V/0770/2019/1
Handlungsprogramm Klimaschutz 2030 für Münster
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
V_0770_2019_E1_Anlage 1
4010 Zeichen
Anlage 1 zu V/0770/2019 El run: 90 | CD U DIE GRÜNEN ® Ratsfraktion Ms) 19. November 2019 Änderungsantrag zu V/0770/2019 und Begleitantrag zum Haushalt 2020 im AUKB Beschlussvorschlag: 1. Der Rat bekennt sich zu den beschlossenen Zielen, die COz-Emissionen mit Priorität zu senken, den Klimawandel zu stoppen und zu dem Bekenntnis, dass der Klimaschutz für die heute lebenden Generationen eine Schicksalsaufgabe darstellt (V/0482/2019). 2. Der Rat erkennt an, dass die Ziele des Pariser Klimaabkommens, die Erderwärmung auf möglichst 1,5 °C zu begrenzen, nur dann erreicht werden können, wenn alle Akteure auf staatlichen Ebenen und in Städten und Gemeinden ihre Anstrengungen gegenüber dem bisherigen Masterplan 100% Klimaschutz deutlich verstärken. 3. Der Rat stimmt dem Handlungsprogramm Klimaschutz 2030 (Anlage 1) zur Umsetzung des Masterplans 100% Klimaschutz zu. Für die Umsetzung stellt der Rat in den Jahren 2020 - 2023 Finanzmittel im Umfang von 8,8 Mio. € (ab 2021: 9,0 Mio €) jährlich zusätzlich zu den bereits im Haushalt veranschlagten Positionen zur Verfügung: a. 1,2 Mio. Euro jährlich zur Finanzierung des Handlungsprogramms, ' b. 3,5 Mio. Euro jährlich zur Förderung der energetischen Sanierung privater Gebäude (Aufstockung des bestehenden Förderprograms), c. 3,5 Mio. Euro jährlich für die energetische Sanierung städtischer “Gebäude, insbes. Schulen und Bäder, d. 0,3 Mio. Euro jährlich für die Errichtung von Phstsvohaik-Anlanen auf Dächern städtischer Gebäude (ab 2021: 0,4 Mio. €) e. 0,3 Mio. Euro jährlich für die Förderung von Photovoltaik-Anlagen und Batteriespeichersystemen in Privathaushalten und Gewerbebetrieben (Aufstockung des bestehenden PV-Förderprogramms) (ab 2021: 0,4 Mio. €) Die Mittel gem. b. und c. sowie d. und e. werden gegenseitig deckungsfähig veranschlagt. 4. Über das Handlungsprogramm hinaus bekennt sich der Rat zu dem Ziel, dass die Stadt Münster in den Bereichen, in denen sie unmittelbare Gestaltungsmöglichkeiten hat, Klimaneutralität bis 2030 anstrebt. Der Rat BÜNDNIS 90 | | C D U DIE GRÜNEN Ratsfraktion MS) beauftragt die Verwaltung deshalb, alle Handlungsspielräume der Stadt im Klimaschutz voll auszuschöpfen und dem Rat ein Investitionsmaßnahmenprogramm zur COz-Reduktion insbesondere für die Bereiche energetische Gebäudesanierung, Erneuerbare Energien und Mobilität ab dem Jahr 2024 vorzulegen: 5. wie Vorlage Punkt 2 6. wie Vorlage Punkt 3 7. wie Vorlage Punkt 4 8. wie Vorlage Punkt 5 Begründung: Das vorliegende Handlungsprogramm Klimaschutz 2030 strebt hinsichtlich seiner Zielsetzung eine weitgehende Klimaneutralität bis zum Jahr 2050 an. Neuere Erkenntnisse und Forderungen aus der Wissenschaft betonen dahingegen allerdings die Notwendigkeit, dass die Klimaneutralität in Deutschland bereits bis zum Jahr 2030, spätestens bis 2035, erreicht werden muss. Nur so ließe sich die Erderwärmung noch auf die geforderten und für eine Abwendung von Katastrophenszenarien unbedingt erforderlichen 2 °C begrenzen. Demgemäß haben andere Städte und