V/0807/2013
Investorenwettbewerb nördlich Stadthafen 1, Flächen der Stadtwerke Münster GmbH (Hafenweg 34-44)
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Beschlussvorlage
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V/0807/2013 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung Betrifft Investorenwettbewerb nördlich Stadthafen 1, Flächen der Stadtwerke Münster GmbH (Hafenweg 34-44) Beratungsfolge 03.12.2013 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung 05.12.2013 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft Vorberatung 11.12.2013 Hauptausschuss Vorberatung 11.12.2013 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Die Auslobungsinhalte gem. Anlage 2 und 3 als Grundlage für die Durchführung eines Investo- renwettbewerbes für die Flächen der Stadtwerke Münster GmbH (Hafenweg 34-44) nördlich des Stadthafen 1 werden beschlossen. Begründung: Grundlegendes Auf der Grundlage des Ratsbeschlusses zur Vorlage V/0843/2012 „Städtebauliche Optimierung nördlich Stadthafen 1“ vom 06.02.2013 haben die Stadtwerke Münster GmbH die Planungsverwal- tung der Stadt Münster beauftragt, einen Investorenwettbewerb für die Flächen der Stadtwerke Münster GmbH vorzubereiten und durchzuführen. Das Büro D&K drost consult GmbH aus Ha m- burg wurde im Auftrag der Stadtwerke Münster GmbH von der Verwaltung mit dem Verfahrensma- nagement beauftragt. Das unten näher beschriebene Verfahren soll zur Jahresmitte 2014 abgeschlossen werden. Die Ergebnisse sollen in den in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan Nr. 541 - Stadthafen I / Schil- lerstraße / Lütkenbecker Weg / Bundesstraße B 51 / Albersloher Weg - einfließen. Um eine gem. den Zielen des Masterplans Stadthäfen Münster geforderte Verknüpfung zwischen dem Stadthafen 1 und dem Herz -Jesu-Viertel zu gewährleisten, ist eine enge Abst immung dieses Investorenverfahrens mit den strukturellen und städtebaulichen Inhalten des „Neuhafen“ - Konzeptes für die Bereiche nördlich des Hafenweges erforderlich. Die entsprechende Plangrun d- Vorlagen-Nr.: V/0807/2013 Auskunft erteilt: Herr Leifken Ruf: 492 61 81 E-Mail: LeifkenA@stadt-muenster.de Datum: 25.10.2013 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0807/2013 lage, die ein wesentlicher Bestandteil der Auslobungsunterlage n sein wird, wird im Rahmen der Beratungen in den Gremien vorgestellt. Gem. Ratsbeschluss vom 06.02.2013 zur Vorlage V/0843/2012 „Städtebauliche Optimierung nörd- lich Stadthafen 1“ werden für die benachbarten Grundstücke/Grundstücksbereiche Direktvergaben an die Kuhr Immobilienbesitz GmbH CoKG (Hafenweg 46/48) und den Coppenrath -Verlag (Ha- fenweg 30) mit entsprechenden Auflagen zur Durchführung von Wettbewerbsverfahren vorbereitet. Die Abgrenzungen der jeweiligen Verfahren sind der Anlage 1 zu entnehmen. Der städtebaulich-architektonische Wettbewerb sowie die Veräußerung einer Teilfläche der o.g. Grundstücke an die Kuhr Immobilienbesitz GmbH CoKG werden derzeit vorbereitet. Die Erwerbsabsichten auf der Grundlage der Bedingungen der Stadtwerke Münster Gmb H wurden von der Kuhr Immobilienbesitz GmbH CoKG wiederholt bestätigt. Die Inhalte des erforderlichen städtebaulich-architektonischen Wettbewerbes für die ca. 1 ha große Fläche sind aus dem Masterplan Stadthäfen und den hierzu auf Basis der Vorlage V/0800/ 2011 am 14.12.2011 ergangenen Beschlüssen des Hauptausschusses abgeleitet. Somit sind die städtebaulichen und strukturellen Ziele auch auf die entsprechenden städt ebaulichen Ziele des Investorenverfahrens der Stadtwerke Münster GmbH abgestimmt. Erwartet wi rd eine städtebaulich-architektonische Lösung in hoher Entwurfsqualität für die gesamte Hafenspit- ze mit Büro- und Dienstleistungsnutzungen und einem Außenumfeld, das zu einem lebe n- digen Quartier beiträgt und die urbane Lebenswelt unterstützt Bei diesem Wettbewerb mit 8 bis 10 Teilnehmern handelt es sich um ein Wettbewerbsve r- fahren nach RAW. Es ist vorgesehen, dass beide Verfahren zeitgleich durchgeführt we r- den. Der Veräußerung des Grundstückes Hafenweg 32 an den Coppenrath -Verlag wurde durch Hauptausschussbeschluss vom 25.09.2013 mit der Bedingung zur Durchführung eines A r- chitektenwettbewerbes als Grundlage für die Bebauung zugestimmt. Für den Coppenrath Verlag ist die Durchführung eines Architektenwettbewerbes im Anschluss an den Invest o- renwettbewerb bzw. erst, wenn entsprechende Bauabsichten bestehen, vorgesehen. Mit dieser Abfolge kann sichergestellt werden, dass der Architektenwettbewerb für das Grun d- stück Hafenweg 32 die gestalterischen und strukturellen Ergebnisse für den Bereich des ehemaligen OSMO-Geländes insgesamt berücksichtigt. Auf der Grundlage des am 31.01.2013 im Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft vorgestellten Konzeptes zum „Hafencenter“ wird derzeit das Verfahren zur Beteil i- gung der Behörden gem. § 4 (1) Ba uGB zum Bebauungsplanentwurf Nr. 535 durchgeführt. Nach Abschluss dieses Verfahrens wird nach vorheriger Beratung in der Bezirksvertretung -Mitte und im Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft die Beteiligung der Öffen t- lichkeit bzw. die Offenlegung des Bebauungsplanentwurfes gem. § 3 (2) BauGB vorbereitet. Wesentliche I nhalte des Investorenwettbewerbes für die Flächen der Stadtwerke Münster GmbH (sh. Anlage 1). Verfahrenseckdaten: Das Verfahren erfolgt in Form eines dreiphasigen Investorenwettbewerbs als Grundstücksau s- schreibung zur Veräußerung der Grundstücke Hafenweg 34 -44 am Stadthafen 1 in Münster (vgl. Anlagen 2 und 3). Ausloberin des Investorenwettbewerbs ist die Stadtwerke Münster GmbH, ve r- treten durch das Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung der Stadt Münster. Die erste Verfahrensphase (Interessenbekundung) verlangt den Nachweis der wirtschaftl i- chen Leistungsfähigkeit der Bewerber sowie ein qualitätvolles Nutzungskonzept auf Basis verbindlicher städtebaulicher Vorgaben. Es wird in der Auslobung zudem ein Mindestgebot - 3 - V/0807/2013 angegeben. Eine Unterschreitung des Gebotes führt zum Ausschluss des Bewerbers. Die Höhe des Mindestgebotes ist von den Stadtwerken Münster GmbH gutachterlich ermittelt worden. Aus den eingereichten Bewerbungen sollen 4 - 7 Interessenten für die zweite Phase nach Prüfung hinsichtlich formaler Erfüllung der Ausschreibungsbedingungen ausgewählt we r- den, welche die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit nachweisen konnten und deren Nu t- zungskonzeptionen eine den Strukturzielen entsprechende qualitätvolle und marktgerechte Weiterentwicklung des Standorts erwarten lassen. In der zweiten Phase (Bieterphase) sind die eingereichten Nutzungskonzepte von den aus- gewählten Bietern zu konkretisieren. Dabei e ntwickelt jeder Bieter sein eigenes Konzept weiter. Dies inkludiert sowohl die hochbauliche Ausgestaltung der jeweiligen Baukörper als auch die Einreichung eines indikativen Kaufangebots für das Grundstück. Die Jury prüft und beurteilt die eingereichten Ko nzepte bzw. Angebote und spricht eine Empfehlung aus, mit welchen Bietern (bis zu 3) in der anschließenden dritten Phase über eine Veräußerung des Grundstücks verhandelt werden soll. Für die Jury sind neben freischaffenden Archite k- ten, Vertretern der Stadt werke Münster GmbH sowie der Planungsverwaltung der Stadt Münster, die Vorsitzenden des Aufsichtsrates der Stadtwerke Münster GmbH und des Aus- schusses für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehrsplanung und Wirtschaft sowie der Bezirksbürgermeister Münster-Mitte vorgesehen. In dieser Phase werden die Konzeptqualität mit 70 % und die Höhe des gebotenen Preises mit 30 % gewichtet. Dies dokumentiert, dass eine entsprechend hochwertige architekt o- nisch-städtebaulichen Lösung höher bewertet wird als eine ggf. re in wirtschaftlich gesehe- ne, lukrativere Perspektive. Bezüglich des möglichen Teilerhalts der ehem. OSMO -Hallen liegt die grundsätzliche Entscheidung für oder gegen einen Teilerhalt nach sorgfältiger Pr ü- fung der Rahmenbedingungen und Chancen bei den Bewerbern/Bietern. Ein Erhalt wird bei der Beurteilung der Angebote/Konzepte – gegenüber einem Abriss – besser gewertet. Ein Abriss sämtlicher Hallen ist konzeptabhängig überzeugend zu begründen. Die für die dritte Phase (verbindliches Angebot) ausgewählten Bie ter werden zu einer A b- gabe eines verbindlichen Angebots aufgefordert. Zudem sind die eingereichten hochbaul i- chen Entwürfe gemäß etwaiger Empfehlungen der Jury zu überarbeiten und ebenfalls ei n- zureichen. Auch in dieser Phase entwickelt jeder Bieter seinen jeweils eigenen Entwurf wei- ter. Die Ausloberin und die Verkäuferin streben gemeinsam an, die Grundstücke H afenweg 34-44 an einen Investor zu veräußern. Die Ausschreibung ist freibleibend; sie stellt keine Ausschreibung nach VOB, VOL oder VOF dar. Es ist dementsprechend auch kein klassischer Architektur- oder Städtebauwettbewerb. Zusammenfassung der Entwicklungsziele: Auf der Grundlage der Ziele des Masterplans Stadthäfen Münster und des Beschlusses zur Vorl a- ge V/0843/2012 „Städtebauliche Optimierung n ördlich Stadthafen 1“ wird eine qualitätvolle En t- wicklung der hafenseitigen Flächen erwartet. Es ist eine gemischte Nutzungsstruktur vorzusehen. Wohnnutzung soll in diesem sensiblen Einflussbereich der gewerblichen Nutzung auf der Südseite des Stadthafen 1 und der Frei- zeitnutzung des Kreativkais allenfalls ausnahmsweise und nur untergeordnet möglich sein. Die aus dem geplanten Erschließungsstich und dem „Neuhafen“-Konzept resultierenden öf- fentlichen Wegebeziehungen sind zu berücksichtigen. - 4 - V/0807/2013 Bezüglich der gewünschten Höhenentwicklung werden keine bindenden Angaben vorge- geben. Im Sinne des Wettbewerbcharakters wird von den Bewerbern eine aus den jeweili- gen Konzepten heraus entwickelte Differenzierung der Höhen erwartet. Die jeweilige Ein- bindung in das städtebauliche Umfeld ist im Rahmen der Beurteilung durch die Jury kritisch zu würdigen. Für den potenziellen (Teil-) Erhalt der ehem. OSMO-Hallen wird die Berücksichtigung des mittigen, überkragenden Gebäudeteils präferiert. Die Erschließung der Flächen soll über den Hafenweg und den geplanten Erschließungs- stich von der Schillerstraße aus erfolgen. I.V. gez. Schultheiß Stadtdirektor Anlagen: 1. Übersichtsplan 2. Auslobung Investorenwettbewerb Stadthafen 1 - Textfassung 3. Auslobung Investorenwettbewerb Stadthafen 1 - Verfahrensteil
Vorlage 807 - Anlage 2
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D&K drost consult GmbH Seite 1 von 19 Kajen 10, 20459 Hamburg I Tel./Fax +49-40-360984-0/-11 I www.drost-consult.de 255_03 ENTWURF – 13.11.2013 Auslobung - Textfassung Investorenwettbewerb mit vorgeschaltetem Bewerbungsverfahren Entwicklung und Veräußerung des Areals Hafenweg 34-44 am Stadthafen 1 Münster ausgelobt durch die Stadt Münster Der Oberbürgermeister vertreten durch das Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung Stadthaus 3 Albersloher Weg 33 48155 Münster im Auftrag der Stadtwerke Münster GmbH Hafenplatz 1 48155 Münster V/0807/2013 Anlage 2 Entwurf Investorenwettbewerb Entwicklung und Veräußerung des Areals Hafenweg 34-44 am Stadthafen 1 Münster D&K drost consult GmbH Seite 2 von 19 Kajen 10, 20459 Hamburg I Tel./Fax +49-40-360984-0/-11 I www.drost-consult.de 255_02 INHALT 1 ANLASS UND ZIEL DES VERFAHRENS........................................................................................ 3 2 RAHMENBEDINGUNGEN...............................................................................................................4 2.1 Historischer Überblick.............................................................................................................. 4 2.2 Stadträumliche Lage/Nutzungs- und Baukörperstrukturen im Umfeld.................................... 5 2.3 Masterplan Stadthäfen Münster und Aktuelle Entwicklungen ................................................. 6 2.4 Verkehrsinfrastruktur – heutige Situation ................................................................................ 8 3 GRUNDSTÜCKSINFORMATIONEN ............................................................................................... 9 3.1 Lage, Größe und Abgrenzung................................................................................................. 9 3.2 Eigentumsverhältnisse und aktuelle Nutzungen ..................................................................... 9 3.3 Topographie und Bodenverhältnisse..................................................................................... 11 3.4 Rechtliche Rahmenbedingungen .......................................................................................... 12 3.5 Grundstückspreis................................................................................................................... 14 4 AUFGABENSTELLUNG UND PLANUNGSVORGABEN .............................................................. 15 4.1 Städte- und hochbauliche Zielsetzung .................................................................................. 15 4.2 Verkehrs- und freiraumplanerische Zielsetzung.................................................................... 17 5 VERFAHRENSGRUNDLAGEN ..................................................................................................... 