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V/0017/2012/1

Stadtteilentwicklungskonzept / Bürgerbeteiligungsverfahren Münster-Kinderhaus

Vorlagen 14.03.2012

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Hauptvorlage V/0017/2012 mit Anlagen

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Ergänzungsvorlage Beschluss

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Hauptvorlage V/0017/2012 mit Anlagen

19722 Zeichen

DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung 
 Vorlagen-Nr.: 
 
V/0017/2012  
Öffentliche Beschlussvorlage Auskunft erteilt: 
Herr Thiel 
Ruf: 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Stadtteilentwicklungskonzept / Bürgerbeteiligungsverfahren Münster-Kinderhaus 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
08.03.2012 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwi cklung, Verkehr und Wirtschaft Vorberatung 
13.03.2012 Bezirksvertretung Münster-Nord Anhörung 
15.03.2012 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften Vorberatung 
21.03.2012 Hauptausschuss Vorberatung 
21.03.2012 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Der Rat der Stadt Münster beschließt die Durchführung des Stadtteilentwicklungskonzeptes /  Bürgerbeteili-
gungsverfahrens Münster-Kinderhaus auf der Grundlage der in der Anlage 1 dargelegten Verfahrensschritte.  
Das Stadtteilentwicklungskonzept /  Bürgerbeteiligungsverfahren Münster-Kinderhaus ist der vom Bundesminis-
terium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) im Rahmen der Nationalen Stadtentwicklungspolitik 
ausgewählte Beitrag der Stadt Münster.  
 
2. Die Verwaltung wird beauftragt, die weiteren Schritte zur Durchführung des Stadtteilentwicklungskonzeptes /  
Bürgerbeteiligungsverfahrens Münster-Kinderhaus einzuleiten: 
 
2.1 Die mit einem Sperrvermerk versehenen Eigenmittel der Stadt Münster unter der Produktgruppe 0901 in Höhe 
von 50.000 Euro werden frei gegeben (45.000 € in 2012, 5.000 € in 2013). 
 
2.2 Die Durchführung des Stadtteilentwicklungskonzeptes /  Bürgerbeteiligungsverfahrens Münster-Kinderhaus ist 
nach derzeitigem Stand konzeptionell in sieben Modulen (vgl. Anlage 1) vorgesehen. Das Stadtteilentwick-
lungskonzept /  Bürgerbeteiligungsverfahren Münster-Kin derhaus wird nicht flächendeckend erstellt, sondern 
orientiert sich an den in der Begründung dargestellten Themenschwerpunkten. 
 
2.3 Ein externes Büro wird zur fachlichen Unterstützung und Durchführung des Stadtteilentwicklungskonzeptes /  
Bürgerbeteiligungsverfahrens Münster-Kinderhaus, wie im Wettbewerbsbeitrag der Stadt Münster an das 
BMVBS  formuliert, beauftragt.  
 
3. Je nach Projektfortgang wird die Verwaltung der Bezirksvertretung Münster-Nord und dem Ausschuss für 
Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft über den Sachstand berichten.  
 
492 61 80 
 
E-Mail: 
Thiel@stadt-muenster.de  
Datum: 
28.02.2012 
V/0017/2012

- 2 - 
4. Mit der Durchführung des Stadtteilentwicklungskonzeptes /  Bürgerbeteiligungsverfahrens Münster-Kinderhaus 
ist der Antrag A-R/0016/2011 - Stadtteilrahmenplan Kinderhaus - der SPD-Fraktion im Rat der Stadt Münster 
erledigt. 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Teilergebnisplan 
 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen 
 
Produktgruppe 0901 Stadt- und Regionalentwicklung, 
Stadtplanung 
   
Zeile 02 
 
 
 
16 
Zuwendungen und allgemeine Umla-
gen 
 
 
Sonstige ordentliche Aufwendungen 
2012 
 
2013 
 
2012 
 
2013 
15.000 
 
35.000 
 
60.000 
Fördermittel 
BMVBS 
Fördermittel 
BMVBS 
 
40.000 
 
 
Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan 2012 bei der o. g. Produktgruppe veran-
schlagt.  
Mit dem Zuwendungsbescheid vom 12.12.2011 hat das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) im 
Auftrag des Bundesministers für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) eine Förderung in Höhe von 50.000 Euro 
für die Jahre 2011 bis 2013 bereit gestellt.  
 
