V/0226/2009
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 473 - Beschluss über die Stellungnahmen - Satzungsbeschluss
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V-0226-2009-Anlage-5-Freiflaechengestaltungsplan
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Anlage 5 zur Vorlage Nr. V/0226/2009 Freiflächengestaltungsplan / Seite 1 von 1
V-0226-2009-Anlage-3-Textliche-Festsetzungen
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Anlage 3 zur Vorlage Nr. V/0226/2009 Textliche Festsetzungen zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 473 Haus Kump – Mecklenbecker Straße / Reiner-Klimke-Weg 1. Textliche Festsetzungen für den Vorhaben- und Erschließungsplan 1.1 Art des Vorhabens Im Vorhaben- und Erschließungsplan, innerhalb der mit a) und b) gekennzeichneten überbaubaren Flächen (Haupthaus und ehemaliges Scheunengebäude) ist als Hauptnut- zung eine Fortbildungs- und Gestaltungsakademie mit einem Fachwerkkompetenz- zentrum mit bauphysikalischem Schwerpunkt mit max. ca. 1800 m² Bruttogeschoss- fläche zulässig. Als weitere Nutzungen – soweit diese in einem Zusammenhang zur ausgeübten Haupt- nutzung stehen – sind zulässig: • innerhalb der mit d) gekennzeichneten überbaubaren Flächen (ehemaliges Stallgebäu- de) Werkstätten / Unterrichtsräume und Büros mit max. ca. 400 m² Bruttogeschoss- fläche, • eine Cafeteria mit max. ca. 150 m² Bruttogeschossfläche und • eine Wohnung mit max. ca. 100 m² Bruttogeschossfläche für Aufsichts- oder Bereit- schaftspersonen, bzw. für Betriebsinhaber oder Betriebsleiter im Sinne des § 8 (3) Nr. 1 BauNVO (§ 11 (2) BauNVO). 1.2 Höhe der baulichen Anlagen Die Traufhöhe ist definiert als der äußere Schnittpunkt zwischen der Oberkante der Au- ßenwand und der Oberkante der Dachhaut. Bezugspunkt für die Höhenangaben ist jeweils die Oberkante der fertig gestellten Hofflä- che, die zur unmittelbaren Erschließung dient, gemessen in der Mitte der Fassadenlänge des jeweiligen Gebäudes bzw. Gebäudeteils. 1.3 Ruhender Verkehr Stellplätze sind nur innerhalb der festgesetzten Flächen für Stellplätze zulässig. Garagen und überdachte Stellplatzanlagen sind außerhalb überbaubarer Flächen unzu- lässig. 1.4 Begrünung Die festgesetzten Flächen zum Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen sind mit standortgerechten heimischen Gehölzen (z. B. Stieleiche, Feld- ahorn, Hainbuche, Haselnuss, Hartriegel, Holunder, Heckenrose, Schneeball u. a.) vollflä- chig zu bepflanzen und dauerhaft zu erhalten. Innerhalb der Stellplatzanlage ist pro 6 Stellplätze ein hochstämmiger Laubbaum (Stielei- che oder Esche) mit einem Stammumfang von mindestens 16-18 cm fachgerecht zu pflanzen und zu erhalten. Pro Baum ist eine offene Vegetationsfläche von mind. 2,5 m x 2,5 m vorzusehen. Textliche Festsetzungen / Seite 1 von 3 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 473 Haus Kump – Mecklenbecker Straße / Reiner-Klimke-Weg 1.5 Material und Farbgebung Die Außenwandflächen der baulichen Anlagen sind zu 2/3 der jeweiligen Fläche in rotem bis rotbraunem Sichtmauerwerk auszuführen. Die Dachflächen sind als Pfannendächer mit roten Tonziegeln auszuführen. Für untergeordnete Bauteile können Ausnahmen zugelassen werden. 1.6 Dachaufbauten Dachaufbauten sind nur als Einzelgauben mit max. 2,00 m Breite zulässig. Die Summe der Gaubenbreiten darf 50 % der Hauptgebäudelänge nicht überschreiten. Gauben sind mindestens 2,00 m von der Außenkante der giebelseitigen Außenwand zurückzusetzen. 1.7 Freiflächen Die Hofflächen sind einschließlich ihrer Zufahrten in Kopfsteinpflaster, die Terrassen in Natursteinplatten (Sandstein) und alle sonstigen Wege in wasserdurchlässigem Kiesbett zu erstellen. Die übrigen Freiflächen (Garten- und Gräftenanlage) sind auf der Grundlage eines Freiflä- chengestaltungsplanes gärtnerisch zu gestalten und dauerhaft zu erhalten. Die Gestal- tung im Bereich der Gräftenanlage muss auf der Grundlage der historischen Kartenwerke erfolgen. 1.8 Zäune Sicherungszäune sind nur in Verbindung mit geschnittenen Hecken aus heimischen Laubgehölzen, wie Hainbuche, Rotbuche, Weißdorn, in einer Höhe bis 1,20 m außerhalb der Grenze des Überschwemmungsgebietes zulässig. Die Hecke ist auf der der Land- schaft zugewandten Seite an den Zaun zu pflanzen. 1.9 Werbeanlagen Werbeanlagen sind bei regelloser Anordnung, bei aufdringlicher Wirkung, insbesondere durch grelle Farbgebung und grelle Ausleuchtung sowie bei Ausführung in beweglicher, veränderlicher oder reflektierender Form unzulässig. Werbeanlagen sind nur an der Stätte der Leistung zulässig. Ein Hinweisschild im Bereich der festgesetzten Stellplatzanlage ist bis zu einer Größe von 1,5 m² ebenfalls zulässig. Die Werbeanlagen sind nur bis unterhalb der festgesetzten Traufkanten an den der Hof- fläche zugewandten Fassadenseiten zulässig. 2. Textliche Festsetzungen gemäß § 9 BauGB für den Bebauungsplan außerhalb des Vorhaben- und Erschließungsplanes 2.1 Höhe der baulichen Anlagen Die Traufhöhe ist definiert als der äußere Schnittpunkt zwischen der Oberkante der Au- ßenwand und der Oberkante der Dachhaut. Bezugspunkt für die Höhenangaben ist jeweils die Oberkante der fertig gestellten Hofflä- che sowie der Wege und Straßen, die zur unmittelbaren Erschließung dient, bzw. dienen, gemessen in der Mitte der Fassadenlänge des jeweiligen Gebäudes bzw. Gebäudeteils (§ 16 (2) 4 BauNVO i. V. m. § 18 (1) BauNVO). Textliche Festsetzungen / Seite 2 von 3 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 473 Haus Kump – Mecklenbecker Straße / Reiner-Klimke-Weg Textliche Festsetzungen / Seite 3 von 3 2.2 Ruhender Verkehr Stellplätze sind nur innerhalb der festgesetzten Flächen für Stellplätze zulässig. Garagen und überdachte Stellplatzanlagen sind außerhalb überbaubarer Flächen unzu- lässig (§ 12 (6) BauNVO). 2.3 Begrünung Die festgesetzten Flächen zum Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen sind mit standortgerechten heimischen Gehölzen (z. B. Stieleiche, Feld- ahorn, Hainbuche, Haselnuss, Hartriegel, Holunder, Heckenrose, Schneeball u. a.) vollflä- chig zu bepflanzen und dauerhaft zu erhalten. 3. Textliche Festsetzungen gemäß § 86 BauO NRW für den Bebauungsplan außerhalb des Vorhaben- und Erschließungsplanes 3.1 Material und Farbgebung Die Außenwandflächen der baulichen Anlagen sind zu 2/3 der jeweiligen Fläche in roter bis rotbrauner Farbton auszuführen. Die Dachflächen sind in schwarzem Farbton auszuführen. Ausnahmen für Solaranlagen sind zulässig. Für untergeordnete Bauteile können Ausnahmen zugelassen werden. 4. Hinweise 4.1 Auch außerhalb eines Bodendenkmals können bei Bodeneingriffen archäologische Funde und Befunde auftreten sowie Bodendenkmale entdeckt werden. Die Entdeckung von Bo- dendenkmalen ist unverzüglich der Stadt oder dem Landschaftsverband Westfalen-Lippe, Westf. Museum für Archäologie / Amt für Bodendenkmalpflege, Münster anzuzeigen (§ 15 DSchG). Die Fundstelle ist unverändert zu erhalten (§ 16 DSchG). Der Baubeginn ist der Stadt oder dem Landschaftsverband spätestens 2 Wochen vor Maßnahmebeginn anzu- zeigen. 4.2 Die Teile des Bebauungsplangebietes, die im Überschwemmungsgebiet liegen, sind in ih- rer Funktion als Rückhalteflächen zu erhalten. Die Errichtung baulicher Anlagen sowie sonstige Maßnahmen, wie beispielsweise die Erhöhung der Erdoberfläche, die Errichtung von Zäunen oder Bepflanzungsmaßnahmen sind daher nur in Ausnahmefällen und mit Genehmigung der Unteren Wasserbehörde zulässig. 4.3 Zur Realisierung dieses Bebauungsplanes werden ergänzende, öffentlich- rechtliche Ver- einbarungen zwischen der Stadt Münster und dem Vorhabenträger abgeschlossen (Durchführungsvertrag). 4.4 Die der jeweiligen Planung zugrundeliegenden Vorschriften (Gesetze, Verordnungen, Er- lasse und DIN- Vorschriften) können bei der Stadt Münster, im Kundenzentrum „Planen – Bauen – Umwelt“ im Erdgeschoss des Stadthauses 3, Albersloher Weg 33, eingesehen werden.
V-0226-2009-Anlage-1-Stellungnahmen
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Anlage 1 zur Vorlage Nr. V/0226/2009 Vorhabenbezogener Bebauungsplan und Vorhaben- und Erschließungsplanes Nr. 473: Haus Kump – Mecklenbecker Straße / Reiner-Klimke-Weg Zur Offenlegung des Bebauungsplanentwurfes wurden die nachfolgenden Stellungnahmen vorgetragen: 1. Die Stadtwerke Münster regen an, dass die vorhandene Trafostation an ihrem jetzigen Standort verbleiben soll. Eine Verlagerung in das Hauptgebäude von Haus Kump sei nicht notwendig. Deswegen bitten sie, im Bebauungsplan das Symbol für Elektrizität an den heutigen Standort zu verschieben. Stellungnahme der Verwaltung: In der Begründung zum Bebauungsplan wird ausgeführt, dass zur Stromversorgung des Areals Haus Kump und des nördlich gelegenen Zoogeländes weiterhin eine Trafoanlage benötigt und in das Hauptgebäude Haus Kump verlagert wird. Aus der Sicht der Verwaltung bestehen keine Bedenken, dass die vorhandene Trafostation an ihrem jetzigen Standort verbleibt. Der Vorhabenträger stimmt dieser Absicht, insbesondere aus Gründen der Kostenersparnis zu und sorgt für eine angemessene, den übrigen Gebäuden angepasste, bauliche Umgestaltung der vorhandenen Trafostation. Das Planzeichen für Elektrizität im Bebauungsplan muss von dem bislang geplanten Standort im Hauptgebäude an den vorhandenen Standort verschoben werden und die Begründung entsprechend geändert werden. Beschlussvorschlag: Der Stellungnahme der Stadtwerke sollte gefolgt werden (Beschlussvorschlag 1.1.1). 2. Ein an der Heimatgeschichte Mecklenbecks se hr interessierter und um den Denkmalwert von Haus Kump sehr bemühter Bürger erläutert seine bisherigen Aktivitäten und bedankt sich für die „intensive Ausarbeitung“ der Planung. Er stellt Verständnisfragen zu den Inhalten oder Auswirkungen des Bebauungsplanes und regt an, 2.1 ob nicht die Verbindung zwischen Haus Kump und dem HBZ nur in Grundpositionen in der Planung abgesteckt werden sollte und 2.2 ob nicht die Festsetzungen des Bebauungsplanes das Bodendenkmal und das Baudenkmal (Fachwerkspeicher) beeinträchtigen, 2.3 dass die zukünftige Nutzung der Anlage Haus Kump auch für die Öffentlichkeit garantiert sein sollte, 2.4 dass Werbeanlagen nicht bis zur Traufkante zulässig sein sollten, 2.5 dass der kulturhistorische Hintergrund klarer dargestellt werden müsse, 2.6 dass der Modersohnweg im Bebauungsplanverfahren erwähnt werden müsse, Stellungnahmen zur Offenlegung / Seite 1 von 8 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 473 Haus Kump – Mecklenbecker Straße / Reiner-Klimke-Weg 2.7 dass eine europaweite Ausschreibung für das Projekt zugunsten des HBZ vermieden werden müsse und dass eine rein kommerzielle Nutzung ausgeschlossen werden müsse. Es werden dazu ausführliche Aussagen zur Geschichte und Bedeutung von Haus Kump gemacht und die Absicht, hier eine Fortbildungsstätte zu errichten, als mutiges und einmaliges Projekt gelobt. Stellungnahme der Verwaltung: zu 2.1 Dem Bebauungsplanentwurf liegt ein konkretes Vorhaben (Vorhaben- und Erschließungsplan) des HBZ zugrunde. Au f dieses sind die VBP- Inhalte genau abzustimmen. Damit ist eine größtmöglic he Bestimmtheit des Vorhabens gewollt und auch gegeben. Eine nur in den Grundpositionen festgesetzte Planung (Angebotsbebauungsplan) wird nicht angestrebt. Beschlussvorschlag: Der Stellungnahme des Eingebers sollte nicht gefolgt werden (Beschlussvorschlag 1.2.1). zu 2.2 Die Bebauungsplanfestsetzungen sind in enger Abstimmung mit der Denkmalschutzbehörde entstanden. Zur Frage der Beeinträchtigung des Bau- oder Bodendenkmals ist zu beachten, dass nicht der Bebauungsplan, sondern das Denkmalschutzgesetz Veränderungen an Boden- und Baudenkmälern regelt. Im Bebauungsplan und seiner Begründung wird „nachrichtlich“, also zur Information, dass weitere Regelungen zu beachten sind, auf die Bau- und Bodendenkmale hingewiesen. Grundsätzlich bedürfen Veränderungen an Bau- und Bodendenkmälern der Erlaubnis der Denkmalschutzbehörde (§ 9 Denkmalschutzgesetz NW). Im Abwägungsprozess der Belange des Denkmalschutzes gegen die Belange der zukünftigen Einrichtung wird – wie in vergleichbaren Fällen – unter Auflagen zugestimmt werden. Das heißt, dem Bauherrn wird in der Baugenehmigung auferlegt, das Bodendenkmal untersuchen und dokumentieren zu lassen. Weitergehende Aussagen zum Denkmalschutz, als jetzt in der Bebauungsplanbegründung dargestellt, sind deshalb nicht erforderlich. Beschlussvorschlag: Der Stellungnahme des Eingebers sollte nicht gefolgt werden (Beschlussvorschlag 1.2.2). zu 2.3 Insgesamt setzt der Bebauungsplan keine öffentlichen, sondern private Flächen fest, mit der Folge, dass eine öffentliche Nutzung im Allgemeinen ausgeschlossen ist. Die „Erlebbarmachung“ des Baudenkmals Fachwerkspeicher für die Öffentlichkeit wird dem Denkmalschutzgesetz gemäß und im Erbbaurechtsvertrag zwischen der Stadt Münster und dem HBZ in einer für das HBZ vertretbaren Form geregelt. Festsetzungen dazu im Bebauungsplan sind nicht vorgesehen. Beschlussvorschlag: Der Stellungnahme des Eingebers sollte nicht gefolgt werden (Beschlussvorschlag 1.2.3). zu 2.4 Werbeanlagen fallen in der Nähe des Baudenkmals unter die Beurteilung des Umgebungsschutzes nach dem Denkmalschutzgesetz und werden auf ihre Stellungnahmen zur Offenlegung / Seite 2 von 8 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 473 Haus Kump – Mecklenbecker Straße / Reiner-Klimke-Weg Erlaubnisfähigkeit hin geprüft. Aus diesem Grund bedarf es im Bebauungsplan in Bezug auf den Schutz des Denkmals für die Festsetzungen zu den Werbeanlagen keiner weiteren Einschränkung. Beschlussvorschlag: Der Stellungnahme des Eingebers sollte nicht gefolgt werden (Beschlussvorschlag 1.2.4). zu 2.5 Im Rahmen des Bebauungsplanes führt eine ausführlichere Darstellung der Kulturgeschichte der ursprünglichen Gesamtanlage oder des Speichers von Haus Kump über die, in der Begründung ausgeführten Angaben hinaus, zu weit. Beschlussvorschlag: Der Stellungnahme des Eingebers sollte nicht gefolgt werden (Beschlussvorschlag 1.2.5). zu 2.6 Ebenso sind Aussagen über den Modersohnweg im Bebauungsplan nicht erforderlich. Beschlussvorschlag: Der Stellungnahme des Eingebers sollte nicht gefolgt werden (Beschlussvorschlag 1.2.6). zu 2.7 Eine europaweite Ausschreibung für das Projekt erfolgt nicht, da für die detaillierte, künftige Nutzungszielsetzung praktisch nur das HBZ für die Realisierung in Betracht kommt. Im Übrigen regelt der VBP- Entwurf nicht die Grundstücksvergabe. Das Vorhaben des HBZ besteht im Wesentlichen in der Realisierung einer Fortbildungs- und Gestaltungsakademie, als Teil ihres Bildungsangebots. Anderweitige kommerzielle Nutzungen sind damit ausgeschlossen. Eine Beschlussfassung erübrigt sich. 3. Der Vorhabenträger bittet um Veränderung der im Einzelnen bezeichneten Arten der baulichen Nutzung in den textlichen Festsetzungen (und demgemäß in der Begründung) des Bebauungsplanes, da sich die Planung nunmehr konkretisiert habe. Demgemäß sollen folgende Begrifflichkeiten verwendet werden: „1.1 Art des Vorhabens Das Vorhaben besteht im Umbau, Abriss, Neubau, und Nutzung von Gebäuden und besteht aus folgenden Einzelvorhaben: a) Haupthaus : Abriss und Neubau bzw. Umbau zu einer Fortbildungs- und Gestaltungsakademie, b) ehemaliges Scheunengebäude: Abriss des nördlichen Gebäudeteils und Fachwerkneubau mit festgesetzter Hauptfirstrichtung in west-östlicher Richtung auf der ausgewiesenen überbaubaren Fläche; Umbau und Sanierung des südlichen Gebäudeteils (Anbau mit festgesetzter Hauptfirstrichtung in nord-südlicher Richtung); Ausbau und Nutzung des Gesamtgebäudes als Fortbildungseinrichtung (Fachwerkkompetenzzentrum mit bauphysikalischem Schwerpunkt), c) Vorhandener Fachwerkspeicher : Erhaltung nach denkmalrechtlichen Vorgaben und Erlebbarmachen für die Öffentlichkeit durch Maßnahmen laut Vereinbarungen im abgeschlossenen Erbbaurechtsvertrag, Stellungnahmen zur Offenlegung / Seite 3 von 8 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 473 Haus Kump – Mecklenbecker Straße / Reiner-Klimke-Weg d) ehemaliges Stallgebäude: Umbau und Umnutzung zu Werkstätten/Unterrichtsräumen und Büros, e) Abriss des im nord-östlichen Teil des Plangebietes im VEP dargestellten Wirtschaftsgebäudes (ehemaliger Schweinestall), f) Die Erhaltung und Verkleidung der an dem Wirtschaftsgebäude angebauten Trafostation, g) die Errichtung einer Fahrradabstellanlage sowie einer Einhausung für Abfallcontainer entsprechend Freiflächengestaltungsplan, h) Errichtung einer Stellplatzanlage (im Bereich der Nebennutzungen) mit 134 Stellplätzen sowie Anpflanzungen entsprechend den planerischen Festsetzungen. Das Vorhaben beinhaltet ferner die Etablierung folgender Nebennutzungen jeweils in einem der Gebäude Haupthaus, Scheunengebäude, Stallgebäude (Abs. a), b) und d)): - Einrichtung einer Cafeteria für Lehrgangsteilnehmer und Besucher, die auch der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden kann, mit ca. 150 m² Bruttogeschossfläche, - Einrichtung einer auch für die Öffentlichkeit zugänglichen Toilettenanlage, - Einrichtung einer Wohnung für Bedienstete der HWK (Aufsichts- und Bereitschaftspersonen, Betriebinhaber und / oder -leiter) auf einer Bruttogeschossfläche von ca. 100 m².