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V/0807/2013

Investorenwettbewerb nördlich Stadthafen 1, Flächen der Stadtwerke Münster GmbH (Hafenweg 34-44)

Vorlagen 18.10.2013

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 12.02.2014, TOP 19

Beschlussvorlage

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Vorlage 807 - Anlage 2

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Vorlage 807 - Anlage 1

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Vorlage 807 - Anlage 3

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Beschlussvorlage

10393 Zeichen

V/0807/2013 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Investorenwettbewerb nördlich Stadthafen 1, Flächen der Stadtwerke Münster GmbH (Hafenweg 
34-44) 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
03.12.2013 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung 
05.12.2013 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft Vorberatung 
11.12.2013 Hauptausschuss Vorberatung 
11.12.2013 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
Die Auslobungsinhalte gem. Anlage 2 und 3 als Grundlage für die Durchführung eines Investo-
renwettbewerbes für die Flächen der Stadtwerke Münster GmbH (Hafenweg 34-44) nördlich des 
Stadthafen 1 werden beschlossen. 
 
 
Begründung: 
 
Grundlegendes 
 
Auf der Grundlage des Ratsbeschlusses zur Vorlage V/0843/2012 „Städtebauliche Optimierung 
nördlich Stadthafen 1“ vom 06.02.2013 haben die Stadtwerke Münster GmbH die Planungsverwal-
tung der Stadt Münster beauftragt, einen Investorenwettbewerb für die Flächen der Stadtwerke 
Münster GmbH vorzubereiten und durchzuführen. Das Büro D&K drost consult GmbH aus Ha m-
burg wurde im Auftrag der Stadtwerke Münster GmbH von der Verwaltung mit dem Verfahrensma-
nagement beauftragt.  
 
Das unten näher beschriebene Verfahren soll zur Jahresmitte 2014 abgeschlossen werden. Die 
Ergebnisse sollen in den in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan Nr. 541 - Stadthafen I / Schil-
lerstraße / Lütkenbecker Weg / Bundesstraße B 51 / Albersloher Weg - einfließen. 
 
Um eine gem. den Zielen des Masterplans Stadthäfen Münster geforderte Verknüpfung zwischen 
dem Stadthafen 1 und dem Herz -Jesu-Viertel zu gewährleisten, ist eine enge Abst immung dieses  
Investorenverfahrens mit den strukturellen und städtebaulichen Inhalten des „Neuhafen“ -
Konzeptes für die Bereiche nördlich des Hafenweges erforderlich. Die entsprechende Plangrun d-
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0807/2013 
Auskunft erteilt: 
Herr Leifken 
Ruf: 
492 61 81 
E-Mail: 
LeifkenA@stadt-muenster.de  
Datum: 
25.10.2013 
Öffentliche Beschlussvorlage

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V/0807/2013 
lage, die ein wesentlicher Bestandteil der Auslobungsunterlage n sein wird,  wird im Rahmen der 
Beratungen in den Gremien vorgestellt.  
 
Gem. Ratsbeschluss vom 06.02.2013 zur Vorlage V/0843/2012 „Städtebauliche Optimierung nörd-
lich Stadthafen 1“ werden für die benachbarten Grundstücke/Grundstücksbereiche Direktvergaben 
an die Kuhr Immobilienbesitz GmbH  CoKG (Hafenweg 46/48) und den Coppenrath -Verlag (Ha-
fenweg 30) mit entsprechenden Auflagen zur Durchführung von Wettbewerbsverfahren vorbereitet. 
Die Abgrenzungen der jeweiligen Verfahren sind der Anlage 1 zu entnehmen.  
 
 Der städtebaulich-architektonische Wettbewerb sowie die Veräußerung einer Teilfläche der 
o.g.  Grundstücke an die Kuhr Immobilienbesitz GmbH CoKG werden derzeit vorbereitet. 
Die Erwerbsabsichten auf der Grundlage der Bedingungen der Stadtwerke Münster Gmb H 
wurden von der Kuhr Immobilienbesitz GmbH CoKG wiederholt bestätigt. Die Inhalte des 
erforderlichen städtebaulich-architektonischen Wettbewerbes für die ca. 1 ha große Fläche 
sind aus dem Masterplan Stadthäfen und den hierzu auf Basis der Vorlage V/0800/ 2011 
am 14.12.2011 ergangenen Beschlüssen des Hauptausschusses abgeleitet. Somit sind die 
städtebaulichen und strukturellen Ziele auch auf die entsprechenden städt ebaulichen Ziele 
des Investorenverfahrens der Stadtwerke Münster GmbH abgestimmt. Erwartet wi rd eine 
städtebaulich-architektonische Lösung in hoher Entwurfsqualität für die gesamte Hafenspit-
ze mit Büro- und Dienstleistungsnutzungen und einem Außenumfeld, das zu einem lebe n-
digen Quartier beiträgt und die urbane Lebenswelt unterstützt 
 
Bei diesem Wettbewerb mit 8 bis 10 Teilnehmern handelt es sich um ein Wettbewerbsve r-
fahren nach RAW. Es ist vorgesehen, dass beide Verfahren zeitgleich durchgeführt we r-
den. 
 
 Der Veräußerung des Grundstückes Hafenweg 32 an den Coppenrath -Verlag wurde durch 
Hauptausschussbeschluss vom 25.09.2013 mit der Bedingung zur Durchführung eines A r-
chitektenwettbewerbes als Grundlage für die Bebauung zugestimmt. Für den Coppenrath 
Verlag ist die Durchführung eines Architektenwettbewerbes im Anschluss an den Invest o-
renwettbewerb bzw.  erst, wenn entsprechende Bauabsichten bestehen, vorgesehen. Mit 
dieser Abfolge kann sichergestellt werden, dass der Architektenwettbewerb für das Grun d-
stück Hafenweg 32 die gestalterischen und strukturellen Ergebnisse für den Bereich des 
ehemaligen OSMO-Geländes insgesamt berücksichtigt. 
 
Auf der Grundlage des am 31.01.2013 im Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr 
und Wirtschaft vorgestellten Konzeptes zum „Hafencenter“ wird derzeit das Verfahren zur Beteil i-
gung der Behörden gem. § 4 (1) Ba uGB zum Bebauungsplanentwurf Nr. 535 durchgeführt. Nach 
Abschluss dieses Verfahrens wird nach vorheriger Beratung in der Bezirksvertretung -Mitte und im 
Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft die Beteiligung der Öffen t-
lichkeit bzw. die Offenlegung des Bebauungsplanentwurfes gem. § 3 (2) BauGB vorbereitet. 
 
 
Wesentliche I nhalte des Investorenwettbewerbes für die Flächen der Stadtwerke Münster 
GmbH (sh. Anlage 1). 
 
Verfahrenseckdaten: 
 
Das Verfahren  erfolgt in Form eines dreiphasigen Investorenwettbewerbs als Grundstücksau s-
schreibung zur Veräußerung der Grundstücke Hafenweg 34 -44 am Stadthafen 1 in Münster (vgl. 
Anlagen 2 und 3). Ausloberin des Investorenwettbewerbs ist die Stadtwerke Münster GmbH, ve r-
treten durch das Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung der Stadt Münster. 
 
 Die erste Verfahrensphase (Interessenbekundung) verlangt den Nachweis der wirtschaftl i-
chen Leistungsfähigkeit der Bewerber sowie ein qualitätvolles Nutzungskonzept auf Basis 
verbindlicher städtebaulicher Vorgaben. Es wird in der Auslobung zudem ein Mindestgebot

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V/0807/2013 
angegeben. Eine Unterschreitung des Gebotes führt zum Ausschluss des Bewerbers. Die 
Höhe des Mindestgebotes ist von den Stadtwerken Münster GmbH gutachterlich ermittelt 
worden. 
Aus den eingereichten Bewerbungen sollen 4 - 7 Interessenten für die zweite Phase nach 
Prüfung hinsichtlich formaler Erfüllung der Ausschreibungsbedingungen ausgewählt we r-
den, welche die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit nachweisen konnten und deren Nu t-
zungskonzeptionen eine den Strukturzielen entsprechende qualitätvolle und marktgerechte 
Weiterentwicklung des Standorts erwarten lassen. 
 
 In der zweiten Phase (Bieterphase) sind die eingereichten Nutzungskonzepte von den aus-
gewählten Bietern zu konkretisieren. Dabei e ntwickelt jeder Bieter sein eigenes Konzept 
weiter. Dies inkludiert sowohl die hochbauliche Ausgestaltung der jeweiligen Baukörper als 
auch die Einreichung eines indikativen Kaufangebots für das Grundstück. Die Jury prüft 
und beurteilt die eingereichten Ko nzepte bzw. Angebote und spricht eine Empfehlung aus, 
mit welchen Bietern (bis zu 3) in der anschließenden dritten Phase über eine Veräußerung 
des Grundstücks verhandelt werden soll. Für die Jury sind neben freischaffenden Archite k-
ten, Vertretern der Stadt werke Münster GmbH sowie der Planungsverwaltung der Stadt 
Münster, die Vorsitzenden des Aufsichtsrates der Stadtwerke Münster GmbH und des Aus-
schusses für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehrsplanung und Wirtschaft sowie der 
Bezirksbürgermeister Münster-Mitte vorgesehen. 
 
In dieser Phase werden die Konzeptqualität mit 70 % und die Höhe des gebotenen Preises 
mit 30 % gewichtet. Dies dokumentiert, dass eine entsprechend hochwertige architekt o-
nisch-städtebaulichen Lösung höher bewertet wird als eine ggf. re in wirtschaftlich gesehe-
ne, lukrativere Perspektive.  Bezüglich des möglichen Teilerhalts der ehem. OSMO -Hallen 
liegt die grundsätzliche Entscheidung für oder gegen einen Teilerhalt nach sorgfältiger Pr ü-
fung der Rahmenbedingungen und Chancen bei den Bewerbern/Bietern. Ein Erhalt wird bei 
der Beurteilung der Angebote/Konzepte – gegenüber einem Abriss – besser gewertet. Ein 
Abriss sämtlicher Hallen ist konzeptabhängig überzeugend zu begründen. 
 
 Die für die dritte Phase (verbindliches Angebot) ausgewählten Bie ter werden zu einer A b-
gabe eines verbindlichen Angebots aufgefordert. Zudem sind die eingereichten hochbaul i-
chen Entwürfe gemäß etwaiger Empfehlungen der Jury zu überarbeiten und ebenfalls ei n-
zureichen. Auch in dieser Phase entwickelt jeder Bieter seinen jeweils eigenen Entwurf wei-
ter. 
 
Die Ausloberin und die Verkäuferin streben gemeinsam an, die Grundstücke H afenweg 34-44 an 
einen Investor zu veräußern.  
 
Die Ausschreibung ist freibleibend;  sie stellt keine Ausschreibung nach VOB, VOL oder VOF  dar. 
Es ist dementsprechend auch kein klassischer Architektur- oder Städtebauwettbewerb.  
 
 
Zusammenfassung der Entwicklungsziele: 
 
Auf der Grundlage der Ziele des Masterplans Stadthäfen Münster und des Beschlusses zur Vorl a-
ge V/0843/2012 „Städtebauliche Optimierung n ördlich Stadthafen 1“ wird eine qualitätvolle En t-
wicklung der hafenseitigen Flächen erwartet. 
 
 Es ist eine gemischte Nutzungsstruktur vorzusehen. Wohnnutzung soll in diesem sensiblen 
Einflussbereich der gewerblichen Nutzung auf der Südseite des Stadthafen 1 und der Frei-
zeitnutzung des Kreativkais allenfalls ausnahmsweise und nur untergeordnet möglich sein.  
 
Die aus dem geplanten Erschließungsstich und dem „Neuhafen“-Konzept resultierenden öf-
fentlichen Wegebeziehungen sind zu berücksichtigen.

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V/0807/2013 
 Bezüglich der gewünschten Höhenentwicklung werden keine bindenden Angaben vorge-
geben. Im Sinne des Wettbewerbcharakters wird von den Bewerbern eine aus den jeweili-
gen Konzepten heraus entwickelte Differenzierung der Höhen erwartet. Die jeweilige Ein-
bindung in das städtebauliche Umfeld ist im Rahmen der Beurteilung durch die Jury kritisch 
zu würdigen.  
 
 Für den potenziellen (Teil-) Erhalt der ehem. OSMO-Hallen wird die Berücksichtigung des 
mittigen, überkragenden Gebäudeteils präferiert.   
 
 Die Erschließung der Flächen soll über den Hafenweg und den geplanten Erschließungs-
stich von der Schillerstraße aus erfolgen.  
 
 
 
I.V. 
 
gez.  
 
Schultheiß 
 
Stadtdirektor 
 
 
 
Anlagen: 
 
1. Übersichtsplan 
2. Auslobung Investorenwettbewerb Stadthafen 1 - Textfassung 
3. Auslobung Investorenwettbewerb Stadthafen 1 - Verfahrensteil

Vorlage 807 - Anlage 2

65364 Zeichen

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ENTWURF – 13.11.2013 
 
 
 
Auslobung - Textfassung  
 
 
Investorenwettbewerb mit vorgeschaltetem Bewerbungsverfahren 
 
 
Entwicklung und Veräußerung 
des Areals Hafenweg 34-44 am Stadthafen 1 Münster 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
ausgelobt durch die 
 
Stadt Münster 
Der Oberbürgermeister 
 
 
vertreten durch das  
 
Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung 
Stadthaus 3 
Albersloher Weg 33 
48155 Münster 
 
 
im Auftrag der 
 
Stadtwerke Münster GmbH 
Hafenplatz 1 
48155 Münster 
V/0807/2013 Anlage 2

Entwurf    Investorenwettbewerb 
  Entwicklung und Veräußerung 
  des Areals Hafenweg 34-44 am Stadthafen 1 Münster 
 
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INHALT  
1  ANLASS UND ZIEL DES VERFAHRENS........................................................................................ 3 
2  RAHMENBEDINGUNGEN...............................................................................................................4  
2.1  Historischer Überblick.............................................................................................................. 4 
2.2  Stadträumliche Lage/Nutzungs- und Baukörperstrukturen im Umfeld.................................... 5 
2.3  Masterplan Stadthäfen Münster und Aktuelle Entwicklungen ................................................. 6 
2.4  Verkehrsinfrastruktur – heutige Situation ................................................................................ 8 
3  GRUNDSTÜCKSINFORMATIONEN ............................................................................................... 9 
3.1  Lage, Größe und Abgrenzung................................................................................................. 9 
3.2  Eigentumsverhältnisse und aktuelle Nutzungen ..................................................................... 9 
3.3  Topographie und Bodenverhältnisse..................................................................................... 11 
3.4  Rechtliche Rahmenbedingungen .......................................................................................... 12 
3.5  Grundstückspreis................................................................................................................... 14 
4  AUFGABENSTELLUNG UND PLANUNGSVORGABEN .............................................................. 15 
4.1  Städte- und hochbauliche Zielsetzung .................................................................................. 15 
4.2  Verkehrs- und freiraumplanerische Zielsetzung.................................................................... 17 
5  VERFAHRENSGRUNDLAGEN ..................................................................................................... 19

Entwurf    Investorenwettbewerb 
  Entwicklung und Veräußerung 
  des Areals Hafenweg 34-44 am Stadthafen 1 Münster 
 
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1 ANLASS UND ZIEL DES VERFAHRENS  
 
Durch den strukturellen Wandel in der Hafenwirts chaft wurde ab den 1990er Jahren ein städtebauli-
cher Umstrukturierungsprozess im Münsterschen Hafenbereich eingeleitet. Für die Stadt Münster 
eröffnete sich hiermit die einmalige Chance, da s innenstadtnahe, vormals gewerblich-industriell ge-
prägte Areal nördlich des Stadthafen 1 in ein hochwert iges Stadtquartier mit einer attraktiven Dienst-
leistungsstruktur zu überführen. Bereits heute stellt  sich der nordöstliche Bereich des Stadthafen 1 – 
der Kreativkai – als einer der beliebtesten Bürostandorte der Stadt dar.  
 
Als Basis für die Flächenkonversi onen im Hafenbereich fungiert de r Masterplan Stadthäfen Münster, 
der die Ziele für die umfassende Neustrukturierung  des Gesamtareals definiert und dem aufgrund der 
innerstädtischen Lage des Hafens gleichsam eine hohe Bedeutung für das gesamte Stadtgebiet 
Münsters zukommt (siehe Punkt 2.3). 
 
Das ca. 10.500 m² große Verkaufsgrundstück befindet sich östlich des Kreativkais in einer ausgespro-
chen exponierten Lage direkt am Nordufer des  Stadthafen 1 auf dem südlichen Teil des ehemals 
durch die Ostermann & Scheiwe GmbH & Co. KG genutzten Geländes. Der gesamte Bereich des 
Nordufers entwickelt sich aktuell mit einer hohe n Dynamik. So sind nordwestlich des Verkaufsgrund-
stücks ein multifunktionales Zentrum mit großen Ei nzelhandelsflächen („HafenCenter“) und auf den 
nördlichen angrenzenden Flächen ein neues Wohnqua rtier (Projekt „Neuhafen“) angestrebt. Zudem 
werden durch die Stadt Münster die vor dem Hinter grund der Umstrukturierungen zum Teil erforderli-
chen Änderungen der Erschließungsstruktur im Umfeld eingeleitet.  
 
Für die ganzheitliche Entwicklung des in Rede stehenden Gebiets soll im Zusammenhang mit einer 
attraktiven Neubebauung ein hochwertiges und tr agfähiges Nutzungskonzept erarbeitet werden, das 
eine Fortführung des Kreativkais sicherstellt. Ziel ist es, an dem Standort vorrangig Nutzungen des 
Spektrums Büro, Dienstleistung, Kreatives und Kult urelles in einer ausgewogenen Durchmischung zu 
etablieren; gastronomische Flächen und Wohnnutzung können das Angebot punktuell ergänzen. 
 
