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1839/2026

Beantwortung einer mündlichen Anfrage zur Vorlage 0870/2026 - Sachstandsbericht zur Zukunft des Abendmarktes auf dem Rudolfplatz

Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.) 25.06.2026

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Nächste Beratung: Rechnungsprüfungsausschuss, Sitzung am 30.06.2026

Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss

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Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss

2340 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VIII/23/236 
 
Vorlagen-Nummer 19.06.2026 
 1839/2026 
Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Sitzung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / In-
ternationales 22.06.2026 
Rechnungsprüfungsausschuss 30.06.2026 
 
Beantwortung einer mündlichen Anfrage zur Vorlage 0870/2026 - Sachstandsbericht zur 
Zukunft des Abendmarktes auf dem Rudolfplatz 
Im Vorfeld der Sitzung des Ausschusses für Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / 
Vergabe / Internationales vom 04.05.2026 reichte RM Werner Marx dem Sitzungsdienst der 
Sitzung schriftlich folgende Fragen ein: 
 
1. Wie hoch war bzw. ist die monatliche Gebühr für die Durchführung als Wochenmarkt? 
2. Wie hoch wäre die „reguläre“ (monatliche) Gebühr bzw. Sondernutzungsgebühr als 
Veranstaltung auf dem Rudolfplatz gewesen? 
3. Ist der „neue“ wöchentliche Abendmarkt (wieder) als Wochenmarkt nach § 67 Gewer-
beordnung festgesetzt? 
 
Die Verwaltung beantwortet die Fragen wie folgt: 
 
zu 1. 
Auf dem Abendmarkt Rudolfplatz werden der Betreiberin für die fest zugewiesenen Stand-
plätze (Dauerstandplätze) je Markttag und Meter Länge der Verkaufsfront des Standplatzes 
Standgebühren in Höhe von 2,18 Euro (inklusive Mehrwertsteuer) erhoben. Dies entspricht 
der geltenden Satzung über die Erhebung von Gebühren auf den Wochenmärkten der Stadt 
Köln. 
Auf Grund der kalkulierten Nettostandfläche auf dem Marktplatz wurden für die bislang durch-
geführten Veranstaltungen je Markttag 130 Meter Verkaufsfront berechnet. Sollte sich die ge-
nutzte Nettostandfläche z.B. durch Umstellungen erhöhen, so wird die berechnete Verkaufs-
front entsprechend angepasst. 
 
zu 2. 
Die Höhe einer Sondernutzungsgebühr ergäbe sich aus dem Gebührentarif 
zur Satzung der Stadt Köln über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentli-
chen Straßen in der jeweils geltenden Fassung. 
Da in diesem Tarif andere Berechnungsgrundlagen verwendet werden – bspw. differenziert 
nach Außengastronomie mit oder ohne Versorgungseinrichtung sowie bspw. der Grundlage 
von genutzten m² je Monat – ist ein konkreter Vergleich bzw. die Nennung der konkreten Kos-
ten nicht möglich.  
 
zu 3. 
Der Abendmarkt Rudolfplatz ist weiterhin als Wochenmarkt gem. §67 Gewerbeordnung fest-
gesetzt.

2 
 
 
Gez. Wolfgramm

Beratungsverlauf (2)

22.06.2026 Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales
TOP 3.2 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: vertagt

Zur Sitzung
30.06.2026 Rechnungsprüfungsausschuss
Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1839/2026
Typ
Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.)
Datum
25.06.2026
Erstellt
17.06.2026 16:02