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V/0226/2009

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 473 - Beschluss über die Stellungnahmen - Satzungsbeschluss

Vorlagen 15.05.2009

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V-0226-2009-Anlage-5-Freiflaechengestaltungsplan

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V-0226-2009-Anlage-3-Textliche-Festsetzungen

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V-0226-2009-Anlage-1-Stellungnahmen

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Beschlussvorlage

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V-0226-2009-Anlage-5-Freiflaechengestaltungsplan

85 Zeichen

Anlage 5 
zur Vorlage Nr. V/0226/2009 
 
 
Freiflächengestaltungsplan / Seite 1 von 1

V-0226-2009-Anlage-3-Textliche-Festsetzungen

7537 Zeichen

Anlage 3 
zur Vorlage Nr. V/0226/2009 
 
Textliche Festsetzungen
  
zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 473 
Haus Kump – Mecklenbecker Straße / Reiner-Klimke-Weg  
1. Textliche Festsetzungen für den Vorhaben- und Erschließungsplan  
1.1 Art des Vorhabens  
Im Vorhaben- und Erschließungsplan, innerhalb der mit a) und b) gekennzeichneten 
überbaubaren Flächen (Haupthaus und ehemaliges Scheunengebäude) ist als Hauptnut-
zung eine Fortbildungs- und Gestaltungsakademie mit einem Fachwerkkompetenz-
zentrum mit bauphysikalischem Schwerpunkt  mit max. ca. 1800 m² Bruttogeschoss-
fläche zulässig.  
Als weitere Nutzungen – soweit diese in einem Zusammenhang zur ausgeübten Haupt-
nutzung stehen – sind zulässig:  
• innerhalb der mit d) gekennzeichneten überbaubaren Flächen (ehemaliges Stallgebäu-
de) Werkstätten / Unterrichtsräume und Büros mit max. ca. 400 m² Bruttogeschoss-
fläche,  
• eine Cafeteria mit max. ca. 150 m² Bruttogeschossfläche und  
• eine Wohnung mit max. ca. 100 m² Bruttogeschossfläche für Aufsichts- oder Bereit-
schaftspersonen, bzw. für Betriebsinhaber oder Betriebsleiter im Sinne des § 8 (3) Nr. 
1 BauNVO (§ 11 (2) BauNVO).  
1.2 Höhe der baulichen Anlagen  
Die Traufhöhe ist definiert als der äußere Schnittpunkt zwischen der Oberkante der Au-
ßenwand und der Oberkante der Dachhaut.  
Bezugspunkt für die Höhenangaben ist jeweils die Oberkante der fertig gestellten Hofflä-
che, die zur unmittelbaren Erschließung dient, gemessen in der Mitte der Fassadenlänge 
des jeweiligen Gebäudes bzw. Gebäudeteils.  
1.3 Ruhender Verkehr  
Stellplätze sind nur innerhalb der festgesetzten Flächen für Stellplätze zulässig.  
Garagen und überdachte Stellplatzanlagen sind außerhalb überbaubarer Flächen unzu-
lässig.  
1.4 Begrünung  
Die festgesetzten Flächen zum Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen 
Bepflanzungen sind mit standortgerechten heimischen Gehölzen (z. B. Stieleiche, Feld-
ahorn, Hainbuche, Haselnuss, Hartriegel, Holunder, Heckenrose, Schneeball u. a.) vollflä-
chig zu bepflanzen und dauerhaft zu erhalten.  
Innerhalb der Stellplatzanlage ist pro 6 Stellplätze ein hochstämmiger Laubbaum (Stielei-
che oder Esche) mit einem Stammumfang von mindestens 16-18 cm fachgerecht zu 
pflanzen und zu erhalten. Pro Baum ist eine offene Vegetationsfläche von mind. 2,5 m x 
2,5 m vorzusehen.  
Textliche Festsetzungen / Seite 1 von 3

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 473 
Haus Kump – Mecklenbecker Straße / Reiner-Klimke-Weg 
 
1.5 Material und Farbgebung  
Die Außenwandflächen der baulichen Anlagen sind zu 2/3 der jeweiligen Fläche in rotem 
bis rotbraunem Sichtmauerwerk auszuführen.  
Die Dachflächen sind als Pfannendächer mit roten Tonziegeln auszuführen.  
Für untergeordnete Bauteile können Ausnahmen zugelassen werden.  
1.6 Dachaufbauten  
Dachaufbauten sind nur als Einzelgauben mit max. 2,00 m Breite zulässig. Die Summe 
der Gaubenbreiten darf 50 % der Hauptgebäudelänge nicht überschreiten. Gauben sind 
mindestens 2,00 m von der Außenkante der giebelseitigen Außenwand zurückzusetzen.  
1.7 Freiflächen  
Die Hofflächen sind einschließlich ihrer Zufahrten in Kopfsteinpflaster, die Terrassen in 
Natursteinplatten (Sandstein) und alle sonstigen Wege in wasserdurchlässigem Kiesbett 
zu erstellen.  
Die übrigen Freiflächen (Garten- und Gräftenanlage) sind auf der Grundlage eines Freiflä-
chengestaltungsplanes gärtnerisch zu gestalten und dauerhaft zu erhalten. Die Gestal-
tung im Bereich der Gräftenanlage muss auf der Grundlage der historischen Kartenwerke 
erfolgen.  
1.8 Zäune  
Sicherungszäune sind nur in Verbindung mit geschnittenen Hecken aus heimischen 
Laubgehölzen, wie Hainbuche, Rotbuche, Weißdorn, in einer Höhe bis 1,20 m außerhalb 
der Grenze des Überschwemmungsgebietes zulässig. Die Hecke ist auf der der Land-
schaft zugewandten Seite an den Zaun zu pflanzen.  
1.9 Werbeanlagen  
Werbeanlagen sind bei regelloser Anordnung, bei aufdringlicher Wirkung, insbesondere 
durch grelle Farbgebung und grelle Ausleuchtung sowie bei Ausführung in beweglicher, 
veränderlicher oder reflektierender Form unzulässig.  
Werbeanlagen sind nur an der Stätte der Leistung zulässig. Ein Hinweisschild im Bereich 
der festgesetzten Stellplatzanlage ist bis zu einer Größe von 1,5 m² ebenfalls zulässig.  
Die Werbeanlagen sind nur bis unterhalb der festgesetzten Traufkanten an den der Hof-
fläche zugewandten Fassadenseiten zulässig.  
2. Textliche Festsetzungen gemäß § 9 BauGB für den Bebauungsplan außerhalb des 
Vorhaben- und Erschließungsplanes  
2.1 Höhe der baulichen Anlagen  
Die Traufhöhe ist definiert als der äußere Schnittpunkt zwischen der Oberkante der Au-
ßenwand und der Oberkante der Dachhaut.  
Bezugspunkt für die Höhenangaben ist jeweils die Oberkante der fertig gestellten Hofflä-
che sowie der Wege und Straßen, die zur unmittelbaren Erschließung dient, bzw. dienen, 
gemessen in der Mitte der Fassadenlänge des jeweiligen Gebäudes bzw. Gebäudeteils (§ 
16 (2) 4 BauNVO i. V. m. § 18 (1) BauNVO).  
Textliche Festsetzungen / Seite 2 von 3

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 473 
Haus Kump – Mecklenbecker Straße / Reiner-Klimke-Weg 
 
Textliche Festsetzungen / Seite 3 von 3 
2.2 Ruhender Verkehr  
Stellplätze sind nur innerhalb der festgesetzten Flächen für Stellplätze zulässig.  
Garagen und überdachte Stellplatzanlagen sind außerhalb überbaubarer Flächen unzu-
lässig (§ 12 (6) BauNVO).  
2.3 Begrünung  
Die festgesetzten Flächen zum Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen 
Bepflanzungen sind mit standortgerechten heimischen Gehölzen (z. B. Stieleiche, Feld-
ahorn, Hainbuche, Haselnuss, Hartriegel, Holunder, Heckenrose, Schneeball u. a.) vollflä-
chig zu bepflanzen und dauerhaft zu erhalten.  
3. Textliche Festsetzungen gemäß § 86 BauO NRW für den Bebauungsplan außerhalb 
des Vorhaben- und Erschließungsplanes  
3.1 Material und Farbgebung  
Die Außenwandflächen der baulichen Anlagen sind zu 2/3 der jeweiligen Fläche in roter 
bis rotbrauner Farbton auszuführen.  
Die Dachflächen sind in schwarzem Farbton auszuführen. Ausnahmen für Solaranlagen 
sind zulässig.  
Für untergeordnete Bauteile können Ausnahmen zugelassen werden.  
4. Hinweise  
4.1 Auch außerhalb eines Bodendenkmals können bei Bodeneingriffen archäologische Funde 
und Befunde auftreten sowie Bodendenkmale entdeckt werden. Die Entdeckung von Bo-
dendenkmalen ist unverzüglich der Stadt oder dem Landschaftsverband Westfalen-Lippe, 
Westf. Museum für Archäologie / Amt für Bodendenkmalpflege, Münster anzuzeigen (§ 15 
DSchG). Die Fundstelle ist unverändert zu erhalten (§ 16 DSchG). Der Baubeginn ist der 
Stadt oder dem Landschaftsverband spätestens 2 Wochen vor Maßnahmebeginn anzu-
zeigen.  
4.2 Die Teile des Bebauungsplangebietes, die im Überschwemmungsgebiet liegen, sind in ih-
rer Funktion als Rückhalteflächen zu erhalten. Die Errichtung baulicher Anlagen sowie 
sonstige Maßnahmen, wie beispielsweise die Erhöhung der Erdoberfläche, die Errichtung 
von Zäunen oder Bepflanzungsmaßnahmen sind daher nur in Ausnahmefällen und mit 
Genehmigung der Unteren Wasserbehörde zulässig.  
4.3 Zur Realisierung dieses Bebauungsplanes werden ergänzende, öffentlich- rechtliche Ver-
einbarungen zwischen der Stadt Münster und dem Vorhabenträger abgeschlossen 
(Durchführungsvertrag).  
4.4 Die der jeweiligen Planung zugrundeliegenden Vorschriften (Gesetze, Verordnungen, Er-
lasse und DIN- Vorschriften) können bei der Stadt Münster, im Kundenzentrum „Planen – 
Bauen – Umwelt“ im Erdgeschoss des Stadthauses 3, Albersloher Weg 33, eingesehen 
werden.

V-0226-2009-Anlage-1-Stellungnahmen

20398 Zeichen

Anlage 1 
zur Vorlage Nr. V/0226/2009 
 
Vorhabenbezogener Bebauungsplan 
 und Vorhaben- und Erschließungsplanes Nr. 473: 
Haus Kump – Mecklenbecker Straße / Reiner-Klimke-Weg  
Zur Offenlegung des Bebauungsplanentwurfes wurden die nachfolgenden Stellungnahmen 
vorgetragen:  
1. Die Stadtwerke Münster regen an, dass die vorhandene Trafostation an ihrem jetzigen 
Standort verbleiben soll. Eine Verlagerung in das Hauptgebäude von Haus Kump sei nicht 
notwendig. Deswegen bitten sie, im Bebauungsplan das Symbol für Elektrizität an den 
heutigen Standort zu verschieben.  
Stellungnahme der Verwaltung:  
In der Begründung zum Bebauungsplan wird ausgeführt, dass zur Stromversorgung des 
Areals Haus Kump und des nördlich gelegenen Zoogeländes weiterhin eine Trafoanlage 
benötigt und in das Hauptgebäude Haus Kump verlagert wird.  
Aus der Sicht der Verwaltung bestehen keine Bedenken, dass die vorhandene Trafostation 
an ihrem jetzigen Standort verbleibt. Der Vorhabenträger stimmt dieser Absicht, 
insbesondere aus Gründen der Kostenersparnis zu und sorgt für eine angemessene, den 
übrigen Gebäuden angepasste, bauliche Umgestaltung der vorhandenen Trafostation. Das 
Planzeichen für Elektrizität im Bebauungsplan muss von dem bislang geplanten Standort 
im Hauptgebäude an den vorhandenen Standort verschoben werden und die Begründung 
entsprechend geändert werden.  
Beschlussvorschlag:  
Der Stellungnahme der Stadtwerke sollte gefolgt werden (Beschlussvorschlag 1.1.1).  
2. Ein an der Heimatgeschichte Mecklenbecks se hr interessierter und um den Denkmalwert 
von Haus Kump sehr bemühter Bürger erläutert seine bisherigen Aktivitäten und bedankt 
sich für die „intensive Ausarbeitung“ der Planung.  
Er stellt Verständnisfragen zu den Inhalten oder Auswirkungen des Bebauungsplanes und 
regt an,  
2.1 ob nicht die Verbindung zwischen Haus Kump und dem HBZ nur in Grundpositionen in 
der Planung abgesteckt werden sollte und  
2.2 ob nicht die Festsetzungen des Bebauungsplanes das Bodendenkmal und das 
Baudenkmal (Fachwerkspeicher) beeinträchtigen,  
2.3 dass die zukünftige Nutzung der Anlage Haus Kump auch für die Öffentlichkeit 
garantiert sein sollte,  
2.4 dass Werbeanlagen nicht bis zur Traufkante zulässig sein sollten,  
2.5 dass der kulturhistorische Hintergrund klarer dargestellt werden müsse,  
2.6 dass der Modersohnweg im Bebauungsplanverfahren erwähnt werden müsse,  
Stellungnahmen zur Offenlegung / Seite 1 von 8

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 473 
Haus Kump – Mecklenbecker Straße / Reiner-Klimke-Weg 
 
2.7 dass eine europaweite Ausschreibung für das Projekt zugunsten des HBZ vermieden 
werden müsse und dass eine rein kommerzielle Nutzung ausgeschlossen werden 
müsse.  
Es werden dazu ausführliche Aussagen zur Geschichte und Bedeutung von Haus Kump 
gemacht und die Absicht, hier eine Fortbildungsstätte zu errichten, als mutiges und 
einmaliges Projekt gelobt.  
Stellungnahme der Verwaltung:  
zu 2.1 Dem Bebauungsplanentwurf liegt ein konkretes Vorhaben (Vorhaben- und 
Erschließungsplan) des HBZ zugrunde. Au f dieses sind die VBP- Inhalte genau 
abzustimmen. Damit ist eine größtmöglic he Bestimmtheit des Vorhabens gewollt 
und auch gegeben. Eine nur in den Grundpositionen festgesetzte Planung 
(Angebotsbebauungsplan) wird nicht angestrebt.  
Beschlussvorschlag:  
Der Stellungnahme des Eingebers sollte nicht gefolgt werden (Beschlussvorschlag 1.2.1).  
zu 2.2 Die Bebauungsplanfestsetzungen sind in enger Abstimmung mit der 
Denkmalschutzbehörde entstanden. Zur Frage der Beeinträchtigung des Bau- oder 
Bodendenkmals ist zu beachten, dass nicht der Bebauungsplan, sondern das 
Denkmalschutzgesetz Veränderungen an Boden- und Baudenkmälern regelt. Im 
Bebauungsplan und seiner Begründung wird „nachrichtlich“, also zur Information, 
dass weitere Regelungen zu beachten sind, auf die Bau- und Bodendenkmale 
hingewiesen.  
Grundsätzlich bedürfen Veränderungen an Bau- und Bodendenkmälern der 
Erlaubnis der Denkmalschutzbehörde (§ 9 Denkmalschutzgesetz NW). Im 
Abwägungsprozess der Belange des Denkmalschutzes gegen die Belange der 
zukünftigen Einrichtung wird – wie in vergleichbaren Fällen – unter Auflagen 
zugestimmt werden. Das heißt, dem Bauherrn wird in der Baugenehmigung 
auferlegt, das Bodendenkmal untersuchen und dokumentieren zu lassen.  
Weitergehende Aussagen zum Denkmalschutz, als jetzt in der 
Bebauungsplanbegründung dargestellt, sind deshalb nicht erforderlich.  
Beschlussvorschlag: 
Der Stellungnahme des Eingebers sollte nicht gefolgt werden (Beschlussvorschlag 1.2.2).  
zu 2.3 Insgesamt setzt der Bebauungsplan keine öffentlichen, sondern private Flächen 
fest, mit der Folge, dass eine öffentliche Nutzung im Allgemeinen ausgeschlossen 
ist.  
Die „Erlebbarmachung“ des Baudenkmals Fachwerkspeicher für die Öffentlichkeit 
wird dem Denkmalschutzgesetz gemäß und im Erbbaurechtsvertrag zwischen der 
Stadt Münster und dem HBZ in einer für das HBZ vertretbaren Form geregelt. 
Festsetzungen dazu im Bebauungsplan sind nicht vorgesehen.  
Beschlussvorschlag: 
Der Stellungnahme des Eingebers sollte nicht gefolgt werden (Beschlussvorschlag 1.2.3).  
zu 2.4 Werbeanlagen fallen in der Nähe des Baudenkmals unter die Beurteilung des 
Umgebungsschutzes nach dem Denkmalschutzgesetz und werden auf ihre 
Stellungnahmen zur Offenlegung / Seite 2 von 8

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 473 
Haus Kump – Mecklenbecker Straße / Reiner-Klimke-Weg 
 
Erlaubnisfähigkeit hin geprüft. Aus diesem Grund bedarf es im Bebauungsplan in 
Bezug auf den Schutz des Denkmals für die Festsetzungen zu den Werbeanlagen 
keiner weiteren Einschränkung.  
Beschlussvorschlag:  
Der Stellungnahme des Eingebers sollte nicht gefolgt werden (Beschlussvorschlag 1.2.4).  
zu 2.5 Im Rahmen des Bebauungsplanes führt eine ausführlichere Darstellung der 
Kulturgeschichte der ursprünglichen Gesamtanlage oder des Speichers von Haus 
Kump über die, in der Begründung ausgeführten Angaben hinaus, zu weit.  
Beschlussvorschlag:  
Der Stellungnahme des Eingebers sollte nicht gefolgt werden (Beschlussvorschlag 1.2.5).  
zu 2.6 Ebenso sind Aussagen über den Modersohnweg im Bebauungsplan nicht 
erforderlich.  
Beschlussvorschlag:  
Der Stellungnahme des Eingebers sollte nicht gefolgt werden (Beschlussvorschlag 1.2.6).  
zu 2.7 Eine europaweite Ausschreibung für das Projekt erfolgt nicht, da für die detaillierte, 
künftige Nutzungszielsetzung praktisch nur das HBZ für die Realisierung in Betracht 
kommt. Im Übrigen regelt der VBP- Entwurf nicht die Grundstücksvergabe. Das 
Vorhaben des HBZ besteht im Wesentlichen in der Realisierung einer Fortbildungs- 
und Gestaltungsakademie, als Teil ihres Bildungsangebots. Anderweitige 
kommerzielle Nutzungen sind damit ausgeschlossen.  
Eine Beschlussfassung erübrigt sich.  
3. Der Vorhabenträger bittet um Veränderung der im Einzelnen bezeichneten Arten der 
baulichen Nutzung in den textlichen Festsetzungen (und demgemäß in der Begründung) 
des Bebauungsplanes, da sich die Planung nunmehr konkretisiert habe. Demgemäß sollen 
folgende Begrifflichkeiten verwendet werden:  
„1.1  Art des Vorhabens  
Das Vorhaben besteht im Umbau, Abriss, Neubau, und Nutzung von Gebäuden und 
besteht aus folgenden Einzelvorhaben:  
a)  Haupthaus
:  
Abriss und Neubau bzw. Umbau zu einer Fortbildungs- und Gestaltungsakademie,  
b)  ehemaliges Scheunengebäude:  
Abriss des nördlichen Gebäudeteils und Fachwerkneubau mit festgesetzter 
Hauptfirstrichtung in west-östlicher Richtung auf der ausgewiesenen überbaubaren 
Fläche; Umbau und Sanierung des südlichen Gebäudeteils (Anbau mit 
festgesetzter Hauptfirstrichtung in nord-südlicher Richtung); Ausbau und Nutzung 
des Gesamtgebäudes als Fortbildungseinrichtung (Fachwerkkompetenzzentrum 
mit bauphysikalischem Schwerpunkt),  
c)  Vorhandener Fachwerkspeicher
:  
Erhaltung nach denkmalrechtlichen Vorgaben und Erlebbarmachen für die 
Öffentlichkeit durch Maßnahmen laut Vereinbarungen im abgeschlossenen 
Erbbaurechtsvertrag,  
Stellungnahmen zur Offenlegung / Seite 3 von 8

