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V/0351/2023

Bestätigung des Gesamtabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2020

Vorlagen 26.05.2023

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 14.06.2023, TOP 13

Beschlussvorlage

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Ansehen

Bericht GA 2020 endgültig

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Ansehen

Anlage A

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Ansehen

Stellungnahme RP-A nach § 59 Abs. 3 GO zum GA 2020 m. Unterschrift

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Ansehen

Beschlussvorlage

4104 Zeichen

V/0351/2023 
V/0351/2023 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Bestätigung des Gesamtabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2020 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   14.06.2023 Hauptausschuss Vorberatung 
   14.06.2023 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Auf der Grundlage des als Anlage 1 beigefügten Prüfungsberichtes des Rechnungsprü-
fungsausschusses wird der Gesamtabschluss der Stadt Münster zum 31.12.2020 mit einer 
Bilanzsumme von 4.490.415.678,33 € und einem Gesamtjahresfehlbetrag von 1.589.245,54 
€ bestätigt (§ 116 Abs. 9 i. V. m. § 96 Abs. 1 Gemeindeordnung NRW – GO NRW). 
 
2. Der Gesamtjahresfehlbetrag 2020 von 1.589.245,54 wird mit der Allgemeinen Rücklage ver-
rechnet. 
 
3. Dem Oberbürgermeister wird für den Gesamtabschluss 20 20 durch die Ratsmitglieder Ent-
lastung erteilt. 
 
 
Begründung: 
 
Nach § 116 Abs. 1 GO NRW haben die Gemeinden zum Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen 
Gesamtabschluss aufzustellen. 
 
Den mit Datum vom 30.01.2023 von der Stadtkämmerin aufgestellten und vom Oberbürgermeister 
bestätigten Entwurf des Gesamtabschlusses zum 31.12.20 20 einschließlich Gesamtlagebericht und 
Gesamtanhang hat der Rat in der Sitzung am 15 .02.2023 (Vorlage Nr. V/0010/2023) zur Kenntnis 
genommen und zur Prüfung an den Rechnungsprüfungsausschuss verwiesen. Gemäß § 116 Abs. 9 i. 
V. m. § 59 Abs. 3 GO NRW prüft de r Rechnungsprüfungsausschuss den Gesamtabschluss, dabei 
bedient er sich der örtlichen Rechnungsprüfung. 
 
Nach § 102 Abs. 3 bis 5 i. V. m. Abs. 11 GO NRW war der Gesamtabschluss dahingehend zu prüfen, 
ob die gesetzlichen Vorschriften und die sie ergänzenden  Bestimmungen beachtet worden sind und 
ob er unter Einbeziehung der Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild 
Amt für 
Wirtschaftlichkeitsprüfung und 
Revision 
 
05.06.2023 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in:  
Herr Frohne 
Telefon: 492-1400 
FrohneK@stadt-muenster.de

- 2 - 
V/0351/2023 
der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzgesamtlage der Gemeinde vermittelt. Einzubeziehen 
war auch die Beurteilung, ob der Gesamtlagebericht mit dem Gesamtabschluss in Einklang steht. 
 
Das Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision hat als örtliche Rechnungsprüfung mit diesen 
Maßgaben die Prüfung des Gesamtabschlusses zum 31.12.2020 durchgeführt und über die Prüfung 
den als Anlage 1 beigefügten Bericht erstellt. Nach dem Ergebnis der Prüfung beläuft sich der Ge-
samtjahresfehlbetrag 2020 auf 1.589.245,54 €. Die Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. 
Das Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision hat als Ergebnis seiner Prüfung daher einen un-
eingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. Im Einzelnen wird dazu auf den Prüfungsbericht sowie 
ergänzend auf die bereits mit der Vorlage V/0010/2023 versandten Unterlagen zum Gesamtabschluss 
2020 verwiesen. 
 
Der Rechnungsprüfungsausschuss muss nach § 116 Abs. 9 i. V. m. § 59 Abs. 3 GO NRW zu dem 
Ergebnis der Gesamtabschlussprüfung schriftlich gegenüber dem Rat Stellung nehmen. Nach einge-
hender Beratung des Prüfberichtes in seiner Sitzung am 25.05.2023 ist der Rechnungsprüfungsaus-
schuss der Auffassung, dass er nach dem abschließenden Ergebnis seiner Prüfung keine Einwen-
dungen erhebt und den von der Stadtkämmerin aufgestellten und vom Oberbürgermeister bestätigten 
Gesamtabschluss nebst Gesamtlagebericht billigt. Die entsp rechende Stellungnahme des Rech-
nungsprüfungsausschusses vom 25.05.2023 ist als Anlage 2 beigefügt. 
Entlastung des Oberbürgermeisters 
 
Die Ratsmitglieder entscheiden über die Entlastung des Oberbürgermeisters bezüglich der Aufstel-
lung des Gesamtabschlusses (§ 116 Abs. 9 i. V. m. § 96 Abs. 1 GO NRW). Die Entlastung bringt zum 
Ausdruck, dass auf Grund des vorgelegten Gesamtabschlusses und der vorgenommenen Prüfung 
keine Einwendungen gegen die Haushaltsführung des Oberbürgermeisters erhoben werden. 
 
 
 
gez. 
Markus Lewe 
 
 
 
Anlage 1: Bericht über die Prüfung des Gesamtabschlusse s  der Stadt Münster zum 31.12.2020  
 
Anlage 2: Stellungnahme des Rechnungsprüfungsausschusse s gem. § 59 Abs.3 GO NRW

Bericht GA 2020 endgültig

206622 Zeichen

Bericht 
 
 über die Prüfung des 
 
 Gesamtabschlusses der Stadt Münster  
 
 zum 31.12.2020 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
AWR - Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision

Bericht über die Prüfung des Gesamtabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2020 
 
 2 
Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Münster  14 0 20 40 Nr. 07/2023 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung 
und Revision der Stadt Münster 
 
Albersloher Weg 33 
48155 Münster 
 
Telefon:  02 51 – 4 92 – 14 00 
Telefax: 02 51 – 4 92 – 77 13 
 
e-Mail:  revision@stadt-muenster.de

Bericht über die Prüfung des Gesamtabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2020 
 
 3 
Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Münster  14 0 20 40 Nr. 07/2023 
 
Inhaltsverzeichnis 
 
1 Vorwort ......................................... ................................................... ............................... 4 
2 Zusammenfassung der Kernaussagen ................ ................................................... ........ 5 
3 Prüfungsauftrag ................................. ................................................... .......................... 5 
4 Gegenstand, Art und Umfang der Prüfung .......... ................................................... ........ 6 
4.1 Gegenstand der Prüfung ........................ ................................................... .............. 6 
4.2 Art und Umfang der Prüfung .................... ................................................... ............. 6 
5 Grundsätzliche Feststellungen ................... ................................................... ................. 7 
5.1 Feststellungen zum Entwurf des Gesamtabschlusse s ............................................. 7 
5.2 Stellungnahme zur Lagebeurteilung durch die Ver treter .......................................... 7 
5.3 Unregelmäßigkeiten ............................ ................................................... ................. 8 
6 Feststellungen und Erläuterungen zur Rechnungsleg ung im Gesamtabschluss ............. 8 
6.1 Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung ......... ................................................... . 8 
6.1.1  Rechtsgrundlagen der Gesamtabschlussrechnungslegung ................................. 8 
6.1.2  Vorjahresabschluss ................................................................................... .......... 9 
6.1.3  Konsolidierungskreis ................................................................................. ........... 9 
6.1.4  Gesamtabschlussstichtag .............................................................................. .....12  
6.1.5  Ordnungsmäßigkeit von Einzelabschlüssen ........................................................12  
6.1.6  Konsolidierungsmaßnahmen ............................................................................. .12  
6.1.7  Einbezug nach der Equity-Methode ....................................................................1 3  
6.1.8  Einbezug nach der Methode At Cost...................................................................13  
6.1.9  Gesamtabschlussbuchführung ........................................................................... .14  
6.1.10  Beurteilung des Gesamtabschlusses ..................................................................14  
6.2 Gesamtaussage des Gesamtabschlusses ........... ................................................... 15 
6.2.1  Gesamtaussage des Gesamtabschlusses ..........................................................15  
6.2.2  Wesentliche Bewertungsgrundlagen ...................................................................15  
7 Bestätigungsvermerk ............................. ................................................... .....................15 
 
 
 
 
 
Anlage:   
 
 Gesamtabschluss der Stadt Münster 
 Gesamtergebnisrechnung 
 Gesamtbilanz 
 Gesamtanhang mit Kapitalflussrechnung 
 Gesamtlagebericht

Bericht über die Prüfung des Gesamtabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2020 
 
 4 
Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Münster  14 0 20 40 Nr. 07/2023 
1 Vorwort 
 
Mit diesem Bericht wird die Prüfung des nach den Re geln des Neuen Kommunalen 
Finanzmanagements (NKF) aufgestellten Gesamtabschlusses 2020 der Stadt Münster 
abgeschlossen.  
 
Die Aufstellung des Gesamtabschlusses, welcher gemäß § 116 Abs. 2 Gemeindeord- 
nung Nordrhein-Westfalen (GO NRW) aus der Gesamtergebnisrechnung, der Gesamt- 
bilanz, dem Gesamtanhang, der Kapitalflussrechnung und dem Eigenkapitalspiegel 
besteht, hat unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung zu erfol- 
gen. Darüber hinaus hat die Stadt Münster einen Gesamtlagebericht aufzustellen. Zum 
Gesamtabschluss hat die Stadt Münster ihren Jahresabschluss gemäß § 95 GO NRW 
und die Jahresabschlüsse des gleichen Geschäftsjahr es aller verselbständigten Auf- 
gabenbereiche in öffentlich-rechtlicher oder privatrechtlicher Form zu konsolidieren. In 
den Gesamtabschluss müssen die verselbständigten Aufgabenbereiche nicht einbezo- 
gen werden, wenn sie für die Verpflichtung, ein den  tatsächlichen Verhältnissen ent- 
sprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertrag sgesamtlage (VFE-Lage) der 
Gemeinde zu vermitteln, von untergeordneter Bedeutung sind.  
 
Mit dem 2. NKF-Weiterentwicklungsgesetz (NKFWG) tra t zum 01. Januar 2019 die 
neue GO NRW sowie die Kommunalhaushaltsverordnung N ordrhein-Westfalen 
(KomHVO NRW) in Kraft. Für den Gesamtabschluss 2020 findet diese kommunalrecht- 
liche Gesetzeslage bei der Aufstellung sowie der Prüfung entsprechende Anwendung. 
Ebenso sind die Bestimmungen des Handelsgesetzbuche s (HGB) mit Stand vom 23. 
Juni 2017 gemäß § 50 Abs. 4 KomHVO NRW angewandt worden.  
 
Die Prüfung des Gesamtabschlusses und des Gesamtlageberichtes der Stadt Münster 
obliegt gemäß §§ 59 Abs. 3 i. V. m. 116 Abs. 9 GO N RW dem Rechnungsprüfungs- 
ausschuss. Zur Durchführung der Prüfung bedient sich dieser gemäß § 102 Abs. 1 GO 
NRW der örtlichen Rechnungsprüfung - dem Amt für Wi rtschaftlichkeitsprüfung und 
Revision der Stadt Münster (AWR). Das AWR ist bei der Durchführung dieser Prüfung 
unabhängig und an Weisungen nicht gebunden. Über da s Ergebnis der Prüfung be- 
richtet dieser Prüfungsbericht, welcher in Anlehnung an die Grundsätze ordnungsmä- 
ßiger Berichterstattung bei Abschlussprüfungen des Instituts der Wirtschaftsprüfer (vgl. 
IDW Prüfungsstandards 450) erstellt ist.  
 
Sofern sich Besonderheiten aus den Anforderungen des NKF und der NKFWG sowie 
der Öffentlichkeit an den Prüfungsbericht ergeben, sind Inhalt und Gliederung entspre- 
chend angepasst. Der Gesamtabschluss ist im Entwurf  gemäß §§ 116 Abs. 8 i. V. m. 
95 Abs. 5 GO NRW am 30. Januar 2023 von der Stadtkä mmerin aufgestellt, am 31. 
Januar 2023 vom Oberbürgermeister bestätigt und dem Rat der Stadt Münster zu sei- 
ner Sitzung am 15. Februar 2023 zugeleitet worden. Der Rat hat den Entwurf zur Kennt- 
nis genommen und zur Prüfung an den Rechnungsprüfun gsausschuss überwiesen 
(V/0010/2023). 
 
Vorgesehen ist gemäß § 116 Abs. 8 GO NRW, dass der Gesamtabschluss innerhalb 
von neun Monaten nach dem Abschlussstichtag aufzustellen und gemäß § 116 Abs. 9 
i. V. m. § 96 Abs. 1 S. 1 GO NRW spätestens am 31.12. des nachfolgenden Haushalts- 
jahres, in diesem Fall 2021, bestätigt wird. Die gesetzlich vorgesehene Frist wurde bei 
der Aufstellung des Gesamtabschlusses 2020 folglich überschritten; Rechtsfolgen er- 
geben sich hieraus jedoch nicht.

Bericht über die Prüfung des Gesamtabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2020 
 
 5 
Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Münster  14 0 20 40 Nr. 07/2023 
2 Zusammenfassung der Kernaussagen  
 
Die Prüfung bestätigt den Gesamtabschluss der Stadt Münster zum 31.12.2020.  
 
Der Gesamtabschluss enthält alle gesetzlich geforde rten Bestandteile. Die Angaben 
sind untereinander abgestimmt und weder sachlich noch rechnerisch zu beanstanden. 
 
Am 31.12.2020 beträgt die Gesamtbilanzsumme 4.490.415.678,33 €. Sie steigt gegen- 
über dem Vorjahr um 28.785.600,56 € (rd. 0,65 %). V on der Bilanzsumme entfällt ein 
Betrag i. H. v. 919.715.157,83 € (rd. 20,5 %) auf das Eigenkapital.  
 
Die Gesamtergebnisrechnung der Stadt Münster 2020 schließt mit einem Gesamtjah- 
resdefizit i. H. v. -1.589.245,54 € ab. 
 
Die im Gesamtabschluss dargestellten Ergebnisse sind sachgerecht ermittelt worden. 
 
Im Gesamtanhang werden die Posten der Gesamtbilanz und Gesamtergebnisrech- 
nung gemäß § 52 KomHVO NRW erläutert.  
 
Der Lagebericht vermittelt ein zutreffendes Bild de r Vermögens-, Schulden-, Ertrags- 
und Finanzgesamtlage der Stadt Münster einschließlich der verselbständigten Aufga- 
benbereiche.  
 
 
3 Prüfungsauftrag 
 
Gemäß § 102 Abs. 11 und 1 GO NRW i. V. m. § 4 Rechnungsprüfungsordnung (RPO) 
ist der Gesamtabschluss vom AWR als örtliche Rechnungsprüfung zu prüfen. 
 
In die Prüfung des Gesamtabschlusses ist die Buchfü hrung einzubeziehen. Die Prü- 
fung hat sich darauf zu erstrecken, ob die gesetzlichen Vorschriften und die sie ergän- 
zenden ortsrechtlichen Bestimmungen oder sonstigen Satzungen beachtet worden 
sind. Sie ist so anzulegen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße gegen die maßgeblichen 
Bestimmungen, die sich auf die Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage 
der Stadt Münster wesentlich auswirken, bei gewissenhafter Berufsausübung erkannt 
werden. 
 
Der Gesamtlagebericht ist darauf zu prüfen, ob er m it dem Gesamtabschluss sowie 
den bei der Prüfung gewonnenen Eindrücken in Einkla ng steht und ob er insgesamt 
ein zutreffendes Bild von der Lage der Gemeinde vermittelt. Dabei ist auch zu prüfen, 
ob die Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung zutreffend dargestellt sind. Die 
Prüfung des Lageberichtes hat sich auch darauf zu e rstrecken, ob die gesetzlichen 
Vorschriften zu seiner Aufstellung beachtet worden sind. 
 
In die Prüfung des Gesamtabschlusses müssen die ein zelnen Jahresabschlüsse der 
verselbständigten Aufgabenbereiche nicht einbezogen  werden, wenn diese nach ge- 
setzlichen Vorschriften geprüft worden sind. Bei de n städtischen Beteiligungen, Son- 
dervermögen und rechtlich unselbständigen Stiftungen ist dies regelmäßig der Fall. 
 
Über Art und Umfang der Prüfung durch das AWR sowie  über das Ergebnis der Prü- 
fung haben die mit der Abschlussprüfung Beauftragen gemäß § 102 Abs. 1 GO NRW 
zu berichten und die für die Prüfung und Berichters tattung einschlägigen Maßgaben 
der §§ 321 und 322 Handelsgesetzbuch (HGB) zu beachten.

Bericht über die Prüfung des Gesamtabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2020 
 
 6 
Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Münster  14 0 20 40 Nr. 07/2023 
4 Gegenstand, Art und Umfang der Prüfung 
 
4.1 Gegenstand der Prüfung 
 
Gegenstand der Prüfung ist der gemäß § 116 GO NRW aufgestellte Gesamtabschluss 
2020 der Stadt Münster einschließlich des Gesamtlageberichtes und des Anhangs.  
 
 
4.2 Art und Umfang der Prüfung 
 
Die Prüfung durch das AWR ist gemäß §§ 101, 102 und 116 Abs. 9 GO NRW sowie in 
Anlehnung an die vom IDW festgestellten deutschen G rundsätze ordnungsmäßiger 
Abschlussprüfung vorgenommen worden. Diese Grundsätze erfordern es, die Prüfung 
so zu planen und durchzuführen, dass ein hinreichend sicheres Urteil darüber abgege- 
ben werden kann, ob der Gesamtabschluss frei von we sentlichen Fehlaussagen ist. 
Denn Ziel der Prüfung ist gemäß § 102 Abs. 3 i. V. m. Abs. 11 GO NRW die Feststel- 
lung, ob der Gesamtabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes 
Bild der Vermögens-, Finanz- und Gesamtertragslage der Stadt Münster unter Beach- 
tung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung vermittelt.  
 
Das AWR lehnt die Prüfung an die vom Institut Deutscher Wirtschaftsprüfer (IDW) fest- 
gestellten Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüf ung an und stützt sich auf die 
vom IDW entwickelten besonderen Grundsätze für die Durchführung von Konzernab- 
schlussprüfungen (einschließlich der Verwertung der  Tätigkeit von Teilabschlussprü- 
fern) - IDW PS 320 n.F. Daneben beachtet das AWR di e Leitlinien des Institutes der 
Rechnungsprüfer (IDR) zur Prüfung von kommunalen Gesamtabschlüssen – IDR 300. 
 
Die Prüfung umfasste insbesondere die 
 
 Gesamtabschlussrichtlinie 
 Einhaltung formaler Anforderungen an den Gesamtabs chluss 
 Bestimmung des Konsolidierungskreises 
 Entwicklung der Meldedateien der voll zu konsolidi erenden Unternehmen aus ih- 
ren Einzelabschlüssen bzw. dem Konzernabschluss des Teilkonzerns Stadtwerke 
 Einhaltung des Einheitsgrundsatzes bei Stichtag, A usweis und Bewertung 
 Übernahme der Formularabschlüsse (Reporting Packag es) in die Konzernbuch- 
führung 
 Plausibilität von Anpassungsbuchungen 
 Ordnungsmäßigkeit der Konsolidierungsmaßnahmen, i.  E. 
o einseitige Eliminierungen 
o Kapitalkonsolidierung 
o Schuldenkonsolidierung 
o Aufwands- und Ertragskonsolidierung 
 Bewertungsanpassungen nach der Equity-Methode 
 Einbezug von Beteiligungen nach der At-Cost-Method e 
 Vollständigkeit und Verständlichkeit des Konzernan hangs 
 Ordnungsmäßigkeit der Kapitalflussrechnung (DRS 21 ) 
 Wahrheitsgehalt der Darstellungen im Lagebericht

Bericht über die Prüfung des Gesamtabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2020 
 
 7 
Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Münster  14 0 20 40 Nr. 07/2023 
Sofern einzelne Abschlüsse der in den Gesamtabschluss einbezogenen Unternehmen 
durch andere Abschlussprüfer geprüft wurden, überzeugte sich das AWR von der Ein- 
haltung der Voraussetzungen zur Weiterverwendung dieser Abschlüsse. 
 
Den Gesamtanhang prüfte das AWR darauf, ob die gese tzlich geforderten Angaben 
vollständig und zutreffend sind. 
 
Die Angaben im Gesamtlagebericht wiederum wurden au f Plausibilität und Überein- 
stimmung mit den während der Prüfung gewonnenen Erk enntnissen überprüft. Dane- 
ben vergewisserte sich das AWR davon, dass der Gesa mtlagebericht mit den Kern- 
aussagen der konsolidierten Abschlüsse in Einklang steht. 
 
Die Prüfung wurde von der 10. KW - 13. KW 2023 durchgeführt.  
 
Der Prüfung liegt ein umfassendes Prüfungskonzept zu Grunde, welches Auskunft über 
die Strategie, die Art und den Umfang der unterschiedlichen Prüfungsschritte gibt. Die 
Berichterstattung über die Prüfung orientiert sich an den Grundsätzen ordnungsmäßi- 
ger Berichterstattung bei (Konzern-)Abschlussprüfungen (IDW PS 450) und den Leitli- 
nien des IDR zur Berichterstattung bei kommunalen A bschlussprüfungen (IDR PS 
260). Das AWR beschränkt sich bei der Berichterstattung auf die wesentlichen Ergeb- 
nisse aus der Prüfung. 
 
 
5 Grundsätzliche Feststellungen 
 
5.1 Feststellungen zum Entwurf des Gesamtabschlusse s 
 
Der Gesamtabschluss setzt sich aus den gesetzlich geforderten Elementen, 
  
 der Gesamtergebnisrechnung 2020, 
 der Gesamtbilanz zum 31.12.2020, 
 dem Gesamtanhang mit Kapitalflussrechnung und 
 dem Gesamtlagebericht 
 
zusammen, deren Inhalte und Darstellungen sich mit den Erkenntnissen, die das AWR 
während der Prüfung gewonnen hat, decken. Somit wir d mit dem Gesamtabschluss 
ein zutreffender Überblick über die wirtschaftliche Lage und die Entwicklung der Stadt 
Münster als einheitliches Unternehmen gegeben. 
 
Diesem Prüfungsbericht ist der endgültig vom Rat de r Stadt Münster festzustellende 
Gesamtabschluss 2020 beigefügt. 
 
 
5.2 Stellungnahme zur Lagebeurteilung durch die Ver treter 
 
Der Lagebericht entspricht den gesetzlichen Vorschriften des § 49 KomHVO NRW. Er 
steht im Einklang mit dem Gesamtabschluss sowie den  während der Prüfung gewon- 
nenen Eindrücken. Er vermittelt eine zutreffende Vorstellung von der Lage und der vo- 
raussichtlichen Entwicklung der Stadt Münster unter Einbindung der verselbständigten 
Aufgabenbereiche. Die wesentlichen Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung 
sind zutreffend dargestellt.

Bericht über die Prüfung des Gesamtabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2020 
 
 8 
Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Münster  14 0 20 40 Nr. 07/2023 
Folgende Informationen sind aus Sicht des AWR besonders hervorzuheben: 
 
 am 31.12.2020 beträgt die Gesamtbilanzsumme 4.490. 415.678,33 €. Dies ent- 
spricht gegenüber dem Vorjahr einer Steigerung i.H. v. 28.785.600,56 € (rd. 
0,65 %). Auf das Eigenkapital entfallen 919.715.157,83 € (rd. 20,5 %). 
 
 die ordentlichen Gesamterträge belaufen sich auf 1 .918.228.960,74 €. Gegen- 
über dem Vorjahr eine Steigerung i.H.v. rd. 16 Mio. €. 
 
 die ordentlichen Gesamtaufwendungen betragen 1.914 .683.409,78 €. Sie erhö- 
hen sich gegenüber 2019 um rd. 54,4 Mio. €. 
 
 Das Gesamtergebnis der laufenden Geschäftstätigkei t beträgt 3.545.550,96 €. 
Der Vorjahreswert beläuft sich auf 41.861.562,47 €. 
 
 Die Belastungen aus dem Finanzergebnis i. H. v. rd . -19,9 Mio. € fallen im Be- 
richtsjahr um rd. 2,0 Mio. € niedriger aus. 
 
 Zur Neutralisierung des Gesamtergebnisses wurde au fgrund Corona bedingter 
Mindererträge und Mehraufwendungen gemäß Covid-19-I solierungsgesetz 
(NKF-CIG) erstmals ein außerordentlicher Ertrag in Höhe von 14,7 Mio. € in die 
Ergebnisrechnung eingestellt. 
 
 Im Ergebnis errechnet sich für das Haushaltsjahr 2 020 ein Gesamtfehlbedarf 
i. H. v. rd. 1,59 Mio. €. Dem steht im Vorjahr ein Überschuss i. H. v. rd. 
23,9 Mio. € gegenüber. 
 
 
5.3 Unregelmäßigkeiten 
 
Die Prüfung des AWR erstreckte sich gemäß § 102 Abs . 3 GO NRW auch darauf, ob 
die gesetzlichen Vorschriften und die sie ergänzend en Satzungen sowie ortsrechtli- 
chen Bestimmungen beachtet worden sind. Hierbei beschränkte sich das AWR auf die 
Einhaltung derjenigen Rechnungslegungsnormen, die für die Aufstellung des Gesamt- 
abschlusses und des Gesamtlageberichtes maßgeblich sind. 
 
Neben der Fristüberschreitung bei der Aufstellung d es Gesamtabschlusses erkannte 
das AWR keine weiteren Sachverhalte, über die an dieser Stelle zu berichten wäre. 
 
 
6 Feststellungen und Erläuterungen zur Rechnungsleg ung im Gesamtabschluss 
 
6.1 Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung 
 
6.1.1 Rechtsgrundlagen der Gesamtabschlussrechnungs legung 
 
Auf den Gesamtabschluss sind gemäß § 50 KomHVO NRW die zentralen Vorschriften 
zum Aufbau und Inhalt von Bilanz, Ergebnisrechnung,  zur Bewertung von Vermögen 
und Schulden sowie zum jährlichen Abschluss - §§ 33  bis 38, 42 bis 44 und 
48 KomHVO NRW - entsprechend anzuwenden, soweit sei ne Eigenart keine Abwei- 
chungen bedingt oder nichts Anderes bestimmt ist.

Bericht über die Prüfung des Gesamtabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2020 
 
 9 
Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Münster  14 0 20 40 Nr. 07/2023 
Die Art der Zusammenfassung von Rechnungsergebnissen der Kernverwaltung mit de- 
nen der verselbständigten Aufgabenbereiche wird in § 50 KomHVO geregelt. Dabei 
richten sich die Konsolidierungsmethoden wiederum n ach den Vorschriften des Han- 
delsrechts. 
 
Abgeleitet aus den gesetzlichen Vorgaben enthält di e städtische Gesamtabschluss- 
richtlinie grundsätzliche Anweisungen für die Aufstellung des Gesamtabschlusses.  
Sie ist für die Stadt Münster und die voll zu konso lidierenden Aufgabenbereiche ver- 
bindlich und bildet die Grundlage für ein funktioni erendes internes Kontrollsystem 
(IKS). 
 
Der Gesamtabschluss der Stadt Münster zum 31.12.202 0 steht im Einklang mit den 
gesetzlichen Bestimmungen und den Regelungen der gültigen Gesamtabschlussricht- 
linie. 
 
Die Aufstellung des Gesamtabschlusses 2020 ist zweckmäßig organisiert. Die Melde- 
daten mit den vorgeprüften Formularabschlüssen sowie sämtliche Buchungen hinsicht- 
lich der Eliminierung und Konsolidierung von Geschäftsvorfällen lassen sich lückenlos 
nachvollziehen.  
 
 
6.1.2 Vorjahresabschluss 
 
Die Prüfung des Gesamtabschlusses des Jahres 2019 w urde mit Unterbrechungen 
aufgrund anderer Prüfungsaufträge in den Zeiträumen von der 07. – 11. KW sowie von 
der 22. – 25. KW durchgeführt. Der Bericht Nr. 22/2 022 beschreibt das Ziel sowie Art 
und Umfang der Prüfung. Änderungen der Entwurfsfass ung waren nicht erforderlich. 
Es wurde der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk erteilt.  
 
Der Rat der Stadt Münster bestätigte den geprüften Gesamtabschluss 2019 in seiner 
Sitzung am 26.10.2022 und erteilte gleichzeitig dem Oberbürgermeister die Entlastung. 
 
 
6.1.3 Konsolidierungskreis 
 
Das Beteiligungsmanagement prüft für jeden Abschluss aufs Neue, ob die Beteiligun- 
gen der Stadt Münster in den Gesamtabschluss einzub eziehen sind und welche Me- 
thode ggf. dabei anzuwenden ist. 
 
Die Art des Einbezugs wird durch § 51 KomHVO NRW vorgegeben. Danach sind ver- 
selbständigte Aufgabenbereiche voll zu konsolidiere n, wenn sie entweder unter der 
einheitlichen Leitung der Stadt Münster stehen oder von der Stadt Münster beherrscht 
werden (Control-Konzept). Sofern die Stadt Münster hingegen nur einen maßgeblichen 
Einfluss auf die verselbständigten Aufgabenbereiche  ausübt, ist die Equity-Methode 
anzuwenden. 
 
Wird weder ein beherrschender noch ein maßgeblicher  Einfluss seitens der Stadt 
Münster ausgeübt, wurden die verselbständigten Aufg abenbereiche im Gesamtab- 
schluss mit ihren fortgeführten Anschaffungskosten (at cost) bewertet. 
 
Wenn die verselbständigten Aufgabenbereiche für die Verpflichtung, ein den tatsächli- 
chen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Fi- 
nanzlage der Gemeinde zu vermitteln, von untergeord neter Bedeutung sind, müssen 
sie nicht im Gesamtabschluss konsolidiert, sondern können gem. § 116b GO NRW mit 
ihren Anschaffungskosten einbezogen werden.

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Die Frage der Wesentlichkeit für die Aufstellung des Gesamtabschlusses 2020 wurde 
durch das Beteiligungsmanagement auf der Grundlage von folgenden Verhältniszahlen 
beurteilt: 
 
 Anteil der Beteiligung am Gesamtanlagevermögen 
 Anteil der Beteiligung am Gesamteigenkapital 
 Anteil der Beteiligung am Fremdkapital 
 Anteil der Beteiligung an den gesamten Verbindlich keiten 
 Anteil der Beteiligung an der Bilanzsumme aller be troffenen Beteiligungen 
 Anteil der Beteiligung an den gesamten Erträgen 
 Anteil der Beteiligung an den gesamten Aufwendunge n 
 Anteil der Beteiligung an der gesamten Liquidität 
 
Liegen die Anteile einer Beteiligung unter 3 % bzw.  bei mehreren Beteiligungen unter 
5 %, so wurden die betreffenden Beteiligungen im Ge samtabschluss mit ihren fortge- 
führten Anschaffungskosten erfasst, anderenfalls erfolgt ein Einbezug nach der Equity-
Methode. 
 
Bei der Vollkonsolidierung wurden Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsab- 
grenzungsposten, Bilanzierungshilfen und Sonderposten der einbezogenen Unterneh- 
men nach einer Neubewertung unter Berücksichtigung der Vorgaben des NKF in voller 
Höhe in den Gesamtabschluss aufgenommen. 
 
Zur Vermeidung von Doppelerfassungen erfordert die Vollkonsolidierung eine Kapital- 
konsolidierung, eine Schuldenkonsolidierung sowie die Verrechnung von sich entspre- 
chenden Aufwendungen und Erträgen. 
 
Demgegenüber vereinfacht die Equity-Methode den Ein bezug des verselbständigten 
Aufgabenbereiches, indem der Beteiligungsbuchwert u m die Entwicklung des anteili- 
gen Eigenkapitals am beteiligten Tochterunternehmen fortgeschrieben und dieser Wert 
in den Gesamtabschluss übernommen wird. 
 
Auf die Stadt Münster sind folgende Unternehmen voll konsolidiert: 
 
 
Name des  
Unternehmens GA 2019 GA 2020 
Stadtwerke Münster GmbH-Teilkonzern Voll Voll 
Wohn+Stadtbau GmbH Voll Voll 
AWM Voll Voll 
 
 
Alle drei Unternehmen sind sowohl hinsichtlich ihre s Einzelwertes (> 3%) als auch in 
ihrer Gesamtheit von Bedeutung (>5%) und bilden daher den Kreis der voll zu konso- 
lidierenden Unternehmen.  
 
 
Assoziierte Unternehmen / 
Bewertung Equity-Methode: GA 2019 GA 2020 
Citeq at equity at equity 
Theater Münster at equity at equity 
Messe und Congress Centrum Halle Münsterland GmbH a t equity at equity 
Westfälischer Zoologischer Garten Münster GmbH at e quity at equity 
KonvOY GmbH at equity at equity

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Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Münster  14 0 20 40 Nr. 07/2023 
Sämtliche nach der Equity-Methode berücksichtigte Unternehmen sind hinsichtlich ih- 
rer Einzelwerte (< 3%) als von untergeordneter Bedeutung einzustufen; die Gesamtheit 
dieser in der v.g. Darstellung abgebildeten Unterne hmen übersteigt allerdings den 
Grenzwert von 5 %, so dass sie nicht at cost, sonde rn at equity einbezogen worden 
sind.  
 
