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V/0661/2014

Neue Raumstandards im Offenen Ganztag an Grundschulen in Münster

Vorlagen 09.09.2014

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 05.11.2014, TOP 23.1

Anlage 1_Schreiben von Staatssekretär Hecke

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Ansehen

Beschlussvorlage

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Ansehen

Anlage 1_Schreiben von Staatssekretär Hecke

3834 Zeichen

‚Sehr.geehrte Frau Dr. Hanke, »

Ministerium für
Schule und Weiterbildung
- des Landes Nordrhein-Westfalen

. Der Staatssekretär

»  Minlstertum für Schufe und Weiterbildung NRW, 40190 Düsseldorf

Stadträtin
Frau Dr. Andrea Hanke
Stadt Münster Dezernat IV-
Stadthaus 1
Klemensstr..10

48127 Münster

Gebundener Ganztag Im Primarbereich
Js kan

nu

Ablage 4

2B. Mal 2014 ,
Seiteivond - -

Aktenzeichen,
324 8.08.08,11.01 Nr. 97675
bei Antwort bite angaben

Auekunft ertelt:
Herr Dr. Reichel . .
Telston 0211 5867-3681

K- Go uU Telafax 0211 5867:3068

", norbert.relchel@mew.nrw.de
20 9A

ö long.

42.

herzlichen Dank für Ihre Anfrage vom 23. April, Für Ihre Initiative zur

Einführung des gebundenen Ganztags- Im Primarbereich in zehh Schu-
len der Stadt Münster habe ich viel Verständnis. Mir ist bekannt, dass in
Münster ‚bereits drei Grundschulen, auch dank des hohen freiwilligen
Engagements der Stadt, seit Beginn der 1990er Jahre im gebundenen

Ganztag. arbeiten. Insoferh Ist es verständlich, dass auch andere .

Grundschulen den gebundenen Ganztag wünschen. Herr Dr. Reichel

hat mit Ihnen am 21. Mal’als Gast des Schulausschussas.des Deut- "

„schen Städtetages ausführlich darüber gesprochen.

“ Ich.muss Sie um Verständnis bitten, dass das Land zurzeit den gebun-

denen Ganztag in.welteren Grundschulen.nicht genehmigen kann. Hier-

für gibt: es keinshaushaltsrechtliche Grundlage. Der Koalltiönsvertrag .

und die Regierungserklärung von 2012 enthalten keine entsprechenden
Verabredungen. . \

Unabhängig davon erlaube Ich mir zu bezweifeln, dass Eltern einen
gebundenen Ganztag flächendeckend akzeptieren würden. Die Debat-

. „ten der letzten beiden Jahre zeigten deutlich, wie schwer es in einigen

Kommunen war und ist; eine regelmäßige Teilnahme am offenen Ganz- ,

- tag durchzusstzen.

Fachlich ist es möglich, dass die von Ihnen genannten Ziele sowohl im
gebundenen als auch im offenen Ganztag zumindsst-tellwelss. umge-
setzt werden könrien. Es-ist auch Im offenen Ganztag’ möglich, den
Schultag kindgerechter zu rhythmisieren als dies in traditionellen Halb-

Anschrift:

Välklinger Straße 49

40221 Düsseldorf

‘Telefon - 0211 5887-40
Telsfax 0211 5867-3220
poststells@maw.nrw.de

. Www,schulministerlum.nrw.de

f
4
f« tagsschulen der Fall Ist. Die Serviceagentur Ganztägig lernen Nord- Sete2von2
. rhein-Westfalen hat entsprechende Beispiele dokumentiert. j \
! Wissenschaftlich ist nicht belegbar, ob der gebundene oder der offene -

Ganztag bessere Ergebnisse für die Schülerinnen und Schüler bringe.
Entscheidend sind eine möglichst regelmäßige Teilnahme der Schüle-
rinnen und Schüler, die Qualität der Kooperation von Schule und-'au-
ßerschulischen Partnern und das „Alter“ des Ganztagsbetriebs.

‘Manche Schulen, ‚die eine ausgesprochen-hoh6 Beteiligung am offenen
Ganztag verzeichnen, haben sich bereits für das Modell der „OGS für

alle" entschieden. Die „OGS für alle" muss allerdings berücksichtigen,

” dass auch Eltern, für die die jeweilige Grundschule die nächstgelegene -
Grundschule ist, ein Recht auf den Besuch dieser Schule haben, wenn
„sie keinen Ganztag wünschen. Gute Praxisbeispiele finden Sie eben-

falls bei der Servicsagentur Ganztäglg lernen. .

