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V/0090/2025

Taxiordnung für die von der Stadt Münster konzessionierten Taxen

Vorlagen 18.03.2025

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 21.05.2025, TOP 19

Anlage 1 zur Beschlussvorlage V-0090-2025

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Anlage 1 zur Beschlussvorlage V-0090-2025

5710 Zeichen

Anlage 1 zur Beschlussvorlage V/0090/2025 
Taxiordnung für die von der Stadt Münster konzessionierten Taxen 
 
Auf Grund des § 47 Abs. 3 des Personenbeförderungsg esetzes in der Fassung der 
Bekanntmachung vom 08.08.1990 (BGBl. I S. 1690), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes 
zur Modernisierung des Personenbeförderungsrecht G.  v. 16. April 2021 (BGBl. I S. 822)  
geändert worden ist, und des § 4 Nr. 2 der Verordnu ng über die Zuständigkeiten auf den 
Gebieten des öffentlichen Straßenpersonenverkehrs und Eisenbahnwesens vom 25.06.2015 
(GV.NRW 2015 Nr. 28, S. 504) hat der Rat der Stadt Münster am (21.05.2025) die 
nachfolgende Taxiordnung  für die von der Stadt Münster konzessionierten Taxe n 
beschlossen. 
 
§ 1 Geltungsbereich 
Diese Verordnung gilt für den Gelegenheitsverkehr mit Taxen von den von der Stadt Münster 
konzessionierten Taxen im Gebiet der Stadt Münster. 
§ 2 Grundregeln 
 
(1) Die für die Beförderung mit Taxen verantwortlic hen Personen (Unternehmer/-innen und 
Fahrer/-innen) tragen dafür Sorge, dass sowohl die allgemeinen Grundregeln für die  
Teilnahme am Straßenverkehr als auch die besonderen  Anforderungen und die Sorgfalt für 
eine sichere und ordnungsgemäße Beförderung beachtet werden. 
 
(2) Insbesondere die Taxifahrer/-innen bemühen sich, den Erwartungen der Fahrgäste in eine 
kundenorientierte Dienstleistung gerecht zu werden. 
 
§ 3 Beschaffenheit der Fahrzeuge 
 
(1) Die Fahrzeuge sind sauber zu halten. Fahrzeugschäden sind unverzüglich zu beheben. 
 
(2) Sperrige Gegenstände, die für den Dienstbetrieb  nicht erforderlich sind, dürfen nicht 
mitgeführt werden. 
 
§ 4 Verhalten des Fahrpersonals 
 
(1) Das Ansprechen und Anlocken von Fahrgästen, um einen Fahrauftrag zu erhalten, ist 
untersagt. 
 
(2) Funktechnische Anlagen, Telefone und die Fahrze ugausstattung (z. B. Radio, 
Schiebedach und die Fenster) dürfen vom Taxifahrer/-innen während der Beförderung nur so 
bedient werden, dass die Fahrgäste nicht belästigt werden. 
 
(3) Taxifahrer/-innen haben jederzeit Wechselgeld i n Höhe von mindestens 50,-- € 
mitzuführen. 
 
(4) Taxifahrer/-innen sind verpflichtet, im Rahmen der Beförderungspflicht (§ 22 
Personenbeförderungsgesetz) insbesondere behinderte n Fahrgästen die erforderliche Hilfe 
beim Ein- und Aussteigen sowie beim Ein- und Auslad en von Gepäck zu leisten. Sie haben 
auch die Durchführung weiterer Maßnahmen, die für e ine ordnungsgemäße Beförderung 
erforderlich sind (z. B. Gurtanlegen), sicherzustel len. Ebenso unterliegen Haustiere als 
Begleitung des Fahrgastes der Beförderungspflicht, es sei denn, dass dadurch die Sicherheit 
der Beförderung gefährdet wird.

Anlage 1 zur Beschlussvorlage V/0090/2025 
§ 5 Bereithalten 
 
Taxen dürfen nur an behördlich bestimmten Taxenstän den, die mit Verkehrszeichen 229 
(Taxenstand) StVO gekennzeichnet sind, bereitgehalten werden. 
 
§ 6 Ordnung auf Taxenständen 
 
(1) Die Taxen sind in der Reihenfolge ihrer Ankunft  an den Taxenständen aufzustellen. Jede 
Lücke ist durch sofortiges Nachrücken zu schließen. Die Taxis müssen stets fahrbereit und so 
aufgestellt sein, dass sie den Verkehr nicht behindern. 
 
