V/0422/2020
Erweiterung der Peter-Wust-Schule, Dingbängerweg 80, 48163 Münster
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Anlage A
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Anlage A zur V/0422/2020 Kurzüberblick Die Peter-Wust-Schule soll zur 4-Zügigkeit erweitert werden. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Mit der Vorlage wird das Ziel „Wir werden einer der führenden Bildungs-, Wissenschafts-, For- schungs- und Entwicklungsstandorte in Europa“ verfolgt. Das Ziel aus dem Haushaltsplan zur Produktgruppe 0301 – Leistungen für Schulen – lautet: „Das Amt für Schule und Weiterbildung stellt für die städtischen Schulen den erforderlichen Schulraum einschließlich der notwendigen Ausstattung und das ergänzende kommunale Personal zur Verfügung.“ Finanzierung Produktgruppe: 0301 Leistungen für Schulen Auswirkungen auf den Ergebnisplan Ja X Nein Auswirkungen auf den Finanzplan X Ja Nein Im beschlossenen Haushaltsplan 2020 enthalten? X Ja Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? Ja X Nein Bereits veranschlagt? X Ja Nein Aufgrund des Grundsatzbeschlusses sind zunächst nur die Planungskosten in Höhe von 360.000 € zu finanzieren. Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist X vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig frei- willig Gem. § 79 SchulG NRW ist der Schulträger verpflichtet, die für einen ordnungsgemäßen Unterricht erforderlichen Schulanlagen, Gebäude, Einrichtungen und Lehrmittel bereitzustellen und zu unter- halten sowie das für die Schulverwaltung notwendige Personal und eine am allgemeinen Stand der Technik und Informationstechnologie orientierte Sachausstattung zur Verfügung zu stellen. Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Bei den Planungen zur Erweiterung des Gebäudes der Peter-Wust-Schule werden u. a. die An- forderung an die Barrierefreiheit und die Gebäudeleitlinien der Stadt Münster berücksichtigt.
Beschlussvorlage
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V/0422/2020 V/0422/2020 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Erweiterung der Peter-Wust-Schule, Dingbängerweg 80, 48163 Münster hier: geänderter Grundsatzbeschluss zur Erweiterung zur 4-Zügigkeit Beratungsfolge 13.08.2020 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Vorberatung 18.08.2020 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Vorberatung 20.08.2020 Bezirksvertretung Münster-West Anhörung 26.08.2020 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 26.08.2020 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die in der Vorlage V/0705/2018/2, Ziffer 2.4 beschlossenen Prüfungen abgeschlossen sind und eine Einbeziehung von Bestandsgebäuden und/oder die Hinzunahme benachbarter Flächen keine wirtschaftlich vertretbaren Lösungen darstellen. 2. Der Rat beschließt angesichts der geplanten Wohnbaulandentwicklung abweichend vom E r- richtungsbeschluss zum Ausbau zur festgelegten 3-Zügigkeit (vgl. Vorlage V/0705/2018/2; Zif- fer 2.4 vom 12.12.2018) den sofortigen Ausbau zur 4-Zügigkeit. 3. Die Verwaltung wird beauftragt, zur Vorbereitung der Vergabe der Architektenleistung einen Architektenwettbewerb zur Erlangung des Planungskonzeptes einschließlich Kostenermittlung für die Erweiterung der Peter -Wust-Schule einschließlich VgV -Verfahren (auch für die Tra g- werksplanung und die haustechnische Planung) d urchzuführen und anschließend auf dieser Grundlage den Errichtungsbeschluss herbeizuführen. 4. Es wird zur Kenntnis genommen, dass zunächst nur Planungskosten in Höhe von 360.000 € anfallen werden. Spätere Auswirkungen auf den Haushalt durch die Investition werden mit dem Errichtungsbeschluss zu quantifizieren sein und die über die bisherigen Veranschlagu n- gen hinausgehenden Ermächtigungen werden zur nächstmöglichen Haushaltsplanung ang e- meldet. II. Finanzielle Auswirkungen: Amt für Schule und Weiterbildung 15.07.2020 Ihr/e Ansprechpartner/in: Herr Watermann Telefon: 492-4010 Watermann@stadt- muenster.de - 2 - V/0422/2020 Die Sachentscheidung ist wie folgt finanziert: Teilfinanzplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 0301 Leistungen für Schule Investitionsmaßnahme 4940 Erweiterung Peter- Wust-Schule Auszahlungen Auszahlungen für Baumaßnahmen 2020 60.000 2021 200.000 2022 100.000 Summe der Auszahlungen 360.000 Die zur Finanzierung der Planungskosten erforderlichen Ermächtigungen stehen im Haushaltsplan 2020 bei der Produktgruppe 0301 „Leistungen für Schulen“, Investitionsmaßnahme 4940 „Erweite- rung Peter-Wust-Schule“ zur Verfügung. Begründung: Für die Peter -Wust-Schule wurde in der Vorlage V/0705/2018/2 der Ausbau zur festgelegten 3 - Zügigkeit