V/0017/2012/1
Stadtteilentwicklungskonzept / Bürgerbeteiligungsverfahren Münster-Kinderhaus
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Hauptvorlage V/0017/2012 mit Anlagen
19722 Zeichen
DER OBERBÜRGERMEISTER
Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung
Vorlagen-Nr.:
V/0017/2012
Öffentliche Beschlussvorlage Auskunft erteilt:
Herr Thiel
Ruf:
Betrifft
Stadtteilentwicklungskonzept / Bürgerbeteiligungsverfahren Münster-Kinderhaus
Beratungsfolge
08.03.2012 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwi cklung, Verkehr und Wirtschaft Vorberatung
13.03.2012 Bezirksvertretung Münster-Nord Anhörung
15.03.2012 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften Vorberatung
21.03.2012 Hauptausschuss Vorberatung
21.03.2012 Rat Entscheidung
Beschlussvorschlag:
I. Sachentscheidung:
1. Der Rat der Stadt Münster beschließt die Durchführung des Stadtteilentwicklungskonzeptes / Bürgerbeteili-
gungsverfahrens Münster-Kinderhaus auf der Grundlage der in der Anlage 1 dargelegten Verfahrensschritte.
Das Stadtteilentwicklungskonzept / Bürgerbeteiligungsverfahren Münster-Kinderhaus ist der vom Bundesminis-
terium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) im Rahmen der Nationalen Stadtentwicklungspolitik
ausgewählte Beitrag der Stadt Münster.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, die weiteren Schritte zur Durchführung des Stadtteilentwicklungskonzeptes /
Bürgerbeteiligungsverfahrens Münster-Kinderhaus einzuleiten:
2.1 Die mit einem Sperrvermerk versehenen Eigenmittel der Stadt Münster unter der Produktgruppe 0901 in Höhe
von 50.000 Euro werden frei gegeben (45.000 € in 2012, 5.000 € in 2013).
2.2 Die Durchführung des Stadtteilentwicklungskonzeptes / Bürgerbeteiligungsverfahrens Münster-Kinderhaus ist
nach derzeitigem Stand konzeptionell in sieben Modulen (vgl. Anlage 1) vorgesehen. Das Stadtteilentwick-
lungskonzept / Bürgerbeteiligungsverfahren Münster-Kin derhaus wird nicht flächendeckend erstellt, sondern
orientiert sich an den in der Begründung dargestellten Themenschwerpunkten.
2.3 Ein externes Büro wird zur fachlichen Unterstützung und Durchführung des Stadtteilentwicklungskonzeptes /
Bürgerbeteiligungsverfahrens Münster-Kinderhaus, wie im Wettbewerbsbeitrag der Stadt Münster an das
BMVBS formuliert, beauftragt.
3. Je nach Projektfortgang wird die Verwaltung der Bezirksvertretung Münster-Nord und dem Ausschuss für
Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft über den Sachstand berichten.
492 61 80
E-Mail:
Thiel@stadt-muenster.de
Datum:
28.02.2012
V/0017/2012
- 2 -
4. Mit der Durchführung des Stadtteilentwicklungskonzeptes / Bürgerbeteiligungsverfahrens Münster-Kinderhaus
ist der Antrag A-R/0016/2011 - Stadtteilrahmenplan Kinderhaus - der SPD-Fraktion im Rat der Stadt Münster
erledigt.
II. Finanzielle Auswirkungen:
Teilergebnisplan
Nr. Bezeichnung Haush.-
jahr
Betrag
€
Bemerkungen
Produktgruppe 0901 Stadt- und Regionalentwicklung,
Stadtplanung
Zeile 02
16
Zuwendungen und allgemeine Umla-
gen
Sonstige ordentliche Aufwendungen
2012
2013
2012
2013
15.000
35.000
60.000
Fördermittel
BMVBS
Fördermittel
BMVBS
40.000
Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan 2012 bei der o. g. Produktgruppe veran-
schlagt.
