V/0661/2014
Neue Raumstandards im Offenen Ganztag an Grundschulen in Münster
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Anlage 1_Schreiben von Staatssekretär Hecke
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‚Sehr.geehrte Frau Dr. Hanke, » Ministerium für Schule und Weiterbildung - des Landes Nordrhein-Westfalen . Der Staatssekretär » Minlstertum für Schufe und Weiterbildung NRW, 40190 Düsseldorf Stadträtin Frau Dr. Andrea Hanke Stadt Münster Dezernat IV- Stadthaus 1 Klemensstr..10 48127 Münster Gebundener Ganztag Im Primarbereich Js kan nu Ablage 4 2B. Mal 2014 , Seiteivond - - Aktenzeichen, 324 8.08.08,11.01 Nr. 97675 bei Antwort bite angaben Auekunft ertelt: Herr Dr. Reichel . . Telston 0211 5867-3681 K- Go uU Telafax 0211 5867:3068 ", norbert.relchel@mew.nrw.de 20 9A ö long. 42. herzlichen Dank für Ihre Anfrage vom 23. April, Für Ihre Initiative zur Einführung des gebundenen Ganztags- Im Primarbereich in zehh Schu- len der Stadt Münster habe ich viel Verständnis. Mir ist bekannt, dass in Münster ‚bereits drei Grundschulen, auch dank des hohen freiwilligen Engagements der Stadt, seit Beginn der 1990er Jahre im gebundenen Ganztag. arbeiten. Insoferh Ist es verständlich, dass auch andere . Grundschulen den gebundenen Ganztag wünschen. Herr Dr. Reichel hat mit Ihnen am 21. Mal’als Gast des Schulausschussas.des Deut- " „schen Städtetages ausführlich darüber gesprochen. “ Ich.muss Sie um Verständnis bitten, dass das Land zurzeit den gebun- denen Ganztag in.welteren Grundschulen.nicht genehmigen kann. Hier- für gibt: es keinshaushaltsrechtliche Grundlage. Der Koalltiönsvertrag . und die Regierungserklärung von 2012 enthalten keine entsprechenden Verabredungen. . \ Unabhängig davon erlaube Ich mir zu bezweifeln, dass Eltern einen gebundenen Ganztag flächendeckend akzeptieren würden. Die Debat- . „ten der letzten beiden Jahre zeigten deutlich, wie schwer es in einigen Kommunen war und ist; eine regelmäßige Teilnahme am offenen Ganz- , - tag durchzusstzen. Fachlich ist es möglich, dass die von Ihnen genannten Ziele sowohl im gebundenen als auch im offenen Ganztag zumindsst-tellwelss. umge- setzt werden könrien. Es-ist auch Im offenen Ganztag’ möglich, den Schultag kindgerechter zu rhythmisieren als dies in traditionellen Halb- Anschrift: Välklinger Straße 49 40221 Düsseldorf ‘Telefon - 0211 5887-40 Telsfax 0211 5867-3220 poststells@maw.nrw.de . Www,schulministerlum.nrw.de f 4 f« tagsschulen der Fall Ist. Die Serviceagentur Ganztägig lernen Nord- Sete2von2 . rhein-Westfalen hat entsprechende Beispiele dokumentiert. j \ ! Wissenschaftlich ist nicht belegbar, ob der gebundene oder der offene - Ganztag bessere Ergebnisse für die Schülerinnen und Schüler bringe. Entscheidend sind eine möglichst regelmäßige Teilnahme der Schüle- rinnen und Schüler, die Qualität der Kooperation von Schule und-'au- ßerschulischen Partnern und das „Alter“ des Ganztagsbetriebs. ‘Manche Schulen, ‚die eine ausgesprochen-hoh6 Beteiligung am offenen Ganztag verzeichnen, haben sich bereits für das Modell der „OGS für alle" entschieden. Die „OGS für alle" muss allerdings berücksichtigen, ” dass auch Eltern, für die die jeweilige Grundschule die nächstgelegene - Grundschule ist, ein Recht auf den Besuch dieser Schule haben, wenn „sie keinen Ganztag wünschen. Gute Praxisbeispiele finden Sie eben- falls bei der Servicsagentur Ganztäglg lernen. . Abschließend möchte ich Sie darauf hinweisen, dass das Land für die _ Finanzierung ‘des offenen Ganztags deutlich höhere "Mittel bereitstellt . als für den gebundenen Ganztag. Der 'Lehrerstellenzuschlag für den gebundenen Ganztags liegt bei einem 20%igen-Zuschlag von Lehrer- stellen. Die Finanzierung des offenen Ganztags im Primarbereich ergibt. umgerechnet einschließlich des kommunalen Mindestbeitrags ‚einen etwa 70%lgen Zuschlag, dort, wo höhere Elternbeiträge oder zusätzli- . che freiwillige kommunale, Beiträge eingesetzt werden können, einen bis zu. 100%igen Zuschlag auf die ‚Grundstellen. j . Au Grüßen . „ua MBcke Era
