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V/0335/2023

Verlängerung der Mitgliedschaften von Mitgliedern des Beirates für Stadtgestaltung

Vorlagen 23.05.2023

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 14.06.2023, TOP 36

Anlage A

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Beschlussvorlage

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Anlage A

1379 Zeichen

Anlage A zur V/0335/2023 
Kurzüberblick 
Die Mitgliedschaft von zwei Mitgliedern im Beirat für Stadtgestaltung endet regulär zum 
15.07.2023 bzw. 15.09.2023. Da im Dezember 2022 bereits drei neue Mitglieder in den Beirat 
gewählt wurden und nicht noch zwei weitere Mitglieder ausscheiden, schlägt die Verwaltung vor, 
für die beiden Beiratsmitglieder die Mitgliedschaft um ein Jahr bis zum 15.07. bzw. 15.09.2024 zu 
verlängern. Gleichzeitig steht die satzungskonforme Verlängerung der Mitgliedschaft eines Bei-
ratsmitgliedes an. 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Die Verlängerung der Wahlzeiten der drei Beiratsmitglieder.  
 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: -- -- 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan  Ja  Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan  Ja  Nein   
Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten?  Ja  Nein  teilw. 
Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten?  Ja  Nein  teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren?  Ja  Nein   
Bereits veranschlagt?  Ja  Nein   
 
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist  vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
x überwiegend 
freiwillig 
 vollständig 
freiwillig 
 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
Andere Querschnittsthemen sind nicht betroffen. 
Die Vorgaben des § 12 LGG werden eingehalten.

Beschlussvorlage

4770 Zeichen

V/0335/2023 
V/0335/2023 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Verlängerung der Mitgliedschaften von Mitgliedern des Beirates für Stadtgestaltung 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   14.06.2023 Hauptausschuss Vorberatung 
   14.06.2023 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Die Wahlzeit von Karl-Heinz Dörenkämper im Beirat für Stadtgestaltung wird in Abweichung 
von der Satzung für den Beirat für Stadtgestaltung auf sechs Jahre bis zum 15.07.2024 ver-
längert. 
 
2. Die Wahlzeit von Klaus Hollenbeck im Beirat für Stadtgestaltung wird in Abweichung von der 
Satzung für den Beirat für Stadtgestaltung auf sechs Jahre bis zum 15.09.2024 verlängert. 
 
3. Die Wahlzeit von Hille Krause im Beirat für Stadtgestaltung wird satzungsgemäß bis zum 
06.09.2027 verlängert. 
 
 
Begründung: 
 
Im Dezember 1996 hat der Rat der Stadt Münster die Einrichtung eines Beirates für Stadtgestaltung 
beschlossen. Gemäß § 3 Abs. 1 der Satzung vom 02.01.1997 in der Fassung der 4. Änderungssat-
zung vom 16.12.2016 besteht der Beirat aus sieben anerkannten Fachleuten der Bereiche Städtebau, 
Architektur und Landschaftsplanung. Sie werden auf gemeinsamen Vorschlag der in Münster ansäs-
sigen Architekten- und Ingenieurverbände vom Rat gewählt. Ohne Unterbrechung ist eine Mitglied-
schaft im Beirat nur über einen Zeitraum von 5 Jahren möglich. 
 
Die Wahlzeit von Karl-Heinz Dörenkämper endet satzungsgemäß nach fünf Jahren zum 15.07.2023 
und die Wahlzeit von Klaus Hollenbeck zum 15.09.2023. 
 