19 Entwurf Investorenwettbewerb Entwicklung und Veräußerung des Areals Hafenweg 34-44 am Stadthafen 1 Münster D&K drost consult GmbH Seite 3 von 19 Kajen 10, 20459 Hamburg I Tel./Fax +49-40-360984-0/-11 I www.drost-consult.de 255_02 1 ANLASS UND ZIEL DES VERFAHRENS Durch den strukturellen Wandel in der Hafenwirts chaft wurde ab den 1990er Jahren ein städtebauli- cher Umstrukturierungsprozess im Münsterschen Hafenbereich eingeleitet. Für die Stadt Münster eröffnete sich hiermit die einmalige Chance, da s innenstadtnahe, vormals gewerblich-industriell ge- prägte Areal nördlich des Stadthafen 1 in ein hochwert iges Stadtquartier mit einer attraktiven Dienst- leistungsstruktur zu überführen. Bereits heute stellt sich der nordöstliche Bereich des Stadthafen 1 – der Kreativkai – als einer der beliebtesten Bürostandorte der Stadt dar. Als Basis für die Flächenkonversi onen im Hafenbereich fungiert de r Masterplan Stadthäfen Münster, der die Ziele für die umfassende Neustrukturierung des Gesamtareals definiert und dem aufgrund der innerstädtischen Lage des Hafens gleichsam eine hohe Bedeutung für das gesamte Stadtgebiet Münsters zukommt (siehe Punkt 2.3). Das ca. 10.500 m² große Verkaufsgrundstück befindet sich östlich des Kreativkais in einer ausgespro- chen exponierten Lage direkt am Nordufer des Stadthafen 1 auf dem südlichen Teil des ehemals durch die Ostermann & Scheiwe GmbH & Co. KG genutzten Geländes. Der gesamte Bereich des Nordufers entwickelt sich aktuell mit einer hohe n Dynamik. So sind nordwestlich des Verkaufsgrund- stücks ein multifunktionales Zentrum mit großen Ei nzelhandelsflächen („HafenCenter“) und auf den nördlichen angrenzenden Flächen ein neues Wohnqua rtier (Projekt „Neuhafen“) angestrebt. Zudem werden durch die Stadt Münster die vor dem Hinter grund der Umstrukturierungen zum Teil erforderli- chen Änderungen der Erschließungsstruktur im Umfeld eingeleitet. Für die ganzheitliche Entwicklung des in Rede stehenden Gebiets soll im Zusammenhang mit einer attraktiven Neubebauung ein hochwertiges und tr agfähiges Nutzungskonzept erarbeitet werden, das eine Fortführung des Kreativkais sicherstellt. Ziel ist es, an dem Standort vorrangig Nutzungen des Spektrums Büro, Dienstleistung, Kreatives und Kult urelles in einer ausgewogenen Durchmischung zu etablieren; gastronomische Flächen und Wohnnutzung können das Angebot punktuell ergänzen. Die Verfahrensausloberin und die Gr undstücksverkäuferin – die Stadt Münster bzw. die Stadtwerke Münster GmbH - beabsichtigen große Bereiche des Grundstückes Hafenweg 34-44 in Anwendung der unter Punkt 5 angegebenen Kriterien an einen Investor/Bauträger zu veräußern. Von den Bewerbern/Bietern wird neben der baulichen Konzeption eine s attraktiven, lebendigen und zukunftsfähigen Bausteins für das Stadthafenareal eine immobilienwirtschaftliche Betrachtung ein- schließlich eines Vermarktungsko nzepts erwartet. Das zu entwickelnde Rahmenkonzept soll als Grundlage für das nachfolgende Bebauungsplanverfahren genutzt werden. Im Rahmen einer städtebaulich, architektonisch und wirtschaftlich ausgereiften Entwurfslösung wer- den innovative und überzeugende Konzepte gesucht, di e eine langfristige Bindung der zukünftigen Nutzergruppen unterstützen, die den Standort in sei ner Attraktivität steigern und somit die stadtent- wicklungspolitischen Ziele Münsters wirkungsvoll fördern. Entwurf Investorenwettbewerb Entwicklung und Veräußerung des Areals Hafenweg 34-44 am Stadthafen 1 Münster D&K drost consult GmbH Seite 4 von 19 Kajen 10, 20459 Hamburg I Tel./Fax +49-40-360984-0/-11 I www.drost-consult.de 255_02 2 RAHMENBEDINGUNGEN 2.1 Historischer Überblick Der zu verkaufende Grundstücksbereich liegt südöst lich der Innenstadt Münsters im Stadtteil Hafen unmittelbar am Nordufer des Stadthafen 1. Dieser ist ein Binnenhafen und zweigt als Stichhafen vom Dortmund-Ems-Kanal ab, der als Bundeswasserstraße von Dortmund bis nach Emden führt und für die Binnenschifffahrt eine bedeutende Verbindung im deutschen Kanalnetz darstellt. Das Hafenbe- cken des Stadthafen 1 ist 740 m lang und verjüngt si ch zum westlichen Kopfende aufgrund dort zu- sammenlaufender Bahngleise. Zum Bau des Stadthafens 1 erwarb die Stadt Münster Grundstücke mit einer Fläche von 23 ha süd- östlich der Innenstadt, die zu jener Zeit außerhalb der Stadtgrenzen lagen. Der Hafen wurde vier Jah- re nach Baubeginn des Dortmund-Ems-Kanals im Zeitraum von 1896 bis 1898 gebaut und verfügte ebenfalls über einen Anschluss an die Bahnstrecke Münster-Hamm. Als Importhafen für Getreide und Holz ausgelegt, wurde der Hafen bereits 1910 nach Duisburg zum bedeutendsten Getreideumschlagplatz Nordwest-Deutschlands. Mit dem Bau des Stadthafens 1 lie- ßen sich hier nicht nur Gewerbebetriebe nieder (wie z. B. die mittlerweile insolvente Ostermann & Scheiwe GmbH & Co. KG, deren ehemalige Holzlager- und Produktionshallen die OSMO-Hallen wa- ren), in der näheren Umgebung entstanden ebenfalls Wohngebiete wie das Herz-Jesu-Viertel und das Hansaviertel. Die umgeschlagenen Warenmengen gingen im Ersten We ltkrieg zunächst stark zurück, stiegen nach einigen Jahren aber wieder an. Nach Machtergreifung der Nationalsozialisten nahm der Umschlag von Baustoffen aufgrund der Errichtung vieler Wehrma chtsgebäude stark zu und damit auch die Anzahl der im Hafen Beschäftigten. Alliierte Streitmächte bombardierten das Hafengebiet im Jahr 1940 erheb- lich und 1945 wurde der Hafen schließlich als „unbrauchbar“ beschrieben. Kaimauern, Verwaltungs- bauten, Gleise sowie der Großteil der Entladekräne waren zerstört und der Verkehr im Hafenbecken aufgrund der Wracks gesunkener Schiffe nicht möglich. Durch einen schnellen Wiederaufbau konnte der Ha fenbetrieb jedoch schon 1946 wieder aufgenom- men werden. 1953 erfolgte die Übergabe des Betriebs von der Stadt an die Stadtwerke Münster. In den 1960er Jahren erlangte der Hafen seine Blütezei t mit über 1,0 Mio. t Umschlag (vornehmlich Ge- treide und Baustoffe). Jedoch gingen die Umschlagszahlen bereits ab Ende der 1970er Jahre und bis heute anhaltend zurück. Diese Entwicklung ist de r zunehmenden Bedeutung des Gütertransports per Lkw sowie der Schließung des Kohlekraftwerks im Hafen geschuldet. Das sinkende Transportvolumen zog Leerstände und strukturelle Mängel in den Gewerbegebieten nördlich und südlich des Hafenbe- ckens nach sich. Mittelfristig soll die ursprüngliche Hafennutzung an diesem Standort vollständig auf- gegeben werden. Bereits seit den 1980er Jahren wurde der Stadt hafen 1 von alternativen Unternehmen (Verlage und Druckereien) und der Kreativszene (z. B. Künstler, Architekten, Designer und Musiker) als günstiger Gewerberaum entdeckt. Existierende Erbpachtverträge liefen bis zum Jahr 1996 aus und im Rahmen einer geordneten städte- baulichen Entwicklung sowie Umnutzung des 75 ha großen Stadthafenareals wurde das nordwestli- che Ufer durch die Stadt Münster als Kreativkai angelegt. Eine Fortführung dieser Pläne in Richtung Osten erfolgt seit 2004 im Integrierten Handlungskonzept Stadthäfen Münster (siehe Punkt 2.3). Entwurf Investorenwettbewerb Entwicklung und Veräußerung des Areals Hafenweg 34-44 am Stadthafen 1 Münster D&K drost consult GmbH Seite 5 von 19 Kajen 10, 20459 Hamburg I Tel./Fax +49-40-360984-0/-11 I www.drost-consult.de 255_02 2.2 Stadträumliche Lage/Nutzungs- und Baukörperstrukturen im Umfeld Der Stadtteil Hafen befindet sich südöstlich der Mü nsteraner Innenstadt (Entfernung ca. 1,5 km) in fußläufiger Nähe zum Hauptbahnhof (Entfernung ca. 0,7 km) und gehört dem Stadtbezirk Mitte an. Das Grundstück liegt am nordöstlichen Ufer des Stadthafens 1 (siehe Abb. XX). Östlich und insbesondere westlich wird das unmittelbare Umfeld des Grundstücks entlang des Hafen- wegs durch Gewerbebauten älteren und neuen Datums geprägt. Hier haben sich neben Cafés, Bars und Restaurants mit Außengastronomie auch dienstleistungsaffine Büronutzungen, wie z. B. Architek- ten, Designer, Künstler und Rechtsanwälte angesi edelt und bilden gemeinsam den sog. Kreativkai. Dieser entwickelte sich ab Ende der 1980er Ja hre im Zuge der strukturellen Umwandlung und Kon- version des ursprünglich gewerblich-industriell geprägten Hafengebiets ( siehe Punkt 2.1 ). Heute ge- hört der Kreativkai zu einem der begehrtesten Bürostandorte Münsters. Darüber hinaus bietet er einen hohen Freizeit- und Erholungswert, der insbesonder e von der öffentlichen Promenade mit ihren zahl- reichen Sitzgelegenheiten an der nördlichen Kaikante und dem hier differenzierten gastronomischen Angebot getragen wird. Am Kopfende des Hafenbecken s führt die Promenade auf einen großzügigen Platz, dessen Gestaltungskonzept die alten, zu beiden Seiten des Hafenbeckens verlaufenden Gleis- anlagen aufnimmt. Bäume und kleinere Grünflächen strukturieren den Hafenplatz. Zudem befindet sich im Übergangsbereich von Promenade und Platz zurzeit noch das Wolfgang-Borchert-Theater. Eine Aufstockung und Umnutzung des Gebäudes ist beschlossen. Auf der gegenüberliegenden Seite liegen am Albersloher Weg das Cineplex Kino und we iter südlich das Messe- und Kongress Centrum (Halle Münsterland). Beide Gebäudekomplexe prägen diesen Bereich durch ihre moderne, baulich großmaßstäbliche Veranstaltungs- und Freizeitarchitektur. Zwischen Hafenplatz, Albersloher Weg und den Stra ßen Kiesekamps Mühle sowie Am Mittelhafen befindet sich im Süden des Hafenbeckens das Gelä nde der Stadtwerke Münster GmbH. Unmittelbar südwestlich des Hafenplatzes liegt der 1998 neu errichtete Unternehmenssitz. Weiter westlich schlie- ßen sich Lagergebäude und das moderne, 2005 errichtete Gas- und Dampfturbinenkraftwerk mit Fernwärmespeicher der Stadtwerke Münster GmbH sowie weitere Gewerbebetriebe an. Auf den hafenseitigen Grundstücken wird eine Entwicklung mit höherwertigem, nichtstörendem Ge- werbe angestrebt. Zurzeit wird der zum Teil de nkmalgeschützte und stadtbildprägende Gebäudekom- plex des Rhenus- und Flechtheimspeichers zu einem Archiv- und Bürogebäude umgebaut. Ebenso wird hier das Wolfgang-Borchert-Theater einziehen. Auf einem benachbarten Grundstück wird eine Biokäserei ein Gebäude mit Verwaltungsnutzung, Pr oduktion und Schaukäserei errichten. Weitere Nutzungen dieser Qualität sind auf den hafenseitig en Grundstücken südlich des Stadthafen 1 vorge- sehen. Nördlich der OSMO-Hallen liegt das Wohnquartier Herz-Jesu-Viertel, das durch eine überwiegend geschlossene, drei- bis viergeschossige Bloc krandbebauung (Mehrfamilienhäuser) geprägt ist. Teil- weise finden sich auch freistehende, giebelständig zur Straßenseite ausgerichtete Mehrfamilienhäu- ser. Das Viertel entstand gegen Ende des 19. Jahr hunderts als sich vornehmlich niederländische Ar- beiter, die am Bau des Dortmund-Ems-Kanals mitwir kten, dort niederließen. Heute ist das einstige Arbeiterviertel mit seiner Bausubstanz aus der Gründer- und Nachkriegszeit eine beliebte Wohnge- gend, in dem sich zudem viele Schul- und Bildungs einrichtungen finden. Entlang der Wolbecker Stra- ße sind in den Erdgeschossen vereinzelt auch gastronomische, Dienstleistungs- und Einzelhandels- angebote vorhanden. Ein weiteres Wohngebiet nahe des Stadthafen 1 ist das Hansa-Viertel nordwestlich des Planungsare- als und des Hansarings. Das durch eine weitestgehend viergeschossige Blockrandbebauung (Mehr- familienhäuser) geprägte Quartier dient vornehmlich dem Wohnen. Wie auch im benachbarten Herz- Jesu-Viertel wurde die Bebauung überwiegend zur Gründer- und Nachkriegszeit errichtet. Entwurf Investorenwettbewerb Entwicklung und Veräußerung des Areals Hafenweg 34-44 am Stadthafen 1 Münster D&K drost consult GmbH Seite 6 von 19 Kajen 10, 20459 Hamburg I Tel./Fax +49-40-360984-0/-11 I www.drost-consult.de 255_02 Des Weiteren befinden sich in der näheren Umgebun g des Planungsraums viele begrünte, öffentliche Plätze und am Kanalufer - nordöstlich des Hafenw egs - eine Grünanlage mit Spielflächen und einem Sportplatz. Auf der östlichen Seite des Kanals befinden sich auf Höhe des Planungsareals der Akademische Ru- derverein Westfalen e.V. und etwas nördlicher da s Gelände des Turn-und Sportvereins Saxonia Münster. Kleingartenanlagen sowie die Grünzüge und Felder der ehemaligen barocken Wasserburg Haus Lütkenbeck bilden eine ausgeprägte Grünstruktur. 2.3 Masterplan Stadthäfen Münster und Aktuelle Entwicklungen Seit Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 401 in den 1990er Jahren ( siehe Punkt 3.4.1 ) haben sich die örtlichen Rahmenbedingungen im Hafenbereich Münsters und in der angrenzenden Umgebung mit einer Dynamik entwickelt, die einzigartig im Münsteraner Stadtgebiet ist. Heute ist dieser Bereich – insbesondere der Stadthafen 1 - Münsters erste Adre sse für hochwertiges Gewerbe und darüber hin- aus wesentlicher Schwerpunkt des Freizeitgeschehens. Das Freiwerden der Areale der OSMO-Hallen und der Post am Nordufer des Stadthafen 1 wie auch die Entwicklungen im Bereich des Südufers legten die Erneuerung eines umfassenden Konzepts für den Hafen nahe. Die Stadt Münster entwi- ckelte für den Gesamtbereich des Hafens daher im Jahr 2004 den Masterplan „Stadthäfen Münster“. Aufgrund der besonderen Lagemerkmale sind die Pla nungen nicht nur für das betroffene Hafenviertel relevant sondern von stadtstruktureller Bedeutung. Im Zuge der Konkretisierung und Fortschreibung des Masterplans zur Schaffung verbindlichen Pla- nungsrechts führte die Stadt Münster 2010 das "Hafenf orum" durch - eine offizielle öffentliche Beteili- gungsplattform in mehreren Veranstaltungen. Ende 2011 wurde der nunmehr aktualisierte Master plan als handlungsleitende Grundlage für die wei- tere strukturelle und städtebauliche Entwicklung so wie für die damit einhergehenden Bauleitplanver- fahren im Bereich der Stadthäfen beschlossen (siehe Abb. XX und Anlage 10). Räumlich lässt er sich in einen Bereich westlich der Gleisanlagen sowie die Bereiche Stadthafen 1 und Stadthafen 2 untergliedern. Westlich der Gleisanlagen ist die Überplanung des Areals des Stück- gutbahnhofs mit Misch- und Büronutzungen als Perspektiventwicklung zu verstehen. Für den Stadtha- fen 1 sind Hafenfunktionsflächen, die aber auch zur Intensivierung temporärer Freizeit- und Veranstal- tungsnutzungen dienen können, und Flächen für Messe-Kongress-Veranstaltungen, Open-Air- Veranstaltungen und Entertainment geplant. Ein Fußballstadion sowie industrielle Nutzungen sind ebenfalls angedacht. Im Bereich des Stadthafens 1 soll eine attraktive neue Quartiersmitte für das gesamte Hafenviertel herausgebildet werden. Besondere Aufenthaltsqualität en sollen durch gestaltete, öffentliche Freiflä- chen, eine öffentlich zugängliche Wasserkante (zugleich Wegverbindung in West-Ost-Richtung) sowie als übergeordnete Zielsetzung die Fortsetzung der vorhandenen Gestaltung des Kreativkais erzielt werden. Dabei gilt es, hafentypische Gebäude(-teile) und Elemente zu erhalten und Wegbeziehungen zu vernetzen. Sowohl die Quartiersentwicklung al s auch die ganzheitliche Entwicklung der Bereiche Hansaring/Hafenweg und OSMO-Gelände sollen optimiert werden. Für den nördlichen Bereich der OSMO-Hallen ist als allgemeine Wohnnutzung das Wohnprojekt „Neuhafen“ ( siehe unten) vorgese- hen, das sich im Bereich des Hafenufers mit den dort im übrigen Verlauf bereits etablierten Nutzungen des Kreativkais verzahnen soll. Daher sollen zwischen dem neuen Wohnquartier und dem Uferbereich bzw. angrenzenden Nutzungen Wegeverbindungen in Nord-Süd- und West-Ost-Richtung geschaffen werden (siehe Punkt 4.2 ). Westlich anschließend ist ein multifunktionales Zentrum mit großflächigem Einzelhandel vorgesehen: das „HafenCenter“ (siehe unten). Entwurf Investorenwettbewerb Entwicklung und Veräußerung des Areals Hafenweg 34-44 am Stadthafen 1 Münster D&K drost consult GmbH Seite 7 von 19 Kajen 10, 20459 Hamburg I Tel./Fax +49-40-360984-0/-11 I www.drost-consult.de 255_02 Im östlichen Uferbereich sind kreative und kultur elle Nutzungen sowie Dienstleistungen geplant, um die bestehende Nutzungsmischung des westlichen Ufers aufzugreifen und fortzuführen. In unterge- ordneter Funktion ist des Weiteren die Realisierung von Wohnen möglich. Südlich des Hafenbeckens Stadthafen 1 soll die bereits heute bestehende Nutzungsstruktur (nicht störende gewerbliche Nutzungen, Versorgungsflächen der Stadtwerke und klassische Büronutzungen) gesichert und weiter gestärkt werden. Insgesamt soll durch neu anzusiedelnde Nutzungen des tertiären Sektors und des verträglichen Ge- werbes sowie durch den Ausbau hoch frequentierter Nutzungen (Messe, Entertainment, Sport etc.) in den jeweiligen Bereichen des Masterplanareals die O berzentrumsfunktion Münsters weiter gestärkt werden. Gleichsam ist Ziel, freizeitorientierte und touristische Aspekte zu betonen. 