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V/0982/2020

Ausbau des städtischen Stadions an der Hammer Straße: Verfahrensentscheidungen, Ausbauvarianten und vorgezogene Maßnahmen

Vorlagen 17.11.2020

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Beschlussvorlage

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Anlage A

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Beschlussvorlage

24800 Zeichen

V/0982/2020 
V/0982/2020 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Ausbau des städtischen Stadions an der Hammer Straße: Verfahrensentscheidungen, 
Ausbauvarianten und vorgezogene Maßnahmen 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   09.12.2020 Rat Einbringung 
    Bezirksvertretung Münster-Hiltrup Anhörung 
    Sportausschuss Vorberatung 
    Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Vorberatung 
    Ausschuss für Verkehr und Mobilität Vorberatung 
    Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Vorberatung 
    Ausschuss für Personal, Digitalisierung, Organisation, Sicherheit 
und Ordnung 
Vorberatung 
    Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft Vorberatung 
   10.02.2021 Hauptausschuss Vorberatung 
   10.02.2021 Rat Entscheidung 
 
Beschlussvorschlag: 
 
I. Sachentscheidung 
 
1. Bau- und Betriebsmodell: 
Der Rat stimmt zu, dass der Stadionausbau durch eine städtische Gesellschaft reali siert wer-
den soll. Der Rat beauftragt die Verwaltung, den Gründungsbeschluss einer Stadiongesel l-
schaft mit folgenden Eckpunkten vorzubereiten und dem Rat zur Beschlussfassung vorzul e-
gen: 
a. Aufgabe der Gesellschaft ist der Bau, der immobilienwirtschaftliche Betrieb und die lau-
fende Bauunterhaltung des Stadions. 
b. Der Gesellschaft wird das Grundstück dazu in geeigneter Weise (z.B. als Einlage oder 
über ein Erbbaurecht) zur Verfügung gestellt.   
c. Die Gesellschaft soll die Verpachtung des Stadions an den SC Preußen Münster 
(SCP) übernehmen.  
Dezernat IV 
 
01.12.2020 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in: 
Frau Dr. Cappenberg 
Telefon: 492-7043 
CappenbergC@stadt-
muenster.de

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V/0982/2020 
 
d. Die Gesellschaft soll derart ausgestaltet werden, dass unter Berücksichtigung der ge-
meindewirtschaftsrechtlichen Rahmenbedingungen eine Einbindung von Investoren 
grundsätzlich ermöglicht werden kann.  
 
2. Ausbauvarianten und Verfahrensentscheidung: 
a. Der Rat stimmt zu, dass im Einvernehmen mit dem SCP die „Grundvariante mit Logen“ 
sowie optional der Ausbau der Ecktribünen weiterverfolgt werden.  
b. Der Rat stimmt zu, dass die Verwaltung einen „Design -and-Build-Wettbewerb“ (Total-
unternehmer-/Totalübernehmer-Verfahren) vorbereitet  und die Eckpunkte der Au s-
schreibung dem Rat zur Beschlussfassung vorlegt. Zur Ausgestaltung des Ve rfahrens 
und zur detaillierten Abstimmung des Raumprogramms mit dem SC Pre ußen Münster 
wird eine externe Verfahrensbegleitung ausgeschrieben. 
 
3. Bauabschnitte und vorgezogene Maßnahmen: 
a. Der Rat nimmt den Sachstandsbericht zum Bau der beiden neuen Trainingsplätze zur 
Kenntnis. Der Rat bekräftigt, dass die Stadt Münster den SCP beim Aufbau eines 
Nachwuchsleistungszentrums unterstützt. 
b. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass als weitere vorgezogene Maßnahme nach Erric h-
tung der Trainingsplätze das Parkhaus an der Hammer Straße im Süden des Plang e-
biets errichtet werden muss, um während des Stadionausbaus Stellplätze zur Verf ü-
gung ste llen zu können. Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, ob und wie das 
Parkhaus als erste Ausbaustufe einer zukünftigen Mobilstation (Park -and-Ride und 
weitere Angebote an der Bushaltestelle „Alte Reitbahn“) genutzt werden kann. Hierfür 
stehen 5 Mio. Euro aus Stellplatzablösemitteln zur Verfügung (vgl. V/0972/2019). 
c. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die Westtribüne in jedem Fall den ersten Baua b-
schnitt der Ausbaumaßnahmen am Stadion darstellen muss. Der Rat beauftragt d aher 
die Verwaltung, den zeitnahen Ab bruch der Westtribüne als vorgezogene Maßnahme 
zu planen.  
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Teilergebnisplan 
 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen 
 
