V/0177/2016
Maßnahmen aufgrund der weiter ansteigenden Flüchtlingszahlen, hier: Errichtung einer temporären Flüchtlingseinrichtung am Schifffahrter Damm und weitere Maßnahmen
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Anlage - Standort Schifffahrter Damm
170 Zeichen
Druckansicht Maßstab 1 : 7500 Datum: 15.03.2016 Notizen: © Stadt Münster H 5761 692 R 3407 701 R 3408 878 H 5763 343 0 50 100 Meter Anlage Standort Schifffahrter Damm 306
Beschlussvorlage
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V/0177/2016
DER OBERBÜRGERMEISTER
Sozialamt
Betrifft
Maßnahmen aufgrund der weiter ansteigenden Flüchtlingszahlen;
hier: Errichtung einer temporären Flüchtlingseinrichtung am Schifffahrter Damm und weitere
Maßnahmen
Beratungsfolge
07.04.2016 Bezirksvertretung Münster-Ost Anhörung
13.04.2016 Ausschuss für Soziales, Stiftungen, Gesundheit,
Verbraucherschutz und Arbeitsförderung Vorberatung
13.04.2016 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen Vorberatung
19.04.2016 Bezirksvertretung Münster-Nord Anhörung
20.04.2016 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Vorberatung
26.04.2016 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Vorberatung
27.04.2016 Integrationsrat Vorberatung
27.04.2016 Ausschuss für Liegenschaften, Wirtschaft und strategisches
Flächenmanagement Vorberatung
03.05.2016 Ausschuss für Personal, Organisation, Sicherheit, Ordnung
und E-Government Vorberatung
10.05.2016 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Vorberatung
11.05.2016 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung
11.05.2016 Rat Entscheidung
Beschlussvorschlag:
I. Sachentscheidung:
1. Auf der Freifläche am Schifffahrter Damm 306, Stadtbezirk Ost, Stadtteil Gelmer-Dyckburg (An-
lage) wird eine temporäre Flüchtlingseinrichtung mit 100 Plätzen in Modul- / Systembauweise er-
richtet, sofern dafür die liegenschaftlichen, bau- und planungsrechtlichen sowie sonstigen Vo-
raussetzungen geschaffen werden können.
2. Bereits mit der Vorlage V/0159/2016 wurde die Herrichtung des ehemaligen Vereinsheim s des
SC Westfalia Kinderhaus am Wangeroogeweg 18 als Flüchtlingseinrichtung beschlossen. Beide
Einrichtungen werden mit dem notwendigen Mobiliar sowie den erforderlichen beweglichen Ei n-
richtungsgegenständen ausgestattet.
3. Die persönliche Betreuung dieser Flüchtlingseinrichtungen wird gemäß des Ratsbeschlusses zur
Vorlage V/0909/2015/1 vorrangig an geeignete freie Träger vergeben. Dabei wird der übliche Be-
Vorlagen-Nr.:
V/0177/2016
Auskunft erteilt:
Frau Schulte-Sienbeck
Ruf:
492-5998
E-Mail:
Schulte-Sienbeck@stadt-
muenster.de
Datum:
23.03.2016
Öffentliche Beschlussvorlage
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treuungsschlüssel von jeweils 1 Vollzeitäquivalent (VZÄ) für Sozialarbeit und Hausdienst je 100
Plätze zugrunde gelegt. Sofern eine Betreuung durch freie Träger nicht zweckmäßig oder real i-
sierbar ist, sind ab Inbetriebnahme der Flüchtlingseinrichtungen dem Betreuungsschlüssel en t-
sprechend zusätzliche städtische Mitarbeiter/ -innen im Bereich von Sozialarbeit und Hausdienst
jeweils zeitnah einzusetzen.
4. Mit Inbetriebnahme der neuen Standorte werden freizeitpädagogische Angebote für Kinder und
Jugendliche entsprechend der dazu in städtischen Flüchtlingseinrichtungen etablierten Angebote
durch Träger der offenen Kinder- und Jugendarbeit eingerichtet.
5. Zur Errichtung der temporären Einrichtung am Standort Schifffahrter Damm sowie zur Sicher-
stellung der Umsetzung weiterer Standorte in Modul- / Systembauweise werden befristet für
zwei Jahre 3,00 VZÄ EGr. 11 für die Sachbearbeitung Hochbau und technische Gebäudeaus-
stattung im Teilergebnisplan 0111 eingerichtet.
