V/0278/2022
Änderung der Verordnung über die Beförderungsentgelte und -bedingungen für die von der Stadt Münster zugelassenen Taxen
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Anlage1
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Anlage 1 zur Beschlussvorlage V/0278/2022
Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Beförderungsentgelte und -bedingungen
für die von der Stadt Münster zugelassenen Taxen
Auf Grund des § 51 Abs. 1 - 5 des Personenbeförderungsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom
08.08.1990 (BGBl. I S. 1690),
das zuletzt durch Artikel 5 des Gesetzes vom 29.08. 2016 (BGBl. I S. 2082)
geändert worden ist, und des § 4 Nr. 2 der Verordnung über die Zuständigkeiten auf den Gebieten des öffent-
lichen Straßenpersonenverkehrs und Eisenbahnwesens vom 25.06.2015 (GV.NRW 2015 Nr. 28, S. 495) hat
der Rat der Stadt Münster am (14.06.2022) die nachfolgende Verordnung zur Änderung der Verordnung über
die Beförderungsentgelte und -bedingungen für die von der Stadt Münster zugelassenen Taxen beschlossen.
Artikel 1
Die Verordnung über die Beförderungsentgelte und -bedingungen für die von der Stadt Münster zugelassenen
Taxen vom 12.07.2017 (Amtsblatt der Stadt Münster 2017 S. 146) wird wie folgt geändert:
§ 2 Abs. 1 Nr. 1 – 3 erhält folgende Fassung:
(1) Als Beförderungsentgelte sind unter Verwendung eines geeichten Fahrpreisanzeigers (Taxameteruhr)
zu berechnen:
Tarifbestandteil aktueller
Tarif
neuer Tarif (ab 01.10.22)
Erhöhung um etwa 15 %
Grundpreis 06.00-22.00 Uhr an Werktagen 3,50 € 4,00 €
22.00-06.00 Uhr an Werktagen;
24 Stunden an Sonntagen und
Feiertagen
3,80 € 4,40 €
Grundpreis beim
Großraumtaxi
bei ausdrücklicher
Bestellung bzw. bei
Antritt der Fahrt mit
mehr als 4 Fahrgäs-
ten
06.00-22.00 Uhr an Werktagen 9,50 € 10,90 €
22.00-06.00 Uhr an Werktagen;
24 Stunden an Sonntagen und
Feiertagen 9,80 € 11,30 €
Beförderungsentgelt
je gefahrenen km
06.00-22.00 Uhr an Werktagen 2,20 € 2,50 €
22.00-06.00 Uhr an Werktagen;
24 Stunden an Sonntagen und
Feiertagen
2,40 € 2,80 €
Wartezeitgebühr je
Stunde
26,20 € 30,10 €
Zuschlag für die
Mitnahme eines o-
der mehrerer Fahr-
räder
3,00 € 3,50 €
Artikel 2
Diese Verordnung tritt (01.10.2022) in Kraft.
