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V/0581/2006

Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung zur überplanmäßigen Mittelbereitstellung

Vorlage 20.07.2006

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 23.08.2006, TOP 18

Anlage

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Beschlussvorlage

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Anlage

6263 Zeichen

Dringlichkeitsentscheidung
gem. 8 60 Abs. 1 Satz 2 GO NW

Überplanmäßige Mittelbereitstellung bei den Haushaltsstellen für die Hilfe bei Krank-
heit, Sterilisation und Familienplanung im Rahmen des Sozialgesetzbuches Zwölftes
Buch

a) 4130.730.0000.X Leistungen außerhalb von Einrichtungen und

b) 4130.740.0000.1 Leistungen innerhalb von Einrichtungen

Beschlussvorschlag
Sachentscheidung

zu a)

Auf Grund der Ausgabeentwicklung im Bereich der Hilfe bei Krankheit, Sterilisation und Fa-
milienplanung außerhalb von Einrichtungen nach dem Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch wer-
den zusätzliche Mittel in Höhe von 1.002.000 € bereitgestellt.

zub)

Auf Grund der Ausgabeentwicklung im Bereich der Hilfe bei Krankheit, Sterilisation und Fa-
milienplanung innerhalb von Einrichtungen nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch wer-
den zusätzliche Mittel in Höhe von 2.338.000 € bereitgestellt.

Mittelbereitstellung/Finanzierung
zu a)

Der Leistung einer überplanmäßigen Ausgabe in Höhe von 1.002.000 € bei

Haushaltsstelle: 4130.730.0000.X
Bezeichnung: Leistungen außerhalb von Einrichtungen

wird gemäß $ 82 Abs. 1 GO NW zugestimmt.
I. vorläufige Deckung:

Mehreinnahme

bei der Haushaltsstelle: 9000.003.0000.X

Bezeichnung: Gewerbeertragsteuer
Betrag: 1.002.000 €

Il. endgültige Deckung:

im Rahmen des Nachtragshaushaltsplans 2006

zu b)

Der Leistung einer überplanmäßigen Ausgabe in Höhe von 2.338.000 € bei

Haushaltsstelle: 4130.740.0000.1
Bezeichnung: Leistungen i.E.

wird gemäß $ 82 Abs. 1 GO NW zugestimmt.

I. vorläufige Deckung:

Mehreinnahme

bei der Haushaltsstelle: 9000.003.0000.X
Bezeichnung: Gewerbeertragsteuer
Betrag: 2.338.000 €

Il. endgültige Deckung:

im Rahmen des Nachtragshaushaltsplans 2006

Befristung

2006

Begründung
zu a) und b)
1. Kalkulation

Am 01.01.2004 ist das Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung
(GKV-Modernisierungsgesetz - GMG) in Kraft getreten. Wesentliche Änderung für die Sozi-
alhilfeträger ist die leistungsrechtliche Einbeziehung von Sozialhilfebeziehenden in die ge-
setzliche Krankenversicherung. Die Übernahme der Krankenbehandlung für nicht Versiche-
rungspflichtige gegen Kostenerstattung ist in 8 264 Sozialgesetzbuch Fünftes Buch (SGB V)
geregelt. Im Rahmen eines Kostenerstattungsverfahrens sind die Aufwendungen den ge-
setzlichen Krankenkassen zu erstatten. Mit diesem Systemwechsel ist auch die Erstattung
der angemessenen Verwaltungskosten (einschließlich Personalaufwand) durch den zustän-
digen Sozialhilfeträger an die Krankenkassen verbunden. Erstattet werden bis zu 5 % der
abgerechneten Leistungsaufwendungen. Damit sind Sozialhilfe Beziehende nicht Mitglieder
der gesetzlichen Krankenversicherung, sie sind jedoch leistungsrechtlich diesen Personen
gleich gestellt.

Die Kalkulation der Krankenhilfe außerhalb und innerhalb von Einrichtungen für das Jahr

2006 wurde anhand vorliegender und erwarteter Rechnungen vorgenommen. Es bestanden

jedoch folgende Unsicherheitsfaktoren:

e Die Krankenhilfekosten sind.seit dem Jahr 2004 deutlich gestiegen.

e Die Krankenkassen rechnen die Kosten mit erheblicher Zeitverzögerung ab. Teilweise
werden noch jetzt Rechnungen aus dem Jahr 2004 abgerechnet.

e Auch die Kosten des Jahres 2005 sind von den Kassen noch nicht vollständig abgerech-
net worden.

e Eine korrekte Jahresabgrenzung der Ausgaben war bereits in der Vergangenheit nicht
möglich, so dass Ausgaben der vergangenen Jahre die Folgejahre belasten.

e Die in der Krankenhilfe verbleibenden Fälle sind sehr häufig kostenintensiv, da sie über-
wiegend dem Personenkreis der Hilfeempfänger im Bereich der Grundsicherung im Alter
und bei Erwerbsminderung angehören und häufig schwerstpflegebedürftig sind.

Eine Auswertung der Ausgaben verschiedener örtlicher Träger der Sozialhilfe im Regie-
rungsbezirk Münster zeigt, dass auch diese bereits im Jahr 2005 wesentlich höhere Ausga-
ben hatten, als ursprünglich geplant.

