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V/0276/2018/1

Neubau der Grundschule Sprakel einschließlich einer Zweifachsporthalle auf einem Grundstück im Bereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes Nr. 559: Sprakel - Nördlich Landwehr / Westlich Schlehenweg und Weißdornweg

Vorlagen 27.06.2018

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 04.07.2018, TOP 33

Ergänzungsvorlage Beschluss

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Ergänzungsvorlage Beschluss

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V/0276/2018/1 
V/0276/2018/1 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Neubau der Grundschule Sprakel einschließlich einer Zweifachsporthalle auf einem Grundstück 
im Bereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes Nr. 559: Sprakel - Nördlich 
Landwehr / Westlich Schlehenweg und Weißdornweg 
• Beschluss zur Durchführung eines nichtoffenen Architektenwettbewerbes und  
• Wiederholungsplanung am Standort für die neue Grundschule in Albachten 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   04.07.2018 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 
   04.07.2018 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Der Errichtungsbeschluss gem. Ziffer 2.1 der Vorlage V/0845/2017/1 „Grundschule Sprakel, 
Schaffung eines 2-zügigen Grundschulgebäudes mit der Option zur Erweiterung zur 3-Zügigkeit 
entweder durch bauliche Erweiterung des bestehenden Grundschulgebäudes oder durch einen 
Neubau an einem anderen Standort im Stadtteil Sprakel, Kostenrahmen für die 2-Zügigkeit zur 
Erweiterung des bestehenden Grundschulgebäudes ca. 7.885.000 €“ wird wie folgt konkretisiert: 
 
Bezirk Nord: Grundschule Sprakel, Neubau eines 2-zügigen Grundschulgebäudes mit der Option 
zur Erweiterung zur 3-Zügigkeit auf einer Grundstücksfläche von ca. 11.000 qm im westlichen 
Teil der Fläche des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes Nr. 559: Sprakel - Nördlich 
Landwehr / Westlich Schlehenweg und Weißdornweg“ - vgl. Vorlage V/0312/2018, Kostenrah-
men ca. 8.774.000 € 
 
1.1. Bezirk Nord: Errichtung einer ebenerdigen Zweifachsporthalle auf dem o.g. neuen Schulgrund-
stück, Kostenrahmen ca. 4.995.000 € für Bedarfe des Schul- und Vereinssports. 
 
1.2. Die Verwaltung wird beauftragt, ein Konzept zur perspektivischen Folgenutzung des derzeitigen 
Schulgrundstücks In der Au 3 für Wohnbebauung zu entwickeln. 
 
Amt für Schule und 
Weiterbildung 
Amt für Immobilien-
management 
 
29.06.2018 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in: 
Herr Woltering/Frau Carl 
Telefon: 492-4013 /-2458 
WolteringThomas@stadt-
muenster.de 
carl@stadt-muenster.de

- 2 - 
V/0276/2018/1 
 
2. Der Rat beschließt ein Wettbewerbsverfahren zur Durchführung eines nichtoffenen Architekten-
wettbewerbes für den Neubau der Grundschule Sprakel und eine Wiederholungsplanung für die 
neue Grundschule Albachten unter den Aspekten der Wirtschaftlichkeit und der Beschleunigung 
bei der Realisierung. 
 
2.1. Zur Erlangung eines Vorplanungskonzeptes für den Neubau der Grundschule in Sprakel mit 
Zweifachsporthalle und die Wiederholungsplanung für die neue Grundschule Albachten wird ein 
nichtoffener Architektenwettbewerb nach der RPW 2013 (Richtlinie für Planungswettbewerbe) 
durchgeführt. 
 
2.2. Folgende Kriterien werden für die Bewertung der Wettbewerbsbeiträge vorgeschlagen: 
 
 Programmerfüllung unter Berücksichtigung der Umsetzung der Konzeption, des Raumpro-
gramms und der geforderten Wettbewerbsleistungen 
 Architektonische Qualität der Planung (innere und äußere Gestaltung / Außenräume) 
 Erschließung, Funktion, Nutzung, Barrierefreiheit 
 Berücksichtigung ökologischer Aspekte 
 Wirtschaftlichkeit  
 Nachhaltigkeit 
 Durchführbarkeit im Hinblick auf bauordnungsrechtliche und organisatorische Belange, Reali-
sierbarkeit 
 
 Die Kriterien stehen gleichberechtigt nebeneinander. 
 
