V/0882/2007
Bebauungsplan Nr. 412, vorhabenbezogene 3. Änderung - Satzungsbeschluss
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V-0882-2007-Anlage-2-Plan.pdf
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I IV I 707 525 701 642 502 IV 706 497 703 704 705 708 522 Anlage 2 zur Vorlage Nr. 882/2007 Vorhabenbezogene 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 412 Stadtplanung Verkehrsplanung Stadtentwicklung Amt für Maßstab 1:1000 ST ADT M TÜNS ER
Beschlussvorlage
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V/0882/2007 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung Betrifft Vorhabenbezogene 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 412: Mecklenbeck - Ossenkampstiege / Schürbusch Satzungsbeschluss Beratungsfolge 29.11.2007 Bezirksvertretung Münster-West Anhörung 12.12.2007 Hauptausschuss Vorberatung 12.12.2007 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Der Entwurf der vorhabenbezogenen 3. Änderung des Bebauungsplanes 412: Mecklenbeck – Ossenkampstiege / Schürbusch wird aufgrund der §§ 2 und 10 i. V. m. § 12 Baugesetzbuch (BauGB) und der §§ 7 und 41 Gemeindeordnung (GO NRW) als Satzung beschlossen. Die Begründung mit Umweltbericht zur vorhabenbezogenen Bebauungsplanänderung wird eben- falls beschlossen. II. Kosten/Folgekosten Durch den vorstehenden Beschlussvorschlag entstehen keine zusätzlichen Kosten und keine wei- teren Folgekosten. Begründung: Der Rat der Stadt Münster hat am 21.02.2007 den Beschluss zur vorhabenbezogenen 3. Ände- rung des Bebauungsplanes Nr. 412 gefasst. Der Entwurf der Bebauungsplanänderung hat vom 17.09.2007 bis zum 17.10.2007 öffentlich ausgelegen. Zur Offenlegung wurden keine Stellungnahmen vorgetragen, so dass nun der Satzungsbeschluss zur vorhabenbezogenen 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 412 gefasst werden kann. Der Vorhabenträger trägt gemäß Durchführungsvertrag die Kosten für die Erschließungsanlage. Der Stadt Münster entstehen somit keine Kosten. Nähere Einzelheiten zur Planung können den beigefügten Anlagen entnommen werden. I. V. gez. Schultheiß Stadtdirektor Vorlagen-Nr.: V/0882/2007 Auskunft erteilt: Herr Kurz / Herr Geitel Ruf: 492 61 20 / 492 61 93 E-Mail: Geitel@stadt-muenster.de Datum: 03.11.2007 Öffentliche Beschlussvorlage Anlagen: 1. Begründung 2. Plan
V-0882-2007-Anlage-1-Begründung.pdf
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Stadtplanung Verkehrsplanung Stadtentwicklung Amt für Anlage 1 zur Vorlage Nr. 882/2007 BEGRÜNDUNG / Seite 1 von 6 B e g r ü n d u n g zur vorhabenbezogenen 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 412: Mecklenbeck – Ossenkampstiege / Schürbusch Inhalt Seite 1. Planungsanlass / Planungsgrundlagen........................................................................................... 2 2. Geltungsbereich .............................................................................................................................. 2 3. Planungsrechtliche Situation ........................................................................................................... 2 3.1 Entwicklung aus dem Flächennutzungsplan................................................................................... 2 3.2 Bestehendes Planungsrecht / Sonstige Satzungen, Verordnungen............................................... 2 4. Räumliche und strukturelle Situation............................................................................................... 2 5. Planungsziele .................................................................................................................................. 3 6. Inhalte des Bebauungsplanes ......................................................................................................... 3 6.1 Grundzüge der Planung .................................................................................................................. 3 6.2 Verkehrsflächen / Erschließung ...................................................................................................... 