V/0118/2015
Jahresbericht 2014 der Arbeit der Ombudsstelle für das Jobcenter Münster
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Berichtsvorlage
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V/0118/2015 DER OBERBÜRGERMEISTER Dezernat V Betrifft Jahresbericht 2014 der Arbeit der Ombudsstelle für das Jobcenter Münster Beratungsfolge 11.03.2015 Ausschuss für Soziales, Stiftungen, Gesundheit, Verbraucherschutz und Arbeitsförderung Bericht 18.03.2015 Haupt- und Finanzausschuss Bericht 25.03.2015 Rat Bericht Bericht: Die Ombudsstelle für Kundinnen und Kunden des Jobcenters Münster hat im Oktober 2012 mit fünf entsprechend befähigten, ehrenamtlich, unabhängig tätigen Ombudsfrauen und –männern ihre Arbeit aufgenommen. Mit dem Jahresbericht 2014 der Arbeit der Ombudsstelle für das Jobcenter Münster wird der zweite Jahresbericht vorgelegt. Er knüpft an den ersten Bericht (V/0093/2014) an. Die Ergebnisse der Beratungen des in dem Bericht erwähnten Workshops vom 19.12.2014 we r- den parallel zu dieser Vorlage mit der weit eren Vorlage „ Weiterentwicklung der Aufgabenwahrnehmung der Ombudsstelle “ (V/0077/2015) dem Ausschuss für Soziales, Stiftungen, Gesundheit, Verbraucherschutz und Arbeitsförderung sowie dem Haupt und Finanzausschuss und dem Rat zur Beschlussfassung vorgelegt. Im Ausschuss für Soziales, Stiftungen, Gesundheit, Verbraucherschutz und Arbeitsförderung werden die Ombudsleute den Jahresbericht 2014 vorstellen. In Vertretung gez. Thomas Paal Stadtrat Anlagen: 1. Jahresbericht 2014 über die Arbeit der Ombudsstelle 2. Jahresbericht 2014 Auswertung Vorlagen-Nr.: V/0118/2015 Auskunft erteilt: Herr Graf von Plettenberg Ruf: 492 70 52 E-Mail: Plettenberg@stadt-muenster.de Datum: 09.02.2015 Öffentliche Berichtsvorlage
V_0118_2015 Anlage 2 Jahresbericht 2014 Auswertung
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Sprechstunde Anzahl Datum Kund/innen des Jobcenters m w 13.01.2014 1 0 1 20.01.2014 2 2 0 03.02.2014 2 1 1 17.02.2014 1 1 0 24.02.2014 1 1 0 10.03.2014 1 1 0 24.03.2014 1 0 1 31.03.2014 1 0 1 28.04.2014 1 1 0 05.05.2014 3 2 1 12.05.2014 2 1 1 19.05.2014 1 0 1 26.05.2014 2 1 1 16.06.2014 1 1 0 23.06.2014 2 1 1 07.07.2014 3 0 3 14.07.2014 0 0 0 21.07.2014 1 0 1 04.08.2014 1 0 1 11.08.2014 2 2 0 18.08.2014 2 0 2 25.08.2014 1 1 0 01.09.2014 2 1 1 08.09.2014 2 1 1 06.10.2014 1 1 0 13.10.2014 1 1 0 20.10.2014 1 1 0 10.11.2014 1 1 0 01.12.2014 1 1 0 08.12.2014 1 1 0 42 24 18 Geschlecht Anlage 2 zu V/0118/2015 Jahresbericht 2014 über die Arbeit der Ombudsstelle Auswertung
V_0118_2015 Anlage 1 Jahresbericht 2014 über die Arbeit der Ombudsstelle
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Jahresbericht 2014 über die Arbeit der Ombudsstelle Vorbemerk ung: Der Jahresbericht 2014 versteht sich als Fortführung bzw. Ergänzung des vorangegangen Jahresberichts 2013. Dort werden bereits auf der Grundlage der Beschwerden, die von den Kunden des Jobcenters vorgetragen wurden, zentrale Kritikpunkte benannt. Ebenso werden im Jahresbericht 2013 Vorschläge zur Verbesserung sowohl der Arbeit des Job‐ zenters als auch der der Ombudsstelle formuli ert. Da diese Vorschläge erst Ende des Jahres 2014 in