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V/0177/2016

Maßnahmen aufgrund der weiter ansteigenden Flüchtlingszahlen, hier: Errichtung einer temporären Flüchtlingseinrichtung am Schifffahrter Damm und weitere Maßnahmen

Vorlagen 16.03.2016

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 11.05.2016, TOP 21

Anlage - Standort Schifffahrter Damm

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Beschlussvorlage

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Anlage - Standort Schifffahrter Damm

170 Zeichen

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Maßstab 1 : 7500
Datum: 15.03.2016
Notizen:
© Stadt Münster
H 5761 692
R 3407 701
R 3408 878
H 5763 343
0 50 100
Meter
Anlage
Standort
Schifffahrter Damm 306

Beschlussvorlage

14830 Zeichen

V/0177/2016 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Sozialamt 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Maßnahmen aufgrund der weiter ansteigenden Flüchtlingszahlen;  
hier: Errichtung einer temporären Flüchtlingseinrichtung am Schifffahrter Damm und weitere 
Maßnahmen 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
07.04.2016 Bezirksvertretung Münster-Ost Anhörung 
13.04.2016 Ausschuss für Soziales, Stiftungen, Gesundheit,  
 Verbraucherschutz und Arbeitsförderung Vorberatung 
13.04.2016 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen Vorberatung 
19.04.2016 Bezirksvertretung Münster-Nord Anhörung 
20.04.2016 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Vorberatung 
26.04.2016 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Vorberatung 
27.04.2016 Integrationsrat Vorberatung 
27.04.2016 Ausschuss für Liegenschaften, Wirtschaft und strategisches  
 Flächenmanagement Vorberatung 
03.05.2016 Ausschuss für Personal, Organisation, Sicherheit, Ordnung  
 und E-Government Vorberatung 
10.05.2016 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Vorberatung 
11.05.2016 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 
11.05.2016 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Auf der Freifläche am Schifffahrter Damm 306, Stadtbezirk Ost, Stadtteil Gelmer-Dyckburg (An-
lage) wird eine temporäre Flüchtlingseinrichtung mit 100 Plätzen in Modul- / Systembauweise er-
richtet, sofern dafür die liegenschaftlichen, bau- und planungsrechtlichen sowie sonstigen Vo-
raussetzungen geschaffen werden können. 
 
2. Bereits mit der Vorlage V/0159/2016 wurde die Herrichtung des ehemaligen Vereinsheim s des 
SC Westfalia Kinderhaus am Wangeroogeweg 18 als Flüchtlingseinrichtung beschlossen. Beide 
Einrichtungen werden mit dem notwendigen Mobiliar sowie den erforderlichen beweglichen Ei n-
richtungsgegenständen ausgestattet. 
 
3. Die persönliche Betreuung dieser Flüchtlingseinrichtungen wird gemäß des Ratsbeschlusses zur 
Vorlage V/0909/2015/1 vorrangig an geeignete freie Träger vergeben. Dabei wird der übliche Be-
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0177/2016 
Auskunft erteilt: 
Frau Schulte-Sienbeck 
Ruf: 
492-5998 
E-Mail: 
Schulte-Sienbeck@stadt-
muenster.de  
Datum: 
23.03.2016 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0177/2016 
treuungsschlüssel von jeweils 1 Vollzeitäquivalent (VZÄ) für Sozialarbeit und Hausdienst je 100 
Plätze zugrunde gelegt. Sofern eine Betreuung durch freie Träger nicht zweckmäßig oder real i-
sierbar ist, sind ab Inbetriebnahme der Flüchtlingseinrichtungen dem Betreuungsschlüssel en t-
sprechend zusätzliche städtische Mitarbeiter/ -innen im Bereich von Sozialarbeit und Hausdienst 
jeweils zeitnah einzusetzen. 
 
4. Mit Inbetriebnahme der neuen Standorte werden freizeitpädagogische Angebote für Kinder und 
Jugendliche entsprechend der dazu in städtischen Flüchtlingseinrichtungen etablierten Angebote 
durch Träger der offenen Kinder- und Jugendarbeit eingerichtet. 
 
