1248/2019
Sitzen statt Parken - Außengastronomie auf Stellplätzen
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Anlage 3 - Auszug Verkehrsausschuss 28.10.2019
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Anlage 3 Geschäftsführung Verkehrsausschuss Frau Krause Telefon: (0221) 221-25909 Fax : (0221) 221-24447 E-Mail: angela.krause@stadt-koeln.de Datum: 15.11.2019 Auszug aus dem Entwurf der Niederschrift der 50. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 28.10.2019 öffentlich 3.4 Sitzen statt Parken - Außengastronomie auf Stellplätzen 1248/2019 RM Michel beantragt seitens der CDU-Fraktion, die Beratungsfolge um den Stadt- entwicklungsausschuss, den Wirtschaftsausschuss sowie den Ausschuss für Allge- meine Verwaltung und Rechtsfragen zu erweitern. RM Hammer spricht das Kriterium an, dass sich die Stellplätze unmittelbar vor dem Gebäude befinden müssen. Ihm seien jedoch Lokalitäten bekannt, bei denen sich unmittelbar vor der Gebäudefront Bäume befinden und die Stellplätze seitlich davon liegen; er wirft daher die Frage auf, ob in diesen Fällen nicht auch Genehmigungen für Außengastronomie ausgesprochen werden können. Zudem sollte aus seiner Sicht eine Genehmigung für einen deutlich längeren Zeitraum als den in der Vorlage genannten erteilt werden, da die Antragstellenden beispielsweise für die Anschaffung von Mobiliar hohe Investitionskosten tragen müssen. RM Sterck vertritt die Auffassung, dass aus stadtgestalterischer Sicht die Schraube noch etwas angezogen und auch Augenmerk beispielsweise auf die Qualität des Mobiliars gerichtet werden sollte. Wenn der Zeitraum der Genehmigung verlängert werden würde, könnte die Verwaltung durchaus auch vorgeben, dass keine Plas- tikstühle sondern vielmehr nur Stühle und Tische aus höherwertigerem Material auf- gestellt werden dürfen. RM Weisenstein weist darauf hin, dass auf frei werdenden Flächen – alternativ zur kommerziellen Nutzung - auch Bänke aufgestellt werden könnten. Ausschussvorsitzender Wolter schließt sich dem Wunsch von Herrn Sterck nach e i- ner optisch ansprechenden Außengastronomie an. In vielen anderen Städten sei dies sehr gelungen; vielerorts werde auch mit Podesten gearbeitet. Dennoch möchte er daran erinnern, dass beispielsweise bei der Diskussion um das Verkehrsführungs- konzept Altstadt – einer exponierten Lage - viele Anwohnende davor gewarnt haben, Geh- und Radwege mit Außengastronomie voll zu stellen. Er rege daher nachdrück- lich an, mit Augenmaß vorzugehen. BG Blome stimmt Herrn Wolter zu, dass es sich hier um ein sehr sensibles Thema handele. Aus diesem Grunde werden auch die Genehmigungen nur für einen be- grenzten Zeitraum ausgesprochen. Da keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, stellt Vorsitzender Wolter den Verwei- sungsantrag zur Abstimmung. Beschluss: Der Verkehrsausschuss verweist die Vorlage zur Anhörung in die nachfolgenden Gremien (zusätzlich Stadtentwicklungsausschuss, Wirtschaftsausschuss und Aus- schuss für Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen). Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt
Anlage 1_Fotodokumentation_Aussengastronomie_statt_Parkplaetze
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Folie 1Stadtplanungsamt Bewertung: • vorbildlich • zufriedenstel lend • nicht gewünscht Gesamtbild: unbefriedigend • Ausstattung: Teppichboden, Jägerzaun, Auslegerschirm, • Ausrichtung d. Stühle: Teilweise zur Fahrbahn • Sonstiges: Privatisiert, Gartencharakter Folie 2Stadtplanungsamt Bewertung: • vorbildlich • zufriedenstel lend • nicht gewünscht Gesamtbild: gut • Ausstattung: durchgängige Markierung, • Ausrichtung d. Stühle: richtig • Sonstiges: aufgeräumt Folie 3Stadtplanungsamt Bewertung: • vorbildlich • zufriedenstel lend • nicht gewünscht Gesamtbild: gut • Ausstattung: durchgängige Markierung, • Ausrichtung d. Stühle: richtig • Sonstiges: aufgeräumt Folie 4Stadtplanungsamt Bewertung: • vorbildlich • zufriedenstel lend • nicht gewünscht Gesamtbild: gut • Ausstattung: durchgängige Markierung, • Ausrichtung d. Stühle: richtig • Sonstiges: aufgeräumt Folie 5Stadtplanungsamt Bewertung: • vorbildlich • zufriedenstel lend • nicht gewünscht Gesamtbild: bedingt gut • Ausstattung: Regenschutzplane, Vorbildliche Markierung • Ausrichtung d. Stühle: richtig • Sonstiges: unaufgeräumt Folie 6Stadtplanungsamt Bewertung: • vorbildlich • zufriedenstel lend • nicht gewünscht Gesamtbild: gut • Ausstattung: durchgängige Markierung, • Ausrichtung d. Stühle: Falsche ausgerichtet (Unfallgefahr) • Sonstiges: aufgeräumt Folie 7Stadtplanungsamt Bewertung: • vorbildlich • zufriedenstel lend • nicht gewünscht Gesamtbild: sehr gut • Ausstattung: , • Ausrichtung d. Stühle: • Sonstiges: aufgeräumt Folie 8Stadtplanungsamt Bewertung: • vorbildlich • zufriedenstel lend • nicht gewünscht Gesamtbild: gut • Ausstattung: vorbildliche Markierung, • Ausrichtung d. Stühle: richtig • Sonstiges: aufgeräumt Folie 9Stadtplanungsamt Bewertung: • vorbildlich • zufriedenstel lend • nicht gewünscht Gesamtbild: gut • Ausstattung: Durchgängige, gekreuzte Markierung, • Ausrichtung d. Stühle: richtig • Sonstiges: aufgeräumt Folie 10Stadtplanungsamt Bewertung: • vorbildlich • zufriedenstel lend • nicht gewünscht Gesamtbild: gut • Ausstattung: vorbildliche Absperrung Unfallgefahr, • Ausrichtung d. Stühle: richtig • Sonstiges: aufgeräumt
Anlage 9, Auszug BV Kalk 23.01.2020
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Geschäftsführung Bezirksvertretung 8 (Kalk) Herr Menne Telefon: (0221) 221-98313 Fax : (0221) 221-98347 E-Mail: dieter.menne@stadt-koeln.de Datum: 29.01.2020 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der 41. Sitzung der Bezirksvertretung Kalk vom 23.01.2020 öffentlich 8.1.2 Sitzen statt Parken - Außengastronomie auf Stellplätzen 1248/2019 Beschluss: Die Bezirksvertretung Kalk empfiehlt dem Verkehrsausschuss, folgenden geänderten Beschluss zu fassen: Der Verkehrsausschuss beschließt den vorgelegten Kriterienkatalog zur Einrichtung von Außengastronomie auf Stellplätzen mit folgenden Maßgaben: 1. .Statt „Eine über die Gebäudegrenzen hinausgehende Genehmigung w ird nicht erteilt“ soll es heißen: „Eine über die Gebäudegrenzen hinausgehende Genehmigung kann in Einzelfällen erteilt w erden“. 2. Wie von der Bezirksvertretung Innenstadt am 28.11.2019 unter Ziffer 3 be- schlossen: Für den Fall, dass die Einrichtung einer Außengastronomie auf Behindertenstellplätzen, Taxiständen oder in einer Ladezone beantragt w ird, prüft die Verw altung, ob vor Ort eine Verlegung dieser Stellplätze mit vertret- barem Aufw and möglich ist. Die hierfür evtl. entstehenden Kosten trägt die An- tragstellerin/der Antragsteller. 3. Die Genehmigung für die Außengastronomie w ird an den Konzessionsinhaber gebunden. Die Bezirksvertretung Kalk beschließt in eigener Zuständigkeit, wo Außengastrono- mie auf Stellplätzen anhand des in 1. beschlossenen Kriterienkataloges zugelassen werden könnte. Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich gegen die Fraktion DIE LINKE. zugestimmt.