Anlage A
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Anlage A zur V/0278/2022 Kurzüberblick Antrag des Verbandes des privaten gewerblichen Straßenpersonenverkehrs Nordrhein-Westfalen VSPV e.V. auf Erhöhung der Beförderungsentgelte (T axi)zum 1. Oktober 2022 Ziele/Teilziele/Zielerreichung ./. Finanzierung Produktgruppe: 0202 Gewerbefachstelle Auswirkungen auf den Ergebnisplan Ja Nein X Auswirkungen auf den Finanzplan Ja Nein X Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten? Ja Nein X Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten? Ja Nein X Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? Ja Nein X Bereits veranschlagt? Ja Nein X Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist X vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig freiwillig Rechtliche Grundlage bildet § 51 Absatz 3 Personenbeförderungsgesetz (PBefG) Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) -/-
Beschlussvorlage
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V/0278/2022 V/0278/2022 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Änderung der Verordnung über die Beförderungsentgelte und -bedingungen für die von der Stadt Münster zugelassenen T axen Beratungsfolge 01.06.2022 Ausschuss für Verkehr und Mobilität Vorberatung 07.06.2022 Ausschuss für Personal, Digitalisierung, Organisation, Sicherheit und Ordnung Vorberatung 14.06.2022 Hauptausschuss Vorberatung 14.06.2022 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Die Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Beförderungsentgelte und -bedingungen für die von der Stadt Münster zugelassenen T axen(Anlage 1) wird beschlossen. II. Finanzielle Auswirkungen: Es entstehen keine Kosten und keine Folgekosten. 1. Antrag des Verbandes des privaten gewerblichen Straßenpersonenverkehrs Nordrhein- Westfalen e.V. (VSPV e.V.) Die Beförderungsentgelte für Münster wurden zuletzt im Oktober 2017 erhöht (Vorlage V/0329/2017). Der VSPV e.V. regt eine Erhöhung des T axentarifsin einem Schritt um etwa 15 % zum 1. Oktober 2022 an. Die beiden örtlichen T axizentralenfordern eine T ariferhöhungin demselben Umfang. Ordnungsamt 18.05.2022 Ihr/e Ansprechpartner/in: Herr Lammers T elefon:492-3272 Lammers@stadt- muenster.de - 2 - V/0278/2022 Basierend auf den aktuell geltenden Entgelten ergeben sich durch die Erhöhung folgende Veränderungen: T arifbestandteil aktueller T arif neuer T arif(ab 01.10.22) Erhöhung um etwa 15 % Grundpreis 06.00-22.00 Uhr an Werktagen 3,50 € 4,00 € 22.00-06.00 Uhr an Werktagen; 24 Stunden an Sonntagen und Feiertagen 3,80 € 4,40 € Grundpreis beim Großraumtaxi bei ausdrücklicher Bestellung bzw. bei Antritt der Fahrt mit mehr als 4 Fahrgästen 06.00-22.00 Uhr an Werktagen 9,50 € 10,90 € 22.00-06.00 Uhr an Werktagen; 24 Stunden an Sonntagen und Feiertagen 9,80 € 11,30 € Beförderungsentgelt je gefahrenen km 06.00-22.00 Uhr an Werktagen 2,20 € 2,50 € 22.00-06.00 Uhr an Werktagen; 24 Stunden an Sonntagen und Feiertagen 2,40 € 2,80 € Wartezeitgebühr je Stunde 26,20 € 30,10 € Zuschlag für die Mitnahme eines oder mehrerer Fahrräder 3,00 € 3,50 € 2. Begründung: Gemäß § 39 Abs.2 Personenbeförderungsgesetz (PBefG), der gemäß § 51 Absatz 3 PBefG auch auf die Festsetzung der Beförderungsentgelte entsprechend anzuwenden ist, hat die Genehmigungsbehörde (Stadt Münster) zu prüfen, ob die Beförderungsentgelte mit der wirtschaftlichen Lage im Einklang stehen. Die