Im Mai 2004 wurde ein Vorschusskonto zur Abwicklung des Abrechnungsverfahrens mit den
gesetzlichen Krankenkassen gem. $ 264 SGB V eingerichtet. Grund hierfür ist, dass die
Vielzahl der Rechnungen kurzfristig über dieses Konto beglichen werden müssen und im
Laufe des Jahres den richtigen Haushaltsstellen und Personenkreisen zuzuordnen sind. Ein
Teil der Kosten ist auch den Leistungsbereichen des Asylbewerberleistungsgesetzes, des
Gesetzes über den Lastenausgleich und dem überörtlichen Sozialhilfeträger zuzuordnen.

Das Vorschusskonto ist bereits mit ca. 1.935.000 € belastet.

Des Weiteren reichen die bei den Haushaltsstellen 4130.730.0000.X „Leistungen a.v.E.“ und
4130.740.0000.1 „Leistungen i.E.“ noch zur Verfügung stehenden Mittel zur Abrechnung der
bereits vorliegenden und erwarteten Rechnungen nicht mehr aus.

Bei den beiden Haushaltsstellen ergibt sich folgender Mehrbedarf:

Bisherige Ausgaben 1.186.313 €

+ Bedarf gem. $ 264 SGB V bis zum Jahresende und zur
Deckung des Vorschusskontos 3.940.000 €
Summe . 5.126.313 €
J. bei beiden Haushaltsstellen Verfügung stehende Mittel 1.790.000 €
Mehrbedarf 3.336.313 €
= 3.340.000 €

Der erwartete Mehrbedarf beläuft sich auf 3.340.000 €. Die Aufteilung auf die beiden Haus-
haltsstellen kann wie folgt nur geschätzt werden:

4130.730.0000.X Leistungen a.v.E. = 30 % = 1.002.000 €
4130.740.0000.1 Leistungeni.E. = 70 % = 2.338.000 €

Die Mittel sollen bei den vorgenannten Haushaltsstellen bereitgestellt und entsprechend der
Entwicklung des Bedarfs gegebenenfalls im Laufe des Haushaltsjahres umgeschichtet wer-
den.

Der Mehrbedarf in Höhe von 3.340.000 € ist überplanmäßig bereitzustellen.

1. Deckung

Bei der vorläufigen Deckung handelt es sich um Mehreinnahmen bei der Gewerbeer-
tragsteuer. Diese bereits jetzt vorliegenden Mehreinnahmen werden in den Nachtragshaus-

haltsplan 2006 eingestellt. Die endgültige Deckung erfolgt im Rahmen des Nachtragshaus-
haltsplans 2006.

3. Dringlichkeit

Die Entwicklung der Ausgaben war nicht vorhersehbar. Durch die Einbeziehung der bisheri-
gen Sozialhilfeempfänger in die Pflichtversicherung im Rahmen des Sozialgesetzbuches
Zweiter Teil waren höhere Entlastungseffekte angenommen worden. Aktuell liegen Rech-
nungen vor, die bei verspäteter Zahlung Verzugszinsen verursachen.

Minter den 2% JULI 2006

r. Tillmann

Oberbürgermeister Ratsherr

Beschlussvorlage

1264 Zeichen

V/0581/2006 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Sozialamt 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung zur überplanmäßigen Mittelbereitstellung bei den 
Haushaltsstellen für die Hilfe bei Krankheit, Sterilisation und Familienplanung im Rahmen des 
Sozialgesetzbuches Zwölftes Buch 
a) 4130.730.0000.X Leistungen außerhalb von Einrichtungen und 
b) 4130.740.0000.1 Leistungen innerhalb von Einrichtungen 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
16.08.2006 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften Vorberatung 
23.08.2006 Hauptausschuss Vorberatung 
23.08.2006 Rat Entscheidung
 
 
Beschlussvorschlag: 
 
Sachentscheidung: 
Die anliegende Dringlichkeitsentscheidung wird gem. § 60 Abs. 1 Satz 3 GO NW genehmigt. 
 
Kosten/Folgekosten 
s. anliegende Dringlichkeitsentscheidung 
 
Finanzierung/Mittelbereitstellung 
s. anliegende Dringlichkeitsentscheidung 
 
Begründung: 
 
Hinsichtlich der Begründung wird auf den Text der Dringlichkeitsentscheidung verwiesen. 
 
 
I.V.  
 
 
Dr. Klein 
 
 
Anlagen: 
Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NW vom 20.07.2006 
  
Vorlagen-Nr.: 
V/0581/2006 
Auskunft erteilt: 
Herr  Woltering 
Ruf: 
492 50 11 
E-Mail: 
WolteringA@stadt-muenster.de  
Datum: 
20.07.2006 
Öffentliche Beschlussvorlage

Beratungsverlauf (3)

16.08.2006 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
TOP 3.3 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
23.08.2006 Hauptausschuss
TOP 15 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
23.08.2006 Rat
TOP 18 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Details

Vorlagen-Nr.
V/0581/2006
Typ
Vorlage
Datum
20.07.2006
Erstellt
06.10.2020 14:37