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V/0420/2020

Erweiterung der Realschule im Kreuzviertel, Finkenstraße 76, 48147 Münster

Vorlagen 14.05.2020

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 24.06.2020, TOP 29.2

Anlage A

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Ansehen

Beschlussvorlage

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Anlage 2_V_0420_2020

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Ansehen

Anlage1_V_0420_2020

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Ansehen

Anlage A

1963 Zeichen

Anlage A zur V/0420/2020 
Kurzüberblick 
Die Realschule im Kreuzviertel soll zur vollen 4-Zügigkeit erweitert werden. 
Ferner soll zur Deckung des Sporthallenbedarfs ein Hallensegment geplant werden. 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Mit der Vorlage wird das Ziel „Wir werden einer der führenden Bildungs-, Wissenschafts-, For-
schungs- und Entwicklungsstandorte in Europa“ verfolgt. 
 
Das Ziel aus dem Haushaltsplan zur Produktgruppe 0301 – Leistungen für Schulen – lautet: „Das 
Amt für Schule und Weiterbildung stellt für die städtischen Schulen den erforderlichen Schulraum 
einschließlich der notwendigen Ausstattung und das ergänzende kommunale Personal zur Verfü-
gung“. 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: 0301 Leistungen für Schulen 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan  Ja X Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan X Ja  Nein   
Im beschlossenen Haushaltsplan 2020 enthalten? X Ja  Nein  teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren?   Ja X Nein   
Bereits veranschlagt? X Ja  Nein   
Aufgrund des Grundsatzbeschusses sind zunächst nur die Planungskosten in Höhe von 250.000 € 
zu finanzieren. 
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung 
ist 
X vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 vollständig freiwil-
lig 
Gem. § 79 SchulG NRW ist der Schulträger verpflichtet, die für einen ordnungsgemäßen Unterricht 
erforderlichen Schulanlagen, Gebäude, Einrichtungen und Lehrmittel bereitzustellen und zu unter-
halten sowie das für die Schulverwaltung notwendige Personal und eine am allgemeinen Stand der 
Technik und Informationstechnologie orientierte Sachausstattung zur Verfügung zu stellen. 
 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
Bei den Planungen zur Erweiterung des Gebäudes der Realschule im Kreuzviertel werden u. a. 
die Anforderungen an die Barrierefreiheit und die Gebäudeleitlinien der Stadt Münster berücksich-
tigt.

Beschlussvorlage

10518 Zeichen

V/0420/2020 
V/0420/2020 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Erweiterung der Realschule im Kreuzviertel, Finkenstraße 76, 48147 Münster 
hier: Grundsatzbeschluss zur Erweiterung des Schulgebäudes und Errichtung eines weiteren 
Sporthallensegments 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   26.05.2020 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung 
   09.06.2020 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Vorberatung 
   16.06.2020 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Vorberatung 
   23.06.2020 Sportausschuss Vorberatung 
   24.06.2020 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 
   24.06.2020 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die Aufnahmekapazität der Realschule im Kreuzviertel wegen 
erheblicher Raumknappheit ab dem Schuljahr 2021/22 bis zur Fertigstellung der Erweiterung auf 
3 Züge begrenzt werden soll und beauftragt die Verw altung, hierzu einen Beschluss vorzubere i-
ten. 
 
2. Der Rat fasst den Grundsatzbeschluss zum Aus -/Umbau der Realschule im Kreuzviertel zur 4 -
Zügigkeit mit dem in der Anlage 1 dargestellten Raumprogramm sowie den Grundsatzbeschluss 
zur Errichtung eines weiteren Sporthallensegments gem. den in der Anlage 2 dargestellten 
Raumprogrammen.  
 
3. Die Verwaltung wird beauftragt, zur Vorbereitung der Vergabe der Architektenleistung ein VgV-
Verfahren zur Erlangung des Planungskonzeptes einschl. Kostenermittlung für die Erweit erung 
der Realschule im Kreuzviertel einschließlich Sporthalle durchzuführen und anschließend auf 
dieser Grundlage den Errichtungsbeschluss herbeizuführen.  
 
