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V/0265/2008

Bebauungsplan Nr. 416, 1. Änderung - Beschluss zur Änderung

Vorlagen 02.04.2008

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 18.06.2008, TOP 31.3.1

Beschlussvorlage

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V-0265-2008-Anlage-Übersichtsplan

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Beschlussvorlage

2195 Zeichen

V/0265/2008 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 416: Amelsbüren - Davertstraße / Zur Windmühle / Am 
Dornbusch / Böckenhorst 
Beschluss zur Änderung 
 
Beratungsfolge 
 
 
15.05.2008 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup Anhörung 
11.06.2008 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft Vorberatung 
18.06.2008 Hauptausschuss Vorberatung 
18.06.2008 Rat Entscheidung
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
Der Bebauungsplan Nr. 416: Amelsbüren – Davertstraße / Zur Windmühle / Am Dornbusch / Bö-
ckenhorst ist gemäß §§ 2 (1) und 1 (8) i. V. m. § 13 a Baugesetzbuch (BauGB) im Bereich westlich 
Davertstraße / nördlich Wildenkamp zu ändern. 
 
Innerhalb dieses Gebietes liegen die folgenden Grundstücke: 
 
Gemarkung Amelsbüren, Flur 21, Flurstücke 656-662, 671-677, 688, Teil des Flurstücks 690. 
 
II. Kosten/Folgekosten 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass durch die Einleitung des Verfahrens zur Änderung des Be-
bauungsplans der Stadt Münster keine Kosten und keine Folgekosten entstehen. 
 
Begründung: 
Der Bebauungsplan Nr. 416 soll in einem Teilbereich westlich der Davertstraße und nördlich der 
Straße Wildenkamp (siehe Anlage) geändert werden. Ziel der Änderung ist die Schaffung der pla-
nungsrechtlichen Voraussetzungen für die Ansiedlung eines Lebensmitteleinzelhandelsbetriebes. 
Vor dem Hintergrund des sich zügig entwickelnden Neubaugebietes Amelsbüren-Süd soll hiermit 
die Versorgungssituation im Ortsteil (Nahversorgung) sinnvoll ergänzt werden. 
 
Da die rechtlichen Voraussetzungen vorliegen, soll die Änderung im beschleunigten Verfahren 
gemäß § 13 a BauGB (Bebauungspläne der Innenentwicklung) erfolgen. 
 
Von der Möglichkeit, auf eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB (Bür-
geranhörung) zu verzichten, soll jedoch kein Gebrauch gemacht werden. 
 
I. V. 
gez. 
Schultheiß 
Stadtdirektor 
  
Vorlagen-Nr.: 
V/0265/2008 
Auskunft erteilt: 
Herr Winter / Herr Husmann 
Ruf: 
492 61 30 / 492 61 94 
E-Mail: 
Husmann@stadt-muenster.de  
Datum: 
09.04.2008 
Öffentliche Beschlussvorlage 
 
 
Anlage: 
Übersichtsplan

V-0265-2008-Anlage-Übersichtsplan

211 Zeichen

Bebauungsplan 
Nr. 416 
1. Änderung 
Anlage 
zur Vorlage Nr. 265/2008 
1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 416 Stadtplanung 
Verkehrsplanung 
Stadtentwicklung Amt für 
Plangebiet / Maßstab 1:5000 ST ADT M TÜNS ER

Beratungsverlauf (4)

15.05.2008 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup
TOP 5.2 Anhörung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung
11.06.2008 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft
TOP 6.11 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung
18.06.2008 Hauptausschuss
TOP 33.1.1 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung
18.06.2008 Rat
TOP 31.3.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung

Orte (6)

  • Bebauungsplan Nr. 416, 1. Änderung (amtlicher Umring) amtlich
  • Davertstraße
  • Böckenhorst
  • Wildenkamp
  • Zur Windmühle
  • Am Dornbusch

Bebauungsplan Nr. 416, 1. Änderung

Amtlicher Umring, Rechtskräftig – Amelsbüren - Davertstraße / Zur Windmühle / Am Dornbusch / Böckenhorst

Planseite der Kommune

Quelle: Land NRW (Bauleitplanung), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – 2.0 (Lizenz)

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Details

Vorlagen-Nr.
V/0265/2008
Typ
Vorlagen
Datum
02.04.2008
Erstellt
06.10.2020 14:37