Die Verfahrensausloberin und die Gr undstücksverkäuferin – die Stadt  Münster bzw. die Stadtwerke 
Münster GmbH - beabsichtigen große Bereiche des Grundstückes Hafenweg 34-44 in Anwendung der 
unter Punkt 5 angegebenen Kriterien an einen Investor/Bauträger zu veräußern. 
 
Von den Bewerbern/Bietern wird neben der baulichen Konzeption eine s attraktiven, lebendigen und 
zukunftsfähigen Bausteins für das Stadthafenareal  eine immobilienwirtschaftliche Betrachtung ein-
schließlich eines Vermarktungsko nzepts erwartet. Das zu entwickelnde Rahmenkonzept soll als 
Grundlage für das nachfolgende Bebauungsplanverfahren genutzt werden. 
 
Im Rahmen einer städtebaulich, architektonisch und wirtschaftlich ausgereiften Entwurfslösung wer-
den innovative und überzeugende Konzepte gesucht, di e eine langfristige Bindung der zukünftigen 
Nutzergruppen unterstützen, die den Standort in sei ner Attraktivität steigern und somit die stadtent-
wicklungspolitischen Ziele Münsters wirkungsvoll fördern.

Entwurf    Investorenwettbewerb 
  Entwicklung und Veräußerung 
  des Areals Hafenweg 34-44 am Stadthafen 1 Münster 
 
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2 RAHMENBEDINGUNGEN 
 
2.1 Historischer Überblick 
 
Der zu verkaufende Grundstücksbereich liegt südöst lich der Innenstadt Münsters im Stadtteil Hafen 
unmittelbar am Nordufer des Stadthafen 1. Dieser  ist ein Binnenhafen und zweigt als Stichhafen vom 
Dortmund-Ems-Kanal ab, der als Bundeswasserstraße von Dortmund bis nach Emden führt und für 
die Binnenschifffahrt eine bedeutende Verbindung im deutschen Kanalnetz darstellt. Das Hafenbe-
cken des Stadthafen 1 ist 740 m lang und verjüngt si ch zum westlichen Kopfende aufgrund dort zu-
sammenlaufender Bahngleise. 
 
Zum Bau des Stadthafens 1 erwarb die Stadt Münster Grundstücke mit einer Fläche von 23 ha süd-
östlich der Innenstadt, die zu jener Zeit außerhalb der Stadtgrenzen lagen. Der Hafen wurde vier Jah-
re nach Baubeginn des Dortmund-Ems-Kanals im  Zeitraum von 1896 bis 1898 gebaut und verfügte 
ebenfalls über einen Anschluss an die Bahnstrecke Münster-Hamm.  
 
Als Importhafen für Getreide und Holz ausgelegt, wurde der Hafen bereits 1910 nach Duisburg zum 
bedeutendsten Getreideumschlagplatz Nordwest-Deutschlands. Mit dem Bau des Stadthafens 1 lie-
ßen sich hier nicht nur Gewerbebetriebe nieder (wie  z. B. die mittlerweile insolvente Ostermann & 
Scheiwe GmbH & Co. KG, deren ehemalige Holzlager- und Produktionshallen die OSMO-Hallen wa-
ren), in der näheren Umgebung entstanden ebenfalls Wohngebiete wie das Herz-Jesu-Viertel und das 
Hansaviertel. 
 
Die umgeschlagenen Warenmengen gingen im Ersten We ltkrieg zunächst stark zurück, stiegen nach 
einigen Jahren aber wieder an. Nach Machtergreifung der Nationalsozialisten nahm der Umschlag von 
Baustoffen aufgrund der Errichtung vieler Wehrma chtsgebäude stark zu und damit auch die Anzahl 
der im Hafen Beschäftigten. Alliierte Streitmächte bombardierten das Hafengebiet im Jahr 1940 erheb-
lich und 1945 wurde der Hafen schließlich als „unbrauchbar“ beschrieben. Kaimauern, Verwaltungs-
bauten, Gleise sowie der Großteil der Entladekräne  waren zerstört und der Verkehr im Hafenbecken 
aufgrund der Wracks gesunkener Schiffe nicht möglich. 
 
Durch einen schnellen Wiederaufbau konnte der Ha fenbetrieb jedoch schon 1946 wieder aufgenom-
men werden. 1953 erfolgte die Übergabe des Betriebs von der Stadt an die Stadtwerke Münster. In 
den 1960er Jahren erlangte der Hafen seine Blütezei t mit über 1,0 Mio. t Umschlag (vornehmlich Ge-
treide und Baustoffe). Jedoch gingen die Umschlagszahlen bereits ab Ende der 1970er Jahre und bis 
heute anhaltend zurück. Diese Entwicklung ist de r zunehmenden Bedeutung des Gütertransports per 
Lkw sowie der Schließung des Kohlekraftwerks im Hafen geschuldet. Das sinkende Transportvolumen 
zog Leerstände und strukturelle Mängel in den Gewerbegebieten nördlich und südlich des Hafenbe-
ckens nach sich. Mittelfristig soll die ursprüngliche Hafennutzung an diesem Standort vollständig auf-
gegeben werden. 
 
Bereits seit den 1980er Jahren wurde der Stadt hafen 1 von alternativen Unternehmen (Verlage und 
Druckereien) und der Kreativszene (z. B. Künstler, Architekten, Designer und Musiker) als günstiger 
Gewerberaum entdeckt. 
 
Existierende Erbpachtverträge liefen bis zum Jahr 1996 aus und im Rahmen einer geordneten städte-
baulichen Entwicklung sowie Umnutzung des 75 ha großen Stadthafenareals wurde das nordwestli-
che Ufer durch die Stadt Münster als Kreativkai angelegt. Eine Fortführung dieser Pläne in Richtung 
Osten erfolgt seit 2004 im Integrierten Handlungskonzept Stadthäfen Münster (siehe Punkt 2.3).

Entwurf    Investorenwettbewerb 
  Entwicklung und Veräußerung 
  des Areals Hafenweg 34-44 am Stadthafen 1 Münster 
 
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2.2 Stadträumliche Lage/Nutzungs- und Baukörperstrukturen im Umfeld 
 
Der Stadtteil Hafen befindet sich südöstlich der Mü nsteraner Innenstadt (Entfernung ca. 1,5 km) in 
fußläufiger Nähe zum Hauptbahnhof (Entfernung ca. 0,7 km) und gehört dem Stadtbezirk Mitte an. 
Das Grundstück liegt am nordöstlichen Ufer des Stadthafens 1 (siehe Abb. XX). 
 
Östlich und insbesondere westlich wird das unmittelbare Umfeld des Grundstücks entlang des Hafen-
wegs durch Gewerbebauten älteren und neuen Datums geprägt. Hier haben sich neben Cafés, Bars 
und Restaurants mit Außengastronomie auch dienstleistungsaffine Büronutzungen, wie z. B. Architek-
ten, Designer, Künstler und Rechtsanwälte angesi edelt und bilden gemeinsam den sog. Kreativkai. 
Dieser entwickelte sich ab Ende der 1980er Ja hre im Zuge der strukturellen Umwandlung und Kon-
version des ursprünglich gewerblich-industriell geprägten Hafengebiets ( siehe Punkt 2.1 ). Heute ge-
hört der Kreativkai zu einem der begehrtesten Bürostandorte Münsters. Darüber hinaus bietet er einen 
hohen Freizeit- und Erholungswert, der insbesonder e von der öffentlichen Promenade mit ihren zahl-
reichen Sitzgelegenheiten an der nördlichen Kaikante und dem hier differenzierten gastronomischen 
Angebot getragen wird. Am Kopfende des Hafenbecken s führt die Promenade auf einen großzügigen 
Platz, dessen Gestaltungskonzept die alten, zu beiden Seiten des Hafenbeckens verlaufenden Gleis-
anlagen aufnimmt. Bäume und kleinere Grünflächen strukturieren den Hafenplatz. Zudem befindet 
sich im Übergangsbereich von Promenade und Platz zurzeit noch das Wolfgang-Borchert-Theater. 
Eine Aufstockung und Umnutzung des Gebäudes ist beschlossen. Auf der gegenüberliegenden Seite 
liegen am Albersloher Weg das Cineplex Kino und we iter südlich das Messe- und Kongress Centrum 
(Halle Münsterland). Beide Gebäudekomplexe prägen diesen Bereich durch ihre moderne, baulich 
großmaßstäbliche Veranstaltungs- und Freizeitarchitektur.  
 
Zwischen Hafenplatz, Albersloher Weg und den Stra ßen Kiesekamps Mühle sowie Am Mittelhafen 
befindet sich im Süden des Hafenbeckens das Gelä nde der Stadtwerke Münster GmbH. Unmittelbar 
südwestlich des Hafenplatzes liegt der 1998 neu errichtete Unternehmenssitz. Weiter westlich schlie-
ßen sich Lagergebäude und das moderne, 2005 errichtete Gas- und Dampfturbinenkraftwerk mit 
Fernwärmespeicher der Stadtwerke Münster GmbH sowie weitere Gewerbebetriebe an.  
 
Auf den hafenseitigen Grundstücken wird eine Entwicklung mit höherwertigem, nichtstörendem Ge-
werbe angestrebt. Zurzeit wird der zum Teil de nkmalgeschützte und stadtbildprägende Gebäudekom-
plex des Rhenus- und Flechtheimspeichers zu einem Archiv- und Bürogebäude umgebaut. Ebenso 
wird hier das Wolfgang-Borchert-Theater einziehen. Auf einem benachbarten Grundstück wird eine 
Biokäserei ein Gebäude mit Verwaltungsnutzung, Pr oduktion und Schaukäserei errichten. Weitere 
Nutzungen dieser Qualität sind auf den hafenseitig en Grundstücken südlich des Stadthafen 1 vorge-
sehen.  
 
Nördlich der OSMO-Hallen liegt das Wohnquartier Herz-Jesu-Viertel, das durch eine überwiegend 
geschlossene, drei- bis viergeschossige Bloc krandbebauung (Mehrfamilienhäuser) geprägt ist. Teil-
weise finden sich auch freistehende, giebelständig zur Straßenseite ausgerichtete Mehrfamilienhäu-
ser. Das Viertel entstand gegen Ende des 19. Jahr hunderts als sich vornehmlich niederländische Ar-
beiter, die am Bau des Dortmund-Ems-Kanals mitwir kten, dort niederließen. Heute ist das einstige 
Arbeiterviertel mit seiner Bausubstanz aus der Gründer- und Nachkriegszeit eine beliebte Wohnge-
gend, in dem sich zudem viele Schul- und Bildungs einrichtungen finden. Entlang der Wolbecker Stra-
ße sind in den Erdgeschossen vereinzelt auch gastronomische, Dienstleistungs- und Einzelhandels-
angebote vorhanden. 
 
Ein weiteres Wohngebiet nahe des Stadthafen 1 ist das Hansa-Viertel nordwestlich des Planungsare-
als und des Hansarings. Das durch eine weitestgehend viergeschossige Blockrandbebauung (Mehr-
familienhäuser) geprägte Quartier dient vornehmlich dem Wohnen. Wie auch im benachbarten Herz-
Jesu-Viertel wurde die Bebauung überwiegend zur Gründer- und Nachkriegszeit errichtet.

Entwurf    Investorenwettbewerb 
  Entwicklung und Veräußerung 
  des Areals Hafenweg 34-44 am Stadthafen 1 Münster 
 
D&K drost consult GmbH  Seite 6 von 19 
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Des Weiteren befinden sich in der näheren Umgebun g des Planungsraums viele begrünte, öffentliche 
Plätze und am Kanalufer - nordöstlich des Hafenw egs - eine Grünanlage mit Spielflächen und einem 
Sportplatz. 
 
Auf der östlichen Seite des Kanals befinden sich auf Höhe des Planungsareals der Akademische Ru-
derverein Westfalen e.V. und etwas nördlicher da s Gelände des Turn-und Sportvereins Saxonia 
Münster. Kleingartenanlagen sowie die Grünzüge und Felder der ehemaligen barocken Wasserburg 
Haus Lütkenbeck bilden eine ausgeprägte Grünstruktur.  
 
 
2.3 Masterplan Stadthäfen Münster und Aktuelle Entwicklungen 
 
Seit Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 401 in den 1990er Jahren ( siehe Punkt 3.4.1 ) haben sich 
die örtlichen Rahmenbedingungen im Hafenbereich Münsters und in der angrenzenden Umgebung 
mit einer Dynamik entwickelt, die einzigartig im Münsteraner Stadtgebiet ist. Heute ist dieser Bereich – 
insbesondere der Stadthafen 1 - Münsters erste Adre sse für hochwertiges Gewerbe und darüber hin-
aus wesentlicher Schwerpunkt des Freizeitgeschehens. Das Freiwerden der Areale der OSMO-Hallen 
und der Post am Nordufer des Stadthafen 1 wie auch die Entwicklungen im Bereich des Südufers 
legten die Erneuerung eines umfassenden Konzepts  für den Hafen nahe. Die Stadt Münster entwi-
ckelte für den Gesamtbereich des Hafens daher im  Jahr 2004 den Masterplan „Stadthäfen Münster“. 
Aufgrund der besonderen Lagemerkmale sind die Pla nungen nicht nur für das betroffene Hafenviertel 
relevant sondern von stadtstruktureller Bedeutung.  
 
Im Zuge der Konkretisierung und Fortschreibung des Masterplans zur Schaffung verbindlichen Pla-
nungsrechts führte die Stadt Münster 2010 das "Hafenf orum" durch - eine offizielle öffentliche Beteili-
gungsplattform in mehreren Veranstaltungen.  
 
Ende 2011 wurde der nunmehr aktualisierte Master plan als handlungsleitende Grundlage für die wei-
tere strukturelle und städtebauliche Entwicklung so wie für die damit einhergehenden Bauleitplanver-
fahren im Bereich der Stadthäfen beschlossen (siehe Abb. XX und Anlage 10).  
 
Räumlich lässt er sich in einen Bereich westlich  der Gleisanlagen sowie die Bereiche Stadthafen 1 
und Stadthafen 2 untergliedern. Westlich der Gleisanlagen ist die Überplanung des Areals des Stück-
gutbahnhofs mit Misch- und Büronutzungen als Perspektiventwicklung zu verstehen. Für den Stadtha-
fen 1 sind Hafenfunktionsflächen, die aber auch zur Intensivierung temporärer Freizeit- und Veranstal-
tungsnutzungen dienen können, und Flächen für Messe-Kongress-Veranstaltungen, Open-Air-
Veranstaltungen und Entertainment geplant. Ein Fußballstadion sowie industrielle Nutzungen sind 
ebenfalls angedacht. 
 
Im Bereich des Stadthafens 1 soll eine attraktive neue Quartiersmitte für das gesamte Hafenviertel 
herausgebildet werden. Besondere Aufenthaltsqualität en sollen durch gestaltete, öffentliche Freiflä-
chen, eine öffentlich zugängliche Wasserkante (zugleich Wegverbindung in West-Ost-Richtung) sowie 
als übergeordnete Zielsetzung die Fortsetzung der vorhandenen Gestaltung des Kreativkais erzielt 
werden. Dabei gilt es, hafentypische Gebäude(-teile) und Elemente zu erhalten und Wegbeziehungen 
zu vernetzen. Sowohl die Quartiersentwicklung al s auch die ganzheitliche Entwicklung der Bereiche 
Hansaring/Hafenweg und OSMO-Gelände sollen optimiert werden. Für den nördlichen Bereich der 
OSMO-Hallen ist als allgemeine Wohnnutzung das Wohnprojekt „Neuhafen“ ( siehe unten) vorgese-
hen, das sich im Bereich des Hafenufers mit den dort im übrigen Verlauf bereits etablierten Nutzungen 
des Kreativkais verzahnen soll. Daher sollen zwischen dem neuen Wohnquartier und dem Uferbereich 
bzw. angrenzenden Nutzungen Wegeverbindungen in  Nord-Süd- und West-Ost-Richtung geschaffen 
werden (siehe Punkt 4.2 ). Westlich anschließend ist ein multifunktionales Zentrum mit großflächigem 
Einzelhandel vorgesehen: das „HafenCenter“ (siehe unten).

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  Entwicklung und Veräußerung 
  des Areals Hafenweg 34-44 am Stadthafen 1 Münster 
 
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Im östlichen Uferbereich sind kreative und kultur elle Nutzungen sowie Dienstleistungen geplant, um 
die bestehende Nutzungsmischung des westlichen Ufers aufzugreifen und fortzuführen. In unterge-
ordneter Funktion ist des Weiteren die Realisierung von Wohnen möglich.  
 
Südlich des Hafenbeckens Stadthafen 1 soll die bereits heute bestehende Nutzungsstruktur (nicht 
störende gewerbliche Nutzungen, Versorgungsflächen der Stadtwerke und klassische Büronutzungen) 
gesichert und weiter gestärkt werden.  
 
Insgesamt soll durch neu anzusiedelnde Nutzungen des tertiären Sektors und  des verträglichen Ge-
werbes sowie durch den Ausbau hoch frequentierter Nutzungen (Messe, Entertainment, Sport etc.) in 
den jeweiligen Bereichen des Masterplanareals die O berzentrumsfunktion Münsters weiter gestärkt 
werden. Gleichsam ist Ziel, freizeitorientierte und touristische Aspekte zu betonen. 
 
2.3.1 Wohnprojekt „Neuhafen“ 
Mit dem Projekt „Neuhafen“ der selbst planenden Bauherren und Architekten Andreas Deilmann und 
Rainer Kresing (Deilmann.Kresing.Architektur, Münster) soll auf dem etwa 26.000 m² großen Areal der 
ehemaligen OSMO-Hallen zwischen Hafenweg und Sc hillerstraße ein qualitätsvolles, urbanes Wohn-
quartier entstehen, das die städtebauliche Verknüpfung zwischen dem Kreativkai und den angrenzen-
den Quartieren Herz-Jesu-  und Hansa-Viertel ( siehe Punkt 2.2 ) herstellt. Die Neubebauung mit vier- 
bis fünf Geschossen gliedert sich in sechs Haus reihen, die in Nord-Süd-Richtung und paarweise an 
drei Grachten verlaufen (siehe Abb. XX). Ein Anschluss dieser Wasserbecken an den Stadthafen oder 
den Dortmund-Ems-Kanal ist nicht vorgesehen. 
 
