V/0633/2005/1
Pflegeplanung: Verfahren, Umsetzung, Empfehlungen
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Ergänzungsvorlage Beschluss
2407 Zeichen
V/0633/2005/1 DER OBERBÜRGERMEISTER Sozialamt Betrifft Pflegeplanung: Verfahren, Umsetzung, Empfehlungen Beratungsfolge 21.09.2005 Hauptausschuss Vorberatung 21.09.2005 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: Sachentscheidung: 1. Dem in der Begründung unter den Ziffern 3 bis 5 dargestellten Verfahren für die kommunale Pflegeplanung in Münster gem. § 6 Landespflegegesetz wird zugestimmt. 2. Die Verwaltung wird beauftragt, 2.1 im Rahmen einer jährlichen Berichterstattung • den aktuellen Bestand an sowie die Inanspruchnahme von Angeboten im Bereich der pro- fessionellen ambulanten, teilstationären und vollstationären pflegerischen Versorgung dar- zustellen, • in dem Zusammenhang auch den Bereich der komplementären, präventiven und rehabilita- tiven Leistungen bzw. Dienste abzubilden, • Angebote integrativer Wohn- und Pflegearrangements sowie deren Inanspruchnahme auf- zuzeigen und Perspektiven für die Weiterentwicklung neuer Pflege-, Wohn- und Betreu- ungsformen zu skizzieren, • die aktuellen und mittelfristigen Entwicklungstendenzen am lokalen Pflegemarkt Münsters sichtbar zu machen, 2.2 die Informationen anhand sozialräumlicher und pflegeplanerisch relevanter Größen aufzuberei- ten, zu bewerten und auf dieser Grundlage Empfehlungen zur Weiterentwicklung der Ange- botsstruktur im Pflegesektor zu formulieren. 3. Ziel der Pflegeplanung ist die wohnortnahe Bereitstellung einer bedarfsgerechten Infrastruktur in allen Stadtteilen Münsters. 4. Die Verwaltung stellt die jährliche Bestandanalyse der Pflegekonferenz, dem Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Arbeitsförderung und den Bezirksvertretungen vor. Vorlagen-Nr.: V/0633/2005/1. Erg Auskunft erteilt: Herr Schulze auf´m Hofe Ruf: 492 50 25 E-Mail: SchulzeaufmHofe@stadt- muenster.de Datum: 19.09.2005 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0633/2005/1 Begründung: Änderung unter Ziffer 4 des Beschlussvorschlags: Die Bezirksvertretungen Münster-Nord am 06.09.2005, Münster-Hiltrup, Münster-Ost und Münster- West (jeweils am 08.09.2005) sowie die Bezirksvertretung Münster-Südost am 13.09.2005 haben jeweils einstimmig beschlossen, dem Rat die Annahme des Beschlussvorschlages der Vorlage mit dieser Änderung zu empfehlen. Die Verwaltung empfiehlt, die Änderungen aufzugreifen. In Vertretung Dr. Agnes Klein Stadträtin
Hauptvorlage
20168 Zeichen
DER OBERBÜRGERMEISTER
Sozialamt
Betrifft
Pflegeplanung: Verfahren, Umsetzung, Empfehlungen
Beratungsfolge
31.08.2005 Ausschuss für Soziales, Gesundheit und A rbeitsförderung Vorberatung
31.08.2005 Ausländerbeirat Anhörung
06.09.2005 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung
06.09.2005 Bezirksvertretung Münster-Nord Anhörung
08.09.2005 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup Anhörung
08.09.2005 Bezirksvertretung Münster-Ost Anhörung
08.09.2005 Bezirksvertretung Münster-West Anhörung
13.09.2005 Bezirksvertretung Münster-Südost Anhörun g
14.09.2005 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwick lung, Verkehr und Wirtschaft Vorberatung
14.09.2005 Ausschuss für Gleichstellung Vorberatung
15.09.2005 Kommission zur Förderung der Integration von Menschen mit Behinderungen
Vorberatung
21.09.2005 Hauptausschuss Vorberatung
21.09.2005 Rat Entscheidung
Beschlussvorschlag:
Sachentscheidung:
1. Dem in der Begründung unter den Ziffern 3 bis 5 dargestellten Verfahren für die kommunale
Pflegeplanung in Münster gem. § 6 Landespflegegesetz wird zugestimmt.