2.3.1 Wohnprojekt „Neuhafen“ Mit dem Projekt „Neuhafen“ der selbst planenden Bauherren und Architekten Andreas Deilmann und Rainer Kresing (Deilmann.Kresing.Architektur, Münster) soll auf dem etwa 26.000 m² großen Areal der ehemaligen OSMO-Hallen zwischen Hafenweg und Sc hillerstraße ein qualitätsvolles, urbanes Wohn- quartier entstehen, das die städtebauliche Verknüpfung zwischen dem Kreativkai und den angrenzen- den Quartieren Herz-Jesu- und Hansa-Viertel ( siehe Punkt 2.2 ) herstellt. Die Neubebauung mit vier- bis fünf Geschossen gliedert sich in sechs Haus reihen, die in Nord-Süd-Richtung und paarweise an drei Grachten verlaufen (siehe Abb. XX). Ein Anschluss dieser Wasserbecken an den Stadthafen oder den Dortmund-Ems-Kanal ist nicht vorgesehen. Insgesamt sollen ca. 335 Wohneinheiten in einer Mischung aus höherwertigen Wohnungen, kleinen Wohneinheiten für Singles, Studenten und Senior en sowie familiengerechten Wohnungen und öffent- lich geförderter Wohnraum errichtet werden. Die Erschließung des Wohnprojekts „Neuhafen“ und sein er Tiefgaragen soll über die Schillerstraße erfolgen. Für das Wohnprojekt „Neuhafen“ ist genauso wie für die vorliegende Maßnahme noch Planungsrecht zu schaffen. 2.3.2 „HafenCenter“ Das „HafenCenter“ soll westlich des Wohnprojekts „Neuhafen“ entwickelt werden und ist als multifunk- tionales Zentrum mit großflächigem Einzelhandel und ergänzender Wohn- und Dienstleistungsnutzung ausgelegt (siehe Abb. XX ). Auf dem Grundstück des ehemaligen Postgeländes mit einer Größe von 22.000 m² sollen im Erdgeschoss auf maximal 4.900 m ² Verkaufsfläche ein E-Center, ein Getränke- markt, ein Discounter, eine Drogerie und eine Apotheke entstehen. Ferner sind Nebenraumflächen für Einzelhandel, ca. 3.400 m² für Dienstleistungen/Praxen/Büros, ca. 1000 m² für Gastronomie und 3.000 m² für Wohnnutzungen vorgesehen. Das „HafenCenter“ soll primär vom Hansaring erschlossen werden (ebenerdige Stellplätze), wobei die Anlieferung des Einzelhandels und die Zufahrt der Quar tiers-Tiefgarage (ca. 200-220 öffentliche Stell- plätze) über den Hafenweg organisiert werden (siehe Abb. XX). Der entsprechende Bebauungsplan Nr. 535 befindet sich in der Aufstellung. Der Satzungsbeschluss sowie der Baubeginn sind für 2014 vorgesehen. 2.3.3 Areal Coppenrath-Verlag Das westlich angrenzende Grundstück soll an den Coppe nrath-Verlag veräußert werden. Hier ist eine Erweiterung des Verlagsstandortes Hafenweg 30 vorgesehen. Im Anschluss an dieses Verfahren ist Entwurf Investorenwettbewerb Entwicklung und Veräußerung des Areals Hafenweg 34-44 am Stadthafen 1 Münster D&K drost consult GmbH Seite 8 von 19 Kajen 10, 20459 Hamburg I Tel./Fax +49-40-360984-0/-11 I www.drost-consult.de 255_02 für dieses Grundstück ein Architektenwettbewerb vo rgesehen, der u.a. die Ergebnisse dieses Verfah- rens berücksichtigen soll (siehe Anlage 11). 2.3.4 Areal „Kuhr“ Auf der Grundlage des Masterplans Stadthäfen Münster ( siehe Anlage 10 ) und des Beschlusses zur Vorlage V/0843/2013 "Städtebauliche Optimi erung Stadthafen nördlich Stadthafen 1" ( siehe Anlage 11) ist für den östlich angrenzenden Bereich ein st ädtebaulich-architektonischer Wettbewerb vorgese- hen. Dieser soll zeitlich parallel zu dem vorliegenden Verfahren durchgeführt werden. Für dieses Wettbewerbsgebiet "Kuhr" gilt genauso wie für das vorliegende Verfahren, dass das end- gültige Maß der baulichen Nutzung sowie die Höhenentwicklung und ihre Differenzierung im Rahmen der städtebaulichen Beurteilung der Wettbewerbsergebnisse ermittelt werden. Die strukturellen und städtebaulichen Ziele des Wettbewerbs „Kuhr“ entsprechen den Zielen dieses hier vorliegenden Ver- fahrens. Hier sind ebenfalls Flächen für Büro- und Dienstleistungsnutzungen vorgesehen. Ergänzend ist für den Bereich nördlich des Hafenwegs und ös tlich des neuen Erschließungsstichs eine anteilige Wohnnutzung vorgesehen. Die Erschließung des Wettbewerbsgebietes „Kuhr“ erfolgt über den unter 4.2.1 beschriebenen neuen Erschließungsstich. 2.4 Verkehrsinfrastruktur – heutige Situation 2.4.1 Motorisierter Individualverkehr MIV Der Hafenweg dient als Erschließungsachse für den gesamten Bereich des Kreativkais und bindet zurzeit das Planungsgebiet an das übergeordnete Straßenverkehrsnetz Münsters an. So ist der ein- spurig ausgelegte Hafenweg östlich mittelbar an der Schillerstraße angebunden und führt westlich zum Albersloher Weg. Über die Dortmunder und Soester Straße besteht zudem eine Anbindung an den Hansaring. Im Abschnitt des Planungsgebiets ist der Hafenweg als überdachte Durchfahrt der OSMO-Hallen aus- gebildet und nicht für den öffentlichen Verkehr passierbar (siehe Punkt 4.2). Für die Schillerstraße ist im Rahmen der Realis ierung des „Neuhafen“-Projekts auf dem Abschnitt dieses Projekts eine Verbreiterung um 3,50 m fü r die funktionale und gestalterische Optimierung vor- gesehen. Der Albersloher Weg wurde in den letzten Jahren 4 bz w. 5-streifig ausgebaut und ist wiederum an die B 51, Umgehungsstraße und damit auch an das Autobahnnetz (A 1, A 43) angebunden. Auch die Schillerstraße, die später zum Lütkenbecker Weg und dann Lindber ghweg wird, stellt eine wichtige Verkehrsverbindung von der Innenstadt nach Osten dar, die in weiten Teilen aufgrund ihrer Auslegung als Fahrradstraße auf Tempo 30 beschränkt ist (siehe Punkt 2.4.3). 2.4.2 Öffentlicher Personennahverkehr ÖPNV Auf dem Albersloher Weg und dem Hansaring verkehren mehrere Stadt- und Regionalbuslinien mit Anbindung an den Hauptbahnhof Münster. So sind im Umfeld des Planungsgebiets mehrere Angebo- te des öffentlichen Personennahverkehrs vorhan den. Nächstgelegene und fußläufig gut erreichbare Bushaltestellen sind die Stationen Emdener Straße, Hansa-Berufskolleg und Hansaring B. Der Hauptbahnhof liegt rund 1 km entfernt und bietet Anschluss an den überregionalen Fernverkehr. Entwurf Investorenwettbewerb Entwicklung und Veräußerung des Areals Hafenweg 34-44 am Stadthafen 1 Münster D&K drost consult GmbH Seite 9 von 19 Kajen 10, 20459 Hamburg I Tel./Fax +49-40-360984-0/-11 I www.drost-consult.de 255_02 2.4.3 Fußgänger- und Radwegeverbindungen Nahezu alle Straßen im Umfeld des Planungsgebiets sind beidseitig mit Gehwegen ausgestattet. Der Hafenweg verfügt stellenweise nicht über Gehwege auf beiden Seiten und ist aktuell nur bis zum heu- tigen Gelände der OSMO-Hallen öffentlich nutzbar (siehe Punkt 4.2). Am Nordufer des Stadthafens 1 besteht, ausgehend vom Kopf des Hafenbeckens bis etwa zum Ver- kaufsgrundstück, eine öffentlich nutzbare Promenade (siehe Punkt 4.2). Entlang der Hauptverkehrsstraßen, wie z. B. Hansar ing und Wolbecker Straße, wird der Radverkehr beidseitig auf gesonderten Radv erkehrsanlagen geführt; in den Se itenstraßen auf der Fahrbahn im Mischverkehr. Die Schillers traße ist als Fahrradstraße mit einer Fahrradschleuse ausgebildet, in der dem Radverkehr Vorrang vor jeder anderen Verkehrsart gewährt wird. Auf der östlichen Uferseite des Dortmund-Ems-Kanals führt eine Radroute entlang. 2.4.4 Wasserwegenetz Der Stadthafen 1 zweigt als Binnen - und Stichhafen vom Dortmund-Ems -Kanal in westliche Richtung ab. Der Kanal fungiert als Binnenschifffahrts- und Bundeswasserstraße. Er führt von Dortmund (Nord- rhein-Westfalen) bis nach Emden (Niedersachsen) u nd schließt so die Industrieregion Ruhrgebiet an den Seehafen in Emden an. Für den Ausbau der ca. 4 km langen Stadtstrecke des Dortmund-Ems-Kanals besteht ein Planfeststel- lungsbeschluss. Nach derzeitigem Stand sollen die Arbeiten in den nächsten 10 Jahren erfolgen. Im Rahmen dieser Arbeiten wird auch die Schillerstr aßenbrücke erneuert. Ein unmittelbarer räumlicher Eingriff in das hier vorliegende Projekt ist hiermit nicht gegeben. Nähere Informationen sind über http://www.wsd- west.wsv.de/aktuelles/Planfeststellung/Planfeststellungsbeschluesse/DEK_Los_11_und_12/index.html abzurufen. 3 GRUNDSTÜCKSINFORMATIONEN 3.1 Lage, Größe und Abgrenzung Das rechteckig geschnittene, ca. 10.500 m² große Grundstück liegt am nordö stlichen Ufer des Stadt- hafens 1 und umfasst die Flurstücke 196, 642 und die überwiegenden Teile der Flurstücke 329 und 849. Im Norden wird es durch den Hafenweg und im Süden durch das Hafenbecken begrenzt. Direkt westlich schließt sich die private Liegenschaft Ha fenweg 32 (Flurstück 195) mit einem grenzständig errichteten Hallengebäude an (Grundstückseigentümerin noch Stadtwerke Münster GmbH). Im Osten wird zukünftig die öffentlich nutzbare Wegefläche in Verlängerung des Straßenraums des geplanten neuen Erschließungsstichs von der Schillerstraß e zur Kaikante bzw. Uferpromenade liegen ( siehe Punkt 4.2). Diese öffentlich nutzbare Wegefläche wird je zur Hälfte auf dem Grundstück des Erwer- bers gem. diesem Verfahren und dem östlich angrenze nden Grundstück liegen. Zurzeit befinden sich diese Flächen im Eigentum der Stadtwerke Münster GmbH, wobei das Teilgebiet östlich des zukünfti- gen Erschließungsstichs an den Erbbauberechtigten der Flächen Hafenweg 46 und 48 veräußert wer- den (Josef Kuhr Immobilienbesitz GmbH & Co. KG) so ll. Dieser beabsichtigt zudem, den nördlich an- grenzenden Teilbereich bis zur Schillerstraße zu erwerben (siehe Abb. XX). 3.2 Eigentumsverhältnisse und aktuelle Nutzungen Eigentümerin aller im Plangebiet liegenden Grundstücke ist die Stadtwerke Münster GmbH. Für die Grundstücksnutzung besteht ein Mietverhältnis mit einem Dritten. Das Mietverhältnis ist zeitlich befris- Entwurf Investorenwettbewerb Entwicklung und Veräußerung des Areals Hafenweg 34-44 am Stadthafen 1 Münster D&K drost consult GmbH Seite 10 von 19 Kajen 10, 20459 Hamburg I Tel./Fax +49-40-360984-0/-11 I www.drost-consult.de 255_02 tet und endet am 31.12.2016. Die Stadtwerke Münster GmbH wird in Abhängigkeit von der Bauleitpla- nung anstreben, die baureife Verfügbarkeit der Grundstücke (ohne Aufbauten bzw. gem. Bieterergeb- nis bzgl. Berücksichtigung Teilerhalt OSMO-Halle n) vor Ablauf der oben genannten Mietlaufzeit si- cherzustellen. Das Areal ist überwiegend mit Teilen der OSMO-Hallen bebaut - ehemalige Lagerhallen des insolven- ten Holzwarenherstellers und -händlers Ostermann & Scheiwe GmbH & Co. KG. Der mehrgliedrige Gebäudekomplex erstreckt sich – ungeachtet der heutigen unterschiedlichen Eigentumsverhältnisse - beidseitig des Hafenwegs bis nördlich zur Schillerstraße ( siehe Abb. XX – Luftbild). Die eingeschossi- gen Hallen dienten zum Warenumschlag des holzverarbeitenden Betriebs und ragen aus diesem Zwecke teilweise über die Wasserfläche des Stadthafens hinaus. Bei der Bausubstanz auf dem Verkaufsgrundstück handelt es sich um fünf weitgehend gleichförmige Hallenabschnitte mit jeweils einer Breite von rund 30,00 m und einer Tiefe von rund 43,00 m (Hallen 1, 2a, 3a, 4a und 5a). Vier der fünf Hallenabschnitte weisen eine maximale Höhe von etwa 14,50 m auf. Bei Traufhöhen von circa 11,50 m ergibt sich unter Berücksichtig ung der tonnenförmigen Dächer eine mittlere Höhe von rund 13,50 m. Die westlichste Halle weist eine geringere maximale Höhe von etwa 11,00 m auf, die mittlere Höhe beträgt mithin etwa 10,00 m (siehe Anlage 17). Der gesamte Komplex ist von einfachster Konstr uktion. Die Zwischenwände der aneinandergereihten Hallen bestehen aus einem Stützgerüst aus Betonp feilern, das mit Ziegelmauerwerk ausgefacht ist. Die Dächer sind als stützenfreie Stahlträgerkonstruktion mit Wellp latteneindeckung ausgeführt - auf- grund des Baujahrs wird hier asbesthaltiges Material vermutet. Zum Hafenweg hin sind nur bei der Halle 1 Wände vorhanden. Wasserseitig ist nur die Halle 3a offen ausgeführt (siehe Abb. XX). Das Planungsgebiet und die Hallen wurden in jüng ster Vergangenheit unterschiedlich genutzt. Bis heute ist auf dem westlichsten Grund stücksbereich ein Beach-Club und in der östlich daran angren- zenden Halle (Halle 1) ein Gastronomiebetrieb mit Discothek angesiedelt. Die übrigen Hallen wurden zwischenzeitlich für öffentliche Zwecke und Großver anstaltungen wie beispielweise Public Viewing genutzt (Halle 2a, 3a sowie die nördlich des Hafenwegs und damit nicht mehr auf dem Planungsgebiet liegenden Hallen 3b und 4b). Dies ist jedoch seit 2012 dem Feststellen akuter Einsturzgefahr nicht mehr möglich. Seither stehen die Hallenteile auf dem Verkaufsgrundstück bis auf Halle 1 leer. Auch die nördlich benachbarten Hallen sind öffentlich nicht zugänglich. Die Nutzungen Beach-Club und Gastronomie/Discothek sollen auf Ersatzstandorte im Hafengelände südlich des Stadthafen 1 umge- siedelt werden. Im Bereich zwischen Hafenweg und Schillerstraße wird im Zuge der Umsetzung des Masterplans „Stadthäfen Münster“ das Wohnprojekt „Neuhafen“ realisiert und östlich anschließend das „HafenCen- ter“ (siehe Punkt 2.3). Im Uferbereich zwischen den OSMO-Hallen und der Kaikanten liegen auf unbefestigter Fläche Gleise der früheren Güterbahn. Der gesamte Hallenkomplex steht nicht unter Denk malschutz. Jedoch ist anhand der historischen Bausubstanz die industriell geprägte Vergangenheit des Gebiets sehr gut ablesbar. Ein Teilerhalt kann für das zu entwickelnde Quartier ein präg endes und identitätsstiftendes Element bilden ( siehe Punkt 4.1). Die für eine hochbauliche Auseinandersetzung erforderlichen Planunterlagen (Grundriss und Schnitt) des historischen Gebäudeteils sowie die Höhenabwicklung entlang der Uferkante sind der Auslobung als Anlagen 16 und 17 beigefügt. Entwurf Investorenwettbewerb Entwicklung und Veräußerung des Areals Hafenweg 34-44 am Stadthafen 1 Münster D&K drost consult GmbH Seite 11 von 19 Kajen 10, 20459 Hamburg I Tel./Fax +49-40-360984-0/-11 I www.drost-consult.de 255_02 3.3 Topographie und Bodenverhältnisse 3.3.1 Geländehöhen Das Verkaufsgrundstück ist in sich eben und liegt wie die angrenzenden Flächen auf einem Höhenni- veau von ca. 57,30 m ü. NN. 3.3.2 Baugrund und Spundwandverankerung Ein Gutachten zur Beschaffenheit des Baugrunds des gesamten Verkaufsgrundstücks liegt der Auslo- berin nicht vor. Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass im Bereich des Hafens unter der Gelände- oberkante (GOK) künstliche Auffüllungen bis in Tiefen von ca. 2,5 m bestehen. Eine Rammkernsondierung im Zuge der Altlastenunt ersuchung im westlichen Teilbereich des Pla- nungsgebiets (Flurstück 196) ergab näheren Aufsch luss über die dortige Beschaffenheit des Unter- grunds: Bis 0,4 m unter GOK ist der Bodenhorizont durch Asphalt, Beton und Schwarzdecke gekenn- zeichnet. Bis zu 2,5 m unter GOK prägen Steine (K alkstein, Bauschutt, Bet onreste, Ziegelbruch), Sand und Schluff als Auffüllmaterial die Bodenschicht oder als gewachsener Boden Schluff, Sand und Lehm. Ab etwa 4,4 m findet sich Mergel. Zusätzlich zu den Bodenverhältnissen sind für die Sicherung der Spundwand notwendige Veranke- rungen zu berücksichtigen, die in einem parallel zur Kaikante verlaufenden und ab der Kaikante max. 2,5 m breiten Bereich in den Untergrund getrieben sind. Unterhalb dieser Fläche sind bauliche Maß- nahmen ausgeschlossen (z. B. Tiefgeschosse). In Bezug auf oberirdisch aufstehende Bebauung ist hier mit einem statischen und konstruktiven Mehraufwand zu rechnen. 