Produktgruppe 0103 OB, BM und Verwaltung s-
führung 
   
 11 Personalaufwendungen 2021 ff. 96.490  1 VZÄ (üp.) EGr. 14 
Projektmanagement  
Produktgruppe 0801 Sportentwicklung, Sporta n-
lagen und -stätten 
   
Zeile 11 Personalaufwendungen 2021 ff.  76.810 1 VZÄ (üp.) EGr. 11 
Bauingenieur/-in  
 
Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass zur weiteren Durchführung des Projekts Personalressourcen erfo r-
derlich sind. Im Jahr 2020 wurde bereits überplanmäßig die Stelle für eine/n Bauingenieur/ -in (EGr. 
11) bis zum 31.12.2025 im Sportamt eingerichtet, die im November 2020 ausgeschri eben worden ist. 
Der Rat stimmt zu, dass für das übergeordnete Projektmanagement (Koordini erung aller Planungs - 
und Bauaktivitäten, Abstimmungen mit dem SCP, Aufbau einer Stadiongesellsch aft) eine weitere 
überplanmäßige Stelle (EGr. 14) notwendig ist. Die Verwaltung wird beauftragt, die erforderlichen 
Personalaufwendungen im Rahmen der Haushaltsbewirtschaftung 2021 innerhalb des Personalauf-
wandsbudgets der Kernverwaltung aufzufangen.

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V/0982/2020 
 
 
 
 
Teilfinanzplan 
 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen 
 
Produktgruppe 0801 Sportentwicklung, Spor t-
anlagen und -stätten 
   
Investitionsmaß-
nahme 
4360 Ausbau/Modernisierung 
Stadion Hammer Straße 
2021 4.070.200  
   VE 6.000.000  
   2022 6.000.000  
   2023 15.000.000  
   2024 15.000.000  
Investitionsmaß-
nahme 
4460 Trainingsplätze u. Beac h-
volleyballanlage 
2021 2.250.000 Zum HHPE 
angemeldete 
Maßnahme auf 
Basis der Vo r-
lage 
V/0318/2020 
 
Die zur Finanzierung des Ausbaus des Stadions an der Hammer Straße sowie zur Errichtung der 
Trainingsplätze und der Beachvolleyballanlage erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan-
Entwurf 2021 bei den o. g.  Investitionsmaßnahmen veranschlagt.  
 
 
Begründung: 
 
Zu Beschlusspunkt I.1)  
 
Mit Vorlage V/0972/2019 hat d er Rat die Verwaltung beauftragt zu prüfen, ob  und inwieweit die A b-
wicklung des Baus und ggf. auch die späteren Abläufe im Betrieb durch eine städtische Gesel lschaft 
sinnvoll sind. Dabei seien ggf. die bestehenden Gesellschaften im Konzern Stadt Münster zu berück-
sichtigen. Die beihilferechtlichen, ste uerlichen und kommunalrechtlichen Voraussetzu ngen für eine 
solche Stadiongesellschaft sollen dafür dem Rat vorgelegt werden. 
 
Die Verwaltung schlägt dem Rat nun vor, dass der Stadionausbau durch eine städtische Gesel lschaft 
realisiert und der Gründungsbeschluss einer Stadiongesellschaft vorbereitet werden soll.  
 
