1839/2026
Beantwortung einer mündlichen Anfrage zur Vorlage 0870/2026 - Sachstandsbericht zur Zukunft des Abendmarktes auf dem Rudolfplatz
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Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss
2340 Zeichen
Dezernat, Dienststelle VIII/23/236 Vorlagen-Nummer 19.06.2026 1839/2026 Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Sitzung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / In- ternationales 22.06.2026 Rechnungsprüfungsausschuss 30.06.2026 Beantwortung einer mündlichen Anfrage zur Vorlage 0870/2026 - Sachstandsbericht zur Zukunft des Abendmarktes auf dem Rudolfplatz Im Vorfeld der Sitzung des Ausschusses für Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales vom 04.05.2026 reichte RM Werner Marx dem Sitzungsdienst der Sitzung schriftlich folgende Fragen ein: 1. Wie hoch war bzw. ist die monatliche Gebühr für die Durchführung als Wochenmarkt? 2. Wie hoch wäre die „reguläre“ (monatliche) Gebühr bzw. Sondernutzungsgebühr als Veranstaltung auf dem Rudolfplatz gewesen? 3. Ist der „neue“ wöchentliche Abendmarkt (wieder) als Wochenmarkt nach § 67 Gewer- beordnung festgesetzt? Die Verwaltung beantwortet die Fragen wie folgt: zu 1. Auf dem Abendmarkt Rudolfplatz werden der Betreiberin für die fest zugewiesenen Stand- plätze (Dauerstandplätze) je Markttag und Meter Länge der Verkaufsfront des Standplatzes Standgebühren in Höhe von 2,18 Euro (inklusive Mehrwertsteuer) erhoben. Dies entspricht der geltenden Satzung über die Erhebung von Gebühren auf den Wochenmärkten der Stadt Köln. Auf Grund der kalkulierten Nettostandfläche auf dem Marktplatz wurden für die bislang durch- geführten Veranstaltungen je Markttag 130 Meter Verkaufsfront berechnet. Sollte sich die ge- nutzte Nettostandfläche z.B. durch Umstellungen erhöhen, so wird die berechnete Verkaufs- front entsprechend angepasst. zu 2. Die Höhe einer Sondernutzungsgebühr ergäbe sich aus dem Gebührentarif zur Satzung der Stadt Köln über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentli- chen Straßen in der jeweils geltenden Fassung. Da in diesem Tarif andere Berechnungsgrundlagen verwendet werden – bspw. differenziert nach Außengastronomie mit oder ohne Versorgungseinrichtung sowie bspw. der Grundlage von genutzten m² je Monat – ist ein konkreter Vergleich bzw. die Nennung der konkreten Kos- ten nicht möglich. zu 3. Der Abendmarkt Rudolfplatz ist weiterhin als Wochenmarkt gem. §67 Gewerbeordnung fest- gesetzt. 2 Gez. Wolfgramm
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: vertagt
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1839/2026
- Typ
- Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.)
- Datum
- 25.06.2026
- Erstellt
- 17.06.2026 16:02