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V/0088/2016

Sanierung Bürgerhaus Kinderhaus nach Unwetterschaden

Vorlagen 01.02.2016

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Anlage 03 zu V-088-2016 4BA - Kegelbahn

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Ansehen

Anlage 02 zu V-088-2016 3BA - Wuddi

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Anlage 04 zu V-088-2016 Kostenübersicht

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Beschlussvorlage

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Anlage 05 zur Vorlage 088-2016 Öko

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Anlage 01 zu V-088-2016 Übersicht UG

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Anlage 06 zu V-088-2016 Barrierefreiheit

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Anlage 03 zu V-088-2016 4BA - Kegelbahn

90 Zeichen

ANLAGE 03  
zur Vorlage V/088/2016  
Bürgerhaus Kinderhaus  
4. BA Kegelbahn + Schießstand

Anlage 02 zu V-088-2016 3BA - Wuddi

83 Zeichen

ANLAGE 02  
zur Vorlage V/088/2016  
Bürgerhaus Kinderhaus  
3. BA Wuddi/A(r)telier

Anlage 04 zu V-088-2016 Kostenübersicht

77 Zeichen

ANLAGE 04 zur Vorlage V/088/2016  
Bürgerhaus Kinderhaus UG - Kostenübersicht

Beschlussvorlage

10987 Zeichen

V/0088/2016 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Immobilienmanagement 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Sanierung Bürgerhaus Kinderhaus nach Unwetterschaden 
3.+4. Bauabschnitt Wuddi, A(r)telier, Kegelbahn, Schießstand 
- Errichtungs- und Baubeschluss - 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
01.03.2016 Bezirksvertretung Münster-Nord Anhörung 
16.03.2016 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 
16.03.2016 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Die Sanierung/Umbau nach Unwetterschaden des letzten Teilbereichs im UG des Bürgerzen trum 
Kinderhaus wird nach den Plänen des Architekturbüros AKT, vom 05.11.2015, ausgeführt (Anlage 
01 -03). 
 
2. Die Checkliste zur Berücksichtigung bauökologischer Kriterien wird zur Kenntnis genommen (A n-
lage 05). 
 
3. Die Erläuterungen zur Berücksichtigung der Belange von Menschen mit Behinderungen werden 
zur Kenntnis genommen (Anlage  06). 
 
4. Es wird zur Kenntnis genommen, dass mit dem Umbau frühestens im Juni 2016 begonnen werden 
kann und die Fertigstellung dann voraussichtlich im April 2017 erfolgt. 
 
5. Es wird zur Kenntnis genommen, dass für die Sanierung des Bürgerhauses Kinderhaus zusät zlich 
zu den veranschlagten 2.250.000 € weitere Mittel in Höhe von 1.099.000 € benötigt werden. 
 
6. Es wird zur Kenntnis genommen, dass für den 2. Bauabschnitt ein Förderbescheid der Bezirksr e-
gierung über 518.000 € vorliegt und für den 3./4. Bauabschnitt ein Förderbeschei d zu ähnlichen 
Konditionen (bis zu 70 % Förderung, ca. 1.730.000 €) erwartet wird. Die Belastung des städtischen 
Haushalts würde damit nach Abzug der Fördermittel von ursprünglich 2.250.000 € auf ca. 1.1 Mio 
€ reduziert.  
 
II. Kosten/Folgekosten 
 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0088/2016 
Auskunft erteilt: 
Herr Koops 
Ruf: 
492-2418 
E-Mail: 
Koops@stadt-muenster.de  
Datum: 
19.02.2016 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0088/2016 
Es wird z ur Kenntnis genommen, dass für diese Bauabschnitte (3+4) Investitionskosten gemäß der 
Kostenberechnung nach DIN 276 vom 05.11.2015 in Höhe von 2.481.301 Euro entstehen. (Anlage 
04) 
 
Zusätzliche Folgekosten entstehen nicht, da die Nutzfläche weitgehend unverändert bleibt.  
 