II. Finanzielle Auswirkungen:
Für die Erstellung der temporären Einrichtung in Modul- / Systembauweise ist mit investiven Kosten in
Höhe von ca. 2.200.000 € zu rechnen. Es wird derzeit eine Rahmenvereinbarung über die Lieferung
und Errichtung von schlüsselfertig zu erstellenden temporären Flüchtlingseinrichtungen vorbereitet
(vgl. Vorlage V/1016/2015). Die erforderlichen Mittel zur Errichtung von Einrichtungen mit insgesamt
bis zu 500 Plätzen sowie für deren Ausstattung mit Küchen (ca. 55.000 € je 100 Plätze) wurden mit
der Vorlage V/1016/2015 bereitgestellt. Diese Kapazitäten sind bereits durch frühere Vorlagen (vgl.
Vorlage V/1038/2015 und V/0039/2016) gebunden. Die Rahmenvereinbarung soll darüber hinaus
eine Vergabeoption für bis zu 2.000 weitere Plätze enthalten, die zu festen Preisen und Liefertermi-
nen sukzessive abgerufen werden können. Aus diesem Kontingent soll die neue Einrichtung am
Schifffahrter Damm realisiert werden. Dafür sind separat Mittel bereitzustellen. Mögliche besondere
standortbezogene Kosten (insbesondere in Bezug auf die Erschließung, Gründung oder die Außen-
anlagen) können noch hinzukommen und sind ggf. ergänzend bereitzustellen.
Die veranschlagten Auszahlungen und Aufwendungen für Mobiliar und Einrichtungsgegenstände der
Gebäude entsprechen dem üblichen Standard der städtischen Flüchtlingseinrichtungen.
Für die Betreuung der Flüchtlingseinrichtungen werden je 100 Plätze 1 VZÄ EGr. S 12 für
Sozialarbeiter/-innen bzw. Sozialpädagogen/-innen und 1 VZÄ EGr. 4 für den Hausdienst eingesetzt.
Die laufenden Personalaufwendungen sind zunächst für einen Betrieb in städtischer Regie auf der
Basis der durchschnittlichen städtischen Personalkosten für die jeweils vorgesehene Eingruppierung
ermittelt. Die Mittel sollen vorrangig für Betreuungsleistungen freier Träger eingesetzt werden, wenn
entsprechendes Interesse besteht und einrichtungsbezogen Vereinbarungen - orientiert am kalkulier-
ten städtischen Aufwand - getroffen werden können.
Für die freizeitpädagogischen Angebote ist je Einrichtung mit Aufwendungen in Höhe von
11.000 € jährlich zu rechnen. Bei einer unterjährigen Betriebsaufnahme wird der Betrag entspre-
chend reduziert.
Bei der Berechnung der laufenden Aufwendungen wurde davon ausgegangen, dass der Standort
am Schifffahrter Damm im Oktober und die Einrichtung am Wangeroogeweg im Juli in Betrieb ge-
nommen werden kann.
Für die Umsetzung der Maßnahmen entstehen folgende überplanmäßige Haushaltsbelastungen:
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Teilergebnisplan
Nr. Bezeichnung Haush.-
jahr
Betrag
€
Bemerkungen
Produktgruppe 0502 Sicherung des
Lebensunterhalts
Zeile 15 Transferaufwendungen 2016 42.630 Zuschüsse an
freie Träger;
Integrationshil-
fen 2017 ff. 153.380
Zeile 16 Sonstige ordentliche
Aufwendungen 2016 84.750
Mobiliar/
Einrichtung
< 410 €
Produktgruppe 0603 Jugendsozialarbeit
Zeile 16 Sonstige ordentliche
Aufwendungen 2016 8.250 Freizeitpäd.
Angebote 2017 ff. 22.000
Produktgruppe 0111 Immobilienmanagement
Zeile 11 Personalaufwendungen
2016
2017
2018
106.760
213.570
106.790
Besetzung zur
Jahresmitte
angenommen
Insgesamt: 2016 242.390
Teilfinanzplan
Nr. Bezeichnung Haush.-
jahr
Betrag
€
Bemerkungen
Produktgruppe 0502 Sicherung des
Lebensunterhalts
Investitions-
maßnahme 0020 Einrichtung Asylbewerber/
Flüchtlinge
Auszahlungen
.. für den Erwerb von
beweglichem Anlagevermö-
gen
2016 111.500
Mobiliar/
Einrichtung
> 410 €,
Küchen
Produktgruppe 0502 Sicherung des
Lebensunterhalts
Investitions-
maßnahme neu Flüchtlingseinrichtungen in
Modul-/ Systembauweise 2016 2.200.000
Produktgruppe 0113 Zentrale Dienste
Zeile 09
Auszahlungen für den
Erwerb von beweglichem
Anlagevermögen
2016 7.500
Büroausstattung
zus. Stellen Amt
für Immobilien-
management
Summe aller
Auszahlungen 20.165 2015: 259.760 € 2016 2.319.000
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Es wird angestrebt, die im laufenden Jahr entstehenden zusätzlichen Aufwendungen und investi-
ven Auszahlungen im Gesamthaushalt aufzufangen. Der Rat stimmt den hierzu erforderlich wer-
denden Umschichtungen über das Instrument der über- bzw. außerplanmäßigen Mittelbereitstellung
nach § 83 GO NRW zu. Die endgültige Deckung ist durch eine Nachtragssatzung herbeizuführen.
