Mandari Insight

V/0882/2007

Bebauungsplan Nr. 412, vorhabenbezogene 3. Änderung - Satzungsbeschluss

Vorlagen 26.10.2007

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 12.12.2007, TOP 34.2.2

V-0882-2007-Anlage-2-Plan.pdf

· application/pdf

Ansehen

Beschlussvorlage

· application/pdf

Ansehen

V-0882-2007-Anlage-1-Begründung.pdf

· application/pdf

Ansehen

V-0882-2007-Anlage-2-Plan.pdf

252 Zeichen

I
IV 
I
707 
525 
701 
642 
502 
IV 
706 
497 
703 
704 
705 
708 
522 
Anlage 2 
zur Vorlage Nr. 882/2007 
Vorhabenbezogene 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 412 Stadtplanung 
Verkehrsplanung 
Stadtentwicklung Amt für 
Maßstab 1:1000 ST ADT M TÜNS ER

Beschlussvorlage

1857 Zeichen

V/0882/2007 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Vorhabenbezogene 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 412: Mecklenbeck - Ossenkampstiege 
/ Schürbusch 
Satzungsbeschluss 
 
Beratungsfolge 
 
 
29.11.2007 Bezirksvertretung Münster-West Anhörung 
12.12.2007 Hauptausschuss Vorberatung 
12.12.2007 Rat Entscheidung
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
Der Entwurf der vorhabenbezogenen 3. Änderung des Bebauungsplanes 412: Mecklenbeck –  
Ossenkampstiege / Schürbusch wird aufgrund der §§ 2 und 10 i. V. m. § 12 Baugesetzbuch 
(BauGB) und der §§ 7 und 41 Gemeindeordnung (GO NRW) als Satzung beschlossen. 
 
Die Begründung mit Umweltbericht zur vorhabenbezogenen Bebauungsplanänderung wird eben-
falls beschlossen. 
 
II. Kosten/Folgekosten 
Durch den vorstehenden Beschlussvorschlag entstehen keine zusätzlichen Kosten und keine wei-
teren Folgekosten. 
 
Begründung: 
Der Rat der Stadt Münster hat am 21.02.2007 den Beschluss zur vorhabenbezogenen 3. Ände-
rung des Bebauungsplanes Nr. 412 gefasst. Der Entwurf der Bebauungsplanänderung hat vom 
17.09.2007 bis zum 17.10.2007 öffentlich ausgelegen. 
 
Zur Offenlegung wurden keine Stellungnahmen vorgetragen, so dass nun der Satzungsbeschluss 
zur vorhabenbezogenen 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 412 gefasst werden kann. 
 
Der Vorhabenträger trägt gemäß Durchführungsvertrag die Kosten für die Erschließungsanlage. 
Der Stadt Münster entstehen somit keine Kosten. 
 
Nähere Einzelheiten zur Planung können den beigefügten Anlagen entnommen werden. 
 
I. V. 
gez. 
Schultheiß 
Stadtdirektor 
  
Vorlagen-Nr.: 
V/0882/2007 
Auskunft erteilt: 
Herr Kurz  /  Herr Geitel 
Ruf: 
492 61 20  /  492 61 93 
E-Mail: 
Geitel@stadt-muenster.de  
Datum: 
03.11.2007 
Öffentliche Beschlussvorlage 
 
 
Anlagen: 
1. Begründung 
2. Plan

V-0882-2007-Anlage-1-Begründung.pdf

17921 Zeichen

Stadtplanung 
Verkehrsplanung 
Stadtentwicklung Amt für 
   	 
 
Anlage 1 
zur Vorlage Nr. 882/2007 
BEGRÜNDUNG / Seite 1 von 6 
B e g r ü n d u n g 
 
zur vorhabenbezogenen 3. Änderung des Bebauungsplanes 
Nr. 412: Mecklenbeck – Ossenkampstiege / Schürbusch 
 