2. Die Verwaltung wird beauftragt,
2.1 im Rahmen einer jährlichen Berichterstattung
• den aktuellen Bestand an sowie die Inanspruchnahme von Angeboten im Bereich der pro-
fessionellen ambulanten, teilstationären und vollst ationären pflegerischen Versorgung dar-
zustellen,
• in dem Zusammenhang auch den Bereich der komplemen tären, präventiven und rehabilita-
tiven Leistungen bzw. Dienste abzubilden,
• Angebote integrativer Wohn- und Pflegearrangements sowie deren Inanspruchnahme auf-
zuzeigen und Perspektiven für die Weiterentwicklung neuer Pflege-, Wohn- und Betreu-
ungsformen zu skizzieren,
Vorlagen-Nr.:
V/0633/2005
Auskunft erteilt:
Herr Schulze auf´m Hofe
Ruf:
492 50 25
E-Mail:
SchulzeT@stadt-muenster.de
Datum:
04.08.2005
Öffentliche Beschluss vorlage
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• die aktuellen und mittelfristigen Entwicklungstend enzen am lokalen Pflegemarkt Münsters
sichtbar zu machen,
2.2 die Informationen anhand sozialräumlicher und pflegeplanerisch relevanter Größen aufzuberei-
ten, zu bewerten und auf dieser Grundlage Empfehlun gen zur Weiterentwicklung der Ange-
botsstruktur im Pflegesektor zu formulieren.
3. Ziel der Pflegeplanung ist die wohnortnahe Berei tstellung einer bedarfsgerechten Infrastruktur
in allen Stadtteilen Münsters.
4. Die Verwaltung stellt die jährliche Bestandanaly se der Pflegekonferenz, dem Ausschuss für
Soziales, Gesundheit und Arbeitsförderung, ferner, soweit die Darstellungen für einen Stadtbe-
zirk von besonderer Relevanz sind, der jeweils zuständigen Bezirksvertretung vor.
Kosten/Folgekosten
Es wird zur Kenntnis genommen, dass keine Kosten und Folgekosten entstehen.
Begründung:
1. Antrags- und Beschlusslage
Mit Ratsbeschluss vom 19.03.2003 zur Vorlage “Entwicklung eines stadtweiten und stadtteilorien-
tierten Angebots- und Strukturkonzeptes für ältere, hilfe- und pflegebedürftige sowie demenzkran-
ke Menschen und Fortschreibung der Pflegebedarfspla nung 2000” (Vorlage Nr. 847/2002) wurde
die gleichmäßige Verteilung und wohnortnahe Bereits tellung sozialer und pflegerischer Infrastruk-
tur in allen Stadtteilen Münsters als zentrales ört liches Ziel kommunaler Pflegeplanung festgelegt.
Der wesentliche Handlungsansatz umfasst dabei den Ausbau der Beratungs- und Dienstleistungs-
angebote zur Steuerung der pflegerischen Infrastruk turentwicklung und die Weiterentwicklung be-
darfsgerechter Wohnangebote und gemeinschaftlicher Wohnformen in den Stadtteilen.
Der Hauptausschuss hat darüber hinaus am 29.06.2005 die Verwaltung beauftragt, die künftigen
Konzepte der kommunalen Pflegeplanung unter den Gesichtspunkten Methodik, Wirtschaftlichkeit,
Verfahren und Beteiligung sowie Inhalte und Fortschreibung nach Vorberatung in der Pflegekonfe-
renz im Rahmen einer gesonderten Vorlage vorzustell en (Vorlage V/0496/2005 vom 02.06.2005:
Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL an de n Rat A-R/0013/2005 “Kommunale Pflege-
planung und Beteiligungsverfahren weiterentwickeln”).
