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V/0278/2022

Änderung der Verordnung über die Beförderungsentgelte und -bedingungen für die von der Stadt Münster zugelassenen Taxen

Vorlagen 12.05.2022

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 14.06.2022, TOP 12

Anlage1

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Ansehen

Anlage A

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Beschlussvorlage

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Anlage 2

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Anlage1

2089 Zeichen

Anlage 1 zur Beschlussvorlage V/0278/2022 
 
 
Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Beförderungsentgelte und -bedingungen 
für die von der Stadt Münster zugelassenen Taxen   
 
Auf Grund des § 51 Abs. 1 - 5 des Personenbeförderungsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 
08.08.1990 (BGBl. I S. 1690), 
 das zuletzt durch Artikel 5 des Gesetzes vom 29.08.  2016 (BGBl. I S. 2082) 
geändert worden ist, und des § 4 Nr. 2 der Verordnung über die Zuständigkeiten auf den Gebieten des öffent- 
lichen Straßenpersonenverkehrs und Eisenbahnwesens vom 25.06.2015 (GV.NRW 2015 Nr. 28, S. 495) hat 
der Rat der Stadt Münster am (14.06.2022) die nachfolgende Verordnung zur Änderung der Verordnung über 
die Beförderungsentgelte und -bedingungen für die von der Stadt Münster zugelassenen Taxen beschlossen. 
 
 
 
Artikel 1 
 
Die Verordnung über die Beförderungsentgelte und -bedingungen für die von der Stadt Münster zugelassenen 
Taxen vom 12.07.2017 (Amtsblatt der Stadt Münster 2017 S. 146) wird wie folgt geändert: 
 
§ 2 Abs. 1 Nr. 1 – 3 erhält folgende Fassung: 
 
(1)  Als Beförderungsentgelte sind unter Verwendung eines geeichten Fahrpreisanzeigers (Taxameteruhr)      
      zu berechnen: 
 
 
Tarifbestandteil aktueller 
Tarif 
neuer Tarif (ab 01.10.22) 
Erhöhung um etwa 15 % 
Grundpreis 06.00-22.00 Uhr an Werktagen   3,50 €   4,00 € 
22.00-06.00 Uhr an Werktagen;  
24 Stunden an Sonntagen und 
Feiertagen 
  3,80 €   4,40 € 
Grundpreis beim  
Großraumtaxi  
bei ausdrücklicher 
Bestellung bzw. bei 
Antritt der Fahrt mit 
 
mehr als 4 Fahrgäs- 
ten 
06.00-22.00 Uhr an Werktagen   9,50 € 10,90 € 
22.00-06.00 Uhr an Werktagen;  
24 Stunden an Sonntagen und 
Feiertagen   9,80 € 11,30 € 
Beförderungsentgelt 
je gefahrenen km 
06.00-22.00 Uhr an Werktagen   2,20 €   2,50 € 
22.00-06.00 Uhr an Werktagen;  
24 Stunden an Sonntagen und 
Feiertagen 
  2,40 €   2,80 € 
Wartezeitgebühr je  
Stunde 
  26,20 € 30,10 € 
Zuschlag für die 
Mitnahme eines o- 
der mehrerer Fahr- 
räder 
 
  3,00 €   3,50 € 
 
 
 
Artikel 2 
 
Diese Verordnung tritt (01.10.2022) in Kraft.

Anlage A

936 Zeichen

Anlage A zur V/0278/2022
Kurzüberblick
Antrag des Verbandes des privaten gewerblichen Straßenpersonenverkehrs Nordrhein-Westfalen
VSPV e.V. auf Erhöhung der Beförderungsentgelte (T axi)zum 1. Oktober 2022
Ziele/Teilziele/Zielerreichung
./.
Finanzierung
Produktgruppe: 0202 Gewerbefachstelle
Auswirkungen auf den Ergebnisplan Ja Nein X
Auswirkungen auf den Finanzplan Ja Nein X
Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten? Ja Nein X
Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten? Ja Nein X
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? Ja Nein X
Bereits veranschlagt? Ja Nein X
Pflichtigkeitsgrad
Die Maßnahme/Leistung ist X vollständig
pflichtig
überwiegend
pflichtig
überwiegend
freiwillig
vollständig
freiwillig
Rechtliche Grundlage bildet § 51 Absatz 3 Personenbeförderungsgesetz (PBefG)
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration)
-/-