5. Zur Errichtung der temporären Einrichtung am Standort Schifffahrter Damm sowie zur Sicher-
stellung der Umsetzung weiterer Standorte in Modul- / Systembauweise werden befristet für 
zwei Jahre 3,00 VZÄ EGr. 11 für die Sachbearbeitung Hochbau und technische Gebäudeaus-
stattung im Teilergebnisplan 0111 eingerichtet. 
 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Für die Erstellung der temporären Einrichtung in Modul- / Systembauweise ist mit investiven Kosten in 
Höhe von ca. 2.200.000 € zu rechnen. Es wird derzeit eine Rahmenvereinbarung über die Lieferung 
und Errichtung von schlüsselfertig zu erstellenden temporären Flüchtlingseinrichtungen vorbereitet 
(vgl. Vorlage V/1016/2015). Die erforderlichen Mittel zur Errichtung von Einrichtungen mit insgesamt 
bis zu 500 Plätzen sowie für deren Ausstattung mit Küchen (ca. 55.000 € je 100 Plätze) wurden mit 
der Vorlage V/1016/2015 bereitgestellt. Diese Kapazitäten sind bereits durch frühere Vorlagen (vgl. 
Vorlage V/1038/2015 und V/0039/2016) gebunden. Die Rahmenvereinbarung soll darüber hinaus 
eine Vergabeoption für bis zu 2.000 weitere Plätze enthalten, die zu festen Preisen und Liefertermi-
nen sukzessive abgerufen werden können. Aus diesem Kontingent soll die neue Einrichtung am 
Schifffahrter Damm realisiert werden. Dafür sind separat Mittel bereitzustellen. Mögliche besondere 
standortbezogene Kosten (insbesondere in Bezug auf die Erschließung, Gründung oder die Außen-
anlagen) können noch hinzukommen und sind ggf. ergänzend bereitzustellen. 
 
Die veranschlagten Auszahlungen und Aufwendungen für Mobiliar und Einrichtungsgegenstände der 
Gebäude entsprechen dem üblichen Standard der städtischen Flüchtlingseinrichtungen. 
 
Für die Betreuung der Flüchtlingseinrichtungen werden je 100 Plätze 1 VZÄ EGr. S 12 für 
Sozialarbeiter/-innen bzw. Sozialpädagogen/-innen und 1 VZÄ EGr. 4 für den Hausdienst eingesetzt. 
Die laufenden Personalaufwendungen sind zunächst für einen Betrieb in städtischer Regie auf der 
Basis der durchschnittlichen städtischen Personalkosten für die jeweils vorgesehene Eingruppierung 
ermittelt. Die Mittel sollen vorrangig für Betreuungsleistungen freier Träger eingesetzt werden, wenn 
entsprechendes Interesse besteht und einrichtungsbezogen Vereinbarungen - orientiert am kalkulier-
ten städtischen Aufwand - getroffen werden können. 
 
Für die freizeitpädagogischen Angebote ist je Einrichtung mit Aufwendungen in Höhe von 
11.000 € jährlich zu rechnen. Bei einer unterjährigen Betriebsaufnahme wird der Betrag entspre-
chend reduziert. 
 
Bei der Berechnung der laufenden Aufwendungen wurde davon ausgegangen, dass der Standort 
am Schifffahrter Damm im Oktober und die Einrichtung am Wangeroogeweg im Juli in Betrieb ge-
nommen werden kann. 
 
Für die Umsetzung der Maßnahmen entstehen folgende überplanmäßige Haushaltsbelastungen:

- 3 - 
V/0177/2016 
 
Teilergebnisplan 
 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen 
 
Produktgruppe 0502 Sicherung des 
Lebensunterhalts    
Zeile 15 Transferaufwendungen 2016 42.630 Zuschüsse an 
freie Träger; 
Integrationshil-
fen    2017 ff. 153.380 
Zeile 16 Sonstige ordentliche 
Aufwendungen 2016 84.750 
Mobiliar/ 
Einrichtung 
< 410 € 
      
Produktgruppe 0603 Jugendsozialarbeit    
Zeile 16 Sonstige ordentliche 
Aufwendungen 2016 8.250 Freizeitpäd.  
Angebote    2017 ff. 22.000 
      
