V/0893/2006
Weiterentwicklung der Berufskollegs: Errichtungsvorhaben der Berufskollegs in städtischer Trägerscha
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Beschlussvorlage
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V/0893/2006 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Schule und Weiterbildung Betrifft Weiterentwicklung der Berufskollegs: Errichtungsvorhaben der Berufskollegs in städtischer Trägerschaft zum Schuljahr 2007/2008 Beratungsfolge 21.11.2006 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Vorberatung 13.12.2006 Hauptausschuss Vorberatung 13.12.2006 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: Sachentscheidung: 1. Errichtung von Bildungsgängen Gem. § 81 Abs. 2 Schulgesetz – SchulG werden zum 01.08.2007 (Beginn des Schuljahres 2007/2008) folgende Bildungsgänge errichtet: 1.1 Hansaschule, Berufskolleg der Stadt Münster Einjährige Berufsfachschule, berufliche Grundbildung im Berufsfeld Wirtschaft und Verwal- tung für Jugendliche mit Mittlerem Abschluss (Anlage B 4 APO-BK) 1.2 Wilhelm-Emmanuel-von-Ketteler-Schule, Berufskolleg der Stadt Münster Fachoberschule FOS 12 B, vertiefte berufliche Kenntnisse und Fachhochschulreife, Fach- richtung Technik, als Schulversuch mit dem Schwerpunkt „Fahrzeugtechnik“, in Vollzeitform (Anlage C 10 APO-BK) 1.3 Hans-Böckler-Schule, Berufskolleg der Stadt Münster Fachschule für Technik, Fachrichtung Chemietechnik, Schwerpunkt Labor- und Betriebs- technik, in Teilzeitform (Anlage E 3 der APO-BK) Kosten/Folgekosten 2. Es wird zur Kenntnis genommen, dass - durch die Errichtung der Bildungsgänge keine Investitionskosten und Vorlagen-Nr.: V/0893/2006 Auskunft erteilt: Thomas Woltering, Andrea Kalk Ruf: 492 40 16, 492 40 65 E-Mail: thomas.woltering@stadt-muenster.de andrea.kalk@stadt-muenster.de Datum: 02.11.2006 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0893/2006 - durch die Erweiterung des Bildungsangebotes in nicht genau bestimmbarer Höhe Kos- ten für Lernmittel und Schülerfahrkosten entstehen. Die erforderlichen Haushaltsmittel für Lernmittel und Schülerfahrkosten werden aus den zur Verfügung stehenden laufenden Etatmitteln finanziert. Befristung Der Bildungsgang unter 1.1 (Einjährige Berufsfachschule, berufliche Grundbildung im Be- rufsfeld Wirtschaft und Verwaltung für Jugendliche mit Mittlerem Abschluss) wird befristet für drei Jahre eingerichtet. Im Herbst 2009 legt die Verwaltung die Auswertung einer Verbleibstudie mit Bildungsgangverläufen vor, die u.a. den Verbleib bzw. weiteren schuli- schen/beruflichen Werdegang darstellt. Auf dieser Grundlage wird über die Fortsetzung des Angebots ab dem Schuljahr 2010/2011 entschieden. Die Bildungsgänge unter 1.2 und 1.3 werden unbefristet eingerichtet. Sachverhalt: 1. Einführung 1.1 Rechtsgrundlagen Über die Errichtung, die Änderung und die Auflösung einer Schule (...), für die das Land nicht Schulträger ist, beschließt der Schulträger (vgl. § 81 Abs. 2 Schulgesetz – SchulG). Als Errichtung sind auch die Teilung und die Zusammenlegung von Schulen, als Änderung sind der Aus- und Abbau bestehenden Schulen einschließlich der Errichtung und Erweite- rung von Bildungsgängen an Berufskollegs (...) zu behandeln. 