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 473 
Haus Kump – Mecklenbecker Straße / Reiner-Klimke-Weg 
 
d)  ehemaliges Stallgebäude:  
Umbau und Umnutzung zu Werkstätten/Unterrichtsräumen und Büros,  
e)  Abriss des im nord-östlichen Teil des Plangebietes im VEP dargestellten 
Wirtschaftsgebäudes (ehemaliger Schweinestall),  
f)  Die Erhaltung und Verkleidung der an dem Wirtschaftsgebäude angebauten 
Trafostation,  
g)  die Errichtung einer Fahrradabstellanlage sowie einer Einhausung für 
Abfallcontainer entsprechend Freiflächengestaltungsplan,  
h)  Errichtung einer Stellplatzanlage (im Bereich der Nebennutzungen) mit 134 
Stellplätzen sowie Anpflanzungen entsprechend den planerischen Festsetzungen.  
Das Vorhaben beinhaltet ferner die Etablierung folgender Nebennutzungen jeweils in 
einem der Gebäude Haupthaus, Scheunengebäude, Stallgebäude (Abs. a), b) und 
d)): 
- Einrichtung einer Cafeteria für Lehrgangsteilnehmer und Besucher, die auch der 
Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden kann, mit ca. 150 m² 
Bruttogeschossfläche, 
- Einrichtung einer auch für die Öffentlichkeit zugänglichen Toilettenanlage,  
- Einrichtung einer Wohnung für Bedienstete der HWK (Aufsichts- und 
Bereitschaftspersonen, Betriebinhaber und / oder -leiter) auf einer 
Bruttogeschossfläche von ca. 100 m².“ 
Stellungnahme der Verwaltung:  
Da keine städtebaulichen Bedenken bestehen, sollte der Anregung gefolgt werden und die 
Planung einschließlich der Begründung dementsprechend geändert werden.  
Eine erneute Offenlegung ist nicht erforderlich.  
Darüber hinaus stellt der Hinweis Nr. 4.3 in den textlichen Festsetzungen des 
Bebauungsplanes fest, dass über die Festsetzungen des Bebauungsplanes hinaus 
ergänzende, öffentlich-rechtliche Vereinbarungen zwischen der Stadt Münster und dem 
Vorhabenträger abgeschlossen werden (Durchführungsvertrag).  
Beschlussvorschlag:  
In der Begründung wird im Kapitel 6.2.1.1 Nutzungsart(en), Nutzungsdichte der Absatz Art 
der baulichen Nutzung wie folgt neu gefasst: 
„Art der baulichen Nutzung  
Das Vorhaben besteht aus: 
• einer Fortbildungs- und Gestaltungsakademie mit einem Fachwerkkompetenzzentrum 
mit bauphysikalischem Schwerpunkt,  
• Werkstätten / Unterrichtsräumen, Büros, einer Cafeteria und einer Wohnung,  
• einer separaten Stellplatzanlage und  
Stellungnahmen zur Offenlegung / Seite 4 von 8

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 473 
Haus Kump – Mecklenbecker Straße / Reiner-Klimke-Weg 
 
• der Neugestaltung des Bereiches der historischen Gräftenanlage mit erforderlichen 
Nebenanlagen.  
Entsprechend diesen wesentlichen Planungszielen werden das engere Hofgelände, 
begrenzt durch einen Abstand von 3,0 m zu den Gebäuden und die geplante 
Stellplatzanlage an der Mecklenbecker Straße im Sinne eines Sondergebietes (Bildung) 
entwickelt.  
Die übrige Fläche der Hofanlage wird als private Grünfläche (Garten- und 
Gräftenanlage) festgesetzt.  
Zusammen mit der Stellplatzanlage und den dort verbleibenden öffentlichen Grünflächen 
bilden diese Flächen den Bereich des Vorhaben- und Erschließungsplanes.  
Im Vorhaben- und Erschließungsplan, innerhalb der mit a) und b) gekennzeichneten 
überbaubaren Flächen (Haupthaus und ehemaliges Scheunengebäude) wird als 
Hauptnutzung eine Fortbildungs- und Gestaltungsakademie mit einem 
Fachwerkkompetenzzentrum mit bauphysikalischem Schwerpunkt  mit ca. 1800 m² 
Bruttogeschossfläche festgesetzt.  
Die Handwerkskammer plant diese zum Teil neu gegründeten Bildungseinrichtungen hier 
einzurichten, weil für diese im bestehenden Bildungszentrum nicht ausreichend Raum zur 
Verfügung steht und Haus Kump und seine Umgebung den idealen Rahmen für die 
Ausbildung in kreativen Berufen bildet.  
Als weitere Nutzungen – soweit diese in einem Zusammenhang zur ausgeübten 
Hauptnutzung stehen – sind zulässig:  
• innerhalb der mit d) gekennzeichneten überbaubaren Flächen (ehemaliges 
Stallgebäude) Werkstätten / Unterrichtsräume  und Büros  mit max. ca. 400 m² 
Bruttogeschossfläche,  
• eine Cafeteria für Lehrgangsteilnehmer und Besucher, die auch der Öffentlichkeit 
zugänglich gemacht werden kann, mit max. ca. 150 m² Bruttogeschossfläche und  
• eine Wohnung  mit max. ca. 100 m² Bruttogeschossfläche für Aufsichts- oder 
Bereitschaftspersonen, bzw. für Betriebsinhaber oder Betriebsleiter im Sinne des § 8 (3) 
Nr. 1 BauNVO (§ 11 (2) BauNVO) (TF 1.1).  
Damit werden die beabsichtigten Nutzungen im Einzelnen festgesetzt und schließen 
andere bzw. alternative Nutzungen aus.“ 
Dementsprechend wird Punkt 1.1 der textlichen Festsetzungen des Bebauungsplanes wie 
folgt neu gefasst:  
„1.1  Art des Vorhabens  
Im Vorhaben- und Erschließungsplan, inner halb der mit a) und b) gekennzeichneten 
überbaubaren Flächen (Haupthaus und ehemaliges Scheunengebäude) ist als 
Hauptnutzung eine Fortbildungs- und Gestaltungsakademie mit einem 
Fachwerkkompetenzzentrum mit bauphysikalischem Schwerpunkt mit max. ca. 
1800 m² Bruttogeschossfläche zulässig. 
Stellungnahmen zur Offenlegung / Seite 5 von 8

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 473 
Haus Kump – Mecklenbecker Straße / Reiner-Klimke-Weg 
 
Als weitere Nutzungen – soweit diese in einem Zusammenhang zur ausgeübten 
Hauptnutzung stehen – sind zulässig:  
• innerhalb der mit d) gekennzeichneten überbaubaren Flächen (ehemaliges 
Stallgebäude) Werkstätten / Unterrichtsräume  und Büros  mit max. ca. 400 m² 
Bruttogeschossfläche,  
• eine Cafeteria mit max. ca. 150 m² Bruttogeschossfläche und  
• eine Wohnung  mit max. ca. 100 m² Bruttogeschossfläche für Aufsichts- oder 
Bereitschaftspersonen, bzw. für Betriebsinhaber oder Betriebsleiter im Sinne des § 
8 (3) Nr. 1 BauNVO (§ 11 (2) BauNVO).“  
Dementsprechend werden die Festsetzungen im Bebauungsplan wie folgt geändert:  
Nutzungsfestsetzung für die überbaubare Fläche a):  
„Fortbildungs- und Gestaltungsakademie“  
Nutzungsfestsetzung für die überbaubare Fläche b):  
„Fortbildungs- und Gestaltungsakademie mit einem Fachwerkkompetenzzentrum mit 
bauphysikalischem Schwerpunkt“  
Nutzungsfestsetzung für die überbaubare Fläche d):  
„Werkstätten / Unterrichtsräume und Büros“  
(Beschlussvorschlag 1.1.2)  
4. Der Vorhabenträger beabsichtigt am Standort des verbleibenden Trafos im Nordosten des 
Planbereiches einen überdachten Standort für Müllcontainer und Fahrradabstellplätze 
einzurichten. Dieser Bereich soll als weiterer Teilbereich aus dem Landschaftsschutzgebiet 
(LSG) entlassen und die Grenze des LSG entsprechend verändert werden. 
Stellungnahme der Verwaltung:  
Eine Voraussetzung für den Satzungsbeschluss über den Bebauungsplan ist die 
Genehmigung der beantragten Teilaufhebung der Landschaftsschutzverordnung für das 
Landschaftsschutzgebiet (LSG) Nr. 21 Aaniederung Hohenholte bis Mecklenbeck.  
Auf der Ebene der Flächennutzungsplanung wurde die Inaussichtstellung einer 
Teilaufhebung beantragt. Für diesen Antrag hat die Bezirksregierung die Inaussichtstellung 
der Teilaufhebung erklärt.  
Im Rahmen der Offenlegung der Entwürfe zur 18. Änderung des fortgeschriebenen 
Flächennutzungsplanes sowie zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan und Vorhaben- 
und Erschließungsplan Nr. 473 Haus Kump – Mecklenbecker Straße / Reiner-Klimke-Weg 
sowie zeitgleich der Beteiligung der Behörden ergab sich das Erfordernis, dass im Umfeld 
des bestehenden und auch zukünftig am Standort verbleibenden Trafos im Nordosten des 
Planbereiches ein überdachter Standort für Müllcontainer und Fahrradabstellplätze errichtet 
werden soll.  
Für die geplante Ausweitung des zukünftig baulich nutzbaren Gebietes ist für diese 
Teilfläche eine ergänzende Entlassung der Fläche aus dem Landschaftsschutz erforderlich.  
Stellungnahmen zur Offenlegung / Seite 6 von 8

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 473 
Haus Kump – Mecklenbecker Straße / Reiner-Klimke-Weg 
 
Für die erweiterte Fläche wurde ebenfalls die Inaussichtstellung einer Teilaufhebung 
beantragt.  
Der Landschaftsbeirat der Stadt Münster hat in seinen Sitzungen am 28.09.2005 und am 
26.11.2008 den Anträgen auf Entlassung aus dem Landschaftsschutzgebiet zugestimmt.  
Seitens der Unteren Landschaftsbehörde  der Stadt Münster bestehen gegen beide 
Teilaufhebungen der Landschaftsschutzgebietsverordnung keine Bedenken.  
Die Stadtverwaltung Münster hat bei der Bezirksregierung Münster auf der Grundlage des 
Entwurfes des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 473 einen Antrag auf 
Teilaufhebung der Landschaftsschutzverordnung für das Landschaftsschutzgebiet (LSG) 
Nr. 21 Aaniederung Hohenholte bis Mecklenbeck für die beantragten Flächen gestellt.  
Am 16.02.2009 erfolgte die Mitteilung der Bezirksregierung Münster – Höhere 
Landschaftsbehörde –, dass der Antrag auf Inaussichtstellung einer Teilaufhebung der 
Landschaftsschutzverordnung für den erweiterten baulich genutzten Planbereich nicht 
weiter verfolgt werde, sondern dass dieser im Zusammenhang mit dem vorliegenden 
Antrag auf Teilaufhebung der Landschaftsschutzverordnung vom 05.02.2009 im Vorfeld 
des Satzungsbeschlusses für den Bebauungsplan Nr. 473 abgearbeitet wird 
Am 15.05.2009 wurde schließlich die notwendige Verordnung zur Teilaufhebung der 
Landschaftsschutzverordnung im Amtsblatt fü r den Regierungsbezirk Münster verkündet. 
Sie trat eine Woche nach ihrer Verkündung in Kraft.  
Beschlussvorschlag:  
Der Stellungnahme des Eingebers sollte gefolgt werden.  
Die neue Abgrenzung des Landschaftsschutzgebietes wird im Bebauungsplan nachrichtlich 
übernommen (Beschlussvorschlag 1.1.3). 
5. Information der Stadtverwaltung zum Thema „Altlasten auf dem Gelände“ 
In den 80er Jahren wurde aus Altkabeln hergestelltes Schreddermaterial auf Reitplätzen 
ausgebracht, um die Reitbedingungen für die Pferde zu verbessern. Bei Untersuchungen 
der Außenreitflächen auf Haus Kump wurde festgestellt, dass alle Plätze mit 
Kabelschredderschrott durchsetzt sind.  
Die Analysenergebnisse zeigen keine Gefährdung von Menschen und Tieren durch 
Schwermetalle. Es wurden Belastungen mit polychlorierten Biphenylen (PCB) 
nachgewiesen, die möglicherweise aus der Mi tverarbeitung PCB-haltiger Elektroteile 
resultieren. Aufgrund dieser Kontaminationen wird die Anlage „Haus Kump“ im Altlasten-/ 
Verdachtsflächenkataster der Stadt Münster unter der Nummer 92 geführt.  
Polychlorierte Biphenyle (PCB) sind giftige Chlorverbindungen, deren Verwendung 
inzwischen weltweit verboten wurde.  
Um eine orale und inhalative Aufnahme zu unterbinden, wurden als Sofortmaßnahme 
Nutzungseinschränkungen ausgesprochen. Das Spielen von Kindern auf den belasteten 
Flächen wurde untersagt. Es wurde angeordnet, den Reitboden regelmäßig feucht zu 
halten und so eine Staubbildung nachhaltig zu verhindern.  
Eine Gefährdung des Grundwassers lässt sich aufgrund der sehr geringen 
Wasserlöslichkeit der PCB in Verbindung mit der bekannten Untergrundsituation des 
Stellungnahmen zur Offenlegung / Seite 7 von 8

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 473 
Haus Kump – Mecklenbecker Straße / Reiner-Klimke-Weg 
 
Untersuchungsgebietes nicht ableiten. In den durchgeführten Trinkwasseruntersuchungen 
konnten keine auffälligen Belastungen festgestellt werden.  
Da das belastete Bodenmaterial kürzlich abgetragen worden ist, kann auf eine 
Kennzeichnung der Fläche im Bebauungsplan und FNP verzichtet werden.  
Die Schlämme aus dem nordwestlichen Gräftenabschnitt weisen z. T. erhöhte EOX- 
Belastungen auf. Da auch diese Schlämme zurzeit entfernt werden, kann auf eine 
Kennzeichnung der Fläche in Bebauungsplan und FNP verzichtet werden.  
Des Weiteren wurde die ursprüngliche Gräfte „nördlich des Schweinestalls“ teilweise mit 
durch polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe belastetem Boden verfüllt. Die 
Wiederherstellung des ursprünglichen Gräftenv erlaufs ist Teil des Bauvorhabens der 
Handwerkskammer Münster. Es ist daher vo rgesehen, zum jetzigen Zeitpunkt auf die 
Sanierung der Fläche durch die Stadt Münster zu verzichten und mit der 
Handwerkskammer Münster eine Vereinbarung zur Kostenbeteiligung an den 
Beseitigungsmehraufwendungen im Rahmen der Realisierung der Maßnahme 
„Bildungseinrichtung“ zu treffen. 
Auf eine Kennzeichnung kann daher sowohl im Bebauungsplan als auch im FNP verzichtet 
werden. 
Dieser Text wird in die Begründung zum Bebauungsplan in das Kapitel 6.7 Altlasten / 
Altstandorte übernommen und der bisherige Text ersetzt. 
Der Umweltbericht ist dementsprechend geändert worden. 
Stellungnahmen zur Offenlegung / Seite 8 von 8

V-0226-2009-Anlage-4-Planverkleinerung

1369 Zeichen

St 
St 
Fuß- und Radweg 
St 
D
Dressurplatz 2 Dressurplatz 1 
Springplatz 
Abreiteplatz 
Abreiteplatz 
Rennbahn 
Reitweg 
Reithalle 
Reithalle 
Pferdesport 
Trainerstand 
Ü
Ü
Gräften- und 
Gartenanlage 
P
PP
brach 
Modersohnweg 
Radweg 
41 
Echelmeyerstraße 
Radw
eg 
III 
2
Bildungszentrum 
Handwerkskammer 
486 
I98d 
348 
73 
Reiner - Klim
ke - W
eg 
252a 
1
W
eg 
I
252 
93 
Weg 
W
eg 
496 
K 2   Mecklenbecker Straße 
84 
271 I
I
273 
29 
62 
349 
98e I
405 
404 
403 
I
98c 
108 
28 
406 98b I
I
I
275 
-I 
64 
63 
Reitplatz 
I
II 
Haus Kump 
74 
43 
42 
37 
Reithalle 
Reithalle 
28 
27 
60 
26 
82 81 
85 
80 
77 
73 
79 
113 
112 109 
104 
Radweg 
277 
I
111 
110 
23 
Reiner - Klimke - Weg 
W
eg 
97 
44 
96 
25 
57 
99 
98 
64 
100 
101 
30 
105 
103 
102 
36 
352 
499 
I
290 
795 
107 
93 106 
TH 5,00m 
SD 
FH 11,00m TH 5,00m 
SD 
FH 11,00m 
TH 3,50m 
FH 8,50m 
TH 3,50m 
FH 6,50m 
TH 4,00m 
FH 9,00m 
TH 4,00m 
FH 12,00m 
FD 
FH 4,50m 
a) 
b) 
c) 
d) 
Fortbildungs- und 
Gestaltungsakademie 
Werkstätten/Unterrichts- 
räume und Büros 
Fortbildungs- u. 
Gestaltungsaka- 
demie mit einem 
Fachwerkkompe- 
tenzzentrum mit 
bauphysika- 
lischem Schwer- 
punkt 
0,4 SD 
Flur 229 
Anlage 4 
zur Vorlage Nr. V/0226/2009 
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 473 Stadtplanung 
Verkehrsplanung 
Stadtentwicklung Amt für 
Verkleinerung ST ADT M TÜNS ER