“ Stellungnahme der Verwaltung: Da keine städtebaulichen Bedenken bestehen, sollte der Anregung gefolgt werden und die Planung einschließlich der Begründung dementsprechend geändert werden. Eine erneute Offenlegung ist nicht erforderlich. Darüber hinaus stellt der Hinweis Nr. 4.3 in den textlichen Festsetzungen des Bebauungsplanes fest, dass über die Festsetzungen des Bebauungsplanes hinaus ergänzende, öffentlich-rechtliche Vereinbarungen zwischen der Stadt Münster und dem Vorhabenträger abgeschlossen werden (Durchführungsvertrag). Beschlussvorschlag: In der Begründung wird im Kapitel 6.2.1.1 Nutzungsart(en), Nutzungsdichte der Absatz Art der baulichen Nutzung wie folgt neu gefasst: „Art der baulichen Nutzung Das Vorhaben besteht aus: • einer Fortbildungs- und Gestaltungsakademie mit einem Fachwerkkompetenzzentrum mit bauphysikalischem Schwerpunkt, • Werkstätten / Unterrichtsräumen, Büros, einer Cafeteria und einer Wohnung, • einer separaten Stellplatzanlage und Stellungnahmen zur Offenlegung / Seite 4 von 8 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 473 Haus Kump – Mecklenbecker Straße / Reiner-Klimke-Weg • der Neugestaltung des Bereiches der historischen Gräftenanlage mit erforderlichen Nebenanlagen. Entsprechend diesen wesentlichen Planungszielen werden das engere Hofgelände, begrenzt durch einen Abstand von 3,0 m zu den Gebäuden und die geplante Stellplatzanlage an der Mecklenbecker Straße im Sinne eines Sondergebietes (Bildung) entwickelt. Die übrige Fläche der Hofanlage wird als private Grünfläche (Garten- und Gräftenanlage) festgesetzt. Zusammen mit der Stellplatzanlage und den dort verbleibenden öffentlichen Grünflächen bilden diese Flächen den Bereich des Vorhaben- und Erschließungsplanes. Im Vorhaben- und Erschließungsplan, innerhalb der mit a) und b) gekennzeichneten überbaubaren Flächen (Haupthaus und ehemaliges Scheunengebäude) wird als Hauptnutzung eine Fortbildungs- und Gestaltungsakademie mit einem Fachwerkkompetenzzentrum mit bauphysikalischem Schwerpunkt mit ca. 1800 m² Bruttogeschossfläche festgesetzt. Die Handwerkskammer plant diese zum Teil neu gegründeten Bildungseinrichtungen hier einzurichten, weil für diese im bestehenden Bildungszentrum nicht ausreichend Raum zur Verfügung steht und Haus Kump und seine Umgebung den idealen Rahmen für die Ausbildung in kreativen Berufen bildet. Als weitere Nutzungen – soweit diese in einem Zusammenhang zur ausgeübten Hauptnutzung stehen – sind zulässig: • innerhalb der mit d) gekennzeichneten überbaubaren Flächen (ehemaliges Stallgebäude) Werkstätten / Unterrichtsräume und Büros mit max. ca. 400 m² Bruttogeschossfläche, • eine Cafeteria für Lehrgangsteilnehmer und Besucher, die auch der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden kann, mit max. ca. 150 m² Bruttogeschossfläche und • eine Wohnung mit max. ca. 100 m² Bruttogeschossfläche für Aufsichts- oder Bereitschaftspersonen, bzw. für Betriebsinhaber oder Betriebsleiter im Sinne des § 8 (3) Nr. 1 BauNVO (§ 11 (2) BauNVO) (TF 1.1). Damit werden die beabsichtigten Nutzungen im Einzelnen festgesetzt und schließen andere bzw. alternative Nutzungen aus.“ Dementsprechend wird Punkt 1.1 der textlichen Festsetzungen des Bebauungsplanes wie folgt neu gefasst: „1.1 Art des Vorhabens Im Vorhaben- und Erschließungsplan, inner halb der mit a) und b) gekennzeichneten überbaubaren Flächen (Haupthaus und ehemaliges Scheunengebäude) ist als Hauptnutzung eine Fortbildungs- und Gestaltungsakademie mit einem Fachwerkkompetenzzentrum mit bauphysikalischem Schwerpunkt mit max. ca. 1800 m² Bruttogeschossfläche zulässig. Stellungnahmen zur Offenlegung / Seite 5 von 8 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 473 Haus Kump – Mecklenbecker Straße / Reiner-Klimke-Weg Als weitere Nutzungen – soweit diese in einem Zusammenhang zur ausgeübten Hauptnutzung stehen – sind zulässig: • innerhalb der mit d) gekennzeichneten überbaubaren Flächen (ehemaliges Stallgebäude) Werkstätten / Unterrichtsräume und Büros mit max. ca. 400 m² Bruttogeschossfläche, • eine Cafeteria mit max. ca. 150 m² Bruttogeschossfläche und • eine Wohnung mit max. ca. 100 m² Bruttogeschossfläche für Aufsichts- oder Bereitschaftspersonen, bzw. für Betriebsinhaber oder Betriebsleiter im Sinne des § 8 (3) Nr. 1 BauNVO (§ 11 (2) BauNVO).“ Dementsprechend werden die Festsetzungen im Bebauungsplan wie folgt geändert: Nutzungsfestsetzung für die überbaubare Fläche a): „Fortbildungs- und Gestaltungsakademie“ Nutzungsfestsetzung für die überbaubare Fläche b): „Fortbildungs- und Gestaltungsakademie mit einem Fachwerkkompetenzzentrum mit bauphysikalischem Schwerpunkt“ Nutzungsfestsetzung für die überbaubare Fläche d): „Werkstätten / Unterrichtsräume und Büros“ (Beschlussvorschlag 1.1.2) 4. Der Vorhabenträger beabsichtigt am Standort des verbleibenden Trafos im Nordosten des Planbereiches einen überdachten Standort für Müllcontainer und Fahrradabstellplätze einzurichten. Dieser Bereich soll als weiterer Teilbereich aus dem Landschaftsschutzgebiet (LSG) entlassen und die Grenze des LSG entsprechend verändert werden. Stellungnahme der Verwaltung: Eine Voraussetzung für den Satzungsbeschluss über den Bebauungsplan ist die Genehmigung der beantragten Teilaufhebung der Landschaftsschutzverordnung für das Landschaftsschutzgebiet (LSG) Nr. 21 Aaniederung Hohenholte bis Mecklenbeck. Auf der Ebene der Flächennutzungsplanung wurde die Inaussichtstellung einer Teilaufhebung beantragt. Für diesen Antrag hat die Bezirksregierung die Inaussichtstellung der Teilaufhebung erklärt. Im Rahmen der Offenlegung der Entwürfe zur 18. Änderung des fortgeschriebenen Flächennutzungsplanes sowie zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan und Vorhaben- und Erschließungsplan Nr. 473 Haus Kump – Mecklenbecker Straße / Reiner-Klimke-Weg sowie zeitgleich der Beteiligung der Behörden ergab sich das Erfordernis, dass im Umfeld des bestehenden und auch zukünftig am Standort verbleibenden Trafos im Nordosten des Planbereiches ein überdachter Standort für Müllcontainer und Fahrradabstellplätze errichtet werden soll. Für die geplante Ausweitung des zukünftig baulich nutzbaren Gebietes ist für diese Teilfläche eine ergänzende Entlassung der Fläche aus dem Landschaftsschutz erforderlich. Stellungnahmen zur Offenlegung / Seite 6 von 8 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 473 Haus Kump – Mecklenbecker Straße / Reiner-Klimke-Weg Für die erweiterte Fläche wurde ebenfalls die Inaussichtstellung einer Teilaufhebung beantragt. Der Landschaftsbeirat der Stadt Münster hat in seinen Sitzungen am 28.09.2005 und am 26.11.2008 den Anträgen auf Entlassung aus dem Landschaftsschutzgebiet zugestimmt. Seitens der Unteren Landschaftsbehörde der Stadt Münster bestehen gegen beide Teilaufhebungen der Landschaftsschutzgebietsverordnung keine Bedenken. Die Stadtverwaltung Münster hat bei der Bezirksregierung Münster auf der Grundlage des Entwurfes des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 473 einen Antrag auf Teilaufhebung der Landschaftsschutzverordnung für das Landschaftsschutzgebiet (LSG) Nr. 21 Aaniederung Hohenholte bis Mecklenbeck für die beantragten Flächen gestellt. Am 16.02.2009 erfolgte die Mitteilung der Bezirksregierung Münster – Höhere Landschaftsbehörde –, dass der Antrag auf Inaussichtstellung einer Teilaufhebung der Landschaftsschutzverordnung für den erweiterten baulich genutzten Planbereich nicht weiter verfolgt werde, sondern dass dieser im Zusammenhang mit dem vorliegenden Antrag auf Teilaufhebung der Landschaftsschutzverordnung vom 05.02.2009 im Vorfeld des Satzungsbeschlusses für den Bebauungsplan Nr. 473 abgearbeitet wird Am 15.05.2009 wurde schließlich die notwendige Verordnung zur Teilaufhebung der Landschaftsschutzverordnung im Amtsblatt fü r den Regierungsbezirk Münster verkündet. Sie trat eine Woche nach ihrer Verkündung in Kraft. Beschlussvorschlag: Der Stellungnahme des Eingebers sollte gefolgt werden. Die neue Abgrenzung des Landschaftsschutzgebietes wird im Bebauungsplan nachrichtlich übernommen (Beschlussvorschlag 1.1.3). 5. Information der Stadtverwaltung zum Thema „Altlasten auf dem Gelände“ In den 80er Jahren wurde aus Altkabeln hergestelltes Schreddermaterial auf Reitplätzen ausgebracht, um die Reitbedingungen für die Pferde zu verbessern. Bei Untersuchungen der Außenreitflächen auf Haus Kump wurde festgestellt, dass alle Plätze mit Kabelschredderschrott durchsetzt sind. Die Analysenergebnisse zeigen keine Gefährdung von Menschen und Tieren durch Schwermetalle. Es wurden Belastungen mit polychlorierten Biphenylen (PCB) nachgewiesen, die möglicherweise aus der Mi tverarbeitung PCB-haltiger Elektroteile resultieren. Aufgrund dieser Kontaminationen wird die Anlage „Haus Kump“ im Altlasten-/ Verdachtsflächenkataster der Stadt Münster unter der Nummer 92 geführt. Polychlorierte Biphenyle (PCB) sind giftige Chlorverbindungen, deren Verwendung inzwischen weltweit verboten wurde. Um eine orale und inhalative Aufnahme zu unterbinden, wurden als Sofortmaßnahme Nutzungseinschränkungen ausgesprochen. Das Spielen von Kindern auf den belasteten Flächen wurde untersagt. Es wurde angeordnet, den Reitboden regelmäßig feucht zu halten und so eine Staubbildung nachhaltig zu verhindern. Eine Gefährdung des Grundwassers lässt sich aufgrund der sehr geringen Wasserlöslichkeit der PCB in Verbindung mit der bekannten Untergrundsituation des Stellungnahmen zur Offenlegung / Seite 7 von 8 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 473 Haus Kump – Mecklenbecker Straße / Reiner-Klimke-Weg Untersuchungsgebietes nicht ableiten. In den durchgeführten Trinkwasseruntersuchungen konnten keine auffälligen Belastungen festgestellt werden. Da das belastete Bodenmaterial kürzlich abgetragen worden ist, kann auf eine Kennzeichnung der Fläche im Bebauungsplan und FNP verzichtet werden. Die Schlämme aus dem nordwestlichen Gräftenabschnitt weisen z. T. erhöhte EOX- Belastungen auf. Da auch diese Schlämme zurzeit entfernt werden, kann auf eine Kennzeichnung der Fläche in Bebauungsplan und FNP verzichtet werden. Des Weiteren wurde die ursprüngliche Gräfte „nördlich des Schweinestalls“ teilweise mit durch polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe belastetem Boden verfüllt. Die Wiederherstellung des ursprünglichen Gräftenv erlaufs ist Teil des Bauvorhabens der Handwerkskammer Münster. Es ist daher vo rgesehen, zum jetzigen Zeitpunkt auf die Sanierung der Fläche durch die Stadt Münster zu verzichten und mit der Handwerkskammer Münster eine Vereinbarung zur Kostenbeteiligung an den Beseitigungsmehraufwendungen im Rahmen der Realisierung der Maßnahme „Bildungseinrichtung“ zu treffen. Auf eine Kennzeichnung kann daher sowohl im Bebauungsplan als auch im FNP verzichtet werden. Dieser Text wird in die Begründung zum Bebauungsplan in das Kapitel 6.7 Altlasten / Altstandorte übernommen und der bisherige Text ersetzt. Der Umweltbericht ist dementsprechend geändert worden. Stellungnahmen zur Offenlegung / Seite 8 von 8
V-0226-2009-Anlage-4-Planverkleinerung
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St St Fuß- und Radweg St D Dressurplatz 2 Dressurplatz 1 Springplatz Abreiteplatz Abreiteplatz Rennbahn Reitweg Reithalle Reithalle Pferdesport Trainerstand Ü Ü Gräften- und Gartenanlage P PP brach Modersohnweg Radweg 41 Echelmeyerstraße Radw eg III 2 Bildungszentrum Handwerkskammer 486 I98d 348 73 Reiner - Klim ke - W eg 252a 1 W eg I 252 93 Weg W eg 496 K 2 Mecklenbecker Straße 84 271 I I 273 29 62 349 98e I 405 404 403 I 98c 108 28 406 98b I I I 275 -I 64 63 Reitplatz I II Haus Kump 74 43 42 37 Reithalle Reithalle 28 27 60 26 82 81 85 80 77 73 79 113 112 109 104 Radweg 277 I 111 110 23 Reiner - Klimke - Weg W eg 97 44 96 25 57 99 98 64 100 101 30 105 103 102 36 352 499 I 290 795 107 93 106 TH 5,00m SD FH 11,00m TH 5,00m SD FH 11,00m TH 3,50m FH 8,50m TH 3,50m FH 6,50m TH 4,00m FH 9,00m TH 4,00m FH 12,00m FD FH 4,50m a) b) c) d) Fortbildungs- und Gestaltungsakademie Werkstätten/Unterrichts- räume und Büros Fortbildungs- u. Gestaltungsaka- demie mit einem Fachwerkkompe- tenzzentrum mit bauphysika- lischem Schwer- punkt 0,4 SD Flur 229 Anlage 4 zur Vorlage Nr. V/0226/2009 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 473 Stadtplanung Verkehrsplanung Stadtentwicklung Amt für Verkleinerung ST ADT M TÜNS ER
V-0226-2009-Anlage-2-Begruendung
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Anlage 2 zur Vorlage Nr. V/0226/2009 Begründung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 473: Haus Kump – Mecklenbecker Straße / Reiner-Klimke-Weg Inhalt Seite 1. Planungsanlass / Planungsgrundlagen .................................................................................................2 2. Geltungsbereich.....................................................................................................................................2 3. Planungsrechtliche Situation .................................................................................................................2 3.1 Entwicklung aus dem Flächennutzungsplan.............................................................................. 2 3.2 Bestehendes Planungsrecht / Sonstige Satzungen, Verordnungen.......................................... 3 4. Räumliche und strukturelle Situation .....................................................................................................5 5. Planungsziele ........................................................................................................................................6 6. Inhalte des Bebauungsplanes ...............................................................................................................6 6.1 Grundzüge der Planung ............................................................................................................. 6 6.2 Inhalte des Vorhaben- und Erschließungsplanes ...................................................................... 7 6.2.1 Bauliche Nutzung und Baugestaltung...............................................................................7 6.2.1.1 Nutzungsart(en), Nutzungsdichte ......................................................................7 6.2.1.2 Bebaubare Flächen, Bauhöhe..........................................................................8 6.2.1.3 Firstrichtung, Dachform, Material, Farbgebung, Dachaufbauten .....................8 6.2.1.4 Stellplätze, Nebenanlagen................................................................................9 6.2.1.5 Freiflächen, Begrünung ....................................................................................9 6.2.1.6 Werbeanlagen...................................................................................................9 6.2.1.7 Denkmalschutz / Archäologie .........................................................................10 6.2.2 Verkehrsflächen / Erschließung / Öffentliche Grünflächen.............................................11 6.3 Inhalte des Bebauungsplanes außerhalb des Vorhaben- und Erschließungsplanes.............. 11 6.4 Ver- und Entsorgung / Technische Infrastruktur ...................................................................... 12 6.5 Ausgleichsflächen..................................................................................................................... 