V/0088/2016
Sanierung Bürgerhaus Kinderhaus nach Unwetterschaden
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Anlage 03 zu V-088-2016 4BA - Kegelbahn
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ANLAGE 03 zur Vorlage V/088/2016 Bürgerhaus Kinderhaus 4. BA Kegelbahn + Schießstand
Anlage 02 zu V-088-2016 3BA - Wuddi
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ANLAGE 02 zur Vorlage V/088/2016 Bürgerhaus Kinderhaus 3. BA Wuddi/A(r)telier
Anlage 04 zu V-088-2016 Kostenübersicht
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ANLAGE 04 zur Vorlage V/088/2016 Bürgerhaus Kinderhaus UG - Kostenübersicht
Beschlussvorlage
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V/0088/2016 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Immobilienmanagement Betrifft Sanierung Bürgerhaus Kinderhaus nach Unwetterschaden 3.+4. Bauabschnitt Wuddi, A(r)telier, Kegelbahn, Schießstand - Errichtungs- und Baubeschluss - Beratungsfolge 01.03.2016 Bezirksvertretung Münster-Nord Anhörung 16.03.2016 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 16.03.2016 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Die Sanierung/Umbau nach Unwetterschaden des letzten Teilbereichs im UG des Bürgerzen trum Kinderhaus wird nach den Plänen des Architekturbüros AKT, vom 05.11.2015, ausgeführt (Anlage 01 -03). 2. Die Checkliste zur Berücksichtigung bauökologischer Kriterien wird zur Kenntnis genommen (A n- lage 05). 3. Die Erläuterungen zur Berücksichtigung der Belange von Menschen mit Behinderungen werden zur Kenntnis genommen (Anlage 06). 4. Es wird zur Kenntnis genommen, dass mit dem Umbau frühestens im Juni 2016 begonnen werden kann und die Fertigstellung dann voraussichtlich im April 2017 erfolgt. 5. Es wird zur Kenntnis genommen, dass für die Sanierung des Bürgerhauses Kinderhaus zusät zlich zu den veranschlagten 2.250.000 € weitere Mittel in Höhe von 1.099.000 € benötigt werden. 6. Es wird zur Kenntnis genommen, dass für den 2. Bauabschnitt ein Förderbescheid der Bezirksr e- gierung über 518.000 € vorliegt und für den 3./4. Bauabschnitt ein Förderbeschei d zu ähnlichen Konditionen (bis zu 70 % Förderung, ca. 1.730.000 €) erwartet wird. Die Belastung des städtischen Haushalts würde damit nach Abzug der Fördermittel von ursprünglich 2.250.000 € auf ca. 1.1 Mio € reduziert. II. Kosten/Folgekosten Vorlagen-Nr.: V/0088/2016 Auskunft erteilt: Herr Koops Ruf: 492-2418 E-Mail: Koops@stadt-muenster.de Datum: 19.02.2016 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0088/2016 Es wird z ur Kenntnis genommen, dass für diese Bauabschnitte (3+4) Investitionskosten gemäß der Kostenberechnung nach DIN 276 vom 05.11.2015 in Höhe von 2.481.301 Euro entstehen. (Anlage 04) Zusätzliche Folgekosten entstehen nicht, da die Nutzfläche weitgehend unverändert bleibt. III. Mittelbereitstellung/Finanzierung Für die Sanierung des Bürgerhauses Kinderhaus wurden im Nachtragshaushalt 2014 Mittel in H öhe von 2.250.000 € bereitgestellt. Der weitere Finanzbedarf sowie die Förderung seitens des La ndes sind im Haushaltsplan wie folgt auszuweisen: Teilfinanzplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 0111 Immobilienmanagement Investitions- maßnahme 4085 Sanierung Bürgerhaus Kinderhaus Auszahlungen 2014 2.250.000 über Nach- tragshaushalt 2014 bereit- gestellt 2017 1.099.000 Summe 3.349.000 Einzahlungen 2016 154.000 bewilligt 2017 156.000 bewilligt 2018 130.000 bewilligt 2019 78.000 bewilligt 2016 - 2019 1.730.000 beantragt Summe 2.248.000 Saldo Gesamt 1.100.000 Befristung Es wird zur Kenntnis genommen, dass für die Maßnahme eine Bezuschussung durch das Land bean- tragt ist. Der Antrag zur Städtebauförderung „Soziale Stadt Brüningheide“ ist bei der Bezirksregierung mit einem Gesamtansatz (2.