V-0226-2009-Anlage-2-Begruendung

95815 Zeichen

Anlage 2  
zur Vorlage Nr. V/0226/2009  
Begründung  
zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 473: 
Haus Kump – Mecklenbecker Straße / Reiner-Klimke-Weg  
Inhalt Seite 
1.  Planungsanlass / Planungsgrundlagen .................................................................................................2 
2.  Geltungsbereich.....................................................................................................................................2 
3.  Planungsrechtliche Situation .................................................................................................................2 
3.1  Entwicklung aus dem Flächennutzungsplan.............................................................................. 2 
3.2  Bestehendes Planungsrecht / Sonstige Satzungen, Verordnungen.......................................... 3 
4.  Räumliche und strukturelle Situation .....................................................................................................5 
5.  Planungsziele ........................................................................................................................................6 
6.  Inhalte des Bebauungsplanes ...............................................................................................................6 
6.1  Grundzüge der Planung ............................................................................................................. 6 
6.2  Inhalte des Vorhaben- und Erschließungsplanes ...................................................................... 7 
6.2.1  Bauliche Nutzung und Baugestaltung...............................................................................7 
6.2.1.1 Nutzungsart(en), Nutzungsdichte ......................................................................7 
6.2.1.2  Bebaubare Flächen, Bauhöhe..........................................................................8 
6.2.1.3  Firstrichtung, Dachform, Material, Farbgebung, Dachaufbauten .....................8 
6.2.1.4  Stellplätze, Nebenanlagen................................................................................9 
6.2.1.5  Freiflächen, Begrünung ....................................................................................9 
6.2.1.6  Werbeanlagen...................................................................................................9 
6.2.1.7  Denkmalschutz / Archäologie .........................................................................10 
6.2.2  Verkehrsflächen / Erschließung / Öffentliche Grünflächen.............................................11 
6.3  Inhalte des Bebauungsplanes außerhalb des Vorhaben- und Erschließungsplanes.............. 11 
6.4  Ver- und Entsorgung / Technische Infrastruktur ...................................................................... 12 
6.5  Ausgleichsflächen..................................................................................................................... 12 
6.6  Immissionsschutz ..................................................................................................................... 13 
6.7  Altlasten / Altstandorte.............................................................................................................. 13 
7.  Flächenbilanz.......................................................................................................................................14 
8.  Auswirkungen auf die Umwelt / Umweltbericht gem. § 2 a BauGB ....................................................14 
8.1  Rahmen der Umweltprüfung .................................................................................................... 14 
8.2  Kurzdarstellung der Planung ....................................................................................................15 
8.3  Fachgesetzliche Ziele und Vorgaben des Umweltschutzes..................................................... 15 
8.4  Umweltbeschreibung / Umweltbewertung und Wirkungsprognose ......................................... 16 
8.4.1  Menschen........................................................................................................................16 
8.4.2  Pflanzen, Tiere und biologische Vielfalt ..........................................................................17 
8.4.3  Boden ..............................................................................................................................20 
8.4.4  Wasser ............................................................................................................................21 
8.4.5  Klima / Luft ......................................................................................................................23 
8.4.6  Landschaft.......................................................................................................................23 
8.4.7  Kulturgüter und sonstige Sachgüter................................................................................24 
8.4.8  Wechselwirkungen der Schutzgüter ...............................................................................25 
8.4.9  Zusammenfassung der erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen........................25 
8.5  Nichtdurchführung der Planung (Prognose Null-Variante)....................................................... 26 
8.6  Anderweitige Planungsmöglichkeiten ...................................................................................... 26 
8.7  Überwachung (Monitoring) .......................................................................................................26 
8.8  Zusammenfassung................................................................................................................... 26 
9.  Gesamtabwägung................................................................................................................................27 
9.1  Eingriffe in Natur und Landschaft: Ausgleich ........................................................................... 27 
9.2  Sonstige Umweltbelange: Verbleibende Auswirkungen .......................................................... 28 
10.  Realisierung der Planung / Durchführungsmaßnahmen .....................................................................28 
Begründung / Seite 1 von 29

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 473 
Haus Kump – Mecklenbecker Straße / Reiner-Klimke-Weg 
 
1.  Planungsanlass / Planungsgrundlagen  
Anlass für die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans ist die Absicht der Hand-
werkskammer Münster in der Hofanlage Haus Kump – deren landwirtschaftliche Nutzung inzwi-
schen eingestellt wurde – eine Fortbildungseinrichtung mit Nebennutzungen zu errichten.  
Die im städtischen Eigentum befindliche Anlage liegt in Nachbarschaft zum MK- Bereich 
“Handwerkskammer / Handwerkerbildungszentrum Münster“ südlich der Mecklenbecker Straße. 
Hier betreibt die Handwerkskammer Münster ein Handwerkerbildungszentrum mit Lehrwerkstät-
ten für Berufsvorbereitung und -ausbildung, Meisterschulen für das Handwerk, dem Zentrum IT 
und Medientechnologie, dem Institut für Umweltschutz, dem Zentrum für Bau und Energie, der 
Akademie für Unternehmensführung und der Akademie Gestaltung im Handwerk. Damit sind 
die vorhandenen Grundstücksflächen baulich ausgeschöpft und auch die übrige Umgebung 
lässt keine weiteren Nutzungen für die Handwerkskammer zu. Deshalb sollen durch Umnutzung 
der Hofanlage “Haus Kump“ in ein Bildungs- und Demonstrationszentrum Handwerk aus-
schließlich diese in Standortnähe bestehenden Institutionen gestärkt und ergänzt werden.  
Darüber hinaus sollen für den Reiterverein St. Georg die Voraussetzungen für die langfristige 
Entwicklung des Vereinsstandortes geschaffen werden.  
Der Rat der Stadt Münster hat in seiner Sitzung am 10.12.2003 die Aufstellung eines Bebau-
ungsplanes beschlossen, um das im folgenden erläuterte Vorhaben planungsrechtlich zu er-
möglichen.  
2.  Geltungsbereich  
Das Plangebiet befindet sich am südwestlichen Rand der Innenstadt Münsters zwischen dem 
Reiner-Klimke-Weg und der Mecklenbecker Straße.  
Es umfasst die wesentlichen Teile der in seiner Struktur wieder aufzunehmenden historischen 
Hofanlage Haus Kump sowie eine externe Fläche an der Mecklenbecker Straße für die Unter-
bringung der erforderlichen Stellplätze. Diese Flächen stellen den Vorhaben- und Erschlie-
ßungsplan dar. Das Plangebiet umfasst des Weiteren das Areal des Reitervereins St. Georg 
nordwestlich von Haus Kump mit einem kleinen Teil der ursprünglich aus einer Vor- und einer 
Hauptinsel bestehenden historischen Hofanlage. Diese Flächen werden in den Satzungsbereich 
des vorhabenbezogenen Bebauungsplans mit aufgenommen.  
Innerhalb des Geltungsbereichs liegen die folgenden Grundstücke:  
Gemarkung Münster,  
Flur 26, Teile der Flurstücke 74, 91  
Flur 27, Flurstück 37, Teile der Flurstücke 36, 38  
Flur 229, Flurstück 84, Teile der Flurstücke 80, 85, 100, 113  
Die Grenzen des Geltungsbereiches des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 473 sind im 
Plan durch einen grauen Farbstreifen bezeichnet.  
3.  Planungsrechtliche Situation  
3.1  Entwicklung aus dem Flächennutzungsplan  
Die Aufstellung des Bebauungsplanes unterliegt dem Entwicklungsgebot aus dem Flächennut-
zungsplan (FNP).  
Der rechtswirksame Flächennutzungsplan der Stadt Münster stellt das Plangebiet überwiegend 
als “Grünfläche“ mit der Zweckbestimmung “Parkanlage“ sowie der Zweckbestimmung “Maß-
Begründung / Seite 2 von 29

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 473 
Haus Kump – Mecklenbecker Straße / Reiner-Klimke-Weg 
 
nahmen zum Schutz, zur Pflege, und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft“ dar. 
Im Norden des Plangebietes stellt der Flächennutzungsplan “Fläche für die Landwirtschaft“ dar 
und im Süden ist das “Überschwemmungsgebiet der Aa“ gekennzeichnet.  
Die Darstellungen des Flächennutzungsplanes widersprechen somit in Teilen den Zielsetzun-
gen des Bebauungsplanes.  
Parallel zur Aufstellung des Bebauungsplanes wird deshalb der Flächennutzungsplan geändert. 
Der Bebauungsplan wird damit im Zuge dieses Änderungsverfahrens i. S. des § 8 (2) BauGB 
aus dem Flächennutzungsplan entwickelt.  
3.2  Bestehendes Planungsrecht / Sonstige Satzungen, Verordnungen  
Landschaftsschutz  
Der Planbereich liegt im Geltungsbereich des Landschaftsschutzgebietes (LSG) Nr. 21 Aanie-
derung Hohenholte bis Mecklenbeck. Dies entspricht auch den Darstellungen im Gebietsent-
wicklungsplan als Agrarbereich, Bereich für den Schutz der Natur, Bereich für den Schutz der 
Landschaft sowie Erholungsbereich. Diese Rechtslage steht somit der geplanten teilweisen In-
anspruchnahme als Baufläche bzw. Stellplatzanlage entgegen.  
Eine teilweise Entlassung der Fläche aus dem Landschaftsschutz für die geplante Baufläche ist 
daher ergänzend erforderlich. Vor Wirksamkeit der 18. Änderung des fortgeschriebenen FNP, 
die parallel zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes und Vorhaben- und Er-
schließungsplanes Nr. 473 erfolgt, muss daher das entgegenstehende LSG entsprechend zu-
rückgenommen werden.  
Da es sich im vorliegenden Fall um ein LSG außerhalb von geltenden Landschaftsplänen han-
delt, wurde im weiteren Verfahren die Höhere Landschaftsbehörde (Dezernat 51) der Bezirks-
regierung Münster um Mitteilung gebeten, ob  
1.  die beabsichtigte Überplanung von zwei Teilflächen des LSG Nr. 21 Aaniederung Hohenhol-
te bis Mecklenbeck  durch die beiden geplanten Sondergebiete unbedenklich und genehmi-
gungsfähig ist  
und dass 
2.  im Rahmen der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes und Vorhaben- und 
Erschließungsplanes Nr. 473 Haus Kump – Mecklenbecker Straße / Reiner-Klimke-Weg eine 
entsprechende Änderung der betreffenden Landschaftsschutzgebietsverordnung erfolgen 
kann – ob also eine Inaussichtstellung einer Teilaufhebung der Landschaftsschutzgebiets-
verordnung für beide Planbereiche verbindlich erklärt wird.  
Daraufhin hat die Bezirksregierung Münster – Höhere Landschaftsbehörde – die Inaussichtstel-
lung der Teilaufhebung der Landschaftsschutzverordnung erklärt.  
Im Rahmen der Offenlegung der Entwürfe zur 18. Änderung des fortgeschriebenen FNP sowie 
zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan und Vorhaben- und Erschließungsplan Nr. 473 Haus 
Kump – Mecklenbecker Straße / Reiner-Klimke-Weg sowie zeitgleich der Beteiligung der Be-
hörden ergab sich das Erfordernis, dass im Umfeld des bestehenden und auch zukünftig am 
Standort verbleibenden Trafos im Nordosten des Planbereiches ein überdachter Standort für 
Müllcontainer und Fahrradabstellplätze errichtet werden soll.  
Für die geplante Ausweitung des zukünftig baulich nutzbaren Gebiets ist für diese Teilfläche ei-
ne ergänzende Entlassung der Fläche aus dem Landschaftsschutz erforderlich.  
Begründung / Seite 3 von 29

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 473 
Haus Kump – Mecklenbecker Straße / Reiner-Klimke-Weg 
 
Für die erweiterte Fläche wurde ebenfalls die Inaussichtstellung einer Teilaufhebung beantragt.  
Der Landschaftsbeirat der Stadt Münster hat in seinen Sitzungen am 28.09.2005 und am 
26.11.2008 den Anträgen auf Entlassung aus dem Landschaftsschutzgebiet zugestimmt.  
Seitens der Unteren Landschaftsbehörde der Stadt Münster bestehen gegen beide Teilaufhe-
bungen der Landschaftsschutzgebietsverordnung keine Bedenken.  
Die Stadtverwaltung Münster hat bei der Bezirksregierung Münster auf der Grundlage des Ent-
wurfes des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 473 einen Antrag auf Teilaufhebung der 
Landschaftsschutzverordnung für das Landschaftsschutzgebiet (LSG) Nr. 21 Aaniederung Ho-
henholte bis Mecklenbeck für die beantragten Flächen gestellt.  
Am 16.02.2009 erfolgte die Mitteilung der Bezirksregierung Münster – Höhere Landschaftsbe-
hörde –, dass der Antrag auf Inaussichtstellung einer Teilaufhebung der Landschaftsschutzver-
ordnung für den erweiterten baulich genutzten Planbereich nicht weiter verfolgt werde, sondern 
dass dieser im Zusammenhang mit dem vorliegenden Antrag auf Teilaufhebung der Land-
schaftsschutzverordnung vom 05.02.2009 im Vorfeld des Satzungsbeschlusses für den Bebau-
ungsplan Nr. 473 abgearbeitet wird.  
Am 15.05.2009 wurde schließlich die notwendige Verordnung zur Teilaufhebung der Land-
schaftsschutzverordnung im Amtsblatt für den Regierungsbezirk Münster verkündet. Sie trat ei-
ne Woche nach ihrer Verkündung in Kraft.  
Die zukünftige Grenze des Landschaftsschutzgebietes ist im Bebauungsplan als nachrichtliche 
Übernahme dargestellt.  
Landschaftsplan  
Der Planbereich liegt im Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen Landschaftsplanes 
"Roxeler Riedel". Für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes wird eine Anpassung an den 
Entwurf des Landschaftsplanes parallel zur Aufstellung des Bebauungsplanes vorgenommen 
(Anpassungsklausel gemäß Landschaftsgesetz).  
Überschwemmungsgebiete  
Der Planbereich wird durchquert durch die beiden Fließgewässer Aa und Meckelbach; der Me-
ckelbach mündet ca. 200 m westlich der Aa-Brücke Zufahrt Haus Kump in die Aa. Entlang der 
Aa ist ein gesetzliches Überschwemmungsgebiet (HQ-100-Linie) vorläufig festgesetzt, in das 
Teilflächen der Hofanlage Haus Kump hineinragen. Auf diesen Teilflächen sind jedoch gemäß 
den Festsetzungen des Entwurfs des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 473 keine 
Hochbauten vorgesehen.  
Das Überschwemmungsgebiet der Aa ist im Bebauungsplan nachrichtlich übernommen wor-
den.  
Deshalb wird im Bebauungsplan darauf hingewiesen, dass die Teile des Bebauungsplangebie-
tes, die im Überschwemmungsgebiet liegen, in ihrer Funktion als Rückhalteflächen zu erhalten 
sind. Die Errichtung baulicher Anlagen sowie sonstige Maßnahmen, wie beispielsweise die Er-
höhung der Erdoberfläche, die Errichtung von Zäunen oder Bepflanzungsmaßnahmen sind da-
her nur in Ausnahmefällen und mit Genehmigung der Unteren Wasserbehörde zulässig (Hin-
weis 4.2).  
Begründung / Seite 4 von 29

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 473 
Haus Kump – Mecklenbecker Straße / Reiner-Klimke-Weg 
 
Denkmalschutz  
Die umgräftete Hofanlage „Haus Kump“ steht in ihrer Gesamtheit als Bodendenkmal unter 
Schutz. Teile der baulichen Anlagen (Fachwerkspeicher) sind als Baudenkmal in die Denkmal-
liste der Stadt eingetragen. (siehe Kapitel 6.2.1.7)  
4.  Räumliche und strukturelle Situation  
Lage und visuelle Prägung  
Ca. 3 km südwestlich des Zentrums der Stadt Münster, am äußeren Ende des in die Stadt hin-
einführenden Naherholungsbereichs um den Aasee, im Schnittpunkt zwischen gestalteter Grün-
fläche und landwirtschaftlicher Nutzfläche befindet sich das Plangebiet im Bereich der wichtigs-
ten in die Stadt hineinführenden Grünschneisen.  
Es ist geprägt durch diese Grünflächen, deren teils wertvollen Baumbestand, den Lauf der Aa 
und die Hofanlage Haus Kump sowie die Anlagen des Reitervereins.  
Nutzungsstruktur im Plangebiet  
Die alte Hofanlage Haus Kump mit Haupthaus, Stallungen, Scheune und Speicher ist mit einer 
teils noch erkennbaren Gräfte umgeben.  
Ältester erhaltener Bestand der Inselbebauung ist der Fachwerkspeicher aus dem Jahr 1549. 
Die übrigen Gebäude sind neueren Datums und nicht von bemerkenswerter Gestaltqualität.  
Die landwirtschaftliche Nutzung der Hofanlage ist aufgegeben worden, so dass die Gebäude 
teils leer stehen und teils vom benachbarten Reiterverein mitgenutzt werden.  
Die Zuwegung zum Hof erfolgt von der Mecklenbecker Straße im Süden über eine Brücke der 
Aa und von Norden über den Reiner-Klimke-Weg, an dem auch die Anlagen des Reitervereins 
St. Georg angeschlossen sind. Die südliche Zufahrt wird ebenfalls von den Mitgliedern des Rei-
tervereins genutzt.  
Die Reithallen des Reitervereins liegen benachbart zur Hofanlage im Nordwesten und werden 
durch vorhandene Reitanlagen, Stellplätze und weiteren Nebenanlagen ergänzt.  
Die für die Stellplatzanlage an der Mecklenbecker Straße vorgesehenen Flächen stellen derzeit 
Grünflächen dar und werden durch einen vorhandenen Fuß- und Radweg durchschnitten.  
Nutzungsstruktur im näheren Umfeld  
Stadteinwärts, im Nordosten des Plangebietes grenzt der Aasee mit großzügigen öffentlichen 
Grünanlagen und einem umfangreichen Rad- und Fußwegenetz, sowie den Flächen des Allwet-
terzoos an.  
Nördlich bis südwestlich bestimmen Wald und Wiesen das Bild und bilden den Übergang in die 
münsterländische Parklandschaft.  
Im Süden, jenseits der Mecklenbecker Straße, beginnt der z. Z. in wesentlicher Neu- bzw. Um-
strukturierung befindliche Stadtteil Mecklenbeck und daran anschließend in Richtung Innenstadt 
der Stadtteil Aaseestadt.  
Begründung / Seite 5 von 29

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 473 
Haus Kump – Mecklenbecker Straße / Reiner-Klimke-Weg 
 
5.  Planungsziele  
Übergeordnete Ziele  
• Nach Aufgabe der landwirtschaftlichen Nutzung soll die Hofstelle Haus Kump einer neuen, 
umgebungsverträglichen Nutzung zugeführt werden.  
• Dabei sollen die denkmalwerten Anlagen erhalten und in ihrer historischen Struktur wieder 
aufgenommen werden.  
• Der südlich gegenüberliegende, in der Vergangenheit stetig optimierte und ausgebaute MK- 
Bereich “Handwerkskammer / Handwerkerbildungszentrum Münster“ soll in seiner nutzungs-
strukturellen Entwicklung „partnerfokussiert“ und „nutzungsfokussiert“ ausgebaut und unter-
stützt werden.  
• Für den Standort „Haus Kump“ sollen ausschließlich die planungsrechtlichen Optionen für 
ein Bildungs- und Demonstrationszentrum Handwerk geschaffen werden und ausschließlich 
die in Standortnähe bestehenden Institutionen strukturell gestärkt werden.  
• Für die Anlagen des Reitervereins St. Georg soll eine mit dem Landschaftsraum verträgliche 
Entwicklung ermöglicht werden.  
Konkrete Zielsetzungen für den Vorhaben- und Erschließungsplan  
• In der Hofstelle soll als Hauptnutzung eine Fortbildungs- und Gestaltungsakademie  mit einer 
bauphysikalischen Einrichtung Schwerpunkt Fachwerk errichtet werden.  
• Zusätzlich sollen als Nebennutzungen eine Gastronomie für Lehrgangsteilnehmer und exter-
ne Besucher, Werkstätten, Büros und zwei Wohnungen für Aufsichts- oder Bereitschaftsper-
sonen, bzw. für Betriebsinhaber oder Betriebsleiter errichtet werden.  
• Der Wiederaufbau soll sich an der Bestandskubatur orientieren.  
• Die erforderlichen Stellplätze sollen in einer Parkplatzanlage an der Mecklenbecker Straße 
nachgewiesen werden.  
• Die Durchführung der Maßnahmen soll auf der Basis einer mit den Fachbehörden abge-
stimmten Freiflächengestaltung erfolgen.  
Weitere Ziele  
• Für den Reiterverein St. Georg sollen die Voraussetzungen für die langfristige Entwicklung 
des Vereinsstandortes geschaffen werden.  
• Hierzu sollen die große Reithalle und der Trainerstand erhalten und erneuert werden. Für die 
vorhandene kleine Halle soll eine bauliche Ersatzfläche westlich der großen Reithalle ge-
schaffen werden. Der dadurch entfallende Springplatz soll zusammen mit einem zusätzlichen 
Dressurplatz neu angelegt werden.  
• Das Gelände des Reitervereins soll in Zukunft von Norden über den Reiner-Klimke-Weg er-
schlossen werden. Fußläufig soll die Reitanlage weiterhin über das Wegenetz auch von Sü-
den erreichbar bleiben. Rettungsfahrzeuge sollen den Weg über Haus Kump nehmen kön-
nen.  
6.  Inhalte des Bebauungsplanes  
6.1  Grundzüge der Planung  
Damit die  beabsichtigte städtebauliche Entwicklung und Ordnung gewährleistet ist, ist für die 
Realisierung der Ziele ein vorhabenbezogener Bebauungsplan mit Vorhaben- und Erschlie-
Begründung / Seite 6 von 29