Der Stadionbau ist ein Sonderbauprojekt, das spezifisches Fachwissen erfordert. Dieses steht w eder 
in der Verwaltung noch in den städtischen Gesellschaften im erforderlichen Umfang zur Verf ügung. 
Angesichts des enormen Investitionsprogramms beim Hochbau, insbesondere Sch ulen und Kitas, 
fehlen in der Verwaltung zudem die notwendigen Kapazitäten. Auch die bestehenden städt ischen 
Gesellschaften sind durch zahlreiche Projektentwicklungen soweit ausgelas tet, dass keine Kapazit ä-
ten für ein solches Großprojekt vorhanden sind. Zudem gibt es keine Gesellschaft, deren Gesel l-
schaftszweck den Bau eines Stadions explizit abdeckt. Im Beteiligungsportfolio der Stadt Münster gibt 
es zwar mehrere Gesellschaften mit d er Expertise für Bauprojekte. Jedoch sind hier andere Schwe r-
punkte oder andere Großprojekte in der Bearbeitung. Die Wohn+Stadtbau GmbH und die KonvOY 
GmbH haben durch die Anforderungen des Wohnungsbaus und der Entwicklung der Konversionsfl ä-

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V/0982/2020 
chen enorme Arbeitsprogramme zu bewältigen. Die Stadtwerke Münster GmbH hat bereits die Errich-
tung der Erweiterung des Stadthauses 3 und des Südbads übernommen, die Wirtschaftsförderung 
Münster GmbH u.a. die Entwicklung des Servatiiplatzes. Naheliegen könnte aufgrund des Gesell-
schaftszwecks auch die Westfälischen Bauindustrie GmbH, wobei auch hier eine Anpassung des 
Gesellschaftszwecks nötig wäre. Auch die WBI ist jedoch bereits mit verschiedenen Projektaufgaben 
betraut, wie z.B. der Errichtung der Zentralen Unterbringungs einrichtung, der Entwicklung der Spor t-
anlage Wienburgpark, der Sanierung des Aegidiimarkts, der Übernahme von Kita -Projekten auf den 
Konversionsflächen etc. Die Verwaltung schlägt daher für den Stadionausbau die Neugründung einer 
Gesellschaft vor. Die Abwi cklung durch eine städtische Gesellschaft ermöglicht zudem den Vo rsteu-
erabzug. Die Verwaltung erarbeitet derzeit eine Ausgestaltung, die sowohl die steuerlichen B elange 
als auch die vergaberechtlichen Rahmenbedingungen in den Blick nimmt und wird einen en tspre-
chend optimierten Satzungsentwurf dem Rat zur Beschlussfassung vorlegen. 
 
Aufgabe der Gesellschaft soll der Bau, der immobilienwirtschaftliche Betrieb und die laufende Bauu n-
terhaltung des Stadions sein. Anders als in den derzeitigen vertraglichen Regel ungen mit dem SCP 
soll die Bauunterhaltung nach dem Ausbau von der städtischen Gesellschaft übe rnommen werden, 
um den Vermögenserhalt zu gewährleisten. Die Gesellschaft soll dem SCP das Stadion verpachten. 
Dazu wird das Grundstück der Gesellschaft in geeig neter Weise z.B. als Einlage oder über ein Erb-
baurecht zur Verfügung gestellt. Welche Ausgestaltung sich hierbei anbietet, wird derzeit geprüft, 
ebenso in welcher Weise der städtische Finanzi erungsanteil für den Stadionausbau in Höhe von 40 
Mio. Euro ideal erweise zur Verfügung gestellt werden kann. Auch damit private Dritte, die sich im 
Sinne des SCP am Stadionausbau beteiligen möchten, in geeign eter Weise eingebunden werden 
können, prüft die Verwaltung, wie Investoren innerhalb des g emeindewirtschaftsrechtlichen Rahmens 
idealerweise in der Ausgestaltung der Gesellschaft b erücksichtigt werden könnten. Um hierzu in de-
taillierte Abstimmungen u.a. auch mit der Kommunalaufsicht einzutreten, schlägt die Ve rwaltung den 
Beschluss der o.g. Eckpunkte vor. 
 