- 4.BA) in Höhe von 3.222.618,93 € gestellt. Es wird eine Bezuschussung in Höhe von bis zu 70% (analog zu Hallenbad und 2.BA Bücherei) erwartet. Begründung: Bisherige Vorlagen und Beschlüsse V/0839/2014 - 10.12.2014 Rat – Unwetterbericht (Seite 28 zu Hallenbad/Bürgerhaus Kinderhaus, einschließlich des Hinweises, dass die in der Vorlage benannten Kosten nur eine grobe Annahme darstellen, da noch ohne Nutzungskonzept und Planung ermittelt.) - 3 - V/0088/2016 V/0529/2015 - 28.08.15 BV Nord - Bericht zur Sanierungsplanung und konzeptionellen Ausrichtung des Bürgerhauses Kinderhaus (incl. Hinweis auf Integration der Anregungen und Anträge aus Pol itik und Bürgerschaft in den Planungsprozess) Sonstige Veranstaltungen zum Planungsprozess: 24.03.2015 moderierte Ideenbörse (öffentliche Veranstaltung) 23.09.2015 Darstellung der Kinder- und Jugendarbeit Wuddi (Verwaltung und Politik) Zu 1.: Planung Die vorliegende Planung zum 3./4. Bauabschnitt nimmt die mit Bürgern, Nutzergruppen, den beteili g- ten städtischen Ämtern und der Lokalpolitik abgestimmten Maßnahmen zur Optimierung des Bürge r- hauses auf. Im Wesentlichen handelt es sich um folgende Eingriffe: 1.1 Optimierung Wuddi und Nebenräume Zur Kompensation von Flächenverlusten durch die Verlagerung des Kreativbereiches A(r)telier belegt das Wuddi Raumbereiche neu, die zuvor anders genutzt wurden. Die aus Unfallschutz- gründen schon nicht mehr betriebene Metallbauwerkstatt wird in einen multifunktionalen Betreu- ungsraum umgestaltet. Rücksprünge in der Fassadenabwicklung Wuddi-Café und Nebenraum werden begradigt, um flexiblere Nutzungen und Möblierungen zu ermöglichen. Die Küche und die zugehörigen notwendigen Personal- und Nebenräume werden an heutige Er- fordernisse angepasst. 1.2 Verlagerung der A(r)teliers Der Kreativbereich A(r)telier wird aus der ehemaligen Hausmeisterwohnung verlegt und in den ehemaligen Werkstattbereichen von Kap.8 und Wuddi untergebracht und erhält einen separat zu- geordneten, abgeschlossenen Außenbereich. Eine Nutzung auch durch Jugendgruppen, Schul- klassen o.ä. soll hier ermöglicht werden. Die weiteren Detailplanungen hierzu werden mit der Nut- zergruppe abgestimmt. 1.3 Wiederherstellung des Schießstandes Der Schießstand wird, wie beim Bürger-Ideenpool gewünscht und lokalpolitisch befürwortet, ent- sprechend den gültigen Sicherheitsbestimmungen wieder hergestellt. Die weiteren Detailplanun- gen hierzu werden mit der Nutzergruppe abgestimmt. Eine Belegung mit anderen Nutzungen ist vorstellbar und im Einzelfall abzustimmen. Die Lage im nicht natürlich belichteten Untergeschoss schränkt Nutzungsoptionen allerdings stark ein. 1.4 Wiederherstellung einer Kegelbahn Wie beim Bürger-Ideenpool gewünscht und lokalpolitisch befürwortet, wird eine Kegelbahn wieder hergestellt. Die bisherige Nutzungsauslastung kann von einer Kegelbahn übernommen werden, dabei sind auch noch freie Kapazitäten für zusätzliche Nutzungszeiten offen. Die verbleibenden Restflächen werden für notwendige Lagerzwecke, insbesondere für den Ago- rabetrieb, genutzt. 