1.2 Zuständigkeiten Der Rat kann u.a. die Entscheidung über die Errichtung, Übernahme, Erweiterung, Ein- schränkung und Auflösung von öffentlichen Einrichtungen gem. § 41 Abs. 1 Buchstabe l der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen – GO NW – nicht übertragen. Da es sich bei einem Berufskolleg um eine öffentliche Einrichtung handelt, ist der Rat der Stadt Münster für die Beschlussfassung zuständig. Der Beschluss des Rates bedarf der Genehmigung der Schulaufsichtsbehörde (vgl. § 81 Abs. 3 SchulG). Nach § 1 der Verordnung über schulrechtliche Zuständigkeiten (ZustVO- SchulR) ist die Genehmigung über die Errichtung, Änderung und Auflösung öffentlicher Schulen der Bezirksregierung Münster übertragen. Die Schulkonferenz der Schule ist zu beteiligen (vgl. § 65 SchulG). 2. Anlass Die Hansaschule, die Wilhelm-Emmanuel-von-Ketteler-Schule und die Hans-Böckler- Schule haben je einen Vorschlag zur Errichtung eines neuen Bildungsganges unterbreitet. Weitere Anträge der städtischen Berufskollegs zum Schuljahr 2007/2008 liegen nicht vor. - 3 - V/0893/2006 3. Zu Beschlussvorschlag 1 3.1 Darstellung der zur Errichtung vorgeschlagenen Bildungsgänge 3.1.1 Antrag der Hansaschule Einjährige Berufsfachschule, Berufliche Grundbildung im Berufsfeld Wirtschaft und Verwal- tung für Jugendliche mit Mittlerem Abschluss (Anlage B 4 APO-BK) Dieser Bildungsgang richtet sich an Jugendliche mit Mittlerem Abschuss, die einen ersten beruflichen Einblick in das Berufsfeld Wirtschaft und Verwaltung erwerben möchten, nicht die Fachhochschulreife anstreben und ihre Chance auf einen Ausbildungsplatz verbessern wollen. Durch die Einführung dieses einjährigen Bildungsganges in der Hansaschule soll eine leis- tungsgerechtere Beschulung der Schülerinnen und Schüler erfolgen, deren im Bewer- bungszeugnis ausgewiesenen Leistungen einen erfolgreichen Besuch der zweijährigen Be- rufsfachschule (Höhere Handelsschule) für nicht wahrscheinlich erscheinen lassen. Der er- folgreiche Abschluss der einjährigen Berufsfachschule stellt für die Schülerinnen und Schü- ler (u.a.) eine sinnvolle Vorbereitung auf einen anschließenden Besuch der Bildungsgänge der Berufsfachschule für Wirtschaft und Verwaltung und Kaufmännische Assistenten dar und kann somit auch zu einer Qualitätsverbesserung in den Bildungsgängen führen. Die Schulkonferenz hat dem Errichtungsvorhaben in ihrer Sitzung am 25.10.2006 zuge- stimmt. 3.1.2 Antrag der Wilhelm-Emmanuel-von-Ketteler-Schule Fachoberschule FOS 12 B, vertiefte berufliche Kenntnisse und Fachhochschulreife, Fach- richtung Technik, als Schulversuch mit dem Schwerpunkt „Fahrzeugtechnik“, in Vollzeitform (Anlage C 10 APO-BK) Zielgruppe der Bildungsgänge der Fachoberschule 12 B sind Erwachsene mit Mittlerem Abschluss und einer abgeschlossenen Berufsausbildung, die die Fachhochschulreife zur Vorbereitung auf ein Studium erwerben möchten. In der Wilhelm-Emmanuel-von-Ketteler-Schule werden ca. 600 Auszubildende im Berufs- feld Fahrzeugtechnik unterricht (KFZ-Mechatroniker/in, Zweiradmechaniker/in, Karosserie- bauer/in, Berufskraftfahrer/in). Dieses Berufsfeld hat sich in den letzten Jahren deutlich wei- terentwickelt und zunehmend von der ‚Metalltechnik’ entfernt. Die Neuordnung der KFZ- Berufe verdeutlicht diesen Wandel. Für den Bereich der Fahrzeugtechnik steht weniger die Metallbearbeitung als vielmehr eine fahrzeugspezifische Symbiose aus Mechanik, Hydrau- lik, Pneumatik und Elektronik im Mittelpunkt einer Weiterbildung. Nach Erkenntnissen der Wilhelm-Emmanuel-von-Ketteler-Schule werden nur ca. 25 % der