V/0265/2008
Bebauungsplan Nr. 416, 1. Änderung - Beschluss zur Änderung
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Beschlussvorlage
2195 Zeichen
V/0265/2008 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung Betrifft 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 416: Amelsbüren - Davertstraße / Zur Windmühle / Am Dornbusch / Böckenhorst Beschluss zur Änderung Beratungsfolge 15.05.2008 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup Anhörung 11.06.2008 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft Vorberatung 18.06.2008 Hauptausschuss Vorberatung 18.06.2008 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Der Bebauungsplan Nr. 416: Amelsbüren – Davertstraße / Zur Windmühle / Am Dornbusch / Bö- ckenhorst ist gemäß §§ 2 (1) und 1 (8) i. V. m. § 13 a Baugesetzbuch (BauGB) im Bereich westlich Davertstraße / nördlich Wildenkamp zu ändern. Innerhalb dieses Gebietes liegen die folgenden Grundstücke: Gemarkung Amelsbüren, Flur 21, Flurstücke 656-662, 671-677, 688, Teil des Flurstücks 690. II. Kosten/Folgekosten Es wird zur Kenntnis genommen, dass durch die Einleitung des Verfahrens zur Änderung des Be- bauungsplans der Stadt Münster keine Kosten und keine Folgekosten entstehen. Begründung: Der Bebauungsplan Nr. 416 soll in einem Teilbereich westlich der Davertstraße und nördlich der Straße Wildenkamp (siehe Anlage) geändert werden. Ziel der Änderung ist die Schaffung der pla- nungsrechtlichen Voraussetzungen für die Ansiedlung eines Lebensmitteleinzelhandelsbetriebes. Vor dem Hintergrund des sich zügig entwickelnden Neubaugebietes Amelsbüren-Süd soll hiermit die Versorgungssituation im Ortsteil (Nahversorgung) sinnvoll ergänzt werden. Da die rechtlichen Voraussetzungen vorliegen, soll die Änderung im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB (Bebauungspläne der Innenentwicklung) erfolgen. Von der Möglichkeit, auf eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB (Bür- geranhörung) zu verzichten, soll jedoch kein Gebrauch gemacht werden. I. V. gez. Schultheiß Stadtdirektor Vorlagen-Nr.: V/0265/2008 Auskunft erteilt: Herr Winter / Herr Husmann Ruf: 492 61 30 / 492 61 94 E-Mail: Husmann@stadt-muenster.de Datum: 09.04.2008 Öffentliche Beschlussvorlage Anlage: Übersichtsplan
V-0265-2008-Anlage-Übersichtsplan
211 Zeichen
Bebauungsplan Nr. 416 1. Änderung Anlage zur Vorlage Nr. 265/2008 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 416 Stadtplanung Verkehrsplanung Stadtentwicklung Amt für Plangebiet / Maßstab 1:5000 ST ADT M TÜNS ER
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Zur SitzungBeschluss: mehrheitlich beschlossen
Zur SitzungBeschluss: mehrheitlich beschlossen
Zur SitzungOrte (6)
- Bebauungsplan Nr. 416, 1. Änderung (amtlicher Umring) amtlich
- Davertstraße
- Böckenhorst
- Wildenkamp
- Zur Windmühle
- Am Dornbusch
Bebauungsplan Nr. 416, 1. Änderung
Amtlicher Umring, Rechtskräftig – Amelsbüren - Davertstraße / Zur Windmühle / Am Dornbusch / Böckenhorst
Planseite der KommuneQuelle: Land NRW (Bauleitplanung), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – 2.0 (Lizenz)
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Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0265/2008
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 02.04.2008
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37