V/0578/2017
Neufassung der Gebührensatzung für den Rettungsdienst der Stadt Münster
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Beschlussvorlage
9882 Zeichen
V/0578/2017
DER OBERBÜRGERMEISTER
Feuerwehr
Betrifft
Neufassung der Gebührensatzung für den Rettungsdienst der Stadt Münster
Beratungsfolge
19.09.2017 Ausschuss für Personal, Organisation, Sicherheit, Ordnung und E -Government
Vorberatung
20.09.2017 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung
20.09.2017 Rat Entscheidung
Beschlussvorschlag:
I. Sachentscheidung:
Die als Anlage 1 beigefügte Neufassung der
Gebührensatzung für den Rettungsdienst der Stadt Münster
wird beschlossen.
II. Finanzielle Auswirkungen:
Es entstehen Kosten in Höhe von 51.000 € pro Jahr (2017 -2018) für die Überleitung von Rettungs-
assistenten zu Notfallsanitätern (siehe Vorlage V/1003/2016, II.2 u. 3; Vorbereitungsleh rgänge zur
Ergänzungsprüfung 1(EP1)), die gemäß Erlasslage des Gesundheitsministeriums (MGEPA) ko m-
munal zu übernehmen sind und damit nicht über die Rettu ngsdienstgebühren refinanziert werden
können. Die erforderlichen Aufwandsermächtigungen stehen in der Produktgruppe 0209 „Bran d-
schutz und feuerwehrtechnische Hilfeleistung“ zur Verfügung.
Begründung:
Die Stadt Münster erhebt für Einsätze des Rettungsdie nstes Benutzungsgebühren auf Grun dlage
der „Gebührensatzung für den Rettungsdienst der Stadt Münster“. Mit der Neufassung der Gebü h-
rensatzung zum 01.10.2017 sollen die Gebührentarife an die voraussichtliche Kosten - und Erlös-
entwicklung unter Berücksichtigung der notwendigen Maßnahmen zur Umsetzung der im Rettung s-
dienstbedarfsplan ausgewiesenen Entwicklungsziele angepasst werden. Die Fortschre ibung des
Bedarfsplanes für den Rettungsdienst wurde vom Rat der Stadt Münster am 14.12.2016 beschlo s-
sen (Vorlage V/1003/2016).
Vorlagen-Nr.:
V/0578/2017
Auskunft erteilt:
Herr Drewes
Ruf:
20 25 81 10
E-Mail:
DrewesG@stadt-muenster.de
Datum:
03.07.2017
Öffentliche Beschlussvorlage
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V/0578/2017
Die Fortschreibung des Bedarfsplanes für den Rettungsdienst wurde erforderlich, weil sich die rechtli-
chen Rahmenbedingungen geändert haben und ein deutlicher Anstieg der Einsatzzahlen zu ve r-
zeichnen ist. Die sich daraus ergebenden Maßnahmen zur Vorhaltung von Personal- und Sachmitteln
(Anzahl und Standorte der Rettungswachen und Fahrzeuge) sind für die Jahre 2017/2018 bewertet
worden und in die Kalkulation der Rettungsdienstgebühren 2017/2018 eingeflossen.
Die letzte Änderung der Rettungsdienstgebühren erfolgte zum 01.01.2014.
Die Kalkulation 2017/2018 schließt mit voraussichtlichen Kosten von 1 5.382.395 € für 2017 und von
17.211.950 € für 2018 ab. Für die Gebührenrechnung wurde ein Kalkulationszeitraum von zwei Ja h-
ren gewählt (§ 6 Abs. 2 KAG NRW), um der verspäteten Gebührenanpassung zum 01. 10.2017 und
zur Vermeidung von „Gebührensprüngen“ Rechnung zu tragen. Ohne Einbeziehung des Jahres 2018
hätten die Gebührentarife teilweise noch deutlich höher ausfallen mü ssen als unten ausgewiesen
(RTW 502,00 € statt 407,00 €; NEF 938,00 € statt 631,00 €; KTW 280,00 € statt 205,00 €).