Anlage 8, Auszug Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfrage, Vergabe, Internationales 02.12.2020
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Geschäftsführung Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales Frau Schacknat Telefon: (0221) 221 25001 Fax : (0221) 221 26565 E-Mail: Melina.Schacknat@STADT-KOELN.DE Datum: 11.12.2019 Auszug aus dem Entwurf der Niederschrift der Sitzung des Ausschusses Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales vom 02.12.2019 öffentlich 10.1 Sitzen statt Parken - Außengastronomie auf Stellplätzen 1248/2019 Vor Eintritt in die Tagesordnung wird die Vorlage zusammen mit der unter TOP 10.5 geführten Vorlage 2763/2019 inhaltlich diskutiert. Im Anschluss an die inhaltliche Diskussion, schlägt MdR Richter vor, die Vorlage ohne Votum in die nachfolgenden Gremien zu verweisen. Beschluss: Die Vorlage wird ohne Votum in die nachfolgenden Gremien verwiesen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt. Auszug aus dem Entwurf der Niederschrift der Sitzung des Ausschusses Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales vom 02.12.2019 öffentlich ohne TOP Vor Eintritt in die Tagesordnung Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung des AVR und begrüßt die Anwesenden. Er teilt mit, dass Frau Staufenbiel und Herr Marx entschuldigt fehlen. Im Anschluss trägt der Vorsitzende die folgenden Vorschläge der Verwaltung zur Zu- setzung in die Tagesordnung im öffentlichen Teil vor: Die Verwaltung schlägt die Zusetzung folgender Punkte im öffentlichen Teil vor: 3.2 Beantwortung einer mündlichen Anfrage zur Beantwortung der Anfrage AN/1259/2019 der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen betreffend "Parkraum- überwachung" 4062/2019 (zugesetzt am 02.12.2019) 4.6 Fördermittelakquise und -abwicklung von EU Drittmitteln hier: Sachstandsbe- richt 3622/2019 (zugesetzt am 22.11.2019) 4.7 Personalbericht 2018/2019 3914/2019 (zugesetzt am 26.11.2019) 4.8 Erfahrungsbericht Inklusionsvereinbarung 4091/2019 (zugesetzt am 02.12.2019) 10.11 Änderung der Benutzungs- und Entgeltordnung für die Museen der Stadt Köln 3220/2019 (zugesetzt am 25.11.2019) 10.12 Errichtung der "MAKK-Förderstiftung" 3284/2019 (zugesetzt am 25.11.2019) 10.13 3. Satzung zur Änderung der Satzung zur Erhebung einer Kulturförderabga- be im Gebiet der Stadt Köln vom 18.11.2014 3688/2019 (zugesetzt am 26.11.2019) 11.1 Roncalliplatz; hier: Antrag auf Durchführung der Konzertreihe "Legenden - Weltstars auf dem Roncalliplatz 2020" 3875/2019 (zugesetzt am 25.11.2019) 11.2 Integration der Veranstaltung „STRASSENLAND“ in den NRW Tag 2020 3934/2019 (zugesetzt am 29.11.2019) Anschließend teilt er die Vorschläge der Verwaltung zur Zusetzung in die Tagesor- dung im nicht-öffentlichen Teil mit: 17.6 Bedarfsfeststellung für die Kommunalwahl, Oberbürgermeister/in Wahl und Integrationsratswahl 2020 3609/2019 (zugesetzt am 25.11.2019) Der Vorsitzende teilt mit, dass die Verwaltung die unter TOP 9.1 geführte Vorlage 3022/2019 „ Veranstaltung „STRASSENLAND“ 2020 “ zurückzieht, da sich diese durch die unter TOP 11.2 geführte Vorlage (3934/2019) erledigt hat. Darüber hinaus teilt der Vorsitzende mit, dass sich die zurückgestellte Ursprungsvor- lage 3421/2019 durch die heute unter TOP 11.1 geführte Vorlage 3875/2019 (Ronal- liplatz; hier: Antrag auf Durchführung der Konzertreihe „Legenden – Weltstars auf dem Roncalliplatz 2020“) erledigt hat. Im Anschluss erkundigt sich der Vorsitzende nach weiteren Änderungswünschen zur Tagesordnung. MdR Dr. Krupp schlägt vor, die unter TOP 10.1 (1248/2019 „Sitzen statt Parken – Außengastronomie auf Stellplätzen “) und TOP 10.5 (2763/2019 „Herstellung von Barrierefreiheit auf Kölner Gehwegen“) geführten Vorlagen zusammen zu behandeln, da die SPD -Fraktion hier ein korrespondierendes Thema sehe. Aktuell seien die in den beiden Vorlagen behandelte n Themen nicht gut miteinander verbund en. Inhalt- lich werde insbesondere die V orlage „Herstellung von Barrierefreiheit auf Kölner Gehwegen“ für sehr gut befunden, man vermisse jedoch die Koordination zwischen den beiden Vorlagen. MdR Pohl bittet ergänzend zu den Ausführungen MdR Dr. Krupps darum, die unter TOP 10.1 geführte Vorlage „Sitzen statt P arken – Außengastronomie auf Stellplät- zen“ ohne Vot um in die nac hfolgenden Gremien zu verweisen, da diese abschlie- ßende im Verkehrsausschus s behandelt werde . Zudem b ittet MdR Pohl darum die unter TOP 4.5 geführte Mitteilung 3639/2019 „Sachstandsmitteilung zum Personalri- sikomanagement zurückzustellen, da diese erst recht spät eingegangen sei. Der Vorsitzende teilt mit, dass zudem die Bitte bestehe, die unter TOP 10.9 und TOP 10.10 geführten Vorlagen ohne Votum in die nachfolgenden Gremien zu verweisen. MdR Richter teilt mit, dass die Beratungsfolge der unter TOP 10.5 geführten Vorlage „Herstellung von Barriere freiheit auf Kölner Gehwegen “ in der letzten Sitzung des Ausschusses für Soziales und Senioren um drei weitere Gremien erweitert worden sei. Aus diesem Grunde sei er der Meinung, dass die Ergebnisse dieser abgewartet und gewürdigt werden sollten. MdR Dr. Krupp entgegnet, dass die SPD -Fraktion beiden Vorlagen inhaltlich etw as abgewinnen könne, jedoch den E indruck habe, diese liefen in der Verwal tung nicht synchron nebeneinander her . So habe man in der eine n Vorlage das Ziel breiterer Gehwege, in der anderen wiederum wolle man mehr Platz für die Außengastronomie schaffen. Dies weise durchaus Potential für einen Interessenkonflikt auf. Aus diesem Grunde sei es angebracht, die beiden Vorlag en synchron und auch in denselben Ausschüssen zu behandeln. Dies sei bislang nicht gewährleistet. MdR Krupp bittet als Möglichkeit einer Heilung darum, dass die