Inhalt Seite 
 
 
1. 
 Planungsanlass / Planungsgrundlagen........................................................................................... 2 
2.  Geltungsbereich .............................................................................................................................. 2 
3.  Planungsrechtliche Situation ........................................................................................................... 2 
3.1  Entwicklung aus dem Flächennutzungsplan................................................................................... 2 
3.2  Bestehendes Planungsrecht / Sonstige Satzungen, Verordnungen............................................... 2 
4.  Räumliche und strukturelle Situation............................................................................................... 2 
5.  Planungsziele .................................................................................................................................. 3 
6.  Inhalte des Bebauungsplanes ......................................................................................................... 3 
6.1  Grundzüge der Planung .................................................................................................................. 3 
6.2  Verkehrsflächen / Erschließung ...................................................................................................... 3 
7.  Flächenbilanz................................................................................................................................... 3 
8.  Auswirkungen auf die Umwelt / Umweltbericht gem. § 2 a BauGB ................................................ 3 
8.1  Rahmen der Umweltprüfung ........................................................................................................... 3 
8.2  Kurzdarstellung der Planung........................................................................................................... 4 
8.3  Fachgesetzliche Ziele und Vorgaben des Umweltschutzes ........................................................... 4 
8.4  Umweltbeschreibung / Umweltbewertung und Wirkungsprognose ................................................ 4 
8.4.1  Menschen........................................................................................................................... 4 
8.4.2  Natur und Landschaft (Eingriffsregelung) .......................................................................... 4 
8.5  Nichtdurchführung der Planung (Prognose Null-Variante) ............................................................. 5 
8.6  Anderweitige Planungsmöglichkeiten ............................................................................................. 5 
8.7  Überwachung (Monitoring).............................................................................................................. 5 
8.8  Zusammenfassung.......................................................................................................................... 5 
9.  Gesamtabwägung ........................................................................................................................... 6 
10.  Realisierung der Planung / Durchführungsmaßnahmen................................................................. 6

Stadtplanung 
Verkehrsplanung 
Stadtentwicklung Amt für 
   	 
 
Vorhabenbezogene 3. Änderung 
des Bebauungsplanes Nr. 412 
BEGRÜNDUNG / Seite 2 von 6 
 
1. Planungsanlass / Planungsgrundlagen 
 
Die GAD baut zurzeit ihren Unternehmensstandort an der Weseler Straße aus. Hierzu zählen 
im Wesentlichen die Aufstockung des mittleren der d rei Gebäudekomplexe für ca. 200 zusätzli- 
che Arbeitsplätze und die Aufstockung des vorhandenen Parkhauses um zwei Ebenen. Im Zuge 
dieser Erweiterungsmaßnahmen soll die Erschließungs situation verbessert werden. Geplant ist 
eine zusätzliche Zufahrt zwischen den bereits beste henden Zufahrten von der zur Weseler 
Straße führenden Verbindungsstraße aus. 
 
 
2. Geltungsbereich 
 
Der Geltungsbereich der vorhabenbezogenen Änderung des rechtskräftigen Bebauungsplanes 
beschränkt sich auf den für die neue Zufahrt erforderlichen Bereich. 
 
 
3. Planungsrechtliche Situation 
 
3.1 Entwicklung aus dem Flächennutzungsplan 
 
Der rechtswirksame Flächennutzungsplan stellt für d en Änderungsbereich Grünfläche und die 
Trasse der Entlastungsstraße zwischen Mecklenbecker  Straße und Weseler Straße dar. Ein 
Änderungserfordernis besteht nicht. Die Planung ist aus dem Flächennutzungsplan entwickelt.  
 
3.2 Bestehendes Planungsrecht / Sonstige Satzungen,  Verordnungen 
 
Der Unternehmensstandort der GAD wird durch Kerngeb ietsfestsetzungen in den Bebauungs- 
plänen 318: Mecklenbeck - Weseler Straße / Ossenkam pstiege / Echelmeyerstraße und 412: 
Mecklenbeck - Ossenkampstiege / Schürbusch planungs rechtlich abgesichert. Der Bebauungs- 
plan 412 setzt ferner öffentliche Grünflächen, Fläc hen für den ca. 200 m breiten Grünzug, der 
sich nach Norden aufweitet und von der Mecklenbecke r Straße bis zur Weseler Straße reicht, 
fest. Eingebettet in den Grünzug wird die Trasse de r Entlastungsstraße Mecklenbeck als öffent- 
liche Verkehrsfläche innerhalb der Grünfläche festgesetzt. 
 