(2) Dem Fahrgast steht am Taxenstand die Wahl des Taxis frei. Sofern ein Fahrgast wünscht, 
von einem anderen als dem an erster Stelle stehende n Taxi befördert zu werden, ist diesem 
die sofortige Abfahrt zu ermöglichen, sofern es die örtlichen Verhältnisse zulassen.  
 
(3) Die Verunreinigung der Stand- und Nachrückplätze ist untersagt. 
 
§ 7 Nutzung von Bussonderspuren 
 
(1) Ein durch Verkehrszeichen 245 (Linienomnibusse)  StVO gekennzeichneter 
Sonderfahrstreifen, der durch das Schild "Taxi frei " auch für Taxen freigegeben wurde, ist 
besonders vorsichtig und rücksichtsvoll zu nutzen. 
 
(2) Taxifahrer/-innen dürfen in der Bussonderspur k eine Fahrgäste ein- oder aussteigen 
lassen. Die weitergehenden Regelungen der StVO sind entsprechend zu beachten.  
  
§ 8 Mitführpflichten 
 
Im Taxi ist der Text dieser Verordnung in der gülti gen Fassung mitzuführen. Den Fahrgästen 
ist auf Verlangen Einsicht zu gewähren.  
 
§ 9 Ordnungswidrigkeiten 
(1) Ordnungswidrig im Sinne des § 61 Abs. 1 Nr. 4 d es Personenbeförderungsgesetzes 
handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig als Betriebspersonal im Fahrdienst Vorschriften dieser 
Verordnung 
1. als Taxifahrer/-in über die Beschaffenheit der Fahrzeuge (§ 3 Abs. 1 Satz 1) 
2. als Unternehmer/-in über die Beseitigung von Fahrzeugschäden (§ 3 Abs. 1 Satz 2) 
3. als Taxifahrer/-in über das Mitführen von sperrigen Gegenständen (§ 3 Abs. 2) 
4. als Taxifahrer/-in über das Ansprechen und Anlocken von Fahrgästen (§ 4 Abs. 1) 
5. als Taxifahrer/-in über das Bedienen von funktec hnischen Anlagen, Telefonen und 
Fahrzeugausstattung (§ 4 Abs. 2) 
6. als Taxifahrer/-in über das Mitführen von Wechselgeld (§ 4 Abs. 3) 
7. als Taxifahrer/-in über die Pflicht zur Hilfeleistung und Beförderung (§ 4 Abs. 4) 
9. als Taxifahrer/-in über das Bereithalten (§ 5) 
10. als Taxifahrer/-in über das Aufstellen und Nachrücken auf Taxenständen (§ 6 Abs. 1)

Anlage 1 zur Beschlussvorlage V/0090/2025 
11. als Taxifahrer/-in über das Ermöglichen der Abfahrt anderer Taxen auf Taxenständen (§ 6 
Abs. 2) 
12. als Taxifahrer/-in über die Verunreinigung der Stand- und Nachrückplätze (§ 6 Abs. 3) 
14. als Taxifahrer/-in über die Nutzung von Busspuren (§ 7 Abs. 2) 
15. als Taxifahrer/-in über die Mitführpflichten (§ 8) 
zuwiderhandelt. 
(2) Ordnungswidrigkeiten können gemäß § 61 Abs. 2 des Personenbeförderungsgesetzes mit 
einer Geldbuße bis zu 10.000,- € geahndet werden, es sei denn, sie sind nach einer anderen 
Vorschrift mit Geldbuße bedroht.  
§ 10 Inkrafttreten 
 
Diese Verordnung tritt zum 01.01.2026 in Kraft.

Beschlussvorlage

3031 Zeichen

V/0090/2025 
V/0090/2025 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Taxiordnung für die von der Stadt Münster konzessionierten Taxen 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   07.05.2025 Ausschuss für Verkehr und Mobilität Vorberatung 
   13.05.2025 Ausschuss für Personal, Digitalisierung, Organisation, Sicherheit 
und Ordnung 
Vorberatung 
   21.05.2025 Hauptausschuss Vorberatung 
   21.05.2025 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
 
I. Sachentscheidung: 
 
Die Verordnung der Taxiordnung für die von der Stadt Münster zugelassenen Taxen (Anlage 1) wird 
beschlossen.  
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Es entstehen keine Kosten und keine Folgekosten für die Verwaltung. 
 