Verwaltung, auch in die nachfolgenden Gremien, eine Anlag e einbringt, aus der hervorge ht, wie das Zusammenlaufen der beiden Vorlagen angedacht sei. Seitens der SPD-Fraktion werde ein Gesamtkonzept vermisst. In der derzeit nebeneinander laufenden Form seien beide Vorlagen für die- se nicht zustimmungsfähig. Herr Stadtdirektor Dr. Keller stellt dar, dass es in der einen Vorlage um Außengast- ronomie auf Stellplätzen gehe und in der ander en darum, Gehwege freizuhalten. Er könne demzufolge auf Anhieb keine Überschneidungen ausmachen. Durchaus sei an dieser Stelle der ein oder ande re Konflikt denkbar, grundsätzlich g ehe es hier je- doch um zwei unterschiedliche Dinge. MdR Dr. Krupp entgegnet, dass teilweise Gehwege mit Parktaschen kombiniert seien und es somit durchaus zu Interessenkonflikten kommen könne. MdR Hoyer schließt sich den A usführungen MdR Richters an. In anderen Ausschüs- sen wür den nicht beide Vorlagen behandelt. Zudem sei sie der Ansicht, d ass das Thema Außengastronomie in der Synopse zur Barrierefreihe it ausreichend darge- stellt sei und somit durchaus beschlussfähig sei. Man würde sich auch darauf einlas- sen, die Vorlage ohne Votum in die nachfolgenden Gremien zu verweisen, vollstän- dig nachvollziehbar seien die Ausfü hrungen MdR Dr. Krupps aus ihrer Sicht jedoch nicht. MdR Dr. Krupp erklärt sich damit einverstanden, die Vorlage 1248/2019 ohne Votum in die nachfolgenden Gremien zu verweisen. Für die SPD-Fraktion bestehe dennoch das Problem, dass die Vorlagen zusammenge dacht werden müssten. Aus diesem Grunde unterstreicht er den Wunsc h nach einer Anlage der Verwaltung, in der das Zusammenwirken der beiden Vorlagen dargestellt werde. MdR Richter unterbreitet den Vorschlag, die Vorlage 1248/2019 ( „Sitzen statt Parken – Außengastronomie auf Stellplätzen“) ohne Votum in die nachfolgenden Gremien zu verweisen und die Vorlage 2763/2019 („Herstellung von Barrierefreiheit auf Kölner Gehwegen“) zurückzustellen. Dies führe daz u, dass beide Vorlagen vom jew eils fe- derführenden Ausschuss im Januar behandelt würden und innerhalb der Fraktionen ein Zusammendenken der beiden Vorlagen möglich sei. Der Vorsitzende fasst den Vorschlag des MdR Richter zu sammen und stellt dar, dass dem Vorschlag entsprechend verfahren werde. Der Vorsitzende nimmt die Vorschläge entsprechend auf und lässt formell über die so geänderte Tagesordnung abstimmen. Der Ausschuss erklärt sich mit der folgen- den Tagesordnung einverstanden: Tagesordnung I. Öffentlicher Teil 1 Gleichstellungsrelevante Angelegenheiten 2 Internationales 3 Beantwortung von Anfragen aus vorherigen Sitzungen 3.1 Internationale Jugendbegegnungen und Fachkräfteaustausch; hier: aktuali- sierte Mitteilung 3297/2019 3.2 Beantwortung einer mündlichen Anfrage zur Beantwortung der Anfrage AN/1259/2019 der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen betreffend "Parkraum- überwachung" 4062/2019 (zugesetzt am 02.12.2019; die Unterlagen werden als Tischvorlage zur Ver- fügung gestellt) 4 Mitteilungen der Verwaltung 4.1 Bleiberechtsperspektiven für langjährig geduldete Menschen in Köln (Rats- beschluss v. 20.3.2018 - Vorlagen Nr. 0342/2018) 2875/2019 4.2 Sachstandsbericht: Umsetzung des Zehn-Punkte-Aktionsplans der Europäi- schen Städtekoalition gegen Rassismus 3486/2019 (die Unterlagen wurden mit Sammelumdruck vom 25.10.2019 zur Verfügung gestellt; bitte halten Sie die Unterlagen bereit) 4.3 Jahresbericht 2017/2018 Kölner Anti Spray Aktion 3505/2019 (zurückgestellt aus der Sitzung vom 28.10.2019; bitte halten Sie die Unterla- gen bereit) 4.4 Aktuelle Rechtsprechung zu "Airbnb" 3722/2019 4.5 Sachstandsmitteilung zum Personalrisikomanagement 3639/2019 4.6 Fördermittelakquise und -abwicklung von EU Drittmitteln hier: Sachstandsbe- richt 3622/2019 (zugesetzt am 22.11.2019) 4.7 Personalbericht 2018/2019 3914/2019 (zugesetzt am 26.11.2019) 4.8 Erfahrungsbericht 2018 zur Inklusionsvereinbarung 4091/2019 (zugesetzt am 02.12.2019; die Unterlagen werden als Tischvorlage zur Ver- fügung gestellt) 5 Allgemeine Verwaltungsorganisation 6 Schriftliche Anfragen 7 Mündliche Anfragen 8 Anträge 9 Platzvergaben 9.1 Veranstaltung "STRASSENLAND" 2020 3022/2019 (zurückgestellt aus den Sitzungen vom 16.09.2019 und 28.10.2019; bitte hal- ten Sie die Unterlagen bereit) 10 Allgemeine Vorlagen 10.1 Sitzen statt Parken - Außengastronomie auf Stellplätzen 1248/2019 10.2 Änderung der Geschäftsordnung des Rates und der Bezirksvertretungen der Stadt Köln 2476/2019 (die Unterlagen wurden mit Sammelumdruck vom 16.09.2019 zur Verfügung gestellt; bitte halten Sie die Unterlagen bereit) 10.3 Änderung der Benutzungs- und Entgeltordnung der Stadtbibliothek Köln 2604/2019 10.4 Fortführung des kombinierten Programms "Win-Win für Köln", haushalts- rechtliche Unterrichtung des Rates über eine Kostensteigerung bei der Sa- nierung des Rheinparkcafés sowie Antrag auf Bereitstellung einer überplan- mäßigen Auszahlung 2720/2019 10.5 Herstellung von Barrierefreiheit auf Kölner Gehwegen 2763/2019 10.6 Änderung der Luftrettungssatzung der Stadt Köln 2908/2019 10.7 Beschluss über die Planung und Durchführung eines Wettbewerblichen Dia- logverfahrens sowie der anschließenden integrierten Planung zur Entwick- lung eines städtebaulichen Masterplans auf Grundlage des Leitbildes Kreuz- feld – Ein gutes Stück Köln sowie Beschluss über die Beauftragung eines verfahrensbegleitenden Moderationsbüros und Beschluss über die Vergabe von Gutachten hier: Bedarfsfeststellung 3536/2019 10.8 Beitritt der Stadt Köln zur Blockchain-Genossenschaft „govdigital eG“ 3475/2019 (die Unterlagen wurden mit Sammelumdruck vom 14.11.2019 zur Verfügung gestellt; bitte halten Sie die Unterlagen bereit) 10.9 7. Satzung zur Änderung der Satzung über