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V/0422/2020

Erweiterung der Peter-Wust-Schule, Dingbängerweg 80, 48163 Münster

Vorlagen 26.06.2020

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 26.08.2020, TOP 31.1

Anlage A

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Beschlussvorlage

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Anlage 1

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Anlage A

1847 Zeichen

Anlage A zur V/0422/2020 
Kurzüberblick 
Die Peter-Wust-Schule soll zur 4-Zügigkeit erweitert werden. 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Mit der Vorlage wird das Ziel „Wir werden einer der führenden Bildungs-, Wissenschafts-, For-
schungs- und Entwicklungsstandorte in Europa“ verfolgt. 
 
Das Ziel aus dem Haushaltsplan zur Produktgruppe 0301 – Leistungen für Schulen – lautet:  
„Das Amt für Schule und Weiterbildung stellt für die städtischen Schulen den erforderlichen  
Schulraum einschließlich der notwendigen Ausstattung und das ergänzende kommunale  
Personal zur Verfügung.“

Finanzierung 
Produktgruppe: 0301 Leistungen für Schulen 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan  Ja X Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan X Ja  Nein   
Im beschlossenen Haushaltsplan 2020 enthalten? X Ja  Nein  teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren?  Ja X Nein   
Bereits veranschlagt? X Ja  Nein   
Aufgrund des Grundsatzbeschlusses sind zunächst nur die Planungskosten in Höhe von 360.000 € 
zu finanzieren. 
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist X vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 vollständig frei-
willig 
Gem. § 79 SchulG NRW ist der Schulträger verpflichtet, die für einen ordnungsgemäßen Unterricht 
erforderlichen Schulanlagen, Gebäude, Einrichtungen und Lehrmittel bereitzustellen und zu unter-
halten sowie das für die Schulverwaltung notwendige Personal und eine am allgemeinen Stand der 
Technik und Informationstechnologie orientierte Sachausstattung zur Verfügung zu stellen.

Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
Bei den Planungen zur Erweiterung des Gebäudes der Peter-Wust-Schule werden u. a. die An-
forderung an die Barrierefreiheit und die Gebäudeleitlinien der Stadt Münster berücksichtigt.

Beschlussvorlage

6851 Zeichen

V/0422/2020 
V/0422/2020 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Erweiterung der Peter-Wust-Schule, Dingbängerweg 80, 48163 Münster 
hier: geänderter Grundsatzbeschluss zur Erweiterung zur 4-Zügigkeit 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   13.08.2020 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Vorberatung 
   18.08.2020 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Vorberatung 
   20.08.2020 Bezirksvertretung Münster-West Anhörung 
   26.08.2020 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 
   26.08.2020 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die in der Vorlage V/0705/2018/2, Ziffer 2.4 beschlossenen 
Prüfungen abgeschlossen sind und eine Einbeziehung von Bestandsgebäuden und/oder die 
Hinzunahme benachbarter Flächen keine wirtschaftlich vertretbaren Lösungen darstellen.  
 
2. Der Rat beschließt angesichts der geplanten Wohnbaulandentwicklung abweichend vom E r-
richtungsbeschluss zum Ausbau zur festgelegten 3-Zügigkeit (vgl. Vorlage V/0705/2018/2; Zif-
fer 2.4 vom 12.12.2018) den sofortigen Ausbau zur 4-Zügigkeit.  
 
3. Die Verwaltung wird beauftragt, zur Vorbereitung der Vergabe  der Architektenleistung einen 
Architektenwettbewerb zur Erlangung des Planungskonzeptes einschließlich Kostenermittlung 
für die Erweiterung der Peter -Wust-Schule einschließlich VgV -Verfahren (auch für die Tra g-
werksplanung und die haustechnische Planung) d urchzuführen und anschließend auf dieser 
Grundlage den Errichtungsbeschluss herbeizuführen. 
 
