0352/2026
Entwicklung der Unterbringungsressourcen für Geflüchtete bei der Stadt Köln bis einschließlich 2027
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Mitteilung Ausschuss
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Dezernat, Dienststelle V/56 Vorlagen-Nummer 23.02.2026 0352/2026 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration 24.02.2026 Ausschuss Soziales, Gesundheit, Seniorinnen und Senioren 26.02.2026 Runder Tisch für Flüchtlingsfragen 06.03.2026 Entwicklung der Unterbringungsressourcen für Geflüchtete bei der Stadt Köln bis einschließlich 2027 I. Ausgangslage: Die Stadt Köln bringt seit September 2024 stabil zwischen 9.100 und 9.300 Geflüchtete unter und kommt damit ihrer gesetzlichen Verpflichtung aus dem Flüchtlingsaufnahmegesetz NRW (FlüAG NRW) nach. Zuständig ist das Amt für Wohnungswesen. Außerdem kann das Land NRW im Rahmen des § 3 FlüAG NRW derzeit der Stadt Köln 486 weitere Geflüchtete zuweisen (Stand 30. Januar 2026). Dem geringeren Zugang an neuen Asylbewerber*innen in Köln steht eine hohe Zahl an Ge- flüchteten gegenüber, die in den Vorjahren gekommen sind und sich weiterhin in aufenthalts- rechtlichen Verfahren befinden. Zudem erfolgt ein geringer Abgang aus der städtischen Unter- bringung in private Mietverhältnisse. Daher bleibt die Zahl der Unterbringungen in Köln insge- samt auf hohem Niveau stabil und es besteht aktuell keine Veranlassung zu einem gezielten größeren Abbau an Unterkunftskapazitäten. Aktuell stellt das Amt für Wohnungswesen für die Unterbringung Geflüchteter eine Gesamt- zahl von circa 10.400 verfügbaren Plätzen bereit. Bis Juli 2026 wurde ein Gesamtbedarf von bis zu 10.900 Plätzen prognostiziert (1093/2025). Hierbei sind neben den bereits unterge- brachten Personen auch die oben genannten Landeszuweisungen, die regelmäßige Ankunft unerlaubt Eingereister aus den Westbalkanstaaten in den Wintermonaten und die Vorbehal- tung freier Plätze zum Erhalt eines funktionsfähigen atmenden Systems berücksichtigt. Trotz der aktuell niedrigeren Landeszuweisungen ist davon auszugehen, dass sich dieser Bedarf in der zweiten Jahreshälfte 2026 nur geringfügig ändern wird. Aufgrund der angespannten Haushaltslage der Stadt Köln wird auch die Unterbringung von Geflüchteten insbesondere unter finanziellen Aspekten nochmals in den Blick genommen. II. Verlust von Unterbringungskapazitäten: Es ist bereits absehbar, dass sich der Bestand an städtischen Unterkünften bis Ende 2027 er- heblich verringern wird. Im April 2026 endet der Mietvertrag für die Notunterkunft in der Merianstraße, 50765 Köln - Fühlingen (3195/2025), was zu einem Verlust von insgesamt 378 Plätzen führt. Eine Verlängerung ist in Anbetracht der aktuellen Bedarfs- und Haushaltslage und unter Be- rücksichtigung der Einsparvorgabe für 2026 in Höhe von drei Millionen Euro im Bereich der 2 Unterbringung (AN/0063/2025) nicht vertretbar. Durch nicht zu verlängernde Verträge entfallen mit den Standorten Vorgebirgsstraße, 50969 Köln-Zollstock (Südstadion) (nicht öffentliche Vorlage 3626/2024) und Ringstraße, 50996 Köln-Rodenkirchen. (nicht öffentliche Vorlage 3853/2024) in den kommenden Jahren zwei weitere große Notunterkünfte. In der Ringstraße erfolgt der Abriss des aktuell genutzten ehemaligen Volvo Autohauses, da die Fläche als Teil eines Neubauprojektes zur Schaffung von Wohnraum durch die Eigentümer*innen benötigt wird, während die Unterkunft an der Vor- gebirgstraße neben dem Südstadion im Planungsgebiet der Parkstadt Süd liegt. Bei beiden Flächen ist daher davon auszugehen, dass auch bei steigendem Bedarf keine Erfolgsaussich- ten für eine Verlängerung bestehen. Darüber hinaus werden sich auch in anderen Unterkunftskategorien wie Wohnungen und mo- bilen Wohneinheiten Kapazitätsminderungen durch nicht zu verlängernde Mietverträge erge- ben. Insgesamt gehen so bis Ende 2027 Standorte mit circa 1.450 Plätzen verloren. Dem ge- genüber stehen geplante Neuanmietungen und Baumaßnahmen im Rahmen von circa 230 Plätzen. III. Risiken: Zusätzlich zu den bereits bekannten Verlusten, bestehen Risiken für eine weitere Verringe- rung der Unterbringungsmöglichkeiten. Neben Unsicherheiten hinsichtlich der Verlängerung auslaufender Mietverträge ist auch der Sanierungsbedarf aktuell genutzter Standorte zu be- rücksichtigen. Ferner hat der geplante Wechsel der Erstaufnahmeeinrichtung des Landes Einfluss auf die Kapazitäten. So werden die aktuell vorgehaltenen 800 Plätze auf der Schönhauser Straße vollständig auf die Unterbringungsverpflichtung der Stadt gemäß § 3 Absatz 5 