 
Einbezug at cost  Anteil (%) GA 2019 GA 2020 
    
aus dem Kreis der 
verbundenen Unternehmen 
   
Theaterhaus Pumpenhaus GmbH 100,00 at cost at cost 
Münster Marketing 100,00 at cost at cost 
Wirtschaftsförderung Münster GmbH 85,00 at cost at cost 
GML Gewerbepark Münster 
Loddenheide GmbH 66,67 at cost at cost 
    
aus dem Kreis der 
assoziierten Unternehmen  
   
Airport Park FMO GmbH 33,33 at cost at cost 
    
aus dem Kreis der 
übrigen Beteiligungen  
   
Klärschlammverwertung 
Buchenhofen GmbH 18,06 at cost at cost 
RELIGIO Westfälisches Museum 
für religiöse Kultur GmbH 10,00 at cost at cost 
Institut für vergleichende Stadtgeschichte 
IStG GmbH 10,00 at cost at cost 
Chemisches und Veterinäruntersuchungs- 
amt Münster-Emscher-Lippe 6,25 at cost at cost 
Regionalverkehr Münsterland GmbH 4,02 at cost at co st 
Westfälisches Pferdemuseum GmbH 1,00 at cost at cos t 
NRW.URBAN                                                   
kommunale Entwicklung GmbH 1,00 at cost at cost 
    
aus dem Kreis der Sondervermögen    
Stiftung Generalarmenfonds ----- at cost at cost 
Friedrich und Irmgard 
Buschmann Stiftung ----- at cost at cost 
 
 
Die Unternehmen aus dem Kreis der verbundenen Unternehmen (beherrschender Ein- 
fluss, > 50%) sowie die Unternehmen aus dem Kreis d er assoziierten Unternehmen 
(20-50 %) wurden wegen ihrer untergeordneten Bedeut ung at cost im Gesamtab- 
schluss berücksichtigt. Gleiches gilt für die unselbständigen Stiftungen. 
 
Die Gesellschaften RELIGIO Westfälisches Museum für  religiöse Kultur GmbH, IStG 
GmbH, Chemisches und Veterinäruntersuchungsamt Müns terland-Emscher-Lippe, 
Regionalverkehr Münsterland GmbH, Westfälisches Pfe rdemuseum GmbH, Klär- 
schlammverwertung Buchenhofen GmbH und NRW.URBAN ko mmunale Entwicklung 
GmbH hingegen sind wegen ihres niedrigen Beteiligun gsanteils (< 20 %) nur at cost, 
d. h. mit ihren Anschaffungswerten in den Gesamtabschluss einbezogen. 
 
Aus Sicht des AWR ist die Vorgehensweise zur Abgrenzung des Konsolidierungskrei- 
ses für den Gesamtabschluss 2020 nicht zu beanstanden. Gegenüber der letzten Prü- 
fung ergaben sich keine wesentlichen Veränderungen.  Die Berechnungen sind über- 
sichtlich und nachvollziehbar belegt. Die diesbezüg lichen Angaben im Gesamtab- 
schluss entsprechen den tatsächlichen Gegebenheiten.

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6.1.4 Gesamtabschlussstichtag 
 
Der Gesamtabschlussstichtag 31.12.2020 entspricht d em Stichtag des Mutterunter- 
nehmens Stadt Münster. Die Jahresabschlüsse der vol l zu konsolidierenden Betriebe 
wurden alle gesetzesgemäß auf diesen Stichtag aufgestellt und auf dieser Grundlage 
in den Gesamtabschluss einbezogen. 
 
Bei den assoziierten Betrieben, die nach der Equity Methode einbezogen werden, kann 
gem. § 51 Abs. 3 KomHVO NRW i. V. m. § 312 Abs. 6 HGB der jeweils letzte Jahres- 
abschluss herangezogen werden, auch wenn der Stichtag – wie im Fall des Theaters 
Münster - abweicht. Ein Zwischenabschluss brauchte für den Gesamtabschluss 2020 
folglich nicht erstellt zu werden. 
 
 
6.1.5 Ordnungsmäßigkeit von Einzelabschlüssen 
 
Zur Vermeidung von Doppelprüfungen wurden die Jahresabschlüsse der verselbstän- 
digten Aufgabenbereiche nicht erneut durch das AWR geprüft, sofern diese nach ge- 
setzlichen Vorschriften bereits geprüft worden sind.  
 
Das AWR vergewisserte sich davon, dass sämtliche Ei nzelabschlüsse bereits einer 
gesetzlichen Abschlussprüfung durch eine Wirtschaftsprüfung unterzogen wurden und 
Prüfungsberichte mit einem jeweils uneingeschränkten Bestätigungsvermerk vorlagen. 
 
Ferner impliziert der bei Aufstellung des Gesamtabs chlusses zu beachtende Grund- 
satz der Einheitlichkeit Regeln, wie die Einzelabschlüsse der verselbständigten Aufga- 
benbereiche beschaffen sein müssen, damit sie zu einem Summenabschluss zusam- 
mengefasst werden können. Etwaige Bilanzierungsunterschiede sind zur Wahrung des 
Grundsatzes der Einheitlichkeit in den Kommunalbila nzen und der Ergebnisrechnung 
nach den geltenden Regelungsvorschriften des NKF anzupassen, um das Zahlenwerk 
der in den Gesamtabschluss einzubeziehenden Bereiche für die Erstellung des Sum- 
menabschlusses zu vereinheitlichen. 
 
Die für den Gesamtabschluss relevanten Überleitungsrechnungen der voll zu konsoli- 
dierenden Betriebe wurden im Rahmen einer erweitert en Jahresabschlussprüfung ei- 
ner kritischen Durchsicht durch den jeweiligen Wirt schaftsprüfer der Tochtergesell- 
schaft unterzogen.  
 
In allen Fällen wurde bestätigt, dass die Überleitu ngen auf NKF in Übereinstimmung 
mit den Vorschriften des § 116 GO NRW und der dazu beschlossenen Gesamtab- 
schlussrichtlinie der Stadt Münster aufgestellt wurden. 
 
Das AWR unterzog die Formularabschlüsse der voll ko nsolidierten Unternehmen zur 
Vermeidung von Doppelprüfungen nur noch einer Plausibilitätsprüfung. Es kam dabei 
zu keinen Beanstandungen. 
 
 
6.1.6 Konsolidierungsmaßnahmen 
 
Im Anhang des Gesamtabschlusses wurden die jeweilig en Konsolidierungsmethoden 
wahrheitsgemäß erläutert. 
 
Zu Beginn der Konsolidierung identifizierte die Ver waltung diejenigen Geschäftsvor- 
fälle, die in den jeweiligen Einzelabschlüssen bila nziert waren, aber im Gesamtab-

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schluss wegen des Einheitsgedankens des Gesamtabsch lusses keinen Bestand ha- 
ben. Sie wurden aus dem Gesamtabschluss abgegrenzt.  Ein Beispiel hierfür sind die 
Rückstellungen für die an die Stadt Münster zu entr ichtenden Gewerbesteuern oder 
Aktive Rechnungsabgrenzungsposten, die die Stadt Münster für die an die im Vollkon- 
solidierungskreis einbezogenen Unternehmen gezahlten Zuwendungen gebildet hat. 
 
Die Kapitalkonsolidierung wurde nach der Neubewertungsmethode durchgeführt. Ver- 
gleichbare Vermögenspositionen im Konsolidierungskr eis wurden einheitlich auf der 
Grundlage des NKF bewertet. Ansonsten wurden betriebsspezifische Besonderheiten 
aus den Einzelabschlüssen übernommen. Danach wurden  die Kapitalverflechtungen 
der in den engeren Konsolidierungskreis einbezogenen Betriebe untereinander aufge- 
löst, um eine Doppelerfassung der korrespondierenden Werte im Gesamtabschluss zu 
vermeiden. Die durch die Kapitalkonsolidierung entstandenen Geschäfts- oder Firmen- 
werte werden über einen Zeitraum von 15 Jahren erfolgswirksam aufgelöst. 
 
Die Schuldenkonsolidierung bewirkte ordnungsgemäß eine Eliminierung von wechsel- 
seitigen Ausleihungen, Forderungen, Rückstellungen,  Verbindlichkeiten und Rech- 
nungsabgrenzungsposten.  
 
Im Rahmen der Aufwands- und Ertragskonsolidierung w urden untereinander entstan- 
dene Aufwendungen und Erträge gegeneinander aufgerechnet. 
 
Von einer Eliminierung etwaiger Zwischenergebnisse wurde gem. § 51 KomHVO NRW 
bei den voll zu konsolidierenden Unternehmen abgese hen. Eine Ausnahme davon 
stellt die Aufdeckung von stillen Reserven aus der Übertragung von Grundvermögen 
von der Stadt Münster auf die Wohn- und Stadtbau Wohnungsunternehmen der Stadt 
Münster GmbH dar. 
 
Die Kapitalkonsolidierung, die Aufrechnung von Forderungen und Verbindlichkeiten so- 
wie die Eliminierung von Aufwendungen und Erträgen wurden sachgerecht durchge- 
führt und dokumentiert. Auftretende Differenzen wur den durch den Abgleich von Sal- 
den so weit wie möglich aufgeklärt. 
 
 
6.1.7 Einbezug nach der Equity-Methode 
 
Die Beteiligungen der Stadt Münster an den Unternehmen citeq, Westfälischer Zoolo- 
gischer Garten GmbH, das Theater Münster, die Messe  und Congress Center Halle 
Münsterland GmbH sowie die KonvOY GmbH wurden nach der Equity-Methode in den 
Gesamtabschluss einbezogen. Danach wurde der Wert der Beteiligung jeweils mit dem 
auf die Stadt Münster am 31.12.2020 entfallenden An teil am Eigenkapital des Unter- 
nehmens bilanziert. Soweit sich Abweichungen zu den  im Einzelabschluss der Stadt 
Münster geführten Bilanzansätzen ergaben, kam es zu entsprechenden Wertkorrektu- 
ren. 
 
Die Bewertung wurde in nachvollziehbarer Weise dokumentiert.  
 
 
6.1.8 Einbezug nach der Methode At Cost 
 
Bei den Beteiligungen und Sondervermögen, die nach der Methode At Cost in den 
Gesamtabschluss einbezogen wurden, übernahm die Verwaltung die historischen An- 
schaffungskosten aus dem Einzelabschluss der Stadt Münster 31.12.2020 in den Ge- 
samtabschluss. Die Bewertung und Bilanzierung führte seitens der Prüfung zu keinen 
Einwendungen.

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6.1.9 Gesamtabschlussbuchführung 
 
Das NKF verpflichtet die Kommunen nicht dazu, den Gesamtabschluss auf der Grund- 
lage einer eigenständigen Gesamtbuchführung aufzustellen, in der die einzelnen Ge- 
schäftsvorfälle des Konzerns Stadt Münster wie für den Einzelabschluss sachlich und 
zeitlich geordnet nachgehalten werden. Vielmehr wird bei der Aufstellung des Gesamt- 
abschlusses auf die vorliegenden Einzelabschlüsse d er einbezogenen Betriebe zu- 
rückgegriffen und es werden verschiedene Konsolidierungsschritte durchgeführt. 
 
Gleichwohl sind die jeweiligen Arbeitsschritte zur Aufstellung des Gesamtabschlusses 
klar und verständlich zu dokumentieren, denn die An forderungen an die Dokumenta- 
tion der Aufstellung des Gesamtabschlusses ergeben sich aus dem Bedeutungszu- 
sammenhang des § 116 Abs. 9 GO NRW. 
 
Die einzelnen Arbeitsschritte und Anweisungen zur Aufstellung des Gesamtabschlus- 
ses der Stadt Münster wurden in einer Richtlinie festgelegt. Diese enthält u.a. die zent- 
ralen Vorgaben für eine einheitliche Kontierung und  Bewertung. Neben den gesetzli- 
chen Bestimmungen der GO NRW zur Aufstellung des Ge samtabschlusses stellt die 
Gesamtabschlussrichtlinie die maßgebliche Grundlage für ein funktionstüchtiges Inter- 
nes Kontrollsystem (IKS) dar. Diese Maßgaben wurden  bei der Aufstellung des Ge- 
samtabschlusses 2020 eingehalten. 
 
Seit dem Haushaltsjahr 2015 setzt die Verwaltung zu r Steuerung und Überwachung 
der Konsolidierungsschritte das Softwareprodukt LucaNet 22 LTS ein. Dem AWR liegt 
eine Bescheinigung über eine Softwareprüfung vor, die durch die Wirtschaftsprüfungs- 
gesellschaft KPMG AG auf der Grundlage des IDW PS 880 durchgeführt wurde.  
 
Die Prüfung beachtete u.a. die im Schreiben des Bundesfinanzministeriums (BMF) vom 
14.11.2014 veröffentlichten Grundsätze zur ordnungs gemäßen Führung und Aufbe- 
wahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form. 
 
Nach den Ergebnissen der Prüfung ermöglicht die geprüfte Software mit hinreichender 
Sicherheit und bei sachgerechter Anwendung eine ordnungsgemäße Konsolidierung. 
 
Der vorliegende Gesamtabschluss 2020 ist das Ergebn is eines geordneten und sys- 
temgestützten Aufstellungsverfahrens. Die Aufbereit ung und Vereinheitlichung der in 
den Abschluss einbezogenen Einzelabschlüsse, die Übernahme der Rechnungsergeb- 
nisse sowie die Konsolidierungsmaßnahmen waren nachvollziehbar dokumentiert und 
nicht zu beanstanden. 
 
 
6.1.10 Beurteilung des Gesamtabschlusses 
 
Der Gesamtabschluss 2020 umfasst die Gesamtbilanz, die Gesamtergebnisrechnung, 
den Anhang mit Kapitalflussrechnung und den Lageber icht. Bei der Aufstellung des 
Gesamtabschlusses beachtete die Verwaltung die eins chlägigen gesetzlichen Vor- 
schriften. 
 
Die Gesamtergebnisrechnung sowie die Gesamtbilanz w urden ordnungsgemäß aus 
den einbezogenen Jahresabschlüssen entwickelt. Die angewendeten Konsolidierungs- 
maßnahmen entsprechen den gesetzlichen Vorschriften. Die Konsolidierungsmaßnah- 
men wurden sachgerecht durchgeführt und dokumentiert.

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Der Gesamtanhang enthält alle gesetzlich geforderte n Erläuterungen und Angaben. 
Die Gesamtkapitalflussrechnung gibt einen Überblick über den am 31.12.2020 beste- 
henden Finanzmittelfonds und die Zahlungsströme, di e zur Veränderung des Finanz- 
mittelfonds gegenüber dem Vorjahr führten. 
 
Der Aufbau der Kapitalflussrechnung entspricht den Empfehlungen des Deutschen 
Rechnungslegungsstandards und vermittelt den Cashfl ow aus der laufenden Ge- 
schäftstätigkeit, den Cashflow aus der Investitionstätigkeit sowie den Cashflow aus der 
Finanzierungstätigkeit. 
 
Die Kapitalflussrechnung wurde derivativ, d. h. durch Zusammenrechnung der Kapital- 
flussrechnungen der einbezogenen Unternehmen ermittelt. 
 
 
6.2 Gesamtaussage des Gesamtabschlusses 
 
6.2.1 Gesamtaussage des Gesamtabschlusses 
 
Die Bilanzsumme des Gesamtabschlusses beläuft sich am Stichtag 31.12.2020 auf 
4.490.415.678,33 € (Vorjahr: 4.461.630.077,77 €). 
 
Im Haushaltsjahr 2020 schließt die Gesamtergebnisre chnung der Stadt Münster mit 
einem Defizit i.H.v. -1.589.245,54 € (Vorjahr: 23.931.450,88 €) ab. 
 
 
6.2.2 Wesentliche Bewertungsgrundlagen 
 
Ansatz- und Bewertungsunterschiede in den Jahresabs chlüssen der in den Konzern- 
abschluss einbezogenen Unternehmen wurden für den G esamtabschluss der Stadt 
Münster zum 31.12.2020 vereinheitlicht. Dabei stellt die KomHVO NRW die maßgebli- 
chen Ansatz- und Bewertungsgrundlagen für den vorliegenden Gesamtabschluss dar.  
 
Die gesetzlichen Ansatz- und Bewertungsvorschriften  wurden eingehalten. Die ange- 
wendeten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurd en gegenüber dem Vorjahr 
nicht verändert. Sie wurden im Anhang hinreichend erläutert. 
 
 
7 Bestätigungsvermerk 
 
An den Oberbürgermeister und die Mitglieder des Rates der Stadt Münster: 
 
 
Uneingeschränkte Prüfungsurteile 
 
Das AWR hat den Gesamtabschluss der Stadt Münster und ihrer Tochterunternehmen 
- bestehend aus der Gesamtbilanz zum 31.12.2020, de r Gesamtergebnisrechnung, 
dem Gesamtanhang mit Kapitalflussrechnung und dem G esamtlagebericht für das 
Haushaltsjahr vom 01.01. bis 31.12.2020 geprüft.

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Nach der Beurteilung des AWR auf der Grundlage der bei der Prüfung gewonnenen 
Erkenntnisse 
 
 entspricht der beigefügte Gesamtabschluss in allen  wesentlichen Belangen den 
gesetzlichen Vorschriften, den sie ergänzenden Satz ungen und sonstigen orts- 
rechtlichen Bestimmungen und vermittelt unter Beach tung der deutschen Grund-
sätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entspre- 
chendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Stadt Münster zum 31.12.2020 
sowie ihrer Ertragslage für das Haushaltsjahr vom 01.01. bis 31.12.2020         und 
 
 vermittelt der beigefügte Gesamtlagebericht insges amt ein zutreffendes Bild von 
der wirtschaftlichen Lage der Stadt Münster und ihrer Tochterunternehmen. In al- 
len wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht im Einklang mit dem Gesamt- 
abschluss, entspricht den gesetzlichen Vorschriften  und stellt die Chancen und 
Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. 
 
 
Gemäß § 102 Abs. 8 GO NRW i. V. m. mit § 322 Abs. 3  HGB erklärt das AWR, 
dass die Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die O rdnungsmäßigkeit des 
Gesamtjahresabschlusses und des Gesamtlageberichtes geführt hat . 
 
 
Grundlage für die Prüfungsurteile 
 
Das AWR hat die Prüfung des Gesamtabschlusses und d es Gesamtlageberichtes in 
Übereinstimmung mit § 102 GO NRW unter Beachtung de r vom Institut der Wirt- 
schaftsprüfer (IDW) und vom Institut der Rechnungsp rüfer (IDR) festgestellten deut- 
schen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung d urchgeführt. Die Verantwor- 
tung des AWR nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwor- 
tung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Gesamtabschlusses und des Gesamt- 
lageberichtes“ des Bestätigungsvermerkes weitergehend beschrieben.  
 
Das AWR ist als örtliche Rechnungsprüfung der Stadt  Münster gemäß 
§ 104 Abs. 1 GO NRW unabhängig und an Weisungen nicht gebunden. Im Übrigen ist 
das AWR dem Rat unmittelbar verantwortlich und in s einer sachlichen Tätigkeit ihm 
unmittelbar unterstellt. Der disziplinarische Dienstherr ist der Oberbürgermeister. Damit 
ist das AWR von der Stadtverwaltung Münster in Übereinstimmung mit den deutschen 
handelsrechtlichen (§ 319 HGB) und gemeinderechtlic hen Vorschriften (§ 31 GO 
NRW) unabhängig und erfüllt seine sonstigen Berufspflichten in Übereinstimmung mit 
den diesbezüglichen Anforderungen. 
 
Das AWR ist der Auffassung, dass die von den Prüfern erlangten Prüfungsnachweise 
ausreichend geeignet sind, um sie als Grundlage für  die Prüfungsurteile zum Jahres- 
abschluss und zum Lagebericht heranzuziehen. 
 
Verantwortung des Oberbürgermeisters und des Vertretungsorgans für den Ge- 
samtabschluss und den Lagebericht 
 
Der Oberbürgermeister ist verantwortlich für die Aufstellung des Gesamtabschlusses, 
der den gesetzlichen Vorschriften, den sie ergänzenden Satzungen und sonstigen orts- 
rechtlichen Bestimmungen in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass 
der Gesamtabschluss 2020 unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmä- 
ßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältniss en entsprechendes Bild der Ver- 
mögens-, Finanz- und Ertragslage der Stadt Münster vermittelt.

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Ferner ist der Oberbürgermeister verantwortlich für  die internen Kontrollen, die die 
Stadt Münster in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger 
Buchführung als notwendig bestimmt hat, um die Aufs tellung eines Gesamtabschlus- 
ses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen, beab sichtigten oder unbeabsichtigten, 
falschen Darstellungen ist. 
 
Bei der Aufstellung des Gesamtabschlusses ist der O berbürgermeister dafür verant- 
wortlich, die Fähigkeit der Stadt Münster zur Fortführung ihrer Tätigkeit, d.h. der steti- 
gen Erfüllung der Aufgaben, zu beurteilen. Des Weit eren hat er die Verantwortung, 
Sachverhalte in Zusammenhang mit der Sicherung der stetigen Erfüllung der Aufga- 
ben, sofern einschlägig, anzugeben.  
 
Außerdem ist der Oberbürgermeister verantwortlich für die Aufstellung des Gesamtla- 
geberichtes, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Stadt Münster ver- 
mittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit de m Jahresabschluss in Einklang 
steht, den gesetzlichen Vorschriften entspricht und  die Chancen und Risiken der zu- 
künftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner ist der Oberbürgermeister verant- 
wortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die er als notwendig erach- 
tet hat, um die Aufstellung eines Lageberichtes in Übereinstimmung mit den anzuwen- 
denden gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, un d um ausreichende geeignete 
Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. 
 
Das Vertretungsorgan ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungs- 
prozesses der Stadt Münster zur Aufstellung des Ges amtabschlusses und des -lage- 
berichtes.  
 
Verantwortung der Abschlussprüfer für die Prüfung d es Gesamtabschlusses 
und des Gesamtlageberichts 
 
Die Zielsetzung der Abschlussprüfer war es, hinreichende Sicherheit darüber zu erlan- 
gen, ob der Gesamtabschluss als Ganzes frei von wesentlichen – beabsichtigten oder 
unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist. Dieses Ziel erstreckt sich auch darauf, 
ob der Gesamtlagebericht insgesamt ein zutreffendes  Bild von der Lage der Stadt 
Münster und ihrer Tochterunternehmen vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen 
mit dem Gesamtabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen 
in Einklang steht, den gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risi- 
ken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstell t. Der Bestätigungsvermerk bein- 
haltet die Prüfungsurteile der Abschlussprüfer zum Gesamtjahresabschluss und zum 
Gesamtlagebericht. 
 
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicher heit, aber keine Garantie dafür, 
dass eine in Übereinstimmung mit § 102 GO NRW unter  Beachtung der vom Institut 
der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutsche n Grundsätze ordnungsmäßiger 
Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentl iche falsche Darstellung stets 
aufdeckt.  
 
Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und wer- 
den als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass 
sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage di eses Jahresabschlusses und La- 
geberichtes getroffenen wirtschaftlichen Entscheidu ngen von Adressaten beeinflus- 
sen. 
 
Während der Prüfung übten die Abschlussprüfer pflic htgemäßes Ermessen aus und 
bewahrten eine kritische Grundhaltung.

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Darüber hinaus 
 
 identifizierten und beurteilten sie Risiken wesent licher – beabsichtigter oder unbe- 
absichtigter – falscher Darstellungen im Gesamtabschluss und im Gesamtlagebe- 
richt, planten und führten Praxishandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch, 
erlangten Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grund- 
lage für die Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko,  dass wesentliche falsche Dar- 
stellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstöß en höher als bei Unrichtigkei- 
ten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fäl schungen, beabsichtigte 
Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen inter- 
ner Kontrollen beinhalten können. 
 
 gewannen die Abschlussprüfer ein Verständnis von d em für die Prüfung des Ge- 
samtabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des 
Lageberichtes relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen , um Prüfungshandlun- 
gen zu planen, die unter den gegebenen Umständen an gemessen sind, jedoch 
nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamk eit dieser Systeme der Stadt 
Münster abzugeben. 
 
 beurteilten die Abschlussprüfer die Angemessenheit  der vom Oberbürgermeister 
angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vert retbarkeit der von ihm 
dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. 
 
 zogen die Abschlussprüfer auf der Grundlage der er langten Prüfungsnachweise 
Schlussfolgerungen, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Er- 
eignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit 
der Stadt Münster zur Fortführung ihrer Tätigkeit, d.h. der stetigen Erfüllung der 
Aufgaben, aufwerfen können. Falls die Abschlussprüfer zu dem Schluss kommen, 
dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, ist das  AWR verpflichtet, im Bestäti- 
gungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Gesam tabschluss und im La- 
gebericht aufmerksam zu machen oder, falls die Anga ben unangemessen sind, 
unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Di e Abschlussprüfer zogen ihre 
Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Da tum des Bestätigungsver- 
merks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereig nisse oder Gegebenheiten 
können jedoch dazu führen, dass die Stadt Münster d ie stetige Erfüllung der Auf- 
gaben nicht sicherstellen kann. 
 
 beurteilten die Abschlussprüfer die Gesamtdarstell ung, den Aufbau und den Inhalt 
des Gesamtabschlusses einschließlich der Angaben so wie ob der Gesamtab- 
schluss die zugrundeliegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass 
der Gesamtabschluss unter Beachtung der deutschen G rundsätze ordnungsmä- 
ßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältniss en entsprechendes Bild der 
Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Stadt Münster vermittelt. 
 
 beurteilten die Abschlussprüfer den Einklang des L ageberichtes mit dem Gesamt- 
abschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der 
Lage der Stadt Münster. 
 
 führten die Abschlussprüfer Prüfungshandlungen zu den vom Oberbürgermeister 
dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Gesam tlagebericht durch. Auf Ba- 
sis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise voll zogen sie dabei insbeson- 
dere die den zukunftsorientierten Angaben des Oberbürgermeisters zugrunde ge- 
legten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilten die sachgerechte Ableitung 
der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prü- 
fungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrundeliegenden 
Annahmen gibt das AWR nicht ab.

Bericht über die Prüfung des Gesamtabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2020 
 
 19  
Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Münster  14 0 20 40 Nr. 07/2023 
 
Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ergebnisse we- 
sentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. 
 
 
Das AWR erörterte den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie be- 
deutsame Prüfungsfeststellungen mit den für die Übe rwachung Verantwortlichen. 
Sämtliche Prüfungsfragen konnten während der Prüfung ausgeräumt werden. Es wur- 
den keine Mängel im internen Kontrollsystem festgestellt. 
 
 
 
Münster, den 28.03.2023 
 
 
Klaus Frohne  
Leiter des Amtes für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision der Stadt Münster

Gesamtabschluss der Stadt Münster zum 31.12.2020 
 
 
 
 
 
 
 
 
Gesamtergebnisrechnung 
 vom 01.01. – 31.12.2020

2020 2019 
EUR EUR 
1. Steuern und ähnliche Abgaben 627.234.930,63 635.292 .676,04 
2. + Zuwendungen und allgemeine Umlagen 191.217.910,0 3 175.471.174,44 
3. + Sonstige Transfererträge 22.345.689,79 23.655.513, 63 
4. + Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte 170.272.9 02,07 179.175.666,08 
5. + Privatrechtliche Leistungsentgelte 619.936.966,61 623.985.621,51 
6. + Kostenerstattungen und Kostenumlagen 211.983.634, 98 195.568.585,89 
7. + Sonstige ordentliche Erträge 57.077.159,86 57.561. 765,30 
8. + Aktivierte Eigenleistungen 16.280.784,21 12.674.61 7,30 
9. +/- Bestandsveränderungen 1.878.982,56 -1.285.692,57
10. = Ordentliche Erträge 1.918.228.960,74 1.902.099.92 7,62 
11. - Personalaufwendungen 423.689.528,38 397.396.416,4 1 
12. - Versorgungsaufwendungen 43.015.153,43 37.714.221, 08 
13. - Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 569. 709.204,51 555.530.231,14 
14. - Bilanzielle Abschreibungen 151.710.833,20 148.207 .271,85 
15. - Transferaufwendungen 607.271.813,65 593.987.310,2 1 
16. - Sonstige ordentliche Aufwendungen 119.286.876,61 127.402.914,46 
17. = Ordentliche Aufwendungen 1.914.683.409,78 1.860.2 38.365,15 
18. = Ergebnis der laufenden Geschäftstätigkeit 3.545. 550,96 41.861.562,47 
19. + Erträge aus Gewinnabführungsverträgen 146.559,68 116.190,57 
20. + Beteiligungserträge 2.570.713,07 6.834.661,27 
21. + Zinserträge und sonstige Finanzerträge 1.537.618 ,27 1.563.604,40 
22. - Aufwendungen aus Gewinnabführungsverträgen 0,00 0 ,00 
23. - Zinsaufwendungen- und sonstige Finanzaufwendung en 24.123.687,52 26.444.567,83 
24. = Gesamtfinanzergebnis -19.868.796,50 -17.930.111,5 9 
25. = Ordentliches Gesamtergebnis -16.323.245,54 23.931 .450,88 
26. + Außerordentliche Erträge 14.734.000,00 0,00 
27. - Außerordentliche Aufwendungen 0,00 0,00 
28. = Außerordentliches Gesamtergebnis 14.734.000,00 0, 00 
26. = Gesamtjahresüberschuss -1.589.245,54 23.931.450,8 8 
Gesamtergebnisrechnung der Stadt Münster 2020

Gesamtbilanz 
 zum 31.12.2020

Gesamtanhang 
 mit Kapitalflussrechnung

I. Allgemeine Angaben zum Gesamtabschluss und Gesamtabschlussstichtag  
 
Die Stadt Münster hat nach den Vorschriften der Gemeindeordnung und der Kommunalhaus- 
haltsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen zu m 31.12.2020 einen Einzelabschluss 
und als Mutterunternehmen einen Gesamtabschluss aufgestellt. Sofern ergänzende Vorschrif- 
ten des Handelsgesetzbuches anzuwenden waren, wurden diese berücksichtigt.  
 
Das Geschäftsjahr für den Konzern und für die voll zu konsolidierenden Aufgabenbereiche 
entspricht dem Kalenderjahr. Bei den assoziierten Unternehmen wurde der jeweils letzte Jah- 
resabschluss zugrunde gelegt. Die Gesamtergebnisrechnung ist nach dem Gesamtkostenver- 
fahren aufgestellt. Die Betragsangaben erfolgen in Euro. Es können sich in Einzelfällen in den 
Summenzeilen der Tabellen Rundungsdifferenzen zu den tatsächlichen Summen der Einzel- 
werte ergeben. 
 
II. Angaben zum Konsolidierungskreis  
 
Der Konsolidierungskreis umfasst neben der Stadt Münster selbst, sämtliche wirtschaftlich und 
organisatorisch verselbstständigten Aufgabenbereiche der Stadt Münster, die im Rahmen der 
Vollkonsolidierung bzw. der „at equity“-Methode in den Gesamtabschluss mit einbezogen wer- 
den. 
 
Auf die Stadt Münster wurden folgende Unternehmen voll konsolidiert: 
 
Name des Unternehmens Sitz Kapitalanteil  
in % 
Abfallwirtschaftsbetriebe (Eigenbetrieb) Münster 10 0,00  
Stadtwerke Münster GmbH Münster 100,00  
Wohn+Stadtbau GmbH Münster 100,00  
 
Die Stadtwerke Münster GmbH wurde auf Teilkonzernebene  in den Gesamtabschluss einbe- 
zogen.  
 
Dadurch sind über den Konzernabschluss der Stadtwer ke Münster GmbH folgende Gesell- 
schaften als verbundene Unternehmen im Wege der Vollkonsolidierung  in den Konsolidie- 
rungskreis des Gesamtabschlusses gelangt: 
 
 
Name des Unternehmens Sitz Kapitalanteil 
in % 
Stadtnetze Münster GmbH  Münster 100,00  
Westfälische Bauindustrie GmbH Münster    99,00  
Bürgerwindpark Löningen GmbH & Co. KG Löningen  100,00  
Bürgerwindpark Löningen Verwaltungs-GmbH Münster 10 0,00  
Bäder Management Münster GmbH Münster 100,00

Über den Konzernabschluss der Stadtwerke Münster GmbH wurde die Westfälische Fernwär- 
meversorgung GmbH mit einem Anteil der Stadtwerke Münster GmbH am Kapital in Höhe von 
50,00 % als anteilsmäßig konsolidiertes Gemeinschaftsunternehmen  in den Konsolidie- 
rungskreis des Gesamtabschlusses aufgenommen. 
 