Insgesamt sollen ca. 335 Wohneinheiten in einer Mischung aus höherwertigen Wohnungen, kleinen 
Wohneinheiten für Singles, Studenten und Senior en sowie familiengerechten Wohnungen und öffent-
lich geförderter Wohnraum errichtet werden.  
 
Die Erschließung des Wohnprojekts „Neuhafen“ und sein er Tiefgaragen soll über die Schillerstraße 
erfolgen.  
 
Für das Wohnprojekt „Neuhafen“ ist genauso wie für die vorliegende Maßnahme noch Planungsrecht 
zu schaffen.  
 
2.3.2 „HafenCenter“ 
Das „HafenCenter“ soll westlich des Wohnprojekts „Neuhafen“ entwickelt werden und ist als multifunk-
tionales Zentrum mit großflächigem Einzelhandel und ergänzender Wohn- und Dienstleistungsnutzung 
ausgelegt (siehe Abb. XX ). Auf dem Grundstück des ehemaligen Postgeländes mit einer Größe von 
22.000 m² sollen im Erdgeschoss auf maximal 4.900 m ² Verkaufsfläche ein E-Center, ein Getränke-
markt, ein Discounter, eine Drogerie und eine Apotheke entstehen. Ferner sind Nebenraumflächen für 
Einzelhandel, ca. 3.400 m² für Dienstleistungen/Praxen/Büros, ca. 1000 m² für Gastronomie und 3.000 
m² für Wohnnutzungen vorgesehen. 
 
Das „HafenCenter“ soll primär vom Hansaring erschlossen werden (ebenerdige Stellplätze), wobei die 
Anlieferung des Einzelhandels und die Zufahrt der Quar tiers-Tiefgarage (ca. 200-220 öffentliche Stell-
plätze) über den Hafenweg organisiert werden (siehe Abb. XX).  
 
Der entsprechende Bebauungsplan Nr. 535 befindet sich in der Aufstellung. Der Satzungsbeschluss 
sowie der Baubeginn sind für 2014 vorgesehen. 
 
 
2.3.3 Areal Coppenrath-Verlag 
Das westlich angrenzende Grundstück soll an den Coppe nrath-Verlag veräußert werden. Hier ist eine 
Erweiterung des Verlagsstandortes Hafenweg 30 vorgesehen. Im Anschluss an dieses Verfahren ist

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für dieses Grundstück ein Architektenwettbewerb vo rgesehen, der u.a. die Ergebnisse dieses Verfah-
rens berücksichtigen soll (siehe Anlage 11). 
 
2.3.4 Areal „Kuhr“ 
Auf der Grundlage des Masterplans Stadthäfen Münster ( siehe Anlage 10 ) und des Beschlusses zur 
Vorlage V/0843/2013 "Städtebauliche Optimi erung Stadthafen nördlich Stadthafen 1" ( siehe Anlage 
11) ist für den östlich angrenzenden Bereich ein st ädtebaulich-architektonischer Wettbewerb vorgese-
hen. Dieser soll zeitlich parallel zu dem vorliegenden Verfahren durchgeführt werden.  
 
Für dieses Wettbewerbsgebiet "Kuhr" gilt genauso wie für das vorliegende Verfahren, dass das end-
gültige Maß der baulichen Nutzung sowie die Höhenentwicklung und ihre Differenzierung im Rahmen 
der städtebaulichen Beurteilung der Wettbewerbsergebnisse ermittelt werden. Die strukturellen und 
städtebaulichen Ziele des Wettbewerbs „Kuhr“ entsprechen den Zielen dieses hier vorliegenden Ver-
fahrens. Hier sind ebenfalls Flächen für Büro- und Dienstleistungsnutzungen vorgesehen. Ergänzend 
ist für den Bereich nördlich des Hafenwegs und ös tlich des neuen Erschließungsstichs eine anteilige 
Wohnnutzung vorgesehen. 
 
Die Erschließung des Wettbewerbsgebietes „Kuhr“ erfolgt über den unter 4.2.1 beschriebenen neuen 
Erschließungsstich. 
 
 
2.4 Verkehrsinfrastruktur – heutige Situation 
 
2.4.1 Motorisierter Individualverkehr MIV 
Der Hafenweg dient als Erschließungsachse für den gesamten Bereich des Kreativkais und bindet 
zurzeit das Planungsgebiet an das übergeordnete Straßenverkehrsnetz Münsters an. So ist der ein-
spurig ausgelegte Hafenweg östlich mittelbar an der Schillerstraße angebunden und führt westlich 
zum Albersloher Weg. Über die Dortmunder und Soester Straße besteht zudem eine Anbindung an 
den Hansaring. 
 
Im Abschnitt des Planungsgebiets ist der Hafenweg als überdachte Durchfahrt der OSMO-Hallen aus-
gebildet und nicht für den öffentlichen Verkehr passierbar (siehe Punkt 4.2). 
 
Für die Schillerstraße ist im Rahmen der Realis ierung des „Neuhafen“-Projekts auf dem Abschnitt 
dieses Projekts eine Verbreiterung um 3,50 m fü r die funktionale und gestalterische Optimierung vor-
gesehen.  
 
Der Albersloher Weg wurde in den letzten Jahren 4 bz w. 5-streifig ausgebaut und ist wiederum an die 
B 51, Umgehungsstraße und damit auch an das Autobahnnetz (A 1, A 43) angebunden. Auch die 
Schillerstraße, die später zum Lütkenbecker Weg und dann Lindber ghweg wird, stellt eine wichtige 
Verkehrsverbindung von der Innenstadt nach Osten dar, die in weiten Teilen aufgrund ihrer Auslegung 
als Fahrradstraße auf Tempo 30 beschränkt ist (siehe Punkt 2.4.3). 
 
2.4.2 Öffentlicher Personennahverkehr ÖPNV  
Auf dem Albersloher Weg und dem Hansaring verkehren mehrere Stadt- und Regionalbuslinien mit 
Anbindung an den Hauptbahnhof Münster. So sind im Umfeld des Planungsgebiets mehrere Angebo-
te des öffentlichen Personennahverkehrs vorhan den. Nächstgelegene und fußläufig gut erreichbare 
Bushaltestellen sind die Stationen Emdener Straße, Hansa-Berufskolleg und Hansaring B. 
 
Der Hauptbahnhof liegt rund 1 km entfernt und bietet Anschluss an den überregionalen Fernverkehr.

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2.4.3 Fußgänger- und Radwegeverbindungen  
Nahezu alle Straßen im Umfeld des Planungsgebiets sind beidseitig mit Gehwegen ausgestattet. Der 
Hafenweg verfügt stellenweise nicht über Gehwege auf beiden Seiten und ist aktuell nur bis zum heu-
tigen Gelände der OSMO-Hallen öffentlich nutzbar (siehe Punkt 4.2).  
 
Am Nordufer des Stadthafens 1 besteht, ausgehend vom Kopf des Hafenbeckens bis etwa zum Ver-
kaufsgrundstück, eine öffentlich nutzbare Promenade (siehe Punkt 4.2). 
 
Entlang der Hauptverkehrsstraßen, wie z. B. Hansar ing und Wolbecker Straße, wird der Radverkehr 
beidseitig auf gesonderten Radv erkehrsanlagen geführt; in den Se itenstraßen auf der Fahrbahn im 
Mischverkehr. Die Schillers traße ist als Fahrradstraße mit einer Fahrradschleuse ausgebildet, in der 
dem Radverkehr Vorrang vor jeder anderen Verkehrsart gewährt wird. 
 
Auf der östlichen Uferseite des Dortmund-Ems-Kanals führt eine Radroute entlang. 
 
2.4.4 Wasserwegenetz  
Der Stadthafen 1 zweigt als Binnen - und Stichhafen vom Dortmund-Ems -Kanal in westliche Richtung 
ab. Der Kanal fungiert als Binnenschifffahrts- und Bundeswasserstraße. Er führt von Dortmund (Nord-
rhein-Westfalen) bis nach Emden (Niedersachsen) u nd schließt so die Industrieregion Ruhrgebiet an 
den Seehafen in Emden an. 
 
Für den Ausbau der ca. 4 km langen Stadtstrecke des Dortmund-Ems-Kanals besteht ein Planfeststel-
lungsbeschluss. Nach derzeitigem Stand sollen die Arbeiten in den nächsten 10 Jahren erfolgen. Im 
Rahmen dieser Arbeiten wird auch die Schillerstr aßenbrücke erneuert. Ein unmittelbarer räumlicher 
Eingriff in das hier vorliegende Projekt ist hiermit nicht gegeben. Nähere Informationen sind über 
http://www.wsd-
west.wsv.de/aktuelles/Planfeststellung/Planfeststellungsbeschluesse/DEK_Los_11_und_12/index.html 
abzurufen.  
 
 
3 GRUNDSTÜCKSINFORMATIONEN 
 
3.1 Lage, Größe und Abgrenzung 
 
Das rechteckig geschnittene, ca. 10.500 m² große Grundstück liegt am nordö stlichen Ufer des Stadt-
hafens 1 und umfasst die Flurstücke 196, 642 und die überwiegenden Teile der Flurstücke 329 und 
849. Im Norden wird es durch den Hafenweg und im Süden durch das Hafenbecken begrenzt. Direkt 
westlich schließt sich die private Liegenschaft Ha fenweg 32 (Flurstück 195) mit einem grenzständig 
errichteten Hallengebäude an (Grundstückseigentümerin noch Stadtwerke Münster GmbH). Im Osten 
wird zukünftig die öffentlich nutzbare Wegefläche in Verlängerung des Straßenraums des geplanten 
neuen Erschließungsstichs von der Schillerstraß e zur Kaikante bzw. Uferpromenade liegen ( siehe 
Punkt 4.2). Diese öffentlich nutzbare Wegefläche wird je  zur Hälfte auf dem Grundstück des Erwer-
bers gem. diesem Verfahren und dem östlich angrenze nden Grundstück liegen. Zurzeit befinden sich 
diese Flächen im Eigentum der Stadtwerke Münster GmbH, wobei das Teilgebiet östlich des zukünfti-
gen Erschließungsstichs an den Erbbauberechtigten der Flächen Hafenweg 46 und 48 veräußert wer-
den (Josef Kuhr Immobilienbesitz GmbH & Co. KG) so ll. Dieser beabsichtigt zudem, den nördlich an-
grenzenden Teilbereich bis zur Schillerstraße zu erwerben (siehe Abb. XX).  
 
 
3.2 Eigentumsverhältnisse und aktuelle Nutzungen  
 
Eigentümerin aller im Plangebiet liegenden Grundstücke ist die Stadtwerke Münster GmbH. Für die 
Grundstücksnutzung besteht ein Mietverhältnis mit einem Dritten. Das Mietverhältnis ist zeitlich befris-

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tet und endet am 31.12.2016. Die Stadtwerke Münster GmbH wird in Abhängigkeit von der Bauleitpla-
nung anstreben, die baureife Verfügbarkeit der Grundstücke (ohne Aufbauten bzw. gem. Bieterergeb-
nis bzgl. Berücksichtigung Teilerhalt OSMO-Halle n) vor Ablauf der oben genannten Mietlaufzeit si-
cherzustellen. 
 
Das Areal ist überwiegend mit Teilen der OSMO-Hallen bebaut  - ehemalige Lagerhallen des insolven-
ten Holzwarenherstellers und -händlers Ostermann & Scheiwe GmbH & Co. KG. Der mehrgliedrige 
Gebäudekomplex erstreckt sich – ungeachtet der heutigen unterschiedlichen Eigentumsverhältnisse - 
beidseitig des Hafenwegs bis nördlich zur Schillerstraße ( siehe Abb. XX – Luftbild). Die eingeschossi-
gen Hallen dienten zum Warenumschlag des holzverarbeitenden Betriebs und ragen aus diesem 
Zwecke teilweise über die Wasserfläche des Stadthafens hinaus.  
 
Bei der Bausubstanz auf dem Verkaufsgrundstück handelt es sich um fünf weitgehend gleichförmige 
Hallenabschnitte mit jeweils einer Breite von rund 30,00 m und einer Tiefe von rund 43,00 m (Hallen 1, 
2a, 3a, 4a und 5a). 
 
Vier der fünf Hallenabschnitte weisen eine maximale Höhe von etwa 14,50 m auf. Bei Traufhöhen von 
circa 11,50 m ergibt sich unter Berücksichtig ung der tonnenförmigen Dächer eine mittlere Höhe von 
rund 13,50 m. Die westlichste Halle weist eine geringere maximale Höhe von etwa 11,00 m auf, die 
mittlere Höhe beträgt mithin etwa 10,00 m (siehe Anlage 17). 
 
Der gesamte Komplex ist von einfachster Konstr uktion. Die Zwischenwände der aneinandergereihten 
Hallen bestehen aus einem Stützgerüst aus Betonp feilern, das mit Ziegelmauerwerk ausgefacht ist. 
Die Dächer sind als stützenfreie  Stahlträgerkonstruktion mit Wellp latteneindeckung ausgeführt - auf-
grund des Baujahrs wird hier asbesthaltiges Material vermutet. Zum Hafenweg hin sind nur bei der 
Halle 1 Wände vorhanden. Wasserseitig ist nur die Halle 3a offen ausgeführt (siehe Abb. XX). 
 
Das Planungsgebiet und die Hallen wurden in jüng ster Vergangenheit unterschiedlich genutzt. Bis 
heute ist auf dem westlichsten Grund stücksbereich ein Beach-Club und in der östlich daran angren-
zenden Halle (Halle 1) ein Gastronomiebetrieb mit Discothek angesiedelt. Die übrigen Hallen wurden 
zwischenzeitlich für öffentliche Zwecke und Großver anstaltungen wie beispielweise Public Viewing 
genutzt (Halle 2a, 3a sowie die nördlich des Hafenwegs und damit nicht mehr auf dem Planungsgebiet 
liegenden Hallen 3b und 4b). Dies ist jedoch seit 2012 dem Feststellen akuter Einsturzgefahr nicht 
mehr möglich. Seither stehen die Hallenteile auf dem Verkaufsgrundstück bis auf Halle 1 leer. Auch 
die nördlich benachbarten Hallen sind öffentlich nicht zugänglich. Die Nutzungen Beach-Club und 
Gastronomie/Discothek sollen auf Ersatzstandorte im Hafengelände südlich des Stadthafen 1 umge-
siedelt werden.  
 
Im Bereich zwischen Hafenweg und Schillerstraße wird im Zuge der Umsetzung des Masterplans 
„Stadthäfen Münster“ das Wohnprojekt „Neuhafen“ realisiert und östlich anschließend das „HafenCen-
ter“ (siehe Punkt 2.3).  
 
Im Uferbereich zwischen den OSMO-Hallen und der Kaikanten liegen auf unbefestigter Fläche Gleise 
der früheren Güterbahn. 
 
Der gesamte Hallenkomplex steht nicht unter Denk malschutz. Jedoch ist anhand der historischen 
Bausubstanz die industriell geprägte Vergangenheit des Gebiets sehr gut ablesbar. Ein Teilerhalt 
kann für das zu entwickelnde Quartier ein präg endes und identitätsstiftendes Element bilden ( siehe 
Punkt 4.1). Die für eine hochbauliche Auseinandersetzung erforderlichen Planunterlagen (Grundriss 
und Schnitt)  des historischen Gebäudeteils sowie die Höhenabwicklung entlang der Uferkante sind 
der Auslobung als Anlagen 16 und 17 beigefügt.

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3.3 Topographie und Bodenverhältnisse 
  
3.3.1 Geländehöhen 
Das Verkaufsgrundstück ist in sich eben und liegt  wie die angrenzenden Flächen auf einem Höhenni-
veau von ca. 57,30 m ü. NN. 
 
3.3.2 Baugrund und Spundwandverankerung 
Ein Gutachten zur Beschaffenheit des Baugrunds des gesamten Verkaufsgrundstücks liegt der Auslo-
berin nicht vor. Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass im Bereich des Hafens unter der Gelände-
oberkante (GOK) künstliche Auffüllungen bis in Tiefen von ca. 2,5 m bestehen.  
 
Eine Rammkernsondierung im Zuge der Altlastenunt ersuchung im westlichen Teilbereich des Pla-
nungsgebiets (Flurstück 196) ergab näheren Aufsch luss über die dortige Beschaffenheit des Unter-
grunds: Bis 0,4 m unter GOK ist der Bodenhorizont  durch Asphalt, Beton und Schwarzdecke gekenn-
zeichnet. Bis zu 2,5 m unter GOK prägen Steine (K alkstein, Bauschutt, Bet onreste, Ziegelbruch), 
Sand und Schluff als Auffüllmaterial die Bodenschicht oder als gewachsener Boden Schluff, Sand und 
Lehm. Ab etwa 4,4 m findet sich Mergel. 
 
Zusätzlich zu den Bodenverhältnissen sind für die Sicherung der Spundwand notwendige Veranke-
rungen zu berücksichtigen, die in einem parallel zur Kaikante verlaufenden und ab der Kaikante max. 
2,5 m breiten Bereich in den Untergrund getrieben sind. Unterhalb dieser Fläche sind bauliche Maß-
nahmen ausgeschlossen (z. B. Tiefgeschosse). In Bezug auf oberirdisch aufstehende Bebauung ist 
hier mit einem statischen und konstruktiven Mehraufwand zu rechnen. 
 