Produktgruppe 0111 Immobilienmanagement    
Zeile 11 Personalaufwendungen 
2016 
2017 
2018 
106.760 
213.570 
106.790 
Besetzung zur 
Jahresmitte 
angenommen 
Insgesamt:   2016 242.390  
 
Teilfinanzplan 
 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen 
 
Produktgruppe 0502 Sicherung des 
Lebensunterhalts    
Investitions-
maßnahme 0020 Einrichtung Asylbewerber/ 
Flüchtlinge    
Auszahlungen  
.. für den Erwerb von  
beweglichem Anlagevermö-
gen 
2016 111.500 
Mobiliar/ 
Einrichtung 
> 410 €,  
Küchen 
Produktgruppe 0502 Sicherung des 
Lebensunterhalts    
Investitions-
maßnahme neu Flüchtlingseinrichtungen in 
Modul-/ Systembauweise 2016 2.200.000  
      
Produktgruppe 0113 Zentrale Dienste    
Zeile 09 
Auszahlungen für den  
Erwerb von beweglichem 
Anlagevermögen 
2016 7.500 
Büroausstattung 
zus. Stellen Amt 
für Immobilien-
management 
Summe aller 
Auszahlungen  20.165 2015: 259.760 €   2016 2.319.000

- 4 - 
V/0177/2016 
 
Es wird angestrebt, die im laufenden Jahr entstehenden zusätzlichen Aufwendungen und investi-
ven Auszahlungen im Gesamthaushalt aufzufangen. Der Rat stimmt den hierzu erforderlich wer-
denden Umschichtungen über das Instrument der über- bzw. außerplanmäßigen Mittelbereitstellung 
nach § 83 GO NRW zu. Die endgültige Deckung ist durch eine Nachtragssatzung herbeizuführen. 
 
 
 
Begründung: 
 
 
1. Ausgangslage: 
 
Im Jahr 2015 wurden der Stadt Münster fast 3.000 Flüchtlinge zugewiesen. Der höchste Anteil der 
Zuzüge war im letzten Quartal 2015 zu verzeichnen. In diesen drei Monaten kamen 62 Prozent der im 
gesamten Jahr zugewiesenen Flüchtlinge nach Münster. 
 
Vor dem Hintergrund dieser dramatischen Zuweisungszahlen wurden durch den Stab für besondere 
Ereignisse verschiedene Notfallmaßnahmen, wie die Unterbringung von kommunal zugewiesenen 
Flüchtlingen in der ehemaligen York-Kaserne, veranlasst. 
 
Im Januar 2016 setzten sich diese hohen Zuzüge nicht fort, lagen aber dennoch weit über den Vor-
jahreszahlen. Ab der zweiten Februarwoche ist dann eine Zuweisungspause erfolgt. Das Land hatte 
im Vorfeld angekündigt, die Zuweisungen zunächst verstärkt in die Kommunen zu leiten, die mit ihrer 
Aufnahmeverpflichtung in einen deutlichen Rückstand geraten waren. Dies gilt voraussichtlich auch 
noch für den März 2016. 
 
Insgesamt sind in der Zeit von Januar bis Mitte März 2016 etwa 520 Flüchtlinge neu nach Münster 
gekommen. Hauptherkunftsländer waren Syrien (42 %), Irak (26 %) und Afghanistan (11 %). 43 % 
der neu ankommenden Flüchtlinge waren Frauen und Mädchen. Der Anteil der Kinder und Jugendli-
chen lag bei 46 %. 
 
Seit Jahresbeginn wurden darüber hinaus insgesamt etwa 250 unbegleitete minderjährige Flüchtlinge 
in Obhut genommen bzw. in Anschlusshilfen betreut. 
 
In den kommunalen Einrichtungen leben mit Stand vom 15.03.2016 rund 4.100 Personen. Die Lan-
desnotunterkünfte sind derzeit mit knapp 550 Flüchtlingen belegt und damit nur zu etwa einem Drittel 
ausgelastet. Insgesamt sind somit etwa 4.650 Flüchtlinge in Flüchtlingseinrichtungen in Münster un-
tergebracht. 
 