1.5 Akustische Trennung der unterschiedlichen Funktionsbereiche Um einen ungestörten gleichzeitigen Betrieb der unterschiedlichen Funktionsbereiche zu ermögli- chen, sollen geschoss- und bereichsübergreifende offene Luft- und Treppenräume geschlossen - 4 - V/0088/2016 werden. Dies ermöglicht uneingeschränkten gleichzeitigen Betrieb und erhöht die Nutzungsmög- lichkeiten des Hauses wesentlich. Zu 2.: Checkliste bauökologische Kriterien Alle Bauteile und haustechnische Komponent en werden soweit technisch möglich gem. den Vorg a- ben der städtischen Gebäudeleitlinien instandgesetzt. Zu Details siehe beigefügte Checkliste (Anlage 05) Zu 3.: Berücksichtigung der Belange von Menschen mit Behinderungen Die barrierefreie Erreichbarkeit aller Teilbereiche des Bürgerhauses ist gegeben. Die Orientierung im Gebäude ist aufgrund der komplexen Gebäudestruktur nicht einfach. Diese gebäudestrukturellen D e- fizite lassen sich mit den geplanten Sanierungsmaßnahmen nicht grundsätzlich beheben. Sowe it möglich werden Orientierungsmöglichkeiten nach dem 2 -Sinne.Prinzip optimiert. In allen Einzelbere i- chen werden separate barrierefreie WC -Anlagen hergestellt. Zu weiteren Details siehe beigefügte Checkliste (Anlage 06) Zu 4.: Weiteres Vorgehen Der Bauantrag wir derzeit vorbereitet, um ihn unmittelbar nach dem Beschluss stellen zu können. Danach werden die Vergabeverfahren durchgeführt, um nach der Förderzusage oder der Genehm i- gung des förderunschädlichen vorzeitigen Baubeginns durch die Bezirksregieru ng mit der Sani erung beginnen zu können. Die Zusage wird Ende Mai/Anfang Juni erwartet. Die Sanierung wird dann v o- raussichtlich im April 2017 (Ostern) abgeschlossen sein. Zu II: Kosten/Folgekosten Die in der Vorlage V/0839/2014 Ende 2014 benannten Kos ten in Höhe von 2 ,25 Mio. € waren z u- nächst nur grob gegriffen, da es zu diesem Zeitpunkt weder ein vollständiges Schadenskataster noch eine Zielplanung gab. Das Ergebnis der Schadensanalyse lag am 09.04.2015 mit Kosten in Höhe von 2.961.500 € für eine 1:1 Instandsetzung des Bürgerhauses (ohne Innenausbau Schiess -Stand und Kegelbahn sowie ko n- zeptionelle Optimierungen) vor. Durch die weitere Konzept- und Ausbauplanung im Nachgang zu den Planungsabstimmungen mit der Bürgerschaft, der Lokalpolitik, den beteili gten Ämtern und den Nutzergruppen ergaben sich zusätzl i- che Finanzbedarfe für: Akustische Trennung der unterschiedlichen Nutzungsbereiche Optimierungen der Raumzuschnitte Integration der Nutzungseinheit A(r)telier (Diese Planung war notwendig, da der ehemalige Standort A(r)telier dem Schwimmbad zugeschlagen wurde) geringfügige Raumerweiterungen (ca. 30 qm = 1,2% der Nutzfläche) die über die reinen Instandsetzungsmaßnahmen nach Hochwasserschaden um 387.500 € hinausg e- hen. Die aktuellen Gesamtkosten der Baumaß nahmen am Bürgerhaus Kinderhaus (ohne Hallenbad) b e- tragen gem. Kostenberechnung vom 05.11.2015 ca. 3, 35 Mio. € (siehe Kostenberechnung vom 05.11.2015 - Anlage 04). Davon entfallen ca. 126.000 € auf den 1. BA (Technikbereich), der nicht gefördert werden konnte, da hier unverzüglich Instandsetzungen notwendig waren, um das Gesam t- gebäude wieder in Betrieb ne hmen zu können. Auf den 2. BA (Instandsetzung Bücherei und