Zu Beschlusspunkt I.2) 
 
Mit Vorlage V/0317/2020 hatte die Verwaltung dem Rat die Machbarkeitsstudie zum Stadionau sbau 
zur Kenntnis gegeben, darin waren verschiedene Ausbauvarianten enthalten. Neben der Grundvar i-
ante waren als Erweiterungsbausteine zusätzliche Logen, eine Fankneipe und der Ausbau der Ecktri-
bünen genannt. In ihrem Änderungsantrag haben die Fraktionen CDU und Bündnis 90/Die Gr ü-
nen/GAL im Beschlusspunkt Nr. 2 vorgeschlagen: „Die Verwaltung wird beauftragt, durch entspr e-
chende Verfahren, z.B. über einen A rchitektenwettbewerb oder einen Design -and-Build-Wettbewerb, 
die Ausbaustufen weiter zu erarbeiten: 
a. Grundvariante mit Logen 
b. Grundvariante, Fankneipe und Logen 
c. Grundvariante, Fankneipe, Logen und Ecktribünen“. 
 
Dieser Beschlusspunkt wurde mit breit er Mehrheit bestätigt. Die Verwaltung hat sich im Folge nden 
mit dem SCP über die Varianten abgestimmt und schlägt dem Rat nun vor, die „Grundvar iante mit 
Logen“ und optional den Ausbau der Ecktribünen weiterzuverfolgen.  
Die übrigen Varianten würden nicht weiterverfolgt. Für den Baustein der Fankneipe scheint nach de r-
zeitigem Kenntnisstand kaum ein wirtschaftlicher Betrieb abbildbar. Die Ecktribünen sind zwar nicht 
zwingend notwendig, um die Kapazität von maximal 20.000 Zuschauerinnen und Zuschauern abbi l-
den zu können. Jedoch könnten sie einen atmosphärischen und architektonischen Beitrag leisten. Die 
Verwaltung prüft ebenso derzeit ergänzende Nutzungen für die Ecktribünen, insbesondere ob es 
denkbar und planungsrechtlich innerhalb des beschlossenen Bebauung splans zulässig ist, nach dem 
Vorbild anderer Stadionneubauten eine Kita unterzubringen.  
 
Um auf dieser Basis dann die nächsten Planungsschritte vorantreiben zu können, ist eine weit ere 
Verfahrensentscheidung zu treffen. Mit dem Beschluss zur Vorlage V/03 17/2020 waren zwei ve r-

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V/0982/2020 
schiedene Verfahren – „Design-and-Build-Wettbewerb und Architektenwettbewerb – explizit als Ve r-
fahrensoptionen beschlossen worden. Daher hat sich die Verwaltung auch im Austausch mit anderen 
Städten und externer Expertise mit den Vor - und Nachteilen der Verfahren in Stadionba uprojekten 
befasst.  
 
Ein Design -and-Build-Wettbewerb entspricht im Wesentlichen einer Totalunternehmer -
/Totalübernehmer-Vergabe (im Folgenden: TU -Vergabe). Sie zeichnet sich im Gegensatz zu e inem 
Architektenwettbewerb mit anschließender Vergabe von Einzelgewerken dadurch aus, dass Pl a-
nungs- und Bauleistungen an einen Unternehmer vergeben werden. Dadurch werden die Schnittste l-
len minimiert. Die Planungen werden aus der Perspektive der baulichen Umset zbarkeit betrachtet, 
bspw. wird im Gegensatz zum Architektenwettbewerb auch die TGA - und die Tragwerksplanung d i-
rekt berücksichtigt. Ebenso werden die Koordinationsaufgaben auf den Auftra gnehmer übertragen. 
Dadurch ist eine TU -Vergabe üblicherweise teurer als die Summe de r Vergaben von Architektenleis-
tungen und Einzelgewerken, da sie auch den Koordinationsaufwand abdeckt. Üblicherweise wird kr i-
tisiert, dass bei einer solchen Vergabe zudem ein Gewinnaufschlag durch den Auftragnehmer eing e-
preist wird. Dieser kann unter Umständen höher ausfallen als die Summe der Gewinnmargen bei Ein-
zelvergaben. Das entspricht der Bepreisung des Zeit - und Kostenrisikos, das bei einer TU -Vergabe 
anders als bei Einzelvergaben beim Auftragnehmer liegt. Hierin liegt allerdings auch der größte Vo r-
teil einer TU-Vergabe, dass durch das Vergabeverfahren bereits zu einem frühen Zeitpunkt Zeit - und 
Kostensicherheit herrscht. Voraussetzung dafür ist, dass Nachträge vermieden werden, da diese 
sonst häufig überteuert angeboten werden. Insofern kommt der Aus schreibungsvorbereitung eine 
besonders wichtige Rolle zu. Insbesondere beim Stadionbau müssen daher alle qualitätsrelevanten 
Details bereits im Rahmen der Ausschreibung final zwischen Stadt und SCP abgestimmt werden. 
Dies ist kein Mehraufwand gegenüber Einzelvergaben, da diese Abstimmungen sonst später erfolgen 
müssten, sondern lediglich eine zeitliche Verschiebung. Der SCP ist sich dieser Herausforderung 
bewusst und präferiert ebenso eine TU -Vergabe, da der SCP einen Umbau während des laufenden 
Spielbetriebs wünscht. Das heißt, dass der Umbau in Bauabschnitten durchgeführt würde, um jeweils 
mit den übrigen zur Verfügung stehenden Tribünen die für den Spielbetrieb erforderlichen Zuschauer-
kapazitäten abzudecken. Um einen Umbau im Betrieb zu ermöglichen, ist d ie frühe Terminsicherheit 
einer TU-Vergabe durch das „Planen und Bauen in einer Hand“ von Vorteil, da konkrete Terminvo r-
gaben bspw. in Abhängigkeit vom Spielbetrieb als Teil der Vergabe bindend werden.  
 