Beschlussvorlage

5291 Zeichen

V/0278/2022
V/0278/2022
Öffentliche Beschlussvorlage
Betrifft
Änderung der Verordnung über die Beförderungsentgelte und -bedingungen für die von der Stadt
Münster zugelassenen T axen
Beratungsfolge
01.06.2022 Ausschuss für Verkehr und Mobilität Vorberatung
07.06.2022 Ausschuss für Personal, Digitalisierung, Organisation, Sicherheit
und Ordnung
Vorberatung
14.06.2022 Hauptausschuss Vorberatung
14.06.2022 Rat Entscheidung
Beschlussvorschlag:
I. Sachentscheidung:
Die Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Beförderungsentgelte und -bedingungen für
die von der Stadt Münster zugelassenen T axen(Anlage 1) wird beschlossen.
II. Finanzielle Auswirkungen:
Es entstehen keine Kosten und keine Folgekosten.
1. Antrag des Verbandes des privaten gewerblichen Straßenpersonenverkehrs Nordrhein-
Westfalen e.V. (VSPV e.V.)
Die Beförderungsentgelte für Münster wurden zuletzt im Oktober 2017 erhöht (Vorlage V/0329/2017).
Der VSPV e.V. regt eine Erhöhung des T axentarifsin einem Schritt um etwa 15 % zum 1. Oktober
2022 an. Die beiden örtlichen T axizentralenfordern eine T ariferhöhungin demselben Umfang.
Ordnungsamt
18.05.2022
Ihr/e Ansprechpartner/in:
Herr Lammers
T elefon:492-3272
Lammers@stadt-
muenster.de

- 2 -
V/0278/2022
Basierend auf den aktuell geltenden Entgelten ergeben sich durch die Erhöhung folgende
Veränderungen:
T arifbestandteil aktueller
T arif
neuer T arif(ab 01.10.22)
Erhöhung um etwa 15 %
Grundpreis 06.00-22.00 Uhr an Werktagen 3,50 € 4,00 €
22.00-06.00 Uhr an Werktagen;
24 Stunden an Sonntagen und
Feiertagen 3,80 € 4,40 €
Grundpreis beim
Großraumtaxi
bei ausdrücklicher
Bestellung bzw. bei
Antritt der Fahrt mit
mehr als 4
Fahrgästen
06.00-22.00 Uhr an Werktagen 9,50 € 10,90 €
22.00-06.00 Uhr an Werktagen;
24 Stunden an Sonntagen und
Feiertagen 9,80 € 11,30 €
Beförderungsentgelt
je gefahrenen km
06.00-22.00 Uhr an Werktagen 2,20 € 2,50 €
22.00-06.00 Uhr an Werktagen;
24 Stunden an Sonntagen und
Feiertagen 2,40 € 2,80 €
Wartezeitgebühr je
Stunde
  26,20 € 30,10 €
Zuschlag für die
Mitnahme eines
oder mehrerer
Fahrräder
3,00 € 3,50 €
2. Begründung:
Gemäß § 39 Abs.2 Personenbeförderungsgesetz (PBefG), der gemäß § 51 Absatz 3 PBefG auch auf
die Festsetzung der Beförderungsentgelte entsprechend anzuwenden ist, hat die
Genehmigungsbehörde (Stadt Münster) zu prüfen, ob die Beförderungsentgelte mit der
wirtschaftlichen Lage im Einklang stehen. Die aktuellen Beförderungsentgelte gelten unverändert seit
dem 01.10.2017.
Seitdem haben sich die Preise für Arbeit (ca. 40 % der Gesamtkosten) und Energie/ Kraftstoff (ca. 30
%) sowie Betriebssitzkosten und Verbraucherpreise (ca. 30 %) deutlich nach oben entwickelt.
Entsprechende Unterlagen über die Preisentwicklungen wurden vom VSPV e.V. erbracht (Anlage 2).
Der Mindestlohn soll zum 01.10.2022 von derzeit 9,82 € auf 12,00 € pro Stunde steigen. Der
entsprechende Gesetzesentwurf ist verabschiedet.
Die beiden örtlichen T axizentralen,T axi-Zentrale Münster e.G. und T axirufMünster GmbH mit ihren
angeschlossenen T axiunternehmen,plädieren ebenfalls für eine einmalige Erhöhung des T arifesum
etwa 15 % zum 01.10.2022. Eine ursprünglich geforderte zweistufige Erhöhung der
Beförderungsentgelte würde zum einen die Fahrgäste verärgern, doppelte Kosten beim
Landesbetrieb Mess- und Eichwesen NRW (LBME NRW) verursachen und zum anderen die
gestiegenen Kosten nicht zeitnah abdecken.
Sowohl aus Sicht des Verbandes, der T axizentralen als auch aus Sicht der zuständigen
Genehmigungsbehörde ist eine deutliche Anpassung ab dem 01.10.2022 in Höhe von etwa 15 %
sachgerecht. Die wirtschaftliche Situation des T axigewerbeskann als angespannt bezeichnet werden.
In einem überwiegend schwierigen Marktumfeld stellen eine sich verschärfende