Folgende Unternehmen der Stadt Münster wurden nach der „at equity“-Methode  (Fortschrei- 
bung des Beteiligungsbuchwertes) im Gesamtabschluss berücksichtigt: 
 
 
Name des Unternehmens Sitz Kapitalanteil 
in % 
citeq (Eigenbetrieb)* Münster 100,00  
Theater Münster (Eigenbetrieb)* Münster 100,00  
KonvOY GmbH* Münster 100,00  
Messe und Congress Centrum Halle Münsterland 
GmbH* Münster 92,09 
 
Westfälischer Zoologischer Garten Münster GmbH Müns ter 45,40  
 
*) In Ausübung der Wahlrechte nach § 116b GO i. V. m. § 296 Abs. 2 HGB wurde auf eine 
Einbeziehung der verbundenen Unternehmen als solche verzichtet. 
 
 
Über den Konzernabschluss der Stadtwerke Münster  GmbH  wurden die folgenden assozi- 
ierten Unternehmen „at equity“  einbezogen: 
 
 
Name des Unternehmens Sitz Kapitalanteil 
in % 
Nederlands-Duitse Internet Exchange B. V.  Enschede    50,00  
smart OPTIMO Verwaltungs-GmbH Osnabrück   50,00  
smart OPTIMO GmbH & Co. KG Osnabrück   32,30  
FMO Flughafen Münster/Osnabrück GmbH Greven   35,06  
items GmbH Münster   29,38  
Stadtteilauto Carsharing Münster GmbH Münster 29,00  
 
 
Die folgenden Unternehmen der Stadt Münster wurden zu Anschaffungskosten „at cost“  be- 
rücksichtigt:

Name des Unternehmens Sitz Kapitalanteil 
in % 
Theaterhaus Pumpenhaus gGmbH*** Münster 100,00  
Münster Marketing (Eigenbetrieb)*** Münster 100,00  
Wirtschaftsförderung Münster GmbH*** Münster 85,00  
GML Gewerbepark Münster Loddenheide GmbH*** Münster  66,67  
AirportPark FMO GmbH*** Greven 33,33  
Klärschlammverwertung Buchenhofen GmbH Buchen-
hofen 18,06  
RELiGIO Westfälisches Museum für religiöse Kultur 
GmbH Telgte 10,00 
 
Institut für vergleichende Städtegeschichte - IStG - 
gGmbH Münster 10,00  
Chemisches und Veterinäruntersuchungsamt Münster- 
land-Emscher-Lippe (CVUA-MEL) Münster 6,25 
 
Regionalverkehr Münsterland GmbH Münster 4,02  
Westfälisches Pferdemuseum gGmbH Münster 1,00  
NRW.URBAN kommunale Entwicklung GmbH Düsseldorf 1,0 0**  
 
**) Zusätzlich hierzu wird ein indirekter Anteil von 1,00 % über die KonvOY GmbH gehalten.  
 
 
Über den Konzernabschluss der Stadtwerke Münster  GmbH  wurden die folgenden Gesell- 
schaften „at cost“  berücksichtigt: 
 
 
Name des Unternehmens Sitz Kapitalanteil 
in % 
Windkraft Nordseeheilbad Borkum GmbH*** Borkum 49,9 0  
Lokalradio Münster Betriebsgesellschaft mbH & Co. KG***  Münster 25,00  
Westfälische Landeseisenbahn GmbH Lippstadt 14,13  
GREEN GECCO Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG T roisdorf 7,75  
GREEN GECCO Beteiligungsgesellschaft-Verwaltungs- 
GmbH Troisdorf 7,75 
 
Tarifgemeinschaft Münsterland – Ruhr – Lippe GmbH M ünster 3,57  
 
***) In Ausübung der Wahlrechte nach § 116b GO i. V . m. § 296 Abs. 2 HGB sowie 
§ 51 Abs. 3 KomHVO i. V. m. § 311 Abs. 2 HGB wurde auf eine Einbeziehung der verbun- 
denen und assoziierten Unternehmen als solche verzichtet.  
 
 
Über die Wohn+Stadtbau GmbH  wurde die Wohnungsgesellschaft Große Lodden mbH, 
Münster als „at cost“  bewertetes Unternehmen berücksichtigt. Gem. § 116 Abs. 3 GO i. V. m. 
§ 296 Abs. 2 HGB wurde auf die Aufstellung eines Ko nzernabschlusses durch die 
Wohn+Stadtbau GmbH verzichtet, da der Einfluss des oben genannten verbundenen Unter- 
nehmens auf die Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage (VSEF-Lage) von unterge- 
ordneter Bedeutung ist.

III. Angaben zu den Konsolidierungsmethoden  
 
Bei der Kapitalkonsolidierung  wurde die Neubewertungsmethode (§ 51 Abs. 1 und 2 
KomHVO i. V. m. § 301 Abs. 1 S. 2 HGB) angewandt. D abei erfolgte die Verrechnung der 
Anteile mit dem Eigenkapital auf der Grundlage der fortgeführten Wertansätze zum Zeitpunkt 
der erstmaligen Einbeziehung der Konzernbetriebe in den Gesamtabschluss.  
 
Die Schuldenkonsolidierung  erfolgte nach § 51 Abs. 1 und 2 KomHVO i. V. m. § 303 Abs. 1 
HGB durch Eliminierung der Ausleihungen und Forderu ngen mit den entsprechenden Rück- 
stellungen und Verbindlichkeiten zwischen den Konze rnbetrieben sowie der Rechnungsab- 
grenzungsposten. Bürgschaften und sonstige finanzielle Verpflichtungen wurden ebenfalls zu 
Gunsten verbundener Unternehmen bereinigt. 
 
Von einer Zwischenergebniseliminierung  wurde gem. § 51 Abs. 1 und 2 KomHVO i. V. m. 
§ 304 Abs. 2 HGB bei den voll zu konsolidierenden und den assoziierten Unternehmen abge- 
sehen. Eine Ausnahme bildeten hierbei die aufgedeckten stillen Reserven einer Sacheinlage 
der Stadt Münster zugunsten der Wohn + Stadtbau GmbH.  
 
Die Aufwands- und Ertragskonsolidierung  erfolgte gemäß § 51 Abs. 1 und 2 KomHVO i. V. 
m. § 305 Abs. 1 HGB durch Verrechnung der Erträge zwischen den Konzernbetrieben mit den 
auf sie entfallenden Aufwendungen. 
 
Die assoziierten Unternehmen  wurden in der Gesamtbilanz, auf der Grundlage der Wertan- 
sätze zum Zeitpunkt der erstmaligen Einbeziehung des assoziierten Unternehmens in den Ge- 
samtabschluss, mit dem Buchwert angesetzt (Buchwert methode). Die Wertansätze werden 
entsprechend fortgeschrieben.  
 
 
IV. Angaben zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden  
 
Die Jahresabschlüsse der einbezogenen verselbststän digten Aufgabenbereiche wurden für 
den Gesamtabschluss entsprechend den gesetzlichen V orschriften grundsätzlich einheitlich 
nach den bei der Stadt Münster geltenden Bilanzieru ngs- und Bewertungsmethoden aufge- 
stellt, sofern deren Auswirkungen für die Vermittlu ng eines den tatsächlichen Verhältnissen 
entsprechenden Bildes der VSEF-Lage des „Konzerns Kommune“ nicht von untergeordneter 
Bedeutung sind (§ 51 Abs. 1 KomHVO NRW i. V. m. § 308 Abs. 2 S. 3 HGB).  
 
Eine Anpassung der jeweiligen Einzelabschlüsse der assoziierten „at equity“ bewerteten Un- 
ternehmen an die konzerneinheitlichen Ansatz- und B ewertungsmethoden erfolgte in Aus- 
übung des Wahlrechts gem. § 312 Abs. 5 HGB nicht.  
 
Im Einzelnen wurden im Konzern Stadt Münster folgende Bilanzierungs- und Bewertungsme- 
thoden angewendet:

Die Immateriellen Vermögensgegenstände  wurden zu Anschaffungs- oder Herstellungskos- 
ten, vermindert um lineare Abschreibungen (bei eine r betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer 
zwischen 3 und 17 Jahren), bewertet.  
 
Das Sachanlagevermögen  wurde zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um 
lineare Abschreibungen (betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer zwischen 3 und 80 Jahren), an- 
gesetzt. In begründeten Fällen wurde von den voll zu konsolidierenden Unternehmen die de- 
gressive Abschreibung, teilweise mit Übergang zur linearen Methode, vorgenommen. In Fällen 
von betriebsspezifischen Besonderheiten und in Fällen von einer untergeordneten Bedeutung 
für die VSEF-Lage ist auf eine Anpassung gem. § 308 Abs. 2 S. 3 HGB verzichtet worden. 
 
Bei der Stadt Münster wurden geringwertige Vermögensgegenstände mit Anschaffungskosten 
bis 410,00 EUR (ohne Vorsteuer) gem. § 36 Abs. 3 KomHVO grundsätzlich im Anschaffungs- 
jahr voll abgeschrieben. Bei den Abfallwirtschaftsb etrieben Münster beträgt die Wertgrenze 
800,00 EUR. Auch bei der Wohn+Stadtbau GmbH wurden die im Jahr 2020 angeschafften 
geringwertigen Wirtschaftsgüter bis zu einem Betrag  von 800,00 EUR voll abgeschrieben. 
Niedrigere Wertansätze aufgrund von in Vorjahren na ch § 254 HGB in der bis zum 28. Mai 
2009 geltenden Fassung vorgenommenen steuerrechtlich begründeten Abschreibungen wer- 
den unter Anwendung der für sie geltenden Vorschrif ten fortgeführt. Die Stadtwerke Münster 
verbuchten Vermögensgegenstände mit Anschaffungskos ten bis 250,00 EUR unmittelbar in 
den Aufwand und schrieben Anschaffungskosten zwisch en 250,00 und 800,00 EUR im Zu- 
gangsjahr voll ab. Aufgrund der untergeordneten Bed eutung für die VSEF-Lage ist auf eine 
Anpassung gem. § 308 Abs. 2 S. 3 HGB verzichtet worden. 
Die Herstellungskosten für selbst erstellte Anlagen enthalten neben den Material-, Fertigungs- 
und Sondereinzelkosten der Fertigung auch die notwendigen Materialgemein- und Fertigungs- 
gemeinkosten. Wurden Wahlrechte zur Ermittlung der Herstellungskosten bei den Konzernbe- 
trieben anderweitig ausgeübt, ist aufgrund untergeordneter Bedeutung für die VSEF-Lage auf 
eine Anpassung gem. § 308 Abs. 2 S. 3 HGB verzichte t worden. Die Stadtwerke Münster 
haben im Geschäftsjahr 2013 die Bilanzierungsrichtlinien zur Aktivierung von Verteilungsanla- 
gen zur Vermittlung eines die tatsächlichen Verhält nisse besser darstellenden Bildes der 
VSEF-Lage in Anlehnung an das EnWG neu gefasst. Bei den Herstellungskosten für Vermö- 
gensgegenstände der Energie- und Wassernetze werden darüber hinaus Regiegemeinkosten 
berücksichtigt. Die Zuschläge für Lagergemeinkosten wurden auf ein Intervall zwischen 20 % 
und 26,5 % festgelegt und für Regiegemeinkosten in Abhängigkeit von den maßnahmenbetei- 
ligten technischen Funktionsbereichen zwischen 1 % und 25 %. Insbesondere werden Erneu- 
erungsmaßnahmen im bestehenden Netz, die eine Länge von 200 Metern und mehr erreichen, 
aktiviert. Ferner wurden die Nutzungsdauern im Jahr 2014 für das Stromnetz von 25/35 Jahren 
auf 40 Jahre und für das Gasnetz von 30 Jahren auf 55 Jahre erhöht.  
 
Die Finanzanlagen  wurden mit den fortgeführten Anschaffungskosten be wertet. Soweit die 
Gründe für die Wertberichtigungen zum Bilanzstichtag nicht mehr bestanden, ist entsprechend 
§ 253 Abs. 5 HGB zugeschrieben worden. Die Ausleihungen wurden zum Nennwert bewertet.

Die Bewertung der Gegenstände des Vorratsvermögens  erfolgte grundsätzlich zu fortgeführ- 
ten Anschaffungs- oder Herstellungskosten bzw. zu gleitenden Durchschnittspreisen oder zum 
niedrigeren Börsen- oder Marktpreis, unter Beachtung des strengen Niederstwertprinzips. Die 
Bewertung der unfertigen Leistungen entspricht der der selbsterstellten Anlagen. Für be- 
stimmte Vorräte werden die Werte mit Hilfe zulässig er Bewertungsvereinfachungsverfahren 
ermittelt. Aufgrund des hohen Ermittlungsaufwandes,  betriebsspezifischer Besonderheiten 
und aufgrund untergeordneter Bedeutung für die VSEF -Lage ist auf eine Anpassung gem. § 
308 Abs. 2 S. 3 HGB verzichtet worden. Die den Stadtwerken Münster unentgeltlich zugeteil- 
ten Emissionsrechte nach § 9 TEHG (Treibhausgas-Emi ssionshandelsgesetz) i. V. m. §§ 7 
und 8 ZuG 2012 (Zuteilungsgesetz 2012) sind mit dem Wert von 1 EUR ausgewiesen. Erwor- 
bene Emissionsrechte wurden zu Anschaffungskosten bzw. mit dem niedrigeren beizulegen- 
den Wert (Marktwert) zum Bilanzstichtag bewertet.  
 
Forderungen  und sonstige Vermögensgegenstände wurden mit dem N ennbetrag aktiviert. 
Allen erkennbaren Risiken wurde durch Bildung von Wertberichtigungen Rechnung getragen. 
 
Der Ansatz der Wertpapiere des Umlaufvermögens  erfolgte zu Anschaffungskosten bzw. 
zum niedrigeren Wert am Abschlussstichtag. 
 
Disagios wurden, soweit erkennbar, aktivisch abgegrenzt. 
 
Das nach § 75 Abs. 3 GO bestehende Wahlrecht zur Bi ldung einer Ausgleichsrücklage  
wurde in Anspruch genommen.  
 
Erhaltene Zuwendungen und Beiträge für zweckgebundene Investitionen wurden als Sonder- 
posten ausgewiesen. Zugänge von Sonderposten im Berichtsjahr wurden mit den Nennbeträ- 
gen passiviert. Die Auflösung erfolgte - mit Ausnahme des Sonderpostens für den Gebühren- 
ausgleich - nach Maßgabe der auf die Vermögensgegenstände angewandten Abschreibungs- 
sätze. Für Kostenüberdeckungen der kostenrechnenden Einrichtungen am Ende eines Kalku- 
lationszeitraumes, die nach dem Kommunalabgabengesetz innerhalb von vier Jahren ausge- 
glichen werden müssen, wurde ein Sonderposten für den Gebührenausgleich gebildet. 
 
Allen am Bilanzstichtag bestehenden und bis zur Bil anzaufstellung erkennbaren Risiken ist 
durch die Bildung von Rückstellungen  in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beur-
teilung notwendigen Betrags ausreichend Rechnung getragen worden. 
 
Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen  wurden für bestehende Ver- 
sorgungsansprüche und sämtliche Anwartschaften gebildet. Diese wurden mit dem nach ver- 
sicherungsmathematischen Verfahren ermittelten Teil wert auf der Basis eines Rechnungs- 
zinsfußes von 5 % angesetzt.

Beihilfeansprüche von Beamten wurden als prozentualer Aufschlag zur Pensionsrückstellung 
berücksichtigt, der sich als Durchschnittswert der letzten 3 Jahre aus dem Verhältnis der ge- 
zahlten Beihilfeleistungen zu dem Volumen der gezahlten Versorgungsbezüge errechnet. 
 
Die Bilanzposition Rückstellungen für Deponien und Altlasten beinhaltet im Wesentlichen 
die Kosten der Nachsorge/Rekultivierung der Zentral deponien Münster (ZDM) I und II. Der 
Wert basiert auf einem Gutachten von der ECONUM Unternehmensberatung GmbH aus 2009 
und wird im Bedarfsfall an aktuelle Erkenntnisse bz w. Finanzplanungen angepasst. Wie die 
Evaluierung der tatsächlichen Nachsorgeaufwendungen  für die ZDM I zeigt, befindet sich 
diese in der extensiven Nachsorgephase mit etablier ten jährlichen Betriebskosten. Auf Basis 
der gewonnenen Erkenntnisse wird die Rückstellung der ZDM I für die vorhersehbaren späte- 
ren Kosten der Nachsorge auf den Zeitraum begrenzt,  der bereits für die Deponiekörper der 
ZDM II angewandt wird. Der Endzeitpunkt für die Berechnung der zukünftigen Nachsorgekos- 
ten und Bildung der Rückstellung wird auf das Jahr 2039 reduziert. Die darüber hinaus gebil- 
dete Rückstellung (2040 bis 2061) wurde aufgelöst. Aus dieser Laufzeitverkürzung ergibt sich 
eine Barwertauflösung in Höhe von 2.820 TEUR. Deponierückstellungen werden mit dem nach 
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen  Erfüllungsbetrag unter Berücksichti- 
gung zukünftiger Preis- und Kostensteigerungen ange setzt. In 2012 wurde die Bewertungs- 
methodik zur Ermittlung der Deponierückstellungen v erfeinert, indem die Rückstellung für 
Zwecke der Bewertung in mehrere Teilrückstellungen entsprechend der Einzelverpflichtungen 
aufgeteilt und jeweils eine gesonderte Restlaufzeit zugeordnet wurde. Der jeweilige Erfüllungs- 
betrag der Verpflichtung ist mit dem jeweiligen laufzeitadäquaten Zinssatz abgezinst worden.  
 
Die Verbindlichkeiten  wurden mit dem Rückzahlungsbetrag bzw. bei den voll zu konsolidie- 
renden Unternehmen mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt. Aufgrund untergeordneter Bedeu- 
tung für die VSEF-Lage ist auf eine Anpassung gem. § 308 Abs. 2 S. 3 HGB verzichtet worden.

V. Angaben zu Posten der Gesamtbilanz  
 
 
1. Aktiva 
 
 
Bilanzierungshilfe 
 
Um die durch die COVID-19-Pandemie verursachten hau shaltsmäßigen Belastungen in der 
kommunalen Ergebnisrechnung abfedern zu können, war en gem. § 5 Abs. 4 S. 1 NKF-
COVID-19-Isolierungsgesetz (=NKF-CIG) die Summe aus Mindererträgen bzw. Mehraufwen- 
dungen (die gem. § 5 Abs. 2 + 3 NKF-CIG zu ermitteln war) als außerordentlicher Ertrag zum 
JA zu verbuchen. Gleichlautend musste dazu gem. § 6  Abs. 1 NKF-CIG eine Bilanzierungs- 
hilfe eingestellt werden, die, ab dem Haushaltsjahr 2025 beginnend, über einen Zeitraum von 
längstens 50 Jahren erfolgswirksam abzuschreiben is t. Demzufolge wurde zum 31.12.2020 
ein Gesamtbetrag in Höhe von 14,7 Mio. EUR auf einem gesonderten Konto vor dem Anlage- 
vermögen erfasst. Parallel dazu wurde der Wert auf der Passivseite entsprechend erhöht (Ak- 
tiv-/Passivmehrung). 
 
 
Anlagevermögen 
 
Anlagevermögen 31.12.2020  31.12.2019  
 Mio. EUR  Mio. EUR  
Immaterielle Vermögensgegenstände 45,5  60,7  
Sachanlagen 3.783,9  3.699,4  
Finanzanlagen 213,5  197,3  
Gesamt 4.042,9  3.957,4  
 
Immaterielle Vermögensgegenstände 
 
Immaterielle Vermögensgegenstände 31.12.2020  31.12.2019  
Mio. EUR  Mio. EUR  
Geschäfts- oder Firmenwerte 36,8  54,0  
Sonstige immaterielle Vermögensgegenstände 8,7  6,7  
Gesamt 45,5  60,7  
 
Die Immateriellen Vermögensgegenstände verringerten  sich insgesamt um 15,2 Mio. EUR. 
Diese Veränderung ist im Wesentlichen auf die planm äßige Abschreibung des Geschäfts- 
oder Firmenwertes  aus der Kapitalkonsolidierung zurückzuführen. Es wurde eine Nutzungs- 
dauer von insgesamt 15 Jahren zugrunde gelegt.  
 
Die Sonstigen immateriellen Vermögensgegenstände  (+2,0 Mio. EUR) beinhalten im We- 
sentlichen entgeltlich erworbene Lizenzen, Konzessi onen (u. a. Wegerecht) und ähnliche 
Rechte sowie Anwendersoftware.

Sachanlagen 
 
Sachanlagen 31.12.2020  31.12.2019  
Mio. EUR  Mio. EUR  
Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 290,1  269,4  
Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 1 .317,7  1.289,2  
Infrastrukturvermögen 1.752,0  1.749,6  
Bauten auf fremden Grund und Boden 3,3  4,0  
Kunstgegenstände und Kulturdenkmäler 17,9  17,7  
Maschinen und technische Anlagen, Fahrzeuge 122,2  123,4  
Betriebs- und Geschäftsausstattung 52,1  48,7  
Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 228,6  197,4  
Gesamt 3.783,9  3.699,4  
 
Die Aufgliederung der erfassten Sachanlagen  ergibt sich aus der Gesamtbilanz. Das Sach- 
anlagevermögen erhöhte sich insgesamt um 84,5 Mio. EUR.  
 
Zu Zuwächsen kam es vor allem bei dem Bilanzposten „Geleistete Anzahlungen und Anla- 
gen im Bau“  (+31,2 Mio. EUR), die vor allem auf eine verstärkte Bautätigkeit bei Maßnahmen 
zurückzuführen sind, die noch nicht abgeschlossen wurden.  
 
Des Weiteren erhöhten sich die bebauten Grundstücke und grundstücksgleichen Rechte 
(+28,5 Mio. EUR), im Wesentlichen durch die Fertigstellung von Wohnbauten und Zugänge im 
Bereich der Kinder- und Jugendeinrichtungen. 
 
Die Position unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte  erhöhte sich um 
20,7 Mio. EUR, insbesondere durch Zukäufe von Ackerland sowie Wald und Forsten. 
 
Finanzanlagen 
 
Finanzanlagen 31.12.2020  31.12.2019  
Mio. EUR  Mio. EUR  
Anteile an verbundenen Unternehmen 33,4  33,7  
Anteile an assoziierten Unternehmen 43,5  41,2  
Übrige Beteiligungen 6,8  6,4  
Sondervermögen 4,2  4,2  
Wertpapiere des Anlagevermögens 52,3  41,9  
Ausleihungen 73,3  69,9  
Gesamt 213,5  197,3  
 
Die Finanzanlagen sind insgesamt um 16,2 Mio. EUR gegenüber dem Vorjahr gestiegen. 
 
Bei den Anteilen an verbundenen Unternehmen  handelt es sich um die Beteiligungen an 
der Wirtschaftsförderung Münster GmbH i. H. v. 25,2 Mio. EUR (Vorjahr: 25,5 Mio. EUR), der 
Wohnungsgesellschaft Große Lodden mbH unverändert in Höhe von 3,6 Mio. EUR, der GML 
Gewerbepark Münster Loddenheide GmbH unverändert in  Höhe von 4,5 Mio. EUR und der 
Theaterhaus Pumpenhaus gGmbH in Höhe von 0,05 Mio. EUR (Vorjahr: 0,04 Mio. EUR). Bei

den genannten Gesellschaften wurde von dem Einbeziehungswahlrecht nach § 116b GO i. V. 
m. § 296 Abs. 2 HGB Gebrauch gemacht und daher wurden diese nicht als voll zu konsolidie- 
rende Unternehmen in den Gesamtabschluss mit einbezogen. 
 
Der Posten Anteile an assoziierten Unternehmen  beinhaltet alle Unternehmen, die über die 
„at equity“ Bewertung entsprechend in den Konzernabschluss einbezogen wurden (siehe dazu 
Punkt II. Angaben zum Konsolidierungskreis, Seite 2 ff.). 
 
Wesentliche gehaltene übrige Beteiligungen  bestehen an der GREEN GECCO Beteiligungs- 
gesellschaft mbH & Co. KG in Höhe von 2,8 Mio. EUR (Vorjahr: 3,1 Mio. EUR) und an der 
Annette von Droste zu Hülshoff-Stiftung unverändert in Höhe von 1,3 Mio. EUR.  
 
Als Sondervermögen  werden im Wesentlichen die rechtlich unselbstständigen Stiftungen un- 
verändert in Höhe von 3,9 Mio. EUR ausgewiesen.  
 
Die Wertpapiere des Anlagevermögens  (+10,4 Mio. EUR) beinhalten zwei langfristig gehal- 
tene Spezialfonds, den Versorgungs- und Sanierungsf onds (VUS-Fonds) und den Westfäli- 
sche-Versorgungs-Rücklage-Fonds (WVR-Fonds), welcher sich im Jahr 2020 durch Anteilser- 
werb in Höhe von 10,0 Mio. EUR erhöht hat.  
 
Der Posten Ausleihungen  (+3,4 Mio. EUR) beinhaltet im Wesentlichen Ausleihungen an Un- 
ternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, u. a. ein Darlehen an die FMO Flug- 
hafen Münster/Osnabrück GmbH in Höhe von 4,6 Mio. E UR (-0,4 Mio. EUR) ein Darlehen 
gegenüber der KonvOY GmbH in Höhe von 66,3 Mio. EUR (+4,2 Mio. EUR) sowie ein Darle- 
hen an die AirportPark FMO GmbH unverändert in Höhe  von 1,1 Mio. EUR. Die sonstigen 
Ausleihungen beinhalten die an die Sparkasse Münsterland Ost verpfändeten Festgeldgutha- 
ben in Höhe von 0,8 Mio. EUR (-0,2 Mio. EUR). Diese  resultieren aus der Auflösung des zur 
Absicherung der Altersteilzeitbürgschaft der Sparka sse Münsterland Ost bestehenden Wert- 
papierdepots. Des Weiteren bestehen niedrig verzins liche Mitarbeiterdarlehen, Kleingarten- 
darlehen sowie Gemeindebau- und Wohnungsfürsorgedarlehen.  
 
 
Umlaufvermögen 
 
Vorräte 
 
Vorräte 31.12.2020  31.12.2019  
Mio. EUR  Mio. EUR  
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe 10,5  9,7  
Waren 32,2  32,9  
Unfertige Erzeugnisse, unfertige Leistungen 20,2  14,2  
Fertige Erzeugnisse 0,1  4,1  
Emissionsrechte 1,7  0,1  
Gesamt 64,7  61,0

Der Bestand an Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen  erhöhte sich im Vergleich zum Vorjahr um 
0,8 Mio. EUR.  
 
Bei den Waren  (-0,7 Mio. EUR) werden im Wesentlichen die zum Verkauf gehaltenen Grund- 
stücke ausgewiesen.  
 
Der Bestand an unfertigen Leistungen  erhöhte sich um 6,0 Mio. EUR auf 20,2 Mio. EUR. 
Der Bilanzposten enthält schwerpunktmäßig noch nich t abgerechnete Betriebs-, Heiz- und 
Warmwasserkosten sowie Erschließungskosten. Diesen Betriebskosten stehen erhaltene An- 
zahlungen von 13,0 Mio. EUR gegenüber. 
 
Die Verringerung des Bilanzpostens „ Fertige Erzeugnisse “ um 4,0 Mio. EUR auf 0,1 Mio. 
EUR resultiert im Wesentlichen aus dem Verkauf einer im Vorjahr noch unter dieser Position 
ausgewiesenen Windenergieanlage im Berichtsjahr.  
 
 
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 
 
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 31.12.2020  31.12.2019  
Mio. EUR  Mio. EUR  
Forderungen 125,1  112,3  
Sonstige Vermögensgegenstände 29,2  36,9  
Gesamt 154,3  149,2  
 
Der Bilanzposten „ Forderungen “ beinhaltet im Wesentlichen: 
 
 Öffentlich-rechtliche Forderungen (aus Gebühren, B eiträgen und Steuern),  
 Forderungen aus Transferleistungen (z.B. Erstattun gsansprüche aus Sozial- und Ju- 
gendhilfe, Leistungen an Asylbewerber, Ansprüche aus der Abrechnung des Gemein- 
deanteils an der Einkommensteuer sowie der Gewerbesteuerumlage und Transferleis- 
tungen gegenüber dem Land NRW im Rahmen des Program ms „NRW.BANK.Gute 
Schule 2020“),  
 Privatrechtliche Forderungen (z.B. Verkauf, Vermie tung und Verpachtung, Eintrittsgel- 
der), 
 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (z.B. E nergie- und Wasserlieferungen).  
 
In den Forderungen aus Energie- und Wasserlieferungen ist der abgegrenzte Verbrauch zwi- 
schen Ablese- und Bilanzstichtag enthalten, der mit  den aufgelaufenen Abschlagszahlungen 
saldiert wurde.  
 
In den Sonstigen Vermögensgegenständen  in Höhe von 29,2 Mio. EUR (Vorjahr: 
36,9 Mio. EUR) sind im Wesentlichen Forderungen an das Finanzamt, aus überzahlten Be- 
triebskosten und Forderungen an Versicherungen enthalten.

Liquide Mittel 
 
Die Liquiden Mittel in Höhe von 145,4 Mio. EUR (-82,8 Mio. EUR) betreffen im Wesentlichen 
Festgeldkonten, Schulgirokonten, Bankguthaben sowie  Kassenbestände. Die Minderung re- 
sultiert vor allem aus Finanzmittelabflüssen, die sich im Ergebnis als Veränderungen bei den 
Tages- und Festgeldern niederschlagen. 
 
 
Aktive Rechnungsabgrenzung 
 
Der Aktive  Rechnungsabgrenzungsposten  erhöhte sich gegenüber dem Vorjahr um 
2,6 Mio. EUR auf 68,4 Mio. EUR. Der Posten setzt si ch im Wesentlichen aus den folgenden 
Sachverhalten zusammen: 
 
 vor Abschlussstichtag geleistete Ausgaben, soweit sie Aufwand für eine bestimmte 
Zeit nach diesem Stichtag darstellen. Hauptsächlich sind dies Zahlungen für den Be- 
reich Sozial- und Jugendhilfe, Betriebskostenzuschüsse für Kitas sowie Dienst- und 
Versorgungsbezüge der Beamten für Januar 2021; 
 Geleistete Zuwendungen für Investitionen Dritter g em. § 44 Abs. 2 KomHVO. 
 
 
 
2. Passiva 
 
 
Eigenkapital 
 
Allgemeine Rücklage 
 
Die Allgemeine Rücklage  beträgt 766,2 Mio. EUR (-9,7 Mio. EUR). Die Verrin gerung des 
Postens resultiert aus Aufwendungen aus Wertverände rungen von Finanzanlagen, die gem. 
§ 44 Abs. 3 KomHVO unmittelbar mit der allgemeinen Rücklage zu verrechnen sind. Des Wei- 
teren werden in dieser Position Einstellungen der V orjahresgewinne bei den Tochtergesell- 
schaften sowie ergebnisneutrale Konsolidierungsbuch ungen und Bewertungsanpassungen 
von HGB nach NKF zur Erstellung des Gesamtabschlusses erfasst. 
 
Sonderrücklage 
 
Die Bildung der Sonderrücklage bestimmt sich nach § 44 Abs. 4 KomHVO. Bereits in Vorjahren 
wurde eine Sonderrücklage  von 1,3 Mio. EUR passiviert, um der Nutzungsbeschränkung aus 
dem Stiftungsgeschäft und Stiftungsrecht für die „Annette von Droste zu Hülshoff Stiftung“ und 
der damit verbundenen Beschränkung des Eigenkapital s Rechnung zu tragen. Zum 
31.12.2020 wurde daneben eine Sonderrücklage für di e Stiftung „Magdalenenhospital“ in

Höhe von 0,8 Mio. EUR gebildet. Somit beträgt der Wert der Sonderrücklage zum 31.12.2020 
nunmehr 2,1 Mio. EUR. 
 
Ausgleichsrücklage 
 
Die Ausgleichsrücklage  gem. § 75 Abs. 3 GO beträgt 153,0 Mio. EUR (+28,5 Mio. EUR). Die 
Ausgleichsrücklage dient zur Deckung von Fehlbeträg en in der Ergebnisrechnung. Solange 
Fehlbeträge durch Mittel der Ausgleichsrücklage ausgeglichen werden können, gilt der jewei- 
lige städtische Haushalt insgesamt als ausgeglichen . Die Erhöhung der Ausgleichsrücklage 
ist auf die Zuführung des Jahresüberschusses der Stadt Münster aus dem Vorjahr zurückzu- 
führen. 
 
Bilanzgewinn 
 
Der Bilanzverlust  beläuft sich auf -1,6 Mio. EUR (-25,5 Mio. EUR). 
 
Ab dem Jahr 2015 wurde im Gesamtabschluss auf eine Gewinnverwendungsrechnung ver- 
zichtet, so dass im Jahr 2020 das Jahresdefizit dem Bilanzverlust entspricht.  
 
