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V/0893/2006

Weiterentwicklung der Berufskollegs: Errichtungsvorhaben der Berufskollegs in städtischer Trägerscha

Vorlage 30.10.2006

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 13.12.2006, TOP 18

Beschlussvorlage

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Beschlussvorlage

23677 Zeichen

V/0893/2006 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Schule und Weiterbildung 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Weiterentwicklung der Berufskollegs: Errichtungsvorhaben der Berufskollegs in 
städtischer Trägerschaft zum Schuljahr 2007/2008 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
21.11.2006 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Vorberatung 
13.12.2006 Hauptausschuss Vorberatung 
13.12.2006 Rat Entscheidung
 
 
Beschlussvorschlag: 
Sachentscheidung: 
 
1. Errichtung von Bildungsgängen 
 
Gem. § 81 Abs. 2 Schulgesetz – SchulG werden zum 01.08.2007 (Beginn des Schuljahres 
2007/2008) folgende Bildungsgänge errichtet: 
 
1.1 Hansaschule, Berufskolleg der Stadt Münster 
Einjährige Berufsfachschule, berufliche Grundbildung im Berufsfeld Wirtschaft und Verwal-
tung für Jugendliche mit Mittlerem Abschluss  
(Anlage B 4 APO-BK) 
 
1.2 Wilhelm-Emmanuel-von-Ketteler-Schule, Berufskolleg der Stadt Münster 
Fachoberschule FOS 12 B, vertiefte berufliche Kenntnisse und Fachhochschulreife, Fach-
richtung Technik, als Schulversuch mit dem Schwerpunkt „Fahrzeugtechnik“, in Vollzeitform 
(Anlage C 10 APO-BK) 
 
1.3 Hans-Böckler-Schule, Berufskolleg der Stadt Münster 
Fachschule für Technik, Fachrichtung Chemietechnik, Schwerpunkt Labor- und Betriebs-
technik, in Teilzeitform 
(Anlage E 3 der APO-BK) 
 
 
Kosten/Folgekosten 
 
2.   Es wird zur Kenntnis genommen, dass  
 
- durch die Errichtung der Bildungsgänge keine Investitionskosten und 
Vorlagen-Nr.: 
V/0893/2006 
Auskunft erteilt: 
Thomas Woltering, Andrea Kalk 
Ruf: 
492 40 16, 492 40 65 
E-Mail: 
thomas.woltering@stadt-muenster.de 
andrea.kalk@stadt-muenster.de 
Datum: 
02.11.2006 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
 
V/0893/2006 
 
- durch die Erweiterung des Bildungsangebotes in nicht genau bestimmbarer Höhe Kos-
ten für Lernmittel und Schülerfahrkosten  
 
entstehen. 
 
Die erforderlichen Haushaltsmittel für Lernmittel und Schülerfahrkosten werden aus den zur 
Verfügung stehenden laufenden Etatmitteln finanziert. 
 
 
Befristung 
 
Der Bildungsgang unter 1.1 (Einjährige Berufsfachschule, berufliche Grundbildung im Be-
rufsfeld Wirtschaft und Verwaltung für Jugendliche mit Mittlerem Abschluss) wird befristet 
für drei Jahre eingerichtet. Im Herbst 2009 legt die Verwaltung die Auswertung einer 
Verbleibstudie mit Bildungsgangverläufen vor, die u.a. den Verbleib bzw. weiteren schuli-
schen/beruflichen Werdegang darstellt. Auf dieser Grundlage wird über die Fortsetzung des 
Angebots ab dem Schuljahr 2010/2011 entschieden. 
 
Die Bildungsgänge unter 1.2 und 1.3 werden unbefristet eingerichtet.  
 