12 6.6 Immissionsschutz ..................................................................................................................... 13 6.7 Altlasten / Altstandorte.............................................................................................................. 13 7. Flächenbilanz.......................................................................................................................................14 8. Auswirkungen auf die Umwelt / Umweltbericht gem. § 2 a BauGB ....................................................14 8.1 Rahmen der Umweltprüfung .................................................................................................... 14 8.2 Kurzdarstellung der Planung ....................................................................................................15 8.3 Fachgesetzliche Ziele und Vorgaben des Umweltschutzes..................................................... 15 8.4 Umweltbeschreibung / Umweltbewertung und Wirkungsprognose ......................................... 16 8.4.1 Menschen........................................................................................................................16 8.4.2 Pflanzen, Tiere und biologische Vielfalt ..........................................................................17 8.4.3 Boden ..............................................................................................................................20 8.4.4 Wasser ............................................................................................................................21 8.4.5 Klima / Luft ......................................................................................................................23 8.4.6 Landschaft.......................................................................................................................23 8.4.7 Kulturgüter und sonstige Sachgüter................................................................................24 8.4.8 Wechselwirkungen der Schutzgüter ...............................................................................25 8.4.9 Zusammenfassung der erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen........................25 8.5 Nichtdurchführung der Planung (Prognose Null-Variante)....................................................... 26 8.6 Anderweitige Planungsmöglichkeiten ...................................................................................... 26 8.7 Überwachung (Monitoring) .......................................................................................................26 8.8 Zusammenfassung................................................................................................................... 26 9. Gesamtabwägung................................................................................................................................27 9.1 Eingriffe in Natur und Landschaft: Ausgleich ........................................................................... 27 9.2 Sonstige Umweltbelange: Verbleibende Auswirkungen .......................................................... 28 10. Realisierung der Planung / Durchführungsmaßnahmen .....................................................................28 Begründung / Seite 1 von 29 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 473 Haus Kump – Mecklenbecker Straße / Reiner-Klimke-Weg 1. Planungsanlass / Planungsgrundlagen Anlass für die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans ist die Absicht der Hand- werkskammer Münster in der Hofanlage Haus Kump – deren landwirtschaftliche Nutzung inzwi- schen eingestellt wurde – eine Fortbildungseinrichtung mit Nebennutzungen zu errichten. Die im städtischen Eigentum befindliche Anlage liegt in Nachbarschaft zum MK- Bereich “Handwerkskammer / Handwerkerbildungszentrum Münster“ südlich der Mecklenbecker Straße. Hier betreibt die Handwerkskammer Münster ein Handwerkerbildungszentrum mit Lehrwerkstät- ten für Berufsvorbereitung und -ausbildung, Meisterschulen für das Handwerk, dem Zentrum IT und Medientechnologie, dem Institut für Umweltschutz, dem Zentrum für Bau und Energie, der Akademie für Unternehmensführung und der Akademie Gestaltung im Handwerk. Damit sind die vorhandenen Grundstücksflächen baulich ausgeschöpft und auch die übrige Umgebung lässt keine weiteren Nutzungen für die Handwerkskammer zu. Deshalb sollen durch Umnutzung der Hofanlage “Haus Kump“ in ein Bildungs- und Demonstrationszentrum Handwerk aus- schließlich diese in Standortnähe bestehenden Institutionen gestärkt und ergänzt werden. Darüber hinaus sollen für den Reiterverein St. Georg die Voraussetzungen für die langfristige Entwicklung des Vereinsstandortes geschaffen werden. Der Rat der Stadt Münster hat in seiner Sitzung am 10.12.2003 die Aufstellung eines Bebau- ungsplanes beschlossen, um das im folgenden erläuterte Vorhaben planungsrechtlich zu er- möglichen. 2. Geltungsbereich Das Plangebiet befindet sich am südwestlichen Rand der Innenstadt Münsters zwischen dem Reiner-Klimke-Weg und der Mecklenbecker Straße. Es umfasst die wesentlichen Teile der in seiner Struktur wieder aufzunehmenden historischen Hofanlage Haus Kump sowie eine externe Fläche an der Mecklenbecker Straße für die Unter- bringung der erforderlichen Stellplätze. Diese Flächen stellen den Vorhaben- und Erschlie- ßungsplan dar. Das Plangebiet umfasst des Weiteren das Areal des Reitervereins St. Georg nordwestlich von Haus Kump mit einem kleinen Teil der ursprünglich aus einer Vor- und einer Hauptinsel bestehenden historischen Hofanlage. Diese Flächen werden in den Satzungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans mit aufgenommen. Innerhalb des Geltungsbereichs liegen die folgenden Grundstücke: Gemarkung Münster, Flur 26, Teile der Flurstücke 74, 91 Flur 27, Flurstück 37, Teile der Flurstücke 36, 38 Flur 229, Flurstück 84, Teile der Flurstücke 80, 85, 100, 113 Die Grenzen des Geltungsbereiches des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 473 sind im Plan durch einen grauen Farbstreifen bezeichnet. 3. Planungsrechtliche Situation 3.1 Entwicklung aus dem Flächennutzungsplan Die Aufstellung des Bebauungsplanes unterliegt dem Entwicklungsgebot aus dem Flächennut- zungsplan (FNP). Der rechtswirksame Flächennutzungsplan der Stadt Münster stellt das Plangebiet überwiegend als “Grünfläche“ mit der Zweckbestimmung “Parkanlage“ sowie der Zweckbestimmung “Maß- Begründung / Seite 2 von 29 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 473 Haus Kump – Mecklenbecker Straße / Reiner-Klimke-Weg nahmen zum Schutz, zur Pflege, und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft“ dar. Im Norden des Plangebietes stellt der Flächennutzungsplan “Fläche für die Landwirtschaft“ dar und im Süden ist das “Überschwemmungsgebiet der Aa“ gekennzeichnet. Die Darstellungen des Flächennutzungsplanes widersprechen somit in Teilen den Zielsetzun- gen des Bebauungsplanes. Parallel zur Aufstellung des Bebauungsplanes wird deshalb der Flächennutzungsplan geändert. Der Bebauungsplan wird damit im Zuge dieses Änderungsverfahrens i. S. des § 8 (2) BauGB aus dem Flächennutzungsplan entwickelt. 3.2 Bestehendes Planungsrecht / Sonstige Satzungen, Verordnungen Landschaftsschutz Der Planbereich liegt im Geltungsbereich des Landschaftsschutzgebietes (LSG) Nr. 21 Aanie- derung Hohenholte bis Mecklenbeck. Dies entspricht auch den Darstellungen im Gebietsent- wicklungsplan als Agrarbereich, Bereich für den Schutz der Natur, Bereich für den Schutz der Landschaft sowie Erholungsbereich. Diese Rechtslage steht somit der geplanten teilweisen In- anspruchnahme als Baufläche bzw. Stellplatzanlage entgegen. Eine teilweise Entlassung der Fläche aus dem Landschaftsschutz für die geplante Baufläche ist daher ergänzend erforderlich. Vor Wirksamkeit der 18. Änderung des fortgeschriebenen FNP, die parallel zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes und Vorhaben- und Er- schließungsplanes Nr. 473 erfolgt, muss daher das entgegenstehende LSG entsprechend zu- rückgenommen werden. Da es sich im vorliegenden Fall um ein LSG außerhalb von geltenden Landschaftsplänen han- delt, wurde im weiteren Verfahren die Höhere Landschaftsbehörde (Dezernat 51) der Bezirks- regierung Münster um Mitteilung gebeten, ob 1. die beabsichtigte Überplanung von zwei Teilflächen des LSG Nr. 21 Aaniederung Hohenhol- te bis Mecklenbeck durch die beiden geplanten Sondergebiete unbedenklich und genehmi- gungsfähig ist und dass 2. im Rahmen der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes und Vorhaben- und Erschließungsplanes Nr. 473 Haus Kump – Mecklenbecker Straße / Reiner-Klimke-Weg eine entsprechende Änderung der betreffenden Landschaftsschutzgebietsverordnung erfolgen kann – ob also eine Inaussichtstellung einer Teilaufhebung der Landschaftsschutzgebiets- verordnung für beide Planbereiche verbindlich erklärt wird. Daraufhin hat die Bezirksregierung Münster – Höhere Landschaftsbehörde – die Inaussichtstel- lung der Teilaufhebung der Landschaftsschutzverordnung erklärt. Im Rahmen der Offenlegung der Entwürfe zur 18. Änderung des fortgeschriebenen FNP sowie zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan und Vorhaben- und Erschließungsplan Nr. 473 Haus Kump – Mecklenbecker Straße / Reiner-Klimke-Weg sowie zeitgleich der Beteiligung der Be- hörden ergab sich das Erfordernis, dass im Umfeld des bestehenden und auch zukünftig am Standort verbleibenden Trafos im Nordosten des Planbereiches ein überdachter Standort für Müllcontainer und Fahrradabstellplätze errichtet werden soll. Für die geplante Ausweitung des zukünftig baulich nutzbaren Gebiets ist für diese Teilfläche ei- ne ergänzende Entlassung der Fläche aus dem Landschaftsschutz erforderlich. Begründung / Seite 3 von 29 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 473 Haus Kump – Mecklenbecker Straße / Reiner-Klimke-Weg Für die erweiterte Fläche wurde ebenfalls die Inaussichtstellung einer Teilaufhebung beantragt. Der Landschaftsbeirat der Stadt Münster hat in seinen Sitzungen am 28.09.2005 und am 26.11.2008 den Anträgen auf Entlassung aus dem Landschaftsschutzgebiet zugestimmt. Seitens der Unteren Landschaftsbehörde der Stadt Münster bestehen gegen beide Teilaufhe- bungen der Landschaftsschutzgebietsverordnung keine Bedenken. Die Stadtverwaltung Münster hat bei der Bezirksregierung Münster auf der Grundlage des Ent- wurfes des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 473 einen Antrag auf Teilaufhebung der Landschaftsschutzverordnung für das Landschaftsschutzgebiet (LSG) Nr. 21 Aaniederung Ho- henholte bis Mecklenbeck für die beantragten Flächen gestellt. Am 16.02.2009 erfolgte die Mitteilung der Bezirksregierung Münster – Höhere Landschaftsbe- hörde –, dass der Antrag auf Inaussichtstellung einer Teilaufhebung der Landschaftsschutzver- ordnung für den erweiterten baulich genutzten Planbereich nicht weiter verfolgt werde, sondern dass dieser im Zusammenhang mit dem vorliegenden Antrag auf Teilaufhebung der Land- schaftsschutzverordnung vom 05.02.2009 im Vorfeld des Satzungsbeschlusses für den Bebau- ungsplan Nr. 473 abgearbeitet wird. Am 15.05.2009 wurde schließlich die notwendige Verordnung zur Teilaufhebung der Land- schaftsschutzverordnung im Amtsblatt für den Regierungsbezirk Münster verkündet. Sie trat ei- ne Woche nach ihrer Verkündung in Kraft. Die zukünftige Grenze des Landschaftsschutzgebietes ist im Bebauungsplan als nachrichtliche Übernahme dargestellt. Landschaftsplan Der Planbereich liegt im Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen Landschaftsplanes "Roxeler Riedel". Für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes wird eine Anpassung an den Entwurf des Landschaftsplanes parallel zur Aufstellung des Bebauungsplanes vorgenommen (Anpassungsklausel gemäß Landschaftsgesetz). Überschwemmungsgebiete Der Planbereich wird durchquert durch die beiden Fließgewässer Aa und Meckelbach; der Me- ckelbach mündet ca. 200 m westlich der Aa-Brücke Zufahrt Haus Kump in die Aa. Entlang der Aa ist ein gesetzliches Überschwemmungsgebiet (HQ-100-Linie) vorläufig festgesetzt, in das Teilflächen der Hofanlage Haus Kump hineinragen. Auf diesen Teilflächen sind jedoch gemäß den Festsetzungen des Entwurfs des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 473 keine Hochbauten vorgesehen. Das Überschwemmungsgebiet der Aa ist im Bebauungsplan nachrichtlich übernommen wor- den. Deshalb wird im Bebauungsplan darauf hingewiesen, dass die Teile des Bebauungsplangebie- tes, die im Überschwemmungsgebiet liegen, in ihrer Funktion als Rückhalteflächen zu erhalten sind. Die Errichtung baulicher Anlagen sowie sonstige Maßnahmen, wie beispielsweise die Er- höhung der Erdoberfläche, die Errichtung von Zäunen oder Bepflanzungsmaßnahmen sind da- her nur in Ausnahmefällen und mit Genehmigung der Unteren Wasserbehörde zulässig (Hin- weis 4.2). Begründung / Seite 4 von 29 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 473 Haus Kump – Mecklenbecker Straße / Reiner-Klimke-Weg Denkmalschutz Die umgräftete Hofanlage „Haus Kump“ steht in ihrer Gesamtheit als Bodendenkmal unter Schutz. Teile der baulichen Anlagen (Fachwerkspeicher) sind als Baudenkmal in die Denkmal- liste der Stadt eingetragen. (siehe Kapitel 6.2.1.7) 4. Räumliche und strukturelle Situation Lage und visuelle Prägung Ca. 3 km südwestlich des Zentrums der Stadt Münster, am äußeren Ende des in die Stadt hin- einführenden Naherholungsbereichs um den Aasee, im Schnittpunkt zwischen gestalteter Grün- fläche und landwirtschaftlicher Nutzfläche befindet sich das Plangebiet im Bereich der wichtigs- ten in die Stadt hineinführenden Grünschneisen. Es ist geprägt durch diese Grünflächen, deren teils wertvollen Baumbestand, den Lauf der Aa und die Hofanlage Haus Kump sowie die Anlagen des Reitervereins. Nutzungsstruktur im Plangebiet Die alte Hofanlage Haus Kump mit Haupthaus, Stallungen, Scheune und Speicher ist mit einer teils noch erkennbaren Gräfte umgeben. Ältester erhaltener Bestand der Inselbebauung ist der Fachwerkspeicher aus dem Jahr 1549. Die übrigen Gebäude sind neueren Datums und nicht von bemerkenswerter Gestaltqualität. Die landwirtschaftliche Nutzung der Hofanlage ist aufgegeben worden, so dass die Gebäude teils leer stehen und teils vom benachbarten Reiterverein mitgenutzt werden. Die Zuwegung zum Hof erfolgt von der Mecklenbecker Straße im Süden über eine Brücke der Aa und von Norden über den Reiner-Klimke-Weg, an dem auch die Anlagen des Reitervereins St. Georg angeschlossen sind. Die südliche Zufahrt wird ebenfalls von den Mitgliedern des Rei- tervereins genutzt. Die Reithallen des Reitervereins liegen benachbart zur Hofanlage im Nordwesten und werden durch vorhandene Reitanlagen, Stellplätze und weiteren Nebenanlagen ergänzt. Die für die Stellplatzanlage an der Mecklenbecker Straße vorgesehenen Flächen stellen derzeit Grünflächen dar und werden durch einen vorhandenen Fuß- und Radweg durchschnitten. Nutzungsstruktur im näheren Umfeld Stadteinwärts, im Nordosten des Plangebietes grenzt der Aasee mit großzügigen öffentlichen Grünanlagen und einem umfangreichen Rad- und Fußwegenetz, sowie den Flächen des Allwet- terzoos an. Nördlich bis südwestlich bestimmen Wald und Wiesen das Bild und bilden den Übergang in die münsterländische Parklandschaft. Im Süden, jenseits der Mecklenbecker Straße, beginnt der z. Z. in wesentlicher Neu- bzw. Um- strukturierung befindliche Stadtteil Mecklenbeck und daran anschließend in Richtung Innenstadt der Stadtteil Aaseestadt. Begründung / Seite 5 von 29 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 473 Haus Kump – Mecklenbecker Straße / Reiner-Klimke-Weg 5. Planungsziele Übergeordnete Ziele • Nach Aufgabe der landwirtschaftlichen Nutzung soll die Hofstelle Haus Kump einer neuen, umgebungsverträglichen Nutzung zugeführt werden. • Dabei sollen die denkmalwerten Anlagen erhalten und in ihrer historischen Struktur wieder aufgenommen werden. • Der südlich gegenüberliegende, in der Vergangenheit stetig optimierte und ausgebaute MK- Bereich “Handwerkskammer / Handwerkerbildungszentrum Münster“ soll in seiner nutzungs- strukturellen Entwicklung „partnerfokussiert“ und „nutzungsfokussiert“ ausgebaut und unter- stützt werden. • Für den Standort „Haus Kump“ sollen ausschließlich die planungsrechtlichen Optionen für ein Bildungs- und Demonstrationszentrum Handwerk geschaffen werden und ausschließlich die in Standortnähe bestehenden Institutionen strukturell gestärkt werden. • Für die Anlagen des Reitervereins St. Georg soll eine mit dem Landschaftsraum verträgliche Entwicklung ermöglicht werden. Konkrete Zielsetzungen für den Vorhaben- und Erschließungsplan • In der Hofstelle soll als Hauptnutzung eine Fortbildungs- und Gestaltungsakademie mit einer bauphysikalischen Einrichtung Schwerpunkt Fachwerk errichtet werden. • Zusätzlich sollen als Nebennutzungen eine Gastronomie für Lehrgangsteilnehmer und exter- ne Besucher, Werkstätten, Büros und zwei Wohnungen für Aufsichts- oder Bereitschaftsper- sonen, bzw. für Betriebsinhaber oder Betriebsleiter errichtet werden. • Der Wiederaufbau soll sich an der Bestandskubatur orientieren. • Die erforderlichen Stellplätze sollen in einer Parkplatzanlage an der Mecklenbecker Straße nachgewiesen werden. • Die Durchführung der Maßnahmen soll auf der Basis einer mit den Fachbehörden abge- stimmten Freiflächengestaltung erfolgen. Weitere Ziele • Für den Reiterverein St. Georg sollen die Voraussetzungen für die langfristige Entwicklung des Vereinsstandortes geschaffen werden. • Hierzu sollen die große Reithalle und der Trainerstand erhalten und erneuert werden. Für die vorhandene kleine Halle soll eine bauliche Ersatzfläche westlich der großen Reithalle ge- schaffen werden. Der dadurch entfallende Springplatz soll zusammen mit einem zusätzlichen Dressurplatz neu angelegt werden. • Das Gelände des Reitervereins soll in Zukunft von Norden über den Reiner-Klimke-Weg er- schlossen werden. Fußläufig soll die Reitanlage weiterhin über das Wegenetz auch von Sü- den erreichbar bleiben. Rettungsfahrzeuge sollen den Weg über Haus Kump nehmen kön- nen. 6. Inhalte des Bebauungsplanes 6.1 Grundzüge der Planung Damit die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung und Ordnung gewährleistet ist, ist für die Realisierung der Ziele ein vorhabenbezogener Bebauungsplan mit Vorhaben- und Erschlie- Begründung / Seite 6 von 29 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 473 Haus Kump – Mecklenbecker Straße / Reiner-Klimke-Weg ßungsplan – auf der Grundlage des vom Vorhabenträger erarbeiteten Gestaltungsplanes – auf- zustellen mit Festsetzungen unter anderem bezüglich • der Art und des Maßes der baulichen Nutzung, • der Baugrenzen und Baulinien, • der privaten Grünflächen sowie • der Regelungen zur Unterbringung des ruhenden Verkehrs. Diese Festsetzungen stellen die Grundzüge der Planung dar. 6.2 Inhalte des Vorhaben- und Erschließungsplanes 6.2.1 Bauliche Nutzung und Baugestaltung 6.2.1.1 Nutzungsart(en), Nutzungsdichte Art der baulichen Nutzung Das Vorhaben besteht aus: • einer Fortbildungs- und Gestaltungsakademie mit einem Fachwerkkompetenzzentrum mit bauphysikalischem Schwerpunkt, • Werkstätten / Unterrichtsräumen, Büros, einer Cafeteria und einer Wohnung, • einer separaten Stellplatzanlage und • der Neugestaltung des Bereiches der historischen Gräftenanlage mit erforderlichen Neben- anlagen. Entsprechend diesen wesentlichen Planungszielen werden das engere Hofgelände, begrenzt durch einen Abstand von 3,0 m zu den Gebäuden und die geplante Stellplatzanlage an der Mecklenbecker Straße im Sinne eines Sondergebietes (Bildung) entwickelt. Die übrige Fläche der Hofanlage wird als private Grünfläche (Garten- und Gräftenanlage) festgesetzt. Zusammen mit der Stellplatzanlage und den dort verbleibenden öffentlichen Grünflächen bilden diese Flächen den Bereich des Vorhaben- und Erschließungsplanes. Im Vorhaben- und Erschließungsplan, innerhalb der mit a) und b) gekennzeichneten überbau- baren Flächen (Haupthaus und ehemaliges Scheunengebäude) wird als Hauptnutzung eine Fortbildungs- und Gestaltungsakademie mit einem Fachwerkkompetenzzentrum mit bauphysikalischem Schwerpunkt mit ca. 1800 m² Bruttogeschossfläche festgesetzt. Die Handwerkskammer plant diese zum Teil neu gegründeten Bildungseinrichtungen hier einzu- richten, weil für diese im bestehenden Bildungszentrum nicht ausreichend Raum zur Verfügung steht und Haus Kump und seine Umgebung den idealen Rahmen für die Ausbildung in kreati- ven Berufen bildet. Als weitere Nutzungen – soweit diese in einem Zusammenhang zur ausgeübten Hauptnutzung stehen – sind zulässig: • innerhalb der mit d) gekennzeichneten überbaubaren Flächen (ehemaliges Stallgebäude) Werkstätten / Unterrichtsräume und Büros mit max. ca. 400 m² Bruttogeschossfläche, Begründung / Seite 7 von 29 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 473 Haus Kump – Mecklenbecker Straße / Reiner-Klimke-Weg • eine Cafeteria für Lehrgangsteilnehmer und Besucher, die auch der Öffentlichkeit zugäng- lich gemacht werden kann, mit max. ca. 150 m² Bruttogeschossfläche und • eine Wohnung mit max. ca. 100 m² Bruttogeschossfläche für Aufsichts- oder Bereitschafts- personen, bzw. für Betriebsinhaber oder Betriebsleiter im Sinne des § 8 (3) Nr. 1 BauNVO (§ 11 (2) BauNVO) (TF 1.1). Damit werden die beabsichtigten Nutzungen im Einzelnen festgesetzt und schließen andere bzw. alternative Nutzungen aus. Maß der baulichen Nutzung Der aus Gründen des Denkmal- und Umgebungsschutzes zu fordernde, enge bauliche, auf die bestehende Hofstelle begrenzte Rahmen wird durch die Festsetzung der Grundflächenzahl (GRZ) von 0,4 gesichert. 6.2.1.2 Bebaubare Flächen, Bauhöhe Überbaubare Grundstücksflächen Wegen der die hier vorhandene Kulturlandschaft prägenden Bedeutung von Haus Kump ist es Zielsetzung, die Hofstruktur im Verhältnis von überbaubaren und frei zu haltenden Flächen bei- zubehalten. Daher setzt der Bebauungsplan die überbaubaren Flächen (Baufenster) mittels Baugrenzen und aus Gründen des Denkmalschutzes zu den Innenseiten der Hofstelle, an den Giebelseiten und um den gesamten Fachwerkspeicher mittels Baulinien fest, so dass aus- schließlich die dem Gestaltungsentwurf entsprechenden Gebäude erhalten, neu- und umgebaut werden können. Trauf- und Firsthöhen Auch mit den Gebäudehöhen soll die typische Kubatur der vorhandenen Strukturen von Haus Kump gewahrt bleiben. Deshalb ist die Höhe der baulichen Anlagen entsprechend des Bestan- des durch Trauf- und Firsthöhen, in Abhängigkeit zur Dachform und Firstrichtung festgesetzt. Die Traufhöhe ist definiert als der äußere Schnittpunkt zwischen der Oberkante der Außenwand und der Oberkante der Dachhaut. Bezugspunkt für die Höhenangaben ist jeweils die Oberkante der fertig gestellten Hoffläche, die zur unmittelbaren Erschließung dient, gemessen in der Mitte der Fassadenlänge des jeweiligen Gebäudes bzw. Gebäudeteils (TF 1.2). 6.2.1.3 Firstrichtung, Dachform, Material, Farbgebung, Dachaufbauten Um eine durch den Gestaltungsentwurf beabsichtigte, qualitätvolle und der Umgebung und dem Bestand entsprechenden Architektursprache und Baustruktur zu erhalten und zu bewahren, sind die Dachform und die Hauptfirstrichtung im Plan festgesetzt. Darüber hinaus ist festge- setzt, dass die Außenwandflächen der baulichen Anlagen zu 2/3 der jeweiligen Fläche in ro- tem bis rotbraunem Sichtmauerwerk und die Dachflächen als Pfannendächer mit roten Tonzie- geln auszuführen sind. Für untergeordnete Bauteile können Ausnahmen zugelassen werden (TF 1.5). Dachaufbauten sind nur als Einzelgauben mit max. 2,00 m Breite zulässig. Die Sum- me der Gaubenbreiten darf 50 % der Hauptgebäudelänge nicht überschreiten. Gauben sind mindestens 2,00 m von der Außenkante der giebelseitigen Außenwand zurückzusetzen (TF 1.6). Begründung / Seite 8 von 29 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 473 Haus Kump – Mecklenbecker Straße / Reiner-Klimke-Weg 6.2.1.4 Stellplätze, Nebenanlagen Die beabsichtigten Vorhaben erfordern insgesamt eine Anzahl von 134 Stellplätzen. Damit von der notwendigen Stellplatzfläche möglichst geringe Störungen auf den Naherholungsbereich um den Aasee ausgehen, ist in Anlehnung an den Gestaltungsplan die Lage parallel zur Mecklen- becker Straße erfolgt. Die Anlage wird auf kurzem Wege von der Mecklenbecker Straße über die vorhandene Zufahrt zu Haus Kump erschlossen und von vorhandener und geplanter Begrü- nung umschlossen. Ergänzt wird diese Festsetzung dadurch, dass Stellplätze nur innerhalb der festgesetzten Flächen für Stellplätze zulässig sind, sowie dass Garagen und überdachte Stell- platzanlagen außerhalb überbaubarer Flächen unzulässig sind (TF 1.3) . Damit wird auch si- chergestellt, dass innerhalb der Hofanlage keine Stellplätze und Garagen auf den Freiflächen errichtet werden können und damit Immissionen durch Fahrzeugbewegungen in den Naherho- lungsbereich hinein minimiert bleiben. 6.2.1.5 Freiflächen, Begrünung In Anlehnung an den Gestaltungsplan sind die Hofflächen von Haus Kump einschließlich ihrer Zufahrten in Kopfsteinpflaster, die Terrassen in Natursteinplatten (Sandstein) und alle sonstigen Wege in wasserdurchlässigem Kiesbett zu erstellen. Die übrigen Freiflächen (Garten- und Gräftenanlage) sind auf der Grundlage eines Freiflä- chengestaltungsplanes im Sinne der historischen Nutzung gärtnerisch zu gestalten und dauer- haft zu erhalten. Die Gestaltung im Bereich der Gräftenanlage muss auf der Grundlage der his- torischen Kartenwerke erfolgen, die in ihrer Lagerichtigkeit zu überprüfen sind (TF 1.7). Damit sichergestellt ist, dass Einzäunungen nur im Zusammenhang mit Hecken in Erschei- nung treten, wird festgesetzt, dass Sicherungszäune nur in Verbindung mit geschnittenen He- cken aus heimischen Laubgehölzen, wie Hainbuche, Rotbuche, Weißdorn, in einer Höhe bis 1,20 m außerhalb der Grenze des Überschwemmungsgebietes zulässig sind. Die Hecke ist auf der der Landschaft zugewandten Seite an den Zaun zu pflanzen (TF 1.8). Zur Einbindung der geplanten Stellplatzanlage in den Freiraum sind Flächen zum Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen festgesetzt. Diese sind mit stand- ortgerechten heimischen Gehölzen (z. B. Stieleiche, Feldahorn, Hainbuche, Haselnuss, Hartrie- gel, Holunder, Heckenrose, Schneeball u. a.) vollflächig zu bepflanzen und dauerhaft zu erhal- ten. Darüber hinaus wird festgesetzt, dass innerhalb der Stellplatzanlage pro 6 Stellplätze ein hochstämmiger Laubbaum (Stieleiche oder Esche) mit einem Stammumfang von mindestens 16 – 18 cm fachgerecht zu pflanzen und zu erhalten ist. Pro Baum ist eine offene Vegetationsflä- che von mind. 2,5 m x 2,5 m vorzusehen (TF 1.4). Ebenfalls sind die vorhandenen, ökologisch wertvollen Bestände an Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen als zu erhalten festgesetzt. 6.2.1.6 Werbeanlagen Um mögliche Außenwerbung umgebungsverträglich und entsprechend der vorhandenen Anla- ge angemessen anzuordnen, sind Werbeanlagen bei regelloser Anordnung, bei aufdringlicher Wirkung, insbesondere durch grelle Farbgebung und grelle Ausleuchtung sowie bei Ausführung in beweglicher, veränderlicher oder reflektierender Form unzulässig. Sie sind nur an der Stätte der Leistung zulässig. Ein Hinweisschild im Bereich der festgesetzten Stellplatzanlage ist bis zu einer Größe von 1,5 m² ebenfalls zulässig. Die Werbeanlagen sind nur bis unterhalb der festgesetzten Traufkanten an den der Hoffläche zugewandten Fassadenseiten zulässig (TF 1.9). Begründung / Seite 9 von 29 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 473 Haus Kump – Mecklenbecker Straße / Reiner-Klimke-Weg 6.2.1.7 Denkmalschutz / Archäologie Bodendenkmalpflege Das Vorhaben betrifft „Haus Kump“, eine große, in der Grundsubstanz mittelalterliche Hofanla- ge, die aus dem alten, wohl in das 9. Jahrhundert zurückgehenden domkapitularischen Hof Kump hervorgegangen ist. Die Bedeutung des Hofes zeigt sich in der ehemals umlaufenden Gräftenanlage, innerhalb derer die Hofgebäude, darunter der noch bestehende Speicher des 16. Jahrhunderts untergebracht waren. Nicht auszuschließen ist, dass eine ältere Vorgänger- bebauung westlich des Hofes gelegen hat, eine Vermutung, die sich auf Flurnamen stützt. Haus Kump ist auf Grund seiner siedlungsgeschichtlichen Bedeutung ein Bodendenkmal (§ 2 Denkmalschutzgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen). Sämtliche Maßnahmen, die innerhalb der Grenzen des Bodendenkmals durchgeführt werden, bedürfen daher einer Genehmigung der Unteren Denkmalbehörde (§§ 9 u. 12 DSchG NW). Eine enge Abstimmung mit der Unteren Denkmalbehörde ist insbesondere bei der Neugestaltung des Bereiches der historischen Gräf- tenanlage erforderlich, die nur auf der Grundlage historischer Kartenwerke erfolgen kann, deren Lagerichtigkeit im Gelände archäologisch überprüft ist. Im Rahmen des Vorhabens stehen große Flächen innerhalb des Bodendenkmals zur Verände- rung an. Es ist daher davon auszugehen, dass in größerem Umfang archäologisch Untersu- chungen durchgeführt werden müssen, die im Vorfeld der eigentlichen Baumaßnahme zu täti- gen sind. Im Bebauungsplan ist das Bodendenkmal gemäß § 9 (6) BauGB nachrichtlich übernommen und hinsichtlich seiner räumlichen Ausdehnung kenntlich gemacht. Darüber hinaus weist der Bebauungsplan darauf hin, dass auch außerhalb des Bodendenkmals bei Bodeneingriffen archäologische Funde und Befunde auftreten sowie Bodendenkmale ent- deckt werden können. Die Entdeckung von Bodendenkmalen ist unverzüglich der Stadt oder dem Landschaftsverband Westfalen-Lippe, Westf. Museum für Archäologie / Amt für Boden- denkmalpflege, Münster anzuzeigen (§ 15 DSchG). Die Fundstelle ist unverändert zu erhalten (§ 16 DSchG). Der Baubeginn ist der Stadt oder dem Landschaftsverband spätestens 2 Wo- chen vor Maßnahmebeginn anzuzeigen (Hinweis 4.1). Baudenkmalpflege Ältester Bestandteil der Inselbebauung ist der Fachwerkspeicher aus dem Jahre 1549, der einer der ältesten Fachwerkspeicher im Münsterland ist. Mit seinem Fachwerkgerüst, der inneren Raumteilung und der äußeren Gestaltung ist der Denkmalwert u. a. aus architekturgeschichtli- chen und volkskundlichen Gründen gegeben. Die Hofanlage Haus Kump umfasst eine Anzahl landwirtschaftlich genutzter Gebäude, die first- parallel und -senkrecht aufeinander ausgerichtet sind. Zusammen mit dem Bauernhaus bilden sie eine charakteristische Hofsituation des 19. Jahrhunderts. Mit der Anordnung, Größe und Gestaltung jedes Gebäudes als Teil der Gesamtanlage erklären sich Bedeutung, Funktion und Aufgabe des Hofes. Die historische Bedeutung des Speichers als Teil eines landwirtschaftlichen Betriebes wird verdeutlicht. Die neue Nutzung verlangt im Innern erhebliche Umbauten bei den ehemals landwirtschaftlich genutzten Gebäuden. Aufgrund zahlreicher baulicher Änderungen, auch bedingt durch erhebli- che Kriegsschäden im 2. Weltkrieg, liegt die Bedeutung der einzelnen Gebäude nicht in der äu- ßeren Gestaltung, sondern in der Stellung im Hofzusammenhang. Daher ist die Zielsetzung des Bebauungsplanes, diese überlieferte Anordnung und Ausdehnung der Gebäude auch in Zukunft zu bewahren. Begründung / Seite 10 von 29 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 473 Haus Kump – Mecklenbecker Straße / Reiner-Klimke-Weg 6.2.2 Verkehrsflächen / Erschließung / Öffentliche Grünflächen Die Haupterschließung der Hofanlage Haus Kump und der zugehörigen Stellplatzanlage erfolgt auf dem bisherigen Zufahrtsweg von Süden von der Mecklenbecker Straße. Dadurch, dass der gesamte Besucher- und Geschäftsverkehr mit der Stellplatzanlage an der Mecklenbecker Stra- ße abgefangen wird, müssen nur Anlieferungs- und Notfallverkehr bis in die Hofanlage hinein- fahren. Festsetzungen brauchen daher diesbezüglich nicht getroffen werden. Ein vorhandener, von der Hofzufahrt zur Mecklenbecker Straße verlaufender, öffentlicher Fuß- und Radweg wird in einem Teilbereich durch die Stellplatzanlage überplant und daher neu fest- gesetzt. Auf Grund der Lage in der freien Landschaft, im Landschaftsschutzgebiet wird er als öf- fentliche Grünfläche festgesetzt. Die Flächen zwischen diesem Fuß- und Radweg und der Mecklenbecker Straße werden, soweit diese nicht der Stellplatzanlage und zu deren Eingrü- nung dienen, ebenfalls als öffentliche Grünfläche festgesetzt und dienen als Ausgleichsfläche (siehe Kapitel 6.5). 