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1777/2026

Unterrichtung des Rates über die von der Kämmerin/den Fachbeigeordneten genehmigten Mehraufwendungen, -auszahlungen und -verpflichtungen im Haushaltsjahr 2025/2026 gem. § 83 Abs. 1 und § 85 Abs. 1 GO NRW

Haushaltsrechtl. Unterrichtung d. Rates 26.06.2026

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 02.07.2026, TOP 7.6

Anlage 3 2026

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Anlage 2 2026

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Haushaltsrechtliche Unterrichtung des Rates

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Anlage 1 2025

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Anlage 3 2026

721 Zeichen

Fach-
dezernat
Nr. üpl. / 
apl.
Betrag Produkt-
gruppe
Teilplanzeile Grund Betrag Teil-plan Teilplanzeile Dez. / Amt
1 Üpl. 45.237,85 € 0408 9 Erwerb von beweglichem 
Anlagevermögen
Für die Errichtung einer Inventarisierungsstraße im Kölnischen 
Stadtmuseuum fallen überplanmäßige Auszahlungen an. Die 
Deckung erfolgt aus zentral veranschlagten Mitteln des 
Museumsreferates.
45.237,85 € 0401 9 Erwerb von beweglichem 
Anlagevermögen
Dez. VII / 
VII/01 und 
4518
über- und außerplanmäßige Auszahlungen
Deckung 
Anlage 3
Über- und außerplanmäßige Auszahlungen im Haushaltsjahr 2026
Auszahlungen für Investitionen für die im Haushaltsjahr 2026 keine (apl.) oder nicht ausreichende Mittel (üpl.) veranschlagt sind. 
Seite 1

Anlage 2 2026

2724 Zeichen

Fachdezernat
Nr. üpl. 
/ 
apl.
Betrag Produkt-
gruppe
Teilplanzeile Grund Betrag Produkt-
gruppe
Teilplanzeile Dez. / Amt
1 Üpl. 200.000,00 € 0416 13 Aufwendungen für Sach- 
und Dienstleistungen 
Im Projekt Waidmarkt stehen Mittel in Höhe von 4,6 Mio. EUR zur 
Verfügung. Der Lenkungskreis beschloss, 200.000 EUR für eine 
temporäre Kunstintervention zu beauftragen. Für das Projekt „Drittes 
Terrain – Performatives Archiv“ wurde entsprechend ein Vertrag 
geschlossen. Zur Erfüllung der vertraglichen Verpflichtung ist zur 
Abbildung in der richtigen Produktgruppe eine Mittelumschichtung in 
Höhe von 200.000 EUR zur Deckung erforderlich.
200.000,00 € 0901 13 Aufwendungen für Sach- und 
Dienstleistungen 
Dez.VII / VII/1 
und Amt 61
20.000,00 € 0604 13 Aufwendungen für Sach- 
und Dienstleistungen 
30.000,00 € 0606 15 Transferaufwendungen
Anlage 2
Über- und außerplanmäßige Aufwendungen im Haushaltsjahr 2026
Die folgenden Mehraufwendungen wirken sich, sofern sie zahlungswirksam sind, in gleicher Höhe auf die Finanzrechnung aus und führen  
zu Mehrauszahlungen, die haushaltsneutral durch Umschichtungen gedeckt wurden.
50.000,00 € 0504 15 Transferaufwendungen Dez. IV / Amt 51 
über- und außerplanmäßiger Aufwand Deckung 
15 Transferaufwendungen De z. VIII / Amt 57 
und 67
15 Transferaufwendungen 130169.824,80 €3 Üpl. Mit der Vorlage-Nr. 0896/2026 wurde im Wege der 
Dringlichkeitsentscheidung des Hauptausschusses die Verlängerung 
des Strukturförderfonds für das Jahr 2026 beschlossen. Auf das 
Dezernat für Klima, Umwelt, Grün und Liegenschaften entfällt ein 
Betrag in Höhe von 86.824,80 €. Die Mittelbereitstellung erfolgte 
zentral über ein Kontierungsobjekt beim Amt für Landschaftspflege 
und Grünflächen. Ein Teil der verfügbaren Strukturfördermittel wird 
für Maßnahmen des Amtes für Umwelt und Verbraucherschutz 
benötigt. Daher ist eine entsprechende Umschichtung erforderlich. 
Für die Angebote der interkulturellen Familienbildung sowie für 
Schulungen zur interkulturellen Kompetenz für Jugendleiter*innen in 
Jugendeinrichtungen wurden mit Vorlage 1095/2025 für 2025 und 
2026 jeweils 50.000 € durch den JHA bewilligt. Entsprechende Mittel 
sind für 2026 in der Produktgruppe 0504- Freiwillige Sozialleistungen 
und Diversity in Teilplanzeile 15- Transferaufwendungen 
veranschlagt und aus finanzstatistischen Gründen dem Amt 51- Amt 
für Kinder, Jugend und Familie in der Produktgruppe 0604- Kinder- 
und Jugendarbeit in der Teilplanzeile 13- Aufwendungen für Sach- 
und Dienstleistungen in Höhe von 20.000 € und im Produktbereich 
0606- Hilfen für junge Menschen und ihre Familien in der 
Teilplanzeile 15- Transferaufwendungen in Höhe von 30.000 € 
bereitzustellen.
Üpl.2
69.824,80 € 1401
Seite 1

Haushaltsrechtliche Unterrichtung des Rates

2920 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
II/20 
 
Vorlagen-Nummer 26.06.2026 
 1777/2026 
Haushaltsrechtliche Unterrichtung des Rates  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Finanzausschuss 29.06.2026 
Rat 02.07.2026 
 
Unterrichtung des Rates über die von der Kämmerin/den Fachbeigeordneten 
genehmigten Mehraufwendungen, -auszahlungen und -verpflichtungen im 
Haushaltsjahr 2025/2026 gem. § 83 Abs. 1 und § 85 Abs. 1 GO NRW 
Gemäß § 83 GO NRW in Verbindung mit § 10 Ziffer 1 der Haushaltssatzung 2025/2026 ent-
scheidet die Kämmerin über die Leistung von über- und außerplanmäßigen Aufwendungen 
bzw. Auszahlungen bis zur Höhe von 500.000 Euro je Aufwands- und Auszahlungsposition.  
 