4. Es wird zur Kenntnis genommen, dass zunächst nur Planungskosten in Höhe von 250.000 € 
anfallen werden. Spätere Auswirkungen auf den Haushalt durch die Investition werden mit dem 
Errichtungsbeschluss zu quantifizieren sein und die Ermächtigungen werden zur nächstmögl i-
chen Haushaltsplanung angemeldet. 
Amt für Schule und 
Weiterbildung 
 
22.05.2020 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in: 
Herr Watermann 
Telefon: 492-4010 
Watermann@stadt-
muenster.de

- 2 - 
V/0420/2020 
 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Die Finanzierung der Sachentscheidung erfolgt aus der Investitionsmaßnahme 4720 „Planungsko s-
ten Erweiterung Schulgebäude“: 
 
Teilfinanzplan 
 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen 
 
Produktgruppe 0301 Leistungen für Schulen    
Investitionsmaßnah-
me 
4720 Planungskosten Erw.  
Schulgebäude 
   
Auszahlungen   2020 250.000  Haushaltsan-
satz:  
1.870.000 € 
Davon anteilig 
250.000 € für 
die Erweiterung 
der Realschule 
im Kreuzviertel 
 
Die zur Finanzierung der Planungskosten erforderlichen Ermächtigungen stehen im Haushaltsplan 
2020 bei der Produktgruppe 0301 „Leistungen für Schulen“ zur Verfügung. 
 
 
 
Begründung: 
 
 
1. Beschlusslage 
 
 Der Rat der Stadt Münster hat am 29.06.2016 auf der Grundlage der Vorlage „Handlungsb e-
darfe zur Erweiterung von Schulgebäuden aufgrund  der demographischen Entwicklung und 
der Beschulung von Flüchtlingskindern bis 2020/2021 (Vorlage V/0420/2016)“ u. a. beschlo s-
sen, eine Machbarkeitsstudie für die Realschule im Kreuzviertel für eine künftige Fünfzügigkeit 
durchzuführen.  
 
 Mit Beschlussfassung über die Vorlage V/0705/2018/2 hat der Rat in seiner Sitzung im D e-
zember 2018 beschlossen, dass in den Haupt - und Realschulen zunächst keine Maßnahmen 
ergriffen werden. Wegen der gestiegenen Nachfrage nach OGS -Betreuung, dem zukünftigen 
Rechtsanspruch auf Betreuung im OGS-Bereich, steigenden Schülerzahlen sowie der Leitent-
scheidung des Landes zur Rückkehr zu G9 wurden Grundschulen und Gymnasien priorisiert.  
 
 Im aktuellen „Statusbericht zum Schulbauprogramm auf der Grundlage der bisherigen B e-
schlüsse zu Handlungsbedarfen zur Erweiterung von Schulgebäuden“ (Vorlage V/0109/2020) 
weist die Schulverwaltung darauf hin, dass angesichts der angespannten Raumsituation in der 
Realschule im Kreuzviertel dringend Maßnahmen zur Verbesserung der Raumsituation erfo r-
derlich sind. In diesem Zusammenhang wird ein Beschlussvorschlag noch vor der Somme r-
pause für den Rat angekündigt.

- 3 - 
V/0420/2020 
2. Aktuelle Situation an der Realschule im Kreuzviertel 
 
 Die Realschule im Kreuzviertel hat als vierzügige Realschule aktuell 628 Schüle rinnen und 
Schüler und ist damit zahlenmäßig die größte Realschule in Münster. Es existieren insgesamt 
23 Klassen, d. h. bis auf den 7. Jahrgang (3 Klassen) sind in jedem Jahrgang 4 Klassen gebi l-
det.  
 
 Die Raumsituation insbesondere im Verwaltungsbereich aber auch im Hinblick auf Differenzie-
rungsmöglichkeiten war bereits in der Vergangenheit mehrfach Gegenstand von Gesprächen 
und Anträgen vonseiten der Schule. Durch die nennenswerte Erweiterung des Lehrpersonals 
einschl. Referendarinnen und Referendaren un d Studierenden im Praxissemester verschärfte 
sich die Situation gerade im Verwaltungsbereich noch einmal erheblich.  
 