 
 
 
Sachverhalt: 
 
1.  Einführung 
 
1.1  Rechtsgrundlagen 
 
Über die Errichtung, die Änderung und die Auflösung einer Schule (...), für die das Land 
nicht Schulträger ist, beschließt der Schulträger (vgl. § 81 Abs. 2 Schulgesetz – SchulG). 
Als Errichtung sind auch die Teilung und die Zusammenlegung von Schulen, als Änderung 
sind der Aus- und Abbau bestehenden Schulen einschließlich der Errichtung und Erweite-
rung von Bildungsgängen an Berufskollegs (...) zu behandeln.  
 
1.2  Zuständigkeiten 
 
Der Rat kann u.a. die Entscheidung über die Errichtung, Übernahme, Erweiterung, Ein-
schränkung und Auflösung von öffentlichen Einrichtungen gem. § 41 Abs. 1 Buchstabe l der 
Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen – GO NW – nicht übertragen. Da es 
sich bei einem Berufskolleg um eine öffentliche Einrichtung handelt, ist der Rat der Stadt 
Münster für die Beschlussfassung zuständig. 
 
Der Beschluss des Rates bedarf der Genehmigung der Schulaufsichtsbehörde (vgl. § 81 
Abs. 3 SchulG). Nach § 1 der Verordnung über schulrechtliche Zuständigkeiten (ZustVO-
SchulR) ist die Genehmigung über die Errichtung, Änderung und Auflösung öffentlicher 
Schulen der Bezirksregierung Münster übertragen. 
 
Die Schulkonferenz der Schule ist zu beteiligen (vgl. § 65 SchulG). 
 
2. Anlass 
 
Die Hansaschule, die Wilhelm-Emmanuel-von-Ketteler-Schule und die Hans-Böckler-
Schule haben je einen Vorschlag zur Errichtung eines neuen Bildungsganges unterbreitet. 
Weitere Anträge der städtischen Berufskollegs zum Schuljahr 2007/2008 liegen nicht vor.

- 3 - 
 
V/0893/2006 
3.  Zu Beschlussvorschlag 1 
 
3.1 Darstellung der zur Errichtung vorgeschlagenen Bildungsgänge 
 
3.1.1  Antrag der Hansaschule 
 
Einjährige Berufsfachschule, Berufliche Grundbildung im Berufsfeld Wirtschaft und Verwal-
tung für Jugendliche mit Mittlerem Abschluss  
(Anlage B 4 APO-BK) 
 
Dieser Bildungsgang richtet sich an Jugendliche mit Mittlerem Abschuss, die einen ersten 
beruflichen Einblick in das Berufsfeld Wirtschaft und Verwaltung erwerben möchten, nicht 
die Fachhochschulreife anstreben und ihre Chance auf einen Ausbildungsplatz verbessern 
wollen.  
 
Durch die Einführung dieses einjährigen Bildungsganges in der Hansaschule soll eine leis-
tungsgerechtere Beschulung der Schülerinnen und Schüler erfolgen, deren im Bewer-
bungszeugnis ausgewiesenen Leistungen einen erfolgreichen Besuch der zweijährigen Be-
rufsfachschule (Höhere Handelsschule) für nicht wahrscheinlich erscheinen lassen. Der er-
folgreiche Abschluss der einjährigen Berufsfachschule stellt für die Schülerinnen und Schü-
ler (u.a.) eine sinnvolle Vorbereitung auf einen anschließenden Besuch der Bildungsgänge 
der Berufsfachschule für Wirtschaft und Verwaltung und Kaufmännische Assistenten dar 
und kann somit auch zu einer Qualitätsverbesserung in den Bildungsgängen führen. 
 
Die Schulkonferenz hat dem Errichtungsvorhaben in ihrer Sitzung am 25.10.2006 zuge-
stimmt.  
 