III. Mittelbereitstellung/Finanzierung 
 
Für die Sanierung des Bürgerhauses Kinderhaus wurden im Nachtragshaushalt 2014 Mittel in H öhe 
von 2.250.000 € bereitgestellt. Der weitere Finanzbedarf sowie die Förderung seitens des La ndes 
sind im Haushaltsplan wie folgt auszuweisen:  
 
Teilfinanzplan 
 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen 
 
Produktgruppe 0111 Immobilienmanagement    
Investitions-
maßnahme 
4085 Sanierung Bürgerhaus 
Kinderhaus 
   
Auszahlungen    2014 2.250.000 über Nach-
tragshaushalt 
2014 bereit-
gestellt 
   2017 1.099.000  
Summe    3.349.000  
Einzahlungen   2016 154.000 bewilligt 
   2017 156.000 bewilligt 
   2018 130.000 bewilligt 
   2019 78.000 bewilligt 
   2016 - 
2019 
1.730.000 beantragt 
Summe    2.248.000  
Saldo   Gesamt 1.100.000  
 
 
Befristung 
 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass für die Maßnahme eine Bezuschussung durch das Land bean-
tragt ist. Der Antrag zur Städtebauförderung „Soziale Stadt Brüningheide“ ist bei der Bezirksregierung 
mit einem Gesamtansatz (2.- 4.BA) in Höhe von 3.222.618,93 € gestellt. Es wird eine Bezuschussung 
in Höhe von bis zu 70% (analog zu Hallenbad und 2.BA Bücherei) erwartet. 
 
 
 
Begründung: 
 
Bisherige Vorlagen und Beschlüsse 
 
V/0839/2014  - 10.12.2014 Rat – Unwetterbericht (Seite 28 zu Hallenbad/Bürgerhaus Kinderhaus, 
einschließlich des Hinweises, dass die in der Vorlage benannten Kosten nur eine grobe Annahme 
darstellen, da noch ohne Nutzungskonzept und Planung ermittelt.)

- 3 - 
V/0088/2016 
V/0529/2015 - 28.08.15 BV Nord - Bericht zur Sanierungsplanung und konzeptionellen Ausrichtung 
des Bürgerhauses Kinderhaus (incl. Hinweis auf Integration der Anregungen und Anträge aus Pol itik 
und Bürgerschaft in den Planungsprozess) 
 
Sonstige Veranstaltungen zum Planungsprozess: 
 
24.03.2015 moderierte Ideenbörse (öffentliche Veranstaltung) 
23.09.2015 Darstellung der Kinder- und Jugendarbeit Wuddi (Verwaltung und Politik) 
 
 
Zu 1.:  Planung 
 
Die vorliegende Planung zum 3./4. Bauabschnitt nimmt die mit Bürgern, Nutzergruppen, den beteili g-
ten städtischen Ämtern und der Lokalpolitik abgestimmten Maßnahmen zur Optimierung des Bürge r-
hauses auf. Im Wesentlichen handelt es sich um folgende Eingriffe: 
 
 
1.1 Optimierung Wuddi und Nebenräume 
 
Zur Kompensation von Flächenverlusten durch die Verlagerung des Kreativbereiches A(r)telier 
belegt das Wuddi Raumbereiche neu, die zuvor anders genutzt wurden. Die aus Unfallschutz-
gründen schon nicht mehr betriebene Metallbauwerkstatt wird in einen multifunktionalen Betreu-
ungsraum umgestaltet. Rücksprünge in der Fassadenabwicklung Wuddi-Café und Nebenraum 
werden begradigt, um flexiblere Nutzungen und Möblierungen zu ermöglichen.  
Die Küche und die zugehörigen notwendigen Personal- und Nebenräume werden an heutige Er-
fordernisse angepasst. 
 