 
4. Räumliche und strukturelle Situation 
 
Lage und visuelle Prägung 
 
Der Unternehmensstandort der GAD liegt nördlich der  Weseler Straße im Stadtteil Mecklen- 
beck. Das Unternehmen erstreckt sich auf drei Bauab schnitte, jeweils III bis IV geschossige Bü- 
rokomplexe sowie ein Parkhaus. Zusammen mit dem Sta ndort der RWE grenzt die Bebauung 
an den zentralen Grünzug, der von der Mecklenbecker  Straße bis zur Weseler Straße reicht. 
Der Grünzug ist ca. 200 m breit und weitet sich nach Norden im Übergang zum Aatal auf. 
 
Nutzungsstruktur im Gesamtkontext der näheren Umgebung 
 
Die nähere Umgebung wird geprägt durch den weiträum igen Grünzug und dessen Randbebau- 
ung. Westlich des Grünzuges grenzt das Wohngebiet a n der Straße Schürbusch mit einer lo- 
ckeren Bebauung aus Einfamilienhäusern an. In nördl icher Richtung prägen mehrere Hofesla- 
gen entlang der Schlautstiege und die weiträumige Ö ffnung des Landschaftsraumes zum Aatal 
die Wahrnehmung. Nördlich bzw. nordöstlich entlang der Mecklenbecker Straße erstrecken sich 
die mehrgeschossigen Gebäude des Handwerker-Bildung szentrums. Im Osten grenzt die GAD 
an das Wohngebiet an der Franz-Meis-Straße an.

Stadtplanung 
Verkehrsplanung 
Stadtentwicklung Amt für 
   	 
 
Vorhabenbezogene 3. Änderung 
des Bebauungsplanes Nr. 412 
BEGRÜNDUNG / Seite 3 von 6 
 
 
5. Planungsziele 
 
Der aktuelle Ausbau des Arbeitsplatzangebotes der G AD und die Kapazitätserweiterung des 
Parkhauses sollen unterstützt werden durch eine Neu ordnung des standortbezogenen Er- 
schließungsverkehrs. Mit einer weiteren Zufahrt – n eben den beiden bestehenden – sollen die 
betriebsbezogenen Anliefer-, Mitarbeiter- und Kundenverkehre künftig entzerrt werden können. 
 
Konkret sollen die Sonderparkplätze vor dem mittler en Gebäudekomplex auch unabhängig von 
der Parkhauszufahrt erreicht werden können. 
 
 
6. Inhalte des Bebauungsplanes 
 
6.1 Grundzüge der Planung 
 
Die Planung ist gekennzeichnet durch die Ausweisung  einer zusätzlichen öffentlichen Verkehrs- 
fläche anstelle von öffentlicher Grünfläche. 
 
6.2 Verkehrsflächen / Erschließung 
 
Die geplante dritte Zufahrt für die GAD wird in ein er Breite von ca. 10 m als öffentliche Ver- 
kehrsfläche – analog den beiden bestehenden Zufahrt en – festgesetzt. Die Fahrbahnbreite wird 
mit 6,50 m plus beidseitigem 1,50 m breiten Schotterrasenstreifen vorgesehen. 
 
Innerhalb des öffentlichen Raumes des Grünzuges wer den damit auch die von der Weseler 
Straße abzweigenden Zufahrten als öffentliche Fläch en festgesetzt. Zwischen der Trasse der 
Entlastungsstraße und der Grundstücksgrenze der GAD  ist ein Abstand von ca. 25 m. Der 
Grünzug erstreckt sich damit auch auf der Ostseite der Entlastungsstraße. Innerhalb dieses 
Grünstreifens befindet sich ein Entwässerungsgraben , der das anfallende Regenwasser ober- 
flächig dem Regenrückhaltebecken an der Weseler Str aße zuführt. Zur Überquerung des Gra- 
bens ist deshalb auch ein Brückenbauwerk erforderlich. 
 