Da ein Auftrag nur in dem Umfang vergeben werden kann, wie er finanziert ist, kann sich die derzeiti-
ge Ausschreibungsvorbereitung bislang nur auf den städtischen Finanzierungsanteil in Höhe von 40 
Millionen Euro beschränken. Dies kann nach aktueller Beschlusslage während der Ausschreibung s-
vorbereitung nur ausgeweitet werden, wenn der SCP private Investoren gewinnt oder Stadt oder SCP 
Fördermittel generieren. Da dies bislang nicht der Fall ist, würde die Verwaltung nun die Ausschre i-
bung zunächst derart vorbereiten, dass die Planung über das G esamtprojekt und die Realisierung 
erster Baumaßnahmen im Rahmen des bisherigen Finanzvolumens ausgeschri eben werden. Wenn 
weitere Finanzmittel zur Verfügung stehen, wäre dann die Ausschreibung we iterer Baumaßnahmen 
möglich. Dabei müsste ein TU-Auftragnehmer zwar erneut beteiligt werden, würde aber nicht zwangs-
läufig Auftragnehmer weiterer Bauaufträge werden. Dazu muss in der TU -Ausschreibung berücksich-
tigt werden, dass die (Gesamt -)Planungsleistungen durch den TU -Auftragnehmer nicht nur erbracht 
werden, sondern die Verwertungsrechte auf die Stadt bzw. die städtische Gesellschaft übergehen.

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V/0982/2020 
 
Um im Vergleich zu einem Architektenwettbewerb die städtebauliche Qualität zu sichern, ist es mö g-
lich, in das Ausschreibungsverfahren einer TU -Vergabe einen Architekturwettbewerb zu in tegrieren. 
Nach einem Teilnahmewettbewerb, in dem qualifizierte Bieter (meist 3 bis 5) ausg ewählt werden, 
werden erste Angebote abgegeben, in denen Entwurfsskizzen eingefordert werden können. Die Ve r-
waltung schlägt vor, diese in einem Nutzerworkshop und du rch ein Architekturgremium bewerten zu 
lassen, bevor weitere Aufklärungs- und Verhandlungsrunden sowie die Einholung der abschließenden 
Angebote erfolgen (siehe Grafik). Im Gegensatz zu einem Architektenwettbewerb sind in den Ve r-
handlungsrunden auch weitreichende Änderungen am Entwurf möglich, da kein Anspruch auf Umset-
zung des Entwurfs ohne wesentliche Änderungen besteht, wie es in einem Architektenwettbewerb der 
Fall wäre.  
 