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 473 
Haus Kump – Mecklenbecker Straße / Reiner-Klimke-Weg 
 
ßungsplan – auf der Grundlage des vom Vorhabenträger erarbeiteten Gestaltungsplanes – auf-
zustellen mit Festsetzungen unter anderem bezüglich  
• der Art und des Maßes der baulichen Nutzung,  
• der Baugrenzen und Baulinien,  
• der privaten Grünflächen sowie  
• der Regelungen zur Unterbringung des ruhenden Verkehrs.  
Diese Festsetzungen stellen die Grundzüge der Planung dar.  
6.2  Inhalte des Vorhaben- und Erschließungsplanes  
6.2.1  Bauliche Nutzung und Baugestaltung  
6.2.1.1 Nutzungsart(en), Nutzungsdichte  
Art der baulichen Nutzung  
Das Vorhaben besteht aus:  
• einer Fortbildungs- und Gestaltungsakademie mit einem Fachwerkkompetenzzentrum mit 
bauphysikalischem Schwerpunkt,  
• Werkstätten / Unterrichtsräumen, Büros, einer Cafeteria und einer Wohnung,  
• einer separaten Stellplatzanlage und  
• der Neugestaltung des Bereiches der historischen Gräftenanlage mit erforderlichen Neben-
anlagen.  
Entsprechend diesen wesentlichen Planungszielen werden das engere Hofgelände, begrenzt 
durch einen Abstand von 3,0 m zu den Gebäuden und die geplante Stellplatzanlage an der 
Mecklenbecker Straße im Sinne eines Sondergebietes (Bildung) entwickelt.  
Die übrige Fläche der Hofanlage wird als private Grünfläche (Garten- und Gräftenanlage)  
festgesetzt.  
Zusammen mit der Stellplatzanlage und den dort verbleibenden öffentlichen Grünflächen bilden 
diese Flächen den Bereich des Vorhaben- und Erschließungsplanes.  
Im Vorhaben- und Erschließungsplan, innerhalb der mit a) und b) gekennzeichneten überbau-
baren Flächen (Haupthaus und ehemaliges Scheunengebäude) wird als Hauptnutzung eine 
Fortbildungs- und Gestaltungsakademie mit einem Fachwerkkompetenzzentrum mit 
bauphysikalischem Schwerpunkt mit ca. 1800 m² Bruttogeschossfläche festgesetzt.  
Die Handwerkskammer plant diese zum Teil neu gegründeten Bildungseinrichtungen hier einzu-
richten, weil für diese im bestehenden Bildungszentrum nicht ausreichend Raum zur Verfügung 
steht und Haus Kump und seine Umgebung den idealen Rahmen für die Ausbildung in kreati-
ven Berufen bildet.  
Als weitere Nutzungen – soweit diese in einem Zusammenhang zur ausgeübten Hauptnutzung 
stehen – sind zulässig:  
• innerhalb der mit d) gekennzeichneten überbaubaren Flächen (ehemaliges Stallgebäude) 
Werkstätten / Unterrichtsräume und Büros mit max. ca. 400 m² Bruttogeschossfläche,  
Begründung / Seite 7 von 29

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 473 
Haus Kump – Mecklenbecker Straße / Reiner-Klimke-Weg 
 
• eine Cafeteria für Lehrgangsteilnehmer und Besucher, die auch der Öffentlichkeit zugäng-
lich gemacht werden kann, mit max. ca. 150 m² Bruttogeschossfläche und  
• eine Wohnung mit max. ca. 100 m² Bruttogeschossfläche für Aufsichts- oder Bereitschafts-
personen, bzw. für Betriebsinhaber oder Betriebsleiter im Sinne des § 8 (3) Nr. 1 BauNVO (§ 
11 (2) BauNVO) (TF 1.1).  
Damit werden die beabsichtigten Nutzungen im Einzelnen festgesetzt und schließen andere 
bzw. alternative Nutzungen aus.  
Maß der baulichen Nutzung  
Der aus Gründen des Denkmal- und Umgebungsschutzes zu fordernde, enge bauliche, auf die 
bestehende Hofstelle begrenzte Rahmen wird durch die Festsetzung der Grundflächenzahl 
(GRZ) von 0,4 gesichert.  
6.2.1.2  Bebaubare Flächen, Bauhöhe  
Überbaubare Grundstücksflächen  
Wegen der die hier vorhandene Kulturlandschaft prägenden Bedeutung von Haus Kump ist es 
Zielsetzung, die Hofstruktur im Verhältnis von überbaubaren und frei zu haltenden Flächen bei-
zubehalten. Daher setzt der Bebauungsplan die überbaubaren Flächen (Baufenster) mittels 
Baugrenzen und aus Gründen des Denkmalschutzes zu den Innenseiten der Hofstelle, an den 
Giebelseiten und um den gesamten Fachwerkspeicher mittels Baulinien fest, so dass aus-
schließlich die dem Gestaltungsentwurf entsprechenden Gebäude erhalten, neu- und umgebaut 
werden können.  
Trauf- und Firsthöhen  
Auch mit den Gebäudehöhen soll die typische Kubatur der vorhandenen Strukturen von Haus 
Kump gewahrt bleiben. Deshalb ist die Höhe der baulichen Anlagen entsprechend des Bestan-
des durch Trauf- und Firsthöhen, in Abhängigkeit zur Dachform und Firstrichtung festgesetzt.  
Die Traufhöhe ist definiert als der äußere Schnittpunkt zwischen der Oberkante der Außenwand 
und der Oberkante der Dachhaut.  
Bezugspunkt für die Höhenangaben ist jeweils die Oberkante der fertig gestellten Hoffläche, die 
zur unmittelbaren Erschließung dient, gemessen in der Mitte der Fassadenlänge des jeweiligen 
Gebäudes bzw. Gebäudeteils (TF 1.2).  
6.2.1.3  Firstrichtung, Dachform, Material, Farbgebung, Dachaufbauten  
Um eine durch den Gestaltungsentwurf beabsichtigte, qualitätvolle und der Umgebung und dem 
Bestand entsprechenden Architektursprache und Baustruktur zu erhalten und zu bewahren, 
sind die Dachform und die Hauptfirstrichtung im Plan festgesetzt. Darüber hinaus ist festge-
setzt, dass die Außenwandflächen der baulichen Anlagen zu 2/3 der jeweiligen Fläche in ro-
tem bis rotbraunem Sichtmauerwerk und die Dachflächen als Pfannendächer mit roten Tonzie-
geln auszuführen sind. Für untergeordnete Bauteile können Ausnahmen zugelassen werden  
(TF 1.5). Dachaufbauten sind nur als Einzelgauben mit max. 2,00 m Breite zulässig. Die Sum-
me der Gaubenbreiten darf 50 % der Hauptgebäudelänge nicht überschreiten. Gauben sind 
mindestens 2,00 m von der Außenkante der giebelseitigen Außenwand zurückzusetzen (TF 
1.6).  
Begründung / Seite 8 von 29

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 473 
Haus Kump – Mecklenbecker Straße / Reiner-Klimke-Weg 
 
6.2.1.4  Stellplätze, Nebenanlagen  
Die beabsichtigten Vorhaben erfordern insgesamt eine Anzahl von 134 Stellplätzen. Damit von 
der notwendigen Stellplatzfläche möglichst geringe Störungen auf den Naherholungsbereich um 
den Aasee ausgehen, ist in Anlehnung an den Gestaltungsplan die Lage parallel zur Mecklen-
becker Straße erfolgt. Die Anlage wird auf kurzem Wege von der Mecklenbecker Straße über 
die vorhandene Zufahrt zu Haus Kump erschlossen und von vorhandener und geplanter Begrü-
nung umschlossen. Ergänzt wird diese Festsetzung dadurch, dass Stellplätze nur innerhalb der 
festgesetzten Flächen für Stellplätze zulässig sind, sowie dass Garagen und überdachte Stell-
platzanlagen außerhalb überbaubarer Flächen unzulässig sind (TF 1.3) . Damit wird auch si-
chergestellt, dass innerhalb der Hofanlage keine Stellplätze und Garagen auf den Freiflächen 
errichtet werden können und damit Immissionen durch Fahrzeugbewegungen in den Naherho-
lungsbereich hinein minimiert bleiben.  
6.2.1.5  Freiflächen, Begrünung  
In Anlehnung an den Gestaltungsplan sind die Hofflächen von Haus Kump einschließlich ihrer 
Zufahrten in Kopfsteinpflaster, die Terrassen in Natursteinplatten (Sandstein) und alle sonstigen 
Wege in wasserdurchlässigem Kiesbett zu erstellen.  
Die übrigen Freiflächen  (Garten- und Gräftenanlage) sind auf der Grundlage eines Freiflä-
chengestaltungsplanes im Sinne der historischen Nutzung gärtnerisch zu gestalten und dauer-
haft zu erhalten. Die Gestaltung im Bereich der Gräftenanlage muss auf der Grundlage der his-
torischen Kartenwerke erfolgen, die in ihrer Lagerichtigkeit zu überprüfen sind (TF 1.7).  
Damit sichergestellt ist, dass Einzäunungen nur im Zusammenhang mit Hecken in Erschei-
nung treten, wird festgesetzt, dass Sicherungszäune nur in Verbindung mit geschnittenen He-
cken aus heimischen Laubgehölzen, wie Hainbuche, Rotbuche, Weißdorn, in einer Höhe bis 
1,20 m außerhalb der Grenze des Überschwemmungsgebietes zulässig sind. Die Hecke ist auf 
der der Landschaft zugewandten Seite an den Zaun zu pflanzen (TF 1.8).  
Zur Einbindung der geplanten Stellplatzanlage in den Freiraum sind Flächen zum Anpflanzen 
von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen festgesetzt. Diese sind mit stand-
ortgerechten heimischen Gehölzen (z. B. Stieleiche, Feldahorn, Hainbuche, Haselnuss, Hartrie-
gel, Holunder, Heckenrose, Schneeball u. a.) vollflächig zu bepflanzen und dauerhaft zu erhal-
ten. Darüber hinaus wird festgesetzt, dass innerhalb der Stellplatzanlage pro 6 Stellplätze ein 
hochstämmiger Laubbaum (Stieleiche oder Esche) mit einem Stammumfang von mindestens 16 
– 18 cm fachgerecht zu pflanzen und zu erhalten ist. Pro Baum ist eine offene Vegetationsflä-
che von mind. 2,5 m x 2,5 m vorzusehen (TF 1.4).  
Ebenfalls sind die vorhandenen, ökologisch wertvollen Bestände an Bäumen, Sträuchern 
und sonstigen Bepflanzungen als zu erhalten festgesetzt.  
6.2.1.6  Werbeanlagen  
Um mögliche Außenwerbung umgebungsverträglich und entsprechend der vorhandenen Anla-
ge angemessen anzuordnen, sind Werbeanlagen bei regelloser Anordnung, bei aufdringlicher 
Wirkung, insbesondere durch grelle Farbgebung und grelle Ausleuchtung sowie bei Ausführung 
in beweglicher, veränderlicher oder reflektierender Form unzulässig.  
Sie sind nur an der Stätte der Leistung zulässig. Ein Hinweisschild im Bereich der festgesetzten 
Stellplatzanlage ist bis zu einer Größe von 1,5 m² ebenfalls zulässig.  
Die Werbeanlagen sind nur bis unterhalb der festgesetzten Traufkanten an den der Hoffläche 
zugewandten Fassadenseiten zulässig (TF 1.9).  
Begründung / Seite 9 von 29

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 473 
Haus Kump – Mecklenbecker Straße / Reiner-Klimke-Weg 
 
6.2.1.7  Denkmalschutz / Archäologie  
Bodendenkmalpflege  
Das Vorhaben betrifft „Haus Kump“, eine große, in der Grundsubstanz mittelalterliche Hofanla-
ge, die aus dem alten, wohl in das 9. Jahrhundert zurückgehenden domkapitularischen Hof 
Kump hervorgegangen ist. Die Bedeutung des Hofes zeigt sich in der ehemals umlaufenden 
Gräftenanlage, innerhalb derer die Hofgebäude, darunter der noch bestehende Speicher des 
16. Jahrhunderts untergebracht waren. Nicht auszuschließen ist, dass eine ältere Vorgänger-
bebauung westlich des Hofes gelegen hat, eine Vermutung, die sich auf Flurnamen stützt.  
Haus Kump ist auf Grund seiner siedlungsgeschichtlichen Bedeutung ein Bodendenkmal (§ 2 
Denkmalschutzgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen). Sämtliche Maßnahmen, die innerhalb 
der Grenzen des Bodendenkmals durchgeführt werden, bedürfen daher einer Genehmigung der 
Unteren Denkmalbehörde (§§ 9 u. 12 DSchG NW). Eine enge Abstimmung mit der Unteren 
Denkmalbehörde ist insbesondere bei der Neugestaltung des Bereiches der historischen Gräf-
tenanlage erforderlich, die nur auf der Grundlage historischer Kartenwerke erfolgen kann, deren 
Lagerichtigkeit im Gelände archäologisch überprüft ist.  
Im Rahmen des Vorhabens stehen große Flächen innerhalb des Bodendenkmals zur Verände-
rung an. Es ist daher davon auszugehen, dass in größerem Umfang archäologisch Untersu-
chungen durchgeführt werden müssen, die im Vorfeld der eigentlichen Baumaßnahme zu täti-
gen sind.  
Im Bebauungsplan ist das Bodendenkmal gemäß § 9 (6) BauGB nachrichtlich übernommen und 
hinsichtlich seiner räumlichen Ausdehnung kenntlich gemacht.  
Darüber hinaus weist der Bebauungsplan darauf hin, dass auch außerhalb des Bodendenkmals 
bei Bodeneingriffen archäologische Funde und Befunde auftreten sowie Bodendenkmale ent-
deckt werden können. Die Entdeckung von Bodendenkmalen ist unverzüglich der Stadt oder 
dem Landschaftsverband Westfalen-Lippe, Westf. Museum für Archäologie / Amt für Boden-
denkmalpflege, Münster anzuzeigen (§ 15 DSchG). Die Fundstelle ist unverändert zu erhalten 
(§ 16 DSchG). Der Baubeginn ist der Stadt oder dem Landschaftsverband spätestens 2 Wo-
chen vor Maßnahmebeginn anzuzeigen (Hinweis 4.1).  
Baudenkmalpflege  
Ältester Bestandteil der Inselbebauung ist der Fachwerkspeicher aus dem Jahre 1549, der einer 
der ältesten Fachwerkspeicher im Münsterland ist. Mit seinem Fachwerkgerüst, der inneren 
Raumteilung und der äußeren Gestaltung ist der Denkmalwert u. a. aus architekturgeschichtli-
chen und volkskundlichen Gründen gegeben.  
Die Hofanlage Haus Kump umfasst eine Anzahl landwirtschaftlich genutzter Gebäude, die first-
parallel und -senkrecht aufeinander ausgerichtet sind. Zusammen mit dem Bauernhaus bilden 
sie eine charakteristische Hofsituation des 19. Jahrhunderts. Mit der Anordnung, Größe und 
Gestaltung jedes Gebäudes als Teil der Gesamtanlage erklären sich Bedeutung, Funktion und 
Aufgabe des Hofes. Die historische Bedeutung des Speichers als Teil eines landwirtschaftlichen 
Betriebes wird verdeutlicht.  
Die neue Nutzung verlangt im Innern erhebliche Umbauten bei den ehemals landwirtschaftlich 
genutzten Gebäuden. Aufgrund zahlreicher baulicher Änderungen, auch bedingt durch erhebli-
che Kriegsschäden im 2. Weltkrieg, liegt die Bedeutung der einzelnen Gebäude nicht in der äu-
ßeren Gestaltung, sondern in der Stellung im Hofzusammenhang. Daher ist die Zielsetzung des 
Bebauungsplanes, diese überlieferte Anordnung und Ausdehnung der Gebäude auch in Zukunft 
zu bewahren.  
Begründung / Seite 10 von 29

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 473 
Haus Kump – Mecklenbecker Straße / Reiner-Klimke-Weg 
 