Absolventen in ein Dau- erarbeitsverhältnis übernommen. Da bietet sich diese Weiterbildung zur Erlangung der Stu- dierfähigkeit an, zumal in verschiedenen Stellenmarktanalysen ein großer Bedarf an Inge- nieuren in dieser Branche festgestellt und prognostiziert wird. Im näheren Umkreis stehen die Fachhochschulen in Dortmund, Osnabrück und Köln zur Wahl. Dieser Bildungsgang schärft das Profil der Schule. Die APO-BK kennt diese Fachrichtung noch nicht. Sie fällt in der Logik unter die Fachrichtung Technik. Deshalb muss dieser Schwerpunkt vom Ministerium für Schule und Weiterbildung im Rahmen eines Schulversu- ches genehmigt werden. - 4 - V/0893/2006 Die Schulkonferenz hat dem Errichtungsvorhaben in ihrer Sitzung am 26.09.2006 zuge- stimmt. 3.1.3 Antrag der Hans-Böckler-Schule Fachschule für Technik, Fachrichtung Chemietechnik, Schwerpunkt Labor- und Betriebs- technik, in Teilzeitform (Anlage E 3 der APO-BK) Fachschulen bauen auf der beruflichen Erstausbildung und Berufserfahrungen auf und bie- ten eine berufliche Weiterbildung mit einem staatlich zertifizierten Berufsabschluss. Im Rahmen der Schulentwicklungsplanung sind alle Bildungsgänge des Berufsfeldes Che- mie zur Hans-Böckler-Schule verlagert worden. In der Hans-Böckler-Schule werden Be- rufsschülerinnen und Berufsschüler (Chemikanten, Lacklaboranten, Fachkräfte für chemi- sche Produktionstechnik, Chemielaboranten, ....), staatlich geprüfte/r chemisch-technische/r Assistenten/innen mit allgemeiner Hochschulreife und Fachhochschulreife und Fachober- schüler/innen Chemietechnik unterrichtet. Als Weiterbildungsangebot existiert die Fach- schule für Technik mit den Fachrichtungen Elektrotechnik und Maschinenbautechnik sowie der Aufbaubildungsgang Betriebswirtschaft. Um den in den heimischen Betrieben Beschäftigten eine Weiterbildungsmöglichkeit auch in der Fachrichtung Chemie zu bieten, beantra gt die Hans-Böckler-Schule die bestehende Fachschule um die Fachrichtung Chemietechnik zu erweitern. Die guten personellen und sachlichen Voraussetzungen könnten dann zweifach genutzt werden: in der Ausbildung und in der Weiterbildung. Die Schulkonferenz hat dem Errichtungsvorhaben in ihrer Sitzung am 26.04.2006 zuge- stimmt. 3.2 Stellungnahmen Im Rahmen des üblichen Beteiligungsverfahrens hat das Amt für Schule und Weiterbildung Stellungnahmen der Institutionen auf dem Ausbildungs- und Arbeitsmarkt sowie der Nach- barkreise und der Stadt Rheine erbeten. Die Ludwig-Erhard-Schule hat zum Antrag der Hansaschule Stellung genommen. 3.2.1 Stellungnahmen der Institutionen Am 25.09.2006 hat das Amt für Schule und Weiterbildung der Agentur für Arbeit, der In- dustrie- und Handelskammer Nord Westfalen und der Handwerkskammer Münster die Er- richtungsvorhaben der städtischen Berufskollegs mitgeteilt und um Stellungnahme gebeten. 3.2.1.1 Stellungnahme der Agentur für Arbeit in Münster Die Agentur für Arbeit formuliert im Schreiben vom 17.10.2006, dass keine Einwände be- stehen. 