3.3.3 Grundwasser Im Bereich des Planungsraums liegt der mittlere Grundwasserspiegel (Schichtenwasser) bei ca. 1,5 m unter Geländeoberkante. Bei Baumaßnahmen unter der Geländeoberkante kann ggf. zusätzlich Kluft- grundwasser auftreten. Generelle Maßnahmen zu r Abdichtung gegen anstehende Grundwasser wer- den daher erforderlich sein. 3.3.4 Altlasten Im Gebiet des Wettbewerbes liegt die Altlastenverda chtsfläche Nr. 10. Zudem ist das Gebiet ein Teil der Altlastenverdachtsfläche Nr. 330 (siehe Anlage 33). Altlast-/Verdachtsfläche 10 Hierbei handelt es sich um die Lagerfläche ei ner ehemaligen Kohlenhandlung, auch soll auf dem Grundstück eine Betankungsanlage betrieben worden sein. Im Anschluss daran wurde die Fläche von einem holzverarbeitenden Betrieb als Lagerfläche genutzt. Untersuchungen zur Gefährdungsabschätzung zeigten Verunreinigungen des Bodens und des Grundwassers mit polycyclischen aromatischen Kohl enwasserstoffen und Mineralölkohlenwasserstof- fen. Im Rahmen einer Bebauung/Umnutzung sind Sanierungsmaßnahmen des Bodens und des Grund- wassers erforderlich. Altlast-/Verdachtsfläche 330 Bei dem Altstandort handelt es sich um einen ehemaligen Holzverarbeitenden Betrieb. Untersuchun- gen zur Gefährdungsabschätzung südlich des Hafenwegs zeigten Verunreinigungen des Erdreichs, hier wurden im Bereich der Gleistrasse Verunr einigungen des Bodens mit polycyclischen aromati- schen Kohlenwasserstoffen und Mineralölkohlenwasserstoffen festgestellt. Im Rahmen einer Bebauung/Umnutzung sind Sanierungsmaßnahmen des Bodens erforderlich. Entwurf Investorenwettbewerb Entwicklung und Veräußerung des Areals Hafenweg 34-44 am Stadthafen 1 Münster D&K drost consult GmbH Seite 12 von 19 Kajen 10, 20459 Hamburg I Tel./Fax +49-40-360984-0/-11 I www.drost-consult.de 255_02 3.3.5 Ver- und Entsorgung Die Versorgung mit Wasser und Strom ist über die äußere Erschließung gesichert. Mengenbezogen muss die Entwässerung über die neue Stichstraße überwiegend in Richtung des bestehenden Trenn- systems in der Schillerstraße erfolgen. 3.3.6 Standsicherheit Im Rahmen einer gutachterlichen Stellungnahme zur Standsicherheit der Hallentragwerke auf dem gesamten OSMO-Gelände durch den Sachverständigen Dr.-Ing. Heinrich Bökamp wurde für einen Großteil der Hallen eine akute Einsturzgefahr festgestellt. Dies gilt u. a. für die Hallentragwerke 2a, 4a, 5a und 6a (einschließlich Hafenweg und Uferpromenade), die sich auf dem Verkaufsgrundstück befin- den (siehe Abb. XX). Zudem ist die äußere Dachhaut der Hallen aus Faserzementplatten durch Witterung und Bewuchs beschädigt und könnte bei Sturm oder Schnee schn ell einstürzen. Teilweise wurde diese Dachhaut bereits aus Sicherheitsgründen abgetragen. Detaillie rtere Angaben über die Standsicherheit der Hal- len sind der Anlage 15 zu entnehmen. 3.4 Rechtliche Rahmenbedingungen 3.4.1 Planungsrecht Das Verkaufsgrundstück liegt im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplans Nr. 401: Stadthafen 1/Albersloher Weg der Stadt Münster in der Fassung der 5. Änderung vom 01.09.2006. Für die Fläche ist hier eine Gewerbefläche festgesetzt (GE). Jedoch soll der B-Plan 401 nicht als planungsrechtliche Grundlage zur Überplanung des Gebiets he- rangezogen werden, da die Stadt Münster nach Aufs tellungsbeschluss des Rats der Stadt Münster (27.06.2012) vorsieht, das geltende Planungsrecht an die Ziele des Masterplans „Stadthäfen Münster“ anzupassen. Zu diesem Zweck wird durch die Stadt Münster aktuell der Bebauungsplan Nr. 541 Stadthafen 1/Schillerstraße/Lütkenbe cker Weg/Bundesstraße B 51/Alber sloher Weg erarbeitet, der das Gelände der OSMO-Hallen, den angrenzenden, bi sher nicht entwickelten Ufergrundstücken auf der Nordseite des Stadthafens 1, den gesamten Be reich südlich des Stadthafens sowie das Gebiet südlich des Dortmund-Ems-Kanals bis zur Umgehungsstraße umfasst (siehe Anlage 11). Für das Verkaufsgrundstück ist eine Ausweisung als Mischgebiet vorgesehen. Die Flächen nördlich des Hafenwegs sollen als innerstädtische Wohngebiete festgesetzt werden. Das konzeptionelle Ergebnis des vorliegenden Verfahrens soll für den Bereich des Planungsgebiets als Entwurfsgrundlage für die weitere Erarbeitung des Bebauungsplans Nr. 541 genutzt werden. Ein endgültiges und städtebaulich verträgliches Maß der baulichen Nutzung sowie eine sinnvolle und um- setzbare Nutzungsverteilung sind wichtiges Erkenntnisziel des Verfahrens. Zudem bilden die bauordnungsrechtlichen Absta ndsflächen zur geplanten Neubebauung im Umfeld (siehe Punkt 2.3) und zu benachbarten Bestandsgebäuden einen wichtigen rechtlichen Rahmen, des- sen Einhaltung erforderlich ist 3.4.2 Sanierungsgebiet „Hafen 1“ Das Planungsgebiet befindet sich darüber hinaus in dem 1992 festgesetzten Sanierungsgebiet „Hafen 1“, für das die Durchführung eines vereinfachten Sanierungsverfahrens beschlossen wurde. In diesem Rahmen wurden von der Stadt Münster Maßnahmen durchgeführt, welche die Belange der Öffentlich- keit betreffen, wie z. B. die Anlegung des Hafenp latzes am Kopf des Hafenbeckens und Erschlie- ßungsmaßnahmen südlich des Stadthafen 1. Entwurf Investorenwettbewerb Entwicklung und Veräußerung des Areals Hafenweg 34-44 am Stadthafen 1 Münster D&K drost consult GmbH Seite 13 von 19 Kajen 10, 20459 Hamburg I Tel./Fax +49-40-360984-0/-11 I www.drost-consult.de 255_02 Das Sanierungsgebiet ist noch nicht aufgehoben wo rden, da südlich des Stadthafen 1 noch Sanie- rungsumlegungen durchgeführt werden. 3.4.3 Bauordnungsrecht Im Rahmen des Verfahrens sind die Bestimmung en der Landesbauordnung Nordrhein-Westfalen (BauO NRW) mit ihren nach BauO NRW erlassenen Durchführungsverordnungen und technischen Richtlinien einzuhalten (allgemein anerkannte Regeln der Technik, technische Baubestimmungen etc.). 3.4.4 Baulasten/Dienstbarkeiten Für den direkten Uferbereich ist entsprechend dem Masterplan eine durchgehende öffentliche Wege- verbindung entlang der Uferlinie bis zur Einmündung in den Dortmund-Ems-Kanal zu ermöglichen. Für diese insgesamt 10,0 m breite Freifläche ist auf einer Breite von 4,00 m und in einem Abstand von 1,00 m zur Uferkante eine Fläche als Gemeinbedarfs- /Wegefläche von jeglicher privatwirtschaftlichen Nutzung ausgeschlossen. Dies schließt faktisch auch die erforderliche 1,0 m breite Abstands- und Anlegefläche zur Uferkante ein. So ist der gesa mte Promenadenbereich hälftig von einer höherwerti- gen Nutzung ausgeschlossen. Für die übrige Uferfläche ist in Fortsetzung der Regelung im westlichen Uferbereich ebenfalls eine Belastung durch ein Geh- , Fahr- und Leitungsrecht vorgesehen; hier je- doch lediglich für die Anlieger und Erschließungsträ ger. Diese Teilfläche kann über diese Einschrän- kung hinaus individuell für wirtschaftliche Zwecke genutzt werden. Daneben können die Flächen, bei den bauordnungsr echtlichen Erfordernissen entsprechender Rege- lung der Eigentumsverhältnisse, für Bauvorhaben auf dem Hauptgrundstück hinsichtlich des Maßes der baulichen Nutzung zur Anrechnung kommen - auch in dem als Gemeinbedarfsfläche festgesetz- ten Bereich. Insofern ist eine Einschränkung der baulichen Nutzung in Baugebieten, die eine vollstän- dige Überbauung des Grundstücks (Grundflächenzahl 1,0) ohnehin nicht zulassen, nicht gegeben. Auch ist eine Überbauung der Kaiflächen ab dem 2. Obergeschoss vorstellbar (siehe Punkt 4.1). 3.4.5 Immissionssc hutz/Lärmschutz Auf das Planungsgebiet wirken verschiedene Lärmquellen ein, die vorrangig aus den Nutzungen des Umfelds resultieren. Hierzu zählen der Gewerbe- und Industrielärm des südlich vom Stadthafen 1 gelegenes Gebiets sowie des Bereichs östlich des Dortmund-Ems-Kanals. Im Rahmen der Neuaufstellung der Bauleitplanung werden die entsprechenden zulässigen Immissi- onspegel herabgesetzt. Das heißt, dass die dann zulässigen Immissionsauswirkungen südlich des Stadthafen 1 und östlich des Dortmund-Ems-Kanals eine Mischgebietsnutzung für das Wettbewerbs- gebiet und eine allgemeine Wohnnutzung für das St adthafen 1-Projekt berücksichtigen. Im Rahmen dieser Neuaufstellung der Bauleitplanung werden die Potenziale zum Ausbau des südlich des Stadt- hafen 1 gelegenen Gas- und Dampfturbinenkraftwerkes berücksichtigt, so dass die Entwicklung der planerischen Ziele für die Bereiche nördlich des Stadthafen 1 (Wohnen („Neuhafen“)/Mischgebiet) möglich wird. Bis Ende 2016 befindet sich auf der Südseite des Stadthafen 1 die Störfallnutzung „Spedition Lehnke- ring“. Über die Seveso II Richtlinie bzw. BImS chG (Bundesimmissionsschut zgesetz) löst bis Ende 2016 die entsprechende Anlage noch die Einhaltung von Schutzabständen aus. Die Störfallnutzung „Spedition Lehnkering“ stellt jedoch definitiv ihren Betrieb spätestens am 31.12.2016 ein. Aufgrund dieser zeitlichen Perspektive ist davon auszugehen, dass die derzeitig noch bestehenden Anforderun- gen zu Schutzabständen zum Zeitpunkt der Projektrealisierung keine Rolle mehr spielen. Die Verfü- gungsgewalt über das Grundstück liegt bei der Stadtwerke Münster GmbH. Entwurf Investorenwettbewerb Entwicklung und Veräußerung des Areals Hafenweg 34-44 am Stadthafen 1 Münster D&K drost consult GmbH Seite 14 von 19 Kajen 10, 20459 Hamburg I Tel./Fax +49-40-360984-0/-11 I www.drost-consult.de 255_02 Generell müssen Räume, die nicht nur zum vo rübergehenden Aufenthalt von Menschen vorgesehen sind, die Anforderungen an das resultierende Schalldämm-Maß gemäß den festgesetzten Lärmpegel- bereichen nach DIN 4109 erfüllen. 3.5 Grundstückspreis Die Grundstücksverkäuferin erwartet ein Kaufpreisangebot, das nicht unter dem durch ein Gutachten über den Verkehrswert (Marktwert) ermittelten Ka ufpreis liegt. Für das als unbebaut unterstellte Grundstück Hafenweg 34-44 in 48155 Münster wird zum Stichtag 01.07.2013 ein Verkehrswert (Marktwert) von 5.400.000 € festgestellt. Gemäß Punkt 3.2 der Auslobung ist hiermit ein baureife Ver- fügbarkeit impliziert. Eine Bewertung für eine ggf. notwendige Altlastenbeseitigung enthält das Gutachten nicht. Bezüglich der Kostenbeteiligung an evtl. Sanierungskosten der Altlasten wird auf Punkt 5.12 der Auslobung ver- wiesen. Entsprechende Vereinbarungen werden Bestandteil des Grundstückskaufvertrages. Die Erstellung des Erschließungsstichs von der Schillerstraße zum Hafenweg bzw. zur Kaipromenade (siehe Punkt 4.2 ) erfolgt durch die Stadt Münster und ist kostenmäßig zu einem Drittel vom Grund- stückskäufer zu tragen. Der Hafenweg soll im Abschnitt zwischen Planungs gebiet und Wohnungsbauprojekt „Neuhafen“ nicht zuletzt auch im Hinblick auf bestehende Leitungstrassen in städtisches Eigentum übergehen und durch die Stadt Münster als attraktive Fußgäng er- und Radwegeverbindung mit qualitätsvollen Auf- enthaltsbereichen umgestaltet werden. Eine Ko stenverteilung der Ausbaumaßnahmen zu gleichen Hälften auf die Eigentümer der bevorteilten Grundstü cke (Projekt „Neuhafen“ und Käufer des in Rede stehenden Grundstücks) ist vorgesehen. Die Herstellung der öffentlich nutzbaren Kaifläche (Gesamttiefe 5,00 m ab und parallel zu der Kaikan- te) zur Verlängerung der Uferpromenade (siehe Punkt 4.2) wird durch die Stadt Münster er-bracht und ist entsprechend der Grundstücksbreite anteilig durch den zukünftigen Eigentümer des Verkaufs- grundstücks zu tragen. Die Kaifläche verbleibt an alog zum realisierten Bereich des Kreativkais im Eigentum des Investors, die Anlage selbst geht in den Besitz der Stadt Münster über, die damit die Verkehrssicherung und Unterhaltung übernimmt. Erschließungsbeiträge nach § 127 BauGB ff für die er stmalige, endgültige Herstellung der Erschlie- ßungsanlagen sind mit dem Kaufpreis abgegolten. Alle anderen Kosten für den Anschluss an städti- sche und private Ver- und Entsorgungsmedien hat der Käufer zu tragen. Sollte der Verkäufer zu Leis- tungen herangezogen werden, die nach den vorstehenden Regelungen vom Käufer zu tragen sind, so hat der Käufer den Verkäufer hiervon freizustel len. Sämtliche Gegebenheiten des Grundstücks sind mit der Abgabe des Angebots zu berücksichtigen. Entwurf Investorenwettbewerb Entwicklung und Veräußerung des Areals Hafenweg 34-44 am Stadthafen 1 Münster D&K drost consult GmbH Seite 15 von 19 Kajen 10, 20459 Hamburg I Tel./Fax +49-40-360984-0/-11 I www.drost-consult.de 255_02 4 AUFGABENSTELLUNG UND PLANUNGSVORGABEN Der Standort des Verkaufsgrundstücks ist insbes ondere durch die innenstadtnahe, urbane und was- serbezogene Lage geprägt. Zudem kommt der Fläche im Gefüge der gesamtheitlichen Weiterentwick- lung des Münsterschen Hafenbereichs entsprechend des Masterplans Stadthäfen Münster eine hohe Bedeutung zu: Ihre Umnutzung trägt wesentlich zur Fortführung des Kreativkais, Öffnung des ehema- ligen OSMO-Geländes und einer damit einhergehen den verbesserten Vernetzung zwischen Stadtha- fen 1 und den nördlichen Wohnquartieren (Herz-Jesu-Viertel, Projekt „Neuhafen“) sowie durchgängige Begehbarkeit der Kaiflächen am nördlichen Ufer des Stadthafen 1 bei. Ziel ist es, an diesem besonderen Ort hinsichtlich der Nutzungen sowie des Städte- und Hochbaus ein attraktives und belastbares Konzept zu entwickeln, das auch über einen längeren Entwicklungszeit- raum hinaus nachhaltige Qualitäten garantiert. Die neuen Gebäudekörper sollen dabei im Schwer- punkt für die Nutzungen Büro, Dienstleistung sowie Kreatives und Kulturelles entwickelt werden. Zu- dem kann ergänzend und als eindeutig untergeordnete Funktion eine Wohnnutzung angeboten wer- den. Die Ansiedlung von Vergnügungsstätten ist ausgeschlossen. Grundsätzlich soll das von den Bewerbern/Bietern zu erarbeitende Nutzungs- und Entwurfskonzept im Einklang mit dem vorhandenen Umfeld und insbesondere mit den hier aktuell in Planung befindlichen Entwicklungen stehen. Daher werden Lösungsvorsc hläge erwartet, die eine Ansiedlung wohnverträg- licher Nutzungen innerhalb der o. g. Funktionss chwerpunkte vorsehen und auf städtebaulicher Ebene an das Wohnprojekt „Neuhafen“ anknüpfen. Letzteres bedingt insbesondere die Berücksichtigung der Zeilenstruktur und damit einhergehend das Aufgreifen von Wege- und Sichtbeziehungen zum Wasser. Darüber hinaus ist von den Bewerbern/Bietern ein Vermarktungskonzept zu entwickeln, das ein Leit- thema und die Positionierung des Vorhabens inner halb des Hafenbereichs sowie der Stadt Münster formuliert. Das Vermarktungskonzept soll zudem die avisierten Nutzergruppen aufzeigen (siehe Punkt 5.8). Als Basis für die Entwürfe/Angebote sind die Rahmenvorgaben des Masterplans Stadthäfen Münster (siehe Punkt 2.3 ) und im Speziellen die nachfolgend formulierten Angaben heranzuziehen. Abwei- chungen sind in den Planunterlagen nachvollziehbar zu kennzeichnen. 