3 7. Flächenbilanz................................................................................................................................... 3 8. Auswirkungen auf die Umwelt / Umweltbericht gem. § 2 a BauGB ................................................ 3 8.1 Rahmen der Umweltprüfung ........................................................................................................... 3 8.2 Kurzdarstellung der Planung........................................................................................................... 4 8.3 Fachgesetzliche Ziele und Vorgaben des Umweltschutzes ........................................................... 4 8.4 Umweltbeschreibung / Umweltbewertung und Wirkungsprognose ................................................ 4 8.4.1 Menschen........................................................................................................................... 4 8.4.2 Natur und Landschaft (Eingriffsregelung) .......................................................................... 4 8.5 Nichtdurchführung der Planung (Prognose Null-Variante) ............................................................. 5 8.6 Anderweitige Planungsmöglichkeiten ............................................................................................. 5 8.7 Überwachung (Monitoring).............................................................................................................. 5 8.8 Zusammenfassung.......................................................................................................................... 5 9. Gesamtabwägung ........................................................................................................................... 6 10. Realisierung der Planung / Durchführungsmaßnahmen................................................................. 6 Stadtplanung Verkehrsplanung Stadtentwicklung Amt für Vorhabenbezogene 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 412 BEGRÜNDUNG / Seite 2 von 6 1. Planungsanlass / Planungsgrundlagen Die GAD baut zurzeit ihren Unternehmensstandort an der Weseler Straße aus. Hierzu zählen im Wesentlichen die Aufstockung des mittleren der d rei Gebäudekomplexe für ca. 200 zusätzli- che Arbeitsplätze und die Aufstockung des vorhandenen Parkhauses um zwei Ebenen. Im Zuge dieser Erweiterungsmaßnahmen soll die Erschließungs situation verbessert werden. Geplant ist eine zusätzliche Zufahrt zwischen den bereits beste henden Zufahrten von der zur Weseler Straße führenden Verbindungsstraße aus. 2. Geltungsbereich Der Geltungsbereich der vorhabenbezogenen Änderung des rechtskräftigen Bebauungsplanes beschränkt sich auf den für die neue Zufahrt erforderlichen Bereich. 3. Planungsrechtliche Situation 3.1 Entwicklung aus dem Flächennutzungsplan Der rechtswirksame Flächennutzungsplan stellt für d en Änderungsbereich Grünfläche und die Trasse der Entlastungsstraße zwischen Mecklenbecker Straße und Weseler Straße dar. Ein Änderungserfordernis besteht nicht. Die Planung ist aus dem Flächennutzungsplan entwickelt. 3.2 Bestehendes Planungsrecht / Sonstige Satzungen, Verordnungen Der Unternehmensstandort der GAD wird durch Kerngeb ietsfestsetzungen in den Bebauungs- plänen 318: Mecklenbeck - Weseler Straße / Ossenkam pstiege / Echelmeyerstraße und 412: Mecklenbeck - Ossenkampstiege / Schürbusch planungs rechtlich abgesichert. Der Bebauungs- plan 412 setzt ferner öffentliche Grünflächen, Fläc hen für den ca. 200 m breiten Grünzug, der sich nach Norden aufweitet und von der Mecklenbecke r Straße bis zur Weseler Straße reicht, fest. Eingebettet in den Grünzug wird die Trasse de r Entlastungsstraße Mecklenbeck als öffent- liche Verkehrsfläche innerhalb der Grünfläche festgesetzt. 