 
Begründung: 
 
Kinderhaus ist mit ca. 15.000 Einwohnern/ -innen einer der größeren Stadtteile in Münster. Aufgrund der Wohnungsbau-
leistungen in den 1970er und 1980er Jahren stieg die Bevö lkerungszahl deutlich an. Die Infrastruktur wurde entspre-
chend ausgebaut. Heute leben im Stadtteil rund 100 Nationalit äten. Der Stadtteil trägt auf Grund seiner Struktur beson-
dere Integrationsleistungen für die Stadt Münster. Teile der Infrastruktur und einige Wohnungsbestände sind diesen 
Anforderungen derzeit jedoch nur bedingt gewachsen und sollen im Rahmen eines Stadtteilentwicklungskonzeptes / 
Bürgerbeteiligungsverfahrens weiter entwickelt werden.  
 
Gleichzeitig ist Kinderhaus ein sehr lebenswerter Stadtteil mit vielen Besonderheiten und Reizen sowie einem breiten 
bürgerschaftlichen Engagement für ein solidarisches Miteinander im Stadtteil und für die künftige Entwicklung von Kin-
derhaus. 
Im Rahmen des Stadtteilentwicklungskonzeptes / Bürgerbeteiligungsverfahrens soll auch der Versuch unternommen 
werden, bei ohnehin anstehenden Modernisierungsmaßnahmen im Bestand eine energetische Erneuerung des Stadt-
teils anzustoßen, so wie sie beispielhaft für ein Gebäude im Gebiet der Großwohnsiedlung Brüningheide bereits vorge-
stellt worden ist. Ein ergänzendes, städtebaulich-wohnungswi rtschaftliches Realisierungskonzept zur Zukunft der Groß-
wohnsiedlung Brüningheide befindet sich derzeit in der Er arbeitung. Die Ergebnisse dieses Konzeptes werden 2012 
erwartet und sollen genau so wie weitere Entscheidungen vo r Ort, beispielsweise zur baulichen Gestaltung des Haupt-
zentrums in Kinderhaus oder zur zukünftigen Grünflächenentwicklung, in das Beteiligungsverfahren zum Stadtteilent-
wicklungskonzept Kinderhaus mit einfließen.  
 
Entsprechend dem „Projektaufruf zur Bürgerbeteiligung“ des BMVBS sind im geplanten Beteiligungsverfahren zum 
Stadtteilentwicklungskonzept Kinderhaus insgesamt sieben Module (vgl. Anlage 1) vorgesehen, die in einem Zeitraum 
von ca. 18 Monaten bearbeitet werden sollen. Dabei werden die einzelnen Schritte im Rahmen eines Forschungsvorha-
bens durch das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) betreut und begleitet.  
 
V/0017/2012

- 3 - 
V/0017/2012 
Das Beteiligungsverfahren zum Stadtteilentwicklungskonzept Kinderhaus soll mit externer Moderation und fachlicher 
Unterstützung durchgeführt werden. Der geplante, zeitliche Ablauf der einzelnen Module ist in der Anlage 2 dargestellt. 
Nach derzeitigem Stand ist nicht die Erarbeitung eines fl ächendeckenden Stadtteilrahmenplans vorgesehen. Stattdes-
sen ist beabsichtigt, sich im Rahmen eines Stadtteilentwicklungskonzeptes / Bürgerbeteiligungsverfahrens auf punktuel-
le, fachliche Themenschwerpunkte zu konzentrieren. Zu nennen wären hier beispielsweise  
 
• die Modernisierung des Wohnungsbestandes,  
• aktuelle Bauvorhaben im Stadtteil,  
• die Grün- und Freiflächen, Sportflächenentwicklung, 
• das Sport- und Freizeitangebot, 
• die verkehrliche Anbindung an die City,  
• attraktive innerörtliche Wegebeziehungen, 
• lokale Einkaufsmöglichkeiten, 
• Anpassung der Wohnungsstruktur, 
• energetische Sanierung von Gebäuden. 
 