Im ersten Quartal 2016 konnten bereits fast 1.000 neue Unterbringungsplätze an elf Standorten in 
Betrieb genommen werden. Notlösungen wie die Unterbringung in der ehemaligen York-Kaserne oder 
auch Hotelunterbringungen konnten weitestgehend aufgegeben werden. 112 Plätze in den ehemali-
gen Britenhäusern am Arnheimweg werden vereinbarungsgemäß leergezogen, da hier eine Wohnbe-
bauung erfolgen soll. Insgesamt stehen dann etwa 4.480 Plätze in Flüchtlingseinrichtungen zur Ver-
fügung. 
 
Aktuell kommen - seit der Schließung der sogenannten Balkanroute Anfang März - signifikant weniger 
Flüchtlinge in der Bundesrepublik Deutschland an als noch zu Jahresbeginn. Eine Prognose zur wei-
teren Entwicklung der Flüchtlingszahlen kann derzeit nicht getroffen werden. Diese ist von der Ent-
wicklung in den Krisenregionen sowie den Ergebnissen der politischen Entscheidungsprozesse auf 
europäischer Ebene abhängig. 
 
Es ist grundsätzlich jedoch davon auszugehen, dass die Stadt Münster sich auf wieder steigende 
Zuweisungszahlen einstellen und weiterhin neue Unterbringungskapazitäten erschließen muss. Dies 
gilt insbesondere vor dem Hintergrund, dass der überwiegende Teil der Unterbringungskapazitäten

- 5 - 
V/0177/2016 
nur zeitlich befristet zur Verfügung steht. Allein gut 2.000 Plätze werden derzeit in Einrichtungen ge-
nutzt, die mietzinsfrei durch die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) oder den Bau- und 
Liegenschaftsbetrieb NRW (BLB) bereitgestellt werden. 
 
 
2. Errichtung einer Flüchtlingseinrichtung am Schifffahrter Damm 306, Stadtbezirk Ost, Stadt-
teil Gelmer-Dyckburg (Anlage) 
 
Die ca. 3.000 m² große Fläche wurde der Stadt von einem privaten Eigentümer zur Anmietung ange-
boten. Hier könnte eine Einrichtung in Modul- / Systembauweise für 100 Personen entstehen. 
 
Das Grundstück liegt am Rande des Gewerbegebietes Schifffahrter Damm / Mariendorfer Straße und 
schließt an eine vorhandene Siedlung an. Nach aktueller Gesetzeslage ist hier die Errichtung einer 
auf drei Jahre befristeten Einrichtung möglich. Die Zufahrt und Erschließung kann über den Schiff-
fahrter Damm erfolgen. 
 
Der Standort liegt zwar wenig integriert, die Wohngebiete in Coerde mit ihren Infrastrukturangeboten 
sind jedoch fußläufig erreichbar. Zudem besteht eine sehr gute ÖPNV-Anbindung an die Innenstadt. 
 
Die Errichtung einer Flüchtlingseinrichtung am Schifffahrter Damm löst neue Bedarfe in der Kinderta-
gesbetreuung aus, die durch die bestehenden Angebote nicht gedeckt werden können. Es kann aller-
dings auch wegen der Befristung der Einrichtung auf drei Jahre nicht davon ausgegangen werden, 
dass in diesem Wohnbereich Angebote der Kindertagesbetreuung eingerichtet werden. Da auch im 
Nahbereich ausreichende Plätze nicht zur Verfügung stehen, kommt der Einrichtung eines sog. Brü-
ckenangebotes (siehe Beschlusspunkt 2.2.3 der Vorlage V/0009/2016) große Bedeutung zu. Darüber 
hinaus wird die Verwaltung nach erreichbaren Plätzen in der Kindertagesbetreuung suchen, um für 
die künftig dort lebenden Menschen die Sicherung des Rechtsanspruchs zu gewährleisten. 
 
Aufgrund des nach wie vor bestehenden Bedarfs an Unterbringungskapazitäten und der zunehmend 
schwierigen Suche nach Grundstücken zur Errichtung von Flüchtlingseinrichtungen sollte auf dieses 
Mietangebot nicht verzichtet werden. 
 
