V/0276/2018/1
Neubau der Grundschule Sprakel einschließlich einer Zweifachsporthalle auf einem Grundstück im Bereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes Nr. 559: Sprakel - Nördlich Landwehr / Westlich Schlehenweg und Weißdornweg
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Ergänzungsvorlage Beschluss
11036 Zeichen
V/0276/2018/1
V/0276/2018/1
Öffentliche Beschlussvorlage
Betrifft
Neubau der Grundschule Sprakel einschließlich einer Zweifachsporthalle auf einem Grundstück
im Bereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes Nr. 559: Sprakel - Nördlich
Landwehr / Westlich Schlehenweg und Weißdornweg
• Beschluss zur Durchführung eines nichtoffenen Architektenwettbewerbes und
• Wiederholungsplanung am Standort für die neue Grundschule in Albachten
Beratungsfolge
04.07.2018 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung
04.07.2018 Rat Entscheidung
Beschlussvorschlag:
I. Sachentscheidung:
1. Der Errichtungsbeschluss gem. Ziffer 2.1 der Vorlage V/0845/2017/1 „Grundschule Sprakel,
Schaffung eines 2-zügigen Grundschulgebäudes mit der Option zur Erweiterung zur 3-Zügigkeit
entweder durch bauliche Erweiterung des bestehenden Grundschulgebäudes oder durch einen
Neubau an einem anderen Standort im Stadtteil Sprakel, Kostenrahmen für die 2-Zügigkeit zur
Erweiterung des bestehenden Grundschulgebäudes ca. 7.885.000 €“ wird wie folgt konkretisiert:
Bezirk Nord: Grundschule Sprakel, Neubau eines 2-zügigen Grundschulgebäudes mit der Option
zur Erweiterung zur 3-Zügigkeit auf einer Grundstücksfläche von ca. 11.000 qm im westlichen
Teil der Fläche des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes Nr. 559: Sprakel - Nördlich
Landwehr / Westlich Schlehenweg und Weißdornweg“ - vgl. Vorlage V/0312/2018, Kostenrah-
men ca. 8.774.000 €
1.1. Bezirk Nord: Errichtung einer ebenerdigen Zweifachsporthalle auf dem o.g. neuen Schulgrund-
stück, Kostenrahmen ca. 4.995.000 € für Bedarfe des Schul- und Vereinssports.
1.2. Die Verwaltung wird beauftragt, ein Konzept zur perspektivischen Folgenutzung des derzeitigen
Schulgrundstücks In der Au 3 für Wohnbebauung zu entwickeln.
Amt für Schule und
Weiterbildung
Amt für Immobilien-
management
29.06.2018
Ihr/e Ansprechpartner/in:
Herr Woltering/Frau Carl
Telefon: 492-4013 /-2458
WolteringThomas@stadt-
muenster.de
carl@stadt-muenster.de
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2. Der Rat beschließt ein Wettbewerbsverfahren zur Durchführung eines nichtoffenen Architekten-
wettbewerbes für den Neubau der Grundschule Sprakel und eine Wiederholungsplanung für die
neue Grundschule Albachten unter den Aspekten der Wirtschaftlichkeit und der Beschleunigung
bei der Realisierung.
2.1. Zur Erlangung eines Vorplanungskonzeptes für den Neubau der Grundschule in Sprakel mit
Zweifachsporthalle und die Wiederholungsplanung für die neue Grundschule Albachten wird ein
nichtoffener Architektenwettbewerb nach der RPW 2013 (Richtlinie für Planungswettbewerbe)
durchgeführt.
2.2. Folgende Kriterien werden für die Bewertung der Wettbewerbsbeiträge vorgeschlagen:
Programmerfüllung unter Berücksichtigung der Umsetzung der Konzeption, des Raumpro-
gramms und der geforderten Wettbewerbsleistungen
Architektonische Qualität der Planung (innere und äußere Gestaltung / Außenräume)
Erschließung, Funktion, Nutzung, Barrierefreiheit
Berücksichtigung ökologischer Aspekte
Wirtschaftlichkeit
Nachhaltigkeit
Durchführbarkeit im Hinblick auf bauordnungsrechtliche und organisatorische Belange, Reali-
sierbarkeit
Die Kriterien stehen gleichberechtigt nebeneinander.