4. Räumliche und strukturelle Situation Lage und visuelle Prägung Der Unternehmensstandort der GAD liegt nördlich der Weseler Straße im Stadtteil Mecklen- beck. Das Unternehmen erstreckt sich auf drei Bauab schnitte, jeweils III bis IV geschossige Bü- rokomplexe sowie ein Parkhaus. Zusammen mit dem Sta ndort der RWE grenzt die Bebauung an den zentralen Grünzug, der von der Mecklenbecker Straße bis zur Weseler Straße reicht. Der Grünzug ist ca. 200 m breit und weitet sich nach Norden im Übergang zum Aatal auf. Nutzungsstruktur im Gesamtkontext der näheren Umgebung Die nähere Umgebung wird geprägt durch den weiträum igen Grünzug und dessen Randbebau- ung. Westlich des Grünzuges grenzt das Wohngebiet a n der Straße Schürbusch mit einer lo- ckeren Bebauung aus Einfamilienhäusern an. In nördl icher Richtung prägen mehrere Hofesla- gen entlang der Schlautstiege und die weiträumige Ö ffnung des Landschaftsraumes zum Aatal die Wahrnehmung. Nördlich bzw. nordöstlich entlang der Mecklenbecker Straße erstrecken sich die mehrgeschossigen Gebäude des Handwerker-Bildung szentrums. Im Osten grenzt die GAD an das Wohngebiet an der Franz-Meis-Straße an. Stadtplanung Verkehrsplanung Stadtentwicklung Amt für Vorhabenbezogene 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 412 BEGRÜNDUNG / Seite 3 von 6 5. Planungsziele Der aktuelle Ausbau des Arbeitsplatzangebotes der G AD und die Kapazitätserweiterung des Parkhauses sollen unterstützt werden durch eine Neu ordnung des standortbezogenen Er- schließungsverkehrs. Mit einer weiteren Zufahrt – n eben den beiden bestehenden – sollen die betriebsbezogenen Anliefer-, Mitarbeiter- und Kundenverkehre künftig entzerrt werden können. Konkret sollen die Sonderparkplätze vor dem mittler en Gebäudekomplex auch unabhängig von der Parkhauszufahrt erreicht werden können. 6. Inhalte des Bebauungsplanes 6.1 Grundzüge der Planung Die Planung ist gekennzeichnet durch die Ausweisung einer zusätzlichen öffentlichen Verkehrs- fläche anstelle von öffentlicher Grünfläche. 6.2 Verkehrsflächen / Erschließung Die geplante dritte Zufahrt für die GAD wird in ein er Breite von ca. 10 m als öffentliche Ver- kehrsfläche – analog den beiden bestehenden Zufahrt en – festgesetzt. Die Fahrbahnbreite wird mit 6,50 m plus beidseitigem 1,50 m breiten Schotterrasenstreifen vorgesehen. Innerhalb des öffentlichen Raumes des Grünzuges wer den damit auch die von der Weseler Straße abzweigenden Zufahrten als öffentliche Fläch en festgesetzt. Zwischen der Trasse der Entlastungsstraße und der Grundstücksgrenze der GAD ist ein Abstand von ca. 25 m. Der Grünzug erstreckt sich damit auch auf der Ostseite der Entlastungsstraße. Innerhalb dieses Grünstreifens befindet sich ein Entwässerungsgraben , der das anfallende Regenwasser ober- flächig dem Regenrückhaltebecken an der Weseler Str aße zuführt. Zur Überquerung des Gra- bens ist deshalb auch ein Brückenbauwerk erforderlich. 7. Flächenbilanz m² % Gesamtfläche des Änderungsbe- reiches 1.781 100,0 Verkehrsflächen 1.008 56,6 Öffentliche Grünflächen 773 43,4 8. Auswirkungen auf die Umwelt / Umweltbericht gem. § 2 a BauGB 8.1 Rahmen der Umweltprüfung Die in der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB ermi ttelten und bewerteten Belange des Um- weltschutzes werden im nachfolgenden Umweltbericht zur vorhabenbezogenen 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 412 dargelegt. Maßstab für die Bewertung der Umweltauswirkungen Stadtplanung Verkehrsplanung Stadtentwicklung Amt für Vorhabenbezogene 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 412 BEGRÜNDUNG / Seite 4 von 6 sind die im Baugesetzbuch sowie in den einschlägige n Fachgesetzen und Fachplänen festge- legten Ziele des Umweltschutzes. 8.2 Kurzdarstellung der Planung Anlass für die 3. Änderung ist die Verbesserung der Erschließungssituation im Zuge einer bau- lichen Erweiterung der GAD. Mit der Festsetzung ein er Verkehrsfläche auf einer Länge von rd. 25 m werden die Voraussetzungen für eine weitere Er schließung des Geländes von der Zu- fahrtsstraße zur GAD (Entlastungsstraße Mecklenbeck) geschaffen. 