6.3 Inhalte des Bebauungsplanes außerhalb des Vorhaben- und Erschließungspla- nes Die Flächen des Reitervereins St. Georg werden für eine langfristige Entwicklung des Vereins- standortes im Kontext mit den umgebenden Grünflächen entsprechend ihrer derzeitigen Nut- zung als private Grünfläche, Sportplatzanlage für den Pferdesport festgesetzt. Die vorhandene große Reithalle und der Trainerstand werden ebenso wie die für eine neue Reithalle vorgesehene Fläche als mit engen Baugrenzen umgebene überbaubare Flächen festgesetzt, mit entsprechender Trauf- und Firsthöhenbegrenzung und der Festsetzung von Satteldächern mit Hauptfirstrichtung für die Reithallen und Flachdach für den Trainerstand. Somit wird die beabsichtigte Entwicklung in einem der Umgebung angemessenen, engen Rah- men gesichert. Die Traufhöhe ist definiert als der äußere Schnittpunkt zwischen der Oberkante der Außenwand und der Oberkante der Dachhaut. Bezugspunkt für die Höhenangaben ist jeweils die Oberkante der fertig gestellten Hoffläche, die zur unmittelbaren Erschließung dient, gemessen in der Mitte der Fassadenlänge des jeweiligen Gebäudes bzw. Gebäudeteils (TF 2.1). Damit eine einheitliche und keine die Umgebung störende Material- und Farbgebung für die Gebäude erfolgt, sind die Außenwandflächen der baulichen Anlagen zu 2/3 der jeweiligen Flä- che in roter bis rotbrauner Farbton auszuführen. Die Dachflächen sind in schwarzem Farbton auszuführen. Ausnahmen für Solaranlagen sind zulässig und für untergeordnete Bauteile kön- nen ebenfalls jeweils Ausnahmen zugelassen werden (TF 3.1). Stellplätze sind einschließlich der Ein- und Ausfahrt im Plan festgesetzt und nur innerhalb dieser festgesetzten Fläche zulässig. Garagen und überdachte Stellplatzanlagen sind außer- halb überbaubarer Flächen unzulässig (TF 2.2) . Damit wird ebenfalls einerseits dem Ziel der Entwicklung des Standortes und anderseits der Begrenzung der baulichen Entwicklung inner- halb der Grünflächen entsprochen. Als weitere Anlagen sind die Dressurplätze, die Abreitplätze, der Springplatz, die Rennbahn und die Reitwege dargestellt und geben somit gemeinsam mit den übrigen Festsetzungen die ge- plante Anlage insgesamt wieder. Zur Einbindung der Anlage in den Freiraum sind entlang der westlichen Begrenzung Flächen zum Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen festgesetzt. Die- se sind mit standortgerechten heimischen Gehölzen (z. B. Stieleiche, Feldahorn, Hainbuche, Begründung / Seite 11 von 29 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 473 Haus Kump – Mecklenbecker Straße / Reiner-Klimke-Weg Haselnuss, Hartriegel, Holunder, Heckenrose, Schneeball u. a.) vollflächig zu bepflanzen und dauerhaft zu erhalten (TF 2.3). Die vorhandenen, ökologisch wertvollen Bestände an Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen, sind als zu erhalten festgesetzt. Die Erschließung der Flächen des Reitervereins erfolgt von Norden über den Reiner-Klimke- Weg. Fußläufig ist die Reitanlage weiterhin über das Wegenetz auch von Süden erreichbar. Rettungsfahrzeuge können nach wie vor den Weg über Haus Kump nehmen. Im Geltungsbereich des außerhalb des Vorhaben- und Erschließungsplanes gelegenen Bebau- ungsplanes befindet sich ein Teil der Gräftenanlage von Haus Kump. Die geschichtliche Be- deutung der Anlage, insbesondere auch als Bodendenkmal, ist im Einzelnen in Kapitel 6.2.1.7 beschrieben. Sämtliche Maßnahmen, die innerhalb der Grenzen des Bodendenkmals durchge- führt werden, bedürfen daher einer Genehmigung der Unteren Denkmalbehörde. Auch außerhalb des eingetragenen Bodendenkmals „Haus Kump“ können jederzeit archäologi- sche Funde auftreten und Bodendenkmale entdeckt werden. Dies gilt insbesondere für die westlich von Haus Kump gelegenen Flächen des Reitervereins St. Georg, in denen eine ältere Vorgängerbebauung des Hofes vermutet wird. Bodeneingriffe, die in diesem Bereich ausgeführt werden sollen, müssen daher rechtzeitig (spätesten 2 Wochen vor Maßnahmebeginn) der Städ- tischen Denkmalbehörde angezeigt werden. Das Verhalten bei der Entdeckung von Bodendenkmalen regelt das Denkmalschutzgesetz. Der Bebauungsplan enthält einen entsprechenden Hinweis. 6.4 Ver- und Entsorgung / Technische Infrastruktur Zur Stromversorgung des Areals und des nördlich gelegenen Zoogeländes wird weiterhin eine Trafoanlage benötigt. Zur Offenlegung des Bebauungsplanentwurfes wurde von den Stadtwer- ken Münster angeregt, dass die vorhandene Trafostation an ihrem jetzigen Standort verbleibt. Der Vorhabenträger stimmt dieser Absicht, insbesondere aus Gründen der Kostenersparnis zu und sorgt für eine angemessene, den übrigen Gebäuden angepasste, bauliche Umgestaltung der vorhandenen Trafostation. Das Planzeichen für Elektrizität im Bebauungsplan wurde von dem bislang geplanten Standort im Hauptgebäude an den vorhandenen Standort verschoben. Die Gas- und Wasserversorgung kann von der Mecklenbecker Straße aus erfolgen. Die Schmutzwasserentsorgung verläuft über eine städtische Druckrohrleitung zur Mecklenbe- cker Straße. Pumpwerk und Druckrohrleitung sind auf den Vorhabenträger Haus Kump zu über- tragen. Bei der vorgesehenen Nutzung des Hauses Kump ist dauerhaft mit dem Anfall größerer Abfall- mengen zu rechnen. Es wird empfohlen, einen ausreichend dimensionierten durch dreiachsige Abfallsammelfahrzeuge befahrbaren (Lasten bis zu 30 t (Achslast 12 t)) Abfallbehälterstand- platz im nördlichen Bereich des Geländes in unmittelbarer Nähe des Reiner-Klimke-Weges ein- zurichten. 6.5 Ausgleichsflächen Die im Entwurf mit Planstand vom 26. Oktober 2007 unterschiedlich dargestellten Geltungsteil- bereiche • Reitanlage (private Grünfläche / Pferdesport), ca. 4,9 ha • VEP - Haus Kump (Hoflage / Bodendenkmal), ca. 2,1 ha Begründung / Seite 12 von 29 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 473 Haus Kump – Mecklenbecker Straße / Reiner-Klimke-Weg • VEP - Haus Kump (Parkplatz / Ausgleich), ca. 0,9 ha wurden separat der Eingriffsbewertung unterzogen und bilanziert (Bilanzierungsteilbereiche). Als Ergebnis kann festgehalten werden, dass der Bebauungsplan Nr. 473 in sich weitgehend ausgeglichen ist und nach derzeitigem Entwurfsstand keine zusätzlichen Ausgleichsflächen zur Kompensation der Eingriffe in Natur und Landschaft erforderlich sind. Die im Entwurf festgesetzten Erhaltungs- und Pflanzgebote, die im Bereich des Bodendenkmals vorgesehenen Flächenentsiegelungen und die Wiederherstellung der Gräfte wirken sich positiv auf die Gesamteingriffsbilanz des Vorhaben- und Erschließungsplanes aus. Der im Bereich der Hoflage erzielte Kompensationsüberschuss und die Festsetzung einer ca. 0,3 ha großen Ausgleichsfläche innerhalb des Teilgeltungsbereiches des Vorhaben- und Er- schließungsplanes (nördlich der Mecklenbecker Straße), führen zu einer weitgehenden Kom- pensation der durch die Stellflächenfestsetzung bedingten Eingriffe innerhalb des Teilgeltungs- bereiches des Vorhaben- und Erschließungsplanes. Der Bereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes ist durch das Überplanen der kleinen Halle mit einer privaten Grünfläche und durch die Festsetzung des Pflanzgebotes entlang der westlichen Erweiterungsfläche der Reitanlage in der Eingriffsbilanz nahezu ausgeglichen. Die Festsetzung weiterer Ausgleichsflächen wird nicht erforderlich. 6.6 Immissionsschutz Durch die Entfernung bezogen auf den Verkehr der Mecklenbecker Straße ist die künftige Fort- bildungs- und Gestaltungsakademie keinen nennenswerten Lärmimmissionen ausgesetzt. Eine Überschreitung der Orientierungswerte der DIN 18005 ist nicht gegeben. Es ist lediglich mit den üblichen betriebsbedingten Immissionen durch die Reitanlage zu rech- nen, die sich aber vor allem durch die gesonderte verkehrliche Erschließung der Reitsportanla- ge auf den Betrieb der Akademie nicht erheblich auswirken dürften. In Nachbarschaft zum landschaftlich geprägten Außenbereich und den Reitanlagen ist außer- dem mit typischen Gerüchen zu rechnen. Bei der geplanten Stellplatzanlage an der Mecklenbecker Straße handelt es sich um einen dem Handwerkerbildungszentrum zuzuordnenden Parkplatz. Die von dem Parkplatz ausgehenden Lärmimmissionen auf das jenseits der Mecklenbecker Straße liegende allgemeine Wohngebiet sind daher nach den Bestimmungen der TA-Lärm zu bewerten. Dabei ist die Vorbelastung durch den vorhandenen Parkplatz der Handwerkskammer südlich der Mecklenbecker Straße zu berücksichtigen. Eine Abschätzung der Immissionen mit Blick auf den nächstgelegenen Immis- sionsort (Mecklenbecker Straße 271) ergab unter Zugrundelegung der Bayerischen Parkplatz- lärmstudie 2003 einen Gesamtbeurteilungspegel für die Tageszeit (6.00-22.00 Uhr) von ca. 50,5 dB(A). Der Immissionsrichtwert der TA-Lärm für ein allgemeines Wohngebiet von 55 dB(A) wird am maßgeblichen Immissionsort sicher eingehalten. Eine Nutzung zur Nachtzeit ist nach Angaben des künftigen Betreibers nicht vorgesehen. 6.7 Altlasten / Altstandorte In den 80er Jahren wurde aus Altkabeln hergestelltes Schreddermaterial auf Reitplätzen aus- gebracht, um die Reitbedingungen für die Pferde zu verbessern. Bei Untersuchungen der Au- ßenreitflächen auf Haus Kump wurde festgestellt, dass alle Plätze mit Kabelschredderschrott durchsetzt sind. Begründung / Seite 13 von 29 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 473 Haus Kump – Mecklenbecker Straße / Reiner-Klimke-Weg Die Analysenergebnisse zeigen keine Gefährdung von Menschen und Tieren durch Schwerme- talle. Es wurden Belastungen mit polychlorierten Biphenylen (PCB) nachgewiesen, die mögli- cherweise aus der Mitverarbeitung PCB- haltiger Elektroteile resultieren. Aufgrund dieser Kon- taminationen wird die Anlage „Haus Kump“ im Altlasten-/ Verdachtsflächenkataster der Stadt Münster unter der Nummer 92 geführt. Polychlorierte Biphenyle (PCB) sind giftige Chlorverbindungen, deren Verwendung inzwischen weltweit verboten wurde. Um eine orale und inhalative Aufnahme zu unterbinden, wurden als Sofortmaßnahme Nut- zungseinschränkungen ausgesprochen. Das Spielen von Kindern auf den belasteten Flächen wurde untersagt. Es wurde angeordnet, den Reitboden regelmäßig feucht zu halten und so eine Staubbildung nachhaltig zu verhindern. Eine Gefährdung des Grundwassers lässt sich aufgrund der sehr geringen Wasserlöslichkeit der PCB in Verbindung mit der bekannten Untergrundsituation des Untersuchungsgebietes nicht ableiten. In den durchgeführten Trinkwasseruntersuchungen konnten keine auffälligen Be- lastungen festgestellt werden. Da das belastete Bodenmaterial kürzlich abgetragen worden ist, kann auf eine Kennzeichnung der Fläche im Bebauungsplan und FNP verzichtet werden. Die Schlämme aus dem nordwestlichen Gräftenabschnitt weisen z. T. erhöhte EOX- Belastun- gen auf. Da auch diese Schlämme zurzeit entfernt werden, kann auf eine Kennzeichnung der Fläche in Bebauungsplan und FNP verzichtet werden. Des Weiteren wurde die ursprüngliche Gräfte „nördlich des Schweinestalles“ teilweise mit durch polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe belastetem Boden verfüllt. Die Wiederherstel- lung des ursprünglichen Gräftenverlaufes ist Teil des Bauvorhabens der Handwerkskammer Münster. Es ist daher vorgesehen, zum jetzigen Zeitpunkt auf die Sanierung der Fläche durch die Stadt Münster zu verzichten und mit der Handwerkskammer Münster eine Vereinbarung zur Kostenbeteiligung an den Beseitigungsmehraufwendungen im Rahmen der Realisierung der Maßnahme „Bildungseinrichtung“ zu treffen. Auf eine Kennzeichnung kann daher sowohl im Bebauungsplan als auch im FNP verzichtet werden. 7. Flächenbilanz Stand: 26.10.2007 m² ha % Gesamtes Plangebiet (vorhabenbezogener Bebauungsplan) 79.891 m² 7,98 ha 100 % Öffentliche Grünfläche 2.807 m² 0,28 ha 3,51 % Private Grünfläche 66.441 m² 6,64 ha 83,17 % Baugebiet 10.643 m² 1,06 ha 13,32 % (Vorhaben- und Erschließungsplanfläche) 30.387 m² 3,04 ha 8. Auswirkungen auf die Umwelt / Umweltbericht gem. § 2 a BauGB 8.1 Rahmen der Umweltprüfung Die in der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB ermittelten und bewerteten Belange des Um- weltschutzes werden im nachfolgenden Umweltbericht zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 473 dargelegt. Maßstab für die Bewertung der Umweltauswirkungen sind die im Baugesetz- Begründung / Seite 14 von 29 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 473 Haus Kump – Mecklenbecker Straße / Reiner-Klimke-Weg buch sowie in den einschlägigen Fachgesetzen und Fachplänen festgelegten Ziele des Um- weltschutzes. Die Ermittlung und Bewertung der Umweltsituation erfolgte einerseits auf der Grundlage des vorhandenen Datenbestandes. Andererseits erfolgte eine projektbezogene Erhebung und Be- wertung durch die Stadt Münster (Eingriffsregelung, Lärmschutz) sowie durch externe Gutach- ten. So basiert der Umweltbericht für die Belange der Tierwelt auf Gutachten zu Amphibien, Vögeln und Fledermäusen (Mutz 2006, Echolot 2006). Zur Erkundung der hydrogeologischen Verhältnisse liegt ein Gutachten des Instituts für Erd- und Grundbau / Baugrundingenieure (2006) vor. 8.2 Kurzdarstellung der Planung Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 473 umfasst eine insgesamt ca. 7,9 ha große Fläche westlich des Aasees. Er umfasst einerseits die Flächen des Vorhaben- und Erschlie- ßungsplans für die geplante, sich am baulichen Bestand orientierende Fortbildungs- und Ge- staltungsakademie und damit in Verbindung stehende Maßnahmen und Nebennutzungen (Werkstätten, Büros, Gastronomie, Stellplätze, Gartenanlage etc.). Als Maß der baulichen Nut- zung wird für den Vorhaben- und Erschließungsplan eine Grundflächenzahl von 0,4 festgesetzt. Andererseits werden außerhalb des Vorhaben- und Erschließungsplanes durch die Festsetzung von privaten Grünflächen die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Erweiterung der Reit- anlagen des Reitervereins St. Georg geschaffen. Neben verschiedenen Reitplätzen trifft der Bebauungsplan hier Festsetzungen für zwei Reithallen, einen Trainerstand sowie ca. 40 Stell- plätze. Durch Pflanz- und Erhaltungsgebote soll die Einbindung in die Landschaft sichergestellt werden. Die Erschließung der Akademie erfolgt von der Mecklenbecker Straße über den vorhandenen Weg zu Haus Kump. Das Gelände des Reitervereins soll in Zukunft von Norden über den Rei- ner-Klimke-Weg erschlossen werden. In Anlehnung an die Mecklenbecker Straße ist eine Stell- platzanlage für 134 Pkw für die Akademie vorgesehen, an die sich innerhalb einer öffentlichen Grünfläche eine Fläche für Ausgleichsmaßnahmen anschließt. Mit den vorgenommenen Festsetzungen ist eine Neuversiegelung von ca. 0,6 ha verbunden. Weitere Details zur Planung lassen sich Kapitel 6 dieser Begründung entnehmen. 