3.1.2 Antrag der Wilhelm-Emmanuel-von-Ketteler-Schule 
 
Fachoberschule FOS 12 B, vertiefte berufliche Kenntnisse und Fachhochschulreife, Fach-
richtung Technik, als Schulversuch mit dem Schwerpunkt „Fahrzeugtechnik“, in Vollzeitform 
(Anlage C 10 APO-BK) 
 
Zielgruppe der Bildungsgänge der Fachoberschule 12 B sind Erwachsene mit Mittlerem 
Abschluss und einer abgeschlossenen Berufsausbildung, die die Fachhochschulreife zur 
Vorbereitung auf ein Studium erwerben möchten. 
 
In der Wilhelm-Emmanuel-von-Ketteler-Schule werden ca. 600 Auszubildende im Berufs-
feld Fahrzeugtechnik unterricht (KFZ-Mechatroniker/in, Zweiradmechaniker/in, Karosserie-
bauer/in, Berufskraftfahrer/in). Dieses Berufsfeld hat sich in den letzten Jahren deutlich wei-
terentwickelt und zunehmend von der ‚Metalltechnik’ entfernt. Die Neuordnung der KFZ-
Berufe verdeutlicht diesen Wandel. Für den Bereich der Fahrzeugtechnik steht weniger die 
Metallbearbeitung als vielmehr eine fahrzeugspezifische Symbiose aus Mechanik, Hydrau-
lik, Pneumatik und Elektronik im Mittelpunkt einer Weiterbildung. Nach Erkenntnissen der 
Wilhelm-Emmanuel-von-Ketteler-Schule werden nur ca. 25 % der Absolventen in ein Dau-
erarbeitsverhältnis übernommen. Da bietet sich diese Weiterbildung zur Erlangung der Stu-
dierfähigkeit an, zumal in verschiedenen Stellenmarktanalysen ein großer Bedarf an Inge-
nieuren in dieser Branche festgestellt und prognostiziert wird. Im näheren Umkreis stehen 
die Fachhochschulen in Dortmund, Osnabrück und Köln zur Wahl.  
 
Dieser Bildungsgang schärft das Profil der Schule. Die APO-BK kennt diese Fachrichtung 
noch nicht. Sie fällt in der Logik unter die Fachrichtung Technik. Deshalb muss dieser 
Schwerpunkt vom Ministerium für Schule und Weiterbildung im Rahmen eines Schulversu-
ches genehmigt werden.

- 4 - 
 
V/0893/2006 
Die Schulkonferenz hat dem Errichtungsvorhaben in ihrer Sitzung am 26.09.2006 zuge-
stimmt.  
 
3.1.3 Antrag der Hans-Böckler-Schule 
 
Fachschule für Technik, Fachrichtung Chemietechnik, Schwerpunkt Labor- und Betriebs-
technik, in Teilzeitform 
(Anlage E 3 der APO-BK) 
 
Fachschulen bauen auf der beruflichen Erstausbildung und Berufserfahrungen auf und bie-
ten eine berufliche Weiterbildung mit einem staatlich zertifizierten Berufsabschluss. 
 
Im Rahmen der Schulentwicklungsplanung sind alle Bildungsgänge des Berufsfeldes Che-
mie zur Hans-Böckler-Schule verlagert worden. In der Hans-Böckler-Schule werden Be-
rufsschülerinnen und Berufsschüler (Chemikanten, Lacklaboranten, Fachkräfte für chemi-
sche Produktionstechnik, Chemielaboranten, ....), staatlich geprüfte/r chemisch-technische/r 
Assistenten/innen mit allgemeiner Hochschulreife und Fachhochschulreife und Fachober-
schüler/innen Chemietechnik unterrichtet. Als Weiterbildungsangebot existiert die Fach-
schule für Technik mit den Fachrichtungen Elektrotechnik und Maschinenbautechnik sowie 
der Aufbaubildungsgang Betriebswirtschaft. 
 
Um den in den heimischen Betrieben Beschäftigten eine Weiterbildungsmöglichkeit auch in 
der Fachrichtung Chemie zu bieten, beantra gt die Hans-Böckler-Schule die bestehende 
Fachschule um die Fachrichtung Chemietechnik zu erweitern. Die guten personellen und 
sachlichen Voraussetzungen könnten dann zweifach genutzt werden: in der Ausbildung 
und in der Weiterbildung.  
 