Bis auf einen Betrag von 51.000 €/Jahr werden die Kosten des Rettungsdienstes über Gebühren und
sonstige Einnahmen refinanziert. Die Kosten in Höhe von 51.000 €/Jahr für die Überleitung von Re t-
tungsassistenten zu Notfallsanitätern (Vorbereitungslehrgänge zur Ergänzungsprüfung 1 (EP 1)) sind
vom allgemeinen Haushalt zu tragen (s. o., II. Finanzielle Auswirkungen).
Übersicht der wesentlichen Gebührentarife (Auszug):
Lfd.
Nr. Gebührenart
Gebühr
neu 2017
Gebühr
alt
Veränderung
in Prozent
letzte
Änderung
1 Notfallrettung (RTW) 407,00 € 292,00 € + 39,4 % 01.01.2014
2 Notarztdienst (NEF) 631,00 € 309,00 € + 104,2% 01.01.2014
3 Krankentransport (KTW) 205,00 € 146,00 € + 40,4 % 01.01.2014
4 km-Pauschale KTW/RTW/NEF
(außerhalb des Stadtgebietes)
3,30 € 3,00 € + 10,0 % 01.01.2014
Durchschnittliche Anpassung unter Berücksichtigung des Gesamtvolumens zum Ausgleich d er aus-
gewiesenen Unterdeckung : + 30,2 %.
Getrennt nach den Hauptkostenstellen ergeben sich folgende Kostenanteile:
Betriebskosten-
abrechnung
2015
Kalkulation
2016
Kalkulation
2017
Kalkulation
2018
Notfallrettung (RTW) 7.464.032 € 8.215.320 € 9.683.294 € 11.142.977 €
Notarztdienst (NEF) 1.932.673 € 2.031.508 € 3.129.951 € 3.493.518 €
Krankentransport (KTW) 2.484.129 € 2.683.642 € 2.518.150 € 2.524.455 €
11.880.834 € 12.930.470 € 15.331.395 € 17.160.950 €
Gebührenbedarfsberechnung (GBB)/Kalkulation 2017/2018:
Rettungsdienst Produktgruppe
0210
Kalkulation
2017
Kalkulation
2018
Bemerkungen
Erlöse Gebührenein-
nahmen
14.514.308 € 16.657.646 €
Verwaltungskos-
tenerstattung
400.000 € 400.000 € Erstattung für das Ausr ü-
cken von RTW beim
Brandeinsatz/Techn. Hi l-
feleistung
Sonstige Erlöse 109.969 € 103.304 €
Zuführung aus
Sonderposten
307.118 € 0 € Auflösung Sonderpo sten
Gebührenausgleich
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Summe Erlöse: 15.331.395 € 17.160.950 €
Kosten Personalkosten 8.378.515 € 8.723.570 € einschließlich Pension s-
rückstellungen
Aus- und
Fortbildung
Notfallsanitäter
(EP 1)
51.000 € 51.000 € Personal- und Sachkosten
für die Überle itung von
Rettungsassistenten zu
Notfallsanitätern (EP 1),
zunächst nicht gebühren-
refinanziert
Aus- und
Fortbildung
Notfallsanitäter
(EP 2 und EP 3)
649.000 € 649.000 € Personal- und Sachkosten
für die Überle itung von
Rettungsassistenten zu
Notfallsanitätern (EP 2
und EP 3)
Vergütung Ei n-
satzleistungen
2.557.750 € 3.540.000 € Krankentransport, Notfal l-
rettung, Notarztdienst
Sachkosten 1.878.630 € 2.188.380 € Fahrzeugunterhaltung,
Fortbildung, Bekle idung,
Betriebs- und Geschäft s-
ausstattung, sonst. Au f-
wendungen
Kalkulatorische
Kosten
1.867.500 € 2.060.000 € Abschreibungen,
Verzinsung
Summe Kosten: 15.382.395 € 17.211.950 €
Ergebnis
Erlöse ./. Ko s-
ten
Zuschuss: - 51.000 € - 51.000 € städt. Eigenanteil für
Notfallsanitäter EP 1,
s. o.
Übersicht der Kosten- und Erlösentwicklung des Rettungsdienstes:
Jahr Kosten Erlöse Über-
schuss/
Zuschuss
Kostende-
ckungsgrad
lt. Abrech-
nung (BAB)
Kalkulierter
Kostende-
ckungsgrad
(GBB)
Abweichung
BAB ./. GBB
(in %-P.)