3.3.3 Grundwasser 
Im Bereich des Planungsraums liegt der mittlere Grundwasserspiegel (Schichtenwasser) bei ca. 1,5 m 
unter Geländeoberkante. Bei Baumaßnahmen unter der  Geländeoberkante kann ggf. zusätzlich Kluft-
grundwasser auftreten. Generelle Maßnahmen zu r Abdichtung gegen anstehende Grundwasser wer-
den daher erforderlich sein. 
 
3.3.4 Altlasten 
Im Gebiet des Wettbewerbes liegt die Altlastenverda chtsfläche Nr. 10. Zudem ist das Gebiet ein Teil 
der Altlastenverdachtsfläche Nr. 330 (siehe Anlage 33). 
 
Altlast-/Verdachtsfläche 10 
Hierbei handelt es sich um die Lagerfläche ei ner ehemaligen Kohlenhandlung, auch soll auf dem 
Grundstück eine Betankungsanlage betrieben worden sein. Im Anschluss daran wurde die Fläche von 
einem holzverarbeitenden Betrieb als Lagerfläche genutzt. 
 
Untersuchungen zur Gefährdungsabschätzung zeigten Verunreinigungen des Bodens und des 
Grundwassers mit polycyclischen aromatischen Kohl enwasserstoffen und Mineralölkohlenwasserstof-
fen.  
 
Im Rahmen einer Bebauung/Umnutzung sind Sanierungsmaßnahmen des Bodens und des Grund-
wassers erforderlich. 
 
Altlast-/Verdachtsfläche 330 
Bei dem Altstandort handelt es sich um einen ehemaligen Holzverarbeitenden Betrieb. Untersuchun-
gen zur Gefährdungsabschätzung südlich des Hafenwegs zeigten Verunreinigungen des Erdreichs, 
hier wurden im Bereich der Gleistrasse Verunr einigungen des Bodens mit polycyclischen aromati-
schen Kohlenwasserstoffen und Mineralölkohlenwasserstoffen festgestellt.  
 
Im Rahmen einer Bebauung/Umnutzung sind Sanierungsmaßnahmen des Bodens erforderlich.

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3.3.5 Ver- und Entsorgung 
Die Versorgung mit Wasser und Strom ist über die äußere Erschließung gesichert. Mengenbezogen 
muss die Entwässerung über die neue Stichstraße überwiegend in Richtung des bestehenden Trenn-
systems in der Schillerstraße erfolgen.  
 
3.3.6 Standsicherheit 
Im Rahmen einer gutachterlichen Stellungnahme zur Standsicherheit der Hallentragwerke auf dem 
gesamten OSMO-Gelände durch den Sachverständigen Dr.-Ing. Heinrich Bökamp wurde für einen 
Großteil der Hallen eine akute Einsturzgefahr festgestellt. Dies gilt u. a. für die Hallentragwerke 2a, 4a, 
5a und 6a (einschließlich Hafenweg und Uferpromenade), die sich auf dem Verkaufsgrundstück befin-
den (siehe Abb. XX). 
 
Zudem ist die äußere Dachhaut der Hallen aus Faserzementplatten durch Witterung und Bewuchs 
beschädigt und könnte bei Sturm oder Schnee schn ell einstürzen. Teilweise wurde diese Dachhaut 
bereits aus Sicherheitsgründen abgetragen. Detaillie rtere Angaben über die Standsicherheit der Hal-
len sind der Anlage 15 zu entnehmen. 
 
 
3.4 Rechtliche Rahmenbedingungen 
 
3.4.1 Planungsrecht 
Das Verkaufsgrundstück liegt im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplans Nr. 401: 
Stadthafen 1/Albersloher Weg der Stadt Münster in  der Fassung der 5. Änderung vom 01.09.2006. 
Für die Fläche ist hier eine Gewerbefläche festgesetzt (GE).  
 
Jedoch soll der B-Plan 401 nicht als planungsrechtliche Grundlage zur Überplanung des Gebiets he-
rangezogen werden, da die Stadt Münster nach Aufs tellungsbeschluss des Rats der Stadt Münster 
(27.06.2012) vorsieht, das geltende Planungsrecht an die Ziele des Masterplans „Stadthäfen Münster“ 
anzupassen. Zu diesem Zweck wird durch die Stadt Münster aktuell der Bebauungsplan Nr. 541 
Stadthafen 1/Schillerstraße/Lütkenbe cker Weg/Bundesstraße B 51/Alber sloher Weg erarbeitet, der 
das Gelände der OSMO-Hallen, den angrenzenden, bi sher nicht entwickelten Ufergrundstücken auf 
der Nordseite des Stadthafens 1, den gesamten Be reich südlich des Stadthafens sowie das Gebiet 
südlich des Dortmund-Ems-Kanals bis zur Umgehungsstraße umfasst (siehe Anlage 11). 
 
Für das Verkaufsgrundstück ist eine Ausweisung als Mischgebiet vorgesehen. Die Flächen nördlich 
des Hafenwegs sollen als innerstädtische Wohngebiete festgesetzt werden.  
 
Das konzeptionelle Ergebnis des vorliegenden Verfahrens soll für den Bereich des Planungsgebiets 
als Entwurfsgrundlage für die weitere Erarbeitung des Bebauungsplans Nr. 541 genutzt werden. Ein 
endgültiges und städtebaulich verträgliches Maß der baulichen Nutzung sowie eine sinnvolle und um-
setzbare Nutzungsverteilung sind wichtiges Erkenntnisziel des Verfahrens. 
 
Zudem bilden die bauordnungsrechtlichen Absta ndsflächen zur geplanten Neubebauung im Umfeld 
(siehe Punkt 2.3) und zu benachbarten Bestandsgebäuden einen wichtigen rechtlichen Rahmen, des-
sen Einhaltung erforderlich ist 
 
3.4.2 Sanierungsgebiet „Hafen 1“ 
Das Planungsgebiet befindet sich darüber hinaus in dem 1992 festgesetzten Sanierungsgebiet „Hafen 
1“, für das die Durchführung eines vereinfachten Sanierungsverfahrens beschlossen wurde. In diesem 
Rahmen wurden von der Stadt Münster Maßnahmen durchgeführt, welche die Belange der Öffentlich-
keit betreffen, wie z. B. die Anlegung des Hafenp latzes am Kopf des Hafenbeckens und Erschlie-
ßungsmaßnahmen südlich des Stadthafen 1.

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Das Sanierungsgebiet ist noch nicht aufgehoben wo rden, da südlich des Stadthafen 1 noch Sanie-
rungsumlegungen durchgeführt werden. 
 
3.4.3 Bauordnungsrecht 
Im Rahmen des Verfahrens sind die Bestimmung en der Landesbauordnung Nordrhein-Westfalen 
(BauO NRW) mit ihren nach BauO NRW erlassenen Durchführungsverordnungen und technischen 
Richtlinien einzuhalten (allgemein anerkannte Regeln der Technik, technische Baubestimmungen 
etc.). 
 
3.4.4 Baulasten/Dienstbarkeiten 
Für den direkten Uferbereich ist entsprechend dem Masterplan eine durchgehende öffentliche Wege-
verbindung entlang der Uferlinie bis zur Einmündung in den Dortmund-Ems-Kanal zu ermöglichen. Für 
diese insgesamt 10,0 m breite Freifläche ist auf einer Breite von 4,00 m und in einem Abstand von 
1,00 m zur Uferkante eine Fläche als Gemeinbedarfs- /Wegefläche von jeglicher privatwirtschaftlichen 
Nutzung ausgeschlossen. Dies schließt faktisch auch die erforderliche 1,0 m breite Abstands- und 
Anlegefläche zur Uferkante ein. So ist der gesa mte Promenadenbereich hälftig von einer höherwerti-
gen Nutzung ausgeschlossen. Für die übrige Uferfläche ist in Fortsetzung der Regelung im westlichen 
Uferbereich ebenfalls eine Belastung durch ein Geh- , Fahr- und Leitungsrecht vorgesehen; hier je-
doch lediglich für die Anlieger und Erschließungsträ ger. Diese Teilfläche kann über diese Einschrän-
kung hinaus individuell für wirtschaftliche Zwecke genutzt werden. 
 
Daneben können die Flächen, bei den bauordnungsr echtlichen Erfordernissen entsprechender Rege-
lung der Eigentumsverhältnisse, für Bauvorhaben auf dem Hauptgrundstück hinsichtlich des Maßes 
der baulichen Nutzung zur Anrechnung kommen - auch in dem als Gemeinbedarfsfläche festgesetz-
ten Bereich. Insofern ist eine Einschränkung der baulichen Nutzung in Baugebieten, die eine vollstän-
dige Überbauung des Grundstücks (Grundflächenzahl  1,0) ohnehin nicht zulassen, nicht gegeben. 
Auch ist eine Überbauung der Kaiflächen ab dem 2. Obergeschoss vorstellbar (siehe Punkt 4.1). 
 
3.4.5 Immissionssc hutz/Lärmschutz 
Auf das Planungsgebiet wirken verschiedene Lärmquellen ein, die vorrangig aus den Nutzungen des 
Umfelds resultieren. Hierzu zählen der Gewerbe-  und Industrielärm des südlich vom Stadthafen 1 
gelegenes Gebiets sowie des Bereichs östlich des Dortmund-Ems-Kanals.  
 
Im Rahmen der Neuaufstellung der Bauleitplanung  werden die entsprechenden zulässigen Immissi-
onspegel herabgesetzt. Das heißt, dass die dann zulässigen Immissionsauswirkungen südlich des 
Stadthafen 1 und östlich des Dortmund-Ems-Kanals eine Mischgebietsnutzung für das Wettbewerbs-
gebiet und eine allgemeine Wohnnutzung für das St adthafen 1-Projekt berücksichtigen. Im Rahmen 
dieser Neuaufstellung der Bauleitplanung werden die Potenziale zum Ausbau des südlich des Stadt-
hafen 1 gelegenen Gas- und Dampfturbinenkraftwerkes berücksichtigt, so dass die Entwicklung der 
planerischen Ziele für die Bereiche nördlich des Stadthafen 1 (Wohnen („Neuhafen“)/Mischgebiet) 
möglich wird.  
 
Bis Ende 2016 befindet sich auf der Südseite des Stadthafen 1 die Störfallnutzung „Spedition Lehnke-
ring“. Über die Seveso II Richtlinie bzw. BImS chG (Bundesimmissionsschut zgesetz) löst bis Ende 
2016 die entsprechende Anlage noch die Einhaltung von Schutzabständen aus. Die Störfallnutzung 
„Spedition Lehnkering“ stellt jedoch definitiv ihren Betrieb spätestens am 31.12.2016 ein. Aufgrund 
dieser zeitlichen Perspektive ist davon auszugehen, dass die derzeitig noch bestehenden Anforderun-
gen zu Schutzabständen zum Zeitpunkt der Projektrealisierung keine Rolle mehr spielen. Die Verfü-
gungsgewalt über das Grundstück liegt bei der Stadtwerke Münster GmbH.

Entwurf    Investorenwettbewerb 
  Entwicklung und Veräußerung 
  des Areals Hafenweg 34-44 am Stadthafen 1 Münster 
 
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Generell müssen Räume, die nicht nur zum vo rübergehenden Aufenthalt von Menschen vorgesehen 
sind, die Anforderungen an das resultierende Schalldämm-Maß gemäß den festgesetzten Lärmpegel-
bereichen nach DIN 4109 erfüllen.  
 
 
3.5 Grundstückspreis 
Die Grundstücksverkäuferin erwartet ein Kaufpreisangebot, das nicht unter dem durch ein Gutachten 
über den Verkehrswert (Marktwert) ermittelten Ka ufpreis liegt. Für das als unbebaut unterstellte 
Grundstück Hafenweg 34-44 in 48155 Münster wird zum Stichtag 01.07.2013 ein Verkehrswert 
(Marktwert) von 5.400.000 € festgestellt. Gemäß Punkt 3.2 der Auslobung ist hiermit ein baureife Ver-
fügbarkeit impliziert.  
 
Eine Bewertung für eine ggf. notwendige Altlastenbeseitigung enthält das Gutachten nicht. Bezüglich 
der Kostenbeteiligung an evtl. Sanierungskosten der Altlasten wird auf Punkt 5.12 der Auslobung ver-
wiesen. Entsprechende Vereinbarungen werden Bestandteil des Grundstückskaufvertrages.  
 
Die Erstellung des Erschließungsstichs von der Schillerstraße zum Hafenweg bzw. zur Kaipromenade 
(siehe Punkt 4.2 ) erfolgt durch die Stadt Münster und ist kostenmäßig zu einem Drittel vom Grund-
stückskäufer zu tragen. 
 
Der Hafenweg soll im Abschnitt zwischen Planungs gebiet und Wohnungsbauprojekt „Neuhafen“ nicht 
zuletzt auch im Hinblick auf bestehende Leitungstrassen in städtisches Eigentum übergehen und 
durch die Stadt Münster als attraktive Fußgäng er- und Radwegeverbindung mit qualitätsvollen Auf-
enthaltsbereichen umgestaltet werden. Eine Ko stenverteilung der Ausbaumaßnahmen zu gleichen 
Hälften auf die Eigentümer der bevorteilten Grundstü cke (Projekt „Neuhafen“ und Käufer des in Rede 
stehenden Grundstücks) ist vorgesehen. 
 
Die Herstellung der öffentlich nutzbaren Kaifläche (Gesamttiefe 5,00 m ab und parallel zu der Kaikan-
te) zur Verlängerung der Uferpromenade (siehe Punkt 4.2) wird durch die Stadt Münster er-bracht und 
ist entsprechend der Grundstücksbreite anteilig durch den zukünftigen Eigentümer des Verkaufs-
grundstücks zu tragen. Die Kaifläche verbleibt an alog zum realisierten Bereich des Kreativkais im 
Eigentum des Investors, die Anlage selbst geht in den Besitz der Stadt Münster über, die damit die 
Verkehrssicherung und Unterhaltung übernimmt. 
 
Erschließungsbeiträge nach § 127 BauGB ff für die er stmalige, endgültige Herstellung der Erschlie-
ßungsanlagen sind mit dem Kaufpreis abgegolten. Alle anderen Kosten für den Anschluss an städti-
sche und private Ver- und Entsorgungsmedien hat der Käufer zu tragen. Sollte der Verkäufer zu Leis-
tungen herangezogen werden, die nach den vorstehenden Regelungen vom Käufer zu tragen sind, so 
hat der Käufer den Verkäufer hiervon freizustel len. Sämtliche Gegebenheiten des Grundstücks sind 
mit der Abgabe des Angebots zu berücksichtigen.

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4 AUFGABENSTELLUNG UND PLANUNGSVORGABEN 
 
Der Standort des Verkaufsgrundstücks ist insbes ondere durch die innenstadtnahe, urbane und was-
serbezogene Lage geprägt. Zudem kommt der Fläche im Gefüge der gesamtheitlichen Weiterentwick-
lung des Münsterschen Hafenbereichs entsprechend des Masterplans Stadthäfen Münster eine hohe 
Bedeutung zu: Ihre Umnutzung trägt wesentlich zur Fortführung des Kreativkais, Öffnung des ehema-
ligen OSMO-Geländes und einer damit einhergehen den verbesserten Vernetzung zwischen Stadtha-
fen 1 und den nördlichen Wohnquartieren (Herz-Jesu-Viertel, Projekt „Neuhafen“) sowie durchgängige 
Begehbarkeit der Kaiflächen am nördlichen Ufer des Stadthafen 1 bei. 
 
Ziel ist es, an diesem besonderen Ort hinsichtlich der Nutzungen sowie des Städte- und Hochbaus ein 
attraktives und belastbares Konzept zu entwickeln,  das auch über einen längeren Entwicklungszeit-
raum hinaus nachhaltige Qualitäten garantiert. Die neuen Gebäudekörper sollen dabei im Schwer-
punkt für die Nutzungen Büro, Dienstleistung sowie Kreatives und Kulturelles entwickelt werden. Zu-
dem kann ergänzend und als eindeutig untergeordnete Funktion eine Wohnnutzung angeboten wer-
den. Die Ansiedlung von Vergnügungsstätten ist ausgeschlossen.  
 
Grundsätzlich soll das von den Bewerbern/Bietern zu erarbeitende Nutzungs- und Entwurfskonzept im 
Einklang mit dem vorhandenen Umfeld und insbesondere mit den hier aktuell in Planung befindlichen 
Entwicklungen stehen. Daher werden Lösungsvorsc hläge erwartet, die eine Ansiedlung wohnverträg-
licher Nutzungen innerhalb der o. g. Funktionss chwerpunkte vorsehen und auf städtebaulicher Ebene 
an das Wohnprojekt „Neuhafen“ anknüpfen. Letzteres bedingt insbesondere die Berücksichtigung der 
Zeilenstruktur und damit einhergehend das Aufgreifen von Wege- und Sichtbeziehungen zum Wasser. 
 
Darüber hinaus ist von den Bewerbern/Bietern ein Vermarktungskonzept zu entwickeln, das ein Leit-
thema und die Positionierung des Vorhabens inner halb des Hafenbereichs sowie der Stadt Münster 
formuliert. Das Vermarktungskonzept soll zudem die avisierten Nutzergruppen aufzeigen (siehe Punkt 
5.8). 
 
Als Basis für die Entwürfe/Angebote sind die Rahmenvorgaben des Masterplans Stadthäfen Münster 
(siehe Punkt 2.3 ) und im Speziellen die nachfolgend formulierten Angaben heranzuziehen. Abwei-
chungen sind in den Planunterlagen nachvollziehbar zu kennzeichnen. 
 
 
4.1 Städte- und hochbauliche Zielsetzung 
Unter Berücksichtigung des (zukünftigen) anschließenden Stadtgefüges ist die Neubebauung nach 
einem individuellen Leitbild zu entwerfen, das die Ziel- und Rahmenvorgaben des Masterplans kon-
kretisiert. Dabei sind die Erzeugung identitätsstiftender Gestaltungsmerkmale sowie eine differenzierte 
Gebäudestruktur gewünscht, um den verschiedenen  Nutzungen und Baukörpern ausreichend Eigen-
ständigkeit zu verleihen.  
 