4.1 Städte- und hochbauliche Zielsetzung Unter Berücksichtigung des (zukünftigen) anschließenden Stadtgefüges ist die Neubebauung nach einem individuellen Leitbild zu entwerfen, das die Ziel- und Rahmenvorgaben des Masterplans kon- kretisiert. Dabei sind die Erzeugung identitätsstiftender Gestaltungsmerkmale sowie eine differenzierte Gebäudestruktur gewünscht, um den verschiedenen Nutzungen und Baukörpern ausreichend Eigen- ständigkeit zu verleihen. Die Bieter sollen ein attraktives Gebäudeensemble mit optimaler Erschließung auf dem Areal entwi- ckeln (siehe Punkt 4.2 ). Dabei sollen einzelne Gebäudeteile bzw. die entwurfsabhängige Anzahl der Hauseingänge deutlich ablesbar sein, um eigene Adressen auszubilden und um für die gesamte Neu- bebauung differenzierbare Bereiche zu schaffen. Die Entwurfskonzepte sollen – ohne modischen Einflüssen zu unterliegen – kreativ und zukunftswei- send dem spezifischen Ort und dem besonderen An spruch der Aufgabenstellung gerecht werden. Zudem soll das Gebäudeensemble einen der gesa mtstädtischen Bedeutung des Standorts entspre- chenden Beitrag zur Baukultur Münsters leisten. Somit stellt die Ausloberin hohe Ansprüche an die Maßstäblichkeit, Architektursprache und Gestaltung (inkl. Farb- und Materialwahl) der Baukörper so- wie an die Gebäudeökologie. Entwurf Investorenwettbewerb Entwicklung und Veräußerung des Areals Hafenweg 34-44 am Stadthafen 1 Münster D&K drost consult GmbH Seite 16 von 19 Kajen 10, 20459 Hamburg I Tel./Fax +49-40-360984-0/-11 I www.drost-consult.de 255_02 Neben städtebaulichen, architektonischen, funkti onalen und wirtschaftlichen Aspekten ist die bau- rechtliche Realisierbarkeit des Entwurfskonzepts ein wesentliches Kriterium in der Beurteilung der Beiträge. Nutzungen und Dichte Für das Verkaufsgrundstück soll pl anungsrechtlich zukünftig ein Mi schgebiet (MI) für eine überwie- gend vier- bis sechsgeschossige Bebauung ausgewiesen werden. Die Ausloberin erwartet, dass hier eine ausgewogene Durchmischung der gewünschten Nutzungen entsteht. Dabei soll eine Wohnnut- zung nur ausnahmsweise ab den zweiten Obergeschossen der Neubebauung und – in Relation zu den übrigen Nutzungen – in einem untergeordneten Ante il realisiert werden. Dementsprechend sind keine reinen Wohngebäude zu planen. Die Baufelder bzw. -grenzen sind gemäß Anlage 14 definiert. Für die Ausloberin ist eine Überbauung der Baugrenzen lediglich im Süden ab dem zweiten Oberge- schoss denkbar. Grundsätzlich sind maßvolle Überschreitungen der vo rgegebenen Baugrenzen und ebenfalls der avisierten Bauhöhen konzeptionell überzeugend zu begründen. Das endgültige Maß der baulichen Nutzung sowie die Höhenentwicklung und ih re Differenzierung sind im Rahmen der städte- baulichen Beurteilung ein wesentliches Erkenntnisziel des Verfahrens. Teilerhalt der OSMO-Hallen Die OSMO-Hallen stehen nicht unter Denkmalschutz. Jedoch kann di e historische Bausubstanz bzw. Teile dieser für das neue Quartier ein prägendes u nd identitätsstiftendes Element bilden. Daher wird ein (Teil-) Erhalt und eine qualitätsvolle städtebauliche Integration der Hallen auf dem Planungsgrund- stück durch die Politik präferiert, wobei aus Gründen der städtebaulichen Signifikanz von einem Erhalt des überkragenden Gebäudeteils gem. Anlage 14 auszugehen ist (gem. Statikgutachten ( siehe Anla- ge 15) Halle 3a). Die Entscheidung für oder gegen einen (Teil-) Erhalt liegt bei den Bewerbern/Bietern. Unter Berücksichtigung wirtschaftlicher und gestalterischer Parameter des Gesamtkonzepts sollen die Bieter einen baulichen Teilerhalt und wirtschaftlic hen Betrieb der OSMO-Hallen überprüfen. Die für eine konzeptionelle Auseinandersetzung erforderlichen Planunterlagen sind der Anlage 16 und 17 zu entnehmen. Bisher wurden die Hallen auf dem Verkaufsgrundstück in öffentlicher und kultureller Art genutzt (siehe Punkt 3.2 ). Sollte durch die Konzepte eine weitere ö ffentliche/öffentlich wirksame Nutzung vorge- schlagen werden, ist sicherzuste llen, dass diese die zukünftige Wohnnutzung im nördlich angrenzen- den Quartier „Neuhafen“ nicht stört. 4.1.1 Lärmschutzmaßnahmen Lärmschutzmaßnahmen sind nach derzeitigem Erkenntnisstand, vorbehaltlich der noch zu konkretisie- renden Bauleitplanung, nicht erforderlich. 4.1.2 Barrierefreiheit Alle Bereiche des Gebäudeensembles und der Außenanlagen sind für mobilitätseingeschränkte Per- sonen nutzungs- und funktionsgerecht zu planen. Hi erzu sind insbesondere § 49 und § 55 der BauO NRW zu berücksichtigen. 4.1.3 Technikflächen Technische Aufbauten auf den Dachflächen sind sowohl im erforderlichen Umfang als auch in der Dimensionierung, insbesondere in der Höhe, auf ei n Mindestmaß zu reduzieren und gestalterisch schlüssig in den Gesamtentwurf zu integrieren. Entwurf Investorenwettbewerb Entwicklung und Veräußerung des Areals Hafenweg 34-44 am Stadthafen 1 Münster D&K drost consult GmbH Seite 17 von 19 Kajen 10, 20459 Hamburg I Tel./Fax +49-40-360984-0/-11 I www.drost-consult.de 255_02 4.1.4 Gebäudeökologie/Nachhaltigkeit Das klimaschonende Planen und Bauen darf nicht erst mit der Ausführungsplanung oder der Gebäu- detechnik beginnen. Vielmehr sind schon in dies em frühen Planungsstadium Konsequenzen aus den Abwägungen zwischen verschiedenen Entwurfsaspekten zu beachten. Von den Bietern wird daher ein ökologisches Ge samtkonzept erwartet, dessen Komponenten sinnvoll und wirksam ineinander greifen und das mit dem vorgeschlagenen Entwurfs-/Nutzungskonzept im Einklang steht. Der neue Gebäudekomplex soll unter hohen nach haltigen Standards und entsprechend der Maßga- ben der dann gültigen Fassung der EnEV errichtet werden. Die daraus resultierenden bauphysikali- schen Vorgaben für die Gebäudehülle sind zu berücksichtigen. Hinweise auf den Einsatz regenerativer Energien sind willkommen. Ein besonderes Augenmerk ist auf eine sinnvolle Ausrichtung der Gebäudekörper sowie ein wirtschaftlich und ökologisch sinnvolles A/V- Verhältnis zu legen. Dachbegrünungen können die ökologischen und funktionalen Werte der Neube- bauung erhöhen. Ferner sind die Gesichtspunkte der Nachhaltigkei t aus ökologischer, ökonomischer, sozialer und kul- tureller Sicht über den gesamten Lebenszyklus (also von der Rohstoffgewinnung über die Errichtung bis zum Rückbau) bei der Entwicklung des Gesamtkonzepts mit einzubeziehen. Ein ganzheitliches Energiekonzept ist nicht Bestandteil dieses Wettbewerbs. 4.2 Verkehrs- und freiraumplanerische Zielsetzung 4.2.1 Äußere Erschließung Von den Bietern ist ein grundsätzlich belastbares und intelligentes Erschließungskonzept zu entwi- ckeln, das eine hohe Nutzerqualität bietet. Aus den Zielen des Masterplans Stadthäfen Münster und den vorgesehenen Entwicklungen im Umfeld des Verkaufsgrundstücks ergeben sich nachstehe nde Rahmenbedingungen für die Erschließung des Planungsgebiets. Zwischen den nordöstlich des Verkaufsgrundstücks neu entstehenden Grundstücksgrenzen (zwischen Areal Projekt „Neuhafen“ und Erweiterungsfläche des Geländes der Josef Kuhr Immobilienbesitz GmbH & Co. KG , siehe Punkt 3.1 ) ist ein 10,0 m breiter Erschließungsstich von der Schillerstraße zum Hafenweg und in Verlängerung als Wegefläche bi s zu den Kaiflächen vorgesehen. Diese öffent- lich nutzbare Verkehrsfläche soll auf Höhe der Ewaldistraße angelegt werden und das Verkaufsgrund- stück im Osten erschließen ( siehe Punkt 3.5). Zudem ist geplant, für die neue Straße eine Wendean- lage herzustellen, die für ein dreiachsiges Bemessungsfahrzeug dimensioniert ist ( siehe Punkt 4.2.2). Mit dieser neuen öffentlichen Erschließung wird die Notwendigkeit des weiter östlich vorhandenen Erschließungsstichs parallel zur Rampe der Schill erstraßenbrücke entfallen. Diese wird voraussicht- lich, vorbehaltlich des Ergebnisses des durchzufü hrenden Wettbewerbs für dieses Grundstück, zu- rückgebaut. Die Planung bzw. Gestaltung des neuen Erschließungsstichs ist nicht Gegenstand des Verfahrens (siehe Punkt 3.5). Nach Abriss der OSMO-Hallen zwischen Hafenweg und Schillerstraße im Zuge der Realisierung des Wohnprojekts „Neuhafen“ wird der Hafenweg in diesem Bereich nicht mehr überdacht sein. Jedoch soll er perspektivisch nicht von allgemeinem/öffent lichem Kfz-Verkehr genutzt, sondern primär Fuß- gängern, Radfahrern und Versorgungsfahrzeugen vorgehalten werden. Die Anbindung für den Kfz- Verkehr soll aus westlicher Richtung zukünftig auf Höhe des Verkaufsgrundstücks durch eine Wende- Entwurf Investorenwettbewerb Entwicklung und Veräußerung des Areals Hafenweg 34-44 am Stadthafen 1 Münster D&K drost consult GmbH Seite 18 von 19 Kajen 10, 20459 Hamburg I Tel./Fax +49-40-360984-0/-11 I www.drost-consult.de 255_02 anlage enden, die baulich für ein dreiachsiges Be messungsfahrzeug ausgelegt ist. Hierzu bedarf es der Befahrung des Hafenwegs und des hier betreffende n Grundstücks in je einer Tiefe von 12,50 m. Für den Abschnitt zwischen dem Projekt „Neuhafen“ und dem Verkaufsgrundstück wird der Hafenweg mittelfristig als attraktive Fußgänger- und Radw egeverbindung mit Aufenthaltsqualitäten umgestaltet. Eine Planung bzw. Gestaltung des Hafenweg s (inkl. Wendemöglichkeit) ist nicht Gegenstand des Verfahrens (siehe Punkt 3.5). Auch für den planungsgebietsbezogenen Fuß- und Radverkehr bilden der neue Erschließungsstich und der umgestaltete Hafenweg die Hauptanbindung in nordöstliche bzw. nordwestliche Richtung. Darüber hinaus werden die vorgesehenen Erschließungsstraßen des Wohnprojekts „Neuhafen“ weite- re Fuß- und Radewegeverbindungen vom Hafenweg zur Schillerstraße sowie von West nach Ost er- möglichen (siehe Abb. XX). Ferner soll, wie im Masterplan „Stadthäfen Münster“ dargestellt, die Fußgängerpromenade am nördli- chen Ufer des Stadthafen 1 als ö ffentlich nutzbaren Fuß- und Radweg bis zum Dortmund-Ems-Kanal fortgeführt werden (siehe Punkte 2.3). Die Nutzungs- bzw. Entwurfs konzepte der Bieter müssen folg- lich die Möglichkeit für die bauliche Fortsetzung sicherstellen; eine Planung der Promenade ist nicht Gegenstand des Verfahrens (siehe Punkt 3.5). Gleichwohl ist dafür ab der Kaikante eine 10,0 m breite Fläche von jeglicher Bebauung freizuhalten. Inne rhalb dieser parallel zur Hafenkante verlaufenden Fläche, die zum Teil der Hafenordnung unterliegt, wird die Wegefläche und der Anlegestreifen in einer Breite von 5,00 m ausgeführt ( siehe Punkt 3.4.4). Die Herstellung und Ausgestaltung der Promenade erfolgt entsprechend des westlich bereits herges tellten Abschnitts. Die vorhandenen alten Gleisanla- gen werden dabei integriert. Eine Erreichbarkeit des Promenadenbereichs für not wendige Unterhaltungs- bzw. Instandsetzungsar- beiten ist zu gewährleisten. 4.2.2 Innere und Gebäudeerschließung Grundsätzlich würde eine Berücksichtigung der im Wohnquartier „Neuhafen“ vorgesehenen öffentlich nutzbaren Wege, die in Nord-Süd-Richtung von de r Schillerstraße zum Hafenweg führen, von der Ausloberin begrüßt werden. Eine Fortführung der Verbindungen als durchgängig gradlinige Erschlie- ßung für den Fuß- und Radverkehr bis zur Hafenkante wird in diesem Zusammenhang favorisiert. Zur Erschließung der Neubebauung ist eine in Abhängigkeit zur gewählten Strukturierung der Gebäu- de ausreichende Anzahl an Hauseingängen zu planen. Dabei ist auf die optimale Ausrichtung der vorgeschlagenen Nutzungen bzw. Nutzungseinheiten zu achten. Die Erschließung der einzelnen Nut- zungsbausteine ist entsprechend der unterschiedlichen Anforderungen und unabhängig voneinander durch eigene, ebenerdige Zugänge (barrierefrei) zu entwickeln. Die Adressbildung aller Nutzungen soll von der Hafenstraße aus erfolgen. Auf die Führung der Rettungswege sowie die Anforderungen an Flächen für die Feuerwehr ist im Rahmen der Gebäudeentwicklung besonderes Augenmer k zu richten. Sollten durch die Tiefgarage unterbaute Flächen für das Rettungswegekonzept in Anspruch genommen werden, ist sicherzustellen, dass die Dachfläche der Tiefgarage die anfallenden Lasten aufnimmt. Zum Nachweis der Realisierbarkeit wird eine Darstellung der erforderlichen Rettungswege und Flä- chen für die Feuerwehr hinsichtlich Zufahrten, Aufstell- und Bewegungsflächen entsprechend der DIN 14090 erwartet. Zudem ist auf dem Verkaufsgrundstück die Erreichba rkeit und die Funktionalität für Müllfahrzeuge zu gewährleisten. Entwurf Investorenwettbewerb Entwicklung und Veräußerung des Areals Hafenweg 34-44 am Stadthafen 1 Münster D&K drost consult GmbH Seite 19 von 19 Kajen 10, 20459 Hamburg I Tel./Fax +49-40-360984-0/-11 I www.drost-consult.de 255_02 4.2.3 Kfz- und Fahrradstellplätze Die für die geplanten Nutzungen erforderlichen Pkw-Stellplätze sind auf Grundlage des § 51 BauO NRW auf dem Verkaufsgrundstück vorzugsweise in dezentral erschlosse nen Tiefgaragen unterzu- bringen. Eine attraktive städtebauliche Integrati on der Zufahrtsituation mit besonderer Berücksichti- gung der vorgesehenen Wegeflächen ist sicherzustellen. Gegebenenfalls ist die Realisierung einer gemeinsamen Zufahrt- und Tiefgaragenlösung mit den be- nachbarten neuen Entwicklungen im Anschluss dieses Verfahrens zu prüfen. Grundsätzlich sind Störungen durch Tiefgaragenzu- und -ausfahrt aber auch Beeinträchtigungen die- ser durch geeignete Anordnung zu minimieren. Analog den internen kommunalen Richtlinien für den nutzungsbezogenen Fahrradabstellbedarf (§ 47 (4) BauO NRW) sind quantitativ ausreichende sowie qualitativ und funktional geeignete Fahrradab- stellmöglichkeiten vorzusehen. Bei der Positionierung soll generell ein hoher Komfort für die Nutzer erreicht werden. Gleichsam sollen die Fahrradstellplätze erschließungsgünstig und vor dem Hintergrund eines möglichen Sicherungsbe- dürfnisses der Nutzer geplant werden. 4.2.4 Freiraum Für die Außenanlagen des Planungsareals sind Entw urfsvorschläge zu unterbreiten, die neben einer Gestaltungsdarstellung der Eingangs- und Erschließungsebene der Neubebauung auch Überlegun- gen bezüglich des Übergangs vom Verkaufsgrundstück zu den anschließenden öffentlichen bzw. öf- fentlich nutzbaren sowie privaten Liegenschaften im Westen erkennen lassen. Im westlichen Bereich auf dem Flurstück 196 und dem anschließenden an das Flurstück 195 ( siehe Punkt 3.1 ) bietet sich aus dem städtebaulichen Kontex t die Anlage eines platzähnlich gestalteten, öffentlich nutzbaren Areals auf dem Wettbewerbsgebi et an. Dies scheint auch vor dem Hintergrund eines optional möglichen Querungsbauwerks (z. B. Brücke oder Steg) über das Hafenbecken zur Stärkung der fußläufigen Verknüpfung von Nord- und Südufer des Stadthafens sinnhaft. Um auch eine Verknüpfung auf freiraumplanerische r Ebene mit dem Projekt „Neuhafen“ herzustellen, sollen die dort geplanten Grachten in die Außenraumstrukturierung und -gestaltung übertragen wer- den. Vorstellbar sind in diesem Sinne private Außenbereiche in analoger Lage und Ausmaße zu den Wasserflächen im nördlichen Wohnquartier. Eine Fortführung der Grachten ist nicht erforderlich. 5 VERFAHRENSGRUNDLAGEN Die Verfahrensgrundlagen sind in einem separaten Dokument formuliert.