2018 17.211.950 € 17.160.950 € - 51.000 € 99,7 %
2017 15.382.395 € 15.331.395 € - 51.000 € 99,7 %
2016 12.930.470 € 12.930.470 € 0 € liegt noch nicht vor 100,0 %
2015 11.880.834 € 12.179.256 € 298.422 € 102,5 % 100,0 % 2,5
2014 11.279.479 € 11.408.908 € 129.428 € 101,1 % 100,0 % 1,1
2013 10.278.601 € 9.878.934 € - 399.667 € 96,1 % 100,0 % - 3,9
2012 9.818.343 € 9.405.547 € - 412.796 € 95,8 % 100,0 % - 4,2
2011 9.296.787 € 9.061.902 € - 234.885 € 97,5 % 100,0 % - 2,5
III. Beteiligung der Krankenkassen bei der Festsetzung der Gebühren:
Nach § 14 Abs. 1 RettG NRW erfolgt die Festsetzung der Gebühren auf der Grundlage des jeweils
geltenden Bedarfsplanes. Die aktuelle Fortschreibung des Bedarfsplanes für den Rettungsdienst
wurde durch den Rat der Stadt Münster am 14.12.2016 beschlossen (Vorlage V/1003/2016).
Der Entwurf der Gebührensatzung ist gemäß § 14 Abs. 2 RettG NRW den Verbänden der Kranke n-
kassen und dem Landesverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften mit beurteilung sfähigen
Unterlagen zur Stellungnahme zuzuleiten. Zwischen den Beteiligten ist Einvernehmen anzustreben.
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Die Vertreter der Krankenkassen haben die Ihnen zugesandten Unterlagen zur Gebührenkalkulat ion
2017/2018 und die daraus resultierende Satzung geprüft und während des Erörterungs - und Abstim-
mungsgespräches am 08.06.2017 ihre Stellungnahme abgegeben, die inzwischen auc h schriftlich
vorliegt (nachfolgender Text):
Nach Abstimmung unter den beteiligten Krankenkassen bzw. Krankenkassenverbänden können wir kein
vorbehaltloses Einvernehmen nach § 14 RettG NRW zu der beabsichtigten Gebührenanpassung vo rnehmen.
Die von Ihnen übermittelten Unterlagen und Erläuterungen sind umfänglich, transparent und nachvollzie h-
bar.
Allerdings werden hier die Kosten für die Aus - und Fortbildung zur/zum Notfallsanitäter/in in die Gebü h-
ren eingerechnet. Da diese Vorgehensweise sich aktuell noch in Klärung zwischen dem Ministerium und den
Krankenkassen bzw. Krankenkassenverbänden befindet, ist noch unklar, ob diese Kosten eing erechnet
werden dürfen oder nicht. Wir bitten Sie deshalb, alle in Verbindung mit der Notfallsanitäter -Aus- und
Fortbildung entstehenden Kosten in einer separaten Darstellung detailliert zu erfassen und uns später
entsprechend mitzuteilen.
Zudem findet die Berechnung der Fehlfahrten in Ihrer Gebührenkalkulation nicht die lt. des RettG NRW
vorgegebene Berücksichtigung.
Wir bestätigen auch, dass wir die Satzung im Rahmen der Direktabrechnung nach § 302 SGB V gegen uns
gelten lassen werden.
Bitte übersenden Sie uns abschließend nach Ratsbeschluss eine Kopie der Satzung zu, damit diese bei den
Abrechnungsstellen der Krankenkassen entsprechend hinterlegt werden kann.
Unter Berücksichtigung der vorgetragenen Einschränkungen zum grundsätzlichen Einvernehmen der
Krankenkassen hat die Feuerwehr zugesagt, die Kosten der Notfallsanitäteraus - und -fortbildung se-
parat zu erfassen und ausz uweisen sowie die Ursachen für Fehlfahrten künftig differenzierter aufz u-
bereiten, um sie in folgenden Gebührenkalkulationen transparenter darstellen zu können.
Aufgrund der Zusicherung der Krankenkassen, dass sie die neue Gebührensatzung für den Re t-
tungsdienst der Stadt Münster gegen sich gelten lassen, können die Abrechnungen von Rettung s-
diensteinsätzen weiterhin direkt mit den Krankenkassen für ihre Versicherten durchgeführt werden.
