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V/0135/2018

Digitale Stadt Münster - Zwischenbericht zur Breitbandkoordination

Vorlagen 15.02.2018

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 14.03.2018, TOP 15.3

Ratsantrag FDP-Fraktion a-r-0009-2018-Breitband Gewerbegebiete

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Ansehen

Bericht Breitbandkoordination

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Ansehen

Berichtsvorlage

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Ansehen

Ratsantrag FDP-Fraktion a-r-0009-2018-Breitband Gewerbegebiete

1859 Zeichen

Antrag an den Rat Nr. : A-R/0009/2018 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
FDP-Ratsfraktion 
Geringhoffstraße 48 
48163 Münster 
Tel. 0251 - 987 30 60 
Fax:  0251 - 987 30 61 
Email: fraktion@fdp-ms.de 
www. fdp -fraktion -ms.de  
 
 
 
 
  
 Münster, 23. 01. 2018 
 
 
 
Antrag  
  
Gewerbegebiete ans Breitbandnetz anschließen 
  
 
Der Rat möge beschließen: 
1) Die Verwaltung wird beauftragt, in einem Kataste r der Gewerbe- und Industriegebiete 
den Grad der Versorgung der dort befindlichen Betri ebe / Grundstücke mit Breitband-
anschlüssen und deren durchschnittliche Leistungsfä higkeit darzustellen und dieses 
laufend fortzuschreiben. 
2) Weiter wird die Verwaltung beauftragt, auf Basis  dieses Katasters ein Konzept zu 
entwickeln, mit dem alle bestehenden und zukünftige n Betriebe in den Gewerbe- und 
Industriegebieten in Münster bis in die Betriebsgeb äude hinein zukunftssicher und 
zukunftsorientiert mit Glasfaser-Anschlüssen zu ver tretbaren Kosten versorgt werden 
können. Hieran arbeiten die Verwaltung, die Wirtsch aftsförderung Münster und die 
Stadtwerke Münster GmbH gemeinsam. 
3) Die Verwaltung wird ferner beauftragt, dafür die  zur Verfügung stehenden Fördermittel 
zur akquirieren, um die Aufgaben mit vertretbaren K osten erfüllen zu können. 
Insbesondere anzufragen sind die speziell für den B reitbandausbau in 
Gewerbegebieten vorgesehenen Fördermittel des Bunde s und die ergänzenden 
Landesmittel. Sie sind allerdings genau auf ihre „P raxistauglichkeit“ zu prüfen, damit 
sichergestellt ist, dass ihre Beantragungs- und Gew ährungsmodalitäten auch einen 
zeitnahen Ausbau ermöglichen. Gegebenenfalls sind I nitiativen gegenüber dem Land 
notwendig, um Änderungen der Förderrichtlinien zu bewirken. 
 
 
Begründung: 
erfolgt mündlich 
 
gez. 
 
Carola Möllemann-Appelhoff Jürgen Reuter 
Hans Varnhagen Jörg Berens  
FDP-Fraktion im Rat

Bericht Breitbandkoordination

25211 Zeichen

Bericht  
 
Breitbandkoordination  
 
für die Stadt Münster  
 
 
 
 
Stand: Januar 2018

Seite 2 von 15 
Inhaltsverzeichnis 
Inhaltsverzeichnis 
1 Einleitung und Ratsbeschluss ................................ ................................ ................................ .. 3 
2 Ansätze zur Förderdung des NGA-Ausbaus in der Stadt Münster ................................ ............ 4 
2.1 Eigenwirtschaftlicher Ausbau von NGA-Netzen ................................ ................................  4 
2.2 Ansatz „Glasfaser first“ ................................ ................................ ................................ ..... 5 
2.3 Ansprechpartner für Alle ................................ ................................ ................................ ... 5 
3 Vorgehensweise und erste Projekte ................................ ................................ ......................... 6 
3.1 Beantragung von Planungs- und Beratungsleistungen ................................ ...................... 6 
3.2 Abstimmung mit Breitbandkoordinatoren aus dem Umkreis ................................ .............. 7 
3.3 Kontaktaufnahme mit Telekommunikationsanbietern ................................ ........................ 7 
3.4 Vernetzung mit Wirtschaftsförderung und Wirtschaftsverbänden ................................ ...... 8 
3.5 Vernetzung mit Bürgern, Betrieben und Landwirten ................................ .......................... 9 
3.6 Ausbauprojekte Technologiepark und Gewerbegebiete Münster-Roxel ............................ 9 
3.7 Stadtwerke Münster – Glasfaserausbau im Kreuz- und Hansaviertel ..............................  11 
3.8 Breitbandanbindung der städtischen Dienst- und Schulgebäude ................................ .... 11 
4 Ausblick ................................ ................................ ................................ ................................ . 13 
5 Glossar ................................ ................................ ................................ ................................ .. 14

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Einleitung und Ratsbeschluss 
1 Einleitung und Ratsbeschluss 
Im Dezember 2016 wurde vom Rat der Stadt Münster die öffentliche Beschlussvorlage (Vorlagen-
Nr.: V/1006/2016) "Digitale Stadt Münster: Einrichtung einer Stelle Breitbandkoordination" vera b-
schiedet. Unter der Vo raussetzung einer Förderung gemäß Richtlinie des Landes NRW über die 
Gewährung von Zuwendungen an K reise und kreisfreie Städte für die Breit bandkoordination und 
für die Er stellung von Next Generation Access (NGA) Entwicklungskonzepten vom 01.06.2016 
(Fördersumme: jeweils 50.000,- € für drei Jahre) wurde bei der citeq eine auf drei Jahre befristete 
Stelle für eine/n Breitbandkoordinator/in eingerichtet. 
 