 
Sonderposten 
 
Die Sonderposten  belaufen sich insgesamt auf 1.264,6 Mio. EUR (-20,3 Mio. EUR). 
Es werden Zuwendungen und  Beiträge  von insgesamt 1.250,4 Mio. EUR (-21,3 Mio. EUR) 
als Sonderposten ausgewiesen, die im Rahmen einer Zweckbindung für investive Maßnahmen 
geleistet wurden und nicht frei verwendet werden dü rfen. Die Auflösung der Sonderposten 
wird entsprechend der Abnutzung des bezuschussten V ermögensgegenstandes vorgenom- 
men. Der Sonderposten für Zuwendungen enthält auch Pauschalzuwendungen u. a. die Schul- 
und Bildungspauschale und die Pauschale für kommuna le Warnsysteme. Weiterhin werden 
die Baukostenzuschüsse für das Strom- und Gasnetz u nter der Position Sonderposten aus 
Zuwendungen ausgewiesen. Die Sonderposten, die aus Beiträgen finanziert wurden (im We- 
sentlichen Kanalbaubeiträge und Beiträge nach dem B augesetzbuch bzw. Kommunalabga- 
bengesetz), werden auf der Grundlage von pauschalierten Bezuschlagungssätzen für Neuan- 
schaffungen gebildet.  
 
Der Sonderposten für den Gebührenausgleich  in Höhe von 6,2 Mio. EUR (+1,1 Mio. EUR) 
wird gebildet, um die Verpflichtungen aus Kostenüberdeckungen der Gebührenhaushalte, die 
gem. § 6 KAG an den Gebührenzahler zurückzuführen sind, in der Bilanz offen auszuweisen. 
Die Überschüsse sind innerhalb einer Frist von vier Jahren nach ihrer Entstehung an die Ge- 
bührenpflichtigen zurückzuführen. 
 
Die Sonstigen Sonderposten  in Höhe von 8,0 Mio. EUR (-0,1 Mio. EUR) umfassen schwer- 
punktmäßig Sonderposten für rechtlich unselbstständige Stiftungen, Stellplatzablösebeträge,

erhaltene Gelder für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen und Entgelte für den Hochzeitswald 
Münster.  
 
 
Rückstellungen 
 
Die Pensionsrückstellungen  in Höhe von 666,9 Mio. EUR (+44,4 Mio. EUR) beinhalten Ver- 
pflichtungen nach beamtenrechtlichen Vorschriften, zusatzversorgungsrechtliche Risiken und 
Deputat Verpflichtungen. Der Anstieg der Pensionsrü ckstellungen ist auf die weitere Zufüh- 
rung zum bereits vorhandenen Bestand zurückzuführen . Diese resultiert zum einen aus der 
gestiegenen Personenzahl, für die Rückstellungen zu bilden waren, zum anderen aus der Be- 
soldungs- und Versorgungserhöhung zum 01.01.2020 um 3,2 %. 
 
Rückstellungen  für die Rekultivierung und Nachsorge von Deponien werden  in Höhe von 
35,0 Mio. EUR (-5,4 Mio. EUR) ausgewiesen, die sämt liche Stilllegungs- und Nachsorgever- 
pflichtungen aus dem Betrieb der ZDM I und II berücksichtigen. 
  
Die Instandhaltungsrückstellungen in Höhe von 6,8 Mio. EUR (+5,1 Mio. EUR) wurden im 
Wesentlichen gebildet für: 
 Tiefbaumaßnahmen (v. a. Fahrbahnerneuerungen) 
 Hochbaumaßnahmen (u. a. Schulen, sonstige Dienst-,  Geschäfts- und Betriebsge- 
bäude) 
 Unterlassene Instandhaltung der Versorgungsnetze 
 
Die Steuerrückstellungen  in Höhe von 8,5 Mio. EUR (-2,6 Mio. EUR) betreffen hauptsächlich 
die zu erwartende Steuerbelastung auf das Ergebnis des Geschäftsjahres 2020 sowie in die- 
sem Jahr angefallene Strom- und Energiesteuern. Auf  die Ermittlung der passiven latenten 
Steuern wurde im Gesamtabschluss verzichtet, da die se von nachrangiger Bedeutung sind 
und hierzu der entstehende Aufwand zur Berechnung u nd Fortführung in keinem wirtschaftli- 
chen Verhältnis steht.  
 
Die Sonstigen Rückstellungen  in Höhe von 94,2 Mio. EUR nahmen um 3,6 Mio. EUR im Be- 
richtsjahr gegenüber dem Vorjahr zu. Dies resultier t im Wesentlichen aus der Erhöhung von 
Rückstellungen für die mögliche Erstattungspflicht von Zinsen für Gewerbesteuernachforde- 
rungen und Rückstellungen für Risiken aus der Verzi nsung von Gewerbesteuererstattungen 
als Folge der Änderung des Kapitalanlagegesetzes so wie Rückstellungen für Arbeitszeitgut- 
haben. Ein gegenläufiger Effekt ergibt sich durch die Verringerung der Risiken bei Investitions- 
krediten in CHF und durch geringere Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten. 
Die Sonstigen Rückstellungen betreffen im Wesentlichen: 
 
 Drohverlustrückstellungen (im Wesentlichen für dro hende Verluste im Netzbereich 
sowie Risiken bei Krediten in CHF), 
 Erstattungszinsen für Gewerbesteuernachforderung

 Urlaubsansprüche/Arbeitszeitguthaben, 
 Versorgungslasten eigenbetriebsähnlicher Einrichtu ng, 
 ungewisse Verbindlichkeiten des Verkehrsbetriebes.  
 
 
Verbindlichkeiten 
 
Die Angaben im Zusammenhang mit den Verbindlichkeiten werden in einem Gesamtverbind- 
lichkeitenspiegel  (ergänztes Muster § 48 KomHVO NRW) zusammengefasst dargestellt. 
 
    davon mit einer Restlaufzeit von 
Art der Verbindlichkeit 31.12.2019 31.12.2020 bis zu 1 Jahr  1 bis 5 Jahre mehr als 
5 Jahre 
 Mio. EUR Mio. EUR Mio. EUR Mio. EUR Mio. EUR 
Verbindlichkeiten aus Kre- 
diten für Investitionen 1.169,7 
 1.144,0  120,3  292,9  730,8  
Verbindlichkeiten aus Kre- 
diten zur Liquiditätssiche- 
rung 
2,6 
 18,3  18,3  0,0  0,0  
Verbindlichkeiten aus Vor- 
gängen, die Kreditaufnah- 
men wirtschaftlich gleich- 
kommen 
0,5 
 0,5  0,0  0,1  0,4  
Verbindlichkeiten aus Liefe- 
rungen und Leistungen 61,7 
 53,6  53,3  0,2  0,1  
Sonstige Verbindlichkeiten 175,1  199,3  113,6  61,8  23,9  
Summe aller  
Verbindlichkeiten 1.409,6 
 1.415,7  305,5  355,0  755,2  
 
Durch Grundpfandrechte besicherte Verbindlichkeiten bestehen in Höhe von 236,7 Mio. EUR 
(Vorjahr: 245,5 Mio. EUR). Weiterhin wurde das zum Erwerb der Photovoltaik-
Freiflächenanlage verwendete Darlehen in Höhe von 5,9 Mio. EUR durch Übertragung dieser 
Anlage gesichert. Per 31.12.2020 beträgt die Darleh ensvaluta 3,2 Mio. EUR. Zudem wurde 
durch Übertragung der neuerrichteten Windkraftanlag en deren in 2017 aufgenommenes 
Finanzierungsdarlehen über 6,8 Mio. EUR abgesichert . Per 31.12.2020 beträgt die 
Darlehensvaluta 5,6 Mio. EUR. 
 
Der Posten Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen  betrifft ausschließlich Kredite, 
die aufgrund von Investitionsmaßnahmen aufgenommen wurden. Der Bestand zum 
31.12.2020 beträgt 1.144,0 Mio. EUR (-25,7 Mio. EUR).  
 
Die Verbindlichkeiten aus Krediten zur Liquiditätssiche rung  betreffen ausschließlich die 
Kredite der Stadt Münster zur Sicherstellung ihrer Zahlungsfähigkeit. Der Bestand zum 
31.12.2020 beträgt 18,3 Mio. EUR (+15,7 Mio. EUR). 
 
Die Verbindlichkeiten, die Kreditaufnahmen wirtschaftli ch gleichkommen , beinhalten 
Verpflichtungen aus Leibrentenverträgen, die aus dem Ankauf von Grundstücken resultieren.

Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen  in Höhe von 53,6 Mio. EUR  
(-8,1 Mio. EUR) entstammen dem laufenden Geschäftsv erkehr. Sie resultieren vornehmlich 
aus dem Strom-, Gas- und Wasserbezug. Darüber hinau s entfallen wesentliche Beträge auf 
die an Übertragungsnetzbetreiber zu entrichtenden Netzentgelte und Umlagen. 
 
In den sonstigen Verbindlichkeiten  sind im Wesentlichen enthalten: 
 
 Investitionszuwendungen von Bund, Land und übrigen  Bereichen sowie Schul- und 
Bildungspauschale, die noch nicht zweckentsprechend verwendet wurden  
 Verbindlichkeiten aus Stellplatzablösebeträgen  
 Liquidität eigenbetriebsähnlicher Einrichtungen  
 Verbindlichkeiten gegen FMO aus Kapitalerhöhung FM O  
 Verbindlichkeiten gegenüber Finanzamt und Sozialve rsicherungsträgern  
 Verbindlichkeiten aus Beiträgen  
 Verbindlichkeiten aus Überzahlungen von Jahresverb rauchsabrechnungen für Strom  
 Ausgleichszahlungen bei Umlegungen nach BauG. 
 
Im Vergleich zum Vorjahr erhöhten sich die sonstigen Verbindlichkeiten um 24,2 Mio. EUR auf 
199,3 Mio. EUR hauptsächlich durch eine Zunahme im Bereich der Investitionszuwendungen 
von Bund und Land sowie von privaten Unternehmen.  
 
 
Passiver Rechnungsabgrenzungsposten 
 
Der passive Rechnungsabgrenzungsposten  in Höhe von 79,0 Mio. EUR (+3,9 Mio. EUR) 
beinhaltet im Wesentlichen die von den Kunden als N etzanschlussbeiträge (Baukostenzu- 
schüsse und Hausanschlusskostenbeiträge) vorausgezahlten Netzentgelte für das Strom- und 
Gasnetz, Anzahlungen, die erst im Folgejahr als For derungen verbucht werden können, Ge- 
bühren für Grabnutzungen, erhaltene Investitionszus chüsse, Tilgungsnachlässe und Stell- 
platzablösebeträge. 
 
 
3. Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen 
 
Haftungsverhältnisse 
 
Es bestehen Haftungsverhältnisse aus der Bestellung  von Sicherheiten für fremde Verbind- 
lichkeiten in Form von Bürgschaften/Patronatserklärungen, die auf einen Gesamtbetrag 
von 21,5 Mio. EUR (Vorjahr: 22,6 Mio. EUR) valutieren, wovon 38,6 % auf die Bürgschaft zu- 
gunsten der FMO Flughafen Münster/Osnabrück GmbH (F MO) entfallen. Der FMO wurde 
durch das von den Gesellschaftern in 2014 beschlossene Finanzierungskonzept durch Erhö- 
hung des Eigenkapitals und durch Gesellschafterdarlehen in seiner Finanzkraft gestärkt. Von

den bürgschaftsgesicherten Darlehen wurden sukzessive einzelne Darlehen planmäßig abge- 
löst bzw. werden noch abgelöst. Die Gesellschafterv ersammlung der FMO Flughafen Müns- 
ter/Osnabrück GmbH hat zum Ausgleich des Corona-bedingten Schadens Eigenkapitalzufüh- 
rungen in Höhe von insgesamt 10 Mio. EUR für 2021 b eschlossen. Eine Inanspruchnahme 
aus den Bürgschaften ist wegen der Beschlüsse und bei einer Fortsetzung der positiven Ent- 
wicklungsprognose, trotz der Auswirkungen der Covid-19-Pandemie, nicht zu erwarten. 
 
Weitere Bürgschaften bestehen im Wesentlichen zugunsten der Technologieförderung Müns- 
ter GmbH (3,3 Mio. EUR), der Stiftung Magdalenenhos pital (3,2 Mio. EUR) sowie der Eigen- 
tümergemeinschaft Altenwohnungen am Klarastift (2,2  Mio. EUR). Des Weiteren bestehen 
Haftungsverhältnisse in Form von Grundschulden  in Höhe von 14,9 Mio. EUR (Vorjahr: 
6,1 Mio. EUR). Es handelt sich um Grundschulden für  die Absicherung von Darlehen an die 
Wohnungseigentümergemeinschaft „Middelkamp/Bonnenkamp“ (7 Mio. EUR) sowie im Be- 
richtsjahr neu hinzugekommene Grundschulden von Erwerbern für die nicht abgerechnete Ei- 
gentumsmaßnahme „An der Hiltruper Baumschule“ in Höhe von 7,9 Mio. EUR.  
 
Finanzielle Verpflichtungen 
 
Zur Absicherung von Lieferverpflichtungen aus beste henden Verträgen mit Sondervertrags- 
und Tarifkunden des Versorgungsbereichs sind in verantwortungsvoller unternehmerischer Ri- 
sikovorsorge in die Zukunft gerichtete Verträge über den Bezug von Energie zum Nominalwert 
von 222,1 Mio. EUR (Vorjahr: 224,6 Mio. EUR) geschlossen worden. Ferner beliefen sich die 
Verpflichtungen aus Bestellungen für Investitionen auf 23,3 Mio. EUR (Vorjahr: 
15,6 Mio. EUR), für langfristige Pacht- und Erbbaur echtsverträge auf jährlich 2,1 Mio. EUR 
(Vorjahr: 2,0 Mio. EUR) sowie jährliche Verpflichtungen aus Leasingverträgen mit einer Lauf- 
zeit zwischen einem und fünf Jahren auf 0,6 Mio. EUR (Vorjahr: 0,3 Mio. EUR). 
 
Weiterhin besteht aus den mit der smartOPTIMO GmbH & Co. KG, Osnabrück, geschlossenen 
Pacht- und Dienstleistungsverträgen zur Durchführun g von Messstellenbetrieb und Mess- 
dienstleistungen eine Zahlungsverpflichtung für das Jahr 2021 in Höhe von 9,0 Mio. EUR. 
 
 
4. Nachrichtlich 
 
Fehlbeträge der gebührenrechnenden Bereiche gem. § 6 KAG 
 
Es bestehen Ansprüche aus Fehlbeträgen gebührenrech nender Bereiche nach § 6 Kommu- 
nalabgabengesetz in Höhe von 8,9 Mio. EUR (-3,5 Mio. EUR), wobei die Erhöhung vorrangig 
aus dem Bereich „Rettungsdienst“ resultiert.

VI. Angaben zu Posten der Gesamtergebnisrechnung 
 
1. Ordentliche Erträge 
 
Die Erträge aus Steuern und ähnlichen Abgaben  resultieren sämtlich aus Erträgen der 
Kernverwaltung und betragen im Berichtsjahr 627,2 M io. EUR (-8,1 Mio. EUR). Hier sind die 
Gewerbesteuer, der Gemeindeanteil an der Einkommen- und Umsatzsteuer sowie die Grund- 
steuer enthalten. Hinzu kommen Leistungen aus der U msetzung der Grundsicherung für Ar- 
beitssuchende und Leistungen nach dem Familienleistungsausgleich. Folgende Tabelle zeigt 
den Aufriss auf die Positionen Steuern und Ähnliche Abgaben: 
 
Steuern und ähnliche Abgaben 2020  2019  
Mio. EUR  Mio. EUR  
Steuern 606,6  615,1  
Ähnliche Abgaben 20,6  20,2  
Gesamt 627,2  635,3  
 
In den Zuwendungen und allgemeinen Umlagen  in Höhe von 191,2 Mio. EUR 
(+15,7 Mio. EUR), die zu 97 % aus der Kernverwaltung resultieren, sind vor allem die Zuwen- 
dungen und Umlagen der Jugendhilfe mit 90,2 Mio. EUR (+16,7 Mio. EUR), die Sonstigen Zu- 
wendungen und allgemeinen Umlagen in Höhe von 45,7 Mio. EUR (+23,4 Mio. EUR), die Auf- 
lösung von Sonderposten bzw. passiven Rechnungsabgrenzungsposten aus Zuwendungen in 
Höhe von 30,6 Mio. EUR (+0,9 Mio. EUR) sowie die Erstattung aus der Abrechnung des Soli- 
darbeitrages mit 16,2 Mio. EUR (-7,1 Mio. EUR) enthalten. 
 
Die Sonstigen Transfererträge  in Höhe von 22,3 Mio. EUR (-1,4 Mio. EUR) resultieren aus- 
schließlich aus der Kernverwaltung und setzen sich im Wesentlichen aus den Leistungen der 
Grundsicherung nach dem SGB II und den sozialen Leistungen des Sozialamtes in Höhe von 
insgesamt 13,2 Mio. EUR  
(-1,2 Mio. EUR) und dem Ersatz von Leistungen der J ugendhilfe in Höhe von 8,3 Mio. EUR  
(-0,9 Mio. EUR) zusammen.  
 
Der Posten Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte in Höhe von 170,3 Mio. EUR (-
8,9 Mio. EUR)  beinhaltet Gebühren und Beiträge.  
 
Die Privatrechtlichen Leistungsentgelte in Höhe von 619,9 Mio. EUR (-4,1 Mio. EUR) teilen 
sich im Wesentlichen auf folgende Bereiche auf: 
 Versorgungs- und Verkehrsbereich  
 Mieten, Pachten, Erbbauzinsen  
 Abfallverwertung und -abfuhr  
 Immobilienverkauf und –bewirtschaftung  
 BGA DSD + Containerdienst  
 Kinder- und Jugendhilfe

Die Kostenerstattungen und Kostenumlagen  betragen 212,0 Mio. EUR (+16,4 Mio. EUR). 
Als wesentliche Positionen sind hier die Grundsiche rung nach dem SGB II und die sozialen 
Leistungen des Sozialamtes enthalten. 
 
Die Sonstigen ordentlichen Erträge in Höhe von 57,1 Mio. EUR (-0,5 Mio. EUR)  enthalten: 
 Konzessionsabgaben 
 Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen 
 Erträge aus der Veräußerung von Anlagegegenständen  und Umlaufvermögen 
 Zinsen für Gewerbesteuernachforderungen 
 Schadensersatzansprüche 
 
Der Posten Aktivierte Eigenleistungen  in Höhe von 16,3 Mio. EUR (+3,6 Mio. EUR) entfällt  
insbesondere auf Investitionen in die Energie- und Wassernetze. 
 
Die Bestandserhöhung um 1,9 Mio. EUR (+3,2 Mio. EUR) ergibt sich wesentl ich aus der 
Steigerung der unfertigen Leistungen im Berichtsjahr. 
 
2. Ordentliche Aufwendungen 
 
Die Personal- und Versorgungsaufwendungen  stiegen im Berichtsjahr um 7,3 % bzw. 
31,6 Mio. EUR auf 466,7 Mio. EUR an. Der Bilanzposten enthält Zuführungen in die Pensions- 
rückstellungen in Höhe von 48,0 Mio. EUR (Vorjahr: 41,6 Mio. EUR). Folgende Tabelle gibt 
einen Überblick über die Einzelpositionen: 
 
Personal- und  
Versorgungsaufwendungen 
2020 2019 
Mio. EUR Mio. EUR 
Löhne und Gehälter 314,6  296,1  
Soziale Abgaben 50,9  48,8  
Aufwendungen für Altersversorgung und Unterstützung 58,2  52,5  
Versorgungsaufwendungen 43,0  37,7  
Gesamt 466,7  435,1  
 
Die Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen  in Höhe von 569,7 Mio. EUR 
(+14,2 Mio. EUR) beinhalten im Wesentlichen: 
 Bezugsaufwendungen für Energie- und Wasserlieferun gen  
 Netznutzungsentgelte an die Übertragungsnetzbetrei ber und andere fremde Netzbe- 
treiber  
 EEG-Zahlungen an Übertragungsnetzbetreiber  
 Unterhaltung und Bewirtschaftung des Infrastruktur vermögens und bebauter Grund- 
stücke  
 Anmietung von Busfahrleistungen im ÖPNV  
 Einspeisevergütungen für Strom aus EEG- und KWK-An lagen 
 IT-Dienstleistungen

 Entsorgung in den Entsorgungsanlagen  
 Aufwendungen für den Messstellenbetrieb und Messdi enstleistungen  
 
Die Bilanziellen Abschreibungen  fallen im Vorjahresvergleich um 3,5 Mio. EUR höher  aus 
und betragen im Berichtsjahr 151,7 Mio. EUR. Die den bilanziellen Abschreibungen zu Grunde 
liegenden Nutzungsdauern weichen in Einzelfällen von der NKF Rahmentabelle und den örtli- 
chen Nutzungsdauern der Stadt Münster ab. Aufgrund des Wesentlichkeitsgrundsatzes/Ein- 
flusses auf die VSEF-Lage wurde eine Anpassung der Nutzungsdauern der Verwaltungsge- 
bäude erforderlich (§ 308 Abs. 2 S. 3 HGB).  
 
Der Posten Transferaufwendungen in Höhe von 607,3 Mio. EUR (+13,3 Mio. EUR) betriff t 
vorrangig die Bereiche: 
 Kinder-/Jugendhilfe  
 Grundsicherung nach dem SGB II 
 Soziale Leistungen des Sozialamtes  
 Landschaftsumlage  
 Zuwendungen an Theater Münster und Münster Marketi ng 
 Gewerbesteuerumlage  
 
In den Sonstigen ordentlichen Aufwendungen in Höhe von 119,3 Mio. EUR (-8,1 Mio. EUR) 
sind im Wesentlichen enthalten: 
 Mieten/Pachten/Erbbauzinsen  
 IT-Dienstleistungen  
 Aufwendungen bezogene Leistungen, Verwaltung und V ertrieb  
 Steuern vom Einkommen und Ertrag  
 Versicherungen  
 Prüfungs- und Beratungskosten  
 Zinsen für Gewerbesteuererstattung  
 Werbung und Inseration

3. Gesamtergebnis 
 
Das Ergebnis der laufenden Geschäftstätigkeit verringerte sich im Vergleich zum Vorjahr 
um 38,4 Mio. EUR und weist im Berichtsjahr einen Üb erschuss von 3,5 Mio. EUR aus. Einer 
Steigerung der ordentlichen Erträge in Höhe von 16, 1 Mio. EUR steht eine Steigerung der 
ordentlichen Aufwendungen in Höhe von 54,5 Mio. EUR entgegen. Während auf der Ertrags- 
seite Erhöhungen in den Bereichen Zuwendungen und a llgemeine Umlagen sowie bei den 
Kostenerstattungen und –umlagen zu verzeichnen sind , gab es gegenläufige Effekte in den 
Bereichen Steuern und ähnliche Abgaben sowie öffentlich-rechtliche und privatrechtliche Leis- 
tungsentgelte. Dieser positive Gesamteffekt auf der Ertragsseite wurde durch eine Erhöhung 
vor allem in den Bereichen Personalaufwendungen, Aufwendungen für Sach- und Dienstleis- 
tungen und Transferaufwendungen überkompensiert. 
 
Das Gesamtfinanzergebnis  beläuft sich auf -19,9 Mio. EUR (-2,0 Mio. EUR). Z u dieser Er- 
gebnisverschlechterung tragen im Wesentlichen um 4, 2 Mio. EUR niedrigere Beteiligungser- 
träge bei, die auch durch eine Verringerung der Zinsaufwendungen nicht kompensiert werden 
können. 
 
Das Ergebnis beinhaltet erstmals einen außerordentlichen Ertrag  für die Corona bedingten 
Mindererträge und Mehraufwendungen in Höhe von 14,7 Mio. EUR, die nach den Regelungen 
des NKF-COVID-19-Isolierungsgesetzes (NKF-CIG) ermittelt und zur Neutralisierung des Ge- 
samtergebnisses 2020 als außerordentlicher Ertrag i n die Ergebnisrechnung eingestellt wur- 
den.  
 
Es ergibt sich insgesamt ein Gesamtjahresergebnis  in Höhe von -1,6 Mio. EUR (-
25,5 Mio. EUR). 
 
 
VII. Sonstige Angaben  
 
Im Jahresdurchschnitt 2020 waren im Konzern 7.794 Mitarbeitende (Vorjahr: 7.753) beschäf- 
tigt.

VIII. Erweiterung des Gesamtanhangs  
 
 
1. Kapitalflussrechnung  
 
Mit Hilfe der Kapitalflussrechnung kann dargestellt werden, wie finanzielle Mittel in der ver- 
gangenen Abrechnungsperiode erwirtschaftet wurden und welche Investitions- und Finanzie- 
rungsmaßnahmen erfolgten. 
 
Kapitalflussrechnung (nach DRS 21) 
2020 
Mio. 
EUR 
1. +/- Periodenergebnis (einschl. Ergebnisanteil von Minderheitsgesellschaftern) -1,6  
2. +/- Ab-/Zuschreibungen auf Gegenstände des AV 
und Wertpapiere des UV 151,1  
3. +/- Zu-/Abnahmen der Rückstellungen 45,1  
4. +/- Sonstige zahlungsunwirksame Aufwendungen/Erträ ge -52,7  
5. -/+ Gewinn/Verlust aus Anlagenabgängen -2,5  
6. -/+ Zu-/Abnahme der Vorräte, Forderungen sowie andere Aktiva, die nicht der Investiti- 
ons- oder Finanzierungstätigkeit zuzuordnen sind -11,4  
7. +/- Zu-/Abnahme der Verbindlichkeiten sowie andere Passiva, die nicht der Investitions- 
oder Finanzierungstätigkeit zuzuordnen sind 20,0  
8. +/- Aufwendungen/Erträge aus a. o. Posten -14,7  
9. +/- Zinsaufwendungen/Zinserträge 22,6  
10. - Sonstige Beteiligungserträge -0,3  
11. +/- Ertragsteueraufwand/-ertrag 5,0  
12. + Einzahlungen aus a. o. Posten (aus außergew. Bet rägen) 0,0  
13. - Auszahlungen aus a. o. Posten (aus außergew. Be trägen) 0,0  
14. -/+ Ertragsteuerzahlungen -5,5  
15. = Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit  155,1  
 
16.  Einzahlungen aus Anlagenabgängen des Sachanlagev ermögens 7,3  
17. - Auszahlungen für Investitionen in das Sachanl agevermögen -224,6  
18. + Einzahlungen aus Anlagenabgängen des immaterie llen Anlagevermögens 0,0  
19. - Auszahlungen für Investitionen in das immater ielle Anlagevermögen -2,1  
20. + Einzahlungen aus Anlagenabgängen des Finanzanl agevermögens 8,1  
21. - Auszahlungen für Investitionen in das Finanza nlagevermögen  -37,0  
22. + Einzahlungseffekt für abgegrenzte Zuwendungen, ohne wirtsch. Eigentum erworben 
zu haben 3,3  
23. - Auszahlungen für Zuwendungen, an denen kein wirtsch. Eigentum erworben wird 
(ARAP) -8,5  
24. - Auszahlungen durch den Abgang von geförderten  Vermögensgegenständen -2,1  
25. + Einzahlungen aus dem Verkauf von konsolidierten Unternehmen und sonstigen Ge- 
schäftseinheiten 0,0  
26. - Auszahlungen aus dem Erwerb von konsolidierten Unternehmen und sonstigen Ge- 
schäftseinheiten 0,0  
27. + Einzahlungen aufgrund von Finanzmittelanlagen i. R. der kurzfristigen Finanzdispo- 
sition 0,0  
28. - Auszahlungen aufgrund von Finanzmittelanlagen i. R. der kurzfristigen Finanzdispo- 
sition 0,0  
29. + Einzahlungen aus a. o. Posten (aus Vorgängen vo n wesentl. Bedeutung) 0,0  
30. - Auszahlungen aus a. o. Posten (aus Vorgängen vo n wesentl. Bedeutung) 5,0  
31. + Erhaltene Zinsen 2,0  
32. + Erhaltene Dividenden 0,7  
33. = Cashflow aus der Investitionstätigkeit -247,9

34.  Einzahlungen aus Eigenkapitalzuführungen von Gesellschaftern des Mutterunter- 
nehmens 3,6  
35. + Einzahlungen aus Eigenkapitalzuführungen von an deren Gesellschaftern 0,0  
36. - Auszahlungen aus Eigenkapitalherabsetzungen an Gesellschafter des Mutterunter- 
nehmens -8,6  
37. - Auszahlungen aus Eigenkapitalherabsetzungen an  andere Gesellschafter 0,0  
38. + Einzahlungen aus der Begebung von Anleihen und der Aufnahme von (Finanz-) Kre- 
diten 116,3  
39. - Auszahlungen aus der Tilgung von Anleihen und  (Finanz-) Krediten -126,3  
40. + Einzahlungen aus erhaltenen Zuschüssen/Zuwendu ngen 34,9  
41. + Einzahlungen aus a. o. Posten (aus Vorgängen vo n wesentl. Bedeutung) 0,0  
42. - Auszahlungen aus a. o. Posten (aus Vorgängen vo n wesentl. Bedeutung) 0,0  
43. - Gezahlte Zinsen -21,4  
44. - Gezahlte Dividenden an Gesellschafter des Mut terunternehmens 0,0  
45. - Gezahlte Dividenden an andere Gesellschafter 0,0  
46. = Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit -1,5  
 
47.  Zahlungswirksame Veränderungen des Finanzmittel fonds -94,3  
48. +/- Wechselkurs-, konsolidierungskreis- und bewertungsbedingte Änderungen des Fi- 
nanzmittelfonds 0,0  
49. + Finanzmittelfonds am Anfang der Periode 222,6  
50. +/- Änderung des Bestandes an fremden Finanzmitt eln 0,0  
51. = Finanzmittelfonds am Ende der Periode 128,3  
 
Aufgrund einer Ausweisänderung in der Kapitalflussr echnung der Wohn+Stadtbau GmbH 
(Kautionskonto), weicht der Finanzmittelfond am Anf ang der Periode 2020 von dem Finanz- 
mittelfond am Ende der Periode des Vorjahres um 4,2 Mio. EUR ab. 
 
In dem Finanzmittelfond am Ende der Periode sind Kontokorrentverbindlichkeiten gegenüber 
Kreditinstituten i. H. v. 17,1 Mio. EUR berücksichtigt. 
 
Der Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit , der die Fähigkeit der Innenfinanzie- 
rung der laufenden Geschäftsaktivitäten widerspiegelt, weist im Jahr 2020 mit 155,1 Mio. EUR 
einen positiven Wert auf. Dies bedeutet, dass aus dem operativen Bereich genügend Einzah- 
lungen zugeflossen sind, um die Auszahlungen des laufenden Geschäfts zu decken.  
 
Ein negativer Cashflow aus der Investitionstätigkeit  informiert, in welcher Höhe Mittel für 
die Investitionstätigkeit in langfristige Vermögens werte ausgegeben wurden. Die Zahlungen 
belaufen sich im Berichtsjahr auf 247,9 Mio. EUR. Die Investitionen konnten durch den positi- 
ven Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit nicht kompensiert werden. 
 
Ein negativer Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit zeigt auf, welche liquiden Mittel den 
anderen beiden Bereichen, z. B. zur Rückzahlung von  Krediten, entzogen wurden. Im Be- 
richtsjahr beläuft er sich auf -1,5 Mio. EUR. 
 
Insgesamt überstiegen im Jahr 2020 die Geldauszahlu ngen die Einzahlungen um 94,3 Mio. 
EUR. Der Finanzmittelfonds weist zum Ende des Jahre s 2020 einen Zahlungsmittelbestand 
i. H. v. 128,3 Mio. EUR (Vorjahr 226,8 Mio. EUR) aus.

2.  Gesamteigenkapitalspiegel  
 
Das Formularmuster zum Gesamteigenkapitalspiegel (VV Muster zur GO NRW und KomHVO 
NRW, Anlage 31) ist für die Berichterstattung im Ge samtabschluss nicht geeignet. Nach Ab- 
sprache mit dem Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision wird daher auf die Darstel- 
lung an dieser Stelle verzichtet. 
 