Trotz langjähriger praktischer Erfahrung und rechtlich wie methodisch fundierter Instrumente in der Bürgerbeteiligung 
haben bundesweit in jüngster Zeit verschiedene Stadtentwicklungsprojekte Verbesserungsbedarf in der Beteiligungspra-
xis aufgezeigt. Um die deutlich stärker gewordenen Forderungen nach einer Weiterentwicklung von Bürgerbeteiligungs-
verfahren aufzugreifen, sollen in ausgewählten Pilotproje kten im Themenschwerpunkt „Bürgerbeteiligung“ verschiedene 
Instrumente und Verfahren für eine qualitätvollere Partizipation der Bürger an Stadtentwicklungsprozessen in der Praxis 
erprobt werden.  
Dazu hat das BMVBS deutschlandweit verschiedene Forschungsa ufträge initiiert. Hauptziel der Pilotprojekte ist es, ein 
solches qualitätvolles Beteiligungsverfahren in einem wichtigen Aufgabenfeld der Stadtentwicklung umzusetzen. Anhand 
der Pilotprojekte soll gezeigt werden, wie innovative, beispielgebende, transparente und kommunikative Planungspro-
zesse unter den aktuellen Rahmenbedingungen erfolgreich durchgeführt werden können. 
 
Vor dem Hintergrund des SPD-Ratsantrags A-R/0016/2011 - Stadtteilrahmenplan Kinderhaus - , der am 06.04.2011 vom 
Hauptausschuss (vgl. Vorlage V/0139/2011) an den Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirt-
schaft verwiesen wurde, beabsichtigt die Verwaltung, die Pe rspektiven und Chancen für die weitere Entwicklung des 
Stadtteils Münster-Kinderhaus in einem öffentlichen Stadtteilentwicklungskonzept / Bürgerbeteiligungsverfahren – der o. 
a. Intention des BMVBS folgend – zu erarbeiten und zu kommunizieren. Da bei geht es vor allem um die Teilhabe der 
Bewohnerschaft an den Entscheidungs- und Abwägungsprozessen.  
 
Mit diesem Ansatz hat sich die Stadt Münster beim „Pro jektaufruf zur Bürgerbeteiligung“ des BMVBS im Rahmen der 
„Nationalen Stadtentwicklungspolitik“ beworben und ist als eine von 15 Kommunen deutschlandweit ausgewählt worden. 
Der Zuwendungsbescheid mit der Bewilligung von 50.000 Euro  Bundesmitteln für die Durchführung und externe Beglei-
tung des Münsteraner Beitrages zum „Projektaufruf zur Bürgerbeteiligung“ des BMVBS ist Mitte Dezember letzten Jah-
res bei der Verwaltung eingegangen. 
 
Der SPD-Antrag A-R/0016/2011 - Stadtteilrahmenplan Kinderhaus – (vgl. Anlage 3) ist mit der Berücksichtigung der 
inhaltlichen Aspekte dieses Antrages im beabsichtigten Stadtteilentwicklungskonzept / Bürgerbeteiligungsverfahren 
Münster-Kinderhaus erledigt.  
 
I. V. 
 
gez.  
 
Schultheiß 
Stadtdirektor 
 
 
Anlage 1 - Module zum Stadtteilentwicklungskonzept / Bürgerbeteiligungsverfahren Münster-Kinderhaus 
Anlage 2 - Ablauf und Zeitplan der Arbeitsschritte 
Anlage 3 - SPD-Antrag A-R/0016/2011 - Stadtteilrahmenplan Kinderhaus -

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Anlage 3 
zur Vorlage V/0017/2012

Anlage 3 
zur Vorlage V/0017/2012

Ergänzungsvorlage Beschluss

3691 Zeichen

V/0017/2012/1 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Stadtteilentwicklungskonzept / Bürgerbeteiligungsverfahren Münster-Kinderhaus 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
15.03.2012 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften Vorberatung 
21.03.2012 Hauptausschuss Vorberatung 
21.03.2012 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Der Rat der Stadt Münster beschließt die Durchführung des Stadtteilentwicklungskonzeptes /  Bürgerbeteil i-
gungsverfahrens Münster-Kinderhaus auf der Grundlage der in der Anlage 1 dargelegten Verfahrensschritte.  
Das Stadtteilentwicklungskonzept /  Bürgerbeteiligungsverfahren Münster-Kinderhaus ist der vom Bundesminis-
terium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) im Rahmen der Nationalen Stadtentwicklungspolitik 
ausgewählte Beitrag der Stadt Münster.  
 