einem gemeinsamen Workshop (teilgenommen haben: alle fünf Om‐ budsfrauen bzw. ‐ männer, MitarbeiterInnen der Beratungsstellen, der zuständige De‐ zernent, Leiter und weitere leitende Mitarbeiter des Jobcenters) eingehend erörtert wurden und sodann Lösungsvorschläge für die künftige Weiterarbeit der Ombudsstelle konzipiert wurden, macht es wenig Sinn, weitere grundlegende Kritikpunkte und Ver‐ besserungsvorschläge zu formulieren. Die Vorlage wird derzeit von der Verwaltung er‐ arbeitet. Infolgedessen soll der folgende Bericht lediglich einige Trends aufzeigen, die die im Be‐ richt 2013 aufgezeigten Entwicklungen und die dort benannten Problem insgesamt er‐ neut bestätigen. Manche Probleme treten allerdings verstärkt zu Tage. Abnahme der Zahl der Beratungskontakte Am offensichtlichsten ist, dass die Zahl der Personen, die die Ombudsstelle aufsuchen und eine Beratung durch sie nachfragen, abnimmt (s. beiliegende Statistik). Zudem kommt schätzungsweise ein Drittel derer, die sich zuvor telefonisch angemeldet haben, nicht in die Sprechstunde oder sie sagen sehr kurzfristig ab. Folglich fallen manc he Sprechstunden mangels Nachfrage aus. Erstaunlicherweise kommen keine Ratsuchen‐ den in die Sprechstunden, ohne vorher angemeldet zu sein. Diese schwindende Nachfrage hat vermutlich verschiedene Gründe: ‐ Die anfängliche Neugier, was die Ombudsstelle macht und kann, insbesondere ob diese in Fällen, die seit langem und in vielfältiger Weise mit dem Jobcenter unzufrie‐ den sind, weiterh elfen kann, ist geschwunden. Manche haben möglicherweise Ande‐ res und mehr erwartet. ‐ Das Bekanntmachen der Ombudsstelle war nicht ausreichend. Soweit wir dies über‐ blicken, lagen die Flyer weder in den Beratungsstellen noch im Jobcenter kontinu‐ ierlich aus. Ansonsten gab es kaum eine gezielte breitenwirksame Werbung, insbe‐ sondere nicht in den öffentlichen Medien, wie dies in der Startphase der Fall war. ‐ Nicht auszuschließen ist, dass – dies ist unsere schlimmste Befürchtung – die Reputa‐ tion der Arbeit der Ombudsstelle bei einem Großteil der potentiellen Ratsuchenden nicht hoch ist und tendenziell sinkt, da für sie nicht erkennbar ist, was die Om‐ budsstelle leisten kann und soll. Es herrscht möglicherw eise der Eindruck vor, dass die Ombudsleute in vielen Fällen nur an andere zuständige Stellen weiterverweisen oder den Ratsuchenden empfehlen, selbst aktiv zu werden, indem sie eine formelle Beschwerde oder einen Widerspruch formulieren oder indem sie sich nochmal mit ihrem zuständigen Sachbearbeiter im Jobcenter auseinandersetzen. Anlage 1 zu V/0118/2015 Allerdings können wir letztlich nur Vermutungen über die sinkende Nachfrage, die sich auf verschiedentliche Äußerungen und Kommentare der Ratsuchenden stützen, anstel‐ len. Unstrittig dürfte sein: Eine Ombudsstelle, deren Beratungsangebot kaum nachge‐ fragt wird, hilft niemandem. Inhalte der Beschwerden und Beratungsgespräche Trotz aller Vielfalt der Beschwerden, die in jedem Einzelfall einen je spezifischen Mix von individuellen biographischen Hintergründen und Lebenskontexten sowie aktuellen Er‐ fahrungen und Probleme aufweis en, zeichnen sich doch bestimmte inhaltliche Schwer‐ punkte ab. So konzentrieren sich die Beschwerden insbesondere auf folgende Bereiche: ‐ Die Bescheide des Jobcenters, insbesondere die komplizierten Berechnungen der Leistungsansprüche, sind nicht nachvollziehbar oder werden von den Betreffenden nicht verstanden. Dieses Problem tr itt besonders häufig zu Tage bei mehrköpfigen (Patchwork‐)Familien und bei „Aufstockern“ mit unregelmäßigem Einkommen. ‐ Die eingereichten Unterlagen sowie Beantragungen von (ggf. zusätzlichen) Leistun‐ gen (für medizinischen Behandlungen, einen Wohnungswechsel etc.) werden nicht zeitnah geprüft, sodass die Betreffenden auf entsprechende Zusagen, Bescheide so‐ wie Zahlungen warten müssen und nicht tätig werden und planen können. ‐ Bescheid e des Jobcenters, insbesondere Berechnungen zu Einkommen, Wohnkosten, erscheinen den Ratsuchenden falsch bzw. nicht gerechtfertigt. Oder Forderungen bezüglich Nachzahlungen, die Nichtanerkennung von Wohnkosten, die Verweige‐ rung von Umzügen etc. beinhalten aus ihrer Sicht eine unzumutbare Härte oder er‐ scheinen als Willkür. Insgesamt nehmen offensichtlich die Beschwerden zu, die sich auf (g eldwerte) Leis‐ tungsansprüche beziehen. Die Ratsuchenden versuchen sich gegen nicht nachvollziehba‐ re, ihrer nach Meinung durch Verzögerungen verursachte oder ungerechtfertigte Leis‐ tungsminderungen oder ‐ verweigerungen zur Wehr zu setzten. Deshalb sucht die Mehrzahl der Ratsuchenden die Ombudsstelle auf. Eigentlich ist bzw. wäre sie hierfür der geeign ete Ort. Aber warum ist sie es in vielen Fällen nicht? Empfehlungen im Rahmen der Beratungsgespräche Da sich die inhaltlichen Akzente der Beschwerden tendenziell verschoben haben, verla‐ gerten sich tendenziell auch die Gewichte bei den Empfehlungen, die möglichst gemein‐ sam mit den Ratsuchenden entwickelt und diesen sodann mit auf den Weg gegeben wurden. Während sich im Vorjahr ein größerer Teil der Bes chwerden noch auf proble‐ matische oder konflikthafte Interaktionen zwischen Mitarbeitern des Jobcenters und dessen Kunden bezog, sodass es in vielen Fällen als ausreichend erschien die Ratsu‐ chenden durch klärendes Zuhören zu entlasten und über geeignete Handlungsmöglich‐ keiten zu inf ormieren sowie sie darin zu bestärken, ihre Interessen selbst zur Geltung zu bringen und durchzusetzen, wird jetzt vermehrt Anderes gefordert: Die Ratsuchenden wollen, dass die Korrektheit von Entscheidungen und Bescheiden geprüft und notfalls angemahnt wird. Damit waren wir aber in vielen Fällen mit unserer bisherigen Arbeits‐ weise, die sich im Rah men unseres Auftrags bewegte, den uns der Rat erteilt hat, über‐ fordert. Eine Folge davon war, dass wir uns oft mehr oder weniger wider Willen ge‐ zwungen sahen, die Ratsuchenden an andere, für ihre Anliegen kompetentere Stellen oder auf rechtlich vorgegebene Verfahrenswege zu verweisen. So dominierten insbe‐ sondere folgende Empfehlungen: ‐ Wir berieten die Ratsuchenden bei – oftmals auch für uns selbst ‐ nicht nachvollzieh‐ baren Bescheiden dahin, eine Beratungsstelle, i.d.R. die des Cubas aufzusuchen, um sich die komplizierten Berechnungen erläutern zu lassen und sodann ggf. mit ausrei‐ chender Begründung Widerspruch dagegen