Am 01.10.2017 hat der neue Breitbandkoordinator der Stadt Münster Christian Tebel seinen Dienst 
aufgenommen. Herr Tebel steht als offizieller Ansprechpartner für alle Fragestellungen zum Brei t-
bandausbau in Münster zur Verfügung, welche von Seiten der Stadt, Unternehmen, Telekommun i-
kationsanbieter und Bürger bestehen. Zu seinen Aufgaben gehört es, die Akteure  der Stadtverwal-
tung und Politik, des Konzerns Stadt Münster, der Stadtgesellschaft sowie der Verbände und Initia-
tiven zu vernetzen, Fragen und Problemstellungen zur Breitbandversorgung zu analysieren und 
entsprechende Lösungsansätze zu generieren. Durch die Koordination und Vernetzung der Akte u-
re wird der Breitbandausbau in Münster aktiv vorangetrieben.

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Ansätze zur Förderdung des NGA-Ausbaus in der Stadt Münster  
2 Ansätze zur Förderdung des NGA-Ausbaus in der Stadt Münster 
Für einen erfolgreichen Aufbau von NGA -Netzen (Next Generation Access) müssen unterschiedl i-
che Akteure zusammenarbeiten und zahlreiche insbesondere rechtliche, technische und wir t-
schaftliche, Rahmenbedingungen berücksichtigt werden . Wie bereits in der öffentlichen B e-
schlussvorlage (Vorlagen-Nr.: V/1006/2016)  vom Dezember 2016  formuliert, ist eine gut ausg e-
baute Breitbandinfrastruktur ein Schlüsselfak tor der Stadtentwicklung und Vo raussetzung für den 
Weg der Stadt Münster zur zukunftsfähigen Digitalen Stadt. Auf Basis der aktuellen Breitbandinfra-
struktur in Münster müssen im nächsten Schritt  erste Ansätze zur Förderung des  NGA-Ausbaus 
festgelegt werden. 
 
2.1 Eigenwirtschaftlicher Ausbau von NGA-Netzen 
Der Breitbandausbau in Münster muss eigenwirtschaftlich seitens der Telekommunikationsanbieter 
erfolgen. Die Beantragung und Bereitstellung von Fördergeldern soll möglichst vermieden werden.  
Die Stadt Münster hat i m Vergleich zu vielen anderen Kommunen in Nordrhein-Westfalen bereits 
eine gute Versorgungssituation. Über 91% der Haushalte haben eine Anschlussqualität von mi n-
destens 50 Mbit/s (vgl. Abbildung 1, Quelle: breitband.nrw.de). Für viele Anbieter ist Münster ein 
attraktiver Standort, um neue Kunden zu gewinnen. Neben der ohnehin rasch wachsenden Bevö l-
kerung, kommen auch immer weitere Gewerbetreibende hinzu. Das Kun denpotential für Tel e-
kommunikationsanbieter ist groß und wird stetig wachsen. Aus diesem Grund werden die Anbieter 
den Breitbandausbau i n Münster selbstständig vorantreiben. Des Weiteren ist das Verfahren zur 
Beantragung von Fördergeldern sehr komplex. Neben der langen Genehmigungsdauer und den 
vielen gesetzliche Auflagen, muss die Kommu ne auch einen Anteil mitfinanzieren . Da über 90% 
der Haushalte in Münster eine Anschlussqualität von mindestens 30 Mbit/s vorweisen und somit 
die Mindeststandards des Bundes in den meisten Gebieten erfüllt werden , ist eine Beantragung 
von öffentlichen Fördergeldern für die Kernbereiche nicht möglich. Deshalb  wird der Ansatz eines 
eigenwirtschaftlichen NGA-Ausbaus durch Telekommunikationsanbieter verfolgt. 
 
 
Abbildung 1: Breitbandversorgung in Münster, Quelle: breitband.nrw.de

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Ansätze zur Förderdung des NGA-Ausbaus in der Stadt Münster 
2.2 Ansatz „Glasfaser first“ 
Die neue Landesregierung hat sich zum Ziel gesetzt, Nordrhein-Westfalen in den kommenden Jah-
ren zu einem echten Gigabit-Land mit einer zukunftsfesten digitalen Infrastruktur zu machen. Hie r-
bei verfolgt die Landesregierung den Ansatz „Glasfaser first“. Alle neuen Bauprojekte sollen z u-
künftig nur noch mit Glasfaser erschlossen werden. Die heute eingesetzte Technik wie Kupfer, 
FTTC, Vectoring und Kabel kann mit den digitalen Herausforderungen der nächsten Jahre nicht 
mehr Schritt halten. Schon die neue Mobilfunktechnik 5G, eine der Schlüsseltechnologien der Digi-
talisierung aller Lebens - und Wirtschaftsbereiche, ist von einem gut ausgebauten Glasfasernetz 
abhängig. 
 
