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V/0770/2019/1

Handlungsprogramm Klimaschutz 2030 für Münster

Vorlagen 03.12.2019

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 11.12.2019, TOP 26.1

V_0770_2019_E1_Anlage 1

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Anlage A

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Beschlussvorlage

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V_0770_2019_E1_Anlage 1

4010 Zeichen

Anlage 1 zu V/0770/2019 El

run: 90 | CD U

DIE GRÜNEN ® Ratsfraktion Ms)

19. November 2019

Änderungsantrag zu V/0770/2019 und Begleitantrag zum Haushalt 2020 im
AUKB

Beschlussvorschlag:

1. Der Rat bekennt sich zu den beschlossenen Zielen, die COz-Emissionen mit
Priorität zu senken, den Klimawandel zu stoppen und zu dem Bekenntnis,
dass der Klimaschutz für die heute lebenden Generationen eine
Schicksalsaufgabe darstellt (V/0482/2019).

2. Der Rat erkennt an, dass die Ziele des Pariser Klimaabkommens, die
Erderwärmung auf möglichst 1,5 °C zu begrenzen, nur dann erreicht werden
können, wenn alle Akteure auf staatlichen Ebenen und in Städten und
Gemeinden ihre Anstrengungen gegenüber dem bisherigen Masterplan 100%
Klimaschutz deutlich verstärken.

3. Der Rat stimmt dem Handlungsprogramm Klimaschutz 2030 (Anlage 1) zur
Umsetzung des Masterplans 100% Klimaschutz zu. Für die Umsetzung stellt
der Rat in den Jahren 2020 - 2023 Finanzmittel im Umfang von 8,8 Mio. € (ab
2021: 9,0 Mio €) jährlich zusätzlich zu den bereits im Haushalt veranschlagten
Positionen zur Verfügung:

a. 1,2 Mio. Euro jährlich zur Finanzierung des Handlungsprogramms, '

b. 3,5 Mio. Euro jährlich zur Förderung der energetischen Sanierung
privater Gebäude (Aufstockung des bestehenden Förderprograms),

c. 3,5 Mio. Euro jährlich für die energetische Sanierung städtischer

“Gebäude, insbes. Schulen und Bäder,

d. 0,3 Mio. Euro jährlich für die Errichtung von Phstsvohaik-Anlanen auf
Dächern städtischer Gebäude (ab 2021: 0,4 Mio. €)

e. 0,3 Mio. Euro jährlich für die Förderung von Photovoltaik-Anlagen und
Batteriespeichersystemen in Privathaushalten und Gewerbebetrieben
(Aufstockung des bestehenden PV-Förderprogramms) (ab 2021: 0,4 Mio.
€)

Die Mittel gem. b. und c. sowie d. und e. werden gegenseitig deckungsfähig

veranschlagt.

4. Über das Handlungsprogramm hinaus bekennt sich der Rat zu dem Ziel, dass
die Stadt Münster in den Bereichen, in denen sie unmittelbare
Gestaltungsmöglichkeiten hat, Klimaneutralität bis 2030 anstrebt. Der Rat

BÜNDNIS 90 | | C D U

DIE GRÜNEN Ratsfraktion MS)

beauftragt die Verwaltung deshalb, alle Handlungsspielräume der Stadt im
Klimaschutz voll auszuschöpfen und dem Rat ein
Investitionsmaßnahmenprogramm zur COz-Reduktion insbesondere für die
Bereiche energetische Gebäudesanierung, Erneuerbare Energien und
Mobilität ab dem Jahr 2024 vorzulegen:

5. wie Vorlage Punkt 2
6. wie Vorlage Punkt 3
7. wie Vorlage Punkt 4
8. wie Vorlage Punkt 5
Begründung:

Das vorliegende Handlungsprogramm Klimaschutz 2030 strebt hinsichtlich seiner
Zielsetzung eine weitgehende Klimaneutralität bis zum Jahr 2050 an. Neuere
Erkenntnisse und Forderungen aus der Wissenschaft betonen dahingegen allerdings
die Notwendigkeit, dass die Klimaneutralität in Deutschland bereits bis zum Jahr
2030, spätestens bis 2035, erreicht werden muss. Nur so ließe sich die
Erderwärmung noch auf die geforderten und für eine Abwendung von
Katastrophenszenarien unbedingt erforderlichen 2 °C begrenzen. Demgemäß haben
andere Städte und Gemeinden (u.a. Tübingen, Kassel) bereits eine entsprechende
Anpassung ihrer kommunalen Klimaschutzziele hinsichtlich einer zu erreichenden
Klimaneutralität bis 2030 beschlossen.