Abschließend möchte ich Sie darauf hinweisen, dass das Land für die _
Finanzierung ‘des offenen Ganztags deutlich höhere "Mittel bereitstellt .
als für den gebundenen Ganztag. Der 'Lehrerstellenzuschlag für den
gebundenen Ganztags liegt bei einem 20%igen-Zuschlag von Lehrer-
stellen. Die Finanzierung des offenen Ganztags im Primarbereich ergibt.
umgerechnet einschließlich des kommunalen Mindestbeitrags ‚einen
etwa 70%lgen Zuschlag, dort, wo höhere Elternbeiträge oder zusätzli- .
che freiwillige kommunale, Beiträge eingesetzt werden können, einen
bis zu. 100%igen Zuschlag auf die ‚Grundstellen.

j . Au Grüßen

. „ua MBcke

Era

Beschlussvorlage

26188 Zeichen

V/0661/2014 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Schule und Weiterbildung 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Neue Raumstandards im Offenen Ganztag an Grundschulen in Münster 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
21.10.2014 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Vorberatung 
22.10.2014 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Vorberatung 
29.10.2014 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 
05.11.2014 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
 
1. Der Rat bestätigt den Grundsatz eines bedarfsdeckenden Angebotes Offener Ganztag s-
plätze an den Grundschulen in Münster. 
 
2. Der Rat beschließt, angesichts der perspektivisch steigenden Teilnehmerquoten im O f-
fenen Ganztag, die bestehenden Schulgebäude mit allen Räumen sowohl für Unterricht 
wie für Angebote des Offenen Ganztags zu nutzen und als neuen Raumstandard im 
Grundsatz neben Küche / Speiseraum je vollständig gebildetem Zug einen OGS -
Gruppenraum festzulegen. Die Entscheidung zur Umsetzung des neuen Raumstandards 
wird im Einzelfall getroffen. 
 
3. Diese neuen Raumstandards ersetzen die durch Ratsbeschluss im Jahr 2004  
(V/1063/2004) festgelegten Standards zur Flächenbereitstellung im Offenen Ganztag. 
 
4. Die bestehe nden beratenden Unterstützungsangebote der Verwaltung zur Weiteren t-
wicklung der schulspezifischen Konzepte des Offenen Ganztagsangebotes und zur U m-
setzung im Gebäudebestand werden auf diesen Standard ausgerichtet.  
 
Kosten:  
 
Durch diesen Beschluss werden unmittelbar keine zusätzlichen Kosten ausgelöst. Einzelma ß-
nahmen zur Umsetzung des Beschlusspunktes 2 werden aus bestehenden Budgets (Produkt-
gruppe 0301 Leistungen für Schulen / Investitionsmaßnahme 4090 Bauk. Einr. Offener GT - 
Auszahlung für Baumaßnahmen  und Investitionsmaßnahme 4091 Besch. Einr. Offener GT - 
Auszahlung für den Erwerb von beweglichem Anlagevermögen) finanziert.  
 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0661/2014 
Auskunft erteilt: 
Herr Wimmer 
Ruf: 
492-4027 
E-Mail: 
WimmerWo@stadt-muenster.de  
Datum: 
26.09.2014 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0661/2014 
 
Begründung: 
 
Hinweis: 
Die in der Sitzung des Ausschusses für Schule und Weiterbildung am 28.01.2014 zurückge-
zogene Vorlage V/0963/2013 korrespondiert mit dieser hiermit neu vorgelegten Vorlage. 
 
 
Zu 1. Bedarfsdeckendes OGS-Platzangebot 
 
Das Offene Ganztagsangebot an den Grundschulen in Münster zeigt seit Jahren eine ung e-
brochene Nachfragedynamik. Im Schuljahr 2014/2015 nehmen vor aussichtlich insgesamt 
4.342 Schülerinnen und Schüler an städtischen Grundschulen am Offenen Ganztag teil. Ein 
Vergleich der Teilnehmerzahlen zum Schuljahr 2009/2010 verdeutlicht die hohe Steigerung s-
rate: 2.404 Schül erinnen und Schüler meldeten sich vor 4 Jahren zum Offenen Ganztag an. 
Innerhalb von 5 Jahren stieg die Zahl der Teilnehmer um 80 %. Hinzu kommen rd. 100 Sch ü-
lerinnen und Schüler in den Pr imarstufen der Förderschulen, die den Offenen Ganztag dort in 
Anspruch nehmen. Verbunden mit den erhöhten Te ilnehmerzahlen ist auch eine stetig ste i-
gende Zahl von OGS-Gruppen, die von 84 im Schuljahr 2009/2010 auf 145 Gruppen im Schul-
jahr 2013/2014 angestiegen ist. Im Schuljahr 2014/2015 werden vorau ssichtlich 167 OGS -
Gruppen gebildet. 
 
Die steigenden Teilnehmer zahlen stellen die Schulen, den Schulträger sowie die für den B e-
trieb des Offenen Ganztags verantwortlichen Träger vor große Herausforderungen hinsichtlich 
der Weiterentwicklung der schulspezifischen pädagogischen Konzepte und ihrer Umsetzung, 
der Berei tstellung von Flächen in den bestehenden Schulgebäuden und der erforderlichen 
Personalressourcen. Dem Rat ist dazu letztmals mit den Vorlagen V/0739/2012 „Offene Ganz-
tagsschule in Mün ster - Bericht 2009 - 2012“ sowie V/0794/2012 „Bericht zur Raumsituation 
zum Offenen Ganztag in Münster“ berichtet worden. 
 