Gemeinden (u.a. Tübingen, Kassel) bereits eine entsprechende Anpassung ihrer kommunalen Klimaschutzziele hinsichtlich einer zu erreichenden Klimaneutralität bis 2030 beschlossen. Wenngleich die Handlungsspielräume der Stadt Münster angesichts externer Rahmenbedingungen, vor allem aus der Landes-, Bundes und Europapolitik, begrenzt sind, sollte die Stadt Münster als Vorreiterin im Klimaschutz in den Bereichen entschlossen handeln, die sie selbst unmittelbar beeinflussen kann. Das vorliegende Handlungsprogramm stellt dazu eine solide Grundlage dar, reicht angesichts der erforderlichen Anstrengungen jedoch nicht aus. Aus diesem Grund sollen ab dem Haushalt 2020 umfassende zusätzliche Finanzmittel für den Klimaschutz bereitgestellt und weitere Schritte geprüft werden, insbesondere in den: Bereichen, in denen die Stadt unmittelbare Gestaltungsmöglichkeiten hat (u.a. städtische Gebäude, Liegenschaften, Verkehrsplanung). Baumann „ Joksch und CDU-Fraktion und GAL-Fraktion
Anlage A
2354 Zeichen
Anlage A zur V/0770/2019/1 Kurzüberblick Handlungsprogramm Klimaschutz 2030 für Münster Der Rat hat mit Beschluss vom 13.12.2017 (V/0689/2017) die Verwaltung beauftragt, auf Basis des Ergebnisberichtes zum Masterplan 100% Klimaschutz ein konkretes Handlungsprogramm für den Klimaschutz 2020 bis 2030 in Münster zu erarbeiten und 2019 zum Beschluss vorzulegen Ziele/Teilziele/Zielerreichung Mit der Vorlage wird das Ziel „Wir werden Münster zu einer Stadt mit höchster Lebens- und Er- lebnisqualität und hoher Umwelt- und Naturqualität weiterentwickeln“ verfolgt. Das Teilziel lautet „Fortführung und Ausbau der Aktivitäten zur Umsetzung einer zielgerechten Klimaschutzpolitik“ gemäß Masterplan 100% Klimaschutz der Stadt Münster (V/00689/2017). Finanzierung Produktgruppe: Ämter 67,64,23 Bezeichnung der PG Auswirkungen auf den Ergebnisplan X Ja Nein Auswirkungen auf den Finanzplan X Ja Nein Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten? Ja x Nein teilw. Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten? Ja x Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? X Ja Nein Bereits veranschlagt? Ja x Nein Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind bei den entsprechenden Produktgruppen in den Haushaltsplan-Entwurf 2020 aufzunehmen. Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig X vollständig frei- willig Der Rat hat mit Beschluss vom 13.12.2017 (V/0689/2017) die Verwaltung beauftragt, auf Basis des Ergebnisberichtes zum Masterplan 100% Klimaschutz ein konkretes Handlungsprogramm für den Klimaschutz 2020 bis 2030 in Münster zu erarbeiten und 2019 inklusive der finanziellen Belastun- gen zum Beschluss vorzulegen. Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 2017 hat die Stadt Münster mit der Verabschiedung des Masterplan 100% Klimaschutz strategi- sche Grundlagen für die zukünftige Klimaschutzpolitik der Stadt beschlossen und damit auch die städtischen Zielsetzungen zur 95%-igen CO2-Reduktion und Halbierung des Endenergiever- brauchs bis 2050 bekräftigt. Klimaschutz wirkt als Querschnittsaufgabe in alle städtischen Berei- che und hat daher eine hohe Priorität in allen Entscheidungen (V/0482/2019).
