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V/0776/2013/1

48. Änderung FNP - Beschluss zur Änderung - Bebauungsplan Nr. 561 - Beschluss zur Aufstellung - Bebauungsplan Nr. 562 - Beschluss zur Aufstellung

Vorlagen 25.11.2013

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 11.12.2013, TOP 46.5.1

Ergänzungsvorlage Beschluss

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Ergänzungsvorlage Beschluss

3379 Zeichen

V/0776/2013/1 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
1. 48. Änderung des Flächennutzungsplans im Stadtbezirk Ost im Stadtteil Handorf in den 
Bereichen westlich und östlich der Hobbeltstraße  
Beschluss zur Änderung  
2. Bebauungsplan Nr. 561: Handorf - Sportanlagen östlich der Hobbeltstraße  
Beschluss zur Aufstellung  
3. Bebauungsplan Nr. 562: Handorf - Hobbeltstraße / Kirschgarten / Heriburgstraße 
Beschluss zur Aufstellung 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
11.12.2013 Hauptausschuss Vorberatung 
11.12.2013 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag:  
I. Sachentscheidung:  
1. Der Flächennutzungsplan ist gemäß §§ 2 (1) und 1 (8) Baugesetzbuch (BauGB) in den 
Bereichen westlich und östlich der Hobbeltstraße zu ändern.  
 
2. Für den Bereich östlich der Hobbeltstraße ist gemäß § 2 (1) Baugesetzbuch ( BauGB) ein 
Bebauungsplan zur Festsetzung von Art und Maß der baulichen Nutzung, der überbaubaren 
Grundstücksflächen und der Verkehrsflächen aufzustellen.  
 
Innerhalb dieses Gebietes liegen folgende Grundstücke (Anlage 2):  
 
Gemarkung Handorf  
 
Flur 9:  
Flurstücke 153, 154, 155, 156, 157, 158, 199, 476, 761, 762, 1754, 1755, 1757, 1758, 1760, 
1761, 1762, 1763, Teile der Flurstücke 1753, 1756  
 
Flur 10:  
Flurstücke 65, 1370, 1375, 1376  
 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0776/2013/1. Erg. 
Auskunft erteilt: 
Herr Winter / Herr Husmann 
Ruf: 
492 61 30 / 492 61 94 
E-Mail: 
Husmann@stadt-muenster.de  
Datum: 
27.11.2013 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0776/2013/1 
3. Für den Bereich westlich der Hobbeltstraße , nördlich Kirschgarten  ist g emäß § 2 (1) 
Baugesetzbuch (BauGB) ein Bebauungsplan zur Festsetzung von Art und Maß der baulichen 
Nutzung, der überbaubaren Grundstücksflächen und der Verkehrsflächen aufzustellen.  
 
Innerhalb dieses Gebietes liegen folgende Grundstücke (Anlage 3):  
 
Gemarkung Handorf  
 
Flur 7:  
Flurstück 324, Teil des Flurstücks 1539  
 
Flur 9:  
Flurstücke 462, 1382, 1383, 1385, 1488, 1489, 1628, 1629, 1630, 1631, Teile der Flurstücke 
1753, 1773, 1784  
 
4. In den Bebauungsplan, der die Neuentwicklung eines Wohnbaugebietes wes tlich der 
Hobbeltstraße / nördlich Kirschgarten betrifft, ist aufzunehmen, dass 30 % der 
zukünftigen Wohnbebauung öffentlich gefördert errichtet werden sollen. Die 
Verwaltung wird beauftragt, Anstrengungen zu unternehmen, dass eine öffentlich 
geförderte Wohnbebauung tatsächlich realisiert wird.  
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
Durch die Beschlüsse zur Änderung bzw. Aufstellung der Bauleitpläne entstehen der Stadt 
Münster keine Kosten und keine Folgekosten. 
 
 
Begründung: 
Die Bezirksvertretung Münster -Ost hat am 14.11.2013 entsprechend der Beschlussvorlage 
Beschluss gefasst.  
 
Auf Antrag der SPD -Fraktion hat der Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und 
Wirtschaft (ASSVW) am 21.11.2013 die Beschlussvorschläge um den Beschlussvorschlag 4 (fett 
gedruckt) erweitert und sodann die Beschlussvorschläge insgesamt mehrheitlich beschlossen.  
 
Der Beschlussvorschlag 4 hat keine direkten Auswirkungen auf die Festsetzungen im 
Bebauungsplan, da der Beschlussvorschlag sich primär auf die liegenschaftliche Verg abe bezieht; 
er ist als Rahmenbedingung für das zu einem späteren Zeitpunkt angedachte 
Wettbewerbsverfahren wichtig.  
 
 
i. V.  
 
gez.  
Schultheiß  
Stadtdirektor

Beratungsverlauf (2)

11.12.2013 Hauptausschuss
TOP 40.5.1 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
11.12.2013 Rat
TOP 46.5.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung

Orte (5)

  • Bebauungsplan Nr. 561 (amtlicher Umring) amtlich
  • Bebauungsplan Nr. 562 (amtlicher Umring) amtlich
  • Hobbeltstraße
  • Heriburgstraße
  • Kirschgarten

Bebauungsplan Nr. 561

Amtlicher Umring, Rechtskräftig – Handorf - Sportanlagen östlich der Hobbeltstraße

Planseite der Kommune

Quelle: Land NRW (Bauleitplanung), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – 2.0 (Lizenz)

Bebauungsplan Nr. 562

Amtlicher Umring, Rechtskräftig – Handorf - Hobbeltstraße / Kirschgarten / Heriburgstraße

Planseite der Kommune

Quelle: Land NRW (Bauleitplanung), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – 2.0 (Lizenz)

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Details

Vorlagen-Nr.
V/0776/2013/1
Typ
Vorlagen
Datum
25.11.2013
Erstellt
06.10.2020 14:37