Auch die Stadt Münster sollte zukünftig in Abstimmung mit den Telekommunikationsanbietern den 
Ansatz „Glasfaser first“  verfolgen. Gewerbegebiete und neue Bauprojekte  werden ausschließlich 
mit Glasfaser erschlossen. Der Breitbandausbau mit Brückentechnologien (u.a. FTTC und Vect o-
ring) sollte möglichst vermieden werden.  Mit dem  vorhandenen Glasfaser Backbone-Netz verfügt 
Münster bereits über eine gute Glasfaser-Infrastruktur. Hier sind teilweise nur wenige Tiefbaumaß-
nahmen notwendig, um Unternehmen an das Glasfasernetz anzubinden.  
 
2.3 Ansprechpartner für Alle 
Für einen erfolgreichen Ausbau der Glasfaser -Infrastruktur, ist es wichtig,  dass neben den Haup t-
akteuren wie Tiefbauamt und Telekommunikationsanbieter auch Bürger und Betriebe in Entsche i-
dungsprozesse von Ausbauprojekten eingebunden werden.  Telekommunikationsanbieter und 
Breitbandkoordinator sollen zukünftig  Bürger und Betriebe  in Informationsveranstaltungen oder 
Unternehmerfrühstück über geplante Breitbandausbauprojekte informieren. Die Nachfrage und der 
Bedarf nach einer Breitbandversorgung sind Grundvoraussetzung für den Glasfaserausbau.  Die 
Breitbandkoordination kann ebenfal ls eine Vermittlerrolle zwischen Kunden und Anbieter n über-
nehmen.

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Vorgehensweise und erste Projekte  
3 Vorgehensweise und erste Projekte 
3.1 Beantragung von Planungs- und Beratungsleistungen 
Die Planung und Durchführung von Projekten zum Ausbau hoch leistungsfähiger Breitbandinfr a-
strukturen ist ko mplex und umfasst diverse Themengebiete. Das Bundesförderprogramm Brei t-
band stellt einmalig 50.000 € für Beratungs- und Planungsleistungen zur Verfügung, um die Vorbe-
reitung und Durchführung von Infrastrukturmaßnahmen zu unterstützen.  
 
Der Stadt Münster wurden im Juni 2016  Fördergelder für Planungs - und Beratungsleistung  zur 
Verfügung gestellt.  Allerdings wurden die bereit gestellten Fördergelder nicht abgerufen. Da der 
Förderantrag nach 12 Monaten seine Gültigkeit verliert, musste im Oktober 2017 dieser erneuert 
werden. Der neue Antrag ist beim Projektträger atene KOM GmbH eingereicht und in Prüfung. 
 
Die Auswahl des Beraters erfolgt nach den rechtlichen Bestimmungen des Vergabeverfahrens. Im 
Anschluss wird eine Bestandsaufnahme und Analyse vorhandener Infr astrukturen für Münster 
durchgeführt. Es sollen die sogenannten „weißen Flecken“ identifiziert und Handlungsempfehlu n-
gen abgeleitet werden. Anhand der GIS -Infrastrukturdaten wird es möglich sein, die Versorgung s-
situation einzelner Haushalte und Unternehmen adressscharf zu überprüfen. 
 
Beispiel Abbildung 2 - Breitbandatlas Bundesland Niedersachsen: 
 
 
Abbildung 2: Breitbandatlas Bundesland Niedersachsen, Quelle: http://breitband-niedersachsen.de

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Vorgehensweise und erste Projekte 
3.2 Abstimmung mit Breitbandkoordinatoren aus dem Umkreis 
Jeder Breitbandkoordinator verfolgt eine eigen e Strategie, um den Ausbau von H ochgeschwindig-
keitsnetzen voranzutreiben. Für einen erfolgreichen Breitbandausbau gibt es keinen Best-Practice- 
Ansatz, der auf jede Stadt oder jede n Kreis übertragen werden kann. Die Gegebenheiten vor Ort 
sind in der Regel immer unterschiedlich und anders zu bewerten. Durch die regelmäßige Abstim-
mung mit anderen Breitbandkoordinatoren können Erfahrungswerte bei Breitbandprojekten ausge-
tauscht werden.  
 
Das Münsterland hat eine sehr unterschiedliche  Breitbandversorgung vorzuweisen. So liegt  bei-
spielsweise die Anschlussqualität der Haushalte von mindestens 50 Mbit/s im Kreis Steinfurt bei 
69%, im Kreis Warendorf bei 67% und im Kreis Coesf eld sogar nur bei knapp 60%  (Quelle: breit-
band.nrw.de). Je dünner ein Gebiet besiedelt ist und je größer die Entfernung zu einem Ballung s-
raum ist, desto schlechter wird die Anschlussqualität.  
 