Beschlussvorlage
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V/0661/2014 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Schule und Weiterbildung Betrifft Neue Raumstandards im Offenen Ganztag an Grundschulen in Münster Beratungsfolge 21.10.2014 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Vorberatung 22.10.2014 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Vorberatung 29.10.2014 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 05.11.2014 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: 1. Der Rat bestätigt den Grundsatz eines bedarfsdeckenden Angebotes Offener Ganztag s- plätze an den Grundschulen in Münster. 2. Der Rat beschließt, angesichts der perspektivisch steigenden Teilnehmerquoten im O f- fenen Ganztag, die bestehenden Schulgebäude mit allen Räumen sowohl für Unterricht wie für Angebote des Offenen Ganztags zu nutzen und als neuen Raumstandard im Grundsatz neben Küche / Speiseraum je vollständig gebildetem Zug einen OGS - Gruppenraum festzulegen. Die Entscheidung zur Umsetzung des neuen Raumstandards wird im Einzelfall getroffen. 3. Diese neuen Raumstandards ersetzen die durch Ratsbeschluss im Jahr 2004 (V/1063/2004) festgelegten Standards zur Flächenbereitstellung im Offenen Ganztag. 4. Die bestehe nden beratenden Unterstützungsangebote der Verwaltung zur Weiteren t- wicklung der schulspezifischen Konzepte des Offenen Ganztagsangebotes und zur U m- setzung im Gebäudebestand werden auf diesen Standard ausgerichtet. Kosten: Durch diesen Beschluss werden unmittelbar keine zusätzlichen Kosten ausgelöst. Einzelma ß- nahmen zur Umsetzung des Beschlusspunktes 2 werden aus bestehenden Budgets (Produkt- gruppe 0301 Leistungen für Schulen / Investitionsmaßnahme 4090 Bauk. Einr. Offener GT - Auszahlung für Baumaßnahmen und Investitionsmaßnahme 4091 Besch. Einr. Offener GT - Auszahlung für den Erwerb von beweglichem Anlagevermögen) finanziert. Vorlagen-Nr.: V/0661/2014 Auskunft erteilt: Herr Wimmer Ruf: 492-4027 E-Mail: WimmerWo@stadt-muenster.de Datum: 26.09.2014 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0661/2014 Begründung: Hinweis: Die in der Sitzung des Ausschusses für Schule und Weiterbildung am 28.01.2014 zurückge- zogene Vorlage V/0963/2013 korrespondiert mit dieser hiermit neu vorgelegten Vorlage. Zu 1. Bedarfsdeckendes OGS-Platzangebot Das Offene Ganztagsangebot an den Grundschulen in Münster zeigt seit Jahren eine ung e- brochene Nachfragedynamik. Im Schuljahr 2014/2015 nehmen vor aussichtlich insgesamt 4.342 Schülerinnen und Schüler an städtischen Grundschulen am Offenen Ganztag teil. Ein Vergleich der Teilnehmerzahlen zum Schuljahr 2009/2010 verdeutlicht die hohe Steigerung s- rate: 2.404 Schül erinnen und Schüler meldeten sich vor 4 Jahren zum Offenen Ganztag an. Innerhalb von 5 Jahren stieg die Zahl der Teilnehmer um 80 %. Hinzu kommen rd. 100 Sch ü- lerinnen und Schüler in den Pr imarstufen der Förderschulen, die den Offenen Ganztag dort in Anspruch nehmen. Verbunden mit den erhöhten Te ilnehmerzahlen ist auch eine stetig ste i- gende Zahl von OGS-Gruppen, die von 84 im Schuljahr 2009/2010 auf 145 Gruppen im Schul- jahr 2013/2014 angestiegen ist. Im Schuljahr 2014/2015 werden vorau ssichtlich 167 OGS - Gruppen gebildet. Die steigenden Teilnehmer zahlen stellen die Schulen, den Schulträger sowie die für den B e- trieb des Offenen Ganztags verantwortlichen Träger vor große Herausforderungen hinsichtlich der Weiterentwicklung der schulspezifischen pädagogischen Konzepte und ihrer Umsetzung, der Berei tstellung von Flächen in den bestehenden Schulgebäuden