3. Organe und Mitgliedschaften  
 
Die Mitglieder des Verwaltungsvorstands, sowie Ratsmitglieder sind am Schluss des Gesamt- 
anhangs namentlich aufzuführen (vgl. § 116 Abs. 7 GO NRW). Ferner sind für diese Personen 
auch die ausgeübten Berufe und deren Mitgliedschaften in Organen und anderen Kontrollgre- 
mien anzugeben. Die entsprechenden Angaben hierzu ( Stand: 01.01.2020 bis 31.12.2020) 
ergeben sich aus der folgenden Übersicht: 
 
 
Verwaltungsvorstand: 
 
Lewe, Markus (Oberbürgermeister) 
 
 Flughafen Münster-Osnabrück GmbH, Aufsichtsrat, Or dentliches stimmberechtigtes Mitglied 
 Sparkasse Münsterland-Ost, Risikoausschuss, 2. Stell v. Vorsitzender 
 Sparkasse Münsterland-Ost, Hauptausschuss,  Vorsitzender 
 Sparkasse Münsterland-Ost, Verwaltungsrat, Vorsitzen der 
 Münsterlandkonferenz, Ordentliches stimmberechtigt es Mitglied 
 Stadtwerke Münster GmbH, Gesellschafterversammlung,  Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied 
 EUROCITIES, Jahreshauptversammlung, Ordentliches stim mberechtigtes Mitglied 
 Regionalrat des Regierungsbezirkes Münster, Ordent liches beratendes Mitglied 
 Sparkasse Münsterland-Ost, Zweckverbandsversammlung , Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied 
 
Paal, Thomas (Stadtdirektor) 
 
 EUROCITIES, Jahreshauptversammlung, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied 
 Stadtwerke Münster GmbH, Gesellschafterversammlung,  Stellv. stimmberechtigtes Mitglied 
 Münsterland e. V., Aufsichtsrat, Ordentliches stimm berechtigtes Mitglied 
 Theaterhaus Pumpenhaus gGmbH, Beirat, Stellv. stimmbe rechtigtes Mitglied 
 Flughafen Münster-Osnabrück GmbH, Aufsichtsrat, Ste llv. stimmberechtigtes Mitglied 
 Papst-Johannes-Schule, Beirat, Ordentliches stimmbere chtigtes Mitglied 
 Technologieförderung Münster GmbH, Aufsichtsrat, O rdentliches stimmberechtigtes Mitglied 
 Wirtschaftsförderung Münster GmbH, Aufsichtsrat, O rdentliches stimmberechtigtes Mitglied 
 CeNTech GmbH, Aufsichtsrat, Ordentliches stimmbere chtigtes Mitglied

Zeller, Christine (Stadtkämmerin) 
 
 Gewerbepark Münster-Loddenheide (GML) GmbH, Gesell schafterversammlung, Ordentliches stimmbe- 
rechtigtes Mitglied 
 ITEMS GmbH, Beirat, Ordentliches stimmberechtigtes M itglied 
 Westfälisches Pferdemuseum gGmbH, Beirat, Ordentlic hes stimmberechtigtes Mitglied 
 Westfälischer Zoologischer Garten Münster GmbH, Au fsichtsrat, Ordentliches stimmberechtigtes Mit- 
glied 
 Sparkasse Münsterland-Ost, Zweckverbandsversammlung , Stellv. stimmberechtigtes Mitglied 
 AirportPark FMO GmbH, Aufsichtsrat, Stellv. stimmber echtigtes Mitglied 
 CeNTech GmbH, Aufsichtsrat, Stellv. stimmberechtigt es Mitglied 
 Wirtschaftsförderung Münster GmbH, Aufsichtsrat, St ellv. stimmberechtigtes Mitglied 
 Westfälische Bauindustrie GmbH, Aufsichtsrat, Stellv . stimmberechtigtes Mitglied 
 Klärschlammverwertung Buchenhofen GmbH, Gesellschaft erversammlung, Ordentliches stimmberechtigtes 
Mitglied 
 KonvOY GmbH, Aufsichtsrat, Ordentliches stimmberech tigtes Mitglied 
 KonvOY GmbH, Gesellschafterversammlung, Stellv. stim mberechtigtes Mitglied 
 Messe und Congress Centrum Halle Münsterland GmbH,  Aufsichtsrat, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied 
 Technologieförderung Münster GmbH, Aufsichtsrat, St ellv. stimmberechtigtes Mitglied 
 NDIX GmbH, Aufsichtsrat, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied  
 
Heuer, Wolfgang (Stadtrat) 
 
 Westfälische Verwaltungsakademie Münster e.V., Mitgl iederversammlung, Ordentliches stimmberechtig- 
tes Mitglied 
 Zweckverband Studieninstitut für kommunale Verwaltu ng Westfalen-Lippe, Verbandsversammlung, Or- 
dentliches stimmberechtigtes Mitglied 
 ITEMS GmbH, Beirat, Ordentliches stimmberechtigtes M itglied 
 Zweckverband Studieninstitut für kommunale Verwaltu ng Westfalen-Lippe, Institutsausschuss, Ordentli- 
ches stimmberechtigtes Mitglied 
 Westfälisches Pferdemuseum gGmbH, Beirat, Stellv. st immberechtigtes Mitglied 
 Westfälischer Zoologischer Garten Münster GmbH, Au fsichtsrat, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied 
 KDN - Dacherverband kommunaler IT-Dienstleister, Ve rbandsversammlung, Ordentliches stimmberech- 
tigtes Mitglied 
 
Denstorff, Robin (Stadtbaurat) 
 
 CeNTech GmbH, Aufsichtsrat, Ordentliches stimmbere chtigtes Mitglied 
 AirportPark FMO GmbH, Aufsichtsrat, Ordentliches st immberechtigtes Mitglied 
 Gewerbepark Münster-Loddenheide (GML) GmbH, Gesell schafterversammlung, Stellv. stimmberechtig- 
tes Mitglied 
 Messe und Congress Centrum Halle Münsterland GmbH,  Aufsichtsrat, Ordentliches stimmberechtigtes 
Mitglied 
 Münsterland e. V., Mitgliederversammlung, Ordentlic hes stimmberechtigtes Mitglied 
 Regionalverkehr Münsterland GmbH, Aufsichtsrat, Or dentliches stimmberechtigtes Mitglied 
 Regionalverkehr Münsterland GmbH, Gesellschafterve rsammlung, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied 
 Regionalverkehr Münsterland GmbH, ÖPNV-Beirat, Orden tliches beratendes Mitglied

 Technologieförderung Münster GmbH, Aufsichtsrat, O rdentliches stimmberechtigtes Mitglied 
 Westfälische Bauindustrie GmbH, Aufsichtsrat, Orden tliches stimmberechtigtes Mitglied 
 Westfälische Landeseisenbahn GmbH (WLE), Aufsichtsr at, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied 
 Westfälische Verkehrsgesellschaft, Aufsichtsrat, Or dentliches beratendes Mitglied 
 Wirtschaftsförderung Münster GmbH, Aufsichtsrat, O rdentliches stimmberechtigtes Mitglied 
 Wohn+Stadtbau GmbH, Aufsichtsrat, Stellv. stimmberec htigtes Mitglied 
 Zweckverband Mobilität Münsterland, Verbandsversamm lung, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied 
 NRW.URBAN Kommunale Entwicklung GmbH, Gesellschafter versammlung, Ordentliches stimmberech- 
tigtes Mitglied 
 Wohnungsgesellschaft Große Lodden mbH, Aufsichtsra t, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied 
 KonvOY GmbH, Gesellschafterversammlung, Ordentliche s stimmberechtigtes Mitglied 
 Stadtwerke Münster GmbH, Aufsichtsrat, Ordentliches  stimmberechtigtes Mitglied 
 
Wilkens, Cornelia (Stadträtin) 
 
 Theaterhaus Pumpenhaus gGmbH, Beirat, Ordentliches s timmberechtigtes Mitglied 
 Westfälisches Pferdemuseum gGmbH, Gesellschafterve rsammlung, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied 
 Institut für vergleichende Städtegeschichte gGmbH, Gesellschafterversammlung, Ordentliches stimmbe- 
rechtigtes Mitglied 
 Konferenz Alter und Pflege, Vorsitzende/r 
 Künstlerischer Fachbeirat des Kulturausschusses, Bera tendes Mitglied 
 Kommunale Gesundheitskonferenz, Vorsitzende 
 
Peck, Matthias (Stadtrat) 
 
 Wohnungsgesellschaft Große Lodden mbH, Aufsichtsra t, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied 
 Beirat für Klimaschutz, Dezernent/in 
 KonvOY GmbH, Aufsichtsrat, Stellv. stimmberechtigtes  Mitglied 
 vhw - Bundesverband für Wohnen und Stadtentwicklung e.V., Mitgliederversammlung, Ordentliches 
stimmberechtigtes Mitglied 
 Wohn+Stadtbau GmbH, Aufsichtsrat, Ordentliches stim mberechtigtes Mitglied 
 Wirtschaftsförderung Münster GmbH, Aufsichtsrat, St ellv. stimmberechtigtes Mitglied 
 Technologieförderung Münster GmbH, Aufsichtsrat, St ellv. stimmberechtigtes Mitglied 
 CeNTech GmbH, Aufsichtsrat, Stellv. stimmberechtigt es Mitglied 
 
 
Ratsmitglieder: 
 
 
Baumann, Frank (Programmierer) 
 
 Deutsche Sektion des Rates der Gemeinden und Regio nen Europas - Deutsch-polnischer Ausschuss, 
Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied  
 Sparkasse Münsterland-Ost, Zweckverbandsversammlung , Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied  
 Zweckverband Schienenpersonennahverkehr, Verbandsve rsammlung, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied 
 Stadtwerke Münster GmbH, Aufsichtsrat, Ordentliches  stimmberechtigtes Mitglied

Dr. Becker, Maria (Dozentin) 
 
 Altenzentrum Klarastift gGmbH, Aufsichtsrat, Orden tliches stimmberechtigtes Mitglied  
 Ambulante Dienste Klarastift GmbH, Aufsichtsrat, O rdentliches stimmberechtigtes Mitglied  
 Klarastift Service GmbH, Aufsichtsrat, Ordentliches  stimmberechtigtes Mitglied  
 Sozialholding Klarastift GmbH, Aufsichtsrat, Ordentl iches stimmberechtigtes Mitglied 
 
 
Beer, Sandra (Wirtschaftspsychologin) 
 
 
AirportPark FMO GmbH, Aufsichtsrat, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied  
 
 
Beitelhoff, Horst-Karl (Groß-und Außenhandelskaufmann (selbst.) 
 
 Zweckverband Schienenpersonennahverkehr, Verbandsve rsammlung, Ordentliches stimmberechtigtes 
Mitglied  
 Ambulante Dienste Klarastift GmbH, Aufsichtsrat, St ellv. stimmberechtigtes Mitglied  
 Altenzentrum Klarastift gGmbH, Aufsichtsrat, Stellv . stimmberechtigtes Mitglied  
 Wohnungsgesellschaft Große Lodden mbH, Aufsichtsra t, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied  
 Klarastift Service GmbH, Aufsichtsrat, Stellv. stimm berechtigtes Mitglied  
 Wohn+Stadtbau GmbH, Aufsichtsrat, Vorsitzender  
 Sozialholding Klarastift GmbH, Aufsichtsrat, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied  
 Messe und Congress Centrum Halle Münsterland GmbH,  Aufsichtsrat, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied 
 
Berens, Jörg (Referent Öffentlichkeitsarbeit) 
 
 Westfälische Bauindustrie GmbH, Aufsichtsrat, Orden tliches stimmberechtigtes Mitglied  
 Verbraucherberatungsstelle Münster, Beirat, Ordentli ches stimmberechtigtes Mitglied 
 Messe und Congress Centrum Halle Münsterland GmbH,  Aufsichtsrat, Stellv. Stimmberechtigtes Mitglied 
 Stadtwerke Münster GmbH, Aufsichtsrat, Ordentliches  stimmberechtigtes Mitglied 
 Wohn+Stadtbau GmbH, Aufsichtsrat, Stellv. stimmberec htigtes Mitglied  
 Wohnungsgesellschaft Große Lodden mbH, Aufsichtsrat, Stellv. stimmberechtigtes Mitglie d  
 
Bloch, Olaf (Beamter) 
 
 Klarastift Service GmbH, Aufsichtsrat, Stellv. stimm berechtigtes Mitglied  
 Altenzentrum Klarastift gGmbH, Aufsichtsrat, Stellv . stimmberechtigtes Mitglied  
 Papst-Johannes-Schule, Beirat, Ordentliches stimmbere chtigtes Mitglied  
 Ambulante Dienste Klarastift GmbH, Aufsichtsrat, St ellv. stimmberechtigtes Mitglied  
 Sozialholding Klarastift GmbH, Aufsichtsrat, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied  
 Messe und Congress Centrum Halle Münsterland GmbH,  Aufsichtsrat, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied  
 Wohn+Stadtbau GmbH, Aufsichtsrat, Ordentliches stim mberechtigtes Mitglied 
 Wohnungsgesellschaft Große Lodden mbH, Aufsichtsra t, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied  
 
 
Blome, Andrea (Journalistin) 
 
 Sparkasse Münsterland-Ost, Zweckverbandsversammlung , Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied

Bode, Rainer (Rentner) 
 
 Altenzentrum Klarastift gGmbH, Aufsichtsrat, Stellv . stimmberechtigtes Mitglied  
 Ambulante Dienste Klarastift GmbH, Aufsichtsrat, St ellv. stimmberechtigtes Mitglied 
 Klarastift Service GmbH, Aufsichtsrat, Stellv. stimm berechtigtes Mitglied 
 Sozialholding Klarastift GmbH, Aufsichtsrat, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied 
 
 
Börgel, Peter Laurenz (Dipl.-Ing. FH, Dipl.-Kfm., Unternehmer 
) 
 
 Flughafen Münster-Osnabrück GmbH, Aufsichtsrat, Ste llv. stimmberechtigtes Mitglied  
 Sparkasse Münsterland-Ost, Zweckverbandsversammlung , Stellv. stimmberechtigtes Mitglied  
 Gewerbepark Münster-Loddenheide (GML) GmbH, Fachbe irat, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied 
 Westfälischer Zoologischer Garten Münster GmbH, Au fsichtsrat, Ordentliches stimmberechtigtes Mit- 
glied  
 Wirtschaftsförderung Münster GmbH, Aufsichtsrat, O rdentliches stimmberechtigtes Mitglied  
 AirportPark FMO GmbH, Aufsichtsrat, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied  
 
 
Brinktrine, Stephan (Abteilungsleiter Finanzbuchhaltung) 
 
 Wirtschaftsförderung Münster GmbH, Aufsichtsrat, St ellv. stimmberechtigtes Mitglied  
 Westfälische Bauindustrie GmbH, Aufsichtsrat, Stellv . stimmberechtigtes Mitglied  
 Wohn+Stadtbau GmbH, Aufsichtsrat, Ordentliches stim mberechtigtes Mitglied  
 Wohnungsgesellschaft Große Lodden mbH, Aufsichtsra t, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied  
 
Bruns, Meik (Gymnasiallehrer/Oberstudienrat) 
 
 Messe und Congress Centrum Halle Münsterland GmbH,  Aufsichtsrat, Ordentliches stimmberechtigtes 
Mitglied  
 Sparkasse Münsterland-Ost, Zweckverbandsversammlung , Stellv. stimmberechtigtes Mitglied  
 Wohn+Stadtbau GmbH, Aufsichtsrat, Ordentliches stim mberechtigtes Mitglied 
  Wohnungsgesellschaft Große Lodden mbH, Aufsichtsr at, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied  
 
Buddenbäumer, Heinz Georg (Dipl.-Agraringenieur) 
 
 Euregio, Verbandsversammlung, Stellv. stimmberechtigt es Mitglied  
 Zweckverband Schienenpersonennahverkehr, Verbandsve rsammlung, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied  
 Messe und Congress Centrum Halle Münsterland GmbH,  Aufsichtsrat, Ordentliches stimmberechtigtes 
Mitglied  
 Sparkasse Münsterland-Ost, Zweckverbandsversammlung , Stellv. stimmberechtigtes Mitglied  
 Euregio-Rat, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied  
 
Bühl, Astrid (Schulleiterin) 
 
 Klarastift Service GmbH, Aufsichtsrat, Stellv. stimm berechtigtes Mitglied  
 Sparkasse Münsterland-Ost, Zweckverbandsversammlung , Stellv. stimmberechtigtes Mitglied  
 Wohnungsgesellschaft Große Lodden mbH, Aufsichtsra t, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied  
 Altenzentrum Klarastift gGmbH, Aufsichtsrat, Stellv . stimmberechtigtes Mitglied

 Ambulante Dienste Klarastift GmbH, Aufsichtsrat, St ellv. stimmberechtigtes Mitglied  
 Wohn+Stadtbau GmbH, Aufsichtsrat, Stellv. stimmberec htigtes Mitglied  
 Messe und Congress Centrum Halle Münsterland GmbH,  Aufsichtsrat, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied  
 Westfälische Bauindustrie GmbH, Aufsichtsrat, Stellv . stimmberechtigtes Mitglied  
 Sozialholding Klarastift GmbH, Aufsichtsrat, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied  
 Stadtwerke Münster GmbH, Aufsichtsrat, Ordentliches  stimmberechtigtes Mitglied 
 
Bürger, Annika (Wissenschaftliche Mitarbeiterin) 
 
 Westfälische Bauindustrie GmbH, Aufsichtsrat, Orden tliches stimmberechtigtes Mitglied 
 Wohn+Stadtbau GmbH, Aufsichtsrat, Stellv. stimmberec htigtes Mitglied 
 Wohnungsgesellschaft Große Lodden mbH, Aufsichtsra t, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied 
 
Busch, Silke (Verw.-Fachwirtin) 
 
 Altenzentrum Klarastift gGmbH, Aufsichtsrat, Stellv . stimmberechtigtes Mitglied 
 Ambulante Dienste Klarastift GmbH, Aufsichtsrat, St ellv. stimmberechtigtes Mitglied 
 Klarastift Service GmbH, Aufsichtsrat, Stellv. stimm berechtigtes Mitglied 
 Sozialholding Klarastift GmbH, Aufsichtsrat, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied 
 
 
Dr. Dieckmann, Petra (Ärztin) 
 
 Papst-Johannes-Schule, Beirat, Ordentliches stimmbere chtigtes Mitglied 
 Theaterhaus Pumpenhaus gGmbH, Beirat, Stellv. stimmbe rechtigtes Mitglied 
 Westfälischer Zoologischer Garten Münster GmbH, Au fsichtsrat, Ordentliches stimmberechtigtes Mit- 
glied 
 
Dr. Erber, Dietmar (Dipl.-Chemiker) 
 
 Altenzentrum Klarastift gGmbH, Aufsichtsrat, Orden tliches stimmberechtigtes Mitglied 
 Ambulante Dienste Klarastift GmbH, Aufsichtsrat, O rdentliches stimmberechtigtes Mitglied 
 Klarastift Service GmbH, Aufsichtsrat, Ordentliches  stimmberechtigtes Mitglied 
 Sozialholding Klarastift GmbH, Aufsichtsrat, Ordentl iches stimmberechtigtes Mitglied 
 Sparkasse Münsterland-Ost, Zweckverbandsversammlung , Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied 
 Theaterhaus Pumpenhaus gGmbH, Beirat, Ordentliches s timmberechtigtes Mitglied 
 Wirtschaftsförderung Münster GmbH, Aufsichtsrat, O rdentliches stimmberechtigtes Mitglied  
 
Feldmann, Doris (Dipl.-Sozialpädagogin) 
 
 Papst-Johannes-Schule, Beirat, Ordentliches stimmbere chtigtes Mitglied 
 Sparkasse Münsterland-Ost, Zweckverbandsversammlung , Stellv. stimmberechtigtes Mitglied 
 Verbraucherberatungsstelle Münster, Beirat, Stellv. s timmberechtigtes Mitglied 
 
Gebker, Jan (Verwaltungsangestellter) 
 
 AirportPark FMO GmbH, Aufsichtsrat, Ordentliches st immberechtigtes Mitglied 
 Altenzentrum Klarastift gGmbH, Aufsichtsrat, Stellv . stimmberechtigtes Mitglied

 Ambulante Dienste Klarastift GmbH, Aufsichtsrat, St ellv. stimmberechtigtes Mitglied 
 Klarastift Service GmbH, Aufsichtsrat, Stellv. stimm berechtigtes Mitglied 
 Sozialholding Klarastift GmbH, Aufsichtsrat, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied 
 Sparkasse Münsterland-Ost, Zweckverbandsversammlung , Stellv. stimmberechtigtes Mitglied 
 Verbraucherberatungsstelle Münster, Beirat, Stellv. s timmberechtigtes Mitglied 
 
Geuking, Katharina (Rechtliche Betreuerin) 
 
 Altenzentrum Klarastift gGmbH, Aufsichtsrat, Stellv . stimmberechtigtes Mitglied 
 Ambulante Dienste Klarastift GmbH, Aufsichtsrat, St ellv. stimmberechtigtes Mitglied 
 Klarastift Service GmbH, Aufsichtsrat, Stellv. stimm berechtigtes Mitglied 
 Messe und Congress Centrum Halle Münsterland GmbH,  Aufsichtsrat, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied 
 Sozialholding Klarastift GmbH, Aufsichtsrat, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied 
 Sparkasse Münsterland-Ost, Zweckverbandsversammlung , Stellv. stimmberechtigtes Mitglied 
 Verbraucherberatungsstelle Münster, Beirat, Ordentli ches stimmberechtigtes Mitglied 
 Wohn+Stadtbau GmbH, Aufsichtsrat, Ordentliches stim mberechtigtes Mitglied 
 Wohnungsgesellschaft Große Lodden mbH, Aufsichtsra t, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied 
 
Glomb, Matthias (Lehramtsreferendar) 
 
 Westfälische Bauindustrie GmbH, Aufsichtsrat, Orden tliches stimmberechtigtes Mitglied 
 
Goldbeck, Helene (Geschäftsführerin) 
 
 Sparkasse Münsterland-Ost, Zweckverbandsversammlung , Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied 
 
Gotthal, Sven (Angestellter) 
 
 Deutsche Sektion des Rates der Gemeinden und Regio nen Europas - Ausschuss für kommunale Ent- 
wicklungszusammenarbeit, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied 
 Konferenz Alter und Pflege, Stellv. stimmberechtigtes  Mitglied 
 Messe und Congress Centrum Halle Münsterland GmbH,  Aufsichtsrat, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied 
 Sparkasse Münsterland-Ost, Zweckverbandsversammlung , Stellv. stimmberechtigtes Mitglied 
 Westfälische Bauindustrie GmbH, Aufsichtsrat, Orden tliches stimmberechtigtes Mitglied 
 
Götting, Heinrich (Kaufmann) 
 
 Euregio, Verbandsversammlung, Ordentliches stimmbere chtigtes Mitglied 
 Messe und Congress Centrum Halle Münsterland GmbH,  Aufsichtsrat, Ordentliches stimmberechtigtes 
Mitglied 
 Sparkasse Münsterland-Ost, Zweckverbandsversammlung , Stellv. stimmberechtigtes Mitglied 
 Verbraucherberatungsstelle Münster, Beirat, Ordentli ches stimmberechtigtes Mitglied 
 Wirtschaftsförderung Münster GmbH, Aufsichtsrat, O rdentliches stimmberechtigtes Mitglied 
 
Grau, Hendrik (Geschäftsführer) 
 
 Altenzentrum Klarastift gGmbH, Aufsichtsrat, Orden tliches stimmberechtigtes Mitglied 
 Ambulante Dienste Klarastift GmbH, Aufsichtsrat, O rdentliches stimmberechtigtes Mitglied 
 Euregio, Verbandsversammlung, Stellv. stimmberechtigt es Mitglied

 Euregio-Rat, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied 
 Flughafen Münster-Osnabrück GmbH, Aufsichtsrat, Or dentliches stimmberechtigtes Mitglied 
 Klarastift Service GmbH, Aufsichtsrat, Ordentliches  stimmberechtigtes Mitglied 
 Münsterland e. V., Aufsichtsrat, Stellv. stimmberech tigtes Mitglied 
 Münsterland e. V., Mitgliederversammlung, Stellv. st immberechtigtes Mitglied 
 Sozialholding Klarastift GmbH, Aufsichtsrat, Ordentl iches stimmberechtigtes Mitglied 
 Wirtschaftsförderung Münster GmbH, Aufsichtsrat, O rdentliches stimmberechtigtes Mitglied 
 
Greefrath, Carmen (Konrektorin) 
 
 CeNTech GmbH, Aufsichtsrat, Stellv. stimmberechtigt es Mitglied 
 Technologieförderung Münster GmbH, Aufsichtsrat, St ellv. stimmberechtigtes Mitglied 
 Westfälischer Zoologischer Garten Münster GmbH, Au fsichtsrat, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied 
 
Hagemann, Philipp (Rechtsanwalt) 
 
 Euregio, Verbandsversammlung, Stellv. stimmberechtigt es Mitglied 
 Euregio-Rat, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied 
 Messe und Congress Centrum Halle Münsterland GmbH,  Aufsichtsrat, Ordentliches stimmberechtigtes 
Mitglied 
 Westfälischer Zoologischer Garten Münster GmbH, Au fsichtsrat, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied 
 
Halberstadt, Richard-Michael (Rentner) 
 
 Wohnungsgesellschaft Große Lodden mbH, Aufsichtsra t, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied  
 Wohn+Stadtbau GmbH, Aufsichtsrat, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied  
 
Hartmann, Gilbert (Bankkaufmann) 
 CeNTech GmbH, Aufsichtsrat, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied  
 
Heinemann, Jens Christian (Kaufmännisch/Technischer Sachbearbeiter) 
 
 Ambulante Dienste Klarastift GmbH, Aufsichtsrat, O rdentliches stimmberechtigtes Mitglied  
 Klarastift Service GmbH, Aufsichtsrat, Ordentliches  stimmberechtigtes Mitglied  
 Sozialholding Klarastift GmbH, Aufsichtsrat, Ordentl iches stimmberechtigtes Mitglied  
 Euregio-Rat, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied  
 CeNTech GmbH, Aufsichtsrat, Vorsitzender 
 Technologieförderung Münster GmbH, Aufsichtsrat, St ellv. Vorsitzende/r 
 Euregio, Verbandsversammlung, Stellv. stimmberechtigt es Mitglied  
 Altenzentrum Klarastift gGmbH, Aufsichtsrat, Orden tliches stimmberechtigtes Mitglied  
 Wirtschaftsförderung Münster GmbH, Aufsichtsrat, O rdentliches stimmberechtigtes Mitglied  
 Sparkasse Münsterland-Ost, Zweckverbandsversammlung, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied  
 
Heinz-Fischer, Jule (Studentin) 
 
 Papst-Johannes-Schule, Beirat, Stellv. stimmberechtigt es Mitglied 
 Sparkasse Münsterland-Ost, Zweckverbandsversammlung , Stellv. stimmberechtigtes Mitglied 
 Westfälische Bauindustrie GmbH, Aufsichtsrat, Stellv . stimmberechtigtes Mitglied

 Wirtschaftsförderung Münster GmbH, Aufsichtsrat, O rdentliches stimmberechtigtes Mitglied 
 
Herbermann, Anne Kathrin (Dozentin/Bildungsreferentin) 
 
 AirportPark FMO GmbH, Aufsichtsrat, Stellv. stimmber echtigtes Mitglied 
 Deutsche Sektion des Rates der Gemeinden und Regio nen Europas - Ausschuss für kommunale Ent- 
wicklungszusammenarbeit, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied 
 Deutsche Sektion des Rates der Gemeinden und Regio nen Europas - Deutsch-Französischer Aus- 
schuss, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied 
 Euregio, Verbandsversammlung, Ordentliches stimmbere chtigtes Mitglied 
 Euregio-Rat, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglie d 
 Flughafen Münster-Osnabrück GmbH, Aufsichtsrat, Ste llv. stimmberechtigtes Mitglied 
 Gewerbepark Münster-Loddenheide (GML) GmbH, Fachbe irat, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied 
 Messe und Congress Centrum Halle Münsterland GmbH,  Aufsichtsrat, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied 
 Sparkasse Münsterland-Ost, Zweckverbandsversammlung , Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied 
 Technologieförderung Münster GmbH, Aufsichtsrat, O rdentliches stimmberechtigtes Mitglied 
 Wirtschaftsförderung Münster GmbH, Aufsichtsrat, O rdentliches stimmberechtigtes Mitglied 
 
Herbstmann, Leon (Student) 
 
 Westfälischer Zoologischer Garten Münster GmbH, Au fsichtsrat, Ordentliches stimmberechtigtes Mit- 
glied 
 
 
Herwig, Marius (Geschäftsführer) 
 
 Euregio, Verbandsversammlung, Ordentliches stimmbere chtigtes Mitglied  
 Sparkasse Münsterland-Ost, Zweckverbandsversammlung , Stellv. stimmberechtigtes Mitglied  
 Euregio-Rat, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied 
 Messe und Congress Centrum Halle Münsterland GmbH,  Aufsichtsrat, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied 
 Westfälischer Zoologischer Garten Münster GmbH, Au fsichtsrat, Ordentliches stimmberechtigtes Mit- 
glied 
 
Dr. Jäger, Cornelia (Referentin) 
 
 Euregio, Verbandsversammlung, Stellv. stimmberechtigt es Mitglied  
 Westfälische Bauindustrie GmbH, Aufsichtsrat, Stellv . stimmberechtigtes Mitglied  
 Euregio-Rat, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied 
 
Jainta, Tobias (Wissenschaftlicher Mitarbeiter) 
 
 Euregio, Verbandsversammlung, Stellv. stimmberechtigt es Mitglied 
 Euregio-Rat, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied 
 Sparkasse Münsterland-Ost, Zweckverbandsversammlung , Stellv. stimmberechtigtes Mitglied 
 Theaterhaus Pumpenhaus gGmbH, Beirat, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied  
 Westfälischer Zoologischer Garten Münster GmbH, Aufsichtsrat, Ordentliches stimmberechtigtes Mit- 
glied

Joksch, Gerhard (Stadtplaner, Berater) 
 
 Zweckverband Nahverkehr Westfalen-Lippe, Verbandsve rsammlung, Ordentliches stimmberechtigtes 
Mitglied  
 Zweckverband Schienenpersonennahverkehr, Verbandsve rsammlung, Ordentliches stimmberechtigtes 
Mitglied  
 Deutsche Sektion des Rates der Gemeinden und Regionen Europas - Deutsch-Französischer Aus- 
schuss, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied  
 
Dr. Jung, Michael (Studienrat) 
 
 Messe und Congress Centrum Halle Münsterland GmbH,  Aufsichtsrat, Ordentliches stimmberechtigtes 
Mitglied  
 Flughafen Münster-Osnabrück GmbH, Aufsichtsrat, Or dentliches stimmberechtigtes Mitglied  
 Sparkasse Münsterland-Ost, Zweckverbandsversammlung, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied  
 
Kattentidt, Christoph (Dipl.-Sozialarbeiter) 
 
 Altenzentrum Klarastift gGmbH, Aufsichtsrat, Stellv . stimmberechtigtes Mitglied 
 Ambulante Dienste Klarastift GmbH, Aufsichtsrat, St ellv. stimmberechtigtes Mitglied 
 Klarastift Service GmbH, Aufsichtsrat, Stellv. stimm berechtigtes Mitglied 
 Messe und Congress Centrum Halle Münsterland GmbH, Aufsichtsrat, Ordentliches stimmberechtigtes 
Mitglied  
 Münsterland e. V., Mitgliederversammlung, Stellv. st immberechtigtes Mitglied 
 Papst-Johannes-Schule, Beirat, Stellv. stimmberechtigt es Mitglied 
 Sozialholding Klarastift GmbH, Aufsichtsrat, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied 
 Sparkasse Münsterland-Ost, Zweckverbandsversammlung , Stellv. stimmberechtigtes Mitglied 
 Westfälischer Zoologischer Garten Münster GmbH, Au fsichtsrat, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied  
 
Kemper, Anette (Lehrerin) 
 
 Sparkasse Münsterland-Ost, Zweckverbandsversammlung , Stellv. stimmberechtigtes Mitglied  
 Euregio, Verbandsversammlung, Stellv. stimmberechtigt es Mitglied  
 Euregio-Rat, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied  
 
Kersting, Mathias (Betriebswirt) 
 
 Technologieförderung Münster GmbH, Aufsichtsrat, O rdentliches stimmberechtigtes Mitglied  
 CeNTech GmbH, Aufsichtsrat, Ordentliches stimmbere chtigtes Mitglied 
 Gewerbepark Münster-Loddenheide (GML) GmbH, Fachbe irat, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied  
 Sozialholding Klarastift GmbH, Aufsichtsrat, Vorsitz ender  
 Zweckverband Schienenpersonennahverkehr, Verbandsve rsammlung, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied  
 Ambulante Dienste Klarastift GmbH, Aufsichtsrat, Vo rsitzender  
 Altenzentrum Klarastift gGmbH, Aufsichtsrat, Vorsit zender  
 Sparkasse Münsterland-Ost, Zweckverbandsversammlung , Stellv. stimmberechtigtes Mitglied  
 AirportPark FMO GmbH, Aufsichtsrat, Ordentliches st immberechtigtes Mitglied  
 Wirtschaftsförderung Münster GmbH, Aufsichtsrat, Vo rsitzender 
 Klarastift Service GmbH, Aufsichtsrat, Vorsitzender

Kirgil, Fatma (Dolmetscherin) 
 
 Westfälische Bauindustrie GmbH, Aufsichtsrat, Stellv . stimmberechtigtes Mitglied  
 Wirtschaftsförderung Münster GmbH, Aufsichtsrat, O rdentliches stimmberechtigtes Mitglied  
 Sparkasse Münsterland-Ost, Zweckverbandsversammlung , Stellv. stimmberechtigtes Mitglied  
 Messe und Congress Centrum Halle Münsterland GmbH,  Aufsichtsrat, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied  
 
Kirsch, Lia (Studentin) 
 
 Theaterhaus Pumpenhaus gGmbH, Beirat, Stellv. stimmbe rechtigtes Mitglied 
 Wohnungsgesellschaft Große Lodden mbH, Aufsichtsra t, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied 
 
Kleine-Borgmann, Bruno (Lehrer am Berufskolleg a. D.) 
 