Mit dieser Vorlage setzt die Verwaltung den Auftrag des Hauptausschusses um und empfiehlt ein
Verfahren, welches die Entwicklungen in Bezug auf A ngebot und Inanspruchnahme der ambulan-
ten, teilstationären und stationären Infrastruktur für Hilfe- und Pflegebedürftige in Münster fortlau-
fend darstellt und Hinweise auf zukünftige Entwickl ungen gibt. Kommunale Pflegeplanung be-
schränkt sich dabei nicht ausdrücklich nur auf pfle gerische Versorgungsbereiche im engeren Sinn,
sondern richtet den Blick auf Pflegearrangements, d ie komplementäre Dienste, angrenzende An-
gebote der Altenhilfe sowie Prävention und Rehabilitation mit einbeziehen.
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2. Kommunale Pflegeplanung
2.1 Aufgaben kommunaler Pflegeplanung nach dem Landespflegegesetz
Nach § 6 Landespflegegesetz Nordrhein-Westfalen (Pf G NW) umfasst die kommunale Pflegepla-
nung der Kreise und kreisfreien Städte folgende Aufgaben:
- Bestandsaufnahme über das vorhandene Angebot an Pf legediensten und Pflegeeinrichtungen,
- Prüfung, ob der Pflegemarkt ein qualitativ wie qua ntitativ ausreichendes und wirtschaftliches
Hilfeangebot für die Pflegebedürftigen und ihrer Angehörigen zur Verfügung stellt,
- Klärung, ob und ggf. welche Maßnahmen von den Krei sen und kreisfreien Städten zur Siche-
rung und Weiterentwicklung des Hilfeangebotes ergriffen werden müssen sowie
- Förderung der Beteiligung von bürgerschaftlichem E ngagement im Zusammenhang von Pflege
und Betreuung und Sicherstellung der sozialen Teilhabe Pflegebedürftiger.
§ 6 PfG NW sieht weiterhin vor, dass Kommunale Pflegeplanung darüber hinaus die Angebote der
komplementären Hilfen, neue Wohn- und Pflegeformen sowie zielgruppenspezifische Angebots-
formen aufzeigt und bei der Weiterentwicklung der örtlichen Infrastruktur einbezieht. Entsprechend
dieser Vorgaben haben die Kreise und kreisfreien Städte regelmäßig über die Entwicklung auf dem
örtlichen Pflegemarkt und über ihre Maßnahmen zur S icherung und Weiterentwicklung des örtli-
chen Hilfeangebotes zu berichten. Die Pflegekonferenz ist bei der Aufstellung kommunaler Pflege-
pläne zu beteiligen.
2.2 Arbeitsausrichtung kommunaler Pflegeplanung
Neben den skizzierten gesetzlichen Grundlagen gem. § 6 PfG NW stellen die Handlungsempfeh-
lungen der, vom Landtag NRW im Jahr 2002 eingesetzt en, Enquête-Kommision
1 verbindliche Ori-
entierungshilfen für die kommunale Pflegeplanung be reit, insbesondere mit Blick auf Pflegever-
ständnis, Inhalt und Reichweite, Verfahren und Beteiligung kommunaler Pflegeplanung.
Eine Zusammenfassung allgemeiner Empfehlungen zur M ethodik kommunaler Pflegeplanung
vermitteln vorläufige Hinweise einer beim Fachminis terium angesiedelten Arbeitsgruppe
2 vom Mai
2005.
Die zunehmend marktförmige Entwicklung des Pflegese ktors, der mit einem freien Marktzugang
für Pflegeeinrichtungen einen fairen Wettbewerb vor aussetzt, führte notwendigerweise zu einer
Neubestimmung der Steuerungsfunktion staatlicher und kommunaler Instanzen in diesem Bereich.