2.3. Zusammensetzung des Preisgerichtes 
 
Das Preisgericht zur Bewertung der Wettbewerbsbeiträge setzt sich infolge des Inkrafttretens der 
VgV zum April 2016 wie folgt zusammen: 
 
stimmberechtigte Mitglieder: 
 
 Fachpreisrichter ausloberunabhängig: 
 Roland Bondzio, Münster 
 Prof. Andreas Fritzen, Köln 
 Prof. André Habermann, Lemgo 
 Christian Kuckert, Münster 
 Cornelia Neubürger, Bochum 
 Bernd Schnoklake, Münster 
 
Fachpreisrichter ausloberabhängig: 
 Jörg A. Michel, Technischer Leiter, Amt für Immobilienmanagement, Stadt Münster 
 Siegfried Thielen, Dezernent für Planungs- und Baukoordination, Stadt Münster 
 
Sachpreisrichter, ausloberabhängig: 
 Olaf Bloch, Ratsherr, CDU-Fraktion 
 Dieter Sumbeck, Sachkundiger Bürger, FDP-Fraktion 
 Stadtrat Matthias Peck, Beigeordneter für Wohnungsversorgung, Immobilien und Nachhal-
tigkeit, Stadt Münster

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V/0276/2018/1 
 
nicht stimmberechtigte Mitglieder: 
 
Stellvertretende Preisrichter, ausloberunabhängig: 
 Helmut Riesenbeck, Warendorf 
 Martin Schlüter, Münster 
 
Stellvertretende Preisrichter, ausloberabhängig:  
 Stephan Brinktrine, Bezirksbürgermeister, Bezirksvertretung Münster-West 
 Klaus Ehling, Leiter Amt für Schule und Weiterbildung, Stadt Münster 
 Manfred Igelbrink, Bezirksbürgermeister, Bezirksvertretung Münster-Nord 
 Michael Kleyboldt, Ratsherr, SPD-Fraktion 
 Andreas Kurz, Fachstellenleiter, Amt für Stadtentwicklung/-planung, Verkehrspla-
nung, Stadt Münster 
 Bernhard Leuters, Bündnis90/Die Grünen/GAL 
 Georg Mümken, Abteilungsleiter Amt für Immobilienmanagement, Stadt Münster 
 Stadtdirektor Thomas Paal, Beigeordneter für Bildung, Jugend und Familie, Stadt Münster  
 Rüdiger Sagel, Ratsherr, DIE LINKE.Ratsfraktion 
 Michael Willnath, Leiter des Sportamtes, Stadt Münster 
 
Sachverständige Berater/in: 
 Jörg Hoffmann, Fachstellenleiter Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit, Stadt 
Münster 
 Jörn Oesterreich, Schulleiter der Grundschule Sprakel 
 Susanne Uphaus, Projektleitung, Amt für Immobilienmanagement, Stadt Münster 
 Ludger Watermann, Amt für Schule und Weiterbildung, Stadt Münster 
 Thomas Werner, Amt für Immobilienmanagement, Stadt Münster 
 
Vorprüfung 
 Andreas Bußwolder, Sportamt, Stadt Münster 
 Claudia Carl, Amt für Immobilienmanagement, Stadt Münster 
 Gerlinde Haase, Amt für Schule und Weiterbildung, Stadt Münster 
 Thomas Woltering, Amt für Schule und Weiterbildung, Stadt Münster 
 Drees & Huesmann Planer, Bielefeld 
 Prof. Uwe Rotermund, Höxter (Lebenszykluskostenbetrachtung) 
 
Wenn sich die Zusammensetzung des Preisgerichtes än dern sollte, so wird die Verwaltung b e-
auftragt, in eigener Zuständigkeit Personen nachz ubenennen, um das Wettbewerbsverfahren 
nach den Bestimmungen der Vergabeverordnung durchführen zu können. 
 
2.4. Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Preisträger des Wettbewerbes (voraussichtlich 3) zur 
Teilnahme an einem Vergabeverfahren zur Beauftragung der Architektenleistungen entspre-
chend der Vergabeordnung (VgV) aufgefordert werden. 
 
2.5. Die Terminübersicht für die Durchführung des Architektenwettbewerbs und für das anschließen-
de VgV-Vergabeverfahren wird zur Kenntnis genommen. 
 
 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Für die Finanzierung der baulichen Erweiterung zur 2-Zügigkeit mit der Option zur Erweiterung zur 3-
Zügigkeit sowie des Umbaus im Bestand der Grundschule Sprakel am bestehenden Standort stehen 
gem. Beschluss mit der Vorlage V/0845/2017/1 vom 13.12.2017 insgesamt 7.885.000 € einschl. 
Wettbewerb zur Verfügung.

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V/0276/2018/1 
Die Finanzierung der Differenz zum nunmehr geplanten Neubau in Höhe von 889.000 € erfolgt aus 
der Investitionsmaßnahme 4720 „Erweiterung für Schulgebäude“. Die Finanzierung des Neubaus der 
Zweifachsporthalle auf dem Grundstück der Grundschule Sprakel erfolgt durch Ansatzverlagerung 
aus der Sammelposition 4720 „Erweiterung Schulgebäude“. Die Mittel werden wie folgt bereitgestellt: 
 
Teilfinanzplan 
 Nr. Bezeichnung Haush.-
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen 
Produktgruppe 0301 Leistungen für Schulen    
Investitionsmaßnahme 4820 Grundschule Sprakel 
einschl. Zweifachsport-
halle 
    
Auszahlungen  - für Baumaßnahmen 2018 90.000 apl: Deckung aus 4720 
(Erw. Schulgebäude) 
   VE   
   2019 2.438.000 Ansatzverlagerung aus 
4720 (Erw. Schulgeb.) 
   2020 6.785.000 Ansatzverlagerung aus 
4720 (Erw. Schulgeb.) 
   2021 3.991.000 Ansatzverlagerung aus 
4720 (Erw. Schulgeb.) 
   2022 465.000 Ansatzverlagerung aus 
4720 (Erw. Schulgeb.) 
Summe aller Auszahlungen/Saldo 13.769.000  
 
Für die Finanzierung des Neubaus der Grundschule im Stadtteil Albachten stehen gem. Beschluss 
mit der Vorlage V/0845/2017/1 vom 13.12.2017 insgesamt 8.774.000 € zur Verfügung. 
 
