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V/0578/2017

Neufassung der Gebührensatzung für den Rettungsdienst der Stadt Münster

Vorlagen 12.07.2017

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 20.09.2017, TOP 16

Beschlussvorlage

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Ansehen

Gebührenkalkulation 2017/2018

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Ansehen

Gebührensatzung Rettungsdienst

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Ansehen

Beschlussvorlage

9882 Zeichen

V/0578/2017 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Feuerwehr 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Neufassung der Gebührensatzung für den Rettungsdienst der Stadt Münster 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
19.09.2017 Ausschuss für Personal, Organisation, Sicherheit, Ordnung und E -Government
 Vorberatung 
20.09.2017 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 
20.09.2017 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
 
I. Sachentscheidung: 
 
Die als Anlage 1 beigefügte Neufassung der  
 
Gebührensatzung für den Rettungsdienst der Stadt Münster 
 
wird beschlossen. 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Es entstehen Kosten in Höhe von 51.000 € pro Jahr (2017 -2018) für die Überleitung von Rettungs-
assistenten zu Notfallsanitätern (siehe Vorlage V/1003/2016, II.2 u. 3; Vorbereitungsleh rgänge zur 
Ergänzungsprüfung 1(EP1)), die gemäß Erlasslage des Gesundheitsministeriums (MGEPA) ko m-
munal zu übernehmen sind und damit nicht über die Rettu ngsdienstgebühren refinanziert werden 
können. Die erforderlichen Aufwandsermächtigungen stehen in der Produktgruppe 0209 „Bran d-
schutz und feuerwehrtechnische Hilfeleistung“ zur Verfügung. 
 
 
Begründung: 
 
Die Stadt Münster erhebt für Einsätze des Rettungsdie nstes Benutzungsgebühren auf Grun dlage 
der „Gebührensatzung für den Rettungsdienst der Stadt Münster“. Mit der Neufassung der Gebü h-
rensatzung zum 01.10.2017 sollen die Gebührentarife an die voraussichtliche Kosten - und Erlös-
entwicklung unter Berücksichtigung der notwendigen Maßnahmen zur Umsetzung der im Rettung s-
dienstbedarfsplan ausgewiesenen Entwicklungsziele angepasst werden. Die Fortschre ibung des 
Bedarfsplanes für den Rettungsdienst wurde vom Rat der Stadt Münster am 14.12.2016 beschlo s-
sen (Vorlage V/1003/2016).   
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0578/2017 
Auskunft erteilt: 
Herr Drewes 
Ruf: 
20 25 81 10 
E-Mail: 
DrewesG@stadt-muenster.de  
Datum: 
03.07.2017 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0578/2017 
 
Die Fortschreibung des Bedarfsplanes für den Rettungsdienst wurde erforderlich, weil sich die rechtli-
chen Rahmenbedingungen geändert haben und ein deutlicher Anstieg der Einsatzzahlen zu ve r-
zeichnen ist. Die sich daraus ergebenden Maßnahmen zur Vorhaltung von Personal- und Sachmitteln 
(Anzahl und Standorte der Rettungswachen und Fahrzeuge) sind für die Jahre 2017/2018 bewertet 
worden und in die Kalkulation der Rettungsdienstgebühren 2017/2018 eingeflossen. 
 
Die letzte Änderung der Rettungsdienstgebühren erfolgte zum 01.01.2014. 
 
Die Kalkulation 2017/2018 schließt mit voraussichtlichen Kosten von 1 5.382.395 € für 2017 und von 
17.211.950 € für 2018 ab. Für die Gebührenrechnung wurde ein Kalkulationszeitraum von zwei Ja h-
ren gewählt (§ 6 Abs. 2 KAG NRW), um der verspäteten Gebührenanpassung zum 01. 10.2017 und 
zur Vermeidung von „Gebührensprüngen“ Rechnung zu tragen. Ohne Einbeziehung des Jahres 2018 
hätten die Gebührentarife teilweise noch deutlich höher ausfallen mü ssen als unten ausgewiesen 
(RTW 502,00 € statt 407,00 €; NEF 938,00 € statt 631,00 €; KTW 280,00 € statt 205,00 €).  
 
Bis auf einen Betrag von 51.000 €/Jahr werden die Kosten des Rettungsdienstes über Gebühren und 
sonstige Einnahmen refinanziert. Die Kosten in Höhe von 51.000 €/Jahr für die Überleitung von Re t-
tungsassistenten zu Notfallsanitätern (Vorbereitungslehrgänge zur Ergänzungsprüfung 1 (EP 1))  sind 
vom allgemeinen Haushalt zu tragen (s. o., II. Finanzielle Auswirkungen). 
 
