V/0707/2019
Fertigbauklassen für die Talentschule- Waldschule Kinderhaus- Errichtungsbeschluss
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Anlage A
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Anlage A zur V/0707/2019 Kurzüberblick In der Waldschule Kinderhaus besteht ein weiterer Raumbedarf, der in Form von 2 Fertigbauklas- sen gedeckt wird. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Produktgruppe 0301 – Leistungen für Schulen Mit dieser Vorlage wird das Ziel erreicht, der Talentschule den erforderlichen Schulraum ein- schließlich der notwendigen Ausstattung zur Verfügung zu stellen. Hierdurch wird die Schule in die Lage versetzt werden, einen den Lehrplänen entsprechenden sowie die besonderen Rah- menbedingungen und Bedarfe berücksichtigenden Unterricht im Sinne des Schulversuchs ertei- len zu können. Finanzierung Produktgruppe: 0301 Leistungen für Schulen Auswirkungen auf den Ergebnisplan Ja x Nein Auswirkungen auf den Finanzplan x Ja Nein Im beschlossenen Haushaltsplan 2019 enthalten? x Ja Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? Ja X Nein Bereits veranschlagt? x Ja Nein Auf der Grundlage von Erfahrungswerten aus vergleichbaren Baumaßnahmen geht die Verwaltung davon aus, dass für die Versetzung von 2 Fertigbauklassen Kosten in Höhe von ca. 275.000 € ent- stehen. Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist x vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig frei- willig Gem. § 79 SchulG NRW ist der Schulträger verpflichtet, die für einen ordnungsgemäßen Unterricht erforderlichen Schulanlagen, Gebäude, Einrichtungen und Lehrmittel bereitzustellen und zu unter- halten.
Beschlussvorlage
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V/0707/2019 V/0707/2019 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Fertigbauklassen für die Talentschule- Waldschule Kinderhaus- Errichtungsbeschluss Beratungsfolge 01.10.2019 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Vorberatung 01.10.2019 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Vorberatung 08.10.2019 Bezirksvertretung Münster-Nord Anhörung 09.10.2019 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 09.10.2019 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Der Rat beauftragt die Verwaltung, die zwei Fertigbauklassen von der Dietrich -Bonhoeffer-Schule zur Waldschule Kinderhaus zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu versetzen. II. Finanzielle Auswirkungen: Die Bereitstellung der 2 Fertigbauklassen wird wie folgt finanziert: Teilfinanzplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 0301 Leistungen für Schulen Investitionsmaßnahme 4730 Fertigbauklassen Auszahlungen Baumaßnahmen 2019 275.000 € Waldschule Kinderhaus Summe aller Auszahlungen 275.000 € Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan 2019 bei der o.g. Produktgruppe veranschlagt. Amt für Schule und Weiterbildung 27.08.2019 Ihr/e Ansprechpartner/in: Frau Zimmermann Telefon: 492-2820 Zimmermann@stadt- muenster.de - 2 - V/0707/2019 Begründung: Der Haupt- und Finanzausschuss hat in seiner Sitzung am 05.12.2018 die Entscheidung getroffen, dass die Waldschule Kinderhaus sich für die Teilnahme am Schulversuch „Talentschule“ bewerben darf. Bereits in dieser Vorlage (V/1092/2018) verpflichtete sich der Schulträger neben den zusätzli- chen Ressourcen durch die Landesregierung gemeinsam mit der Schule die für die Umsetzung des Schulversuchs notwendigen Bedarfe für bauliche und digitale Ausstattung abzustimmen, wenn sie den Zuschlag erhalten sollte. Nachdem die Waldschule Kinderhaus für diesen Schulversuch ausgewählt wurde, konnten die Stellen für das zusätzlich unbefristete Personal zum Beginn des Schuljahres 2019/2020 besetzt werden. Die Waldschule Kinderhaus hat in gemeinsamen Gesprächen mit dem Schulträger Vorstellungen zur Ausstattung und zu baulichen sowie digitalen Veränderungen vorgestellt. Der Schulträger stimmt die formulierten Bedarfe sowie die Umsetzungsmöglichkeiten mit der Waldschule Kinderhaus mit dem Ziel ab, die Talentschule bei der Umsetzung des sechsjährigen Schulversuchs mit dem pädagogi- schen Konzept größtmöglich zu unterstützen. Oberste Priorität hat bei der räumlichen Ausstattung die Schaffung von Büroflächen. Weiteren Bedarf formuliert die Schule für ein zusätzliches Büro für die Verwaltung, drei Büros für sechs sozialpädago- gische Kräfte und ein weiteres Büro für zwei Personen, die an drei Vormittagen Beratungsgespräche führen. Es sollen zwei Klassenräume ausgelagert werden, damit im Verwaltungstrakt dann diese Bü- roflächen dauerhaft geschaffen werden können. Mit der Versetzung der zwei Fertigbauklassen von der Dietrich-Bonhoeffer-Schule zur Waldschule Kinderhaus und kleineren Baumaßnahmen im Bestand wird der Talentschule der notwendige Raum zum Start des Schulversuches zur Verfügung gestellt. Die beiden Fertigbauklassen sollen nach einem gemeinsamen Ortstermin des Amtes für Schule und Weiterbildung, des Amtes für Immobilienmanagement und der Schulleitung im Schulhofbereich nord- östlich der Aula aufgestellt werden. Bereits zum Zeitpunkt der Antragstellung ist mit der Schule besprochen worden, dass von Beginn an der Schule so schnell wie möglich die erforderlichen Raumkapazitäten zur Verfügung gestellt werden sollen und deshalb Fertigbauklassen für den Einstieg in den Schulversuch alternativlos sind. Durch die Möglichkeit, die an der Dietrich-Bonhoeffer-Schule nicht mehr genutzten Fertigbauklassen umsetzen zu können, kann hier schnell und wirtschaftlich reagiert werden. Ob und in welchem Umfang darüber hinaus – insbesondere für den Fall einer Verstetigung des Schulversuches - dauerhafte Lösungen in Form von Erweiterungen in Massivbau zu schaffen sind, ist zu einem späteren Zeitpunkt zu entscheiden; dies auch mit Blick auf die Schulentwicklung in Münster insgesamt. I.V. Thomas Paal Stadtdirektor Anlage A
Beratungsverlauf (5)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
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Zur SitzungOrte (1)
- Kinderhaus
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Details
- Aktenzeichen
- V/0707/2019
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 07.08.2019
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37