Mit dem Zuwendungsbescheid vom 12.12.2011 hat das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) im
Auftrag des Bundesministers für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) eine Förderung in Höhe von 50.000 Euro
für die Jahre 2011 bis 2013 bereit gestellt.
Begründung:
Kinderhaus ist mit ca. 15.000 Einwohnern/ -innen einer der größeren Stadtteile in Münster. Aufgrund der Wohnungsbau-
leistungen in den 1970er und 1980er Jahren stieg die Bevö lkerungszahl deutlich an. Die Infrastruktur wurde entspre-
chend ausgebaut. Heute leben im Stadtteil rund 100 Nationalit äten. Der Stadtteil trägt auf Grund seiner Struktur beson-
dere Integrationsleistungen für die Stadt Münster. Teile der Infrastruktur und einige Wohnungsbestände sind diesen
Anforderungen derzeit jedoch nur bedingt gewachsen und sollen im Rahmen eines Stadtteilentwicklungskonzeptes /
Bürgerbeteiligungsverfahrens weiter entwickelt werden.
Gleichzeitig ist Kinderhaus ein sehr lebenswerter Stadtteil mit vielen Besonderheiten und Reizen sowie einem breiten
bürgerschaftlichen Engagement für ein solidarisches Miteinander im Stadtteil und für die künftige Entwicklung von Kin-
derhaus.
Im Rahmen des Stadtteilentwicklungskonzeptes / Bürgerbeteiligungsverfahrens soll auch der Versuch unternommen
werden, bei ohnehin anstehenden Modernisierungsmaßnahmen im Bestand eine energetische Erneuerung des Stadt-
teils anzustoßen, so wie sie beispielhaft für ein Gebäude im Gebiet der Großwohnsiedlung Brüningheide bereits vorge-
stellt worden ist. Ein ergänzendes, städtebaulich-wohnungswi rtschaftliches Realisierungskonzept zur Zukunft der Groß-
wohnsiedlung Brüningheide befindet sich derzeit in der Er arbeitung. Die Ergebnisse dieses Konzeptes werden 2012
erwartet und sollen genau so wie weitere Entscheidungen vo r Ort, beispielsweise zur baulichen Gestaltung des Haupt-
zentrums in Kinderhaus oder zur zukünftigen Grünflächenentwicklung, in das Beteiligungsverfahren zum Stadtteilent-
wicklungskonzept Kinderhaus mit einfließen.
Entsprechend dem „Projektaufruf zur Bürgerbeteiligung“ des BMVBS sind im geplanten Beteiligungsverfahren zum
Stadtteilentwicklungskonzept Kinderhaus insgesamt sieben Module (vgl. Anlage 1) vorgesehen, die in einem Zeitraum
von ca. 18 Monaten bearbeitet werden sollen. Dabei werden die einzelnen Schritte im Rahmen eines Forschungsvorha-
bens durch das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) betreut und begleitet.
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Das Beteiligungsverfahren zum Stadtteilentwicklungskonzept Kinderhaus soll mit externer Moderation und fachlicher
Unterstützung durchgeführt werden. Der geplante, zeitliche Ablauf der einzelnen Module ist in der Anlage 2 dargestellt.
Nach derzeitigem Stand ist nicht die Erarbeitung eines fl ächendeckenden Stadtteilrahmenplans vorgesehen. Stattdes-
sen ist beabsichtigt, sich im Rahmen eines Stadtteilentwicklungskonzeptes / Bürgerbeteiligungsverfahrens auf punktuel-
le, fachliche Themenschwerpunkte zu konzentrieren. Zu nennen wären hier beispielsweise
• die Modernisierung des Wohnungsbestandes,
• aktuelle Bauvorhaben im Stadtteil,
• die Grün- und Freiflächen, Sportflächenentwicklung,
• das Sport- und Freizeitangebot,
• die verkehrliche Anbindung an die City,
• attraktive innerörtliche Wegebeziehungen,
• lokale Einkaufsmöglichkeiten,
• Anpassung der Wohnungsstruktur,
• energetische Sanierung von Gebäuden.