6.2.2  Verkehrsflächen / Erschließung / Öffentliche Grünflächen  
Die Haupterschließung der Hofanlage Haus Kump und der zugehörigen Stellplatzanlage erfolgt 
auf dem bisherigen Zufahrtsweg von Süden von der Mecklenbecker Straße. Dadurch, dass der 
gesamte Besucher- und Geschäftsverkehr mit der Stellplatzanlage an der Mecklenbecker Stra-
ße abgefangen wird, müssen nur Anlieferungs- und Notfallverkehr bis in die Hofanlage hinein-
fahren. Festsetzungen brauchen daher diesbezüglich nicht getroffen werden.  
Ein vorhandener, von der Hofzufahrt zur Mecklenbecker Straße verlaufender, öffentlicher Fuß- 
und Radweg wird in einem Teilbereich durch die Stellplatzanlage überplant und daher neu fest-
gesetzt. Auf Grund der Lage in der freien Landschaft, im Landschaftsschutzgebiet wird er als öf-
fentliche Grünfläche festgesetzt. Die Flächen zwischen diesem Fuß- und Radweg und der 
Mecklenbecker Straße werden, soweit diese nicht der Stellplatzanlage und zu deren Eingrü-
nung dienen, ebenfalls als öffentliche Grünfläche festgesetzt und dienen als Ausgleichsfläche 
(siehe Kapitel 6.5).  
6.3  Inhalte des Bebauungsplanes außerhalb des Vorhaben- und Erschließungspla-
nes  
Die Flächen des Reitervereins St. Georg werden für eine langfristige Entwicklung des Vereins-
standortes im Kontext mit den umgebenden Grünflächen entsprechend ihrer derzeitigen Nut-
zung als private Grünfläche, Sportplatzanlage für den Pferdesport festgesetzt.  
Die vorhandene große Reithalle und der Trainerstand werden ebenso wie die für eine neue 
Reithalle vorgesehene Fläche als mit engen Baugrenzen umgebene überbaubare Flächen 
festgesetzt, mit entsprechender Trauf- und Firsthöhenbegrenzung  und der Festsetzung von 
Satteldächern mit Hauptfirstrichtung für die Reithallen und Flachdach für den Trainerstand. 
Somit wird die beabsichtigte Entwicklung in einem der Umgebung angemessenen, engen Rah-
men gesichert.  
Die Traufhöhe ist definiert als der äußere Schnittpunkt zwischen der Oberkante der Außenwand 
und der Oberkante der Dachhaut.  
Bezugspunkt für die Höhenangaben ist jeweils die Oberkante der fertig gestellten Hoffläche, die 
zur unmittelbaren Erschließung dient, gemessen in der Mitte der Fassadenlänge des jeweiligen 
Gebäudes bzw. Gebäudeteils (TF 2.1).  
Damit eine einheitliche und keine die Umgebung störende Material- und Farbgebung  für die 
Gebäude erfolgt, sind die Außenwandflächen  der baulichen Anlagen zu 2/3 der jeweiligen Flä-
che in roter bis rotbrauner Farbton auszuführen. Die Dachflächen sind in schwarzem Farbton 
auszuführen. Ausnahmen für Solaranlagen sind zulässig und für untergeordnete Bauteile kön-
nen ebenfalls jeweils Ausnahmen zugelassen werden (TF 3.1).  
Stellplätze sind einschließlich der Ein- und Ausfahrt  im Plan festgesetzt und nur innerhalb 
dieser festgesetzten Fläche zulässig. Garagen und überdachte Stellplatzanlagen sind außer-
halb überbaubarer Flächen unzulässig (TF 2.2) . Damit wird ebenfalls einerseits dem Ziel der 
Entwicklung des Standortes und anderseits der Begrenzung der baulichen Entwicklung inner-
halb der Grünflächen entsprochen.  
Als weitere Anlagen sind die Dressurplätze, die Abreitplätze, der Springplatz, die Rennbahn und 
die Reitwege dargestellt und geben somit gemeinsam mit den übrigen Festsetzungen die ge-
plante Anlage insgesamt wieder.  
Zur Einbindung der Anlage in den Freiraum sind entlang der westlichen Begrenzung Flächen 
zum Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen festgesetzt. Die-
se sind mit standortgerechten heimischen Gehölzen (z. B. Stieleiche, Feldahorn, Hainbuche, 
Begründung / Seite 11 von 29

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 473 
Haus Kump – Mecklenbecker Straße / Reiner-Klimke-Weg 
 
Haselnuss, Hartriegel, Holunder, Heckenrose, Schneeball u. a.) vollflächig zu bepflanzen und 
dauerhaft zu erhalten (TF 2.3).  
Die vorhandenen, ökologisch wertvollen Bestände an Bäumen, Sträuchern und sonstigen 
Bepflanzungen, sind als zu erhalten festgesetzt.  
Die Erschließung der Flächen des Reitervereins erfolgt von Norden über den Reiner-Klimke-
Weg. Fußläufig ist die Reitanlage weiterhin über das Wegenetz auch von Süden erreichbar. 
Rettungsfahrzeuge können nach wie vor den Weg über Haus Kump nehmen.  
Im Geltungsbereich des außerhalb des Vorhaben- und Erschließungsplanes gelegenen Bebau-
ungsplanes befindet sich ein Teil der Gräftenanlage  von Haus Kump. Die geschichtliche Be-
deutung der Anlage, insbesondere auch als Bodendenkmal, ist im Einzelnen in Kapitel 6.2.1.7 
beschrieben. Sämtliche Maßnahmen, die innerhalb der Grenzen des Bodendenkmals durchge-
führt werden, bedürfen daher einer Genehmigung der Unteren Denkmalbehörde.  
Auch außerhalb des eingetragenen Bodendenkmals „Haus Kump“ können jederzeit archäologi-
sche Funde auftreten und Bodendenkmale entdeckt werden. Dies gilt insbesondere für die 
westlich von Haus Kump gelegenen Flächen des Reitervereins St. Georg, in denen eine ältere 
Vorgängerbebauung des Hofes vermutet wird. Bodeneingriffe, die in diesem Bereich ausgeführt 
werden sollen, müssen daher rechtzeitig (spätesten 2 Wochen vor Maßnahmebeginn) der Städ-
tischen Denkmalbehörde angezeigt werden.  
Das Verhalten bei der Entdeckung von Bodendenkmalen regelt das Denkmalschutzgesetz. Der 
Bebauungsplan enthält einen entsprechenden Hinweis.  
6.4  Ver- und Entsorgung / Technische Infrastruktur  
Zur Stromversorgung des Areals und des nördlich gelegenen Zoogeländes wird weiterhin eine 
Trafoanlage benötigt. Zur Offenlegung des Bebauungsplanentwurfes wurde von den Stadtwer-
ken Münster angeregt, dass die vorhandene Trafostation an ihrem jetzigen Standort verbleibt. 
Der Vorhabenträger stimmt dieser Absicht, insbesondere aus Gründen der Kostenersparnis zu 
und sorgt für eine angemessene, den übrigen Gebäuden angepasste, bauliche Umgestaltung 
der vorhandenen Trafostation. Das Planzeichen für Elektrizität im Bebauungsplan wurde von 
dem bislang geplanten Standort im Hauptgebäude an den vorhandenen Standort verschoben.  
Die Gas- und Wasserversorgung kann von der Mecklenbecker Straße aus erfolgen.  
Die Schmutzwasserentsorgung verläuft über eine städtische Druckrohrleitung zur Mecklenbe-
cker Straße. Pumpwerk und Druckrohrleitung sind auf den Vorhabenträger Haus Kump zu über-
tragen.  
Bei der vorgesehenen Nutzung des Hauses Kump ist dauerhaft mit dem Anfall größerer Abfall-
mengen zu rechnen. Es wird empfohlen, einen ausreichend dimensionierten durch dreiachsige 
Abfallsammelfahrzeuge befahrbaren (Lasten bis zu 30 t (Achslast 12 t)) Abfallbehälterstand-
platz im nördlichen Bereich des Geländes in unmittelbarer Nähe des Reiner-Klimke-Weges ein-
zurichten.  
6.5  Ausgleichsflächen  
Die im Entwurf mit Planstand vom 26. Oktober 2007 unterschiedlich dargestellten Geltungsteil-
bereiche  
• Reitanlage (private Grünfläche / Pferdesport),  ca. 4,9 ha  
• VEP - Haus Kump (Hoflage / Bodendenkmal),  ca. 2,1 ha  
Begründung / Seite 12 von 29

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 473 
Haus Kump – Mecklenbecker Straße / Reiner-Klimke-Weg 
 
• VEP - Haus Kump (Parkplatz / Ausgleich),  ca. 0,9 ha  
wurden separat der Eingriffsbewertung unterzogen und bilanziert (Bilanzierungsteilbereiche).  
Als Ergebnis kann festgehalten werden, dass der Bebauungsplan Nr. 473 in sich weitgehend 
ausgeglichen ist und nach derzeitigem Entwurfsstand keine zusätzlichen Ausgleichsflächen zur 
Kompensation der Eingriffe in Natur und Landschaft erforderlich sind.  
Die im Entwurf festgesetzten Erhaltungs- und Pflanzgebote, die im Bereich des Bodendenkmals 
vorgesehenen Flächenentsiegelungen und die Wiederherstellung der Gräfte wirken sich positiv 
auf die Gesamteingriffsbilanz des Vorhaben- und Erschließungsplanes aus.  
Der im Bereich der Hoflage erzielte Kompensationsüberschuss und die Festsetzung einer ca. 
0,3 ha großen Ausgleichsfläche innerhalb des Teilgeltungsbereiches des Vorhaben- und Er-
schließungsplanes (nördlich der Mecklenbecker Straße), führen zu einer weitgehenden Kom-
pensation der durch die Stellflächenfestsetzung bedingten Eingriffe innerhalb des Teilgeltungs-
bereiches des Vorhaben- und Erschließungsplanes.  
Der Bereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes ist durch das Überplanen der kleinen 
Halle mit einer privaten Grünfläche und durch die Festsetzung des Pflanzgebotes entlang der 
westlichen Erweiterungsfläche der Reitanlage in der Eingriffsbilanz nahezu ausgeglichen. Die 
Festsetzung weiterer Ausgleichsflächen wird nicht erforderlich.  
6.6  Immissionsschutz  
Durch die Entfernung bezogen auf den Verkehr der Mecklenbecker Straße ist die künftige Fort-
bildungs- und Gestaltungsakademie keinen nennenswerten Lärmimmissionen ausgesetzt. Eine 
Überschreitung der Orientierungswerte der DIN 18005 ist nicht gegeben.  
Es ist lediglich mit den üblichen betriebsbedingten Immissionen durch die Reitanlage zu rech-
nen, die sich aber vor allem durch die gesonderte verkehrliche Erschließung der Reitsportanla-
ge auf den Betrieb der Akademie nicht erheblich auswirken dürften.  
In Nachbarschaft zum landschaftlich geprägten Außenbereich und den Reitanlagen ist außer-
dem mit typischen Gerüchen zu rechnen.  
Bei der geplanten Stellplatzanlage an der Mecklenbecker Straße handelt es sich um einen dem 
Handwerkerbildungszentrum zuzuordnenden Parkplatz. Die von dem Parkplatz ausgehenden 
Lärmimmissionen auf das jenseits der Mecklenbecker Straße liegende allgemeine Wohngebiet 
sind daher nach den Bestimmungen der TA-Lärm zu bewerten. Dabei ist die Vorbelastung 
durch den vorhandenen Parkplatz der Handwerkskammer südlich der Mecklenbecker Straße zu 
berücksichtigen. Eine Abschätzung der Immissionen mit Blick auf den nächstgelegenen Immis-
sionsort (Mecklenbecker Straße 271) ergab unter Zugrundelegung der Bayerischen Parkplatz-
lärmstudie 2003 einen Gesamtbeurteilungspegel für die Tageszeit (6.00-22.00 Uhr) von ca. 
50,5 dB(A). Der Immissionsrichtwert der TA-Lärm für ein allgemeines Wohngebiet von 55 dB(A) 
wird am maßgeblichen Immissionsort sicher eingehalten. Eine Nutzung zur Nachtzeit ist nach 
Angaben des künftigen Betreibers nicht vorgesehen.  
6.7  Altlasten / Altstandorte  
In den 80er Jahren wurde aus Altkabeln hergestelltes Schreddermaterial auf Reitplätzen aus-
gebracht, um die Reitbedingungen für die Pferde zu verbessern. Bei Untersuchungen der Au-
ßenreitflächen auf Haus Kump wurde festgestellt, dass alle Plätze mit Kabelschredderschrott 
durchsetzt sind.  
Begründung / Seite 13 von 29

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 473 
Haus Kump – Mecklenbecker Straße / Reiner-Klimke-Weg 
 
Die Analysenergebnisse zeigen keine Gefährdung von Menschen und Tieren durch Schwerme-
talle. Es wurden Belastungen mit polychlorierten Biphenylen (PCB) nachgewiesen, die mögli-
cherweise aus der Mitverarbeitung PCB- haltiger Elektroteile resultieren. Aufgrund dieser Kon-
taminationen wird die Anlage „Haus Kump“ im Altlasten-/ Verdachtsflächenkataster der Stadt 
Münster unter der Nummer 92 geführt.  
Polychlorierte Biphenyle (PCB) sind giftige Chlorverbindungen, deren Verwendung inzwischen 
weltweit verboten wurde.  
Um eine orale und inhalative Aufnahme zu unterbinden, wurden als Sofortmaßnahme Nut-
zungseinschränkungen ausgesprochen. Das Spielen von Kindern auf den belasteten Flächen 
wurde untersagt. Es wurde angeordnet, den Reitboden regelmäßig feucht zu halten und so eine 
Staubbildung nachhaltig zu verhindern.  
Eine Gefährdung des Grundwassers lässt sich aufgrund der sehr geringen Wasserlöslichkeit 
der PCB in Verbindung mit der bekannten Untergrundsituation des Untersuchungsgebietes 
nicht ableiten. In den durchgeführten Trinkwasseruntersuchungen konnten keine auffälligen Be-
lastungen festgestellt werden.  
Da das belastete Bodenmaterial kürzlich abgetragen worden ist, kann auf eine Kennzeichnung 
der Fläche im Bebauungsplan und FNP verzichtet werden.  
Die Schlämme aus dem nordwestlichen Gräftenabschnitt weisen z. T. erhöhte EOX- Belastun-
gen auf. Da auch diese Schlämme zurzeit entfernt werden, kann auf eine Kennzeichnung der 
Fläche in Bebauungsplan und FNP verzichtet werden.  
Des Weiteren wurde die ursprüngliche Gräfte „nördlich des Schweinestalles“ teilweise mit durch 
polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe belastetem Boden verfüllt. Die Wiederherstel-
lung des ursprünglichen Gräftenverlaufes ist Teil des Bauvorhabens der Handwerkskammer 
Münster. Es ist daher vorgesehen, zum jetzigen Zeitpunkt auf die Sanierung der Fläche durch 
die Stadt Münster zu verzichten und mit der Handwerkskammer Münster eine Vereinbarung zur 
Kostenbeteiligung an den Beseitigungsmehraufwendungen im Rahmen der Realisierung der 
Maßnahme „Bildungseinrichtung“ zu treffen.  
Auf eine Kennzeichnung kann daher sowohl im Bebauungsplan als auch im FNP verzichtet 
werden.  
7.  Flächenbilanz  
Stand: 26.10.2007 
 m² ha %
Gesamtes Plangebiet (vorhabenbezogener Bebauungsplan) 79.891 m² 7,98 ha 100 %
Öffentliche Grünfläche 2.807 m² 0,28 ha 3,51 %
Private Grünfläche 66.441 m² 6,64 ha 83,17 %
Baugebiet 10.643 m² 1,06 ha 13,32 %
   
(Vorhaben- und Erschließungsplanfläche) 30.387 m² 3,04 ha 
8.  Auswirkungen auf die Umwelt / Umweltbericht gem. § 2 a BauGB  
8.1  Rahmen der Umweltprüfung  
Die in der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB ermittelten und bewerteten Belange des Um-
weltschutzes werden im nachfolgenden Umweltbericht zur Aufstellung des Bebauungsplanes 
Nr. 473 dargelegt. Maßstab für die Bewertung der Umweltauswirkungen sind die im Baugesetz-
Begründung / Seite 14 von 29

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 473 
Haus Kump – Mecklenbecker Straße / Reiner-Klimke-Weg 
 
buch sowie in den einschlägigen Fachgesetzen und Fachplänen festgelegten Ziele des Um-
weltschutzes.  
Die Ermittlung und Bewertung der Umweltsituation erfolgte einerseits auf der Grundlage des 
vorhandenen Datenbestandes. Andererseits erfolgte eine projektbezogene Erhebung und Be-
wertung durch die Stadt Münster (Eingriffsregelung, Lärmschutz) sowie durch externe Gutach-
ten. So basiert der Umweltbericht für die Belange der Tierwelt auf Gutachten zu Amphibien, 
Vögeln und Fledermäusen (Mutz 2006, Echolot 2006). Zur Erkundung der hydrogeologischen 
Verhältnisse liegt ein Gutachten des Instituts für Erd- und Grundbau / Baugrundingenieure 
(2006) vor.  
8.2  Kurzdarstellung der Planung  
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 473 umfasst eine insgesamt ca. 7,9 ha große 
Fläche westlich des Aasees. Er umfasst einerseits die Flächen des Vorhaben- und Erschlie-
ßungsplans für die geplante, sich am baulichen Bestand orientierende Fortbildungs- und Ge-
staltungsakademie und damit in Verbindung stehende Maßnahmen und Nebennutzungen 
(Werkstätten, Büros, Gastronomie, Stellplätze, Gartenanlage etc.). Als Maß der baulichen Nut-
zung wird für den Vorhaben- und Erschließungsplan eine Grundflächenzahl von 0,4 festgesetzt.  
Andererseits werden außerhalb des Vorhaben- und Erschließungsplanes durch die Festsetzung 
von privaten Grünflächen die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Erweiterung der Reit-
anlagen des Reitervereins St. Georg geschaffen. Neben verschiedenen Reitplätzen trifft der 
Bebauungsplan hier Festsetzungen für zwei Reithallen, einen Trainerstand sowie ca. 40 Stell-
plätze. Durch Pflanz- und Erhaltungsgebote soll die Einbindung in die Landschaft sichergestellt 
werden.  
Die Erschließung der Akademie erfolgt von der Mecklenbecker Straße über den vorhandenen 
Weg zu Haus Kump. Das Gelände des Reitervereins soll in Zukunft von Norden über den Rei-
ner-Klimke-Weg erschlossen werden. In Anlehnung an die Mecklenbecker Straße ist eine Stell-
platzanlage für 134 Pkw für die Akademie vorgesehen, an die sich innerhalb einer öffentlichen 
Grünfläche eine Fläche für Ausgleichsmaßnahmen anschließt.  
Mit den vorgenommenen Festsetzungen ist eine Neuversiegelung von ca. 0,6 ha verbunden.  
Weitere Details zur Planung lassen sich Kapitel 6 dieser Begründung entnehmen.  
8.3  Fachgesetzliche Ziele und Vorgaben des Umweltschutzes  
Für die Beurteilung der voraussichtlich erheblichen Umweltauswirkungen sind neben den sich 
unmittelbar aus dem Baugesetzbuch ergebenden Umweltschutzzielen insbesondere folgende 
fachgesetzlichen Ziele und Vorgaben des Umweltschutzes
 zu berücksichtigen.  
Schutzgut Fachgesetzliche Ziele und Vorgaben des Umweltschutzes 
Menschen / Gesundheit  - Bundesimmissionsschutzgesetz (§ 50 BImSchG)  
- TA-Lärm  
- DIN 18.005, Teil 1, (technisches Regelwerk)  
- 22. BImSchV  
Pflanzen und Tiere / biologi-
sche Vielfalt  
- Bundesnaturschutzgesetz i.V.m. FFH-Richtlinie (Richtlinie 
92/43/EWG) im Hinblick auf den Artenschutz  
- Bundesnaturschutzgesetz (Eingriffsregelung i. V .m. den Regelungen 
des BauGB)  
- Landschaftsgesetz NRW (§ 62 LG, gesetzlich geschützte Biotope)  
Wasser  - Wasserhaushaltsgesetz (§ 31 b WHG, Überschwemmungsgebiet der 
Aa, § 31 WHG Gewässerausbau)  
- Landeswassergesetz (§ 113 LWG, § 51 a LWG)  
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Begründung / Seite 16 von 29 
Schutzgut Fachgesetzliche Ziele und Vorgaben des Umweltschutzes 
Klima / Luft  - Bundesimmissionsschutzgesetz (§ 50 BImSchG)  
- 22. BImSchV  
Landschaft  - Bundesnaturschutzgesetz (Eingriffsregelung i. V. m. den Regelungen 
des BauGB)  
- Landschaftsschutzverordnung im Kreis und in der Stadt Münster vom 
12.08.1971 (Amtsblatt Regierung Münster, S. 239)  
Kulturgüter und sonstige 
Sachgüter  
- Denkmalschutzgesetz NRW (Bau- und Bodendenkmal)  
Der Flächennutzungsplan stellt den Planungsraum als Grünfläche bzw. untergeordnet als Flä-
che für die Landwirtschaft dar und wird parallel geändert.  
Das Plangebiet liegt vollständig innerhalb des Landschaftsschutzgebietes „Aaniederung Ho-
henholte bis Mecklenbeck“ sowie innerhalb der Gebietskulisse des im Aufstellungsverfahren be-
findlichen Landschaftsplanes 3 „Roxeler Riedel“. Rechtswirksame Darstellungen und Festset-
zungen liegen auf der Grundlage des Landschaftsplanes noch nicht vor. Im Gebietsentwick-
lungsplan ist das Aatal als Bereich für den Schutz der Natur ausgewiesen.  
Gemäß der Grünordnung Münster liegt das Plangebiet innerhalb des Grünzuges „Roxeler Rie-
de – Aatal“.  
Die Art und Weise, wie die fachgesetzlichen Ziele und Vorgaben des Umweltschutzes im Rah-
men des Verfahrens berücksichtigt werden, wird jeweils bei den einzelnen Schutzgütern darge-
legt.  
8.4  Umweltbeschreibung / Umweltbewertung und Wirkungsprognose  
Für die zu prüfenden Schutzgüter erfolgt entsprechend der jeweiligen Relevanz für den Bebau-
ungsplan eine Darstellung und Bewertung der Bestandsituation, eine Prognose der zu erwar-
tenden Auswirkungen der Planung sowie die Vorstellung der vorgesehenen Maßnahmen zur 
Vermeidung, zur Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen.  
8.4.1  Menschen  
In unmittelbarer Nähe zum Aasee gelegen ist Haus Kump und dessen Umfeld Teil eines der 
bedeutendsten Erholungsräume Münsters. Die landwirtschaftliche Nutzung der Hoflage ist auf-
gegeben worden, so dass die Gebäude teilweise leer stehen sowie z. T. vom benachbarten 
Reiterverein genutzt werden.  
Südlich der Mecklenbecker Straße liegen neben den Verwaltungsgebäuden der Handwerks-
kammer (Kerngebiet) auch Wohngebäude, die gemäß Bebauungsplan Nr. 355 als Allgemeines 
Wohngebiet festgesetzt sind.  
Vorbelastungen durch Immissionen  
Die Mecklenbecker Straße weist gegenwärtig im Bereich Haus Kump einer Verkehrsbelastung 
(DTV) von 9.000 Kfz/24h auf. Für das Jahr 2015 ist eine Steigerung auf 10.100 Kfz/24h prog-
nostiziert (11.200 Kfz/24h unter Berücksichtigung der Entlastungsstraße Mecklenbeck).  
Im Plangebiet ist zurzeit durch die Entfernung zur Mecklenbecker Straße keine nennenswerte 
Vorbelastung durch Lärm- oder Luftschadstoffimmissionen zu verzeichnen.  
Auswirkungen der Planung  
Die künftige Fortbildungs- und Gestaltungsakademie ist bezogen auf den Verkehr der Mecklen-
becker Straße keinen nennenswerten Lärmimmissionen ausgesetzt. Eine Überschreitung der