1.2 Verlagerung der A(r)teliers 
 
Der Kreativbereich A(r)telier wird aus der ehemaligen Hausmeisterwohnung verlegt und in den 
ehemaligen Werkstattbereichen von Kap.8 und Wuddi untergebracht und erhält einen separat zu-
geordneten, abgeschlossenen Außenbereich. Eine Nutzung auch durch Jugendgruppen, Schul-
klassen o.ä. soll hier ermöglicht werden. Die weiteren Detailplanungen hierzu werden mit der Nut-
zergruppe abgestimmt. 
 
1.3 Wiederherstellung des Schießstandes 
 
Der Schießstand wird, wie beim Bürger-Ideenpool gewünscht und lokalpolitisch befürwortet, ent-
sprechend den gültigen Sicherheitsbestimmungen wieder hergestellt. Die weiteren Detailplanun-
gen hierzu werden mit der Nutzergruppe abgestimmt. Eine Belegung mit anderen Nutzungen ist 
vorstellbar und im Einzelfall abzustimmen. Die Lage im nicht natürlich belichteten Untergeschoss 
schränkt Nutzungsoptionen allerdings stark ein. 
 
1.4 Wiederherstellung einer Kegelbahn 
 
Wie beim Bürger-Ideenpool gewünscht und lokalpolitisch befürwortet, wird eine Kegelbahn wieder 
hergestellt. Die bisherige Nutzungsauslastung kann von einer Kegelbahn übernommen werden, 
dabei sind auch noch freie Kapazitäten für zusätzliche Nutzungszeiten offen. 
 
Die verbleibenden Restflächen werden für notwendige Lagerzwecke, insbesondere für den Ago-
rabetrieb, genutzt. 
 
1.5 Akustische Trennung der unterschiedlichen Funktionsbereiche 
 
Um einen ungestörten gleichzeitigen Betrieb der unterschiedlichen Funktionsbereiche zu ermögli-
chen, sollen geschoss- und bereichsübergreifende offene Luft- und Treppenräume geschlossen

- 4 - 
V/0088/2016 
werden. Dies ermöglicht uneingeschränkten gleichzeitigen Betrieb und erhöht die Nutzungsmög-
lichkeiten des Hauses wesentlich. 
 
 
Zu 2.:  Checkliste bauökologische Kriterien 
 
Alle Bauteile und haustechnische Komponent en werden soweit technisch möglich gem. den Vorg a-
ben der städtischen Gebäudeleitlinien instandgesetzt. Zu Details siehe beigefügte Checkliste (Anlage 
05) 
 
 
Zu 3.:  Berücksichtigung der Belange von Menschen mit Behinderungen 
 
Die barrierefreie Erreichbarkeit aller Teilbereiche des Bürgerhauses ist gegeben. Die Orientierung im 
Gebäude ist aufgrund der komplexen Gebäudestruktur nicht einfach. Diese gebäudestrukturellen D e-
fizite lassen sich mit den geplanten Sanierungsmaßnahmen nicht grundsätzlich beheben. Sowe it 
möglich werden Orientierungsmöglichkeiten nach dem 2 -Sinne.Prinzip optimiert. In allen Einzelbere i-
chen werden separate barrierefreie WC -Anlagen hergestellt. Zu weiteren Details siehe beigefügte 
Checkliste (Anlage 06) 
 
 
Zu 4.:  Weiteres Vorgehen 
 
Der Bauantrag wir derzeit vorbereitet, um ihn unmittelbar nach dem Beschluss stellen zu können. 
Danach werden die Vergabeverfahren durchgeführt, um  nach der Förderzusage oder der Genehm i-
gung des förderunschädlichen vorzeitigen Baubeginns durch die Bezirksregieru ng mit der Sani erung 
beginnen zu können. Die Zusage wird Ende Mai/Anfang Juni erwartet. Die Sanierung wird dann v o-
raussichtlich im April 2017 (Ostern) abgeschlossen sein. 
 