 Schließlich führte die Neuausrichtung der Inklusion landesseitig dazu, dass die Realschule, 
wie alle anderen Realschulen auch, nunmehr zu r Aufnahme von bis zu 3 Schülerinnen und 
Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf in jeder Eingangsklasse verpflichtet ist. Es 
handelt sich hierbei überwiegend um zieldifferent zu beschulende Schülerinnen und Schüler, 
sodass in erheblichem Umfang die Notwendigkeit äußerer Differenzierung entsteht.  
 
Die Situation hat sich insgesamt derart verschärft, dass auch aus Gründen des Arbeitsschutzes 
dringend Abhilfe zu schaffen ist. Neben der dringend erforderlichen Planung baulicher Verände-
rungen sind zusätzlich Sofortmaßnahmen erforderlich. In einem Gespräch der Schulverwaltung 
mit mehreren beteiligten Dezernaten der Bezirksregierung Münster erfolgte eine Verständigung 
dahingehend, dass neben der Planung baulicher Maßnahmen Sofortmaßnahmen erforderlich  
sind. Dies ist unter anderem die Reduzierung der Aufnahmekapazität von 4 auf 3 Eingangsklas-
sen ab dem Schuljahr 2021/2022.  
 
 
 Weiterhin werden Vertreter der Bezirksregierung, der Schulverwaltung und der Schule selbst 
noch einmal im Rahmen einer Ortsbegeh ung die Möglichkeit weiterer kurzfristiger Lösungen, 
beispielsweise durch Änderung von Mobiliar o.ä., prüfen. 
 
 
3. Auswirkungen auf die Aufnahmekapazität bei Realschulen 
 
 Nach Auslaufen der Paul-Gerhardt-Realschule, der Fürstin-von-Gallitzin-Realschule sowie der 
Realschule Roxel verbleiben 6 Realschulen im Stadtgebiet Münster. Die Aufnahmekapazität 
beträgt insgesamt 20 Eingangsklassen. Zum Schuljahr 2019/2020 meldeten sich mit insg e-
samt 555 Schülerinnen und Schülern erheblich mehr Schülerinnen und Schüler für die 6 Real-
schulen an als in den Vorjahren (jeweils unter 500 Schülerinnen und Schüler). Das führte d a-
zu, dass insgesamt 21 Klassen gebildet wurden. Die Klassenmehrbildung war auch möglich, 
weil bis zu dem Zeitpunkt die Erna -de-Vries-Realschule und auch  die Johannes-Gutenberg-
Realschule mit einer festgelegten Zügigkeit von 3,5 über gebrochene Zügigkeiten verfügten 
und in diesem Jahr beide jeweils 4 Klassen bilden konnten.  
 
 Mit seinem Beschluss „Änderung des allgemeinen Rahmens zur Aufnahme von Schüleri n-
nen/Schülern in die städtischen Schulen (Vorlage V/1070/2019)“ hat der Rat der Stadt Mün s-
ter nach Aufforderung der Bezirksregierung Münster die Zügigkeiten begradigt (Erna -de-Vries 
Realschule 3 Eingangsklassen; Johannes-Gutenberg-Realschule Hiltrup 4 Eingangsklassen).  
 
 Zum Schuljahr 2020/2021 lagen nach Abschluss des Anmeldezeitraums 512 Anmeldungen 
vor. Die Realschule im Kreuzviertel hätte direkt nach dem Anmeldeverfahren 3 Klassen ohne 
Abweisungen bilden können; im Zuge der Umverteilung abgewiesener Sc hülerinnen und 
Schüler von anderen Schulen mussten jedoch noch einige Aufnahmen erfolgen, sodass auch 
zum kommenden Schuljahr 2020/2021 vier Klassen gebildet werden.

- 4 - 
V/0420/2020 
 Zum Schuljahr 2022/2023 erfolgt planmäßig die Erweiterung der Erich -Klausener-Realschule 
um 1 Zug. Gemeinsam mit der Bezirksregierung Münster ist die Schulverwaltung der Ei n-
schätzung, dass eine Reduzierung der Aufnahmekapazität der Realschule im Kreuzviertel 
zum Schuljahr 2021/2022 (damit eine Reduzierung der Realschulkapazität insgesamt von 20 
auf 19 Zügen) verantwortbar ist. Sollte sich beim Anmeldeverfahren im Frühjahr 2021 herau s-
stellen, dass die Kapazitäten an allen Realschulen insgesamt nicht ausreichend sind, müsste 
dies über eine einmalige Mehrklassenbildung aufgefangen werden.  
 