 
 
Begründung: 
 
Die bisherige Taxiordnung für die von der Stadt Münster zugelassenen Taxen vom 17.09.2015 
(Amtsblatt der Stadt Münster S. 161) tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2025 außer Kraft (§ 12 Taxi-
ordnung). 
 
Die Taxiordnung hat sich als normative Grundlage für die Verbesserung der Qualität im Taxengewer-
be bewährt. In der Verordnung wurden im Wesentlichen redaktionelle Änderungen, im Einzelnen je-
doch auch inhaltliche Änderungen vorgenommen. 
 
Die Beförderungsentgelte im Verkehr mit Taxen werden von der Taxiordnung nicht berührt. 
 
 
Ordnungsamt 
 
24.03.2025 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in:  
Frau Benning 
Telefon: 492-3266 
Benning@stadt-muenster.de

- 2 - 
V/0090/2025 
 
 
 
Inhaltliche Änderungen 
 
Die Verordnung wurde neu strukturiert und an die aktuellen rechtlichen Vorgaben angepasst. Die ein-
zige wesentliche Änderung stellt der Wegfall des Fahrerausweises dar. Entsprechende Ausweise 
werden nicht mehr ausgestellt und sind auch im Hinblick auf den Schutz der Fahrerdaten rechtlich als 
kritisch zu bewerten. 
 
Anhörungsverfahren  
 
Gesetzlich ist kein Anhörungsverfahren für den Erlass einer Taxiord nung über die Ordnung auf Ta-
xenständen sowie Einzelheiten des Dienstbetriebes vorgesehen. Im Rahmen der Neubekanntma-
chung der Taxiordnung im Jahr 2015 (V/0591/2015) wurde die Entwurfsfassung der Taxiordnung 
dennoch dem Taxiverband NRW e.V., dem Verband des privaten gewerblichen Straßenpersonenver-
kehrs Nordrhein-Westfalen e.V. (VSPV), der Industrie- und Handelskammer Nord Westfalen Münster 
(IHK) und der Gewerkschaft ver.di zwecks Stellungnahme zugeleitet. Die Beteiligten erhoben keine 
Bedenken gegen die geplante Neubekanntmachung der Taxiordnung. 
 
Da im Wesentlichen nur textliche Änderungen vorgenommen werden sollen, ist eine förmliche Anhö-
rung nicht erforderlich. Die im Stadtgebiet Münster ansässigen Unternehmen zur Fahrtenvermittlung, 
die Taxi-Zentrale Münster e. G. und der Taxiruf 25500 Münster GmbH, wurden über die beabsichtig-
ten Änderungen informiert. Es wurden keine Bedenken geäußert.   
 
Die Neubekanntmachung der Taxiordnung für die von der Stadt Münster konzessionierten Taxen ge-
mäß Anlage 1 zum 01.01.2026 wird daher beschlossen.  
 
i.V. 
 
gez. 
 
Wolfgang Heuer 
Stadtrat 
 
 
Anlagen 
 
Anlage A 
Anlage 1: Taxiordnung für die von der Stadt Münster konzessionierten Taxen

Anlage A

1068 Zeichen

Anlage A zur V/0090/2025 
Kurzüberblick 
Neuerlass der Taxiordnung für die von der Stadt Münster konzessionierten Taxen zum 
01.01.2026 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
./. 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: Nr. 0202 Gewerbe 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan  Ja X Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan  Ja X Nein   
Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten?  Ja X Nein  teilw. 
Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten?  Ja X Nein  teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren?  Ja X Nein   
Bereits veranschlagt?  Ja x Nein   
 
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist x vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 vollständig 
freiwillig 
Rechtliche Grundlage bildet § 47 Abs. 3 Personenbeförderungsgesetz (PBefG), § 4 Nr. 2 Verord-
nung über die Zuständigkeit auf den Gebieten des öffentlichen Straßenpersonenverkehrs und 
Eisenbahnwesens (ZustVO-ÖSPV-EW) 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
./.

Beratungsverlauf (4)

07.05.2025 Ausschuss für Verkehr und Mobilität
TOP 5.2 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
13.05.2025 Ausschuss für Personal, Digitalisierung, Organisation, Sicherheit und Ordnung
TOP 7 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
21.05.2025 Hauptausschuss
TOP 14 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
21.05.2025 Rat
TOP 19 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
V/0090/2025
Typ
Vorlagen
Datum
18.03.2025
Erstellt
20.02.2025 15:24