 
Zu II:   Kosten/Folgekosten 
 
Die in der Vorlage V/0839/2014 Ende 2014 benannten Kos ten in Höhe von 2 ,25 Mio. € waren z u-
nächst nur grob gegriffen, da es zu diesem Zeitpunkt weder ein vollständiges Schadenskataster noch 
eine Zielplanung gab. 
Das Ergebnis der Schadensanalyse lag am 09.04.2015 mit Kosten in Höhe von 2.961.500 € für eine 
1:1 Instandsetzung des Bürgerhauses (ohne Innenausbau Schiess -Stand und Kegelbahn sowie ko n-
zeptionelle Optimierungen) vor. 
 
Durch die weitere Konzept- und Ausbauplanung im Nachgang zu den Planungsabstimmungen mit der 
Bürgerschaft, der Lokalpolitik, den beteili gten Ämtern und den Nutzergruppen ergaben sich zusätzl i-
che Finanzbedarfe für: 
 Akustische Trennung der unterschiedlichen Nutzungsbereiche 
 Optimierungen der Raumzuschnitte 
 Integration der Nutzungseinheit A(r)telier (Diese Planung war notwendig, da der ehemalige 
Standort A(r)telier dem Schwimmbad zugeschlagen wurde) 
 geringfügige Raumerweiterungen (ca. 30 qm = 1,2% der Nutzfläche) 
die über die reinen Instandsetzungsmaßnahmen nach Hochwasserschaden um 387.500 € hinausg e-
hen. 
 
Die aktuellen Gesamtkosten der Baumaß nahmen am Bürgerhaus Kinderhaus (ohne Hallenbad) b e-
tragen gem. Kostenberechnung vom 05.11.2015 ca. 3, 35 Mio. € (siehe Kostenberechnung vom 
05.11.2015 - Anlage 04). Davon entfallen ca. 126.000 € auf den 1. BA (Technikbereich), der nicht 
gefördert werden konnte, da hier unverzüglich Instandsetzungen notwendig waren, um das Gesam t-
gebäude wieder in Betrieb ne hmen zu können. Auf den 2. BA (Instandsetzung Bücherei und Agora -

- 5 - 
V/0088/2016 
WCs) entfallen ca. 740.000 €, hierfür lag die Genehmigung des vorzeitigen förderunschädlichen Ba u-
beginns vor. Am 14.12.2015 wurde dazu der Förderbescheid zugestellt.  
Für die Umsetzung der Bauabschnitte 3 und 4 (Wuddi, A(r)telier, Schießstand, Kegelbahn) in der dar-
gestellten und abgestimmten Form sind 2.481.301 € erforderlich.  
 
 
Zu III:  Mittelbereitstellung/Finanzierung 
 
Von den bisher für die Gesamtmaßnahme im o.g. Teilfinanzplan im Haushal t eingestellten Mittel in 
Höhe von 2.250.000 € sind aktuell ca. 530.000 € bereits verausgabt bzw. in Aufträgen gebunden.  
Um die Maßnahmen im vorgesehenen Umfang fertigstellen zu können, ist die Erhöhung des Hau s-
haltsansatzes um 1.099.000 € auf 3.349.000 € erforderlich.  
Für den 2.BA (Bücherei, Agora -WCs) liegt der Förderbescheid 06/39/15 der Bezirksregierung über 
518.000 € bereits vor. Die Fördermittel werden bis 2019 jährlich in Teilsummen abgerufen. 
Für den 3./4. BA wird ein Förderbescheid zu ähnlichen K onditionen (bis zu 70% Förderung, d.h. ca.  
1.73 Mio. €) erwartet. 
 
Die Belastungen des städtischen Haushalts durch die Sanierung und Optimierung des Bürgerha uses 
(ohne Hallenbad) wird damit, nach Abzug der Fördermittel, von ursprünglich 2,25 Mio € auf  
1,10 Mio. € reduziert. 
 