8.3 Fachgesetzliche Ziele und Vorgaben des Umweltsc hutzes Für die Beurteilung der voraussichtlich erheblichen Umweltauswirkungen sind insbesondere folgende fachgesetzlichen Ziele und Vorgabe des Umweltschutzes zu berücksichtigen. Schutzgut fachgesetzliche Vorgaben und Ziele Pflanzen und Tiere / biologische Vielfalt Bundesnaturschutzgesetz (Eingriffsregelung i. V. m. den Regelungen des BauGB / Artenschutz) Wasser Landeswassergesetz (§ 99 LWG) Landschaft Bundesnaturschutzgesetz (Eingriffsregelu ng i. V. m. den Regelungen des BauGB) Die Art und Weise, wie die mit den Fachgesetzen ver bundenen Ziele im Rahmen des Verfah- rens berücksichtigt werden, wird jeweils bei den einzelnen Schutzgütern dargelegt. Das Plangebiet befindet sich innerhalb der Gebietsk ulisse des im Aufstellungsverfahren befind- lichen Landschaftsplanes 3 „Roxeler Riedel“. Rechts wirksame Darstellungen und Festsetzun- gen liegen noch nicht vor. Das geplante Vorhaben li egt zudem innerhalb des 2. Grünringes ge- mäß Grünordnung der Stadt Münster. 8.4 Umweltbeschreibung / Umweltbewertung und Wirkun gsprognose Die Planung umfasst lediglich eine kleinräumige Änd erung, die sich auf die Belange von Natur und Landschaft insgesamt nur geringfügig auswirkt. Im Umweltbericht werden daher die Schutzgüter Boden, Wasser, Klima/Luft, Tiere und Pf lanzen sowie Landschaft zusammen ab- gehandelt. Auf eine ausführlichere Darlegung kann v erzichtet werden. Maßgebliche Sachgüter oder das kulturelle Erbe, z. B. Denkmale sind nicht berührt. 8.4.1 Menschen Der Änderungsbereich liegt innerhalb einer öffentli chen Grünfläche, die mit einem Fuß- / Rad- weg ausgestattet ist. Die Planung führt zu einer Qu erung dieser Grünfläche ohne jedoch die Nutzung zum Zwecke der Erholung in erheblichem Maße zu beeinträchtigen. In der Gesamtbe- trachtung wirken sich allerdings die nunmehr drei Q uerungen des Grünzuges nachteilig auf die Durchgängigkeit des Grünzuges aus. Maßgebliche Immissionen sind mit der Planung nicht verbunden. 8.4.2 Natur und Landschaft (Eingriffsregelung) Die von der 3. Änderung berührten Flächen liegen in nerhalb einer extensiv gepflegten öffentli- chen Grünfläche. Die Fläche wird von dem naturnah a usgebauten Ossenkampgraben (Nr. 3325000.1) durchflossen. Der gesamte Grünzug zwisch en Weseler Straße und Mecklenbecker Straße zählt zu den klimaökologisch relevanten Ausg leichsräumen des Stadtgebietes. Sonstige schutzwürdige Bestandteile oder Funktionen von Natu r und Landschaft werden nicht tangiert. Stadtplanung Verkehrsplanung Stadtentwicklung Amt für Vorhabenbezogene 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 412 BEGRÜNDUNG / Seite 5 von 6 Im Geltungsbereich der Planung befindet sich keine im Altlasten-/ Verdachtsflächenkataster ge- führte Fläche. Auswirkungen der Planung / Eingriff in Natur und Landschaft Mit der Planung ist eine Versiegelung von rund 300 m² Fläche verbunden. Innerhalb der öffent- lichen Grünfläche werden extensive Grünlandflächen mit gewässerbegleitenden Hochstauden- säumen und einzelnen aufkommenden Junggehölzen in A nspruch genommen. Durch die Aus- gestaltung der Straßenfläche als Brücke können die Auswirkungen der Versiegelung vermindert werden. Die Zerschneidungswirkung der Verkehrsfläch e auf das gequerte Gewässer wird eben- falls durch die geplante Brücke gemindert. Eine nac hteilige Beeinflussung des Gewässers und insbesondere der Ufer ist jedoch unvermeidbar. Der Bau der Brücke erfordert vor Baubeginn ein Genehmigungsverfahren nach § 99 Landeswassergesetz. Die mit der Realisierung der Straße einhergehenden Verluste von Biotopstrukturen sowie die Überbauung von bisher versickerungsfähigen und offe nporigen Flächen stellt einen erheblichen und nachhaltigen Eingriff in Natur und Landschaft g emäß § 18 Bundesnaturschutzgesetz dar. Der Ausgleich erfolgt in einem Umfang von 850 m² au ßerhalb des Geltungsbereiches des Be- bauungsplans Nr. 412 durch Zuordnung zu einer städt ischen Kompensationsfläche in der Ho- hen Ward in der Gemarkung Hiltrup, Flur 35, Flurstück 694 (Teilfläche). Das Landschaftsbild erfährt keine signifikante Ände rung. Die erneute Querung des Grünzuges mindert aber das zusammenhängende Erscheinungsbild des Grünzuges. 8.5 Nichtdurchführung der Planung (Prognose Null-Va riante) Bei einem Verzicht auf die Planung ist im Geltungsb ereich der 3. Änderung von keiner relevan- ten Änderung der Umweltverhältnisse im Vergleich zur heutigen Situation auszugehen. 8.6 Anderweitige Planungsmöglichkeiten Anderweitige Planungsmöglichkeiten drängen sich nicht auf und werden daher nicht untersucht. 