 
7. Flächenbilanz 
 
 
m²  % 
Gesamtfläche des Änderungsbe- 
reiches 
1.781 100,0 
Verkehrsflächen 1.008 56,6 
Öffentliche Grünflächen 773 43,4 
 
 
8. Auswirkungen auf die Umwelt / Umweltbericht gem.  § 2 a BauGB 
 
8.1 Rahmen der Umweltprüfung 
 
Die in der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB ermi ttelten und bewerteten Belange des Um- 
weltschutzes werden im nachfolgenden Umweltbericht zur vorhabenbezogenen 3. Änderung 
des Bebauungsplanes Nr. 412 dargelegt. Maßstab für die Bewertung der Umweltauswirkungen

Stadtplanung 
Verkehrsplanung 
Stadtentwicklung Amt für 
   	 
 
Vorhabenbezogene 3. Änderung 
des Bebauungsplanes Nr. 412 
BEGRÜNDUNG / Seite 4 von 6 
sind die im Baugesetzbuch sowie in den einschlägige n Fachgesetzen und Fachplänen festge- 
legten Ziele des Umweltschutzes. 
 
8.2 Kurzdarstellung der Planung 
 
Anlass für die 3. Änderung ist die Verbesserung der  Erschließungssituation im Zuge einer bau- 
lichen Erweiterung der GAD. Mit der Festsetzung ein er Verkehrsfläche auf einer Länge von rd. 
25 m werden die Voraussetzungen für eine weitere Er schließung des Geländes von der Zu- 
fahrtsstraße zur GAD (Entlastungsstraße Mecklenbeck) geschaffen. 
 
8.3 Fachgesetzliche Ziele und Vorgaben des Umweltsc hutzes 
 
Für die Beurteilung der voraussichtlich erheblichen  Umweltauswirkungen sind insbesondere 
folgende fachgesetzlichen Ziele und Vorgabe des Umweltschutzes zu berücksichtigen. 
 
Schutzgut fachgesetzliche Vorgaben und Ziele  
Pflanzen und Tiere / 
biologische Vielfalt 
Bundesnaturschutzgesetz (Eingriffsregelung i. V. m. den 
Regelungen des BauGB / Artenschutz) 
Wasser Landeswassergesetz (§ 99 LWG) 
Landschaft Bundesnaturschutzgesetz (Eingriffsregelu ng i. V. m. den 
Regelungen des BauGB) 
 
Die Art und Weise, wie die mit den Fachgesetzen ver bundenen Ziele im Rahmen des Verfah- 
rens berücksichtigt werden, wird jeweils bei den einzelnen Schutzgütern dargelegt. 
 
Das Plangebiet befindet sich innerhalb der Gebietsk ulisse des im Aufstellungsverfahren befind- 
lichen Landschaftsplanes 3 „Roxeler Riedel“. Rechts wirksame Darstellungen und Festsetzun- 
gen liegen noch nicht vor. Das geplante Vorhaben li egt zudem innerhalb des 2. Grünringes ge- 
mäß Grünordnung der Stadt Münster. 
 
8.4 Umweltbeschreibung / Umweltbewertung und Wirkun gsprognose 
 
Die Planung umfasst lediglich eine kleinräumige Änd erung, die sich auf die Belange von Natur 
und Landschaft insgesamt nur geringfügig auswirkt. Im Umweltbericht werden daher die 
Schutzgüter Boden, Wasser, Klima/Luft, Tiere und Pf lanzen sowie Landschaft zusammen ab-
gehandelt. Auf eine ausführlichere Darlegung kann v erzichtet werden. Maßgebliche Sachgüter 
oder das kulturelle Erbe, z. B. Denkmale sind nicht berührt. 
 
8.4.1 Menschen 
 
Der Änderungsbereich liegt innerhalb einer öffentli chen Grünfläche, die mit einem Fuß- / Rad- 
weg ausgestattet ist. Die Planung führt zu einer Qu erung dieser Grünfläche ohne jedoch die 
Nutzung zum Zwecke der Erholung in erheblichem Maße  zu beeinträchtigen. In der Gesamtbe- 
trachtung wirken sich allerdings die nunmehr drei Q uerungen des Grünzuges nachteilig auf die 
Durchgängigkeit des Grünzuges aus. 
 
Maßgebliche Immissionen sind mit der Planung nicht verbunden. 
 
8.4.2 Natur und Landschaft (Eingriffsregelung) 
 
Die von der 3. Änderung berührten Flächen liegen in nerhalb einer extensiv gepflegten öffentli- 
chen Grünfläche. Die Fläche wird von dem naturnah a usgebauten Ossenkampgraben (Nr. 
3325000.1) durchflossen. Der gesamte Grünzug zwisch en Weseler Straße und Mecklenbecker 
Straße zählt zu den klimaökologisch relevanten Ausg leichsräumen des Stadtgebietes. Sonstige 
schutzwürdige Bestandteile oder Funktionen von Natu r und Landschaft werden nicht tangiert.