Beschlussvorlage
6949 Zeichen
V/0770/2019/1 V/0770/2019/1 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Handlungsprogramm Klimaschutz 2030 für Münster Beratungsfolge 04.12.2019 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 11.12.2019 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Der Rat stimmt dem Handlungsprogramm Klimaschutz 2030 (Anlage 1) zur Umsetzung des Masterplans 100% Klimaschutz zu. 1. Der Rat bekennt sich zu den beschlossenen Zielen, die CO 2-Emissionen mit Priorität zu senken, den Klimawandel zu stoppen und zu dem Bekenntnis, dass der Klimaschutz für die heute lebenden Generationen eine Schicksalsaufgabe darstellt (V/0482/2019). 2. Der Rat erkennt an, dass die Ziele des Pariser Klimaabkommens, die Erderwärmung auf möglichst 1,5 °C zu begrenzen, nur dann erreicht werden können, wenn alle Akteure auf staatlichen Ebenen und in Städten und Gemeinden ihre Anstrengungen gegenüber dem bisherigen Masterplan 100% Klimaschutz deutlich verstärken. 3. Der Rat stimmt dem Handlungsprogramm Klimaschutz 2030 (Anlage 1) zur Umsetzung des Masterplans 100% Klimaschutz zu. Für die Umsetzung stellt der Rat in den Jahren 2020 – 2023 Finanzmittel im Umfang von 8,8 Mio. € ( ab 2021: 9,0 Mio €) jährlich zusätz- lich zu den bereits im Haushalt veranschlagten Positionen zur Verfügung: a. 1,2 Mio. Euro jährlich zur Finanzierung des Handlungsprogramms, b. 3,5 Mio. Euro jährlich zur Förderung der energetischen Sanierung privater G e- bäude (Aufstockung des bestehenden Förderprograms), c. 3,5 Mio. Euro jährlich für die energetische Sanierung städtischer Gebäude, ins- bes. Schulen und Bäder, d. 0,3 Mio. Euro jährlich für die Errichtung von Photovoltaik -Anlagen auf Dächern städtischer Gebäude (ab 2021: 0,4 Mio. €) e. 0,3 Mio. Euro jährlich für die Förderung von Photovoltaik -Anlagen und Batterie- speichersystemen in Privathaushalten und Gewerbebetrieben (Aufstockung des bestehenden PV-Förderprogramms) (ab 2021: 0,4 Mio. €) Die Mittel gem. b. und c. sowie d. und e. werden gegenseitig deckungsfähig vera n- schlagt. Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit 03.12.2019 Ihr/e Ansprechpartner/in: Frau Wildt/Herr Schütte Telefon: 492-6703/492-6851 WildtB@stadt-muenster.de SchuettteJ@stadt- muenster.de - 2 - V/0770/2019/1 4. Über das Handlungsprogramm hinaus bekennt sich der Rat zu dem Ziel, dass die Stadt Münster in den Bereichen, in denen sie unmittelbare Gestaltungsmöglichkeiten hat, Klimaneutralität bis 2030 anstrebt. Der Rat beauftragt die Verwaltung deshalb, alle Handlungsspielräume der Stadt im Klimaschutz voll auszuschöpfen u nd dem Rat ein Investitionsmaßnahmenprogramm zur CO 2-Reduktion insbesondere für die Bereiche energetische Gebäudesanierung, Erneuerbare Energien und Mobilität ab dem Jahr 2024 vorzulegen. 2.5. Die Verwaltung wird beauftragt, die im Handlungsprogramm 2030 – Teil 1 (Anlage 2) ge- nannten Maßnahmen vorzubereiten und zeitnah in die Umsetzung zu bringen. Sie umfassen insbesondere Aufwendungen für die Koordination und fachliche Begleitung der Maßnahmenumsetzung, inkl. gutachterliche Begleitung und entsprechender Ö ffentlichkeits- arbeit. Änderungsantrag zu EE4 grundsätzlich keine Errichtung PV Anlagen auf landwirtschaftlichen Flächen. Außerdem soll überprüft werden welche Möglichkeiten für die Errichtung von PV Anl a- gen auf Dachflächen im Außenbereich vorhanden sind. Bei der Prüfung muss es neben der Erhebung des Potentials auch um die Eruierung von möglichen Anreizen und E r- leichterungen sowohl von Seiten der Stadt als auch städtischen Tochterunternehmen gehen. Änderungsantrag zu MOB 6 E Mobilität sollte aus regener ativer Energie gespeist werden, Prüfungsauftrag, ob reg i- onale regenerative Energie für E Mobilität ausgebaut werden kann. 3.6. Die Verwaltung wird beauftragt, für die im Handlungsprogramm 2030 – Teil 2 (Anlage 3) ge- nannten Maßnahmen, die Voraussetzungen für die Entscheidungen in den zuständigen Gre- mien zu schaffen und die entsprechenden Vorlagen zu fertigen. Bei den Maßnahmen in Teil 2 handelt es sich um Maßnahmen mit zusätzlichen Investitions- und Personalaufwendungen, wie bspw. bei ganzheitlichen energetischen Sanierungen im Ge- bäudebestand oder bei Entscheidungen, die im Rahmen anderer Prozesse, wie bspw. dem Masterplan Mobilität 2035+ herbeigeführt werden. 