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V/0611/2015/1

Maßnahmen aufgrund der weiter ansteigenden Flüchtlingszahlen, hier: Neue zeitlich befristete Flüchtlingseinrichtungen in Holzrahmenbauweise sowie Erweiterung von Containergebäuden an verschiedenen Standorten

Vorlagen 02.09.2015

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 16.09.2015, TOP 31

Beschlussvorlage

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Beschlussvorlage

8408 Zeichen

V/0611/2015/1 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Sozialamt 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Maßnahmen aufgrund der weiter ansteigenden Flüchtlingszahlen; hier: Neue zeitlich befristete 
Flüchtlingseinrichtungen in Holzrahmenbauweise sowie Erweiterung von Containergebäuden an 
verschiedenen Standorten 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
09.09.2015 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 
16.09.2015 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Auf folgenden Standorten werden vorübergehend Flüchtlingseinrichtungen in einer Holzrah-
menbauweise mit jeweils 100 Plätzen errichtet und betrieben: 
 Gronowskistraße, Stadtteil Gievenbeck, auf der Gemeinbedarfsfläche neben Spielplatz und  
Kindertageseinrichtung St. Michael III (Anlage 1), 
 Dahlweg, Stadtteil Schützenhof, gegenüber Ford-Fischer, östlich citeq (Anlage 2) und 
 Robert-Bosch-Straße, Am Dreieckshafen, Stadtteil Hiltrup (Anlage 3). 
Die Dringlichkeitsentscheidung D/0015/2015 vom 12.08.2015 (Maßnahmen aufgrund der wei-
ter ansteigenden Flüchtlingszahlen; hier: Finanzierung und Aufträge zum Bau neuer zeitlich be-
fristeter Flüchtlingseinrichtungen in Holzrahmenbauweise) wird gemäß § 60 der Gemeindeord-
nung für das Land Nordrhein-Westfalen genehmigt. 
 
2. Mit der Errichtung der Gebäude wird wegen der äußersten Dringlichkeit ein fachkundiges, leis-
tungsfähiges und zuverlässiges Unternehmen im Wege eines nationalen freihändigen Verfah-
rens beauftragt. Das Verfahren wurde mit einer Dringlichkeitsentscheidung angestoßen, wobei 
der Vergabeausschuss den Zuschlag erteilt hat. Die Gebäude werden schlüsselfertig zur Ver-
fügung gestellt, durch die Stadt Münster angekauft und mit dem notwendigen Mobiliar sowie 
den erforderlichen beweglichen Einrichtungsgegenständen ausgestattet. 
 
3. Die am 25.03.2015 und 17.06.2015 zum vorübergehenden Betrieb beschlossenen Flüchtlings-
einrichtungen in Pavillonbauweise mit jeweils 50 Plätzen an den Standorten 
 Mecklenbeck, Hafkhorst (Anlage 4) und 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0611/2015/1 
Auskunft erteilt: 
Herr Treutler 
Ruf: 
492 50 26 
E-Mail: 
Treutler@stadt-muenster.de  
Datum: 
02.09.2015 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0611/2015/1 
 Amelsbüren, Landsberger Straße / Deermannstraße (Anlage 5), 
werden in Abhängigkeit von den Rahmenbedingungen der verfügbaren Grundstücke in Pavil-
lon- oder Holzrahmenbauweise bis zu einer maximalen Platzzahl von jeweils insgesamt 100 
erweitert. 
 