Die Schulkonferenz hat dem Errichtungsvorhaben in ihrer Sitzung am 26.04.2006 zuge-
stimmt.  
 
3.2  Stellungnahmen 
 
Im Rahmen des üblichen Beteiligungsverfahrens hat das Amt für Schule und Weiterbildung 
Stellungnahmen der Institutionen auf dem Ausbildungs- und Arbeitsmarkt sowie der Nach-
barkreise und der Stadt Rheine erbeten. Die Ludwig-Erhard-Schule hat zum Antrag der 
Hansaschule Stellung genommen. 
 
3.2.1 Stellungnahmen der Institutionen 
 
Am 25.09.2006 hat das Amt für Schule und Weiterbildung der Agentur für Arbeit, der In-
dustrie- und Handelskammer Nord Westfalen und der Handwerkskammer Münster die Er-
richtungsvorhaben der städtischen Berufskollegs mitgeteilt und um Stellungnahme gebeten. 
 
3.2.1.1 Stellungnahme der Agentur für Arbeit in Münster 
 
Die Agentur für Arbeit formuliert im Schreiben vom 17.10.2006, dass keine Einwände be-
stehen. 
 
3.2.1.2 Stellungnahme der Industrie- und Handelskammer Nord Westfalen 
 
Im Schreiben vom 19.10.2006 übermittelt die Industrie- und Handelskammer Nord Westfa-
len ihre Stellungnahme und stimmt der Errichtung der Fachschule für Technik, Fachrich-
tung Chemietechnik, Schwerpunkt Labor- und Betriebstechnik nicht zu.  
 
„(...) Die Position der Wirtschaft und der Industrie- und Handelskammern zu Fachschulen 
sind Ihnen aus früheren Stellungnahmen bekannt. Fachschulen können zwar einen Bil-

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V/0893/2006 
dungsbeitrag leisten, solange sie aber staatlich voll subventioniert zum Nulltarif angeboten 
werden, verzerren sie den Weiterbildungsmarkt, gefährden die Pluralität der Weiterbil-
dungsanbieter, unterlaufen praxis- und wirtschaftsnahe Angebote anderer Träger und be-
hindern damit auch die notwendige hohe Anpassungsgeschwindigkeit an neue technische 
und organisatorische Entwicklungen. Gerade in Zeiten besonders knapper öffentlicher Mit-
tel kann dies nicht sachgerecht sein. (...)“ 
 
3.2.1.3 Stellungnahme der Handwerkskammer 
 
Die Handwerkskammer teilt mit, dass keine Einwände bestehen. 
 
3.2.2 Stellungnahmen der Nachbarkreise und der Stadt Rheine 
 
Am 25.09.2006 hat das Amt für Schule und Weiterbildung den Kreisen Borken, Coesfeld, 
Steinfurt und Warendorf sowie der Stadt Rheine die Errichtungsvorhaben mitgeteilt und um 
Stellungnahme gebeten. 
 
Seitens der Kreise Coesfeld, Steinfurt und Warendorf  sowie der Stadt Rheine bestehen 
keine Bedenken, die geplanten Bildungsgänge einzurichten. 
 
Der Kreis Borken hat Bedenken zur Fachoberschule FOS 12 B, Fachrichtung Technik, als 
Schulversuch mit dem Schwerpunkt „Fahrzeugtechnik“ geltend gemacht. 
 