Agora - - 5 - V/0088/2016 WCs) entfallen ca. 740.000 €, hierfür lag die Genehmigung des vorzeitigen förderunschädlichen Ba u- beginns vor. Am 14.12.2015 wurde dazu der Förderbescheid zugestellt. Für die Umsetzung der Bauabschnitte 3 und 4 (Wuddi, A(r)telier, Schießstand, Kegelbahn) in der dar- gestellten und abgestimmten Form sind 2.481.301 € erforderlich. Zu III: Mittelbereitstellung/Finanzierung Von den bisher für die Gesamtmaßnahme im o.g. Teilfinanzplan im Haushal t eingestellten Mittel in Höhe von 2.250.000 € sind aktuell ca. 530.000 € bereits verausgabt bzw. in Aufträgen gebunden. Um die Maßnahmen im vorgesehenen Umfang fertigstellen zu können, ist die Erhöhung des Hau s- haltsansatzes um 1.099.000 € auf 3.349.000 € erforderlich. Für den 2.BA (Bücherei, Agora -WCs) liegt der Förderbescheid 06/39/15 der Bezirksregierung über 518.000 € bereits vor. Die Fördermittel werden bis 2019 jährlich in Teilsummen abgerufen. Für den 3./4. BA wird ein Förderbescheid zu ähnlichen K onditionen (bis zu 70% Förderung, d.h. ca. 1.73 Mio. €) erwartet. Die Belastungen des städtischen Haushalts durch die Sanierung und Optimierung des Bürgerha uses (ohne Hallenbad) wird damit, nach Abzug der Fördermittel, von ursprünglich 2,25 Mio € auf 1,10 Mio. € reduziert. I. V. gez. Matthias Peck Stadtrat Anlagen
Anlage 05 zur Vorlage 088-2016 Öko
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ANLAGE 05 zur Vorlage V/088/2016 Checkliste zur Berücksichtigung bauökologischer Kriterien Energetische Standards 1. Darstellung des Energiesparkonzeptes Entwurfskriterien und gebäudespezifischen Bauelemente als Teil des Energiekonzeptes Bei bestehenden Gebäuden: Liegt ein Gesamtkonzept zur Energieeinsparung vor, wenn nein, wird es im Rahmen der Planung erstellt ? Bei der Baumaßnahme handelt es sich im Wesentlichen um partielle Optimierungen am Bestandgebäude aus den 80-er Jahren. Bauteile, die ausgetauscht werden, erfüllen die Bauteilvorgaben der Gebäudeleitlinien soweit die Umsetzung technisch möglich ist. Ein Gesamtkonzept für das gesamte Gebäude liegt nicht vor. Die Anforderungen des Gesetzes zur Förderung erneuerbarer Energien im Wärmebereich in der Fassung 2011 werden über nachstehende Kriterien erfüllt: Wärmeschutz Jahres-Heizwärmebedarf gem. Rechenverfahren PHPP in der jeweils gültigen Fassung I] Geplant: qh =< 20 kWh /( m?) bezogen auf Bruttogrundfläche (BGF) Auf Grundlage des Gebäudeleitlinien beschlossen mit Vorlage 812/2011 Berechnet: kWh Am?) Erläuterung: Luftdichtigkeit des Gebäudes (gem. DIN 4108 T2 und T7) [_]nso =< 1,0" [_]ns0=<0,6* Wärmeerzeugung mit [| Gas, [] Oel, [| Strom , [] Biomasse, ] Geothermie, X Sonstiges sonstige Wärmelieferung KWK-Nahwärmesystem ] GUD-Fernwärmesystem DJ] bestehende Anlage Solarenergienutzung, aktiv Mi Sonnenkollektoren m? zur L] Warmwassererzeugung | Beheizung Stromerzeugung FB23-04_04-11_Oeko-Checkliste.dot// 12.01.15// Änd. 04 Seite 1 von2 ANLAGE 05 zur Vorlage V/088/2016 5. Wärmeübertragende Bauteile: Fassade 1. U-Wert: Wim? K 2: U-Wert: Wim? K Dach U-Wert: Wim? K Fenster Vorhangfassade Wuddi Gesamt U.w-Wert: 1,10 W/m? K Glas: Us-Wert: 0,70 W/m? K Rahmen: U--Wert: 1,40 Wim? K Sonstige ökologische Kriterien 1. Einsatz von durch Ratsbeschlüsse indizierte Baustoffe Bi PVC Tropenholz Begründung für Einsatz: 2: Haustechnik / Technische Gebäudeausrüstung (Es sind jeweils die