einzulegen. – Ob die Betreffenden unse‐ rem Rat folgten und was sie danach weiter unternommen haben, blieb für uns aller‐ dings offen. ‐ Wir sprachen insbesondere be i länger währenden Verzögerungen oder Verweigerun‐ gen von Rückmeldungen die Empfehlung aus, eine Beschwerde an den Oberbürger‐ meister als obersten Dienstherrn zu formulieren. – Ob die Betreffenden dann wirk‐ lich eine Beschwerde eingereicht haben, entzieht sich jedoch unserem Wissen. ‐ Wir nahmen in unserer Funktion als Ombudsfr au bzw. ‐mann selbst Kontakt zu den vom Jobcenter benannten Kontaktpersonen dort auf, die sodann innerhalb ihres Hauses mit den zuständigen Sachbearbeitern den Fall klärten. In der Regel wurde uns dann mitgeteilt, dass alles seine Ordnung habe. Dies empfinden wir als sehr un‐ befriedig end. Ob die Betroffenen von einer derartigen Intervention profitiert haben, haben wir nicht erfahren. ‐ Als letzte Wahl blieb, insbesondere dort, wo der/die Ratsuchende offensichtlich da‐ von überzeugt war, dass ihm/ihr Unrecht widerfahren ist, und wir dem nicht zu wi‐ dersprechen vermochten, die Empfehlung, Widerspruch gegen einen Be scheid ein‐ zulegen und dann ggf. einen Rechtsanwalt einzuschalten und zu klagen. I. d. R. ver‐ band sich diese Empfehlung mit der Empfehlung, zuvor eine Beratungsstelle aufzu‐ suchen, um den Widerspruch ausreichend begründen zu können. – Bezüglich der Er‐ folge solcher Widersprüche und Klagen bei „unseren“ Fällen haben wir jedoch kei‐ nerlei Anhaltspunkte. Insgesamt fehlt – das is t im Verlauf des Jahres 2014 verstärkt deutlich geworden – im Hinblick auf die vielfältigen Beschwerden, mit denen die Ombudsstelle inzwischen überwiegend konfrontiert wird, ein Verfahren , das die Ombudsstelle befähigt, selbst ak‐ tiv diese Beschwerden in einer verbindlichen Zusammenarbeit mit allen Beteiligten (den Ratsuchenden, den zuständigen Mitarbeitern im Jobcenter und den involvierten Om‐ budsfrauen bzw. –männern) zu klären und eine für alle überzeugende tragfähige Lösung zu entwick eln. Die Ombudsstelle sollte in der Lage sein bei bestimmten Beschwerden oder Konfliktfällen selbst als „Mediator“ initiativ zu werden, anstatt nur auf andere Stel‐ len oder rechtliche Sch ritte, die selbstverständlich jedem offen stehen, zu verweisen. Um die Arbeit der Ombudsstelle in diesem Sinne weiterzuentwickeln, sind auf dem Workshop Ende 2014 einige Strategien und Konzepte entworfen worden, die unter Re‐ gie der Ombudsstelle eine zeitnahe und nachhaltige Bearbeitung von Beschwerden im engen Zusammenwirken mit den Ratsuchenden ermöglichen sollen. Es ist zu ho ffen, dass diese Konzepte in 2015 von den zuständigen Gremien zügig beschlossen und umge‐ setzt werden und dass die Ombudsstelle dadurch gewinnt, d. h. ihr Image steigt, die Nachfrage wächst und die Ratsuchenden vermehrt von unsere Arbeit profitieren. Dieser Bericht wurde erstellt im Januar 2015 von den Ombudsleuten: Adolf Brosthaus Gabriele Brüggemeyer Alexandra Hippchen Dr. Helmut Mair Saeid Samar
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- V/0118/2015
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 10.02.2015
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37