Die Bieter sollen ein attraktives Gebäudeensemble mit optimaler Erschließung auf dem Areal entwi-
ckeln (siehe Punkt 4.2 ). Dabei sollen einzelne Gebäudeteile bzw. die entwurfsabhängige Anzahl der 
Hauseingänge deutlich ablesbar sein, um eigene Adressen auszubilden und um für die gesamte Neu-
bebauung differenzierbare Bereiche zu schaffen. 
 
Die Entwurfskonzepte sollen – ohne modischen Einflüssen zu unterliegen – kreativ und zukunftswei-
send dem spezifischen Ort und dem besonderen An spruch der Aufgabenstellung gerecht werden. 
Zudem soll das Gebäudeensemble einen der gesa mtstädtischen Bedeutung des Standorts entspre-
chenden Beitrag zur Baukultur Münsters leisten. Somit stellt die Ausloberin hohe Ansprüche an die 
Maßstäblichkeit, Architektursprache und Gestaltung (inkl. Farb- und Materialwahl) der Baukörper so-
wie an die Gebäudeökologie.

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Neben städtebaulichen, architektonischen, funkti onalen und wirtschaftlichen Aspekten ist die bau-
rechtliche Realisierbarkeit des Entwurfskonzepts  ein wesentliches Kriterium in der Beurteilung der 
Beiträge. 
 
Nutzungen und Dichte 
Für das Verkaufsgrundstück soll pl anungsrechtlich zukünftig ein Mi schgebiet (MI) für eine überwie-
gend vier- bis sechsgeschossige Bebauung ausgewiesen werden. Die Ausloberin erwartet, dass hier 
eine ausgewogene Durchmischung der gewünschten Nutzungen entsteht. Dabei soll eine Wohnnut-
zung nur ausnahmsweise ab den zweiten Obergeschossen der Neubebauung und – in Relation zu 
den übrigen Nutzungen – in einem untergeordneten Ante il realisiert werden. Dementsprechend sind 
keine reinen Wohngebäude zu planen. 
 
Die Baufelder bzw. -grenzen sind gemäß Anlage 14 definiert.  
 
Für die Ausloberin ist eine Überbauung der Baugrenzen lediglich im Süden ab dem zweiten Oberge-
schoss denkbar. Grundsätzlich sind maßvolle Überschreitungen der vo rgegebenen Baugrenzen und 
ebenfalls der avisierten Bauhöhen konzeptionell überzeugend zu begründen. Das endgültige Maß der 
baulichen Nutzung sowie die Höhenentwicklung und ih re Differenzierung sind im Rahmen der städte-
baulichen Beurteilung ein wesentliches Erkenntnisziel des Verfahrens.  
 
Teilerhalt der OSMO-Hallen 
Die OSMO-Hallen stehen nicht unter Denkmalschutz. Jedoch kann di e historische Bausubstanz bzw. 
Teile dieser für das neue Quartier ein prägendes u nd identitätsstiftendes Element bilden. Daher wird 
ein (Teil-) Erhalt und eine qualitätsvolle städtebauliche Integration der Hallen auf dem Planungsgrund-
stück durch die Politik präferiert, wobei aus Gründen der städtebaulichen Signifikanz von einem Erhalt 
des überkragenden Gebäudeteils gem. Anlage 14 auszugehen ist (gem. Statikgutachten ( siehe Anla-
ge 15) Halle 3a). Die Entscheidung für oder gegen einen (Teil-) Erhalt liegt bei den Bewerbern/Bietern.  
 
Unter Berücksichtigung wirtschaftlicher und gestalterischer Parameter des Gesamtkonzepts sollen die 
Bieter einen baulichen Teilerhalt und wirtschaftlic hen Betrieb der OSMO-Hallen überprüfen. Die für 
eine konzeptionelle Auseinandersetzung erforderlichen Planunterlagen sind der Anlage 16 und 17  zu 
entnehmen. 
 
Bisher wurden die Hallen auf dem Verkaufsgrundstück in öffentlicher und kultureller Art genutzt (siehe 
Punkt 3.2 ). Sollte durch die Konzepte eine weitere ö ffentliche/öffentlich wirksame Nutzung vorge-
schlagen werden, ist sicherzuste llen, dass diese die zukünftige Wohnnutzung im nördlich angrenzen-
den Quartier „Neuhafen“ nicht stört.  
 
4.1.1 Lärmschutzmaßnahmen 
Lärmschutzmaßnahmen sind nach derzeitigem Erkenntnisstand, vorbehaltlich der noch zu konkretisie-
renden Bauleitplanung, nicht erforderlich.  
 
4.1.2 Barrierefreiheit 
Alle Bereiche des Gebäudeensembles und der Außenanlagen sind für mobilitätseingeschränkte Per-
sonen nutzungs- und funktionsgerecht zu planen. Hi erzu sind insbesondere § 49 und § 55 der BauO 
NRW zu berücksichtigen. 
 
4.1.3 Technikflächen 
Technische Aufbauten auf den Dachflächen sind sowohl im erforderlichen Umfang als auch in der 
Dimensionierung, insbesondere in der Höhe, auf ei n Mindestmaß zu reduzieren und gestalterisch 
schlüssig in den Gesamtentwurf zu integrieren.

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4.1.4 Gebäudeökologie/Nachhaltigkeit 
Das klimaschonende Planen und Bauen darf nicht erst mit der Ausführungsplanung oder der Gebäu-
detechnik beginnen. Vielmehr sind schon in dies em frühen Planungsstadium Konsequenzen aus den 
Abwägungen zwischen verschiedenen Entwurfsaspekten zu beachten. 
 
Von den Bietern wird daher ein ökologisches Ge samtkonzept erwartet, dessen Komponenten sinnvoll 
und wirksam ineinander greifen und das mit dem vorgeschlagenen Entwurfs-/Nutzungskonzept im 
Einklang steht.  
 
Der neue Gebäudekomplex soll unter hohen nach haltigen Standards und entsprechend der Maßga-
ben der dann gültigen Fassung der EnEV errichtet werden. Die daraus resultierenden bauphysikali-
schen Vorgaben für die Gebäudehülle sind zu berücksichtigen.  
 
Hinweise auf den Einsatz regenerativer Energien sind willkommen. Ein besonderes Augenmerk ist auf 
eine sinnvolle Ausrichtung der Gebäudekörper sowie ein wirtschaftlich und ökologisch sinnvolles A/V-
Verhältnis zu legen. Dachbegrünungen können die ökologischen und funktionalen Werte der Neube-
bauung erhöhen. 
 
Ferner sind die Gesichtspunkte der Nachhaltigkei t aus ökologischer, ökonomischer, sozialer und kul-
tureller Sicht über den gesamten Lebenszyklus (also von der Rohstoffgewinnung über die Errichtung 
bis zum Rückbau) bei der Entwicklung des Gesamtkonzepts mit einzubeziehen. 
 
Ein ganzheitliches Energiekonzept ist nicht Bestandteil dieses Wettbewerbs. 
 
 
4.2 Verkehrs- und freiraumplanerische Zielsetzung 
 
4.2.1 Äußere Erschließung 
Von den Bietern ist ein grundsätzlich belastbares und intelligentes Erschließungskonzept zu entwi-
ckeln, das eine hohe Nutzerqualität bietet. 
 
Aus den Zielen des Masterplans Stadthäfen Münster und den vorgesehenen Entwicklungen im Umfeld 
des Verkaufsgrundstücks ergeben sich nachstehe nde Rahmenbedingungen für die Erschließung des 
Planungsgebiets. 
 
Zwischen den nordöstlich des Verkaufsgrundstücks neu entstehenden Grundstücksgrenzen (zwischen 
Areal Projekt „Neuhafen“ und Erweiterungsfläche des Geländes der Josef Kuhr Immobilienbesitz 
GmbH & Co. KG , siehe Punkt 3.1 ) ist ein 10,0 m breiter Erschließungsstich von der Schillerstraße 
zum Hafenweg und in Verlängerung als Wegefläche bi s zu den Kaiflächen vorgesehen. Diese öffent-
lich nutzbare Verkehrsfläche soll auf Höhe der Ewaldistraße angelegt werden und das Verkaufsgrund-
stück im Osten erschließen ( siehe Punkt 3.5). Zudem ist geplant, für die neue Straße eine Wendean-
lage herzustellen, die für ein dreiachsiges Bemessungsfahrzeug dimensioniert ist ( siehe Punkt 4.2.2). 
Mit dieser neuen öffentlichen Erschließung wird die Notwendigkeit des weiter östlich vorhandenen 
Erschließungsstichs parallel zur Rampe der Schill erstraßenbrücke entfallen. Diese wird voraussicht-
lich, vorbehaltlich des Ergebnisses des durchzufü hrenden Wettbewerbs für dieses Grundstück, zu-
rückgebaut. Die Planung bzw. Gestaltung des neuen Erschließungsstichs ist nicht
 Gegenstand des 
Verfahrens (siehe Punkt 3.5). 
 
Nach Abriss der OSMO-Hallen zwischen Hafenweg  und Schillerstraße im Zuge der Realisierung des 
Wohnprojekts „Neuhafen“ wird der Hafenweg in diesem Bereich nicht mehr überdacht sein. Jedoch 
soll er perspektivisch nicht von allgemeinem/öffent lichem Kfz-Verkehr genutzt, sondern primär Fuß-
gängern, Radfahrern und Versorgungsfahrzeugen vorgehalten werden. Die Anbindung für den Kfz-
Verkehr soll aus westlicher Richtung zukünftig auf  Höhe des Verkaufsgrundstücks durch eine Wende-

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anlage enden, die baulich für ein dreiachsiges Be messungsfahrzeug ausgelegt ist. Hierzu bedarf es 
der Befahrung des Hafenwegs und des hier betreffende n Grundstücks in je einer Tiefe von 12,50 m. 
Für den Abschnitt zwischen dem Projekt „Neuhafen“ und dem Verkaufsgrundstück wird der Hafenweg 
mittelfristig als attraktive Fußgänger- und Radw egeverbindung mit Aufenthaltsqualitäten umgestaltet. 
Eine Planung bzw. Gestaltung des Hafenweg s (inkl. Wendemöglichkeit) ist nicht  Gegenstand des 
Verfahrens (siehe Punkt 3.5). 
 
Auch für den planungsgebietsbezogenen Fuß- und Radverkehr bilden der neue Erschließungsstich 
und der umgestaltete Hafenweg die Hauptanbindung in nordöstliche bzw. nordwestliche Richtung. 
Darüber hinaus werden die vorgesehenen Erschließungsstraßen des Wohnprojekts „Neuhafen“ weite-
re Fuß- und Radewegeverbindungen vom Hafenweg zur Schillerstraße sowie von West nach Ost er-
möglichen (siehe Abb. XX). 
 
Ferner soll, wie im Masterplan „Stadthäfen Münster“ dargestellt, die Fußgängerpromenade am nördli-
chen Ufer des Stadthafen 1 als ö ffentlich nutzbaren Fuß- und Radweg bis zum Dortmund-Ems-Kanal 
fortgeführt werden (siehe Punkte 2.3). Die Nutzungs- bzw. Entwurfs konzepte der Bieter müssen folg-
lich die Möglichkeit für die bauliche Fortsetzung sicherstellen; eine Planung der Promenade ist nicht 
Gegenstand des Verfahrens (siehe Punkt 3.5). Gleichwohl ist dafür ab der Kaikante eine 10,0 m breite 
Fläche von jeglicher Bebauung freizuhalten. Inne rhalb dieser parallel zur Hafenkante verlaufenden 
Fläche, die zum Teil der Hafenordnung unterliegt, wird die Wegefläche und der Anlegestreifen in einer 
Breite von 5,00 m ausgeführt ( siehe Punkt 3.4.4). Die Herstellung und Ausgestaltung der Promenade 
erfolgt entsprechend des westlich bereits herges tellten Abschnitts. Die vorhandenen alten Gleisanla-
gen werden dabei integriert. 
 
Eine Erreichbarkeit des Promenadenbereichs für not wendige Unterhaltungs- bzw. Instandsetzungsar-
beiten ist zu gewährleisten. 
 
4.2.2 Innere und Gebäudeerschließung 
Grundsätzlich würde eine Berücksichtigung der im Wohnquartier „Neuhafen“ vorgesehenen öffentlich 
nutzbaren Wege, die in Nord-Süd-Richtung von de r Schillerstraße zum Hafenweg führen, von der 
Ausloberin begrüßt werden. Eine Fortführung der Verbindungen als durchgängig gradlinige Erschlie-
ßung für den Fuß- und Radverkehr bis zur Hafenkante wird in diesem Zusammenhang favorisiert. 
 
Zur Erschließung der Neubebauung ist eine in Abhängigkeit zur gewählten Strukturierung der Gebäu-
de ausreichende Anzahl an Hauseingängen zu planen.  Dabei ist auf die optimale Ausrichtung der 
vorgeschlagenen Nutzungen bzw. Nutzungseinheiten zu achten. Die Erschließung der einzelnen Nut-
zungsbausteine ist entsprechend der unterschiedlichen Anforderungen und unabhängig voneinander 
durch eigene, ebenerdige Zugänge (barrierefrei) zu entwickeln. 
 
Die Adressbildung aller Nutzungen soll von der Hafenstraße aus erfolgen. 
 
Auf die Führung der Rettungswege sowie die Anforderungen an Flächen für die Feuerwehr ist im 
Rahmen der Gebäudeentwicklung besonderes Augenmer k zu richten. Sollten durch die Tiefgarage 
unterbaute Flächen für das Rettungswegekonzept in Anspruch genommen werden, ist sicherzustellen, 
dass die Dachfläche der Tiefgarage die anfallenden Lasten aufnimmt.  
 
Zum Nachweis der Realisierbarkeit wird eine Darstellung der erforderlichen Rettungswege und Flä-
chen für die Feuerwehr hinsichtlich Zufahrten, Aufstell- und Bewegungsflächen entsprechend der DIN 
14090 erwartet. 
 
Zudem ist auf dem Verkaufsgrundstück die Erreichba rkeit und die Funktionalität für Müllfahrzeuge zu 
gewährleisten.

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4.2.3 Kfz- und Fahrradstellplätze 
 
Die für die geplanten Nutzungen erforderlichen Pkw-Stellplätze sind auf Grundlage des § 51 BauO 
NRW auf dem Verkaufsgrundstück vorzugsweise in dezentral erschlosse nen Tiefgaragen unterzu-
bringen. Eine attraktive städtebauliche Integrati on der Zufahrtsituation mit besonderer Berücksichti-
gung der vorgesehenen Wegeflächen ist sicherzustellen.  
 
Gegebenenfalls ist die Realisierung einer gemeinsamen Zufahrt- und Tiefgaragenlösung mit den be-
nachbarten neuen Entwicklungen im Anschluss dieses Verfahrens zu prüfen.  
 
Grundsätzlich sind Störungen durch Tiefgaragenzu- und -ausfahrt aber auch Beeinträchtigungen die-
ser durch geeignete Anordnung zu minimieren. 
 
Analog den internen kommunalen Richtlinien für den nutzungsbezogenen Fahrradabstellbedarf (§ 47 
(4) BauO NRW) sind quantitativ ausreichende sowie qualitativ und funktional geeignete Fahrradab-
stellmöglichkeiten vorzusehen. 
 
Bei der Positionierung soll generell ein hoher Komfort für die Nutzer erreicht werden. Gleichsam sollen 
die Fahrradstellplätze erschließungsgünstig und vor dem Hintergrund eines möglichen Sicherungsbe-
dürfnisses der Nutzer geplant werden. 
 
4.2.4 Freiraum 
Für die Außenanlagen des Planungsareals sind Entw urfsvorschläge zu unterbreiten, die neben einer 
Gestaltungsdarstellung der Eingangs- und Erschließungsebene der Neubebauung auch Überlegun-
gen bezüglich des Übergangs vom Verkaufsgrundstück  zu den anschließenden öffentlichen bzw. öf-
fentlich nutzbaren sowie privaten Liegenschaften im Westen erkennen lassen.  
 
Im westlichen Bereich auf dem Flurstück 196 und dem anschließenden an das Flurstück 195 ( siehe 
Punkt 3.1 ) bietet sich aus dem städtebaulichen Kontex t die Anlage eines platzähnlich gestalteten, 
öffentlich nutzbaren Areals auf dem Wettbewerbsgebi et an. Dies scheint auch vor dem Hintergrund 
eines optional möglichen Querungsbauwerks (z. B.  Brücke oder Steg) über das Hafenbecken zur 
Stärkung der fußläufigen Verknüpfung von Nord- und Südufer des Stadthafens sinnhaft.  
 
Um auch eine Verknüpfung auf freiraumplanerische r Ebene mit dem Projekt „Neuhafen“ herzustellen, 
sollen die dort geplanten Grachten in die Außenraumstrukturierung und -gestaltung übertragen wer-
den. Vorstellbar sind in diesem Sinne private Außenbereiche in analoger Lage und Ausmaße zu den 
Wasserflächen im nördlichen Wohnquartier. Eine Fortführung der Grachten ist nicht erforderlich. 
 
 
5 VERFAHRENSGRUNDLAGEN 
 
Die Verfahrensgrundlagen sind in einem separaten Dokument formuliert.