Trotz langjähriger praktischer Erfahrung und rechtlich wie methodisch fundierter Instrumente in der Bürgerbeteiligung
haben bundesweit in jüngster Zeit verschiedene Stadtentwicklungsprojekte Verbesserungsbedarf in der Beteiligungspra-
xis aufgezeigt. Um die deutlich stärker gewordenen Forderungen nach einer Weiterentwicklung von Bürgerbeteiligungs-
verfahren aufzugreifen, sollen in ausgewählten Pilotproje kten im Themenschwerpunkt „Bürgerbeteiligung“ verschiedene
Instrumente und Verfahren für eine qualitätvollere Partizipation der Bürger an Stadtentwicklungsprozessen in der Praxis
erprobt werden.
Dazu hat das BMVBS deutschlandweit verschiedene Forschungsa ufträge initiiert. Hauptziel der Pilotprojekte ist es, ein
solches qualitätvolles Beteiligungsverfahren in einem wichtigen Aufgabenfeld der Stadtentwicklung umzusetzen. Anhand
der Pilotprojekte soll gezeigt werden, wie innovative, beispielgebende, transparente und kommunikative Planungspro-
zesse unter den aktuellen Rahmenbedingungen erfolgreich durchgeführt werden können.
Vor dem Hintergrund des SPD-Ratsantrags A-R/0016/2011 - Stadtteilrahmenplan Kinderhaus - , der am 06.04.2011 vom
Hauptausschuss (vgl. Vorlage V/0139/2011) an den Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirt-
schaft verwiesen wurde, beabsichtigt die Verwaltung, die Pe rspektiven und Chancen für die weitere Entwicklung des
Stadtteils Münster-Kinderhaus in einem öffentlichen Stadtteilentwicklungskonzept / Bürgerbeteiligungsverfahren – der o.
a. Intention des BMVBS folgend – zu erarbeiten und zu kommunizieren. Da bei geht es vor allem um die Teilhabe der
Bewohnerschaft an den Entscheidungs- und Abwägungsprozessen.
Mit diesem Ansatz hat sich die Stadt Münster beim „Pro jektaufruf zur Bürgerbeteiligung“ des BMVBS im Rahmen der
„Nationalen Stadtentwicklungspolitik“ beworben und ist als eine von 15 Kommunen deutschlandweit ausgewählt worden.
Der Zuwendungsbescheid mit der Bewilligung von 50.000 Euro Bundesmitteln für die Durchführung und externe Beglei-
tung des Münsteraner Beitrages zum „Projektaufruf zur Bürgerbeteiligung“ des BMVBS ist Mitte Dezember letzten Jah-
res bei der Verwaltung eingegangen.
Der SPD-Antrag A-R/0016/2011 - Stadtteilrahmenplan Kinderhaus – (vgl. Anlage 3) ist mit der Berücksichtigung der
inhaltlichen Aspekte dieses Antrages im beabsichtigten Stadtteilentwicklungskonzept / Bürgerbeteiligungsverfahren
Münster-Kinderhaus erledigt.
I. V.
gez.
