1777/2026
Unterrichtung des Rates über die von der Kämmerin/den Fachbeigeordneten genehmigten Mehraufwendungen, -auszahlungen und -verpflichtungen im Haushaltsjahr 2025/2026 gem. § 83 Abs. 1 und § 85 Abs. 1 GO NRW
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Anlage 3 2026
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Fach- dezernat Nr. üpl. / apl. Betrag Produkt- gruppe Teilplanzeile Grund Betrag Teil-plan Teilplanzeile Dez. / Amt 1 Üpl. 45.237,85 € 0408 9 Erwerb von beweglichem Anlagevermögen Für die Errichtung einer Inventarisierungsstraße im Kölnischen Stadtmuseuum fallen überplanmäßige Auszahlungen an. Die Deckung erfolgt aus zentral veranschlagten Mitteln des Museumsreferates. 45.237,85 € 0401 9 Erwerb von beweglichem Anlagevermögen Dez. VII / VII/01 und 4518 über- und außerplanmäßige Auszahlungen Deckung Anlage 3 Über- und außerplanmäßige Auszahlungen im Haushaltsjahr 2026 Auszahlungen für Investitionen für die im Haushaltsjahr 2026 keine (apl.) oder nicht ausreichende Mittel (üpl.) veranschlagt sind. Seite 1
Anlage 2 2026
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Fachdezernat Nr. üpl. / apl. Betrag Produkt- gruppe Teilplanzeile Grund Betrag Produkt- gruppe Teilplanzeile Dez. / Amt 1 Üpl. 200.000,00 € 0416 13 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen Im Projekt Waidmarkt stehen Mittel in Höhe von 4,6 Mio. EUR zur Verfügung. Der Lenkungskreis beschloss, 200.000 EUR für eine temporäre Kunstintervention zu beauftragen. Für das Projekt „Drittes Terrain – Performatives Archiv“ wurde entsprechend ein Vertrag geschlossen. Zur Erfüllung der vertraglichen Verpflichtung ist zur Abbildung in der richtigen Produktgruppe eine Mittelumschichtung in Höhe von 200.000 EUR zur Deckung erforderlich. 200.000,00 € 0901 13 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen Dez.VII / VII/1 und Amt 61 20.000,00 € 0604 13 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 30.000,00 € 0606 15 Transferaufwendungen Anlage 2 Über- und außerplanmäßige Aufwendungen im Haushaltsjahr 2026 Die folgenden Mehraufwendungen wirken sich, sofern sie zahlungswirksam sind, in gleicher Höhe auf die Finanzrechnung aus und führen zu Mehrauszahlungen, die haushaltsneutral durch Umschichtungen gedeckt wurden. 50.000,00 € 0504 15 Transferaufwendungen Dez. IV / Amt 51 über- und außerplanmäßiger Aufwand Deckung 15 Transferaufwendungen De z. VIII / Amt 57 und 67 15 Transferaufwendungen 130169.824,80 €3 Üpl. Mit der Vorlage-Nr. 0896/2026 wurde im Wege der Dringlichkeitsentscheidung des Hauptausschusses die Verlängerung des Strukturförderfonds für das Jahr 2026 beschlossen. Auf das Dezernat für Klima, Umwelt, Grün und Liegenschaften entfällt ein Betrag in Höhe von 86.824,80 €. Die Mittelbereitstellung erfolgte zentral über ein Kontierungsobjekt beim Amt für Landschaftspflege und Grünflächen. Ein Teil der verfügbaren Strukturfördermittel wird für Maßnahmen des Amtes für Umwelt und Verbraucherschutz benötigt. Daher ist eine entsprechende Umschichtung erforderlich. Für die Angebote der interkulturellen Familienbildung sowie für Schulungen zur interkulturellen Kompetenz für Jugendleiter*innen in Jugendeinrichtungen wurden mit Vorlage 1095/2025 für 2025 und 2026 jeweils 50.000 € durch den JHA bewilligt. Entsprechende Mittel sind für 2026 in der Produktgruppe 0504- Freiwillige Sozialleistungen und Diversity in Teilplanzeile 15- Transferaufwendungen veranschlagt und aus finanzstatistischen Gründen dem Amt 51- Amt für Kinder, Jugend und Familie in der Produktgruppe 0604- Kinder- und Jugendarbeit in der Teilplanzeile 13- Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen in Höhe von 20.000 € und im Produktbereich 0606- Hilfen für junge Menschen und ihre Familien in der Teilplanzeile 15- Transferaufwendungen in Höhe von 30.000 € bereitzustellen. Üpl.2 69.824,80 € 1401 Seite 1
Haushaltsrechtliche Unterrichtung des Rates