Wenngleich die Handlungsspielräume der Stadt Münster angesichts externer
Rahmenbedingungen, vor allem aus der Landes-, Bundes und Europapolitik,
begrenzt sind, sollte die Stadt Münster als Vorreiterin im Klimaschutz in den
Bereichen entschlossen handeln, die sie selbst unmittelbar beeinflussen kann. Das
vorliegende Handlungsprogramm stellt dazu eine solide Grundlage dar, reicht
angesichts der erforderlichen Anstrengungen jedoch nicht aus. Aus diesem Grund
sollen ab dem Haushalt 2020 umfassende zusätzliche Finanzmittel für den
Klimaschutz bereitgestellt und weitere Schritte geprüft werden, insbesondere in den:
Bereichen, in denen die Stadt unmittelbare Gestaltungsmöglichkeiten hat (u.a.
städtische Gebäude, Liegenschaften, Verkehrsplanung).

Baumann „ Joksch
und CDU-Fraktion und GAL-Fraktion

Anlage A

2354 Zeichen

Anlage A zur V/0770/2019/1 
Kurzüberblick 
Handlungsprogramm Klimaschutz 2030 für Münster  
 
Der Rat hat mit Beschluss vom 13.12.2017 (V/0689/2017) die Verwaltung beauftragt, auf Basis 
des Ergebnisberichtes zum Masterplan 100% Klimaschutz ein konkretes Handlungsprogramm für 
den Klimaschutz 2020 bis 2030 in Münster zu erarbeiten und 2019 zum Beschluss vorzulegen 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Mit der Vorlage wird das Ziel „Wir werden Münster zu einer Stadt mit höchster Lebens- und Er-
lebnisqualität und hoher Umwelt- und Naturqualität weiterentwickeln“ verfolgt. 
 
Das Teilziel lautet „Fortführung und Ausbau der Aktivitäten zur Umsetzung einer zielgerechten 
Klimaschutzpolitik“ gemäß Masterplan 100% Klimaschutz der Stadt Münster (V/00689/2017). 
Finanzierung 
Produktgruppe: Ämter 67,64,23 Bezeichnung der PG 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan X Ja  Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan X Ja  Nein   
Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten?  Ja x Nein  teilw. 
Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten?  Ja x Nein  teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? X Ja  Nein   
Bereits veranschlagt?  Ja x Nein   
Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind bei den entsprechenden Produktgruppen 
in den Haushaltsplan-Entwurf 2020 aufzunehmen. 
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist  vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
X vollständig frei-
willig 
Der Rat hat mit Beschluss vom 13.12.2017 (V/0689/2017) die Verwaltung beauftragt, auf Basis des 
Ergebnisberichtes zum Masterplan 100% Klimaschutz ein konkretes Handlungsprogramm für den 
Klimaschutz 2020 bis 2030 in Münster zu erarbeiten und 2019 inklusive der finanziellen Belastun-
gen zum Beschluss vorzulegen. 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
2017 hat die Stadt Münster mit der Verabschiedung des Masterplan 100% Klimaschutz strategi-
sche Grundlagen für die zukünftige Klimaschutzpolitik der Stadt beschlossen und damit auch die 
städtischen Zielsetzungen zur 95%-igen CO2-Reduktion und Halbierung des Endenergiever-
brauchs bis 2050 bekräftigt. Klimaschutz wirkt als Querschnittsaufgabe in alle städtischen Berei-
che und hat daher eine hohe Priorität in allen Entscheidungen (V/0482/2019).

Beschlussvorlage

6949 Zeichen

V/0770/2019/1 
V/0770/2019/1 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Handlungsprogramm Klimaschutz 2030 für Münster 
 
 
Beratungsfolge 
 
   04.12.2019 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 
   11.12.2019 Rat Entscheidung 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Der Rat stimmt dem Handlungsprogramm Klimaschutz 2030 (Anlage 1) zur Umsetzung des 
Masterplans 100% Klimaschutz zu. 
1. Der Rat bekennt sich zu den beschlossenen Zielen, die CO 2-Emissionen mit Priorität zu 
senken, den Klimawandel zu stoppen und zu dem Bekenntnis, dass der Klimaschutz für 
die heute lebenden Generationen eine Schicksalsaufgabe darstellt (V/0482/2019). 
 
2. Der Rat erkennt an, dass die Ziele des Pariser Klimaabkommens, die Erderwärmung auf 
möglichst 1,5 °C zu begrenzen, nur dann erreicht werden können, wenn alle Akteure auf 
staatlichen Ebenen und in Städten und Gemeinden ihre Anstrengungen gegenüber dem 
bisherigen Masterplan 100% Klimaschutz deutlich verstärken. 
 