Vorlage 807 - Anlage 1
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1 e V/0807/2013 Anlag fen 358 335 N _ a: | a , 2: ij c & si Fe: E 3 BE 2 33 5 11: [oJ os ® ‚| ME zu 2 girlllyhll > Pe u U E SuR an Ne# En £ H SE. I ı eh 3 I! © 5 shi il =! SS <ile H (7) Se 2 2 |; E |: Ede: E=] 7 = Pas 3 des ls en? säse o 582 amd „2 A|
Vorlage 807 - Anlage 3
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D&K drost consult GmbH Seite 1 von 19 Kajen 10, 20459 Hamburg I Tel./Fax +49-40-360984-0/-11 I www.drost-consult.de 271_13 ENTWURF – 13.11.2013 Auslobung - Verfahrensteil Investorenwettbewerb mit vorgeschaltetem Bewerbungsverfahren Entwicklung und Veräußerung des Areals Hafenweg 34-44 am Stadthafen 1 Münster ausgelobt durch die Stadt Münster Der Oberbürgermeister vertreten durch das Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung Stadthaus 3 Albersloher Weg 33 48155 Münster im Auftrag der Grundstückseigentümerin und Verkäuferin Stadtwerke Münster GmbH Hafenplatz 1 48155 Münster V/0807/2013 Anlage 3 Entwurf Investorenwettbewerb Entwicklung und Veräußerung des Areals Hafenweg 34-44 am Stadthafen 1 Münster D&K drost consult GmbH Seite 2 von 19 Kajen 10, 20459 Hamburg I Tel./Fax +49-40-360984-0/-11 I www.drost-consult.de 271_15 5 VERFAHRENSGRUNDLAGEN 5.1 Ausloberin Ausloberin des Investorenwettbewerbs ist die Stadt Münster Der Oberbürgermeister vertreten durch das Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung Stadthaus 3 Albersloher Weg 33 48755 Münster im Auftrag der Grundstückseigentümerin und Verkäuferin Stadtwerke Münster GmbH Hafenplatz 1 48155 Münster 5.2 Verfahrensmanagement Die inhaltliche und fachliche Betreuung sowie die organisatorische Abwicklung des Verfahrens erfol- gen durch: D&K drost consult GmbH Kajen 10, 20459 Hamburg Tel.: +49 40 36 09 84-0 Fax: +49 40 36 09 84-11 E-Mail: info@drost-consult.de Internet: www.drost-consult.de 5.3 Verfahrensgrundlagen Das Verfahren erfolgt in Form eines dreiphasigen Investorenwettbewerbs als Grundstücksausschrei- bung zur Veräußerung von großen Bereichen des Grundstücks Hafenweg 36 am Stadthafen 1 in Münster. Anbieterin des Grundstücks ist die Stadt werke Münster GmbH, vertreten durch das Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung der Stadt Münster. Die Ausschreibung ist freibleibend; sie stellt ke ine Ausschreibung nach VOB, VOL oder VOF dar. Aus der Abgabe einer Bewerbung oder eines Angebots lassen sich keine Verpflichtungen der Ausloberin herleiten und es können keine Ansprüche gegen di e Verkäuferin geltend gemacht werden, insbeson- dere auch nicht aus der Nichtberücksichtigung von Teilnahmeanträgen oder Angeboten oder für den Fall, dass eine Vergabe des Grundstücks - aus welchen Gründen auch immer - nicht erfolgt. Die Ausloberin behält sich vor, das Verfahren zu jedem Zeitpunkt bei Vorliegen triftiger Gründe zu modifizieren oder dann zu beenden, wenn nicht genügend belastbare, den Anforderungen dieser Aus- schreibung entsprechende Angebote eingehen. Eins prüche gegen das Verfahren sowie Ansprüche Entwurf Investorenwettbewerb Entwicklung und Veräußerung des Areals Hafenweg 34-44 am Stadthafen 1 Münster D&K drost consult GmbH Seite 3 von 19 Kajen 10, 20459 Hamburg I Tel./Fax +49-40-360984-0/-11 I www.drost-consult.de 271_15 gegen die Ausloberin sind ausgeschlossen, insb esondere bei Nichtberücksichtigung von Angeboten sowie bei Änderung oder Beendigung des Verfahrens. Verfahrensteilnehmer, Mitglieder des Auswahlgremiums bzw. der Jury, sachverständige Beraterinnen und Berater sowie sonstige Personen erklären sich durch ihre Mitwirkung am Verfahren mit den ge- nannten Bedingungen einverstanden. Die Bewerber sollen in der ersten Verfahrensphas e ihre wirtschaftliche Leistungsfähigkeit nachweisen und auf der Basis verbindlicher städtebaulicher Vorgaben ein qualitatives Nutzungskonzept erarbeiten (siehe Punkt 5.8.1 ). Aus den eingereichten Bewerbungen werden 4 - 7 Bieter für die zweite Phase ausgewählt, welche die wirtschaftliche Leistungsf ähigkeit nachweisen konnten und deren Nutzungs- konzeptionen aus Sicht des Auswahlgremiums eine qualitätsvolle und marktg erechte Weiterentwick- lung des Standorts versprechen. In der zweiten Phase sind die eingereichten Nutzungskonzepte von den ausgewählten Bietern zu konkretisieren. Dabei entwickelt jeder Bieter sein eigenes Konzept weiter. Dies inkludiert sowohl die hochbauliche Ausgestaltung der jeweiligen Baukör per als auch die Einreichung eines indikativen Kaufangebots für das Grundstück ( siehe Punkt 5.8.2 ). Die Jury prüft und beurteilt die eingereichten Konzepte bzw. Angebote und spricht eine Empfehlung au s, mit welchen Bietern (bis zu 3) in der an- schließenden dritten Phase über eine Veräußerung des Grundstücks verhandelt werden soll. Die für die dritte Phase ausgewählten Bieter we rden zu einer Abgabe eines verbindlichen Angebots aufgefordert. Zudem sind die eingereichten hochbaulichen Entwürfe gemäß der Empfehlungen der Jury zu überarbeiten und ebenfalls einzureichen. Auch in dieser P hase entwickelt jeder Bieter seinen jeweils eigenen Entwurf weiter (siehe Punkt 5.8.3). Die Ausloberin und die Verkäuferin streben gemeinsam an, große Bereiche des Grundstücks Hafen- weg 34-44 an einen Investor zu veräußern. Eine Teilveräußerung ist nicht vorgesehen. Die Verfahrenssprache ist deutsch. 5.4 Teilnahme Sowohl Einzelinvestoren/-bauträger als auch Inve storen-/Bauträgerkonsortien können Bewerbungen einreichen und Gebote abgeben. Konsortien müssen bereits während des Auslobungsverfahrens durch einen gemeinsamen Vertreter vertreten werden und zum Erwerb des Grundstücks eine Rechts- form annehmen, in der sämtliche Konsortialmitglieder gesamtschuldnerisch haften. Den Investoren/Bauträgern ist freigestellt, ob die mit der Bewerbung/dem Gebot einzureichenden Pla- nungs-/Entwurfsunterlagen durch ein externes vom Investor/Bauträger gewähltes Architekturbüro oder durch im eigenen Unternehmen angestellte Architek ten erstellt werden. Der eventuell notwendige Erwerb eines Nutzungsrechts (§ 31 UrhG) ist Sache des Investors/Bauträgers. Nach Aufforderung zur Teilnahme dürfen Konsortien/Arbeitsgemeinschaften nur mit Zustimmung der Ausloberin und der Verkäuferin verändert oder neu gebildet werden. Entwurf Investorenwettbewerb Entwicklung und Veräußerung des Areals Hafenweg 34-44 am Stadthafen 1 Münster D&K drost consult GmbH Seite 4 von 19 Kajen 10, 20459 Hamburg I Tel./Fax +49-40-360984-0/-11 I www.drost-consult.de 271_15 5.5 Jury Jurymitglieder Hartwig Schultheiß Stadt Münster, Stadtdirektor, Dezernat für Planung, Bau, Wirtschaft und Marketing Christian Schowe Stadt Münster, Leiter Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung N.N. Architekt / Stadtplaner N.N. Architekt / Stadtplaner N.N. Architekt / Stadtplaner Dr. Henning Müller-Tengelmann Kaufmännischer Geschäftsführer, Stadtwerke Münster GmbH Stefan Weber Vorsitzender Aufsic htsrat Stadtwerke Münster GmbH Thomas Fastermann Vorsitzende/r des Planungsausschusses Peter Fischer-Baumeister Bezirksbürgermeister/in Münster-Mitte Stellvertretende Jurymitglieder Siegfried Thielen Stadt Münster, Deze rnent für Planungs- und Baukoordination N.N. Architekt / Stadtplaner Elisabeth Deitermann Stadtwerke Münster GmbH Leiterin Abteilung Recht, Immobilien, Revision, Versicherungen Dr. Michael Jung Stellvertr. Vorsitzende r Aufsichtsrat Stadtwerke Münster GmbH Jürgen Reuter Vertreter des Planungsausschusses Erika Gericke 1. Stellvertr. Bezi rksbürgermeisterin Münster-Mitte Sachverständige Andreas Leifken Stadt Münster, Am t für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung Frau Elke Lutter Stadt Münster, Bauordnungsamt Ralf Kensbock Stadtwerke Münster GmbH Bernhard Recker Stadtwerke Münster GmbH Gäste/Berater Marc Dewald Wolter Hoppenberg, Rechtsanwälte Steuerberater Notar Dr. Thomas Robbers Geschäftsführer Wirtschaftsförderung Münster GmbH Die vorstehenden Angaben zur Zusammensetzung der Jury sind vorläufig. Die Ausloberin behält sich eine Änderung ausdrücklich vor. Sofern eine Änderung der Zusammensetzung der Jury erfolgt, wer- den die Bieter hierüber unterrichtet. 5.6 Entschädigung zur Angebotserstellung/Urheberrecht Die Erstellung eines Angebots wird durch die Ausloberin nicht vergütet. Das Urheberrecht und das Recht auf Veröffentlichung der Entwürfe bleiben jedem Verfasser erhalten. Die Ausloberin hat das Erstveröffentlichungsrecht. Die Entwürfe oder Teile davon kann die Ausloberin ohne Vergütung veröffentlichen und ausstellen. Die Namen der Verfasser werden dabei genannt. Die wirtschaftlichen Details der Kaufangebote we rden von der Ausloberin und dem/n Beauftragten in allen Teilen streng vertraulich behandelt. Sie werden weder veröffentlicht, noch Dritten zur Kenntnis Entwurf Investorenwettbewerb Entwicklung und Veräußerung des Areals Hafenweg 34-44 am Stadthafen 1 Münster D&K drost consult GmbH Seite 5 von 19 Kajen 10, 20459 Hamburg I Tel./Fax +49-40-360984-0/-11 I www.drost-consult.de 271_15 gegeben, die nicht mit der Vorprüfung und Auswahl befasst oder als Mitglieder von Gremien der Aus- loberin oder der Verkäuferin für Entscheidungen im Zusammenhang mit diesem Auslobungsverfahren oder dem späteren Grundstücksverkauf zuständig sind. Gesetzliche Auskunftspflichten bleiben vorbe- halten. 5.7 Ablauf und Termine des Verfahrens Das Verfahren erfolgt in drei aufeinander folgenden Phasen zwecks schrittweiser Verringerung der Zahl der Konzepte bzw. zu verhandelnden Angebote. 5.7.1 Erste Phase - Bewerbung Registrierung und Bewerbungs-/Auslobungsunterlagen Die Bewerbungs- und Auslobungsunterlagen für das Verfahren werden ab dem XX.XX.2013 veröffent- licht und im passwortgeschützten Teilnehmerbereich zusammen mit den verfahrensrelevanten Anla- gen unter www.drost-consult.de zum Download zur Verfügung gestellt. Für den Zugang zu den Unterlagen ist eine kostenfreie Registrierung unter Angabe des Namens, der Firma und der Email-Adresse auf der Internetseit e www.drost-consult.de notwendig (über die Projekt- suche: „Investorenwettbewerb Stadthafen Münster“). Die Bewerber/Bieter sind verpflichtet, die vorge- nannte Website während des Verfahrens bis zu de ssen Abschluss regelmäßig auf neue Inhalte zu prüfen. Auskünfte zu den Bewerbungsunterlagen Rückfragen zur Auslobung sind in der ersten Phase des Verfahrens nicht vorgesehen. Auskünfte be- züglich der Bewerbungsunterlagen werden bis zum XX.XX.2013, 12:00 Uhr durch D&K drost consult GmbH Kajen 10, 20459 Hamburg Tel.: +49 40 36 09 84-0 Fax: +49 40 36 09 84-11 E-Mail: info@drost-consult.de Internet: www.drost-consult.de erteilt. Von einer individuellen Rücksprache der Interessenten mit der Ausloberin bzw. zuständigen Ämtern und Behörden ist abzusehen. Abgabe der Bewerbungen Einlieferungstermin für die unter Punkt 5.8.1 genannten Leistungen ist der XX.XX.2013, 16:00 Uhr . Alle Unterlagen sind per Post oder Kurier in einem verschlossenen Umschlag oder einem sonstigen verschlossenen Behältnis, dessen Verschluss sich nicht ohne Beschädigung öffnen lässt, an D&K drost consult GmbH Kajen 10, 20459 Hamburg zu richten. Die Bewerbungsunterlagen müssen dort bis zu dem oben genannten Termin eingegangen sein. Der Poststempel gilt nicht! Die Verpackungen der Bewerbungen (inkl. alle r erforderlich einzureichenden Unterlagen; siehe Punkt 5.8.1) sind mit dem Vermerk „Stadthafen Münster – Erste Phase“ zu kennzeichnen. Bewerbungen per Fax oder E-Mail sind nicht zugelassen. Die Bewerbung und die zugehörigen Unterlagen werden nicht zurückgesandt. Entwurf Investorenwettbewerb Entwicklung und Veräußerung des Areals Hafenweg 34-44 am Stadthafen 1 Münster D&K drost consult GmbH Seite 6 von 19 Kajen 10, 20459 Hamburg I Tel./Fax +49-40-360984-0/-11 I www.drost-consult.de 271_15 Auswahlgremium Das Auswahlgremium (Vertreter/innen der Ausl oberin/Verkäuferin) tagt voraussichtlich am XX.XX.2013. Die Mitglieder des Auswahlgremiums beurteilen die eingegangenen Bewerbungen an- hand der unter Punkt 5.11.1 genannten Kriterien und wählen 4 - 7 Bieter aus, die für die Teilnahme an der zweiten Verfahrensphase eingeladen werden. Die Ausloberin benachrichtigt alle Bewerber nach der Sitzung über die Entscheidung des Auswahl- gremiums. 5.7.2 Zweite Phase – Investorenwettbewerb Besichtigung des Grundstücks Die für die zweite Phase ausgewählten Bieter haben die Möglichkeit, das Grundstück vom XX.XX 2013 bis zum XX.XX.2013 (montags bis freitags jeweils in der Zeit von XX:00 bis XX:00 Uhr) eigen- ständig zu besichtigen. Der Begehungsbedarf ist bei dem verfahrensbetreuenden Büro anzuzeigen. Eine gemeinsame Besichtigung des Grundstücks ist nicht vorgesehen. Rückfragen Schriftliche Rückfragen zur Auslobung sind bis zum XX.XX 2013, 12:00 Uhr an D&K drost consult GmbH Kajen 10, 20459 Hamburg Tel.: +49 40 36 09 84-0 Fax: +49 40 36 09 84-11 E-Mail: info@drost-consult.de Internet: www.drost-consult.de zu richten. Von einer individuellen Rücksprache der Bieter mit der Ausloberin bzw. zuständigen Äm- tern und Behörden ist abzusehen. Die Ausloberin wird alle notwendigen Informationen und die Antworten auf etwaige Fragen allen Bie- tern der zweiten Phase im passwortgeschützten Teilnehmerbereich unter www.drost-consult.de zur Verfügung stellen. Abgabe indikativer Gebote Einlieferungstermin für die unter Punkt 5.8.2 genannten Leistungen ist der XX.XX.2013, 16:00 Uhr . Alle Unterlagen sind zu richten an: D&K drost consult GmbH Kajen 10, 20459 Hamburg Tel.: +49 40 36 09 84-0 Fax: +49 40 36 09 84-11 E-Mail: info@drost-consult.de Internet: www.drost-consult.de Die Unterlagen müssen dort in einem verschlossenen Behältnis, dessen Verschluss sich nicht ohne Beschädigung öffnen lässt, bis zu dem oben genannten Termin eingegangen sein. Der Poststempel gilt nicht! Die Verpackungen der Gebote/Verfah rensbeiträge sind mit dem Vermerk „Stadthafen Münster – Zweite Phase“ zu kennzeichnen. Entwurf Investorenwettbewerb Entwicklung und Veräußerung des Areals Hafenweg 34-44 am Stadthafen 1 Münster D&K drost consult GmbH Seite 7 von 19 Kajen 10, 20459 Hamburg I Tel./Fax +49-40-360984-0/-11 I www.drost-consult.de 271_15 Jurysitzung Die Jury tagt am XX.XX.2014 . Die Jurymitglieder beurteilen die eingegangenen indikativen Gebote inkl. weiterentwickelter Nutzungskonzepte und hochbaulicher Entwürfe, entscheiden die Rangfolge der Arbeiten/Gebote und formulieren bei Bedarf Empf ehlungen für die weitere Qualifizierung der Kon- zepte. Unter Berücksichtigung der Empfehlungen der Jury werden durch die Ausloberin die Bieter der besten Gebote/Konzepte zur Teilnahme an der dritten Verf ahrensphase aufgefordert und zu Verhandlungs- gesprächen über den zu schließend en Kaufvertrag eingeladen (bis zu 3 Bieter). Die Ausloberin be- nachrichtigt alle Bieter der zweiten Phase nach der Sitzung über die Entscheidung der Jury. Das ab- schließende Protokoll der Sitzung wird allen an der zweiten Phase des Verfahrens beteiligten Perso- nen zugesandt. 