Daraus ergaben sich Konsequenzen insbesondere für den Zusammenhang zwischen der Aufgabe,
den Bedarf einer für die Bevölkerung adäquaten pfle gerischen Versorgung bzw. Versorgungsdefi-
zite festzustellen, auf der einen und staatlichen F inanzprogrammen zur Förderung der Pflegeinfra-
struktur auf der anderen Seite.
Die frühere Pflegebedarfsplanung konzentrierte sich auf die Ermittlung quantitativer Differenzen
zwischen Angebotsbestand und Bedarf anhand vorgegeb ener Indikatoren. Die Feststellung eines
quantitativen Defizits (kommunale Bedarfsbestätigun g) war exklusive Zugangsvoraussetzung für
den Erhalt staatlicher Investitionszuschüsse oder D arlehen. Diese Funktion kommt der reformier-
ten Pflegeplanung nicht mehr zu, zumal die vormalig e Finanzierung von Investitionskosten und
anderen, von Leistungen der Pflegeversicherung nicht abgedeckten, Kosten für teil- und vollstatio-
näre Pflegeeinrichtungen mit der Novellierung des PfG NW von einer subjektbezogenen Förderung
(bewohnerorientierter Aufwendungszuschuss) abgelöst wurde, in deren Rahmen bei Vorliegen der
1 Landtag Nordhein-Westfalen 2005: Situation und Zu kunft der Pflege in NRW, Bericht der Enquête-
Kommission des Landtags Nordrhein-Westfalen, Düsseldorf, S. 494-549
2 erstellt von einer Arbeitsgruppe von Vertreterinn en und Vertretern des MGSFF NRW, der
Universität Dortmund, des Städtetages Nordrhein-Westfalen und des Landkreistags
Nordrhein-Westfalen sowie einiger Kommunen
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persönlichen Voraussetzungen des bzw. der Pflegebed ürftigen (dazu gehört auch wirtschaftliche
Bedürftigkeit) Leistungen an die Einrichtung erbracht werden; auch ambulante Pflegeeinrichtungen
sind nicht auf eine kommunale Zulassung angewiesen, um öffentliche Mittel zu erhalten. Den Zu-
gang zu öffentlichen Fördermitteln eröffnen allein die gesetzlichen Voraussetzungen nach dem
PfG NW. Zudem konnte das eher schematische, allein auf die quantitative Dimension ausgerichte-
te, Verfahren der vormaligen Pflegebedarfsplanung e iner marktförmigen Handlungslogik nicht hin-
reichend begegnen, insofern es qualitative Versorgu ngsaspekte weitgehend vernachlässigte und
das Verhältnis von Angebot und Nachfrage vollständi g ausblendete. Deswegen soll die mit der
Novellierung des Landespflegegesetzes NW zum 01.08.2003 an deren Stelle getretene Pflegepla-
nung, auch unter Einblendung weiterer planungsrelev anter Dimensionen die Bewertungskriterien
des lokalen Pflegemarktes vor dem Hintergrund der j eweiligen örtlichen Bedingungen und fachli-
chen bzw. politischen Ziele konkretisieren.
Für die Arbeitsausrichtung der kommunalen Pflegepla nung ergeben sich daraus insbesondere
folgende Konsequenzen (siehe auch Empfehlungen der Enquête-Kommission):
a) Methodik
Im Rahmen der Bestandserhebung und in den Perspekti vaussagen zur künftigen Entwicklung
wird neben den bestehenden Angeboten auch das tatsächliche Inanspruchnahmeverhalten de-
rer dargestellt, die auf pflegerische Versorgungsangebote angewiesen sind.
