V/0420/2020
Erweiterung der Realschule im Kreuzviertel, Finkenstraße 76, 48147 Münster
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Anlage A
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Anlage A zur V/0420/2020 Kurzüberblick Die Realschule im Kreuzviertel soll zur vollen 4-Zügigkeit erweitert werden. Ferner soll zur Deckung des Sporthallenbedarfs ein Hallensegment geplant werden. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Mit der Vorlage wird das Ziel „Wir werden einer der führenden Bildungs-, Wissenschafts-, For- schungs- und Entwicklungsstandorte in Europa“ verfolgt. Das Ziel aus dem Haushaltsplan zur Produktgruppe 0301 – Leistungen für Schulen – lautet: „Das Amt für Schule und Weiterbildung stellt für die städtischen Schulen den erforderlichen Schulraum einschließlich der notwendigen Ausstattung und das ergänzende kommunale Personal zur Verfü- gung“. Finanzierung Produktgruppe: 0301 Leistungen für Schulen Auswirkungen auf den Ergebnisplan Ja X Nein Auswirkungen auf den Finanzplan X Ja Nein Im beschlossenen Haushaltsplan 2020 enthalten? X Ja Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? Ja X Nein Bereits veranschlagt? X Ja Nein Aufgrund des Grundsatzbeschusses sind zunächst nur die Planungskosten in Höhe von 250.000 € zu finanzieren. Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist X vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig freiwil- lig Gem. § 79 SchulG NRW ist der Schulträger verpflichtet, die für einen ordnungsgemäßen Unterricht erforderlichen Schulanlagen, Gebäude, Einrichtungen und Lehrmittel bereitzustellen und zu unter- halten sowie das für die Schulverwaltung notwendige Personal und eine am allgemeinen Stand der Technik und Informationstechnologie orientierte Sachausstattung zur Verfügung zu stellen. Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Bei den Planungen zur Erweiterung des Gebäudes der Realschule im Kreuzviertel werden u. a. die Anforderungen an die Barrierefreiheit und die Gebäudeleitlinien der Stadt Münster berücksich- tigt.
Beschlussvorlage
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V/0420/2020 V/0420/2020 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Erweiterung der Realschule im Kreuzviertel, Finkenstraße 76, 48147 Münster hier: Grundsatzbeschluss zur Erweiterung des Schulgebäudes und Errichtung eines weiteren Sporthallensegments Beratungsfolge 26.05.2020 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung 09.06.2020 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Vorberatung 16.06.2020 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Vorberatung 23.06.2020 Sportausschuss Vorberatung 24.06.2020 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 24.06.2020 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die Aufnahmekapazität der Realschule im Kreuzviertel wegen erheblicher Raumknappheit ab dem Schuljahr 2021/22 bis zur Fertigstellung der Erweiterung auf 3 Züge begrenzt werden soll und beauftragt die Verw altung, hierzu einen Beschluss vorzubere i- ten. 2. Der Rat fasst den Grundsatzbeschluss zum Aus -/Umbau der Realschule im Kreuzviertel zur 4 - Zügigkeit mit dem in der Anlage 1 dargestellten Raumprogramm sowie den Grundsatzbeschluss zur Errichtung eines weiteren Sporthallensegments gem. den in der Anlage 2 dargestellten Raumprogrammen. 3. Die Verwaltung wird beauftragt, zur Vorbereitung der Vergabe der Architektenleistung ein VgV- Verfahren zur Erlangung des Planungskonzeptes einschl. Kostenermittlung für die Erweit erung der Realschule im Kreuzviertel einschließlich Sporthalle durchzuführen und anschließend auf dieser Grundlage den Errichtungsbeschluss herbeizuführen. 