die Straßenreinigung und die Er- hebung von Straßenreinigungsgebühren 3252/2019 (die Unterlagen wurden mit Sammelumdruck vom 18.11.2019 zur Verfügung gestellt; bitte halten Sie die Unterlagen bereit) 10.10 4. Satzung zur Änderung der Satzung über die Abfallgebühren 3253/2019 (die Unterlagen wurden mit Sammelumdruck vom 18.11.2019 zur Verfügung gestellt; bitte halten Sie die Unterlagen bereit) 10.11 Änderung der Benutzungs- und Entgeltordnung für die Museen der Stadt Köln 3220/2019 (zugesetzt am 25.11.2019) 10.12 Errichtung der "MAKK-Förderstiftung" 3284/2019 (zugesetzt am 25.11.2019) 10.13 3. Satzung zur Änderung der Satzung zur Erhebung einer Kulturförderabga- be im Gebiet der Stadt Köln vom 18.11.2014 3688/2019 (zugesetzt am 26.11.2019) 11 Genehmigung von Dringlichkeitsentscheidungen 11.1 Roncalliplatz: hier: Antrag auf Durchführung der Konzertreihe "Legenden - Weltstars auf dem Roncalliplatz 2020" 3875/2019 (zugesetzt am 25.11.2019) 11.2 Integration der Veranstaltung „STRASSENLAND“ in den NRW-Tag 2020 3934/2019 (zugesetzt am 29.11.2019; die Unterlagen werden als Tischvorlage zur Ver- fügung gestellt) II. Nichtöffentlicher Teil 12 Beantwortung von Anfragen aus vorherigen Sitzungen 13 Mitteilungen der Verwaltung 13.1 Erweiterte Bedarfsprüfung zum Umzug des Amtes 34 Bürgerdienste 3768/2019 14 Schriftliche Anfragen 15 Mündliche Anfragen 16 Anträge 17 Allgemeine Vorlagen 17.1 Abschluss einer Rahmenvereinbarung zur Lieferung von Netzwerkkompo- nenten zum weiteren Netzausbau und der Erneuerung bestehender Installa- tion an Kölner Schulen (CAS) 3439/2019 17.2 Bedarfsfeststellung zur Einführung eines gesamtstädtischen Digital Asset Managements 3466/2019 17.3 Bedarfsfeststellung zur Verlängerung eines Rahmenvertrages mit der Firma ESRI über Software, Software-Pflege, Dienst- und Schulungsleistungen für 2020-2022 3470/2019 17.4 Bedarfsfeststellung zur Büroflächenerweiterung für die Kernverwaltung bis 2021 3414/2019 17.5 Prüfbericht über die Regelung zur IT-Sicherheit der Stadt Köln 3108/2019 17.6 Bedarfsfeststellung für die Kommunalwahl, Oberbürgermeister/in Wahl und Integrationsratswahl 2020 3609/2019 (zugesetzt am 25.11.2019)
Beschlussvorlage Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VIII/66/661/2 Vorlagen-Nummer 1248/2019 Freigabedatum 28.11.2019 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Sitzen statt Parken - Außengastronomie auf Stellplätzen Beschlussorgan Zu 1. Verkehrsausschuss; zu 2. Bezirksvertretungen 1-9 Gremium Datum Beschluss: 1. Der Verkehrsausschuss beschließt den vorgelegten Kriterienkatalog zur Einrichtung von Au- ßengastronomie auf Stellplätzen. 2. Die Bezirksvertretungen beschließen in eigener Zuständigkeit, wo Außengastronomie auf Stellplätzen anhand des in 1. beschlossenen Kriterienkataloges zugelassen werden könnte. Verkehrsausschuss 28.10.2019 Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 04.11.2019 Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 04.11.2019 Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 09.12.2019 Bezirksvertretung 7 (Porz) 05.11.2019 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 11.11.2019 Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 14.11.2019 Bezirksvertretung 5 (Nippes) 05.12.2019 Wirtschaftsausschuss 21.11.2019 Bezirksvertretung 8 (Kalk) 28.11.2019 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 28.11.2019 Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales 02.12.2019 Stadtentwicklungsausschuss 05.12.2019 Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik 06.12.2019 Ausschuss Soziales und Senioren 16.01.2020 Verkehrsausschuss 21.01.2020 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Begründung: Seit Juni 2016 läuft auf Initiative der Bezirksvertretung Innenstadt das „Ad hoc-Programm Außengast- ronomie auf Stellplätzen“, welches Stellplätze aus dem herkömmlichen Zweck des Parkens zeitweise herauslöst und vom 01.03. bis 31.10. eines jeden Jahres den gastronomischen Betrieben auf Be- schluss der jeweiligen Bezirksvertretung zur Bewirtung der Gäste zur Verfügung stellt. Die Stellplätze an der Stätte der Leistung können auf Antrag in Außengastronomieflächen umgewandelt werden, wenn der beantragende gastronomische Betrieb keine andere Möglichkeit zur Realisierung einer Au- ßengastronomie hat. Das bisherige Verfahren hat sich in der Vergangenheit bewährt und die Akzeptanz ist hoch. Die nachfolgend aufgeführten Kriterien, unter denen bisher eine entsprechende Genehmigung erteilt wurde, haben dazu geführt, dass in der Praxis keine Probleme aufgetreten sind. Der Verwaltung sind daher auch keine Beschwerden oder Unfälle in Zusammenhang mit Außengastronomien auf Stell- plätzen bekannt. Außengastronomie auf Stellplätzen kann nicht genehmigt werden, wenn sich dort Behindertenstell- plätze, Taxistände oder Ladezonen (Ausnahmen siehe unter Ziff. 3. Geltungsbereich) befinden. Beschlüsse zur Ermöglichung von Außengastronomie auf Stellplätzen liegen derzeit aus den Stadt- bezirken Innenstadt, Rodenkirchen und Ehrenfeld vor. Der vorliegende Kriterienkatalog regelt grundsätzlich das Genehmigungsverfahren, den Geltungsbe- reich und die Ausgestaltung von Außengastronomie auf Stellplätzen. Anhand der Fotodokumentation eingerichteter Außengastronomien auf Stellplätzen wird ein stadtge- stalterischer Regelungsbedarf deutlich (siehe Anlage 1), dem mit dieser Beschlussvorlage Rechnung getragen wird. Kriterienkatalog zur Genehmigung von Außengastronomie auf Stellplätzen 1. Rechtsgrundlage: Für die Einrichtung von Außengastronomie auf Stellplätzen ist grundsätzlich ein Prozess der Abwä- gung zwischen den Ansprüchen des Gemeingebrauchs und den Interessen der Nutzerin/des Nutzers (Sondernutzung) erforderlich. In der Regel sind die