Verbunden mit den stetig steigenden Teilnehmerzahlen sind auch die Kosten für Flächenb e-
reitstellung, Ausstattung und Personal deutlich gestiegen. Der Rat der Stadt Münster hat se i-
nen 2011 mit dem Rahmenkonzep t zur Schulentwicklungsplanung gefassten Beschluss, ein 
bedarfsdeckendes Offenes Ganztagsangebot an den Grundschulen in Münster vorzuhalten, 
auch in seinen Beratungen zur Haushaltskonsolidierung bestätigt. Gleichwohl sind die invest i-
ven Mittel für Bau und Ausstattung gekürzt worden (Investitionsmoratorium - Ratsbeschluss 
vom 27.06.2012, Vorlage Nr.: V/0505/2012). 
 
Viele Städte begrenzen die angebotene Platzzahl des Offenen Ganztagsangebotes nach 
Maßgabe der von Schulen und Trägern entwickelten Konzepte und der Raummöglichkeiten 
des jeweiligen Schulgebäudes. So werden in der Stadt Bonn Anmeldungen zum Offenen 
Ganztag, die die für die jeweilige Schule festgelegte Platzzahl übersteigen, auf einer Warteli s-
te geführt. Eine Erhöhung der Platzzahl ist nur auf der B asis eines überarbeiteten abgestimm-
ten Konzeptes von Schule und Träger im Rahmen des bestehenden schulspezifischen Fl ä-
chenangebotes möglich.  
 
Der Grundsatz eines bedarfsdeckenden Angebotes im Offenen Ganztag ist für die Überlegu n-
gen zu den Rahmenbedingung en des Offenen Ganztags an Grundschulen in Münster von 
grundlegender Bedeutung. Die damit verbundene prinzipielle Platzgarantie für Schülerinnen 
und Schüler ve rlangt eine Ausrichtung sowohl räumlicher als auch personeller Konzepte auf 
eine stetig steigende  Teilnehmerzahl bis maximal 100 %. Lt. Schulstatistik Schuljahr 
2013/2014 haben von insgesamt 9.256 Grundschülern/ -schülerrinnen 3.790 Kinder den Off e-
nen Ganztag besucht - dieses entspricht einem OGS-Anteil von 41% (Versorgungsquote).

- 3 - 
V/0661/2014 
Berücksichtigt man nur die Grundschüler/ -schülerrinnen der Schulen des Offenen Ganztages 
(also nicht die 755 Kinder in den 3 gebundenen Ganztagsschulen), ergibt sich eine Teilna h-
mequote von sogar 44,6 %. 
 
Auch wenn eine stadtweite Teilnehmerquote von 100 % aus heutiger Sicht  unwahrscheinlich 
ist oder höchstens längerfristig erreichbar scheint, zeigen sich bei den OGS -Schulen sehr un-
terschiedliche Teilnahmequoten, die bei einzelnen Schulen im Schuljahr 2014/2015 deutlich 
über dem Durchschnitt liegen.  
 
Grundschulen im 
Bezirk* 
Unter Teilnahmequote  
von 44 % 
Über Teilnahmequote  
von 44% 
Mitte 1 14 
Nord 2 3 
Ost 4 1 
Südost 2 2 
Hiltrup 4 2 
West 6 0 
Stadtweit 19 22 
* berücksichtigt wurden nur Grundschulen mit OGS-Angebot 
Schulstatistik 2013/14; Amt f. Schule und Weiterbildung 
 
Die Schwankungsbreite liegt dabei zwischen einer Teilnahmequote um 85% (Johannisschule, 
Overbergschule) und um 21% (GS Loevelingloh, Davertschule, Mosaik-Schule).  
 
 
Zu 2. Neue Standards in der Flächenversorgung 
 
Die mit dem Runderlass des Ministeriums f ür Schule, Jugend und Kinder NW in 2003 initiierte 
Entwicklung des Offenen Ganztags im Primarbereich ist mit seinen verlässlichen Betreuung s-
zeiten ein wesentlicher Baustein zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Darüber hinaus lei s-
tet der Offene Ganztag einen wichtigen Beitrag zu mehr Bildungsqualität und Chancengleic h-
heit. Für den Bildungs - und Erziehungsauftrag von Schule und Jugendhilfe bietet er die Plat t-
form für eine enge Verzahnung. Er unterstützt mit seinen Angeboten die Vermittlung von Wi s-
sen und Werten, eröffnet Möglichkeiten selbständigen Entdeckens und fördert die Persönlic h-
keitsentwicklung. 
 