4. Für die Betreuung dieser vorläufigen Unterbringungslösungen werden mit Betriebsbeginn zu-
sätzliche Mitarbeiter/-innen im Umfang von 4,00 Vollzeitäquivalenten (VZÄ) EGr. S 12 für Sozi-
alarbeiter/-innen bzw. Sozialpädagogen/-innen und 4,00 VZÄ EGr. 4 für Hauswarte befristet für 
3 Jahre ab Inbetriebnahme zunächst überplanmäßig eingesetzt. Der Rat nimmt zur Kenntnis, 
dass die im Jahr 2014 im Amt für Immobilienmanagement befristet eingerichtete Stelle (0,5 
VZÄ EGr. 10) zur Beschaffung und Anmietung von Flüchtlingseinrichtungen auch weiterhin be-
nötigt wird. Darüber hinaus werden im Amt für Immobilienmanagement zusätzliche Mitarbei-
ter/innen im Umfang von 2,0 Vollzeitäquivalenten (VZÄ) EGr. 9 und EGr. 11 befristet für die 
Dauer von 2 Jahren für diese Einrichtungen und die Betreuung des zwischenzeitlich erheblich 
erweiterten Bestandes zunächst überplanmäßig eingesetzt. 
 
5. Die Verwaltung wird gebeten, dem Land Nordrhein-Westfalen alle geeigneten Liegen-
schaften auf dem Gebiet der Stadt Münster als mögliche Landeseinrichtung anzubieten, 
um sicherzustellen, dass eine Unterbringung von Flüchtlingen in Zelten möglichst ver-
mieden wird.  
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Es entstehen folgende zusätzliche Haushaltsbelastungen, die bisher nicht veranschlagt sind: 
 
Teilergebnisplan 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen 
 
Produktgruppe 0111 Immobilienmanagement    
Zeile 11 Personalaufwendungen 2015 40.000 1,0 * EGr. 9 
0,5 * EGr. 10 
1,0 * EGr. 11    2016 ff. 159.970 
Produktgruppe 0503 Sicherung besonderer sozialer 
Bedarfe 
   
Zeile 11 Personalaufwendungen 2015 95.130 4,0 * EGr. S 12 
sowie 4,0 * 
EGr. 4    2016 ff. 380.520 
Zeile 15 Transferaufwendungen 2015 4.000 Integrations-
hilfen 
   2016 ff. 16.000 
Zeile 16 Sonstige ordentliche  
Aufwendungen 
2015 241.980  Mobiliar/ 
Einrichtung 
> 410 € 
Insgesamt:   2016 ff. 556.490 2015: 
381.110 €

- 3 - 
V/0611/2015/1 
 
Teilfinanzplan 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen 
 
Produktgruppe 0503 Sicherung besonderer sozialer 
Bedarfe 
   
Investitionsmaßnahme  Ausstattung von  
Flüchtlingseinrichtungen 
   
Auszahlungen Zeile 08 Auszahlungen für  
Baumaßnahmen 
2015 5.950.000 D/0015/2015 
Auszahlungen Zeile 09 Auszahlungen für den  
Erwerb von beweglichem  
Anlagevermögen 
2015 175.160 Mobiliar/ 
Einrichtung > 
410 € 
Summe aller Auszahlungen/Saldo  6.125.160  
 
Den Berechnungen der laufenden Aufwendungen liegt die Annahme zugrunde, dass die vorüber-
gehenden Flüchtlingseinrichtungen in Holzrahmenbauweise zum Ende des vierten Quartals des 
laufenden Jahres in Betrieb genommen werden. Danach werden die Aufwendungen als laufende 
jährliche Kosten fortgeschrieben. 
 
Die Personalaufwendungen wurden auf der Basis der durchschnittlichen städtischen Personalkos-
ten für die jeweils vorgesehene Eingruppierung ermittelt. Dabei werden die benötigten Personal-
ressourcen zunächst befristet für 3 Jahre schnellstmöglich bzw. ab Einstellung bzw. Inbetriebnah-
me der neuen Kapazitäten überplanmäßig eingesetzt. Zum Stellenplan 2016 wird die Verwaltung 
für den absehbaren Bedarf die notwendigen Stellenvermehrungen vorschlagen. 
 