Auch hierbei wird erneut deutlich, welch hohe Bedeutung der Erstellung der Vergab eunterlagen zu-
kommt. Angesichts der fehlenden stadionspezifischen Fachkompetenzen sowohl in Verwa ltung als 
auch in den städtischen Gesellschaften soll zur Erarbeitung der Vergabeunterlagen ein externes Büro 
mit Planungs- und Projektsteuerungskompetenzen zur Verfahrensbegleitung beauftragt werden. Di e-
ses Büro soll Erfahrungen im Stadionbau mitbringen, um die Verwaltung und den SCP in der Ausa r-
beitung und Abstimmung des detaillierten Raumprogramms zu unterstützen. Die Ve rwaltung und der 
SCP haben bereits erst e Eckpunkte abgestimmt, jedoch sind für die Erstellung der Vergabeunterl a-
gen detaillierte Konzepte nötig, z.B. auch ein Cateringkonzept, ein Fankonzept etc., die nutzerabhä n-
gig sind. Diese Fragen sind ebenso im Rahmen der Erstellung der Vergabeunte rlage auszuarbeiten. 
Verwaltungsseitig liegt zudem ein starker Fokus auf der Klärung der Grundlagen, wie Altlasten, 
Kampfmittel etc., um Unsicherheiten zu minimieren und somit entsprechende Preisgestaltungen eines 
Auftragnehmers weitgehend zu verhindern. 
 
Nachteilig bei einer TU -Vergabe ist, dass diese nach dem Start des Verfahrens auch durchg eführt 
werden muss. Ein Aufheben der Ausschreibung ist nur eingeschränkt möglich, z.B. wenn kein Bi eter 
im vorgegebenen Kostenrahmen bleibt.  
 
In Abwägung der Vor - und Nachteile schlägt die Verwaltung in Abstimmung mit dem SCP daher vor, 
ein TU-Verfahren vorzubereiten und nach Erarbeitung der wesentlichen Parameter und Verfahren s-
ausgestaltung mit externer Begleitung diese dem Rat zur Beschlussfassung vorzulegen.

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V/0982/2020 
Zu Beschlusspunkt I.3) 
 
Mit Vorlage V/0318/2020 hat der Rat beschlossen, die Umsetzung des Bebauungsplans Nr. 568 zum 
Sportpark Berg Fidel durch die Errichtung zweier zusätzlicher Trainingsplätze und einer Beachvolle y-
ballanlage zu beginnen. Die beiden zusätzlichen Train ingsplätze (ein Kunstrasen - und ein Naturr a-
senplatz) sollen dem SCP für die Nachwuchsförderung zur Verfügung gestellt werden.  
 
Der SCP hat eine sehr erfolgreiche Jugendabteilung, die mit überschaubaren Mitteln in den höch sten 
Juniorenklassen mitspielt. Die eigene Nachwuchsförderung ist das Fundament für einen lan gfristigen 
Erfolg auch der 1. Mannschaft und nimmt daher eine Schlüsselposition für eine positive Entwicklung 
ein. Die Stadt Münster bekräftigt daher, den Aufbau eines Nachwuchsleistungszen trums im Rahmen 
ihrer Möglichkeiten zu unterstützen. Eine Überlassung entsprechender Trainingsplätze ist daher di e-
jenige Maßnahme, mit der die infrastrukturellen Voraussetzungen für ein Nachwuchsleistungszentrum 
des SCP geschaffen werden können. Der SCP arbeitet d erzeit intensiv an den weiteren umfangre i-
chen Anforderungen in der personellen Ausstattung und den organisatorischen Vorgaben.  
 
Der DFB plant, dass ab der Saison 2022/2023 nur noch diejenigen Nachwuchsmannschaften in der 
jeweils höchsten Spielklasse spiel en dürfen, deren Verein ein lizensiertes Nachwuchsleistungszen t-
rum vorweisen kann. Für das Lizensierungsverfahren ist eine Mindestzahl an verfügbaren Training s-
plätzen nachzuweisen, was im Sportpark Berg Fidel nur unter Einschluss der neuen Trainingsplätze 
möglich ist. Insofern sind Planung und Bau der beiden neuen Trainingsplätze dringlich umzusetzen. 
Die absehbaren Planungs- und Bauzeiten sowie die Anforderungen des DFB zum zeitlichen Vorlauf 
des Lizensierungsverfahrens zeigen jedoch b ereits jetzt, dass ei ne rechtzeitige Fertigstellung des 
Kunstrasen- und insbesondere auch des Naturrasenplatzes kaum möglich ist. Daher wird die Verwa l-
tung gemeinsam mit dem SCP Lösungen erarbeiten, wie bis zur Fertigstellung der Plätze die erforder-
lichen Nachweise über die in frastrukturellen Anforderungen an ein Nachwuchsleistungszentrum e r-
bracht werden können. 
 