Die Qualität der pädagogischen Arbeit bedarf eines für alle OGS -Schulen gleichermaßen gül-
tigen Rahmens, auf den schulspezifische Konzepte aufbauen können. Wesentliche Säulen 
dieses Rahmens sind die für die pädagogische Arbeit im Offenen Ganztag zur Verfügung st e-
henden Personalressourcen, die Bereitstellung von Flächen und die Ausrichtung und Aussta t-
tung der Schulgebäude zu Lern- und Lebensorten für Schülerinnen und Schüler. 
 
Hinsichtlich der für den Offenen Ganztag an den Grundschulen in Münster bereitzustellenden 
Flächen hat der Rat 2004 entschieden, dass die Funktionsbereiche Küche und Essraum sowie 
ein eigenständiger Betreuungsraum pro Ganztagsgruppe zur V erfügung stehen sollen (vgl. 
V/1063/2004 „Umwandlung weiterer Schulen…“; Beschlusspunkt 3).  
 
Die Entwicklung des Flächenbedarfs ist dem Rat mit der Vorlage V/0794/2012 „Bericht zur 
Raumsituation im Offenen Ganztag in Münster“ detailliert geschildert worden.

- 4 - 
V/0661/2014 
Die Versorgung mit Flächen für den OGS an Grundschulen stößt angesichts der dargestellten 
Entwicklung der Teilnehmer- und Gruppenzahlen aus wirtschaftlichen, wie auch aktuell bereits 
aus baulichen / räumlichen Gründen, an Grenzen. Die Gebäudebestände sind zur Fläche n-
versorgung des Offenen Ganztags ausgereizt. Dachboden, Lager -, Untergeschoss-, und tei l-
weise Hausmei sterflächen sind bereits zu OGS -Flächen umgebaut worden; ergänzt wurden 
diese Umbaumaßnahmen im Bestand durch die Bereitstellung von zusätzl ichen Schulpavi l-
lons, die u. a. ebenfalls für Betre uungszwecke genutzt werden. Bereits jetzt müssen Schulen 
allgemeine Unterrichtsräume / Meh rzweckräume für OGS -Zwecke nutzen. Darüber hinaus 
werden teilweise auch Einrichtungen der Jugendhilfe für OGS-Betreuungsangebote mitgenutzt 
(z. B. in Hiltrup -West mit der Einrichtung „37  Grad“, in Mauritz -Mitte mit der kinderpädagog i-
schen Einrichtung „Am Pötterhoek“ , in Kinderhaus das Wuddi und weitere Einrichtungen der 
freien Träger).  
 
An einer Reihe von Schulstandor ten erlauben die Gebäude keine Erweiterung für OGS -
Gruppenräume (Grundschule am Kinderbach, Martinischule, Mosaik -Schule). Eine weitere 
Flächenbereitstellung auf Schulhof- oder Nachbarflächen auf der Basis des bisherigen Rau m-
standards lässt sich sowohl aus  Kosten- wie Effizienzgründen nicht verantworten. Gleichzeitig 
ist aber davon auszugehen, dass die Anmeldezahlen und Gruppenbildungen ungebrochen 
weiter steigen  und entsprechende Flächenansprüche durch die Schulen geltend gemacht 
werden. 
 
Eine Umsetzung de s Ratsbeschlusses, auch zukünftig ein bedarfsdeckendes OGS -Angebot 
vorzuhalten und damit perspektivisch eine Vollversorgung zu ermöglichen, kann nur gelingen, 
wenn Schulgebäude als Ganzes sowohl für Unterrichtszwecke als auch für den Offenen Ganz-
tag zur Verfügung stehen. 
Den unstrittig vorhandenen besonderen Belangen des Offenen Ganztags soll deshalb in 
Münster zukünftig mit einem Gruppenraum je vollständig gebildetem Zug sowie Küche und 
Speiseraum je Schule Rechnung getragen werden. Dieser neue Standard ha t im Grundsatz 
für alle am Offenen Ganztag teilnehmenden städtischen Schulen Gültigkeit; ein Anspruch auf 
entsprechende Raumausstattung indes besteht nicht. Die Schaffung ggf. zusätzlicher Flächen 
zur Umsetzung dieses Standards geschieht im Wege von Einzelfallentscheidungen, bei denen 
Kriterien wie freie Platzkapazitäten an anderen Schulen im Stadtteil, Baukosten und liege n-
schaftliche Möglichkeiten sowie die Schülerprognose berücksichtigt werden. Bei der Nutzung 
der vorhandenen Flächen haben U nterrichts- und OGS -Nutzung Vorrang gegenüber einer 
Nutzung durch Dritte. Darüber hinausg ehender Bedarf des Offenen Ganztags wird durch die 
multifunktionale Nutzung von Mehrzweck- und Klassenräumen entsprochen.  
 