Um eine schnellstmögliche Verbesserung der Versorgungssituatio n herbeizuführen hat sich der 
Kreis Coesfeld ein Infrastrukturziel gesetzt. Nach der Vorgabe der Landesregierung wird der A n-
satz „Glasfaser first“ verfol gt. Die Kreise Steinfurt und Warendorf verfolgen wiederum kein Infr a-
strukturziel, sondern ein Breitbandziel. Dies bedeutet, dass für den Breitbandausbau nicht nur das 
Medium Glasfaser zum Einsatz kommt, sondern auch Techniken wie FTTC, Vectoring, Kupfer und 
Kabel. Dadurch wird ein Breitbandausbau für Telekommunikationsanbi eter wirtschaftlicher. Unter-
stützt werden die Bauprojekte durch öffentliche Fördergelder des B undes, Landes und der Ko m-
munen. 
 
3.3 Kontaktaufnahme mit Telekommunikationsanbietern 
Der regelmäßige Austausch mit allen in Münster agierenden Telekommunikationsanbie tern ist ein 
zentrales Element, um den Breitbandausbau in Münster aktiv voranzutreiben . In verschiedenen 
Einzelgesprächen wurde über die aktuelle Versorgungssituation gesprochen und wie diese pe r-
spektivisch verbessert werden kann. Die meisten Stadtteile in  Münster sind bereits durch das 
Breitbandnetz der Telekom (FTTC, Vectoring) und Unitymedia (Kabel) versorgt. Hier sind teilweise 
Internetgeschwindigkeiten von bis zu 400 Mbit/s im Download möglich. Die angebotenen Bandbrei-
ten sind für private Haushalte in den meisten Fällen ausreichend.  
 
Das Unternehmen Unitymedia wird in den nächsten Jahren durch ein Softwareupdate das Kabe l-
netz weiter optimieren, so dass Bandbreiten von bis zu 1 Gbit/s perspektivisch möglich sind.  
Auch die Deutsche Telekom wird den Ausbau von FTTC und Vectoring in Münster weiter forcieren. 
Alle Kabelverzweiger sollen bis zum Jahr 2019 mit Glasfaser angebunden werden. Die „letzte Me i-
le“ zum Kunden ist aber weiterhin über Kupfer angebunden. Damit sind Geschwindigkeiten von bis 
zu 100 Mbit/ s im Download möglich. Des Weiteren arbeitet die Deutsche Telekom an einer Opt i-
mierung ihres Breitbandnetzes. Mit der neuen Technik „Super Vectoring“ können im Optimalfall 
Bandbreiten von bis zu 300 Mbit/s erreicht werden.  
 
Aufgrund der guten Versorgungslage im Kerngebiet liegt der Fokus im ersten Schritt auf den Glas-
faserausbau in Münsters Gewerbegebieten und Außenbereichen. Der Bedarf nach einer schnellen 
Internetanbindung wird für Unternehmen zunehmend wichtiger. In Zeiten der Digitalisierung we r-
den immer größere Datenpakete zwischen Unternehmen und Kunden ausgetauscht. Da die mei s-
ten Unternehmen in Gewerbegebieten oft weit von einem Kabelverzweiger entfernt liegen, sind  
nicht immer hohe Bandbreiten im Down- und Upload möglich. Aus diesem Grund besteht hier drin-
gend Handlungsbedarf. Anbieter wie  NDIX, Vodafone, 1&1 Versatel und Deutsche Glasfaser h a-
ben bereits Interesse an einer Fortführung des  Glasfaserausbaus signalisiert. Zunächst müssen  
gemeinsam mit den Telekommunikationsanbietern , der Wirtschaftsför derung sowie den Wir t-
schaftsverbänden potentielle Ausbaugebiete identifiziert werden, um im Anschluss eine Strategie 
zur Vorgehensweise erarbeiten zu können. Das Tiefbauamt als Genehmigungsbehörde soll frü h-
zeitig in die Prozesse miteinbezogen werden.

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Vorgehensweise und erste Projekte  
3.4 Vernetzung mit Wirtschaftsförderung und Wirtschaftsverbänden 
Im Hinblick auf einen bevorstehenden Ausbau der Gewerbegebiete mit Glasfaser, werden Breit-
bandkoordinator, Wirtschaftsförderung, IHK Nord Westfalen, Handwerkskammer und weitere Wirt-
schaftsverbände eng zusammenarbeiten. Erste Abstimmungsgespräche sind bereits erfolgt. Nur 
wenn die Nachfrage und der Bedarf nach hohen Bandbreiten vorhanden ist, kan n ein Glasfase r-
ausbau erfolgen.  
 
Gemeinsam mit der IHK Nord Westfalen  und der Wirtschaftsförderung wurde in den letzten W o-
chen eine Umfrage in den Gewerbegebieten durchgeführt, um die aktuelle Breitbandversorgung 
und den Bedarf zu ermitteln. Obwohl die Rücklaufquote von ca. 10%  (160 Unternehmen) eher ge-
ring war, wurde deutlich, dass der Bedarf nach höheren Bandbreiten vorhanden ist. Des Weiteren 
verfügen viele Unternehmen  über keinen Glasfaseranschluss, sondern verwenden größtenteils  
Brücken-Technologien wie DSL, VDSL und Vectoring. 
 