4. Es wird zur Kenntnis genommen, dass zunächst nur Planungskosten in Höhe von 250.000 € anfallen werden. Spätere Auswirkungen auf den Haushalt durch die Investition werden mit dem Errichtungsbeschluss zu quantifizieren sein und die Ermächtigungen werden zur nächstmögl i- chen Haushaltsplanung angemeldet. Amt für Schule und Weiterbildung 22.05.2020 Ihr/e Ansprechpartner/in: Herr Watermann Telefon: 492-4010 Watermann@stadt- muenster.de - 2 - V/0420/2020 II. Finanzielle Auswirkungen: Die Finanzierung der Sachentscheidung erfolgt aus der Investitionsmaßnahme 4720 „Planungsko s- ten Erweiterung Schulgebäude“: Teilfinanzplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 0301 Leistungen für Schulen Investitionsmaßnah- me 4720 Planungskosten Erw. Schulgebäude Auszahlungen 2020 250.000 Haushaltsan- satz: 1.870.000 € Davon anteilig 250.000 € für die Erweiterung der Realschule im Kreuzviertel Die zur Finanzierung der Planungskosten erforderlichen Ermächtigungen stehen im Haushaltsplan 2020 bei der Produktgruppe 0301 „Leistungen für Schulen“ zur Verfügung. Begründung: 1. Beschlusslage Der Rat der Stadt Münster hat am 29.06.2016 auf der Grundlage der Vorlage „Handlungsb e- darfe zur Erweiterung von Schulgebäuden aufgrund der demographischen Entwicklung und der Beschulung von Flüchtlingskindern bis 2020/2021 (Vorlage V/0420/2016)“ u. a. beschlo s- sen, eine Machbarkeitsstudie für die Realschule im Kreuzviertel für eine künftige Fünfzügigkeit durchzuführen. Mit Beschlussfassung über die Vorlage V/0705/2018/2 hat der Rat in seiner Sitzung im D e- zember 2018 beschlossen, dass in den Haupt - und Realschulen zunächst keine Maßnahmen ergriffen werden. Wegen der gestiegenen Nachfrage nach OGS -Betreuung, dem zukünftigen Rechtsanspruch auf Betreuung im OGS-Bereich, steigenden Schülerzahlen sowie der Leitent- scheidung des Landes zur Rückkehr zu G9 wurden Grundschulen und Gymnasien priorisiert. Im aktuellen „Statusbericht zum Schulbauprogramm auf der Grundlage der bisherigen B e- schlüsse zu Handlungsbedarfen zur Erweiterung von Schulgebäuden“ (Vorlage V/0109/2020) weist die Schulverwaltung darauf hin, dass angesichts der angespannten Raumsituation in der Realschule im Kreuzviertel dringend Maßnahmen zur Verbesserung der Raumsituation erfo r- derlich sind. In diesem Zusammenhang wird ein Beschlussvorschlag noch vor der Somme r- pause für den Rat angekündigt. - 3 - V/0420/2020 2. Aktuelle Situation an der Realschule im Kreuzviertel Die Realschule im Kreuzviertel hat als vierzügige Realschule aktuell 628 Schüle rinnen und Schüler und ist damit zahlenmäßig die größte Realschule in Münster. Es existieren insgesamt 23 Klassen, d. h. bis auf den 7. Jahrgang (3 Klassen) sind in jedem Jahrgang 4 Klassen gebi l- det. Die Raumsituation insbesondere im Verwaltungsbereich aber auch im Hinblick auf Differenzie- rungsmöglichkeiten war bereits in der Vergangenheit mehrfach Gegenstand von Gesprächen und Anträgen vonseiten der Schule. Durch die nennenswerte Erweiterung des Lehrpersonals einschl. Referendarinnen und Referendaren un d Studierenden im Praxissemester verschärfte sich die Situation gerade im Verwaltungsbereich noch einmal erheblich. Schließlich führte die Neuausrichtung der Inklusion landesseitig dazu, dass die Realschule, wie alle anderen Realschulen auch, nunmehr zu r Aufnahme von bis zu 3 Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf in jeder Eingangsklasse verpflichtet ist. Es handelt sich hierbei überwiegend um zieldifferent zu beschulende Schülerinnen und Schüler, sodass in erheblichem Umfang die Notwendigkeit äußerer Differenzierung entsteht. Die Situation hat sich insgesamt derart verschärft, dass auch aus Gründen des Arbeitsschutzes dringend Abhilfe zu schaffen ist. Neben der dringend erforderlichen Planung baulicher Verände- rungen sind zusätzlich Sofortmaßnahmen erforderlich. In einem Gespräch der Schulverwaltung mit mehreren beteiligten Dezernaten der Bezirksregierung Münster erfolgte eine Verständigung dahingehend, dass neben der Planung baulicher Maßnahmen Sofortmaßnahmen erforderlich sind. Dies ist unter anderem die Reduzierung der Aufnahmekapazität von 4 auf 3 Eingangsklas- sen ab dem Schuljahr 2021/2022. Weiterhin werden Vertreter der Bezirksregierung, der Schulverwaltung und der Schule selbst noch einmal im Rahmen einer Ortsbegeh ung die Möglichkeit weiterer kurzfristiger Lösungen, beispielsweise durch Änderung von Mobiliar o.