Schultheiß
Stadtdirektor
Anlage 1 - Module zum Stadtteilentwicklungskonzept / Bürgerbeteiligungsverfahren Münster-Kinderhaus
Anlage 2 - Ablauf und Zeitplan der Arbeitsschritte
Anlage 3 - SPD-Antrag A-R/0016/2011 - Stadtteilrahmenplan Kinderhaus -
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Anlage 3
zur Vorlage V/0017/2012
Anlage 3
zur Vorlage V/0017/2012
Ergänzungsvorlage Beschluss
3691 Zeichen
V/0017/2012/1 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung Betrifft Stadtteilentwicklungskonzept / Bürgerbeteiligungsverfahren Münster-Kinderhaus Beratungsfolge 15.03.2012 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften Vorberatung 21.03.2012 Hauptausschuss Vorberatung 21.03.2012 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Der Rat der Stadt Münster beschließt die Durchführung des Stadtteilentwicklungskonzeptes / Bürgerbeteil i- gungsverfahrens Münster-Kinderhaus auf der Grundlage der in der Anlage 1 dargelegten Verfahrensschritte. Das Stadtteilentwicklungskonzept / Bürgerbeteiligungsverfahren Münster-Kinderhaus ist der vom Bundesminis- terium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) im Rahmen der Nationalen Stadtentwicklungspolitik ausgewählte Beitrag der Stadt Münster. 2. Die Verwaltung wird beauftragt, die weiteren Schritte zur Durchführung des Stadtteilentwicklungskonzeptes / Bürgerbeteiligungsverfahrens Münster-Kinderhaus einzuleiten: 2.1 Die mit einem Sperrvermerk versehenen Eigenmittel der Stadt Münster unter der Produktgruppe 0901 in Höhe von 50.000 Euro werden frei gegeben (45.000 € in 2012, 5.000 € in 2013). 2.2 Die Durchführung des Stadtteilentwicklungskonzeptes / Bürgerbeteiligungsverfahrens Münster -Kinderhaus ist nach derzeitigem Stand konzeptionell in sieben Modulen (vgl. Anlage 1) vorg esehen. Das Stadtteilentwic k- lungskonzept / Bürgerbeteiligungsverfahren Münster -Kinderhaus wird nicht flächendeckend erstellt, sondern orientiert sich an den in der Begründung dargestellten Themenschwerpunkten. 2.3 Ein externes Büro wird zur fachlichen Un terstützung und Durchführung des Stadtteilentwicklungskonzeptes / Bürgerbeteiligungsverfahrens Münster -Kinderhaus, wie im Wettbewerbsbeitrag der Stadt Münster an das BMVBS formuliert, beauftragt. 3. Die Verwaltung wird der Bezirksvertretung Münster -Nord und dem ASSVW vor Beginn der einzelnen Arbeitsschritte über den Ablaufplan der Teilabschnitte rechtzeitig unter Darstellung der entstehenden Kosten berichten. Vorlagen-Nr.: V/0017/2012/1. Erg. Auskunft erteilt: Herr Thiel Ruf: 492 61 80 E-Mail: Thiel@stadt-muenster.de Datum: 14.03.2012 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0017/2012/1 4. Mit der Durchführung des Stadtteilentwicklungskonzeptes / Bürgerbeteiligungsverfahrens Mün ster-Kinderhaus ist der Antrag A -R/0016/2011 - Stadtteilrahmenplan Kinderhaus - der SPD-Fraktion im Rat der Stadt Münster erledigt. II. Finanzielle Auswirkungen: Teilergebnisplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 0901 Stadt- und Regionalentwicklung, Stadtplanung Zeile 02 16 Zuwendungen und allgemeine Umla- gen Sonstige ordentliche Aufwendungen 2012 2013 2012 2013 15.000 35.000 60.000 40.000 Fördermittel BMVBS Fördermittel BMVBS Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan 2012 bei der o. g. Produktgruppe vera n- schlagt. Mit dem Zuwendungsbescheid vom 12.12.2011 hat das Bundesinstitut für Bau -, Stadt- und Raumforschung (BBSR) im Auftrag des Bundesministers für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) eine Förderung in Höhe von 50.000 Euro für die Jahre 2011 bis 2013 bereit gestellt. Begründung: Die Verwaltung greift den Vorschlag der Bezirksvertretung Münster -Nord auf und wird je nach Verfahrensstand rechtzeitig zu Beginn der einzelnen Arbeitsschritte (Module) in a n- gemessener Weise über die anstehenden Teilmaßnahmen und deren Kosten berichten. I. V. gez. Schultheiß Stadtdirektor
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (2)
- Brüningheide
- Kinderhaus 1
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0017/2012/1
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 14.03.2012
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37