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Orientierungswerte der DIN 18005 ist nicht gegeben. Im Hinblick auf das Schutzbedürfnis der 
Akademie ist lediglich mit den üblichen betriebsbedingten Immissionen durch die Reitanlage zu 
rechnen, die sich aber vor allem durch die gesonderte verkehrliche Erschließung der Reitsport-
anlage auf den Betrieb der Akademie nicht erheblich auswirken dürften. In Nachbarschaft zum 
landschaftlich geprägten Außenbereich und den Reitanlagen ist außerdem mit typischen Gerü-
chen zu rechnen.  
Bei der geplanten Stellplatzanlage an der Mecklenbecker Straße handelt es sich um einen dem 
Handwerkerbildungszentrum zuzuordnenden Parkplatz. Die von dem Parkplatz ausgehenden 
Lärmimmissionen auf das jenseits der Mecklenbecker Straße liegende allgemeine Wohngebiet 
sind daher nach den Bestimmungen der TA-Lärm zu bewerten. Dabei ist die Vorbelastung 
durch den vorhandenen Parkplatz der Handwerkskammer südlich der Mecklenbecker Straße zu 
berücksichtigen. Eine Abschätzung der Immissionen mit Blick auf den nächstgelegenen Immis-
sionsort (Mecklenbecker Straße 271) ergab unter Zugrundelegung der Bayerischen Parkplatz-
lärmstudie 2003 einen Gesamtbeurteilungspegel für die Tageszeit (6.00-22.00 Uhr) von ca. 
50,5 dB(A). Der Immissionsrichtwert der TA-Lärm für ein allgemeines Wohngebiet von 55 dB(A) 
wird am maßgeblichen Immissionsort sicher eingehalten. Eine Nutzung zur Nachtzeit ist nach 
Angaben des künftigen Betreibers nicht vorgesehen.  
Erholungsnutzung  
Mit der Planung sind keine Einschränkungen der gegenwärtigen Erholungsnutzung verbunden. 
Vielmehr ergeben sich durch die neue Nutzung der Hoflage eine Attraktivierung für Erholungs-
suchende und eine Optimierung der Gestaltqualität.  
8.4.2  Pflanzen, Tiere und biologische Vielfalt  
Das Plangebiet befindet sich innerhalb eines ökologisch hochwertigen Landschaftsraumes. Be-
stimmende Merkmale sind die Aa-Aue und der Aasee mit ihren feuchtgeprägten Lebensräu-
men, die Reste der Gräfte mit markantem Gehölzbestand, die Obstwiese westlich Haus Kump 
mit umgebenden Hecken sowie ein in die Gräfte entwässerndes Nebengewässer der Aa. Diese 
Lebensräume ermöglichen das Vorkommen einer artenreichen Tier- und Pflanzenwelt. Zu be-
rücksichtigen ist auch der vorhandene Gebäudebestand, der für verschiedene Tierarten als 
Teilhabitat von Bedeutung ist.  
Nordwestlich schließen sich Ackerflächen an das Plangebiet an, die für Tiere und Pflanzen von 
geringerer Bedeutung sind.  
Im näheren Umfeld von Haus Kump sind folgende schutzwürdige Biotope im Biotopkataster 
NRW verzeichnet:  
• Grünland entlang der Aa zw. "Roxeler Str." und "Sentruper Str." (BK-4011-079)  
• Oberlauf der Aa (BK-4011-075)  
• Aaniederung westlich Münster, Aarenaturierung bei Haus Kump (BK-4011-011)  
• Meckelbach (BK-4011-064)  
• Laubwald am Zoo (BK-4011-080)  
Das im Kataster geführte Biotop BK-4011-079 erstreckt sich auch auf Teile des Geltungsberei-
ches des Vorhaben- und Erschließungsplanes (Gräfte, Grünland innerhalb des Gräftenareals). 
Die Biotope im Bereich der Aarenaturierung östlich der Aabrücke bei Haus Kump sind darüber 
hinaus gemäß den Erhebungen der LANUV gesetzlich geschützt (§ 62 LG NRW).  
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Der Talzug der Aa ist im Gebietsentwicklungsplan als Bereich für den Schutz der Natur darge-
stellt. Im Rahmen des in Aufstellung befindlichen Landschaftsplanes Roxeler Riedel ist daher 
eine Ausweisung des Gebietes als Naturschutzgebiet vorgesehen. Zurzeit liegt der Planungs-
raum vollständig innerhalb des Landschaftsschutzgebietes „Aaniederung Hohenholte bis 
Mecklenbeck“.  
Aufgrund der besonderen ökologischen Bedeutung des Gebietes sind vertiefende Untersu-
chungen zu Vögeln, Amphibien und Fledermäusen durchgeführt worden. Als Ergebnisse lassen 
sich feststellen:  
Tiergruppe Ergebnisse der Untersuchungen 
Fledermäuse 
Im Umfeld von Haus Kump wurden 7 Fledermausarten nachgewiesen. Innerhalb der 
Gebäude gelang kein Nachweis. Das Gelände zeichnet sich insgesamt als interessan-
tes Jagdgebiet für Fledermäuse aus. Bevorzugte Jagdreviere liegen im Bereich der Aa 
und entlang der Hecken und Baumreihen.  
Vögel 
Nachgewiesen wurden 21 Brutvogelarten, zwei Brutverdachte und 14 Nahrungsgäste. 
Unter den nachgewiesenen Arten befinden sich 5 streng geschützte Arten, die das 
Umfeld von Haus Kump als Nahrungsgäste aufsuchen.  
Im Bereich der Gebäude brüten eine Dohlenkolonie (Speicher), Rauchschwalben 
(Stallgebäude) und Mehlschwalben (Haupthaus). Eulen brüten derzeit nicht im Bereich 
von Haus Kump.  
Amphibien 
Die Amphibienbestände in den beiden Teilen der Gräfte von Haus Kump sind nur indi-
viduenarm und umfassen lediglich Arten, die in Münster weit verbreitet und häufig sind. 
Seltene Arten der Roten Liste konnten nicht festgestellt werden, weshalb die Amphi-
bienbestände nur von geringer Bedeutung sind.  
Der Reproduktionserfolg in beiden Gewässern ist durch die recht hohe Fließgeschwin-
digkeit im westlichen Teil bzw. durch die nur kurze Wasserführung sehr gering. Auch 
als Winterquartiere für Amphibien spielen beide Gewässer praktisch keine Rolle. Da-
her kann die Bedeutung der beiden Gräftenteile von Haus Kump für Amphibien ge-
genwärtig als insgesamt sehr gering eingestuft werden.  
Auswirkungen der Planung / Maßnahmen zur Minderung  
Durch den geplanten Bau einer Fortbildungs- und Gestaltungsakademie sowie die vorgesehene 
Erweiterung des angrenzenden Reitgeländes werden schutzwürdige Biotope nicht maßgeblich 
betroffen. Lediglich die vorgesehene Gestaltung der Außenanlagen erstreckt sich auf im Bio-
topkataster verzeichnete Flächen. Hierbei handelt es sich um extensiv genutztes Grünland mit 
einzelnen Gehölzen. Gebiete von gemeinscha ftlicher europäischer Bedeutung (FFH-Gebiete) 
oder Europäische Vogelschutzgebiete werden nicht tangiert.  
Eingriffe in Natur und Landschaft  
Mit der geplanten Bebauung sind Eingriffe in Natur und Landschaft gemäß § 18 BNatSchG ver-
bunden. Diese resultieren insbesondere aus der Anlage der Stellplatzanlage und der Erweite-
rung des Reitgeländes, durch die Brach- und Ackerflächen in Anspruch genommen und (teil-) 
versiegelt werden. Im engeren Bereich der Hoflage sind keine nennenswerten Eingriffe durch 
bauliche Veränderungen zu erwarten, da sich die baulichen Maßnahmen überwiegend im Be-
stand bewegen. Hinsichtlich der Versiegelungsbilanz wirkt sich der geplante Abriss zweier Ge-
bäudekomplexe positiv aus. In Folge des Eingriffs werden keine Biotope zerstört, die für dort 
wild lebende Tiere und wild wachsende Pflanzen der streng geschützten Arten nicht ersetzbar 
sind (§19 Abs. 3 BNatSchG).  
Der Bebauungsplanentwurf bindet insgesamt die ökologisch wertvollen Landschaftselemente in 
das Plankonzept ein und trägt damit grundsätzlich zu deren Erhaltung und langfristigen Siche-
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rung bei. Eine angedachte vollständige Rekonstruktion der Gräftenanlage wird wegen des er-
heblichen Wiederherstellungsaufwandes nicht mehr verfolgt.  
Ausgleichsbedarf  
Bei der Bilanzierung des Ausgleichsbedarfs wurde der vorhabenbezogene Teil des Bebau-
ungsplanes separat bewertet. Es zeigt sich, dass innerhalb der Grenzen des Vorhaben- und Er-
schließungsplanes eine vollständige Kompensation des zugehörigen Eingriffs erfolgt (Kompen-
sationsüberschuss von 0,04 ha). Hierzu tragen die festgesetzten Flächen für Maßnahmen zum 
Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft im Bereich des Parkplatzes 
ebenso bei wie die Freiflächengestaltung im Umfeld von Haus Kump (Gebäudeabriss, Gräfte-
nausbau etc.).  
Auch für den weiteren, nicht vorhabenbezogenen Teilbereich des Bebauungsplanes (Reitanla-
ge) wird innerhalb des Geltungsbereiches annähernd eine Vollkompensation erzielt (Kompen-
sationsdefizit 0,035 ha). Hierbei sind die vorgesehenen Anpflanzungen ebenso zu berücksichti-
gen wie der vorgesehene Abriss einer Halle.  
Ein planexterner Ausgleich des Bebauungsplanes ist nicht erforderlich.  
Artenschutzrechtliche Bestimmungen  
Im Bauleitplanverfahren ist zu prüfen, ob es durch das geplante Vorhaben zu Beeinträchtigun-
gen schutzwürdiger Arten gemäß Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG in der ab dem 
17.06.2008 gültigen Fassung) bzw. der FFH-Richtlinie oder der Vogelschutz-Richtlinie kommen 
kann. Die durchgeführten faunistischen Untersuchungen berücksichtigen dabei insbesondere 
die sogenannten planungsrelevanten Arten in Nordrhein-Westfalen gemäß LANUV.  
Für die im Gebiet nachgewiesenen Fledermäuse
, bei denen sämtliche Arten zu den streng ge-
schützten Tierarten nach Anhang IV – FFH-Richtlinie zählen, sind keine relevanten negativen 
Auswirkungen zu erwarten, da im Bereich der zur Umnutzung vorgesehenen Gebäude keine 
Fledermäuse nachgewiesen werden konnten und der Außenbereich keine für die Tiere relevan-
ten Veränderungen erfährt. Die Schädigungs- und Störungsverbote gemäß § 42 BNatSchG 
werden nicht berührt. Um sicher zu gehen, dass keine unentdeckten Sommer- oder Winterquar-
tiere beeinträchtigt werden, empfiehlt der Gutachter bestimmte „fledermausfreie“ Zeiträume für 
den Abriss der Gebäude zu nutzen. Zudem sollen zur Beleuchtung des Geländes nur nach un-
ten abstrahlende Natriumdampfhochdruckleuchten zum Einsatz kommen, um Irritationen der 
Fledermäuse während der Jagd zu vermeiden. Entsprechende Regelungen sind im Durchfüh-
rungsvertrag verankert.  
Die vorkommenden streng geschützten Vogelarten
 (Weißstorch, Mäusebussard, Schleiereule, 
Waldkauz und Grünspecht) sind im Umfeld von Haus Kump lediglich als Nahrungsgäste ange-
troffen worden. Eine nennenswerte Beeinträchtigung der Arten, insbesondere eine Zerstörung 
ihrer Fortpflanzungs- oder Ruhestätten lassen sich ausschließen. Die Beseitigung der Niststät-
ten der an den Gebäuden von Haus Kump brütenden Mehl- und Rauchschwalben (2 bzw. 7 
Brutpaare) berührt prinzipiell das Verbot nach § 42 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG, da durch den ge-
planten Neubau die bisherigen Lebensstätten der beiden Arten verloren gehen. Durch artspezi-
fische Ausgleichsmaßnahmen (Anbringung von Nisthilfen), die im Durchführungsvertrag abge-
sichert werden, können jedoch negative Auswirkungen für die genannten Arten vermieden wer-
den. Es ist davon auszugehen, dass die Mehlschwalben Nisthilfen an den neuen Gebäuden 
annehmen. Für die Rauchschwalbe gibt der Gutachter an, dass diese in benachbarte Stallge-
bäude ausweichen können. Hierzu sind dort ebenfalls Nisthilfen innerhalb der Ställe vorzuse-
hen. Entsprechende Einflugmöglichkeiten an den Ställen sind zu erhalten bzw. einzurichten. 
Zudem dürfen Abrissmaßnahmen an den Gebäuden nur außerhalb der Brutzeiten der Vögel er-
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folgen. Die notwendigen artenschutzrechtlich bedingten Kompensationsmaßnahmen haben 
insbesondere für die Rauchschwalbe vor deren Brutbeginn zu erfolgen.  
Die Kompensationsmaßnahmen lassen auch keine Verschlechterung des Erhaltungszustandes 
der Populationen erwarten, der nach Angaben des LANUV in NRW noch günstig eingeschätzt 
wird, sich aber gegenwärtig verschlechtert. Der negative Trend der Populationsentwicklung von 
Rauchschwalben beruht vor allem auf strukturellen Veränderungen in der Landwirtschaft, da die 
Rauchschwalbe innerhalb von offenen Viehställen brütet, deren Bestand insgesamt rückläufig 
ist.  
Da in Verbindung mit den artspezifischen und im Durchführungsvertrag gesicherten Aus-
gleichsmaßnahmen die ökologischen Funktionen der vom Eingriff betroffenen Fortpflanzungs-
stätten weiterhin erfüllt werden, liegt kein Verstoß gegen artenschutzrechtliche Verbote vor (§ 
42 Abs. 5 BNatSchG), der dem Bebauungsplan entgegenstehen könnte.  
Hinsichtlich der Artengruppe der Amphibien
 ist mit der Realisierung der Planung eine Optimie-
rung der Lebensbedingungen und damit eine stärkere Besiedlung durch Amphibien zu erwar-
ten. Entsprechend den Empfehlungen des Gutachters ergeben sich durch die vorgesehene Ab-
dichtung der Gräfte und die Einleitung von Niederschlagswasser eine Verstetigung der Wasser-
führung, eine Verbesserung der Wasserqualität und eine Verminderung der Beschattung. Ein 
mögliches gelegentliches Trockenfallen der Gräfte ist mit Blick auf die Etablierung von Amphi-
bien günstig, da damit der Besatz mit Fischen reguliert wird. Streng geschützte Arten kommen 
in der Gräfte nicht vor.  
Landschaftsschutzgebiet  
Hinsichtlich des bestehenden Landschaftsschutzgebietes wird im Zuge der parallelen Änderung 
des Flächennutzungsplanes eine Änderung der LSG-Verordnung mit dem Ziel der Entlassung 
der geplanten Bauflächen aus dem Landschaftsschutz vorgenommen. Innerhalb des verblei-
benden Landschaftsschutzgebietes wird vorbehaltlich der Zustimmung durch den Landschafts-
beirat von der Unteren Landschaftsbehörde die Umsetzbarkeit des Freiflächengestaltungspla-
nes für die Park- und Gräftenanlage in Aussicht gestellt (Befreiung gemäß § 69 LG NRW). Die 
Verbote des Landschaftsschutzgebietes stehen damit dem Vorhaben nicht mehr entgegen.  
8.4.3  Boden  
Boden- und Untergrundverhältnisse  
Im Bereich des Bebauungsplanes sind eiszeitliche Ablagerungen der Grundmoräne vorhanden. 
Im Verlauf der Aa-Aue treten Bach- und Flussablagerungen auf. Im tieferen Untergrund finden 
sich Mergelsteine der Oberkreide.  
Bei den Böden im Untersuchungsgebiet handelt es sich überwiegend um Neuböden, d.h. vor-
wiegend mit sandigem Schluff aufgefüllte Böden. Untergeordnet treten Gleye, Pseudogleye und 
Braunerden auf (Bodenkarte von NRW 1:5.000). Die Böden werden durch Grund- und Staunäs-
se bestimmt.  
Der im engeren Talverlauf der Aa befindliche Pseudogley- Gley ist vom Geologischen Dienst 
Nordrhein-Westfalen als besonders schutzwürdig bewertet worden. Die Böden des Untersu-
chungsgebietes haben ansonsten hinsichtlich der im Bundesbodenschutzgesetz genannten na-
türlichen Funktionen (z.B. Filter- und Pufferfunktion) vorwiegend eine mittlere Bedeutung.  
Die Böden des Plangebietes sowie der Untergrund lassen eine verzögerungsfreie Versickerung 
von Niederschlagswasser nicht erwarten.  
Begründung / Seite 20 von 29