Straßen im Stadtgebiet als Gemeindestraßen ohne Nutzungsbeschränkung ge- widmet. Gemäß § 4 Straßen- und Wegegesetz Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) ist jedermann der Gebrauch öffentlicher Straßen im Rahmen der Widmung und verkehrsrechtlicher Vorschriften gestat- tet (Gemeingebrauch). Die Benutzung der Straßen über den Gemeingebrauch hinaus ist eine Sondernutzung. Die Benut- zung von Stellplätzen zu außengastronomischen Zwecken ist zweifelsfrei eine Sondernutzung, die einer Sondernutzungserlaubnis bedarf. Diese Erlaubnis ist gemäß §18 Abs.2 StrWG NRW nur auf Zeit und auf Widerruf zu erteilen. Die Sondernutzung darf nur gestattet werden, wenn der Gemeinge- brauch nicht eingeschränkt wird. Im vorliegenden Fall ist eine Abwägung gegenläufiger Interessen von verschiedenen Nutzenden er- forderlich, also die Abwägung zwischen Wegfall von Stellplätzen und Einrichtung von Außengastro- nomie auf eben diesen Stellplätzen. Hierbei gilt der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. 3 Einschränkungen der Sondernutzung können sich aus Belangen der Leichtigkeit, Sicherheit und Ord- nung des Verkehrs sowie stadtgestalterischen Gründen ergeben. 2. Genehmigungsverfahren: Die Genehmigung von Außengastronomie auf Stellplätzen erfolgt durch das Amt für Öffentliche Ord- nung, welches auch die anfallenden Sondernutzungsgebühren erhebt. Ein Ausgleich des wirtschaftli- chen Nachteils für die Stadt (Einnahmeverluste an Parkgebühren) wird im Rahmen des Ad hoc- Programms vom Antragsteller nicht verlangt. Zur Stärkung der gastronomischen Vielfalt im Stadtbild wird diese Regelung beibehalten. Die Genehmigung für Außengastronomie auf Stellplätzen erfolgt nur dann, wenn das beantragende Unternehmen über keine Außengastronomie verfügt und eine Realisierung außerhalb des öffentlichen Straßenlandes nicht möglich ist. Das Amt für öffentliche Ordnung prüft die formalen Voraussetzungen und holt ggf. erforderliche Stel- lungnahmen betroffener Ämter, insbesondere des Amtes für Straßen und Verkehrsentwicklung, ein. 3. Geltungsbereich: Die Genehmigung für Außengastronomie auf Stellplätzen wird erteilt für den maximalen Zeitraum vom 01.03. bis 31.10. eines Jahres, mehrjährige Erlaubnisse sind nicht statthaft. Sie erstreckt sich nur auf die Stätte der Leistung, d. h. auf Stellplätze an der Gebäudefront des beantragenden Unternehmens bzw. ausdrücklich über Gestaltungskonzepte vorgesehene Multifunktionsflächen. Eine über die Ge- bäudegrenzen hinausgehende Genehmigung wird nicht erteilt. Taxistände und Behindertenparkstän- de dürfen nicht in Flächen für Außengastronomie umgewandelt werden. Ladezonen dürfen nur dann verkürzt und die gekürzten Teile zu Außengastronomieflächen werden, wenn die Verwaltung bei Orts- terminen feststellt, dass Teile der Ladezone in ihrer heutigen Dimension nicht dauerhaft benötigt wer- den. Die Genehmigung wird auf den genannten Zeitraum begrenzt, um keine Lagerflächen im öffentlichen Raum zu etablieren. Dies wäre insbesondere dann der Fall, wenn wegen schlechten Wetters die Au- ßengastronomie nicht in Betrieb ist und das entsprechende Mobiliar zusammengeklappt und ggf. un- ter Planen abgedeckt, im Bereich der öffentlichen Stellplätze gelagert wird. Das Stadtraummanage- ment und die beteiligten Ämter lehnen eine Ganzjahresgenehmigung daher aus stadtgestalterischen Gründen ab. Die genehmigte, tägliche Öffnungszeit der Außengastronomie auf Stellplätzen wird zum Schutz der Anwohnenden begrenzt. Die Öffnungszeiten orientieren sich an der Gebietsstruktur und den geneh- migten Öffnungszeiten benachbarter gastronomischer Unternehmen. 4. Ausgestaltung von Außengastronomie auf Stellplätzen: Aus stadtgestalterischen Gründen ergehen daher folgende Auflagen: Optische Abgrenzung der Außengastronomie auf Stellplätzen: a) Wenn bereits Parkstreifen im Breitstrich zur Abgrenzung des Parkraums gegenüber der Fahr- bahn auf der Fahrbahn markiert sind und diese mit Schmalstrich als einzelne Parkplätze markiert sind, ist keine weitere Abgrenzung der Außengastronomiefläche erforderlich. b) Wenn bereits Parkstreifen im Breitstrich zur Abgrenzung des Parkraums gegenüber der Fahr- bahn durchgehend, ohne Schmalstrichmarkierung als einzelne Parkplätze, markiert sind, ist zur Abgrenzung der Außengastronomiefläche gegenüber dem übrigen Parkraum eine senkrecht zum Bordstein verlaufende Schmalstrichmarkierung erforderlich. c) Wenn die Parkplätze am Fahrbahnrand nicht markiert sind, ist die Außengastronomiefläche ge- genüber der Fahrbahn mit einer Breitstrichmarkierung zu begrenzen, die Abgrenzung gegenüber dem übrigen Parkraum erfolgt durch eine Schmalstrichmarkierung. Nach Ablauf der Genehmi- gungsfrist befindet sich an Stelle der Außengastronomie ein markierter Parkplatz. Grundsätzlich ist mit Markierungen behutsam umzugehen, daher wird je nach Örtlichkeit (siehe: 4 Optische Abgrenzung der Außengastronomie auf Stellplätzen, Fälle a) bis c)) entschieden, ob Markierungen zur Kennzeichnung der Außengastronomiefläche erforderlich sind. Der Verzicht auf gesonderte Markierungen zur Kennzeichnung der Außengastronomiefläche auf Stellplätzen, wie beispielsweise die im Ad hoc-Programm vereinbarte, gelbe Begrenzungsmarkierung, senkt die Kosten für die Antragstellenden und schont den Untergrund der Stellplatzfläche. Dieser leidet durch das saisonale Auftragen von Markierungen zur Kennzeichnung von Außengastronomieflä- chen und das Entfernen nach Ende des Genehmigungszeitraumes. Die ggf. erforderliche Anordnung zusätzlicher Markierungen ist Teil des Genehmigungsverfahrens und ist von den Antragstellenden zu dessen Lasten von einer zugelassenen Fachfirma umzuset- zen. Die Antragstellenden verantworten die Entfernung eventuell vorhandener