3. Der Rat stimmt dem Handlungsprogramm Klimaschutz 2030 (Anlage 1) zur  Umsetzung 
des Masterplans 100% Klimaschutz zu. Für die Umsetzung stellt der Rat in den Jahren 
2020 – 2023 Finanzmittel im Umfang von 8,8 Mio. € ( ab 2021: 9,0 Mio €)  jährlich zusätz-
lich zu den bereits im Haushalt veranschlagten Positionen zur Verfügung: 
a. 1,2 Mio. Euro jährlich zur Finanzierung des Handlungsprogramms, 
b. 3,5 Mio. Euro jährlich zur Förderung der energetischen Sanierung privater G e-
bäude (Aufstockung des bestehenden Förderprograms),  
c. 3,5 Mio. Euro jährlich für die energetische Sanierung städtischer  Gebäude, ins-
bes. Schulen und Bäder, 
d. 0,3 Mio. Euro jährlich für die Errichtung von Photovoltaik -Anlagen auf Dächern 
städtischer Gebäude (ab 2021: 0,4 Mio. €) 
e. 0,3 Mio. Euro jährlich für die Förderung von Photovoltaik -Anlagen und Batterie-
speichersystemen in Privathaushalten und Gewerbebetrieben (Aufstockung des 
bestehenden PV-Förderprogramms) (ab 2021: 0,4 Mio. €) 
Die Mittel gem. b. und c. sowie d. und e. werden gegenseitig deckungsfähig vera n-
schlagt. 
Amt für Grünflächen, Umwelt 
und Nachhaltigkeit 
 
03.12.2019 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in: 
Frau Wildt/Herr Schütte 
Telefon: 492-6703/492-6851 
WildtB@stadt-muenster.de 
SchuettteJ@stadt-
muenster.de

- 2 - 
V/0770/2019/1 
4. Über das Handlungsprogramm hinaus bekennt sich der Rat zu dem Ziel, dass die Stadt 
Münster in den Bereichen, in denen sie unmittelbare Gestaltungsmöglichkeiten hat, 
Klimaneutralität bis 2030 anstrebt. Der Rat beauftragt die Verwaltung deshalb, alle 
Handlungsspielräume der Stadt im Klimaschutz voll auszuschöpfen u nd dem Rat ein 
Investitionsmaßnahmenprogramm zur CO 2-Reduktion insbesondere für die Bereiche 
energetische Gebäudesanierung, Erneuerbare Energien und Mobilität ab dem Jahr 2024 
vorzulegen. 
 
2.5. Die Verwaltung wird beauftragt, die im Handlungsprogramm 2030 – Teil 1 (Anlage 2) ge-
nannten Maßnahmen vorzubereiten und zeitnah in die Umsetzung zu bringen. 
Sie umfassen insbesondere Aufwendungen für die Koordination und fachliche Begleitung der 
Maßnahmenumsetzung, inkl. gutachterliche Begleitung und entsprechender Ö ffentlichkeits-
arbeit. 
 
Änderungsantrag zu EE4  
grundsätzlich keine Errichtung PV Anlagen auf landwirtschaftlichen Flächen. 
Außerdem soll überprüft werden welche Möglichkeiten für die Errichtung von PV Anl a-
gen auf Dachflächen im Außenbereich vorhanden sind. Bei der Prüfung muss es neben 
der Erhebung des Potentials auch um die Eruierung von möglichen Anreizen und E r-
leichterungen sowohl von Seiten der Stadt als auch städtischen Tochterunternehmen 
gehen. 
 
Änderungsantrag zu MOB 6  
E Mobilität sollte aus regener ativer Energie gespeist werden, Prüfungsauftrag, ob reg i-
onale regenerative Energie für E Mobilität ausgebaut werden kann. 
 
3.6. Die Verwaltung wird beauftragt, für die im Handlungsprogramm 2030 – Teil 2 (Anlage 3) ge-
nannten Maßnahmen, die Voraussetzungen für die Entscheidungen in den zuständigen Gre-
mien zu schaffen und die entsprechenden Vorlagen zu fertigen. 
Bei den Maßnahmen in Teil 2 handelt es sich um Maßnahmen mit  zusätzlichen Investitions- 
und Personalaufwendungen, wie bspw. bei ganzheitlichen energetischen Sanierungen im Ge-
bäudebestand oder bei Entscheidungen, die im Rahmen anderer Prozesse, wie bspw. dem 
Masterplan Mobilität 2035+ herbeigeführt werden. 
 
4.7. Die Verwaltung wird beauftragt, einen Sachstandsbericht zur Umsetzung des Handlungspro-
gramms 2030 alle 2 Jahre vorzulegen. 
 