b) Inhalt
In die Pflegeplanung werden, wie bereits am 19.03.2 003 vom Rat beschlossen
3, systematisch
integrierte wohnortnahe Versorgungskonzepte (einschließlich komplementärer, präventiver und
rehabilitativer Leistungen und Dienste, neuer Wohnf ormen sowie generationenübergreifender
und gemeinwesenorientierter Konzepte) und ihre Entwicklungsperspektiven einbezogen.
c) Verknüpfung der Pflegeplanung mit anderen kommun alen Planungen
Die kommunale Pflegeplanung wird ihren integrativen Ansatz, der sich auf eine laufende und
intensive Kooperation mit anderen kommunalen Planun gsbereichen (Bauleit– u. Wohnungs-
planung) stützt, mit dem Ziel fortzusetzen, integri erte wohnungs-, städtebauliche und pflege-
planerische Konzepte auf breiter Beteiligungsbasis zu entwickeln und umzusetzen.
d) Verfahren
Im Zusammenhang mit der Entwicklung örtlicher Bewer tungskriterien für den Pflegemarkt ist
die kommunale Pflegeplanung darauf angewiesen, eine n ebenso intensiven wie breiten Dis-
kurs unter den Anbietern pflegerischer Leistungen, den Trägern der Altenhilfe, der Wohnungs-
wirtschaft, gesellschaftlichen Organisationen und G ruppen sowie Betroffenen und ihren Ange-
hörigen zu institutionalisieren, der Impulse für di e Planung und Errichtung neuer bzw. die Wei-
terentwicklung bestehender Pflegearrangements gibt. Den institutionellen Kern eines solchen
Diskurses sollte die Pflegekonferenz bilden.
e) Steuerungswirkung kommunaler Pflegeplanung
Anstelle der früheren Steuerung über die Zuteilung von Fördermitteln muss Pflegeplanung, die
sich nicht auf quantitative Bedarfsfeststellung bes chränkt, Steuerungsformen mit mittelbarer
Wirkung erschließen. Neben dem bereits angesprochenen Pflegediskurs, gehören dazu insbe-
sondere Information und Beratung, sowohl gegenüber Betroffenen und ihren Angehörigen als
auch interessierten Investoren und Anbietern.
3. Pflegebegriff
3 “Entwicklung eines stadtweiten und stadtteilorient ierten Angebots- und Strukturkonzeptes
für ältere, hilfe- und pflegebedürftige sowie demenzkranke Menschen und Fortschreibung
der Pflegebedarfsplanung 2000” (Vorlage Nr. 847/2002)
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Die Pflegeplanung in Münster geht von einem umfasse nden Pflegebegriff aus. Eine bedarfs- und
bedürfnisgerechte Pflege erfordert die Wahrnehmung weiterer zahlreicher Aufgaben, wie Unter-
stützung, Anleitung, Beratung und Begleitung und um fasst präventive, kompensatorische und re-
habilitative Funktionen und Handlungsansätze für hi lfe- und pflegebedürftige Menschen. Die pfle-
gerische Infrastruktur korrespondiert ferner mit de m Ausbau integrierter wohnortnaher Versorgung
unter Einbeziehung neuer Wohnformen in überschaubar en Einheiten sowie mit generationenüber-
greifenden und gemeinwesenorientierten Konzepten.
Die Stadt Münster und die Stiftung Magdalenenhospit al fördern darüber hinaus das bürgerschaftli-
che Engagement in der pflegerischen Versorgung. Wes entliche Zielsetzung des am 11.06.2003
vom Rat beschlossenen Förderprogramms “Von Mensch z u Mensch”
4 ist die Beratung und
Betreuung älterer Menschen in den Stadtteilen, die Stärkung der häuslichen und familiären Struk-
turen zum Verbleib hilfe- und pflegebedürftiger Menschen in ihrer Häuslichkeit oder ihrem Stadtteil
und die Entlastung pflegender Angehöriger.