und der erforderlichen Personalressourcen. Dem Rat ist dazu letztmals mit den Vorlagen V/0739/2012 „Offene Ganz- tagsschule in Mün ster - Bericht 2009 - 2012“ sowie V/0794/2012 „Bericht zur Raumsituation zum Offenen Ganztag in Münster“ berichtet worden. Verbunden mit den stetig steigenden Teilnehmerzahlen sind auch die Kosten für Flächenb e- reitstellung, Ausstattung und Personal deutlich gestiegen. Der Rat der Stadt Münster hat se i- nen 2011 mit dem Rahmenkonzep t zur Schulentwicklungsplanung gefassten Beschluss, ein bedarfsdeckendes Offenes Ganztagsangebot an den Grundschulen in Münster vorzuhalten, auch in seinen Beratungen zur Haushaltskonsolidierung bestätigt. Gleichwohl sind die invest i- ven Mittel für Bau und Ausstattung gekürzt worden (Investitionsmoratorium - Ratsbeschluss vom 27.06.2012, Vorlage Nr.: V/0505/2012). Viele Städte begrenzen die angebotene Platzzahl des Offenen Ganztagsangebotes nach Maßgabe der von Schulen und Trägern entwickelten Konzepte und der Raummöglichkeiten des jeweiligen Schulgebäudes. So werden in der Stadt Bonn Anmeldungen zum Offenen Ganztag, die die für die jeweilige Schule festgelegte Platzzahl übersteigen, auf einer Warteli s- te geführt. Eine Erhöhung der Platzzahl ist nur auf der B asis eines überarbeiteten abgestimm- ten Konzeptes von Schule und Träger im Rahmen des bestehenden schulspezifischen Fl ä- chenangebotes möglich. Der Grundsatz eines bedarfsdeckenden Angebotes im Offenen Ganztag ist für die Überlegu n- gen zu den Rahmenbedingung en des Offenen Ganztags an Grundschulen in Münster von grundlegender Bedeutung. Die damit verbundene prinzipielle Platzgarantie für Schülerinnen und Schüler ve rlangt eine Ausrichtung sowohl räumlicher als auch personeller Konzepte auf eine stetig steigende Teilnehmerzahl bis maximal 100 %. Lt. Schulstatistik Schuljahr 2013/2014 haben von insgesamt 9.256 Grundschülern/ -schülerrinnen 3.790 Kinder den Off e- nen Ganztag besucht - dieses entspricht einem OGS-Anteil von 41% (Versorgungsquote). - 3 - V/0661/2014 Berücksichtigt man nur die Grundschüler/ -schülerrinnen der Schulen des Offenen Ganztages (also nicht die 755 Kinder in den 3 gebundenen Ganztagsschulen), ergibt sich eine Teilna h- mequote von sogar 44,6 %. Auch wenn eine stadtweite Teilnehmerquote von 100 % aus heutiger Sicht unwahrscheinlich ist oder höchstens längerfristig erreichbar scheint, zeigen sich bei den OGS -Schulen sehr un- terschiedliche Teilnahmequoten, die bei einzelnen Schulen im Schuljahr 2014/2015 deutlich über dem Durchschnitt liegen. Grundschulen im Bezirk* Unter Teilnahmequote von 44 % Über Teilnahmequote von 44% Mitte 1 14 Nord 2 3 Ost 4 1 Südost 2 2 Hiltrup 4 2 West 6 0 Stadtweit 19 22 * berücksichtigt wurden nur Grundschulen mit OGS-Angebot Schulstatistik 2013/14; Amt f. Schule und Weiterbildung Die Schwankungsbreite liegt dabei zwischen einer Teilnahmequote um 85% (Johannisschule, Overbergschule) und um 21% (GS Loevelingloh, Davertschule, Mosaik-Schule). Zu 2. Neue Standards in der Flächenversorgung Die mit dem Runderlass des Ministeriums f ür Schule, Jugend und Kinder NW in 2003 initiierte Entwicklung des Offenen Ganztags im Primarbereich ist mit seinen verlässlichen Betreuung s- zeiten ein wesentlicher Baustein zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Darüber hinaus lei s- tet der Offene Ganztag einen wichtigen Beitrag zu mehr Bildungsqualität und Chancengleic h- heit. Für den Bildungs - und Erziehungsauftrag von Schule und Jugendhilfe bietet er die Plat t- form für eine enge Verzahnung. Er unterstützt mit seinen Angeboten die Vermittlung von Wi s- sen und Werten, eröffnet Möglichkeiten selbständigen Entdeckens und fördert die Persönlic h- keitsentwicklung. Die Qualität der pädagogischen Arbeit bedarf eines für alle OGS -Schulen gleichermaßen gül- tigen