Gruppenräume 
 
Nach diesem neuen Raumstandard wären 29 von 42 als OGS teilnehmende Grundschulen mit 
ausreichenden Gruppenräumen für Zwecke des Offenen Ganztag zum Schuljahr 2014/2015 
ausgestattet, 3 Schulen hätten zum Schuljahr 2014/2015 prinzipiell einen zusätzlichen Rau m-
anspruch (Martinischule, Mosaik-Schule, Nikolaischule Wolbeck) mit einem Bedarf von insg e-
samt 5 Räumen. Während an der Mosaik -Schule bauliche und liegenschaftliche Gründe einer 
Erweiterung entgegenstehen, wären an der Martinischule zusätzliche Flächen im Gebäudeb e-
stand (Keller) nur mit erhebliche m Finanzierungsaufwand realisierbar. An 8 weiteren Schulen 
könnte mittel - bis langfristig ein zusätzlicher Raumbedarf entstehen, wenn die Sch ulen ihre 
Zügigkeiten voll ausschöpfen würden und bisher für OGS -Zwecke genutzte Räume wieder für 
Unterrichtszwecke genutzt werden müssten. An einer Schule (Loevelingloh) liegen bisher ke i-
ne ausreichenden Anmeldungen zur Bildung einer OGS-Gruppe vor.

- 5 - 
V/0661/2014 
Das nachfolgende Berechnungsmodell soll exemplarisch für eine beispielhaft angenommene 
60%ige OGS-Teilnahmequote die U nterschiede in den zusätzlichen Flächenansprüchen ve r-
deutlichen. Basis ist grundsätzlich die maximale Auslastung der festgelegten Zügigkeit der 
einzelnen Grundschulen. 
 
Bei der (notwendigen) Einrichtung weiterer OGS -Gruppen bis zur 60% -Quote würden nach 
dem neuen Raumstandard theoretisch perspektivisch 13 Räume fehlen.  
Demgegenüber würde die konsequente Umsetzung des bis herigen OGS-Raumstandards ext-
rem hohe, unrealisierbare Raumansprüche auslösen. Durch die stabilen Schülerzahlen im 
Grundschulbereich werden auch keine demografischen Effekte - und damit frei werdende 
Räume - entstehen, die großflächig für andere schulische  Zwecke genutzt werden könnten. 
Als Konsequenz müsste der Raumbedarf überwiegend durch Anbau bzw. Containerlösungen 
abgedeckt werden. Neben den exorbitant hohen Kosten ist auch mehr als fraglich, ob die b e-
stehenden Schulgrundstücke dieses Potenzial an Erweiterungsflächen bieten.  
Im Ergebnis würde bei Beibehaltung des gültigen Standards der Raumanspruch der Schulen 
weit überproportional über dem Anspruch aus der Formel „pro vollständig gebildetem Zug ein 
OGS-Gruppenraum“ liegen. 
 
Küchen/Speiseräume 
 
In allen OGTS-Schulen sind mit Einstieg in die Ganztagsbetreuung Küchen, bzw. Speiserä u-
me hergerichtet worden, im Regelfall durch die Umnutzung von ehemals 1 oder 2 Klasse n-
räumen, was seinerzeit für den Einstieg auf jeden Fall ausreichend war. Die Kapazitäten s o-
wohl der Küchen als auch der Speiseräume stoßen aber technisch und räumlich an nah ezu 
allen Schulen an Grenzen. Neben zusätzlicher Bestuhlung in Nebenräumen oder Randbere i-
chen wie auch regelmäßig der Essensorganisation in mehreren Schichten sind bereits zah lrei-
che organisatorische Maßnahmen ergriffen worden.

- 6 - 
V/0661/2014 
Vielfach sind oder waren das aber nur Hilfskonstrukte, um die aktuelle Nachfrage zu befried i-
gen. Bei der erwartungsgemäß weiter steigenden Nachfrage nach Ganztagsplätzen werden 
spätestens ab dem übernächsten Schuljahr auch hier Maßnahmen und Ko nzepte erforderlich, 
wie dies bewerkstelligt werden kann. Dies betrifft sowohl die technische Ausstattung von K ü-
chenbereichen wie auch die Platzkapazität in den Speiseräumen. Angesichts der o.a. b e-
schriebenen Raumsituation wird eine Erweiterung der Speiseräume in den meisten Fällen gar 
nicht möglich sein, sodass es auch darum geht, weitere organisatorische Lösungen zu entw i-
ckeln. 
 
Der neu gesetzte Raumstandard ist ein allgemeingültiger, stadtweit festgelegter Rahme n, un-
ter dem die spezifischen Möglichkeiten des einzelnen Schulgebäudes ausgeschöpft we rden 
können: Schulen, die über Raumkapazitäten verfügen, die über den Anforderungen für den 
allgemeinen Unterricht liegen und die mehr als einen OGS-Raum je Zug besitzen, können den 
Flächenüberhang für schulische oder OGS -Zwecke nutzen, soweit nicht unabweisbare Fl ä-
chenbedarfe anderer, insbesondere schulischer Nutzer bestehen. Dies gilt für Sch ulen, die 
ihre festgelegte Zügigkeit aktuell nicht ausschöpfen nur insoweit und  solange, als diese Rä u-
me auf Grund der Schülerzahlen nicht für allgemeine Unterrichtszwecke (Klassen -
/Mehrzweckräume) benötigt werden.  
 