3.2.1.2 Stellungnahme der Industrie- und Handelskammer Nord Westfalen Im Schreiben vom 19.10.2006 übermittelt die Industrie- und Handelskammer Nord Westfa- len ihre Stellungnahme und stimmt der Errichtung der Fachschule für Technik, Fachrich- tung Chemietechnik, Schwerpunkt Labor- und Betriebstechnik nicht zu. „(...) Die Position der Wirtschaft und der Industrie- und Handelskammern zu Fachschulen sind Ihnen aus früheren Stellungnahmen bekannt. Fachschulen können zwar einen Bil- - 5 - V/0893/2006 dungsbeitrag leisten, solange sie aber staatlich voll subventioniert zum Nulltarif angeboten werden, verzerren sie den Weiterbildungsmarkt, gefährden die Pluralität der Weiterbil- dungsanbieter, unterlaufen praxis- und wirtschaftsnahe Angebote anderer Träger und be- hindern damit auch die notwendige hohe Anpassungsgeschwindigkeit an neue technische und organisatorische Entwicklungen. Gerade in Zeiten besonders knapper öffentlicher Mit- tel kann dies nicht sachgerecht sein. (...)“ 3.2.1.3 Stellungnahme der Handwerkskammer Die Handwerkskammer teilt mit, dass keine Einwände bestehen. 3.2.2 Stellungnahmen der Nachbarkreise und der Stadt Rheine Am 25.09.2006 hat das Amt für Schule und Weiterbildung den Kreisen Borken, Coesfeld, Steinfurt und Warendorf sowie der Stadt Rheine die Errichtungsvorhaben mitgeteilt und um Stellungnahme gebeten. Seitens der Kreise Coesfeld, Steinfurt und Warendorf sowie der Stadt Rheine bestehen keine Bedenken, die geplanten Bildungsgänge einzurichten. Der Kreis Borken hat Bedenken zur Fachoberschule FOS 12 B, Fachrichtung Technik, als Schulversuch mit dem Schwerpunkt „Fahrzeugtechnik“ geltend gemacht. „(...) Die Klassenbildung in Vollzeitbildungsgängen der Fachrichtung Technik leidet häufig unter der differenzierten Aufteilung in fachlichen Schwerpunkten. (...) Die Einrichtung einer Klasse mit dem speziellen fachlichen Schwerpunkt Fahrzeugtechnik in Münster könnte zu einer Verlagerung der Schüler aus der Fahrzeugtechnik nach Münster führen und die Klas- senbildung in der Region gefährden (...).“ 3.2.3 Stellungnahme der Bezirksregierung Die Errichtungsvorhaben sind im Vorfeld zwischen den Schulleitungen und der Schulauf- sicht auf der Basis der bestehenden Schulprogramme schulfachlich vorbesprochen und abgestimmt worden. Die Schulverwaltung hat in einem Gespräch mit der für Münster zu- ständigen Schulaufsicht am 23.10.2006 alle Errichtungsvorhaben intensiv besprochen und diskutiert. Aus schulfachlicher Sicht unterstützt die Bezirksregierung Münster die Errichtung der beantragten Bildungsgänge. 3.2.4 Stellungnahme der Ludwig-Erhard-Schule Am 25.10.2006 hat die Ludwig-Erhard-Schule dem Amt für Schule und Weiterbildung Be- denken zum Errichtungsvorhaben der Hansaschule mitgeteilt. Die Ludwig-Erhard-Schule führt den Bildungsgang zweizügig mit 46 Schülerinnen und Schülern. Da die Schule die einzige Anbieterin dieses Bildungsganges in Münster ist, wer- den die von der Hansaschule und der Ludwig-Erhard-Schule für die Höhere Handelsschule als nicht geeignet eingestuften Schülerinnen und Schüler aufgenommen. Ebenfalls werden diejenigen aufgenommen, die diesen Bildungsgang originär gewählt haben. Fakt ist, dass neben den 11 Zügen der Höheren Handelsschule in Münster ein Bedarf für den einjährigen Bildungsgang der Handelsschule von maximal zwei Zügen besteht. Die Schule weist auf die im Rahmen der Schulentwicklungsplanung der Berufskollegs ver- bindliche Abmachung der festgelegten Zügigkeiten in der Höheren Handelsschule hin und der damit verbundenen Verlagerung von Berufsschulbildungsgängen von der Hansaschule zur Ludwig-Erhard-Schule. - 6 - V/0893/2006 Nach Ansicht der Ludwig-Erhard-Schule würde die Errichtung des Bildungsganges in der Hansaschule der Profilbildung der kaufmännischen Berufskollegs widersprechen und den Bildungsgang in seinen pädagogischen Entwicklungsmöglichkeiten an der Ludwig-Erhard- Schule gefährden. 