2.3. Zusammensetzung des Preisgerichtes
Das Preisgericht zur Bewertung der Wettbewerbsbeiträge setzt sich infolge des Inkrafttretens der
VgV zum April 2016 wie folgt zusammen:
stimmberechtigte Mitglieder:
Fachpreisrichter ausloberunabhängig:
Roland Bondzio, Münster
Prof. Andreas Fritzen, Köln
Prof. André Habermann, Lemgo
Christian Kuckert, Münster
Cornelia Neubürger, Bochum
Bernd Schnoklake, Münster
Fachpreisrichter ausloberabhängig:
Jörg A. Michel, Technischer Leiter, Amt für Immobilienmanagement, Stadt Münster
Siegfried Thielen, Dezernent für Planungs- und Baukoordination, Stadt Münster
Sachpreisrichter, ausloberabhängig:
Olaf Bloch, Ratsherr, CDU-Fraktion
Dieter Sumbeck, Sachkundiger Bürger, FDP-Fraktion
Stadtrat Matthias Peck, Beigeordneter für Wohnungsversorgung, Immobilien und Nachhal-
tigkeit, Stadt Münster
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nicht stimmberechtigte Mitglieder:
Stellvertretende Preisrichter, ausloberunabhängig:
Helmut Riesenbeck, Warendorf
Martin Schlüter, Münster
Stellvertretende Preisrichter, ausloberabhängig:
Stephan Brinktrine, Bezirksbürgermeister, Bezirksvertretung Münster-West
Klaus Ehling, Leiter Amt für Schule und Weiterbildung, Stadt Münster
Manfred Igelbrink, Bezirksbürgermeister, Bezirksvertretung Münster-Nord
Michael Kleyboldt, Ratsherr, SPD-Fraktion
Andreas Kurz, Fachstellenleiter, Amt für Stadtentwicklung/-planung, Verkehrspla-
nung, Stadt Münster
Bernhard Leuters, Bündnis90/Die Grünen/GAL
Georg Mümken, Abteilungsleiter Amt für Immobilienmanagement, Stadt Münster
Stadtdirektor Thomas Paal, Beigeordneter für Bildung, Jugend und Familie, Stadt Münster
Rüdiger Sagel, Ratsherr, DIE LINKE.Ratsfraktion
Michael Willnath, Leiter des Sportamtes, Stadt Münster
Sachverständige Berater/in:
Jörg Hoffmann, Fachstellenleiter Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit, Stadt
Münster
Jörn Oesterreich, Schulleiter der Grundschule Sprakel
Susanne Uphaus, Projektleitung, Amt für Immobilienmanagement, Stadt Münster
Ludger Watermann, Amt für Schule und Weiterbildung, Stadt Münster
Thomas Werner, Amt für Immobilienmanagement, Stadt Münster
Vorprüfung
Andreas Bußwolder, Sportamt, Stadt Münster
Claudia Carl, Amt für Immobilienmanagement, Stadt Münster
Gerlinde Haase, Amt für Schule und Weiterbildung, Stadt Münster
Thomas Woltering, Amt für Schule und Weiterbildung, Stadt Münster
Drees & Huesmann Planer, Bielefeld
Prof. Uwe Rotermund, Höxter (Lebenszykluskostenbetrachtung)
Wenn sich die Zusammensetzung des Preisgerichtes än dern sollte, so wird die Verwaltung b e-
auftragt, in eigener Zuständigkeit Personen nachz ubenennen, um das Wettbewerbsverfahren
nach den Bestimmungen der Vergabeverordnung durchführen zu können.
2.4. Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Preisträger des Wettbewerbes (voraussichtlich 3) zur
Teilnahme an einem Vergabeverfahren zur Beauftragung der Architektenleistungen entspre-
chend der Vergabeordnung (VgV) aufgefordert werden.
2.5. Die Terminübersicht für die Durchführung des Architektenwettbewerbs und für das anschließen-
de VgV-Vergabeverfahren wird zur Kenntnis genommen.
II. Finanzielle Auswirkungen:
Für die Finanzierung der baulichen Erweiterung zur 2-Zügigkeit mit der Option zur Erweiterung zur 3-
Zügigkeit sowie des Umbaus im Bestand der Grundschule Sprakel am bestehenden Standort stehen
gem. Beschluss mit der Vorlage V/0845/2017/1 vom 13.12.2017 insgesamt 7.885.000 € einschl.
Wettbewerb zur Verfügung.
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Die Finanzierung der Differenz zum nunmehr geplanten Neubau in Höhe von 889.000 € erfolgt aus
der Investitionsmaßnahme 4720 „Erweiterung für Schulgebäude“. Die Finanzierung des Neubaus der
Zweifachsporthalle auf dem Grundstück der Grundschule Sprakel erfolgt durch Ansatzverlagerung
aus der Sammelposition 4720 „Erweiterung Schulgebäude“. Die Mittel werden wie folgt bereitgestellt:
Teilfinanzplan
Nr. Bezeichnung Haush.-
jahr
Betrag
€
Bemerkungen
Produktgruppe 0301 Leistungen für Schulen
Investitionsmaßnahme 4820 Grundschule Sprakel
einschl. Zweifachsport-
halle
Auszahlungen - für Baumaßnahmen 2018 90.000 apl: Deckung aus 4720
(Erw. Schulgebäude)
VE
2019 2.438.000 Ansatzverlagerung aus
4720 (Erw. Schulgeb.)