Stadtplanung 
Verkehrsplanung 
Stadtentwicklung Amt für 
   	 
 
Vorhabenbezogene 3. Änderung 
des Bebauungsplanes Nr. 412 
BEGRÜNDUNG / Seite 5 von 6 
Im Geltungsbereich der Planung befindet sich keine im Altlasten-/ Verdachtsflächenkataster ge- 
führte Fläche. 
 
Auswirkungen der Planung / Eingriff in Natur und Landschaft 
 
Mit der Planung ist eine Versiegelung von rund 300 m² Fläche verbunden. Innerhalb der öffent- 
lichen Grünfläche werden extensive Grünlandflächen mit gewässerbegleitenden Hochstauden- 
säumen und einzelnen aufkommenden Junggehölzen in A nspruch genommen. Durch die Aus- 
gestaltung der Straßenfläche als Brücke können die Auswirkungen der Versiegelung vermindert 
werden. Die Zerschneidungswirkung der Verkehrsfläch e auf das gequerte Gewässer wird eben- 
falls durch die geplante Brücke gemindert. Eine nac hteilige Beeinflussung des Gewässers und 
insbesondere der Ufer ist jedoch unvermeidbar. Der Bau der Brücke erfordert vor Baubeginn 
ein Genehmigungsverfahren nach § 99 Landeswassergesetz. 
 
Die mit der Realisierung der Straße einhergehenden Verluste von Biotopstrukturen sowie die 
Überbauung von bisher versickerungsfähigen und offe nporigen Flächen stellt einen erheblichen 
und nachhaltigen Eingriff in Natur und Landschaft g emäß § 18 Bundesnaturschutzgesetz dar. 
Der Ausgleich erfolgt in einem Umfang von 850 m² au ßerhalb des Geltungsbereiches des Be- 
bauungsplans Nr. 412 durch Zuordnung zu einer städt ischen Kompensationsfläche in der Ho- 
hen Ward in der Gemarkung Hiltrup, Flur 35, Flurstück 694 (Teilfläche). 
 
Das Landschaftsbild erfährt keine signifikante Ände rung. Die erneute Querung des Grünzuges 
mindert aber das zusammenhängende Erscheinungsbild des Grünzuges. 
 
8.5 Nichtdurchführung der Planung (Prognose Null-Va riante) 
 
Bei einem Verzicht auf die Planung ist im Geltungsb ereich der 3. Änderung von keiner relevan- 
ten Änderung der Umweltverhältnisse im Vergleich zur heutigen Situation auszugehen. 
 
8.6 Anderweitige Planungsmöglichkeiten 
 
Anderweitige Planungsmöglichkeiten drängen sich nicht auf und werden daher nicht untersucht. 
 
8.7 Überwachung (Monitoring) 
 
Die Gemeinden haben die erheblichen Umweltauswirkun gen, die auf Grund der Durchführung 
der Bauleitpläne eintreten, zu überwachen. Da keine  erheblichen Umweltauswirkungen zu er- 
warten sind, kann auf ein Monitoring weitestgehend verzichtet werden. Im Rahmen der regel- 
mäßigen Kontrollen der städtischen Ausgleichsfläche n erfolgt auch eine Überwachung der zu- 
geordneten Ausgleichsmaßnahme. 
 
8.8 Zusammenfassung 
 
Die Stadt Münster beabsichtigt vorhabenbezogen den Bebauungsplan Nr. 412 zu ändern. Mit 
der 3. Änderung soll eine zusätzliche Erschließungs straße für das GAD-Gelände durch eine 
vorhandene öffentliche Grünfläche ermöglicht werden.  
 
Erheblich nachteilige Umweltauswirkungen sind mit d er Planung nicht verbunden. Der Bau der 
Brücke erfordert ein wasserrechtliches Genehmigungs verfahren. Die Umsetzung des aus der 
Eingriffsregelung resultierenden Ausgleichsbedarfs von 850 m² erfolgt auf einer städtischen 
Kompensationsfläche in der Hohen Ward.