4. Bestandserhebung
Die Bestandserhebung erfolgt in Anlehnung an die Pf legestatistik des Landesamtes für Datenver-
arbeitung und Statistik NRW (LDS), die erstmalig 19 99 und seitdem fortlaufend im zweijährigen
Abstand erhoben wird. Die jährliche Stichtagsabfrag e der Heimaufsicht zur Bewohnerstruktur und
zur Personalentwicklung für vollstationäre Pflegeei nrichtungen wird durch die zukünftige Be-
standserhebung der Pflegeplanung mitabgebildet und kann daher entfallen.
Ambulante, teilstationäre und stationäre Pflegeeinrichtungen in Münster werden zukünftig - in Kor-
relation zur Abfrage des LDS - zu pflegeplanerisch relevanten Daten ihrer Nutzerinnen und Nutzer
wie Alter (Eintritts- und Austrittsalter bei vollst ationären Einrichtungen), Geschlecht, Wohn-
ort/Herkunft (Stadtbezirk), Nationalität, Pflegestu fen und Finanzierung befragt. Darüber hinaus
erfolgt ein weiterer Datenabgleich zur Personalentwicklung der Pflegeeinrichtungen, der per Stich-
tag zur Erfassung und Auswertung des tatsächlichen Personalbestandes resp. der Fachkraftquote
erfolgen wird.
Vorgabe dabei ist die Entwicklung von Standarddatensätzen mit den Pflegeeinrichtungen, die eine
regelmäßige Datenabfrage vereinfachen und einen ein richtungsübergreifenden Datenabgleich
ermöglichen, so dass Mehrfacherhebungen für die Pfl egeeinrichtungen ausgeschlossen werden
können.
Auskünfte geben die Dienste und Einrichtungen der P flege. Die erhobenen Daten werden in einer
strukturierten Datenbank erfasst und ausgewertet, personenbezogene Daten werden anonymisiert.
Die Abfrage des Wohnortes bzw. Stadtbezirkes wird e ine kleinräumige, quartiersbezogene Analy-
se zukünftig ermöglichen und wichtige Erkenntnisse für Standortfragen liefern. Altersstruktur und
Verweildauer der Bewohnerinnen und Bewohner in vollstationären Pflegeeinrichtungen und Perso-
nen der Pflegestufe 0 in ambulanten Pflegeeinrichtungen werden erstmalig erfasst und darstellbar.
Die Ergebnisse der Bestandserhebung und ihre Bewertung durch die Pflegeplanung schaffen eine
wesentliche Planungsgrundlage für die Pflegeeinrichtungen selbst und wird potentiellen Betreibern
und Investoren in Planungsgesprächen zur Verfügung gestellt.
4 “Förderung stadtteilorientierter Beratung und Betreuung hilfe- und pflegebedürftiger
Menschen” (Vorlage Nr. 76/2003)
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5. Kommunale Pflegeplanung als Prozess
Die Abkehr von der Verpflichtung zur Durchführung d er Pflegebedarfsplanung nach einem landes-
weit einheitlichen Muster bedeutet nicht, dass plan erisches Handeln für Altenhilfe- und Pflegepla-
nung obsolet geworden ist. Es ist weiterhin erforderlich, den Bedarf an Pflegeeinrichtungen festzu-
stellen und zu prüfen, inwieweit dieser Bedarf durc h bereits vorhandene Einrichtungen gedeckt
wird.
Dabei interpretiert und reduziert die kommunale Pfl egeplanung “Bedarf” nicht auf Einzelmaßnah-
men, die der Pflegebedürftigkeit im konkreten Einze lfall begegnen sollen, sondern bezieht weitere
Dimensionen wie z.B. Wohnen, Umfeldbedingungen, Eig enkompetenzen und Handlungsmöglich-
keiten Betroffener mit ein.
Kommunale Pflegeplanung ist ein zentrales Steuerung sinstrument am Pflegemarkt, die auf die
Sicherung von Quantität und die Qualität des Hilfeangebotes sowie die Wirtschaftlichkeit des Hilfe-
angebotes ausgerichtet ist. Sie stellt insbesondere für potentielle Investoren und Betreiber, für ihre
Investitionsentscheidung zentrale, Sachinformationen bereit. Information, Beratung und Pflegedis-
kurs bilden die jeweiligen Beziehungsrahmen für die Steuerung.