5.8. Die Anregung gem. §24 GO NRW 0043/2016 (Anlage 4) ist in die Erarbeitung des Hand-
lungsprogramms 2030 eingeflossen und wird – soweit fachlich und finanziell möglich - bei der 
Umsetzung berücksichtigt und umgesetzt. 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Die für die Umsetzung der in Teil 1 (Anlage 2) genannten Maßnahmen des Handlungsprogramms 
2030 erforderlichen zusätzlichen Haushaltsmittel sind von der Verwaltung zu ermitteln und in den 
Haushaltsplan-Entwurf 2021 aufzunehmen. 
 
Die im Rahmen der Haushaltsberatungen bereitgestellten Haushaltsmittel für die Umsetzung 
der Maßnahmen des Handlungsprogramms Klimaschutz 2030 zur Umsetzung des Masterplans 
100% Klimaschutz werden durch Veränderungsblätter in den Haushaltsplan-Entwurf 2020 ff 
eingebracht.

- 3 - 
V/0770/2019/1 
Begründung: 
 
Die Vorlage V/0770/2019  wurde sowohl in der Sitzung des Ausschusses für Umweltschutz , Klim a-
schutz und Bauwesen vom 01 .10.2019 als auch in der Sitzung des Ausschu sses für Stadtplanung, 
Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen vom 02.10.2019 von der Tagesordnung genommen und ve r-
tagt. 
 
In der Sitzung des Ausschusses für Umweltschutz , Klimaschutz und Bauwesen vom 19.11.2019 ha-
ben die Fraktionen im Rat von CDU und Bündnis 90/Die Grünen/GAL  zwei Änderungsanträge zur 
Vorlage (Anlage 1 und 2) eingereicht und die so geänderte Vorlage V/0 770/2019 mehrheitlich dem 
Rat zur Be schlussfassung empfohlen. Der Ausschuss für Stadtplanung, Stadtent wicklung, Verkehr 
und Wohnen vom 21.11.2019 hat sich der vorangegangenen Empfehlung des Ausschusses für Um-
weltschutz, Klimaschutz und Bauwesen vom 19.11.2019 mehrheitlich angeschlossen. 
 
Die sich durch die politischen Anträge ergebenden Änderungen im Vergleich zur ursprünglichen B e-
schlussfassung sind fett markiert bzw. durchgestrichen. Die Änderungen bzgl. der finanziellen Aus-
wirkungen sind fett und kursiv markiert bzw. durchgestrichen und wurden durch die Verwaltung auf 
Basis der politischen Anträge vorgenommen. 
 
Der nun geänderte Beschlussvorschlag stellt alle Ergebnisse zusammen.  
 
Die Verwaltung empfiehlt dem Rat den geänderten Beschlussvorschlag anzunehmen.  
 
 
i.V. 
 
 
gez. 
Matthias Peck 
Stadtrat 
 
 
Anlage 1: Antrag der CDU und Bündnis 90/Die Grünen/GAL   zur Vorlage V/0770/2019 vom 
19.11.2019; Haushaltsmittelbereitstellung 
Anlage 2: Antrag der CDU und  Bündnis 90/Die Grünen/GAL   zur Vorlage V/0770/2019 vom 
19.11.2019; Änderungen zu EE4 und MOB6 des Handlungsprogramms

V_0770_2019_E1_Anlage 2

893 Zeichen

Anlage 2 zu V/0770/2019 El

u cDU

Ratsfraktion Ms)

Änderungsantrag zur Vorlage 0770/2019

„Handlungsprogramm Klimaschutz 2030 für Münster“

Der Ausschuss AUKB möge beschließen:

Änderungsantrag zu EE4
grundsätzlich keine Errichtung PV Anlagen auf landwirtschaftlichen Flächen.

Außerdem soll überprüft werden welche Möglichkeiten für die Errichtung von PV Anlagen auf
Dachflächen im Außenbereich vorhanden sind. Bei der Prüfung muss es neben der
Erhebung des Potentials auch um die Eruierung von möglichen Anreizen und
Erleichterungen sowohl von Seiten der Stadt als auch städtischen Tochterunternehmen
gehen.

Änderungsantrag zu MOB 6

E Mobilität sollte aus regenerativer Energie gespeist werden, Prüfungsauftrag, ob regionale
regenerative Energie für E Mobilität ausgebaut werden kann.

Begründung:
Erfolgt mündlich

Münster, 18.11.2019

gez. Baumann gez. Joksch
und Fraktion und Fraktion

Beratungsverlauf (2)

04.12.2019 Haupt- und Finanzausschuss
TOP 22 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
11.12.2019 Rat
TOP 26.1 Entscheidung
Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
V/0770/2019/1
Typ
Vorlagen
Datum
03.12.2019
Erstellt
06.10.2020 14:37