aktuellen Beförderungsentgelte gelten unverändert seit dem 01.10.2017. Seitdem haben sich die Preise für Arbeit (ca. 40 % der Gesamtkosten) und Energie/ Kraftstoff (ca. 30 %) sowie Betriebssitzkosten und Verbraucherpreise (ca. 30 %) deutlich nach oben entwickelt. Entsprechende Unterlagen über die Preisentwicklungen wurden vom VSPV e.V. erbracht (Anlage 2). Der Mindestlohn soll zum 01.10.2022 von derzeit 9,82 € auf 12,00 € pro Stunde steigen. Der entsprechende Gesetzesentwurf ist verabschiedet. Die beiden örtlichen T axizentralen,T axi-Zentrale Münster e.G. und T axirufMünster GmbH mit ihren angeschlossenen T axiunternehmen,plädieren ebenfalls für eine einmalige Erhöhung des T arifesum etwa 15 % zum 01.10.2022. Eine ursprünglich geforderte zweistufige Erhöhung der Beförderungsentgelte würde zum einen die Fahrgäste verärgern, doppelte Kosten beim Landesbetrieb Mess- und Eichwesen NRW (LBME NRW) verursachen und zum anderen die gestiegenen Kosten nicht zeitnah abdecken. Sowohl aus Sicht des Verbandes, der T axizentralen als auch aus Sicht der zuständigen Genehmigungsbehörde ist eine deutliche Anpassung ab dem 01.10.2022 in Höhe von etwa 15 % sachgerecht. Die wirtschaftliche Situation des T axigewerbeskann als angespannt bezeichnet werden. In einem überwiegend schwierigen Marktumfeld stellen eine sich verschärfende - 3 - V/0278/2022 Wettbewerbssituation, das Vordringen alternativer Beförderungsangebote, der Einsatz moderner Kommunikationstechnologien sowie letztlich und entscheidend die Erhöhung des Mindestlohns erhebliche Belastungen der Gewinnsituation dar. Daher wird die beantragte Entgeltänderung als angemessen angesehen. Fachpraktisch wird nachvollzielbar gewünscht, die Beförderungsentgelte auf volle 10-Cent Beträge zu runden. Insofern ist eine genaue prozentuale Erhöhung in diesem Kontext nicht möglich. Auch in den Münsterlandkreisen werden zum 01.10.2022 die T axentarifeum ca. 15 % erhöht. Hier wurde eine einheitliche Vorgehensweise im Vorfeld abgestimmt. Mit dieser T ariferhöhung wird den aktuellen Entwicklungen im Zusammenhang mit den stark steigenden Kraftstoffpreisen noch nicht Rechnung getragen. Diesbezüglich bleiben gesamtwirtschaftliche Entwicklungen abzuwarten. Die Vorlage wird bereits jetzt in den politischen Entscheidungsprozess gegeben, damit ausreichend Zeit zur Umstellung der T axameterzum 01.10.2022 verbleibt. 3. Anhörungsverfahren Im gesetzlich vorgeschriebenen Anhörungsverfahren wurden der T axiVerband NRW e.V., der VSPV e.V., die Industrie- und Handelskammer Nord Westfalen Münster (IHK) und die Gewerkschaft ver.di um Stellungnahme gebeten. Der VSPV e.V. begrüßt die Entgeltanpassung in der beantragten Höhe ausdrücklich. Die IHK stimmt der beabsichtigten Anpassung insgesamt zu. Der T axiVerband NRW e.V. und die Gewerkschaft ver.di haben keine Stellungnahme abgegeben. I.V. gez. Wolfgang Heuer Stadtrat Anlagen Anlage A Anlage 1 Anlage 2
Anlage 2
7162 Zeichen