 
Abbildung 3: Umfrage Breitbandbedarf, Quelle: Eigene Erhebung

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Vorgehensweise und erste Projekte 
 
Abbildung 4: Umfrage Breitbandanbindung, Quelle: Eigene Erhebung 
 
3.5 Vernetzung mit Bürgern, Betrieben und Landwirten 
Bürger, Betriebe und Landwirte können ab sofort wichtige Breitbandthemen mit dem Breitbandko-
ordinator direkt abstimmen. Durch einen ständigen Austausch können Breitbandbedarfe genauer 
identifiziert und weitere potentielle Interessenten gefunden werden. 
 
Ein erstes Projekt ist bereits durch die Kontaktaufnahme mit dem Breitbandkoordinator entstanden. 
Das Gut Havichhorst in Münster hat durch viele Tagungen, Feste und Events einen hohen Brei t-
bandbedarf. Die aktuelle Anschlussqualität liegt allerdings nur bei maximal 2 Mbit/s und ist in der 
heutigen Zeit nicht mehr a usreichend. Dies könnte zu einem mittelfristigen Kundenrückgang fü h-
ren. Die schlechte Internetverbindung ist auf die mehr als 800 Meter weite Entfernung zum näch s-
ten Kabelverzweiger zurückzuführen. Nur eine Glasfaseranbindung kann die zukünftigen Anford e-
rungen des Gut Havichhorst erfüllen. Der Telekommunikationsanbieter 1&1 Versatel versucht eine 
geeignete wirtschaftliche Lösung für das Gut Havichhorst zu finden. 
 
3.6 Ausbauprojekte Technologiepark und Gewerbegebiete Münster-Roxel 
Im Jahr 2017 konnte auf Initiative der Wirtschaftsförderung in Kooperation mit dem NDIX eine An-
gebotsverbesserung erreicht werden. Durch das neu gebaute Glasfasernetz stehen den überwi e-
gend technologie- und wissenschaftsorientierten Unternehmen nun auch Breitbandanschlüsse im 
Open-Access-Modell des NDIX zur Verfügung. Die Anbieter für Dienste sind so unabhängig vom 
Anschluss frei wählbar.

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Vorgehensweise und erste Projekte  
Anfang 2018 beginnt der Glasfaserausbau in den Gewerbegebieten „Nottulner Landweg“ und „Im 
Derdel“ im Stadtteil Münster -Roxel. Der Ausbau wird durch den Telekommunikationsanbieter 
Deutsche Glasfaser durchgeführt. Das Pilotprojekt in der Stadt Münster wird seit Ende 2016 durch 
die Wirtschaftsförderung in enger Kooperation mit dem Tiefbauamt moderiert. Die Nachfragebü n-
delung wurde unter Wahrung der neutralen Rolle ebenfalls intensiv durch die Wirtschaftsförderung 
unterstützt. Im Ergebnis haben sich 13 Unternehmen im Gewerbegebiet „Nottulner Landweg“ und 
7 Unternehmen im Gewerbegebiet „Im Derdel“ für einen  Glasfaseranschluss entschieden, damit 
war die benötigte Anschlussquote schnell erreicht. Dies ist das erste Ausbauprojekt der Deutschen 
Glasfaser in Münster. 
 
Die Wirtschaftsförderung wird den Unternehmen in Fragen zur Internetanbindung weiterhin als 
Ansprechpartner zur Verfügung stehen. Des Weiteren werden b ei der Erschließung neuer Gewe r-
begebiete, wie bereits im Hansa -Businesspark erfolgt, Leerrohre mitverlegt. Dies erleichtert nach -
folgende Glasfaserausbauprojekte durch eine Reduzierung des Tiefbauaufwands. 
 
 
Abbildung 5: Ausbauprojekt Gewerbegebiet Nottulner Landweg, Quelle: Eigene Darstellung 
Hausanschluss 
Glasfaser

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Vorgehensweise und erste Projekte 
 
Abbildung 6: Ausbauprojekt Gewerbegebiet Im Derdel, Quelle: Eigene Darstellung 
 
3.7 Stadtwerke Münster – Glasfaserausbau im Kreuz- und Hansaviertel 
Die Stadtwerke Münster wollten in zwei Ausbaugebieten im Kreuz- und Hansaviertel ein flächen-
deckendes Glasfasernetz bis in die Häuser verlegen. Die Einstiegshürde für einen Netzausbau 
wurde vergleichsweise niedrig gelegt. Wenn sich rund 10 Prozent der Bewohner des Kreuz- und 
Hansaviertels für das neue Produkt entscheiden, wird ein Netzausbau erfolgen. Die Investitions-
kosten dafür übernehmen in der Ausbauphase die Stadtwerke. 
 