- 3 -
V/0278/2022
Wettbewerbssituation, das Vordringen alternativer Beförderungsangebote, der Einsatz moderner
Kommunikationstechnologien sowie letztlich und entscheidend die Erhöhung des Mindestlohns
erhebliche Belastungen der Gewinnsituation dar. Daher wird die beantragte Entgeltänderung als
angemessen angesehen.
Fachpraktisch wird nachvollzielbar gewünscht, die Beförderungsentgelte auf volle 10-Cent Beträge zu
runden. Insofern ist eine genaue prozentuale Erhöhung in diesem Kontext nicht möglich.
Auch in den Münsterlandkreisen werden zum 01.10.2022 die T axentarifeum ca. 15 % erhöht. Hier
wurde eine einheitliche Vorgehensweise im Vorfeld abgestimmt.
Mit dieser T ariferhöhung wird den aktuellen Entwicklungen im Zusammenhang mit den stark
steigenden Kraftstoffpreisen noch nicht Rechnung getragen. Diesbezüglich bleiben
gesamtwirtschaftliche Entwicklungen abzuwarten.
Die Vorlage wird bereits jetzt in den politischen Entscheidungsprozess gegeben, damit ausreichend
Zeit zur Umstellung der T axameterzum 01.10.2022 verbleibt.
3. Anhörungsverfahren
Im gesetzlich vorgeschriebenen Anhörungsverfahren wurden der T axiVerband NRW e.V., der VSPV
e.V., die Industrie- und Handelskammer Nord Westfalen Münster (IHK) und die Gewerkschaft ver.di
um Stellungnahme gebeten. Der VSPV e.V. begrüßt die Entgeltanpassung in der beantragten Höhe
ausdrücklich. Die IHK stimmt der beabsichtigten Anpassung insgesamt zu.
Der T axiVerband NRW e.V. und die Gewerkschaft ver.di haben keine Stellungnahme abgegeben.
I.V.
gez.
Wolfgang Heuer
Stadtrat
Anlagen
Anlage A
Anlage 1
Anlage 2

Anlage 2

7162 Zeichen

Anlage 2 zur Beschlussvorlage V/0278/2022

Verband des privaten gewerblichen
4 Straßenpersonenverkehrs

Nordrhein-Westfalen VSPV e.V.’

Dortmund, im Dezember 2021
Taxentarif In den Münsterlandkreisen

Ausgangslage

In den Münsterlandkreisen wurden die Taxentärife zuletzt im Herbst 2019 angepaßt. Seitdem haben
sich die Preise für Arbeit und Energie sowie Betriebssitzkosten und Verbraucherpreise deutlich nach
oben entwickelt. Zudem plant die Bundesregierung eine Anhebung des Mindestlohns auf 12€ pro
Stunde im Sommer 2022.

Struktur der Betriebskosten

Entsprechend der Faustformel aus Interne Unternehmensrechnung (Ewert/Wagenhöfer, Springer:
Heidelberg 2014) ergibt sich für das personalintensive Dienstleistungsgeschäft mit Fahrzeugen mit
größtenteils umsatzabhängigen Kilometerleistungen: und umsatzunabhängigen Personalkosten der
Taxiunternehmen i .

40% Personal

30% Kraftstoff

30% sonstige Kosten. “
Unter den sonstigen Kosten summieren sich solche, die den allgemeinen Steigerungen der
Verbraucherpreise unterworfen sind. Anerkannt ist, daß Preissteigerungen im Einkauf zu etwa 30%
durch interne Optimierung und Einsparungen kompensiert werden.