Flüchtlingsauf- nahmegesetz NRW (FlüAG NRW) angerechnet und verringern somit die Zuweisungen des Landes. Der Betrieb der Einrichtung ist aktuell baurechtlich bis Ende 2027 gewährleistet, wo- bei vor Ablauf der Genehmigung mit einem Wechsel zur ehemaligen Oberfinanzdirektion an der Riehler Straße zu rechnen ist. Hiernach wird sich das Angebot auf nur noch 500 Plätze belaufen, sofern kein weiterer Unterbringungsstandort des Landes im Stadtgebiet geschaffen wird. IV. Steuerungsansätze: Um der konstanten Bedarfslage bei sinkenden Platzzahlen gerecht zu werden, werden ver- schiedene Maßnahmen ergriffen, um den Nutzungsgrad der verbleibenden Kapazitäten zu er- höhen. So wird die Belegungsdichte der Objekte unter Einbeziehung der politischen Be- schlüsse wie der Leitlinien zur Unterbringung und Betreuung von Flüchtlingen, ständig über- prüft. Darüber hinaus wird der Prozess zur Renovierung von Wohneinheiten optimiert, um Leerstandszeiten zu verkürzen. Darüber hinaus sollen durch bauliche Maßnahmen zusätzliche Kapazitäten an vorhandenen Standorten geschaffen werden. Die sich daraus ergebenden positiven Effekte generieren sich jedoch erst nach dem hier betrachteten Zeitraum. Zunächst werden diese jedoch vorüberge- hend zu einer Einschränkung der verfügbaren Plätze führen. Trotz Anstrengungen bei der Akquise neuer Standorte bestehen aktuell nur selten Optionen zum Kauf oder zur Anmietung geeigneter Immobilien. Auch vor diesem Hintergrund stellt die Nutzung von Beherbergungsbetrieben weiterhin ein wichtiges Instrument dar. Diese werden auf Grund sinkender laufender Kosten nicht nur zunehmend konkurrenzfähiger, sondern bie- ten auch die Möglichkeit, ohne Eingang langfristiger Verpflichtungen auf Bedarfsschwankun- gen zu reagieren. Ein Augenmerk wird weiterhin darauf liegen müssen, das Unterbringungssystem durch Ab- flüsse in den Mietwohnungsmarkt zu entlasten. Derzeit werden rund 3.500 Personen in städti- schen Unterkünften für Geflüchtete untergebracht, für die nach Abschluss des Asylverfahrens und dem Erlangen des entsprechenden Aufenthaltsstatus keine Unterbringungsverpflichtung nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz mehr besteht. Bereits seit vielen Jahren ist das Auszugsmanagement tätig, um Geflüchtete bei der Anmie- tung von privatem Wohnraum auf dem angespannten Kölner Wohnungsmarkt zu unterstützen. Zukünftig soll auf der Grundlage einer angepassten Vereinbarung mit der Wohnungswirtschaft 3 zur Belegung von öffentlich gefördertem Wohnraum eine bessere Versorgung von dringend Wohnungssuchenden erreicht werden. Auch wohnungslose mietfähige Menschen aus städti- schen Unterkünften sollen so verstärkt Zugang zu regulärem Mietwohnraum erhalten, wodurch das Unterbringungssystem eine Entlastung erfahren wird. V. Bewertung: Bis Ende 2027 stehen merklich sinkende Unterbringungskapazitäten einem nach aktuellem Stand gleichbleibend hohen Bedarf gegenüber. Die hierzu erforderlichen Maßnahmen zur wei- teren Optimierung der Belegung werden die Möglichkeiten, auf die individuellen Bedarfe der Bewohnenden Rücksicht zu nehmen, zunehmend beeinträchtigen. Im Rahmen von Maßnahmen zur Verdichtung sind vermehrte Umzüge bereits untergebrachter Personen notwendig. Hier ist mit einer erheblichen Belastung sowohl für die Betroffenen als auch für die betreuenden Stellen beim Amt für Wohnungswesen zu rechnen. Durch den Wegfall der großen Unterkünfte ist zunächst mit einer Steigerung des durchschnitt- lichen Unterbringungsstandards zu rechnen. Jedoch erschweren es Markt- und Haushalts- lage, adäquaten Ersatz in der erforderlichen Größenordnung im Rahmen der vom Rat vorge- sehen Standards zu schaffen. Es ist zu erwarten, dass die vorgenannten Optimierungsmaß- nahmen den absehbaren Verlust von mindestens 1.200 Unterbringungsplätzen nicht gänzlich kompensieren werden. Abhängig von der weiteren Bedarfsentwicklung kann daher auch die Akquise von Standorten ohne abgeschlossene Wohneinheiten notwendig werden. Ein erhöhtes Risiko besteht im Falle eines kurzfristigen und signifikanten Anstiegs der An- kunftszahlen. Da die Verringerung maßgeblich Notunterkünfte betrifft und eine Unterbrin- gungsreserve nicht mehr vorgehalten werden kann, bliebe hier als Handlungsoption lediglich ein Rückgriff auf Notunterbringung analog der Jahre 2015 bis 2017 in städtischen Turnhallen u.ä., um der gesetzlichen Unterbringungsverpflichtung nachkommen zu können. Gez. Dr. Rau
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0352/2026
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 23.02.2026
- Erstellt
- 03.02.2026 12:41