Anlage 2 zur Beschlussvorlage V/0278/2022 Verband des privaten gewerblichen 4 Straßenpersonenverkehrs Nordrhein-Westfalen VSPV e.V.’ Dortmund, im Dezember 2021 Taxentarif In den Münsterlandkreisen Ausgangslage In den Münsterlandkreisen wurden die Taxentärife zuletzt im Herbst 2019 angepaßt. Seitdem haben sich die Preise für Arbeit und Energie sowie Betriebssitzkosten und Verbraucherpreise deutlich nach oben entwickelt. Zudem plant die Bundesregierung eine Anhebung des Mindestlohns auf 12€ pro Stunde im Sommer 2022. Struktur der Betriebskosten Entsprechend der Faustformel aus Interne Unternehmensrechnung (Ewert/Wagenhöfer, Springer: Heidelberg 2014) ergibt sich für das personalintensive Dienstleistungsgeschäft mit Fahrzeugen mit größtenteils umsatzabhängigen Kilometerleistungen: und umsatzunabhängigen Personalkosten der Taxiunternehmen i . 40% Personal 30% Kraftstoff 30% sonstige Kosten. “ Unter den sonstigen Kosten summieren sich solche, die den allgemeinen Steigerungen der Verbraucherpreise unterworfen sind. Anerkannt ist, daß Preissteigerungen im Einkauf zu etwa 30% durch interne Optimierung und Einsparungen kompensiert werden. Steigerung der Personalkosten Die Masse der mit dem Betrieb verbundenen Tätigkeiten erfolgt durch ungelerntes Personal. Die Erbringung der Beförderungsleistung erfordert weder einen Berufsabschluß noch eine intensive Anlernung. Es handelt sich um einfache und einfachste Tätigkeiten, die durch die Fahrerinnen und Fahrer in den Taxiunternehmen erbracht werden. Naturgemäß orientiert sich die Entlohnung dieser Arbeitskräfte stark am Mindestlohn. Steigerungen desselben wirken sich also zumeist unmittelbar aus, in den übrigen Fällen mindestens mittelbar, wenn das Personal, welches bislang über dem Mindestlohn vergütet worden ist, ebenfalls eine Erhöhung der Vergütung verlangt und dies angesichts des für den Arbeitgeber schwierigen Arbeitsmarktes auch durchsetzen kann. j Im Betrachtungszeitraum seit der letzten Ta riferhöhung stieg der Mindestlohn von 9,19€ auf 9,60€, zum 01.01.2022 steigt er nochmals auf 9,82€. Das macht eine Steigerung von 6,8%. Verband des Tel: 02 31 / 52 82 27 privaten gewerblichen Fax: 0231/52 1117 Straßenpersonenverkehrs E-Mail: Info@vspv-nrw.de Nordrhein-Westfalen VSPV e.V. Benninghofer Str. 152 44269 Dortmund Verband des privaten gewerblichen Straßenpersonenverkehrs Nordrhein-Westfalen VSPV e.V. Für den Sommer 2022 ist durch die mutmaßlich nächste Bundesregierung eine Erhöhung auf 12€ angekündigt. Diese wird die durch die Mindestlohnkommission bislang geplante Steigerung am 01.07.2022 um 6,4% auf 10,45€ ersetzen. Das Ist eine Steigerung um 22,2% gegenüber dem Mindestlohn ab dem 01.01.2022. Der sesetzliche Mindestlohn 10,45€* 9,60€* 9,35€ A 919€ BBLE 8,8hE . 8,50€ 8,50€ . . BE Keane Beiken Kakkand INES | 2015 9 2016 | 207 9 2018 W 2019 | Empfehlung der Mindestiohn-Kommission Abbildung 1- Mindestlohn (Quelle: Bundesregirung https://www.bundesregierung.de/breg-de/suche/mindestlohn-fag- 1688186) Steigerung der Kraftstoffkosten Im Betrachtungszeitraum sind die Kraftstoffpreise seit der letzten Erhöhung des Taxentarifs bis zum 30. November 2021 stark gestiegen, Diesel verteuerte sich seitdem von 123,9 ct auf 153,7 ct. Das ist eine Erhöhung um 24,1 %. DPD BRRER ER RE RER SORRRORENE Ve NVaorpıe Zu beachten ist hier, daß die letzte Tariferhöhung als Abbildung 2- Durchscnittpreise Diesel (Quelle: Statista, ht tps://de.stotista.com/statistik/daten/studie/2241 05/umfrage/durchschnittlicher- Referenzpunkt nicht etwa .preis-fuer-diesel-kraftstoff/) während einer Verband des Tel: 02 31 / 52 82 27 privaten gewerblichen Fax: 02 31/52 1117 Straßenpersonenverkehrs E-Mall: Info@vspv-nrw.de Nordrheln-Westfalen VSPV e.V, Benninghofer Str. 152 44269 Dortmund Verband des privaten gewerblichen Straßenpersonenverkehrs Nordrhein-Westfalen VSPV e.V. Niedrigpreisphase wie Februar uw 2016 