221864-01 ST
Verbesserung der Verkehrssituation im Bereich Peter-Klein-Straße
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Sammeldokument öffentlich
3785 Zeichen
Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 221864-01 ST Die Oberbürgermeisterin —— Federführung: 61 Stadtplanungsamt Dezernat: Dez. III Verbesserung der Verkehrssituation im Bereich Peter-Klein-Straße Beratungsfolge Bezirksvertretung Bonn 06.12.2022 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Der Verwaltung ist die seitens der Antragsteller*innen beschriebene Verkehrssituation in der Peter-Klein-Straße sehr gut bekannt. In Abstimmung mit dem Schulamt wurden Möglichkeiten zur kurzfristigen Verbesserung der Situation geprüft (siehe unten: Einrichtung einer Hol- und Bringzone, Otto-Hahn-Straße). Eine Veränderung der Situation ist nur gemeinsam mit den Eltern und Verkehrsteilnehmenden zu erreichen. Auch im Zusammenhang mit der Erprobung sog. „Schulstraßen“ (vgl. DS 221294) hat die Verwaltung abgewogen, ob sich die Peter-Klein-Straße für die Erprobung als Schulstraße eignet, kann einen Modellversuch dort jedoch nicht befürworten, da wiederum zahlreiche Anwohner:innen von den temporären Sperrungen betroffen wären. Aus verkehrsplanerischer Sicht wird eine Erschließung der Schulstandorte über die Schlesienstraße grundsätzlich befürwortet. Daher wurde im Rahmen des Neubaus der Grundschule Buschdorf die Erschließung des Schulgeländes durch die Verwaltung über die Schlesienstraße geplant. Darunter fallen auch sämtliche, nachzuweisenden Stellplätze für Lehrkräfte sowie die Hol- und Bringzone. Da im geltenden Bebauungsplan Zufahrten von der Schlesienstraße untersagt sind, bedarf es einer Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans. Gegen die Erteilung einer Befreiung für den Neubau der Grundschule bestehen aus verkehrsplanerischer und planungsrechtlicher Sicht keine Bedenken (sh. DS 200282-01 ST). Verkehrslenkende Maßnahmen, wie z.B. eine Einbahnstraßenregelung, werden aus fachlicher Sicht kritisch bewertet, da sich der Hol- und Bringverkehr dadurch nicht verringern würde. Vielmehr führt dies zu einer Verlagerung / Ausweitung des Verkehrs auf die angrenzenden Straßen des Wohngebietes. Auch eine Zufahrtsbeschränkung für die Peter-Klein-Straße, z.B. durch eine „Anlieger frei“-Regelung wird als nicht zielführend bewertet, da die Eltern als Anlieger der Schule ebenfalls zufahrtsberechtigt wären. Seite 1 von 2 Seite 2 —— Die Verwaltung schlägt jedoch vor bis zum Neubau der Grundschule, innerhalb der vorhandenen Parkbucht auf der Otto-Hahn-Straße (ggü. den Hausnummern 146-150) eine Hol- und Bringzone einzurichten. Um die Akzeptanz dieser Hol- und Bringzone zu erhöhen und daraus resultierend die Verkehrsbelastung in der Peter-Klein-Straße zu verringern, wird die Verwaltung Kontakt mit der Schulverwaltung sowie der Elternpflegschaft aufnehmen, damit diese die Eltern entsprechend informieren und sensibilisieren können. In diesem Zusammenhang wird jedoch daraufhin gewiesen, dass diese Hol- und Bringzone aus Fahrtrichtung Norden nur durch ein Wenden im Kreisverkehr Schlesienstraße / Otto-Hahn-Straße möglich ist. Eine aus allen Richtungen direkt anfahrbare Fläche ist im näheren Umfeld der Grundschule nicht vorhanden. Abschließend geht die Verwaltung weiterhin davon aus, dass sich die Situation in der Peter-Klein-Straße mit der Fertigstellung des Neubaus sowie der in diesem Zusammenhang an der Schlesienstraße vorgesehenen Hol- und Bringzone signifikant verbessern wird. Beschlussvorschlag: Die Bezirksvertretung nimmt Kenntnis von den inhaltlichen Ausführungen in der Stellungnahme der Verwaltung und befürwortet die von der Verwaltung vorgeschlagene Vorgehensweise. Mit diesem Votum ist das in § 24 GO NRW für die formelle Beratung von Bürgeranträgen vorgesehene Verfahren abgeschlossen. Anlage/n Keine Seite 2 von 2
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (4)
- Peter-Klein-Straße
- Otto-Hahn-Straße
- Schulstraße
- Schlesienstraße
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Details
- Vorlagen-Nr.
- 221864-01 ST
- Typ
- Stellungnahme der Verwaltung
- Datum
- 30.11.2022
- Erstellt
- 18.01.2026 04:40