4. Es wird zur Kenntnis genommen, dass zunächst nur Planungskosten in Höhe von 360.000 € 
anfallen werden. Spätere Auswirkungen auf den Haushalt durch die Investition werden mit 
dem Errichtungsbeschluss zu quantifizieren sein und die über die bisherigen Veranschlagu n-
gen hinausgehenden Ermächtigungen werden zur nächstmöglichen Haushaltsplanung ang e-
meldet. 
 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
Amt für Schule und 
Weiterbildung 
 
15.07.2020 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in: 
Herr Watermann 
Telefon: 492-4010 
Watermann@stadt-
muenster.de

- 2 - 
V/0422/2020 
 
Die Sachentscheidung ist wie folgt finanziert: 
 
Teilfinanzplan 
 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag € Bemerkungen 
Produktgruppe 0301 Leistungen für Schule    
Investitionsmaßnahme 4940 Erweiterung Peter-
Wust-Schule 
   
Auszahlungen  Auszahlungen für 
Baumaßnahmen 
2020      60.000  
   2021    200.000  
   2022    100.000  
Summe der Auszahlungen    360.000  
 
 
Die zur Finanzierung der Planungskosten erforderlichen Ermächtigungen stehen im Haushaltsplan 
2020 bei der Produktgruppe 0301 „Leistungen für Schulen“, Investitionsmaßnahme 4940 „Erweite-
rung Peter-Wust-Schule“ zur Verfügung. 
 
 
Begründung: 
 
Für die Peter -Wust-Schule wurde in der Vorlage V/0705/2018/2 der Ausbau zur festgelegten 3 -
Zügigkeit mit der Option der baulichen Erweiterung zur 4 -Zügigkeit beschlossen. Mit der Vorlage 
V/0705/2018/2 wurde die Verwaltung beauftragt, im weiteren Verfahren und im Architektenwettb e-
werb zu prüfen, ob die Einbeziehung von Bestandsgebäuden und/oder die Hinzunahme benachbarter 
Flächen, soweit das möglich ist, zu - für die schulischen Belange - langfristig besseren Lösungen füh-
ren und im Hinblick auf die im Regelfall sehr langfristige Nutzung der Schulgebäude kostenmäßig 
vertretbar und wirtschaftlich sind. 
 
Im Rahmen einer neuen Machbarkeitsstudie sind verschiedene Erweiterungs - und Anbaumöglichkei-
ten geprüft worden. Da das Schulgrundstück über ausreichende Flächen für eine Erweiterung verfügt, 
wurde die Einbeziehung benachbarter Flächen aus Kostengründen nicht weiter verfolgt.  
 
Mit der neuen Machbarkeitsstudie wurde planerisch nachgewiesen, dass durch Abriss der Aula und 
des angegliederten, eingeschossigen Traktes auch hier im Stufenverfahren eine 4 -Zügigkeit möglich 
ist. Für die Bauphase müssten mindestens 4 Fertigbauklassen als Ersatz für die abzureißenden 
Räume auf dem Schulgelände platziert werden.  
 
Die Kostendifferenz zwischen der Machbarkeitsstudie aus dem Jahr 2017 mit angepasstem Koste n-
rahmen und der Machbarkeitsstudie für den geprüften Alternativstandort beträgt ca. 4 -5 Mio. €. Die 
Lösungen sind damit mit Blick auf den o.a. Ratsauftrag au s Sicht der Verwaltung nicht „kostenmäßig 
vertretbar und wirtschaftlich“ umzusetzen.  
 
Weitere Kriterien wie Aufrechterhaltung des Schulbetriebes während der Bauphase, Anlieferung s-
möglichkeiten der Mensa und Erhaltung der Aula führen zu der Empfehlung der Verwaltung, dass die 
Planungen aus der ersten Machbarkeitsstudie umgesetzt werden sollen.  
 
Ein weiterer Vorschlag aus der Politik, die Baukörper für die Erweiterung zwischen Aula und Sporthal-
le zu positionieren, ist zwischenzeitlich geprüft worden und wird aus städtebaulicher Sicht abgelehnt.