 Übersicht der wesentlichen Gebührentarife (Auszug): 
Lfd. 
Nr. Gebührenart 
Gebühr 
neu 2017 
Gebühr 
alt 
Veränderung 
in Prozent 
letzte  
Änderung 
1  Notfallrettung (RTW) 407,00 € 292,00 € + 39,4 % 01.01.2014 
2 Notarztdienst (NEF) 631,00 € 309,00 € + 104,2% 01.01.2014 
3 Krankentransport (KTW) 205,00 € 146,00 € +  40,4 % 01.01.2014 
4 km-Pauschale KTW/RTW/NEF 
(außerhalb des Stadtgebietes) 
3,30 € 3,00 € +  10,0 % 01.01.2014 
 
Durchschnittliche Anpassung unter Berücksichtigung des Gesamtvolumens zum Ausgleich d er  aus-
gewiesenen Unterdeckung :  + 30,2 %. 
 
Getrennt nach den Hauptkostenstellen ergeben sich folgende Kostenanteile: 
 Betriebskosten-
abrechnung 
2015 
Kalkulation 
2016 
Kalkulation 
2017 
Kalkulation 
2018 
Notfallrettung (RTW) 7.464.032 € 8.215.320 €   9.683.294 € 11.142.977 € 
Notarztdienst (NEF) 1.932.673 € 2.031.508 €   3.129.951 €   3.493.518 € 
Krankentransport (KTW) 2.484.129 € 2.683.642 €   2.518.150 €   2.524.455 € 
 11.880.834 € 12.930.470 € 15.331.395 € 17.160.950 € 
 
Gebührenbedarfsberechnung (GBB)/Kalkulation 2017/2018: 
 
Rettungsdienst Produktgruppe 
0210 
Kalkulation 
2017 
Kalkulation 
2018 
Bemerkungen 
Erlöse Gebührenein-
nahmen 
14.514.308 € 16.657.646 €  
 Verwaltungskos-
tenerstattung 
400.000 € 400.000 € Erstattung für das Ausr ü-
cken von RTW beim 
Brandeinsatz/Techn. Hi l-
feleistung 
 Sonstige Erlöse 109.969 € 103.304 €  
 Zuführung aus 
Sonderposten 
307.118 € 0 € Auflösung Sonderpo sten 
Gebührenausgleich

- 3 - 
V/0578/2017 
 Summe Erlöse: 15.331.395 € 17.160.950 €  
Kosten Personalkosten 8.378.515 € 8.723.570 € einschließlich Pension s-
rückstellungen 
 Aus- und  
Fortbildung 
Notfallsanitäter 
(EP 1) 
51.000 € 51.000 € Personal- und Sachkosten 
für die Überle itung von 
Rettungsassistenten zu 
Notfallsanitätern (EP 1), 
zunächst nicht gebühren-
refinanziert 
 Aus- und  
Fortbildung 
Notfallsanitäter 
(EP 2 und EP 3) 
649.000 € 649.000 € Personal- und Sachkosten 
für die Überle itung von 
Rettungsassistenten zu 
Notfallsanitätern (EP 2 
und EP 3) 
 Vergütung Ei n-
satzleistungen 
2.557.750 € 3.540.000 € Krankentransport, Notfal l-
rettung, Notarztdienst 
 Sachkosten 1.878.630 € 2.188.380 € Fahrzeugunterhaltung, 
Fortbildung, Bekle idung, 
Betriebs- und Geschäft s-
ausstattung, sonst. Au f-
wendungen 
 Kalkulatorische  
Kosten 
1.867.500 € 2.060.000 € Abschreibungen,  
Verzinsung 
 Summe Kosten: 15.382.395 € 17.211.950 €  
     
Ergebnis 
Erlöse ./. Ko s-
ten 
Zuschuss: - 51.000 € - 51.000 € städt. Eigenanteil für 
Notfallsanitäter EP 1, 
s. o. 
 