Diese Beschränkung gilt nicht bei Beträgen, die 
 aufgrund rechtlicher Verpflichtungen bereitgestellt werden müssen,  
 der Finanzierung von IT-Projekten und Lizenzkäufen dienen und aus dem Teilplan der 
Kunden-Dienststelle zum IT-Dienstleister in den Teilplan 0104 umgeschichtet werden 
müssen, 
 als Eigenmittel für Sonderausstellungen der Museen oder im Rahmen des Renovie-
rungsprogramms für Museen und Kulturbauten zentral im Teilplan 0401 (Museumsre-
ferat) veranschlagt sind und nach entsprechendem Ausschussbeschluss haushalts-
neutral in die sachlich zuständigen Teilpläne umgeschichtet werden müssen, 
 aus finanzstatistischen Gründen haushaltsneutral in einem anderen Teilplan oder au-
ßerplanmäßig bei einer anderen Teilplanzeile desselben Teilplans bereitgestellt wer-
den müssen, 
 im Rahmen der Jahresabschlussarbeiten bekannt werden und zu buchen sind,  
 für Beschaffungen beweglichen Anlagevermögens zur Einrichtung von Behindertenar-
beitsplätzen erforderlich sind, soweit hierfür Mittel des Integrationsfonds in der Pro-
duktgruppe 0103 zur Deckung in anderen Teilplänen herangezogen werden. 
 
Laut § 10 Ziffer 2 der Haushaltssatzung entscheidet die Kämmerin gemäß § 85 in Verbindung 
mit § 83 GO NRW über die Inanspruchnahme von über- und außerplanmäßigen Verpflich-
tungsermächtigungen bis zur Höhe von 500.000 Euro je Maßnahme. 
 
Gemäß § 83 GO NRW in Verbindung mit § 10 Ziffer 3 der Haushaltssatzung entscheiden die 
Fachbeigeordneten über die Leistung von über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und 
Auszahlungen bis zu einer Höhe von 100.000 Euro je organisationsbezogenem Budget, wenn 
die Deckung im Rahmen des jeweiligen Zuständigkeitsbereiches erfolgt und darüber hinaus 
keine zusätzliche Belastung der Folgejahre entsteht.

2 
 
Die von der Kämmerin/den Fachbeigeordneten genehmigten Aufwendungen und Auszahlun-
gen sowie die von der Kämmerin genehmigten Verpflichtungsermächtigungen sind nach §§ 
83, 85 GO i. V. m. § 10 der Haushaltssatzung dem Rat regelmäßig zur Kenntnis zu geben. 
 
Zur Straffung des Beratungsablaufes im Rat erfolgt eine Vorberatung im Finanzausschuss. 
Die Fraktionen und Einzelmandatsträger*innen werden gebeten, evtl. auftretende Fragen dort 
vorzubringen. 
 
Anlagen 
 
Gez. Burmester

Anlage 1 2025

1139 Zeichen

Fachdezernat
Nr. üpl. 
/ 
apl.
Betrag Produkt-
gruppe
Teilplanzeile Grund Betrag Produkt-
gruppe
Teilplanzeile Dez. / Amt
1 Üpl. 22.900.000,00 € 16 Sonstige ordentliche 
Aufendungen 
Dez. IV / Amt 40
Anlage 1
Über- und außerplanmäßige Aufwendungen im Haushaltsjahr 2025
Die folgenden Mehraufwendungen wirken sich, sofern sie zahlungswirksam sind, in gleicher Höhe auf die Finanzrechnung aus und führen  
zu Mehrauszahlungen, die haushaltsneutral durch Umschichtungen gedeckt wurden.
über- und außerplanmäßiger Aufwand Deckung 
Der Budgetabgleich für das Hj. 2025 schließt mit Stand 08.06.2026 
für den Bereich des Amtes für Schulentwicklung mit einem 
aufwandsseitigen Gesamtmehrbedarf von rd. 25,8 Mio. € ab. Für den 
Bereich der rechtlich verpflichtenden Schulmieten inkl. Nebenkosten 
ist ein Mehrbedarf von rd. 22,9 Mio. € entstanden. Weiter liegt für den 
Bereich der verpflichtenden Abschreibungsaufwendungen für 
schulische Einrichtungs- und DV-Gegenstände ein Mehrbedarf von 
rd. 4,9 Mio. € vor, der durch amtsinterne Deckung auf rd. 2,9 Mio. € 
reduziert werden konnte. 
2.900.000,00 € 14 Bilanzielle 
Abschreibungen 
0301
Seite 1

Beratungsverlauf (2)

29.06.2026 Finanzausschuss
TOP 6.7 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
02.07.2026 Rat
TOP 7.6 Kenntnisnahme (Mitteilung)

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1777/2026
Typ
Haushaltsrechtl. Unterrichtung d. Rates
Datum
26.06.2026
Erstellt
12.06.2026 11:30