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Altlasten  
Im Bereich des Bebauungsplanes befindet sich eine im Altlasten-/ Verdachtsflächenkataster der 
Stadt Münster unter der Nummer 92 geführte Fläche. Es handelt sich dabei zum einen um das 
Areal der Reitplätze, auf denen in den 80er Jahren aus Altkabeln hergestelltes Schreddermate-
rial ausgebracht wurde, um die Reitbedingungen für die Pferde zu verbessern. Die Analysener-
gebnisse zeigen keine Gefährdung von Menschen und Tieren durch Schwermetalle. Es wurden 
jedoch Belastungen mit polychlorierten Biphenylen (PCB) nachgewiesen, die möglicherweise 
aus der Mitverarbeitung PCB- haltiger Elektroteile resultieren. Polychlorierte Biphenyle (PCB) 
sind giftige Chlorverbindungen, deren Verwendung inzwischen weltweit verboten wurde. PCB 
können inhalativ, oral und über die Haut aufgenommen werden. Sie werden über den Magen-
Darm-Trakt, aber auch über die Haut und die Lungen gut resorbiert, verteilen sich rasch im 
Körper und reichern sich im Fettgewebe an. Die Aufnahme von größeren Mengen über die Nah-
rung kann zu akuten Beschwerden der Haut (z. B. Chlorakne) führen, Leber-, Milz- und Nieren-
schäden verursachen und das Immunsystem schwächen.  
Eine Gefährdung des Grundwassers lässt sich aufgrund der sehr geringen Wasserlöslichkeit 
der PCB in Verbindung mit der bekannten Untergrundsituation des Untersuchungsgebietes 
nicht ableiten. In den durchgeführten Trinkwasseruntersuchungen konnten keine auffälligen Be-
lastungen festgestellt werden.  
Darüber hinaus weisen die Schlämme aus dem nordwestlichen Gräftenabschnitt z. T. erhöhte 
EOX- Belastungen auf. Aufgrund der physikalisch-chemischen Eigenschaften chlorierter Ver-
bindungen, die mittels des Summenparameters EOX erfasst werden, können Gefährdungen für 
die unterschiedlichen Schutzgüter in diesen Bereichen nicht völlig ausgeschlossen werden. Des 
Weiteren wurde die ursprüngliche Gräfte „nördlich des Schweinestalles“ teilweise mit „PAK“- be-
lastetem Boden verfüllt.  
Auswirkungen der Planung / Maßnahmen zur Minderung  
Durch die Überbauung / Versiegelung der anstehenden Böden wird der Boden in seinen Funk-
tionen für den Naturhaushalt nachhaltig beeinträchtigt. Demgegenüber stehen jedoch auch Ent-
siegelungen durch den geplanten Abriss von Gebäuden. Der besonders schutzwürdige Boden 
in Aanähe liegt im Bereich der geplanten privaten Grünfläche (Wiese). Eine Beeinträchtigung 
dieses Bodentyps ist nicht gegeben. Die Neuversiegelung beläuft sich auf insgesamt ca. 0,6 ha.  
Der nach der Bilanzierung verbleibende Eingriff in den Boden wird im Rahmen der Eingriffsre-
gelung kompensiert.  
Das belastete Bodenmaterial der Reitplätze wie auch die Schlämme im nordwestlichen Gräfte-
nabschnitt werden im Frühjahr 2009 abgetragen  bzw. entfernt. Die Wiederherstellung des ur-
sprünglichen Gräftenverlaufes ist Teil des Bauvorhabens der Handwerkskammer Münster. Es 
ist daher vorgesehen, zum jetzigen Zeitpunkt auf die Sanierung dieser Fläche durch die Stadt 
Münster zu verzichten.  
Auf eine Kennzeichnung der Altlasten-/Verdachtsfläche kann aus Sicht der Unteren Boden-
schutzbehörde vor diesem Hintergrund verzichtet werden.  
8.4.4  Wasser  
Oberflächengewässer  
Im unmittelbaren Einwirkungsbereich der Planung befinden sich die Aa, die Reste der Gräfte 
von Haus Kump und im Westen des heutigen Reitgeländes ein namenloses Gewässer. Im An-
schluss an Haus Kump liegt östlich der Mündungsbereich der Aa in den Aasee. Knapp 200 m 
westlich der Brücke zu Haus Kump mündet der Meckelbach in die Aa.  
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Die Gräfte ist gegenwärtig vorwiegend im östlichen Teil erhalten, während im Westen von Haus 
Kump nur Fragmente anzutreffen sind. Die Wassertiefe ist verhältnismäßig gering. Zeitweise 
fällt die Gräfte auch trocken. Durch angesammelten Schlamm und organisches Material ist von 
einer Belastung der Gräfte auszugehen.  
Das o. g. namenlose Gewässer fließt entlang der vorhandenen Reitanlagen, bevor es über eine 
Verrohrung dem westlichen Teil der Gräfte zugeleitet wird. Nach Durchfluss der Gräfte sickert 
das Wasser über eine breite Mulde durch das angrenzende Grünland, bevor es schließlich der 
Aa zufließt. Nach Angaben des hydrogeologischen Gutachtens weist auch das namenlose Ge-
wässer lediglich eine temporäre Wasserführung auf.  
Das Überschwemmungsgebiet
 der Aa tangiert Haus Kump im Bereich der Gräfte. Die Gebäude, 
die Zufahrt und der größte Teil der Freiflächen liegen außerhalb des Überschwemmungsgebie-
tes. Entlang der Mecklenbecker Straße ist ein Streifen von 60 – 80m Breite westlich der Zufahrt 
zu Haus Kump nicht durch das Überschwemmungsgebiet erfasst.  
Grundwasser  
Im Rahmen der hydrogeologischen Untersuchung wurden Pegel zur Erkundung der Grundwas-
serverhältnisse gesetzt. Der Grundwasserflurabstand lag bei den Messungen an den verschie-
denen Pegeln zwischen 0,6 (Pegel 5) und 1,9 m (Pegel 1) unter der Geländeoberfläche. Der 
Wasserstand im Pegel 5 von 55,2 m ü. NN entspricht dem Grundwasserstand der Aa-
Niederung. Außerhalb der Aa-Niederung ist ein zusammenhängender Grundwasserspiegel 
nicht vorhanden. Aus den Untersuchungsergebnissen lässt sich eine Grundwasserfließrichtung 
nach Süden in Richtung Aa ableiten. Der Geschiebelehm im Untergrund wirkt als Wasserstauer 
ggü. einsickerndem Regenwasser.  
Im Bereich von Haus Kump befinden sich zwei Hausbrunnen und drei Brauchwasserbrunnen 
des Allwetterzoos. Eine nennenswerte Entnahme erfolgt lediglich von einem Zoobrunnen in di-
rekter Nachbarschaft zur Gräfte. Die Entnahme beeinflusst vermutlich den Wasserstand in der 
Gräfte erheblich.  
Auswirkungen der Planung / Maßnahmen zur Minderung  
Im Zuge der Planungen zu Haus Kump ist vorgesehen, die Gräfte zu restaurieren. Die bereits 
heute zeitweise Wasser führenden Bereiche sollen neu abgedichtet werden. Eine angedachte 
vollständige Rekonstruktion der Gräftenanlage wird wegen des erheblichen Wiederherstel-
lungsaufwandes nicht weiter verfolgt. Die Wasserführung soll zukünftig durch die Einleitung von 
Niederschlagswasser der Dachflächen sichergestellt werden (§ 51a LWG). Zur Vermeidung von 
Nährstoffeinträgen wird das namenlose Gewässer, das bislang in die Gräfte mündete, von der 
Gräfte abgekoppelt und statt dessen westlich von Haus Kump als offenes Gewässer unmittelbar 
der Aa zugeführt. Damit ist gleichzeitig eine verbesserte Durchgängigkeit dieses Gewässers 
verbunden. Der Ausbau der Gräfte, die Anbindung des Fließgewässers an die Aa und die Nie-
derschlagswassereinleitungen in die Gräfte erfordern ein wasserrechtliches Verfahren nach § 
31 WHG. Die Umsetzung der Maßnahme ist durch den Durchführungsvertrag sichergestellt.  
Die Planung der Akademie umfasst im südlichen Bereich Flächen innerhalb des Überschwem-
mungsgebietes der Aa. Eine Ausweisung von Baugebieten ist dort nicht möglich (§ 31b WHG). 
Der Bebauungsplan setzt in diesem Bereich private Grünflächen „Gräften- und Gartenanlage“ 
fest, die mit dem ausgewiesenen Überschwemmungsgebiet zu vereinbaren sind. Bei der Ge-
staltung der Gartenanlage ist den Verboten gemäß Wasserhaushaltsgesetz bzw. Landeswas-
sergesetz Rechnung zu tragen. Eine negative Beeinflussung des Hochwasserabflusses durch 
bauliche Anlagen sowie sonstiger Maßnahmen ist zu vermeiden und nur in Ausnahmefällen mit 
Genehmigung der Unteren Wasserbehörde zulässig (v gl. Hinweis Nr.: 4.2). Die im Rahmen des 
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Freiflächengestaltungsplanes vorgesehene Gestaltung der im Überschwemmungsgebiet lie-
genden Flächen steht den Zielen des Hochwasserschutzes nicht entgegen.  
Eine im Hinblick auf die Grundwasserneubildung maßgebliche Beeinträchtigung findet durch die 
geplante Baumaßnahme nicht statt.  
8.4.5  Klima / Luft  
Das Plangebiet liegt gemäß der Klimaanalyse für die Stadt Münster innerhalb der für den Kli-
maschutz in Münster sehr wichtigen Aaniederung. Aufgrund ihrer Funktionen als Belüftungskor-
ridor und Kaltluftentstehungsgebiet bzw. -leitbahn ist die Aaniederung im Bereich von Haus 
Kump als klimaökologischer Ausgleichsraum von sehr hoher Bedeutung.  
Die Funktionsfähigkeit des Belüftungskorridors soll nach Aussage der Klimaanalyse durch wei-
tere Bautätigkeiten nicht belastet werden. Einzelne bereits vorhandene Gehöfte oder Sportan-
lagen werden allerdings in der Regel als unkritisch eingestuft, da sie die Funktion des Korridors 
bei den maßgeblichen überörtlichen Gradientwinden nicht beeinträchtigen.  
Hinsichtlich der Luftqualität wird mangels örtlicher Emittenten von der normalen Hintergrundbe-
lastung in Münster ausgegangen.  
Auswirkungen der Planung / Maßnahmen zur Minderung  
Mit der Realisierung des Plankonzeptes sind keine Hochbauten verbunden, die zu einer erheb-
lichen Beeinträchtigung des Luftaustausches führen könnten. Die geplanten Baukörper bewe-
gen sich weitgehend im Bestand oder werden durch den geplanten Abriss zweier Gebäude 
kompensiert. Sonstige den Luftaustausch behindernde Maßnahmen sind nicht vorgesehen. Die 
Anpflanzung von Hecken und Gehölzen beeinträchtigt gemäß Klimaanalyse die Funktionsfähig-
keit des Belüftungskorridors Aasee nicht. Eine Bepflanzung der empfindlicheren Kaltluftleitbahn 
im engeren Aatal erfolgt nicht.  
Die leichte Erhöhung der Versiegelungsrate ist aus klimatischer Sicht innerhalb des klimaökolo-
gisch bedeutsamen Raumes grundsätzlich negativ zu bewerten, da zusätzliche Versiegelungs-
maßnahmen, z.B. zur Sicherung der Kaltluftproduktion generell zu vermeiden sind. Nennens-
werte Konsequenzen für das Umfeld sind damit aufgrund des geringen Umfangs der Baumaß-
nahme jedoch nicht verbunden.  
Die geringfügige klimatische Beeinträchtigung wird im Rahmen der Eingriffsregelung berück-
sichtigt und fließt in die Ermittlung des Ausgleichs mit ein.  
Eine relevante Beeinträchtigung der Luftqualität ist mit der Planung nicht verbunden.  
Einer aktiven Nutzung von Solarenergie stehen innerhalb des Vorhaben- und Erschließungs-
plans denkmalpflegerische Belange entgegen, da entsprechende Anlagen das Erscheinungs-
bild der Anlage und den Umgebungsschutz des Baudenkmales beeinträchtigen können. Die Zu-
lässigkeit von Solaranlagen bleibt daher auf die Gebäude (Reithallen) außerhalb des Vorhaben- 
und Erschließungsplanes beschränkt.  
8.4.6  Landschaft  
Die Grünordnung der Stadt Münster unterstreicht die herausgehobene Bedeutung des Land-
schaftsraumes innerhalb des Stadtgebietes. Durch die Lage im Aatal mit unmittelbarer Anbin-
dung an den Aasee befindet sich Haus Kump in einer landschaftlich äußerst attraktiven Lage. 
Die landschaftlichen Qualitäten waren bereits Anlass für das bekannte Gemälde „Sommerfreu-
den“ von Otto Modersohn, das dieser in se iner münsterschen Zeit gegen Ende des 19. Jahr-
hunderts schuf.  
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Zurzeit liegt der Planungsraum vollständig innerhalb des Landschaftsschutzgebietes „Aaniede-
rung Hohenholte bis Mecklenbeck“. Innerhalb des Grünzuges „Roxeler Riedel – Aatal“ gelegen 
hebt sich die historische Hoflage Haus Kump mit ihrem markanten Baum- und Gehölzbestand 
und den Resten der Gräfte landschaftlich ab. Der Gebäudekomplex ist gegenwärtig allerdings in 
einem unbefriedigenden Pflege- bzw. Erhaltungszustand.  
Die großflächigen Reitanlagen sind durch allseitig vorhandene Gehölze weitestgehend in den 
Landschaftsraum eingebunden und wirken nicht erheblich nachteilig auf das Landschaftsbild.  
Auswirkungen der Planung / Maßnahmen zur Minderung  
Die Planung der Fortbildungs- und Gestaltungsakademie greift hinsichtlich der Lage und Ge-
staltung der Baukörper die vorhandene Situation auf. Die Baumaßnahmen im Bereich des Vor-
haben- und Erschließungsplanes werden sich daher, abgesehen vom Bau der Stellplatzanlage 
nicht erheblich auf das Landschaftsbild auswirken.  
Die konkrete Planung zur Gestaltung der Freiflächen ist in einem Freiflächengestaltungsplan 
dargestellt, der als Anlage Bestandteil des Durchführungsvertrages ist. Im engeren Umfeld der 
Gebäude erfolgt durch die Anlage von Pflasterflächen, u. a. für gastronomische Zwecke, und 
gärtnerisch gestaltete Bereiche eine der Nutzung angepasste intensivere Gestaltung. Die Wie-
sen zwischen Haus Kump und Aa bleiben erhalten. Zudem wird im Zufahrtsbereich eine Allee 
gepflanzt.  
Die Gräfte wird in ihrem heutigen Verlauf behutsam restauriert. Zur Verbesserung von Blickbe-
ziehungen sind Auflichtungen im umgebenden Bewuchs vorgesehen. Der vorhandene erhal-
tenswerte Baumbestand wird überwiegend erhalten. Besonders prägende Bäume sind im Be-
bauungsplan mit einem Erhaltungsgebot versehen.  
Zur Einbindung des Parkplatzes sind Bepflanzungsmaßnahmen vorgesehen. Zum einen erfolgt 
eine vollständige Umpflanzung mit heimischen Bäumen und Sträuchern, zum anderen ist pro 6 
Stellplätze ein hochstämmiger Laubbaum auf der Stellplatzanlage zu pflanzen (TF 1.4).  
Die geplante neue Reithalle wird durch vorhandene Gehölzbestände gegenüber dem Außenbe-
reich abgeschirmt. Im Bereich der im Westen geplanten Spring- bzw. Abreiteplätze ist eine zu-
sätzliche Anpflanzung gegenüber der freien Landschaft vorgesehen.  
Hinsichtlich des bestehenden Landschaftsschutzgebietes wird im Zuge der parallelen Änderung 
des Flächennutzungsplanes eine Änderung der LSG-Verordnung mit dem Ziel der Entlassung 
der geplanten Bauflächen aus dem Landschaftsschutz vorgenommen. Innerhalb des verblei-
benden Landschaftsschutzgebietes ist eine Umgestaltung der Park- und Gräftenanlage gemäß 
Freiflächengestaltungsplan nach Befreiung durch die Untere Landschaftsbehörde möglich (vgl. 
8.4.2).  
Die verbleibenden Eingriffe in das Landschaftsbild werden im Zuge der Eingriffskompensation 
insbesondere durch Pflanzmaßnahmen zur freien Landschaft ausgeglichen.  
8.4.7  Kulturgüter und sonstige Sachgüter  
Haus Kump ist aufgrund seiner siedlungsgeschichtlichen Bedeutung ein Bodendenkmal (§ 2 
DSchG NW). Das Bodendenkmal umfasst die bis ins 9. Jahrhundert zurück zu verfolgende Hof-
lage von Haus Kump einschließlich der umfassenden Gräfte. Darüber hinaus ist der Speicher 
aus dem Jahr 1549 als Baudenkmal ausgewiesen. (vgl. Kap. 6.2.1.7)  
Als Sachgüter sind zunächst die vorhandenen Gebäudekomplexe zu benennen, die im Bereich 
von Haus Kump jedoch in großen Teilen in einem schlechten Erhaltungszustand vorliegen. 
Begründung / Seite 24 von 29

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Auch bei den in Anspruch genommenen Ackerflächen handelt es sich im weitesten Sinne um 
Sachgüter.  
Auswirkungen der Planung / Maßnahmen zur Minderung  
Durch den Umbau der Hoflage und die Teilrestaurierung der Gräfte sind Eingriffe in das Boden-
denkmal unvermeidlich. Die Eingriffe können zu einer Beeinträchtigung und Teilzerstörung der 
im Boden verborgenen Denkmalsubstanz führen. Eingriffe in ein Bodendenkmal bedürfen einer 
Genehmigung der Unteren Denkmalschutzbehörde (§§ 9 u. 12 DSchG NW). Als Grundlage für 
die Genehmigungsfähigkeit ist daher durch Regelungen im Durchführungsvertrag zu gewähr-
leisten, dass vor und während der Baumaßnahmen archäologische Untersuchungen im erfor-
derlichen Umfang durchgeführt werden können. Mit den archäologischen Untersuchungen kön-
nen die negativen Auswirkungen auf das Bodendenkmal abgemindert werden. Das Boden-
denkmal ist im Bebauungsplan in seinen Grenzen kenntlich gemacht und nachrichtlich über-
nommen worden.  
Da auch außerhalb des Bodendenkmales bei Bodeneingriffen archäologische Befunde auftre-
ten sowie Bodendenkmale entdeckt werden können, enthält der Bebauungsplan einen entspre-
chenden Hinweis zur Berücksichtigung der Kulturgüter (vgl. Hinweis Nr. 4.1).  
Eine Beeinträchtigung des als Baudenkmal geschützten Fachwerkspeichers ist mit dem Umbau 
von Haus Kump nicht verbunden. Durch gestalterische Festsetzungen für die neu zu errichten-
den Gebäude der Fortbildungs- und Gestaltungsakademie wird eine Umfeldverträglichkeit si-
chergestellt.  
Erheblich nachteilige Verluste an Sachgütern sind nicht zu verzeichnen. Eine Inanspruchnahme 
der landwirtschaftlichen Flächen ist bei Realisierung der Planung unvermeidbar (vgl. § 1a (2) 
BauGB).  
8.4.8  Wechselwirkungen der Schutzgüter  
Wechselwirkungen von erheblicher Relevanz sind nicht erkennbar. Wechselseitige Auswirkun-
gen werden ansonsten unter den einzelnen betrachteten Schutzgütern beschrieben und bewer-
tet.  
8.4.9  Zusammenfassung der erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen  
Die Erheblichkeit der Auswirkungen auf die einzelnen Schutzgüter ist in der nachstellenden Ta-
belle zusammengefasst worden. Im Rahmen der Gesamtabwägung sind insbesondere verblei-
bende erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen zu begründen.  
Schutzgut Umweltauswirkung Erheblichkeit 
Attraktivitätssteigerung für die Erholungsnutzung + Menschen 
Immissionsbelastung durch Parkplatz - 
Eingriff in Natur und Landschaft z Pflanzen und Tiere 
Beeinträchtigung von Tierlebensräumen zz* 
Boden Geringfügige Mehrversiegelung 
Sanierung der vorhandenen Altlasten-/ Verdachtsflächen 
zz 
Planung erstreckt sich über ein Überschwemmungsgebiet, 
jedoch ohne bauliche Entwicklung - 
Wasser 
Restaurierung der Gräfte im heutigen Umriss 
Anbindung eines Fliessgewässers an die Aa 
+ 
Begründung / Seite 25 von 29