 Papst-Johannes-Schule, Beirat, Stellv. stimmberechtigt es Mitglied  
 Sparkasse Münsterland-Ost, Zweckverbandsversammlung , Stellv. stimmberechtigtes Mitglied  
 
Dr. Klenner, Michael (Biologe/Oberlandwirtschaftsrat) 
 
 Gewerbepark Münster-Loddenheide (GML) GmbH, Fachbe irat, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied  
 Technologieförderung Münster GmbH, Aufsichtsrat, O rdentliches stimmberechtigtes Mitglied 
 Theaterhaus Pumpenhaus gGmbH, Beirat, Stellv. stimmbe rechtigtes Mitglied  
 
Kleyboldt, Michael (Studiendirektor) 
 
 Stadtwerke Münster GmbH, Aufsichtsrat, Ordentliches  stimmberechtigtes Mitglied  
 Zweckverband Schienenpersonennahverkehr, Verbandsve rsammlung, Ordentliches stimmberechtigtes 
Mitglied 
 Messe und Congress Centrum Halle Münsterland GmbH, Aufsichtsrat, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied  
 
Koch, Marianne (Geschäftsführende Gesellschafterin/Unternehmerin) 
 
 Westfälische Bauindustrie GmbH, Aufsichtsrat, Orden tliches stimmberechtigtes Mitglied  
 Wirtschaftsförderung Münster GmbH, Aufsichtsrat, St ellv. stimmberechtigtes Mitglied  
 Sparkasse Münsterland-Ost, Zweckverbandsversammlung, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied  
 
Köhn, Raimund (Soziologe) 
 
 Westfälische Bauindustrie GmbH, Aufsichtsrat, Stellv . stimmberechtigtes Mitglied  
 Sparkasse Münsterland-Ost, Zweckverbandsversammlung , Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied  
 
Kollmann, Thomas (Angestellter) 
 
 Wohnungsgesellschaft Große Lodden mbH, Aufsichtsra t, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied  
 Klarastift Service GmbH, Aufsichtsrat, Ordentliches  stimmberechtigtes Mitglied  
 Sparkasse Münsterland-Ost, Zweckverbandsversammlung , Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied   
 Altenzentrum Klarastift gGmbH, Aufsichtsrat, Orden tliches stimmberechtigtes Mitglied  
 Wohn+Stadtbau GmbH, Aufsichtsrat, Stellv. stimmberec htigtes Mitglied

 Verbraucherberatungsstelle Münster, Beirat, Ordentli ches stimmberechtigtes Mitglied  
 Sozialholding Klarastift GmbH, Aufsichtsrat, Ordentl iches stimmberechtigtes Mitglied  
 Ambulante Dienste Klarastift GmbH, Aufsichtsrat, O rdentliches stimmberechtigtes Mitglied  
 Papst-Johannes-Schule, Beirat, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied  
 Konferenz Alter und Pflege, Ordentliches stimmberech tigtes Mitglied  
 Euregio, Verbandsversammlung, Ordentliches stimmbere chtigtes Mitglied 
 Euregio-Rat, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglie d 
 
Dr. Korte, Robin (Lebensmittelchemiker) 
 
 Altenzentrum Klarastift gGmbH, Aufsichtsrat, Stellv . stimmberechtigtes Mitglied 
 Ambulante Dienste Klarastift GmbH, Aufsichtsrat, St ellv. stimmberechtigtes Mitglied 
 Klarastift Service GmbH, Aufsichtsrat, Stellv. stimm berechtigtes Mitglied 
 Sozialholding Klarastift GmbH, Aufsichtsrat, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied 
 Sparkasse Münsterland-Ost, Zweckverbandsversammlung , Stellv. stimmberechtigtes Mitglied 
 Stadtwerke Münster GmbH, Aufsichtsrat, Ordentliches  stimmberechtigtes Mitglied 
 
Kremer, Ingrid (Bauassessorin) 
 
 Euregio, Verbandsversammlung, Stellv. stimmberechtigt es Mitglied 
 Euregio-Rat, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied 
 Sparkasse Münsterland-Ost, Zweckverbandsversammlung , Stellv. stimmberechtigtes Mitglied 
 Westfälische Bauindustrie GmbH, Aufsichtsrat, Stellv . stimmberechtigtes Mitglied 
 Wohn+Stadtbau GmbH, Aufsichtsrat, Ordentliches stim mberechtigtes Mitglied 
 Wohnungsgesellschaft Große Lodden mbH, Aufsichtsra t, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied 
 
Kubig-Steltig, Gabriele (Dipl.-Kauffrau, selbständig) 
 
 Wirtschaftsförderung Münster GmbH, Aufsichtsrat, O rdentliches stimmberechtigtes Mitglied  
 Messe und Congress Centrum Halle Münsterland GmbH,  Aufsichtsrat, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied  
 CeNTech GmbH, Aufsichtsrat, Stellv. stimmberechtigt es Mitglied  
 Sparkasse Münsterland-Ost, Zweckverbandsversammlung , Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied  
 Gewerbepark Münster-Loddenheide (GML) GmbH, Fachbe irat, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied  
 Technologieförderung Münster GmbH, Aufsichtsrat, St ellv. stimmberechtigtes Mitglied  
 Westfälischer Zoologischer Garten Münster GmbH, Au fsichtsrat, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied  
 AirportPark FMO GmbH, Aufsichtsrat, Stellv. stimmber echtigtes Mitglied  
 Euregio, Verbandsversammlung, Ordentliches stimmbere chtigtes Mitglied 
 Euregio-Rat, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied 
 
Leiße, Jan (Immobilienmakler) 
 
 Theaterhaus Pumpenhaus gGmbH, Beirat, Stellv. stimmbe rechtigtes Mitglied  
 Deutsche Sektion des Rates der Gemeinden und Regio nen Europas - Deutsch-Französischer Aus- 
schuss, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied  
 Westfälischer Zoologischer Garten Münster GmbH, Au fsichtsrat, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied  
 Münsterland e. V., Mitgliederversammlung, Ordentlic hes stimmberechtigtes Mitglied  
 Flughafen Münster-Osnabrück GmbH, Aufsichtsrat, Ste llv. stimmberechtigtes Mitglied  
 Münsterland e. V., Aufsichtsrat, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied

Leschniok, Stefan (Rechtsanwalt) 
 
 Sparkasse Münsterland-Ost, Zweckverbandsversammlung , Stellv. stimmberechtigtes Mitglied  
 Verbraucherberatungsstelle Münster, Beirat, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied  
 Wirtschaftsförderung Münster GmbH, Aufsichtsrat, St ellv. stimmberechtigtes Mitglied 
 
Lichtenstein van Lengerich, Babette (Unternehmerin) 
 
 Wirtschaftsförderung Münster GmbH, Aufsichtsrat, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied  
 Konferenz Alter und Pflege, Stellv. stimmberechtigtes  Mitglied 
 Papst-Johannes-Schule, Beirat, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied  
 
Liekefedt, Hedwig (Lehrerin) 
 
 Wohn+Stadtbau GmbH, Aufsichtsrat, Stellv. stimmberec htigtes Mitglied  
 Zweckverband Schienenpersonennahverkehr, Verbandsve rsammlung, Ordentliches stimmberechtigtes 
Mitglied  
 Wohnungsgesellschaft Große Lodden mbH, Aufsichtsra t, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied 
 Sparkasse Münsterland-Ost, Zweckverbandsversammlung , Stellv. stimmberechtigtes Mitglied 
 
Loschelder, Christel (Erzieherin, Traumapädagogin) 
 
 Sozialholding Klarastift GmbH, Aufsichtsrat, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied  
 Konferenz Alter und Pflege, Ordentliches stimmberech tigtes Mitglied  
 Ambulante Dienste Klarastift GmbH, Aufsichtsrat, St ellv. stimmberechtigtes Mitglied  
 Klarastift Service GmbH, Aufsichtsrat, Stellv. stimm berechtigtes Mitglied  
 Altenzentrum Klarastift gGmbH, Aufsichtsrat, Stellv . stimmberechtigtes Mitglied  
 Verbraucherberatungsstelle Münster, Beirat, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied  
 
 
Dr. Lücke, Martin (Tierarzt) 
 
 Sparkasse Münsterland-Ost, Zweckverbandsversammlung , Stellv. stimmberechtigtes Mitglied 
 Westfälischer Zoologischer Garten Münster GmbH, Au fsichtsrat, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied 
 Wohn+Stadtbau GmbH, Aufsichtsrat, Stellv. stimmberec htigtes Mitglied 
 Wohnungsgesellschaft Große Lodden mbH, Aufsichtsra t, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied 
 Westfälische Bauindustrie GmbH, Aufsichtsrat, Orden tliches stimmberechtigtes Mitglied 
 
Mayweg, Bernd (Beamter) 
 
 Euregio, Verbandsversammlung, Stellv. stimmberechtigt es Mitglied 
 Wirtschaftsförderung Münster GmbH, Aufsichtsrat, St ellv. stimmberechtigtes Mitglied 
 Sparkasse Münsterland-Ost, Zweckverbandsversammlung , Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied 
 Verbraucherberatungsstelle Münster, Beirat, Stellv. s timmberechtigtes Mitglied 
 Wohn+Stadtbau GmbH, Aufsichtsrat, Ordentliches stim mberechtigtes Mitglied 
 Wohnungsgesellschaft Große Lodden mbH, Aufsichtsra t, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied

Möllemann-Appelhoff, Carola (Studienrätin) 
 
 Sparkasse Münsterland-Ost, Zweckverbandsversammlung , Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied  
 Westfälischer Zoologischer Garten Münster GmbH, Au fsichtsrat, Ordentliches stimmberechtigtes Mit- 
glied  
 Wirtschaftsförderung Münster GmbH, Aufsichtsrat, O rdentliches stimmberechtigtes Mitglied  
 Wohn+Stadtbau GmbH, Aufsichtsrat, Stellv. stimmberec htigtes Mitglied  
 Verbraucherberatungsstelle Münster, Beirat, Stellv. s timmberechtigtes Mitglied 
 Technologieförderung Münster GmbH, Aufsichtsrat, St ellv. stimmberechtigtes Mitglied  
 Wohnungsgesellschaft Große Lodden mbH, Aufsichtsrat, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied  
 
Dr. Möllenhoff, Ulrich (Rechtsanwalt) 
 
 Stadtwerke Münster GmbH, Aufsichtsrat, Ordentliches  stimmberechtigtes Mitglied 
 Wirtschaftsförderung Münster GmbH, Aufsichtsrat, St ellv. stimmberechtigtes Mitglied 
 Euregio, Verbandsversammlung, Ordentliches stimmbere chtigtes Mitglied 
 Sparkasse Münsterland-Ost, Zweckverbandsversammlung , Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied 
 Euregio-Rat, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglie d 
 
Möllers, Jutta (Dipl.-Pädagogin) 
 
 Sparkasse Münsterland-Ost, Zweckverbandsversammlung, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied  
 
Möltgen, Jörn (EU-Referent) 
 
 Wirtschaftsförderung Münster GmbH, Aufsichtsrat, St ellv. stimmberechtigtes Mitglied  
 Westfälische Bauindustrie GmbH, Aufsichtsrat, Stellv . stimmberechtigtes Mitglied  
 Westfälischer Zoologischer Garten Münster GmbH, Au fsichtsrat, Ordentliches stimmberechtigtes Mit- 
glied  
 Sparkasse Münsterland-Ost, Zweckverbandsversammlung, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied  
  
Neumann, Hans (Dachdeckermeister) 
 
 Wohn+Stadtbau GmbH, Aufsichtsrat, Ordentliches stim mberechtigtes Mitglied  
 Wohnungsgesellschaft Große Lodden mbH, Aufsichtsrat, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied  
 
Nicklas, Andreas (Rechtsanwalt) 
 
 Gewerbepark Münster-Loddenheide (GML) GmbH, Fachbe irat, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied 
 Euregio-Rat, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglie d  
 Euregio, Verbandsversammlung, Ordentliches stimmbere chtigtes Mitglied  
 Sparkasse Münsterland-Ost, Zweckverbandsversammlung, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied  
 Deutsche Sektion des Rates der Gemeinden und Regio nen Europas - Deutsch-Französischer Aus- 
schuss, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied 
 
Dr. Ozan, Didem (Fachfrau für Öffentlichkeitsarbeit/Redakteurin) 
 
 Verbraucherberatungsstelle Münster, Beirat, Stellv. s timmberechtigtes Mitglied  
 Wirtschaftsförderung Münster GmbH, Aufsichtsrat, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied

Pasch, Tim (Wissenschaftlicher Mitarbeiter) 
 
 Sparkasse Münsterland-Ost, Zweckverbandsversammlung , Stellv. stimmberechtigtes Mitglied 
 Technologieförderung Münster GmbH, Aufsichtsrat, O rdentliches stimmberechtigtes Mitglied  
 
Peitzmeier, Martin (Geschäftsführer) 
 
 Sparkasse Münsterland-Ost, Zweckverbandsversammlung , Stellv. stimmberechtigtes Mitglied 
 Flughafen Münster-Osnabrück GmbH, Aufsichtsrat, Ste llv. stimmberechtigtes Mitglied 
 
Peters, Carsten (Geschäftsführer) 
 
 AirportPark FMO GmbH, Aufsichtsrat, Ordentliches st immberechtigtes Mitglied  
 Zweckverband Schienenpersonennahverkehr, Verbandsve rsammlung, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied  
 Gewerbepark Münster-Loddenheide (GML) GmbH, Fachbe irat, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied  
 Wirtschaftsförderung Münster GmbH, Aufsichtsrat, O rdentliches stimmberechtigtes Mitglied  
 Technologieförderung Münster GmbH, Aufsichtsrat, V orsitzender 
 Messe und Congress Centrum Halle Münsterland GmbH,  Aufsichtsrat, Ordentliches stimmberechtigtes 
Mitglied  
 Euregio-Rat, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglie d  
 Flughafen Münster-Osnabrück GmbH, Aufsichtsrat, Or dentliches stimmberechtigtes Mitglied  
 Euregio, Verbandsversammlung, Ordentliches stimmbere chtigtes Mitglied  
 Sparkasse Münsterland-Ost, Zweckverbandsversammlung , Stellv. stimmberechtigtes Mitglied  
 Münsterland e. V., Mitgliederversammlung, Ordentlic hes stimmberechtigtes Mitglied  
 Stadtwerke Münster GmbH, Aufsichtsrat, Ordentliches  stimmberechtigtes Mitglied  
 
Philipp, Ortrud (Geschäftsführerin) 
 
 Wohn+Stadtbau GmbH, Aufsichtsrat, Stellv. stimmberec htigtes Mitglied 
 Wohnungsgesellschaft Große Lodden mbH, Aufsichtsra t, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied 
 Wirtschaftsförderung Münster GmbH, Aufsichtsrat, St ellv. stimmberechtigtes Mitglied 
 Sozialholding Klarastift GmbH, Aufsichtsrat, Ordentl iches stimmberechtigtes Mitglied 
 Altenzentrum Klarastift gGmbH, Aufsichtsrat, Orden tliches stimmberechtigtes Mitglied 
 Ambulante Dienste Klarastift GmbH, Aufsichtsrat, O rdentliches stimmberechtigtes Mitglied 
 Verbraucherberatungsstelle Münster, Beirat, Ordentli ches stimmberechtigtes Mitglied 
 Altenzentrum Klarastift gGmbH, Aufsichtsrat, Orden tliches stimmberechtigtes Mitglied 
 Sozialholding Klarastift GmbH, Aufsichtsrat, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied 
 Westfälische Bauindustrie GmbH, Aufsichtsrat, Stellv . stimmberechtigtes Mitglied 
 Klarastift Service GmbH, Aufsichtsrat, Stellv. stimm berechtigtes Mitglied 
 Altenzentrum Klarastift gGmbH, Aufsichtsrat, Stellv . stimmberechtigtes Mitglied 
 
Powroznik, Pascal (Studienrat) 
 
 Papst-Johannes-Schule, Beirat, Ordentliches stimmbere chtigtes Mitglied  
 Sparkasse Münsterland-Ost, Zweckverbandsversammlung , Stellv. stimmberechtigtes Mitglied

Praetzel, Leandra (Wissenschaftliche Mitarbeiterin) 
 
 CeNTech GmbH, Aufsichtsrat, Stellv. stimmberechtigt es Mitglied 
 
Reiners, Otto (Referatsleiter) 
 
 Verbraucherberatungsstelle Münster, Beirat, Stellv. s timmberechtigtes Mitglied  
 Sparkasse Münsterland-Ost, Zweckverbandsversammlung , Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied  
 Gewerbepark Münster-Loddenheide (GML) GmbH, Fachbe irat, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied  
 Messe und Congress Centrum Halle Münsterland GmbH,  Aufsichtsrat, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied  
 Wohn+Stadtbau GmbH, Aufsichtsrat, Stellv. stimmberec htigtes Mitglied  
 Wohnungsgesellschaft Große Lodden mbH, Aufsichtsra t, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied  
 Wirtschaftsförderung Münster GmbH, Aufsichtsrat, O rdentliches stimmberechtigtes Mitglied  
 
Reismann, Karin (Rentnerin) 
 
 Münsterland e. V., Mitgliederversammlung, Stellv. st immberechtigtes Mitglied  
 Euregio, Verbandsversammlung, Ordentliches stimmbere chtigtes Mitglied  
 Euregio-Rat, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglie d  
 Sparkasse Münsterland-Ost, Zweckverbandsversammlung , Stellv. stimmberechtigtes Mitglied 
 
Reuter, Jürgen (Architekt) 
 
 Westfälische Bauindustrie GmbH, Aufsichtsrat, Stellv . stimmberechtigtes Mitglied  
 Westfälischer Zoologischer Garten Münster GmbH, Au fsichtsrat, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied  
 Wohnungsgesellschaft Große Lodden mbH, Aufsichtsra t, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied  
 Wohn+Stadtbau GmbH, Aufsichtsrat, Ordentliches stim mberechtigtes Mitglied 
 
Rietenberg, Sylvia (Sozialarbeiterin) 
 
 Stadtwerke Münster GmbH, Aufsichtsrat, Ordentliches  stimmberechtigtes Mitglied  
 Ambulante Dienste Klarastift GmbH, Aufsichtsrat, St ellv. stimmberechtigtes Mitglied  
 Klarastift Service GmbH, Aufsichtsrat, Stellv. stimm berechtigtes Mitglied  
 Sozialholding Klarastift GmbH, Aufsichtsrat, Ordentl iches stimmberechtigtes Mitglied   
 Altenzentrum Klarastift gGmbH, Aufsichtsrat , Stell v. stimmberechtigtes Mitglied 
 Wohnungsgesellschaft Große Lodden mbH, Aufsichtsra t, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied 
 
Rosenau, Klaus (Lehrer) 
 
 Wirtschaftsförderung Münster GmbH, Aufsichtsrat, O rdentliches stimmberechtigtes Mitglied  
 Sparkasse Münsterland-Ost, Zweckverbandsversammlung , Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied  
 Euregio, Verbandsversammlung, Ordentliches stimmbere chtigtes Mitglied 
 Euregio-Rat, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglie d 
 
Sagel, Rüdiger (Dipl.-Ingenieur) 
 
 Stadtwerke Münster GmbH, Aufsichtsrat, Ordentliches  stimmberechtigtes Mitglied  
 Klarastift Service GmbH, Aufsichtsrat, Ordentliches  stimmberechtigtes Mitglied

 Zweckverband Schienenpersonennahverkehr, Verbandsve rsammlung, Ordentliches stimmberechtigtes 
Mitglied 
 Ambulante Dienste Klarastift GmbH, Aufsichtsrat, O rdentliches stimmberechtigtes Mitglied  
 Wohnungsgesellschaft Große Lodden mbH, Aufsichtsra t, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied  
 Sozialholding Klarastift GmbH, Aufsichtsrat, Ordentl iches stimmberechtigtes Mitglied  
 Wohn+Stadtbau GmbH, Aufsichtsrat, Ordentliches stim mberechtigtes Mitglied  
 Verbraucherberatungsstelle Münster, Beirat, Stellv. s timmberechtigtes Mitglied  
 Westfälische Bauindustrie GmbH, Aufsichtsrat, Orden tliches stimmberechtigtes Mitglied  
 Sparkasse Münsterland-Ost, Zweckverbandsversammlung , Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied  
 Theaterhaus Pumpenhaus gGmbH, Beirat, Stellv. stimmbe rechtigtes Mitglied  
 Euregio, Verbandsversammlung, Stellv. stimmberechtigt es Mitglied  
 Altenzentrum Klarastift gGmbH, Aufsichtsrat, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied  
 
Schat, Mustafa (Dipl.-Wirt.Ing., Dipl.-Ing. Maschinenbau) 
 
 Westfälische Bauindustrie GmbH, Aufsichtsrat, Orden tliches stimmberechtigtes Mitglied 
 
Schliemann, Josef (Gemeindedirektor a. D.) 
 
 Zweckverband Schienenpersonennahverkehr, Verbandsve rsammlung, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied  
 Wohn+Stadtbau GmbH, Aufsichtsrat, Stellv. stimmberec htigtes Mitglied  
 ReLiGIO - Westfälisches Museum für religiöse Kultur  GmbH, Verwaltungsrat, Ordentliches stimmberech- 
tigtes Mitglied  
 Wirtschaftsförderung Münster GmbH, Aufsichtsrat, St ellv. stimmberechtigtes Mitglied  
 Ambulante Dienste Klarastift GmbH, Aufsichtsrat, O rdentliches stimmberechtigtes Mitglied  
 Wohnungsgesellschaft Große Lodden mbH, Aufsichtsra t, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied  
 Altenzentrum Klarastift gGmbH, Aufsichtsrat , Orde ntliches stimmberechtigtes Mitglied  
 Sozialholding Klarastift GmbH, Aufsichtsrat, Ordentl iches stimmberechtigtes Mitglied  
 Klarastift Service GmbH, Aufsichtsrat, Ordentliches  stimmberechtigtes Mitglied 
 
Schulz, Christine (Geschäftsführerin) 
 
 Sparkasse Münsterland-Ost, Zweckverbandsversammlung , Stellv. stimmberechtigtes Mitglied 
 Messe und Congress Centrum Halle Münsterland GmbH,  Aufsichtsrat, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied 
 
Schulze Bockeloh, Susanne (Dipl.-Ing. Agrar) 
 
 Münsterland e. V., Aufsichtsrat, Ordentliches stimm berechtigtes Mitglied 
 Münsterland e. V., Mitgliederversammlung, Ordentlic hes stimmberechtigtes Mitglied 
 
Schmanck, Johannes (Selbständig) 
 
 Sparkasse Münsterland-Ost, Zweckverbandsversammlung , Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied  
 Wirtschaftsförderung Münster GmbH, Aufsichtsrat, O rdentliches stimmberechtigtes Mitglied 
 
Schulze Wintzler, Anne (Verbraucherberaterin) 
 
 Altenzentrum Klarastift gGmbH, Aufsichtsrat, Stellv . stimmberechtigtes Mitglied

 Klarastift Service GmbH, Aufsichtsrat, Stellv. stimm berechtigtes Mitglied  
 Sozialholding Klarastift GmbH, Aufsichtsrat, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied  
 Ambulante Dienste Klarastift GmbH, Aufsichtsrat, St ellv. stimmberechtigtes Mitglied 
 
Schwertheim, Marion  
 
 Verbraucherberatungsstelle Münster, Beirat, Stellv. s timmberechtigtes Mitglied  
 
Seyfferth, Petra (Wissenschaftliche Mitarbeiterin) 
 
 Altenzentrum Klarastift gGmbH, Aufsichtsrat , Orde ntliches stimmberechtigtes Mitglied  
 Westfälischer Zoologischer Garten Münster GmbH, Au fsichtsrat, Ordentliches stimmberechtigtes Mit- 
glied  
 Klarastift Service GmbH, Aufsichtsrat, Ordentliches  stimmberechtigtes Mitglied  
 Sparkasse Münsterland-Ost, Zweckverbandsversammlung , Stellv. stimmberechtigtes Mitglied  
 Wohnungsgesellschaft Große Lodden mbH, Aufsichtsra t, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied  
 Wohn+Stadtbau GmbH, Aufsichtsrat, Stellv. stimmberec htigtes Mitglied  
 Deutsche Sektion des Rates der Gemeinden und Regio nen Europas - Ausschuss für kommunale Ent- 
wicklungszu- sammenarbeit, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied  
 Sozialholding Klarastift GmbH, Aufsichtsrat, Ordentl iches stimmberechtigtes Mitglied  
 Ambulante Dienste Klarastift GmbH, Aufsichtsrat, O rdentliches stimmberechtigtes Mitglied 
 Messe und Congress Centrum Halle Münsterland GmbH,  Aufsichtsrat, Ordentliches stimmberechtigtes 
Mitglied 
 Papst-Johannes-Schule, Beirat, Stellv. stimmberechtigt es Mitglied 
 
Specht, Achim (Rentner) 
 
 Verbraucherberatungsstelle Münster, Beirat, Ordentli ches stimmberechtigtes Mitglied 
 Deutsche Sektion des Rates der Gemeinden und Regio nen Europas - Ausschuss für kommunale Ent- 
wicklungszusammenarbeit, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied 
 
Stähler, Angela (Hausverwalterin) 
 
 Westfälischer Zoologischer Garten Münster GmbH, Au fsichtsrat, Ordentliches stimmberechtigtes Mit- 
glied 
 Sparkasse Münsterland-Ost, Zweckverbandsversammlung , Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied 
 
Steinmann, Ludger (Dipl.-Geograf, Dipl.-Umweltwissenschaftler) 
 
 Euregio-Rat, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied  
 Sparkasse Münsterland-Ost, Zweckverbandsversammlung , Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied  
 Euregio, Verbandsversammlung, Stellv. stimmberechtigt es Mitglied  
 Westfälische Bauindustrie GmbH, Aufsichtsrat, Orden tliches stimmberechtigtes Mitglied 
 Flughafen Münster-Osnabrück GmbH, Aufsichtsrat, Ste llv. stimmberechtigtes Mitglied 
 Stadtwerke Münster GmbH, Aufsichtsrat, Ordentliches  stimmberechtigtes Mitglied

Prof. Dr. Stein-Redent, Rita (Wissenschaftliche Mitarbeiterin) 
 
 Sparkasse Münsterland-Ost, Zweckverbandsversammlung , Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied  
 Messe und Congress Centrum Halle Münsterland GmbH,  Aufsichtsrat, Ordentliches stimmberechtigtes 
Mitglied 
 Wirtschaftsförderung Münster GmbH, Aufsichtsrat, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied  
 
Thoden, Ulrich (Lehrer) 
 
 Stadtwerke Münster GmbH, Aufsichtsrat, Ordentliches  stimmberechtigtes Mitglied  
 Verbraucherberatungsstelle Münster, Beirat, Stellv. s timmberechtigtes Mitglied 
 Sparkasse Münsterland-Ost, Zweckverbandsversammlung , Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied  
 Wirtschaftsförderung Münster GmbH, Aufsichtsrat, O rdentliches stimmberechtigtes Mitglied  
 Westfälische Bauindustrie GmbH, Aufsichtsrat, Orden tliches stimmberechtigtes Mitglied  
 Messe und Congress Centrum Halle Münsterland GmbH,  Aufsichtsrat,  Ordentliches stimmberechtigtes 
Mitglied  
 
Varnhagen, Hans (Dachdeckermeister) 
 
 Sparkasse Münsterland-Ost, Zweckverbandsversammlung , Stellv. stimmberechtigtes Mitglied  
 Euregio, Verbandsversammlung, Ordentliches stimmbere chtigtes Mitglied  
 Messe und Congress Centrum Halle Münsterland GmbH,  Aufsichtsrat, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied  
 Stadtwerke Münster GmbH, Aufsichtsrat, Ordentliches  stimmberechtigtes Mitglied 
 
Vilhjalmsson, Wendela-Beate (Lehrerin i. R.) 
 
 Ambulante Dienste Klarastift GmbH, Aufsichtsrat, St ellv. stimmberechtigtes Mitglied  
 Sozialholding Klarastift GmbH, Aufsichtsrat, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied  
 Münsterland e. V., Mitgliederversammlung, Stellv. st immberechtigtes Mitglied  
 Klarastift Service GmbH, Aufsichtsrat, Stellv. stimm berechtigtes Mitglied  
 Theaterhaus Pumpenhaus gGmbH, Beirat, Stellv. stimmbe rechtigtes Mitglied  
 Sparkasse Münsterland-Ost, Zweckverbandsversammlung , Stellv. stimmberechtigtes Mitglied  
 Altenzentrum Klarastift gGmbH, Aufsichtsrat, Stellv . stimmberechtigtes Mitglied 
 
Vogelberg, Jolanta (Angestellte) 
 
 Deutsche Sektion des Rates der Gemeinden und Regio nen Europas - Deutsch-polnischer Ausschuss, 
Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied 
 Wohnungsgesellschaft Große Lodden mbH, Aufsichtsra t, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied 
 Deutsche Sektion des Rates der Gemeinden und Regio nen Europas - Ausschuss für kommunale Ent- 
wicklungszusammenarbeit, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied 
 Sparkasse Münsterland-Ost, Zweckverbandsversammlung , Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied 
 Wohn+Stadtbau GmbH, Aufsichtsrat, Ordentliches stim mberechtigtes Mitglied 
 
 
von Göwels, Walter (Dipl.-Kfm., selbst. Versicherungsfachmann) 
 
 Sparkasse Münsterland-Ost, Zweckverbandsversammlung , Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied  
 Westfälische Bauindustrie GmbH, Aufsichtsrat, Stellv . stimmberechtigtes Mitglied

 Zweckverband Nahverkehr Westfalen-Lippe, Verbandsve rsammlung, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied 
 Westfälische Landeseisenbahn GmbH (WLE), Aufsichtsr at, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied 
 Zweckverband Schienenpersonennahverkehr, Verbandsve rsammlung, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied 
 Stadtwerke Münster GmbH, Aufsichtsrat, Vorsitzender 
 Ambulante Dienste Klarastift GmbH, Aufsichtsrat, St ellv. stimmberechtigtes Mitglied 
 Sozialholding Klarastift GmbH, Aufsichtsrat, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied 
 Klarastift Service GmbH, Aufsichtsrat, Stellv. stimm berechtigtes Mitglied 
 Altenzentrum Klarastift gGmbH, Aufsichtsrat, Stellv . stimmberechtigtes Mitglied 
 
Weber, Stefan (IT-Unternehmensberater) 
 
 Sparkasse Münsterland-Ost, Zweckverbandsversammlung , Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied  
 Zweckverband Nahverkehr Westfalen-Lippe, Verbandsve rsammlung, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied  
 Zweckverband Schienenpersonennahverkehr, Verbandsve rsammlung, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied  
 Flughafen Münster-Osnabrück GmbH, Aufsichtsrat, Or dentliches stimmberechtigtes Mitglied  
 AirportPark FMO GmbH, Aufsichtsrat, Stellv. stimmber echtigtes Mitglied 
 
Welker, Helga (Bürovorsteherin) 
 
 Messe und Congress Centrum Halle Münsterland GmbH,  Aufsichtsrat, Vorsitzende 
 
Wenzel, Albert 
 
 Technologieförderung Münster GmbH, Aufsichtsrat, St ellv. stimmberechtigtes Mitglied 
 Sparkasse Münsterland-Ost, Zweckverbandsversammlung , Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied 
 Messe und Congress Centrum Halle Münsterland GmbH,  Aufsichtsrat, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied 
 
Wenzel, Manfred (Elektrotechnik-Meister/Projektleiter) 
 
 Wohnungsgesellschaft Große Lodden mbH, Aufsichtsra t, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied  
 Wohn+Stadtbau GmbH, Aufsichtsrat, Stellv. stimmberec htigtes Mitglied  
 Technologieförderung Münster GmbH, Aufsichtsrat, St ellv. stimmberechtigtes Mitglied 
 
Winkel, Maria (Kauffrau in der Grundstücks- und Wohnungswirtschaft) 
 
 Sparkasse Münsterland-Ost, Zweckverbandsversammlung , Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied  
 Zweckverband Schienenpersonennahverkehr, Verbandsve rsammlung, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied  
Deutsche Sektion des Rates der Gemeinden und Regionen Europas - Deutsch-polnischer Ausschuss, Ordentli-
ches stimmberechtigtes Mitglied  
 Konferenz Alter und Pflege, Ordentliches stimmberech tigtes Mitglied  
 Stadtwerke Münster GmbH, Aufsichtsrat, 1. Stellv. Vor sitzende 
 Sozialholding Klarastift GmbH, Aufsichtsrat, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied 
 Klarastift Service GmbH, Aufsichtsrat, Stellv. stimm berechtigtes Mitglied 
 Altenzentrum Klarastift gGmbH, Aufsichtsrat, Stellv . stimmberechtigtes Mitglied 
 Ambulante Dienste Klarastift GmbH, Aufsichtsrat, St ellv. stimmberechtigtes Mitglied

Wischnewski, Heiko (Dipl.-Ingenieur) 
 
 Messe und Congress Centrum Halle Münsterland GmbH,  Aufsichtsrat, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied  
 Zweckverband Schienenpersonennahverkehr, Verbandsve rsammlung, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied 
 Ambulante Dienste Klarastift GmbH, Aufsichtsrat, St ellv. stimmberechtigtes Mitglied 
 Altenzentrum Klarastift gGmbH, Aufsichtsrat, Stellv . stimmberechtigtes Mitglied 
 Klarastift Service GmbH, Aufsichtsrat, Stellv. stimm berechtigtes Mitglied 
 Sozialholding Klarastift GmbH, Aufsichtsrat, Stellv. stimmberechtigtes Mitglied 
 
Wolfgarten, Peter (Beamter a. D.) 
 