Stadtplanung 
Verkehrsplanung 
Stadtentwicklung Amt für 
   	 
 
Vorhabenbezogene 3. Änderung 
des Bebauungsplanes Nr. 412 
BEGRÜNDUNG / Seite 6 von 6 
9. Gesamtabwägung 
 
Mit der vorhabenbezogenen 3. Änderung des Bebauungs planes Nr. 412 werden die Vorausset- 
zungen für eine flexiblere Erschließung des vorhand enen Betriebsstandortes mit seinem um- 
fangreichen Angebot an Arbeitsplätzen geschaffen. D ie Realisierung der Planung wird mit Ein- 
griffen in Natur und Landschaft für die erforderlic he Querung des Gewässergrabens verbunden 
sein. Die verbleibenden Eingriffe sollen in vollem Umfang ausgeglichen werden, da die Planung 
zu einem Eingriff innerhalb des wichtigen Grünzuges  zwischen der Mecklenbecker Straße und 
der Weseler Straße führen wird. 
 
Erhebliche nachteilige Auswirkungen sind mit der Pl anung gleichwohl nicht zu erwarten, so 
dass den wirtschaftlichen Belangen einer verbessert en Erschließung des Betriebsstandortes in 
der Abwägung gefolgt wird. 
 
 
10. Realisierung der Planung / Durchführungsmaßnahm en 
 
Zur Beurteilung der Auswirkungen der Planung auf di e unterschiedlichen Bedürfnisse der Be- 
völkerung - insbesondere auf die sozialen, wirtscha ftlichen und kulturellen Bedürfnisse, die Be- 
lange der Familien, der jungen, alten und behindert en Menschen sowie die unterschiedliche 
Auswirkungen auf Frauen und Männer - wurden die zus tändigen Ämter, Behörden und sonsti- 
gen Träger öffentlicher Belange beteiligt. Während dieser Behördenbeteiligungen sowie wäh- 
rend der Beteiligungen der Bürgerinnen und Bürgern im Planverfahren wurden keine weiteren 
Anhaltspunkte ersichtlich, die eine nicht berücksic htigte Betroffenheit der verschiedenen Bevöl- 
kerungsgruppen erkennen lassen. 
 
Die Realisierung des Bebauungsplanes wird sich auf die persönlichen Lebensumstände der im 
Plangebiet lebenden und arbeitenden Menschen auswir ken. Nachteilige Auswirkungen in sozia- 
ler und wirtschaftlicher Sicht sind jedoch nicht erkennbar. Ein Sozialplan ist daher nicht erforder- 
lich 
. 
 
Für die ausschließlich vorhabenbezogene Maßnahme we rden im Durchführungsvertrag Rege- 
lungen zum Ausbaustandard und zur Realisierung getr offen. Der Vorhabenträger trägt die Kos- 
ten für die Erschließungsanlage. 
 
Diese Begründung dient gemäß § 9 (8) BauGB als Anla ge zu der durch 
den Rat der Stadt Münster am __________ als Satzung  beschlossenen 
vorhabenbezogenen 3. Änderung des Bebauungsplanes N r. 412: 
Mecklenbeck – Ossenkampstiege / Schürbusch 
 
Münster,  
 
 
Dr. Tillmann 
Oberbürgermeister

Beratungsverlauf (3)

29.11.2007 Bezirksvertretung Münster-West
TOP 6.6 Anhörung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung
12.12.2007 Hauptausschuss
TOP 36.2.2 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
12.12.2007 Rat
TOP 34.2.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (8)

  • Bebauungsplan Nr. 412 (amtlicher Umring) amtlich
  • Weseler Straße
  • Echelmeyerstraße
  • Mecklenbecker Straße
  • Franz-Meis-Straße
  • Ossenkampstiege
  • Schlautstiege
  • Schürbusch

Bebauungsplan Nr. 412

Amtlicher Umring, Rechtskräftig – Mecklenbeck - Ossenkampstiege / Schürbusch

Planseite der Kommune

Quelle: Land NRW (Bauleitplanung), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – 2.0 (Lizenz)

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Vorlagen-Nr.
V/0882/2007
Typ
Vorlagen
Datum
26.10.2007
Erstellt
06.10.2020 14:37