Vorlage 807 - Anlage 1

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ENTWURF – 13.11.2013  
 
 
 
Auslobung - Verfahrensteil  
 
 
Investorenwettbewerb mit vorgeschaltetem Bewerbungsverfahren  
 
 
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des Areals Hafenweg 34-44 am Stadthafen 1 Münster 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
ausgelobt durch die 
 
Stadt Münster 
Der Oberbürgermeister 
 
 
vertreten durch das  
 
Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung 
Stadthaus 3 
Albersloher Weg 33 
48155 Münster 
 
 
im Auftrag der Grundstückseigentümerin und Verkäuferin 
 
Stadtwerke Münster GmbH 
Hafenplatz 1 
48155 Münster 
V/0807/2013 Anlage 3

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5 VERFAHRENSGRUNDLAGEN  
 
5.1 Ausloberin 
 
Ausloberin des Investorenwettbewerbs ist die 
 
Stadt Münster 
 Der Oberbürgermeister 
 
vertreten durch das  
 
Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung 
Stadthaus 3 
Albersloher Weg 33 
48755 Münster 
 
im Auftrag der Grundstückseigentümerin und Verkäuferin 
 
Stadtwerke Münster GmbH 
Hafenplatz 1 
48155 Münster 
 
 
5.2 Verfahrensmanagement 
 
Die inhaltliche und fachliche Betreuung sowie die organisatorische Abwicklung des Verfahrens erfol-
gen durch: 
  
D&K drost consult GmbH 
Kajen 10, 20459 Hamburg 
Tel.: +49 40 36 09 84-0 
Fax: +49 40 36 09 84-11 
E-Mail: info@drost-consult.de 
Internet:  www.drost-consult.de 
 
 
5.3 Verfahrensgrundlagen 
 
Das Verfahren erfolgt in Form eines dreiphasigen Investorenwettbewerbs als Grundstücksausschrei-
bung zur Veräußerung von großen Bereichen des Grundstücks Hafenweg 36 am Stadthafen 1 in 
Münster. Anbieterin des Grundstücks ist die Stadt werke Münster GmbH, vertreten durch das Amt für 
Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung der Stadt Münster. 
 
Die Ausschreibung ist freibleibend; sie stellt ke ine Ausschreibung nach VOB, VOL oder VOF dar. Aus 
der Abgabe einer Bewerbung oder eines Angebots lassen sich keine Verpflichtungen der Ausloberin 
herleiten und es können keine Ansprüche gegen di e Verkäuferin geltend gemacht werden, insbeson-
dere auch nicht aus der Nichtberücksichtigung von Teilnahmeanträgen oder Angeboten oder für den 
Fall, dass eine Vergabe des Grundstücks - aus welchen Gründen auch immer - nicht erfolgt.  
 
Die Ausloberin behält sich vor, das Verfahren zu jedem Zeitpunkt bei Vorliegen triftiger Gründe zu 
modifizieren oder dann zu beenden, wenn nicht genügend belastbare, den Anforderungen dieser Aus-
schreibung entsprechende Angebote eingehen. Eins prüche gegen das Verfahren sowie Ansprüche

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gegen die Ausloberin sind ausgeschlossen, insb esondere bei Nichtberücksichtigung von Angeboten 
sowie bei Änderung oder Beendigung des Verfahrens.  
 
Verfahrensteilnehmer, Mitglieder des Auswahlgremiums  bzw. der Jury, sachverständige Beraterinnen 
und Berater sowie sonstige Personen erklären sich durch ihre Mitwirkung am Verfahren mit den ge-
nannten Bedingungen einverstanden. 
 
Die Bewerber sollen in der ersten Verfahrensphas e ihre wirtschaftliche Leistungsfähigkeit nachweisen 
und auf der Basis verbindlicher städtebaulicher Vorgaben ein qualitatives Nutzungskonzept erarbeiten 
(siehe Punkt 5.8.1 ). Aus den eingereichten Bewerbungen werden 4 - 7 Bieter für die zweite Phase 
ausgewählt, welche die wirtschaftliche Leistungsf ähigkeit nachweisen konnten und deren Nutzungs-
konzeptionen aus Sicht des Auswahlgremiums eine  qualitätsvolle und marktg erechte Weiterentwick-
lung des Standorts versprechen. 
 
In der zweiten Phase sind die eingereichten Nutzungskonzepte von den ausgewählten Bietern zu 
konkretisieren. Dabei entwickelt jeder Bieter sein eigenes Konzept weiter. Dies inkludiert sowohl die 
hochbauliche Ausgestaltung der jeweiligen Baukör per als auch die Einreichung eines indikativen 
Kaufangebots für das Grundstück ( siehe Punkt 5.8.2 ). Die Jury prüft und beurteilt die eingereichten 
Konzepte bzw. Angebote und spricht eine Empfehlung au s, mit welchen Bietern (bis zu 3) in der an-
schließenden dritten Phase über eine Veräußerung des Grundstücks verhandelt werden soll. 
 
Die für die dritte Phase ausgewählten Bieter we rden zu einer Abgabe eines verbindlichen Angebots 
aufgefordert. Zudem sind die eingereichten hochbaulichen Entwürfe gemäß der Empfehlungen der 
Jury zu überarbeiten und ebenfalls einzureichen. Auch in dieser P hase entwickelt jeder Bieter seinen 
jeweils eigenen Entwurf weiter (siehe Punkt 5.8.3). 
 
Die Ausloberin und die Verkäuferin streben gemeinsam an, große Bereiche des Grundstücks Hafen-
weg 34-44 an einen Investor zu veräußern. Eine Teilveräußerung ist nicht vorgesehen. 
 
Die Verfahrenssprache ist deutsch. 
 
 
5.4 Teilnahme 
 
Sowohl Einzelinvestoren/-bauträger als auch Inve storen-/Bauträgerkonsortien können Bewerbungen 
einreichen und Gebote abgeben. Konsortien müssen bereits während des Auslobungsverfahrens 
durch einen gemeinsamen Vertreter vertreten werden und zum Erwerb des Grundstücks eine Rechts-
form annehmen, in der sämtliche Konsortialmitglieder gesamtschuldnerisch haften.  
 
Den Investoren/Bauträgern ist freigestellt, ob die mit der Bewerbung/dem Gebot einzureichenden Pla-
nungs-/Entwurfsunterlagen durch ein externes vom Investor/Bauträger gewähltes Architekturbüro oder 
durch im eigenen Unternehmen angestellte Architek ten erstellt werden. Der eventuell notwendige 
Erwerb eines Nutzungsrechts (§ 31 UrhG) ist Sache des Investors/Bauträgers.  
 
Nach Aufforderung zur Teilnahme dürfen Konsortien/Arbeitsgemeinschaften nur mit Zustimmung der 
Ausloberin und der Verkäuferin verändert oder neu gebildet werden.

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5.5 Jury 
 
Jurymitglieder  
Hartwig Schultheiß Stadt Münster, Stadtdirektor, 
 Dezernat für Planung, Bau, Wirtschaft und Marketing 
Christian Schowe Stadt Münster, 
 Leiter Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung  
N.N. Architekt / Stadtplaner 
N.N. Architekt / Stadtplaner  
N.N. Architekt / Stadtplaner 
 
Dr. Henning Müller-Tengelmann Kaufmännischer Geschäftsführer, Stadtwerke Münster GmbH 
Stefan Weber Vorsitzender Aufsic htsrat Stadtwerke Münster GmbH 
Thomas Fastermann Vorsitzende/r des Planungsausschusses 
Peter Fischer-Baumeister Bezirksbürgermeister/in Münster-Mitte 
 
Stellvertretende Jurymitglieder 
Siegfried Thielen  Stadt Münster, Deze rnent für Planungs- und Baukoordination 
N.N. Architekt / Stadtplaner 
 
Elisabeth Deitermann Stadtwerke Münster GmbH 
 Leiterin Abteilung Recht, Immobilien, Revision, Versicherungen 
Dr. Michael Jung Stellvertr. Vorsitzende r Aufsichtsrat Stadtwerke Münster GmbH 
Jürgen Reuter Vertreter des Planungsausschusses 
Erika Gericke 1. Stellvertr. Bezi rksbürgermeisterin Münster-Mitte 
 
Sachverständige  
Andreas Leifken Stadt Münster, Am t für Stadtentwicklung, Stadtplanung, 
 Verkehrsplanung 
Frau Elke Lutter Stadt Münster, Bauordnungsamt  
Ralf Kensbock Stadtwerke Münster GmbH 
Bernhard Recker Stadtwerke Münster GmbH 
 
Gäste/Berater 
Marc Dewald Wolter Hoppenberg, Rechtsanwälte Steuerberater Notar 
Dr. Thomas Robbers Geschäftsführer Wirtschaftsförderung Münster GmbH  
 
Die vorstehenden Angaben zur Zusammensetzung der Jury sind vorläufig. Die Ausloberin behält sich 
eine Änderung ausdrücklich vor. Sofern eine Änderung der Zusammensetzung der Jury erfolgt, wer-
den die Bieter hierüber unterrichtet. 
 
 
5.6 Entschädigung zur Angebotserstellung/Urheberrecht 
 
Die Erstellung eines Angebots wird durch die Ausloberin nicht vergütet. 
 
Das Urheberrecht und das Recht auf Veröffentlichung  der Entwürfe bleiben jedem Verfasser erhalten. 
Die Ausloberin hat das Erstveröffentlichungsrecht. Die Entwürfe oder Teile davon kann die Ausloberin 
ohne Vergütung veröffentlichen und ausstellen. Die Namen der Verfasser werden dabei genannt.  
 
Die wirtschaftlichen Details der Kaufangebote we rden von der Ausloberin und dem/n Beauftragten in 
allen Teilen streng vertraulich behandelt. Sie werden weder veröffentlicht, noch Dritten zur Kenntnis

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gegeben, die nicht mit der Vorprüfung und Auswahl befasst oder als Mitglieder von Gremien der Aus-
loberin oder der Verkäuferin für Entscheidungen im Zusammenhang mit diesem Auslobungsverfahren 
oder dem späteren Grundstücksverkauf zuständig sind. Gesetzliche Auskunftspflichten bleiben vorbe-
halten. 
 
 
5.7 Ablauf und Termine des Verfahrens 
 
Das Verfahren erfolgt in drei aufeinander folgenden Phasen zwecks schrittweiser Verringerung der 
Zahl der Konzepte bzw. zu verhandelnden Angebote. 
 
5.7.1 Erste Phase - Bewerbung 
 
Registrierung und Bewerbungs-/Auslobungsunterlagen 
Die Bewerbungs- und Auslobungsunterlagen für das Verfahren werden ab dem XX.XX.2013 veröffent-
licht und im passwortgeschützten Teilnehmerbereich zusammen mit den verfahrensrelevanten Anla-
gen unter www.drost-consult.de zum Download zur Verfügung gestellt. 
 
Für den Zugang zu den Unterlagen ist eine kostenfreie Registrierung unter Angabe des Namens, der 
Firma und der Email-Adresse auf der Internetseit e www.drost-consult.de notwendig (über die Projekt-
suche: „Investorenwettbewerb Stadthafen Münster“). Die Bewerber/Bieter sind verpflichtet, die vorge-
nannte Website während des Verfahrens bis zu de ssen Abschluss regelmäßig auf neue Inhalte zu 
prüfen. 
 
Auskünfte zu den Bewerbungsunterlagen 
Rückfragen zur Auslobung sind in der ersten Phase des Verfahrens nicht vorgesehen. Auskünfte be-
züglich der Bewerbungsunterlagen werden bis zum XX.XX.2013, 12:00 Uhr durch 
 
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erteilt. Von einer individuellen Rücksprache der Interessenten mit der Ausloberin bzw. zuständigen 
Ämtern und Behörden ist abzusehen. 
 
Abgabe der Bewerbungen 
Einlieferungstermin für die unter Punkt 5.8.1 genannten Leistungen ist der XX.XX.2013, 16:00 Uhr . 
Alle Unterlagen sind per Post oder Kurier in einem verschlossenen Umschlag oder einem sonstigen 
verschlossenen Behältnis, dessen Verschluss sich nicht ohne Beschädigung öffnen lässt, an 
 
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zu richten. Die Bewerbungsunterlagen müssen dort bis zu dem oben genannten Termin eingegangen 
sein. Der Poststempel gilt nicht!  
 
Die Verpackungen der Bewerbungen (inkl. alle r erforderlich einzureichenden Unterlagen; siehe Punkt 
5.8.1) sind mit dem Vermerk „Stadthafen Münster – Erste Phase“ zu kennzeichnen. Bewerbungen 
per Fax oder E-Mail sind nicht zugelassen.  
 
Die Bewerbung und die zugehörigen Unterlagen werden nicht zurückgesandt.

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Auswahlgremium 
Das Auswahlgremium (Vertreter/innen der Ausl oberin/Verkäuferin) tagt voraussichtlich am 
XX.XX.2013. Die Mitglieder des Auswahlgremiums beurteilen die eingegangenen Bewerbungen an-
hand der unter Punkt 5.11.1 genannten Kriterien und wählen 4 - 7 Bieter aus, die für die Teilnahme an 
der zweiten Verfahrensphase eingeladen werden. 
 
Die Ausloberin benachrichtigt alle Bewerber nach der Sitzung über die Entscheidung des Auswahl-
gremiums.  
 
5.7.2 Zweite Phase – Investorenwettbewerb 
 
Besichtigung des Grundstücks 
Die für die zweite Phase ausgewählten Bieter  haben die Möglichkeit, das Grundstück vom XX.XX 
2013 bis zum XX.XX.2013 (montags bis freitags jeweils in der Zeit von XX:00 bis XX:00 Uhr)  eigen-
ständig zu besichtigen. Der Begehungsbedarf ist bei dem verfahrensbetreuenden Büro anzuzeigen.  
 
Eine gemeinsame Besichtigung des Grundstücks ist nicht vorgesehen. 
 
Rückfragen 
Schriftliche Rückfragen zur Auslobung sind bis zum XX.XX 2013, 12:00 Uhr an 
 
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zu richten. Von einer individuellen Rücksprache der Bieter mit der Ausloberin bzw. zuständigen Äm-
tern und Behörden ist abzusehen.  
 
Die Ausloberin wird alle notwendigen Informationen und die Antworten auf etwaige Fragen allen Bie-
tern der zweiten Phase im passwortgeschützten Teilnehmerbereich unter www.drost-consult.de zur 
Verfügung stellen. 
 
Abgabe indikativer Gebote  
Einlieferungstermin für die unter Punkt 5.8.2 genannten Leistungen ist der XX.XX.2013, 16:00 Uhr . 
Alle Unterlagen sind zu richten an: 
 
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Die Unterlagen müssen dort in einem verschlossenen Behältnis, dessen Verschluss sich nicht ohne 
Beschädigung öffnen lässt, bis zu dem oben genannten Termin eingegangen sein. Der Poststempel 
gilt nicht! 
 
Die Verpackungen der Gebote/Verfah rensbeiträge sind mit dem Vermerk „Stadthafen Münster – 
Zweite Phase“ zu kennzeichnen.

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Jurysitzung 
Die Jury tagt am XX.XX.2014 . Die Jurymitglieder beurteilen die eingegangenen indikativen Gebote 
inkl. weiterentwickelter Nutzungskonzepte und hochbaulicher Entwürfe, entscheiden die Rangfolge 
der Arbeiten/Gebote und formulieren bei Bedarf Empf ehlungen für die weitere Qualifizierung der Kon-
zepte. 
 
Unter Berücksichtigung der Empfehlungen der Jury werden durch die Ausloberin die Bieter der besten 
Gebote/Konzepte zur Teilnahme an der dritten Verf ahrensphase aufgefordert und zu Verhandlungs-
gesprächen über den zu schließend en Kaufvertrag eingeladen (bis zu 3 Bieter). Die Ausloberin be-
nachrichtigt alle Bieter der zweiten Phase nach der Sitzung über die Entscheidung der Jury. Das ab-
schließende Protokoll der Sitzung wird allen an der zweiten Phase des Verfahrens beteiligten Perso-
nen zugesandt.  
 
5.7.3 Dritte Phase – Verhandlungsgespräche 
 
Rückfragen 
Rückfragen sind bis zum XX.XX.2013, 12:00 Uhr an 
 
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zu richten. Von einer individuellen Rücksprache de r Bieter mit der Ausloberin bzw. zuständigen Äm-
tern und Behörden ist abzusehen. 
 
Abgabe verbindlicher Gebote 
Einlieferungstermin für die verbindlichen Angebote und der - ggf. entsprechend der durch die Jury 
ausgesprochenen Empfehlungen überarbeiteten - Hochbau- und Nutzungskonzepte ist der 
XX.XX.2013, 16:00 Uhr. Alle Unterlagen sind zu richten an: 
 
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Alle Unterlagen des verbindlichen Angebots müssen dort in einem verschlossenen Behältnis, dessen 
Verschluss sich nicht ohne Beschädigung öffnen lässt, bis zu dem oben genannten Termin eingegan-
gen sein. Der Poststempel gilt nicht!
  
 
Die Verpackungen der Gebote/Verfah rensbeiträge sind mit dem Vermerk „Stadthafen Münster – 
Dritte Phase“ zu kennzeichnen. 
 
Die zum verbindlichen Angebot dazugehörigen Unterlagen werden nicht zurückgesandt.  
 
Verhandlungsgespräche 
Die Ausloberin führt mit den Bietern der besten Gebote Verhandlungsgespräche, zu denen die jeweili-
gen Bieter rechtzeitig eingeladen werden. Diese Gespräche dienen der Reduzierung des Bieterkreises

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auf einen sogenannten „bevorzugten Bieter“. Die Bieter, deren Gebote nicht weiter verhandelt werden 
sollen, erhalten hierüber eine schriftliche Information. 
 
Die für die Verhandlungsgespräche einzureichenden Unterlagen (siehe Punkt 5.8.3) sind vor den Ver-
handlungsgesprächen einzureichen. Die Termine fü r diese Abgabe und für das jeweilige Verhand-
lungsgespräch werden den Bietern der dritten Phase rechtzeitig vorher bekanntgegeben. 
 
 
5.8 Leistungen der Bewerber/Bieter im Verfahren 
 
5.8.1 Erste Phase – Bewerbung  
Das Format der für die Bewerbungen einzureichen den Unterlagen darf DIN A3 nicht überschreiten. 
Die einzureichenden Unterlagen sind deutlich sichtbar mit Ziffern und Buchstaben in der entsprechend 
Punkt 5.9.1 vorgegebenen Reihenfolge zu kennzeichnen; die Seiten sind durchgehend zu nummerie-
ren. Die Auftraggeberin behält sich vor, über die nachstehenden Angaben hinausgehende Unterlagen 
zu fordern. 
 