3.2.5 Stellungnahme des Arbeitskreises „Weiterentwicklung der Berufskollegs“ Der Arbeitskreis „Weiterentwicklung der Berufskollegs“, der sich zusammensetzt aus Spre- chern der im Rat vertretenen Fraktionen und Vertretern des Amtes für Schule und Weiter- bildung hat die Errichtungsvorhaben am 30.10.2006 diskutiert. Gegen die Errichtung der Bildungsgänge in der Hans-Böckler-Schule und der Wilhelm- Emmanuel-von-Ketteler-Schule bestehen keine Bedenken. Angesichts der Beschlusslage zur festgelegten Zügigkeit in der Höheren Handelsschule und der Stellungnahme der Ludwig-Erhard-Schule schlägt der Arbeitskreis vor, den von der Hansaschule beantragten Bildungsgang befristet für die Dauer von drei Jahren einzurich- ten. Es wird vorgeschlagen, im Herbst 2009 auf der Basis einer Verbleibstudie mit Bildungs- gangverläufen, die u.a. den Verbleib bzw. weiteren schulischen/beruflichen Werdegang darstellt, über eine Fortsetzung des Angebots ab dem Schuljahr 2010/2011 zu entscheiden. 3.3 Bewertung durch die Verwaltung Zu Beschlusspunkt 1.1: Die Einrichtung der einjährigen Berufsfachschule für Wirtschaft und Verwaltung für Schüle- rinnen und Schüler mit Mittlerem Abschluss kann anhand der folgenden Kriterien bewertet werden: • Zügigkeiten der Höheren Handelsschule und Auswirkung der Angebotserweiterung in Bezug auf die Anzahl der Wiederholer • Profilbildung der Berufskollegs mit dem Berufsfeld Wirtschaft und Verwaltung • Schülerzahlen in NRW in ein- und zweijährigen Berufsfachschulen mit dem Berufs- feld Wirtschaft und Verwaltung für Schülerinnen und Schüler mit Mittlerem Ab- schluss Der Rat der Stadt Münster hat mit der Vorlage V/0515/2004 am 14.07.2004 beschlossen, dass die zweijährige Berufsfachschule für Wirtschaft und Verwaltung (Höhere Handels- schule) an der Hansaschule zweizügig und an der Ludwig-Erhard-Schule neunzügig geführt wird. Aufgrund der Wiederholerquote ergibt sich faktisch eine weitere Erhöhung der Zügig- keit um zwei weitere Züge. Der von der Hansaschule beantragte Bildungsgang könnte dazu führen, dass ein weiterer Zug mit dem Berufsfeld Wirtschaft und Verwaltung für Schülerin- nen und Schüler mit Mittlerem Abschluss eingerichtet wird. Denkbar wäre aber auch, dass die Gesamtzahl der Schülerinnen und Schüler konstant bleibt und sich lediglich eine Ver- schiebung in den einjährigen Zweig ergibt bzw. Wiederholerzüge reduziert werden würden. Fakt ist, dass hierzu eine Prognose schwer möglich ist. Die Profilbildung innerhalb des Berufsfeldes Wirtschaft und Verwaltung ist eindeutig und klar. Mit Ausnahme der Höheren Handelsschule ist jeder mögliche Bildungsgang nach APO-BK entweder nur an der Hansaschule oder nur an der Ludwig-Erhard-Schule einge- richtet. Mit der Errichtung des einjährigen Bildungsganges verfolgt die Hansaschule u.a. das Ziel, für Schülerinnen und Schüler mit Mittlerem Abschuss eine Durchlässigkeit in den Bildungsgängen zu ermöglichen, die dazu beiträgt, die Wiederholerquote zu senken und noch passgenauer in das für Schülerinnen und Schüler optimale Bildungsangebot steuert. Auch hierzu ist festzustellen, dass eine Prognose über die vermuteten Effekte schwer mög- lich ist, da zu viele Einflussfaktoren wirken können. - 7 - V/0893/2006 Im Schuljahr 2005/2006 besuchten in NRW insgesamt 42.430 Schülerinnen und Schüler mit Mittlerem Abschluss die Berufsfachschule im Berufsfeld Wirtschaft und Verwaltung. 