 
Übersicht der Kosten- und Erlösentwicklung des Rettungsdienstes: 
 
Jahr Kosten  Erlöse  Über-
schuss/  
Zuschuss 
Kostende-
ckungsgrad 
lt. Abrech-
nung (BAB) 
Kalkulierter 
Kostende-
ckungsgrad 
(GBB) 
Abweichung  
BAB ./. GBB 
(in %-P.) 
2018 17.211.950 € 17.160.950 € - 51.000 €  99,7 %  
2017 15.382.395 € 15.331.395 € - 51.000 €  99,7 %  
2016 12.930.470 € 12.930.470 € 0 € liegt noch nicht vor 100,0 %  
2015 11.880.834 € 12.179.256 €   298.422 € 102,5 % 100,0 %   2,5 
2014 11.279.479 € 11.408.908 €   129.428 € 101,1 % 100,0 %   1,1 
2013 10.278.601 € 9.878.934 € - 399.667 €  96,1 % 100,0 % - 3,9 
2012 9.818.343 € 9.405.547 € - 412.796 €  95,8 % 100,0 % - 4,2 
2011 9.296.787 € 9.061.902 € - 234.885 €  97,5 % 100,0 % - 2,5 
 
 
 
III. Beteiligung der Krankenkassen bei der Festsetzung der Gebühren: 
Nach § 14 Abs. 1 RettG NRW erfolgt die Festsetzung der  Gebühren auf der Grundlage des jeweils 
geltenden Bedarfsplanes. Die aktuelle Fortschreibung des Bedarfsplanes für den Rettungsdienst 
wurde durch den Rat der Stadt Münster am 14.12.2016 beschlossen (Vorlage V/1003/2016). 
Der Entwurf der Gebührensatzung ist  gemäß § 14 Abs. 2 RettG NRW den Verbänden der Kranke n-
kassen und dem Landesverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften mit beurteilung sfähigen 
Unterlagen zur Stellungnahme zuzuleiten. Zwischen den Beteiligten ist Einvernehmen anzustreben.

- 4 - 
V/0578/2017 
 
Die Vertreter der Krankenkassen haben die Ihnen zugesandten Unterlagen zur Gebührenkalkulat ion 
2017/2018 und die daraus resultierende Satzung geprüft und während des Erörterungs - und Abstim-
mungsgespräches am 08.06.2017 ihre Stellungnahme abgegeben, die inzwischen auc h schriftlich 
vorliegt (nachfolgender Text): 
 
Nach Abstimmung unter den beteiligten Krankenkassen bzw. Krankenkassenverbänden können wir kein 
vorbehaltloses Einvernehmen nach § 14 RettG NRW zu der beabsichtigten Gebührenanpassung vo rnehmen.  
Die von Ihnen übermittelten Unterlagen und Erläuterungen sind umfänglich, transparent und nachvollzie h-
bar. 
Allerdings werden hier die Kosten für die Aus - und Fortbildung zur/zum Notfallsanitäter/in in die Gebü h-
ren eingerechnet. Da diese Vorgehensweise sich aktuell noch in Klärung zwischen dem Ministerium und den 
Krankenkassen bzw. Krankenkassenverbänden befindet, ist noch unklar, ob diese Kosten eing erechnet 
werden dürfen oder nicht.  Wir bitten Sie deshalb, alle in Verbindung mit der Notfallsanitäter -Aus- und 
Fortbildung entstehenden Kosten in einer separaten Darstellung detailliert zu erfassen und uns später 
entsprechend mitzuteilen. 
Zudem findet die Berechnung der Fehlfahrten in Ihrer Gebührenkalkulation nicht die lt. des RettG NRW 
vorgegebene Berücksichtigung.  
Wir bestätigen auch, dass wir die Satzung im Rahmen der Direktabrechnung nach § 302 SGB V gegen uns 
gelten lassen werden.  
Bitte übersenden Sie uns abschließend nach Ratsbeschluss eine Kopie der Satzung zu, damit diese bei den 
Abrechnungsstellen der Krankenkassen entsprechend hinterlegt werden kann. 
 
Unter Berücksichtigung der vorgetragenen Einschränkungen zum grundsätzlichen Einvernehmen der 
Krankenkassen hat die Feuerwehr zugesagt, die Kosten der Notfallsanitäteraus - und -fortbildung se-
parat zu erfassen und ausz uweisen sowie die Ursachen für Fehlfahrten künftig differenzierter aufz u-
bereiten, um sie in folgenden Gebührenkalkulationen transparenter darstellen zu können.  
Aufgrund der Zusicherung der Krankenkassen, dass sie die neue Gebührensatzung für den Re t-
tungsdienst der Stadt Münster gegen sich gelten lassen, können die Abrechnungen von Rettung s-
diensteinsätzen weiterhin direkt mit den Krankenkassen für ihre Versicherten durchgeführt werden.  
 
 
In Vertretung 
 
gez. 
 