8.3 Fachgesetzliche Ziele und Vorgaben des Umweltschutzes Für die Beurteilung der voraussichtlich erheblichen Umweltauswirkungen sind neben den sich unmittelbar aus dem Baugesetzbuch ergebenden Umweltschutzzielen insbesondere folgende fachgesetzlichen Ziele und Vorgaben des Umweltschutzes zu berücksichtigen. Schutzgut Fachgesetzliche Ziele und Vorgaben des Umweltschutzes Menschen / Gesundheit - Bundesimmissionsschutzgesetz (§ 50 BImSchG) - TA-Lärm - DIN 18.005, Teil 1, (technisches Regelwerk) - 22. BImSchV Pflanzen und Tiere / biologi- sche Vielfalt - Bundesnaturschutzgesetz i.V.m. FFH-Richtlinie (Richtlinie 92/43/EWG) im Hinblick auf den Artenschutz - Bundesnaturschutzgesetz (Eingriffsregelung i. V .m. den Regelungen des BauGB) - Landschaftsgesetz NRW (§ 62 LG, gesetzlich geschützte Biotope) Wasser - Wasserhaushaltsgesetz (§ 31 b WHG, Überschwemmungsgebiet der Aa, § 31 WHG Gewässerausbau) - Landeswassergesetz (§ 113 LWG, § 51 a LWG) Begründung / Seite 15 von 29 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 473 Haus Kump – Mecklenbecker Straße / Reiner-Klimke-Weg Begründung / Seite 16 von 29 Schutzgut Fachgesetzliche Ziele und Vorgaben des Umweltschutzes Klima / Luft - Bundesimmissionsschutzgesetz (§ 50 BImSchG) - 22. BImSchV Landschaft - Bundesnaturschutzgesetz (Eingriffsregelung i. V. m. den Regelungen des BauGB) - Landschaftsschutzverordnung im Kreis und in der Stadt Münster vom 12.08.1971 (Amtsblatt Regierung Münster, S. 239) Kulturgüter und sonstige Sachgüter - Denkmalschutzgesetz NRW (Bau- und Bodendenkmal) Der Flächennutzungsplan stellt den Planungsraum als Grünfläche bzw. untergeordnet als Flä- che für die Landwirtschaft dar und wird parallel geändert. Das Plangebiet liegt vollständig innerhalb des Landschaftsschutzgebietes „Aaniederung Ho- henholte bis Mecklenbeck“ sowie innerhalb der Gebietskulisse des im Aufstellungsverfahren be- findlichen Landschaftsplanes 3 „Roxeler Riedel“. Rechtswirksame Darstellungen und Festset- zungen liegen auf der Grundlage des Landschaftsplanes noch nicht vor. Im Gebietsentwick- lungsplan ist das Aatal als Bereich für den Schutz der Natur ausgewiesen. Gemäß der Grünordnung Münster liegt das Plangebiet innerhalb des Grünzuges „Roxeler Rie- de – Aatal“. Die Art und Weise, wie die fachgesetzlichen Ziele und Vorgaben des Umweltschutzes im Rah- men des Verfahrens berücksichtigt werden, wird jeweils bei den einzelnen Schutzgütern darge- legt. 8.4 Umweltbeschreibung / Umweltbewertung und Wirkungsprognose Für die zu prüfenden Schutzgüter erfolgt entsprechend der jeweiligen Relevanz für den Bebau- ungsplan eine Darstellung und Bewertung der Bestandsituation, eine Prognose der zu erwar- tenden Auswirkungen der Planung sowie die Vorstellung der vorgesehenen Maßnahmen zur Vermeidung, zur Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen. 8.4.1 Menschen In unmittelbarer Nähe zum Aasee gelegen ist Haus Kump und dessen Umfeld Teil eines der bedeutendsten Erholungsräume Münsters. Die landwirtschaftliche Nutzung der Hoflage ist auf- gegeben worden, so dass die Gebäude teilweise leer stehen sowie z. T. vom benachbarten Reiterverein genutzt werden. Südlich der Mecklenbecker Straße liegen neben den Verwaltungsgebäuden der Handwerks- kammer (Kerngebiet) auch Wohngebäude, die gemäß Bebauungsplan Nr. 355 als Allgemeines Wohngebiet festgesetzt sind. Vorbelastungen durch Immissionen Die Mecklenbecker Straße weist gegenwärtig im Bereich Haus Kump einer Verkehrsbelastung (DTV) von 9.000 Kfz/24h auf. Für das Jahr 2015 ist eine Steigerung auf 10.100 Kfz/24h prog- nostiziert (11.200 Kfz/24h unter Berücksichtigung der Entlastungsstraße Mecklenbeck). Im Plangebiet ist zurzeit durch die Entfernung zur Mecklenbecker Straße keine nennenswerte Vorbelastung durch Lärm- oder Luftschadstoffimmissionen zu verzeichnen. Auswirkungen der Planung Die künftige Fortbildungs- und Gestaltungsakademie ist bezogen auf den Verkehr der Mecklen- becker Straße keinen nennenswerten Lärmimmissionen ausgesetzt. Eine Überschreitung der Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 473 Haus Kump – Mecklenbecker Straße / Reiner-Klimke-Weg Orientierungswerte der DIN 18005 ist nicht gegeben. Im Hinblick auf das Schutzbedürfnis der Akademie ist lediglich mit den üblichen betriebsbedingten Immissionen durch die Reitanlage zu rechnen, die sich aber vor allem durch die gesonderte verkehrliche Erschließung der Reitsport- anlage auf den Betrieb der Akademie nicht erheblich auswirken dürften. In Nachbarschaft zum landschaftlich geprägten Außenbereich und den Reitanlagen ist außerdem mit typischen Gerü- chen zu rechnen. Bei der geplanten Stellplatzanlage an der Mecklenbecker Straße handelt es sich um einen dem Handwerkerbildungszentrum zuzuordnenden Parkplatz. Die von dem Parkplatz ausgehenden Lärmimmissionen auf das jenseits der Mecklenbecker Straße liegende allgemeine Wohngebiet sind daher nach den Bestimmungen der TA-Lärm zu bewerten. Dabei ist die Vorbelastung durch den vorhandenen Parkplatz der Handwerkskammer südlich der Mecklenbecker Straße zu berücksichtigen. Eine Abschätzung der Immissionen mit Blick auf den nächstgelegenen Immis- sionsort (Mecklenbecker Straße 271) ergab unter Zugrundelegung der Bayerischen Parkplatz- lärmstudie 2003 einen Gesamtbeurteilungspegel für die Tageszeit (6.00-22.00 Uhr) von ca. 50,5 dB(A). Der Immissionsrichtwert der TA-Lärm für ein allgemeines Wohngebiet von 55 dB(A) wird am maßgeblichen Immissionsort sicher eingehalten. Eine Nutzung zur Nachtzeit ist nach Angaben des künftigen Betreibers nicht vorgesehen. Erholungsnutzung Mit der Planung sind keine Einschränkungen der gegenwärtigen Erholungsnutzung verbunden. Vielmehr ergeben sich durch die neue Nutzung der Hoflage eine Attraktivierung für Erholungs- suchende und eine Optimierung der Gestaltqualität. 8.4.2 Pflanzen, Tiere und biologische Vielfalt Das Plangebiet befindet sich innerhalb eines ökologisch hochwertigen Landschaftsraumes. Be- stimmende Merkmale sind die Aa-Aue und der Aasee mit ihren feuchtgeprägten Lebensräu- men, die Reste der Gräfte mit markantem Gehölzbestand, die Obstwiese westlich Haus Kump mit umgebenden Hecken sowie ein in die Gräfte entwässerndes Nebengewässer der Aa. Diese Lebensräume ermöglichen das Vorkommen einer artenreichen Tier- und Pflanzenwelt. Zu be- rücksichtigen ist auch der vorhandene Gebäudebestand, der für verschiedene Tierarten als Teilhabitat von Bedeutung ist. Nordwestlich schließen sich Ackerflächen an das Plangebiet an, die für Tiere und Pflanzen von geringerer Bedeutung sind. Im näheren Umfeld von Haus Kump sind folgende schutzwürdige Biotope im Biotopkataster NRW verzeichnet: • Grünland entlang der Aa zw. "Roxeler Str." und "Sentruper Str." (BK-4011-079) • Oberlauf der Aa (BK-4011-075) • Aaniederung westlich Münster, Aarenaturierung bei Haus Kump (BK-4011-011) • Meckelbach (BK-4011-064) • Laubwald am Zoo (BK-4011-080) Das im Kataster geführte Biotop BK-4011-079 erstreckt sich auch auf Teile des Geltungsberei- ches des Vorhaben- und Erschließungsplanes (Gräfte, Grünland innerhalb des Gräftenareals). Die Biotope im Bereich der Aarenaturierung östlich der Aabrücke bei Haus Kump sind darüber hinaus gemäß den Erhebungen der LANUV gesetzlich geschützt (§ 62 LG NRW). Begründung / Seite 17 von 29 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 473 Haus Kump – Mecklenbecker Straße / Reiner-Klimke-Weg Der Talzug der Aa ist im Gebietsentwicklungsplan als Bereich für den Schutz der Natur darge- stellt. Im Rahmen des in Aufstellung befindlichen Landschaftsplanes Roxeler Riedel ist daher eine Ausweisung des Gebietes als Naturschutzgebiet vorgesehen. Zurzeit liegt der Planungs- raum vollständig innerhalb des Landschaftsschutzgebietes „Aaniederung Hohenholte bis Mecklenbeck“. Aufgrund der besonderen ökologischen Bedeutung des Gebietes sind vertiefende Untersu- chungen zu Vögeln, Amphibien und Fledermäusen durchgeführt worden. Als Ergebnisse lassen sich feststellen: Tiergruppe Ergebnisse der Untersuchungen Fledermäuse Im Umfeld von Haus Kump wurden 7 Fledermausarten nachgewiesen. Innerhalb der Gebäude gelang kein Nachweis. Das Gelände zeichnet sich insgesamt als interessan- tes Jagdgebiet für Fledermäuse aus. Bevorzugte Jagdreviere liegen im Bereich der Aa und entlang der Hecken und Baumreihen. Vögel Nachgewiesen wurden 21 Brutvogelarten, zwei Brutverdachte und 14 Nahrungsgäste. Unter den nachgewiesenen Arten befinden sich 5 streng geschützte Arten, die das Umfeld von Haus Kump als Nahrungsgäste aufsuchen. Im Bereich der Gebäude brüten eine Dohlenkolonie (Speicher), Rauchschwalben (Stallgebäude) und Mehlschwalben (Haupthaus). Eulen brüten derzeit nicht im Bereich von Haus Kump. Amphibien Die Amphibienbestände in den beiden Teilen der Gräfte von Haus Kump sind nur indi- viduenarm und umfassen lediglich Arten, die in Münster weit verbreitet und häufig sind. Seltene Arten der Roten Liste konnten nicht festgestellt werden, weshalb die Amphi- bienbestände nur von geringer Bedeutung sind. Der Reproduktionserfolg in beiden Gewässern ist durch die recht hohe Fließgeschwin- digkeit im westlichen Teil bzw. durch die nur kurze Wasserführung sehr gering. Auch als Winterquartiere für Amphibien spielen beide Gewässer praktisch keine Rolle. Da- her kann die Bedeutung der beiden Gräftenteile von Haus Kump für Amphibien ge- genwärtig als insgesamt sehr gering eingestuft werden. Auswirkungen der Planung / Maßnahmen zur Minderung Durch den geplanten Bau einer Fortbildungs- und Gestaltungsakademie sowie die vorgesehene Erweiterung des angrenzenden Reitgeländes werden schutzwürdige Biotope nicht maßgeblich betroffen. Lediglich die vorgesehene Gestaltung der Außenanlagen erstreckt sich auf im Bio- topkataster verzeichnete Flächen. Hierbei handelt es sich um extensiv genutztes Grünland mit einzelnen Gehölzen. Gebiete von gemeinscha ftlicher europäischer Bedeutung (FFH-Gebiete) oder Europäische Vogelschutzgebiete werden nicht tangiert. Eingriffe in Natur und Landschaft Mit der geplanten Bebauung sind Eingriffe in Natur und Landschaft gemäß § 18 BNatSchG ver- bunden. Diese resultieren insbesondere aus der Anlage der Stellplatzanlage und der Erweite- rung des Reitgeländes, durch die Brach- und Ackerflächen in Anspruch genommen und (teil-) versiegelt werden. Im engeren Bereich der Hoflage sind keine nennenswerten Eingriffe durch bauliche Veränderungen zu erwarten, da sich die baulichen Maßnahmen überwiegend im Be- stand bewegen. Hinsichtlich der Versiegelungsbilanz wirkt sich der geplante Abriss zweier Ge- bäudekomplexe positiv aus. In Folge des Eingriffs werden keine Biotope zerstört, die für dort wild lebende Tiere und wild wachsende Pflanzen der streng geschützten Arten nicht ersetzbar sind (§19 Abs. 3 BNatSchG). Der Bebauungsplanentwurf bindet insgesamt die ökologisch wertvollen Landschaftselemente in das Plankonzept ein und trägt damit grundsätzlich zu deren Erhaltung und langfristigen Siche- Begründung / Seite 18 von 29 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 473 Haus Kump – Mecklenbecker Straße / Reiner-Klimke-Weg rung bei. Eine angedachte vollständige Rekonstruktion der Gräftenanlage wird wegen des er- heblichen Wiederherstellungsaufwandes nicht mehr verfolgt. Ausgleichsbedarf Bei der Bilanzierung des Ausgleichsbedarfs wurde der vorhabenbezogene Teil des Bebau- ungsplanes separat bewertet. Es zeigt sich, dass innerhalb der Grenzen des Vorhaben- und Er- schließungsplanes eine vollständige Kompensation des zugehörigen Eingriffs erfolgt (Kompen- sationsüberschuss von 0,04 ha). Hierzu tragen die festgesetzten Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft im Bereich des Parkplatzes ebenso bei wie die Freiflächengestaltung im Umfeld von Haus Kump (Gebäudeabriss, Gräfte- nausbau etc.). Auch für den weiteren, nicht vorhabenbezogenen Teilbereich des Bebauungsplanes (Reitanla- ge) wird innerhalb des Geltungsbereiches annähernd eine Vollkompensation erzielt (Kompen- sationsdefizit 0,035 ha). Hierbei sind die vorgesehenen Anpflanzungen ebenso zu berücksichti- gen wie der vorgesehene Abriss einer Halle. Ein planexterner Ausgleich des Bebauungsplanes ist nicht erforderlich. Artenschutzrechtliche Bestimmungen Im Bauleitplanverfahren ist zu prüfen, ob es durch das geplante Vorhaben zu Beeinträchtigun- gen schutzwürdiger Arten gemäß Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG in der ab dem 17.06.2008 gültigen Fassung) bzw. der FFH-Richtlinie oder der Vogelschutz-Richtlinie kommen kann. Die durchgeführten faunistischen Untersuchungen berücksichtigen dabei insbesondere die sogenannten planungsrelevanten Arten in Nordrhein-Westfalen gemäß LANUV. Für die im Gebiet nachgewiesenen Fledermäuse , bei denen sämtliche Arten zu den streng ge- schützten Tierarten nach Anhang IV – FFH-Richtlinie zählen, sind keine relevanten negativen Auswirkungen zu erwarten, da im Bereich der zur Umnutzung vorgesehenen Gebäude keine Fledermäuse nachgewiesen werden konnten und der Außenbereich keine für die Tiere relevan- ten Veränderungen erfährt. Die Schädigungs- und Störungsverbote gemäß § 42 BNatSchG werden nicht berührt. Um sicher zu gehen, dass keine unentdeckten Sommer- oder Winterquar- tiere beeinträchtigt werden, empfiehlt der Gutachter bestimmte „fledermausfreie“ Zeiträume für den Abriss der Gebäude zu nutzen. Zudem sollen zur Beleuchtung des Geländes nur nach un- ten abstrahlende Natriumdampfhochdruckleuchten zum Einsatz kommen, um Irritationen der Fledermäuse während der Jagd zu vermeiden. Entsprechende Regelungen sind im Durchfüh- rungsvertrag verankert. Die vorkommenden streng geschützten Vogelarten (Weißstorch, Mäusebussard, Schleiereule, Waldkauz und Grünspecht) sind im Umfeld von Haus Kump lediglich als Nahrungsgäste ange- troffen worden. Eine nennenswerte Beeinträchtigung der Arten, insbesondere eine Zerstörung ihrer Fortpflanzungs- oder Ruhestätten lassen sich ausschließen. Die Beseitigung der Niststät- ten der an den Gebäuden von Haus Kump brütenden Mehl- und Rauchschwalben (2 bzw. 7 Brutpaare) berührt prinzipiell das Verbot nach § 42 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG, da durch den ge- planten Neubau die bisherigen Lebensstätten der beiden Arten verloren gehen. Durch artspezi- fische Ausgleichsmaßnahmen (Anbringung von Nisthilfen), die im Durchführungsvertrag abge- sichert werden, können jedoch negative Auswirkungen für die genannten Arten vermieden wer- den. Es ist davon auszugehen, dass die Mehlschwalben Nisthilfen an den neuen Gebäuden annehmen. Für die Rauchschwalbe gibt der Gutachter an, dass diese in benachbarte Stallge- bäude ausweichen können. Hierzu sind dort ebenfalls Nisthilfen innerhalb der Ställe vorzuse- hen. Entsprechende Einflugmöglichkeiten an den Ställen sind zu erhalten bzw. einzurichten. Zudem dürfen Abrissmaßnahmen an den Gebäuden nur außerhalb der Brutzeiten der Vögel er- Begründung / Seite 19 von 29 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 473 Haus Kump – Mecklenbecker Straße / Reiner-Klimke-Weg folgen. Die notwendigen artenschutzrechtlich bedingten Kompensationsmaßnahmen haben insbesondere für die Rauchschwalbe vor deren Brutbeginn zu erfolgen. Die Kompensationsmaßnahmen lassen auch keine Verschlechterung des Erhaltungszustandes der Populationen erwarten, der nach Angaben des LANUV in NRW noch günstig eingeschätzt wird, sich aber gegenwärtig verschlechtert. Der negative Trend der Populationsentwicklung von Rauchschwalben beruht vor allem auf strukturellen Veränderungen in der Landwirtschaft, da die Rauchschwalbe innerhalb von offenen Viehställen brütet, deren Bestand insgesamt rückläufig ist. Da in Verbindung mit den artspezifischen und im Durchführungsvertrag gesicherten Aus- gleichsmaßnahmen die ökologischen Funktionen der vom Eingriff betroffenen Fortpflanzungs- stätten weiterhin erfüllt werden, liegt kein Verstoß gegen artenschutzrechtliche Verbote vor (§ 42 Abs. 5 BNatSchG), der dem Bebauungsplan entgegenstehen könnte. Hinsichtlich der Artengruppe der Amphibien ist mit der Realisierung der Planung eine Optimie- rung der Lebensbedingungen und damit eine stärkere Besiedlung durch Amphibien zu erwar- ten. Entsprechend den Empfehlungen des Gutachters ergeben sich durch die vorgesehene Ab- dichtung der Gräfte und die Einleitung von Niederschlagswasser eine Verstetigung der Wasser- führung, eine Verbesserung der Wasserqualität und eine Verminderung der Beschattung. Ein mögliches gelegentliches Trockenfallen der Gräfte ist mit Blick auf die Etablierung von Amphi- bien günstig, da damit der Besatz mit Fischen reguliert wird. Streng geschützte Arten kommen in der Gräfte nicht vor. Landschaftsschutzgebiet Hinsichtlich des bestehenden Landschaftsschutzgebietes wird im Zuge der parallelen Änderung des Flächennutzungsplanes eine Änderung der LSG-Verordnung mit dem Ziel der Entlassung der geplanten Bauflächen aus dem Landschaftsschutz vorgenommen. Innerhalb des verblei- benden Landschaftsschutzgebietes wird vorbehaltlich der Zustimmung durch den Landschafts- beirat von der Unteren Landschaftsbehörde die Umsetzbarkeit des Freiflächengestaltungspla- nes für die Park- und Gräftenanlage in Aussicht gestellt (Befreiung gemäß § 69 LG NRW). Die Verbote des Landschaftsschutzgebietes stehen damit dem Vorhaben nicht mehr entgegen. 