92 % wählten die zweijährige und 8 % die einjährige Form (Quelle: LDS NRW). Dieses prozen- tuale Verhältnis spiegelt sich jedoch nur te ilweise standortbezogen wieder. Offensichtlich unterliegt diese Verteilung keiner Regelmäßigkeit, sondern ist Ausprägung kommunaler Selbstverwaltung. Die Stellungnahme der Ludwig-Erhard-Schule greift u.a. die verbindliche Festlegung der Zügigkeiten auf. Angesichts des Motivs der Hansaschule, die Durchlässigkeit in den Bil- dungsgängen zu ermöglichen, schulintern individuell und flexibel reagieren zu können und somit „die Versetzung der Regelfall ist“ (§ 50 Abs. 3 SchulG), schlägt die Verwaltung vor, den Bildungsgang zunächst befristet für drei Jahre einzurichten. Im Herbst 2009 legt die Verwaltung die Auswertung einer Verbleibstudie mit Bildungsgang- verläufen vor, die u.a. den Verbleib bzw. weiteren schulischen bzw. beruflichen Werdegang darstellt. Auf dieser Grundlage wird über die Fortsetzung des Angebots ab dem Schuljahr 2010/2011 entschieden. Zu Beschlusspunkt 1.2: Der Schulversuch, die Fachoberschule 12 B mit dem Schwerpunkt Fahrzeugtechnik einzu- richten, wird unterstützt, da es sich hierbei um eine konsequente Profilbildung und Weiter- entwicklung des kraftfahrzeugtechnischen Segmentes handelt. Im Konsens mit der Hans- Böckler-Schule, die die Fachoberschule 12 B im Schwerpunkt Metalltechnik führt, ergeben sich keine Konkurrenzen, sondern zielgruppenspezifische Segmentierungen. Die Bedenken des Kreises Borken werden zur Kenntnis genommen. Sie sind jedoch nicht so gewichtig, als dass die Gesamtbeurteilung negativ ausfallen könnte. Zu Beschlusspunkt 1.3: Die Stellungnahme der Industrie- und Handelskammer Nord-Westfalen zu Fachschulen ist seit Jahren bekannt und auch wiederkehrend identisch. In der bildungspolitischen Diskussion um das lebensbegleitende bzw. lebenslange Lernen in der Wissens- und Informationsgesellschaft besteht die übereinstimmende Tendenz, dass die berufliche Bildung gleichermaßen die Erstausbildung und die berufliche Weiterbildung umfasst. So ist es geradezu logisch und k onsequent, dass auch die Hans-Böckler-Schule die Erstausbildung bereits curricular auf Weiterbildung ausrichtet und die Weiterbildung auf den curricularen Grundlagen der Erstausbildung aufbauen kann. Besondere Vorteile für die qualitätsorientierte Schulentwicklung ergeben sich, wenn sich Berufsschule und Fachschule am gleichen Lernort befinden. Diesen Nutzen bestätigt die Hans-Böckler-Schule für die Schwerpunkte Elektrotechnik und Maschinenbautechnik und möchte ihn um den Schwer- punkt Chemietechnik erweitern. Die Fachschule für Technik findet in der Wirtschaft eine hohe Akzeptanz. Insbesondere ist festzustellen, dass ca. ab dem 3. Fachschuljahr Rückkopplungsprozesse bzw. Transferleis- tungen des in der Fachschule erworbenen Wissens in die berufliche Praxis erfolgen. Dies bedeutet, dass Arbeitgeber unmittelbar von der Weiterbildung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer profitieren. Die Studierenden der Fachschule sind in der Regel zwischen An- fang zwanzig und Mitte dreißig Jahre alt. Diese Lebensphase ist insbesondere durch eine Neuordnung bzw. –orientierung des eigenen Lebens gekennzeichnet. Private Ausgaben für Konsum sowie materielle und immaterielle Investitionen werden geplant und getätigt. Das