 
Mit einer Machbarkeitsstudie sollte daher ein Aus-/Umbau zur 4-Zügigkeit unter Berücksichtigung von 
Umnutzungen im Bestandsgebäude mit folgendem zusätzlichem Raumbedarf geprüft werden: 
 
6 Differenzierungsräume à 30 m² 
1 NW-Raum mit 75 m²  
1 Sammlungsraum mit 50 m² 
1 Aufenthaltsraum à 65 m² 
Erweiterung des Lehrerzimmers um 80 m² 
Erweiterung des Sekretariats inklusive Kopierraum um 20 m² 
5 Büros à 16 m² 
 
Planerisch wurde im Rahmen einer Machbarkeitsstudie bereits im Jahr 2017 eine Erweiterung zur 5 -
Zügigkeit nachgewiesen (V/0224/2018/1). Verschiedene Möglichkeiten zur Erweiterung konnten mit 2 
Baufeldern definiert werden, in denen das maximale Raumprogramm zur 5 -Zügigkeit umgesetzt wer-
den kann. Folglich ist damit nachgewiesen, dass auch das geringere Raumprogr amm für eine 4-
Zügigkeit realisierbar ist, so dass auf eine erneute Machbarkeitsstudie nicht erforderlich ist.. Im Hi n-
blick auf ein noch durchzuführendes Wettbewerbsverfahren ist dieses Verfahren vertretbar.  
 
Als 4-zügige Schule hat die Realschule im Kreuzviertel einen Sporthallenbedarf von 2,4 Halleneinhei-
ten. Im Bestand sind zwei Halleneinheiten in Form von zwei Einfachsporthallen vorhanden. Eine Ei n-
fachhalle wurde in den 1960iger Jahren errichtet. Die weitere Bestandshalle wurde 2005 in Betrieb 
genommen. Mit der Machbarkeitsstudie zur 5 -Zügigkeit wurde auch eine Erweiterung der Sportha l-
lenkapazität geprüft, die auch Defizite anderer innerstädtischen Schulen im Sporthallenbereich au s-
gleichen könnte. Planerisch ist nachgewiesen, dass eine weitere E infachsporthalle an die im Jahr 
2005 in Betrieb genommene Bestandshalle angebaut werden kann. Aus sportfachlicher Sicht wird die 
Errichtung einer Zweifachsporthalle gegenüber dem Betrieb einer weiteren Einfachsporthallen bevo r-
zugt.  
Die Umsetzung der zusätzlichen Hallenkapazität wird im weiteren Planungsprozess geklärt. 
 
 
I.V. 
 
gez. 
Thomas Paal 
Stadtdirektor 
 
 
Anlagen: 
 
Anlage A 
Anlage 1: Raumprogramm Schulerweiterung 
Anlage 2: Raumprogramm Einfachsporthalle und Zweifachsporthalle

Anlage 2_V_0420_2020

2661 Zeichen

Anlage 2 zur Vorlage V/0420/2020
Raumprogramm Einfachsporthalle Anzahl  gesamt qm 
Halle
Sportfläche Einfachsporthalle 1 405,00     
Summe qm 405,00     
Eingangsbereich
Eingangshalle (entwurfsabhänig) 1 15,00       
WC Damen (1 WC, 1 WT) 1 4,50         
WC Herren (1 WC, 1 Urinal, 1 WT) 1 4,50         
Behindertentoilette gem. DIN 1804-1 
Zugänglichkeit sowohl für Sportler als auch Besucher erforderlich 1 5,00         
Summe qm 29,00       
Umkleideräume
Jeweils eine Damen- Herrenumkleide
Sammelumkleide Damen 1 23,00       
Sammelumkleide Herren 1 23,00       
Summe qm 46,00       
Sanitärraum
Zuordnung der Wasch-Duschräume zu je 1 Umkleideraum
(nach Geschlechtern getrennt)
Wasch-/Duschraum à 21 m² inkl. Duschplatz für Menschen mit Behinderung (m/w) 2 42,00       
Sportlertoiletten à 9 m² 2 18,00       
Summe qm 60,00       
Übungsleiterraum/Regieraum 
(Arbeitsplatz, Umkleideraum-, Wasch-, Duschbereich) 1 15,00       
Hallenwart/Sanitätsraum
(Arbeitsplatz, Sanitätsbereich, Wasch-, Duschbereich) 1 15,00       
Summe qm 30,00       
Sportgeräteraum 
(mind. 4,50 Tiefe, 2,50 m Höhe, Gesamtlänge mind. 21 m) 1 47,25       
Summe qm 47,25       
Sonstige Räume
Technikraum 1 25,00       
Putzmittelraum 1 5,00         
Magazinraum 1 12,00       
Summe qm 42,00       
Summe Nutzfläche gesamt 659,25