Rahmens, auf den schulspezifische Konzepte aufbauen können. Wesentliche Säulen dieses Rahmens sind die für die pädagogische Arbeit im Offenen Ganztag zur Verfügung st e- henden Personalressourcen, die Bereitstellung von Flächen und die Ausrichtung und Aussta t- tung der Schulgebäude zu Lern- und Lebensorten für Schülerinnen und Schüler. Hinsichtlich der für den Offenen Ganztag an den Grundschulen in Münster bereitzustellenden Flächen hat der Rat 2004 entschieden, dass die Funktionsbereiche Küche und Essraum sowie ein eigenständiger Betreuungsraum pro Ganztagsgruppe zur V erfügung stehen sollen (vgl. V/1063/2004 „Umwandlung weiterer Schulen…“; Beschlusspunkt 3). Die Entwicklung des Flächenbedarfs ist dem Rat mit der Vorlage V/0794/2012 „Bericht zur Raumsituation im Offenen Ganztag in Münster“ detailliert geschildert worden. - 4 - V/0661/2014 Die Versorgung mit Flächen für den OGS an Grundschulen stößt angesichts der dargestellten Entwicklung der Teilnehmer- und Gruppenzahlen aus wirtschaftlichen, wie auch aktuell bereits aus baulichen / räumlichen Gründen, an Grenzen. Die Gebäudebestände sind zur Fläche n- versorgung des Offenen Ganztags ausgereizt. Dachboden, Lager -, Untergeschoss-, und tei l- weise Hausmei sterflächen sind bereits zu OGS -Flächen umgebaut worden; ergänzt wurden diese Umbaumaßnahmen im Bestand durch die Bereitstellung von zusätzl ichen Schulpavi l- lons, die u. a. ebenfalls für Betre uungszwecke genutzt werden. Bereits jetzt müssen Schulen allgemeine Unterrichtsräume / Meh rzweckräume für OGS -Zwecke nutzen. Darüber hinaus werden teilweise auch Einrichtungen der Jugendhilfe für OGS-Betreuungsangebote mitgenutzt (z. B. in Hiltrup -West mit der Einrichtung „37 Grad“, in Mauritz -Mitte mit der kinderpädagog i- schen Einrichtung „Am Pötterhoek“ , in Kinderhaus das Wuddi und weitere Einrichtungen der freien Träger). An einer Reihe von Schulstandor ten erlauben die Gebäude keine Erweiterung für OGS - Gruppenräume (Grundschule am Kinderbach, Martinischule, Mosaik -Schule). Eine weitere Flächenbereitstellung auf Schulhof- oder Nachbarflächen auf der Basis des bisherigen Rau m- standards lässt sich sowohl aus Kosten- wie Effizienzgründen nicht verantworten. Gleichzeitig ist aber davon auszugehen, dass die Anmeldezahlen und Gruppenbildungen ungebrochen weiter steigen und entsprechende Flächenansprüche durch die Schulen geltend gemacht werden. Eine Umsetzung de s Ratsbeschlusses, auch zukünftig ein bedarfsdeckendes OGS -Angebot vorzuhalten und damit perspektivisch eine Vollversorgung zu ermöglichen, kann nur gelingen, wenn Schulgebäude als Ganzes sowohl für Unterrichtszwecke als auch für den Offenen Ganz- tag zur Verfügung stehen. Den unstrittig vorhandenen besonderen Belangen des Offenen Ganztags soll deshalb in Münster zukünftig mit einem Gruppenraum je vollständig gebildetem Zug sowie Küche und Speiseraum je Schule Rechnung getragen werden. Dieser neue Standard ha t im Grundsatz für alle am Offenen Ganztag teilnehmenden städtischen Schulen Gültigkeit; ein Anspruch auf entsprechende Raumausstattung indes besteht nicht. Die Schaffung ggf. zusätzlicher Flächen zur Umsetzung dieses Standards geschieht im Wege von Einzelfallentscheidungen, bei denen Kriterien wie freie Platzkapazitäten an anderen Schulen im Stadtteil, Baukosten und liege n- schaftliche Möglichkeiten sowie die Schülerprognose berücksichtigt werden. Bei der Nutzung der vorhandenen Flächen haben U nterrichts- und OGS -Nutzung Vorrang gegenüber einer Nutzung durch Dritte. Darüber hinausg ehender Bedarf des Offenen Ganztags wird durch die multifunktionale Nutzung von Mehrzweck- und Klassenräumen entsprochen. Gruppenräume Nach diesem neuen Raumstandard wären 29 von 42 als OGS teilnehmende Grundschulen mit ausreichenden Gruppenräumen für Zwecke des Offenen Ganztag