„(...) Die Klassenbildung in Vollzeitbildungsgängen der Fachrichtung Technik leidet häufig 
unter der differenzierten Aufteilung in fachlichen Schwerpunkten. (...) Die Einrichtung einer 
Klasse mit dem speziellen fachlichen Schwerpunkt Fahrzeugtechnik in Münster könnte zu 
einer Verlagerung der Schüler aus der Fahrzeugtechnik nach Münster führen und die Klas-
senbildung in der Region gefährden (...).“  
 
3.2.3 Stellungnahme der Bezirksregierung 
 
Die Errichtungsvorhaben sind im Vorfeld zwischen den Schulleitungen und der Schulauf-
sicht auf der Basis der bestehenden Schulprogramme schulfachlich vorbesprochen und 
abgestimmt worden. Die Schulverwaltung hat in einem Gespräch mit der für Münster zu-
ständigen Schulaufsicht am 23.10.2006 alle Errichtungsvorhaben intensiv besprochen und 
diskutiert. Aus schulfachlicher Sicht unterstützt die Bezirksregierung Münster die Errichtung 
der beantragten Bildungsgänge. 
 
3.2.4 Stellungnahme der Ludwig-Erhard-Schule 
 
Am 25.10.2006 hat die Ludwig-Erhard-Schule dem Amt für Schule und Weiterbildung Be-
denken zum Errichtungsvorhaben der Hansaschule mitgeteilt. 
 
Die Ludwig-Erhard-Schule führt den Bildungsgang zweizügig mit 46 Schülerinnen und 
Schülern. Da die Schule die einzige Anbieterin dieses Bildungsganges in Münster ist, wer-
den die von der Hansaschule und der Ludwig-Erhard-Schule für die Höhere Handelsschule 
als nicht geeignet eingestuften Schülerinnen und Schüler aufgenommen. Ebenfalls werden 
diejenigen aufgenommen, die diesen Bildungsgang originär gewählt haben. Fakt ist, dass 
neben den 11 Zügen der Höheren Handelsschule in Münster ein Bedarf für den einjährigen 
Bildungsgang der Handelsschule von maximal zwei Zügen besteht.  
 
Die Schule weist auf die im Rahmen der Schulentwicklungsplanung der Berufskollegs ver-
bindliche Abmachung der festgelegten Zügigkeiten in der Höheren Handelsschule hin und 
der damit verbundenen Verlagerung von Berufsschulbildungsgängen von der Hansaschule 
zur Ludwig-Erhard-Schule.

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V/0893/2006 
Nach Ansicht der Ludwig-Erhard-Schule würde die Errichtung des Bildungsganges in der 
Hansaschule der Profilbildung der kaufmännischen Berufskollegs widersprechen und den 
Bildungsgang in seinen pädagogischen Entwicklungsmöglichkeiten an der Ludwig-Erhard-
Schule gefährden. 
 
3.2.5 Stellungnahme des Arbeitskreises „Weiterentwicklung der Berufskollegs“ 
 
Der Arbeitskreis „Weiterentwicklung der Berufskollegs“, der sich zusammensetzt aus Spre-
chern der im Rat vertretenen Fraktionen und Vertretern des Amtes für Schule und Weiter-
bildung hat die Errichtungsvorhaben am 30.10.2006 diskutiert. 
 
Gegen die Errichtung der Bildungsgänge in der Hans-Böckler-Schule und der Wilhelm-
Emmanuel-von-Ketteler-Schule bestehen keine Bedenken.  
 
Angesichts der Beschlusslage zur festgelegten Zügigkeit in der Höheren Handelsschule 
und der Stellungnahme der Ludwig-Erhard-Schule schlägt der Arbeitskreis vor, den von der 
Hansaschule beantragten Bildungsgang befristet für die Dauer von drei Jahren einzurich-
ten.  
 
Es wird vorgeschlagen, im Herbst 2009 auf der Basis einer Verbleibstudie mit Bildungs-
gangverläufen, die u.a. den Verbleib bzw. weiteren schulischen/beruflichen Werdegang 
darstellt, über eine Fortsetzung des Angebots ab dem Schuljahr 2010/2011 zu entscheiden. 
 