5.7.3 Dritte Phase – Verhandlungsgespräche Rückfragen Rückfragen sind bis zum XX.XX.2013, 12:00 Uhr an D&K drost consult GmbH Kajen 10, 20459 Hamburg Tel.: +49 40 36 09 84-0 Fax: +49 40 36 09 84-11 E-Mail: info@drost-consult.de Internet: www.drost-consult.de zu richten. Von einer individuellen Rücksprache de r Bieter mit der Ausloberin bzw. zuständigen Äm- tern und Behörden ist abzusehen. Abgabe verbindlicher Gebote Einlieferungstermin für die verbindlichen Angebote und der - ggf. entsprechend der durch die Jury ausgesprochenen Empfehlungen überarbeiteten - Hochbau- und Nutzungskonzepte ist der XX.XX.2013, 16:00 Uhr. Alle Unterlagen sind zu richten an: D&K drost consult GmbH Kajen 10, 20459 Hamburg Tel.: +49 40 36 09 84-0 Fax: +49 40 36 09 84-11 E-Mail: info@drost-consult.de Internet: www.drost-consult.de Alle Unterlagen des verbindlichen Angebots müssen dort in einem verschlossenen Behältnis, dessen Verschluss sich nicht ohne Beschädigung öffnen lässt, bis zu dem oben genannten Termin eingegan- gen sein. Der Poststempel gilt nicht! Die Verpackungen der Gebote/Verfah rensbeiträge sind mit dem Vermerk „Stadthafen Münster – Dritte Phase“ zu kennzeichnen. Die zum verbindlichen Angebot dazugehörigen Unterlagen werden nicht zurückgesandt. Verhandlungsgespräche Die Ausloberin führt mit den Bietern der besten Gebote Verhandlungsgespräche, zu denen die jeweili- gen Bieter rechtzeitig eingeladen werden. Diese Gespräche dienen der Reduzierung des Bieterkreises Entwurf Investorenwettbewerb Entwicklung und Veräußerung des Areals Hafenweg 34-44 am Stadthafen 1 Münster D&K drost consult GmbH Seite 8 von 19 Kajen 10, 20459 Hamburg I Tel./Fax +49-40-360984-0/-11 I www.drost-consult.de 271_15 auf einen sogenannten „bevorzugten Bieter“. Die Bieter, deren Gebote nicht weiter verhandelt werden sollen, erhalten hierüber eine schriftliche Information. Die für die Verhandlungsgespräche einzureichenden Unterlagen (siehe Punkt 5.8.3) sind vor den Ver- handlungsgesprächen einzureichen. Die Termine fü r diese Abgabe und für das jeweilige Verhand- lungsgespräch werden den Bietern der dritten Phase rechtzeitig vorher bekanntgegeben. 5.8 Leistungen der Bewerber/Bieter im Verfahren 5.8.1 Erste Phase – Bewerbung Das Format der für die Bewerbungen einzureichen den Unterlagen darf DIN A3 nicht überschreiten. Die einzureichenden Unterlagen sind deutlich sichtbar mit Ziffern und Buchstaben in der entsprechend Punkt 5.9.1 vorgegebenen Reihenfolge zu kennzeichnen; die Seiten sind durchgehend zu nummerie- ren. Die Auftraggeberin behält sich vor, über die nachstehenden Angaben hinausgehende Unterlagen zu fordern. Für die Bewerbung sind die Anlagen 00 bis 08 (siehe Punkt 5.9.1 ) vollständig auszufüllen, zu unter- schreiben und abzugeben. Nichtverwendung der o. g. Anlagen führt zum Ausschluss. Gescannte oder kopierte Unterschriften werden nicht zugelassen. 1. Referenzen/Nachweis zur fachlichen Leistungsfähigkeit des Bewerbers Der Bewerbung sind insbesondere vergleichbare, innovative, qualitätsvolle und möglichst aktuelle Referenzprojekte für die Entwicklung eines misc hgenutzten Gebiets mit mindestens zwei der Nut- zungsbausteine „Kreatives“, „Kulturelles“ und “Dienstleistung“ (bis zu 3 Referenzprojekte, nicht älter als 10 Jahre) mit Angaben zu Bauvolumen, Invest itionssumme, Rolle und Aufgabe des Bewerbers, Projektstand, sowie mit Fotos und Plandarstellu ngen beizufügen. Die ausgewählten Referenzen sind unter Verwendung der Anlage 07 aufzulisten. 2. Unterlagen zur Bonität des Investors/Bauträgers Als Nachweis der Bonität sind die Jahresabschlüsse der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre sowie ein aktueller Auszug aus dem Handelsregister einzureichen. Bewerberkonsortien haben diese Unterlagen für jedes einzelne Mitglied vorzulegen. Be steht keine Pflicht zur Aufstellung eines Jahres- abschlusses und existiert ein solcher für das Unternehmen deshalb nicht, kann an seiner Stelle ein Bericht eines Wirtschaftsprüfers oder Steuerberaters über die finanzielle Situation des Unternehmens eingereicht werden, in dem die Einnahmen und Ausgaben, analog der für Gewinn- und Verlustrech- nungen bei kleinen Kapitalgesellschaften geltenden Au fschlüsselung, darzustellen und die Liquiditäts- lage des Unternehmens zu erläutern ist. 3. Name und Leistungsfähigkeit der Architekten Benennung des/der Architekten, mit denen der Bewerber die Bebauung planen will, mit Angabe von Referenzprojekten des/der Architekten (bis zu 3 Referenzprojekte, nicht älter als 10 Jahre). Die aus- gewählten Referenzen sind unter Verwendung der Anlage 08 aufzulisten. Sofern der/die Architekt/en im eigenen Unternehm en des Investors/Bauträgers angestellt ist, sind keine zusätzlichen Referenzen des Architekten einzureichen. Diese sind mit den unter Punkt 5.8.1 Nr. 2 genannten Referenzen abgegolten. Zudem ist eine Bereitschaftserklärung der Architekten zur Zusammenarbeit mit dem Investor – im Falle der Auswahl dieses Investors – vorzulegen, sofern es sich nicht um einen im Unternehmen des Investors angestellten Architekten handelt (siehe Formblatt 06). Entwurf Investorenwettbewerb Entwicklung und Veräußerung des Areals Hafenweg 34-44 am Stadthafen 1 Münster D&K drost consult GmbH Seite 9 von 19 Kajen 10, 20459 Hamburg I Tel./Fax +49-40-360984-0/-11 I www.drost-consult.de 271_15 4. Qualitatives Nutzungskonzept Darstellung des vorgesehenen Nutzungskonzepts anhand einer Entwurfs-/Ideenskizze in frei wählba- rem Maßstab, welche die grundlegenden städtebaulichen Strukturen auf dem Planungsareal aufzei- gen, mit Angaben zu: - den Baukörpern und Geschossigkeiten, - den Leitgedanken, - dem Nutzungsmix und der Nutzungsverteilung, - den avisierten Zielgruppen, - dem Vermarktungskonzept. Zur Verdeutlichung der Nutzungsverteilung sind zudem isometrische Piktogramme in einem frei wähl- baren Maßstab zu erstellen. Die Entwurfs-/Ideenskizze ist inkl. isometrischer Piktogramme sowie ggf. dazugehöriger textlicher Ausführungen auf einem DIN-A3-Blatt einzureichen. 5.8.2 Zweite Phase – Investorenwettbewerb Alle Pläne sind genordet darzustellen. Die folgenden Vorgaben bzgl. Blattformat und Anzahl der zugelassenen Pläne und Erläuterungsblätter sind zwingend einzuhalten. Alle Planbeschriftungen sind in Druckschrift und der Erläuterungsbericht nur in deutscher Sprache anzuf ertigen. Die Präsentationszeichnungen sind ungefaltet und gerollt ein- zureichen. Die geforderten Leistungen – mit Ausnahme der unten aufgeführten Nr. 12 bis 15 - sind jeweils an der rechten oberen Ecke jeder Zeichnung und jeder Textseite durch eine Kennzahl aus sechs verschiede- nen arabischen Ziffern (1 cm hoch/insgesamt 6 cm breit) zu kennzeichnen. Als Kennzahl dürfen weder Datum der Abgabe, Zahlenreihen noch Geburtsdaten der Verfasserinnen und Verfasser gewählt wer- den. Die Leistungen unter Nr. 12 (Kostenschätzung) u nd 13 (indikatives Kaufpreisangebot für das Grund- stück) sind gemeinsam in einem separaten, vers chlossenen, undurchsichtigen Umschlag abzugeben, der lediglich mit der Beschriftung „Kostenschätzung und indikatives Kaufpreisangebot“ sowie der Kennzahl versehen ist. Die Leistungen unter Nr. 14 (Verfassererklärung) und 15 (Verpflichtungserklärung) sind gemeinsam in einem separaten, verschlossenen, undurchsichtige n Umschlag abzugeben, der lediglich mit der Be- schriftung „Verfassererklärung und Verpflichtungserklärung“ sowie der Kennzahl versehen ist. 1. Lageplan (als Dachaufsicht) M 1 : 500 Darstellung der Bebauungsstruktur zur Verdeutlichung des Gesamtkonzepts und der übergeordneten Funktionszusammenhänge unter Angabe der städteb aulich-freiraumplanerischen Struktur und Aussa- gen zu: - Baukörper und Geschossigkeit mit der Darstellung von Nutzungen sowie Gelände- und Gebäude- höhenangaben in m ü. NN, - der Gestaltung des Freiraums, - den Verkehrsflächen (Erschließung und ruhender Verkehr, Ver- und Entsorgung, Anlieferung, Aufstell- und Bewegungsflächen für Rettungsfahrzeuge), - den Abstandsflächen, - der Parzellierung/Realteilbarkeit. Entwurf Investorenwettbewerb Entwicklung und Veräußerung des Areals Hafenweg 34-44 am Stadthafen 1 Münster D&K drost consult GmbH Seite 10 von 19 Kajen 10, 20459 Hamburg I Tel./Fax +49-40-360984-0/-11 I www.drost-consult.de 271_15 2. Nutzungskonzept M 1 : 500 Strukturdarstellungen über alle Geschosse mit Kennzeichnung zu: - den unterschiedlichen Nutzungen unter Verwendung der unter Punkt 9 genannten farblichen Diffe- renzierung, - der Anordnung und der Anzahl der Nutzungseinheiten je Geschoss, - der internen Erschließungsstruktur. 3. Grundriss Erdgeschoss M 1 : 200 Darstellung des Erdgeschossgrundri sses unter Angabe der Achsmaße mit beispielhafter Möblierung der Wohnungen bzw. Nutzungseinheiten und der mit Aussagen zur Gestaltung der Außenräume. Auf- zuzeigen sind: - die Erschließung, Versorgung und Vernetzung der einzelnen Gebäudeteile, - die Mietteilbarkeit bzw. Teilbarkeit der Nutzungseinheiten (bei gewerblicher Nutzung), - die Anbindung des Plangebiets an die Umgebung, Anschlüsse an die angrenzenden Straßenräu- me, - die privaten und öffentlichen Freiflächen, - die Erschließung aller Nutzungseinheiten - der Brandschutz (z. B. Fluchtweglängen). 4. Ober-/Regelgeschosse M 1 : 200 Darstellung aller Obergeschossgrundrisse unter Angabe der Achsmaße mit beispielhafter Möblierung. Identische Geschosse sind als Regelgeschoss abzub ilden. In den Grundrissen ist die Erschließung, Versorgung und Vernetzung der einzelnen Gebäudete ile sowie der Brandschutz (z. B. Fluchtweglän- gen) darzustellen. 5. Schnitte/Ansichten M 1 : 200 Darstellung frei wählbarer, zum Verständnis des Konzepts erforderlicher und den Bezug zur umge- benden Bebauung verdeutlichender Schnitte. Sämtliche Schnitte sind mit Höhenangaben (bezogen auf NN) zu versehen. Ansichten sind aus allen vier Himmelsrichtungen darzustellen. 6. Skizzen und Perspektiven Freie Darstellungen in Form von Isometrien oder so nstigen Visualisierungen zur Erläuterung der ent- wurfsbestimmenden Leitidee. Standorte für Visualis ierungen sind konzeptabhängig so zu wählen, dass der Charakter und die Atmosphäre der Neubebauung deutlich werden. Die Visualisierungen sollen aus Augenhöhe erfolgen. Die umgebende Bebauung ist als Massenmodell darzustellen. 7. Erläuterungsbericht Der Erläuterungsbericht soll das Nutzungskonzept und die Entwurfsvorstellungen verdeutlichen und alle für eine Beurteilung maßgeblichen Hinweise der städtebaulichen, gestalterischen, funktionalen Lösungen enthalten, die nicht aus den Zeichnungen hervorgehen (max. 2 DIN-A4-Seiten). 8. Flächenberechnungen und -kenndaten Die Flächenberechnungen sind auf den vorbereiteten Berechnungsblättern abzugeben, Rechenansät- ze sind zusätzlich nachvollziehbar darzustellen (siehe Anlage 29). Zudem sind zum städtebaulichen Konzept Flächenkenndaten unter Verwendung des Formblatts 23 einzureichen. 9. Prüfpläne Für die Vorprüfung ist zusätzlich zu den Präsentatio nsplänen ein Plan-Satz Prüfpläne (gefaltet) mit allen zur Berechnung notwendigen Maßen und Angaben abzugeben. Die Darstellungen der Grundris- Entwurf Investorenwettbewerb Entwicklung und Veräußerung des Areals Hafenweg 34-44 am Stadthafen 1 Münster D&K drost consult GmbH Seite 11 von 19 Kajen 10, 20459 Hamburg I Tel./Fax +49-40-360984-0/-11 I www.drost-consult.de 271_15 se, Schnitte und Ansichten müssen die zur Ermittlung der Flächen und des umbauten Raums erforder- lichen Aussagen treffen. In den Prüfplänen muss eine Grundvermaßung (Grobabmessung der Achsen und Außenmaße) der zur Berechnung notwendigen Längen und Höhen enthalten sein. Berechnete Flächen sind in den jeweiligen Räumen im Prüfplan zu vermerken (z. B. Raumstempel). Für die Vorprüfung sind in den Prüfplänen zur ei ndeutigen Abgrenzung die Flächenarten (nach DIN 277) wie folgt zu kennzeichnen: Nutzfläche (NF) Kreativ-Nutzungen hellblau (RGB 165/230/255) Kultur dunkelblau (RGB 0/100/175) Dienstleitung orange (RGB 255/153/0) Wohnen rot (RGB 255/0/0) Privater Außenraum (Balkone etc.) grün RGB 0/176/80) Öffentlicher Außenraum hellgrün ( (RGB 146/208/80) Verkehrsfläche (VF) grau (RGB 191/191/191) Technische Funktionsfläche (TF) gelb (RGB 255/255/0) Die Prüfpläne sollen mit den vor gegebenen farbigen Flächenbelegu ngen zusätzlich als .dxf/.dwg- Dateien abgegeben werden, so dass ein digitales Aufmaß der Flächen durch die Vorprüfung möglich ist (keine Layout-Dateien). 10. Einsatzmodell 1: 500 Auf der separat gelieferten Einsatzplatte ist ein M odell anzufertigen, das sich in das vorhandene Um- gebungsmodell einsetzen lässt. Das Modell ist transportsicher zu verpacken und mit dem Vermerk „Stadthafen Münster – Zweite Phase“ zu versehen. Die Kennzahl ist unter der Einsatzplatte aufzu- bringen. 12. Kostenschätzung zur Schätzung der Bau- und Baunebenkosten nach DIN 276 (KG 200 bis 700, 2. Stelle) sowie der Gesamtinvestitionskosten (siehe Anlage 30 und Formblatt 25). Die Kostenschätzung ist gemeinsam mit dem indikativen Kaufpreisangebot (siehe Nr. 13) in einem separaten, verschlossenen, undurchsichtigen Umschlag abzugeben, der lediglich mit der Beschriftung „Kostenschätzung und indikatives Kaufpreisangebot“ und der Kennzahl versehen ist. 13. Indikatives Kaufpreisangebot für das Grundstück dargestellt als Gesamtpreis pro m² Grundstücksf läche und pro m² Bruttogrundfläche unter Verwen- dung des Formblatts 27. Das indikative Kaufpreisgebot ist mit den unter Punkt 5.9.2 genannten Form- blättern 20 bis 27 vollständig einzureichen und zu unterzeichnen. Folgende Anlagen sind zusätzlich zu den Formblättern einzureichen: - Bankschreiben, das in Kenntnis des Geschäftsm odells des Bieters die Fremdfinanzierung in Aus- sicht stellt unter Verwendung der Anlage 28 (siehe auch Formblatt 25). - Zeit-Maßnahmenplan, der nachvollziehbar aufzeigt, wie und bis wann die geplante Bebauung fertig gestellt wird (siehe Formblatt 26). - Vermarktungskonzept, das erläutert, welche Nutzungsbausteine an welche Klientel zu welchen Verkaufspreisen bzw. Nettokaltmieten die Nutzungseinheiten vermarktet werden sollen ( siehe auch Formblatt 24). Das indikative Kaufpreisangebot ist gemeinsam mit der Kostenschätzung (siehe Nr. 12) in einem se- paraten, verschlossenen, undurchsichtigen Umschlag abzugeben, der lediglich mit der Beschriftung „Kostenschätzung und indikatives Kaufpreisangebot“ sowie der Kennzahl versehen ist. Entwurf Investorenwettbewerb Entwicklung und Veräußerung des Areals Hafenweg 34-44 am Stadthafen 1 Münster D&K drost consult GmbH Seite 12 von 19 Kajen 10, 20459 Hamburg I Tel./Fax +49-40-360984-0/-11 I www.drost-consult.de 271_15 14. Verfassererklärung Abzugeben auf beigefügtem Vordruck, unterschrieben mit Angabe aller an der Entwurfslösung betei- ligten Personen (siehe Formblatt 21). Die Verfassererklärung ist gemeinsam mit der Verpflichtungser- klärung (siehe Nr. 15) in einem separaten, versch lossenen, undurchsichtigen Umschlag einzureichen, der lediglich mit der Beschriftung „Verfassererklärung und Verpflichtungserklärung“ sowie der Kenn- zahl versehen ist. 15. Verpflichtungserklärung zur Nutzung digitaler Daten Das beigefügte Formblatt der Verpflichtungserklärung ist unterschrieben und gemeinsam mit der Ver- fassererklärung (siehe Nr. 14) in einem separat en, verschlossenen, undurchsichtigen Umschlag ein- zureichen, der lediglich mit der Beschriftung „Ver fassererklärung und Verpflichtungserklärung“ sowie der Kennzahl versehen (siehe Formblatt 22). 16. Verzeichnis der eingereichten Unterlagen (siehe Formblatt 20) 17. Digitale Unterlagen Alle unter 1. bis 13. (bis auf das Bankschreibe n) aufgeführten Leistungen sind auf einer CD-ROM ab- zugeben. Die Präsentationspläne müssen als JPG-Dateien („Qualität maximal“, Baseline optimiert im CMYK-Modus mit 150 dpi) und als pdf-Dateien abgespeichert sein. Die Prüfpläne sollen mit den farbi- gen Flächenbelegungen zusätzlich als .dxf/.dwg-Dateien hinterlegt werden, so dass ein digitales Auf- maß der Flächen durch die Vorprüfung möglich ist (keine Layout-Dateien). Hängeplan Zur Präsentation der Entwürfe steht je teilnehmendem Büro eine Gesamtfläche mit den Maßen 2,40 m Breite und 1,80 m Höhe zur Verfügung (siehe Hängeplan). DIN A0, Querformat (120 x 90 cm) Skizzen/Perspektiven DIN A0, Querformat (120 x 90 cm) Ober-/Regelgeschosse (M 1:200) Schnitte/Ansichten (M 1:200) DIN A0, Querformat (120 x 90 cm) Ober-/Regelgeschosse (M 1:200) Schnitte/Ansichten (M 1:200) DIN A0, Querformat (120 x 90 cm) Lageplan (M 1:500) Nutzungskonzept (M 1:500) Erdgeschoss (M 1:200) Entwurf Investorenwettbewerb Entwicklung und Veräußerung des Areals Hafenweg 34-44 am Stadthafen 1 Münster D&K drost consult GmbH Seite 13 von 19 Kajen 10, 20459 Hamburg I Tel./Fax +49-40-360984-0/-11 I www.drost-consult.de 271_15 5.8.3 Dritte Phase - Verhandlungsgespräche 1. Nutzungskonzept und hochbaulicher Entwurf Im Rahmen der Verhandlungsgespräche sind das Nutzungskonzept und hochbauliche Entwurfskon- zept vorzustellen, die - sofern durch die Jury Empfehlungen zur Überarbeitung/Prüfung formuliert wur- den – einen im Vergleich zur zweiten Phase weit erentwickelten Stand aufzeigen. Änderungen sind eindeutig darzustellen. Die Vorstellung des Nutzungs- und Entwurfskonzep ts soll über eine Beamerpräsentation erfolgen. Zusätzlich sind für das Auswahlgremium gedruckte Fassungen (mind. zehnfache Ausführung) der Präsentation zum Termin der Verhandlungsgespräc he als Handout mitzubringen. Die Präsentation anhand von geplotteten Entwurfsplänen ist nicht vorgesehen. Das für diese Präsentation von den Bietern zu erstel lende digitale Dokument (.pdf-Datei) ist gemein- sam mit den unter Nr. 2 und 3 genannten Leistungen (siehe unten) vor den Verhandlungsgesprächen einzureichen. Die Termine für die Abgabe der Unterlagen und für das jeweilige Verhandlungsgespräch werden den Bietern der dritten Phase rechtzeitig bekanntgegeben. 