zum Schuljahr 2014/2015 ausgestattet, 3 Schulen hätten zum Schuljahr 2014/2015 prinzipiell einen zusätzlichen Rau m- anspruch (Martinischule, Mosaik-Schule, Nikolaischule Wolbeck) mit einem Bedarf von insg e- samt 5 Räumen. Während an der Mosaik -Schule bauliche und liegenschaftliche Gründe einer Erweiterung entgegenstehen, wären an der Martinischule zusätzliche Flächen im Gebäudeb e- stand (Keller) nur mit erhebliche m Finanzierungsaufwand realisierbar. An 8 weiteren Schulen könnte mittel - bis langfristig ein zusätzlicher Raumbedarf entstehen, wenn die Sch ulen ihre Zügigkeiten voll ausschöpfen würden und bisher für OGS -Zwecke genutzte Räume wieder für Unterrichtszwecke genutzt werden müssten. An einer Schule (Loevelingloh) liegen bisher ke i- ne ausreichenden Anmeldungen zur Bildung einer OGS-Gruppe vor. - 5 - V/0661/2014 Das nachfolgende Berechnungsmodell soll exemplarisch für eine beispielhaft angenommene 60%ige OGS-Teilnahmequote die U nterschiede in den zusätzlichen Flächenansprüchen ve r- deutlichen. Basis ist grundsätzlich die maximale Auslastung der festgelegten Zügigkeit der einzelnen Grundschulen. Bei der (notwendigen) Einrichtung weiterer OGS -Gruppen bis zur 60% -Quote würden nach dem neuen Raumstandard theoretisch perspektivisch 13 Räume fehlen. Demgegenüber würde die konsequente Umsetzung des bis herigen OGS-Raumstandards ext- rem hohe, unrealisierbare Raumansprüche auslösen. Durch die stabilen Schülerzahlen im Grundschulbereich werden auch keine demografischen Effekte - und damit frei werdende Räume - entstehen, die großflächig für andere schulische Zwecke genutzt werden könnten. Als Konsequenz müsste der Raumbedarf überwiegend durch Anbau bzw. Containerlösungen abgedeckt werden. Neben den exorbitant hohen Kosten ist auch mehr als fraglich, ob die b e- stehenden Schulgrundstücke dieses Potenzial an Erweiterungsflächen bieten. Im Ergebnis würde bei Beibehaltung des gültigen Standards der Raumanspruch der Schulen weit überproportional über dem Anspruch aus der Formel „pro vollständig gebildetem Zug ein OGS-Gruppenraum“ liegen. Küchen/Speiseräume In allen OGTS-Schulen sind mit Einstieg in die Ganztagsbetreuung Küchen, bzw. Speiserä u- me hergerichtet worden, im Regelfall durch die Umnutzung von ehemals 1 oder 2 Klasse n- räumen, was seinerzeit für den Einstieg auf jeden Fall ausreichend war. Die Kapazitäten s o- wohl der Küchen als auch der Speiseräume stoßen aber technisch und räumlich an nah ezu allen Schulen an Grenzen. Neben zusätzlicher Bestuhlung in Nebenräumen oder Randbere i- chen wie auch regelmäßig der Essensorganisation in mehreren Schichten sind bereits zah lrei- che organisatorische Maßnahmen ergriffen worden. - 6 - V/0661/2014 Vielfach sind oder waren das aber nur Hilfskonstrukte, um die aktuelle Nachfrage zu befried i- gen. Bei der erwartungsgemäß weiter steigenden Nachfrage nach Ganztagsplätzen werden spätestens ab dem übernächsten Schuljahr auch hier Maßnahmen und Ko nzepte erforderlich, wie dies bewerkstelligt werden kann. Dies betrifft sowohl die technische Ausstattung von K ü- chenbereichen wie auch die Platzkapazität in den Speiseräumen. Angesichts der o.a. b e- schriebenen Raumsituation wird eine Erweiterung der Speiseräume in den meisten Fällen gar nicht möglich sein, sodass es auch darum geht, weitere organisatorische Lösungen zu entw i- ckeln. Der neu gesetzte Raumstandard ist ein allgemeingültiger, stadtweit festgelegter Rahme n, un- ter dem die spezifischen Möglichkeiten des einzelnen Schulgebäudes ausgeschöpft we rden können: Schulen, die über Raumkapazitäten verfügen, die über den Anforderungen für den allgemeinen Unterricht liegen und die mehr als einen OGS-Raum je Zug besitzen, können den Flächenüberhang für schulische oder OGS -Zwecke nutzen, soweit nicht unabweisbare Fl ä- chenbedarfe