kostenfreie Angebot zum Besuch der Fachschule fördert darum insbesondere die Motivati- on für eine Weiterbildung. Die Erweiterung der Fachschule für Technik ist aufgrund der Schul- bzw. Bildungsgang- struktur sowie der chemietechnischen Infrastruktur ein logischer und konsequenter Schritt zur weiteren Profilbildung. - 8 - V/0893/2006 Es wird trotz der von der IHK an dem Errichtungsvorhaben geäußerten Kritik vorgeschla- gen, die bestehende Fachschule für Technik um den Schwerpunkt Chemietechnik zu erwei- tern. Für alle drei Errichtungsvorhaben gilt, dass deren Einrichtung nicht zu Lasten der Kapazität derjenigen Bildungsgänge geht, die der Erfüllung der Berufsschulpflicht dienen. 4. Zu Beschlussvorschlag 2: Kosten und Folgekosten/Mittelbereitstellung und Finanzie- rung 4.1 Räumliche Ausstattung und Sachausstattung Die vorhandenen Raumkapazitäten in der Ludwig-Erhard-Schule sind ausreichend, um die Bildungsgänge einzurichten. Die Organisationsform der Fachschule in Teilzeit an der Hans- Böckler-Schule bedingt, dass keine zusätzlichen Raum- bzw. Ausstattungsbedarfe entste- hen, sondern die vorhandene Infrastruktur genutzt wird. 4.2 Schülerfahrkosten Gem. Verwaltungsvorschriften zur Ausführung der Schülerfahrkostenverordnung (VvzSchfkVO) werden Fahrkosten nicht übernommen für den Besuch der Bildungsgänge der Fachoberschule (§ 22 Abs. 7 SchulG) und der Fachschule (§ 22 Abs. 8 SchulG). Schü- lerinnen und Schüler des unter 1.1 dargestellten Bildungsganges haben nach Vorliegen der Voraussetzungen Anspruch auf Erstattung der Schülerfahrkosten von maximal 100 € pro Monat je Schüler/ -in. Konkrete Angaben über die durch das Errichtungsvorhaben zusätz- lich entstehenden Schülerfahrkosten können nicht gemacht werden, da sich nicht genau prognostizieren lässt, wie sich das Wahlverhalten der Schülerinnen und Schüler darstellt. 4.3 Lernmittel Je Bildungsgang sind nach § 3 der Verordnung über die Durchschnittsbeträge und den Ei- genanteil nach § 96 Abs. 5 Schulgesetz in differenzierter Höhe Lernmittel vorgesehen. Für die Schuljahre 2003/2004 bis 2007/2008 gilt zum Zwecke der Entlastung der kommunalen Haushalte eine Sonderregelung, wonach der Eigenanteil 49 % des Durchschnittsbetrages nicht übersteigen darf. Schülerinnen und Schüler des Berufskollegs, die Arbeitsentgelt, eine Ausbildungsvergütung oder Leistungen zur Beschaffung von Lernmitteln nach dem Arbeits- förderungsgesetz (AFG), dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) oder ver- gleichbarer Vorschriften erhalten, sind von der Lernmittelfreiheit ausgeschlossen. Sie sind verpflichtet, die nach der Entscheidung der Schule erforderlichen Lernmittel auf eigene Kosten zu beschaffen. Die Finanzierung der möglicherweise zusätzlich anfallenden Kosten für Lernmittel erfolgt im Rahmen der zur Verfügung stehenden laufenden Haushaltsmittel. 5. Weiteres Verfahren Sofern der Rat der Stadt Münster den Errichtungsvorschlägen zustimmt, wird die Verwal- tung die Beschlusspunkte 1.1 – 1.3 der Bezirksregierung zur Genehmigung vorlegen und für den Beschlusspunkt 1.2 eine Genehmigung über die Bezirksregierung Münster durch das Ministerium für Schule und Weiterbildung beantragen. I.V. gez. Dr. Hanke Stadträtin
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungDetails
- Vorlagen-Nr.
- V/0893/2006
- Typ
- Vorlage
- Datum
- 30.10.2006
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37