Steigerung der Personalkosten

Die Masse der mit dem Betrieb verbundenen Tätigkeiten erfolgt durch ungelerntes Personal. Die
Erbringung der Beförderungsleistung erfordert weder einen Berufsabschluß noch eine intensive
Anlernung. Es handelt sich um einfache und einfachste Tätigkeiten, die durch die Fahrerinnen und
Fahrer in den Taxiunternehmen erbracht werden. Naturgemäß orientiert sich die Entlohnung dieser
Arbeitskräfte stark am Mindestlohn. Steigerungen desselben wirken sich also zumeist unmittelbar aus,
in den übrigen Fällen mindestens mittelbar, wenn das Personal, welches bislang über dem Mindestlohn
vergütet worden ist, ebenfalls eine Erhöhung der Vergütung verlangt und dies angesichts des für den
Arbeitgeber schwierigen Arbeitsmarktes auch durchsetzen kann. j

Im Betrachtungszeitraum seit der letzten Ta riferhöhung stieg der Mindestlohn von 9,19€ auf 9,60€,
zum 01.01.2022 steigt er nochmals auf 9,82€. Das macht eine Steigerung von 6,8%.

Verband des Tel: 02 31 / 52 82 27
privaten gewerblichen Fax: 0231/52 1117
Straßenpersonenverkehrs E-Mail: Info@vspv-nrw.de

Nordrhein-Westfalen VSPV e.V.
Benninghofer Str. 152
44269 Dortmund

Verband des privaten gewerblichen
Straßenpersonenverkehrs
Nordrhein-Westfalen VSPV e.V.

Für den Sommer 2022 ist durch die mutmaßlich nächste Bundesregierung eine Erhöhung auf 12€
angekündigt. Diese wird die durch die Mindestlohnkommission bislang geplante Steigerung am
01.07.2022 um 6,4% auf 10,45€ ersetzen. Das Ist eine Steigerung um 22,2% gegenüber dem
Mindestlohn ab dem 01.01.2022.

Der sesetzliche Mindestlohn

10,45€*

9,60€*

9,35€ A

919€
BBLE 8,8hE .
8,50€ 8,50€ . .

BE Keane Beiken Kakkand INES
| 2015 9 2016 | 207 9 2018 W 2019 |

Empfehlung der Mindestiohn-Kommission

Abbildung 1- Mindestlohn (Quelle: Bundesregirung https://www.bundesregierung.de/breg-de/suche/mindestlohn-fag-
1688186)

Steigerung der Kraftstoffkosten

Im Betrachtungszeitraum
sind die Kraftstoffpreise seit
der letzten Erhöhung des
Taxentarifs bis zum 30.
November 2021 stark
gestiegen, Diesel verteuerte
sich seitdem von 123,9 ct auf
153,7 ct. Das ist eine
Erhöhung um 24,1 %.

DPD BRRER ER
RE RER SORRRORENE
Ve NVaorpıe

Zu beachten ist hier, daß die
letzte Tariferhöhung als Abbildung 2- Durchscnittpreise Diesel (Quelle: Statista,
ht tps://de.stotista.com/statistik/daten/studie/2241 05/umfrage/durchschnittlicher-

Referenzpunkt nicht etwa .preis-fuer-diesel-kraftstoff/)

während einer
Verband des Tel: 02 31 / 52 82 27
privaten gewerblichen Fax: 02 31/52 1117
Straßenpersonenverkehrs E-Mall: Info@vspv-nrw.de

Nordrheln-Westfalen VSPV e.V,
Benninghofer Str. 152
44269 Dortmund

Verband des privaten gewerblichen
Straßenpersonenverkehrs
Nordrhein-Westfalen VSPV e.V.

Niedrigpreisphase wie Februar uw
2016 oder im. zweiten Halbjahr
2020 stattfand. Die
Niedrigpreisphase während des
Lockdowns sowie die
momentanen extremen
Nachholeffekte heben sich auf. Die
durch Regression gebildete
Prognosekurve weist darauf hin, Pen

daß die lineare Steigerung aus dem Ks er an Bu “un Bree  —
vierten Quartal 2019 als Abbildung 3- Ausschnitt der Dieselpreise (Datenquelle: Statista, s. Abb. 2,; eig.
Normalsteigerung für den Darstellung)

weiteren Verlauf anzunehmen ist,

unter Normalbedingungen der jetzige Preis also im März 2022 erreicht worden wäre. Bereinigt um den
aktuellen Nachholeffekt ergibt sich eine Preiserwartung von demgegenüber lediglich 149,2 ct im Juni
2022.