Für den Bau der Gebäude in einer Holzrahmenbauweise durch ein fachkundiges, leistungsfähiges 
und zuverlässiges Unternehmen sowie begleitende Arbeiten wird eine Investition von 5.950.000 € 
getätigt. Eine dem Vergaberecht entsprechende Auftragsvergabe im Wege eines freihändigen na-
tionalen Verfahrens hat die Verwaltung nach Unterzeichnung der Dringlichkeitsentscheidung auf 
der Grundlage des Beschlusses des Vergabeausschusses veranlasst. Werden die Standorte im 
Beratungsverlauf geändert und kommt es dadurch zu Verzögerungen in der Abnahme, z. B. weil 
sich andere Voraussetzungen durch die Beschaffenheit des Baugrunds an einem Alternativstand-
ort ergeben, können Mehrausgaben entstehen, die wegen der besonderen Dringlichkeit jedoch in 
Kauf genommen werden. 
 
Zu den angegebenen Baukosten kommen in Abhängigkeit von den Voraussetzungen an den je-
weiligen Standorten ggf. noch Kosten für die technische Erschließung. Sofern diese nicht innerhalb 
der veranschlagten Summe gedeckt werden können, sind sie ergänzend zur Verfügung zu stellen. 
Die kalkulierten Ausgaben für die Herrichtung und Gestaltung der Außenanlagen orientieren sich 
am Standard der zuletzt geplanten zeitlich befristeten Flüchtlingseinrichtungen. Die veranschlagten 
Auszahlungen für Mobiliar und Einrichtungsgegenstände der Gebäude entsprechen dem üblichen 
Standard der städtischen Flüchtlingseinrichtungen. Bau und Einrichtung der vorgeschlagenen 
Maßnahmen werden voraussichtlich bis Ende des 4. Quartals 2015 umgesetzt. 
 
Es wird angestrebt, die im Jahr 2015 entstehenden zusätzlichen laufenden Aufwendungen im Ge-
samthaushalt aufzufangen. Der Rat stimmt den hierzu erforderlichen Umschichtungen über das 
Instrument der über- bzw. außerplanmäßigen Mittelbereitstellung nach § 83 GO NRW zu. Die vor-
läufige Deckung erfolgt durch entsprechende Minderaufwendungen in der Produktgruppe 0502 
„Sicherung des Lebensunterhalts“. Eine endgültige Deckung ist voraussichtlich durch eine Nach-
tragssatzung herbeizuführen. Dasselbe gilt für die investiven Auszahlungen für den Erwerb von 
beweglichem Anlagevermögen. Die Auszahlungen für die Baumaßnahme wurden bereits mit der 
Dringlichkeitsentscheidung D/0015/2015 außerplanmäßig zur Verfügung gestellt.

- 4 - 
V/0611/2015/1 
 
Begründung: 
 
Der Ausschuss für Soziales, Stiftungen, Gesundheit, Verbraucherschutz und Arbeitsförderung hat 
am 26.08.2015 dem Rat die Annahme des Beschlussvorschlags der Vorlage mit der Ergänzung  
unter Ziffer 5 empfohlen. Der Ausschuss für Personal, Organisation, Sicherheit, Ordnung und E -
Government hat sich am 27.08.2015 der Empfehlung in der geänderten Fassung angeschlossen. 
 
Die Verwaltung empfiehlt dem Haupt- und Finanzausschuss sowie dem Rat, der geänderten Be-
schlussempfehlung zu folgen. 
 
 
In Vertretung 
 
 
 
Cornelia Wilkens 
Stadträtin

Beratungsverlauf (2)

09.09.2015 Haupt- und Finanzausschuss
TOP 29 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
16.09.2015 Rat
TOP 31 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung

Orte (6)

  • Gronowskistraße
  • Robert-Bosch-Straße
  • Landsberger Straße
  • Deermannstraße
  • Dahlweg
  • Hafkhorst

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Details

Aktenzeichen
V/0611/2015/1
Typ
Vorlagen
Datum
02.09.2015
Erstellt
06.10.2020 14:37