mandari

Erteilung einer Befreiung gem. § 67 Bundesnaturschutzgesetz [BNatSchG] i.V.m. § 69 Landschaftsgesetz [LG NRW] von den Verboten des § 47 a LG NRW hier: Beseitigung der Baumallee an der Ulanenstraße in Hamm-Bockum-Hövel

Beschlussvorlage 1174/12_VL vom 10.12.2012

Stand: Am 10.12.2012 im Rat beraten. Ein Ergebnis ist nicht angegeben.

Dokumente

Beratungsverlauf

  1. 27.11.2012

    Umweltausschuss

  2. 10.12.2012 zuletzt

    Rat

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