mit der Option der baulichen Erweiterung zur 4 -Zügigkeit beschlossen. Mit der Vorlage V/0705/2018/2 wurde die Verwaltung beauftragt, im weiteren Verfahren und im Architektenwettb e- werb zu prüfen, ob die Einbeziehung von Bestandsgebäuden und/oder die Hinzunahme benachbarter Flächen, soweit das möglich ist, zu - für die schulischen Belange - langfristig besseren Lösungen füh- ren und im Hinblick auf die im Regelfall sehr langfristige Nutzung der Schulgebäude kostenmäßig vertretbar und wirtschaftlich sind. Im Rahmen einer neuen Machbarkeitsstudie sind verschiedene Erweiterungs - und Anbaumöglichkei- ten geprüft worden. Da das Schulgrundstück über ausreichende Flächen für eine Erweiterung verfügt, wurde die Einbeziehung benachbarter Flächen aus Kostengründen nicht weiter verfolgt. Mit der neuen Machbarkeitsstudie wurde planerisch nachgewiesen, dass durch Abriss der Aula und des angegliederten, eingeschossigen Traktes auch hier im Stufenverfahren eine 4 -Zügigkeit möglich ist. Für die Bauphase müssten mindestens 4 Fertigbauklassen als Ersatz für die abzureißenden Räume auf dem Schulgelände platziert werden. Die Kostendifferenz zwischen der Machbarkeitsstudie aus dem Jahr 2017 mit angepasstem Koste n- rahmen und der Machbarkeitsstudie für den geprüften Alternativstandort beträgt ca. 4 -5 Mio. €. Die Lösungen sind damit mit Blick auf den o.a. Ratsauftrag au s Sicht der Verwaltung nicht „kostenmäßig vertretbar und wirtschaftlich“ umzusetzen. Weitere Kriterien wie Aufrechterhaltung des Schulbetriebes während der Bauphase, Anlieferung s- möglichkeiten der Mensa und Erhaltung der Aula führen zu der Empfehlung der Verwaltung, dass die Planungen aus der ersten Machbarkeitsstudie umgesetzt werden sollen. Ein weiterer Vorschlag aus der Politik, die Baukörper für die Erweiterung zwischen Aula und Sporthal- le zu positionieren, ist zwischenzeitlich geprüft worden und wird aus städtebaulicher Sicht abgelehnt. - 3 - V/0422/2020 Die Peter -Wust-Schule hat im Schuljahr 2019/2020 3 Eingangsklassen gebildet und wird auch im kommenden Schuljahr wieder die festgelegte Aufnahmekapazität von 3 Eingangsklassen voll au s- schöpfen. Die Baugebietsentwicklung in Mecklenbeck schreitet deutlich schneller als erwartet voran. Im Baulandprogramm ist darüber hinaus ein weiteres Baugebiet mit 160 Wohneinheiten in diesem Stadtteil ausgewiesen. Es ist absehbar, dass der Bedarf an Grundschulplätzen steigen wird und d ie Aufnahmekapazität der Peter-Wust-Schule auf 4 Eingangsklassen erhöht werden muss. Aufgrund der schnellen Baugebietsentwicklung in Mecklenbeck wird daher ein direkter Ausbau zur 4 - Zügigkeit angestrebt. Planerisch wurde die Erweiterung zur 4 -Zügigkeit mit der Machbarkeitsstudie aus dem Jahr 2017 durch zwei neue Baukörper nachgewiesen. Zum einen wird ein zweigeschossiger solitärer Neubau an der westlichen Grundstücksgrenze parallel zum Dingbängerweg zwischen dem denkmalgeschützten Bestandsgebäude und der neuen Sporthalle positioniert. Ein weiterer zweigeschossiger Anbau grenzt an die Aula an. Die Anbindung an den Bestand ist aus funktionalen Gründen zweckmäßig und gibt dem Schulhaus mit seinem prägnanten Aula -Gebäude einen baulich konsequenten Abschluss. Die Anordnung der zwei Baukörper schließt vorhandene städtebauliche Lücken. Es bilden sich markante Eingangssituationen am Dingbängerweg und an der Schlautstiege. Der Schulhof wird zu einem Ca m- pus. Bei einer Umsetzung zur 4 -Zügigkeit verbleibt ausreichen d Schulhoffläche. Die Barrierefreiheit ist gewährleistet. Der Sporthallenbedarf ist mit der vorhandenen Zweifachhalle gedeckt und die erforde r- lichen Stellplätze können auf dem Grundstück realisiert werden. Eine Deckung des potentiell vorhandenen Raumbed arfes bis zur Realisierung einer baulichen 4 - Zügigkeit könnte durch die Reaktivierung des Schulstandortes Schürbusch erfolgen (V/0705/2018/2, Ziffer 2.4 und V/0109/2020, Ziffer 4.5.3). I.V. gez. Thomas Paal Stadtdirektor Anlagen: Anlage A Anlage 1
Anlage 1
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19.06.2018 Dingbänger Weg Nr.80 Sporthalle II II Schulgebäude Schlautstiege Aula Mensa II I Spielgeräte Bikes PKW 18,50 m 18,00 m 37,00 m 18,00 m 16,00 m Bolzplatz 24,00 m 12,50 m Erweiterung - 4-zügig - LA 1 9 17 8
Beratungsverlauf (5)
Beschluss: einstimmig geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig geändert beschlossen
Zur SitzungOrte (3)
- Dingbängerweg 80
- Schlautstiege
- Schürbusch
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Details
- Aktenzeichen
- V/0422/2020
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 26.06.2020
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37