3.3  Bewertung durch die Verwaltung 
 
Zu Beschlusspunkt 1.1:
 
Die Einrichtung der einjährigen Berufsfachschule für Wirtschaft und Verwaltung für Schüle-
rinnen und Schüler mit Mittlerem Abschluss kann anhand der folgenden Kriterien bewertet 
werden: 
• Zügigkeiten der Höheren Handelsschule und Auswirkung der Angebotserweiterung 
in Bezug auf die Anzahl der Wiederholer 
• Profilbildung der Berufskollegs mit dem Berufsfeld Wirtschaft und Verwaltung 
• Schülerzahlen in NRW in ein- und zweijährigen Berufsfachschulen mit dem Berufs-
feld Wirtschaft und Verwaltung für Schülerinnen und Schüler mit Mittlerem Ab-
schluss 
Der Rat der Stadt Münster hat mit der Vorlage V/0515/2004 am 14.07.2004 beschlossen, 
dass die zweijährige Berufsfachschule für Wirtschaft und Verwaltung (Höhere Handels-
schule) an der Hansaschule zweizügig und an der Ludwig-Erhard-Schule neunzügig geführt 
wird. Aufgrund der Wiederholerquote ergibt sich faktisch eine weitere Erhöhung der Zügig-
keit um zwei weitere Züge. Der von der Hansaschule beantragte Bildungsgang könnte dazu 
führen, dass ein weiterer Zug mit dem Berufsfeld Wirtschaft und Verwaltung für Schülerin-
nen und Schüler mit Mittlerem Abschluss eingerichtet wird. Denkbar wäre aber auch, dass 
die Gesamtzahl der Schülerinnen und Schüler konstant bleibt und sich lediglich eine Ver-
schiebung in den einjährigen Zweig ergibt bzw. Wiederholerzüge reduziert werden würden. 
Fakt ist, dass hierzu eine Prognose schwer möglich ist.  
 
Die Profilbildung innerhalb des Berufsfeldes Wirtschaft und Verwaltung ist eindeutig und 
klar. Mit Ausnahme der Höheren Handelsschule ist jeder mögliche Bildungsgang nach 
APO-BK entweder nur an der Hansaschule oder nur an der Ludwig-Erhard-Schule einge-
richtet. Mit der Errichtung des einjährigen Bildungsganges verfolgt die Hansaschule u.a. 
das Ziel, für Schülerinnen und Schüler mit Mittlerem Abschuss eine Durchlässigkeit in den 
Bildungsgängen zu ermöglichen, die dazu beiträgt, die Wiederholerquote zu senken und 
noch passgenauer in das für Schülerinnen und Schüler optimale Bildungsangebot steuert. 
Auch hierzu ist festzustellen, dass eine Prognose über die vermuteten Effekte schwer mög-
lich ist, da zu viele Einflussfaktoren wirken können.

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V/0893/2006 
Im Schuljahr 2005/2006 besuchten in NRW insgesamt 42.430 Schülerinnen und Schüler 
mit Mittlerem Abschluss die Berufsfachschule im Berufsfeld Wirtschaft und Verwaltung. 92 
% wählten die zweijährige und 8 % die einjährige Form (Quelle: LDS NRW). Dieses prozen-
tuale Verhältnis spiegelt sich jedoch nur te ilweise standortbezogen wieder. Offensichtlich 
unterliegt diese Verteilung keiner Regelmäßigkeit, sondern ist Ausprägung kommunaler 
Selbstverwaltung. 
Die Stellungnahme der Ludwig-Erhard-Schule greift u.a. die verbindliche Festlegung der 
Zügigkeiten auf. Angesichts des Motivs der Hansaschule, die Durchlässigkeit in den Bil-
dungsgängen zu ermöglichen, schulintern individuell und flexibel reagieren zu können und 
somit „die Versetzung der Regelfall ist“ (§ 50 Abs. 3 SchulG), schlägt die Verwaltung vor, 
den Bildungsgang zunächst befristet für drei Jahre einzurichten. 
Im Herbst 2009 legt die Verwaltung die Auswertung einer Verbleibstudie mit Bildungsgang-
verläufen vor, die u.a. den Verbleib bzw. weiteren schulischen bzw. beruflichen Werdegang 
darstellt. Auf dieser Grundlage wird über die Fortsetzung des Angebots ab dem Schuljahr 
2010/2011 entschieden. 
 
