelle Handlungsbedarfe gelegt. Darauf basierend werden die Fachkräfte
jeweils den konkreten Förderschwerpunkt formulieren.
Die Fördermittel können an anerkannte Träger der Jugend hilfe in Münster, Einrichtungen der
offenen Kinder - und Jugendarbeit, Jugendverbandsarbeit, Jugendsozialarbeit, Schulen, offene
Ganztagsschulen, Sportvereine sowie auch Träger, Initiativen und Gruppen aus Münster gezahlt
werden, die die Folgen der Kinderar mut bekämpfen und ihnen entgegen wirken möchten. Dabei
werden bei der Durchführung der Maßnahme fachliche Standards nach dem Sozialgesetzbuch, SGB
VIII (insbesondere § 8a und § 72a) sichergestellt.
Dem formlosen Antrag ist der Kosten - und Finanzierungsplan sowie eine Konzeption beizufügen, die
Zielgruppe, Ziele, Methode und das Programm des Angebots beschreibt.
Die Entscheidung zur Bewilligung der Maßnahmen und Projekte obliegt dem Amt für Kinder,
Jugendliche und Familien der Stadt Münster , das den Projektinhalt bewertet und die
Förderentscheidung trifft.
4. Berechnungsgrundlage, Auszahlung
Die Fördermittel werden als fachbezogene Pauschale pro Maßnahme/Projekt gewährt.
Die Auszahlung erfolgt in einem Gesamtbetrag innerhalb des Haushaltsjahres. Die Auszahlung
beginnt nicht vor dem Eintritt der Bestandskraft des Bewilligungsbescheides.
5. Verwendungsnachweis
Nach Abschluss der Maßnahme , sind der Verwendungsnachweis sowie ein Erfahrungsbericht
vorzulegen. Das zu verwendende Verwendungsnachweisformul ar stellt das Amt für Kinder,
Jugendliche und Familien der Stadt Münster (mit dem Bewilligungsbescheid bereits) zur Verfügung.
Innerhalb der projektbegleitenden Öffentlichkeitsarbeit ist darauf hinzuweisen, dass das
durchzuführende Projekt mit Mitteln des „Münsteraner Maßnahmenprogramms einer kind - und
jugendbezogenen Armutsprävention“ unterstützt wird.
6. Rückzahlung, Rückforderung
(1) Nicht verbrauchte oder nicht nachgewiesene Mittel sind unaufgefordert an die Stadt Münster
zurückzuzahlen. Eine Rückzahlung ist der Bewilligungsbehörde unverzüglich informell mitzuteilen.
(2) Die Mittel werden zurückgefordert, wenn die geförderten Maßnahmen nicht den Zielen des Punkt
1 entsprechen, nach Punkt 2 nicht als förderfähig anerkannt sind oder die Mittel nicht verbraucht
wurden und die Rückzahlung nicht im Rahmen des angegebenen Verwendungsnachweisfrist erfolgt
ist.
7. Schlussbestimmung
Die Fördergrundsätze treten am 16.05.2018 in Kraft.
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (8)
- Am Gievenbach
- Killingstraße
- Brüningheide
- Im Moorhock
- Marderweg
- Edelbach
- Kinderhaus
- Nerzweg
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Aktenzeichen
- V/0279/2018
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 04.04.2018
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37