anderer, insbesondere schulischer Nutzer bestehen. Dies gilt für Sch ulen, die ihre festgelegte Zügigkeit aktuell nicht ausschöpfen nur insoweit und solange, als diese Rä u- me auf Grund der Schülerzahlen nicht für allgemeine Unterrichtszwecke (Klassen - /Mehrzweckräume) benötigt werden. Vor diesem Hintergrund gilt ein Bestandsschutz nur nach der Maßgabe des neu definierten Raumstandards. Bei steigenden Teilnehmerzahlen auf den Schulgebäudebestand insgesamt für Unterrichts- wie OGS-Zwecke zurückzugreifen, wird auch bereits in anderen NRW -Städten praktiziert. So hat die Stadt Bonn in entsprechenden Beschlussvorschlägen an den Rat zur Erhöhung der Platzzahl schon in 2009 darauf hingewiesen, dass dies nur im vorhandenen Gebäudebestand umgesetzt werden kann: „Ein Ausbau von OGS über 50 % hinaus (in Ric h- tung einer Öffnung für alle Kinder) ist dauerhaft nur zu leisten, wenn…Räume für Unterricht und OGS künftig gemeinsam genutzt werden.“ (Bundesstadt Bonn, Drucksache 0911129ST2, „Nutzung von Klassenräumen als OGS-Gruppenräume“). Dieser neue, den Entwicklungen der vergangen en Jahre und dem Anspruch eines bedarfsd e- ckenden Angebots Rechnung tragende Raumstandard für den Offenen Ganztag in Münster, ist im Kern in einer Arbeitsgruppe mit Vertretern der Grundschulen, der Jugendhilfe und der unteren Schulaufsicht entwickelt worden. Die Grundschulen sind über den aktuellen Diskuss i- onsstand bzw. den Inhalt der Verwaltungsvorlage im Detail informiert worden. Zu 3. Aufhebung bestehender Raumstandards Der Rat hat mit seinem Beschluss zur Vorlage V/1063/2004 „Umwandlung weiterer Schulen in Offene Ganztagsschulen zum Schuljahr 2005/2006“ als Raumstandard einen eigenständigen Betreuungsraum pro Ganztagsgruppe sowie die Funktionsbereiche Küche und Essraum fes t- gelegt. Wie in der Begründung unter 2. dargestellt, ist die Fortführung des bisher gültigen Standards zur Flächenbereitstellung für OGS -Zwecke angesichts der jüngsten und auch zukünftig e r- wartbaren Steigerungsraten der Teilnehmer - und Gruppenzahlen sowohl unter baul ichen wie auch unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten nicht möglich. Deshalb wird der bisher gültige Flächenanspruch, je OGS -Gruppe einen OGS-Raum zur Ver- fügung zu stellen, ab dem Schuljahr 2014/2015 aufgehoben. - 7 - V/0661/2014 Zu 4. Unterstützungsangebot zur Weiterentwicklung von OGS-Konzepten Multifunktionale Raumnutzung Die sinnvolle gemeinsame Nutzung vorhandener Räume als Klassenräume und Räume für Aktivitäten des Offenen Ganztags, die auch dadurch zunehmend engere Verbindung zwischen Unterricht und fördernder Betreuung des Offenen Ganztags, sind ein wichtiges Merkmal für eine hohe Qualität des Bildungs - und Erziehungsauftrages der Schulen. Pädagogen und E r- zieherinnen profitieren durch gegenseitige Unterstützung in der ganzheitlichen Sichtweise auf ein Kind und seine spezifischen alters- und entwicklungsgerechten Bedürfnisse. So trägt nach den Erfahrungen der Stadt Bonn eine gemeinsame Raumnutzung auch zu einer engeren Ver- zahnung von Unterricht und OGS bei. Ein anfänglich distanziertes Nebeneinander hat sich in relativ kurzer Zeit zu einem selbstverständlichen Miteinander entwickelt - Klassenräume wer- den zunehmend mehr als Tagesräume genutzt. Dazu ist es erforderlich, die Ausstattung der Klassen für beide Zwecke mit flexiblem Mobiliar vorzunehmen und den Stauraum bedarfsgerecht anzupassen, um somit den Klassenraum als Spiel-, Lern - und Übungsfläche nutzen zu können. Die zusätzlichen, vorrangig für OGS - Zwecke vorgehaltenen Räume, dienen abwechselnd ebenso für großflächige Aktivitäten wie auch für besondere Ruhe- und Entspannungsphasen. Ausstattung und Ausgestaltung der mul- tifunktional genutzten Räume sind in enger Abstimmung mit Schulen und Trägern unter B e- rücksichtigung