Heuer 
Stadtrat  
 
Anlagen: 
Neufassung der „Gebührensatzung für den Rettungsdienst der Stadt Münster“ einschl. Gebührenta-
rif (Anlage 1) 
Kalkulation der Gebühreneinnahmen für das Jahr 2017/2018 (Anlage 2)

Gebührenkalkulation 2017/2018

1836 Zeichen

37 1 41 30 Anlage 2 zur Vorlage V/0578/2017
PG 0210 Rettungsdienst
Kalkulation der Gebühreneinnahmen für die Jahre 2017/2018 bei Gebührenanpassung zum 01.10.2017
lfd.
Nr. Art der Leistung
Anzahl der 
Einsätze
2014
Anzahl der
Einsätze
2015
Erwartete 
Einsätze
01.01.-
30.09.17
Erwartete 
Einsätze
01.10.-
31.12.17
Erwartete 
Einsätze
01.01.-
31.12.18
Bisherige 
Gebühren-
sätze
in €
Gebührenaufkommen 
ohne Veränderung 
der Gebühren in €
Gebühren- 
sätze 
2017/2018
in €
Gebührenaufkommen
insgesamt 2017/2018
in €
Änderung
in %
Notfallrettung (ohne Notarzt)
1 Notfallrettung (RTW) ohne Fehleinsätze 22.576 24.282 20.078 292,00 5.862.776,00 292,00 5.862.776,00
6.692 27.850 Gebührensatz neu: 407,00 14.058.594,00 39,38%
2
RTW km-Pauschale
durchschn. 80 km je Einsatz 551 612 150 3,00 36.000,00 3,00 36.000,00
50 160 Gebührensatz neu: 3,30 55.440,00 10,00%
3 Summe Notfallrettung 20.012.810,00
Notarzt
4 Notarzt (NEF) ohne Fehleinsätze 5.286 5.616 4.463 309,00 1.379.067,00 309,00 1.379.067,00
1.487 6.155 Gebührensatz neu: 631,00 4.822.102,00 104,21%
5
Begleitung eines Verlegungstrans-
portes (RTW) durch den Notarzt (in Std.) 867 915 0 70,00 0,00 70,00 0,00
0 0 Gebührensatz neu: 77,00 0,00 10,00%
6
NEF km-Pauschale, 
durchschn. 15 Km je Transport 8 11 9 3,00 405,00 3,00 405,00
3 12 Gebührensatz neu: 3,30 742,50 10,00%
7 Summe Notarzt 6.201.574,00
Krankentransport 
8 KTW insgesamt 10.998 10.609 7.120 146,00 1.039.520,00 146,00 1.039.520,00
2.380 9.100 Gebührensatz neu: 205,00 2.353.400,00 40,41%
9
KTW km-Pauschale, zusätzlich zur 
Grundgebühr bei Auswärtsfahrten,
durchschn. 90 Km je Transport 3.084 3.098 2.000 3,00 540.000,00 3,00 540.000,00
750 2.700 Gebührensatz neu: 3,30 1.024.650,00 10,00%
10 Summe Krankentransport 4.957.570,00
11 Summe Rettungsdienst 23.949.785,00 31.171.954,00 30,16%
Gebührenbedarfsberechnung
Tabelle2

Gebührensatzung Rettungsdienst

4013 Zeichen

Anlage 1 zur Vorlage V/0578/2017 
 
 
Gebührensatzung für den Rettungsdienst 
der Stadt Münster 
vom  
 
Aufgrund der §§ 7  und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein -Westfalen (GO 
NRW), in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. 07.1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt 
geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 15.11.2016 (GV. NRW. S. 966) und der §§ 2, 4 
und 6 des  Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein -Westfalen (KAG) vom 21. 
Oktober 1969 (GV . NW. S. 712 ), zuletzt geändert durch  Artikel 2 des Gesetzes vom 
15.12.2016 (GV. NRW. S. 1150) und der §§ 2, 6, 1 2, 14  des Gesetzes über den 
Rettungsdienst sowie die Notfallrettung und den Krankentransport durch Unternehmer 
(Rettungsgesetz NRW - RettG NRW) vom 24.11.1992 (GV . NRW. S. 458), zuletzt geändert 
durch Art. 2 Absatz 2 des Gesetzes vom  17.12.2015 (GV. NRW. S. 886) hat der Rat der 
Stadt Münster am              .2017 nachstehende Satzung beschlossen: 
 
 
§ 1 Rettungsdienst 
 
Als Träger des Rettungsdienstes gemäß § 6 RettG NRW unterhält die Stadt Münster den 
Rettungsdienst als öffentliche Einrichtung. 
 