 
I. V.  
gez. 
Matthias Peck 
Stadtrat  
 
Anlagen

Anlage 05 zur Vorlage 088-2016 Öko

2654 Zeichen

ANLAGE 05 zur Vorlage V/088/2016

Checkliste zur Berücksichtigung bauökologischer Kriterien

Energetische Standards

1.

Darstellung des Energiesparkonzeptes

Entwurfskriterien und gebäudespezifischen Bauelemente als Teil des Energiekonzeptes
Bei bestehenden Gebäuden: Liegt ein Gesamtkonzept zur Energieeinsparung vor, wenn nein, wird es im
Rahmen der Planung erstellt ?

Bei der Baumaßnahme handelt es sich im Wesentlichen um partielle Optimierungen am
Bestandgebäude aus den 80-er Jahren. Bauteile, die ausgetauscht werden, erfüllen die

Bauteilvorgaben der Gebäudeleitlinien soweit die Umsetzung technisch möglich ist.
Ein Gesamtkonzept für das gesamte Gebäude liegt nicht vor.

Die Anforderungen des Gesetzes zur Förderung erneuerbarer Energien im
Wärmebereich in der Fassung 2011 werden über nachstehende Kriterien erfüllt:

Wärmeschutz

Jahres-Heizwärmebedarf gem. Rechenverfahren PHPP in der jeweils gültigen Fassung

I] Geplant: qh =< 20 kWh /( m?) bezogen auf Bruttogrundfläche (BGF)
Auf Grundlage des Gebäudeleitlinien beschlossen mit Vorlage 812/2011

Berechnet: kWh Am?)

Erläuterung:

Luftdichtigkeit des Gebäudes (gem. DIN 4108 T2 und T7)
[_]nso =< 1,0" [_]ns0=<0,6*

Wärmeerzeugung
mit
[| Gas, [] Oel, [| Strom , [] Biomasse, ] Geothermie, X Sonstiges
sonstige Wärmelieferung
KWK-Nahwärmesystem
] GUD-Fernwärmesystem
DJ] bestehende Anlage

Solarenergienutzung, aktiv
Mi Sonnenkollektoren m?
zur

L] Warmwassererzeugung

| Beheizung
Stromerzeugung

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ANLAGE 05 zur Vorlage V/088/2016

5. Wärmeübertragende Bauteile:
Fassade
1. U-Wert: Wim? K
2: U-Wert: Wim? K
Dach
U-Wert: Wim? K
Fenster
Vorhangfassade Wuddi Gesamt U.w-Wert: 1,10 W/m? K
Glas: Us-Wert: 0,70 W/m? K
Rahmen: U--Wert: 1,40 Wim? K
Sonstige ökologische Kriterien
1. Einsatz von durch Ratsbeschlüsse indizierte Baustoffe
Bi PVC
Tropenholz
Begründung für Einsatz:
2: Haustechnik / Technische Gebäudeausrüstung
(Es sind jeweils die Kenndaten Beleuchtung, Lüftung, Kühlung, Bürogeräte und Heizungspumpe

aufzuführen.)

Wesentliche Komponenten des Heizsystems
Optimierung der Effizienz durch punktuelle Einzelmaßnahmen
Lüftungsanlagen
Optimierung der Effizienz durch punktuelle Einzelmaßnahmen bzw. Anlagenersatz
Einsparungsmaßnahmen in der Elektro- und Beleuchtungstechnik
Umstellung auf LED-Beleuchtung
Wasserspartechniken

3, sonstige Erläuterungen: (z.B. Regenwassernutzung, Recyclingbaustoffe etc.)
aufgestellt: geprüft:
Harald Koops Thomas Werner
< —
’ a = _
Architekt ergiemanager
Amt für Immobilienmanagement Amt für Immobilienmanagement