der schulspezifischen Möglichkeiten zu entwickeln und umzusetzen. Neben der engeren Verbindung unterrichtlicher Aktivitäten am Vormittag und OGS -Angeboten am Nachmittag, gehören auch die Ausgestaltung der Räume sowie gemeinsame Überlegu n- gen zur Gestaltung des Schulgebäudes als Lern - und Lebensort zu den organisatorischen Maßnahmen, die die Umsetzung eines bedarfsdeckenden OGS -Angebotes unterstützen kön- nen. Für ein gelungenes und pädagogisch qualitätsvolles OGS -Angebot an den jeweiligen Schulen ist deshalb die Kooperation aller am OGS beteiligten Akteure eine wichtige Grundlage. Den Schulen und Trägern soll durch die Verwaltung zu allen Fragen des Offenen Ganztags eine r- seits umfassende Beratung zur Verfügung stehen und zudem die Möglichkeit des gemeins a- men Austausches und der gemeinsamen Konzeptentwicklung angeboten werden. Das Amt für Schule und Weiterbildung und das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien übernehmen dabei nicht nur die Funktion eines unmittelbar Beteiligten, sondern sind zugleich auch M oderator der Interessen, Organisator der Kommunikation der Beteiligten und Ideen - und Erfahrungspool von Konzeptüberlegungen anderer Schulen auch über die Grenzen Müns- ters hinaus. Eine in dieser Form umfassende Beratungsleistung der Verwaltung intensivie rt deutlich die bereits bestehende Zusammenarbeit der zuständigen Fachämter mit den Schulen. Sie führt zu vermehrten Konzept -, Umsetzungs - und Abstimmungsgesprächen an den Schulen, um den jeweiligen schulspezifischen Belangen gerecht werden zu können. Zudem erhöht sich der personelle Arbeitsaufwand für die Umsetzung der multifunktionalen Gestaltung der Klassenräume sowie für die teilweise notwendigen Kapazitätsausweitungen für Küche und Speiseraum. Die Wahrnehmung dieser Aufgaben kann nur bei zumindest un ver- änderten Pe rsonalressourcen und einer priorisierten Abfolge der Beratungen sichergestellt werden. - 8 - V/0661/2014 Gleichzeitig unterstützt die - mit den Beschlüssen zu den Vorlagen V/0530/2013 „Offene Ganztagsschule - Aufstockung der Wochenstundenzahl für Koordinatoren/innen und Gruppen- leitungen“ und V/0443/2013 „Umsetzung und Weiterentwicklung der Förderangebote für Grundschulkinder im Offenen Ganztag - Förderinseln“ - verbesserte Personalsituation und der Ausbau individueller Fö rderangebote die hohe Qualität der Be treuung im Offenen Ganztag in Münster. Offene Ganztagsklassen Ein im Rahmen dieser Beratungsleistung zu diskutierendes Instrument zur organisatorischen Konzeptentwicklung könnte die sich mit zunehmenden Teilnehmerzahlen anbietende Bildung von „OGS -Klassen“ sein. In den Städten Köln und Bonn wurde diese Organisationsform, in denen die Zusammensetzung von Unterrichtsklasse und OGS -Gruppe identisch ist - d.h. alle Schülerinnen und Schüler, die sich in der 1. Klasse zum Offenen Ganztag anmelden, werden in einer Klasse bis zum Klassenfrequenzrichtwert zusammengefasst - erfolgreich umgesetzt. Ebenso ist es im Rahmen eines jahrgangsübergreifenden Unterrichts möglich, Klassenz u- sammensetzungen an der Beteiligung am Offenen Ganztag zu orientieren. Für sie könnte d er Bezugsraum „Klasse“ und „OGS -Raum“ derselbe Raum sein. In ihm werden die jeweiligen Belange der Nutzungsansprüche berücksichtigt. Die sich daraus entwickelnde selbstverstän d- liche Nutzung bestehender Klassenräume für Aktivitäten des Offenen Ganztags unterstützt die gewünschte Verzahnung von Vormittags- und Nachmittagsaktivitäten zu einem abgestimmten, ganzheitlichen Unterrichts-, Förder- und Betreuungsangebot. Diese organisatorischen Maßnahmen ermöglichen aber keine wirkliche Rhythmisierung des Schultages wie im gebundenen Ganztag und die auf ein Schuljahr reduzierte Verbindlichkeit der Teilnahme birgt Planungsrisiken für die Schulen. Zudem sind