Vor diesem Hintergrund gilt ein Bestandsschutz nur nach der Maßgabe des neu definierten 
Raumstandards. Bei steigenden Teilnehmerzahlen auf den Schulgebäudebestand insgesamt 
für Unterrichts- wie OGS-Zwecke zurückzugreifen, wird auch bereits in anderen NRW -Städten 
praktiziert. So hat die Stadt Bonn in entsprechenden Beschlussvorschlägen an den Rat zur 
Erhöhung der Platzzahl  schon in 2009 darauf hingewiesen, dass dies nur im vorhandenen 
Gebäudebestand umgesetzt werden kann: „Ein Ausbau von OGS über 50 % hinaus (in Ric h-
tung einer Öffnung für alle Kinder) ist dauerhaft nur zu leisten, wenn…Räume für Unterricht 
und OGS künftig gemeinsam genutzt werden.“ (Bundesstadt Bonn, Drucksache 0911129ST2, 
„Nutzung von Klassenräumen als OGS-Gruppenräume“).  
Dieser neue, den Entwicklungen der vergangen en Jahre und dem Anspruch eines bedarfsd e-
ckenden Angebots Rechnung tragende Raumstandard für  den Offenen Ganztag in Münster, 
ist im Kern in einer Arbeitsgruppe mit Vertretern der Grundschulen, der Jugendhilfe und der 
unteren Schulaufsicht entwickelt worden. Die Grundschulen sind über den aktuellen Diskuss i-
onsstand bzw. den Inhalt der Verwaltungsvorlage im Detail informiert worden. 
 
 
Zu 3. Aufhebung bestehender Raumstandards 
 
Der Rat hat mit seinem Beschluss zur Vorlage V/1063/2004 „Umwandlung weiterer Schulen in 
Offene Ganztagsschulen zum Schuljahr 2005/2006“ als Raumstandard einen eigenständigen 
Betreuungsraum pro Ganztagsgruppe sowie die Funktionsbereiche Küche und Essraum fes t-
gelegt.  
 
Wie in der Begründung unter 2. dargestellt, ist die Fortführung des bisher gültigen Standards 
zur Flächenbereitstellung für OGS -Zwecke angesichts der jüngsten und  auch zukünftig e r-
wartbaren Steigerungsraten der Teilnehmer - und Gruppenzahlen sowohl unter baul ichen wie 
auch unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten nicht möglich.  
Deshalb wird der bisher gültige Flächenanspruch, je OGS -Gruppe einen OGS-Raum zur Ver-
fügung zu stellen, ab dem Schuljahr 2014/2015 aufgehoben.

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V/0661/2014 
Zu 4. Unterstützungsangebot zur Weiterentwicklung von OGS-Konzepten 
 
Multifunktionale Raumnutzung 
 
Die sinnvolle gemeinsame Nutzung vorhandener Räume als Klassenräume und Räume für 
Aktivitäten des Offenen Ganztags, die auch dadurch zunehmend engere Verbindung zwischen 
Unterricht und fördernder Betreuung des Offenen Ganztags, sind ein wichtiges Merkmal für 
eine hohe Qualität des Bildungs - und Erziehungsauftrages der Schulen. Pädagogen und E r-
zieherinnen profitieren durch gegenseitige Unterstützung in der ganzheitlichen Sichtweise auf 
ein Kind und seine spezifischen alters- und entwicklungsgerechten Bedürfnisse. So trägt nach 
den Erfahrungen der Stadt Bonn eine gemeinsame Raumnutzung auch zu einer engeren  Ver-
zahnung von Unterricht und OGS bei. Ein anfänglich distanziertes Nebeneinander hat sich in 
relativ kurzer Zeit zu einem selbstverständlichen Miteinander entwickelt - Klassenräume wer-
den zunehmend mehr als Tagesräume genutzt. 
 
Dazu ist es erforderlich, die Ausstattung der Klassen für beide Zwecke mit flexiblem Mobiliar 
vorzunehmen und den Stauraum bedarfsgerecht anzupassen, um somit den Klassenraum als 
Spiel-, Lern - und Übungsfläche nutzen zu können. Die zusätzlichen, vorrangig für OGS -
Zwecke vorgehaltenen Räume, dienen abwechselnd ebenso für großflächige Aktivitäten wie 
auch für besondere Ruhe- und Entspannungsphasen. Ausstattung und Ausgestaltung der mul-
tifunktional genutzten Räume sind in enger Abstimmung mit Schulen und Trägern unter B e-
rücksichtigung der schulspezifischen Möglichkeiten zu entwickeln und umzusetzen. 
 