Abgrenzungsmar- kierungen zu seinen Lasten nach Ablauf des genehmigten Zeitraums. Falls für die Realisierung der Außengastronomie auf Stellplätzen Schilderpfosten versetzt, Be- schilderungen angepasst und/oder Parkscheinautomaten versetzt werden müssen,werden die Kosten von den Antragstellenden getragen. Die beschriebenen Maßnahmen sind Teil der Ver- kehrsanordnung. In Straßen, in denen die zulässige Höchstgeschwindigkeit 30 km/h übersteigt und die Außengast- ronomie nicht durch ein Bord gegenüber der Fahrbahn erhöht ist, müssen zum Schutz der Gäste gegenüber dem fließenden Verkehr in die parallel zur Fahrbahn verlaufende Doppellinienmarkie- rung im Abstand von 1,5 Metern Bodenhülsen gesetzt werden, in die während des genehmigten Zeitraums Kurzpfosten zu setzen sind. Nach Ablauf des Genehmigungszeitraumes sind die Kurz- pfosten zu entfernen und die Bodenhülsen zu verschließen. An allen Standorten wird geprüft, ob die genehmigten Flächen mittels Doppellinienmarkierung zu kennzeichnen sind. In städtebaulich sensiblen Bereichen, wie etwa Straßen, die im Rahmen des städtebaulichen Masterplans Innenstadt umgestaltet wurden, ist zwingend das Stadtraumma- nagement des Dezernates für Stadtentwicklung, Planen und Bauen zu beteiligen. Möblierung: Das Gestaltungshandbuch regelt die Möblierung von Außengastronomie grundsätzlich. Für Außengastronomie auf Stellplätzen sind als Möblierung nur Tische, Stühle und symmetrische Schirme erlaubt. Jede darüber hinausgehende Ausgestaltung mit Bodenbelägen, Ketten, Zäunen, Pflanzkübeln oder anderweitigen Installationen ist verboten, denn die Außengastronomie auf Stell- plätzen soll gegenüber der herkömmlichen Außengastronomie nicht privilegiert werden. Die Stühle dürfen nicht in Richtung Fahrbahn ausgerichtet werden, um ein Einrücken in Richtung Fahrbahn zu verhindern. Eine Vorkopfbestuhlung ist nicht zulässig. Podeste und Handläufe dürfen nur entsprechend der beigelegten Bildbeispiele (siehe Anlage 2) ausgeführt werden. Ein rückstandsloser Rückbau während der Monate außerhalb des Genehmi- gungszeitraums und eine entsprechende Lagerfläche sind nachzuweisen. Es müssen viereckige Tische aufgestellt werden. Schirme müssen so positioniert werden, dass im aufgespannten Zustand keine Verkehrszeichen teilweise oder ganz verdeckt werden oder über die Fläche der Außengastronomie hinausragen. In derartigen Konfliktfällen ist das Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung zu informieren. Dort wird geprüft, ob ein Versetzen der Beschilderung möglich ist. Sollte dies der Fall sein, erstellt die Ver- waltung eine Verkehrsanordnung, die den Antragstellenden übergeben wird. Die Antragstellenden beauftragen zu ihren Lasten eine zugelassene Fachfirma mit der Umsetzung der Anordnung. Einnahmeverluste: In welcher Höhe mit Mindereinnahmen im Bereich bewirtschafteter Parkplätze zu rechnen ist, auf die 5 temporär für Außengastronomien zur Verfügung gestellt werden, kann derzeit nicht abgeschätzt wer- den. Anlagen 1. Fotodokumentation Außengastronomie statt Parkplätze 2. Auszug aus dem Gestaltungshandbuch: Außengastronomie auf Parkflächen
Anlage 5 - Auszug BV Innenstadt 28.11.2019
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Anlage 5 Geschäftsführung Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) Herr Droske Telefon: (0221) 221-91709 Fax : (0221) 221-26592 E-Mail: ralf.droske@stadt-koeln.de Datum: 29.11.2019 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt vom 28.11.2019 öffentlich 3.5 Sitzen statt Parken - Außengastronomie auf Stellplätzen 1248/2019 Beschluss, geändert: Die Bezirksvertretung empfiehlt folgenden Beschluss: 1. Der Verkehrsausschuss beschließt den vorgelegten Kriterienkatalog zur Ein- richtung von Außengastronomie auf Stellplätzen. 2. Die Bezirksvertretungen beschließen in eigener Zuständigkeit, wo Außengast- ronomie auf Stellplätzen anhand des in 1. beschlossenen Kriterienkataloges zugelassen werden könnte. Die Bezirksvertretung Innenstadt beschließt dementsprechend folgende Ände- rungen bzw. Ergänzungen der o.a. Vorlage: 1. Die Genehmigung für Außengastronomie auf Stellplätzen wird für drei Jahre, jeweils für den Zeitraum vom 01.03. bis zum 31.10. eines Jahres erteilt. 2. Für den Fall, dass die Einrichtung einer Außengastronomie auf Behinderten- stellplätzen, Taxiständen oder in einer Ladezone beantragt wird, prüft die Verwaltung, ob vor Ort eine Verlegung dieser Stellplätze mit vertretbarem Aufwand möglich ist. Die hierfür evtl. entstehenden Kosten trägt die Antrag- stellerin/der Antragsteller. 3. Wenn die örtlichen Gegebenheiten es im Einzelfall sinnvoll erscheinen lassen, prüft die Verwaltung auf Antrag der Inhaberin bzw. des Inhabers der Gaststät- te, ob eine bereits auf dem Gehweg vorhandene Außengastronomie ersatz- weise auf vor dem Lokal befindliche Parkplätze verlegt werden kann. 4. Eine physische Abgrenzung der Außengastronomie zur Fahrbahn hin wird auch dann genehmigt, wenn die Fläche in einem Bereich liegt, in dem die zu- lässige Höchstgeschwindigkeit weniger als 50 km/h beträgt, z.B. in Tempo-30- Zonen, wenn dies im Einzelfall sinnvoll erscheint. Dies kann z.B. bei viel be- fahrenen Straßen der Fall sein, oder wenn besonders viele Kinder zur Kund- schaft zählen, beispielsweise in Eiscafés. 5. Wird die Außengastronomie auf Schrägparkplätzen eingerichtet, so gilt die Vorgabe, dass ein eventuell aufgestellter Sonnenschirm nur die genehmigte Fläche beschirmen soll, die Vorgabe eines symmetrischen Schirms entfällt. Ebenso entfällt bei Schrägparkplätzen die zwingende Vorgabe von vierecki- gen Tischen. 6. Das Sitz-Mobiliar soll nicht nur auf Stühle beschränkt werden, sondern es sol- len auch Bänke möglich sein. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt.