Für die Bewerbung sind die Anlagen 00 bis 08  (siehe Punkt 5.9.1 ) vollständig auszufüllen, zu unter-
schreiben und abzugeben. Nichtverwendung der o. g. Anlagen führt zum Ausschluss. Gescannte oder 
kopierte Unterschriften werden nicht zugelassen.  
 
1. Referenzen/Nachweis zur fachlichen Leistungsfähigkeit des Bewerbers 
Der Bewerbung sind insbesondere vergleichbare, innovative, qualitätsvolle und möglichst aktuelle 
Referenzprojekte für die Entwicklung eines misc hgenutzten Gebiets mit mindestens zwei der Nut-
zungsbausteine „Kreatives“, „Kulturelles“ und “Dienstleistung“ (bis zu 3 Referenzprojekte, nicht älter 
als 10 Jahre) mit Angaben zu Bauvolumen, Invest itionssumme, Rolle und Aufgabe des Bewerbers, 
Projektstand, sowie mit Fotos und Plandarstellu ngen beizufügen. Die ausgewählten Referenzen sind 
unter Verwendung der Anlage 07 aufzulisten. 
 
2. Unterlagen zur Bonität des Investors/Bauträgers 
Als Nachweis der Bonität sind die Jahresabschlüsse der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre 
sowie ein aktueller Auszug aus dem Handelsregister  einzureichen. Bewerberkonsortien haben diese 
Unterlagen für jedes einzelne Mitglied vorzulegen. Be steht keine Pflicht zur Aufstellung eines Jahres-
abschlusses und existiert ein solcher für das Unternehmen deshalb nicht, kann an seiner Stelle ein 
Bericht eines Wirtschaftsprüfers oder Steuerberaters  über die finanzielle Situation des Unternehmens 
eingereicht werden, in dem die Einnahmen und Ausgaben, analog der für Gewinn- und Verlustrech-
nungen bei kleinen Kapitalgesellschaften geltenden Au fschlüsselung, darzustellen und die Liquiditäts-
lage des Unternehmens zu erläutern ist. 
 
3. Name und Leistungsfähigkeit der Architekten 
Benennung des/der Architekten, mit denen der Bewerber die Bebauung planen will, mit Angabe von 
Referenzprojekten des/der Architekten (bis zu 3 Referenzprojekte, nicht älter als 10 Jahre). Die aus-
gewählten Referenzen sind unter Verwendung der Anlage 08 aufzulisten. 
 
Sofern der/die Architekt/en im eigenen Unternehm en des Investors/Bauträgers angestellt ist, sind 
keine zusätzlichen Referenzen des Architekten einzureichen. Diese sind mit den unter Punkt 5.8.1 Nr. 
2 genannten Referenzen abgegolten. 
 
Zudem ist eine Bereitschaftserklärung der Architekten zur Zusammenarbeit mit dem Investor – im 
Falle der Auswahl dieses Investors – vorzulegen, sofern es sich nicht um einen im Unternehmen des 
Investors angestellten Architekten handelt (siehe Formblatt 06).

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4. Qualitatives Nutzungskonzept 
Darstellung des vorgesehenen Nutzungskonzepts anhand einer Entwurfs-/Ideenskizze in frei wählba-
rem Maßstab, welche die grundlegenden städtebaulichen Strukturen auf dem Planungsareal aufzei-
gen, mit Angaben zu: 
- den Baukörpern und Geschossigkeiten, 
- den Leitgedanken, 
- dem Nutzungsmix und der Nutzungsverteilung, 
- den avisierten Zielgruppen, 
- dem Vermarktungskonzept. 
 
Zur Verdeutlichung der Nutzungsverteilung sind zudem isometrische Piktogramme in einem frei wähl-
baren Maßstab zu erstellen. 
 
Die Entwurfs-/Ideenskizze ist inkl. isometrischer Piktogramme sowie ggf. dazugehöriger textlicher 
Ausführungen auf einem DIN-A3-Blatt einzureichen. 
 
5.8.2 Zweite Phase – Investorenwettbewerb 
Alle Pläne sind genordet darzustellen. 
 
Die folgenden Vorgaben bzgl. Blattformat und Anzahl der zugelassenen Pläne und Erläuterungsblätter 
sind zwingend einzuhalten. Alle Planbeschriftungen sind in Druckschrift und der Erläuterungsbericht 
nur in deutscher Sprache anzuf ertigen. Die Präsentationszeichnungen sind ungefaltet
 und gerollt ein-
zureichen. 
 
Die geforderten Leistungen – mit Ausnahme der unten aufgeführten Nr. 12 bis 15 - sind jeweils an der 
rechten oberen Ecke jeder Zeichnung und jeder Textseite durch eine Kennzahl aus sechs verschiede-
nen arabischen Ziffern (1 cm hoch/insgesamt 6 cm breit) zu kennzeichnen. Als Kennzahl dürfen weder 
Datum der Abgabe, Zahlenreihen noch Geburtsdaten  der Verfasserinnen und Verfasser gewählt wer-
den. 
 
Die Leistungen unter Nr. 12 (Kostenschätzung) u nd 13 (indikatives Kaufpreisangebot für das Grund-
stück) sind gemeinsam in einem separaten, vers chlossenen, undurchsichtigen Umschlag abzugeben, 
der lediglich mit der Beschriftung „Kostenschätzung und indikatives Kaufpreisangebot“ sowie der 
Kennzahl versehen ist.  
 
Die Leistungen unter Nr. 14 (Verfassererklärung) und 15 (Verpflichtungserklärung) sind gemeinsam in 
einem separaten, verschlossenen, undurchsichtige n Umschlag abzugeben, der lediglich mit der Be-
schriftung „Verfassererklärung und Verpflichtungserklärung“ sowie der Kennzahl versehen ist. 
 
1. Lageplan (als Dachaufsicht)    M 1 : 500  
Darstellung der Bebauungsstruktur zur Verdeutlichung des Gesamtkonzepts und der übergeordneten 
Funktionszusammenhänge unter Angabe der städteb aulich-freiraumplanerischen Struktur und Aussa-
gen zu: 
- Baukörper und Geschossigkeit mit der Darstellung von Nutzungen sowie Gelände- und Gebäude-
höhenangaben in m ü. NN, 
- der Gestaltung des Freiraums, 
- den Verkehrsflächen (Erschließung und ruhender  Verkehr, Ver- und Entsorgung, Anlieferung, 
Aufstell- und Bewegungsflächen für Rettungsfahrzeuge), 
- den Abstandsflächen, 
- der Parzellierung/Realteilbarkeit.

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2.  Nutzungskonzept     M 1 : 500 
Strukturdarstellungen über alle Geschosse mit Kennzeichnung zu: 
- den unterschiedlichen Nutzungen unter Verwendung der unter Punkt 9 genannten farblichen Diffe-
renzierung, 
- der Anordnung und der Anzahl der Nutzungseinheiten je Geschoss, 
- der internen Erschließungsstruktur. 
 
3.  Grundriss Erdgeschoss     M 1 : 200 
Darstellung des Erdgeschossgrundri sses unter Angabe der Achsmaße mit beispielhafter Möblierung 
der Wohnungen bzw. Nutzungseinheiten und der mit Aussagen zur Gestaltung der Außenräume. Auf-
zuzeigen sind: 
- die Erschließung, Versorgung und Vernetzung der einzelnen Gebäudeteile, 
- die Mietteilbarkeit bzw. Teilbarkeit der Nutzungseinheiten (bei gewerblicher Nutzung), 
- die Anbindung des Plangebiets an die Umgebung,  Anschlüsse an die angrenzenden Straßenräu-
me, 
- die privaten und öffentlichen Freiflächen, 
- die Erschließung aller Nutzungseinheiten 
- der Brandschutz (z. B. Fluchtweglängen). 
 
4. Ober-/Regelgeschosse     M 1 : 200 
Darstellung aller Obergeschossgrundrisse unter Angabe der Achsmaße mit beispielhafter Möblierung. 
Identische Geschosse sind als Regelgeschoss abzub ilden. In den Grundrissen ist die Erschließung, 
Versorgung und Vernetzung der einzelnen Gebäudete ile sowie der Brandschutz (z. B. Fluchtweglän-
gen) darzustellen. 
 
5.  Schnitte/Ansichten      M 1 : 200 
Darstellung frei wählbarer, zum Verständnis des Konzepts erforderlicher und den Bezug zur umge-
benden Bebauung verdeutlichender Schnitte. Sämtliche Schnitte sind mit Höhenangaben (bezogen 
auf NN) zu versehen.  
 
Ansichten sind aus allen vier Himmelsrichtungen darzustellen.  
 
6.  Skizzen und Perspektiven  
Freie Darstellungen in Form von Isometrien oder so nstigen Visualisierungen zur Erläuterung der ent-
wurfsbestimmenden Leitidee. Standorte für Visualis ierungen sind konzeptabhängig so zu wählen, 
dass der Charakter und die Atmosphäre der Neubebauung deutlich werden. Die Visualisierungen 
sollen aus Augenhöhe erfolgen. Die umgebende Bebauung ist als Massenmodell darzustellen. 
 
7.  Erläuterungsbericht 
Der Erläuterungsbericht soll das Nutzungskonzept und die Entwurfsvorstellungen verdeutlichen und 
alle für eine Beurteilung maßgeblichen Hinweise der städtebaulichen, gestalterischen, funktionalen 
Lösungen enthalten, die nicht aus den Zeichnungen hervorgehen (max. 2 DIN-A4-Seiten). 
 
8.  Flächenberechnungen und -kenndaten 
Die Flächenberechnungen sind auf den vorbereiteten Berechnungsblättern abzugeben, Rechenansät-
ze sind zusätzlich nachvollziehbar darzustellen (siehe Anlage 29).  
 
Zudem sind zum städtebaulichen Konzept Flächenkenndaten unter Verwendung des Formblatts 23 
einzureichen. 
 
9.  Prüfpläne  
Für die Vorprüfung ist zusätzlich zu den Präsentatio nsplänen ein Plan-Satz Prüfpläne (gefaltet) mit 
allen zur Berechnung notwendigen Maßen und Angaben abzugeben. Die Darstellungen der Grundris-

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se, Schnitte und Ansichten müssen die zur Ermittlung der Flächen und des umbauten Raums erforder-
lichen Aussagen treffen. In den Prüfplänen muss eine Grundvermaßung (Grobabmessung der Achsen 
und Außenmaße) der zur Berechnung notwendigen Längen und Höhen enthalten sein. Berechnete 
Flächen sind in den jeweiligen Räumen im Prüfplan zu vermerken (z. B. Raumstempel). 
 
Für die Vorprüfung sind in den Prüfplänen zur ei ndeutigen Abgrenzung die Flächenarten (nach DIN 
277) wie folgt zu kennzeichnen:  
 
Nutzfläche (NF)    
 
Kreativ-Nutzungen   hellblau (RGB 165/230/255) 
Kultur    dunkelblau (RGB 0/100/175) 
Dienstleitung   orange (RGB 255/153/0)  
Wohnen    rot (RGB 255/0/0) 
 
Privater Außenraum (Balkone etc.) grün RGB 0/176/80) 
Öffentlicher Außenraum   hellgrün ( (RGB 146/208/80) 
 
Verkehrsfläche (VF)   grau 
(RGB 191/191/191) 
Technische Funktionsfläche (TF) gelb (RGB 255/255/0) 
 
Die Prüfpläne sollen mit den vor gegebenen farbigen Flächenbelegu ngen zusätzlich als .dxf/.dwg-
Dateien abgegeben werden, so dass ein digitales Aufmaß der Flächen durch die Vorprüfung möglich 
ist (keine Layout-Dateien). 
 
10.  Einsatzmodell     1: 500 
Auf der separat gelieferten Einsatzplatte ist ein M odell anzufertigen, das sich in das vorhandene Um-
gebungsmodell einsetzen lässt. Das Modell ist transportsicher
 zu verpacken und mit dem Vermerk 
„Stadthafen Münster – Zweite Phase“ zu versehen. Die Kennzahl  ist unter der Einsatzplatte aufzu-
bringen.  
 
12. Kostenschätzung 
zur Schätzung der Bau- und Baunebenkosten nach DIN 276 (KG 200 bis 700, 2. Stelle) sowie der 
Gesamtinvestitionskosten (siehe Anlage 30 und Formblatt 25). 
 
Die Kostenschätzung ist gemeinsam mit dem indikativen Kaufpreisangebot (siehe Nr. 13) in einem 
separaten, verschlossenen, undurchsichtigen Umschlag abzugeben, der lediglich mit der Beschriftung 
„Kostenschätzung und indikatives Kaufpreisangebot“ und der Kennzahl versehen ist. 
 
13. Indikatives Kaufpreisangebot für das Grundstück 
dargestellt als Gesamtpreis pro m² Grundstücksf läche und pro m² Bruttogrundfläche unter Verwen-
dung des Formblatts 27. Das indikative Kaufpreisgebot ist mit den unter Punkt 5.9.2 genannten Form-
blättern 20 bis 27 vollständig einzureichen und zu unterzeichnen. Folgende Anlagen sind zusätzlich zu 
den Formblättern einzureichen: 
- Bankschreiben, das in Kenntnis des Geschäftsm odells des Bieters die Fremdfinanzierung in Aus-
sicht stellt unter Verwendung der Anlage 28 (siehe auch Formblatt 25). 
- Zeit-Maßnahmenplan, der nachvollziehbar aufzeigt, wie und bis wann die geplante Bebauung fertig 
gestellt wird (siehe Formblatt 26). 
- Vermarktungskonzept, das erläutert, welche Nutzungsbausteine an welche Klientel zu welchen 
Verkaufspreisen bzw. Nettokaltmieten die Nutzungseinheiten vermarktet werden sollen ( siehe auch 
Formblatt 24). 
 
Das indikative Kaufpreisangebot ist gemeinsam mit der Kostenschätzung (siehe Nr. 12) in einem se-
paraten, verschlossenen, undurchsichtigen Umschlag abzugeben, der lediglich mit der Beschriftung 
„Kostenschätzung und indikatives Kaufpreisangebot“ sowie der Kennzahl versehen ist.

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14.  Verfassererklärung 
Abzugeben auf beigefügtem Vordruck, unterschrieben mit Angabe aller an der Entwurfslösung betei-
ligten Personen (siehe Formblatt 21). Die Verfassererklärung ist gemeinsam mit der Verpflichtungser-
klärung (siehe Nr. 15) in einem separaten, versch lossenen, undurchsichtigen Umschlag einzureichen, 
der lediglich mit der Beschriftung  „Verfassererklärung und Verpflichtungserklärung“ sowie der Kenn-
zahl versehen ist. 
 
15.  Verpflichtungserklärung zur Nutzung digitaler Daten 
Das beigefügte Formblatt der Verpflichtungserklärung ist unterschrieben und gemeinsam mit der Ver-
fassererklärung (siehe Nr. 14) in einem separat en, verschlossenen, undurchsichtigen Umschlag ein-
zureichen, der lediglich mit der Beschriftung „Ver fassererklärung und Verpflichtungserklärung“ sowie 
der Kennzahl versehen (siehe Formblatt 22). 
 
16.  Verzeichnis der eingereichten Unterlagen (siehe Formblatt 20) 
 
17.  Digitale Unterlagen  
Alle unter 1. bis 13. (bis auf das Bankschreibe n) aufgeführten Leistungen sind auf einer CD-ROM ab-
zugeben. Die Präsentationspläne müssen als JPG-Dateien („Qualität maximal“, Baseline optimiert im 
CMYK-Modus mit 150 dpi) und als pdf-Dateien abgespeichert sein. Die Prüfpläne sollen mit den farbi-
gen Flächenbelegungen zusätzlich als .dxf/.dwg-Dateien hinterlegt werden, so dass ein digitales Auf-
maß der Flächen durch die Vorprüfung möglich ist (keine Layout-Dateien). 
 
 
Hängeplan 
Zur Präsentation der Entwürfe steht je teilnehmendem Büro eine Gesamtfläche mit den Maßen 2,40 m 
Breite und 1,80 m Höhe zur Verfügung (siehe Hängeplan). 
 
 
   
 
   
 
DIN A0, Querformat 
(120 x 90 cm) 
 
 
 
Skizzen/Perspektiven 
 
DIN A0, Querformat 
(120 x 90 cm) 
 
 
 
Ober-/Regelgeschosse (M 1:200) 
Schnitte/Ansichten (M 1:200) 
 
DIN A0, Querformat 
(120 x 90 cm) 
 
 
 
Ober-/Regelgeschosse (M 1:200) 
Schnitte/Ansichten (M 1:200) 
 
DIN A0, Querformat 
(120 x 90 cm) 
 
 
 
Lageplan (M 1:500) 
Nutzungskonzept (M 1:500) 
Erdgeschoss (M 1:200)

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5.8.3 Dritte Phase - Verhandlungsgespräche 
 
1.  Nutzungskonzept und hochbaulicher Entwurf 
Im Rahmen der Verhandlungsgespräche sind das Nutzungskonzept und hochbauliche Entwurfskon-
zept vorzustellen, die - sofern durch die Jury Empfehlungen zur Überarbeitung/Prüfung formuliert wur-
den – einen im Vergleich zur zweiten Phase weit erentwickelten Stand aufzeigen. Änderungen sind 
eindeutig darzustellen.  
 
Die Vorstellung des Nutzungs- und Entwurfskonzep ts soll über eine Beamerpräsentation erfolgen. 
Zusätzlich sind für das Auswahlgremium gedruckte Fassungen (mind. zehnfache Ausführung) der 
Präsentation zum Termin der Verhandlungsgespräc he als Handout mitzubringen. Die Präsentation 
anhand von geplotteten Entwurfsplänen ist nicht vorgesehen. 
 