oder im. zweiten Halbjahr 2020 stattfand. Die Niedrigpreisphase während des Lockdowns sowie die momentanen extremen Nachholeffekte heben sich auf. Die durch Regression gebildete Prognosekurve weist darauf hin, Pen daß die lineare Steigerung aus dem Ks er an Bu “un Bree — vierten Quartal 2019 als Abbildung 3- Ausschnitt der Dieselpreise (Datenquelle: Statista, s. Abb. 2,; eig. Normalsteigerung für den Darstellung) weiteren Verlauf anzunehmen ist, unter Normalbedingungen der jetzige Preis also im März 2022 erreicht worden wäre. Bereinigt um den aktuellen Nachholeffekt ergibt sich eine Preiserwartung von demgegenüber lediglich 149,2 ct im Juni 2022. Dieselpretse in Eurocent & 3 Dies entspricht einer Steigerung um 20,4%, Steigerung der Verbraucherpreise Der vom statistischen Bundesamt ermittelte Verbraucherpreisindex stieg von Indexwert 105,3 in 2019 auf 110,7 im Oktober 2021: Das ist eine Steigerung von 5,13%. Aktuell findet eine enorme Preissteigerung statt. Darin enthalten sind aber enorme Verzerrungen des Marktes durch Corona sowie durch Wechseleffekte mit der vorübergehenden Absenkung der Mehrwertsteuer. Ein zu “erwartender deutlich höherer Indexwert in November und Dezember 2022 wird sich nicht linear verstetigen. Zudem ist der darin eingehende Kraftstoffpreis als Warengruppe herauszurechnen, da er ja bereits gesondert berücksichtigt worden ist: das ergibt einen Indexwert von 104,6 in 2019, einen Indexwert von 108,5 im Oktober 2021 und eine Prognose für Juni 2022 von 110,8. Das macht eine bisherige Steigerung von 3,7% und eine erwartete Steigerung von insgesamt 5,9% über den gesamten Zeitraum von September 2019 bis Juni 2022. Eine darüber hinausgehende Prognose Ist mit zu vielen Unwägbarkeiten verbunden und wäre unseriös. Rückschlüsse auf die Notwendigkeit der Erhöhung der Taxentarife Unter Anlegung der prozentualen Anteile ergibt sich eine Steigerung von 6,8%*0,4+20,4*0,3+5,9%*0,3=10,61%. Hinzu treten die Kostensteigerungen durch den Mindestlohn in Höhe von 22,2% *0,4=8,88%. Kumuliert ergibt sich also eine Steigerung von 19,49%. Davon abzuziehen sind die eingangs ausgeführten 30% durch interne Optimierung und Einsparungen, was einen kumulierten Erhöhungsbedarf von 13,64% ergibt. Verband des Tel: 1/5282 27 privaten gewerblichen Fax: 6 1/521117 Straßenpersonenverkehrs E-Mail: info@vspv-nrw.de Nordrhein-Westfalen VSPV e.V. Benninghofer Str. 152 44269 Dortmund Verband des privaten gewerblichen 4 Straßenpersonenverkehrs Nordrhein-Westfalen VSPV e.V. Sachgerecht erscheint hier eine Erhöhung in zwei Schritten. Aus Gründen der Verwaltungssparsamkeit sollte an der'bislang ins Auge gefaßten Erhöhung des Taxentarifs im Sommer/Herbst 2022 um ca. 5% mit bereits vorbereiteten und besprochenen Werten festgehalten werden. Um die übrigen geschilderten Effekte und insbesondere die Mindestlohnerhöhung aufzufanger, sollte der verbliebene Steigerungsbedarf von 8,64% in einer weiteren Erhöhung zu einem Zeitpunkt von etwa 6 Monaten nach der ersten Erhöhung vorgenommen werden. z# - _ 4 B altemate Geschäftsführer Verband des Tel: 02 31 / 52 82 27 privaten gewerblichen Fax: 0231/52 1117 Straßenpersonenverkehrs E-Mail: info@vspv-nrw.de Nordrhein-Westfalen VSPV e.V, Benninghofer Str. 152 44269 Dortmund
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- V/0278/2022
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 12.05.2022
- Erstellt
- 14.04.2022 18:02