Dieselpretse in Eurocent
&

3

Dies entspricht einer Steigerung um 20,4%,

Steigerung der Verbraucherpreise

Der vom statistischen Bundesamt ermittelte Verbraucherpreisindex stieg von Indexwert 105,3 in 2019
auf 110,7 im Oktober 2021: Das ist eine Steigerung von 5,13%. Aktuell findet eine enorme
Preissteigerung statt. Darin enthalten sind aber enorme Verzerrungen des Marktes durch Corona
sowie durch Wechseleffekte mit der vorübergehenden Absenkung der Mehrwertsteuer. Ein zu
“erwartender deutlich höherer Indexwert in November und Dezember 2022 wird sich nicht linear
verstetigen. Zudem ist der darin eingehende Kraftstoffpreis als Warengruppe herauszurechnen, da er
ja bereits gesondert berücksichtigt worden ist: das ergibt einen Indexwert von 104,6 in 2019, einen
Indexwert von 108,5 im Oktober 2021 und eine Prognose für Juni 2022 von 110,8. Das macht eine
bisherige Steigerung von 3,7% und eine erwartete Steigerung von insgesamt 5,9% über den gesamten
Zeitraum von September 2019 bis Juni 2022. Eine darüber hinausgehende Prognose Ist mit zu vielen
Unwägbarkeiten verbunden und wäre unseriös.

Rückschlüsse auf die Notwendigkeit der Erhöhung der Taxentarife

Unter Anlegung der prozentualen Anteile ergibt sich eine Steigerung von
6,8%*0,4+20,4*0,3+5,9%*0,3=10,61%. Hinzu treten die Kostensteigerungen durch den Mindestlohn in
Höhe von 22,2% *0,4=8,88%. Kumuliert ergibt sich also eine Steigerung von 19,49%. Davon abzuziehen
sind die eingangs ausgeführten 30% durch interne Optimierung und Einsparungen, was einen
kumulierten Erhöhungsbedarf von 13,64% ergibt.

Verband des Tel: 1/5282 27
privaten gewerblichen Fax: 6 1/521117
Straßenpersonenverkehrs E-Mail: info@vspv-nrw.de

Nordrhein-Westfalen VSPV e.V.
Benninghofer Str. 152
44269 Dortmund

Verband des privaten gewerblichen
4 Straßenpersonenverkehrs
Nordrhein-Westfalen VSPV e.V.

Sachgerecht erscheint hier eine Erhöhung in zwei Schritten. Aus Gründen der Verwaltungssparsamkeit
sollte an der'bislang ins Auge gefaßten Erhöhung des Taxentarifs im Sommer/Herbst 2022 um ca. 5%
mit bereits vorbereiteten und besprochenen Werten festgehalten werden.

Um die übrigen geschilderten Effekte und insbesondere die Mindestlohnerhöhung aufzufanger, sollte
der verbliebene Steigerungsbedarf von 8,64% in einer weiteren Erhöhung zu einem Zeitpunkt von etwa
6 Monaten nach der ersten Erhöhung vorgenommen werden.

z#
- _
4 B
altemate
Geschäftsführer
Verband des Tel: 02 31 / 52 82 27
privaten gewerblichen Fax: 0231/52 1117
Straßenpersonenverkehrs E-Mail: info@vspv-nrw.de

Nordrhein-Westfalen VSPV e.V,
Benninghofer Str. 152
44269 Dortmund

Beratungsverlauf (4)

01.06.2022 Ausschuss für Verkehr und Mobilität
TOP 7 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
07.06.2022 Ausschuss für Personal, Digitalisierung, Organisation, Sicherheit und Ordnung
TOP 3 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
14.06.2022 Hauptausschuss
TOP 3 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
14.06.2022 Rat
TOP 12 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
V/0278/2022
Typ
Vorlagen
Datum
12.05.2022
Erstellt
14.04.2022 18:02