FB23-04_04-11_Oeko-Checkliste.dot// 12.01.15// Änd. 04 Seite 2 von 2

Anlage 01 zu V-088-2016 Übersicht UG

78 Zeichen

ANLAGE 01  
zur Vorlage V/088/2016  
Bürgerhaus Kinderhaus  
Übersichtsplan UG

Anlage 06 zu V-088-2016 Barrierefreiheit

2337 Zeichen

FB23-04_04-55_Barrierefreiheit-Checkliste.dot// 09.11.11// Änd. 01                                                                Seite 1 von 1 
Anlage 6 zur Vorlage V/ 88 /2016 
 
„Barrierefreiheit / Design für alle“ 
 
Mit der Realisierung der Baumaßnahme erhält das Gebäude folgende barrierefreie  
Erschließung/Ausstattung:  
 
Behindertenstellplätze 
 
 ja, Anzahl: unveränderter Bestand  nein, Erläuterung:       
 
Gebäudezugang   
 
 ebenerdig schwellenfrei   Rampe 
 Automatiktür  Bewegungsfläche vor der Tür 
 Sonstiges: mehrere Zugangsmöglichkeiten  Maße: 150  x 150 cm 
 
Erreichbarkeit der Geschosse 
 
 alle Etagen barrierefrei erreichbar  Etagen teilweise barrierefrei erreichbar 
 Erläuterung:       
 
Aufzüge 
 
 Aufzug/Aufzüge (Gestaltung entspricht den Vorgaben  der DIN 18040) 
 Insbesondere: 
  Sprachausgabe der Etagen  Spiegel an der Wand gegenüber der Tür 
  Notrufsystem auch für Menschen mit 
Hörbehinderung nutzbar 
 
 nein, Erläuterung: Spachausgabe nicht erforderlich, da nur zwei Ebenen verbunden 
 
Toilettenanlagen 
 
 nach Geschlecht getrennte barrierefreie 
Toilette in jeder Sanitäranlage 
 separate geschlechtsneutrale barrierefreie 
Toilette in jeder Sanitäranlage 
 Gestaltung entspricht den Vorgaben der 
DIN 18040 
 Wickelmöglichkeit für Kinder in einer  
Sanitäranlage 
 Liege / Wandklappliege vorhanden  
 nein, Erläuterung:        
 
Orientieren - Informieren - Leiten – Warnen 
 
 Taktil erfassbares und kontrastreich gestal- 
tetes Leitsystem für blinde und sehbehin- 
derte Menschen vom Eingang zu wichtigen 
Bereichen im Gebäude  
 Beschriftung von Türschildern in ausrei- 
chend großer Schrift sowie taktil erfassbar 
in Profilschrift und Braille 
 
 Orientierungstafeln in großer Schrift und in 
gut verständlicher Sprache (vgl. DIN 
32975) 
 kontrastreiche Gestaltung der Bodenbeläge  
 Notrufsystem / Alarmsystem für hörbehin- 
derte Menschen 
 
 nein, Erläuterung: In der komplexen Geometrie des Bestandsgebäudes mit vielen unter- 
schiedlichen Nutzungsbereichen sind Bodenleitsysteme nicht sinnvoll möglich. 
 
 
Technik für schwerhörige Menschen 
 
 Induktionsschleife (vgl. DIN 18040), Raumbezeichnu ng:       
 Raumakustische Maßnahmen (vgl. DIN 18041), Erläute rung: in allen Veranstaltungsräumen 
 
Ggf. Erläuterungen zur sonstigen Ausstattung, zu speziellen Räumen und Details:

Beratungsverlauf (3)

01.03.2016 Bezirksvertretung Münster-Nord
TOP 3.4 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
16.03.2016 Haupt- und Finanzausschuss
TOP 24 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
16.03.2016 Rat
TOP 29 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (2)

  • Brüningheide
  • Kinderhaus 4

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Details

Aktenzeichen
V/0088/2016
Typ
Vorlagen
Datum
01.02.2016
Erstellt
06.10.2020 14:37