Anlage 4 - Auszug Wirtschaftsausschuss 21.11.2019
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Anlage 4 Geschäftsführung Wirtschaftsausschuss Frau Kleindienst Telefon: (0221) 221-35591 Fax : (0221) 221-24141 E-Mail: Ulrike.Kleindienst@stadt-koeln.de Datum: 25.11.2019 Auszug aus dem Entwurf der Niederschr ift der 40. Sitzung des Wirtschaftsausschusses vom 21.11.2019 öffentlich 15.1 Sitzen statt Parken - Außengastronomie auf Stellplätzen 1248/2019 Der Wirtschaftsausschuss empfiehlt dem Verkehrsausschuss wie folgt zu beschlie- ßen: Beschluss: 1. Der Verkehrsausschuss beschließt den vorgelegten Kriterienkatalog zur Ei n- richtung von Außengastronomie auf Stellplätzen. 2. Die Bezirksvertretungen beschließen in eigener Zuständigkeit, wo Außengast- ronomie auf Stellplätzen anhand des in 1. beschlossenen Kriterienkataloges zugelassen werden könnte. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt. Änderungsantrag der CDU-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen betr.: "Sitzen statt Parken – Außengastronomie auf Stellplät- zen" (1248/2019) AN/1599/2019 Beschluss: Die Beschlussvorlage wird wie folgt ergänzt: Die Genehmigung für Außengastronomie auf Stellplätzen wird für drei Jahre, jeweils für den Zeitraum vom 01.03. bis zum 31.10. eines Jahres erteilt. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt. Abstimmungsergebnis Beschlussvorlage i. V. m. dem Änderungsantrag: Einstimmig zugestimmt.
Anlage 7 - Auszug BV Ehrenfeld
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Anlage 7 Geschäftsführung Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) Herr Schmitz (02-4) Telefon: (0221) 221-94313 Fax : (0221) 221-94342 E-Mail: Andreas.Schmitz2@stadt -koeln.de Datum: 10.12.2019 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der 44. Sitzung der Bezirksvertretung Ehrenfeld vom 09.12.2019 öffentlich 9.2 Sitzen statt Parken - Außengastronomie auf Stellplätzen 1248/2019 Beschluss: 1. Die Bezirksvertretung Ehrenfeld empfiehlt dem Verkehrsausschuss folgenden geänderten Beschluss zu fassen: Der Verkehrsausschuss beschließt den vorgelegten Kriterienkatalog zur Einrichtung von Au- ßengastronomie auf Stellplätzen. 2. Die Bezirksvertretung Ehrenfeld beschließt in eigener Zuständigkeit, dass Außengast- ronomie auf Stellplätzen anhand des in 1. beschlossenen Kriterienkataloges im Stadtbezirk Ehrenfeld zugelassen werden kann. Die Bezirksvertretung Ehrenfeld beschließt dementsprechend folgende Änderungen bzw. Ergänzungen der o.a. Vorlage: 1. Statt „Eine über die Gebäudegrenzen hinausgehende Genehmigung wird nicht erteilt“ soll es heißen: „Eine über die Gebäudegrenzen hinausgehende Genehmigung kann in Einzelfällen erteilt werden“. 2. Wie vom Wirtschaftsausschuss und der BV Innenstadt beschlossen: Die Genehm i- gung für Außengastronomie auf Stellplätzen wird für drei Jahre, jeweils für den Zei t- raum vom 01.03. bis zum 31.10. eines Jahres erteilt. 3. Wie von der BV Innenstadt beschlossen: Für den Fall, dass die Einrichtung einer Au- ßengastronomie auf Behindertenstellplätzen, Taxiständen oder in einer La dezone beantragt wird, prüft die Verwaltung, ob vor Ort eine Verlegung dieser Stellplätze mit vertretbarem Aufwand möglich ist. Die hierfür evtl. entstehenden Kosten trägt die An- tragstellerin/der Antragsteller. 4. Wie von der BV Innenstadt beschlossen: Wenn d ie örtlichen Gegebenheiten es im Einzelfall sinnvoll erscheinen lassen, prüft die Verwaltung auf Antrag der Inhaberin bzw. des Inhabers der Gaststätte, ob eine bereits auf dem Gehweg vorhandene Au- ßengastronomie ersatzweise auf vor dem Lokal befindliche Parkplätze verlegt werden kann. 5. Wie von der BV Innenstadt beschlossen: Eine physische Abgrenzung der Außengast- ronomie zur Fahrbahn hin wird auch dann genehmigt, wenn die Fläche in einem Be- reich liegt, in dem die zulässige Höchstgeschwindigkeit weniger als 50 km/h beträgt, z. B. in Tempo -30-Zonen, wenn dies im Einzelfall sinnvoll erscheint. Dies kann z. B. bei viel befahrenen Straßen der Fall sein, oder wenn besonders viele Kinder zur Kundschaft zählen, beispielsweise in Eiscafés. 6. Wie von der BV Innenstadt besc hlossen: Wird die Außengastronomie auf Schrä g- parkplätzen eingerichtet, so gilt die Vorgabe, dass ein eventuell aufgestellter So n- nenschirm nur die genehmigte Fläche beschirmen soll, die Vorgabe eines symmetri- schen Schirms entfällt. Ebenso entfällt bei Schrägparkplätzen die zwingende Vorgabe von viereckigen Tischen. 7. Wie von der BV Innenstadt beschlossen: Das Sitz -Mobiliar soll nicht nur auf Stühle beschränkt werden, sondern es sollen auch Bänke möglich sein. 8. Die Bezirksvertretung Ehrenfeld begrüßt eine individuelle Gestaltung zur Steigerung der Aufenthaltsqualität sofern sie den Verkehr aller Arten im Umfeld nicht beeinträch- tigt. Nickt eckige Tische werden im Stadtbezirk Ehrenfeld – entgegen des Kriterienka- talogs -erlaubt Abstimmungsergebnis: Einstimmig mit Änderung zugestimmt. Änderungsantrag von Bezirksvertreterin Bucher (SPD-Fraktion): 9. „Die Bezirksvertretung Ehrenfeld begrüßt eine individuelle Gestaltung zur Steigerung der Aufenthaltsqualität sofern sie den Verkehr aller Arten im Umfeld nicht beeinträch- tigt. Nickt eckige Tische werden im Stadtbezirk Ehrenfeld – entgegen des Kriterienka- talogs –erlaubt.“ Einstimmig zugestimmt. Geschäftsführung Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) Herr Schmitz (02-4) Telefon: (0221) 221-94313 Fax : (0221) 221-94342 E-Mail: Andreas.Schmitz2@stadt -koeln.de Datum: 10.12.2019 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der 44. Sitzung der Bezirksvertretung Ehrenfeld vom 09.12.2019 öffentlich 9.2.1 Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, betr.: "Sitzen statt Parken" AN/1714/2019 Beschluss 1. Statt „Eine über die Gebäudegrenzen hinausgehende Genehmigung wird nicht erteilt“ soll es heißen: „Eine über die Gebäudegrenzen hinausgehende Genehmigung kann in Einzelfällen erteilt werden“. 2. Wie vom W irtschaftsausschuss und der BV Innenstadt beschlossen: Die Genehm i- gung für Außengastronomie auf Stellplätzen wird für drei Jahre, jeweils für den Zei t- raum vom 01.03. bis zum 31.10. eines Jahres erteilt. 3. Wie von der BV Innenstadt beschlossen: Für den Fall, dass die Einrichtung einer Au- ßengastronomie auf Behindertenstellplätzen, Taxiständen oder in einer Ladezone beantragt wird, prüft die Verwaltung, ob vor Ort eine Verlegung dieser Stellplätze mit vertretbarem Aufwand möglich ist. Die hierfür evtl. entstehenden Kosten trägt die An- tragstellerin/der Antragsteller. 4. Wie von der BV Innenstadt beschlossen: Wenn die örtlichen Gegebenheiten es im Einzelfall sinnvoll erscheinen lassen, prüft die Verwaltung auf Antrag der Inhaberin bzw. des Inhabers der Gaststätte, ob eine bereits auf dem Gehweg vorhandene Au- ßengastronomie ersatzweise auf vor dem Lokal befindliche Parkplätze verlegt werden kann. 5. Wie von der BV Innenstadt beschlossen: Eine physische Abgrenzung der Außengast- ronomie zur Fahrbahn hin wird auch dann genehmigt, wenn die Fläche in einem Be- reich liegt, in dem die zulässige Höchstgeschwindigkeit weniger als 50 km/h beträgt, z. B. in Tempo -30-Zonen, wenn dies im Einzelfall sinnvoll erscheint. Dies kann z. B. bei viel befahrenen Straßen der Fall sein, oder wenn bes onders viele Kinder zur Kundschaft zählen, beispielsweise in Eiscafés. 6. Wie von der BV Innenstadt beschlossen: Wird die Außengastronomie auf Schrä g- parkplätzen eingerichtet, so gilt die Vorgabe, dass ein eventuell aufgestellter So n- nenschirm nur die genehmigte Fläche beschirmen soll, die Vorgabe eines symmetri- schen Schirms entfällt. Ebenso entfällt bei Schrägparkplätzen die zwingende Vorgabe von viereckigen Tischen. 7. Wie von der BV Innenstadt beschlossen: Das Sitz -Mobiliar soll nicht nur auf Stühle beschränkt werden, sondern es sollen auch Bänke möglich sein. Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich zugestimmt gegen die Stimme von Bezirksvertreterin Pöttgen (FDP) bei Enthal- tung der CDU-Fraktion.