Begründung:
1. Ausgangslage:
Im Jahr 2015 wurden der Stadt Münster fast 3.000 Flüchtlinge zugewiesen. Der höchste Anteil der
Zuzüge war im letzten Quartal 2015 zu verzeichnen. In diesen drei Monaten kamen 62 Prozent der im
gesamten Jahr zugewiesenen Flüchtlinge nach Münster.
Vor dem Hintergrund dieser dramatischen Zuweisungszahlen wurden durch den Stab für besondere
Ereignisse verschiedene Notfallmaßnahmen, wie die Unterbringung von kommunal zugewiesenen
Flüchtlingen in der ehemaligen York-Kaserne, veranlasst.
Im Januar 2016 setzten sich diese hohen Zuzüge nicht fort, lagen aber dennoch weit über den Vor-
jahreszahlen. Ab der zweiten Februarwoche ist dann eine Zuweisungspause erfolgt. Das Land hatte
im Vorfeld angekündigt, die Zuweisungen zunächst verstärkt in die Kommunen zu leiten, die mit ihrer
Aufnahmeverpflichtung in einen deutlichen Rückstand geraten waren. Dies gilt voraussichtlich auch
noch für den März 2016.
Insgesamt sind in der Zeit von Januar bis Mitte März 2016 etwa 520 Flüchtlinge neu nach Münster
gekommen. Hauptherkunftsländer waren Syrien (42 %), Irak (26 %) und Afghanistan (11 %). 43 %
der neu ankommenden Flüchtlinge waren Frauen und Mädchen. Der Anteil der Kinder und Jugendli-
chen lag bei 46 %.
Seit Jahresbeginn wurden darüber hinaus insgesamt etwa 250 unbegleitete minderjährige Flüchtlinge
in Obhut genommen bzw. in Anschlusshilfen betreut.
In den kommunalen Einrichtungen leben mit Stand vom 15.03.2016 rund 4.100 Personen. Die Lan-
desnotunterkünfte sind derzeit mit knapp 550 Flüchtlingen belegt und damit nur zu etwa einem Drittel
ausgelastet. Insgesamt sind somit etwa 4.650 Flüchtlinge in Flüchtlingseinrichtungen in Münster un-
tergebracht.
Im ersten Quartal 2016 konnten bereits fast 1.000 neue Unterbringungsplätze an elf Standorten in
Betrieb genommen werden. Notlösungen wie die Unterbringung in der ehemaligen York-Kaserne oder
auch Hotelunterbringungen konnten weitestgehend aufgegeben werden. 112 Plätze in den ehemali-
gen Britenhäusern am Arnheimweg werden vereinbarungsgemäß leergezogen, da hier eine Wohnbe-
bauung erfolgen soll. Insgesamt stehen dann etwa 4.480 Plätze in Flüchtlingseinrichtungen zur Ver-
fügung.
Aktuell kommen - seit der Schließung der sogenannten Balkanroute Anfang März - signifikant weniger
Flüchtlinge in der Bundesrepublik Deutschland an als noch zu Jahresbeginn. Eine Prognose zur wei-
teren Entwicklung der Flüchtlingszahlen kann derzeit nicht getroffen werden. Diese ist von der Ent-
wicklung in den Krisenregionen sowie den Ergebnissen der politischen Entscheidungsprozesse auf
europäischer Ebene abhängig.
Es ist grundsätzlich jedoch davon auszugehen, dass die Stadt Münster sich auf wieder steigende
Zuweisungszahlen einstellen und weiterhin neue Unterbringungskapazitäten erschließen muss. Dies
gilt insbesondere vor dem Hintergrund, dass der überwiegende Teil der Unterbringungskapazitäten
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nur zeitlich befristet zur Verfügung steht. Allein gut 2.000 Plätze werden derzeit in Einrichtungen ge-
nutzt, die mietzinsfrei durch die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) oder den Bau- und
Liegenschaftsbetrieb NRW (BLB) bereitgestellt werden.
2. Errichtung einer Flüchtlingseinrichtung am Schifffahrter Damm 306, Stadtbezirk Ost, Stadt-
teil Gelmer-Dyckburg (Anlage)
Die ca. 3.000 m² große Fläche wurde der Stadt von einem privaten Eigentümer zur Anmietung ange-
boten. Hier könnte eine Einrichtung in Modul- / Systembauweise für 100 Personen entstehen.