In Vertretung
gez.
Heuer
Stadtrat
Anlagen:
Neufassung der „Gebührensatzung für den Rettungsdienst der Stadt Münster“ einschl. Gebührenta-
rif (Anlage 1)
Kalkulation der Gebühreneinnahmen für das Jahr 2017/2018 (Anlage 2)
Gebührenkalkulation 2017/2018
1836 Zeichen
37 1 41 30 Anlage 2 zur Vorlage V/0578/2017 PG 0210 Rettungsdienst Kalkulation der Gebühreneinnahmen für die Jahre 2017/2018 bei Gebührenanpassung zum 01.10.2017 lfd. Nr. Art der Leistung Anzahl der Einsätze 2014 Anzahl der Einsätze 2015 Erwartete Einsätze 01.01.- 30.09.17 Erwartete Einsätze 01.10.- 31.12.17 Erwartete Einsätze 01.01.- 31.12.18 Bisherige Gebühren- sätze in € Gebührenaufkommen ohne Veränderung der Gebühren in € Gebühren- sätze 2017/2018 in € Gebührenaufkommen insgesamt 2017/2018 in € Änderung in % Notfallrettung (ohne Notarzt) 1 Notfallrettung (RTW) ohne Fehleinsätze 22.576 24.282 20.078 292,00 5.862.776,00 292,00 5.862.776,00 6.692 27.850 Gebührensatz neu: 407,00 14.058.594,00 39,38% 2 RTW km-Pauschale durchschn. 80 km je Einsatz 551 612 150 3,00 36.000,00 3,00 36.000,00 50 160 Gebührensatz neu: 3,30 55.440,00 10,00% 3 Summe Notfallrettung 20.012.810,00 Notarzt 4 Notarzt (NEF) ohne Fehleinsätze 5.286 5.616 4.463 309,00 1.379.067,00 309,00 1.379.067,00 1.487 6.155 Gebührensatz neu: 631,00 4.822.102,00 104,21% 5 Begleitung eines Verlegungstrans- portes (RTW) durch den Notarzt (in Std.) 867 915 0 70,00 0,00 70,00 0,00 0 0 Gebührensatz neu: 77,00 0,00 10,00% 6 NEF km-Pauschale, durchschn. 15 Km je Transport 8 11 9 3,00 405,00 3,00 405,00 3 12 Gebührensatz neu: 3,30 742,50 10,00% 7 Summe Notarzt 6.201.574,00 Krankentransport 8 KTW insgesamt 10.998 10.609 7.120 146,00 1.039.520,00 146,00 1.039.520,00 2.380 9.100 Gebührensatz neu: 205,00 2.353.400,00 40,41% 9 KTW km-Pauschale, zusätzlich zur Grundgebühr bei Auswärtsfahrten, durchschn. 90 Km je Transport 3.084 3.098 2.000 3,00 540.000,00 3,00 540.000,00 750 2.700 Gebührensatz neu: 3,30 1.024.650,00 10,00% 10 Summe Krankentransport 4.957.570,00 11 Summe Rettungsdienst 23.949.785,00 31.171.954,00 30,16% Gebührenbedarfsberechnung Tabelle2
Gebührensatzung Rettungsdienst
4013 Zeichen
Anlage 1 zur Vorlage V/0578/2017
Gebührensatzung für den Rettungsdienst
der Stadt Münster
vom
Aufgrund der §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein -Westfalen (GO
NRW), in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. 07.1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt
geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 15.11.2016 (GV. NRW. S. 966) und der §§ 2, 4
und 6 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein -Westfalen (KAG) vom 21.
Oktober 1969 (GV . NW. S. 712 ), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom
15.12.2016 (GV. NRW. S. 1150) und der §§ 2, 6, 1 2, 14 des Gesetzes über den
Rettungsdienst sowie die Notfallrettung und den Krankentransport durch Unternehmer
(Rettungsgesetz NRW - RettG NRW) vom 24.11.1992 (GV . NRW. S. 458), zuletzt geändert
durch Art. 2 Absatz 2 des Gesetzes vom 17.12.2015 (GV. NRW. S. 886) hat der Rat der
Stadt Münster am .2017 nachstehende Satzung beschlossen:
§ 1 Rettungsdienst
Als Träger des Rettungsdienstes gemäß § 6 RettG NRW unterhält die Stadt Münster den
Rettungsdienst als öffentliche Einrichtung.