Anlage 2 Gestaltung Außengastronomie auf Stellplätzen
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Kölner Standards
H7 Außengastronomie _ Außengastronomie auf Parkflächen
H7.4 Außengastronomie auf Parkflächen 1. Allgemein
Qualitätvoll gestaltete Gastronomie auf Autostellflächen kann den
öffentlichen Raum positiv beleben und angenehme Aufenthaltsorte
schaffen. Gleichzeitig werden der Allgemeinheit Parkflächen entzogen
und Einnahmeverluste an Parkgebühren verzeichnet. Die Genehmigung
zur gewerblichen Nutzung auf Stellplätzen ist daher als Privileg zu
bewerten.
2. Verantwortlichkeit
Gewerbetreibende/r
3.
4.
www.stadt-koeln.de/service/produkt/aussengastronomie-auf-oeffentlichem-strasse
5. Instandhaltung
Das Mobiliar und die Bodenflächen
sind vom Betreiber sauber zu halten
und regelmäßig zu reinigen.
Gastronomiefläche auf Podest mit Geländer
Grundregeln
1. Sofern eine Außengastronomie auf der öffentlichen Fläche vor einem
Lokal nicht genehmigungsfähig ist, kann eine Genehmigung von
Parkflächen im unmittelbaren Umfeld der Stätte der Leistung zu
Gastronomieflächen umgenutzt werden.
2. Die Genehmigung für Außengastronomie auf Stellplätzen kann für
den maximalen Zeitraum vom 01.03. bis 31.10. eines Jahres erteilt
werden.
3. Falls für die Realisierung der Außengastronomie auf Stellplätzen
Schilderpfosten versetzt, Beschilderungen angepasst und/ oder
Parkscheinautomaten versetzt werden müssen, trägt die Kosten der
anlassgebende Gewerbetreibende.
4. Gestaltung
Bodenflächengestaltung
Außengastronomieflächen sind optisch mit einer Markierung zu
begrenzen. Die ggfs. erforderlichen Markierungen sind von einer
zugelassenen Fachfirma aufbringen. Die Kosten trägt der anlassgebende
Gewerbetreibende.
In Straßen, in denen die zulässige Höchstgeschwindigkeit 30 km/h
übersteigt und die Außengastronomie nicht durch ein Bord gegenüber
der Fahrbahn erhöht ist, müssen zum Schutz der Gäste gegenüber dem
fließenden Verkehr im Abstand von 1,5 Metern Bodenhülsen gesetzt
werden, in die während des genehmigten Zeitraums Kurzpfosten zu
setzen sind. Nach Ablauf des Genehmigungszeitraumes sind die
Kurzpfosten zu entfernen und die Bodenhülsen zu verschließen.
Kurzpfosten dürfen nicht mit Ketten verbunden werden.
Podeste und Handläufe sind entsprechend des beigelegten Bildbeispiels
auszuführen. Ein rückstandsloser Rückbau während der Monate
außerhalb des Genehmigungszeitraums und eine entsprechende
Lagerfläche sind nachzuweisen.
Möblierung
Grundsätzlich gelten die Vorgaben aus H7.2 und H7.3. Aus
Sicherheitsgründen sind bei der Außen-gastronomie auf Parkflächen nur
viereckige Tische zugelassen. Stühle dürfen nicht in Richtung Fahr-bahn
ausgerichtet werden, um ein Einrücken in Richtung Fahrbahn zu
verhindern. Eine Vorkopfbestuhlung ist nicht zulässig.
5. Genehmigung
Anlage 6 - Auszug BV Nippes 05.12.2019
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Anlage 6 Geschäftsführung Bezirksvertretung 5 (Nippes) Herr Rupsch Telefon: (0221) 221-95313 Fax : (0221) 221-95447 E-Mail: guido.rupsch@stadt-koeln.de Datum: 06.12.2019 Auszug aus dem Entwurf der Niederschrift der 41. Sitzung der Bezirksvertretung Nippes vom 05.12.2019 öffentlich 9.2.1 Sitzen statt Parken - Außengastronomie auf Stellplätzen 1248/2019 Herr Metten erklärt, dass er den Beschlussvorschlag der Verwaltung gerne um die Anlage 5 erweitern würde. Da sich dieses nicht als mehrheitsfähig erweist, empfiehlt die Bezirksvertretung Nippes dem Verkehrsausschuss folgenden geänderten Beschluss zu fassen: 1. Der Verkehrsausschuss beschließt den dargelegten Kriterienkatalog zur Einrichtung von Außengastronomie auf Stellplätzen. 2. Die Bezirksvertretungen beschließen jeweils in eigener Zuständigkeit, in welchen Bereichen des Stadtbezirks Außengastronomie auf Stellplätzen anhand des in 1. beschlossenen Kriterienkataloges zugelassen werden könnte. Abstimmungsergebnis: Einstimmig beschlossen.
Beratungsverlauf (16)
Beschluss: im ersten Durchgang verwiesen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: zurückgestellt
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert empfohlen
Zur SitzungBeschluss: zurückgestellt
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: mit Änderungen empfohlen
Zur SitzungBeschluss: mit Änderungen empfohlen
Zur SitzungBeschluss: zurückgestellt
Zur SitzungBeschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien
Zur SitzungBeschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: zurückgestellt
Zur SitzungBeschluss: zurückgestellt
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1248/2019
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 28.11.2019
- Erstellt
- 03.04.2019 09:42