 Altenzentrum Klarastift gGmbH, Aufsichtsrat, Orden tliches stimmberechtigtes Mitglied 
 Konferenz Alter und Pflege, Ordentliches stimmberech tigtes Mitglied 
 Klarastift Service GmbH, Aufsichtsrat, Ordentliches  stimmberechtigtes Mitglied 
 Westfälische Bauindustrie GmbH, Aufsichtsrat, Orden tliches stimmberechtigtes Mitglied 
 Ambulante Dienste Klarastift GmbH, Aufsichtsrat, O rdentliches stimmberechtigtes Mitglied 
 Sozialholding Klarastift GmbH, Aufsichtsrat, Ordentl iches stimmberechtigtes Mitglied 
 
Wölter, Harald (Wissenschaftlicher Mitarbeiter) 
 
 Ambulante Dienste Klarastift GmbH, Aufsichtsrat, O rdentliches stimmberechtigtes Mitglied  
 Sozialholding Klarastift GmbH, Aufsichtsrat, Ordentl iches stimmberechtigtes Mitglied  
 Klarastift Service GmbH, Aufsichtsrat, Ordentliches  stimmberechtigtes Mitglied  
 Altenzentrum Klarastift gGmbH, Aufsichtsrat , Orde ntliches stimmberechtigtes Mitglied  
 Konferenz Alter und Pflege, Ordentliches stimmberechtigtes Mitglied

Gesamtlagebericht

 Vorbemerkung 
 
Mit diesem Gesamtabschluss legt die Stadt Münster den elften konsolidierten Abschluss vor. 
Neben dem Gesamtabschluss hat die Stadt gem. § 116 Abs. 2 GO NRW i. V. m. § 52 Abs. 1 
KomHVO NRW einen Gesamtlagebericht aufzustellen. Durch den Gesamtlagebericht wird das 
durch den Gesamtabschluss zu vermittelnde Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und 
Finanzgesamtlage einschließlich der verselbständigt en Aufgabenbereiche erläutert. Dazu 
werden in einem Überblick der Geschäftsablauf mit den wichtigsten Ergebnissen des Gesamt- 
abschlusses und die Gesamtlage in ihren tatsächlich en Verhältnissen dargestellt. Außerdem 
enthält der Lagebericht eine ausgewogene und umfass ende, dem Umfang der kommunalen 
Aufgabenerfüllung entsprechende Analyse der Haushal tswirtschaft der Kommune unter Ein- 
beziehung der verselbständigten Aufgabenbereiche und der Gesamtlage der Kommune. In die 
Analyse werden produktorientierte Ziel- und Kennzah len, soweit sie bedeutsam für das Bild 
der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzgesamtlage der Kommune sind, einbezogen 
und unter Bezugnahme auf die im Gesamtabschluss ent haltenen Ergebnisse erläutert. Auch 
wird auf die Chancen und Risiken für die künftige G esamtentwicklung der Kommune einge- 
gangen. Die zu Grunde liegenden Annahmen werden angegeben. 
 
 Geschäftsablauf 
 
Die deutsche Wirtschaftsentwicklung 2020 war durch die Corona-Pandemie geprägt. Insge- 
samt ist das Bruttoinlandsprodukt nach den Daten des Statistischen Bundesamtes gegenüber 
dem Vorjahr um 5 % gesunken. Einen derartigen Einbr uch hatte die deutsche Wirtschaft zu- 
letzt in der Finanzkrise 2009 erlebt. Damals betrug  die Quote -5,7 %. Die größte Wertschöp- 
fung erzielte wie im Vorjahr der Dienstleistungsbereich. Der Anteil lag mit 70 % leicht über dem 
Vorjahreswert von 69 %. Während die Bruttowertschöpfung in allen Wirtschaftsbereichen ge- 
genüber dem Vorjahr gesunken ist, steigerte sich das Baugewerbe um 1,4 %.  
Bedingt durch die Konjunkturprogramme wie Kurzarbei t oder Überbrückungshilfen an kleine 
Unternehmen sank die Zahl der Erwerbstätigen nur we nig und betrug im Jahresdurchschnitt 
rd. 44,8 Mio. Personen. Die jahresdurchschnittliche  Arbeitslosenquote betrug nach Angaben 
der Bundesagentur für Arbeit 5,9 %. Im Vorjahr lag diese noch bei 5,0 %. Die Einnahmen des 
Staates (Bund, Länder, Gemeinden und Sozialversiche rungen) sanken nach Angaben des 
Statistischen Bundesamtes insgesamt um 3,8 %, während die Ausgaben gegenüber dem Jahr 
2019 um 9,5 % anstiegen. Das Finanzierungsdefizit, welches sich daraus ergibt, zeigt deutlich 
die Folgen der Corona-Krise für die öffentlichen Haushalte. Es handelt sich um das erste De- 
fizit seit 2011 und das zweithöchste seit der deutschen Wiedervereinigung. 
 
Zur Bewältigung der Auswirkungen der Corona-Pandemie und zur Sicherstellung der kommu- 
nalen Handlungsfähigkeit wurde durch den Gesetzgebe r in NRW das “Gesetz zur Isolierung 
der aus der COVID-19-Pandemie folgenden Belastungen der kommunalen Haushalte im Land 
Nordrhein-Westfalen“ (NKF-COVID-19-Isolierungsgesetz, NKF-CIG) beschlossen. 
Ein wesentliches Element des Gesetzes ist die Einführung einer sogenannten „Bilanzierungs- 
hilfe“. Diese ermöglicht einen separaten Ausweis der Corona-bedingten finanziellen Schäden 
im städtischen Haushalt und deren Neutralisierung durch Einstellung eines außerordentlichen

Ertrages in gleicher Höhe. Hierdurch werden die Cor ona bedingten Belastungen zunächst 
nicht ergebniswirksam. Beginnend im Haushaltsjahr 2025 werden die isolierten Beträge über 
einen Zeitraum von längstens 50 Jahren linear abgeschrieben. 
Aufgrund dieser neuen gesetzlichen Regelungen wurde  im Jahresabschluss 2020 der Stadt 
Münster die Summe der Corona-bedingten Mindererträg e und Mehraufwendungen ermittelt, 
die 14,7 Mio. EUR beträgt. Die Corona-Krise und mit  ihr einhergehender kommunaler Hand- 
lungsbedarf belastet das Jahresergebnis 2020 daher nicht; die Ergebnisauswirkungen werden 
auf künftige Haushaltsjahre verschoben.   
Da gemäß § 116 Abs. 4 GO NRW auf den Gesamtabschlus s die Vorschriften über den ge- 
meindlichen Jahresabschluss entsprechend anzuwenden  sind, soweit seine Eigenart keine 
Abweichung bedingt oder im Gesetz oder durch Rechts verordnung nichts Anderes bestimmt 
ist, wurde analog zum Jahresabschluss auch im Gesam tabschluss zum 31. Dezember 2020 
die Bilanzposition „Bilanzierungshilfe“ gebildet und ausgewiesen. Die gemäß § 5 NKF-CIG zu 
bildende Bilanzierungshilfe stellt eine spezifische  Eigenart des NKF dar, für die es im HGB 
keine gleichgelagerte Regelung gibt. Infolgedessen haben die Regelungen des NKF-CIG für 
die handelsrechtlich bilanzierenden Beteiligungsein heiten im Rahmen des Gesamtabschlus- 
ses keine Anwendung gefunden. 
 
Das Gesamtjahresergebnis des Konzerns Stadt Münster  resultiert im Wesentlichen aus den 
ergebnisbezogenen Entwicklungen der im Folgenden dargestellten einzelnen Bereiche: 
Das Ergebnis bei den Steuern  und ähnlichen Abgaben der Stadt Münster  lag mit 627,2 
Mio. EUR um 8,1 Mio. EUR unter dem des Vorjahreswertes (635,3 Mio. EUR).  
 
Bei der Gewerbesteuer konnte im Haushaltsjahr 2020 ein Ergebnis in Höhe von 324,2 Mio. 
EUR realisiert werden. Damit lag es um 9,4 Mio. EUR  unter dem erreichten Wert aus dem 
Vorjahr 2019 (333,6 Mio. EUR). 
 
Beim Energie- und Wasservertrieb , der durch die Stadtwerke Münster GmbH erfolgt, gab 
es im Berichtsjahr folgende Entwicklungen:  
 
Im Strommarkt sank die abgesetzte Menge bei gesunke ner Zahl der Kundinnen und Kunden 
um 4,2 %. Die Erlöse erhöhten sich parallel um 2,3 %. Gegen den Trend der in den übrigen 
Kundensegmenten rückläufigen Absatzmengen und z. T.  Erlöse stieg die abgesetzte Menge 
bei den Ökostromprodukten.  
Im Gasvertrieb konnte die abgesetzte Menge (ohne GuD-Anlage) gegenüber dem Vorjahr über 
alle Kundensegmente um 0,4 % auf 2.028 Mio. kWh (Vorjahr 2.019 Mio. kWh) erhöht werden. 
Die rückläufigen Absatzmengen im eigenen Netzgebiet  konnten durch die höheren Absatz- 
mengen an Privat- und Gewerbekundinnen und -kunden in fremden Netzen gesteigert werden. 
Über alle Kundensegmente sanken in Summe die Erlöse um 3,4 %.  
Im Wärmevertrieb sanken bei annähernd konstanter Anzahl an Kundinnen und Kunden sowohl 
die Absatzmenge um 4,1 % auf 569 Mio. kWh als auch die Erlöse um 4,6 % auf 37,2 Mio. 
EUR.

Die Erlöse aus der Wasserversorgung stiegen im Vergleich zum Vorjahreswert um 1,1 % auf 
37,4 Mio. EUR. 
 
Mit Vertrag vom 26. Juni 2020 wurde der Teilbetrieb Versorgungsnetze  von der Stadtwerke 
Münster auf die Stadtnetze Münster GmbH ausgegliedert. Die Ausgliederung erfolgte mit wirt- 
schaftlicher Rückwirkung auf den 1. Januar 2020. Im  Geschäftsjahr 2020 erfolgten daher die 
Investitionen in den Ausbau der Versorgungsnetze, in die Leitungsnetze, Hausanschlüsse und 
die zugehörigen Anlagen 
bei der Stadtnetze Münster GmbH. Schwerpunkt der Investitionen bei den Stadtwerken Müns- 
ter war der Ausbau des Breitbandnetzes, das nicht von der Ausgliederung umfasst war.  
 
Die im Bereich Stromerzeugung  erzielte Menge von 421 Mio. kWh lag um 12,3 % unter dem 
Vorjahreswert (480 Mio. kWh). Dies ist vor allem auf einen Generatorschaden an der Gastur- 
bine der GuD-Anlage zurückzuführen, die dadurch zeitweise nicht zur Produktion bereitstand. 
Die Erzeugung aus erneuerbaren Energien, insbesondere den Windenergieanlagen, übertraf 
dagegen sowohl in der erzeugten Menge (8,2 %) als a uch bei den Erlösen (8,1 %) die Plan- 
werte. 
Im Versorgungsbereich insgesamt konnten - ohne Strom und Erdgassteuer - Umsatzerlöse in 
Höhe von 526,8 Mio. EUR erzielt werden (Vorjahr 520,3 Mio. EUR).   
 
Der von den Stadtwerken Münster betriebene Öffentliche Personennahverkehr  wurde deut- 
lich durch die Corona-Pandemie geprägt. Die kontinu ierlich steigende Zahl der Fahrgäste in 
Vorjahren setzte sich nicht fort. In 2020 sank die Zahl der Fahrgäste auf 43,9 Millionen. Die 
Umsatzerlöse des Verkehrsbetriebs waren im Geschäftsjahr 2020 mit 34,6 Mio. EUR entspre- 
chend niedriger als im Vorjahr. Der operative Kostendeckungsgrad Verkehr sank auf 67,1 %. 
Zum Ausgleich von Schäden im öffentlichen Personenn ahverkehr erhielt die Stadtwerke 
Münster GmbH aus dem sog. ÖPNV-Rettungsschirm insgesamt 5,8 Mio. EUR. Davon wurden 
2,2 Mio. EUR für die Rückzahlung wegen einer eventuellen Überzahlung zurückgestellt. 
 
Das Volumen der ausgewiesenen Grundstücke und grundstücksgleichen Rechte (bebaut und 
unbebaut) - ohne Infrastrukturvermögen veränderte sich im Konzern von 1.558,6 Mio. EUR in 
2019 auf 1.607,8 Mio. EUR im Berichtsjahr. 
 
Trotz Corona-Pandemie erwirtschaftete die Beteiligu ngsgesellschaft Wohn + Stadtbau 
GmbH  im Bereich Vermietung und Bauträgergeschäft  einen Jahresüberschuss in Höhe von 
8,2 Mio. EUR, der um 0,3 Mio. EUR über dem Ergebnis des Vorjahres (7,9 Mio. EUR) lag. 
Der Wohnungsbestand der Wohn + Stadtbau ist zum 31.12.2020 um 0,94 % zum Vorjahr an- 
gestiegen. Durch den Neubau von 56 Wohnungen und de n Verkauf einer Wohnung, erhöhte 
sich der Wohnungsbestand um 55 Einheiten. 
Gegenstand der Geschäftstätigkeit der KonvOY GmbH ist die Verbesserung der Wohnraum- 
versorgung in Münster durch die Entwicklung der Konversionsflächen der Grundstücksareale

der ehemaligen York- und Oxford-Kaserne. Die betrieblichen Erträge beliefen sich - insbeson- 
dere durch die durch den Projektcharakter bedingte Veränderung des Bestandes an unfertigen 
Leistungen - auf 15,5 Mio. EUR (Vorjahr 7,2 Mio. EUR). 
 
Im Bereich Abfallentsorgung  und Straßenreinigung/Winterdienst  bestehen die Kernziele 
in der Erbringung ökologisch wie qualitativ hochwer tiger Dienstleistungen für diese hoheitli- 
chen Aufgaben sowie marktorientierter Dienstleistungen für gewerbliche Kunden. Diese Auf- 
gaben werden durch die Abfallwirtschaftsbetriebe Münster (AWM)  wahrgenommen. 
 Im 
Jahr 2020 sind dabei die Restabfall- und Bioabfallg ebühren sowie die Straßenreinigungsge- 
bühren gegenüber dem Vorjahr etwas gestiegen. In di esen verbundenen Aufgabensektoren 
ergab sich 2020 ein Umsatzvolumen von 58,5 Mio. EUR, das um 2,5 % unter dem Vorjahres- 
wert lag. Es konnte weiterhin ein positives Jahrese rgebnis von 4,7 Mio. EUR erwirtschaftet 
werden (Vorjahr 4,4 Mio. EUR). 
Mit den AWM werden die Aufgaben eines öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers im Sinne 
des Kreislaufwirtschaftsgesetzes erfüllt. Zur Entwicklung und Umsetzung der kommunalen ab- 
fallwirtschaftlichen Ziele wurde zudem ein Abfallwirtschaftskonzept (AWK) erarbeitet, das mit 
der Zustimmung des Rates der Stadt Münster für die Jahre 2016 – 2021 fortgeschrieben 
wurde.  
Die AWM haben ein umfangreiches Maßnahmenpaket zum Covid-Infektionsschutz für die Mit- 
arbeitenden umgesetzt, sodass trotz der besonderen Corona-Herausforderungen der Betrieb 
in der Abfallabfuhr und Stadtreinigung ohne Einschr änkungen lief. Die Gefahr eines Entsor- 
gungsnotstandes gab es in Münster zu keiner Zeit. 
Für die AWM brachte die Corona-Problematik keine gravierenden wirtschaftlichen Auswirkun- 
gen, da sich gerade im privaten Bereich die Abfallm engen erhöhten. Die Gebührenausfälle 
aus dem gewerblichen Bereich konnten dadurch kompen siert werden. Durch die Absenkung 
der Mehrwertsteuer für ein halbes Jahr konnten Eins parungen in Höhe von ca. 300 TEUR 
erzielt werden. 
 
 
 Analyse der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzgesamtlage 
 Vermögens- und Schuldengesamtlage 
 
Nachfolgend wird eine Analyse der Vermögens- und Kapitalstruktur des Konzerns Stadt Müns- 
ter zum 31.12.2020 im Vergleich zum Vorjahr dargestellt und erläutert.

Gesamtbilanz 31.12.2020 31.12.2019 Veränderung  
Aktiva Mio. EUR % Mio. EUR % Mio. EUR 
 Bilanzierungshilfe (Corona) 14,7  0 0,0  0 14,7  
1. Anlagevermögen 4.042,9  90  3.957,4  89  85,5  
1.1  Immaterielle Vermögensgegenstände 45,5  1 60,7  1 -15,2  
1.2  Sachanlagen 3.783,9  84  3699,4  83  84,5  
1.3  Finanzanlagen 213,5  5 197,3  4 16,2  
2. Umlaufvermögen 364,4  8 438,4  10  -74,0  
2.1  Vorräte 64,7  1 61,0  1 3,7  
2.2  Forderungen,  
sonstige Vermögensgegenstände 154,3 
 3 149,2  3 5,1  
2.3  Liquide Mittel 145,4  3 228,2  5 -82,8  
3. Aktive Rechnungsabgrenzungsposten 68,4  2 65,8  1 2,6  
  Summe Aktiva 4.490,4  100  4.461,6  100  28,8  
 
Die Aktivseite  der Gesamtbilanz wird mit 4.042,9 Mio. EUR und ein em Anteil von 90 % wei- 
terhin von dem langfristig gebundenen Anlagevermögen dominiert. Das Sachanlagevermögen 
mit 3.783,9 Mio. EUR stieg gegenüber dem Vorjahr um 84,5 Mio. EUR. Innerhalb des Bereichs 
der Sachanlagen bildet das Infrastrukturvermögen (E ntwässerungs- und Abwasserbeseiti- 
gungsanlagen, Straßennetz mit Wegen, Plätzen und Ve rkehrslenkungsanlagen, Grund und 
Boden des Infrastrukturvermögens) mit 1.751,9 Mio. EUR (+2,4 Mio. EUR) die wertmäßig 
größte Bilanzposition. 
 
Das Umlaufvermögen in Höhe von 364,4 Mio. EUR (-74, 0 Mio. EUR) und die Aktiven Rech- 
nungsabgrenzungsposten in Höhe von 68,4 Mio. EUR ma chen zusammen 10 % der Bilanz- 
summe aus. Innerhalb des Umlaufvermögens bilden die liquiden Mittel mit 145,4 Mio. EUR (-
82,8 Mio. EUR) sowie Forderungen und sonstige Vermö gensgegenstände mit 
154,3 Mio. EUR (+5,1 Mio. EUR) die wesentlichen Bilanzposten. 
 
Gesamtbilanz 31.12.2020 31.12.2019 Veränderung  
Passiva Mio. EUR % Mio. EUR % Mio. EUR 
1. Eigenkapital 919,7  20  925,6  21  -5,9  
1.1  Allgemeine Rücklage 766,2  17  775,9  17  -9,7  
1.2  Sonderrücklagen 2,1  0 1,3  0 0,8  
1.3  Ausgleichsrücklage 153,0  3 124,5  3 28,5  
1.4  Bilanzgewinn -1,6  0 23,9  1 -25,5  
2. Sonderposten 1.264,6  28  1.284,9  29  -20,3  
3. Rückstellungen 811,3  18  766,2  17  45,1  
4. Verbindlichkeiten 1.415,7  32  1.409,7  32  6,0  
5. Passive  
Rechnungsabgrenzungsposten 79,1  2 75,2  2 3,9  
  Summe Passiva 4.490,4  100  4.461,6  100  28,8  
 
Die auf der Passivseite  dargestellte Kapitalstruktur der Gesamtbilanz gibt Auskunft über die 
Finanzierung des Konzernvermögens. Die Eigenkapital quote 1 ist wiederum um 1 Prozent- 
punkt auf nunmehr 20 % gesunken.

Das Eigenkapital in Höhe von 919,7 Mio. EUR (-5,9 Mio. EUR) besteht zu 83 % aus der allge- 
meinen Rücklage in Höhe von 766,2 Mio. EUR (-9,7 Mi o. EUR). Im Berichtsjahr wurde ein 
Bilanzverlust in Höhe von 1,6 Mio. EUR (-25,5 Mio. EUR) erzielt, der dem Jahresfehlbetrag 
des Berichtsjahres entspricht. Die Erhöhung der Ausgleichsrücklage um 28,5 Mio. EUR ist auf 
die vollständige Zuführung des Jahresüberschusses d er Stadt Münster aus dem Vorjahr zu- 
rückzuführen.  
 
Eine wesentliche Position auf der Passivseite sind ferner die Sonderposten für Zuwendungen 
und Beiträge in Höhe von insgesamt 1.250,4 Mio. EUR (-21,3 Mio. EUR) - diese machen 98,9 
% der Gesamtposition aus. Da das Sachanlagevermögen  in vielen Fällen durch Erschlie- 
ßungsbeiträge und Zuwendungen des Bundes und des Landes mitfinanziert wurde, sind diese 
Förderungen in der Bilanz als Sonderposten auszuwei sen und entsprechend der Nutzungs- 
dauer des bezuschussten Vermögensgegenstandes erfolgswirksam aufzulösen.  
 Ergebnisgesamtlage  
 
Das Gesamtergebnis stellt sich wie folgt dar: 
 
Gesamtergebnisrechnung 2020 2019 Veränderung  
Mio. EUR % Mio. EUR % Mio. EUR  
Steuern und ähnliche Abgaben 627,2  33  635,3  33  -8,1  
Zuwendungen und allgemeine Umlagen  191,2  10  175,5  9 15,7  
Sonstige Transfererträge 22,3  1 23,6  1 -1,2  
Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte 170,3  9 179,2  9 -8,9  
Privatrechtliche Leistungsentgelte 619,9  32  623,9  33  -4,0  
Kostenerstattungen und Kostenumlagen  212,0  11  195,6  10  16,3  
Sonstige ordentliche Erträge 57,1  3 57,6  3 -0,5  
Aktivierte Eigenleistungen 16,3  1 12,7  1 3,6  
Bestandsveränderungen 1,9  0 -1,3  0 3,2  
Ordentliche Gesamterträge 1.918,2  100  1.902,1  100  16,1  
Personalaufwendungen 423,7  22  397,4  21  26,3  
Versorgungsaufwendungen 43,0  2 37,7  2 5,3  
Aufwendungen für  
Sach- und Dienstleistungen 569,7  30  555,5  29  14,2  
Bilanzielle Abschreibungen 151,7  8 148,2  8 3,5  
Transferaufwendungen 607,3  32  594,0  31  13,3  
Sonstige ordentliche Aufwendungen 119,3  6 127,4  7 -8,1  
Ordentliche Gesamtaufwendungen 1.914,7  100  1.860,2  98  54,5  
Gesamtergebnis der laufenden  
Geschäftstätigkeit 3,5 
 0 41,9  2 -38,4  
Beteiligungsergebnis 2,6  0 6,8  0 -4,2  
Zins- und sonstiges Finanzergebnis -22,4  -1 -24,8  -1  2,4  
Außerordentliches Gesamtergebnis 14,7  1 0,0  0 14,7  
Gesamtjahresüberschuss/-fehlbetrag -1,6  0 23,9  1 -25,5

Die Ordentlichen Gesamterträge  stiegen im Berichtsjahr um 16,1 Mio. EUR auf 1.918,2 Mio. 
EUR. Den höchsten Anteil hieran hatten Steuern und ähnliche Abgaben, bei denen das Volu- 
men bei 627,2 Mio. EUR (-8,1 Mio. EUR) lag. Bei der  Gewerbesteuer konnte im Berichtsjahr 
2020 trotz der Auswirkungen der Corona-Pandemie ein Ergebnis in Höhe von 324,2 Mio. EUR 
(- 9,4 Mio. EUR) realisiert werden. Der Gemeindeanteil an der Einkommensteuer betrug 167,8 
Mio. EUR (Verringerung gegenüber dem Vorjahr um 3,7 %). 
 
Die Zuwendungen und allgemeinen Umlagen  übertreffen mit 191,2 Mio. EUR um 15,7 Mio. 
EUR den Vorjahreswert von 175,5 Mio. EUR. Nachdem die Stadt Münster im Jahr 2017 noch 
abundant gewesen ist und in den letzten beiden Jahren Schlüsselzuweisungen von insgesamt 
46,7 Mio. EUR erhielt, betrug die Zuweisung im Jahr 2020 3,7 Mio. EUR. 
Bei der Stadt Münster besteht die Besonderheit, das s die für die Ermittlung der Schlüsselzu- 
weisungen zu berücksichtigende Steuerkraft jeweils um den maßgeblichen (fiktiven) Finanz- 
bedarf herum pendelt. Übersteigt die Steuerkraft de n (fiktiven) Finanzbedarf, ist die Stadt 
Münster abundant, d. h. sie hat keinen Anspruch auf Schlüsselzuweisungen. Im umgekehrten 
Fall erhält die Stadt Münster Schlüsselzuweisungen,  wobei die jeweilige Höhe - neben der 
eigenen Finanzkraft - von externen Faktoren, insbes ondere der Steuerkraftentwicklung aller 
Kommunen in NRW abhängig ist. 
 
Den betragsmäßig zweithöchsten Anteil an den ordentlichen Gesamterträgen haben die Pri- 
vatrechtlichen Leistungsentgelte  in Höhe von 619,9 Mio. EUR (-4,0 Mio. EUR), die zu  
88,6 % auf die Umsatzerlöse des Teilkonzerns Stadtw erke Münster GmbH zurückzuführen 
sind. Die Abweichung gegenüber dem Vorjahr ergab si ch im Wesentlichen im Bereich der 
Teilnehmendenentgelte und der Verkaufserlöse. 
 
Die Minderung bei den Öffentlich-rechtlichen Leistungsentgelten  um 8,9 Mio. EUR auf 
170,3 Mio. EUR erfolgte insbesondere aufgrund des W egfalls der Benutzungsgebühren im 
Bereich der Kinder-, Jugend- und Familienhilfe (-7,6 Mio. EUR). 
 
Die Kostenerstattungen und Kostenumlagen  sind im Vergleich zum Vorjahr um 16,3 Mio. 
EUR auf 212,0 Mio. EUR gestiegen. Dieser Anstieg is t überwiegend auf die Leistungen der 
Grundsicherung nach dem SGB II (Jobcenter) infolge der festgelegten höheren Leistungsbe- 
teiligung des Bundes an den Kosten der Unterkunft zurückzuführen. Die Sonstigen ordentli- 
chen Erträge  beliefen sich auf 57,1 Mio. EUR (-0,5 Mio. EUR). D er größte Einzelposten aus 
dieser Position mit rund 8,6 Mio. EUR resultierte aus der Senkung der Erträge „Veräußerung 
von Umlaufvermögen“, da auch die Vermarktung von Wo hnflächen während der Pandemie 
vor große Herausforderungen gestellt war.      
 
Die ordentlichen Gesamtaufwendungen  stiegen im Vergleich zum Vorjahr um 
54,5 Mio. EUR auf 1.914,7 Mio. EUR. Die Erhöhung resultiert zum einen aus den um 31,6 Mio. 
EUR auf 466,7 Mio. EUR gestiegenen Personal- und Ve rsorgungsaufwendungen und zum 
anderen aus um 2,6 % auf 569,7 Mio. EUR ebenfalls g estiegenen Aufwendungen für Sach- 
und Dienstleistungen.

Das Gesamtergebnis  der laufenden Geschäftstätigkeit  ist um 38,4 Mio. EUR auf 3,5 
Mio. EUR im Berichtsjahr gesunken, das Beteiligungsergebnis im Jahresvergleich um 4,2 Mio. 
EUR. Das negative Finanzergebnis hat sich dagegen um 2,4 Mio. EUR verbessert: insgesamt 
lag der Gesamtfehlbetrag  bei 1,6 Mio. EUR (-25,5 Mio. EUR). 
 Finanzgesamtlage  
 
Zur Darstellung von Herkunft und Verwendung der Finanzmittel des abgelaufenen Geschäfts- 
jahres wird auf die nach DRS 21 (Deutsche Rechnungs legungsstandards) erstellte Kapital- 
flussrechnung des Gesamtkonzerns (siehe Gesamtanhang 2020), sowie auf die NKF – Kenn- 
zahlen zur Finanzlage verwiesen.

 NKF – Kennzahlenset NRW 
 
Nr.  Kennzahl Analyse   
Wert 
2020 
in % 
  
Wert 
2019 
in % 
  
Wert 
2018 
in %  
Wert 
2017 
in % 
Hauswirtschaftliche Gesamtsituation                 
1. Aufwandsdeckungs- 
grad 
Die ordentlichen Aufwendungen werden komplett 
durch die ordentlichen Erträge gedeckt.  
 100,2    102,3    105,5   102,5  
2. Eigenkapitalquote 1 
Die Kennzahl misst den Anteil des Eigenkapitals am 
Gesamtvolumen der Bilanz. Je höher diese Kenn- 
zahl ist, desto tendenziell unabhängiger ist man von 
Fremdkapitalgebern. Die durchschnittliche Eigenka- 
pitalquote in Deutschland liegt bei 20-30%. 
 
 20,5   20,8   19,8 
 
18,7 
3. Eigenkapitalquote 2 
Zusätzlich zum "echten" Eigenkapital werden hier 
die Sonderposten (Zuschüsse und Beiträge) dem 
Gesamtvolumen gegenübergestellt. 
 
 48,3   49,3   49,2 
 
49,5 
4. Überschussquote/ 
Fehlbetragsquote 
Der Gesamtfehlbetrag von 1,6 Mio. EUR macht ca. 
0,2 % der Summe aus Allgemeiner Rücklage, Son- 
derrücklage und Ausgleichsrücklage aus. 
 
 0,2   2,7   9,9 
 
3,5 
Kennzahlen zur Vermögenslage                 
5. Infrastrukturquote 39 % des gesamten Vermögens sind langfristig in 
der Infrastruktur gebunden.  
 39,0    39,2   39,9 
 
41,8 
6. Abschreibungsinten- 
sität 
Die Kennzahl stellt die Abschreibungen auf das An- 
lagevermögen den ordentlichen Aufwendungen ge- 
genüber. Das ordentliche Ergebnis wird mit einem 
Anteil von 7,9 % durch Abschreibungen belastet. 
 
    7,9   8,0  7,7 
 
8,4 
Kennzahlen zur Finanzlage                 
7. Anlagendeckungs- 
grad 2 
Der Anlagendeckungsgrad 2 gibt darüber Auskunft, 
inwieweit das Anlagevermögen durch langfristiges 
Kapital gedeckt ist.  
 
 89,7   92,1   95,2 
 
95,0 
8. Liquidität 2. Grades 
Die Liquidität 2. Grades gibt an, inwieweit die Forde- 
rungen und flüssigen Mittel die kurzfristigen Verbind- 
lichkeiten decken. 
  66,3   82,9   126,0  
 
99,0 
9. Kurzfristige  
Verbindlichkeitsquote 
 
Der Anteil der kurzfristigen Verbindlichkeiten beträgt 
ca. 6,8 % an der Gesamtbilanzsumme.   6,8   6,9   4,7 
 
5,2 
10.  Zinslastquote 
Die Zinslastquote zeigt auf, welche Belastung aus 
Finanzaufwendungen zusätzlich zu den Aufwendun- 
gen aus laufender Verwaltungstätigkeit besteht. 
 