2020 6.785.000 Ansatzverlagerung aus
4720 (Erw. Schulgeb.)
2021 3.991.000 Ansatzverlagerung aus
4720 (Erw. Schulgeb.)
2022 465.000 Ansatzverlagerung aus
4720 (Erw. Schulgeb.)
Summe aller Auszahlungen/Saldo 13.769.000
Für die Finanzierung des Neubaus der Grundschule im Stadtteil Albachten stehen gem. Beschluss
mit der Vorlage V/0845/2017/1 vom 13.12.2017 insgesamt 8.774.000 € zur Verfügung.
Teilfinanzplan
Nr. Bezeichnung Haush.-
jahr
Betrag
€
Bemerkungen
Produktgruppe 0301 Leistungen für Schulen
Investitionsmaßnahme 4830 Grundschule Albachten
Auszahlungen - für Baumaßnahmen 2018 70.000 apl: Deckung aus 4720
(Erw. Schulgebäude)
VE
2019 1.615.000 Ansatzverlagerung aus
4720 (Erw. Schulgeb.)
2020 4.307.000 Ansatzverlagerung aus
4720 (Erw. Schulgeb.)
2021 2.519.000 Ansatzverlagerung aus
4720 (Erw. Schulgeb.)
2022 263.000 Ansatzverlagerung aus
4720 (Erw. Schulgeb.)
Summe aller Auszahlungen/Saldo 8.774.000
Die zur Finanzierung erforderlichen Auszahlungsermächtigungen werden im Haushaltsplan 2018 au-
ßerplanmäßig nach § 83 GO NW bei den neuen Maßnahmen „Grundschule Sprakel“ und „Grun d-
schule Albachten“ bereitgestellt. Die Deckung erfolgt aus der Investitionsmaßnahme 4720 „Erweite-
rung Schulgebäude“.
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V/0276/2018/1
Es wird zur Kenntnis genommen, dass für den Neubau der Grundschule Sprakel inkl. Zweifachsport-
halle und einer Wiederholungsplanung für die neue Grundschule in Albachten für den Wettbewerb
und das anschließende VgV-Verfahren Kosten in Höhe von insgesamt ca. 155.000 € entstehen, die
aus der o.g. Finanzstelle finanziert werden.
Unter Berücksichtigung der 8 bereits mit der Vorlage V/0845/1 beschlossenen Schulbaumaßnahmen,
dem Vorschlag zur Erweiterung der Mosaik-Schule mit der Vorlage V/0224/2018/1 sowie der Diffe-
renz zum Neubau der Grundschule Sprakel inkl. Zweifachsporthalle stehen zur Finanzierung weiterer
Maßnahmen noch 1.186.940 € zur Verfügung.
Begründung:
Die Bezirksvertretung Münster-Nord beschloss den Änderungsantrag einstimmig, Herrn Igelbrink als
nicht stimmberechtigtes Mitglied im Preisgericht vorzuschlagen.
Folgende Ausschüsse wurden über den Beschluss der Bezirksvertretung Nord informiert:
Ausschuss für Liegenschaften, Wirtschaft und strategisches Flächenmanagement
Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen
Diese beiden Ausschüsse haben den Änderungsantrag nicht aufgegriffen.
Die Verwaltung schlägt dennoch vor, die Bezirksbürgermeister der Bezirksvertretung Münster-Nord
und der Bezirksvertretung Münster-West als nicht stimmberechtigte Mitglieder in der Funktion als aus-
loberabhängige stellvertretende Preisrichter zu benennen, da Schulen bezirksbezogene Einrichtun-
gen sind und alle zukünftigen baulichen Maßnahmen auch in den Bezirksvertretungen beraten und
teilweise beschlossen werden.
Im Rahmen einer fraktionsübergreifenden Abstimmung zur Benennung der Funktionen sind alle wei-
teren stimmberechtigten und nicht-stimmberechtigten Mitglieder des Preisgerichts namentlich be-
nannt worden.
Die Verwaltung schlägt vor, diese vorgeschlagenen Mitglieder zu benennen.
Diese Ergänzungsvorlage zur Vorlage V/0276/2018 benennt nun in Fettschrift gekennzeichnet na-
mentlich diejenigen Personen, die dem Preisgericht angehören.
I. V.
gez. gez.
Thomas Paal Matthias Peck
Stadtdirektor Stadtrat
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: einstimmig geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig geändert beschlossen
Zur SitzungOrte (3)
- Weißdornweg
- Schlehenweg
- In der Au 3f
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Aktenzeichen
- V/0276/2018/1
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 27.06.2018
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37