8.4.3 Boden Boden- und Untergrundverhältnisse Im Bereich des Bebauungsplanes sind eiszeitliche Ablagerungen der Grundmoräne vorhanden. Im Verlauf der Aa-Aue treten Bach- und Flussablagerungen auf. Im tieferen Untergrund finden sich Mergelsteine der Oberkreide. Bei den Böden im Untersuchungsgebiet handelt es sich überwiegend um Neuböden, d.h. vor- wiegend mit sandigem Schluff aufgefüllte Böden. Untergeordnet treten Gleye, Pseudogleye und Braunerden auf (Bodenkarte von NRW 1:5.000). Die Böden werden durch Grund- und Staunäs- se bestimmt. Der im engeren Talverlauf der Aa befindliche Pseudogley- Gley ist vom Geologischen Dienst Nordrhein-Westfalen als besonders schutzwürdig bewertet worden. Die Böden des Untersu- chungsgebietes haben ansonsten hinsichtlich der im Bundesbodenschutzgesetz genannten na- türlichen Funktionen (z.B. Filter- und Pufferfunktion) vorwiegend eine mittlere Bedeutung. Die Böden des Plangebietes sowie der Untergrund lassen eine verzögerungsfreie Versickerung von Niederschlagswasser nicht erwarten. Begründung / Seite 20 von 29 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 473 Haus Kump – Mecklenbecker Straße / Reiner-Klimke-Weg Altlasten Im Bereich des Bebauungsplanes befindet sich eine im Altlasten-/ Verdachtsflächenkataster der Stadt Münster unter der Nummer 92 geführte Fläche. Es handelt sich dabei zum einen um das Areal der Reitplätze, auf denen in den 80er Jahren aus Altkabeln hergestelltes Schreddermate- rial ausgebracht wurde, um die Reitbedingungen für die Pferde zu verbessern. Die Analysener- gebnisse zeigen keine Gefährdung von Menschen und Tieren durch Schwermetalle. Es wurden jedoch Belastungen mit polychlorierten Biphenylen (PCB) nachgewiesen, die möglicherweise aus der Mitverarbeitung PCB- haltiger Elektroteile resultieren. Polychlorierte Biphenyle (PCB) sind giftige Chlorverbindungen, deren Verwendung inzwischen weltweit verboten wurde. PCB können inhalativ, oral und über die Haut aufgenommen werden. Sie werden über den Magen- Darm-Trakt, aber auch über die Haut und die Lungen gut resorbiert, verteilen sich rasch im Körper und reichern sich im Fettgewebe an. Die Aufnahme von größeren Mengen über die Nah- rung kann zu akuten Beschwerden der Haut (z. B. Chlorakne) führen, Leber-, Milz- und Nieren- schäden verursachen und das Immunsystem schwächen. Eine Gefährdung des Grundwassers lässt sich aufgrund der sehr geringen Wasserlöslichkeit der PCB in Verbindung mit der bekannten Untergrundsituation des Untersuchungsgebietes nicht ableiten. In den durchgeführten Trinkwasseruntersuchungen konnten keine auffälligen Be- lastungen festgestellt werden. Darüber hinaus weisen die Schlämme aus dem nordwestlichen Gräftenabschnitt z. T. erhöhte EOX- Belastungen auf. Aufgrund der physikalisch-chemischen Eigenschaften chlorierter Ver- bindungen, die mittels des Summenparameters EOX erfasst werden, können Gefährdungen für die unterschiedlichen Schutzgüter in diesen Bereichen nicht völlig ausgeschlossen werden. Des Weiteren wurde die ursprüngliche Gräfte „nördlich des Schweinestalles“ teilweise mit „PAK“- be- lastetem Boden verfüllt. Auswirkungen der Planung / Maßnahmen zur Minderung Durch die Überbauung / Versiegelung der anstehenden Böden wird der Boden in seinen Funk- tionen für den Naturhaushalt nachhaltig beeinträchtigt. Demgegenüber stehen jedoch auch Ent- siegelungen durch den geplanten Abriss von Gebäuden. Der besonders schutzwürdige Boden in Aanähe liegt im Bereich der geplanten privaten Grünfläche (Wiese). Eine Beeinträchtigung dieses Bodentyps ist nicht gegeben. Die Neuversiegelung beläuft sich auf insgesamt ca. 0,6 ha. Der nach der Bilanzierung verbleibende Eingriff in den Boden wird im Rahmen der Eingriffsre- gelung kompensiert. Das belastete Bodenmaterial der Reitplätze wie auch die Schlämme im nordwestlichen Gräfte- nabschnitt werden im Frühjahr 2009 abgetragen bzw. entfernt. Die Wiederherstellung des ur- sprünglichen Gräftenverlaufes ist Teil des Bauvorhabens der Handwerkskammer Münster. Es ist daher vorgesehen, zum jetzigen Zeitpunkt auf die Sanierung dieser Fläche durch die Stadt Münster zu verzichten. Auf eine Kennzeichnung der Altlasten-/Verdachtsfläche kann aus Sicht der Unteren Boden- schutzbehörde vor diesem Hintergrund verzichtet werden. 8.4.4 Wasser Oberflächengewässer Im unmittelbaren Einwirkungsbereich der Planung befinden sich die Aa, die Reste der Gräfte von Haus Kump und im Westen des heutigen Reitgeländes ein namenloses Gewässer. Im An- schluss an Haus Kump liegt östlich der Mündungsbereich der Aa in den Aasee. Knapp 200 m westlich der Brücke zu Haus Kump mündet der Meckelbach in die Aa. Begründung / Seite 21 von 29 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 473 Haus Kump – Mecklenbecker Straße / Reiner-Klimke-Weg Die Gräfte ist gegenwärtig vorwiegend im östlichen Teil erhalten, während im Westen von Haus Kump nur Fragmente anzutreffen sind. Die Wassertiefe ist verhältnismäßig gering. Zeitweise fällt die Gräfte auch trocken. Durch angesammelten Schlamm und organisches Material ist von einer Belastung der Gräfte auszugehen. Das o. g. namenlose Gewässer fließt entlang der vorhandenen Reitanlagen, bevor es über eine Verrohrung dem westlichen Teil der Gräfte zugeleitet wird. Nach Durchfluss der Gräfte sickert das Wasser über eine breite Mulde durch das angrenzende Grünland, bevor es schließlich der Aa zufließt. Nach Angaben des hydrogeologischen Gutachtens weist auch das namenlose Ge- wässer lediglich eine temporäre Wasserführung auf. Das Überschwemmungsgebiet der Aa tangiert Haus Kump im Bereich der Gräfte. Die Gebäude, die Zufahrt und der größte Teil der Freiflächen liegen außerhalb des Überschwemmungsgebie- tes. Entlang der Mecklenbecker Straße ist ein Streifen von 60 – 80m Breite westlich der Zufahrt zu Haus Kump nicht durch das Überschwemmungsgebiet erfasst. Grundwasser Im Rahmen der hydrogeologischen Untersuchung wurden Pegel zur Erkundung der Grundwas- serverhältnisse gesetzt. Der Grundwasserflurabstand lag bei den Messungen an den verschie- denen Pegeln zwischen 0,6 (Pegel 5) und 1,9 m (Pegel 1) unter der Geländeoberfläche. Der Wasserstand im Pegel 5 von 55,2 m ü. NN entspricht dem Grundwasserstand der Aa- Niederung. Außerhalb der Aa-Niederung ist ein zusammenhängender Grundwasserspiegel nicht vorhanden. Aus den Untersuchungsergebnissen lässt sich eine Grundwasserfließrichtung nach Süden in Richtung Aa ableiten. Der Geschiebelehm im Untergrund wirkt als Wasserstauer ggü. einsickerndem Regenwasser. Im Bereich von Haus Kump befinden sich zwei Hausbrunnen und drei Brauchwasserbrunnen des Allwetterzoos. Eine nennenswerte Entnahme erfolgt lediglich von einem Zoobrunnen in di- rekter Nachbarschaft zur Gräfte. Die Entnahme beeinflusst vermutlich den Wasserstand in der Gräfte erheblich. Auswirkungen der Planung / Maßnahmen zur Minderung Im Zuge der Planungen zu Haus Kump ist vorgesehen, die Gräfte zu restaurieren. Die bereits heute zeitweise Wasser führenden Bereiche sollen neu abgedichtet werden. Eine angedachte vollständige Rekonstruktion der Gräftenanlage wird wegen des erheblichen Wiederherstel- lungsaufwandes nicht weiter verfolgt. Die Wasserführung soll zukünftig durch die Einleitung von Niederschlagswasser der Dachflächen sichergestellt werden (§ 51a LWG). Zur Vermeidung von Nährstoffeinträgen wird das namenlose Gewässer, das bislang in die Gräfte mündete, von der Gräfte abgekoppelt und statt dessen westlich von Haus Kump als offenes Gewässer unmittelbar der Aa zugeführt. Damit ist gleichzeitig eine verbesserte Durchgängigkeit dieses Gewässers verbunden. Der Ausbau der Gräfte, die Anbindung des Fließgewässers an die Aa und die Nie- derschlagswassereinleitungen in die Gräfte erfordern ein wasserrechtliches Verfahren nach § 31 WHG. Die Umsetzung der Maßnahme ist durch den Durchführungsvertrag sichergestellt. Die Planung der Akademie umfasst im südlichen Bereich Flächen innerhalb des Überschwem- mungsgebietes der Aa. Eine Ausweisung von Baugebieten ist dort nicht möglich (§ 31b WHG). Der Bebauungsplan setzt in diesem Bereich private Grünflächen „Gräften- und Gartenanlage“ fest, die mit dem ausgewiesenen Überschwemmungsgebiet zu vereinbaren sind. Bei der Ge- staltung der Gartenanlage ist den Verboten gemäß Wasserhaushaltsgesetz bzw. Landeswas- sergesetz Rechnung zu tragen. Eine negative Beeinflussung des Hochwasserabflusses durch bauliche Anlagen sowie sonstiger Maßnahmen ist zu vermeiden und nur in Ausnahmefällen mit Genehmigung der Unteren Wasserbehörde zulässig (v gl. Hinweis Nr.: 4.2). Die im Rahmen des Begründung / Seite 22 von 29 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 473 Haus Kump – Mecklenbecker Straße / Reiner-Klimke-Weg Freiflächengestaltungsplanes vorgesehene Gestaltung der im Überschwemmungsgebiet lie- genden Flächen steht den Zielen des Hochwasserschutzes nicht entgegen. Eine im Hinblick auf die Grundwasserneubildung maßgebliche Beeinträchtigung findet durch die geplante Baumaßnahme nicht statt. 8.4.5 Klima / Luft Das Plangebiet liegt gemäß der Klimaanalyse für die Stadt Münster innerhalb der für den Kli- maschutz in Münster sehr wichtigen Aaniederung. Aufgrund ihrer Funktionen als Belüftungskor- ridor und Kaltluftentstehungsgebiet bzw. -leitbahn ist die Aaniederung im Bereich von Haus Kump als klimaökologischer Ausgleichsraum von sehr hoher Bedeutung. Die Funktionsfähigkeit des Belüftungskorridors soll nach Aussage der Klimaanalyse durch wei- tere Bautätigkeiten nicht belastet werden. Einzelne bereits vorhandene Gehöfte oder Sportan- lagen werden allerdings in der Regel als unkritisch eingestuft, da sie die Funktion des Korridors bei den maßgeblichen überörtlichen Gradientwinden nicht beeinträchtigen. Hinsichtlich der Luftqualität wird mangels örtlicher Emittenten von der normalen Hintergrundbe- lastung in Münster ausgegangen. Auswirkungen der Planung / Maßnahmen zur Minderung Mit der Realisierung des Plankonzeptes sind keine Hochbauten verbunden, die zu einer erheb- lichen Beeinträchtigung des Luftaustausches führen könnten. Die geplanten Baukörper bewe- gen sich weitgehend im Bestand oder werden durch den geplanten Abriss zweier Gebäude kompensiert. Sonstige den Luftaustausch behindernde Maßnahmen sind nicht vorgesehen. Die Anpflanzung von Hecken und Gehölzen beeinträchtigt gemäß Klimaanalyse die Funktionsfähig- keit des Belüftungskorridors Aasee nicht. Eine Bepflanzung der empfindlicheren Kaltluftleitbahn im engeren Aatal erfolgt nicht. Die leichte Erhöhung der Versiegelungsrate ist aus klimatischer Sicht innerhalb des klimaökolo- gisch bedeutsamen Raumes grundsätzlich negativ zu bewerten, da zusätzliche Versiegelungs- maßnahmen, z.B. zur Sicherung der Kaltluftproduktion generell zu vermeiden sind. Nennens- werte Konsequenzen für das Umfeld sind damit aufgrund des geringen Umfangs der Baumaß- nahme jedoch nicht verbunden. Die geringfügige klimatische Beeinträchtigung wird im Rahmen der Eingriffsregelung berück- sichtigt und fließt in die Ermittlung des Ausgleichs mit ein. Eine relevante Beeinträchtigung der Luftqualität ist mit der Planung nicht verbunden. Einer aktiven Nutzung von Solarenergie stehen innerhalb des Vorhaben- und Erschließungs- plans denkmalpflegerische Belange entgegen, da entsprechende Anlagen das Erscheinungs- bild der Anlage und den Umgebungsschutz des Baudenkmales beeinträchtigen können. Die Zu- lässigkeit von Solaranlagen bleibt daher auf die Gebäude (Reithallen) außerhalb des Vorhaben- und Erschließungsplanes beschränkt. 8.4.6 Landschaft Die Grünordnung der Stadt Münster unterstreicht die herausgehobene Bedeutung des Land- schaftsraumes innerhalb des Stadtgebietes. Durch die Lage im Aatal mit unmittelbarer Anbin- dung an den Aasee befindet sich Haus Kump in einer landschaftlich äußerst attraktiven Lage. Die landschaftlichen Qualitäten waren bereits Anlass für das bekannte Gemälde „Sommerfreu- den“ von Otto Modersohn, das dieser in se iner münsterschen Zeit gegen Ende des 19. Jahr- hunderts schuf. Begründung / Seite 23 von 29 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 473 Haus Kump – Mecklenbecker Straße / Reiner-Klimke-Weg Zurzeit liegt der Planungsraum vollständig innerhalb des Landschaftsschutzgebietes „Aaniede- rung Hohenholte bis Mecklenbeck“. Innerhalb des Grünzuges „Roxeler Riedel – Aatal“ gelegen hebt sich die historische Hoflage Haus Kump mit ihrem markanten Baum- und Gehölzbestand und den Resten der Gräfte landschaftlich ab. Der Gebäudekomplex ist gegenwärtig allerdings in einem unbefriedigenden Pflege- bzw. Erhaltungszustand. Die großflächigen Reitanlagen sind durch allseitig vorhandene Gehölze weitestgehend in den Landschaftsraum eingebunden und wirken nicht erheblich nachteilig auf das Landschaftsbild. Auswirkungen der Planung / Maßnahmen zur Minderung Die Planung der Fortbildungs- und Gestaltungsakademie greift hinsichtlich der Lage und Ge- staltung der Baukörper die vorhandene Situation auf. Die Baumaßnahmen im Bereich des Vor- haben- und Erschließungsplanes werden sich daher, abgesehen vom Bau der Stellplatzanlage nicht erheblich auf das Landschaftsbild auswirken. Die konkrete Planung zur Gestaltung der Freiflächen ist in einem Freiflächengestaltungsplan dargestellt, der als Anlage Bestandteil des Durchführungsvertrages ist. Im engeren Umfeld der Gebäude erfolgt durch die Anlage von Pflasterflächen, u. a. für gastronomische Zwecke, und gärtnerisch gestaltete Bereiche eine der Nutzung angepasste intensivere Gestaltung. Die Wie- sen zwischen Haus Kump und Aa bleiben erhalten. Zudem wird im Zufahrtsbereich eine Allee gepflanzt. Die Gräfte wird in ihrem heutigen Verlauf behutsam restauriert. Zur Verbesserung von Blickbe- ziehungen sind Auflichtungen im umgebenden Bewuchs vorgesehen. Der vorhandene erhal- tenswerte Baumbestand wird überwiegend erhalten. Besonders prägende Bäume sind im Be- bauungsplan mit einem Erhaltungsgebot versehen. Zur Einbindung des Parkplatzes sind Bepflanzungsmaßnahmen vorgesehen. Zum einen erfolgt eine vollständige Umpflanzung mit heimischen Bäumen und Sträuchern, zum anderen ist pro 6 Stellplätze ein hochstämmiger Laubbaum auf der Stellplatzanlage zu pflanzen (TF 1.4). Die geplante neue Reithalle wird durch vorhandene Gehölzbestände gegenüber dem Außenbe- reich abgeschirmt. Im Bereich der im Westen geplanten Spring- bzw. Abreiteplätze ist eine zu- sätzliche Anpflanzung gegenüber der freien Landschaft vorgesehen. Hinsichtlich des bestehenden Landschaftsschutzgebietes wird im Zuge der parallelen Änderung des Flächennutzungsplanes eine Änderung der LSG-Verordnung mit dem Ziel der Entlassung der geplanten Bauflächen aus dem Landschaftsschutz vorgenommen. Innerhalb des verblei- benden Landschaftsschutzgebietes ist eine Umgestaltung der Park- und Gräftenanlage gemäß Freiflächengestaltungsplan nach Befreiung durch die Untere Landschaftsbehörde möglich (vgl. 8.4.2). Die verbleibenden Eingriffe in das Landschaftsbild werden im Zuge der Eingriffskompensation insbesondere durch Pflanzmaßnahmen zur freien Landschaft ausgeglichen. 8.4.7 Kulturgüter und sonstige Sachgüter Haus Kump ist aufgrund seiner siedlungsgeschichtlichen Bedeutung ein Bodendenkmal (§ 2 DSchG NW). Das Bodendenkmal umfasst die bis ins 9. Jahrhundert zurück zu verfolgende Hof- lage von Haus Kump einschließlich der umfassenden Gräfte. Darüber hinaus ist der Speicher aus dem Jahr 1549 als Baudenkmal ausgewiesen. (vgl. Kap. 6.2.1.7) Als Sachgüter sind zunächst die vorhandenen Gebäudekomplexe zu benennen, die im Bereich von Haus Kump jedoch in großen Teilen in einem schlechten Erhaltungszustand vorliegen. Begründung / Seite 24 von 29 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 473 Haus Kump – Mecklenbecker Straße / Reiner-Klimke-Weg Auch bei den in Anspruch genommenen Ackerflächen handelt es sich im weitesten Sinne um Sachgüter. Auswirkungen der Planung / Maßnahmen zur Minderung Durch den Umbau der Hoflage und die Teilrestaurierung der Gräfte sind Eingriffe in das Boden- denkmal unvermeidlich. Die Eingriffe können zu einer Beeinträchtigung und Teilzerstörung der im Boden verborgenen Denkmalsubstanz führen. Eingriffe in ein Bodendenkmal bedürfen einer Genehmigung der Unteren Denkmalschutzbehörde (§§ 9 u. 12 DSchG NW). Als Grundlage für die Genehmigungsfähigkeit ist daher durch Regelungen im Durchführungsvertrag zu gewähr- leisten, dass vor und während der Baumaßnahmen archäologische Untersuchungen im erfor- derlichen Umfang durchgeführt werden können. Mit den archäologischen Untersuchungen kön- nen die negativen Auswirkungen auf das Bodendenkmal abgemindert werden. Das Boden- denkmal ist im Bebauungsplan in seinen Grenzen kenntlich gemacht und nachrichtlich über- nommen worden. Da auch außerhalb des Bodendenkmales bei Bodeneingriffen archäologische Befunde auftre- ten sowie Bodendenkmale entdeckt werden können, enthält der Bebauungsplan einen entspre- chenden Hinweis zur Berücksichtigung der Kulturgüter (vgl. Hinweis Nr. 4.1). Eine Beeinträchtigung des als Baudenkmal geschützten Fachwerkspeichers ist mit dem Umbau von Haus Kump nicht verbunden. Durch gestalterische Festsetzungen für die neu zu errichten- den Gebäude der Fortbildungs- und Gestaltungsakademie wird eine Umfeldverträglichkeit si- chergestellt. Erheblich nachteilige Verluste an Sachgütern sind nicht zu verzeichnen. Eine Inanspruchnahme der landwirtschaftlichen Flächen ist bei Realisierung der Planung unvermeidbar (vgl. § 1a (2) BauGB). 