Für die Errichtung der Trainingsplätze bereitet die Verwaltung derzeit die Ausschreibung der Pl a-
nungsleistungen vor. Nachdem die Kiebitz -Brutzeit im Juli beendet war ( vgl. Vorlage V/0318/2020), 
konnten weitere vorbereitende Maßnahmen auf der Fläche erfolgen. Durch Vermessungsarbeiten und 
Bodenproben wurde die Grundlagenermittlung vorangetrieben. Das Bodengutachten, das die Altlas-
ten und die Bodenstatik untersucht hat, wird derzeit fertiggestellt, um weitere wichtige Planungsgrund-
lagen zu erhalten.  
 
Außerdem wurde zwischenzeitlich eine Fläche zwischen den neuen Trainingsplätzen und der Ham-
mer Straße hergerichtet, auf der zukünftig nach dem B ebauungsplan Nr. 568 ein Parkh aus vorgese-
hen ist. Dort wird derzeit Oberboden aus dem Projekt der Verlagerung der Sportanlage Handorf gela-
gert. Dadurch werden Synergien genutzt, da der Oberb oden aus Handorf sonst kostenverursachend 
entsorgt werden müsste und es absehbar ist, dass dieser für die Trainingsplätze benötigt wird. 
 
Nach Errichtung der Trainingsplätze ist die zukünftige Parkhausfläche frei für deren Entwicklung. Die 
Verwaltung schlägt vor, in die Planung dieses Parkhauses als weitere vorgezogene Maßnahme ei n-
zusteigen. Denn wäh rend der Baumaßnahmen am Stadion selbst soll nach Wunsch des SCP der 
Spielbetrieb weiterlaufen. Dazu sind Stellplätze vorzuhalten, die in unmittelbarer Nähe des Stadions 
entfallen werden. Dies könnte durch dieses Parkhaus abgemildert werden. 
 
Das Parkhaus liegt nahe der Bushaltestelle „Alte Reitbahn“. Daher soll die Verwaltung beauftragt 
werden zu prüfen, ob und wie das Parkhaus als erste Ausbaustufe einer zukünftigen Mobilstation 
genutzt werden kann. Neben dem Park -and-Ride-Angebot könnten dabei schon jetz t die Vorausset-
zungen für die zukünftige Integration weiterer Mobilitätsangebote, wie bspw. Rad- und Lastenradstell-
plätze, Car- oder Bike-Sharing, geschaffen werden. Mit Beschluss der Vorlage V/0972/2019 hatte der 
Rat für die Mobilitätsstation 5 Mio. Euro aus Stellplatzablösemitteln zur Verfügung gestellt.

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V/0982/2020 
 
Als weitere vorgezogene Maßnahme schlägt die Verwaltung in Abstimmung mit dem SCP einen A b-
riss der Westtribüne vor. Gemäß der Begründung des Bebauungsplans ist die Erneuerung der Wes t-
tribüne aus Gründen des Immissionsschutzes als erster Bauabschnitt einzuplanen. Insofern ist in j e-
dem Fall ein Abriss der Westtribüne der erste Schritt. Die Tribüne ist derzeit in weiten Teilen aufgrund 
der Baufälligkeit gesperrt, lediglich der Gästeblock ist grundsätzlich i n Benutzung. Dieser müsste v o-
rübergehend anders verortet werden, wenn eine Gästenutzung bei einer Abmilderung der Corona -
Pandemie wieder möglich ist. Gleichzeitig würde ein Abriss der Westtribüne ermögl ichen, dass der 
Wall, auf dem die Tribüne gebaut ist, auf Altlasten untersucht werden könnte. Die Wälle (neben der 
West- auch die Osttribüne) sind bekannte Altlastenflächen. Eine frühzeitige Untersuchung und B e-
stimmung der Altlasten würde die Unsicherheiten minimieren und somit auch für die TU-Vergabe eine 
belastbarere Grundlage schaffen. Der Spielbetrieb wäre trotz fehlender Wes ttribüne weiterhin durch 
den DFB genehmigungsfähig, da auch ohne Westtribüne hinreichende Kapazitäten für die Regionall i-
ga (und auch für die 3. Liga) gegeben wären.   
 