Teilfinanzplan 
 Nr. Bezeichnung Haush.-
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen 
Produktgruppe 0301 Leistungen für Schulen    
Investitionsmaßnahme 4830 Grundschule Albachten     
Auszahlungen  - für Baumaßnahmen 2018 70.000 apl: Deckung aus 4720 
(Erw. Schulgebäude) 
   VE   
   2019 1.615.000 Ansatzverlagerung aus 
4720 (Erw. Schulgeb.) 
   2020 4.307.000 Ansatzverlagerung aus 
4720 (Erw. Schulgeb.) 
   2021 2.519.000 Ansatzverlagerung aus 
4720 (Erw. Schulgeb.) 
   2022 263.000 Ansatzverlagerung aus 
4720 (Erw. Schulgeb.) 
Summe aller Auszahlungen/Saldo 8.774.000   
 
Die zur Finanzierung erforderlichen Auszahlungsermächtigungen werden im Haushaltsplan 2018 au-
ßerplanmäßig nach § 83 GO NW bei den  neuen Maßnahmen „Grundschule Sprakel“ und „Grun d-
schule Albachten“ bereitgestellt. Die Deckung erfolgt aus der Investitionsmaßnahme 4720  „Erweite-
rung Schulgebäude“.

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V/0276/2018/1 
 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass für den Neubau der Grundschule Sprakel inkl. Zweifachsport-
halle und einer Wiederholungsplanung für die neue Grundschule in Albachten für den Wettbewerb 
und das anschließende VgV-Verfahren Kosten in Höhe von insgesamt ca. 155.000 € entstehen, die 
aus der o.g. Finanzstelle finanziert werden.  
 
Unter Berücksichtigung der 8 bereits mit der Vorlage V/0845/1 beschlossenen Schulbaumaßnahmen, 
dem Vorschlag zur Erweiterung der Mosaik-Schule mit der Vorlage V/0224/2018/1 sowie der Diffe-
renz zum Neubau der Grundschule Sprakel inkl. Zweifachsporthalle stehen zur Finanzierung weiterer 
Maßnahmen noch 1.186.940 € zur Verfügung. 
 
 
 
 
 
Begründung: 
 
Die Bezirksvertretung Münster-Nord beschloss den Änderungsantrag einstimmig, Herrn Igelbrink als 
nicht stimmberechtigtes Mitglied im Preisgericht vorzuschlagen. 
 
Folgende Ausschüsse wurden über den Beschluss der Bezirksvertretung Nord informiert: 
 Ausschuss für Liegenschaften, Wirtschaft und strategisches Flächenmanagement 
 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen 
 
Diese beiden Ausschüsse haben den Änderungsantrag nicht aufgegriffen. 
 
Die Verwaltung schlägt dennoch vor, die Bezirksbürgermeister der Bezirksvertretung Münster-Nord 
und der Bezirksvertretung Münster-West als nicht stimmberechtigte Mitglieder in der Funktion als aus-
loberabhängige stellvertretende Preisrichter zu benennen, da Schulen bezirksbezogene Einrichtun-
gen sind und alle zukünftigen baulichen Maßnahmen auch in den Bezirksvertretungen beraten und 
teilweise beschlossen werden. 
 
Im Rahmen einer fraktionsübergreifenden Abstimmung zur Benennung der Funktionen sind alle wei-
teren stimmberechtigten und nicht-stimmberechtigten Mitglieder des Preisgerichts namentlich be-
nannt worden.  
 
Die Verwaltung schlägt vor, diese vorgeschlagenen Mitglieder zu benennen. 
 
Diese Ergänzungsvorlage zur Vorlage V/0276/2018 benennt nun in Fettschrift gekennzeichnet na-
mentlich diejenigen Personen, die dem Preisgericht angehören. 
 
 
I. V. 
 
 
gez.      gez. 
Thomas Paal      Matthias Peck 
Stadtdirektor     Stadtrat

Beratungsverlauf (2)

04.07.2018 Haupt- und Finanzausschuss
TOP 31 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung
04.07.2018 Rat
TOP 33 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (3)

  • Weißdornweg
  • Schlehenweg
  • In der Au 3f

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Details

Aktenzeichen
V/0276/2018/1
Typ
Vorlagen
Datum
27.06.2018
Erstellt
06.10.2020 14:37