Zu Beschlusspunkt 1.2:
 
Der Schulversuch, die Fachoberschule 12 B mit dem Schwerpunkt Fahrzeugtechnik einzu-
richten, wird unterstützt, da es sich hierbei um eine konsequente Profilbildung und Weiter-
entwicklung des kraftfahrzeugtechnischen Segmentes handelt. Im Konsens mit der Hans-
Böckler-Schule, die die Fachoberschule 12 B im Schwerpunkt Metalltechnik führt, ergeben 
sich keine Konkurrenzen, sondern zielgruppenspezifische Segmentierungen. Die Bedenken 
des Kreises Borken werden zur Kenntnis genommen. Sie sind jedoch nicht so gewichtig, 
als dass die Gesamtbeurteilung negativ ausfallen könnte. 
 
Zu Beschlusspunkt 1.3:
 
Die Stellungnahme der Industrie- und Handelskammer Nord-Westfalen zu Fachschulen ist 
seit Jahren bekannt und auch wiederkehrend identisch.  
 
In der bildungspolitischen Diskussion um das lebensbegleitende bzw. lebenslange Lernen 
in der Wissens- und Informationsgesellschaft besteht die übereinstimmende Tendenz, dass 
die berufliche Bildung gleichermaßen die Erstausbildung und die berufliche Weiterbildung 
umfasst. So ist es geradezu logisch und k onsequent, dass auch die Hans-Böckler-Schule 
die Erstausbildung bereits curricular auf Weiterbildung ausrichtet und die Weiterbildung auf 
den curricularen Grundlagen der Erstausbildung aufbauen kann. Besondere Vorteile für die 
qualitätsorientierte Schulentwicklung ergeben sich, wenn sich Berufsschule und Fachschule 
am gleichen Lernort befinden. Diesen Nutzen bestätigt die Hans-Böckler-Schule für die 
Schwerpunkte Elektrotechnik und Maschinenbautechnik und möchte ihn um den Schwer-
punkt Chemietechnik erweitern. 
 
Die Fachschule für Technik findet in der Wirtschaft eine hohe Akzeptanz. Insbesondere ist 
festzustellen, dass ca. ab dem 3. Fachschuljahr Rückkopplungsprozesse bzw. Transferleis-
tungen des in der Fachschule erworbenen Wissens in die berufliche Praxis erfolgen. Dies 
bedeutet, dass Arbeitgeber unmittelbar von der  Weiterbildung der Arbeitnehmerinnen und 
Arbeitnehmer profitieren. Die Studierenden der Fachschule sind in der Regel zwischen An-
fang zwanzig und Mitte dreißig Jahre alt. Diese Lebensphase ist insbesondere durch eine 
Neuordnung bzw. –orientierung des eigenen Lebens gekennzeichnet. Private Ausgaben für 
Konsum sowie materielle und immaterielle Investitionen werden geplant und getätigt. Das 
kostenfreie Angebot zum Besuch der Fachschule fördert darum insbesondere die Motivati-
on für eine Weiterbildung.  
 
Die Erweiterung der Fachschule für Technik ist aufgrund der Schul- bzw. Bildungsgang-
struktur sowie der chemietechnischen Infrastruktur ein logischer und konsequenter Schritt 
zur weiteren Profilbildung.

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V/0893/2006 
Es wird trotz der von der IHK an dem Errichtungsvorhaben geäußerten Kritik vorgeschla-
gen, die bestehende Fachschule für Technik um den Schwerpunkt Chemietechnik zu erwei-
tern.  
 