Das für diese Präsentation von den Bietern zu erstel lende digitale Dokument (.pdf-Datei) ist gemein-
sam mit den unter Nr. 2 und 3 genannten Leistungen (siehe unten) vor den Verhandlungsgesprächen 
einzureichen. Die Termine für die Abgabe der Unterlagen und für das jeweilige Verhandlungsgespräch 
werden den Bietern der dritten Phase rechtzeitig bekanntgegeben. 
 
2.  Verbindliches Kaufpreisangebot für das Grundstück 
Einreichung eines für das weitere Verfahren verbindlichen, aber noch nicht notariell zu beurkunden-
den Kaufpreisangebots für das Grundstück, das ggf. erforderliche Anpassungen des Nutzungskon-
zepts und hochbaulichen Entwurfs berücksichtigt, sofern hierzu durch die Jury Empfehlungen ausge-
sprochen wurden.  
 
Das verbindliche Kaufpreisangebot ist als Gesamt preis pro m² Grundstücksfläche und pro m² Brutto-
grundfläche unter Verwendung des Formblatts 40 einzureichen. Mit diesem Angebot sind ebenfalls die 
unter Punkt 5.9.3 genannten Formblätter 35 bis 40 sowie die nachstehend aufgeführten Anlagen voll-
ständig einzureichen und zu unterzeichnen: 
- Bankschreiben, das in Kenntnis des Geschäftsm odells des Bieters die Fremdfinanzierung in Aus-
sicht stellt unter Verwendung der Anlage 28 (siehe auch Formblatt 38). 
- Zeit-Maßnahmenplan, der nachvollziehbar aufzeigt, wie und bis wann die geplante Bebauung fertig 
gestellt wird (siehe Formblatt 39). 
- Vermarktungskonzept, das erläutert, welche Nutzungsbausteine an welche Klientel zu welchen 
Verkaufspreisen bzw. Nettokaltmieten die Nutzungseinheiten vermarktet werden sollen ( siehe auch 
Formblatt 37). 
 
3.  Änderungs- und Ergänzungsvorschläge zum Vertragswerk 
Darstellung der Änderungswünsche zum Vertragswerk. 
 
Auf der Basis der eingegangen Änderungswünsche, die von der Verkäuferin geprüft und ggf. akzep-
tiert werden, sowie möglicherweise mit weiteren seitens der Verkäuferin vorgenommenen Änderungen 
und Ergänzungen erstellt die Verkäuferin ggf. modifizierte Vertragsentwürfe.  
 
Nähere Informationen/Details zu den Verhandlungen werden den ausgewählten Bietern rechtzeitig 
schriftlich mitgeteilt.

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5.9 Verfahrensunterlagen 
Folgende Unterlagen werden im Teilnehmerbereich unter www.drost-consult.de zum Download zur 
Verfügung gestellt: 
 
5.9.1 Erste Phase - Bewerbung 
Die nachstehend aufgeführten Formblätter sind zusätzlich zu den Leistungen unter Punkt 5.8.1 voll-
ständig auszufüllen und unterschrieben einzureichen: 
 
Auslobungsbroschüre 
 
Anlagen Investor/Bauträger 
Formblätter 
00 Verzeichnis der eingereichten Unterlagen 
01 Anerkennung der Verfahrensbedingungen 
02 Verfassererklärung 
03 Verpflichtungserklärung 
04 Angaben zum Bieter/zur Bietergemeinschaft 
05 Erklärung zur Beauftragung des Partnerarchitekten 
06 Bereitschaftserklärung Architekt 
 
Sonstige 
07 Vorlage Referenzblätter Investor/Bauträger 
 
Anlagen Architekt 
08 Vorlage Referenzblätter Architekt 
 
Weitere Anlagen zur Verwendung und Information 
09 Auszug aus der DSGK 
10 Masterplan 
11 Vorlage V/0843/2012 „Städtebauliche Optimierung nördlich Stadthafen 1“ 
12 Lageplan 
13 Flurkarte 
14 Übersichtsplan mit angrenzenden Maßnahmen und „Neuhafen“/Definition Baufelder 
15 Statikgutachten OSMO-Hallen 
16 Plangrundlage Grundriss/Schnitt OSMO-Hallen  
17 Höhenabwicklung der wasserseitigen Gebäudefront 
18 Kreativkai – Entwurf Wegefläche 
19 Fotografische Bestandsaufnahme 
 
5.9.2 Zweite Phase - Investorenwettbewerb 
Die nachstehend aufgeführten Formblätter sind zusätzlich zu den Leistungen unter Punkt 5.8.2 voll-
ständig von dem Investor/Bauträger auszufüllen und unterschrieben einzureichen: 
 
Einsatzplatte für den Modellbau 
 
Anlagen Investor/Bauträger 
Formblätter 
20 Verzeichnis der eingereichten Unterlagen 
21 Verfassererklärung 
22 Verpflichtungserklärung 
23 Flächenkenndaten Städtebauliches Konzept 
24 Vermarktungskonzept

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25 Finanzierungskonzept 
26 Zeit- Maßnahmenplan 
27 Indikatives Kaufangebot 
 
Sonstige 
28 Musterfinanzierungszusage 
 
Anlagen Architekt/ 
29 Flächenberechnungsliste 
30 Kostenschätzung 
 
Weitere Anlagen zur Verwendung und Information 
31 Konzeption „HafenCenter“ 
32 Leitungspläne 
33 Altlastenauskunft 
34 Kaufvertragsentwurf 
 
5.9.3 Dritte Phase - Verhandlungsgespräche 
Die nachstehend aufgeführten Formblätter sind zusätzlich zu den Leistungen unter Punkt 5.8.2 voll-
ständig von dem Investor/Bauträger auszufüllen und unterschrieben einzureichen: 
 
Anlagen Investor/Bauträger 
 
Formblätter 
35 Verzeichnis der eingereichten Unterlagen 
36 Flächenkenndaten Städtebauliches Konzept 
37 Vermarktungskonzept 
38 Finanzierungskonzept 
39 Zeit- Maßnahmenplan 
40 Verbindliches Kaufangebot 
 
 
5.10 Vorprüfung 
Die Vorprüfung erfolgt durch 
 
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Tel.: +49 40 36 09 84-0 
Fax: +49 40 36 09 84-11 
E-Mail: info@drost-consult.de 
Internet:  www.drost-consult.de 
 
Die eingereichten Unterlagen werden anhand von Prüfkriterien durch die Vorprüfung und die sachver-
ständigen Beraterinnen und Berater geprüft. Die Prüfung erfolgt als Faktenprüfung ohne Bewertung, 
die dem Urteil der Jury vorgreifen könnte.

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5.11 Beurteilungskriterien 
Die Beurteilung der eingereichten Konzepte und Gebote erfolgt durch die Jury anhand der nachfol-
gend aufgeführten Kriterien. Die Jury hat das Recht, die hierzu formulierten Bewertungsmerkmale zu 
ergänzen, zu ändern oder zu modifizieren. Die dargestellte Reihenfolge ist nicht als Wertung zu be-
trachten. 
 
5.11.1 Erste Phase – Bewerbung 
 
A. Leistungsfähigkeit der Bewerber 
Bewertungsmerkmale: 
- Bonität des Bewerbers (des Investors/Bauträgers) 
- Leistungsfähigkeit/Erfahrung des Bewerbers (des Investors/Bauträgers) 
- Fachkunde/Leistungsfähigkeit der benannten Architekten (anhand der eingereichten Referenzen) 
 
B. Vergleichbarkeit Referenzprojekte Investor 
Bewertungsmerkmale: 
- Vergleichbare Grundstücksgröße  
- Vergleichbare Nutzungsmischung 
- Vergleichbare Qualität 
 
C. Vergleichbarkeit Referenzprojekte Architekt/in 
Bewertungsmerkmale: 
- Vergleichbare Grundstücksgröße  
- Vergleichbare Nutzungsmischung 
- Vergleichbare Qualität 
 
D. Qualität Nutzungskonzept 
Bewertungsmerkmale: 
- Städtebau  
- Nutzungsverteilung und -mix 
- Zielgruppen und Vermarktungskonzept 
 
Die Beurteilung der Kriterien erfolgt unter Verwendung einer Punktematrix durch Mehrheitsentschei-
dung. Für die Kriterien A bis D können jeweils 0 bis 3 Punkte erreicht werden. Die Punktevergabe findet 
jeweils nach einer offenen Diskussion anhand der den Kriterien zugewiesenen Bewertungsmerkmale 
statt. Insgesamt können für die Kriterien A bis D maximal 12 Punkte vergeben werden. 
 
Ergebnis der Auswahlsitzung ist eine Rangfolge der eingereichten Konzepte, die sich aus der Gesamt-
punktzahl der Kriterien A bis D ergibt. 
 
Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberzahl nach einer 
objektiven Auswahl entsprechend der zu Grunde gelegten Kriterien zu hoch, behält sich die Auftragge-
berin vor, die Teilnehmeranzahl zu erhöhen oder unter den verbliebenen Bewerbern zu losen. 
 
Ausloberin und Verkäuferin behalten sich ausdrücklic h vor, Bewerber ungeachtet der erreichten Punkt-
zahl nicht zu berücksichtigen, wenn sie wegen fehlender Bonität oder wegen mangelnder Zuverlässig-
keit, Erfahrung, Leistungsfähigkeit und/oder Fa chkunde des eigenen Unternehmens/Konsortiums oder 
des eingeschalteten Architekturbüros als ungeeignet für die spätere Durchführung des Investitions- und 
Bauvorhabens erscheinen. Sollten entsprechende Um stände nachträglich eintreten (z.B. durch Insol-
venzeröffnung), bleibt auch ein nachträglicher Ausschluss vorbehalten.

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5.11.2 Zweite Phase – Investorenwettbewerb 
 
E. Qualität des Bebauungsentwurfs 
Bewertungsmerkmale: 
- Einhalten der Vorgaben aus dem Masterplan 
- Qualität der Abweichungen vom Masterplan 
- Einfügen in das städtebauliche Umfeld und Übergang zu angrenzenden Bereichen 
- Vernetzung zwischen Stadthafen 1 und nördlich projektiertem Wohnprojekt „Neuhafen" 
- Straßenraumbildende Qualität der Bebauung 
- Wirkung der Gebäudesilhouette 
- Außenwirkung, Adressbildung und Fassadengestaltung 
- (Teil-) Erhalt der OSMO-Hallen 
- Erschließungskonzept (inkl. Ver- und Entsorgung) 
- Freiraumkonzept 
 
F. Qualität des Nutzungskonzepts 
Bewertungsmerkmale: 
- Idee, Image und Identifikationspotenzial 
- Qualität/Organisation der Grundrissgestaltung für die unterschiedlichen Nutzungen 
- Funktionalität und Flexibilität der Grundrissgestaltung 
- Nutzungsverteilung- und mix 
- Umgang mit der Lärmbelastung 
- Ökologie und Nachhaltigkeit 
 
G. Chancen und Risiken der Realisierung 
Bewertungsmerkmale: 
- Marktfähigkeit (Erreichbarkeit der Zielgruppen) 
- Angemessene Herstellungskosten 
- Planungs- und bauordnungsrechtliche Realisierbarkeit (Genehmigungsrisiko) 
- Bautechnische und statische Realisierbarkeit 
- Realisierbarkeit der vorgelegten Finanzierung 
- Chancen/Angemessenheit des vorgeschlagenen Realisierungszeitraums 
 
H. Grundstückspreisgebot 
Bewertungsmerkmale: 
- Höhe des Grundstückspreises in €/qm Grundstück 
- Zusätzlich ist die Höhe des Grundstückspreises in €/qm BGF zur Information beizufügen. 
 
Die Beurteilung der Kriterien erfolgt unter Verwendung einer Punktematrix durch Mehrheitsentschei-
dung. Für die Kriterien E bis H können jeweils 0 bis 3 Punkte erreicht werden. Die Punktevergabe findet 
jeweils nach einer offenen Diskussion anhand der den Kriterien zugewiesenen Bewertungsmerkmale 
statt. Insgesamt können für die Kriterien E bis H maximal 12 Punkte vergeben werden. 
 
Folgende Gewichtungen finden bei den Bewertungskriterien Anwendung: 
 
Konzeptqualität 70 % 
- Die erreichte Punktzahl in Kriterium E wird mit 20 % gewichtet. 
- Die erreichte Punktzahl in Kriterium F wird mit 20 % gewichtet. 
- Die erreichte Punktzahl in Kriterium G wird mit 30 % gewichtet.

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Höhe des gebotenen Kaufpreises 30 % 
- Die erreichte Punktzahl in Kriterium H wird mit 30 % gewichtet. 
 
Das Kriterium H wird objektiv bepunktet, wobei 3 Punkte für den höchsten gebotenen Preis und 0 Punk-
te für den niedrigsten überhaupt akzeptablen Preis vergeben werden. Die Punkte der dazwischen lie-
genden Gebote werden durch lineare Interpolation ermittelt. 
 
Ein Kaufpreis, der unter dem durch das Verkehrswe rtgutachten ermittelten Marktpreis liegt, wird aus 
haushalts- sowie beihilferechtlichen Gründen nicht akzeptiert. 
 
Ergebnis der Jurysitzung ist eine Rangfolge der Konz epte/Gebote der zweiten Phase, die sich aus der 
gewichteten Gesamtpunktzahl der Kriterien E bis H ergibt. 
 
 
5.12 Grundstückskaufvertrag 
Als wesentliche Bestandteile des Kaufvertrags sind vorgesehen: 
- Mindestkaufpreis gemäß Gutachten des unabhängigen Sachverständigen 
- Fälligkeit des Kaufpreises  
- begrenzte Beteiligung an Sanierungskosten bei Altlasten/Rücktrittsrechte 
- Verkauf mit Bauverpflichtung binnen 5 Jahren ab Baugenehmigung 
- Rechte für Trafostationen u. ä. Anlagen sowie Leitungsrechte (dingliche Sicherung) 
- Duldung von Emissionen (dingliche Sicherung) 
- Vergnügungsstättenverbot (dingliche Sicherung) 
- Spundwand- und Verankerungsrecht (dingliche Sicherung) 
- Wasserfahrzeugan- und -ablagerecht sowie Betretungs- und Gehrecht (dingliche Sicherung) 
- Verpflichtung zum Anschluss an Fernwärmeverso rgungsnetz und Abnahmeverpflichtung zu den 
jeweils üblichen Konditionen 
- Verpflichtung zur Überlassung der Wegeflächen am  Wasser an Stadt Münster unter Übernahme 
der Verkehrssicherungspflicht 
 
 
5.13 Haftung 
Die Angaben in diesem Verfahren beruhen ausschließlich auf denen der Ausloberin und der Verkäufe-
rin, deren Mitarbeitern bzw. deren Beratern zur Verfügung stehenden Informationen sowie auf einer 
Reihe von Annahmen, die sich als richtig oder unrichtig erweisen können. Sie geben teilweise die ge-
genwärtige Meinung der Ausloberin und der Verkäuferin hinsichtlich möglicher zukünftiger Ereignisse 
wieder, sind jedoch ungewiss und unterliegen daher Risiken bzw. Veränderungen. Die tatsächlich ein-
tretenden Ereignisse können erheblich von den Me inungen und Prognosen der Ausloberin und der 
Verkäuferin abweichen. Von der Ausloberin und de r Verkäuferin gemachte Angaben erheben keinen 
Anspruch auf Vollständigkeit der Informationen. Für nicht schriftlich erteilte oder bestätigte Angaben, 
die von den Angaben der Ausloberin und der Verkäuferin abweichen, übernehmen die Ausloberin und 
die Verkäuferin keinerlei Haftung. Eine Haftung der Ausloberin und der Verkäuferin für die Richtigkeit 
und Vollständigkeit der zur Verfügung gestellten Informationen ist ausgeschlossen. 
 
Die vorgenannten Haftungsausschlüsse beziehen sich auch auf alle weiteren, an diesem Verfahren 
beteiligten Fachbehörden. 
 
Für Beschädigung oder Verlust von eingereichten Un terlagen haften die Ausloberin, die Verkäuferin 
und ihre Beauftragten nur im Falle nachweisbar schuldhaften Verhaltens.

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5.14 Vertraulichkeit 
Die Verfahrensbeteiligten werden über sämtliche Inhalte der Auslobung und des Verfahrens Still-
schweigen bewahren und diese Dritten bis zur Ve röffentlichung des Verfahrensergebnisses durch die 
Ausloberin/Verkäuferin nicht zugänglich machen.  
 
 
5.15 Sonstiges 
Von einer individuellen Rücksprache der Bewerber/Bieter mit den jeweiligen Ämtern oder der Auslobe-
rin bzw. mit der Verkäuferin ist abzusehen. Fragen zu den Inhalten dieser Auslobung und zum Verfah-
ren sind ausschließlich an das verfahrensbetreuende Büro (D&K drost consult GmbH) zu richten.

Beratungsverlauf (4)

21.01.2014 Bezirksvertretung Münster-Mitte
TOP 5.2 Anhörung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich abgelehnt

Zur Sitzung
06.02.2014 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft
TOP 7.1 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich geändert beschlossen

Zur Sitzung
12.02.2014 Hauptausschuss
TOP 14 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
12.02.2014 Rat
TOP 19 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich geändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (15)

  • Schillerstraße
  • Wolbecker Straße
  • Hafenstraße
  • Hafenweg 34
  • Lütkenbecker Weg
  • Albersloher Weg 33
  • Hafenplatz 1
  • Hansaring
  • Am Mittelhafen
  • Umgehungsstraße
  • Kiesekamps Mühle
  • Soester Straße
  • Emdener Straße
  • Ewaldistraße
  • Promenade

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Vorlagen-Nr.
V/0807/2013
Typ
Vorlagen
Datum
18.10.2013
Erstellt
06.10.2020 14:37