In der ersten Vorvermarktungsphase (Juni 2017 bis September 2017) konnte die benötigte An-
schlussquote von mindestens 10 Prozent nicht erreicht werden, so dass der Zeitraum für zwei wei-
tere Monate verlängert wurde. Im Dezember 2017 haben sich knapp 600 Haushalte im Kreuz- und 
Hansaviertel (ca. 5 Prozent Anschlussquote) für einen Glasfaseranschluss entschieden. Damit 
wurde die benötigte Anschlussquote nicht erreicht. Eine Entscheidung, ob die zwei Gebiete trotz-
dem mit Glasfaser ausgebaut werden, wird im März 2018 getroffen. Die interessierten Haushalte 
wurden bereits durch die Stadtwerke Münster in einem Brief über die aktuelle Situation informiert.  
 
3.8 Breitbandanbindung der städtischen Dienst- und Schulgebäude 
Neben den bevorstehenden Breitbandprojekten zur nachhaltigen Befriedigung des Privat- und Ge-
schäftskundenbedarfs  wird auch die Breitbandanbindung der städtischen Dien st- und Schulg e-
bäude mitbegleitet. In enger Abstimmung mit der citeq und dem Tiefbauamt Münster wird der Au s-
bau in den jeweiligen Bezirken vorangetrieben. Um einen besseren Überblick über den Fortschritt 
des Projekts zu bekommen, wurde ein Ampel system für die einzelnen Standorte  entwickelt. Die 
Farben rot (Vorgesehen), gelb (In Planung) und grün (aktiv) zeigen die aktuelle  Ausbauphase ei-
nes Standorts an.  
Hausanschluss 
Glasfaser

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Vorgehensweise und erste Projekte  
 
Abbildung 7: Ausbaustatus der städt. Dienst- und Schulgebäude an das Glasfasernetz 
 
Vorgesehen 
In Planung 
aktiv

Seite 13 von 15 
Ausblick 
4 Ausblick 
Wenn das Auswahlverfahren für die Inanspruchnahme der Planungs - und Beratungsleistungen 
abgeschlossen ist, beginnt die Bestandsaufnahme und Analyse der vorhandenen Infrastrukturen in 
Münster. Wesentliche Informationen zur Versorgungssituation und Bedarfe w erden hierbei z u-
sammengetragen. Mit den neu gewonnenen Informationen können im nächsten Schritt  Planungen 
konkretisiert werden. Es folgen Gespräche mit Anbietern, um Lösungsmöglichkeiten und Kos ten 
für die einzelnen Ausbaugebiete herauszuarbeiten. Ebenfalls ist die Durchführung eines Markte r-
kundungsverfahrens geplant. Hierdurch wird sichergestellt, ob ein Anbieter bereit ist, einen Ausbau 
der Breitbandinfrastruktur eigenwirtschaftlich, also ohne Inanspruchnahme öffentlicher Zuschüsse, 
durchzuführen. 
 
Mit den Ergebnissen aus der Bestandsaufnahme soll ein Breitbandatlas für die Sta dt Münster er-
stellt werden. Alle Bürger und Betriebe können mit Hilfe des Brei tbandatlas die verfügbare Brei t-
bandversorgung an ihrem Haus oder an ihrem Unternehmen abfragen. Damit er höht sich auch die 
Transparenz für die Endkunden im Breitbandmarkt.  
 
In Abstimmung mit dem Tiefbauamt Münster müssen zukünftig Regeln vereinbart werden, um die 
Umsetzung der Anforderungen aus dem DigiNetz -Gesetz weiter zu verbessern.  Das DigiNetz -
Gesetz wurde im Januar 2016 vom Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur beschlos-
sen und soll den Ausbau digitaler Hochgeschwindigkeitsnetze in Deutschland beschleunigen. Bei 
jeder Baustelle an Verkehrswegen müssen Glasfaser-Infrastrukturen durch den Wegebaulastträger 
mitverlegt werden. Die Mitverlegung von Glasfaser in Neubaugebieten muss ebenfalls gewährleis-
tet sein. Durch das DigiNetz -Gesetz können Synergiechancen beim Breitbandausbau deutlich 
besser ausgeschöpft werden.

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Glossar  
5 Glossar 
DSL Digital Subscriber Line – Zugangstechnologie zum Internet durch ein 
digitales Übertragungsverfahren über das „normale“ Telefonnetz. 
Vermittlungsstelle und Verteilerkasten sind per Kupferkabel ange-
bunden. Vom Verteilerkasten geht es per Kupferkabel weiter bis ins 
Haus. Down- und Uploadrate bis zu 25 Mbit/s. 
 