Das Grundstück liegt am Rande des Gewerbegebietes Schifffahrter Damm / Mariendorfer Straße und
schließt an eine vorhandene Siedlung an. Nach aktueller Gesetzeslage ist hier die Errichtung einer
auf drei Jahre befristeten Einrichtung möglich. Die Zufahrt und Erschließung kann über den Schiff-
fahrter Damm erfolgen.
Der Standort liegt zwar wenig integriert, die Wohngebiete in Coerde mit ihren Infrastrukturangeboten
sind jedoch fußläufig erreichbar. Zudem besteht eine sehr gute ÖPNV-Anbindung an die Innenstadt.
Die Errichtung einer Flüchtlingseinrichtung am Schifffahrter Damm löst neue Bedarfe in der Kinderta-
gesbetreuung aus, die durch die bestehenden Angebote nicht gedeckt werden können. Es kann aller-
dings auch wegen der Befristung der Einrichtung auf drei Jahre nicht davon ausgegangen werden,
dass in diesem Wohnbereich Angebote der Kindertagesbetreuung eingerichtet werden. Da auch im
Nahbereich ausreichende Plätze nicht zur Verfügung stehen, kommt der Einrichtung eines sog. Brü-
ckenangebotes (siehe Beschlusspunkt 2.2.3 der Vorlage V/0009/2016) große Bedeutung zu. Darüber
hinaus wird die Verwaltung nach erreichbaren Plätzen in der Kindertagesbetreuung suchen, um für
die künftig dort lebenden Menschen die Sicherung des Rechtsanspruchs zu gewährleisten.
Aufgrund des nach wie vor bestehenden Bedarfs an Unterbringungskapazitäten und der zunehmend
schwierigen Suche nach Grundstücken zur Errichtung von Flüchtlingseinrichtungen sollte auf dieses
Mietangebot nicht verzichtet werden.
3. Personalbedarf für die Realisierung der Einrichtungen in Modul- / Systembauweise
Zur Sicherstellung zusätzlicher Aufnahmekapazitäten in Flüchtlingseinrichtungen wurde die Beschaf-
fung von Einrichtungen in Modul- / Systembauweise in Form eines Rahmenvertrages vom Rat be-
schlossen (vgl. Vorlage V/1016/2015). Zwischenzeitlich ist ein Angebotsverfahren durchgeführt wor-
den. Der Zuschlag an den Auftragnehmer wird voraussichtlich Mitte April 2016 erfolgen.
Mit dem Rahmenvertrag wird die Errichtung von Flüchtlingseinrichtungen mit 500 Plätzen in voraus-
sichtlich fünf Gebäuden verbindlich beauftragt. Weitere Einrichtungen für 100, 75 oder 50 Personen
können, je nach Bedarf, mit einer Aufnahmekapazität von insgesamt bis zu 2.000 Plätzen in den
nächsten zwei Jahren zusätzlich abgerufen werden. Für das verbindlich abzunehmende Platzkontin-
gent wurden bereits entsprechende Standorte ausgewählt und vom Rat beschlossen. Darüber hinaus
wurden, den hier vorgeschlagenen Standort am Schifffahrter Damm eingeschlossen, bereits drei wei-
tere Standorte festgelegt, für die die zusätzliche Vergabeoption genutzt werden soll (vgl. Vorlagen
V/1038/2015/1 und V/0039/2016).
Bereits im Vorfeld und unabhängig von der Rahmenvereinbarung wurden sechs Standorte in Holz-
rahmenbauweise beauftragt (vgl. Vorlagen V/0611/2015, V/0803/2015, D/0027/2015, D/0023/2015),
die sich aktuell noch in der Planung bzw. Umsetzung befinden. Die Realisierung dieser Einrichtungen
sowie die kontinuierliche Prüfung neuer Standorte binden erhebliche personelle Ressourcen.
Die Umsetzung der vorgenannten Maßnahmen löst im Amt für Immobilienmanagement zusätzliche
Personalbedarfe aus. Für die Realisierung der Standorte werden drei zusätzliche Stellen (zwei Stellen
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im Hochbau, eine Stelle in der Technischen Gebäudeausrüstung), zunächst befristet für zwei Jahre,
benötigt. Diese decken den für die sofortige Umsetzung der vorgenannten Einrichtungen erforderli-
chen Stellenbedarf ab. Bei weiter ansteigenden Flüchtlingszahlen werden für die Bereitstellung zu-
sätzlicher Einrichtungen darüber hinausgehende Personalbedarfe ausgelöst.
I.V.
gez.
Cornelia Wilkens
Stadträtin
Beratungsverlauf (12)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
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Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (5)
- Mariendorfer Straße
- Schifffahrter Damm 306
- Wangeroogeweg 18
- Arnheimweg
- Kinderhaus
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Aktenzeichen
- V/0177/2016
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 16.03.2016
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37