zumindest in der Übe r- gangsphase bis zu einer relativ hohen Teilnahmequote organisatorische Ergänzungsma ß- nahmen erforderlich. Dennoch ermöglichen OGS -Klassen durch ihre klare Struktur eine Verbesserung der Bezi e- hungsebene zwischen pädagogischen Kräften zu den Schülerinnen und Schülern wie auch unter den Lehrer/innen und pädagogischen Kräften selbst und tragen so dem gemeinsamen Bildungs- und Erziehungsauftrag von Schule und Jugendhilfe mehr Rechnung. Im Rahmen der schulspezifischen Weiterentwicklung der OGS-Konzepte wird die Verwaltung dazu mit den Schulen sprechen. Gebundener Ganztag Für den weiteren Ausbau der Ganztagsbetreuung ist neben der Offenen Ganztagsschule aber auch der gebundene Ganztag eine Alternative, die weiter verfolgt werden sollte. Bereits im Rahmenkonzept SEP hat der Rat der Stadt Münster im Februar 2011 auf Seite 29 das Ziel formuliert, das s weitere gebundene Ganztagsangebote mittelfristig in allen Schulfo r- men angestrebt werden. Auch die Bildungskonferenz im Land NRW hat sich in ihren Eckpunk- ten von Mai 2011 unter anderem mit der Weiterentwicklung des Ganztags auseinandergesetzt und fordert „einen Stufenplan zur schrittweisen Einführung eines flächendeckenden gebund e- nen Ganztags bis zum Jahr 2020 in allen Schulformen und Schulstufen. Der Prozess des we i- teren Ausbaus orientiert sich an der Nachfrage von Eltern, Kindern und Jugendlichen.“ - 9 - V/0661/2014 Am Beispiel der Wartburg -Grundschule, die mittlerweile alle vier Züge in gebundener Form anbieten kann, werden die Vorteile deutlich. Die Raumflächen der einzelnen Klassen werden je nach Bedarf und Tageszeit abwechselnd genutzt und sind somit tatsächlich Lebe nsraum von Schülerinnen und Schülern. Gleichzeitig ist auch für Schule die Rhythmisierung von U n- terricht und Freizeit - und Betreuungsangeboten im Klassenverband deutlich einfacher zu o r- ganisieren. In den Verwaltungsgesprächen mit den Schulträgern hat das Ministerium in den letzten Jahren aber sehr deutlich ausgedrückt, dass Schwerpunkt der Entwicklung der OGS -Bereich ist. A n- trägen auf Umwandlung in gebundene Ganztagsschulen im Primarbereich werden daher keine großen Genehmigungschancen eingeräumt. Ungeachtet dessen hat sich vor einigen Jahren bereits ein Kreis von rd. 10 münsterschen Grundschulleitungen auf den Weg gemacht, gemeinsam und mit moderierender Unterstützung des Kompetenzteams den gebundenen Ganztag für ihre Schulen zu denken und voranzutre i- ben. Vier dieser Grundschulen - Eichendorffschule Angelmodde, Margaretenschule, Norbertschule und Ludgerusschule Hiltrup - haben gegenüber der Verwaltung ihre Absicht erklärt, zu gebu n- denen Ganztagsschulen umgewandelt zu werden. Die Schulverwaltung unterstützt dieses Be- gehren ausdrücklich und hat auch das Ministerium für Schule und Weiterbildung um entspr e- chende Unterstützung gebeten. Kurz vor der Sommerpause hat das Ministerium für Schule und Weiterbildung (Schreiben von Herrn Staatssekretär Hecke, s. Anlage) die Verwaltung jedoch informiert, dass das Land zu r- zeit den gebundenen Ganztag in weiteren Schulen nicht genehmigen kann, da es dafür keine haushaltsrechtliche Grundlage gibt. Die Schulverwaltung wird weiterhin versuchen, die Einrichtung zusätzlicher gebundener Ganz- tagsplätze zu erreichen. I. V. gez. Dr. Hanke Stadträtin Anlage: Schreiben von Herrn Staatssekretär Hecke
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: mehrheitlich geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: mehrheitlich geändert beschlossen
Zur SitzungOrte (4)
- Klemensstraße
- Loevelingloh
- Pötterhoek
- Kinderhaus
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Details
- Aktenzeichen
- V/0661/2014
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 09.09.2014
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37