FTTB  Fibre To The Building (Glasfaser bis in das Gebäude / in den Keller) - 
Bei dieser NGA-Technologie werden die Lichtleiter bis in das Gebäu-
de bzw. bis in den Hauskeller verlegt. Mit FTTB sind symmetrische 
Datenraten von bis zu 200 Mbit/s möglich, eine Erweiterung bis auf 
über 1 Gbit/s ist technisch möglich. (vgl. breitband-nrw.de) 
 
FTTC Fibre To The Curb (Glasfaser bis zum Bordstein) – Bei FTTC An-
schlusstechniken wird das Glasfaserkabel von der Ortsvermittlungs-
stelle bis zum Kabelverzweiger in der Nähe der Teilnehmer geführt. 
Hier wird das optische Signal in ein elektrisches Signal transformiert. 
Die Zuführung zum Teilnehmer erfolgt über die herkömmliche Kup-
ferdoppelader, die allerdings bei steigender Geschwindigkeit zuneh-
mende Signaldämpfung aufweist, so dass die Reichweite für eine 
schnelle Übertragung begrenzt wird. Es sind Übertragungsraten von 
bis zu 50 Mbit/s möglich. (vgl. breitband-nrw.de) 
 
FTTH   Fibre To The Home (Glasfaser bis in die Wohnung) - Mit dieser NGA-
Technologie bezeichnet man das Verlegen von Lichtwellenleitern bis 
in die Wohnung des Anschlussinhabers. Mit FTTH sind symmetrische 
Datenraten von bis über 1 Gbit/s  technisch möglich.  (vgl. breitband-
nrw.de) 
 
Kabel Breitband via TV-Kabelnetze - Auch mit TV-Kabelnetzen sind heute 
schon hohe Datenraten bis zu maximal 400 Mbit/s im Downstream 
und 20 Mbit/s im Upstream möglich. Dabei wird das Breitbandinternet 
dem Teilnehmer über das Koaxialkabel der bestehenden TV-
Kabelnetze bereitgestellt. Anders als bei der Kupferdoppelader ist die 
Signaldämpfung im Koaxialkabel wesentlich geringer und erlaubt län-
gere Übertragungswege. Kabelnetze bestehen bereits heute zu ei-
nem erheblichen Teil aus Glasfaser-Strecken, die bis zu den Verstär-
kerpunkten vorangetrieben werden. (vgl. breitband-nrw.de) 
 
NGA Next Generation Access - Mit dem Begriff NGA werden Zugangsnet-
ze bezeichnet, welche die kupferbasierenden oder koaxialen Infra-
strukturen teilweise oder ganz durch Glasfaserleitungen ersetzen. 
(vgl. breitband-niedersachsen.de)  
 
VDSL Very High Speed DSL - Allgemein gesehen basiert VDSL auf dem 
ADSL-Standard. Vermittlungsstelle und Verteilerkasten sind per Glas-
faserkabel verbunden. Vom Verteilerkasten geht es per Kupferkabel 
weiter bis ins Haus. VDSL bietet theoretisch erreichbare Datenüber-
tragungsraten von bis zu 100 Mbit/s.

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Glossar 
Vectoring Unter dem Begriff Vectoring wird eine Variante von VDSL verstanden, 
die eine höhere Geschwindigkeit durch eine effiziente Störsignalun-
terdrückung ermöglicht. Dies ist nur wirksam, wenn ein Betreiber alle 
Leitungen an einem Kabelverzweiger kontrolliert. Eine Kollokation mit 
anderen Anbietern, wie im Falle der anderen DSL-Technologien ist 
nicht möglich. Auch bei Vectoring erfolgt die Übertragung der Daten 
vom Kabelverzweiger bis zum Hausanschluss vollständig via Kupfer-
kabel. Kabelnetze bestehen bereits heute zu einem erheblichen Teil 
aus Glasfaser-Strecken, die bis zu den Verstärkerpunkten vorange-
trieben werden. Down- und Uploadrate bis zu 100 Mbit/s. (vgl. breit-
band-nrw.de)

Berichtsvorlage

4965 Zeichen

V/0135/2018 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
citeq 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Digitale Stadt Münster - Zwischenbericht zur Breitbandkoordination  
 
Antrag der FDP-Ratsfraktion an den Rat Nr. A-R/0009/2018 vom 19.01.2018; „Gewerbegebiete 
ans Breitbandnetz anschließen„ 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
08.03.2018 Betriebsausschuss der citeq Bericht 
14.03.2018 Haupt- und Finanzausschuss Bericht 
14.03.2018 Rat Bericht 
 
 
Bericht: 
 
Das Bundesförderprogramm Breitband stellt einmalig 50.000 € für Beratungs - und Planungsleis-
tungen zur Verfügung, um die Vorbereitung und Durchführung von Infrastrukturmaßnahmen zu 
unterstützen. Im Oktober 2017 wurde ein Antrag auf Inanspruchnahme dieser Fördergelder  beim 
Projektträger atene KOM GmbH eingereicht und  ist noch  in Prüfung . Nach erfolgreichem A b-
schluss des Antragverfahrens wird eine Bestandsaufnahme und Analyse vorhandener Infrastruk-
turen für Münster durchgeführt.  Es sollen die sogenannten „weißen Flecken“ identifiziert und 
Handlungsempfehlungen abgeleitet werden. Anhand der GIS -Infrastrukturdaten wird e s möglich 
sein, die Versorgungs situation einzelner Haushalte und Unternehmen adressscharf  zu überprü-
fen. 
 
