V/0208/2017/1
Bürgerbeteiligung am städtischen Haushalt
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Beschlussvorlage
4401 Zeichen
V/0208/2017/1 DER OBERBÜRGERMEISTER Dezernat II Betrifft Bürgerbeteiligung am städtischen Haushalt Beratungsfolge 22.03.2017 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 22.03.2017 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: 1. Integration in den Prozess MünsterZukünfte 20/30/50 Der Rat bekräftigt den Beschluss des Haupt- und Finanzausschusses vom 07.12.2016, den Bürgerhaushalt in die Konzeption des Prozesses MünsterZukünfte 20/30/50 zu integrieren. Der Rat beauftragt daher die Verwaltung, dass im Zuge der Bearbeitung des Antrags „Stär- kung der lokalen Demokratie – Münster auf dem Weg zur Mitmachstadt“ (Antrag an den Rat A-R/0047/2014 der CDU-Fraktion)“ innerhalb des Prozesses MünsterZukünfte 20/30/50 (sie- he Vorlage V/0494/2016) auch die Bürgerbeteiligung am städtischen Haushalt grundlegend überprüft wird. 2. Bisheriges Verfahren zum Bürgerhaushalt Da die Bürgerbeteiligung am städtischen Haushalt in Zukunft gemäß Beschluss des Haupt- und Finanzausschusses vom 07.12.2016 „alternativ zum bisherigen Verfahren“ erfolgen soll, setzt der Rat das bisherige Verfahren des Bürgerhaushalts (grundlegend Vorlage V/0029/2011/1, zuletzt V/0937/2015) aus, bis im Rahmen des Zukunftsprozesses über die Ausrichtung der Bürgerbeteiligung am städtischen Haushalt entschieden wurde. Werden in diesem Zeitraum Vorschläge zum Bürgerhaushalt eingereicht, werden diese als Anregung nach § 24 GO NRW weiterbehandelt. 3. Einbindung des Beirats Bürgerhaushalt Die bisherige zentrale Aufgabe des Beirats Bürgerhaushalt, nämlich die Weiterentwicklung des bisherigen Verfahrens, ruht mit Beschlusspunkt 2 vorerst. Die Expertise des Beirats Bür- gerhaushalt zum Themenbereich der Bürgerbeteiligung soll weiterhin eingebunden werden, dadurch dass der Beirat Bürgerhaushalt eingeladen wurde, sich im Beirat des Projektes MünsterZukünfte zu beteiligen (siehe Vorlage V/1063/2016, die am 14.12.2016 beschlossen wurde). Daher tagt der Beirat Bürgerhaushalt bis auf weiteres nicht mehr in der bisherigen Form, bis die grundlegenden Strukturen zur Bürgerbeteiligung am städtischen Haushalt im Rahmen des umfassenden Zukunftsprozesses geklärt sind. Die gegenwärtig aktiven Ak- teure des Bürgerhaushalts werden in die Diskussion über die Ergebnisse der Alterna- Vorlagen-Nr.: V/0208/2017/1 Auskunft erteilt: Frau Dr. Cappenberg / Herr Deppe Ruf: 492-7022 / 492-2020 E-Mail: CappenbergC@stadt-muenster.de Deppe@stadt-muenster.de Datum: 20.03.2017 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0208/2017/1 tiven zum bisherigen Verfahren einbezogen. Die Akteure des Bürgerhaushalts können wie bisher - nach Absprache - die Räumlichkeiten im Stadtweinhaus nutzen. 4. Prüfaufträge für die zukünftige Ausrichtung Der Beirat Bürgerhaushalt hat in den vergangenen Jahren und zuletzt in seiner Sitzung am 26.01.2017 verschiedene Ansatzpunkte für eine Bürgerbeteiligung am städtischen Haushalt diskutiert. Diese sollen im Prüfauftrag berücksichtigt werden. Der Rat beauftragt daher die Verwaltung, folgende Aspekte bei der Prüfung von Alternativen zum bisherigen Verfahren im Rahmen der zukünftigen Ausrichtung der Bürgerbeteiligung am städtischen Haushalt zu be- rücksichtigen und geeignete und zukunftsfähige Vorschläge zu unterbreiten: a. Trialog zwischen Bürgerschaft, Politik und Verwaltung (gemäß Vorlage V/1078/2016) b. Quantität und Qualität der Bürgervorschläge c. Steigerung von Beteiligungsquoten (Effektivität verschiedener Beteiligungswege wie Online-Verfahren, Veranstaltungen, etc. und Effektivität von Öffentlichkeitsarbeit zur Einbindung möglichst breiter Bevölkerungsschichten) d. Einbindung der Bezirksebene e. Verständlichkeit und Transparenz des Haushaltsplans Begründung: Die Akteure des Bürgerhaushalts, d.h. die derzeit aktiven Mitglieder des Beirats Bürgerhaushalt, we r- den in die Diskussion über die Ergebnisse der Alternativen zum bisherigen Verfahren im Rahmen des Prozesses MünsterZukünfte 20/30/50 als Experten für das Thema Bürgerbeteil igung am städtischen Haushalt in geeigneter Weise einbezogen. Die aktuellen Mitglieder des Beirats Bürgerhaushalt kö n- nen auf eigenen Wunsch als Arbeitsgruppe in Eigenregie weiterhin die Räumlichkeiten im St adtwein- haus nutzen. Dies soll aus verwaltungsorganisatorischen Gründen nach Absprache erfolgen. i.V. gez. Reinkemeier Stadtkämmerer
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- V/0208/2017/1
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 17.03.2017
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37