Zu Beschlusspunkt II) 
 
Im Haushaltsplanentwurf 2021 sind im Teilfinanzplan (Produktgruppe 0801 „ Sportentwicklung, Sport-
anlagen und -stätten“) als Investitionsmaßnahme 4360 die investiven Mittel in Höhe von 40 Mio. Euro 
zuzüglich der Reste der Planungskosten in Höhe von 70 .200 Euro für die Umsetzung des Stadio n-
ausbaus veranschlagt. Auf Basis des Beschlusses der Vorlage V/0318/2020 hat die Verwaltung z u-
dem als neue Maßnahme (Nr. 4460) die Trainingsplätze und die Beachvolleyballanlage in den Hau s-
haltsplanentwurf aufgenommen.  
 
Um das Projekt umsetzen zu können, sind zudem Personalressourcen erforderlich. Daher wurde b e-
reits überplanmäßig zur Abstimmung der bau - und sportfachlichen Bedarfe die Stelle eines Bauing e-
nieurs/einer Bauingenieurin im Sportamt eingerichtet, deren Aussc hreibung Mitte N ovember 2020 
gestartet wurde. Angesichts des Volumens und der vielfältigen Herausforderungen des Projekts 
braucht das Projekt für die weitere Umsetzung außerdem eine Projektleitung, die die ve rschiedenen 
Teilprojekte koordiniert sowie die regelmäßigen Abstimmungen mit dem SCP und die ämterübergre i-
fende Projektsteuerung übernimmt.  
 
 
In Vertretung 
 
gez. 
 
Thomas Paal 
Stadtdirektor 
 
 
 
 
V/0982/2020

Anlage A

1451 Zeichen

Anlage A zur V/0982/2020 
Kurzüberblick 
Mit dieser Vorlage werden Verfahrensentscheidungen zum Ausbau des städtischen Stadions an 
der Hammer Straße getroffen. Die Verwaltung unterbreitet Vorschläge zum Bau- und Betriebs-
modell, zu Ausbauvarianten, Bauabschnitten und vorgezogenen Maßnahmen. 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Mit der Vorlage wird folgendes Ziel gemäß dem ISM-Prozess verfolgt: 
„Wir werden Münster zu einer Stadt mit höchster Lebens- und Erlebnisqualität weiterentwickeln: 
 mit breitem Freizeit- und Sportangebot“ 
Der Ausbau des städtischen Stadions an der Hammer Straße wird vorangetrieben. 
 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: 0801 Sportentwicklung, Sportanlagen und -stätten 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan X Ja  Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan X Ja  Nein   
Im Entwurf des Haushaltsplans 2021 enthalten? X Ja  Nein  teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? X Ja  Nein   
Bereits veranschlagt? X Ja  Nein   
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist  vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
X überwiegend 
freiwillig 
 vollständig 
freiwillig 
Der Ausbau des städtischen Stadions an der Hammer Straße ist eine freiwillige Maßnahme, aller-
dings sind aufgrund des Zustands des Stadions Baumaßnahmen grundsätzlich aus der Eigentü-
merfunktion heraus erforderlich. 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
----

Beratungsverlauf (10)

09.12.2020 Rat
TOP 27 Einbringung Entscheidung

Beschluss: Vorlage eingebracht

Zur Sitzung
04.02.2021 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien
TOP 11.1 Vorberatung
Zur Sitzung
10.02.2021 Hauptausschuss
TOP 3.10.1 Vorberatung
Zur Sitzung
Vorberatung
Vorberatung
Vorberatung
Vorberatung
Vorberatung
Entscheidung
Anhörung

Orte (2)

  • Hammer Straße 2021
  • Alte Reitbahn

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
V/0982/2020
Typ
Vorlagen
Datum
17.11.2020
Erstellt
12.11.2020 11:32