§ 2 Gebührenpflicht
Für die Inanspruchnahme des Rettungsdienstes werden Gebühren nach dieser Satzung und
des anliegenden Gebührentarifes, der Bestandteil dieser Satzung ist, erhoben. Ist ein
Rettungsdiensteinsatz notwendig geworden, ohne dass ein Transport durchgeführt wurde,
werden Gebühren nur erhoben, wenn der Einsatz auf missbräuchlic hes Verhalten der
Verursacherin oder des Verursachers beruht. Fehleinsätze werden als ansatzfähige Kosten
aufgenommen.
§ 3 Gebührenpflichtige
Gebührenpflichtig sind die Benutzerinnen und Benutzer des Krankentransportwagens bzw.
die Notfallpatientinnen und Notfallpatienten.
§ 4 Fälligkeit
Die Gebühr ist spätestens innerhalb eines Monats nach Beka nntgabe des
Gebührenbescheides zu entrichten.
§ 5 Begleitperson
Die Mitnahme einer Begleitperson für jeden Patienten ist gebührenfrei. Ein Anspruch auf
Mitnahme bei der Rückfahrt besteht nicht.
§ 6 Inkrafttreten
Diese Satzung tritt am 01.10.2017 in Kraft.
Zum gleichen Zeitpunkt tritt die Gebührensatzung für den Rettungsdienst der Stadt Münster
vom 13.12.2013 (Amtsblatt der Stadt Münster S. 212) außer Kraft.
Gebührentarif zur Gebührensatzung für den Rettungsdienst der Stadt Münster
vom
Gebühr je
Benutzer/-in
1. Inanspruchnahme von Krankentransportwagen (KTW)
1.1 innerhalb des Stadtgebietes Münster 205,00 €
1.2 über das Stadtgebiet Münster hinaus; zusätzlich zu der Gebühr unter
Ziffer 1.1 dieses Gebührentarifs je Fahrtkilometer
3,30 €
2. Inanspruchnahme von Rettungswagen (RTW)
2.1 innerhalb des Stadtgebietes Münster 407,00 €
2.2 über das Stadtgebiet Münster hinaus zusätzlich zu der Gebühr unter
Ziffer 2.1 dieses Gebührentarifs je Fahrtkilometer
3,30 €
3. Inanspruchnahme von Notarzteinsatzfahrzeugen (NEF) und einer
Notärztin/eines Notarztes
3.1 Einsatz einer Notärztin/eines Notarztes einschließlich
Notarzteinsatzfahrzeug (NEF)
631,00 €
3.2 über das Stadtgebiet Münster hinaus zusätzlich zu der Gebühr unter
Ziffer 3.1 dieses Gebührentarifs je Fahrtkilometer
3,30 €
3.3 Für eine anschließende Beförderung des Patienten/der Patientin
innerhalb des Stadtgebietes Münster werden zusätzlich zu den
Notarztgebühren einschl. NEF nach Ziffer 3.1 Gebühren nach
Ziffer 1.1 bis 2.2 dieses Gebührentarifs erhoben.
4. Arztbegleitete Verlegungstransporte
4.1 Kosten der Begleitärztin/des Begleitarztes je angefangene Stunde 77,00 €
4.2 Kosten für das Verlegungsfahrzeug je Einsatz 407,00 €
4.3 Über das Stadtgebiet Münster hinaus: zusätzlich zu der Gebühr unter
Ziffer 4.2 dieses Gebührentarifs je Fahrtkilometer
3,30 €
5. Mehrpersonentransport
5.1 Gleichzeitiger Transport mehrerer Personen
- für jede weitere Person: Zuschlag von 50 %
6. Missbräuchliche Alarmierung von Rettungsmitteln
6.1 Missbräuchliche Alarmierung:
Volle Gebühr gemäß Ziffer 1.1, 2.1 oder 3.1
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- V/0578/2017
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 12.07.2017
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37