ä., prüfen. 3. Auswirkungen auf die Aufnahmekapazität bei Realschulen Nach Auslaufen der Paul-Gerhardt-Realschule, der Fürstin-von-Gallitzin-Realschule sowie der Realschule Roxel verbleiben 6 Realschulen im Stadtgebiet Münster. Die Aufnahmekapazität beträgt insgesamt 20 Eingangsklassen. Zum Schuljahr 2019/2020 meldeten sich mit insg e- samt 555 Schülerinnen und Schülern erheblich mehr Schülerinnen und Schüler für die 6 Real- schulen an als in den Vorjahren (jeweils unter 500 Schülerinnen und Schüler). Das führte d a- zu, dass insgesamt 21 Klassen gebildet wurden. Die Klassenmehrbildung war auch möglich, weil bis zu dem Zeitpunkt die Erna -de-Vries-Realschule und auch die Johannes-Gutenberg- Realschule mit einer festgelegten Zügigkeit von 3,5 über gebrochene Zügigkeiten verfügten und in diesem Jahr beide jeweils 4 Klassen bilden konnten. Mit seinem Beschluss „Änderung des allgemeinen Rahmens zur Aufnahme von Schüleri n- nen/Schülern in die städtischen Schulen (Vorlage V/1070/2019)“ hat der Rat der Stadt Mün s- ter nach Aufforderung der Bezirksregierung Münster die Zügigkeiten begradigt (Erna -de-Vries Realschule 3 Eingangsklassen; Johannes-Gutenberg-Realschule Hiltrup 4 Eingangsklassen). Zum Schuljahr 2020/2021 lagen nach Abschluss des Anmeldezeitraums 512 Anmeldungen vor. Die Realschule im Kreuzviertel hätte direkt nach dem Anmeldeverfahren 3 Klassen ohne Abweisungen bilden können; im Zuge der Umverteilung abgewiesener Sc hülerinnen und Schüler von anderen Schulen mussten jedoch noch einige Aufnahmen erfolgen, sodass auch zum kommenden Schuljahr 2020/2021 vier Klassen gebildet werden. - 4 - V/0420/2020 Zum Schuljahr 2022/2023 erfolgt planmäßig die Erweiterung der Erich -Klausener-Realschule um 1 Zug. Gemeinsam mit der Bezirksregierung Münster ist die Schulverwaltung der Ei n- schätzung, dass eine Reduzierung der Aufnahmekapazität der Realschule im Kreuzviertel zum Schuljahr 2021/2022 (damit eine Reduzierung der Realschulkapazität insgesamt von 20 auf 19 Zügen) verantwortbar ist. Sollte sich beim Anmeldeverfahren im Frühjahr 2021 herau s- stellen, dass die Kapazitäten an allen Realschulen insgesamt nicht ausreichend sind, müsste dies über eine einmalige Mehrklassenbildung aufgefangen werden. Mit einer Machbarkeitsstudie sollte daher ein Aus-/Umbau zur 4-Zügigkeit unter Berücksichtigung von Umnutzungen im Bestandsgebäude mit folgendem zusätzlichem Raumbedarf geprüft werden: 6 Differenzierungsräume à 30 m² 1 NW-Raum mit 75 m² 1 Sammlungsraum mit 50 m² 1 Aufenthaltsraum à 65 m² Erweiterung des Lehrerzimmers um 80 m² Erweiterung des Sekretariats inklusive Kopierraum um 20 m² 5 Büros à 16 m² Planerisch wurde im Rahmen einer Machbarkeitsstudie bereits im Jahr 2017 eine Erweiterung zur 5 - Zügigkeit nachgewiesen (V/0224/2018/1). Verschiedene Möglichkeiten zur Erweiterung konnten mit 2 Baufeldern definiert werden, in denen das maximale Raumprogramm zur 5 -Zügigkeit umgesetzt wer- den kann. Folglich ist damit nachgewiesen, dass auch das geringere Raumprogr amm für eine 4- Zügigkeit realisierbar ist, so dass auf eine erneute Machbarkeitsstudie nicht erforderlich ist.. Im Hi n- blick auf ein noch durchzuführendes Wettbewerbsverfahren ist dieses Verfahren vertretbar. Als 4-zügige Schule hat die Realschule im Kreuzviertel einen Sporthallenbedarf von 2,4 Halleneinhei- ten. Im Bestand sind zwei Halleneinheiten in Form von zwei Einfachsporthallen vorhanden. Eine Ei n- fachhalle wurde in den 1960iger Jahren errichtet. Die weitere Bestandshalle wurde 2005 in Betrieb genommen. Mit der Machbarkeitsstudie