 1,3   1,4   1,6 
 
1,8 
Kennzahlen zur Ertragslage                 
11.  Steuerquote Die Kennzahl gibt den Anteil der Steuererträge an 
den gesamten ordentlichen Erträgen wieder. 
 32,7  33,4  34,2 
 
32,6 
12.  Zuwendungsquote 9,9 % der ordentlichen Erträge stammen aus Erträ- 
gen aus Zuwendungen. 
 9,9  9,2  8,4 
 
8,0 
13.  Personalintensität I Der Anteil der Personalaufwendungen an den ge- 
samten ordentlichen Aufwendungen beträgt 22,1 %. 
 22,1  21,4  20,9 
 
20,2 
14.  Personalintensität II Zur Deckung der Personalaufwendungen werden 
22,1 % der ordentlichen Erträge benötigt. 
 22,1  20,9  19,8 
 
19,7 
15.  Sach- und Dienstleis- 
tungsintensität 
Die Kennzahl stellt den durch Sach- und Dienstleis-
tungen Dritter im Verhältnis zu den gesamten or- 
dentlichen Aufwendungen entstandenen Anteil dar. 
 29,7  29,9  29,2 
 
30,0 
16.  Transferaufwands- 
quote 
Die Kennzahl stellt die Transferaufwendungen ins 
Verhältnis zu den ordentlichen Aufwendungen. 
 31,7  31,9  33,2  32,8

 Nachtragsbericht 
 
Der russische Angriffskrieg auf die Ukraine führt neben unermesslichem Leid der Bevölkerung 
vor Ort derzeit auch zu wachsenden gesellschaftlich en Herausforderungen und wirtschaftli- 
chen Einschränkungen mit entsprechenden Folgen für Deutschland. Diese Folgen werden in 
Form von Verlusten an den Finanzmärkten, den steige nden Lebenshaltungskosten, der Ver- 
teuerung von Material und dem Mangel an Rohstoffen,  insbesondere Energie, deutlich. Dar- 
über hinaus sind ggf. Einschränkungen und Anpassung en der eigenen Geschäftsprozesse 
und -aktivitäten und damit verbunden operative Risiken zu erwarten. 
Eine Vielzahl von Menschen aus den Krisengebieten b efinden sich auf der Flucht. Auch 
Deutschland hat Hilfe zugesagt und leistet seinen Beitrag bei der Aufnahme von Flüchtlingen. 
Auch die Kommunen sind hier gefordert und müssen si ch auf die Aufnahme, Unterbringung 
und Betreuung von Ukraine-Flüchtlingen einstellen. Noch ist unklar, ob die hierfür seitens Land 
und Bund zur Verfügung gestellten Pauschalmittel ausreichen, um die anfallenden Kosten de- 
cken zu können. Neben den Kosten für humanitäre Hil fsangebote werden insbesondere die 
aus der Krise resultierenden stark erhöhten Preise für Energie die Haushalte der künftigen 
Jahre belasten. Daher ist es geboten, diese Haushaltsbelastungen in zukünftigen Haushalts- 
planungen angemessen zu berücksichtigen. 
 
Bei der folgenden Darstellung der Chancen und Risik en und im Prognosebericht wird weiter 
auf einzelne Aspekte dieses wesentlichen Risikoaspekts im Hinblick auf einzelne Konzernbe- 
reiche eingegangen. 
 
 Chancen und Risiken für die künftige Gesamtentwicklung 
 
Die Vertretungen der Stadt Münster  in den zuständigen Organen der Beteiligungsgesellschaf- 
ten verfolgen alle relevanten Vorgänge und Entwicklungen in den Unternehmen des Konzerns. 
Über wichtige Ereignisse wird der Kämmerin und dem Verwaltungsvorstand berichtet. Die Ent- 
wicklung der Ertrags- und Finanzlage der relevanten  Bereiche der Stadt Münster wird durch 
die Konzernsteuerung verfolgt, um ggf. rechtzeitig steuernd eingreifen zu können. Durch die 
vierteljährliche Konzernberichterstattung wird der zuständige Ausschuss regelmäßig über die 
Entwicklung in den steuerungsrelevanten Unternehmen unterrichtet. Für diese Unternehmen 
wird außerdem mithilfe einer Konzern-Score Card ein  Überblick über die Steuerungsgrößen 
wie Leistungszielerreichung, Bestandssicherheit, Nachhaltigkeit und Rentabilität unter Zugrun- 
delegung der jeweiligen Jahresabschlüsse gegeben.  
 
Im Fokus des Finanzcontrollings bei der Konzernmutter Stadt Münster stehen auf unterjähriger 
Basis vor allem die von der Höhe her risikobehafteten Aufwands- und Ertragsbereiche. So wird 
vor allem die Entwicklung der Steuereinnahmen, insb esondere die Gewerbesteuer und der 
Gemeindeanteil an der Einkommensteuer, regelmäßig analysiert, da diese Einnahmen einen 
wesentlichen Einfluss auf das Jahresergebnis der Stadt Münster und das Gesamtjahresergeb- 
nis haben. Allerdings sind diese Positionen stark v on externen Faktoren – insbesondere der

gesamtwirtschaftlichen Entwicklung – abhängig und unterliegen damit von der Stadt nur sehr 
begrenzt zu beeinflussenden Schwankungen.  
Bei der Stadt Münster ist die Aufwandsseite geprägt durch die vielfältigen Herausforderungen, 
die sich als Folge einer „wachsenden Stadt“ ergeben . Hierzu gehören insbesondere die Be- 
reitstellung von ausreichendem Wohnraum, die bedarfsgerechte Anpassung und der Ausbau 
der Angebote für Kinder und Jugendliche und die sch ulische Versorgung. Auch die entspre- 
chende Anpassung der Sozialangebote und die Leistungsgewährung in diesem Bereich führen 
insbesondere bei steigenden Fallzahlen zu einem höheren Aufwand. 
 
Nach den aktuellen Planungen wird das Investitionsvolumen der Stadt Münster in den Jahren 
2023 bis 2026 auf einem ähnlichen Niveau wie 2022 liegen und damit realistischer umzusetzen 
sein als in den Vorjahren. Die Finanzierung erfolgt  im Wesentlichen durch Zuschüsse aus 
Bundes- und Landesmitteln (Sonderposten) sowie insbesondere Erschließungsbeiträge. Kre- 
ditaufnahmen werden dann erforderlich sein, wenn keine überschüssige Liquidität aus laufen- 
der Verwaltungstätigkeit zur Verfügung steht. Die U msetzung dieses ambitionierten Pro- 
gramms wird zu hohen Kapitalaufnahmen führen, aber auch den laufenden Aufwand aus Ab- 
schreibung, Bewirtschaftung und Unterhaltung beeinflussen und insofern die zukünftigen Jah- 
resergebnisse belasten. 
In den kommenden Jahren werden sich die Risiken und Probleme aus dem Fachkräftemangel 
vermutlich verstärken, wodurch Aufgaben und Projekt e geschoben werden müssen. Hier ist 
die Stadt Münster gefordert, mit innovativen Maßnahmen gegenzusteuern. Nicht unerhebliche 
Belastungen werden sich aus künftigen Versorgungsau fwendungen ergeben. Die Pensions- 
rückstellungen sind im Jahr 2021 deutlich angestieg en und werden sich in den kommenden 
Jahren weiter erhöhen. 
 
Die Entwicklung der Tochtergesellschaften der Stadt ist regelmäßig zu beobachten, um früh- 
zeitig Risiken für den „Kernhaushalt“ zur erkennen Ein Schwerpunkt wird dabei in den nächs- 
ten Jahren die Aktivierung der Konversionsflächen u nd die zügige Vermarktung von Wohn- 
bauflächen sein. 
Hierzu bedient sich die Stadt Münster der „KonvOY – Entwicklung der Konversionsflächen der 
Oxford- und York-Kaserne in Münster GmbH“. Charakteristisch bei diesem Vorhaben ist, dass 
es auf Grund des Projektcharakters zunächst primär Aufwendungen im Zuge der Grundstück- 
sentwicklungen und -erschließungen gibt und die Vermarktung zeitlich eher später erfolgt.  
 
Eine wichtige Rolle für das Konzernergebnis spielen  die Privatrechtlichen Leistungsentgelte, 
die primär auf die Geschäftstätigkeit der Stadtwerke  Münster GmbH  zurückzuführen sind.  
Die Gesellschaft verfügt über ein Risikomanagementsystem, durch das sämtliche den Fortbe- 
stand des Unternehmens gefährdende Entwicklungen frühzeitig erkannt werden, um rechtzei- 
tig Gegenmaßnahmen einleiten zu können. Die operati ven Beteiligungsgesellschaften des 
Teilkonzerns Stadtwerke Münster sind in das System eingebunden. Den geschäftsbezogenen 
Risiken begegnet man mit einer proaktiven Strategie entwicklung, bei der Marktchancen in 
Form von neuen Produkten und Services und neuen Ges chäftsfeldern, wie dem Breitband- 
ausbau, konsequent verfolgt werden. Die Umsetzung d er sich daraus ergebenden Optionen

erfolgt unter Betrachtung von Ergebnispotenzialen, Rentabilität, Cashflow-Effekten und unter 
Wahrung einer soliden Eigenkapitalquote . 
Für alle Sparten der Stadtwerke besteht ein erhöhtes Risiko, wenn staatliche Unterstützungs- 
maßnahmen im Zusammenhang mit der Corona Pandemie im Laufe des Jahres entfallen bzw. 
der Krieg in der Ukraine weiter zu erheblichen Preissteigerungen oder nachhaltigen Störungen 
in den Lieferketten führt. Auch Zahlungsschwierigke iten von Privatkunden werden zu einem 
größeren Risiko, wenn Preise weiter steigen und sic h parallel das Zinsniveau wieder erhöht. 
Ein Liquiditätsrisiko wird für die Stadtwerke Münst er aber nicht eintreten. Die Stadtwerke be- 
treiben ein proaktives Liquiditätsmanagement und ha ben für entsprechende Reserven ge- 
sorgt. 
 
Lange konnte davon ausgegangen werden, dass wegen t endenziell milder Winter, erhöhter 
Förderung und wegen des zunehmenden Flüssiggasangeb ots (LNG) die Gasversorgung in 
Deutschland langfristig gesichert ist. Die geringe Befüllung der Gasspeicher über das Jahr 
2021 und insbesondere die Invasion Russlands in die Ukraine haben gezeigt, dass in Deutsch- 
land eine hohe Abhängigkeit vom Import von Gas aus Russland besteht. Hierbei ist jedoch zu 
beachten, dass Münster mit L-Gas versorgt wird. Die Hauptversorgungsquelle ist das Gasfeld 
im niederländischen Groningen, so dass rein logisti sch betrachtet keine unmittelbare physi- 
sche Abhängigkeit von russischem Gas besteht. Jedoch besteht ein Handelsmarkt für L- und 
H-Gas, so dass im Falle eines Embargos oder Liefers topps von Erdgas die Möglichkeit be- 
steht, dass der Markt für Erdgas in Gänze illiquide werden kann.  
Falls das Gasfeld in Groningen aufgrund tektonischer Probleme seine Förderung deutlich re- 
duzieren oder ggf. geschlossen werden würde, müsste  Münster auf eine H-Gas-Versorgung 
umgestellt werden. Dies ist planmäßig ohnehin für 2 028/2029 vorgesehen, müsste im be- 
schriebenen Falle aber früher umgesetzt werden. Dies wäre mit nicht unaufwendigen Umstel- 
lungsarbeiten an den Heizungsanlagen der Stadtwerke-Kunden verbunden.  
 
Durch die im Laufe des Jahres 2021 in der Breite verfügbar gewordenen Impfstoffe und durch 
die Verdrängung der Delta-Variante durch Omikron ist ein Ende der Pandemie absehbar. Je- 
doch kann nicht ausgeschlossen werden, dass es perspektivisch wieder zu steigenden Infek- 
tionszahlen - gegebenenfalls auch in Kombination mi t neuen Virus-Varianten - kommt. Aller- 
dings kann derzeit davon ausgegangen werden, dass w eniger einschneidende Gegenmaß- 
nahmen ergriffen werden müssen.  
 
Die abklingende Coronapandemie birgt nach wie vor Risiken, auch für die Stadtwerke Münster 
GmbH. Nach den Erfahrungen der Vorjahre liegen dies e operativ insbesondere in einem an- 
haltenden Rückgang der Fahrgäste im ÖPNV. Über die lange Dauer der Coronapandemie hat 
sich gezeigt, dass nicht nur der Absatz der Einzelfahrkarten eingebrochen ist, sondern es auch 
zu Kündigungen von Abonnementkundinnen und Kunden kam, die in der Anfangsphase noch 
für eine Umsatzstabilisierung gesorgt haben. Auf de r Angebotsseite ist nur eine geringe Re- 
aktionsflexibilität gegeben, da das öffentliche Leb en durch ein funktionierendes ÖPNV-
Angebot aufrechterhalten werden muss und insofern n ur geringfügig Reduktionen der Struk- 
turkosten für den Busbetrieb möglich sind. Es könnt e einen weiteren ÖPNV-Rettungsschirm 
zum Ausgleich der entstehenden Umsatzverluste, wie bereits in den Jahren 2020 und 2021,

geben. Andererseits besteht die Chance, durch die zuletzt massiv gestiegenen Kraftstoffpreise 
Fahrgäste hinzu gewinnen zu können. 
 
Operative Risiken für die Stadtwerke Münster liegen nach wie vor in den politischen und recht- 
lichen Rahmenbedingungen für den Ausbau von Windenergie an Land. Das im Jahr 2020 ent- 
wickelte strategische Programm des Unternehmens sie ht erhebliche Investitionen in Wind- 
energie in den nächsten 10 Jahren vor. Wenn es den Regierungskoalitionen auf Bundes- und 
Landesebene nicht gelingt, Investitionshemmnisse wi e die restriktiven Abstandsregelungen 
zur Bebauung, die herausfordernden wirtschaftlichen Bedingungen im Rahmen des Auktions- 
modells und die immer wieder auftretenden Klageverf ahren deutlich zu reduzieren bzw. zu 
beschleunigen, wird dies den Fortschritt bei der Umsetzung -  der ehrgeizigen, nichtsdestotrotz 
für die Umsetzung der Energiewende aber auch notwendigen Ausbauziele - weiter behindern.  
Der Margendruck im Energievertrieb bleibt weiterhin hoch und birgt systemimmanent Risiken 
von wettbewerbsbedingten Kundenverlusten. Die Stadt werke Münster steuern dem mit Kun- 
denservice und einem aktiven Portfoliomanagement für den Energieeinkauf an den Großhan- 
delsmärkten für Strom und Gas entgegen. Eine besondere Herausforderung stellt derzeit auch 
die Kommunikation der durch gestiegene Beschaffungspreise notwendigen Preiserhöhungen 
dar.  
 
Ein signifikantes Risiko liegt in der Entwicklung d er Netznutzungsentgelte in den regulierten 
Netzsparten für Strom und Gas. Die Bundesnetzagentur übt – insbesondere über die Absen- 
kung der zulässigen Eigenkapitalverzinsung des bestehenden Netzvermögens – permanenten 
Druck auf das bestehende Netzentgeltniveau aus. Ein entsprechendes Absinken der Netznut- 
zungsentgelte wurde zwar planerisch bereits für die  4. Regulierungsperiode antizipiert; eine 
darüberhinausgehende Absenkung kann aber nicht ausgeschlossen werden. 
 
Ein ÖPNV-Angebot der Zukunft mit Angebotserhaltung/Angebotsausweitung und Preisstabili- 
tät bzw. Preissenkungen bei gleichzeitiger Kostenst eigerung, bedarf, damit es für die Stadt- 
werke nachhaltig tragfähig und finanzierbar bleibt, neben den Kundeneinnahmen und der bis- 
herigen Verlustabdeckung durch die positiven Ergebn isse der Energiesparten einer zusätzli- 
chen, dritten, externen Finanzierungssäule in Form von öffentlichen Mitteln des Bundes, der 
Länder und/oder der Kommune. Anfang 2022 wurde der Grundstein für eine dritte Finanzie- 
rungssäule gelegt. Anstelle einer Erhöhung der Fahrpreise soll ein Finanzierungsfonds gebil- 
det werden, der aus Mehrerträgen der Parkraumbewirtschaftung gespeist wird.  
 
Der Rollout der Smart Meter ist weiterhin im Gange. Aufgrund der mehrjährigen Verzögerung 
beim Start ist nach wie vor mit Engpässen bei den Montagekapazitäten und nachfragebedingt 
erhöhten Montagekosten zu rechnen, welche die Amort isationszeit der installierten smarten 
Zähler verlängern werden. Die Kapazitätsnachfrage k önnte sich zukünftig sogar noch ver- 
schärfen, da der Gesetzgeber mit der EEG-Novelle 20 21 den Einbau von Smart Metern nun 
auch für neue Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energien und für Kraft-Wärme-Kopplungs- 
anlagen ab bestimmten Größenordnungen fordert. Durch entsprechende Übergangsvorschrif- 
ten sind z. T. auch Altanlagen davon betroffen.

Die Geschäftsführung der Wohn + Stadtbau GmbH  begegnet den Risiken, der Umsetzung 
der Zielsetzung bezahlbaren Wohnraum in der Stadt M ünster zu schaffen und zu erhalten, 
durch ein Risikomanagementsystem. Steuerungsrelevan te Kennzahlen und Informationen 
werden durch ein monatliches Berichtswesen zur Verfügung gestellt . Potenzielle Risiken kön- 
nen somit früh erkannt und Gegensteuerungsmaßnahmen  entsprechend eingeleitet werden.  
Um die Einhaltung von Gesetzen und unternehmensinte rnen Richtlinien sicherzustellen, 
wurde eine Compliance-Beauftragte ernannt. Neu hinzugekommen zu den strategischen und 
gesetzlichen Risiken, Markt-, Objekt- und Finanzris iken sind die konjunkturellen Risiken mit 
Beginn der Kampfhandlungen in der Ukraine seit Februar 2022, wobei konkrete Auswirkungen 
auf die Gesamtwirtschaft aber auch auf die Immobili enbranche noch nicht verlässlich ge- 
schätzt werden können. Die enorme Steigerung der Ga s- und Erdölpreise kann zusammen 
mit der gewachsenen allgemeinen Inflation zu einer finanziellen Überforderung der Mieter füh- 
ren. Die tatsächliche Belastung wird von den Heizko stenhilfen der Bundesregierung abhän- 
gen. Materialknappheit und Lieferverzögerungen beeinträchtigen darüber hinaus die Abläufe 
auf den Baustellen.  
 
Chancen sieht die Geschäftsführung im stetigen Wachstum der Region. Mit der hohen Nach- 
frage nach Wohnraum werden auch die Marktmieten ste igen. Die Ertragslage ist durch Miet- 
ausfälle derzeit nicht gefährdet. Das Wohnungsangebot ist in einem guten bis sehr guten Qua- 
litäts- und Erhaltungszustand. 
 
Die Abfallwirtschaftsbetriebe Münster (AWM) verfügen über ein in sich geschlossenes und 
alle Unternehmenseinheiten umfassendes Risikomanage mentsystem. Das Risikomanage- 
ment besteht dabei aus den drei aufeinander aufbauenden Abschnitten der Risikoinventur, der 
Risikobewertung sowie der Risikofrüherkennung (defi nierte Kennzahlen und Toleranzgren- 
zen) und Risikohandhabung. Alle erkannten Risiken werden kontinuierlich beobachtet und be- 
wertet. Eine auf dem Managementinformationssystem b asierende Softwarelösung bildet die 
Strukturen und Prozesse des Risikomanagementsystems  ab. Für das Wirtschaftsjahr 2020 
wurde ein überarbeiteter Risikobericht erstellt. 
Im laufenden Prozess ließ sich feststellen, dass die aktuelle Risikobewertung inkl. Prüfung der 
Frühwarnindikatoren und der Einschätzung der getroffenen Gegenmaßnahmen zum jetzigen 
Zeitpunkt keine Risiken erkennen lassen, die den Fortbestand der AWM gefährden.  
Coronabedingt werden keine substanziellen Einschränkungen im gebührenfinanzierten Kern- 
geschäft gesehen, allerdings schon in den Nebengeschäften des Gastronomiesektors (Abmel- 
den von Müllbehältern). 
 
Die Risikoaspekte der Beteiligungsunternehmen werden durch das bei der Stadt Münster be- 
stehende Beteiligungsmanagement berücksichtigt. Die Arbeit des Beteiligungsmanagements 
wird durch das Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision regelmäßig überprüft.

 Prognosebericht  
 
Das Jahresergebnis des Einzelabschlusses der Stadt Münster  weist im Berichtsjahr 2021 
einen Fehlbetrag von 1,8 Mio. EUR aus, dieser kann durch die Ausgleichsrücklage ausgegli- 
chen werden. Auch in der Finanzplanung für die nächsten Jahre zeichnen sich weiter defizitäre 
Ergebnisse ab, die eine Reduzierung des Eigenkapita ls nach sich ziehen. Daraus wird deut- 
lich, dass es in Zukunft weiterhin großer Anstrengu ngen bedarf, um die uneingeschränkte fi- 
nanzielle Handlungsfähigkeit der Stadt Münster zu g ewährleisten. Infolge der COVID-19-
Pandemie bleibt abzuwarten, wie sich die Folgewirkungen der „Corona-Krise“ auf das Jahres- 
ergebnis 2022 und auch perspektivisch auf die Folge jahre auswirken. Damit geht das Risiko 
sich zukünftig weiter einengender finanzieller Spie lräume einher. Zwar bewirkt die Bilanzie- 
rungshilfe einen kurzfristigen Entlastungseffekt, m it Beginn der Abschreibung werden hier- 
durch jedoch künftige Haushaltsjahre belastet. Ange sichts der Ertragsstärke des Haushalts 
muss der Fokus auf eine disziplinierte Aufwands- und Ausgabenpolitik gelegt werden. 
 
Für die Ergebnisentwicklung der Stadtwerke Münster  GmbH  ist die Preisentwicklung auf den 
Beschaffungsmärkten für Strom, Erdgas, Kohle und Erdöl von Bedeutung.  
Die mehrjährige Beschaffungsstrategie der Stadtwerke Münster, die in hohem Maße den Kauf 
von Strom und Gas am Terminmarkt beinhaltet, ist ei n wichtiger Faktor, um die erheblichen 
Herausforderungen für das Jahr 2022 bewältigen zu können. Trotz des deutlichen Strompreis- 
anstiegs am Großhandelsmarkt konnte die Strompreisa npassung für die Privatkunden der 
Stadtwerke Münster auf 8,5 % zum 01.04.2022 beschränkt werden, wobei der Strompreis zu- 
vor zum 01.01.2022 gegenläufig um 1,7 % gesunken is t, da die EEG-Umlage abgesenkt 
wurde. Die Gaspreise konnten von 2018 bis 2020 stab il gehalten werden, mussten aber zu 
Jahresbeginn 2021 aufgrund der neuen CO2-Besteuerun g von Erdgas nach dem Brennstof- 
femissionshandels-Gesetz (BEHG) angehoben werden. Zu Jahresbeginn 2022 war aufgrund 
der steigenden CO2-Besteuerung und der Entwicklung an den Beschaffungsmärkten eine Er- 
höhung um 14,3 % erforderlich. 
Vor dem Hintergrund der extremen Preisentwicklung i nfolge des Angriffskriegs haben die 
Stadtwerke Münster einen Krisenstab eingerichtet, um die Entwicklungen engmaschig zu be- 
obachten und jederzeit kurzfristig reagieren zu können. 
 
Durch die Preisturbulenzen an den Energiemärkten haben einige „Discount“-Anbieter die Be- 
lieferung ihrer Kunden eingestellt und mussten z. T. Insolvenz anmelden. Damit diese Kunden 
nicht unverschuldet ohne Strom- und Gasversorgung dastehen, sind die Stadtwerke Münster 
verpflichtet, als Grundversorger tätig zu werden un d die durchgängige Versorgung sicherzu- 
stellen. Die Mengen für die ungeplante Übernahme de r Versorgung muss kurzfristig, d. h. zu 
den aktuell hohen Preisen, beschafft werden. Vor di esem Hintergrund haben die Stadtwerke 
einen zweiten Grundversorgungstarif eingeführt, so dass eine kostendeckende Versorgung 
möglich ist, ohne dass die Mehrkosten auf Bestandsk unden umgelegt werden, für die eine 
vorausschauende mehrjährige Beschaffung bereits erfolgt ist.

Die Fernwärmepreise stiegen zum 01.01.2022 preisfor melbedingt um 43,0 %. Dies resultiert 
aus einer neugefassten Preisanpassungsklausel, die infolge der in den letzten Jahren deutlich 
gestiegenen Preise für CO2-Zertifikate nunmehr um e inen entsprechenden Preisbestandteil 
zur Kompensation dieser nicht beeinflussbaren Kostenkomponente erweitert werden musste. 
Zudem gab es in den vergangenen Jahren überproporti onale Steigerungen im Tief- und Lei- 
tungsbau für Fernwärme, die durch die bisher in der  Preisformel enthaltenen Indizes nicht 
mehr adäquat abgedeckt werden konnten. Nach einer A npassung des Wasserpreises zum 
01.04.2021, kann der Preis in 2022 stabil gehalten werden. Eine Erhöhung der Fahrpreise im 
ÖPNV ist nicht vorgesehen. Stattdessen sollen die Stadtwerke einen Ausgleich für die gestie- 
genen Kosten aus einem kommunalen ÖPNV-Fonds erhalten, der über Instrumente der Park- 
raumbewirtschaftung refinanziert werden wird.  
Die FMO Flughafen Münster/Osnabrück GmbH als Beteil igungsgesellschaft der Stadtwerke 
(diese haben einen Anteil von 35,06 %) ist durch die Corona-Pandemie in besonderem Maße 
betroffen. Unterstützungsleistungen der öffentlichen Hand und der Gesellschafter ermöglichen 
eine Teilkompensation bei der Verlustsituation. 
Die Stadtwerke Münster haben 2021 im Einzelabschluss ein Jahresergebnis von 8,2 Mio. EUR 
erzielt, das auch von den zugeflossenen Mitteln aus  dem ÖPNV-Rettungsschirm und dem 
pandemiebedingten Kostensenkungsprogramm mitgeprägt ist. 
 
Die Ertragslage im Kerngeschäft der Wohn+Stadtbau  GmbH  liegt wieder auf Vor-Pandemie 
Niveau. Aus dem weiteren Verlauf der Pandemie ist keine weitere Verschärfung gemäß aktu- 
ellen Erkenntnissen vorauszusehen. Durch die anhaltende politische Krise in der Ukraine wer- 
den keine Auswirkungen auf den Vermietungsstand im Wohnungsportfolio erwartet. Sollten 
sich aber weitere Lieferengpässe und Preiserhöhunge n, insbesondere bei Erdgas ergehen, 
würde sich die Belastung der Mieterschaft der Wohn + Stadtbau deutlich erhöhen. In diesem 
Fall kann es zu einem Anstieg der Mietausfälle kommen. Für das Jahr 2021 wurde allerdings 
ein positives Jahresergebnis in Höhe von 8,7 Mio. EUR erreicht. Mehr als 450 öffentlich geför- 
derte Wohnungen befinden sich im Jahr 2021 alleine auf der YORK-Kaserne im Bau, für die 
die Baukosten bereits fixiert werden konnten. Zusät zlich entsteht bereits eine Kindertages- 
stätte, um den ersten Wohnungsmietern direkt eine Kinderbetreuung anbieten zu können. Auf 
der OXFORD-Kaserne sind 161 Wohnungen im Bau, deren Baukosten aktiv zu managen sind. 
An der Hiltruper Baumschule befinden sich 180 Wohnu ngen, eine Kindertagesstätte und ein 
Nahversorger in der Bau- und Bauvorbereitungsphase. 
In der Modernisierung werden in diesem Jahr die Maßnahme an der Von-Stauffenberg-Straße 
abgeschlossen. Dabei werden 48 frei finanzierte Wohnungen energetisch modernisiert. 
 
Bei der KonvOY GmbH  ergibt sich für 2021 ein strukturbedingter Fehlbet rag von 2,1 Mio. 
EUR. Zum Ende des Gesamtprojektzeitraumes wird eine  Rückzahlung des eingesetzten Ka- 
pitals angenommen. 
 
Die Abfallwirtschaftsbetriebe Münster  weisen für das Wirtschaftsjahr 2021 einen Jahres- 
überschuss von 5,2 Mio. EUR. aus. Ein regelmäßig pr ognostizierter deutlicher Jahresüber-

schuss ergibt sich aus unterschiedlichen gesetzlich en Kalkulationsansätzen im Wirtschafts- 
plan und in der Gebührenbedarfsberechnung sowie aus  dem Geschäftsmodell generell. Bei 
den Gebühren der Abfallabfuhr und der Straßenreinigung gab es jeweils Erhöhungen in 2021.  
Im Jahr 2021 sind Investitionen von insgesamt 10,4 Mio. EUR (u. a. in Anlagen der Abfallwirt- 
schaft in Höhe von 5,1 Mio. EUR) getätigt worden.

Anlage A

1365 Zeichen

Anlage A zur V/0351/2023 
 
Kurzüberblick 
 
Bestätigung des geprüften Gesamtabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2020 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
 
Ziel: 
- Information des Rates und der Bevölkerung 
 
Teilziele: 
- Vermittlung eines Überblicks über die wirtschaftliche Betätigung der Stadt Münster 
 
- Durch die zugrundeliegende Prüfung wird bestätigt, dass der Gesamtabschluss ein den 
tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- 
und Finanzgesamtlage der Stadt Münster zeigt. 
 
Zielerreichung: 
- Auf der Grundlage des vom Rechnungsprüfungsausschuss erteilten uneingeschränkten 
Bestätigungsvermerks wird die Ordnungsmäßigkeit des aufgestellten Gesamtabschlusses 
der Stadt Münster zum 31.12.2020 vom Rat bestätigt. 
 
 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: 0106 Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan  Ja x Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan  Ja x Nein   
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist x vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 vollständig 
freiwillig 
Nach § 116 Abs. 9 GO NRW ist der Gesamtabschluss vom Rechnungsprüfungsausschuss auf 
seine Recht- und Ordnungsmäßigkeit hin zu prüfen 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
-

Stellungnahme RP-A nach § 59 Abs. 3 GO zum GA 2020 m. Unterschrift

2622 Zeichen

Stef l u ng nahme des Rech n u n gs prüfun gsausschusses vom 25.05 .2023 zu dem
Ergebnis der Gesamtabschlussprüfung 2020 gemäß S 59 Abs. 3 GO NRW
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat den aufgestellten Gesamtabschluss zum 31 .12.2020
- bestehend aus Gesamtergebnisrechnung, Gesamtbilanz, Gesamtanhang mit Kapitalfluss-
rechnung - sowie den Gesamtlagebericht für das Haushaltsjahr vom 01.01. bis 31 .122020
geprüft und sich hiezu des Amtes für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision (AWR) als örtli-
cher Rechnungsprüfung bedient.
Aufgabe des Rechnungsprüfungsausschusses ist es, unter Einbeziehung des Prüfungsberich-
tes des AWR vom 28.03.2023 zu dem Ergebnis der Gesamtabschlussprüfung gegenüber dem
Rat Stellung zu nehmen.
Die Gesamtabschlussprüfung wurde gemäß S 102 GO NRW in Anlehnung an die vom lnstitut
der Wirtschaftsprüfer (lDW festgestellten Grundsätze ordnungsgemäßer Abschlussprüfung
und die Prüfungsleitlinien des lnstituts der Rechnungsprüfer (lDR) vorgenommen.
Danach wurde die Prüfung so geplant und durchgeführt, dass Unrichtigkeiten und Verstöße,
die sich auf die Darstellung dei durch den Gesamtabschluss vermittelten Bildes der Vermö-
gens-, Ertrags- und Finanzlage wesentlich auswirken, bei gewissenhafter Berufsausübung er-
kannt werden konnten (S 102 Abs. 3 GO NRW).
Auf der Grundlage der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Gesamtab-
schluss in allen wesentlichen Belangen den für die kommunale Rechnungslegung geltenden
gesetzlichen Vorschriften und den sie ergänzenden ortsrechtlichen Bestimmungen oder sons-
tigen Satzungen.
Der Gesamtabschluss vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchfüh-
rung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und
Ertragslage der Stadt Münster und ihrer Tochterunternehmen.
Der Gesamtlagebericht steht in allen wesentlichen Belangen im Einklang mit dem Gesamtab-
schluss, entsplicht den gesetzlichen Vorschriften, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild
von der Lage der Stadt Münster und ihrer Tochterunternehmen und stellt die Chancen und
Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.
Der Rechnungsprüfungsausschuss ist der Auffassung, dass die Prüfung unter Einbeziehung
des PrüfungsberichteJeine hinreichend sichere Grundlage für seine Beurteilüng bildet.
Die Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.
Gem. g 59 Abs. 3 GO NRW wird die von der Stadtkämmerin am 30.01 .2023 aufgestellte und
vom Oberbürgermeister bestätigte Fassung des Gesamtabschlusses nebst Gesamtlagebe-
richt zum 31J2.2020 gebilligt.
Münster, 25.05.2023
Ulrich
Vorsitzender des Rechnungsprüfungsausschusses

Beratungsverlauf (2)

14.06.2023 Hauptausschuss
TOP 3 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
14.06.2023 Rat
TOP 13 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (6)

  • Von-Stauffenberg-Straße
  • Albersloher Weg 33
  • Middelkamp
  • An der Hiltruper Baumschule
  • Loddenheide
  • Bonnenkamp

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
V/0351/2023
Typ
Vorlagen
Datum
26.05.2023
Erstellt
26.05.2023 09:42