§ 2 Gebührenpflicht 
 
Für die Inanspruchnahme des Rettungsdienstes werden Gebühren nach dieser Satzung  und 
des anliegenden  Gebührentarifes, der Bestandteil dieser Satzung ist,  erhoben.  Ist ein 
Rettungsdiensteinsatz notwendig geworden, ohne dass ein Transport durchgeführt wurde, 
werden Gebühren nur erhoben, wenn der Einsatz auf missbräuchlic hes Verhalten der 
Verursacherin oder des Verursachers beruht.  Fehleinsätze werden als ansatzfähige Kosten 
aufgenommen. 
 
§ 3 Gebührenpflichtige 
 
Gebührenpflichtig sind die Benutzerinnen und Benutzer des Krankentransportwagens bzw. 
die Notfallpatientinnen und Notfallpatienten. 
 
§ 4 Fälligkeit 
 
Die Gebühr ist spätestens innerhalb eines Monats  nach Beka nntgabe des 
Gebührenbescheides zu entrichten. 
 
§ 5 Begleitperson 
 
Die Mitnahme einer Begleitperson für jeden Patienten ist gebührenfrei. Ein Anspruch auf 
Mitnahme bei der Rückfahrt besteht nicht. 
 
§ 6 Inkrafttreten 
 
Diese Satzung tritt am 01.10.2017 in Kraft. 
 
Zum gleichen Zeitpunkt tritt die Gebührensatzung für den Rettungsdienst der Stadt Münster 
vom 13.12.2013 (Amtsblatt der Stadt Münster S. 212) außer Kraft.

Gebührentarif zur Gebührensatzung für den Rettungsdienst der Stadt Münster  
 
vom 
 
 Gebühr je 
Benutzer/-in 
1. Inanspruchnahme von Krankentransportwagen (KTW)  
1.1 innerhalb des Stadtgebietes Münster 205,00 € 
1.2 über das Stadtgebiet Münster hinaus; zusätzlich zu der Gebühr unter 
      Ziffer 1.1 dieses Gebührentarifs je Fahrtkilometer 
3,30 € 
2. Inanspruchnahme von Rettungswagen (RTW)  
2.1 innerhalb des Stadtgebietes Münster 407,00 € 
2.2 über das Stadtgebiet Münster hinaus zusätzlich zu der Gebühr unter 
      Ziffer 2.1 dieses Gebührentarifs je Fahrtkilometer 
3,30 € 
3. Inanspruchnahme von Notarzteinsatzfahrzeugen (NEF) und einer  
    Notärztin/eines Notarztes 
 
3.1 Einsatz einer Notärztin/eines Notarztes einschließlich 
      Notarzteinsatzfahrzeug (NEF) 
631,00 € 
3.2 über das Stadtgebiet Münster hinaus zusätzlich zu der Gebühr unter 
      Ziffer 3.1 dieses Gebührentarifs je Fahrtkilometer 
3,30 € 
3.3 Für eine anschließende Beförderung des Patienten/der Patientin 
innerhalb des Stadtgebietes Münster werden zusätzlich zu den                
Notarztgebühren einschl. NEF nach Ziffer 3.1 Gebühren nach  
Ziffer 1.1 bis 2.2 dieses Gebührentarifs erhoben. 
 
4. Arztbegleitete Verlegungstransporte  
4.1 Kosten der Begleitärztin/des Begleitarztes je angefangene Stunde 77,00 € 
4.2 Kosten für das Verlegungsfahrzeug je Einsatz 407,00 € 
4.3 Über das Stadtgebiet Münster hinaus: zusätzlich zu der Gebühr unter 
      Ziffer 4.2 dieses Gebührentarifs je Fahrtkilometer 
3,30 € 
5. Mehrpersonentransport  
5.1 Gleichzeitiger Transport mehrerer Personen  
      - für jede weitere Person: Zuschlag von 50 % 
 
6. Missbräuchliche Alarmierung von Rettungsmitteln  
6.1 Missbräuchliche Alarmierung: 
      Volle Gebühr gemäß Ziffer 1.1, 2.1 oder 3.1

Beratungsverlauf (3)

19.09.2017 Ausschuss für Personal, Organisation, Sicherheit, Ordnung und E-Government
TOP 5 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
20.09.2017 Haupt- und Finanzausschuss
TOP 14 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
20.09.2017 Rat
TOP 16 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
V/0578/2017
Typ
Vorlagen
Datum
12.07.2017
Erstellt
06.10.2020 14:37