 
3. Personalbedarf für die Realisierung der Einrichtungen in Modul- / Systembauweise 
 
Zur Sicherstellung zusätzlicher Aufnahmekapazitäten in Flüchtlingseinrichtungen wurde die Beschaf-
fung von Einrichtungen in Modul- / Systembauweise in Form eines Rahmenvertrages vom Rat be-
schlossen (vgl. Vorlage V/1016/2015). Zwischenzeitlich ist ein Angebotsverfahren durchgeführt wor-
den. Der Zuschlag an den Auftragnehmer wird voraussichtlich Mitte April 2016 erfolgen. 
 
Mit dem Rahmenvertrag wird die Errichtung von Flüchtlingseinrichtungen mit 500 Plätzen in voraus-
sichtlich fünf Gebäuden verbindlich beauftragt. Weitere Einrichtungen für 100, 75 oder 50 Personen 
können, je nach Bedarf, mit einer Aufnahmekapazität von insgesamt bis zu 2.000 Plätzen in den 
nächsten zwei Jahren zusätzlich abgerufen werden. Für das verbindlich abzunehmende Platzkontin-
gent wurden bereits entsprechende Standorte ausgewählt und vom Rat beschlossen. Darüber hinaus 
wurden, den hier vorgeschlagenen Standort am Schifffahrter Damm eingeschlossen, bereits drei wei-
tere Standorte festgelegt, für die die zusätzliche Vergabeoption genutzt werden soll (vgl. Vorlagen 
V/1038/2015/1 und V/0039/2016). 
 
Bereits im Vorfeld und unabhängig von der Rahmenvereinbarung wurden sechs Standorte in Holz-
rahmenbauweise beauftragt (vgl. Vorlagen V/0611/2015, V/0803/2015, D/0027/2015, D/0023/2015), 
die sich aktuell noch in der Planung bzw. Umsetzung befinden. Die Realisierung dieser Einrichtungen 
sowie die kontinuierliche Prüfung neuer Standorte binden erhebliche personelle Ressourcen. 
 
Die Umsetzung der vorgenannten Maßnahmen löst im Amt für Immobilienmanagement zusätzliche 
Personalbedarfe aus. Für die Realisierung der Standorte werden drei zusätzliche Stellen (zwei Stellen

- 6 - 
V/0177/2016 
im Hochbau, eine Stelle in der Technischen Gebäudeausrüstung), zunächst befristet für zwei Jahre, 
benötigt. Diese decken den für die sofortige Umsetzung der vorgenannten Einrichtungen erforderli-
chen Stellenbedarf ab. Bei weiter ansteigenden Flüchtlingszahlen werden für die Bereitstellung zu-
sätzlicher Einrichtungen darüber hinausgehende Personalbedarfe ausgelöst. 
 
 
I.V. 
 
 
 
gez. 
 
Cornelia Wilkens 
Stadträtin

Beratungsverlauf (12)

07.04.2016 Bezirksvertretung Münster-Ost
TOP 3.1 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
13.04.2016 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen
TOP 6.1 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
13.04.2016 Ausschuss für Soziales, Stiftungen, Gesundheit, Verbraucherschutz und Arbeitsförderung
TOP 6 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
19.04.2016 Bezirksvertretung Münster-Nord
TOP 4.4 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
20.04.2016 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien
TOP 9 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
26.04.2016 Ausschuss für Schule und Weiterbildung
TOP 6 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
27.04.2016 Ausschuss für Liegenschaften, Wirtschaft und strategisches Flächenmanagement
TOP 4.2 Vorberatung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
27.04.2016 Integrationsrat
TOP 3.2 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
03.05.2016 Ausschuss für Personal, Organisation, Sicherheit, Ordnung und E-Government
TOP 3 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
10.05.2016 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen
TOP 4.5 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
11.05.2016 Haupt- und Finanzausschuss
TOP 18 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
11.05.2016 Rat
TOP 21 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung

Orte (5)

  • Mariendorfer Straße
  • Schifffahrter Damm 306
  • Wangeroogeweg 18
  • Arnheimweg
  • Kinderhaus

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Details

Aktenzeichen
V/0177/2016
Typ
Vorlagen
Datum
16.03.2016
Erstellt
06.10.2020 14:37