Für alle drei Errichtungsvorhaben gilt, dass deren Einrichtung nicht zu Lasten der Kapazität 
derjenigen Bildungsgänge geht, die der Erfüllung der Berufsschulpflicht dienen. 
 
4. Zu Beschlussvorschlag 2: Kosten und Folgekosten/Mittelbereitstellung und Finanzie-
rung 
 
4.1 Räumliche Ausstattung und Sachausstattung 
 
Die vorhandenen Raumkapazitäten in der Ludwig-Erhard-Schule sind ausreichend, um die 
Bildungsgänge einzurichten. Die Organisationsform der Fachschule in Teilzeit an der Hans-
Böckler-Schule bedingt, dass keine zusätzlichen Raum- bzw. Ausstattungsbedarfe entste-
hen, sondern die vorhandene Infrastruktur genutzt wird. 
 
4.2 Schülerfahrkosten 
 
Gem. Verwaltungsvorschriften zur Ausführung der Schülerfahrkostenverordnung 
(VvzSchfkVO) werden Fahrkosten nicht übernommen für den Besuch der Bildungsgänge 
der Fachoberschule (§ 22 Abs. 7 SchulG) und der Fachschule (§ 22 Abs. 8 SchulG). Schü-
lerinnen und Schüler des unter 1.1 dargestellten Bildungsganges haben nach Vorliegen der 
Voraussetzungen Anspruch auf Erstattung der Schülerfahrkosten von maximal 100 € pro 
Monat je Schüler/ -in. Konkrete Angaben über die durch das Errichtungsvorhaben zusätz-
lich entstehenden Schülerfahrkosten können nicht gemacht werden, da sich nicht genau 
prognostizieren lässt, wie sich das Wahlverhalten der Schülerinnen und Schüler darstellt. 
 
4.3 Lernmittel 
 
Je Bildungsgang sind nach § 3 der Verordnung über die Durchschnittsbeträge und den Ei-
genanteil nach § 96 Abs. 5 Schulgesetz in differenzierter Höhe Lernmittel vorgesehen. Für 
die Schuljahre 2003/2004 bis 2007/2008 gilt zum Zwecke der Entlastung der kommunalen 
Haushalte eine Sonderregelung, wonach der Eigenanteil 49 % des Durchschnittsbetrages 
nicht übersteigen darf. Schülerinnen und Schüler des Berufskollegs, die Arbeitsentgelt, eine 
Ausbildungsvergütung oder Leistungen zur Beschaffung von Lernmitteln nach dem Arbeits-
förderungsgesetz (AFG), dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) oder ver-
gleichbarer Vorschriften erhalten, sind von der  Lernmittelfreiheit ausgeschlossen. Sie sind 
verpflichtet, die nach der Entscheidung der Schule erforderlichen Lernmittel auf eigene 
Kosten zu beschaffen. Die Finanzierung der möglicherweise zusätzlich anfallenden Kosten 
für Lernmittel erfolgt im Rahmen der zur Verfügung stehenden laufenden Haushaltsmittel.  
 
5. Weiteres Verfahren 
 
Sofern der Rat der Stadt Münster den Errichtungsvorschlägen zustimmt, wird die Verwal-
tung die Beschlusspunkte 1.1 – 1.3 der Bezirksregierung zur Genehmigung vorlegen und 
für den Beschlusspunkt 1.2 eine Genehmigung über die Bezirksregierung Münster durch 
das Ministerium für Schule und Weiterbildung beantragen. 
 
I.V. 
 
gez. 
Dr. Hanke 
Stadträtin

Beratungsverlauf (3)

21.11.2006 Ausschuss für Schule und Weiterbildung
TOP 7 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
13.12.2006 Hauptausschuss
TOP 14 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
13.12.2006 Rat
TOP 18 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Details

Vorlagen-Nr.
V/0893/2006
Typ
Vorlage
Datum
30.10.2006
Erstellt
06.10.2020 14:37