8.7 Überwachung (Monitoring) Die Gemeinden haben die erheblichen Umweltauswirkun gen, die auf Grund der Durchführung der Bauleitpläne eintreten, zu überwachen. Da keine erheblichen Umweltauswirkungen zu er- warten sind, kann auf ein Monitoring weitestgehend verzichtet werden. Im Rahmen der regel- mäßigen Kontrollen der städtischen Ausgleichsfläche n erfolgt auch eine Überwachung der zu- geordneten Ausgleichsmaßnahme. 8.8 Zusammenfassung Die Stadt Münster beabsichtigt vorhabenbezogen den Bebauungsplan Nr. 412 zu ändern. Mit der 3. Änderung soll eine zusätzliche Erschließungs straße für das GAD-Gelände durch eine vorhandene öffentliche Grünfläche ermöglicht werden. Erheblich nachteilige Umweltauswirkungen sind mit d er Planung nicht verbunden. Der Bau der Brücke erfordert ein wasserrechtliches Genehmigungs verfahren. Die Umsetzung des aus der Eingriffsregelung resultierenden Ausgleichsbedarfs von 850 m² erfolgt auf einer städtischen Kompensationsfläche in der Hohen Ward. Stadtplanung Verkehrsplanung Stadtentwicklung Amt für Vorhabenbezogene 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 412 BEGRÜNDUNG / Seite 6 von 6 9. Gesamtabwägung Mit der vorhabenbezogenen 3. Änderung des Bebauungs planes Nr. 412 werden die Vorausset- zungen für eine flexiblere Erschließung des vorhand enen Betriebsstandortes mit seinem um- fangreichen Angebot an Arbeitsplätzen geschaffen. D ie Realisierung der Planung wird mit Ein- griffen in Natur und Landschaft für die erforderlic he Querung des Gewässergrabens verbunden sein. Die verbleibenden Eingriffe sollen in vollem Umfang ausgeglichen werden, da die Planung zu einem Eingriff innerhalb des wichtigen Grünzuges zwischen der Mecklenbecker Straße und der Weseler Straße führen wird. Erhebliche nachteilige Auswirkungen sind mit der Pl anung gleichwohl nicht zu erwarten, so dass den wirtschaftlichen Belangen einer verbessert en Erschließung des Betriebsstandortes in der Abwägung gefolgt wird. 10. Realisierung der Planung / Durchführungsmaßnahm en Zur Beurteilung der Auswirkungen der Planung auf di e unterschiedlichen Bedürfnisse der Be- völkerung - insbesondere auf die sozialen, wirtscha ftlichen und kulturellen Bedürfnisse, die Be- lange der Familien, der jungen, alten und behindert en Menschen sowie die unterschiedliche Auswirkungen auf Frauen und Männer - wurden die zus tändigen Ämter, Behörden und sonsti- gen Träger öffentlicher Belange beteiligt. Während dieser Behördenbeteiligungen sowie wäh- rend der Beteiligungen der Bürgerinnen und Bürgern im Planverfahren wurden keine weiteren Anhaltspunkte ersichtlich, die eine nicht berücksic htigte Betroffenheit der verschiedenen Bevöl- kerungsgruppen erkennen lassen. Die Realisierung des Bebauungsplanes wird sich auf die persönlichen Lebensumstände der im Plangebiet lebenden und arbeitenden Menschen auswir ken. Nachteilige Auswirkungen in sozia- ler und wirtschaftlicher Sicht sind jedoch nicht erkennbar. Ein Sozialplan ist daher nicht erforder- lich . Für die ausschließlich vorhabenbezogene Maßnahme we rden im Durchführungsvertrag Rege- lungen zum Ausbaustandard und zur Realisierung getr offen. Der Vorhabenträger trägt die Kos- ten für die Erschließungsanlage. Diese Begründung dient gemäß § 9 (8) BauGB als Anla ge zu der durch den Rat der Stadt Münster am __________ als Satzung beschlossenen vorhabenbezogenen 3. Änderung des Bebauungsplanes N r. 412: Mecklenbeck – Ossenkampstiege / Schürbusch Münster, Dr. Tillmann Oberbürgermeister
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (8)
- Bebauungsplan Nr. 412 (amtlicher Umring) amtlich
- Weseler Straße
- Echelmeyerstraße
- Mecklenbecker Straße
- Franz-Meis-Straße
- Ossenkampstiege
- Schlautstiege
- Schürbusch
Bebauungsplan Nr. 412
Amtlicher Umring, Rechtskräftig – Mecklenbeck - Ossenkampstiege / Schürbusch
Planseite der KommuneQuelle: Land NRW (Bauleitplanung), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – 2.0 (Lizenz)
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Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0882/2007
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 26.10.2007
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37