Kenndaten Beleuchtung, Lüftung, Kühlung, Bürogeräte und Heizungspumpe aufzuführen.) Wesentliche Komponenten des Heizsystems Optimierung der Effizienz durch punktuelle Einzelmaßnahmen Lüftungsanlagen Optimierung der Effizienz durch punktuelle Einzelmaßnahmen bzw. Anlagenersatz Einsparungsmaßnahmen in der Elektro- und Beleuchtungstechnik Umstellung auf LED-Beleuchtung Wasserspartechniken 3, sonstige Erläuterungen: (z.B. Regenwassernutzung, Recyclingbaustoffe etc.) aufgestellt: geprüft: Harald Koops Thomas Werner < — ’ a = _ Architekt ergiemanager Amt für Immobilienmanagement Amt für Immobilienmanagement FB23-04_04-11_Oeko-Checkliste.dot// 12.01.15// Änd. 04 Seite 2 von 2
Anlage 01 zu V-088-2016 Übersicht UG
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ANLAGE 01 zur Vorlage V/088/2016 Bürgerhaus Kinderhaus Übersichtsplan UG
Anlage 06 zu V-088-2016 Barrierefreiheit
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FB23-04_04-55_Barrierefreiheit-Checkliste.dot// 09.11.11// Änd. 01 Seite 1 von 1 Anlage 6 zur Vorlage V/ 88 /2016 „Barrierefreiheit / Design für alle“ Mit der Realisierung der Baumaßnahme erhält das Gebäude folgende barrierefreie Erschließung/Ausstattung: Behindertenstellplätze ja, Anzahl: unveränderter Bestand nein, Erläuterung: Gebäudezugang ebenerdig schwellenfrei Rampe Automatiktür Bewegungsfläche vor der Tür Sonstiges: mehrere Zugangsmöglichkeiten Maße: 150 x 150 cm Erreichbarkeit der Geschosse alle Etagen barrierefrei erreichbar Etagen teilweise barrierefrei erreichbar Erläuterung: Aufzüge Aufzug/Aufzüge (Gestaltung entspricht den Vorgaben der DIN 18040) Insbesondere: Sprachausgabe der Etagen Spiegel an der Wand gegenüber der Tür Notrufsystem auch für Menschen mit Hörbehinderung nutzbar nein, Erläuterung: Spachausgabe nicht erforderlich, da nur zwei Ebenen verbunden Toilettenanlagen nach Geschlecht getrennte barrierefreie Toilette in jeder Sanitäranlage separate geschlechtsneutrale barrierefreie Toilette in jeder Sanitäranlage Gestaltung entspricht den Vorgaben der DIN 18040 Wickelmöglichkeit für Kinder in einer Sanitäranlage Liege / Wandklappliege vorhanden nein, Erläuterung: Orientieren - Informieren - Leiten – Warnen Taktil erfassbares und kontrastreich gestal- tetes Leitsystem für blinde und sehbehin- derte Menschen vom Eingang zu wichtigen Bereichen im Gebäude Beschriftung von Türschildern in ausrei- chend großer Schrift sowie taktil erfassbar in Profilschrift und Braille Orientierungstafeln in großer Schrift und in gut verständlicher Sprache (vgl. DIN 32975) kontrastreiche Gestaltung der Bodenbeläge Notrufsystem / Alarmsystem für hörbehin- derte Menschen nein, Erläuterung: In der komplexen Geometrie des Bestandsgebäudes mit vielen unter- schiedlichen Nutzungsbereichen sind Bodenleitsysteme nicht sinnvoll möglich. Technik für schwerhörige Menschen Induktionsschleife (vgl. DIN 18040), Raumbezeichnu ng: Raumakustische Maßnahmen (vgl. DIN 18041), Erläute rung: in allen Veranstaltungsräumen Ggf. Erläuterungen zur sonstigen Ausstattung, zu speziellen Räumen und Details:
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (2)
- Brüningheide
- Kinderhaus 4
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Details
- Aktenzeichen
- V/0088/2016
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 01.02.2016
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37