4.7. Die Verwaltung wird beauftragt, einen Sachstandsbericht zur Umsetzung des Handlungspro- gramms 2030 alle 2 Jahre vorzulegen. 5.8. Die Anregung gem. §24 GO NRW 0043/2016 (Anlage 4) ist in die Erarbeitung des Hand- lungsprogramms 2030 eingeflossen und wird – soweit fachlich und finanziell möglich - bei der Umsetzung berücksichtigt und umgesetzt. II. Finanzielle Auswirkungen: Die für die Umsetzung der in Teil 1 (Anlage 2) genannten Maßnahmen des Handlungsprogramms 2030 erforderlichen zusätzlichen Haushaltsmittel sind von der Verwaltung zu ermitteln und in den Haushaltsplan-Entwurf 2021 aufzunehmen. Die im Rahmen der Haushaltsberatungen bereitgestellten Haushaltsmittel für die Umsetzung der Maßnahmen des Handlungsprogramms Klimaschutz 2030 zur Umsetzung des Masterplans 100% Klimaschutz werden durch Veränderungsblätter in den Haushaltsplan-Entwurf 2020 ff eingebracht. - 3 - V/0770/2019/1 Begründung: Die Vorlage V/0770/2019 wurde sowohl in der Sitzung des Ausschusses für Umweltschutz , Klim a- schutz und Bauwesen vom 01 .10.2019 als auch in der Sitzung des Ausschu sses für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen vom 02.10.2019 von der Tagesordnung genommen und ve r- tagt. In der Sitzung des Ausschusses für Umweltschutz , Klimaschutz und Bauwesen vom 19.11.2019 ha- ben die Fraktionen im Rat von CDU und Bündnis 90/Die Grünen/GAL zwei Änderungsanträge zur Vorlage (Anlage 1 und 2) eingereicht und die so geänderte Vorlage V/0 770/2019 mehrheitlich dem Rat zur Be schlussfassung empfohlen. Der Ausschuss für Stadtplanung, Stadtent wicklung, Verkehr und Wohnen vom 21.11.2019 hat sich der vorangegangenen Empfehlung des Ausschusses für Um- weltschutz, Klimaschutz und Bauwesen vom 19.11.2019 mehrheitlich angeschlossen. Die sich durch die politischen Anträge ergebenden Änderungen im Vergleich zur ursprünglichen B e- schlussfassung sind fett markiert bzw. durchgestrichen. Die Änderungen bzgl. der finanziellen Aus- wirkungen sind fett und kursiv markiert bzw. durchgestrichen und wurden durch die Verwaltung auf Basis der politischen Anträge vorgenommen. Der nun geänderte Beschlussvorschlag stellt alle Ergebnisse zusammen. Die Verwaltung empfiehlt dem Rat den geänderten Beschlussvorschlag anzunehmen. i.V. gez. Matthias Peck Stadtrat Anlage 1: Antrag der CDU und Bündnis 90/Die Grünen/GAL zur Vorlage V/0770/2019 vom 19.11.2019; Haushaltsmittelbereitstellung Anlage 2: Antrag der CDU und Bündnis 90/Die Grünen/GAL zur Vorlage V/0770/2019 vom 19.11.2019; Änderungen zu EE4 und MOB6 des Handlungsprogramms
V_0770_2019_E1_Anlage 2
893 Zeichen
Anlage 2 zu V/0770/2019 El u cDU Ratsfraktion Ms) Änderungsantrag zur Vorlage 0770/2019 „Handlungsprogramm Klimaschutz 2030 für Münster“ Der Ausschuss AUKB möge beschließen: Änderungsantrag zu EE4 grundsätzlich keine Errichtung PV Anlagen auf landwirtschaftlichen Flächen. Außerdem soll überprüft werden welche Möglichkeiten für die Errichtung von PV Anlagen auf Dachflächen im Außenbereich vorhanden sind. Bei der Prüfung muss es neben der Erhebung des Potentials auch um die Eruierung von möglichen Anreizen und Erleichterungen sowohl von Seiten der Stadt als auch städtischen Tochterunternehmen gehen. Änderungsantrag zu MOB 6 E Mobilität sollte aus regenerativer Energie gespeist werden, Prüfungsauftrag, ob regionale regenerative Energie für E Mobilität ausgebaut werden kann. Begründung: Erfolgt mündlich Münster, 18.11.2019 gez. Baumann gez. Joksch und Fraktion und Fraktion
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- V/0770/2019/1
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 03.12.2019
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37