2. Die Verwaltung wird beauftragt, die weiteren Schritte zur Durchführung des Stadtteilentwicklungskonzeptes /  
Bürgerbeteiligungsverfahrens Münster-Kinderhaus einzuleiten: 
 
2.1 Die mit einem Sperrvermerk versehenen Eigenmittel der Stadt Münster unter der Produktgruppe 0901 in Höhe 
von 50.000 Euro werden frei gegeben (45.000 € in 2012, 5.000 € in 2013). 
 
2.2 Die Durchführung des Stadtteilentwicklungskonzeptes /  Bürgerbeteiligungsverfahrens Münster -Kinderhaus ist 
nach derzeitigem Stand konzeptionell in sieben Modulen (vgl. Anlage 1) vorg esehen. Das Stadtteilentwic k-
lungskonzept /  Bürgerbeteiligungsverfahren Münster -Kinderhaus wird nicht flächendeckend erstellt, sondern 
orientiert sich an den in der Begründung dargestellten Themenschwerpunkten. 
 
2.3 Ein externes Büro wird zur fachlichen Un terstützung und Durchführung des Stadtteilentwicklungskonzeptes /  
Bürgerbeteiligungsverfahrens Münster -Kinderhaus, wie im Wettbewerbsbeitrag der Stadt Münster an das 
BMVBS  formuliert, beauftragt.  
 
3. Die Verwaltung wird der Bezirksvertretung Münster -Nord und dem ASSVW vor Beginn der einzelnen 
Arbeitsschritte über den Ablaufplan der Teilabschnitte rechtzeitig unter Darstellung der entstehenden 
Kosten berichten. 
 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0017/2012/1. Erg. 
Auskunft erteilt: 
Herr Thiel 
Ruf: 
492 61 80 
E-Mail: 
Thiel@stadt-muenster.de  
Datum: 
14.03.2012 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0017/2012/1 
4. Mit der Durchführung des Stadtteilentwicklungskonzeptes /  Bürgerbeteiligungsverfahrens Mün ster-Kinderhaus 
ist der Antrag A -R/0016/2011 - Stadtteilrahmenplan Kinderhaus - der SPD-Fraktion im Rat der Stadt Münster 
erledigt. 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Teilergebnisplan 
 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen 
 
Produktgruppe 0901 Stadt- und Regionalentwicklung, 
Stadtplanung 
   
Zeile 02 
 
 
 
16 
Zuwendungen und allgemeine Umla-
gen 
 
 
Sonstige ordentliche Aufwendungen 
2012 
 
2013 
 
2012 
 
2013 
15.000 
 
35.000 
 
60.000 
 
40.000 
 
Fördermittel 
BMVBS 
Fördermittel 
BMVBS 
 
Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan 2012 bei der o. g. Produktgruppe vera n-
schlagt.  
Mit dem Zuwendungsbescheid vom 12.12.2011 hat das Bundesinstitut für Bau -, Stadt- und Raumforschung (BBSR) im 
Auftrag des Bundesministers für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) eine Förderung in Höhe von 50.000 Euro 
für die Jahre 2011 bis 2013 bereit gestellt.  
 
 
Begründung: 
 
Die Verwaltung greift den Vorschlag der Bezirksvertretung Münster -Nord auf und wird je 
nach Verfahrensstand rechtzeitig zu Beginn der einzelnen Arbeitsschritte (Module) in a n-
gemessener Weise über die anstehenden Teilmaßnahmen und deren Kosten berichten. 
 
 
 
I. V. 
 
gez. 
 
Schultheiß 
Stadtdirektor

Beratungsverlauf (3)

15.03.2012 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
TOP 5.8 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
21.03.2012 Hauptausschuss
TOP 21 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
21.03.2012 Rat
TOP 24 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung

Orte (2)

  • Brüningheide
  • Kinderhaus 1

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Details

Vorlagen-Nr.
V/0017/2012/1
Typ
Vorlagen
Datum
14.03.2012
Erstellt
06.10.2020 14:37