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Dezernat, Dienststelle II/20 Vorlagen-Nummer 26.06.2026 1777/2026 Haushaltsrechtliche Unterrichtung des Rates öffentlicher Teil Gremium Datum Finanzausschuss 29.06.2026 Rat 02.07.2026 Unterrichtung des Rates über die von der Kämmerin/den Fachbeigeordneten genehmigten Mehraufwendungen, -auszahlungen und -verpflichtungen im Haushaltsjahr 2025/2026 gem. § 83 Abs. 1 und § 85 Abs. 1 GO NRW Gemäß § 83 GO NRW in Verbindung mit § 10 Ziffer 1 der Haushaltssatzung 2025/2026 ent- scheidet die Kämmerin über die Leistung von über- und außerplanmäßigen Aufwendungen bzw. Auszahlungen bis zur Höhe von 500.000 Euro je Aufwands- und Auszahlungsposition. Diese Beschränkung gilt nicht bei Beträgen, die aufgrund rechtlicher Verpflichtungen bereitgestellt werden müssen, der Finanzierung von IT-Projekten und Lizenzkäufen dienen und aus dem Teilplan der Kunden-Dienststelle zum IT-Dienstleister in den Teilplan 0104 umgeschichtet werden müssen, als Eigenmittel für Sonderausstellungen der Museen oder im Rahmen des Renovie- rungsprogramms für Museen und Kulturbauten zentral im Teilplan 0401 (Museumsre- ferat) veranschlagt sind und nach entsprechendem Ausschussbeschluss haushalts- neutral in die sachlich zuständigen Teilpläne umgeschichtet werden müssen, aus finanzstatistischen Gründen haushaltsneutral in einem anderen Teilplan oder au- ßerplanmäßig bei einer anderen Teilplanzeile desselben Teilplans bereitgestellt wer- den müssen, im Rahmen der Jahresabschlussarbeiten bekannt werden und zu buchen sind, für Beschaffungen beweglichen Anlagevermögens zur Einrichtung von Behindertenar- beitsplätzen erforderlich sind, soweit hierfür Mittel des Integrationsfonds in der Pro- duktgruppe 0103 zur Deckung in anderen Teilplänen herangezogen werden. Laut § 10 Ziffer 2 der Haushaltssatzung entscheidet die Kämmerin gemäß § 85 in Verbindung mit § 83 GO NRW über die Inanspruchnahme von über- und außerplanmäßigen Verpflich- tungsermächtigungen bis zur Höhe von 500.000 Euro je Maßnahme. Gemäß § 83 GO NRW in Verbindung mit § 10 Ziffer 3 der Haushaltssatzung entscheiden die Fachbeigeordneten über die Leistung von über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen bis zu einer Höhe von 100.000 Euro je organisationsbezogenem Budget, wenn die Deckung im Rahmen des jeweiligen Zuständigkeitsbereiches erfolgt und darüber hinaus keine zusätzliche Belastung der Folgejahre entsteht. 2 Die von der Kämmerin/den Fachbeigeordneten genehmigten Aufwendungen und Auszahlun- gen sowie die von der Kämmerin genehmigten Verpflichtungsermächtigungen sind nach §§ 83, 85 GO i. V. m. § 10 der Haushaltssatzung dem Rat regelmäßig zur Kenntnis zu geben. Zur Straffung des Beratungsablaufes im Rat erfolgt eine Vorberatung im Finanzausschuss. Die Fraktionen und Einzelmandatsträger*innen werden gebeten, evtl. auftretende Fragen dort vorzubringen. Anlagen Gez. Burmester
Anlage 1 2025
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Fachdezernat Nr. üpl. / apl. Betrag Produkt- gruppe Teilplanzeile Grund Betrag Produkt- gruppe Teilplanzeile Dez. / Amt 1 Üpl. 22.900.000,00 € 16 Sonstige ordentliche Aufendungen Dez. IV / Amt 40 Anlage 1 Über- und außerplanmäßige Aufwendungen im Haushaltsjahr 2025 Die folgenden Mehraufwendungen wirken sich, sofern sie zahlungswirksam sind, in gleicher Höhe auf die Finanzrechnung aus und führen zu Mehrauszahlungen, die haushaltsneutral durch Umschichtungen gedeckt wurden. über- und außerplanmäßiger Aufwand Deckung Der Budgetabgleich für das Hj. 2025 schließt mit Stand 08.06.2026 für den Bereich des Amtes für Schulentwicklung mit einem aufwandsseitigen Gesamtmehrbedarf von rd. 25,8 Mio. € ab. Für den Bereich der rechtlich verpflichtenden Schulmieten inkl. Nebenkosten ist ein Mehrbedarf von rd. 22,9 Mio. € entstanden. Weiter liegt für den Bereich der verpflichtenden Abschreibungsaufwendungen für schulische Einrichtungs- und DV-Gegenstände ein Mehrbedarf von rd. 4,9 Mio. € vor, der durch amtsinterne Deckung auf rd. 2,9 Mio. € reduziert werden konnte. 2.900.000,00 € 14 Bilanzielle Abschreibungen 0301 Seite 1
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1777/2026
- Typ
- Haushaltsrechtl. Unterrichtung d. Rates
- Datum
- 26.06.2026
- Erstellt
- 12.06.2026 11:30