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V/0230/2024

Besetzung des Ausschusses für Kinder, Jugendliche und Familien

Vorlagen 22.04.2024

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 19.06.2024, TOP 40

Beschlussvorlage

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Beschlussvorlage

3716 Zeichen

V/0230/2024 
V/0230/2024 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Besetzung des Ausschusses für Kinder, Jugendliche und Familien 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   13.06.2024 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Vorberatung 
   19.06.2024 Hauptausschuss Vorberatung 
   19.06.2024 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Die mit Beschluss des Ausschusses für Kinder, Jugendliche und Familien am 18.04.2024 neu 
gegründete Arbeitsgemeinschaft gemäß § 78 SGB VIII sowie die fünf handlungsfeldbezoge-
nen Unter-Arbeitsgruppen (Kindertagesbetreuung, Hilfen zur Erziehung, Jugendarbeit/ Ju-
gendsozialarbeit, Familienförderung, Schulnahe Jugendhilfe) sind berechtigt, jeweils eine/n 
von ihnen gewählte/n Sprecher/-in als ordentliches beratendes Mitglied bzw. die gewählte Ver-
tretung als stellvertretendes beratendes Mitglied in den Ausschuss für Kinder, Jugendliche 
und Familien zu bestellen. 
 
2. Der auf Grundlage der Vorlage V/0877/2020/1 „Besetzung des Ausschusses für Kinder, Ju-
gendliche und Familien“ vom Rat gefasste Beschluss zu Punkt 2. wird insoweit gemäß § 5 
Abs. 3 des Ersten Gesetzes zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (AG-KJHG) 
i. V. m. § 4 Abs. 3 (i) der Satzung für das Jugendamt der Stadt Münster angepasst. 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Es ergeben sich keine Kosten und Folgekosten. 
 
 
Begründung: 
 
Auf Basis dieser Vorlage soll die bisherige Beschlusslage zur Besetzung des Ausschusses für Kinder, 
Jugendliche und Familien der aktuellen Entwicklung angepasst werden. 
 
 
 
Amt für Kinder, Jugendliche 
und Familien 
 
02.05.2024 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in:  
Frau Dierks 
Telefon: 492-5110 
DierksHe@stadt-
muenster.de

- 2 - 
V/0230/2024 
Bisherige Beschlusslage 
 
Der Rat der Stadt Münster hat zu Beginn der aktuellen Wahlperiode in seiner Sitzung am 09.12.2020 
auf Grundlage der Vorlage V/0877/2020/1 „Besetzung des Ausschusses für Kinder, Jugendliche und 
Familien“ unter dem Beschlusspunkt 2. beschlossen: 
 
„2. Bestellung/Wahl von beratenden Mitgliedern gem. § 5 Abs. 3 des Ersten Gesetzes zur Aus -
führung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (AG-KJHG) i. V. m. § 4 Abs. 3 (i) der Satzung 
für das Jugendamt der Stadt Münster: 
 
2.1 (…) 
 
2.2 Die gem. § 78 SGB VIII gebildeten Arbeitsgemeinschaften  sind berechtigt, jeweils 
eine/n von ihnen gewählte/n Sprecher/-in als ordentliches beratendes Mitglied bzw. die 
gewählte Vertretung als stellvertretendes beratendes Mitglied in den Ausschuss für 
Kinder, Jugendliche und Familien zu bestellen.“ 
 
 
Aktuelle Entwicklung 
 
Am 18.04.2024 beschloss der Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien die Auflösung der 
bisherigen Arbeitsgemeinschaften gemäß § 78 SGB VIII sowie die Neugründung einer AG gemäß § 
78 SGB VIII und die Bildung von insgesamt fünf handlungsfe ldbezogenenen Unter-Arbeitsgruppen 
(V/0145/2024 „Neustrukturierung und –konzeptionierung der Arbeitsgemeinschaften nach § 78 SGB 
VIII“). Wesentlicher Bestandteil des Rahmenkonzepts ist, dass die Sprecher*innen und Stellvertretun-
gen der neuen Arbeitsgemeinschaft nach § 78 SGB VIII und der fünf Unterarbeitsgemeinschaften in 
vergleichbarer Weise wie bisher die Sprecher*innen der aufgelösten Arbeitsgemeinschaften nach § 
78 SGB VIII die Bedarfe, die entwickelten Lösungsvorschläge, die Aspekte der Qualitätsentwicklung 
in den Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien transferieren sollen. Dazu bedarf es der bera-
tenden Mitgliedschaft in Anlehnung an die bisherige Praxis. Mit dem Beschlussvorschlag dieser Vor-
lage soll dieser Bestandteil des neuen Rahmenkonzepts aufgegriffen und umgesetzt werden. 
 
 
 
In Vertretung 
 
gez. 
Thomas Paal 
Stadtdirektor 
 
Anlagen: 
Anlage A

Anlage A

1744 Zeichen

Anlage A zur V/0230/2024 
Kurzüberblick 
Mit dieser Vorlage soll die Zusammensetzung des Ausschusses für Kinder, Jugendliche und Fa-
milien der aktuellen Entwicklungen und Beschlussfassung angepasst werden. 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
 
Mit der Vorlage wird folgendes Ziel aus dem Integrierten Stadtentwicklungs- und Stadtmarketing-
konzept Münster (ISM) verfolgt:  
 
Wir werden Münster zu einer Stadt mit höchster Lebens- und Erlebnisqualität weiterentwickeln mit 
hohem Wohnwert, Familienfreundlichkeit und sozialer Balance in der Stadtgesellschaft.  
 
Durch die Anpassung der Zusammensetzung des Ausschusses für Kinder, Jugendliche und Fa-
milien wird die Möglichkeit, bei der politischen Willensbildung der Stadt Münster mitzuwirken, ak-
tuellen Entwicklungen und Beschlüssen angepasst. 
 
 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: Nr. der PG Bezeichnung der PG 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan  Ja  Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan  Ja  Nein   
Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten?  Ja  Nein  teilw. 
Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten?  Ja  Nein  teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren?  Ja  Nein   
Bereits veranschlagt?  Ja  Nein   
 
Durch die Vorlage entstehen keine zusätzlichen Kosten und Folgekosten. 
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist  vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
x vollständig 
freiwillig 
Mit der Vorlage wird eine gesetzlich geregelte Möglichkeit zur Zusammensetzung des Ausschus-
ses aufgegriffen und umgesetzt. 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
Eine direkte Relevanz zu Querschnittsthemen ist nicht vorhanden.

Beratungsverlauf (3)

13.06.2024 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien
TOP 11 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
19.06.2024 Hauptausschuss
TOP 30 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
19.06.2024 Rat
TOP 40 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
V/0230/2024
Typ
Vorlagen
Datum
22.04.2024
Erstellt
03.04.2024 13:20