2. Verbindliches Kaufpreisangebot für das Grundstück Einreichung eines für das weitere Verfahren verbindlichen, aber noch nicht notariell zu beurkunden- den Kaufpreisangebots für das Grundstück, das ggf. erforderliche Anpassungen des Nutzungskon- zepts und hochbaulichen Entwurfs berücksichtigt, sofern hierzu durch die Jury Empfehlungen ausge- sprochen wurden. Das verbindliche Kaufpreisangebot ist als Gesamt preis pro m² Grundstücksfläche und pro m² Brutto- grundfläche unter Verwendung des Formblatts 40 einzureichen. Mit diesem Angebot sind ebenfalls die unter Punkt 5.9.3 genannten Formblätter 35 bis 40 sowie die nachstehend aufgeführten Anlagen voll- ständig einzureichen und zu unterzeichnen: - Bankschreiben, das in Kenntnis des Geschäftsm odells des Bieters die Fremdfinanzierung in Aus- sicht stellt unter Verwendung der Anlage 28 (siehe auch Formblatt 38). - Zeit-Maßnahmenplan, der nachvollziehbar aufzeigt, wie und bis wann die geplante Bebauung fertig gestellt wird (siehe Formblatt 39). - Vermarktungskonzept, das erläutert, welche Nutzungsbausteine an welche Klientel zu welchen Verkaufspreisen bzw. Nettokaltmieten die Nutzungseinheiten vermarktet werden sollen ( siehe auch Formblatt 37). 3. Änderungs- und Ergänzungsvorschläge zum Vertragswerk Darstellung der Änderungswünsche zum Vertragswerk. Auf der Basis der eingegangen Änderungswünsche, die von der Verkäuferin geprüft und ggf. akzep- tiert werden, sowie möglicherweise mit weiteren seitens der Verkäuferin vorgenommenen Änderungen und Ergänzungen erstellt die Verkäuferin ggf. modifizierte Vertragsentwürfe. Nähere Informationen/Details zu den Verhandlungen werden den ausgewählten Bietern rechtzeitig schriftlich mitgeteilt. Entwurf Investorenwettbewerb Entwicklung und Veräußerung des Areals Hafenweg 34-44 am Stadthafen 1 Münster D&K drost consult GmbH Seite 14 von 19 Kajen 10, 20459 Hamburg I Tel./Fax +49-40-360984-0/-11 I www.drost-consult.de 271_15 5.9 Verfahrensunterlagen Folgende Unterlagen werden im Teilnehmerbereich unter www.drost-consult.de zum Download zur Verfügung gestellt: 5.9.1 Erste Phase - Bewerbung Die nachstehend aufgeführten Formblätter sind zusätzlich zu den Leistungen unter Punkt 5.8.1 voll- ständig auszufüllen und unterschrieben einzureichen: Auslobungsbroschüre Anlagen Investor/Bauträger Formblätter 00 Verzeichnis der eingereichten Unterlagen 01 Anerkennung der Verfahrensbedingungen 02 Verfassererklärung 03 Verpflichtungserklärung 04 Angaben zum Bieter/zur Bietergemeinschaft 05 Erklärung zur Beauftragung des Partnerarchitekten 06 Bereitschaftserklärung Architekt Sonstige 07 Vorlage Referenzblätter Investor/Bauträger Anlagen Architekt 08 Vorlage Referenzblätter Architekt Weitere Anlagen zur Verwendung und Information 09 Auszug aus der DSGK 10 Masterplan 11 Vorlage V/0843/2012 „Städtebauliche Optimierung nördlich Stadthafen 1“ 12 Lageplan 13 Flurkarte 14 Übersichtsplan mit angrenzenden Maßnahmen und „Neuhafen“/Definition Baufelder 15 Statikgutachten OSMO-Hallen 16 Plangrundlage Grundriss/Schnitt OSMO-Hallen 17 Höhenabwicklung der wasserseitigen Gebäudefront 18 Kreativkai – Entwurf Wegefläche 19 Fotografische Bestandsaufnahme 5.9.2 Zweite Phase - Investorenwettbewerb Die nachstehend aufgeführten Formblätter sind zusätzlich zu den Leistungen unter Punkt 5.8.2 voll- ständig von dem Investor/Bauträger auszufüllen und unterschrieben einzureichen: Einsatzplatte für den Modellbau Anlagen Investor/Bauträger Formblätter 20 Verzeichnis der eingereichten Unterlagen 21 Verfassererklärung 22 Verpflichtungserklärung 23 Flächenkenndaten Städtebauliches Konzept 24 Vermarktungskonzept Entwurf Investorenwettbewerb Entwicklung und Veräußerung des Areals Hafenweg 34-44 am Stadthafen 1 Münster D&K drost consult GmbH Seite 15 von 19 Kajen 10, 20459 Hamburg I Tel./Fax +49-40-360984-0/-11 I www.drost-consult.de 271_15 25 Finanzierungskonzept 26 Zeit- Maßnahmenplan 27 Indikatives Kaufangebot Sonstige 28 Musterfinanzierungszusage Anlagen Architekt/ 29 Flächenberechnungsliste 30 Kostenschätzung Weitere Anlagen zur Verwendung und Information 31 Konzeption „HafenCenter“ 32 Leitungspläne 33 Altlastenauskunft 34 Kaufvertragsentwurf 5.9.3 Dritte Phase - Verhandlungsgespräche Die nachstehend aufgeführten Formblätter sind zusätzlich zu den Leistungen unter Punkt 5.8.2 voll- ständig von dem Investor/Bauträger auszufüllen und unterschrieben einzureichen: Anlagen Investor/Bauträger Formblätter 35 Verzeichnis der eingereichten Unterlagen 36 Flächenkenndaten Städtebauliches Konzept 37 Vermarktungskonzept 38 Finanzierungskonzept 39 Zeit- Maßnahmenplan 40 Verbindliches Kaufangebot 5.10 Vorprüfung Die Vorprüfung erfolgt durch D&K drost consult GmbH Kajen 10, 20459 Hamburg Tel.: +49 40 36 09 84-0 Fax: +49 40 36 09 84-11 E-Mail: info@drost-consult.de Internet: www.drost-consult.de Die eingereichten Unterlagen werden anhand von Prüfkriterien durch die Vorprüfung und die sachver- ständigen Beraterinnen und Berater geprüft. Die Prüfung erfolgt als Faktenprüfung ohne Bewertung, die dem Urteil der Jury vorgreifen könnte. Entwurf Investorenwettbewerb Entwicklung und Veräußerung des Areals Hafenweg 34-44 am Stadthafen 1 Münster D&K drost consult GmbH Seite 16 von 19 Kajen 10, 20459 Hamburg I Tel./Fax +49-40-360984-0/-11 I www.drost-consult.de 271_15 5.11 Beurteilungskriterien Die Beurteilung der eingereichten Konzepte und Gebote erfolgt durch die Jury anhand der nachfol- gend aufgeführten Kriterien. Die Jury hat das Recht, die hierzu formulierten Bewertungsmerkmale zu ergänzen, zu ändern oder zu modifizieren. Die dargestellte Reihenfolge ist nicht als Wertung zu be- trachten. 5.11.1 Erste Phase – Bewerbung A. Leistungsfähigkeit der Bewerber Bewertungsmerkmale: - Bonität des Bewerbers (des Investors/Bauträgers) - Leistungsfähigkeit/Erfahrung des Bewerbers (des Investors/Bauträgers) - Fachkunde/Leistungsfähigkeit der benannten Architekten (anhand der eingereichten Referenzen) B. Vergleichbarkeit Referenzprojekte Investor Bewertungsmerkmale: - Vergleichbare Grundstücksgröße - Vergleichbare Nutzungsmischung - Vergleichbare Qualität C. Vergleichbarkeit Referenzprojekte Architekt/in Bewertungsmerkmale: - Vergleichbare Grundstücksgröße - Vergleichbare Nutzungsmischung - Vergleichbare Qualität D. Qualität Nutzungskonzept Bewertungsmerkmale: - Städtebau - Nutzungsverteilung und -mix - Zielgruppen und Vermarktungskonzept Die Beurteilung der Kriterien erfolgt unter Verwendung einer Punktematrix durch Mehrheitsentschei- dung. Für die Kriterien A bis D können jeweils 0 bis 3 Punkte erreicht werden. Die Punktevergabe findet jeweils nach einer offenen Diskussion anhand der den Kriterien zugewiesenen Bewertungsmerkmale statt. Insgesamt können für die Kriterien A bis D maximal 12 Punkte vergeben werden. Ergebnis der Auswahlsitzung ist eine Rangfolge der eingereichten Konzepte, die sich aus der Gesamt- punktzahl der Kriterien A bis D ergibt. Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberzahl nach einer objektiven Auswahl entsprechend der zu Grunde gelegten Kriterien zu hoch, behält sich die Auftragge- berin vor, die Teilnehmeranzahl zu erhöhen oder unter den verbliebenen Bewerbern zu losen. Ausloberin und Verkäuferin behalten sich ausdrücklic h vor, Bewerber ungeachtet der erreichten Punkt- zahl nicht zu berücksichtigen, wenn sie wegen fehlender Bonität oder wegen mangelnder Zuverlässig- keit, Erfahrung, Leistungsfähigkeit und/oder Fa chkunde des eigenen Unternehmens/Konsortiums oder des eingeschalteten Architekturbüros als ungeeignet für die spätere Durchführung des Investitions- und Bauvorhabens erscheinen. Sollten entsprechende Um stände nachträglich eintreten (z.B. durch Insol- venzeröffnung), bleibt auch ein nachträglicher Ausschluss vorbehalten. Entwurf Investorenwettbewerb Entwicklung und Veräußerung des Areals Hafenweg 34-44 am Stadthafen 1 Münster D&K drost consult GmbH Seite 17 von 19 Kajen 10, 20459 Hamburg I Tel./Fax +49-40-360984-0/-11 I www.drost-consult.de 271_15 5.11.2 Zweite Phase – Investorenwettbewerb E. Qualität des Bebauungsentwurfs Bewertungsmerkmale: - Einhalten der Vorgaben aus dem Masterplan - Qualität der Abweichungen vom Masterplan - Einfügen in das städtebauliche Umfeld und Übergang zu angrenzenden Bereichen - Vernetzung zwischen Stadthafen 1 und nördlich projektiertem Wohnprojekt „Neuhafen" - Straßenraumbildende Qualität der Bebauung - Wirkung der Gebäudesilhouette - Außenwirkung, Adressbildung und Fassadengestaltung - (Teil-) Erhalt der OSMO-Hallen - Erschließungskonzept (inkl. Ver- und Entsorgung) - Freiraumkonzept F. Qualität des Nutzungskonzepts Bewertungsmerkmale: - Idee, Image und Identifikationspotenzial - Qualität/Organisation der Grundrissgestaltung für die unterschiedlichen Nutzungen - Funktionalität und Flexibilität der Grundrissgestaltung - Nutzungsverteilung- und mix - Umgang mit der Lärmbelastung - Ökologie und Nachhaltigkeit G. Chancen und Risiken der Realisierung Bewertungsmerkmale: - Marktfähigkeit (Erreichbarkeit der Zielgruppen) - Angemessene Herstellungskosten - Planungs- und bauordnungsrechtliche Realisierbarkeit (Genehmigungsrisiko) - Bautechnische und statische Realisierbarkeit - Realisierbarkeit der vorgelegten Finanzierung - Chancen/Angemessenheit des vorgeschlagenen Realisierungszeitraums H. Grundstückspreisgebot Bewertungsmerkmale: - Höhe des Grundstückspreises in €/qm Grundstück - Zusätzlich ist die Höhe des Grundstückspreises in €/qm BGF zur Information beizufügen. Die Beurteilung der Kriterien erfolgt unter Verwendung einer Punktematrix durch Mehrheitsentschei- dung. Für die Kriterien E bis H können jeweils 0 bis 3 Punkte erreicht werden. Die Punktevergabe findet jeweils nach einer offenen Diskussion anhand der den Kriterien zugewiesenen Bewertungsmerkmale statt. Insgesamt können für die Kriterien E bis H maximal 12 Punkte vergeben werden. Folgende Gewichtungen finden bei den Bewertungskriterien Anwendung: Konzeptqualität 70 % - Die erreichte Punktzahl in Kriterium E wird mit 20 % gewichtet. - Die erreichte Punktzahl in Kriterium F wird mit 20 % gewichtet. - Die erreichte Punktzahl in Kriterium G wird mit 30 % gewichtet. Entwurf Investorenwettbewerb Entwicklung und Veräußerung des Areals Hafenweg 34-44 am Stadthafen 1 Münster D&K drost consult GmbH Seite 18 von 19 Kajen 10, 20459 Hamburg I Tel./Fax +49-40-360984-0/-11 I www.drost-consult.de 271_15 Höhe des gebotenen Kaufpreises 30 % - Die erreichte Punktzahl in Kriterium H wird mit 30 % gewichtet. Das Kriterium H wird objektiv bepunktet, wobei 3 Punkte für den höchsten gebotenen Preis und 0 Punk- te für den niedrigsten überhaupt akzeptablen Preis vergeben werden. Die Punkte der dazwischen lie- genden Gebote werden durch lineare Interpolation ermittelt. Ein Kaufpreis, der unter dem durch das Verkehrswe rtgutachten ermittelten Marktpreis liegt, wird aus haushalts- sowie beihilferechtlichen Gründen nicht akzeptiert. Ergebnis der Jurysitzung ist eine Rangfolge der Konz epte/Gebote der zweiten Phase, die sich aus der gewichteten Gesamtpunktzahl der Kriterien E bis H ergibt. 5.12 Grundstückskaufvertrag Als wesentliche Bestandteile des Kaufvertrags sind vorgesehen: - Mindestkaufpreis gemäß Gutachten des unabhängigen Sachverständigen - Fälligkeit des Kaufpreises - begrenzte Beteiligung an Sanierungskosten bei Altlasten/Rücktrittsrechte - Verkauf mit Bauverpflichtung binnen 5 Jahren ab Baugenehmigung - Rechte für Trafostationen u. ä. Anlagen sowie Leitungsrechte (dingliche Sicherung) - Duldung von Emissionen (dingliche Sicherung) - Vergnügungsstättenverbot (dingliche Sicherung) - Spundwand- und Verankerungsrecht (dingliche Sicherung) - Wasserfahrzeugan- und -ablagerecht sowie Betretungs- und Gehrecht (dingliche Sicherung) - Verpflichtung zum Anschluss an Fernwärmeverso rgungsnetz und Abnahmeverpflichtung zu den jeweils üblichen Konditionen - Verpflichtung zur Überlassung der Wegeflächen am Wasser an Stadt Münster unter Übernahme der Verkehrssicherungspflicht 5.13 Haftung Die Angaben in diesem Verfahren beruhen ausschließlich auf denen der Ausloberin und der Verkäufe- rin, deren Mitarbeitern bzw. deren Beratern zur Verfügung stehenden Informationen sowie auf einer Reihe von Annahmen, die sich als richtig oder unrichtig erweisen können. Sie geben teilweise die ge- genwärtige Meinung der Ausloberin und der Verkäuferin hinsichtlich möglicher zukünftiger Ereignisse wieder, sind jedoch ungewiss und unterliegen daher Risiken bzw. Veränderungen. Die tatsächlich ein- tretenden Ereignisse können erheblich von den Me inungen und Prognosen der Ausloberin und der Verkäuferin abweichen. Von der Ausloberin und de r Verkäuferin gemachte Angaben erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit der Informationen. Für nicht schriftlich erteilte oder bestätigte Angaben, die von den Angaben der Ausloberin und der Verkäuferin abweichen, übernehmen die Ausloberin und die Verkäuferin keinerlei Haftung. Eine Haftung der Ausloberin und der Verkäuferin für die Richtigkeit und Vollständigkeit der zur Verfügung gestellten Informationen ist ausgeschlossen. Die vorgenannten Haftungsausschlüsse beziehen sich auch auf alle weiteren, an diesem Verfahren beteiligten Fachbehörden. Für Beschädigung oder Verlust von eingereichten Un terlagen haften die Ausloberin, die Verkäuferin und ihre Beauftragten nur im Falle nachweisbar schuldhaften Verhaltens. Entwurf Investorenwettbewerb Entwicklung und Veräußerung des Areals Hafenweg 34-44 am Stadthafen 1 Münster D&K drost consult GmbH Seite 19 von 19 Kajen 10, 20459 Hamburg I Tel./Fax +49-40-360984-0/-11 I www.drost-consult.de 271_15 5.14 Vertraulichkeit Die Verfahrensbeteiligten werden über sämtliche Inhalte der Auslobung und des Verfahrens Still- schweigen bewahren und diese Dritten bis zur Ve röffentlichung des Verfahrensergebnisses durch die Ausloberin/Verkäuferin nicht zugänglich machen. 5.15 Sonstiges Von einer individuellen Rücksprache der Bewerber/Bieter mit den jeweiligen Ämtern oder der Auslobe- rin bzw. mit der Verkäuferin ist abzusehen. Fragen zu den Inhalten dieser Auslobung und zum Verfah- ren sind ausschließlich an das verfahrensbetreuende Büro (D&K drost consult GmbH) zu richten.
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: mehrheitlich abgelehnt
Zur SitzungBeschluss: mehrheitlich geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungBeschluss: mehrheitlich geändert beschlossen
Zur SitzungOrte (15)
- Schillerstraße
- Wolbecker Straße
- Hafenstraße
- Hafenweg 34
- Lütkenbecker Weg
- Albersloher Weg 33
- Hafenplatz 1
- Hansaring
- Am Mittelhafen
- Umgehungsstraße
- Kiesekamps Mühle
- Soester Straße
- Emdener Straße
- Ewaldistraße
- Promenade
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Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0807/2013
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 18.10.2013
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37