Die Verwaltung schlägt vor, die Wahlzeit von Beiden ausnahmsweise um ein Jahr zu verlängern. 
Grund dafür ist, dass bereits im Dezember 2022 drei neue Mitglieder in den Beirat gewählt wurden. 
Sollten auch die Herren Dorenkämper und Hollenbeck ausscheiden würden innerhalb von 10 Mona-
ten von sieben Mitgliedern fünf neu gewählt.  
Amt für Bürger - und 
Ratsservice 
 
25.05.2023 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in:  
Frau Smolka 
Telefon: 492-3361 
Smolka@stadt-muenster.de

- 2 - 
V/0335/2023 
 
Hille Krause wurde am 07.09.2022 als Nachfolgerin des verstorbenen Prof. Bernd Albers für den Rest 
seiner Wahlzeit bis zum 15.07.2023 in den Beirat für Stadtgestaltung gewählt. Eine Verlängerung der 
Wahlzeit ist satzungsgemäß bis zum 06.09.2027 für die Gesamtdauer der Mitgliedschaft von fünf Jah-
ren möglich. 
 
Herr Dörenkämper und Herr Hollenbeck haben sich mit einer Verlängerung der Mitgliedschaft im Bei-
rat für ein Jahr einverstanden erklärt. Frau Krause hat sich ebenfalls zu einer fünfjährigen Mitglied-
schaft bereit erklärt. 
 
Die drei in Münster ansässigen Architektenverbände sind mit Schreiben vom 25.04.2023 über den 
Vorschlag der Verwaltung informiert worden. Alle Architektenverbände erklären sich mit einer Verlän-
gerung der Wahlzeiten so wie von der Verwaltung vorgeschlagen einverstanden. 
 
Der Beirat für Stadtgestaltung wurde über den Vorschlag der Verwaltung zur Verlängerung der Wahl-
zeiten der drei Mitglieder und das weitere Vorgehen in seiner Sitzung am 16.05.2023 informiert. 
 
Der Ausschuss für Stadtplanung und Stadtentwicklung wird in seiner Sitzung am 31.05.2023 über die 
Verlängerung der Mitgliedschaft der drei Beiratsmitglieder und die dafür erforderliche Beschlussfas-
sung durch den Rat der Stadt Münster am 14.06.2023 informiert.  
 
Für die Verlängerung der Mitgliedschaft der Beiratsmitglieder ist ein Beschluss des Rates erforderlich. 
 
Im Beirat für Stadtgestaltung müssen als wesentliches Gremium (vgl. Vorlage V/0598/2017) Frauen 
mit einem Mindestanteil von 40 % vertreten sein. Von den sieben Mitgliedern im Beirat für Stadtge-
staltung sind vier Frauen.  
 
Hinweis: 
 
Der § 12 des Gesetzes zur Gleichstellung von Frauen und Männern für das Land Nordrhein-Westfalen 
(Landesgleichstellungsgesetz - LGG) regelt die Gleichstellung von Frauen und Männern in Gremien. 
Nach § 12 Abs. 7 LGG NRW sollen Gremien geschlechtsparitätisch besetzt werden. 
 
Eine Bekräftigung der Regelung des § 12 LGG und der bisherigen Beschlüsse findet sich in der am 
19.09.2018 durch den Rat beschlossenen Vorlage V/0503/2018 „Europäische Charta für die Gleichstel-
lung von Männern und Frauen auf lokaler Ebene - 3. Aktionsplan“, im Themenfeld 1.2 „Frauen ins Rat-
haus“ - Paritätische Besetzung von Gremien. Bereits im 2. Aktionsplan für die Jahre 2013-2015 hatte 
der Rat beschlossen: „Der Rat richtet an die neu gewählten Ratsmitglieder die Erwartung, dass sie bei 
der Besetzung von Ausschüssen, Kommissionen und Beiräten sowie bei der Besetzung der Auf-
sichtsräte aller städtischen Gesellschaften die Verpflichtungen aus dem Landesgleichstellungsgesetz 
gewissenhaft beachten und diese Gremien nach Maßgabe der Gesetze geschlechtsparitätisch beset-
zen werden. 
 
 
 
gez. 
 
Markus Lewe 
Oberbürgermeister 
 
Anlage

Beratungsverlauf (2)

14.06.2023 Hauptausschuss
TOP 23 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
14.06.2023 Rat
TOP 36 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
V/0335/2023
Typ
Vorlagen
Datum
23.05.2023
Erstellt
23.05.2023 11:49