Neben der engeren Verbindung unterrichtlicher Aktivitäten am Vormittag und OGS -Angeboten 
am Nachmittag, gehören auch die Ausgestaltung der Räume sowie gemeinsame Überlegu n-
gen zur Gestaltung  des Schulgebäudes als Lern - und Lebensort zu den organisatorischen 
Maßnahmen, die die Umsetzung eines bedarfsdeckenden OGS -Angebotes unterstützen kön-
nen. 
 
Für ein gelungenes und pädagogisch qualitätsvolles OGS -Angebot an den jeweiligen Schulen 
ist deshalb die Kooperation aller am OGS beteiligten Akteure eine wichtige Grundlage. Den 
Schulen und Trägern soll durch die Verwaltung zu allen Fragen des Offenen Ganztags eine r-
seits umfassende Beratung zur Verfügung stehen und zudem die Möglichkeit des gemeins a-
men Austausches und der gemeinsamen Konzeptentwicklung angeboten werden.  
 
Das Amt für Schule und Weiterbildung und das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien 
übernehmen dabei nicht nur die Funktion eines unmittelbar Beteiligten, sondern sind zugleich 
auch M oderator der Interessen, Organisator der Kommunikation der Beteiligten und Ideen - 
und Erfahrungspool von Konzeptüberlegungen anderer Schulen auch über die Grenzen Müns-
ters hinaus.  
 
Eine in dieser Form umfassende Beratungsleistung der Verwaltung intensivie rt deutlich die 
bereits bestehende Zusammenarbeit der zuständigen Fachämter mit den Schulen. Sie führt zu 
vermehrten Konzept -, Umsetzungs - und Abstimmungsgesprächen an den Schulen, um den 
jeweiligen schulspezifischen Belangen gerecht werden zu können.  
 
Zudem erhöht sich der personelle Arbeitsaufwand für die Umsetzung der multifunktionalen 
Gestaltung der Klassenräume sowie für die teilweise notwendigen Kapazitätsausweitungen für 
Küche und Speiseraum. Die Wahrnehmung dieser Aufgaben kann nur bei zumindest un ver-
änderten Pe rsonalressourcen und einer priorisierten Abfolge der Beratungen sichergestellt 
werden.

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V/0661/2014 
Gleichzeitig unterstützt die - mit den Beschlüssen zu den Vorlagen V/0530/2013 „Offene 
Ganztagsschule - Aufstockung der Wochenstundenzahl für Koordinatoren/innen und Gruppen-
leitungen“ und V/0443/2013 „Umsetzung und Weiterentwicklung der Förderangebote für 
Grundschulkinder im Offenen Ganztag - Förderinseln“ - verbesserte Personalsituation und der 
Ausbau individueller Fö rderangebote die hohe Qualität der Be treuung im Offenen Ganztag in 
Münster. 
 
Offene Ganztagsklassen 
 
Ein im Rahmen dieser Beratungsleistung zu diskutierendes Instrument zur organisatorischen 
Konzeptentwicklung könnte die sich mit zunehmenden Teilnehmerzahlen anbietende Bildung 
von „OGS -Klassen“ sein. In den Städten Köln und Bonn wurde diese Organisationsform, in 
denen die Zusammensetzung von Unterrichtsklasse und OGS -Gruppe identisch ist - d.h. alle 
Schülerinnen und Schüler, die sich in der 1. Klasse zum Offenen Ganztag anmelden, werden 
in einer Klasse bis zum Klassenfrequenzrichtwert zusammengefasst - erfolgreich umgesetzt.  
 
Ebenso ist es im Rahmen eines jahrgangsübergreifenden Unterrichts möglich, Klassenz u-
sammensetzungen an der Beteiligung am Offenen Ganztag zu orientieren. Für sie könnte d er 
Bezugsraum „Klasse“ und „OGS -Raum“ derselbe Raum sein. In ihm werden die jeweiligen 
Belange der Nutzungsansprüche berücksichtigt. Die sich daraus entwickelnde selbstverstän d-
liche Nutzung bestehender Klassenräume für Aktivitäten des Offenen Ganztags unterstützt die 
gewünschte Verzahnung von Vormittags- und Nachmittagsaktivitäten zu einem abgestimmten, 
ganzheitlichen Unterrichts-, Förder- und Betreuungsangebot.  
 
Diese organisatorischen Maßnahmen ermöglichen aber keine wirkliche Rhythmisierung des 
Schultages wie im gebundenen Ganztag und die auf ein Schuljahr reduzierte Verbindlichkeit 
der Teilnahme birgt Planungsrisiken für die Schulen. Zudem sind zumindest in der Übe r-
gangsphase bis zu einer relativ hohen Teilnahmequote organisatorische Ergänzungsma ß-
nahmen erforderlich.  
 