Kommunale Pflegeplanung lässt sich als Prozess beschreiben, der in folgenden Phasen abläuft:
1. Bestandsaufnahme,
2. Controlling (Zielbestimmung)
3. Bewertung des Angebotes
4. Planung und Erörterung der Maßnahmen
5. Implementation
6. Controlling (Erfolgskontrolle)
Jede einzelne Phase bildet ein Element des Pflegedi skurses. In dessen Rahmen werden auf der
Basis der mit der Bestandsaufnahme vermittelten Sac hinformation gemeinsam Ziele entwickelt
anhand derer die Handlungs- und Entwicklungsbedarfe formuliert werden. Die auf dieser Grundla-
ge ggf. initiierten und umgesetzten Maßnahmen werden ebenfalls im gemeinsamen Diskurs evalu-
iert, insbesondere im Rahmen der Beratung des jeweiligen Folgeberichtes.
Die Berichte werden auch aktuelle Tendenzen und, so weit möglich, Entwicklungsrichtlinien in der
Zukunft skizzieren. Mittel- bis längerfristige Prog nosen, die ebenso präzise wie verlässliche Ent-
wicklungsdaten bereitstellen könnten, sind auf dem Differenzierungsniveau der Bestandserhebung
jedoch bis auf Weiteres nicht zu realisieren.
6. Fazit und weiteres Verfahren
Die im Anhang aufbereiteten quantitativen Prognosen zur Bevölkerungsentwicklung, Inanspruch-
nahmeverhalten und Projektionen von Steigerungsrate n pflegebedürftiger Menschen in Münster
und im Regierungsbezirk Münster, dienen, neben der zukünftigen jährlichen Bestandserhebung,
ebenso als Beurteilungsgrundlage für kommunaler Pla nungs- und Steuerungsprozesse auf ge-
samtstädtischer und stadtregionaler Ebene.
Die dargestellten pflegeplanerischen Maßnahmen sind Voraussetzung für eine mittel- und langfris-
tige Optimierung der pflegerischen Infrastruktur mi t der Zielvorgabe, langfristig kommunale Res-
sourcen zu schonen und trotzdem eine quantitativ un d qualitativ hochwertige komplementäre und
pflegerische Versorgung sicherzustellen.
Die bisher erarbeiteten Konzepte für die Entwicklun g eines stadtteilorientierten und stadtweiten
Angebots- und Strukturkonzeptes in der pflegerische n Versorgung sind fortzuführen und auf die
Vorgaben des Landespflegegesetzes NW auszurichten. Die Einbindung aller maßgeblich an der
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pflegerischen Versorgung beteiligter Akteure ist Vo raussetzung für einen übergreifenden und örtli-
chen Pflegediskurs. Benachbarte und ressortübergrei fende Themenfelder wie der Ausbau geeig-
neter Wohnformen zur Verbesserung der Rahmenbedingu ngen zur Sicherung der Pflege in der
eigenen Häuslichkeit, Förderung und Stärkung von Netzwerken und Nachbarschaftssystemen sind
Handlungsfelder einer zukünftigen integrierten Altenhilfe- und Pflegeplanung.
Die Verwaltung wird die kommunale Pflegeplanung kon tinuierlich fortschreiben und im zweiten
Halbjahr 2006 der Pflegekonferenz sowie dem Ausschu ss für Soziales, Gesundheit und Arbeits-
förderung, Strukturdaten darstellen und über Entwicklungsstände berichten.
i.V.
gez.
Dr. Agnes Klein
Stadträtin
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungDetails
- Vorlagen-Nr.
- V/0633/2005/1
- Typ
- Vorlage
- Datum
- 20.09.2005
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37