V/0230/2024
Besetzung des Ausschusses für Kinder, Jugendliche und Familien
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Beschlussvorlage
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V/0230/2024 V/0230/2024 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Besetzung des Ausschusses für Kinder, Jugendliche und Familien Beratungsfolge 13.06.2024 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Vorberatung 19.06.2024 Hauptausschuss Vorberatung 19.06.2024 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Die mit Beschluss des Ausschusses für Kinder, Jugendliche und Familien am 18.04.2024 neu gegründete Arbeitsgemeinschaft gemäß § 78 SGB VIII sowie die fünf handlungsfeldbezoge- nen Unter-Arbeitsgruppen (Kindertagesbetreuung, Hilfen zur Erziehung, Jugendarbeit/ Ju- gendsozialarbeit, Familienförderung, Schulnahe Jugendhilfe) sind berechtigt, jeweils eine/n von ihnen gewählte/n Sprecher/-in als ordentliches beratendes Mitglied bzw. die gewählte Ver- tretung als stellvertretendes beratendes Mitglied in den Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien zu bestellen. 2. Der auf Grundlage der Vorlage V/0877/2020/1 „Besetzung des Ausschusses für Kinder, Ju- gendliche und Familien“ vom Rat gefasste Beschluss zu Punkt 2. wird insoweit gemäß § 5 Abs. 3 des Ersten Gesetzes zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (AG-KJHG) i. V. m. § 4 Abs. 3 (i) der Satzung für das Jugendamt der Stadt Münster angepasst. II. Finanzielle Auswirkungen: Es ergeben sich keine Kosten und Folgekosten. Begründung: Auf Basis dieser Vorlage soll die bisherige Beschlusslage zur Besetzung des Ausschusses für Kinder, Jugendliche und Familien der aktuellen Entwicklung angepasst werden. Amt für Kinder, Jugendliche und Familien 02.05.2024 Ihr/e Ansprechpartner/in: Frau Dierks Telefon: 492-5110 DierksHe@stadt- muenster.de - 2 - V/0230/2024 Bisherige Beschlusslage Der Rat der Stadt Münster hat zu Beginn der aktuellen Wahlperiode in seiner Sitzung am 09.12.2020 auf Grundlage der Vorlage V/0877/2020/1 „Besetzung des Ausschusses für Kinder, Jugendliche und Familien“ unter dem Beschlusspunkt 2. beschlossen: „2. Bestellung/Wahl von beratenden Mitgliedern gem. § 5 Abs. 3 des Ersten Gesetzes zur Aus - führung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (AG-KJHG) i. V. m. § 4 Abs. 3 (i) der Satzung für das Jugendamt der Stadt Münster: 2.1 (…) 2.2 Die gem. § 78 SGB VIII gebildeten Arbeitsgemeinschaften sind berechtigt, jeweils eine/n von ihnen gewählte/n Sprecher/-in als ordentliches beratendes Mitglied bzw. die gewählte Vertretung als stellvertretendes beratendes Mitglied in den Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien zu bestellen.“ Aktuelle Entwicklung Am 18.04.2024 beschloss der Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien die Auflösung der bisherigen Arbeitsgemeinschaften gemäß § 78 SGB VIII sowie die Neugründung einer AG gemäß § 78 SGB VIII und die Bildung von insgesamt fünf handlungsfe ldbezogenenen Unter-Arbeitsgruppen (V/0145/2024 „Neustrukturierung und –konzeptionierung der Arbeitsgemeinschaften nach § 78 SGB VIII“). Wesentlicher Bestandteil des Rahmenkonzepts ist, dass die Sprecher*innen und Stellvertretun- gen der neuen Arbeitsgemeinschaft nach § 78 SGB VIII und der fünf Unterarbeitsgemeinschaften in vergleichbarer Weise wie bisher die Sprecher*innen der aufgelösten Arbeitsgemeinschaften nach § 78 SGB VIII die Bedarfe, die entwickelten Lösungsvorschläge, die Aspekte der Qualitätsentwicklung in den Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien transferieren sollen. Dazu bedarf es der bera- tenden Mitgliedschaft in Anlehnung an die bisherige Praxis. Mit dem Beschlussvorschlag dieser Vor- lage soll dieser Bestandteil des neuen Rahmenkonzepts aufgegriffen und umgesetzt werden. In Vertretung gez. Thomas Paal Stadtdirektor Anlagen: Anlage A
Anlage A
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Anlage A zur V/0230/2024 Kurzüberblick Mit dieser Vorlage soll die Zusammensetzung des Ausschusses für Kinder, Jugendliche und Fa- milien der aktuellen Entwicklungen und Beschlussfassung angepasst werden. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Mit der Vorlage wird folgendes Ziel aus dem Integrierten Stadtentwicklungs- und Stadtmarketing- konzept Münster (ISM) verfolgt: Wir werden Münster zu einer Stadt mit höchster Lebens- und Erlebnisqualität weiterentwickeln mit hohem Wohnwert, Familienfreundlichkeit und sozialer Balance in der Stadtgesellschaft. Durch die Anpassung der Zusammensetzung des Ausschusses für Kinder, Jugendliche und Fa- milien wird die Möglichkeit, bei der politischen Willensbildung der Stadt Münster mitzuwirken, ak- tuellen Entwicklungen und Beschlüssen angepasst. Finanzierung Produktgruppe: Nr. der PG Bezeichnung der PG Auswirkungen auf den Ergebnisplan Ja Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja Nein Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten? Ja Nein teilw. Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten? Ja Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? Ja Nein Bereits veranschlagt? Ja Nein Durch die Vorlage entstehen keine zusätzlichen Kosten und Folgekosten. Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig x vollständig freiwillig Mit der Vorlage wird eine gesetzlich geregelte Möglichkeit zur Zusammensetzung des Ausschus- ses aufgegriffen und umgesetzt. Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Eine direkte Relevanz zu Querschnittsthemen ist nicht vorhanden.
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- V/0230/2024
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 22.04.2024
- Erstellt
- 03.04.2024 13:20