Raumprogramm Zweifachsporthalle Anzahl
 gesammt 
qm 
Halle
Sportfläche Zweifachsporthalle 2 990,00     
Summe qm 990,00     
Eingangsbereich
Eingangshalle (entwurfsabhänig) 1 40,00       
WC Damen (1 WC, 1 WT) 1 4,50         
WC Herren (1 WC, 1 Urinal 1 1 WT) 1 4,50         
Behindertentoilette gem. DIN 1804-1 
Zugänglichkeit sowohl für Sportler als auch Besucher erforderlich 1 5,00         
Summe qm 54,00       
Umkleideräume
Jeweils eine Damen- Herrenumkleide je Hallentrakt
2 Sammelumkleiden Damen à 23 m² 2 46,00       
2 Sammelumkleiden Herren à 23 m² 2 46,00       
Summe qm 92,00       
Sanitärraum
Zuordnung der Wasch-Duschräume zu je 2 Umkleiden- nach 
Geschlechtern getrennt
Wasch-/Duschraum 1 21,00       
Wasch-/Duschraum 1 21,00       
2 Sportlertoiletten à 9 m² 2 18,00       
Duschplatz für Menschen mit Behinferung (m/w)
Summe qm 60,00       
Übungsleiterraum / Regieraum 
(Arbeitsplatz, Umkleideraum-, Wasch-, Duschbereich) 1 15,00       
Hallenwart/Sanitätsraum
(Arbeitsplatz, Sanitätsbereich, Wasch-, Duschbereich) 1 15,00       
Summe qm 30,00       
2 Sportgeräteräume à 47,25 m²
(mind. 4,50 Tiefe, 2,50 m Höhe, Gesamtlänge mind 21 m) 2 94,50       
Summe qm 94,50       
Sonstigeräume
Technikraum 1 25,00       
Putzmittelraum 1 5,00         
Magazinraum 1 12,00       
Summe qm 42,00       
Summe Nutzfläche gesamt 1.362,50

Anlage1_V_0420_2020

452 Zeichen

Anlage 1 zur Vorlage V/0420/2020 
 
 
Erweiterung der Realschule im Kreuzviertel 
Raumprogramm/Zusätzliche Raumbedarfe 
 
Anzahl Raumart m² je Raum Gesamt m² 
6 Differenzierungsraum 30   180 
1 Fachraum für Naturwissenschaften 75     75 
1 Sammlungsraum 50     50 
1 Aufenthaltsraum für Schüler/innen 65     65 
 Erweiterung des Lehrerzimmers 80     80 
 Erweiterung des Sekretariats inklusive Kopierraum 20     20 
5 Büros 16     80 
           550 m²

Beratungsverlauf (6)

09.06.2020 Ausschuss für Schule und Weiterbildung
TOP 12 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
16.06.2020 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen
TOP 6.11 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
23.06.2020 Bezirksvertretung Münster-Mitte
TOP 5.6 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
23.06.2020 Sportausschuss
TOP 5.1 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
24.06.2020 Haupt- und Finanzausschuss
TOP 27.2 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
24.06.2020 Rat
TOP 29.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Finkenstraße 76

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Details

Aktenzeichen
V/0420/2020
Typ
Vorlagen
Datum
14.05.2020
Erstellt
06.10.2020 14:37