8.4.8 Wechselwirkungen der Schutzgüter Wechselwirkungen von erheblicher Relevanz sind nicht erkennbar. Wechselseitige Auswirkun- gen werden ansonsten unter den einzelnen betrachteten Schutzgütern beschrieben und bewer- tet. 8.4.9 Zusammenfassung der erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen Die Erheblichkeit der Auswirkungen auf die einzelnen Schutzgüter ist in der nachstellenden Ta- belle zusammengefasst worden. Im Rahmen der Gesamtabwägung sind insbesondere verblei- bende erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen zu begründen. Schutzgut Umweltauswirkung Erheblichkeit Attraktivitätssteigerung für die Erholungsnutzung + Menschen Immissionsbelastung durch Parkplatz - Eingriff in Natur und Landschaft z Pflanzen und Tiere Beeinträchtigung von Tierlebensräumen zz* Boden Geringfügige Mehrversiegelung Sanierung der vorhandenen Altlasten-/ Verdachtsflächen zz Planung erstreckt sich über ein Überschwemmungsgebiet, jedoch ohne bauliche Entwicklung - Wasser Restaurierung der Gräfte im heutigen Umriss Anbindung eines Fliessgewässers an die Aa + Begründung / Seite 25 von 29 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 473 Haus Kump – Mecklenbecker Straße / Reiner-Klimke-Weg Begründung / Seite 26 von 29 Schutzgut Umweltauswirkung Erheblichkeit Klima / Luft Keine nachhaltige Gefährdung der Klimafunktionen - Landschaft Bauliche Einrichtungen werden durch Anpflanzungen in die Landschaft eingebunden. Herrichtung von z. Zt. ungepfleg- ten Bestandteilen des Ensembles Haus Kump. z/- Kultur- und Sachgüter Eingriff in das großflächige Bodendenkmal zz* Wechselwirkungen Keine erheblichen Wechselwirkungen erkennbar - zzz sehr erheblich / zz erheblich / z wenig erheblich / - nicht erheblich / + positiv (* = durch geeignete Maßnahmen erfolgt eine Minderung erheblicher Beeinträchtigung) 8.5 Nichtdurchführung der Planung (Prognose Null-Variante) Bei Nichtdurchführung der Planung bleibt der heutige Zustand in weiten Teilen erhalten. Eine anderweitige Nutzung der Hoflage ist nicht absehbar. Mit der Planung verbundene Beeinträchti- gungen der Umwelt könnten bei Nichtdurchführung der Planung vermieden werden. Allerdings entfielen in diesem Fall auch positiv wirksame Maßnahmen, insbesondere mit Blick auf den Wasserhaushalt und die Erholungsnutzung. 8.6 Anderweitige Planungsmöglichkeiten Auf der Ebene des Bebauungsplanes kommen keine grundsätzlichen anderweitigen Planungs- möglichkeiten in Betracht. Eine umfassende Rekonstruktion der Gräftenanlage erfolgt mit Blick auf die erheblichen Aufwendungen zur Wiederherstellung nicht. Hinsichtlich der Wahl des Standortes enthalten die Begründung sowie der Umweltbericht zur Änderung des Flächennut- zungsplanes entsprechende Ausführungen. 8.7 Überwachung (Monitoring) Die Gemeinden sind verpflichtet, die erheblichen Umweltauswirkungen, die auf Grund der Durchführung der Bauleitpläne entstehen, zu überwachen. Sie werden damit in die Lage ver- setzt, nachteilige Auswirkungen frühzeitig zu ermitteln und ggf. geeignete Maßnahmen zur Ab- hilfe zu ergreifen. Im Rahmen ihrer Mitwirkungspflicht unterrichten die zuständigen Behörden zudem die Stadt Münster, sofern sie im Zusammenhang mit der Durchführung des Bauleitpla- nes Erkenntnisse über erheblich nachteilige Umweltauswirkungen erlangt haben (§ 4 Abs. 3 BauGB). Bei der Pflege und Unterhaltung der städtischen Ausgleichsflächen erfolgt eine kontinuierliche Überwachung der Funktionsfähigkeit der vorgesehenen Ausgleichsmaßnahmen. In diesem Zu- sammenhang kann auch der Erfolg der vorgesehenen artenschutzrechtlich veranlassten Maß- nahmen überprüft werden. 8.8 Zusammenfassung Durch die Aufstellung eines Bebauungsplanes schafft die Stadt Münster die Voraussetzungen für die Einrichtung einer Fortbildungs- und Gestaltungsakademie der Handwerkskammer im Be- reich des Hofes Kump am oberen Aasee. Neben dem Vorhaben- und Erschließungsplan der Handwerkskammer umfasst der Bebauungsplan auch die Anlagen des Reitervereins St. Georg, für den Perspektiven zur Erweiterung des Standortes geschaffen werden sollen. Der Vorhaben- und Erschließungsplan sieht den Bau der Akademie im Bereich des heutigen Gebäudebestandes vor. Die Planung umfasst auch die Gestaltung der zum Hof gehörenden Freiflächen. Die erforderlichen Stellplätze sollen separat gelegen an der Mecklenbecker Straße erricht werden. Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 473 Haus Kump – Mecklenbecker Straße / Reiner-Klimke-Weg Innerhalb der ausgewiesenen Grünflächen für den Pferdesport werden zusätzlich der Neubau einer Reithalle sowie die Errichtung eines Spring- und Abreiteplatzes vorgesehen. Der Umweltbericht fasst die geprüften Umweltauswirkungen der Planung zusammen und be- wertet diese umweltfachlich. Hinsichtlich des bestehenden Landschaftsschutzgebietes wird im Zuge der parallelen Änderung des Flächennutzungsplanes eine Änderung der LSG-Verordnung mit dem Ziel der Entlassung der geplanten Bauflächen aus dem Landschaftsschutz vorgenommen. Der mit der Planung einhergehende unvermeidliche Eingriff in Natur und Landschaft wird durch geeignete Ausgleichsmaßnahmen innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes kompensiert. Zur Minimierung des Eingriffs erfolgt eine landschaftsgerechte Einbindung in die freie Landschaft durch Neuanlage und Sicherung von Gehölzbeständen am Rand des Plange- bietes. Mit dem Abriss vorhandener Gebäude werden die Lebensstätten von Rauch- und Mehl- schwalben beeinträchtigt. Durch artspezifische Ausgleichsmaßnahmen wird jedoch sicherge- stellt, dass die ökologischen Funktionen der vom Eingriff betroffenen Fortpflanzungsstätten wei- terhin erfüllt werden. Sonstige nachhaltige Beeinträchtigungen besonders oder streng geschütz- ter Tierarten sind nach gutachterlicher Einschätzung nicht zu erwarten. Die im Plangebiet vorhandenen Bodenbelastungen im Bereich der Reitanlage und der Gräfte werden größtenteils vor Satzungsbeschluss saniert. Für das Überschwemmungsgebiet ergeben sich durch den Bebauungsplan keine nachteiligen Auswirkungen, da mit den Festsetzungen keine Maßnahmen verbunden sind, die sich auf den Hochwasserabfluss der Aa auswirken. Auch in immissionsschutzrechtlicher Hinsicht sind mit dem Vorhaben keine erheblichen Um- weltauswirkungen zu verzeichnen. Insbesondere der geplante Parkplatz an der Mecklenbecker Straße führt nach Überprüfung der zu erwartenden Immissionen nicht zu nennenswerten Belas- tungen im Umfeld. Seitens der Unteren Denkmalschutzbehörde wird der Planung grundsätzlich zugestimmt. Durch Auflagen hinsichtlich archäologischer Begleituntersuchungen wird sichergestellt, dass das Bo- dendenkmal (gesamte Hofanlage einschl. Gräfte) und das Baudenkmal (Fachwerkspeicher) nicht erheblich nachteilig beeinträchtigt werden. Durch die verträgliche Abstimmung der Nutzungen sowie durch geeignete Ausgleichs- und Minderungsmaßnahmen wird durch die Planung insgesamt erreicht, dass keine erheblich nachteiligen Umweltauswirkungen verbleiben. 9. Gesamtabwägung 9.1 Eingriffe in Natur und Landschaft: Ausgleich Durch die Errichtung der Stellplatzanlage an der Mecklenbecker Straße und die Erweiterung der Reitanlage werden Brach- und Ackerflächen in Anspruch genommen. Eine vollständige Kompensation wird aber durch den beschriebenen Ausgleich erreicht. Der Beeinträchtigung von Tierlebensräumen durch die baulichen Veränderungen wird durch Si- cherstellung von Maßnahmen im Durchführungsve rtrag entgegengewirkt, so dass artenschutz- rechtliche Aspekte dem Bebauungsplan nicht entgegenstehen. Begründung / Seite 27 von 29 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 473 Haus Kump – Mecklenbecker Straße / Reiner-Klimke-Weg Auch die Entlassung von Bauflächen aus dem Landschaftsschutz wird durch die Eingriffskom- pensation und durch Pflanzmaßnahmen zur freien Landschaft, dargestellt im Freiflächengestal- tungsplan, ausgeglichen. 9.2 Sonstige Umweltbelange: Verbleibende Auswirkungen Durch den Umbau der Hoflage und die Teilrestaurierung der Gräfte wird in das Bodendenkmal eingegriffen. Einerseits werden, abgesichert im Durchführungsvertrag, durch archäologische Untersuchun- gen vor und während der Baumaßnahmen negative Auswirkungen auf das Bodendenkmal ab- gemindert, anderseits werden, anstelle des schlechten derzeitigen Erhaltungszustandes der Hofanlage und der Gräfte, diese restauriert und entsprechend des Freiflächengestaltungsplanes landschaftspflegerisch gestaltet. Damit wird sichergestellt, dass neben dem Hauptziel des Bebauungsplanes, der Errichtung ei- ner Fortbildungs- und Gestaltungsakademie, auch die Belange des Bodendenkmalschutzes während der Bauzeit beachtet und im Ergebnis, nach Fertigstellung eine wesentlich höhere öf- fentliche Wahrnehmung erfahren werden. Auch unter Berücksichtigung der ermittelten Auswirkungen des Vorhabens auf Natur und Land- schaft ist das Vorhaben als sinnvolle Folgenutzung für die das Landschaftsbild prägenden Be- lange weiter zu verfolgen. 10. Realisierung der Planung / Durchführungsmaßnahmen Fragen der Durchführung des Vorhaben- und Erschließungsplanes werden im Rahmen des zwischen dem Vorhabenträger und der Stadt Münster abgeschlossenen Durchführungsvertra- ges geregelt. Wesentliche Inhalte des Durchführungsvertrages in zeitlicher, geldlicher, quantita- tiver und qualitativer Hinsicht werden u. a. bilden: • Kostenübernahmeverpflichtungen durch Vorhabenträger betreffs maßnahmebedingt not- wendiger technischer Infrastruktur, • Kostenübernahmeverpflichtungen durch Vorhabenträger betreffs maßnahmebedingt not- wendiger sonstiger Infrastruktur, • Kostenübernahmeverpflichtungen durch Vorhabenträger für Ausgleich der Eingriffe in Natur und Landschaft, • Realisierungsverpflichtung Vorhabenträger zu den konkreten Bau- und Erschließungsvorha- ben, • Beachtung technischer und vor allem auch gestalterischer und denkmalpflegerischer Anfor- derungen an die Realisierung der Hochbau-, Freiflächen-, Erschließungs- und Infrastruktur- maßnahmen. Zur Verwirklichung des Bebauungsplanes außerhalb des Vorhaben- und Erschließungsplanes sind Maßnahmen zur Ordnung des Grund und Bodens nicht erforderlich. Die Verwirklichung des Bebauungsplans lässt nachteilige Auswirkungen in wirtschaftlicher oder sozialer Hinsicht nicht erwarten. Begründung / Seite 28 von 29 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 473 Haus Kump – Mecklenbecker Straße / Reiner-Klimke-Weg Diese Begründung dient gemäß § 9 (8) Baugesetzbuch als Anlage zu dem durch den Rat der Stadt Münster am __________ als Satzung be- schlossenen vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 473: Haus Kump – Mecklenbecker Straße / Reiner-Klimke-Weg Münster, __________ Dr. Tillmann Oberbürgermeister Begründung / Seite 29 von 29
Beschlussvorlage
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V/0226/2009 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung Betrifft Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 473: Haus Kump - Mecklenbecker Straße / Reiner- Klimke-Weg 1. Beschluss über die Stellungnahmen 2. Satzungsbeschluss Beratungsfolge 18.06.2009 Bezirksvertretung Münster-West Anhörung 18.06.2009 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft Vorberatung 24.06.2009 Hauptausschuss Vorberatung 24.06.2009 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Über die vorliegenden Stellungnahmen zum Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungspla- nes Nr. 473: Haus Kump – Mecklenbecker Straße / Reiner-Klimke-Weg wird wie folgt Be- schluss gefasst: 1.1 Der Entwurf des Bebauungsplanes wird wie folgt geändert bzw. ergänzt: 1.1.1 Das Planzeichen für Elektrizität im Bebauungsplan wird vom bislang geplanten Standort im Hauptgebäude an den vorhandenen Standort verschoben und die Begründung entsprechend geändert (Anlage 1, Punkt 1). 1.1.2 Die im Einzelnen bezeichneten Arten der baulichen Nutzung werden aufgrund der nunmehr durch den Vorhabenträger konkretisierten Planung geändert (Anla- ge 1, Punkt 3). 1.1.3 Die neue Abgrenzung des Landschaftsschutzgebietes wird im Bebauungsplan nachrichtlich übernommen (Anlage 1, Punkt 4). 1.2 Nach Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander wird den nachfolgenden Stellungnahmen zum Entwurf des vorhabenbezogenen Bebau- ungsplanes Nr. 473 nicht gefolgt: 1.2.1 Der Überlegung, die Verbindung zwischen Haus Kump und dem HBZ nur in Grundpositionen in der Planung abzustecken (Anlage 1, Punkt 2.1). Vorlagen-Nr.: V/0226/2009 Auskunft erteilt: Herr Kurz / Herr Husmann Ruf: 492 61 40 / 492 61 94 E-Mail: Husmann@stadt-muenster.de Datum: 20.05.2009 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0226/2009 1.2.2 Der Annahme, die Festsetzungen des Bebauungsplanes könnten das Boden- denkmal und das Baudenkmal (Fachwerkspeicher) beeinträchtigen (Anlage 1, Punkt 2.2). 1.2.3 Der Forderung, durch Festsetzungen im Bebauungsplan die zukünftige Nutzung der Anlage Haus Kump auch für die Öffentlichkeit zu garantieren (Anlage 1, Punkt 2.3). 1.2.4 Dem Einwand gegenüber der Zulässigkeit von Werbeanlagen bis zur Traufkante (Anlage 1, Punkt 2.4). 1.2.5 Der Bitte, den kulturhistorische Hintergrund von Haus Kump klarer darzustellen (Anlage 1, Punkt 2.5). 1.2.6 Der Ansicht, der Modersohnweg sei im Bebauungsplanverfahren zu erwähnen (Anlage 1, Punkt 2.6). 2. Der geänderte Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 473: Haus Kump – Mecklenbecker Straße / Reiner-Klimke-Weg wird gemäß §§ 2 und 10 i. V. m. § 12 Baugesetz- buch und §§ 7 und 41 Gemeindeordnung NW als Satzung beschlossen. Die Begründung mit Umweltbericht zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 473 wird ebenfalls beschlossen. II. Kosten/Folgekosten Der Stadt Münster entstehen durch den vorhabenbezogenen Bebauungsplan keine Kosten und Folgekosten. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 473 beinhaltet den Vorhaben- und Erschließungsplan. Der Vorhabenträger übernimmt die sich aus der Planung ergebenden Kosten entsprechend dem Durchführungsvertrag. Begründung: 1. Der Beschluss zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 473: Haus Kump – Mecklenbecker Straße / Reiner-Klimke-Weg wurde vom Rat der Stadt Münster am 10.12.2003 gefasst. Der Entwurf des Bebauungsplanes hat vom 11.08. bis zum 11.09.2008 öf- fentlich ausgelegen. Zur Offenlegung wurden die in der Anlage 1 dargestellten Stellungnah- men vorgetragen, über die entsprechend den oben stehenden Beschlussvorschlägen Be- schluss gefasst werden soll. 2. Die gemäß den obenstehenden Beschlussvorschlägen vorgesehenen Änderungen berühren nicht die Grundzüge der Planung. Sie entsprechen den Anregungen der Eingeber und sind mit dem Vorhabenträger abgestimmt. Eine weitere Beteiligung der Öffentlichkeit bzw. der Träger öffentlicher Belange ist nicht notwendig. Somit kann der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 473 gemäß Beschlussvorschlag 2 als Satzung beschlossen werden. Weitere Einzelheiten zur Planung können den beigefügten Anlagen und der im Parallelverfahren durchgeführten 18. Änderung des Flächennutzungsplanes (Vorlage Nr. V/0245/2009) entnommen werden. i. V. gez. Schultheiß Stadtdirektor Anlagen: 1. Stellungnahmen zur Offenlegung 2. Begründung 3. Textliche Festsetzungen 4. Planverkleinerung 5. Freiflächengestaltungsplan
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (9)
- Bebauungsplan Nr. 473 (amtlicher Umring) amtlich
- Mecklenbecker Straße 271
- Roxeler Straße
- Sentruper Straße
- Echelmeyerstraße
- Albersloher Weg 33
- Modersohnweg
- Zur Gräfte
- Im Aatal
Bebauungsplan Nr. 473
Amtlicher Umring, Rechtskräftig – Haus Kump - Mecklenbecker Straße / Reiner-Klimke-Weg
Planseite der KommuneQuelle: Land NRW (Bauleitplanung), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – 2.0 (Lizenz)
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Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0226/2009
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 15.05.2009
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37