zur 5 -Zügigkeit wurde auch eine Erweiterung der Sportha l- lenkapazität geprüft, die auch Defizite anderer innerstädtischen Schulen im Sporthallenbereich au s- gleichen könnte. Planerisch ist nachgewiesen, dass eine weitere E infachsporthalle an die im Jahr 2005 in Betrieb genommene Bestandshalle angebaut werden kann. Aus sportfachlicher Sicht wird die Errichtung einer Zweifachsporthalle gegenüber dem Betrieb einer weiteren Einfachsporthallen bevo r- zugt. Die Umsetzung der zusätzlichen Hallenkapazität wird im weiteren Planungsprozess geklärt. I.V. gez. Thomas Paal Stadtdirektor Anlagen: Anlage A Anlage 1: Raumprogramm Schulerweiterung Anlage 2: Raumprogramm Einfachsporthalle und Zweifachsporthalle
Anlage 2_V_0420_2020
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Anlage 2 zur Vorlage V/0420/2020 Raumprogramm Einfachsporthalle Anzahl gesamt qm Halle Sportfläche Einfachsporthalle 1 405,00 Summe qm 405,00 Eingangsbereich Eingangshalle (entwurfsabhänig) 1 15,00 WC Damen (1 WC, 1 WT) 1 4,50 WC Herren (1 WC, 1 Urinal, 1 WT) 1 4,50 Behindertentoilette gem. DIN 1804-1 Zugänglichkeit sowohl für Sportler als auch Besucher erforderlich 1 5,00 Summe qm 29,00 Umkleideräume Jeweils eine Damen- Herrenumkleide Sammelumkleide Damen 1 23,00 Sammelumkleide Herren 1 23,00 Summe qm 46,00 Sanitärraum Zuordnung der Wasch-Duschräume zu je 1 Umkleideraum (nach Geschlechtern getrennt) Wasch-/Duschraum à 21 m² inkl. Duschplatz für Menschen mit Behinderung (m/w) 2 42,00 Sportlertoiletten à 9 m² 2 18,00 Summe qm 60,00 Übungsleiterraum/Regieraum (Arbeitsplatz, Umkleideraum-, Wasch-, Duschbereich) 1 15,00 Hallenwart/Sanitätsraum (Arbeitsplatz, Sanitätsbereich, Wasch-, Duschbereich) 1 15,00 Summe qm 30,00 Sportgeräteraum (mind. 4,50 Tiefe, 2,50 m Höhe, Gesamtlänge mind. 21 m) 1 47,25 Summe qm 47,25 Sonstige Räume Technikraum 1 25,00 Putzmittelraum 1 5,00 Magazinraum 1 12,00 Summe qm 42,00 Summe Nutzfläche gesamt 659,25 Raumprogramm Zweifachsporthalle Anzahl gesammt qm Halle Sportfläche Zweifachsporthalle 2 990,00 Summe qm 990,00 Eingangsbereich Eingangshalle (entwurfsabhänig) 1 40,00 WC Damen (1 WC, 1 WT) 1 4,50 WC Herren (1 WC, 1 Urinal 1 1 WT) 1 4,50 Behindertentoilette gem. DIN 1804-1 Zugänglichkeit sowohl für Sportler als auch Besucher erforderlich 1 5,00 Summe qm 54,00 Umkleideräume Jeweils eine Damen- Herrenumkleide je Hallentrakt 2 Sammelumkleiden Damen à 23 m² 2 46,00 2 Sammelumkleiden Herren à 23 m² 2 46,00 Summe qm 92,00 Sanitärraum Zuordnung der Wasch-Duschräume zu je 2 Umkleiden- nach Geschlechtern getrennt Wasch-/Duschraum 1 21,00 Wasch-/Duschraum 1 21,00 2 Sportlertoiletten à 9 m² 2 18,00 Duschplatz für Menschen mit Behinferung (m/w) Summe qm 60,00 Übungsleiterraum / Regieraum (Arbeitsplatz, Umkleideraum-, Wasch-, Duschbereich) 1 15,00 Hallenwart/Sanitätsraum (Arbeitsplatz, Sanitätsbereich, Wasch-, Duschbereich) 1 15,00 Summe qm 30,00 2 Sportgeräteräume à 47,25 m² (mind. 4,50 Tiefe, 2,50 m Höhe, Gesamtlänge mind 21 m) 2 94,50 Summe qm 94,50 Sonstigeräume Technikraum 1 25,00 Putzmittelraum 1 5,00 Magazinraum 1 12,00 Summe qm 42,00 Summe Nutzfläche gesamt 1.362,50
Anlage1_V_0420_2020
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Anlage 1 zur Vorlage V/0420/2020
Erweiterung der Realschule im Kreuzviertel
Raumprogramm/Zusätzliche Raumbedarfe
Anzahl Raumart m² je Raum Gesamt m²
6 Differenzierungsraum 30 180
1 Fachraum für Naturwissenschaften 75 75
1 Sammlungsraum 50 50
1 Aufenthaltsraum für Schüler/innen 65 65
Erweiterung des Lehrerzimmers 80 80
Erweiterung des Sekretariats inklusive Kopierraum 20 20
5 Büros 16 80
550 m²
Beratungsverlauf (6)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (1)
- Finkenstraße 76
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Aktenzeichen
- V/0420/2020
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 14.05.2020
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37