Dennoch ermöglichen OGS -Klassen durch ihre klare Struktur eine Verbesserung der Bezi e-
hungsebene zwischen pädagogischen Kräften zu den Schülerinnen und Schülern wie auch 
unter den Lehrer/innen und pädagogischen Kräften selbst und tragen so dem gemeinsamen 
Bildungs- und Erziehungsauftrag von Schule und Jugendhilfe mehr Rechnung. Im Rahmen 
der schulspezifischen Weiterentwicklung der OGS-Konzepte wird die Verwaltung dazu mit den 
Schulen sprechen.  
 
Gebundener Ganztag  
 
Für den weiteren Ausbau der Ganztagsbetreuung ist neben der Offenen Ganztagsschule aber 
auch der gebundene Ganztag eine Alternative, die weiter verfolgt werden sollte. 
 
Bereits im Rahmenkonzept SEP hat der Rat der Stadt Münster im Februar 2011 auf Seite 29 
das Ziel formuliert, das s weitere gebundene Ganztagsangebote mittelfristig in allen Schulfo r-
men angestrebt werden. Auch die Bildungskonferenz im Land NRW hat sich in ihren Eckpunk-
ten von Mai 2011 unter anderem mit der Weiterentwicklung des Ganztags auseinandergesetzt 
und fordert „einen Stufenplan zur schrittweisen Einführung eines flächendeckenden gebund e-
nen Ganztags bis zum Jahr 2020 in allen Schulformen und Schulstufen. Der Prozess des we i-
teren Ausbaus orientiert sich an der Nachfrage von Eltern, Kindern und Jugendlichen.“

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V/0661/2014 
Am Beispiel der Wartburg -Grundschule, die mittlerweile alle vier Züge in gebundener Form 
anbieten kann, werden die Vorteile deutlich. Die Raumflächen der einzelnen Klassen werden 
je nach Bedarf und Tageszeit abwechselnd genutzt und sind somit tatsächlich Lebe nsraum 
von Schülerinnen und Schülern. Gleichzeitig ist auch für Schule die Rhythmisierung von U n-
terricht und Freizeit - und Betreuungsangeboten im Klassenverband deutlich einfacher zu o r-
ganisieren. 
In den Verwaltungsgesprächen mit den Schulträgern hat das Ministerium in den letzten Jahren 
aber sehr deutlich ausgedrückt, dass Schwerpunkt der Entwicklung der OGS -Bereich ist. A n-
trägen auf Umwandlung in gebundene Ganztagsschulen im Primarbereich werden daher keine 
großen Genehmigungschancen eingeräumt. 
 
Ungeachtet dessen hat sich vor einigen Jahren bereits ein Kreis von rd. 10 münsterschen 
Grundschulleitungen auf den Weg gemacht, gemeinsam und mit moderierender Unterstützung 
des Kompetenzteams den gebundenen Ganztag für ihre Schulen zu denken und voranzutre i-
ben. 
 
Vier dieser Grundschulen - Eichendorffschule Angelmodde, Margaretenschule, Norbertschule 
und Ludgerusschule Hiltrup - haben gegenüber der Verwaltung ihre Absicht erklärt, zu gebu n-
denen Ganztagsschulen umgewandelt zu werden. Die Schulverwaltung unterstützt  dieses Be-
gehren ausdrücklich und hat auch das Ministerium für Schule und Weiterbildung um entspr e-
chende Unterstützung gebeten. 
Kurz vor der Sommerpause hat das Ministerium für Schule und Weiterbildung (Schreiben von 
Herrn Staatssekretär Hecke, s. Anlage) die Verwaltung jedoch informiert, dass das Land zu r-
zeit den gebundenen Ganztag in weiteren Schulen nicht genehmigen kann, da es dafür keine 
haushaltsrechtliche Grundlage gibt.  
 
Die Schulverwaltung wird weiterhin versuchen, die Einrichtung zusätzlicher gebundener Ganz-
tagsplätze zu erreichen. 
 
 
I. V. 
 
gez. 
 
Dr. Hanke 
Stadträtin 
 
 
 
 
Anlage: 
 
Schreiben von Herrn Staatssekretär Hecke

Beratungsverlauf (4)

21.10.2014 Ausschuss für Schule und Weiterbildung
TOP 7 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich geändert beschlossen

Zur Sitzung
22.10.2014 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien
TOP 7 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung
29.10.2014 Haupt- und Finanzausschuss
TOP 19 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich geändert beschlossen

Zur Sitzung
05.11.2014 Rat
TOP 23.1 Entscheidung
Zur Sitzung

Orte (4)

  • Klemensstraße
  • Loevelingloh
  • Pötterhoek
  • Kinderhaus

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Details

Aktenzeichen
V/0661/2014
Typ
Vorlagen
Datum
09.09.2014
Erstellt
06.10.2020 14:37