Denkmaleigenschaft von Teilen des früheren „Zum Gequetschten“
Stellungnahme der Verwaltung 201251-1 ST vom 23.07.2020
Stand: Am 25.08.2020 in der Bezirksvertretung Bonn zur Kenntnis genommen.
Die KI fasst die Dokumente zusammen. Das dauert bis zu drei Minuten.
Dokumente
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Sammeldokument öffentlich
PDF 69.0 KB
Beratungsverlauf
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14.08.2020
Unterausschuss für Denkmalschutz
TOP 1.9.1, Kenntnisnahme. Ergebnis: zur Kenntnis genommen
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