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 473 
Haus Kump – Mecklenbecker Straße / Reiner-Klimke-Weg 
 
Begründung / Seite 26 von 29 
Schutzgut Umweltauswirkung Erheblichkeit 
Klima / Luft Keine nachhaltige Gefährdung der Klimafunktionen - 
Landschaft 
Bauliche Einrichtungen werden durch Anpflanzungen in die 
Landschaft eingebunden. Herrichtung von z. Zt. ungepfleg-
ten Bestandteilen des Ensembles Haus Kump.  
z/- 
Kultur- und Sachgüter Eingriff in das großflächige Bodendenkmal zz* 
Wechselwirkungen Keine erheblichen Wechselwirkungen erkennbar - 
zzz sehr erheblich / zz erheblich / z wenig erheblich / - nicht erheblich / + positiv  
(* = durch geeignete Maßnahmen erfolgt eine Minderung erheblicher Beeinträchtigung)   
8.5  Nichtdurchführung der Planung (Prognose Null-Variante)  
Bei Nichtdurchführung der Planung bleibt der heutige Zustand in weiten Teilen erhalten. Eine 
anderweitige Nutzung der Hoflage ist nicht absehbar. Mit der Planung verbundene Beeinträchti-
gungen der Umwelt könnten bei Nichtdurchführung der Planung vermieden werden. Allerdings 
entfielen in diesem Fall auch positiv wirksame Maßnahmen, insbesondere mit Blick auf den 
Wasserhaushalt und die Erholungsnutzung.  
8.6  Anderweitige Planungsmöglichkeiten  
Auf der Ebene des Bebauungsplanes kommen keine grundsätzlichen anderweitigen Planungs-
möglichkeiten in Betracht. Eine umfassende Rekonstruktion der Gräftenanlage erfolgt mit Blick 
auf die erheblichen Aufwendungen zur Wiederherstellung nicht. Hinsichtlich der Wahl des 
Standortes enthalten die Begründung sowie der Umweltbericht zur Änderung des Flächennut-
zungsplanes entsprechende Ausführungen.  
8.7  Überwachung (Monitoring)  
Die Gemeinden sind verpflichtet, die erheblichen Umweltauswirkungen, die auf Grund der 
Durchführung der Bauleitpläne entstehen, zu überwachen. Sie werden damit in die Lage ver-
setzt, nachteilige Auswirkungen frühzeitig zu ermitteln und ggf. geeignete Maßnahmen zur Ab-
hilfe zu ergreifen. Im Rahmen ihrer Mitwirkungspflicht unterrichten die zuständigen Behörden 
zudem die Stadt Münster, sofern sie im Zusammenhang mit der Durchführung des Bauleitpla-
nes Erkenntnisse über erheblich nachteilige Umweltauswirkungen erlangt haben (§ 4 Abs. 3 
BauGB).  
Bei der Pflege und Unterhaltung der städtischen Ausgleichsflächen erfolgt eine kontinuierliche 
Überwachung der Funktionsfähigkeit der vorgesehenen Ausgleichsmaßnahmen. In diesem Zu-
sammenhang kann auch der Erfolg der vorgesehenen artenschutzrechtlich veranlassten Maß-
nahmen überprüft werden.  
8.8  Zusammenfassung  
Durch die Aufstellung eines Bebauungsplanes schafft die Stadt Münster die Voraussetzungen 
für die Einrichtung einer Fortbildungs- und Gestaltungsakademie der Handwerkskammer im Be-
reich des Hofes Kump am oberen Aasee. Neben dem Vorhaben- und Erschließungsplan der 
Handwerkskammer umfasst der Bebauungsplan auch die Anlagen des Reitervereins St. Georg, 
für den Perspektiven zur Erweiterung des Standortes geschaffen werden sollen.  
Der Vorhaben- und Erschließungsplan sieht den Bau der Akademie im Bereich des heutigen 
Gebäudebestandes vor. Die Planung umfasst auch die Gestaltung der zum Hof gehörenden 
Freiflächen. Die erforderlichen Stellplätze sollen separat gelegen an der Mecklenbecker Straße 
erricht werden.

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 473 
Haus Kump – Mecklenbecker Straße / Reiner-Klimke-Weg 
 
Innerhalb der ausgewiesenen Grünflächen für den Pferdesport werden zusätzlich der Neubau 
einer Reithalle sowie die Errichtung eines Spring- und Abreiteplatzes vorgesehen.  
Der Umweltbericht fasst die geprüften Umweltauswirkungen der Planung zusammen und be-
wertet diese umweltfachlich.  
Hinsichtlich des bestehenden Landschaftsschutzgebietes wird im Zuge der parallelen Änderung 
des Flächennutzungsplanes eine Änderung der LSG-Verordnung mit dem Ziel der Entlassung 
der geplanten Bauflächen aus dem Landschaftsschutz vorgenommen.  
Der mit der Planung einhergehende unvermeidliche Eingriff in Natur und Landschaft wird durch 
geeignete Ausgleichsmaßnahmen innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes 
kompensiert. Zur Minimierung des Eingriffs erfolgt eine landschaftsgerechte Einbindung in die 
freie Landschaft durch Neuanlage und Sicherung von Gehölzbeständen am Rand des Plange-
bietes. Mit dem Abriss vorhandener Gebäude werden die Lebensstätten von Rauch- und Mehl-
schwalben beeinträchtigt. Durch artspezifische Ausgleichsmaßnahmen wird jedoch sicherge-
stellt, dass die ökologischen Funktionen der vom Eingriff betroffenen Fortpflanzungsstätten wei-
terhin erfüllt werden. Sonstige nachhaltige Beeinträchtigungen besonders oder streng geschütz-
ter Tierarten sind nach gutachterlicher Einschätzung nicht zu erwarten.  
Die im Plangebiet vorhandenen Bodenbelastungen im Bereich der Reitanlage und der Gräfte 
werden größtenteils vor Satzungsbeschluss saniert.  
Für das Überschwemmungsgebiet ergeben sich durch den Bebauungsplan keine nachteiligen 
Auswirkungen, da mit den Festsetzungen keine Maßnahmen verbunden sind, die sich auf den 
Hochwasserabfluss der Aa auswirken.  
Auch in immissionsschutzrechtlicher Hinsicht sind mit dem Vorhaben keine erheblichen Um-
weltauswirkungen zu verzeichnen. Insbesondere der geplante Parkplatz an der Mecklenbecker 
Straße führt nach Überprüfung der zu erwartenden Immissionen nicht zu nennenswerten Belas-
tungen im Umfeld.  
Seitens der Unteren Denkmalschutzbehörde wird der Planung grundsätzlich zugestimmt. Durch 
Auflagen hinsichtlich archäologischer Begleituntersuchungen wird sichergestellt, dass das Bo-
dendenkmal (gesamte Hofanlage einschl. Gräfte) und das Baudenkmal (Fachwerkspeicher) 
nicht erheblich nachteilig beeinträchtigt werden.  
Durch die verträgliche Abstimmung der Nutzungen sowie durch geeignete Ausgleichs- und 
Minderungsmaßnahmen wird durch die Planung insgesamt erreicht, dass keine erheblich 
nachteiligen Umweltauswirkungen verbleiben.  
9.  Gesamtabwägung  
9.1  Eingriffe in Natur und Landschaft: Ausgleich  
Durch die Errichtung der Stellplatzanlage an der Mecklenbecker Straße und die Erweiterung der 
Reitanlage werden Brach- und Ackerflächen in Anspruch genommen.  
Eine vollständige Kompensation wird aber durch den beschriebenen Ausgleich erreicht.  
Der Beeinträchtigung von Tierlebensräumen durch die baulichen Veränderungen wird durch Si-
cherstellung von Maßnahmen im Durchführungsve rtrag entgegengewirkt, so dass artenschutz-
rechtliche Aspekte dem Bebauungsplan nicht entgegenstehen.  
Begründung / Seite 27 von 29

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 473 
Haus Kump – Mecklenbecker Straße / Reiner-Klimke-Weg 
 
Auch die Entlassung von Bauflächen aus dem Landschaftsschutz wird durch die Eingriffskom-
pensation und durch Pflanzmaßnahmen zur freien Landschaft, dargestellt im Freiflächengestal-
tungsplan, ausgeglichen. 
9.2  Sonstige Umweltbelange: Verbleibende Auswirkungen  
Durch den Umbau der Hoflage und die Teilrestaurierung der Gräfte wird in das Bodendenkmal 
eingegriffen.  
Einerseits werden, abgesichert im Durchführungsvertrag, durch archäologische Untersuchun-
gen vor und während der Baumaßnahmen negative Auswirkungen auf das Bodendenkmal ab-
gemindert, anderseits werden, anstelle des schlechten derzeitigen Erhaltungszustandes der 
Hofanlage und der Gräfte, diese restauriert und entsprechend des Freiflächengestaltungsplanes 
landschaftspflegerisch gestaltet.  
Damit wird sichergestellt, dass neben dem Hauptziel des Bebauungsplanes, der Errichtung ei-
ner Fortbildungs- und Gestaltungsakademie, auch die Belange des Bodendenkmalschutzes 
während der Bauzeit beachtet und im Ergebnis, nach Fertigstellung eine wesentlich höhere öf-
fentliche Wahrnehmung erfahren werden.  
Auch unter Berücksichtigung der ermittelten Auswirkungen des Vorhabens auf Natur und Land-
schaft ist das Vorhaben als sinnvolle Folgenutzung für die das Landschaftsbild prägenden Be-
lange weiter zu verfolgen.  
10.  Realisierung der Planung / Durchführungsmaßnahmen  
Fragen der Durchführung des Vorhaben- und Erschließungsplanes werden im Rahmen des 
zwischen dem Vorhabenträger und der Stadt Münster abgeschlossenen Durchführungsvertra-
ges geregelt. Wesentliche Inhalte des Durchführungsvertrages in zeitlicher, geldlicher, quantita-
tiver und qualitativer Hinsicht werden u. a. bilden:  
• Kostenübernahmeverpflichtungen durch Vorhabenträger betreffs maßnahmebedingt not-
wendiger technischer Infrastruktur,  
• Kostenübernahmeverpflichtungen durch Vorhabenträger betreffs maßnahmebedingt not-
wendiger sonstiger Infrastruktur,  
• Kostenübernahmeverpflichtungen durch Vorhabenträger für Ausgleich der Eingriffe in Natur 
und Landschaft,  
• Realisierungsverpflichtung Vorhabenträger zu den konkreten Bau- und Erschließungsvorha-
ben,  
• Beachtung technischer und vor allem auch gestalterischer und denkmalpflegerischer Anfor-
derungen an die Realisierung der Hochbau-, Freiflächen-, Erschließungs- und Infrastruktur-
maßnahmen.  
Zur Verwirklichung des Bebauungsplanes außerhalb des Vorhaben- und Erschließungsplanes 
sind Maßnahmen zur Ordnung des Grund und Bodens nicht erforderlich.  
Die Verwirklichung des Bebauungsplans lässt nachteilige Auswirkungen in wirtschaftlicher oder 
sozialer Hinsicht nicht erwarten.  
Begründung / Seite 28 von 29

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 473 
Haus Kump – Mecklenbecker Straße / Reiner-Klimke-Weg 
 
Diese Begründung dient gemäß § 9 (8) Baugesetzbuch als Anlage zu 
dem durch den Rat der Stadt Münster am __________ als Satzung be-
schlossenen vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 473: Haus Kump 
– Mecklenbecker Straße / Reiner-Klimke-Weg  
Münster, __________  
Dr. Tillmann   
Oberbürgermeister  
Begründung / Seite 29 von 29

Beschlussvorlage

4556 Zeichen

V/0226/2009 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 473: Haus Kump - Mecklenbecker Straße / Reiner-
Klimke-Weg 
1. Beschluss über die Stellungnahmen 
2. Satzungsbeschluss 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
18.06.2009 Bezirksvertretung Münster-West Anhörung 
18.06.2009 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft Vorberatung 
24.06.2009 Hauptausschuss Vorberatung 
24.06.2009 Rat Entscheidung
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
1. Über die vorliegenden Stellungnahmen zum Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungspla-
nes Nr. 473: Haus Kump – Mecklenbecker Straße / Reiner-Klimke-Weg wird wie folgt Be-
schluss gefasst: 
 
1.1 Der Entwurf des Bebauungsplanes wird wie folgt geändert bzw. ergänzt: 
 
1.1.1 Das Planzeichen für Elektrizität im Bebauungsplan wird vom bislang geplanten 
Standort im Hauptgebäude an den vorhandenen Standort verschoben und die 
Begründung entsprechend geändert (Anlage 1, Punkt 1).  
 
1.1.2 Die im Einzelnen bezeichneten Arten der baulichen Nutzung werden aufgrund 
der nunmehr durch den Vorhabenträger konkretisierten Planung geändert (Anla-
ge 1, Punkt 3). 
 
1.1.3 Die neue Abgrenzung des Landschaftsschutzgebietes wird im Bebauungsplan 
nachrichtlich übernommen (Anlage 1, Punkt 4). 
 
1.2 Nach Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander 
wird den nachfolgenden Stellungnahmen zum Entwurf des vorhabenbezogenen Bebau-
ungsplanes Nr. 473 nicht gefolgt: 
 
1.2.1 Der Überlegung, die Verbindung zwischen Haus Kump und dem HBZ nur in 
Grundpositionen in der Planung abzustecken (Anlage 1, Punkt 2.1).  
 
Vorlagen-Nr.: 
V/0226/2009 
Auskunft erteilt: 
Herr Kurz / Herr Husmann 
Ruf: 
492 61 40 / 492 61 94 
E-Mail: 
Husmann@stadt-muenster.de  
Datum: 
20.05.2009 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0226/2009 
1.2.2 Der Annahme, die Festsetzungen des Bebauungsplanes könnten das Boden-
denkmal und das Baudenkmal (Fachwerkspeicher) beeinträchtigen (Anlage 1, 
Punkt 2.2).  
 
1.2.3 Der Forderung, durch Festsetzungen im Bebauungsplan die zukünftige Nutzung 
der Anlage Haus Kump auch für die Öffentlichkeit zu garantieren (Anlage 1, 
Punkt 2.3).  
 
1.2.4 Dem Einwand gegenüber der Zulässigkeit von Werbeanlagen bis zur Traufkante 
(Anlage 1, Punkt 2.4).  
 
1.2.5 Der Bitte, den kulturhistorische Hintergrund von Haus Kump klarer darzustellen 
(Anlage 1, Punkt 2.5).  
 
1.2.6 Der Ansicht, der Modersohnweg sei im Bebauungsplanverfahren zu erwähnen 
(Anlage 1, Punkt 2.6).  
 
 
2. Der geänderte Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 473: Haus Kump – 
Mecklenbecker Straße / Reiner-Klimke-Weg wird gemäß §§ 2 und 10 i. V. m. § 12 Baugesetz-
buch und §§ 7 und 41 Gemeindeordnung NW als Satzung beschlossen. 
 
Die Begründung mit Umweltbericht zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 473 wird 
ebenfalls beschlossen. 
 
II. Kosten/Folgekosten 
Der Stadt Münster entstehen durch den vorhabenbezogenen Bebauungsplan keine Kosten und 
Folgekosten. 
 
Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 473 beinhaltet den Vorhaben- und Erschließungsplan. 
Der Vorhabenträger übernimmt die sich aus der Planung ergebenden Kosten entsprechend dem 
Durchführungsvertrag. 
 
Begründung: 
1. Der Beschluss zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 473: Haus 
Kump – Mecklenbecker Straße / Reiner-Klimke-Weg wurde vom Rat der Stadt Münster am 
10.12.2003 gefasst. Der Entwurf des Bebauungsplanes hat vom 11.08. bis zum 11.09.2008 öf-
fentlich ausgelegen. Zur Offenlegung wurden die in der Anlage 1 dargestellten Stellungnah-
men vorgetragen, über die entsprechend den oben stehenden Beschlussvorschlägen Be-
schluss gefasst werden soll. 
 
2. Die gemäß den obenstehenden Beschlussvorschlägen vorgesehenen Änderungen berühren 
nicht die Grundzüge der Planung. Sie entsprechen den Anregungen der Eingeber und sind mit 
dem Vorhabenträger abgestimmt. Eine weitere Beteiligung der Öffentlichkeit bzw. der Träger 
öffentlicher Belange ist nicht notwendig. Somit kann der vorhabenbezogene Bebauungsplan 
Nr. 473 gemäß Beschlussvorschlag 2 als Satzung beschlossen werden. 
 
Weitere Einzelheiten zur Planung können den beigefügten Anlagen und der im Parallelverfahren 
durchgeführten 18. Änderung des Flächennutzungsplanes (Vorlage Nr. V/0245/2009) entnommen 
werden.  
 
 
i. V. 
gez. 
Schultheiß 
Stadtdirektor 
  
Anlagen: 
1. Stellungnahmen zur Offenlegung 
2. Begründung 
3. Textliche Festsetzungen 
4. Planverkleinerung 
5. Freiflächengestaltungsplan

Beratungsverlauf (4)

18.06.2009 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft
TOP 7.7 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
18.06.2009 Bezirksvertretung Münster-West
TOP 6.2 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
24.06.2009 Hauptausschuss
TOP 27.2.4 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
24.06.2009 Rat
TOP 28.2.4 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (9)

  • Bebauungsplan Nr. 473 (amtlicher Umring) amtlich
  • Mecklenbecker Straße 271
  • Roxeler Straße
  • Sentruper Straße
  • Echelmeyerstraße
  • Albersloher Weg 33
  • Modersohnweg
  • Zur Gräfte
  • Im Aatal

Bebauungsplan Nr. 473

Amtlicher Umring, Rechtskräftig – Haus Kump - Mecklenbecker Straße / Reiner-Klimke-Weg

Planseite der Kommune

Quelle: Land NRW (Bauleitplanung), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – 2.0 (Lizenz)

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Vorlagen-Nr.
V/0226/2009
Typ
Vorlagen
Datum
15.05.2009
Erstellt
06.10.2020 14:37