Die Genehmigung der Fördergelder für Beratungs - und Planungsleistungen soll voraussichtlich 
im Februar 2018 abgeschlossen sein. Im Anschluss erfolgt die Auswahl des Beraters nach den 
vergaberechtlichen Bestimmungen. Im April 2018 beginnt die Bestandsaufnahme und Analyse 
der Breitbandinfrastruktur in Münster. Die ersten Ergebnisse aus der Bestandsaufnahme werden 
voraussichtlich Ende Mai 2018 erwartet. 
 
Neben der Bestandsaufnahme und Analyse der B reitbandinfrastruktur erfolgt in Zusammenarbeit 
mit den Wirtschaftsverbänden und der Wirtschaftsförderung Münster GmbH eine Bedarfsermit t-
lung in den Gewerbegebieten. Durch den direkten Austausch mit Unternehmen sollen die Vorteile 
und die Notwendigkeit des  Breitbandausbaus näher gebracht werden, um die Nachfrage weiter 
zu erhöhen und so die potentiellen Ausbaugebiete für Telekommunikationsanbieter interessant 
zu machen. 
 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0135/2018 
Auskunft erteilt: 
Herr Tebel 
Ruf: 
492-1803 
E-Mail: 
Tebel@citeq.de 
Datum: 
16.02.2018 
Öffentliche Berichtsvorlage

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V/0135/2018 
 
Parallel zu den bisherigen Aktivitäten erhalten Sie zum eingereichten Ratsantrag der FD P-
Ratsfraktion „Gewerbegebiete ans Breitbandnetz anschließen“ (A -R/0009/2018) folgenden Zw i-
schenbericht: 
 
1) Im Frühjahr 2018 erfolgt mit der Unterstützung eines Planungs - und Beratungsunternehmen 
eine Bestandsaufnahme und Analyse der vorhandenen Breitband -Infrastrukturen in Münster. 
Dabei wird ein Kataster für die einzelnen Gewerbe - und Industriegebiete erstellt. Mit Hilfe des 
Katasters wird es möglich, die durchschnittliche verfügbare Breitbandanbindung der Betri e-
be/Grundstücke zu ermitteln, um im Anschlu ss Handlungsempfehlungen ableiten zu können. 
Neben dem Kataster für Gewerbe - und Industriegebiete wird auch die Versorgungssituation ei n-
zelner Haushalte in Münster betrachtet. Die Erstellung des Katasters wird voraussichtlich im 
Sommer 2018 abgeschlossen sein.  
 
2) Nach der Erstellung des Katasters werden Handlungsempfehlungen für die einzelnen Gewe r-
be- und Industriegebiete abgeleitet. Jedes Unternehmen soll im besten Fall einen zukunftsfäh i-
gen Glasfaseranschluss bis in das Betriebsgebäude bekommen (FTTB - Fibre to the Building). 
Breitbandkoordination, Wirtschaftsförderung und Wirtschaftsverbände werden in enger Kooper a-
tion Bedarfsermittlungen in den Gewerbe- und Industriegebieten durchführen. Durch den direkten 
Austausch mit Unternehmen sollen die Vorteile und die Notwendigkeit des Breitbandausbaus 
näher gebracht werden, um die Nachfrage weiter zu erhöhen und so die potentiellen Ausbaug e-
biete für Telekommunikationsanbieter interessant zu machen.  Bei der Suche und Auswahl eines 
Telekommunikationsanbieters müs sen auch die einmaligen und dauerhaften Kosten für einen 
Glasfaseranschluss berücksichtigt werden, denn dieser muss für Betriebe bezahlbar sein. 
 
3) Durch das später vorhandene Katastersystem werden einzelne Gewerbegebiete auf die Fö r-
derfähigkeit geprüft. Dabei sind alle aktuellen Fördermittel zu betrachten, die seitens des Bundes 
und Landes bereitgestellt werden. Die möglichen Förderprojekte werden auf die „Praxistauglic h-
keit“ geprüft und dürfen den Glasfaserausbau nicht verzögern. Außerdem wird der eigenw irt-
schaftliche Breitbandausbau immer bevorzugt, denn die Stadt Münster ist durch die rasch wac h-
sende Bevölkerung und der Vielzahl der Gewerbetreibenden ein attraktiver Standort für Tel e-
kommunikationsanbieter. 
 
Anliegend wird der aktuelle Bericht „Breitbandkoordination für die Stadt Münster“ mit Stand Janu-
ar 2018 zur Kenntnis gegeben.  
 
 
I. V.  
 
gez.  
 
Wolfgang Heuer 
Stadtrat 
 
Anlagen: 
Antrag A-R/0009/2018: „Gewerbegebiete ans Breitbandnetz anschließen“ 
Bericht „Breitbandkoordination für die Stadt Münster“

Beratungsverlauf (3)

08.03.2018 Betriebsausschuss der citeq
TOP 4.2 Bericht Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
14.03.2018 Haupt- und Finanzausschuss
TOP 12.3 Bericht Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
14.03.2018 Rat
TOP 15.3 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (3)

  • Geringhoffstraße 48
  • Nottulner Landweg
  • Im Derdel

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
V/0135/2018
Typ
Vorlagen
Datum
15.02.2018
Erstellt
06.10.2020 14:37