- 3 - 
V/0422/2020 
Die Peter -Wust-Schule hat im Schuljahr 2019/2020 3 Eingangsklassen gebildet und wird auch im 
kommenden Schuljahr wieder die festgelegte Aufnahmekapazität von 3 Eingangsklassen voll au s-
schöpfen. Die Baugebietsentwicklung in Mecklenbeck schreitet deutlich schneller als erwartet voran. 
Im Baulandprogramm ist darüber hinaus ein weiteres Baugebiet mit 160 Wohneinheiten in diesem 
Stadtteil ausgewiesen. Es ist absehbar, dass der Bedarf an Grundschulplätzen steigen wird und d ie 
Aufnahmekapazität der Peter-Wust-Schule auf 4 Eingangsklassen erhöht werden muss. 
 
Aufgrund der schnellen Baugebietsentwicklung in Mecklenbeck wird daher ein direkter Ausbau zur 4 -
Zügigkeit angestrebt.  
 
Planerisch wurde die Erweiterung zur 4 -Zügigkeit mit der Machbarkeitsstudie aus dem Jahr 2017 
durch zwei neue Baukörper nachgewiesen. Zum einen wird ein zweigeschossiger solitärer Neubau an 
der westlichen Grundstücksgrenze parallel zum Dingbängerweg zwischen dem denkmalgeschützten 
Bestandsgebäude und der neuen Sporthalle positioniert. Ein weiterer zweigeschossiger Anbau grenzt 
an die Aula an. Die Anbindung an den Bestand ist aus funktionalen Gründen zweckmäßig und gibt 
dem Schulhaus mit seinem prägnanten Aula -Gebäude einen baulich konsequenten Abschluss. Die 
Anordnung der zwei Baukörper schließt vorhandene städtebauliche Lücken. Es bilden sich markante 
Eingangssituationen am Dingbängerweg und an der Schlautstiege. Der Schulhof wird zu einem Ca m-
pus.  
 
Bei einer Umsetzung zur 4 -Zügigkeit verbleibt ausreichen d Schulhoffläche. Die Barrierefreiheit ist 
gewährleistet. Der Sporthallenbedarf ist mit der vorhandenen Zweifachhalle gedeckt und die erforde r-
lichen Stellplätze können auf dem Grundstück realisiert werden.   
 
Eine Deckung des potentiell vorhandenen Raumbed arfes bis zur Realisierung einer baulichen 4 -
Zügigkeit könnte durch die Reaktivierung des Schulstandortes Schürbusch erfolgen (V/0705/2018/2, 
Ziffer 2.4 und V/0109/2020, Ziffer 4.5.3).  
 
 
 
I.V. 
 
gez. 
 
Thomas Paal 
Stadtdirektor 
 
 
 
Anlagen: 
Anlage A 
Anlage 1

Anlage 1

237 Zeichen

19.06.2018 
Dingbänger Weg 
Nr.80 
Sporthalle 
II 
II 
Schulgebäude 
Schlautstiege 
Aula 
Mensa 
II 
I
Spielgeräte 
Bikes 
PKW
18,50 m 
18,00 m 
37,00 m 
18,00 m 
16,00 m 
Bolzplatz 
24,00 m 12,50 m 
Erweiterung 
- 4-zügig - LA
1
9
17 
8

Beratungsverlauf (5)

13.08.2020 Ausschuss für Schule und Weiterbildung
TOP 10 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung
18.08.2020 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen
TOP 5.9 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung
20.08.2020 Bezirksvertretung Münster-West
TOP 7.12 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung
26.08.2020 Haupt- und Finanzausschuss
TOP 37.1 Vorberatung
Zur Sitzung
26.08.2020 Rat
TOP 31.1 Entscheidung
Zur Sitzung

Orte (3)

  • Dingbängerweg 80
  • Schlautstiege
  • Schürbusch

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Details

Aktenzeichen
V/0422/2020
Typ
Vorlagen
Datum
26.06.2020
Erstellt
06.10.2020 14:37